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DE60319115T2 - Nadellose öffnung und herstellungsverfahren dafür - Google Patents

Nadellose öffnung und herstellungsverfahren dafür Download PDF

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DE60319115T2
DE60319115T2 DE60319115T DE60319115T DE60319115T2 DE 60319115 T2 DE60319115 T2 DE 60319115T2 DE 60319115 T DE60319115 T DE 60319115T DE 60319115 T DE60319115 T DE 60319115T DE 60319115 T2 DE60319115 T2 DE 60319115T2
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DE
Germany
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septum
cover
main body
recess
outer end
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DE60319115T
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Ryoji Hiroshima-shi Fujii
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JMS Co Ltd
Original Assignee
JMS Co Ltd
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen nadellosen Port, der an einem Strömungskanal für ein flüssiges Arzneimittel und ähnliches vorgesehen ist und in den eine stumpfe Nadel, wie beispielsweise eine Luer-Kanüle, eingeführt werden kann, und betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines solchen nadellosen Ports.
  • Stand der Technik
  • In den letzten Jahren werden, um einen Schutz gegen Infektionen infolge versehentlicher Nadelstiche zu erreichen, als Alternativen zu üblicherweise verwendeten spitzen Nadeln aus Metall vermehrt stumpfe Nadeln (im Folgenden auch als Luer-Kanülen oder dergleichen bezeichnet) eingesetzt. Eine derartige stumpfe Nadel wird im Kombination mit einem Port (im Folgenden als ein nadelloser Port bezeichnet) verwendet, in den die stumpfe Nadel eingeführt werden kann, und die Kombination einer stumpfen Nadel und eines Ports ist speziell angepasst.
  • Wenn nur Luer-Kanülen einer bestimmten Art ausschließlich zusammen mit nadellosen Ports einer bestimmten Art verwendet werden können, ist es unmöglich, diese Luer-Kanülen für die Container und Beutel mit Ports anderer Art zu verwenden; ihre Kompatibilität ist somit nicht sehr groß.
  • In Fällen, in denen es schwierig ist, eine Luer-Spritze nach dem Einführen sicher zu halten, wird stattdessen zuweilen eine Luer-Lock-Spritze verwendet. Es sind nadellose Ports entwickelt worden, die jeweils eine solche Struktur aufweisen, dass in sie beliebige Typen von Luer-Spritzen und Luer-Lock-Spritzen eingeführt werden können, solange sie den einschlägigen ISO-Normen entsprechen. So wird beispielsweise im US-Patent Nr. 6.089.541 ein Port offenbart, in dem ein verformbares Septum bewegbar im Hauptkörper vorgesehen ist, wobei das Septum innen mit Ausnahme der Öffnung als hohle Struktur ausgeführt ist. Wenn in die Öffnung des Septums ein Einführungselement, wie etwa eine Luer-Kanüle, eingeführt wird, kommunizieren die Flüssigkeiten miteinander. Um außerdem auch eine Luer-Lock-Spritze einführen zu können, ist in der Nähe der Öffnung des Hauptkörpers ein Außengewinde zur Herstellung einer Schraubverbindung vorgesehen.
  • Im US-Patent Nr. 5.699.821 wird ein Port offenbart, in dem im Hauptkörper ein verformbares, längliches und schlauchförmiges Septum gleitbar vorgesehen ist. Wenn in die Öffnung des Septums ein Einführungselement, wie etwa eine Luer-Kanüle, eingeführt wird, kommunizieren die Flüssigkeiten miteinander. Das längliche, schlauchförmige Septum weist innen einen Strömungskanal auf, und im natürlichen Zustand, d. h. vor der Befestigung des Septums im Hauptkörper des Ports, ist der Strömungskanal offen. Wenn das Septum im Hauptkörper befestigt ist, wird die Funktion als ein Septum durch Zusammendrücken des Eingangs (oder des Ausgangs) hergestellt. Um außerdem auch eine Luer-Lock-Spritze einführen zu können, ist in der Nähe der Öffnung des Hauptkörpers ein Außengewinde zur Herstellung einer Schraubverbindung vorgesehen.
  • Im US-Patent Nr. 5.474.544 wird ein Port offenbart, in dem ein verformbares Septum im Hauptkörper expandierbar vorgesehen ist. Wenn in die Öffnung des Septums ein Einführungselement, wie etwa eine Luer-Kanüle, eingeführt wird, kommunizieren die Flüssigkeiten miteinander, und der Port wird mit dem verformten Septum befüllt, wodurch das Austreten von Flüssigkeiten verhindert wird. Um außerdem auch eine Luer-Lock-Spritze einführen zu können, ist in der Nähe der Öffnung des Hauptkörpers ein Außengewinde zur Herstellung einer Schraubverbindung vorgesehen.
  • Sämtliche vorbezeichneten herkömmlichen nadellosen Ports haben jedoch eine komplizierte Struktur, und es ist schwer, Toträume in den Ports zu beseitigen. Die Sicherheit während Bluttransfusionen oder Infusionen ist unzureichend, da es in ihnen Bereiche gibt, in denen Blasen verbleiben können.
  • So hat beispielsweise ein im US-Patent Nr. 6.089.541 offenbartes Septum neben der Öffnung eine hohle Innenstruktur, und der Hohlbereich fungiert als Totraum. Es ist schwierig, die in diesem Totraum verbleibenden Blasen zu entfernen.
  • Das im US-Patent Nr. 5.699.821 offenbarte verformbare Septum ist länglich und schlauchförmig, weshalb sich zwischen Ein- und Ausgang ein Hohlraum ergibt, der als Totraum fungiert. Es ist schwierig, die in dem Raum verbleibenden Blasen zu entfernen.
  • Bei dem im US-Patent Nr. 5.474.544 offenbarten Septum neigt das Septum dazu, wenn es im Hauptkörper verformt wird, innen einen Hohlraum auszubilden, und es ist schwierig, die Bildung eines Totraums vollständig zu vermeiden. Darüber hinaus ist es schwierig, das Vermeiden eines Totraums und die Leichtigkeit des Einführens einer Luer-Kanüle oder dergleichen auszutarieren.
  • Im US-Patent Nr. 5.354.275 , worin von diesen Problemen vor allem auf die Vermeidung einer Totraumbildung abgestellt wird, wird eine Injektionsvorrichtung offenbart, die zusammen mit einem Septum, das einen Schlitz oder ein Durchgangsloch aufweist, verwendet werden soll; hier wird konstruktionsbedingt das Problem der Hohlraumbildung beim Einführen einer Luer-Kanüle oder dergleichen gelöst, was ein vollständiges Vermeiden einer Totraumbildung ermöglicht. Die Injektionsvorrichtung kann jedoch die folgenden Probleme hervorrufen.
  • In der im US-Patent Nr. 5.354.275 offenbarten Struktur, in der das Septum ein Durchgangsloch aufweist, neigt das auf der Septum-Oberfläche befindliche Loch, wenn innen ein Druck aufgebaut wird und das Septum nach oben gedrückt wird, dazu, sich leicht zu öffnen, weil das Loch im normalen Zustand geöffnet ist. Daher besteht die Möglichkeit, dass aerogene Bakterien und dergleichen am offenen Loch anhaften können und das Septum innen kontaminiert werden kann.
  • In der im US-Patent Nr. 5.474.544 offenbarten Struktur wird, obschon das Septum einen durch diese gehenden Schlitz aufweist, keine zusätzliche Kompressionskraft orthogonal zum Schlitz aufgetragen. In einer derartigen Struktur besteht, da der Schlitz nicht zusammengedrückt wird, die Möglichkeit, dass Arzneimittelflüssigkeit oder dergleichen im Schlitz verbleibt. Außerdem ist es schwierig, in einem dickeren Septum einen Schlitz in einer korrekten Position vorzusehen.
  • In den in den US-Patent Nr. 6.089.541 und Nr. 5.699.821 offenbarten Strukturen ist die Struktur neben der Öffnung innen hohl. Im Falle einer derartigen Struktur gestaltet sich das Vorfüllen (Priming) schwierig, und es besteht die Möglichkeit, dass beim Vorfüllen nicht entfernte und somit verbleibende Luft während einer Verabreichung gemischter Injektionen in die Schläuche gedrückt wird. Außerdem ist ein genaues Messen der Menge des in einen Patienten injizierten Arzneimittels schwierig, wenn ein injiziertes flüssiges Arzneimittel in der Struktur verbleibt. Ferner können sich, wenn sich im Hauptschlauch Blut befindet, infolge der Stauung im Hohlraumbereich Thromben bilden.
  • Ein nadelloser Port gemäß dem Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche 1 und 2 wird in JP 2000-217929 A beschrieben.
  • Offenlegung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen nadellosen Port bereitzustellen, bei welchem eine Totraumbildung in einem Durchgang eines Septums, die für ein Verbleiben von Flüssigkeit verantwortlich ist, unterbunden wird und in dem sich der auf der Septum-Oberfläche vorgesehene Schlitz selbst bei Druckbeaufschlagung nicht leicht öffnet.
  • Ein nadelloser Port gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Septum weiterhin Kompressionsrippen umfasst, die auf Außenseiten des Hauptkörpers vorgesehen sind. Der Hauptkörper besitzt einen Querschnitt in einer zu dem Durchgang orthogonalen Richtung von einer Form, bei der eine Abmessung in Längsrichtung größer ist als die in Querrichtung. Der Durchgang umfasst einen Schlitz und eine Bohrung, wobei der Schlitz eine vorbestimmte Tiefe von der Außenendseite des Hauptkörpers besitzt und sich in gleicher Richtung wie die Längsrichtung erstreckt und die Bohrung sich von dem Schlitz zu der Innenendseite des Hauptkörpers erstreckt und ein Querprofil von Spindelform besitzt, dessen Hauptachse sich in gleicher Richtung wie die Längsrichtung erstreckt. Die Kompressionsrippen sind an beiden Seitenenden des Hauptkörpers in Längsrichtung vorgesehen, sodass sie sich entlang der Axialrichtung des Durchgangs erstrecken. Der Durchmesser der Aussparung der Abdeckung ist kleiner als ein Abstand zwischen den äußeren Oberflächen der Kompressionsrippen.
  • Während das Septum innerhalb der Aussparung gehalten ist, ist ein Raum zwischen einer äußeren Oberfläche des Hauptkörpers an einem Teil ohne die Kompressionsrippen und einer Innenwand der Abdeckung ausgebildet, und die Bohrung ist durch Kompressionskraft, die von der Innenwand der Abdeckung auf das Septum über die Kompressionsrippen aufgetragen wird, verschlossen.
  • Der nadellose Port gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat die gleiche Konstruktion wie vorgenannt, außer dass das Septum anstelle des vollständig durchgängigen Durchgangs einen substantiellen Durchgang aufweist, der das Durchführen eines Einführungselements potenziell ermöglicht. Der substantielle Durchgang umfasst einen nicht durchschnittenen Bereich und eine Bohrung, wobei der nicht durchschnittene Bereich eine vorbestimmte Tiefe von der Außenendseite des Hauptkörpers aufweist und die Bohrung sich von dem nicht durchschnittenen Bereich zu der Innenendseite des Hauptkörpers erstreckt und ein Querprofil von Spindelform aufweist, dessen Hauptachse sich in gleicher Richtung wie die Längsrichtung erstreckt.
  • Ein Verfahren zur Herstellung des nadellosen Ports gemäß der vorliegenden Erfindung stellt ein Verfahren zum Herstellen des nadellosen Ports mit den vorbezeichneten Merkmalen bereit und sieht vor, dass bei einem Formen des Septums an der Außenendseite des Septums eine Noppe in einer Position gebildet wird, die von einer Position des Schlitzes abgesetzt ist, und beim Befestigen des Septums in der Aussparung die Noppe durch die Aussparung vom inneren Ende davon zum äußeren Ende davon durchgeschoben wird und danach die Noppe gezogen wird, während das Septum in die Aussparung gedrängt wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1A ist eine Draufsicht auf den nadellosen Port einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und 1B ist ein Schnitt davon entlang einer Linie A-A,
  • 2 ist ein Schnitt entlang einer Linie B-B in 1,
  • 3 ist eine perspektivische Sicht eines in dem in 1 gezeigten nadellosen Port befestigten Septums,
  • 4A ist eine Draufsicht auf das Septum selbst, das in dem in 1 gezeigten nadellosen Port befestigt werden soll, 4B ist ein Schnitt dieses Septums entlang einer Linie C-C, und 4C ist eine schematische Bodenansicht davon,
  • 5 ist ein Schnitt entlang einer Linie D-D in 4A,
  • 6A ist ein Schnitt entlang einer Linie E-E in 4B,
  • 6B ist ein Schnitt eines modifizierten Beispiels für den in 6A gezeigten Schnitt,
  • 7 ist ein Schnitt entlang einer Linie F-F in 6A,
  • 8A ist ein Schnitt der Abdeckung im in 1 gezeigten nadellosen Port, und 8B ist eine Draufsicht davon,
  • 9 ist ein Schnitt des in 1 gezeigten nadellosen Ports mit eingeführtem Einführungselement,
  • 10A und 10B sind Draufsichten, die jeweils ein modifiziertes Beispiel für die Abdeckung im in 1 gezeigten nadellosen Port zeigen,
  • 11 ist ein Schnitt eines modifiziertes Beispiels für eine Abdeckung, die in den nadellosen Port der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eingeschlossen werden soll,
  • 12A und 12B zeigen als Schnitte jeweils einen Teil der Prozesse eines Verfahrens zum Herstellen des nadellosen Ports der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und
  • 13A, 13B und 13C zeigen als Schnitte jeweils einen Teil der Prozesse eines anderen Verfahrens zum Herstellen des nadellosen Ports der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Beste Ausführungsweise der Erfindung
  • Da in dem nadellosen Port der vorliegenden Erfindung die Kombination des Aufbaus verwendet wird, in welchem der Durchgang derart beschaffen ist, dass Schlitz und Bohrung miteinander verbunden sind, und des Aufbaus, in welchem über die Kompressionsrippen auf das Septum Kompressionskraft aufgetragen wird, um so die Bohrung zu schliessen, kann gleichzeitig ein Einführungselement leicht eingeführt, der Totraum im Durchgang des Septums eliminiert und beim Auftragen von Druck die Integrität des Schlitzes auf der Septum-Oberfläche sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass aufgrund der Anwesenheit einer Bohrung ein Einführungselement leicht eingeführt werden kann und zudem aufgrund der Übertragung der Kompressionskraft über die Kompressionsrippen auf das Septum, wodurch die Bohrung geschlossen wird, es weniger wahrscheinlich ist, dass die Bohrung einen Totraum schafft. Außerdem wird ein Öffnen des Septums selbst in solchen Fällen, in denen das Septum aufgrund eines Innendrucks nach Außen gedrückt wird, erschwert, da anstelle einer Bohrung auf seiner Außenendfläche ein Schlitz vorhanden ist.
  • "Schlitz" ist definiert als ein Weg, der durch einen in das Septum-Material eingebrachten Schnitt gebildet ist, wobei die Wände des Schnitts sogar in einem freien Zustand des Septums, in dem keine Kraft darauf einwirkt, sich in Kontakt zueinander befinden, so dass der Weg verschlossen ist. "Bohrung" ist definiert als ein Weg, der derart im Septum ausgebildet ist, dass seine Wände von einander getrennt sind, so dass der Weg in einem freien Zustand des Septums, in dem keine Kraft darauf einwirkt, geöffnet ist. "Spindelform" ist definiert als eine von zwei Bögen gebildete Geometrie, die symmetrisch so miteinander kombiniert sind, dass beide Enden spitz aufeinander zulaufen.
  • In dem Septum des nadellosen Ports gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat der nicht durchschnittene Bereich im Wesentlichen die gleiche Funktion wie der Schlitz. Der nicht durchschnittene Bereich kann, anders ausgedrückt, von einem Einführungselement durchbrochen werden, und der durchbrochene Teil funktioniert im Wesentlichen in gleicher Weise wie der Schlitz.
  • In dem nadellosen Port des vorgenannten Aufbaus weist das Septum an einem inneren Ende des Hauptkörpers vorzugsweise eine Innenendplatte auf, welche eine ovale Form besitzt, deren Hauptachse sich in der gleichen Richtung wie die Querrichtung des Hauptkörpers erstreckt. Eine Hauptachse der Innenendplatte ist größer als ein innerer Durchmesser der Innenwand der Abdeckung, und eine in der Hauptachsenrichtung wirkende Kompressionskraft wird, wenn das Septum in der Aussparung gehalten ist, von der Abdeckung auf die Innenendplatte aufgetragen. Hierdurch kann ein zuverlässigerer Auftrag der Kompressionskraft auf das Septum erreicht werden.
  • Außerdem weist das Septum um ein Außenende des Hauptkörpers vorzugsweise eine Außenendplatte auf, die der Außenseite der Abdeckung ausgesetzt und in der Abmessung größer ist als ein Innendurchmesser der Abdeckung an einem äußeren Ende der Abdeckung. Dieser Aufbau ermöglicht es, ein Fallen des Septums in die Aussparung der Abdeckung zu verhindern. Außerdem wird hierdurch erreicht, dass das Septum nach der Entnahme eines Einführungselements leicht in den Zustand vor dem Einführen zurückkehrt.
  • Des Weiteren werden Längen in der Hauptachse und der Nebenachse des Abschnittes der Bohrung schrittweise von der Außenendseite des Hauptkörpers gegen die Innenendseite des Hauptkörpers vorzugsweise größer. Durch diesen Aufbau wird die Fläche eines Querschnitts der Bohrung zu ihrem Boden hin schrittweise größer, wodurch das Ausbringen von eventuell vorhandener Restflüssigkeit vom Septum-Boden her mittels der Rückstellkraft des Septums erleichtert wird.
  • Des Weiteren weist das Septum an einem äußeren Ende davon vorzugsweise einen Abschnitt mit einer Oberflächenmulde auf, die in einem zentralen Bereich ausgebildet ist, um im Wesentlichen eben und abgesenkt in Bezug auf einen Bereich, welcher den zentralen Bereich umgibt, zu sein. Durch diesen Aufbau wird es ermöglicht, ein Einführungselement, wie beispielsweise eine Luer-Kanüle, leicht in den Durchgang des Septums einzuführen und das Septum mittels eines Alkoholgetränkten Wattebauschs zu desinfizieren.
  • Des Weiteren ist eine Oberfläche der Außenendplatte vorzugsweise flach. Durch diesen Aufbau wird die Totraumbildung im Innenende des Septums erschwert.
  • Des Weiteren ist eine Länge LsO des Hauptkörpers in einem Zustand, in welchem das Septum nicht innerhalb der Abdeckung befestigt ist, kleiner als eine Länge Lc der Abdeckung an einem Abschnitt zum Halten des Hauptkörpers darin. Durch diesen Aufbau kann die Rückstellung der Außenendplatte bei Beaufschlagung mit Innendruck beschleunigt werden, da der Hauptkörper des Septums expandiert.
  • Des Weiteren liegt, wenn das Septum innerhalb der Abdeckung gehalten ist, ein Expansionsverhältnis vorzugsweise innerhalb eines Bereiches von 5% bis 40%, wobei das Expansionsverhältnis durch Teilen einer expandierten Länge des Septums durch die Länge Lc berechnet wird. Bei einem Expansionsverhältnis unter 5% ist die Rückstellkraft der Außenendseite des Septums zu gering. Bei einem Expansionsverhältnis über 40% kommt es hingegen wegen der zu starken auf das Septum aufgetragenen Last zu einer Verschlechterung des Septums, beispielsweise zu einem verminderten Rückstellvermögen des Septums; außerdem kann das Septum in extremen Fällen leicht beschädigt werden.
  • Des Weiteren ist die Innenwand der Abdeckung, welche die Aussparung bildet, vorzugsweise so abgeschrägt, dass der Durchmesser des Aussparungsabschnittes schrittweise von dem inneren Ende davon gegen das äußere Ende davon entlang einer Achse der Aussparung größer wird. Dieser Aufbau ermöglicht es, bei Wirkung einer Kraft, die das Septum aufgrund einer Druckbeaufschlagung vom Innenabschnitt des Strömungskanals her nach Außen drückt, eine einer derartigen Kraft entgegen gerichtete Kraft von der geneigten Wand der Aussparung her auf das Septum aufzutragen.
  • Ferner liegen ein Verhältnis des Abstandes zwischen den äußeren Oberflächen der Kompressionsrippen zum inneren Durchmesser der Abdeckung und ein Verhältnis der Länge in der Hauptachse der Innenendplatte zum inneren Durchmesser der Abdeckung vorzugsweise jeweils in einem Bereich von 1,05 bis 1,4. Des Weiteren liegen ein Verhältnis einer Abmessung in der Querrichtung des Hauptkörpers zu dem inneren Durchmesser der Abdeckung und ein Verhältnis einer Nebenachse der Innenendplatte zu dem inneren Durchmesser der Abdeckung vorzugsweise jeweils innerhalb eines Bereiches von 0,8 bis 1,0. Durch diese Aufbauformen kann sichergestellt werden, dass beim Drücken des Septums in die Abdeckung eine Kompressionskraft auf die Bohrung aufgetragen wird.
  • Des Weiteren wird eine Fläche eines Querschnittes des Raumes zwischen der äußeren Oberfläche des Hauptkörpers an dem Abschnitt ohne die Kompressionsrippen und der inneren Wand der Abdeckung von einem äußeren Ende der Abdeckung zu einem inneren Ende der Abdeckung schrittweise größer. Durch diesen Aufbau kann beim Einführen eines Einführungselements ein Verdrehen des Septums verhindert werden.
  • Weiterhin liegt ein Verhältnis der vorbestimmten Tiefe des Schlitzes zu einer Höhe des Hauptkörpers des Septums vorzugsweise innerhalb eines Bereiches von 0,04 bis 0,60, wobei die vorbestimmte Tiefe in einer Richtung des Durchgangs gemessen wird. Außerdem liegt die vorbestimmte Tiefe des Schlitzes, gemessen in einer Richtung des Durchgangs, vorzugsweise innerhalb eines Bereichs von 0,2 mm bis 3,0 mm. Durch diese Aufbauformen wird es ermöglicht, ein Öffnen des am oberen Septum-Ende vorgesehenen Schlitzes in ausreichendem Maße zu verhindern, wenn das Septum aufgrund eines zu hohen Innendrucks leicht nach oben gedrückt wird. Wenn das Verhältnis unter 0,04 liegt, ist die das Öffnen des Schlitzes verhindernde Wirkung unzureichend. Wenn das Verhältnis größer als 0,60 ist, wird das Einführen oder Halten eines Einführungselements, beispielsweise einer Luer-Kanüle, erschwert. Bei einer Tiefe des Schlitzes unter 0,2 mm ist die vorbezeichnete Wirkung unzureichend. Bei einer Tiefe des Schlitzes über 3,0 mm sind das Einbringen des Schlitzes und das Einführen oder Halten der Einführung erschwert.
  • Des Weiteren ist vorzugsweise eine Ringrippe um die Öffnung des Fußes vorgesehen, wobei die Ringrippe gegen die Abdeckung vortritt, und die Innenendplatte des Septums zwischen der inneren Wand der Abdeckung und der Ringrippe angeordnet, so dass die Ringrippe mit einer Bodenfläche der Innenendplatte in Eingriff steht, wodurch eine Dichtigkeit für Flüssigkeit gebildet wird.
  • Des Weiteren weist die Innenwand der Abdeckung vorzugsweise eine oder mehrere Kerbe(n) auf, welche mit einer äußeren Oberfläche des Septums in Eingriff gebracht werden soll(en). Durch diesen Aufbau wird erreicht, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich das Septum verdreht, selbst wenn eine Luer-Lock-Spritze gedreht wird, da das Septum in die Kerben eingreift; außerdem kann ein freier Durchgang sichergestellt werden.
  • Außerdem ist ein innerer peripherer Abschnitt an einem äußeren Ende der Abdeckung vorzugsweise abgefast. Durch diesen Aufbau wird es ermöglicht, sogar bei wiederholtem Einführen von Einführungselementen in den nadellosen Port und wiederholtem Entnehmen von Einführungselementen aus dem nadellosen Port von Beschädigungen des Septums durch den inneren peripheren Abschnitt am äußeren Ende der Abdeckung in einem an dem Abschnitt anliegenden Teil des Septums zu unterbinden und somit das Septum gegen Beschädigungen zu schützen.
  • Ein Material des Septums kann Silikonkautschuk, Isoprenkautschuk, Butylkautschuk, Nitrilkautschuk oder thermoplastisches Elastomer sein.
  • Ein Verfahren zur Herstellung eines nadellosen Ports der vorliegenden Erfindung ermöglicht ein einfaches Befestigen des Septums, da die in einer Position an der Außenendseite des Septums gebildete Noppe gezogen wird, während das Septum in die Aussparung gedrängt wird.
  • Im Rahmen dieses Herstellungsverfahrens kann die Noppe an einem Basisabschnitt davon abgeschnitten werden, nachdem das Septum innerhalb der Aussparung befestigt worden ist.
  • Die Noppe ist vorzugsweise schlauchförmig, wobei der Basisabschnitt davon so ausgebildet ist, dass er den Schlitz umgibt, und die schlauchförmige Noppe wird, nachdem das Septum in die Aussparung gedrängt worden ist, umgedreht, so dass sie eine äußere Oberfläche der Abdeckung bedeckt.
  • Im Folgenden werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung mit Bezugnahme auf die Zeichnungen genauer besprochen. 1A ist eine Draufsicht auf einen nadellosen Port einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. 1B ist ein Schnitt davon entlang einer Linie A-A in 1A. 2 ist ein Schnitt davon entlang einer Linie B-B in 1A.
  • Wie in den 1A, 1B und 2 gezeigt, bildet ein Fuß 7 einen Teil eines Strömungskanals 10 und weist eine Öffnung 7a auf, die zum Strömungskanal 10 hin geöffnet ist. Eine Abdeckung 6 ist in einer der Öffnung 7a entsprechenden Position am Fuß 7 befestigt. Die Abdeckung 6 weist eine Aussparung 6a auf, die sich von der Öffnung 7a quer zum Strömungskanal 10 erstreckt, und ist nach Außen geöffnet. Ein aus einem elastischen Material gefertigtes Septum 1 wird in der Aussparung 6a gehalten.
  • Das Septum 1 weist an seinem äußeren Ende eine Oberflächenmulde 2 mit einer Außenendplatte 3 auf, die dick um die Oberflächenmulde 2 herum ausgebildet ist. Auf der Oberfläche des äußeren Endes des Septums 1 ist ein Schlitz 4 vorgesehen. Unter dem Schlitz 4 ist eine Bohrung 5 ausgebildet. Ein Einführungselement, beispielsweise eine Luer-Kanüle, kann von außerhalb des Ports durch den von dem Schlitz 4 und der Bohrung 5 gebildeten Durchgang bis zur Öffnung 7a des Fußes 7 eingeführt werden.
  • Um die Öffnung 7a des Fußes 7 ist eine Ringrippe 8 vorgesehen, die zur Abdeckung 6 hin hervorsteht. Um das innere Ende des Septums 1 ist eine Innenendplatte 9 dick ausgebildet, wobei diese zwischen der Abdeckung 6 und dem Fuß 7 angeordnet ist.
  • Die Form des Septums 1 wird in den 3 bis 7 gezeigt. 3 ist eine perspektivische Sicht des Septums 1, wenn es in der Aussparung 6a der Abdeckung 6 des in 1 gezeigten nadellosen Ports gehalten wird. 4A zeigt eine Draufsicht des Septums 1, wenn es nicht in der Abdeckung 6 befestigt ist und sich somit in einem freien Zustand befindet. 4B ist ein Schnitt davon entlang einer Linie C-C. 4C zeigt eine Draufsicht des Bodens davon. 5 zeigt das Septum 1 als Schnittdarstellung entlang einer Linie D-D in 4A. 6A ist ein Schnitt entlang einer Linie E-E in 4B. 6B ist ein Schnitt einer Modifikation von 6A. 7 zeigt das Septum als Schnittdarstellung entlang einer Linie F-F in 6A.
  • Wie in 3 gezeigt, hat das Septum 1 eine Form, bei der der Hauptkörper 11 zwischen der Außenendplatte 3 und der Innenendplatte 9 angeordnet ist. Wie in 4A gezeigt, haben sowohl die Außenendplatte 3 als auch die Innenendplatte 9 in einer Draufsicht eine ovale Form. Wie in 6A gezeigt, hat der Hauptkörper 11 in einem Querschnitt eine ovale Form. Der Hauptkörper 11 hat als Gesamtheit die Form eines umgekehrten elliptischen Konus. Die Breite des Hauptkörpers 11, gemessen in der zur Bohrung 5 orthogonalen Richtung, nimmt, anders ausgedrückt und wie in 7 gezeigt, von der Außenendplatte 3 zur Innenendplatte 9 hin schrittweise ab. Außerdem sind am Hauptkörper 11 seitlich Kompressionsrippen 12 vorgesehen, damit auf den Hauptkörper 11 eine Kompressionskraft aufgetragen werden kann, um die Bohrung 5 zu schließen. Dieser Aufbau wird weiter unten ausführlich erläutert.
  • Wie in den 4C, 5 und 6A gezeigt, weist die Bohrung 5, betrachtet in einem Querschnitt, eine Spindelform auf, deren Hauptachse sich in gleicher Richtung wie die Hauptachse des Hauptkörpers 11 bei einer Betrachtung im Querschnitt erstreckt. "Spindelform" ist definiert als eine von zwei Bögen gebildete Geometrie, die symmetrisch so miteinander kombiniert sind, dass beide Enden davon spitz aufeinander zulaufen. Wenn das Septum 1 nicht in der Abdeckung 6 aufgenommen ist und sich in einem freien Zustand befindet, ist die Bohrung 5 nicht geschlossen, so dass Flüssigkeit diese passieren kann. Wie die Bohrung 5 erstreckt sich auch der Schlitz 4 in die gleiche Richtung wie die Richtung der Hauptachse. Daher geht die Bohrung 5 in den Schlitz 4 über, wobei sie sich hiervon ausgehend erstreckt.
  • Die Kompressionsrippen 12 sind an beiden Seitenenden des Hauptkörpers 11 in Richtung der Nebenachse vorgesehen, so dass sie sich entlang der Axialrichtung der Bohrung 5 erstrecken. Wenn das Septum 1 in der Abdeckung 6 befestigt ist, sind der Hauptkörper 11 und die Kompressionsrippen 12 in der Aussparung 6a der Abdeckung 6 angeordnet.
  • 8A und 8B zeigen die Abdeckung 6 der vorliegenden Ausführungsform in Schnittdarstellung bzw. als Draufsicht. 8A zeigt die Abdeckung 6 als Schnittdarstellung entlang einer Linie B-B in 1. 8B zeigt eine Draufsicht davon.
  • Die Aussparung 6a der Abdeckung 6 hat, in einem Querschnitt betrachtet, die Form eines perfekten Kreises. Der Durchmesser der Aussparung 6a wird von ihrem äußeren Ende (die obere Seite in der Zeichnung) her zu ihrem inneren Ende entlang der axialen Richtung der Aussparung 6a hin schrittweise größer, so dass die Aussparung 6a einen abgeschrägten Raum 13 ausbildet, wobei die Innenwand abgeschrägt ist. Innenendseitig ist an dem angeschrägten Raum 13 ein Scheiben-förmiger Raum 14 vorgesehen, der einen größeren Durchmesser als der abgeschrägte Raum aufweist, wodurch eine Stufe ausgebildet wird. Der Hauptkörper 11 und die Kompressionsrippen 12 des Septums 1 sind in dem abgeschrägten Raum 13 anzuordnen. Die Innenendplatte 9 ist in dem Scheiben-förmigen Raum 14 anzuordnen.
  • Der Durchmesser der Aussparung 6a ist sowohl kürzer als der Abstand zwischen den äußeren Oberflächen des Kompressionsrippenpaars 12 des Septums 1 als auch kürzer als die Hauptachse der Innenendplatte 9, die in einer Draufsicht eine ovale Form hat. Daher ist das Septum 1, wenn es in der Aussparung 6a aufgenommen werden soll, unter Kompression in die Aussparung 6a hineinzudrängen. Wenn die Abdeckung 6 am Fuß 7 befestigt wird, während sich das Septum 1 in einem derartigen Zustand befindet, werden von der Abdeckung 6, wie in 2 mit Pfeilen angedeutet, Kompressionskräfte ständig auf das Septum 1 aufgetragen. Von den Kompressionsrippen 12 werden besonders starke Kompressionskräfte auf die Bohrung 5 in einer solchen Richtung aufgetragen, dass die Bohrung 5 geschlossen wird. Aufgrund dieser Kompressionskräfte, die ständig auf das Septum 1 aufgetragen werden, wird sichergestellt, dass die Bohrung 5 solange geschlossen und Flüssigkeits-dicht bleibt, bis ein Einführungselement, beispielsweise eine Luer-Kanüle, in sie eingeführt wird.
  • Im oberen Abschnitt der Abdeckung 6 ist ein Außengewinde 15 ausgebildet, damit die Abdeckung 6 mit einer Luer-Lock-Spritze in Eingriff gebracht werden kann. Im unteren Abschnitt der Abdeckung 6 ist ein Einschnitt 16 ausgebildet, damit die Abdeckung 6 am Fuß 7 befestigt werden kann, wenn der Vorsprung 7b des Fußes 7 (siehe 2) in den Einschnitt 16 eingepasst wird.
  • Wie oben bereits erläutert, werden ständig Kompressionskräfte auf die Bohrung 5 über die Kompressionsrippen 12 und die Innenendplatte 9 in solch einer Richtung aufgetragen, dass sie geschlossen wird. Dementsprechend kann die Flüssigkeitsdichtigkeit des Septums 1 zu den Zeiten, zu denen kein Einführungselement eingeführt ist, sichergestellt werden. Außerdem hat der Hauptkörper 11, wie bereits oben erwähnt, in einem Querschnitt eine ovale Form, und die Kompressionsrippen 12 sind an beiden Seitenenden des Hauptkörpers 11 in Richtung der Nebenachse vorgesehen, so dass zwischen einem Teil der Oberfläche des Hauptkörpers 11 und der Innenwand der Abdeckung 6 ein Fluchtraum ausgebildet wird. Wenn ein Einführungselement, wie beispielsweise eine Luer-Kanüle, durch den Schlitz 4 und die Bohrung 5 eingeführt wird, können daher die verformten Teile des Septums 1 in den Fluchtraum eindringen, wodurch das Einführen erleichtert wird. Um den Fluchtraum groß genug auszulegen, bildet die Aussparung 6a der Abdeckung 6 den abgeschrägten Raum 13, dessen Durchmesser von der Außenendseite zur Innenendseite schrittweise zunimmt; dies trägt ebenso dazu bei, das Einführen zu erleichtern.
  • Wie bereits oben ausgeführt und in 7 veranschaulicht, hat der Hauptkörper 11 darüber hinaus bei Betrachtung eines senkrechten Querschnitts (geschnitten in einer zur Achse des Durchgangs parallelen Ebene) die Form eines umgekehrten stumpfen Konus. Diese Form ermöglicht es sicherzustellen, dass der Fluchtraum an der Innenendseite der Aussparung 6a der Abdeckung 6 groß genug ist. Da zudem der Hauptkörper 11 an der Außenendseite weit genug ist, kann ein Fluchtraum geschaffen werden, der groß genug ist, ohne dass die Beständigkeit des Septums 1 gegen ein Verdrehen beeinträchtigt wird.
  • Wie in 5 bzw. 7 veranschaulicht und bereits weiter oben ausgeführt, weist das Septum 1 sowohl den Schlitz 4 als auch die Bohrung 5 auf, wodurch das Einführen eines Einführungselements, beispielsweise einer Luer-Kanüle, aufgrund des Durchgangs erleichtert wird und durch den Schlitz die Dichtigkeit für Flüssigkeit erreicht wird.
  • Wenn hingegen der Schlitz 4 nicht vorgesehen wird und der Durchgang nur von der Bohrung 5 gebildet wird, tendiert die Oberseite des Septums 1 bei Druckbeaufschlagung dazu, angehoben zu werden, wodurch die Druckkraft von der Abdeckung 6 um das Septum 1 abgeschwächt wird. Daher öffnet sich die Bohrung 5 außenendseitig leicht, weshalb die Möglichkeit einer Kontamination mit aerogenen Bakterien und dergleichen gegeben ist. Wenn umgekehrt die Bohrung 5 nicht und stattdessen nur der Schlitz 4 vorgesehen wird, ist es schwierig, ein Einführungselement, beispielsweise eine Luer-Kanüle, einzuführen, da der Widerstand gegen das Einführen groß ist. Außerdem ist es schwierig, ein eingeführtes Einführungselement in geeigneter Position zu halten und den Strömungskanal offen zu halten. Des Weiteren ist es schwierig, einen derartigen Schlitz 4 auszubilden, wozu auch die richtige Positionierung des Schlitzes zählt.
  • Der Schlitz 4 kann durch Schneiden eines Schlitzes in das Material des Septums 1 mit einem Messer oder dergleichen eingebracht werden. Die Bohrung 5 wird in einem Formgebungsprozess eingebracht, wofür ein zum Formen des Septums 1 verwendetes Formwerkzeug so angefertigt wird, dass es eine der Bohrung 5 entsprechende Geometrie aufweist. Die Struktur, in welcher der Schlitz 4 und die Bohrung 5 kontinuierlich ausgebildet sind, können wie folgt gebildet werden: Zunächst wird beispielsweise das Septum 1 geformt, wobei zugleich die Bohrung 5 geformt wird, während der Abschnitt zum Einbringen des Schlitzes 4 übriggelassen wird. Anschließend wird ein Schlitz mit einem Messer in der für den Schlitz 4 vorgesehenen Position eingebracht. Bei diesem Einbringen eines Schlitzes kann das Messer durch die Bohrung 5 geführt werden, damit der Schlitz 4 so eingebracht werden kann, dass der Schlitz 4 unter Führung durch die Bohrung 5 positioniert werden kann. Hierdurch kann dieser Prozessschritt leicht und genau ausgeführt werden.
  • Das Septum 1 kann alternativ auch der praktischen Verwendung mit einer Struktur zugeführt werden, in der der dem Schlitz 4 entsprechende Abschnitt sich in einem nicht durchschnittenen Zustand befindet. Der nicht durchschnittene Abschnitt kann, anders ausgedrückt, beim tatsächlichen Gebrauch mit einem Einführungselement durchbrochen werden. In einem solchen Fall funktioniert der durchbrochene Abschnitt im Wesentlichen in der gleichen Art und Weise wie der Schlitz 4.
  • Üblicherweise hat der Hauptkörper 11, wie in 6A veranschaulicht, in einem Querschnitt eine ovale Form, deren Hauptachse sich, betrachtet in einem Querschnitt, in gleicher Richtung wie die Hauptachse der Bohrung 5 erstreckt; jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf diesen Aufbau beschränkt, und der Hauptkörper 11 kann auch eine Form aufweisen, wie sie in 6B veranschaulicht wird. Es reicht, anders ausgedrückt, aus, wenn die Größe eines Querschnitts des Hauptkörpers 11 in Richtung der Hauptachse der Bohrung 5 größer ist als die Größe des Hauptkörpers 11 in Richtung der Nebenachse der Bohrung 5. Daher wird, wenn der Hauptkörper 11 über die Kompressionsrippen 12 komprimiert wird, eine Kompressionskraft aufgetragen werden, deren Größe ausreicht, die Bohrung 5 zu schließen.
  • Damit die vorstehend genannten Wirkungen zuverlässig eintreten, liegen das Verhältnis des Abstandes zwischen den äußeren Oberflächen der Kompressionsrippen 12 zum inneren Durchmesser der Abdeckung 6 und das Verhältnis der Hauptachse der Innenendplatte 9 zum inneren Durchmesser der Abdeckung 6 vorzugsweise jeweils in einem Bereich von 1,05 bis 1,4. Des Weiteren liegen das Verhältnis der Abmessung in einer Querrichtung des Hauptkörpers 11 zu dem inneren Durchmesser der Abdeckung 6 und das Verhältnis der Nebenachse der Innenendplatte 9 zu dem inneren Durchmesser der Abdeckung 6 vorzugsweise jeweils innerhalb eines Bereiches von 0,8 bis 1,0.
  • Wie in den 4B, 5 und 7 veranschaulicht, ist de Bohrung 5 so ausgebildet, dass in einem senkrechten Querschnitt die Länge in der Nebenachse und die Länge in der Hauptachse der Spindelform von der Grenzfläche zwischen der Bohrung 5 und dem Schlitz 4 zum Boden des Septums 1 schrittweise größer werden. Die Bohrung 5 ist, anders ausgedrückt, derart ausgebildet, dass die Größe der offenen Fläche zur Innenendplatte 9 des Septums 1 schrittweise größer wird.
  • Durch diese Aufbauformen wird es möglich, ein Auslaufen von Restflüssigkeit zu verhindern, wenn eine Luer-Kanüle oder dergleichen herausgenommen werden, sowie eine Stauung von Flüssigkeit zu verhindern. Genauer gesagt werden, wie oben ausgeführt, ständig Kompressionskräfte von der Abdeckung 6 über die Kompressionsrippen 12 auf das Septum 1 aufgetragen, wie die Pfeile in 2 veranschaulichen. Weil die Kompressionskräfte gleichmäßig auf die Bohrung 5 aufgetragen werden, ist die Schließkraft an der Außenendseite der Bohrung 5, wo die Fläche des Querschnitts kleiner ist, größer. Daher ist die Flüssigkeit, die bestrebt ist, in der Bohrung 5 zu verbleiben, sukzessive zur Innenendseite des Septums 1 herauszudrängen. Folglich wird die Flüssigkeit vom Ende der Bohrung 5 an der Innenendseite des Septums 1 entfernt. Auch die Form der Aussparung 6a der Abdeckung 6 trägt zur Entfernung der Flüssigkeit bei, da der Durchmesser des abgeschrägten Raums 13 von der Außenendseite zur Innenendseite schrittweise größer wird. Genauer gesprochen sind die von der Innenwand des abgeschrägten Raumes 13 auf den Hauptkörper 11 des Septums 1 aufgetragenen Kompressionskräfte an der Außenendseite stärker als an der Innenendseite. Die Restflüssigkeit neigt daher dazu, Kräfte aufnehmen, so dass sie zur Innenendseite gedrängt wird.
  • Die Außenendplatte 3 des Septums 1 kann, in einem Querschnitt betrachtet, eine ovale Form, wie sie in 4A veranschaulicht wird, oder alternativ die Form eines Kreises haben. Die Form der Außenendplatte 3 unterliegt keinen Beschränkungen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist/sind eine oder mehrere der im Folgenden angegebenen Bedingungen erfüllt: Die Fläche der Außenendplatte 3 ist, in einem Querschnitt betrachtet, größer als eine Fläche der Aussparung 6a der Abdeckung 6 im Außenendabschnitt, die Außenendplatte 3 hat einen dickeren Abschnitt und die Außenendplatte 3 weist eine Oberflächenmulde 2 auf, die als Führung beim Einführen einer Luer-Kanüle oder dergleichen dient.
  • Wenn die Fläche der Außenendplatte 3 nicht größer ist als die Fläche der Aussparung 6a der Abdeckung 6 im Außenendabschnitt, besteht die Möglichkeit eines Hineinfallens der Außenendplatte 3 in die Abdeckung 6, wenn beispielsweise eine Luer-Kanüle eingeführt wird.
  • Der dickere Abschnitt verhindert beim Einführen einer Luer-Kanüle oder dergleichen in den Schlitz 4, dass die Außenendplatte 3 in die Abdeckung 6 gezogen wird. Im Folgenden wird die Bedeutung des Ausdrucks "der dickere Abschnitt" mit Bezugnahme auf 4B erläutert. In 4B bezeichnen t1 den dünneren Abschnitt und t2 den dickeren Abschnitt. Die Dicke t2 des dickeren Abschnitts entspricht der Dicke der Außenendplatte 3. Die Dicke t1 des dünneren Abschnitts entspricht der Dicke des Abschnitts mit der geringsten Dicke, d. h. dem Abstand zwischen dem Randabschnitt der Oberflächenmulde 2 und dem Randabschnitt an der Grenze zwischen der äußeren Oberfläche des Hauptkörpers 11 und der äußeren Oberfläche der Außenendplatte 3. Durch die Bereitstellung des Septums 1 mit dem dünneren Abschnitt 1, der dünner ist als der dickere Abschnitt t2, wird das Septum 1 im dünneren Abschnitt t1 leicht verformt, so dass ein Einführungselement aufgrund des geringeren Widerstands gegen das Einführen mit Leichtigkeit eingeführt werden kann.
  • Durch die Bereitstellung des Septums 1 mit der Oberflächenmulde 2 wird außerdem erreicht, dass eine Luer-Kanüle oder dergleichen unter Führung in den Schlitz 4 bewegt werden kann. Außerdem kann die beim Herausnehmen der Luer-Kanüle oder dergleichen ausgetretene, zuvor beihaltete Flüssigkeit mit Leichtigkeit abgewischt werden, da die Flüssigkeit in der Mulde gehalten wird.
  • Das Septum 1 wird in der Abdeckung 6 unter Expansion des Hauptkörpers 11 befestigt. Die Länge LsO (siehe 4B) des Hauptkörpers 11 des Septums 1 ist, wenn es noch nicht in der Abdeckung 6 befestigt ist, anders ausgedrückt geringer bemessen als die Länge Lc (siehe 8B) des zum Halten des Hauptkörpers 11 verwendeten Teils der Abdeckung 6. Durch diesen Aufbau wird erreicht, dass selbst in Fällen, in denen die Außenendplatte 3 des Septums 1 bedingt durch Druck aus dem Strömungskanal nach Außen gedrängt wird, eine Kraft auf die obere Endseite der Abdeckung 6 wirkt, die sie wieder in den ursprünglichen Zustand zurückstellt. Da die Außenendplatte 3 nach innen gezogen wird, wirkt außerdem eine Kraft auf die Oberfläche der Außenendplatte 3, durch die der Schlitz geschlossen und abgedichtet wird. Da die Oberfläche zudem ungehindert abgesenkt wird, kann außerdem ein Einführungselement leichter in den Schlitz hineingesteckt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Größen des Septums 1 und der Abdeckung 6 so festgelegt, dass das Expansionsverhältnis innerhalb eines Bereiches von 5% bis 40% liegt, wobei das Expansionsverhältnis durch Teilen der expandierten Länge des in der Abdeckung 6 gehaltenen Septums 1 durch die Länge Lc des zum Halten des Hauptkörpers 11 verwendeten Teils der Abdeckung 6 berechnet wird.
  • Der Hauptkörper 11 des Septums 1 muss nicht notwendigerweise expandiert werden, wenn er in der Abdeckung 6 befestigt wird. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Aussparung 6a der Abdeckung 6 einen abgeschrägten Raum mit abgeschrägter Innenwand aufweist, wobei dessen Durchmesser zur Innenendseite schrittweise zunimmt und daher selbst dann, wenn eine das Septum 1 nach Außen drückende Kraft aufgrund des im Strömungskanal herrschenden Drucks aufgetragen wird, eine dieser Kraft entgegenwirkende Kraft von der abgeschrägten Oberfläche der Aussparung 6a auf das Septum 1 aufgetragen wird.
  • Wie bereits weiter oben ausgeführt, wird das Einführen eines Einführungselements dadurch erleichtert und Dichtigkeit für Flüssigkeiten dadurch hergestellt, dass der Aufbau derart beschaffen ist, dass das Septum 1 den Schlitz 4 im äußeren Endabschnitt davon sowie die Bohrung 5 als eine Fortführung des Schlitzes 4 aufweist. Des Weiteren wird ein Aufbau bevorzugt dergestalt ausgeführt, dass Folgendes erfüllt wird: Das Verhältnis Ls/Lh liegt in dem durch die Formel (1) angegebenen Bereich, wobei Ls die Tiefe des Schlitzes 4 in Richtung des Durchgangs und Lh die Höhe des Septums 1 bezeichnen, wie in 4B gezeigt. 0,04 ≤ Ls/Lh ≤ 0,60 (1)
  • Wenn das Verhältnis Ls/Lh unter 0,04 liegt, besteht die Möglichkeit, dass die Bohrung 5 beispielsweise aufgrund von Schwankungen im Herstellungsprozess als durchgängiges Loch ausgebildet wird. Außerdem öffnet sich bei Beaufschlagung mit dem inneren Druck das Septum leichter in seinem äußeren Endabschnitt. Wenn das Verhältnis Ls/Lh hingegen über 0,60 liegt, wird es schwierig, ein Einführungselement einzuführen, ein Einführungselement zu halten und den Schlitz 4 auszubilden.
  • Außerdem liegt die Tiefe Ls des Schlitzes 4 bevorzugt in dem von der Formel (2) angegebenen Bereich. 0,2 mm ≤ Ls ≤ 3,0 mm (2)
  • Bei einer unter 0,2 mm liegenden Tiefe Ls des Schlitzes 4 besteht die Möglichkeit, dass sich bei Druckbeaufschlagung das Septum 1 an der Außenendseite öffnet. Bei einer Tiefe Ls des Schlitzes 4 von über 3,0 mm ist es schwierig, den Schlitz auszubilden. Aufgrund der geringen offenen Fläche ist es zudem schwierig, einen freien Durchgang sicherzustellen.
  • Wie in 1B gezeigt, steht die Ringrippe 8 des Fußes 7 in Eingriff mit dem Boden des Septums 1. Indem die Ringrippe 8 mit einem derartigen Aufbau vorgesehen ist, kann ein Austreten der Flüssigkeit zwischen dem Fuß 7 und dem Septum 1 verhindert werden.
  • Die Oberfläche der Innenendplatte 9 des Septums 1 ist flach. Durch diesen Aufbau wird erreicht, dass im Port kein Totraum auftritt, wodurch das mögliche Auftreten von in einem Totraum verbleibenden Blasen oder dergleichen verhindert wird.
  • Ein für das Septum 1 verwendetes Material sollte allgemein Gummi-ähnliche Elastizität aufweisen, wobei die Steifigkeit, gemessen gemäß JIS-A, vorzugsweise in einem Bereich von 20 bis 60 liegt. Konkrete Beispiele für das Material sind synthetischer Kautschuk, wie beispielsweise Silikonkautschuk, Isoprenkautschuk, Butylkautschuk, Nitrilkautschuk und thermoplastisches Elastomer.
  • Von dem für das Septum 1 verwendeten Material werden folgende Eigenschaften verlangt: Glätte (positive Wirkung auf das Einführen und die Abriebbeständigkeit), Elastizität (positive Wirkung auf die Rückstellung), Festigkeit (positive Wirkung auf Abriebbeständigkeit und Lebensdauer) und Flexibilität (positive Wirkung auf das Einführen). Ein Material, das all diese Eigenschaften ausgewogen miteinander kombiniert, ist beispielsweise Silikonkautschuk mit einer Härte von 30 bis 50 (hohe Reißfestigkeit) gemäß JIS-A-Härtestandard.
  • Ein für die Abdeckung 6 verwendetes Material sollte eine für das Halten des Septums 1 und eines Einführungselements geeignete Härte aufweisen. Wünschenswerte Materialien sind beispielsweise Polyacetal, Polypropylen, Polyethylen, Polyamid, Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat, Polycarbonat oder dergleichen.
  • 9 ist ein Schnitt des nadellosen Ports der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer eingeführten Luer-Lock-Spritze 20. Durch das Einführen der Luer-Lock-Spritze 20 wird das Septum 1 durch die Luer-Kanüle 21 nach unten gedrängt, wodurch die Außenendplatte 3 gezogen wird und der dickere Abschnitt der Außenendplatte 3 vom Rand innen im oberen Abschnitt der Abdeckung 6 erfasst wird. Durch weiteres Einführen der Luer-Kanüle 21 wird der dünnere Abschnitt, der weiter innen liegt als der dickere Abschnitt, gezogen und expandiert. Die Innenendplatte 9, die von der Abdeckung 6 zusammengedrückt wurde, wird dann am Boden des Septums 1 nach unten herausgedrängt werden. Hierdurch wird die von der Abdeckung 6 auf das Septum 1 ausgeübte Kompressionskraft aufgehoben, so dass sich die Bohrung 5 öffnet.
  • Wenn die Luer-Lock-Spritze 20 beim Einführen gedreht wird, wird ein Eingriff zwischen dem in der Abdeckung 6 vorgesehenen Außengewinde 15 und dem Innengewinde 22 der Luer-Lock-Spritze 20 hergestellt.
  • Wenn die Luer-Lock-Spritze 20 herausgezogen wird, wird die ursprüngliche Form des Septums 1 aufgrund der von dem dickeren Abschnitt der Innenendplatte 9 und der Ringrippe 8 ausgehenden Wirkungen wieder hergestellt. In diesem Zustand wirkt am Boden des Septums 1 wieder die Kompressionskraft der Abdeckung 6 auf die Innenendplatte 9 des Septums 1, wodurch die Bohrung 5 geschlossen wird.
  • Wenn die Luer-Lock-Spritze 20 beim Einführen gedreht wird, kann eine zu große Verdrehungskraft auf das Septum 1 wirken, wodurch das Septum 1 je nach den Eigenschaften des für das Septum verwendeten Materials verdreht werden könnte. In einem derartigen Fall besteht die Möglichkeit, dass der Durchgang blockiert wird oder das Septum 1 nach der Herausnahme der Luer-Lock-Spritze 20 nicht wieder in seine Ausgangsform zurückgebracht werden kann. Ein solches Problem kann, wie in den 10A und 10B veranschaulicht, auf effiziente Weise durch Vorsehen von Kerben 17a oder Kerben 17b im Umfangsabschnitt der Abdeckung 6 gelöst werden. Wenn die Kerben 17a oder 17b vorgesehen werden, werden die beim Einführen der Luer-Kanüle 21 verformten Teile des Septums 1 in die Kerben 17a oder 17b gedrängt. Daher wird selbst beim Drehen der Luer-Lock-Spritze 20 ein Verdrehen des Septums 1 aufgrund der Haltekraft der Kerben 17a oder 17b verhindert und eine Aufrechterhaltung des Durchgangs ermöglicht.
  • Die Kerben können die in 10A veranschaulichten Geometrien aufweisen, so dass sie in Drehrichtung hervorstehend ausgebildet sind, oder die in 10B gezeigten Geometrien aufweisen, so dass sie wie Zahnräder mit einer Anzahl von Kerben ausgebildet sind, oder beliebige andere Geometrien aufweisen.
  • 11 zeigt ein abgeändertes Beispiel mit im Vergleich zum oben beschriebenen Beispiel abgewandelten Aufbauformen der Abdeckung 6 und des Septums 1. In dem oben beschriebenen Beispiel weist die Abdeckung 6, wie in den 1, 8A usw. gezeigt, am Innenumfangsabschnitt ihrer Außenendseite einen Vorsprung auf. Wie in 4B gezeigt, weist das Septum 1 in Entsprechung zu diesem Vorsprung auf der äußeren Oberfläche an der Grenze zwischen dem Hauptkörper 11 und der Außenendplatte 3 eine Aussparung auf. Diese Kombination aus Vorsprung und Aussparung hat die Aufgabe, das Halten des Septums 1 in der Abdeckung 6 zu stabilisieren; dieser Aufbau ist jedoch nicht erforderlich. Wie in 11 veranschaulicht, ist es, anders ausgedrückt, alternativ auch möglich, die Innenwand der Abdeckung 6 und die Außenwand des Hauptkörpers 11 eben auszuführen.
  • Auch bei diesem alternativen Aufbau reicht die das Septum 1 in der Abdeckung 6 haltende Wirkung aus, da in den Aufbauformen das Septum 1 die Außenendplatte 3 und die Innenendplatte 9 aufweist und die Aussparung 6a der Abdeckung 6 so abgeschrägt ist, dass ihr innerer Durchmesser zur Innenendseite hin schrittweise zunimmt. In gleicher Weise wie in dem in 1 und dergleichen gezeigten Aufbau ist die Dicke des dünneren Abschnitts kleiner als die Dicke der Außenendplatte 3, in welcher der dünnere Abschnitt der Abschnitt mit der geringsten Dicke zwischen dem Randbereich an der Grenze zwischen der äußeren Oberfläche des Hauptkörpers 11 und der äußeren Oberfläche der Außenendplatte 3 und dem Randbereich der Oberflächenmulde 2 ist.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 12A und 12B ein Verfahren zur Herstellung eines nadellosen Ports einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besprochen. Die 12A und 12B veranschaulichen Schritte der Befestigung des Septums 1 in der Aussparung 6a der Abdeckung 6.
  • Wie in 12A gezeigt, wird bei der Herstellung des Septums 1 eine dünne Stab-förmige Noppe 18 auf der oberen Endseite davon ausgebildet. Der Basisabschnitt der Stab-förmigen Noppe 18 ist zum Schlitz 4 versetzt positioniert. Um das Septum 1 in der Aussparung 6a zu befestigen, wird ausweislich 12B die Stab-förmige Noppe 18 in die Aussparung 6a der Abdeckung 6 von der Innenendseite davon zur Außenendseite davon durchgeschoben. Danach wird die Stab-förmige Noppe 18 gezogen, während das Septum 1 in die Aussparung 6a gedrängt wird. Anschließend wird die Stab-förmige Noppe 18 an ihrem Basisabschnitt abgeschnitten. Eine Nutzung der Stab-förmigen Noppe 18 in der beschriebenen Weise erleichtert das Platzieren des Septums 1.
  • Die weiteren Verfahren zum Herstellen des nadellosen Ports werden unter Bezugnahme auf die 13A, 13B und 13C nachstehend besprochen. Die 13A, 13B und 13C zeigen ebenfalls Schritte, die zum Befestigen des Septums 1 in der Aussparung 6a der Abdeckung 6 ausgeführt werden.
  • Wie in 13A gezeigt, wird bei der Herstellung des Septums 1 eine Schlauch-förmige Noppe 19 oberendseitig davon ausgebildet. Der Basisabschnitt der Schlauch-förmigen Noppe 19 ist so an dem dickeren Abschnitt der Außenendplatte 3 um die Oberflächenmulde 2 positioniert, dass der Basisabschnitt der Schlauch-förmige Noppe 19 den Schlitz 4 umgibt. Um das Septum 1 in der Aussparung 6a zu befestigen, wird ausweislich 13B die Schlauch-förmige Noppe 19 in die Aussparung 6a der Abdeckung 6 von der Innenendseite davon zur Außenendseite davon durchgeschoben. Anschließend wird die Schlauch-förmige Noppe 19 gezogen, während das Septum 1 in die Aussparung 6a gedrängt wird. Eine Nutzung der Schlauch-förmigen Noppe 19 in der beschriebenen Weise erleichtert das Platzieren des Septums 1.
  • Anschließend wird die Schlauch-förmige Noppe 19 ausweislich 13C umgedreht, so dass sie die Außenwand der Abdeckung 6 bedeckt. Durch diesen Aufbau kann ein Verdrehen des Septums 1 durch die beim Drehen der Luer-Lock-Spritze 20 während des Einführens derselben wirkende Verdrehungskraft unterbunden werden, wie in 9 gezeigt. Alternativ zum Umdrehen der Schlauch-förmigen Noppe 19 kann sie am Basisabschnitt auch abgeschnitten werden.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
  • In dem nadellosen Port der vorliegenden Erfindung wird die Bildung eines für eine Restflüssigkeit verantwortlichen Totraums im Durchgang des Septums unterbunden, und der auf der Septum-Oberfläche vorgesehene Schlitz wird, auch wenn ein Druck aufgetragen wird, nicht leicht geöffnet. Die vielseitige Struktur des nadellosen Ports ermöglicht zudem seine Verwendung für verschiedene medizinische Vorrichtungen.

Claims (22)

  1. Nadelloser Port, umfassend: einen Fuß (7), der einen Teil eines Strömungskanals (10) bildet und der eine Öffnung (7a) zu dem Strömungskanal (10) aufweist; eine Abdeckung (6), die mit dem Fuß (7) in einer Position, welche der Öffnung (7a) entspricht, in Eingriff gebracht ist und eine Aussparung (6a) mit einem kreisförmigen Querschnitt aufweist, die sich bei einer vorbestimmten Distanz von der Öffnung (7a) nach Außen öffnet; und ein Septum (1) mit einem Hauptkörper (11), das in der Aussparung (6a) so gehalten wird, dass es sich von einem inneren Ende an der Fußseite zu einem äußeren Ende auf der Außenseite der Aussparung (6a) der Abdeckung (6) erstreckt und aus einem elastischen Material mit einem Durchgang gebildet ist, damit ein Einführungselement von Außen in die Öffnung (7a) eingeführt werden kann, wobei der Durchgang zwischen einer Innenendseite und einer Außenendseite des Septums (1) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Septum (1) des weiteren Kompressionsrippen (12) umfasst, die an äußeren Seiten des Hauptkörpers (11) vorgesehen sind, der Hauptkörper (11) einen Querschnitt in einer zu dem Durchgang orthogonalen Richtung von einer Form besitzt, die eine Abmessung in Längsrichtung größer als die in der Querrichtung aufweist, der Durchgang einen Schlitz (4) und eine Bohrung (5) beinhaltet, wobei der Schlitz (4) eine vorbestimmte Tiefe von der Außenendseite des Hauptkörpers (11) besitzt und sich in gleicher Richtung wie die Längsrichtung erstreckt und die Bohrung (5) sich von dem Schlitz (4) zu der Innenendseite des Hauptkörpers (11) erstreckt und ein Querprofil von Spindelform besitzt, dessen Hauptachse sich in gleicher Richtung wie die Längsrichtung erstreckt, die Kompressionsrippen (12) an beiden Seitenenden des Hauptkörpers (11) in Längsrichtung vorgesehen sind, so dass sie sich entlang der Axialrichtung des Durchganges erstrecken, ein Durchmesser der Aussparung (6a) der Abdeckung (6) kleiner als der Abstand zwischen der äußeren Oberfläche der Kompressionsrippen (12) ist, und während das Septum (1) innerhalb der Aussparung (6a) gehalten ist, ein Raum zwischen einer äußeren Oberfläche des Hauptkörpers (11), an einem Teil ohne den Kompressionsrippen (12), und einer Innenwand der Abdeckung (6) gebildet ist und die Bohrung (5) durch Kompressionskraft, die von der Innenwand der Abdeckung (6) auf das Septum (1) über die Kompressionsrippen (12) aufgetragen wird, verschlossen ist.
  2. Nadelloser Port, umfassend: einen Fuß (7), der einen Teil eines Strömungskanals (10) bildet und der eine Öffnung (7a) zu dem Strömungskanal (10) aufweist; eine Abdeckung (6), die mit dem Fuß (7) in einer Position, welche der Öffnung (7a) entspricht, in Eingriff gebracht ist und eine Aussparung (6a) mit einem kreisförmigen Querschnitt aufweist, die sich bei einer vorbestimmten Distanz von der Öffnung (7a) nach Außen öffnet; und ein Septum (1) mit einem Hauptkörper (11), das in der Aussparung (6a) so gehalten wird, dass es sich von einem inneren Ende an der Fußseite zu einem äußeren Ende auf der Außenseite der Aussparung (6a) der Abdeckung (6) erstreckt und aus einem elastischen Material mit einem Durchgang gebildet ist, damit ein Einführungselement von Außen in die Öffnung (7a) eingeführt werden kann, wobei der Durchgang zwischen einer Innenendseite und einer Außenendseite des Septums (1) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Septum (1) des weiteren Kompressionsrippen (12) umfasst, die an äußeren Seiten des Hauptkörpers (11) vorgesehen sind, der Hauptkörper (11) einen Querschnitt in einer zu dem Durchgang orthogonalen Richtung von einer Form besitzt, mit einer Abmessung in Längsrichtung größer als die in der Querrichtung, der substantielle Durchgang einen nicht durchschnittenen Bereich und eine Bohrung (5) beinhaltet, wobei der nicht durchschnittene Bereich eine vorbestimmte Tiefe von der Außenendseite des Hauptkörpers (11) aufweist und die Bohrung (5) sich von dem nicht durchschnittenen Bereich zu der Innenendseite des Hauptkörpers (11) erstreckt und ein Querprofil von Spindelform aufweist, dessen Hauptachse sich in gleicher Richtung wie die Längsrichtung erstreckt, die Kompressionsrippen (12) an beiden Seitenenden des Hauptkörpers (11) in Längsrichtung vorgesehen sind, so dass sie sich entlang der Axialrichtung des substentiellen Durchganges erstrecken, ein Durchmesser der Aussparung (6a) der Abdeckung (6) kleiner als der Abstand zwischen der äußeren Oberfläche der Kompressionsrippen (12) ist, und während das Septum (1) innerhalb der Aussparung (6a) gehalten ist, ein Raum zwischen einer äußeren Oberfläche des Hauptkörpers (11), an einem Teil ohne den Kompressionsrippen (12), und einer Innenwand der Abdeckung (6) gebildet ist und die Bohrung (5) durch Kompressionskraft, die von der Innenwand der Abdeckung (6) auf das Septum (1) über die Kompressionsrippen (12) aufgetragen wird, verschlossen ist.
  3. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin das Septum (1) an einem inneren Ende des Hauptkörpers (11) eine Innenendplatte (9) aufweist, die eine ovale Form besitzt, deren Hauptachse sich in der gleichen Richtung wie die Querrichtung des Hauptkörpers (11) erstreckt, eine Hauptachse der Innenendplatte (9) größer als ein innerer Durchmesser der Innenwand der Abdeckung (6) ist, und wenn das Septum (1) in der Aussparung (6a) gehalten ist, eine in der Hauptachsenrichtung wirkende Kompressionskraft von der Abdeckung (6) auf die Innenendplatte (9) aufgetragen wird.
  4. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin das Septum (1) um ein Außenende des Hauptkörpers (11) eine Außenendplatte (3) aufweist, die der Außenseite der Abdeckung (6) ausgesetzt ist und in der Abmessung größer als ein Innendurchmesser der Abdeckung (6) an einem äußeren Ende der Abdeckung (6) ist.
  5. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin Längen in der Hauptachse und der Nebenachse des Abschnittes der Bohrung (5) schrittweise von der Außenendseite (3) des Hauptkörpers (11) gegen die Innenendseite (9) des Hauptkörpers (11) größer werden.
  6. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 4, worin das Septum (1) an einem äußeren Ende davon einen Abschnitt mit einer Oberflächenmulde (2) aufweist, die in einem zentralen Bereich ausgebildet ist, um im Wesentlichen eben und abgesenkt in Bezug auf einen Bereich, welcher den zentralen Bereich umgibt, zu sein.
  7. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin eine Oberfläche der Außenendplatte (3) flach ist.
  8. Nadelloser Port gemäß einem jeden der Ansprüche 1 bis 4, worin eine Länge LsO des Hauptkörpers (11) in einem Zustand, in welchem das Septum (1) nicht innerhalb der Abdeckung (6) befestigt ist, kleiner als eine Länge Lc der Abdeckung (6) an einem Abschnitt zum Halten des Hauptkörpers (11) darin ist.
  9. Nadelloser Port gemäß Anspruch 8, worin, wenn das Septum (1) innerhalb der Abdeckung (6) gehalten ist, ein Expansionsverhältnis innerhalb eines Bereiches von 5% bis 40% liegt, wobei das Expansionsverhältnis durch Teilen einer expandierten Länge des Septums (1) durch die Länge Lc berechnet wird.
  10. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin die Innenwand der Abdeckung (6), welche die Aussparung (6a) bildet, so geneigt ist, dass der Durchmesser des Aussparungsabschnittes schrittweise von dem inneren Ende davon gegen das äußere Ende davon entlang einer Achse der Aussparung (6a) kleiner wird.
  11. Nadelloser Port gemäß einem jeden der Ansprüche 1 bis 4, 8 und 9, worin ein Verhältnis des Abstandes zwischen der äußeren Oberfläche der Kompressionsrippen (12) zum inneren Durchmesser der Abdeckung (6) und ein Verhältnis der Länge in der Hauptachse der Innenendplatte (9) zum inneren Durchmesser der Abdeckung (6) jeweils im Bereich von 1,05 bis 1,4 liegen.
  12. Nadelloser Port gemäß Anspruch 11, worin ein Verhältnis einer Abmessung in der Querrichtung des Hauptkörpers (11) zu dem inneren Durchmesser der Abdeckung (6) und ein Verhältnis einer Hauptachse der Innenendplatte (9) zu dem inneren Durchmesser der Abdeckung (6) jeweils innerhalb eines Bereiches von 0,8 bis 1,0 liegen.
  13. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin eine Bereichsgröße eines Querschnittes des Raumes zwischen der äußeren Oberfläche des Hauptkörpers (11) an dem Abschnitt ohne den Kompressionsrippen (12) und der inneren Wand der Abdeckung (6) schrittweise von einem äußeren Ende der Abdeckung (6) zu einem inneren Ende der Abdeckung (6) größer wird.
  14. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin ein Verhältnis der vorbestimmten Tiefe des Schlitzes (4) zur Höhe des Hauptkörpers (11) des Septums (1) innerhalb eines Bereiches von 0,04 bis 0,60 liegt, wobei die vorbestimmte Tiefe in Richtung des Durchganges gemessen wird.
  15. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 14, worin die vorbestimmte Tiefe des Schlitzes, gemessen in Richtung des Durchganges, innerhalb eines Bereichs von 0,2 mm bis 3,0 mm liegt.
  16. Nadelloser Port gemäß Anspruch 3, worin eine Ringrippe (8) um die Öffnung (7a) des Fußes (7) vorgesehen ist, wobei die Ringrippe (8) gegen die Abdeckung (6) vortritt, und die Innenendplatte (9) des Septums (1) zwischen der inneren Wand der Abdeckung (6) und der Ringrippe (8) angeordnet ist, so dass die Ringrippe (8) mit einer Oberfläche der Innenendplatte (9) in Eingriff steht, wodurch eine Dichtigkeit für Flüssigkeit gebildet wird.
  17. Nadelloser Port gemäß Anspruch 16, worin die Innenwand der Abdeckung (6) eine oder mehrere Kerben (17a, b) aufweist, welche mit einer äußeren Oberfläche des Septums in Eingriff gebracht werden sollen.
  18. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin ein innerer peripherer Abschnitt an einem äußeren Ende der Abdeckung (6) abgefast ist.
  19. Nadelloser Port gemäß Anspruch 1 oder 2, worin das Material des Septums (1) Silikonkautschuk, Isoprenkautschuk, Butylkautschuk, Nitrilkautschuk oder thermoplastisches Elastomer ist.
  20. Verfahren zur Herstellung des nadellosen Ports gemäß Anspruch 1 oder 2, worin bei einem Verfahren zum Formen des Septums (1) an der Außenendseite (3) des Septums (1) eine Noppe in einer Position gebildet wird, die von der Position des Schlitzes (4) abgesetzt ist, und beim Befestigen des Septums (1) in der Aussparung, die Noppe durch die Aussparung vom inneren Ende davon zum äußeren Ende davon durchgeschoben wird und danach die Noppe gezogen wird, während das Septum in die Aussparung gedrängt wird.
  21. Herstellung zum Verfahren gemäß Anspruch 20, worin nachdem das Septum (1) innerhalb der Aussparung befestigt ist, die Noppe an einem Basisabschnitt davon abgeschnitten wird.
  22. Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 20, worin die Noppe schlauchförmig (19) ist, wobei der Basisabschnitt davon so ausgebildet ist, dass er den Schlitz (4) umgibt, und nachdem das Septum in die Aussparung gedrängt ist, die schlauchförmige Noppe (9) umgedreht wird, so dass sie eine äußere Oberfläche der Abdeckung (6) bedeckt.
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