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Einrichtung zum geordneten Aufbewahren von photographischen Negativen
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum geordneten Aufbewahren von photographischen
Negativen, insbesondere von solchen kleinen Formats. Das spätere Auffinden derartiger
Negative unter vielen Hunderten von ihnen ist sehr schwierig und zeitraubend, zumal
jedes einzelne Negativ gegen das Licht gehalten werden muß, um es erkennen zu können.
Es sind bereits derartige Einrichtungen bekanntgeworden, die aus Karteikarten bestehen,
welche auf der Rückseite mit einer Tasche versehen sind, in welcher die Negative
aufbewahrt werden, während auf der Vorderseite der Karten die Art der betreffenden
Negative durch Beschriftung angegeben wird. Diese Karten sind auch schon mit ausgestanzten
Fenstern und dahinter angebrachter Taschen aus durchsichtigem Material versehen
worden, um die in den Taschen aufbewahrten Negative ohne Entfernung aus der Tasche
betrachten zu können. Diese Einrichtungen haben jedoch den Nachteil, daß die Negative
entweder nach den schriftlichen Angaben von der Vorderseite der Karte oder nur durch
Betrachtung in durchfallendem Licht gefunden werden können, wobei die Beschriftung
bei einer großen Anzahl von Aufnahmen ähnlicher Art, z. B. Tieraufnahmen, schon
sehr eingehend sein muß, um einen ausreichenden Anhaltspunkt zu bieten, während
die Betrachtung im durchscheinenden Licht schon bei guten Lichtverhältnissen umständlich
ist, bei schlechten Lichtverhältnissen, z. B. in der Dunkelkammer, dagegen bereits
so große Schwierigkeiten bereitet, daß von einem schnellen Auffinden des gesuchten
Negativs keine Rede mehr sein kann.
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Diese Schwierigkeiten werden gemäß der Erfindung dadurch vermieden,
daß je ein Abzug der Negative auf den dafür bestimmten numerierten Feldern einer
Karteikarte befestigt wird und die Negative in derselben Ordnung, in welcher die
Abzüge auf der Karteikarte befestigtwur.den, in entsprechende Abteilungen einer
Tasche gesteckt werden. Die Karteikarten können in einem Karteikasten aufbewahrt
und je nach der Art der auf ihnen befindlichen Aufnahmen mit Merkzeichen versehen
werden. Die auf ihnen befindlichen Abzüge sind daher bei jeder Beleuchtung jederzeit
leicht auffindbar, und an Hand der Karteikarte können dann auch die betreffenden
Negative ohne Zeitverlust und ohne Betrachtung in durchfallendem Licht sofort gefunden
werden.
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Die Abzüge werden auf die Karteikarten zweckmäßig nach Sachgruppen
geordnet aufgeklebt, so daß also eine Karte nur die zu einer bestimmten Sachgruppe
gehörigen Abzüge trägt. Dabei hat die Verwendung der Abzüge. für die Registrierung
den weiteren Vorteil, daB ein und dieselbe Aufnahme nach mehreren Gesichtspunkten
registriert werden kann (Person, Ort der Aufnahme, Art der Aufnahme, Zeitpunkt der
Aufnahme usw.), Bei dieser Art der Registrierung können auch sofort alle je von
dem betreffenden Objekt
(Porträt) gemachten Aufnahmen auf einmal
überblickt werden, da sie ja alle auf ein und dieselbe Karte bzw. auf aufeinanderfolgende
Karten aufgeklebt sind, so daß unter den einzelnen Aufnahmen leichter eine geeignete
Auswahl getroffen werden kann. Weiterhin werden hierbei die Negative weniger Beschädigungen
ausgesetzt, da sie ja niemals zwecks Suchens einer Aufnahme zur Hand genommen werden,
sondern nur dann, wenn von ihnen ein weiterer Abzug gemacht werden soll. Gleichzeitig
können neben auf der das Negativ enthaltenden Tasche gemachten Angaben über Lichtverhältnisse,
Tageszeit, Blende, Belichtungszeit bei der Aufnahme auch auf der Karteikarte selbst
entsprechende, den Abzug betreffende Angaben gemacht werden, um hierdurch die Herstellung
weiterer Abzüge zu erleichtern; beide Aufzeichnungen werden dann mit Bild und Negativ
zugleich gefunden und brauchen nicht erst gesucht zu werden.
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Die die Abzüge tragende Karteikarte und die die Negative enthaltende
Tasche können auch vereinigt werden, wobei dann die Karte die Vorderseite der Tasche
bildet. Weiterhin kann die Anordnung auch derart getroffen werden, daß auf der Rückseite
der Karteiwarte eine gesonderteTasche für jedes Negativ vorgesehen ist. Die die
Negative enthaltenden Taschen können, ob gesondert oder mit der Karteikarte vereinigt,
zweckmäßig in an sich bekannter Weise aus durchsichtigem Material, z. B. Ölpapier,
angefertigt werden, um die in ihnen. befindlichen Negative auch ohne Entfernung
aus der Tasche erkennen zu können.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
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Abb. i zeigt die Vorderseite einer Karteikarte und Abb. z die dazugehörige
Tasche für die Negative.
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Abb. 3 zeigt eine mit der Tasche vereinigte Karteikarte.
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Abb.4 zeigt die Rückseite einer mit gesonderten Taschen für jedes
Negativ versehenen Karteikarte.
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Bei der Karteikarte a gemäß Abb. i sind zwölf Felder für die Abzüge
vorgesehen; über ihnen ist ein Raum frei gelassen für Angaben über die Gruppenzugehörigkeit
der auf der Karte befindlichen Bilder. Die Abzüge b sind in die Felder der Karte
stehend oder liegend eingeklebt; neben oder unter den Bildern ist in jedem Feld
ein Raum für Eintragungen, betreffend den Aufbewahrungsort der entsprechenden Negative
sowie betreffend das Material und die Art der Herstellung des Abzuges, vorgesehen.
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Zu diesen Karten gehören Taschen c gemäß Abb, a, welche mit einer
Nummer i versehen und in ebenso viele Felder eingeteilt sind wie die Karten. Zweckmäßig
sind die in einer vertikalen oder horizontalen Reihe liegenden Felder zu einer Einheit
zusammengefaßt, welche von den benachbarten Einheiten durch eine Naht oder eine
sonstige Abgrenzung getrennt sind. Wenn z. B., wie dargestellt, die Karte mit zwölf
Feldern versehen ist, von denen je drei in einer vertikalen Reihe liegen, so werden
in der Tasche zweckmäßig vier Abteilungen vorgesehen, welche die Felder i bis 3,
.4 bis 6, 7 bis .9 und io bis 1z umfassen. Diese Einteilung ist deswegen praktisch,
weil die Einrichtung gemäß der Erfindung in erster Linie für Bilder von kleinem
Format (etwa 36 X 24 mm) gedacht ist, welche auf zusammenhängenden Filmstreifen
aufgenommen werden. Ein solcher Filmstreifen kann dann in Längen unterteilt werden,
welche je drei Bilder umfassen; die Abzüge der Bilder werden in drei untereinanderliegende
Felder der Karte eingeklebt, und das Filmstück d selbst wird in die diese drei Felder
umfassende Abteilung der Tasche gesteckt. Der Abzug des in der Abteilung i der Tasche
I befindlichen Negativs wird auf der Karteikarte mit I/i bezeichnet.
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Wenn man nun später wieder einmal einen Abzug von diesem Negativ herzustellen
wünscht, braucht man nur die Karte mit dem betreffenden Abzug herauszusuchen und
kann an der Karte mit einem Blick ablesen, in welcher Tasche und an welcher Stelle
derselben sich das betreffende Negativ befindet und in welchen anderen Taschen.
noch ähnliche Aufnahmen vorhanden sind. Natürlich kann die Einrichtung auch für
Bilder größeren Formats, als oben angegeben, verwendet werden, wobei dann gegebenenfalls
weniger Bilder auf einer Karte und in einer Tasche vereinigt werden, als in der
Zeichnung dargestellt sind.
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Die Tasche c ist innen mit einem Futter versehen, welches die Schichtseite
des Films vor Kratzern schützen soll. Die Taschen werden nach Nummern geordnet in
einem Kasten aufbewahrt.
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Bei der Ausführungsform gemäß Abb. 3 ist die Karteikarte mit der Tasche
vereinigt, indem sie deren Vorderseite bildet. Sie kann zu diesem Zweck entweder
für sich hergestellt und auf der Vorderseite der Tasche befestigt, z. B. auf sie
aufgeklebt werden, oder aber die Vorderseite der Tasche kann mit dem aus Abb. i
ersichtlichen Aufdruck versehen sein.
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Für den Fall, daß die Negative sich nicht auf einem zusammenhängenden
Filmstreifen befinden, kann es zweckmäßig sein, für jedes einzelne Negativ eine
gesonderte Tasche e gemäß Abb.- 4 vorzusehen. Diese Taschen können entweder auf
einer von der Karteikarte
unabhängigen Karte angebracht sein, können
aber auch mit der Karteikarte vereinigt werden, indem sie auf der Rückseite derselben
befestigt werden.
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Die die Negative enthaltende Tasche bzw. die mit den Taschen versehene
Karteikarte kann gegebenenfalls in einen luftdicht verschlossenen Umschlag aus durchsichtigem
Material eingelegt werden, um die Negative vor dem Austrocknen zu schützen. Zu demselben
Zweck können auch die die Negative enthaltenden Taschen in einem luftdicht schließenden
Belichtungskasten aufbewahrt werden.