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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Vorrichtungen zur Verpackung
und/oder zum Auftragen eines kosmetischen Produkts, insbesondere
eines Pflegeprodukts.
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Mit "Pflegeprodukt" wird ein Produkt
bezeichnet, wie es in der Richtlinie 93/35/EWG des Rates vom 14.
Juni 1993 definiert ist.
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Es
ist bekannt, in die in Behältern
verpackten Kosmetikprodukte Konservierungsmittel einzufügen.
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Es
besteht ein Bedarf, den Gehalt an Konservierungsmitteln in dem Produkt
zum Zeitpunkt seiner Verpackung zu reduzieren.
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Es
besteht ebenfalls ein Bedarf, dem Produkt nach seiner Verpackung
Eigenschaften zu verleihen, die es im Zeitpunkt seiner Verpackung
nicht hat.
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Die
Erfindung hat zum Ziel, die erwähnten Bedürfnisse
ganz oder teilweise zu befriedigen.
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Gemäß einem
von mehreren ihrer Aspekte hat die Erfindung eine Vorrichtung zur
Verpackung und/oder zum Auftragen eines kosmetischen Produkts zum
Gegenstand, die einen das Produkt enthaltenden Behälter und
mindestens einen Körper aufweist,
der dazu bestimmt ist, bei einer Benutzung der Vorrichtung zumindest
teilweise mit dem Produkt in Kontakt zu stehen, wobei dieser Körper Partikel
in einem Bindemittel aufweist, wobei mindestens ein Teil der Partikel
zumindest teilweise direkt mit dem Produkt in Kontakt steht, wobei
der Körper
mindestens einen mit dem bloßen
Auge sichtbaren Hohlraum aufweist.
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Das
Produkt kann ein ggf. pulverförmiger Feststoff,
eine Flüssigkeit
oder ein Gel sein.
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Das
Bindemittel kann einen organischen Stoff oder einen Mineralstoff
enthalten.
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Je
nach der Beschaffenheit der Partikel kann man in das Produkt Substanzen
diffundieren lassen und/oder im Produkt Reaktionen hervorrufen,
die darauf abzielen, ihm besondere Eigenschaften zu verleihen.
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Insbesondere
können
die Partikel zum Beispiel so ausgewählt werden, dass sie das Diffundieren
von Substanzen in das Produkt hervorrufen, die eine Wirkung auf
seine Konservierung haben und es erlauben, den Gehalt des Produkts
an Konservierungsmitteln zum Zeitpunkt seiner Verpackung zu reduzieren.
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Der
oder die Hohlräume
des Körpers
erlauben es, die Austauschfläche
mit dem Produkt zu vergrößern, was
es ermöglichen
kann, die Menge der von den Partikeln des Körpers in das Produkt freigesetzten
Substanz(en) zu erhöhen.
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Die
Partikel können
zumindest zum Teil aus einem Mineralstoff oder einem pflanzlichen
Stoff zusammengesetzt sein. Die Partikel können insbesondere ein mineralisches
Pulver sein.
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Partikel
können
zum Beispiel mindestens eines der Elemente der folgenden Liste enthalten:
Metalle und ihre Legierungen, Kobalt, Barium, Chrom, Aluminium,
Silber, Kupfer, Titan, Bronze, Mangan, Metalloxide, Bauxit, Eisenoxide,
insbesondere Ferrit, Kupferoxide, Silberoxide, Salze, insbesondere
Carbonate, namentlich Calciumcarbonat, Bariumsulfat, Nichteisen-Verbindungen,
Alaunstein, Schwefel, Kohlenstoff, Spurenelemente, Meersalz, Steinsalze, Aluminiumoxid,
Kaolin, Ton, Steatit, Sandstein, Kalk, Algen und Plankton und ihre
Extrakte, bakterientötende
Wirkstoffe, Vitamine, Proteine, Säuren, Hormone, Kollagene, Alaune,
Seide, Hanf, Wachse, Öle.
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Der
Körper
kann außerdem
ggf. einen Feuchtigkeitsabsorber enthalten, insbesondere ein Polyacrylat,
ein kolloidales Siliciumdioxidgel, ein Alginat oder eine Baumwolle.
Dies kann es zum Beispiel dem im Behälter enthaltenen Produkt ermöglichen, tiefer
in den Körper
zu diffundieren oder den Kontakt der Partikel mit dem Produkt zu
vereinfachen.
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Das
Bindemittel kann ein thermoplastisches oder ein wärmehärtbares
Polymer enthalten.
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Das
Bindemittel kann warm oder kalt polymerisierbar sein und ggf. einen
Polymerisationskatalysator enthalten.
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Das
Bindemittel kann insbesondere mindestens ein Polymer enthalten,
das aus der folgenden Liste ausgewählt wird: PP, PS, PE, PA, insbesondere PA6,
PET, POM, Methacrylat, Harnstoff-Formaldehyd, Melamin, Cyanoacrylat,
Polyacrylat.
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Das
Bindemittel kann eine Flüssigkeit,
insbesondere ein Öl
oder Wasser sein.
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Der
Körper
kann eine keramische Masse sein.
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Die
Größe der Partikel
kann zwischen 0,1 und 200 Mikrometer, sogar zwischen 0,1 und 150
Mikrometer, insbesondere zwischen 1 und 100 Mikrometer oder zwischen
1 und 50 Mikrometer, zum Beispiel zwi schen 1 und 20 Mikrometer liegen,
und zum Beispiel auch etwa 10 Mikrometer betragen.
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Der
Körper
kann zum Beispiel 5 bis 90 Masseprozent an Partikeln, insbesondere
10 bis 75 Masseprozent, besser 20 bis 70 Masseprozent, zum Beispiel
mehr als 40 Masseprozent, sogar mehr als 50 oder 60 Masseprozent,
enthalten.
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Der
Körper
kann zum Beispiel zwischen 1 und 80% Aluminiumoxidpulver, sogar
zwischen 15 und 70% Aluminiumoxidpulver mit einem Feuchtigkeitsabsorber
enthalten.
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Der
Körper
kann zum Beispiel zwischen 5 und 80 Masseprozent einer Mischung
aus Aluminiumoxidpulver und Silber oder zwischen 10 und 75% einer
Mischung aus Aluminiumoxidpulver und Kupfer enthalten.
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Die
Partikel können
umhüllte
Partikel sein oder nicht. Wenn die Partikel umhüllt sind, wird der Umhüllungsstoff
so gewählt,
dass er die Diffusion durch ihn hindurch von der oder den Substanzen
erlaubt, die in dem Produkt freigesetzt werden sollen.
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Die
Partikel können
in der Lage sein, in Kontakt mit dem Produkt Ionen freizusetzen.
Wenn die Partikel zum Beispiel Partikel aus Silber oder einem Silbersalz
sind, können
die freigesetzten Ionen Ag+-Ionen mit bioziden Eigenschaften sein.
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Allgemeiner
können
die Partikel zum Beispiel mindestens ein Element enthalten, das
reinigende, antiseptische, den Blutkreislauf anregende, regenerierende,
insbesondere heilende, schmerzstillende, faltenhemmende, oxidationshemmende,
bakterizide, austrocknende Eigenschaften hat, wobei diese Liste
nicht einschränkend
ist.
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Der
Hohlraum oder die Hohlräume
des Körpers
können
auf verschiedene Weisen hergestellt werden.
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Ein
Hohlraum kann zum Beispiel die Form eines durchgehenden Lochs oder
eines Sacklochs, insbesondere in Form eines Kraters, eines zwischen Rippen
oder Flügeln
gebildeten oder von einem Zweiflächler
oder jeder anderen nicht ganz konvexen Fläche begrenzten Raums haben.
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Der
Körper
kann zum Beispiel eine im Wesentlichen sphärische, zylindrische, ringförmige oder Polyeder-Form
haben. Der Körper
kann zum Beispiel mindestens eine Rippe oder mindestens eine durchgehende
Bohrung aufweisen.
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Die
Außenfläche kann
zum Teil glatt sein.
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Der
Körper
kann im Behälter
frei sein, um zum Beispiel dazu zu dienen, das Produkt zu homogenisieren,
wenn der Behälter
geschüttelt
wird.
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Der
Körper
kann sich auch zum Beispiel über dem
Pegel des Produkts befinden, wenn die Vorrichtung auf eine ebene
waagrechte Fläche
gestellt wird.
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Der
Körper
kann insbesondere eine Fläche bilden,
die zum Auftragen des Produkts dient.
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Der
Körper
kann ausgebildet sein, um sich lösbar
am Behälter
zu befestigen.
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Der
Körper
kann mit einer Stange verbunden sein, die selbst mit einem Verschlussorgan
des Behälters
verbunden ist.
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Die
Abmessungen des Körpers
können
in Abhängigkeit
von den Abmessungen des Behälters, der
Beschaffenheit des Produkts und den Funktionen gewählt werden,
die dem Körper
verliehen werden. Eine größte Abmessung
des Körpers
kann zum Beispiel zwischen 5 mm und 50 mm, insbesondere zwischen
7 mm und 40 mm liegen
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Die
Vorrichtung kann mehr als einen Körper, zum Beispiel zwei Körper, aufweisen,
die gleich sein können
oder nicht und Partikel gleicher Beschaffenheit enthalten können oder
nicht.
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Wenn
der Körper
ein polymerisches Bindemittel aufweist, kann er durch Formen, insbesondere durch
Spritzformen, hergestellt werden; insbesondere wenn der Körper aus
einer keramischen Masse ist, kann er mit einem Brennschritt hergestellt
werden. Das Vorhandensein der Hohlräume ermöglicht es, die Stoffmenge,
also die Kosten des Körpers,
zu verringern.
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Unabhängig von
den obigen Ausführungen hat
die Erfindung noch ein Verfahren zur Herstellung eines Körpers zum
Gegenstand, der dazu bestimmt ist, mit einem Kosmetik- oder Pflegeprodukt
in Kontakt gebracht zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass es die
folgenden Schritte aufweist:
- a) mindestens
einen Körper
zu liefern, der Partikel in einem Bindemittel, insbesondere einem
Polymer, enthält,
- b) den Körper
zu schleifen, um an der Außenfläche des
Körpers
Partikel hervortreten zu lassen.
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Der
Körper
kann durch Formen eines Stoffs mit mindestens einem mit dem bloßen Auge
sichtbaren Hohlraum hergestellt werden.
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Das
Verfahren kann außerdem
den folgenden Schritt aufweisen:
- – Einführen des
Körpers
in einen Behälter
einer Vorrichtung zur Verpackung und zum Auftragen eines Kosmetik-
oder Pflegeprodukts.
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Die
Erfindung kann besser verstanden werden anhand der nachfolgenden
ausführlichen
Beschreibung von nicht einschränkend
zu verstehenden Anwendungsbeispielen und bei Betrachtung der beiliegenden
Zeichnung. Es zeigen:
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1 schematisch
im axialen Schnitt ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 schematisch
in Perspektive den Körper
der 1,
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3 eine
Schnittansicht in vergrößertem Maßstab der
Oberfläche
des Körpers,
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die 4 bis 7 und 16 schematisch und
teilweise im axialen Schnitt andere Beispiele von erfindungsgemäßen Vorrichtungen,
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8 schematisch
in Perspektive ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines Körpers,
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9 einen
Querschnitt gemäß IX-IX
des Körpers
der 8, und
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die 10 bis 15 schematisch
noch weitere Beispiele von Körpern.
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In 1 ist
eine Vorrichtung 1 zur Verpackung und zur Ausgabe eines
Kosmetik- oder Pflegeprodukts P dargestellt, die einen das Produkt
P enthaltenden Behälter 2 und
ein Ausgabeorgan 3 wie zum Beispiel eine Pumpe aufweist,
das die Ausgabe des Produkts P ermöglicht. Die Vorrichtung 1 weist
im dargestellten Beispiel ein mit der Pumpe 3 verbundenes
Tauchrohr 4 auf, wobei die Pumpe selbst von einem Druckknopf 5 betätigt wird,
der mit einer nicht sichtbaren Ausgabeöffnung versehen ist. Die Wand des
Behälters 2 kann
transparent sein.
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Ein
Körper 10 ist
in das Produkt P getaucht, ist in diesem frei und kann ggf. genutzt
werden, um das Produkt P zu homogenisieren, indem der Behälter 2 geschüttelt wird.
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Wie
sehr schematisch in 3 dargestellt, enthält der Körper 10 Partikel 11,
die zum Beispiel homogen in einem Bindemittel 17 verstreut
sind, wobei ein Teil der Partikel 11, der sich an der Oberfläche des
Körpers 10 befindet,
zumindest zum Teil direkt mit dem Produkt P in Kontakt steht.
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Die
Partikel 11 können
innerhalb des Körpers 10 alle
von der gleichen Beschaffenheit sein oder nicht. Der Körper 10 kann
insbesondere eine Mischung von Partikeln 11 aus verschiedenen
Werkstoffen enthalten, und der Körper
kann außerdem nicht
dargestellte Partikel enthalten, die gegenüber dem Produkt P völlig inert
sind.
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Die
Partikel 11 werden so gewählt, dass sie eine Wirkung
auf das Produkt P ausüben,
zum Beispiel eine Substanz in diesem freisetzen. Die Partikel 11 können zum
Beispiel Ionen freisetzen, die eine biozide Wirkung haben, was eine
bessere Konservierung des Produkts P ermöglicht.
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Zum
Beispiel kann der Körper
mit 30 Masseprozent Polyamid 6, 69,5% Aluminiumoxidpulver und 0,5%
Silber- und/oder Kupfersalzen hergestellt werden. Er kann dann aufgrund
der Diffundierung der Silber- oder Kupferionen in das Produkt antibakterielle Eigenschaften
haben und es erlauben, die Menge von verwendeten Konservierungsmitteln
zu verringern. Der Körper 10 kann
auch zum Beispiel mit 60% Tonpulver, 10% Ferritpulver und 30% Polypropylen hergestellt
werden, wobei die Prozentsätze
in Masse ausgedrückt
sind. Dieser Körper 10 könnte magnetisiert
sein, um außerdem
magnetische Eigenschaften aufzuweisen.
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Gemäß einer
Ausführungsvariante
des Körpers 10 kann
der Körper 10 durch
das Vorhandensein eines Magneten im Inneren dieses Körpers 10 magnetisiert
werden. Zum Beispiel kann der Körper 10 um
den Magnet herum aufgeformt werden. Der Magnet kann wesentlich größere Abmessungen
aufweisen als die Partikel.
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Wenn
zwei Körper
wie 10 im Behälter 2 angeordnet
sind, wie dies zum Beispiel in 4 dargestellt
ist, kann jeder Körper
mit unterschiedlichen Magnetkräften
magnetisiert sein, damit sie sich gegenseitig anziehen. Beim Schütteln des
Behälters 2 sind die
angewendeten Schüttelkräfte ausreichend,
um die Aggregationen dieser Körper
zu trennen. Es können
sogar neue Magnetfelder erzeugt werden.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform kann
der Behälter 2 mit
Körpern
wie 10 gefüllt
werden, um die Austauschflächen
mit dem Produkt P zu maximieren, das Produkt P füllt die Zwischenräume zwischen
den Körpern
und das Innere der Hohlräume dieser
Körper.
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Der
Körper 10,
der in 2 einzeln dargestellt ist, hat eine allgemein
sphärische
Form und weist mit dem bloßen
Auge sichtbare Hohlräume 12 auf,
die es ermöglichen,
die Austauschfläche
mit dem Produkt zu vergrößern.
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Diese
Hohlräume 12 können zum
Beispiel Ringkehlen sein, die sich zwischen scheibenförmigen Rippen 13 erstrecken,
die von einem zentralen Kern 14 vereinigt werden.
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Die
Vorrichtung kann nicht nur einen Körper 10, sondern mehrere
aufweisen.
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Als
Beispiel ist in 4 eine Vorrichtung 20 mit
zwei Körpern 10 dargestellt.
Diese Vorrichtung 20 weist einen Behälter 21 auf, dessen
Hals 22 mit einem Flussminderer 23 versehen ist,
der eine innere Dichtlippe 24 und eine äußere Gewindeschürze 25 aufweist,
die die Befestigung einer Verschlusskappe 26 ermöglicht.
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In 4 ist
die Möglichkeit
dargestellt, Körper 10 mit
unterschiedlichen Abmessungen und sogar unterschiedlichen Formen
zu verwenden.
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Die
Körper 10 können auch
unterschiedliche Polymerstoffe und/oder unterschiedliche Partikel
aufweisen.
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Der
Rahmen der Erfindung wird nicht verlassen, wenn der Körper 10 nicht
permanent in das Produkt P getaucht ist, sondern mit diesem zum
Zeitpunkt des Auftragens oder der Ausgabe des Produkts in Kontakt
kommt.
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Als
Beispiel ist in 5 eine Vorrichtung 30 gezeigt,
die einen Behälter 31 und
eine Flussminderer 32 aufweist, der zum Beispiel durch
Einrasten auf dem Behälter 31 befestigt
ist, wobei dieser Minderer 32 eine Aufnahme 33 definiert,
die den Körper 10 enthält.
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Man
sieht in 5, dass der Körper 10 sich über dem
Pegel des Produkts P befinden kann, wenn die Vorrichtung 30 aufrecht
auf einer ebenen waagrechten Fläche
ruht.
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Der
Körper 10 kann
in der Aufnahme 33 drehfrei sein oder nicht.
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Der
Körper 10 kann
um eine Achse lotrecht zu einer Ebene drehen, die von einer Wand
des mindestens einen Hohlraums definiert wird.
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Der
Behälter 31 kann
von einer Verschlusskappe 35 verschlossen werden, die eine
zentrale Dichtschürze 36 aufweist,
die mit der Öffnung
der Aufnahme 33 zusammenwirkt.
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Wenn
der Behälter 31 umgedreht
wird, um Produkt P auszugeben, fließt dieses durch die im Körper 10 geformten
Durchgänge
und zwischen dem Körper 10 und
der Wand der Aufnahme 33, Durchgänge, in denen es sich mit einer
oder mehreren Substanzen beladen kann, die von den Partikeln freigesetzt
werden, die sich an der Oberfläche
des Körpers 10 befinden.
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Im
Beispiel der 5 wird der Körper 10 durch Zusammenwirkung
von Formen in einem sphärischen
Abschnitt der Aufnahme 33 gehalten, aber der Rahmen der
Erfindung wird nicht verlassen, wenn der Körper 10 von einem
angesetzten Bauteil in der Aufnahme gehalten wird.
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In 6 ist
eine Vorrichtung 40 dargestellt, die einen Behälter 41 aufweist,
auf dem ein Zwischenbauteil 42 befestigt ist, das eine
Aufnahme 43 definiert, die den Körper 10 enthalten
kann. Dieser wird in der Aufnahme 43 durch eine Verschlusskapsel 46 gehalten,
die am Behälter 41 befestigt
ist.
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Die
Kapsel 46 kann mit einem Folienscharnier 47 hergestellt
werden, wobei letzteres einen am Behälter zum Beispiel durch Einrasten
befestigten Basisbereich 45 mit einem schwenkbaren Deckel 48 verbindet.
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In
einer Variante, wie in 16 dargestellt, ist der Körper 10 mit
einer Stange 100 verbunden, wobei die Stange in ein Verschlussorgan 101 montiert
ist, zum Beispiel vom Typ der Verschlusskapsel 46. Wenn
das Verschlussorgan 101 zumindest zum Teil auf den Behälter 31 montiert
ist, ist der Körper 10 zumindest
zum Teil in das Produkt P getaucht. Der Eintauchgrad des Körpers 10 in
das Produkt P hängt unter
anderen von der Länge
der Stange 100 bezüglich
der Tiefe des Behälters 31 und
bezüglich
des Produktpegels in diesem Behälter 31 ab.
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Die
Stange 100 kann durch Formen mit dem Körper 10 erhalten werden.
Sie kann einen zylindrischen Querschnitt haben oder nicht, eine
Längsrille aufweisen
und ggf. von Kegelstumpfform sein, wobei der Körper dann an einem Ende dieser
Kegelstumpfform angeordnet ist.
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Der
Rahmen der Erfindung wird nicht verlassen, wenn mindestens ein Teil
der Oberfläche
des Körpers 10 zum
Auftragen des Produkts dient.
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Als
Beispiel ist in 7 eine Vorrichtung 50 dargestellt,
die einen Körper 10 von
sphärischer Form
aufweist, der zum Auftragen des Produkts P dient, wobei dieser Körper 10 in
einer Aufnahme 52 von geeigneter Form nach Art eines "Roll-On" drehen kann.
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Der
Körper 10 weist
im betrachteten Beispiel Hohlräume 12 auf,
die von Kratern gebildet werden, die die Drehung des Körpers 10 in
sei ner Aufnahme 52 nicht behindern, es aber ermöglichen,
die Kontaktfläche
zwischen dem Körper 10 und
dem Produkt P zu vergrößern.
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Der
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird nicht verlassen, wenn der
Körper
andere Formen als die in den 1 bis 7 dargestellten
hat, wobei die Hohlräume
noch auf viele andere Weisen hergestellt werden können.
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Als
Beispiel ist in den 8 und 9 ein Körper 10 mit
einer sphärischen
Hülle dargestellt,
die Hohlräume 12 aufweist,
die von Rillen definiert werden, die sich parallel zu Mittellinien
erstrecken.
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In 10 ist
ein Körper 10 ebenfalls
mit einer sphärischen
Hüllfläche dargestellt,
die Hohlräume 12 aufweist,
die je etwa eine Viertelhalbkugel einnehmen, getrennt durch Trennwände 72 in
Form von Viertelscheiben.
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Der
Körper 10 kann
eine Durchgangsbohrung 76 aufweisen, die sich zum Beispiel
gemäß einem
Durchmesser erstreckt, wie er im halben Axialschnitt in 11 dargestellt
ist.
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Der
Körper 10 kann
noch in Form eines Hohlkörpers
vorliegen, der einen inneren Hohlraum 12 aufweist, der
mit der Außenumgebung über eine
zum Beispiel einzige Öffnung 81 kommuniziert,
wie in 2 im Schnitt dargestellt ist.
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Der
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird nicht verlassen, wenn der
Körper
eine Hülle
mit einer anderen als sphärischen
Form aufweist.
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Als
Beispiel ist in 13 ein Körper 10 mit allgemeiner
Ringform dargestellt, der ein zentrales Loch 85 und Ringkehlen 86 aufweist,
die untereinander Rippen 87 definieren.
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Der
Körper 10 kann
noch eine allgemeine Polyederform haben, wie in den 14 und 15 dargestellt
ist.
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Der
Körper 10 der 14 hat
eine im Wesentlichen parallelepipedische Form mit Hohlräumen, die
Löcher 91 und
zwischen Rippen 92 angeordnete Zwischenräume aufweisen.
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Der
im Querschnitt in 15 dargestellte Körper 10 weist
eine Durchgangsbohrung 96 mit Rechteckquerschnitt und Flügel 97 auf,
die miteinander Hohlräume 98 definieren.
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Der
Körper 10 kann
durch Formen von Stoff hergestellt werden, indem die Partikel vor
der Formgebung des Körpers
in den Stoff der Matrix integriert werden. In diesem Fall sind unabhängig von
der Form des Körpers 10 die
Hohlräume
vorzugsweise so angeordnet, dass eine einfache Entnahme des Körpers aus
der Form bei seiner Herstellung ermöglicht wird, um zum Beispiel
ein nur zweiteiliges Formwerkzeug verwenden zu können.
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Nach
dem Formen kann der Körper
ggf. eine Behandlung mit dem Ziel erfahren, seine Oberfläche aufzurauen,
um es Partikeln zu ermöglichen,
in direkten Kontakt mit dem Produkt P zu kommen. Man kann zum Beispiel
die Körper
in eine Trommel mit einem Schleifmittel wie Sand einführen und
die Trommel während
einer ausreichenden Zeitdauer in Drehung versetzen.
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In
allen vorhergehenden Ausführungsformen kann
der Körper
außerdem
aus einer keramischen Masse hergestellt werden, die vor dem Brennen
in Form gebracht werden kann. Das Bindemittel kann auch ein Zement
oder eine Flüssigkeit
sein, insbesondere ein Öl
oder Wasser.
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Es
ist klar, das manche der soeben beschriebenen Ausführungsbeispiele
es ermöglichen,
die antiseptischen, reinigenden, Peeling- oder kreislaufanregenden
Eigenschaften, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist, von natürlichen
Verbindungen oder Verbindungen natürlichen Ursprungs zu nutzen,
wie zum Beispiel Metalle oder Oxide, durch Diffusion von Ionen oder
anderen Substanzen, die von diesen Verbindungen in einem Kosmetik-
oder Pflegeprodukt freigesetzt werden. Die Menge der Substanz(en),
die in das Produkt diffundieren, kann mehr oder weniger groß sein,
insbesondere in Abhängigkeit
von der Löslichkeit
der Partikel in dem Produkt P. Die Partikel können in dem Produkt Substanzen
im Spurenzustand freisetzen.
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Es
ist aufgrund der Erfindung möglich,
indem die Beschaffenheit der Partikel geeignet gewählt wird,
einem Produkt gegebene Eigenschaften zu verleihen, ohne dass in
die Anfangsformel des Produkts eine besondere Substanz eingeführt werden
muss, die dem Produkt die gesuchten Eigenschaften verleiht.
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Das
Produkt P kann verschiedene Beschaffenheiten und Eigenschaften aufweisen.
Das Produkt P kann insbesondere eine Flüssigkeit, zum Beispiel eine
Lotion oder eine Creme, ein Puder, ein Gel sein. Das Produkt kann
insbesondere eine wässrige,
alkoholische Lösung,
ein Öl
oder eine Emulsion sein. Das Produkt kann noch aus dem Kontakt zwischen
einer Flüssigkeit
und einem Körper
resultieren, der in der Lage ist, sich in Kontakt mit dieser Flüssigkeit
abzuspalten.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die soeben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, und
die Ansprüche
umfassen nicht dargestellte Ausführungsformen,
insbesondere Ausführungsformen,
die alle oder einen Teil der Merkmale der verschiedenen dargestellten
Ausführungsformen kombinieren.
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In
der ganzen Beschreibung, einschließlich der Ansprüche, muss
der Ausdruck "ein
... aufweisend" als
Synonym für "mindestens ein ...
aufweisend" verstanden
werden, es sei denn, es wird deutlich das Gegenteil gesagt.
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Der
Körper
kann mit Hohlräumen
anders als durch Formen durch Einspritzen von Kunststoff hergestellt
werden, insbesondere durch Schleuderguss oder Feinbearbeitung.