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DE60319936T2 - Vorrichtung, zum Aufbewahren und Auftragen bestehend aus einem aus Partikeln bestehenden Körper - Google Patents

Vorrichtung, zum Aufbewahren und Auftragen bestehend aus einem aus Partikeln bestehenden Körper Download PDF

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DE60319936T2
DE60319936T2 DE60319936T DE60319936T DE60319936T2 DE 60319936 T2 DE60319936 T2 DE 60319936T2 DE 60319936 T DE60319936 T DE 60319936T DE 60319936 T DE60319936 T DE 60319936T DE 60319936 T2 DE60319936 T2 DE 60319936T2
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DE
Germany
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product
particles
container
binder
cosmetic
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Jean-Louis H. Gueret
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LOreal SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Vorrichtungen zur Verpackung und/oder zum Auftragen eines kosmetischen Produkts, insbesondere eines Pflegeprodukts.
  • Mit "Pflegeprodukt" wird ein Produkt bezeichnet, wie es in der Richtlinie 93/35/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 definiert ist.
  • Es ist bekannt, in die in Behältern verpackten Kosmetikprodukte Konservierungsmittel einzufügen.
  • Es besteht ein Bedarf, den Gehalt an Konservierungsmitteln in dem Produkt zum Zeitpunkt seiner Verpackung zu reduzieren.
  • Es besteht ebenfalls ein Bedarf, dem Produkt nach seiner Verpackung Eigenschaften zu verleihen, die es im Zeitpunkt seiner Verpackung nicht hat.
  • Die Erfindung hat zum Ziel, die erwähnten Bedürfnisse ganz oder teilweise zu befriedigen.
  • Gemäß einem von mehreren ihrer Aspekte hat die Erfindung eine Vorrichtung zur Verpackung und/oder zum Auftragen eines kosmetischen Produkts zum Gegenstand, die einen das Produkt enthaltenden Behälter und mindestens einen Körper aufweist, der dazu bestimmt ist, bei einer Benutzung der Vorrichtung zumindest teilweise mit dem Produkt in Kontakt zu stehen, wobei dieser Körper Partikel in einem Bindemittel aufweist, wobei mindestens ein Teil der Partikel zumindest teilweise direkt mit dem Produkt in Kontakt steht, wobei der Körper mindestens einen mit dem bloßen Auge sichtbaren Hohlraum aufweist.
  • Das Produkt kann ein ggf. pulverförmiger Feststoff, eine Flüssigkeit oder ein Gel sein.
  • Das Bindemittel kann einen organischen Stoff oder einen Mineralstoff enthalten.
  • Je nach der Beschaffenheit der Partikel kann man in das Produkt Substanzen diffundieren lassen und/oder im Produkt Reaktionen hervorrufen, die darauf abzielen, ihm besondere Eigenschaften zu verleihen.
  • Insbesondere können die Partikel zum Beispiel so ausgewählt werden, dass sie das Diffundieren von Substanzen in das Produkt hervorrufen, die eine Wirkung auf seine Konservierung haben und es erlauben, den Gehalt des Produkts an Konservierungsmitteln zum Zeitpunkt seiner Verpackung zu reduzieren.
  • Der oder die Hohlräume des Körpers erlauben es, die Austauschfläche mit dem Produkt zu vergrößern, was es ermöglichen kann, die Menge der von den Partikeln des Körpers in das Produkt freigesetzten Substanz(en) zu erhöhen.
  • Die Partikel können zumindest zum Teil aus einem Mineralstoff oder einem pflanzlichen Stoff zusammengesetzt sein. Die Partikel können insbesondere ein mineralisches Pulver sein.
  • Partikel können zum Beispiel mindestens eines der Elemente der folgenden Liste enthalten: Metalle und ihre Legierungen, Kobalt, Barium, Chrom, Aluminium, Silber, Kupfer, Titan, Bronze, Mangan, Metalloxide, Bauxit, Eisenoxide, insbesondere Ferrit, Kupferoxide, Silberoxide, Salze, insbesondere Carbonate, namentlich Calciumcarbonat, Bariumsulfat, Nichteisen-Verbindungen, Alaunstein, Schwefel, Kohlenstoff, Spurenelemente, Meersalz, Steinsalze, Aluminiumoxid, Kaolin, Ton, Steatit, Sandstein, Kalk, Algen und Plankton und ihre Extrakte, bakterientötende Wirkstoffe, Vitamine, Proteine, Säuren, Hormone, Kollagene, Alaune, Seide, Hanf, Wachse, Öle.
  • Der Körper kann außerdem ggf. einen Feuchtigkeitsabsorber enthalten, insbesondere ein Polyacrylat, ein kolloidales Siliciumdioxidgel, ein Alginat oder eine Baumwolle. Dies kann es zum Beispiel dem im Behälter enthaltenen Produkt ermöglichen, tiefer in den Körper zu diffundieren oder den Kontakt der Partikel mit dem Produkt zu vereinfachen.
  • Das Bindemittel kann ein thermoplastisches oder ein wärmehärtbares Polymer enthalten.
  • Das Bindemittel kann warm oder kalt polymerisierbar sein und ggf. einen Polymerisationskatalysator enthalten.
  • Das Bindemittel kann insbesondere mindestens ein Polymer enthalten, das aus der folgenden Liste ausgewählt wird: PP, PS, PE, PA, insbesondere PA6, PET, POM, Methacrylat, Harnstoff-Formaldehyd, Melamin, Cyanoacrylat, Polyacrylat.
  • Das Bindemittel kann eine Flüssigkeit, insbesondere ein Öl oder Wasser sein.
  • Der Körper kann eine keramische Masse sein.
  • Die Größe der Partikel kann zwischen 0,1 und 200 Mikrometer, sogar zwischen 0,1 und 150 Mikrometer, insbesondere zwischen 1 und 100 Mikrometer oder zwischen 1 und 50 Mikrometer, zum Beispiel zwi schen 1 und 20 Mikrometer liegen, und zum Beispiel auch etwa 10 Mikrometer betragen.
  • Der Körper kann zum Beispiel 5 bis 90 Masseprozent an Partikeln, insbesondere 10 bis 75 Masseprozent, besser 20 bis 70 Masseprozent, zum Beispiel mehr als 40 Masseprozent, sogar mehr als 50 oder 60 Masseprozent, enthalten.
  • Der Körper kann zum Beispiel zwischen 1 und 80% Aluminiumoxidpulver, sogar zwischen 15 und 70% Aluminiumoxidpulver mit einem Feuchtigkeitsabsorber enthalten.
  • Der Körper kann zum Beispiel zwischen 5 und 80 Masseprozent einer Mischung aus Aluminiumoxidpulver und Silber oder zwischen 10 und 75% einer Mischung aus Aluminiumoxidpulver und Kupfer enthalten.
  • Die Partikel können umhüllte Partikel sein oder nicht. Wenn die Partikel umhüllt sind, wird der Umhüllungsstoff so gewählt, dass er die Diffusion durch ihn hindurch von der oder den Substanzen erlaubt, die in dem Produkt freigesetzt werden sollen.
  • Die Partikel können in der Lage sein, in Kontakt mit dem Produkt Ionen freizusetzen. Wenn die Partikel zum Beispiel Partikel aus Silber oder einem Silbersalz sind, können die freigesetzten Ionen Ag+-Ionen mit bioziden Eigenschaften sein.
  • Allgemeiner können die Partikel zum Beispiel mindestens ein Element enthalten, das reinigende, antiseptische, den Blutkreislauf anregende, regenerierende, insbesondere heilende, schmerzstillende, faltenhemmende, oxidationshemmende, bakterizide, austrocknende Eigenschaften hat, wobei diese Liste nicht einschränkend ist.
  • Der Hohlraum oder die Hohlräume des Körpers können auf verschiedene Weisen hergestellt werden.
  • Ein Hohlraum kann zum Beispiel die Form eines durchgehenden Lochs oder eines Sacklochs, insbesondere in Form eines Kraters, eines zwischen Rippen oder Flügeln gebildeten oder von einem Zweiflächler oder jeder anderen nicht ganz konvexen Fläche begrenzten Raums haben.
  • Der Körper kann zum Beispiel eine im Wesentlichen sphärische, zylindrische, ringförmige oder Polyeder-Form haben. Der Körper kann zum Beispiel mindestens eine Rippe oder mindestens eine durchgehende Bohrung aufweisen.
  • Die Außenfläche kann zum Teil glatt sein.
  • Der Körper kann im Behälter frei sein, um zum Beispiel dazu zu dienen, das Produkt zu homogenisieren, wenn der Behälter geschüttelt wird.
  • Der Körper kann sich auch zum Beispiel über dem Pegel des Produkts befinden, wenn die Vorrichtung auf eine ebene waagrechte Fläche gestellt wird.
  • Der Körper kann insbesondere eine Fläche bilden, die zum Auftragen des Produkts dient.
  • Der Körper kann ausgebildet sein, um sich lösbar am Behälter zu befestigen.
  • Der Körper kann mit einer Stange verbunden sein, die selbst mit einem Verschlussorgan des Behälters verbunden ist.
  • Die Abmessungen des Körpers können in Abhängigkeit von den Abmessungen des Behälters, der Beschaffenheit des Produkts und den Funktionen gewählt werden, die dem Körper verliehen werden. Eine größte Abmessung des Körpers kann zum Beispiel zwischen 5 mm und 50 mm, insbesondere zwischen 7 mm und 40 mm liegen
  • Die Vorrichtung kann mehr als einen Körper, zum Beispiel zwei Körper, aufweisen, die gleich sein können oder nicht und Partikel gleicher Beschaffenheit enthalten können oder nicht.
  • Wenn der Körper ein polymerisches Bindemittel aufweist, kann er durch Formen, insbesondere durch Spritzformen, hergestellt werden; insbesondere wenn der Körper aus einer keramischen Masse ist, kann er mit einem Brennschritt hergestellt werden. Das Vorhandensein der Hohlräume ermöglicht es, die Stoffmenge, also die Kosten des Körpers, zu verringern.
  • Unabhängig von den obigen Ausführungen hat die Erfindung noch ein Verfahren zur Herstellung eines Körpers zum Gegenstand, der dazu bestimmt ist, mit einem Kosmetik- oder Pflegeprodukt in Kontakt gebracht zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist:
    • a) mindestens einen Körper zu liefern, der Partikel in einem Bindemittel, insbesondere einem Polymer, enthält,
    • b) den Körper zu schleifen, um an der Außenfläche des Körpers Partikel hervortreten zu lassen.
  • Der Körper kann durch Formen eines Stoffs mit mindestens einem mit dem bloßen Auge sichtbaren Hohlraum hergestellt werden.
  • Das Verfahren kann außerdem den folgenden Schritt aufweisen:
    • – Einführen des Körpers in einen Behälter einer Vorrichtung zur Verpackung und zum Auftragen eines Kosmetik- oder Pflegeprodukts.
  • Die Erfindung kann besser verstanden werden anhand der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung von nicht einschränkend zu verstehenden Anwendungsbeispielen und bei Betrachtung der beiliegenden Zeichnung. Es zeigen:
  • 1 schematisch im axialen Schnitt ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 schematisch in Perspektive den Körper der 1,
  • 3 eine Schnittansicht in vergrößertem Maßstab der Oberfläche des Körpers,
  • die 4 bis 7 und 16 schematisch und teilweise im axialen Schnitt andere Beispiele von erfindungsgemäßen Vorrichtungen,
  • 8 schematisch in Perspektive ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Körpers,
  • 9 einen Querschnitt gemäß IX-IX des Körpers der 8, und
  • die 10 bis 15 schematisch noch weitere Beispiele von Körpern.
  • In 1 ist eine Vorrichtung 1 zur Verpackung und zur Ausgabe eines Kosmetik- oder Pflegeprodukts P dargestellt, die einen das Produkt P enthaltenden Behälter 2 und ein Ausgabeorgan 3 wie zum Beispiel eine Pumpe aufweist, das die Ausgabe des Produkts P ermöglicht. Die Vorrichtung 1 weist im dargestellten Beispiel ein mit der Pumpe 3 verbundenes Tauchrohr 4 auf, wobei die Pumpe selbst von einem Druckknopf 5 betätigt wird, der mit einer nicht sichtbaren Ausgabeöffnung versehen ist. Die Wand des Behälters 2 kann transparent sein.
  • Ein Körper 10 ist in das Produkt P getaucht, ist in diesem frei und kann ggf. genutzt werden, um das Produkt P zu homogenisieren, indem der Behälter 2 geschüttelt wird.
  • Wie sehr schematisch in 3 dargestellt, enthält der Körper 10 Partikel 11, die zum Beispiel homogen in einem Bindemittel 17 verstreut sind, wobei ein Teil der Partikel 11, der sich an der Oberfläche des Körpers 10 befindet, zumindest zum Teil direkt mit dem Produkt P in Kontakt steht.
  • Die Partikel 11 können innerhalb des Körpers 10 alle von der gleichen Beschaffenheit sein oder nicht. Der Körper 10 kann insbesondere eine Mischung von Partikeln 11 aus verschiedenen Werkstoffen enthalten, und der Körper kann außerdem nicht dargestellte Partikel enthalten, die gegenüber dem Produkt P völlig inert sind.
  • Die Partikel 11 werden so gewählt, dass sie eine Wirkung auf das Produkt P ausüben, zum Beispiel eine Substanz in diesem freisetzen. Die Partikel 11 können zum Beispiel Ionen freisetzen, die eine biozide Wirkung haben, was eine bessere Konservierung des Produkts P ermöglicht.
  • Zum Beispiel kann der Körper mit 30 Masseprozent Polyamid 6, 69,5% Aluminiumoxidpulver und 0,5% Silber- und/oder Kupfersalzen hergestellt werden. Er kann dann aufgrund der Diffundierung der Silber- oder Kupferionen in das Produkt antibakterielle Eigenschaften haben und es erlauben, die Menge von verwendeten Konservierungsmitteln zu verringern. Der Körper 10 kann auch zum Beispiel mit 60% Tonpulver, 10% Ferritpulver und 30% Polypropylen hergestellt werden, wobei die Prozentsätze in Masse ausgedrückt sind. Dieser Körper 10 könnte magnetisiert sein, um außerdem magnetische Eigenschaften aufzuweisen.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante des Körpers 10 kann der Körper 10 durch das Vorhandensein eines Magneten im Inneren dieses Körpers 10 magnetisiert werden. Zum Beispiel kann der Körper 10 um den Magnet herum aufgeformt werden. Der Magnet kann wesentlich größere Abmessungen aufweisen als die Partikel.
  • Wenn zwei Körper wie 10 im Behälter 2 angeordnet sind, wie dies zum Beispiel in 4 dargestellt ist, kann jeder Körper mit unterschiedlichen Magnetkräften magnetisiert sein, damit sie sich gegenseitig anziehen. Beim Schütteln des Behälters 2 sind die angewendeten Schüttelkräfte ausreichend, um die Aggregationen dieser Körper zu trennen. Es können sogar neue Magnetfelder erzeugt werden.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Behälter 2 mit Körpern wie 10 gefüllt werden, um die Austauschflächen mit dem Produkt P zu maximieren, das Produkt P füllt die Zwischenräume zwischen den Körpern und das Innere der Hohlräume dieser Körper.
  • Der Körper 10, der in 2 einzeln dargestellt ist, hat eine allgemein sphärische Form und weist mit dem bloßen Auge sichtbare Hohlräume 12 auf, die es ermöglichen, die Austauschfläche mit dem Produkt zu vergrößern.
  • Diese Hohlräume 12 können zum Beispiel Ringkehlen sein, die sich zwischen scheibenförmigen Rippen 13 erstrecken, die von einem zentralen Kern 14 vereinigt werden.
  • Die Vorrichtung kann nicht nur einen Körper 10, sondern mehrere aufweisen.
  • Als Beispiel ist in 4 eine Vorrichtung 20 mit zwei Körpern 10 dargestellt. Diese Vorrichtung 20 weist einen Behälter 21 auf, dessen Hals 22 mit einem Flussminderer 23 versehen ist, der eine innere Dichtlippe 24 und eine äußere Gewindeschürze 25 aufweist, die die Befestigung einer Verschlusskappe 26 ermöglicht.
  • In 4 ist die Möglichkeit dargestellt, Körper 10 mit unterschiedlichen Abmessungen und sogar unterschiedlichen Formen zu verwenden.
  • Die Körper 10 können auch unterschiedliche Polymerstoffe und/oder unterschiedliche Partikel aufweisen.
  • Der Rahmen der Erfindung wird nicht verlassen, wenn der Körper 10 nicht permanent in das Produkt P getaucht ist, sondern mit diesem zum Zeitpunkt des Auftragens oder der Ausgabe des Produkts in Kontakt kommt.
  • Als Beispiel ist in 5 eine Vorrichtung 30 gezeigt, die einen Behälter 31 und eine Flussminderer 32 aufweist, der zum Beispiel durch Einrasten auf dem Behälter 31 befestigt ist, wobei dieser Minderer 32 eine Aufnahme 33 definiert, die den Körper 10 enthält.
  • Man sieht in 5, dass der Körper 10 sich über dem Pegel des Produkts P befinden kann, wenn die Vorrichtung 30 aufrecht auf einer ebenen waagrechten Fläche ruht.
  • Der Körper 10 kann in der Aufnahme 33 drehfrei sein oder nicht.
  • Der Körper 10 kann um eine Achse lotrecht zu einer Ebene drehen, die von einer Wand des mindestens einen Hohlraums definiert wird.
  • Der Behälter 31 kann von einer Verschlusskappe 35 verschlossen werden, die eine zentrale Dichtschürze 36 aufweist, die mit der Öffnung der Aufnahme 33 zusammenwirkt.
  • Wenn der Behälter 31 umgedreht wird, um Produkt P auszugeben, fließt dieses durch die im Körper 10 geformten Durchgänge und zwischen dem Körper 10 und der Wand der Aufnahme 33, Durchgänge, in denen es sich mit einer oder mehreren Substanzen beladen kann, die von den Partikeln freigesetzt werden, die sich an der Oberfläche des Körpers 10 befinden.
  • Im Beispiel der 5 wird der Körper 10 durch Zusammenwirkung von Formen in einem sphärischen Abschnitt der Aufnahme 33 gehalten, aber der Rahmen der Erfindung wird nicht verlassen, wenn der Körper 10 von einem angesetzten Bauteil in der Aufnahme gehalten wird.
  • In 6 ist eine Vorrichtung 40 dargestellt, die einen Behälter 41 aufweist, auf dem ein Zwischenbauteil 42 befestigt ist, das eine Aufnahme 43 definiert, die den Körper 10 enthalten kann. Dieser wird in der Aufnahme 43 durch eine Verschlusskapsel 46 gehalten, die am Behälter 41 befestigt ist.
  • Die Kapsel 46 kann mit einem Folienscharnier 47 hergestellt werden, wobei letzteres einen am Behälter zum Beispiel durch Einrasten befestigten Basisbereich 45 mit einem schwenkbaren Deckel 48 verbindet.
  • In einer Variante, wie in 16 dargestellt, ist der Körper 10 mit einer Stange 100 verbunden, wobei die Stange in ein Verschlussorgan 101 montiert ist, zum Beispiel vom Typ der Verschlusskapsel 46. Wenn das Verschlussorgan 101 zumindest zum Teil auf den Behälter 31 montiert ist, ist der Körper 10 zumindest zum Teil in das Produkt P getaucht. Der Eintauchgrad des Körpers 10 in das Produkt P hängt unter anderen von der Länge der Stange 100 bezüglich der Tiefe des Behälters 31 und bezüglich des Produktpegels in diesem Behälter 31 ab.
  • Die Stange 100 kann durch Formen mit dem Körper 10 erhalten werden. Sie kann einen zylindrischen Querschnitt haben oder nicht, eine Längsrille aufweisen und ggf. von Kegelstumpfform sein, wobei der Körper dann an einem Ende dieser Kegelstumpfform angeordnet ist.
  • Der Rahmen der Erfindung wird nicht verlassen, wenn mindestens ein Teil der Oberfläche des Körpers 10 zum Auftragen des Produkts dient.
  • Als Beispiel ist in 7 eine Vorrichtung 50 dargestellt, die einen Körper 10 von sphärischer Form aufweist, der zum Auftragen des Produkts P dient, wobei dieser Körper 10 in einer Aufnahme 52 von geeigneter Form nach Art eines "Roll-On" drehen kann.
  • Der Körper 10 weist im betrachteten Beispiel Hohlräume 12 auf, die von Kratern gebildet werden, die die Drehung des Körpers 10 in sei ner Aufnahme 52 nicht behindern, es aber ermöglichen, die Kontaktfläche zwischen dem Körper 10 und dem Produkt P zu vergrößern.
  • Der Rahmen der vorliegenden Erfindung wird nicht verlassen, wenn der Körper andere Formen als die in den 1 bis 7 dargestellten hat, wobei die Hohlräume noch auf viele andere Weisen hergestellt werden können.
  • Als Beispiel ist in den 8 und 9 ein Körper 10 mit einer sphärischen Hülle dargestellt, die Hohlräume 12 aufweist, die von Rillen definiert werden, die sich parallel zu Mittellinien erstrecken.
  • In 10 ist ein Körper 10 ebenfalls mit einer sphärischen Hüllfläche dargestellt, die Hohlräume 12 aufweist, die je etwa eine Viertelhalbkugel einnehmen, getrennt durch Trennwände 72 in Form von Viertelscheiben.
  • Der Körper 10 kann eine Durchgangsbohrung 76 aufweisen, die sich zum Beispiel gemäß einem Durchmesser erstreckt, wie er im halben Axialschnitt in 11 dargestellt ist.
  • Der Körper 10 kann noch in Form eines Hohlkörpers vorliegen, der einen inneren Hohlraum 12 aufweist, der mit der Außenumgebung über eine zum Beispiel einzige Öffnung 81 kommuniziert, wie in 2 im Schnitt dargestellt ist.
  • Der Rahmen der vorliegenden Erfindung wird nicht verlassen, wenn der Körper eine Hülle mit einer anderen als sphärischen Form aufweist.
  • Als Beispiel ist in 13 ein Körper 10 mit allgemeiner Ringform dargestellt, der ein zentrales Loch 85 und Ringkehlen 86 aufweist, die untereinander Rippen 87 definieren.
  • Der Körper 10 kann noch eine allgemeine Polyederform haben, wie in den 14 und 15 dargestellt ist.
  • Der Körper 10 der 14 hat eine im Wesentlichen parallelepipedische Form mit Hohlräumen, die Löcher 91 und zwischen Rippen 92 angeordnete Zwischenräume aufweisen.
  • Der im Querschnitt in 15 dargestellte Körper 10 weist eine Durchgangsbohrung 96 mit Rechteckquerschnitt und Flügel 97 auf, die miteinander Hohlräume 98 definieren.
  • Der Körper 10 kann durch Formen von Stoff hergestellt werden, indem die Partikel vor der Formgebung des Körpers in den Stoff der Matrix integriert werden. In diesem Fall sind unabhängig von der Form des Körpers 10 die Hohlräume vorzugsweise so angeordnet, dass eine einfache Entnahme des Körpers aus der Form bei seiner Herstellung ermöglicht wird, um zum Beispiel ein nur zweiteiliges Formwerkzeug verwenden zu können.
  • Nach dem Formen kann der Körper ggf. eine Behandlung mit dem Ziel erfahren, seine Oberfläche aufzurauen, um es Partikeln zu ermöglichen, in direkten Kontakt mit dem Produkt P zu kommen. Man kann zum Beispiel die Körper in eine Trommel mit einem Schleifmittel wie Sand einführen und die Trommel während einer ausreichenden Zeitdauer in Drehung versetzen.
  • In allen vorhergehenden Ausführungsformen kann der Körper außerdem aus einer keramischen Masse hergestellt werden, die vor dem Brennen in Form gebracht werden kann. Das Bindemittel kann auch ein Zement oder eine Flüssigkeit sein, insbesondere ein Öl oder Wasser.
  • Es ist klar, das manche der soeben beschriebenen Ausführungsbeispiele es ermöglichen, die antiseptischen, reinigenden, Peeling- oder kreislaufanregenden Eigenschaften, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist, von natürlichen Verbindungen oder Verbindungen natürlichen Ursprungs zu nutzen, wie zum Beispiel Metalle oder Oxide, durch Diffusion von Ionen oder anderen Substanzen, die von diesen Verbindungen in einem Kosmetik- oder Pflegeprodukt freigesetzt werden. Die Menge der Substanz(en), die in das Produkt diffundieren, kann mehr oder weniger groß sein, insbesondere in Abhängigkeit von der Löslichkeit der Partikel in dem Produkt P. Die Partikel können in dem Produkt Substanzen im Spurenzustand freisetzen.
  • Es ist aufgrund der Erfindung möglich, indem die Beschaffenheit der Partikel geeignet gewählt wird, einem Produkt gegebene Eigenschaften zu verleihen, ohne dass in die Anfangsformel des Produkts eine besondere Substanz eingeführt werden muss, die dem Produkt die gesuchten Eigenschaften verleiht.
  • Das Produkt P kann verschiedene Beschaffenheiten und Eigenschaften aufweisen. Das Produkt P kann insbesondere eine Flüssigkeit, zum Beispiel eine Lotion oder eine Creme, ein Puder, ein Gel sein. Das Produkt kann insbesondere eine wässrige, alkoholische Lösung, ein Öl oder eine Emulsion sein. Das Produkt kann noch aus dem Kontakt zwischen einer Flüssigkeit und einem Körper resultieren, der in der Lage ist, sich in Kontakt mit dieser Flüssigkeit abzuspalten.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die soeben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, und die Ansprüche umfassen nicht dargestellte Ausführungsformen, insbesondere Ausführungsformen, die alle oder einen Teil der Merkmale der verschiedenen dargestellten Ausführungsformen kombinieren.
  • In der ganzen Beschreibung, einschließlich der Ansprüche, muss der Ausdruck "ein ... aufweisend" als Synonym für "mindestens ein ... aufweisend" verstanden werden, es sei denn, es wird deutlich das Gegenteil gesagt.
  • Der Körper kann mit Hohlräumen anders als durch Formen durch Einspritzen von Kunststoff hergestellt werden, insbesondere durch Schleuderguss oder Feinbearbeitung.

Claims (30)

  1. Vorrichtung zur Verpackung und/oder zum Auftragen eines kosmetischen Produkts (P), die einen das Produkt (P) enthaltenden Behälter und mindestens einen Körper (10) aufweist, der dazu bestimmt ist, bei einer Benutzung der Vorrichtung zumindest teilweise mit dem Produkt in Kontakt zu stehen, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper Partikel (11) in einem Bindemittel (17) aufweist, wobei der Körper durch Formen von Stoff erhalten und/oder aus einer keramischen Masse hergestellt wird, derart, dass mindestens ein Teil der Partikel (11) mindestens teilweise direkt mit dem Produkt in Kontakt steht, wobei der Körper mindestens einen Hohlraum (12; 85; 86; 91; 96; 98) aufweist, der mit bloßem Auge sichtbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel einen organischen Stoff enthält.
  3. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper einen Mineralstoff enthält.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel (17) ein thermoplastisches Polymer enthält.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel ein wärmehärtbares Polymer enthält.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel mindestens ein Polymer enthält, das aus der fol genden Liste ausgewählt wird: PP, PS, PE, PA, insbesondere PA6, PET, POM, Methacrylat, Harnstoff-Formaldehyd, Melamin, Cyanoacrylat, Polyacrylat.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel eine Flüssigkeit ist, insbesondere ein Öl.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper eine keramische Masse ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Partikel (11) zwischen 0,1 und 200 Mikrometer, insbesondere zwischen 0,1 und 150 Mikrometer, liegt.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper 5 bis 90 Masseprozent an Partikeln, insbesondere 10 bis 75, besser 20 bis 70 Masseprozent, enthält.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel (11) zumindest zum Teil aus einem Mineralstoff oder einem pflanzlichen Stoff zusammengesetzt sind.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel mindestens eines der Elemente der folgenden Liste enthalten: Metalle und ihre Legierungen, Kobalt, Barium, Chrom, Aluminium, Silber, Kupfer, Titan, Bronze, Mangan, Metalloxide, Bauxit, Eisenoxide, insbesondere Ferrit, Kupferoxide, Silberoxide, Salze, insbesondere Carbonate, insbesondere Calciumcarbonat, Bariumsulfat, Nichteisen- Verbindungen, Alaunstein, Schwefel, Kohlenstoff, Spurenelemente, Meersalz, Steinsalze, Aluminiumoxid, Kaolin, Ton, Sandstein, Kalk, Steatit, Algen und Plankton und ihre Extrakte, bakterientötende Wirkstoffe, Vitamine, Proteine, Säuren, Hormone, Kollagene, Alaune, Seide, Hanf, Wachse, Öle.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper außerdem einen Feuchtigkeitsabsorber enthält, insbesondere ein Polyacrylat, ein kolloidales Siliciumdioxidgel, ein Alginat oder eine Baumwolle.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel in der Lage sind, in Kontakt mit dem Produkt Ionen freizusetzen.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel mindestens ein Element enthalten, das reinigende, antiseptische, den Blutkreislauf anregende, regenerierende, insbesondere heilende, schmerzstillende, faltenhemmende, oxidationshemmende, Bakterien abtötende, austrocknende Eigenschaften hat.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt ein ggf. pulverförmiger Feststoff, eine Flüssigkeit oder ein Gel ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper eine im Wesentlichen sphärische, zylindrische, ringförmige oder polyedrische Form hat.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (10) mindestens eine Rippe (13) aufweist.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (10) mindestens eine durchgehende Bohrung (76; 85; 91; 96) aufweist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (10) im Behälter frei ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass sie so eingerichtet ist, dass der Körper eine Fläche definiert, die zum Auftragen des Produkts dient.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper eingerichtet ist, um lösbar am Behälter befestigt zu werden.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Aufnahme (33; 43) aufweist, die eingerichtet ist, um den Körper (10) über dem Pegel des Produkts (P) im Behälter zu halten, wenn die Vorrichtung auf eine ebene waagrechte Fläche gesetzt wird.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (10) mit einer Stange (100) verbunden ist, die mit einem Verschlussorgan (101) des Behälters verbunden ist.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine größte Abmessung des Körpers zwischen 5 mm und 50 mm, insbesondere zwischen 7 mm und 40 mm liegt.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei Körper aufweist.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt (P) keine Konservierungsmittel enthält.
  28. Verfahren zur Herstellung eines Körpers, der dazu bestimmt ist, mit einem Kosmetik- oder Pflegeprodukt (P) in Kontakt gebracht zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: a) mindestens einen Körper (10) zu liefern, der Partikel (11) in einem Bindemittel, insbesondere einem Polymer, enthält, wobei der Körper durch Formen von Stoff hergestellt wird, b) den Körper (10) zu schleifen, um an der Außenfläche des Körpers (10) Partikel (11) hervortreten zu lassen.
  29. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (10) mindestens einen mit dem bloßen Auge sichtbaren Hohlraum (12) aufweist.
  30. Verfahren nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem den folgenden Schritt aufweist: – den Körper in einen Behälter einer Vorrichtung (1) zur Verpackung und zum Auftragen eines Kosmetik- oder Pflegeprodukts (P) einzuführen.
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