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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Reaktor, bestimmt zur Behandlung
eines Gasstroms durch Plasma, insbesondere zur Behandlung von Abgasen erzeugt
von einem Verbrennungsmotor eines Kraftfahrzeugs.
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Die
Regelungen zu Kraftfahrzeugemissionen betreffen im Wesentlichen
vier Schadstoffe und zwar HC (unverbrannte Kohlenwasserstoffe),
CO (Kohlenmonoxid), NOx (Stickoxide) und
Feststoffteilchen.
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Bei
einem Verbrennungsmotor, der mit Sauerstoffüberschuss arbeitet (Magermotor
oder Dieselmotor), werden die HC- und CO-Emissionen durch einen
Oxidationskatalysator verringert, der bei hohen Temperaturen arbeitet
und mit dem sie so gut wie vollständig in Kohlendioxid (CO2) umgewandelt werden können.
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Die
NOx-Emissionen können in einem Katalysator,
einem so genannten "Nox-Katalysator" eingefangen und angesammelt werden,
der in regelmäßigen Abständen mit
einer zeitweiligen Erhöhung
des Gehalts des Brennstoffgemischs regeneriert werden muss.
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Darüber hinaus
erfolgt auch die Behandlung der Partikel, die vor allem von Dieselmotoren
erzeugt werden, in einem Katalysator, der regeneriert werden muss.
Die Regeneration erfolgt durch Oxidation der angesammelten (Ruß-)Partikel
mit Hilfe des im Überschuss
vorhandenen Sauerstoffs. Die Starttemperatur für die entsprechende Reaktion
ist verhältnismäßig hoch
(> 600°C), sodass
eine Hilfsstrategie durch die Motorsteuerung (Bsp.: Nacheinspritzung,
versetzte Einspritzung) erforderlich ist, um unabhängig von
den Betriebsbedingungen eine Regeneration zu ermöglichen.
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Eine
alternative Lösung
besteht darin, die Hilfsstrategie durch die Motorsteuerung mit der
Zugabe von katalytischen Additiven in den Kraftstoff zu verbinden,
um die Verbrennungstemperatur um etwa hundert Grad unter 600°C zu senken.
Eine weitere alternative Lösung
zu der vorhergehenden besteht in der Verwendung eines Partikelfilters,
der mit einer katalytischen Phase imprägniert ist.
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Diese
herkömmlichen
Verfahren zur Behandlung von Emissionen sind komplex und verursachen
erhebliche Mehrkosten der Abgasanlage und ihre Leistung ist zudem
je nach den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs veränderlich.
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Um
diesen Nachteilen abzuhelfen, ist es bereits bekannt, die Technologie
der so genannten nichtthermischen Plasmen einzusetzen, die darin
besteht, durch den Zusammenstoß zwischen
Gasmolekülen
und sehr energiereichen Elektronen, die durch eine elektrische Entladung
erzeugt werden, ohne Erhöhung
der Temperatur des gasförmigen
Mediums metastabile Spezies, freie Radikale und sehr reaktionsfreudige
Ionen zu bilden.
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Die
Entladung kann erreicht werden, indem zwischen Elektroden ein Potenzialunterschied
von mehreren Kilovolt angelegt wird, womit je nach Anregungsmodus
elektrische Impulse von unterschiedlicher Stärke erzeugt werden (beispielsweise
von ungefähr
hundert Mikroampere bis einigen hundert Ampere). Die Entladungen
bewirken die Bildung einer großen
Zahl von Molekülen
und Spezies wie NO2, Ozon (O3),
Radikalen, teilweise oxidierten Kohlenwasserstoffen, aktivierten
festen kohlenstoffhaltigen Spezies wie Ruß usw. Diese Moleküle und Spezies, die
reaktionsfreudiger sind als die unbehandelten Produkte, die in die
Abgasanlage abgegeben wurden, können
mit einer geeigneten Behandlung (Beispiel: Durchführung durch
einen Katalysator) in umweltfreundliche Spezies umgewandelt werden.
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Ein
Reaktor, der auf der Grundlage dieser Technologie arbeitet, ist
beispielsweise in dem Dokument
WO
00/51714 beschrieben. In diesem Fall umfasst der Reaktor
einen hohlen walzenförmigen
Körper
aus einem dielektrischen Material, in dem Durchgänge für die zu behandelnden Gase
eingearbeitet sind. Diese Durchgänge
sind in einem mittleren Bereich des dielektrischen Körpers vorgesehen,
während
die Elektroden jeweils an der Umfangsfläche und der Fläche einer
inneren axialen Bohrung vorgesehen sind. Diese Anordnung weist im
Wesentlichen den Nachteil auf, dass die Elektroden sehr weit voneinander
entfernt sind, sodass die anzulegende Spannung sehr hoch sein muss.
Da der Raum zwischen den Elektroden ungleichmäßig von keramischem Material
und von Kanälen,
durch die die behandelten Gase strömen, eingenommen wird, kann zudem
die anregende Wirkung des elektrischen Felds ebenfalls nicht einheitlich
sein.
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Eine
Lösung,
mit der dieser Nachteil beseitigt werden kann, ist in dem weiteren
Dokument
WO 00/49278 beschrieben.
In diesem Fall umfasst der Reaktor eine walzenförmige Hülle, in der in Achsrichtung
die zu behandelnden Gase durch ein Netz aus übereinander liegenden Betten
von Drahtelektroden, die abwechselnd positiv und negativ sind, strömen können, wobei
die Hochspannung jeweils an den Elektrodenbetten angelegt wird,
um zwischen ihnen entsprechende elektrische Felder zu erzeugen.
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Jede
Elektrode wird durch eine Reihe von in Achsrichtung ausgerichteten,
walzenförmigen
Pinnen geführt,
wobei benachbarte Pinne in derselben radialen Ebene mit einem Stützgitter,
das in der Hülle befestigt
ist, verstrebt sind.
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Zwar
bringt diese Anordnung eine größere Gleichmäßigkeit
des elektrischen Felds mit sich und Elektroden entgegengesetzter
Polarität
liegen näher beieinander,
mit der unmittelbaren Folge, dass die Spannung verringert werden
kann, jedoch ist sie äußerst komplex
und empfindlich, sodass sie erhebliche Mehrkosten bei der Montage
verursacht und die Gefahr der Verschlechterung während des Gebrauchs birgt.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, einen Reaktor des genannten allgemeinen
Typs bereitzustellen, der jedoch frei ist von den Nachteilen des
Stands der Technik.
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Aufgabe
der Erfindung ist es folglich, ein Reaktor bereitzustellen, bestimmt
zur Behandlung eines Gasstroms durch Plasma, insbesondere zur Behandlung
von Abgasen erzeugt von einem Verbrennungsmotor eines Kraftfahrzeugs,
aufweisend einen Reaktorkörper
von im Allgemeinen länglicher
Form, realisiert aus einem dielektrischen Material und durchlaufen
von einer Mehrzahl von parallelen Kanälen, die sich longitudinal
in dem Körper
erstrecken, Eintrittsmittel und Austrittsmittel zum Leiten des zu
behandelnden Gasstroms durch den Körper, und Elektroden, bestimmt
zum Erzeugen von Corona-Entladungen in dem Körper, um dort die Behandlung
des Gasstroms zu stimulieren, dadurch gekennzeichnet, dass jede
der Elektroden in einem Kanal angeordnet ist, der Teil der Mehrzahl
von Kanälen
ist, und sich über zumindest
einen Teil der Länge
des zugehörigen
Kanals erstreckt.
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Dank
dieser Merkmale wird ein Reaktor erhalten, der einen robusten und
kompakten Aufbau aufweist, in dem ein homogenes elektrisches Feld
erzeugt werden kann, das eine gleichmäßige Verteilung der elektrischen
Entladungen begünstigt
und eine homogene Behandlung der zu behandelnden Gase ermöglicht.
Zudem ermöglicht
die Erfindung ohne größere Änderungen
die Verwendung der Monolithkonstruktionen, die herkömmlicherweise
bei der Technologie der Abgasbehandlung verwendet werden.
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Gemäß weiterer
vorteilhafter Besonderheiten der Erfindung:
- – sind die
Kanäle
in dem Reaktorkörper
nebeneinander gemäß überlagerten
longitudinalen Ebenen angeordnet, wobei die Elektroden in mindestens
zwei parallelen Elektrodenbetten angeordnet sind, von denen eines
Elektroden umfasst, bestimmt zum Anschließen an einen der Pole einer Hochspannungsquelle,
und von denen das andere Elektroden umfasst, bestimmt um angeordnet zu
werden für
ein Anschließen
an den anderen Pol der Hochspannungsquelle, wobei die Elektrodenbetten
voneinander um einen vorbestimmten Abstand entfernt sind;
- – sind
die Enden der Elektroden eines selben Elektrodenbetts, die auf einer
selben Vorderseite des Reaktorkörpers
angeordnet sind, gemeinsam mit einem elektrisch leitfähigen und
an dem entsprechenden Pol der Hochspannungsquelle angeschlossenen
Balken verbunden;
- – ist
der Verbindungsbalken in einer in eine Endfläche des Reaktorkörpers eingearbeiteten
Nut angeordnet;
- – ist
die den Verbindungsbalken aufnehmende Nut durch ein dielektrisches
Material verschlossen;
- – ist
das dem Verbindungsbalken gegenüberliegende
Ende jeder Elektrode in ein dielektrisches Material eingebettet,
welches den diese Elektrode aufnehmenden Kanal an dem zugehörigen Ende verschließt;
- – sind
mindestens drei Elektrodenbetten vorgesehen und das oder die mit
einem der Pole der Hochspannungsquelle verbundene(n) Elektrodenbett(en)
ist/sind zwischen zwei Elektrodenbetten angeordnet, die mit dem
anderen Pol der Hochspannungsquelle verbunden sind;
- – sind
die Elektroden von zwei nebeneinander überlagerten Elektrodenbetten
in Kanälen
angeordnet, die in zu diesen Elektrodenbetten senkrechten Ebenen
ausgerichtet sind;
- – sind
die Elektroden von zwei nebeneinander überlagerten Elektrodenbetten
in jeweilige Kanäle eingesetzt,
die zueinander versetzt angeordnet sind;
- – sind
die Elektroden durch Stangen gebildet, vorzugsweise von im Allgemeinen
kreisförmigen Querschnitt;
- – sind
die Stangen zumindest einiger der Elektroden mit Unebenheiten oder
Reliefs versehen;
- – erstrecken
sich die Unebenheiten oder die Reliefs der Elektroden gemäß einem
schraubenförmigen
Profil entlang der Länge
dieser;
- – ist
der Reaktorkörper
aus Keramik, wie Cordierit, realisiert.
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Aufgabe
der Erfindung ist ebenfalls ein Partikelfilter, der dadurch gekennzeichnet
ist, dass er einen Reaktor wie den zuvor definierten umfasst und wobei
die Kanäle
des Reaktorkörpers
ohne die Elektroden alternativ auf der einen oder auf der anderen Seite
des Körpers
verschlossen sind.
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Bei
diesem Partikelfilter können
in zwei parallelen benachbarten Ebenen in dem Reaktorkörper angeordnete
Kanäle
jeweils auf der einen oder auf der anderen Seite des Körpers verschlossen
sein. Es ist jedoch auch möglich,
vorzusehen, dass in einer selben Ebene des Reaktorkörpers angeordnete
benachbarte Kanäle
alternativ auf der einen und auf der anderen Seite des Körpers verschlossen
sind. Darüber
hinaus können
die Wände
der Kanäle
mit einem katalytischen Material beschichtet sein.
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Aufgabe
der Erfindung ist auch ein Katalysator, der dadurch gekennzeichnet
ist, dass er einen Reaktor wie den zuvor definierten umfasst, der
dadurch gekennzeichnet ist, dass die Kanäle des Reaktorkörpers ohne
die Elektroden auf beiden Seiten des Reaktorkörpers offen sind.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden in der folgenden
Beschreibung deutlich, die lediglich als Beispiel dient und auf die
angehängten
Zeichnungen Bezug nimmt, in denen:
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1 eine
allgemeine perspektivische Außenansicht
eines erfindungsgemäßen Reaktors
mit einem herausgelösten
Teilstück
ist;
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2 eine
Längsschnittdarstellung
und Teilansicht eines erfindungsgemäßen Reaktorkörpers ist,
der sich in der Hülle
des Reaktors befindet, der in 1 dargestellt
ist, wobei letzterer insbesondere einen Partikelfilter mit Regeneration
darstellt;
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2a eine
perspektivische Darstellung eines Details einer Elektrode des Reaktors
in vergrößertem Maßstab ist;
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3 eine
Längsschnittdarstellung
und Teilansicht des Reaktorkörpers
von 2 ist, wobei der Schnitt in einer Ebene der Elektroden
von 90° zu
der Ansicht von 2 erfolgt ist;
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4 eine
Schnittdarstellung eines Reaktorkörpers analog zu der von 3 ist,
der insbesondere für
die Verwendung als Katalysator bestimmt ist;
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5 eine
perspektivische Teilansicht eines Endes eines erfindungsgemäßen Reaktorkörpers ist, um
ein Beispiel für
die Anordnung und Form der Kanäle
zu zeigen;
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die 6 und 7 weitere
mögliche
Anordnungen der Elektroden in einem Reaktorkörper zeigen, der insbesondere
für die
Verwendung als Partikelfilter mit Regeneration bestimmt ist;
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die 8 und 9 zwei
mögliche
Beispiele für
das Verschließen
der Kanäle
des Reaktorkörpers zeigen,
und
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10 ein
Beispiel für
die Form eines Spannungsimpulses ist, der zwischen den Elektrodenbetten
entgegengesetzter Polarität
angelegt werden kann.
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1 zeigt
eine perspektivische Außenansicht
eines erfindungsgemäßen Reaktors,
der entweder als Partikelfilter mit Regeneration oder als Katalysator
dienen kann. Es ist bei diesem Reaktor eine Hülle 1 dargestellt,
die hier walzenförmig
und vorzugsweise aus einem Blech aus rostfreiem oder nicht rostfreiem
Stahl gefertigt ist, das beispielsweise entlang einer Quetschverbindung 2 an
zwei Kanten verbunden ist. Diese Hülle ist innen mit einer Beschichtung 3 versehen,
die aus einem Isolierstoff wie beispielsweise Dämmwolle vom Typ INTERAM besteht. Die
Hülle 1 ist
an beiden Enden mit den Flanschen 4 und 5 verschlossen,
die mit den entsprechenden Anschlüssen 6 und 7 für die Einbindung
des Reaktors in eine Abgasanlage (nicht dargestellt) versehen sind. Es
ist anzumerken, dass das Beispiel von 1 einen
Reaktor mit einer im Allgemeinen walzenförmigen Form zeigt, die die
Erfindung nicht einschränkt, da
weitere allgemeine Formen denkbar sind, die den üblichen Formen für Reaktoren
in der Automobilindustrie ähneln.
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Es
wird nun Bezug auf die 2, 3 und 5 genommen,
die eine der möglichen
bevorzugten Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Reaktorkörpers 8 zeigen,
der dafür
bestimmt ist, in der Hülle 1 des
Reaktors innerhalb von der Beschichtung 3 platziert zu
werden, die dann gleichzeitig für seine
Dichtheit, Wärmeisolation
und den Schutz vor den Vibrationen der Abgasanlage sorgt. Es handelt sich
bei den 2 und 3 um Teilansichten
in Längsschnittebenen,
die um 90° zueinander
versetzt sind. Mit dem so angeordneten Reaktorkörper 8 kann ein Partikelfilter
mit Regeneration entworfen werden, wie nachfolgend ausführlicher
erläutert
ist.
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Der
Reaktorkörper 8 besteht
aus einer Monolithkonstruktion 9 von im Allgemeinen länglicher Form,
in der eine Mehrzahl von Kanälen 10 eingearbeitet
ist, die sich alle parallel in der Längsrichtung des Körpers 8 erstrecken.
Bei der dargestellten Ausführungsform
weisen diese Kanäle 10 im
Querschnitt der Konstruktion betrachtet ein Wabengitter auf, wobei
der Querschnitt jedes Kanals 10 viereckig ist (siehe 5).
Dieses Beispiel ist nicht einschränkend und es sind weitere Anordnungen
der Kanäle
zueinander und weitere Querschnitte der Kanäle denkbar, beispielsweise
sechseckig.
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Die
Monolithkonstruktion 9 ist vorzugsweise aus einem Material
hergestellt, das eine sehr geringe dielektrische Leitfähigkeit
aufweist und mit dem bei hohen Temperaturen gearbeitet werden kann.
Es hat sich herausgestellt, dass ein keramischer Werkstoff, üblicherweise
Cordierit, für
diesen Zweck gut geeignet ist. Die Konstruktion 9 kann
mit jedem Verfahren hergestellt werden, das in der Katalysator-
und/oder Partikelfiltertechnologie bekannt ist. Die Wände der Kanäle 10 können gegebenenfalls
mit einem katalytischen Material beschichtet sein.
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Es
handelt sich bei der Ausführungsform
der 2 und 3 um einen Reaktorkörper 8 für einen Partikelfilter
und die Kanäle 10 umfassen
Verschlüsse 11a und 11b,
die sich jeweils an den Enden des Reaktorkörpers befinden, wobei es sich
versteht, dass ein bestimmter Kanal, beispielsweise der Kanal 10a (3),
einen Verschluss 11a auf der Eintrittsseite (in den 2 und 3 links)
des Reaktorkörpers 8 umfasst,
während
die benachbarten Kanäle von
Kanal 10a, beispielsweise die Kanäle 10b, einen Verschluss 11b umfassen,
der sich auf der Austrittsseite des Reaktorkörpers befindet (in den 2 und 3 rechts).
Auf diese Weise werden die zu behandelnden Gase auf ihrem Weg vom
Eingang zum Ausgang des Reaktorkörpers 8 dazu
gezwungen, die Wände
zu durchqueren, die die Kanäle
voneinander trennen, damit die Partikel, die sie enthalten, festgehalten
und durch Regeneration beseitigt werden können.
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Gemäß einem
wichtigen Merkmal der Erfindung umfasst der Reaktor eine Mehrzahl
von Elektrodenbetten 12 beziehungsweise 13, wobei
drei dieser Elektrodenbetten in 3 dargestellt
sind.
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Jedes
Elektrodenbett 12 und 13 besteht aus einer Mehrzahl
von Elektroden 14, die in den Kanälen 10 des Trägers 8 parallel
zueinander angeordnet sind, wobei jede Elektrode aus einer Stange
aus einem elektrisch leitfähigen
Material besteht. Bei der dargestellten Ausführungsform wird der Durchmesser
einer Elektrode vorzugsweise etwas geringer als die Seitenlänge des
Querschnitts eines Kanals 10 der Konstruktion 9 gewählt, um
die Wärmeausdehnung
der Elektrode zu ermöglichen.
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Die
Elektroden 14 eines Elektrodenbetts 12 oder 13 sind über einen
quer liegenden Verbindungsbalken 15 beziehungsweise 16,
der sich an einem ihrer Enden befindet, elektrisch leitend miteinander verbunden.
Jeder Verbindungsbalken 15 oder 16 kann einfach
mit den jeweiligen Elektroden 12 oder 13 in Kontakt
gebracht oder gegebenenfalls daran angeschweißt oder angelötet werden.
Die quer liegenden Balken 15 und 16 befinden sich
ihrerseits in elektrischem Kontakt mit den entsprechenden Kontaktstäben 17 beziehungsweise 18,
die seitlich zum Reaktorkörper 8 liegen
und über
die, mithilfe geeigneter elektrischer Leiter, die in den Zeichnungen
nicht dargestellt wurden, die Elektrodenbetten 12 und 13 mit
dem positiven Pol 19 beziehungsweise dem negativen Pol 20 einer
Hochspannungsquelle 21 verbunden sind.
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Auf
diese Weise bilden die Elektrodenbetten 12 bei dem dargestellten
Beispiel die Anodenebenen des Reaktors, während die Elektrodenbetten 13 die Kathodenebenen
bilden. Es ist zu erkennen, dass in 3 nur drei
Elektrodenebenen dargestellt sind. Es versteht sich jedoch, dass
diese Anzahl nicht einschränkend
ist und ein Reaktorkörper 8 eine
Mehrzahl von Elektrodenbetten umfassen kann, wobei es sich versteht,
dass eine Kathodenebene immer zwischen zwei Anodenebenen liegt oder
umgekehrt. Es ist ebenfalls denkbar, nur eine einzige Anodenebene vorzusehen,
die mit einer einzigen Kathodenebene zusammenwirkt. Allgemein ausgedrückt, wird
die Anzahl von Elektrodenebenen nach mehreren Kriterien ausgewählt, beispielsweise
dem Wert der Hochspannung, dem Abstand, der zwischen zwei Elektrodenebenen
entgegengesetzter Polarität
bereitgestellt werden kann, wobei dieser Abstand selbst durch das
Volumen des Reaktorkörpers
bestimmt wird, usw.
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Die
quer liegenden Verbindungsbalken 15 und 16 liegen
in den stirnseitigen Nuten 22, die in die Endflächen der
Konstruktion 9 eingearbeitet sind. Nach dem Einsetzen jedes
Elektrodenbetts werden diese Nuten 22 mit einem Pfropfen 23 aus
einer keramischen Masse gefüllt,
wie auch an ihrem entgegengesetzten Ende die Kanäle 10, die eine Elektrode aufnehmen,
mit Pfropfen 24 ebenfalls aus einer keramischen Masse gefüllt werden.
Es wird so in der zugehörigen
Umgebung das Auftreten von störenden Entladungen
vermieden, die auf die Spitzenwirkung zurückzuführen sind.
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Die
Elektroden 14 der Anoden- und/oder Kathodenbetten 12, 13 sind
vorzugsweise, wie in der Detailansicht von 2a dargestellt
ist, mit spiralförmigen
Unebenheiten oder Reliefs 25 versehen, die ihre gesamte
Länge entlang
verlaufen. Bei dem dargestellten Beispiel sind zwei dieser spiralförmigen Unebenheiten
um 180° zueinander
versetzt, wenn der Querschnitt der Elektrode 14 betrachtet
wird. Diese Unebenheiten sind dafür bestimmt, die Spitzenwirkung
in den Bereichen des Reaktorkörpers 8 zu begünstigen,
in denen die Gasbehandlung durchgeführt wird, das heißt dort,
wo die Corona-Entladungen stattfinden sollen.
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Das
Material, aus dem die Verschlüsse 11a und 11b sowie
die Pfropfen 23 und 24 hergestellt sind, weist
vorzugsweise eine geringe dielektrische Leitfähigkeit auf. Vorteilhafterweise
ist dieses Material dasselbe wie das der Konstruktion 9,
wodurch Probleme bei der Wärmeausdehnung
verhindert werden.
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Die
Hochspannungsquelle 21 kann ausgestaltet sein, um eine
Gleichspannung zu liefern, die ständig zwischen den Anoden- und
Kathodenbetten 12 und 13 angelegt wird. Es hat
sich jedoch gezeigt, dass die Gasbehandlung begünstigt werden kann und die übertragene
Energie erhöht
werden kann, wenn die Hochspannung der Quelle 21 impulsartig ist,
wobei die Impulse vorzugsweise eine steile Vorderflanke aufweisen.
Es kann beispielsweise ein Impuls verwendet werden, dessen Steigung
zum Beispiel einige kV/Nanosekunde betragen kann. ist in 10 dargestellt.
Im Vergleich zu einer kontinuierlich angelegten Spannung kann mit
einem Impulsgenerator die Energie, die in den Reaktor eingebracht wird,
optimiert werden, indem Spitzenspannungen ermöglicht werden, die höher sind
als die der Konstruktion 9 eigenen Durchschlaggleichspannung.
Der Impulsgenerator liefert üblicherweise
eine Mindestspannung von 10 bis 40 kV, eine Impulsvorderflanke von
unter 10 ns, eine möglichst
geringe Impulsbreite (unter einigen Hundert ns) und eine Folgefrequenz von
1 Hz bis 1 kHz, wobei alle diese Werte lediglich beispielhaft sind.
Die Leistung der Quelle 21 wird nach der Anzahl der Entladungen,
die zwischen den Elektrodenbetten 12 und 13 zu
erzeugen sind, der Anzahl der in jedem Bett vorgesehenen Elektroden, dem
Abstand zwischen den Elektrodenbetten 12 und 13,
den Eigenschaften des Nichtleiters, aus dem die Konstruktion 9 besteht,
und nach der Dielektrizitätskonstante
des gasförmigen
Mediums gewählt,
das in dem Filter strömt.
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4 zeigt
in einer Ansicht analog zu der von 3 ein Beispiel
für einen
Reaktor, der als Katalysator dient. In diesem Fall sind die Kanäle ohne die
Elektrodenbetten 12 und 13 von einem Ende zum anderen
des Reaktorkörpers 8 offen,
sodass die zu behandelnden Gase ungehindert den gesamten Reaktor
durchströmen.
Dafür sind
die Kanäle,
die mit Elektroden ausgestattet sind, an jedem Ende verschlossen,
wie dies in Bezug auf die Ausführungsform
der 2, 3 und 5 beschrieben
wurde.
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Bei
den Ausführungsformen
der 2, 3 und 5 einerseits
und von 4 andererseits wird angenommen,
dass in jedem Elektrodenbett 12 und 13 Elektroden
in allen benachbarten Kanälen 10,
die sich in derselben Ebene der Monolithkonstruktion 9 befinden,
vorgesehen sind. Durch diese Anordnung kann eine maximale Dichte
von Corona-Entladungen im Reaktorkörper 8 erreicht werden, jedoch
benötigt
sie eine hohe elektrische Leistung.
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Die
Abwandlung der Erfindung, die in 6 dargestellt
ist, besteht in der Verringerung der Elektrodenanzahl je Elektrodenbett,
indem nur jedes zweite Mal eine Elektrode in den benachbarten Kanälen vorgesehen
ist, die zum Aufnehmen der Anoden- 12 beziehungsweise Kathodenbetten 13 bestimmt sind.
Unter diesen Bedingungen ist die Dichte der Corona-Entladungen natürlich geringer,
jedoch kann dies in einigen Fällen
ausreichend sein, um eine zufriedenstellende Behandlung der Gase
sicherzustellen, die den Reaktor durchströmen. Die punktierte Linie LB
in der Figur versinnbildlicht eine Entladung.
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Bei
der Abwandlung von 7 kann die Dichte der Corona-Entladungen
im Vergleich zu der erhöht
werden, die bei der Anordnung von 6 erreicht
werden kann, indem in zwei benachbarten Elektrodenbetten, dem Anodenbett 12 beziehungsweise
dem Kathodenbett 13, die Elektroden in jedem zweiten Kanal
vorgesehen sind, während
die Elektroden in den beiden Betten versetzt angeordnet sind. Bei
dieser Anordnung können
Corona-Entladungen auf zwei bevorzugten Wegen, zum Beispiel zwischen zwei
Elektroden von Bett 12 und einer einzelnen Elektrode von
Bett 13, entstehen. Corona-Entladungen dieser Art sind mit den
punktierten Linien LB1 und LB2 versinnbildlicht.
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In
den 6 bis 9 ist zu erkennen, dass bei
einem Reaktor, der als Partikelfilter verwendet wird, zwei Möglichkeiten
vorhanden sind, wie die Kanäle
an einem ihrer Enden verschlossen werden können. In den 6, 7 und 8 wird
angenommen, dass die Kanäle,
die sich in derselben Ebene des Reaktorkörpers 8 befinden,
mit den Verschlüssen 11a und 11b verschlossen
sind, die sich abwechselnd auf einer Seite des Körpers und auf der anderen Seite
befinden (dies ist ebenfalls so bei der Ausführungsform der 2 und 3.
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Dafür sind bei
der Abwandlung von 9 die Kanäle 10 in derselben
Ebene P1 des Reaktorkörpers 8 alle
auf derselben Seite des Körpers
verschlossen, während
die, die in einer benachbarten Ebene P2 liegen, auf der gegenüberliegenden
Seite verschlossen sind.