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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Abspielgerät für optische Disks, beispielsweise
ein CD-Abspielgerät
oder dergleichen, und insbesondere einen Linsenreiniger zum Reinigen
der Objektivlinse eines optischen Signalabnehmers zum optischen Auslesen
von Signalen von einer Disk.
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2. Stand der Technik
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In
einem CD-Abspielgerät
kann die Objektivlinse des optischen Signalabnehmers zum optischen Auslesen
von Signalen von einer Disk durch Staub oder dergleichen aus der
Luft, der an ihr haften bleibt, verschmutzen, weil die Linse ständig freiliegt.
Wenn Verunreinigungen dieser Art ein bestimmtes Ausmaß erreichen,
können
sie sich nachteilig auf die Qualität des Wiedergabesignals auswirken,
indem sie beispielsweise Tonsprünge,
Rauschen, schlechtere Klangqualität und dergleichen hervorrufen.
Bei noch stärkerer
Verunreinigung kann es vorkommen, dass eine Wiedergabe nicht mehr
möglich
ist und das Gerät
nicht mehr funktioniert. Im Hinblick darauf, mindestens einen bestimmten
Sauberkeitsgrad der Objektivlinsenoberfläche dauerhaft aufrechtzuerhalten, wodurch
die Qualität
des Wiedergabesignals erhalten bleibt und verhindert wird, dass
das Gerät
funktionsunfähig
wird, weil eine Wiedergabe nicht mehr möglich ist, wurden schon verschiedene
Linsenreiniger entwickelt und in der Praxis eingesetzt.
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Von
diesen Linsenreinigern hat ein diskförmiger Linsenreiniger mit Reinigungselementen,
beispielsweise Bürsten
oder dergleichen, die auf einer Seite einer Disk vorgesehen sind,
die die gleichen Merkmale aufweist wie eine Compact-Disk (im folgenden
kurz „CD" genannt) eine einfache
Konstruktion und lässt
sich bequem einsetzen, so dass er große Verbreitung gefunden hat
(siehe beispielsweise die japanische Offenlegungsschrift H1-43386).
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7 und 8 zeigen
bekannte Beispiele eines solchen Linsenreinigers. Von diesen weist
der in 7 gezeigte Linsenreiniger Streifenbürsten 2 auf,
die an zwei benachbarten Positionen radial auf der Disk 1 angeordnet
sind. Außerdem
weist der in 8 gezeigte Linsenreiniger Streifenbürsten 2 auf, die
an acht Positionen in Umfangsrichtung angebracht sind, wobei sie
spiralig so angeordnet sind, dass sie schrittweise weiter von der
Mitte der Disk 1 entfernt sind.
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Ähnlich wie
eine normale CD wird die Disk 1 bei den in 7 und 8 gezeigten
Linsenreinigern in das CD-Abspielgerät eingesetzt und in die Leseposition
befördert,
woraufhin die Objektivlinse durch einen normalen Lesevorgang im
Laufwerk, d. h. durch die radiale Bewegung des optischen Signalabnehmers
auf der Disk und Drehung der Disk 1 gereinigt wird. Genauer
gesagt, wird durch die radiale Bewegung des optischen Signalabnehmers
auf der Disk eine Positionsausrichtung zwischen den Streifenbürsten 2 und
der Objektivlinse erreicht, und lässt sich der an der Objektivlinse
haftende Schmutz leicht entfernen, indem die Streifenbürsten 2 relativ
zur Linse in Drehung versetzt werden, während sie sie berühren. Außerdem wurden
auch verschiedene Reinigungsmittel entwickelt, die die Reinigungsleistung verbessern,
wenn sie auf die Streifenbürsten 2 aufgebracht
werden, bevor der oben beschriebene Vorgang ausgeführt wird.
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Eine
solche Linsenreinigungsdisk kann auch der europäischen Patentanmeldung
0 770 994 entnommen werden,
welche den nächstkommenden Stand
der Technik bildet, auf dem die vorliegende Erfindung aufbaut. In
der genannten Patentanmeldung ist eine Linsenreinigungsdisk beschrieben
und abgebildet, die mit einem Bürstenkörper versehen
ist, in den Borsten eingelassen sind und der der Abnehmerlinse gegenübersteht,
wenn die Disk verwendet wird. Die Oberfläche der Bürstenbasis kann als Klebeoberfläche ausgeführt sein,
oder der Bürstenkörper kann unter
einem Winkel zur radialen Richtung der Disk angeordnet sein, so
dass sein inneres Ende während der
Drehung der Disk in Drehrichtung stets weiter vorne liegt als sein äußeres Ende.
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Ferner
wurde eine bekannte Technik für
einen Linsenreiniger vorgeschlagen, der Linsen mittels einer sich
drehenden Disk reinigt, wie gerade beschrieben, wobei die Linsenreinigung
durch automatisches Erkennen des eingesetzten Linsenreinigers aufgrund
der unterschiedlichen Lichtabstrahlung zwischen einer normalen Disk
und einer Linsenreinigerdisk erfolgt (siehe beispielsweise die japanische
Offenlegungsschrift H1-140482). Außerdem wurde eine Reinigungskassette
vorgeschlagen, bei der eine Bürste
und ein Betätigungshebel
in einer Kassette vorgesehen sind, die in das Abspielgerät für optische Disks
eingesetzt wird, woraufhin der Betätigungshebel, der aus dem Gerät heraussteht,
betätigt
wird und die Objektivlinse im Gerät mittels der Bürste gereinigt wird
(siehe beispielsweise die japanische Offenlegungsschrift S63-313378).
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Ferner
lässt sich
eine solche Reinigungskassette aus den Patent Abstracts of Japan
Band 016, Nr. 186 (P-1347) vom 7. Mai 1992 und dem japanischen Patent
JP 04023286 A entnehmen.
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Jedoch
bestehen bei den herkömmlichen Linsenreinigern
der oben beschriebenen Art folgende Probleme.
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Zunächst besteht
bei dem Verfahren zum Reinigen einer Objektivlinse, indem die Linsenreinigungsdisk
mittels des Laufwerks in Umdrehung versetzt wird, der Nachteil,
dass die Objektivlinse nur dann gereinigt werden kann, wenn sich
die Disk dreht. Genauer gesagt, sind CD-Abspielgeräte normalerweise
so aufgebaut, dass zur Verhinderung von Fehlfunktionen im Falle
einer fehlerhaften Disk diese als fehlerhaft eingestuft und alle
Funktionen des Geräts
einschließlich
der Drehung der Disk gestoppt werden, wenn die Diskverwaltungsdaten
nicht zufriedenstellend von der Objektivlinse von der Disk gelesen
werden können.
Wenn also die Objektivlinse sehr stark verschmutzt ist, ist es nicht
möglich,
die Linsenreinigungsdisk in Umdrehung zu versetzen, so dass die
Linse nicht gereinigt werden kann.
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In
diesem Fall ist es für
den normalen Nutzer schwierig, die Objektivlinse selbst zu reinigen,
so dass der Kundendienstabteilung des Herstellers oder des Lieferanten
die Aufgabe zukommt, das CD-Abspielgerät auseinanderzubauen und den
optischen Signalabnehmer als Ganzes auszubauen und durch einen neuen
optischen Signalabnehmer zu ersetzen. Damit steht das CD-Abspielgerät dem Nutzer
lange Zeit nicht zur Verfügung
und erhöht
sich die Kostenlast des Nutzers.
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Um
dieser Situation beizukommen, wurde eine Vorrichtung entwickelt,
die zum Linsenreinigungsbetrieb übergeht,
indem das Einsetzen eines Linsenreinigers automatisch erkannt wird,
wie es in der japanischen Offenlegungsschrift H1-140482 offenbart ist. Da jedoch das
Einsetzen eines Linsenreinigers nur erkannt wird, wenn vom optischen
Signalabnehmer die unterschiedliche Lichtabstrahlung erkannt wird,
kann es bei sehr stark verschmutzten Objektivlinsen zu einer Fehlerkennung
kommen. Außerdem
wird in dem Abspielgerät
eine spezielle Konstruktion zur Erkennung des Linsenreinigers benötigt, so
dass das Gerät
komplizierter wird.
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Selbst
wenn es möglich
ist, die Objektivlinse durch Rotation der Disk zu reinigen, haben
die Streifenbürsten
nicht ausreichend Kontakt mit der Objektivlinse, so dass möglicherweise
keine effiziente Reinigung erreicht wird, weil die von der Disk
abstehenden Streifenbürsten
außer
der Objektivlinse auch andere Bereiche berühren und die Abdeckung des
optischen Signalabnehmers und dergleichen ein Hindernis bilden.
Außerdem
besteht die Möglichkeit,
dass nachgeordnete Probleme auftreten, dass beispielsweise Fett
aus dem Bereich des optischen Signalabnehmers durch die Streifenbürsten auf
die Objektivlinse gelangt.
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Insbesondere
bei den DVD-Abspielgeräten, die
in den letzten Jahren bemerkenswert große Verbreitung gefunden haben,
ist die Objektivlinse des optischen Signalabnehmers äußerst klein,
so dass sie besonders leicht verschmutzt und wirksame Maßnahmen
dagegen getroffen werden müssen.
Außerdem
besteht bei Geräten,
die in einem Fahrzeug eingesetzt werden, beispielsweise bei Fahrzeug-Musikanlagen
oder Navigationssystemen die Notwendigkeit, das Gerät in begrenztem
Raum unterzubringen, ohne Rücksicht
darauf, dass es Staubeinwirkung oder dergleichen ausgesetzt ist;
daher muss das Gerät
kompakte Form aufweisen. Folglich kommen die Streifenbürsten bei
einem der oben beschriebenen Rotationslinsenreiniger in Kontakt
mit Elementen, die in dem begrenzten Raum im Umkreis des optischen Signalabnehmers
angeordnet sind, so dass auf diesen befindlicher Schmutz leicht
am optischen Signalabnehmer haften bleibt.
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Um
dem entgegenzuwirken, wird in der oben beschriebenen japanischen
Offenlegungsschrift S63-313378 eine Reinigungskassette vorgeschlagen,
bei der die Reinigung anders als bei einem Rotationselement manuell
mittels eines Bedien- oder Betätigungshebels
vorgenommen wird, der aus dem Gerät herausgeführt ist, jedoch gibt es nur
wenige Abspielgeräte
für optische
Disks, in denen ein Kassettensystem zum Einsatz kommen kann. Außerdem besteht
die Möglichkeit,
dass die Kassette mit dem optischen Signalabnehmer oder anderen
Elementen kollidiert, so dass sie für kompakte Geräte nicht
geeignet ist. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass die Einführöffnung oder
dieser benachbarte Elemente beim Kontakt mit dem stangenförmigen Bedienhebel
beschädigt
werden. Da eine Ausgestaltung gewählt werden muss, bei der die
schachtelförmige
Kassette selbst dem Inneren des Abspielgeräts für optische Disks entspricht,
wird die Ausgestaltung der Kassette komplex und die Kassette bruchgefährdet, und
es entstehen Herstellungskosten.
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Außerdem offenbaren
die Patent Abstracts of Japan, Band 1997, Nr. 02 vom 28. Februar
1997 und die Patentschrift
JP
08 263 866 A eine Reinigungsdisk, bei der in einem Abschnitt
auf der Reinigungsdisk ein Aufnahmeloch zur Aufnahme von Reinigungsflüssigkeit
ausgebildet ist. In diesem Aufnahmeloch ist ein bürstenartiges
Substrat aus einem ferritischen oder schwammartigen, wasserhaltenden oder
wasserabsorbierenden Material angeordnet, und über die Spitze dieses Substrats
wird Reinigungsflüssigkeit
auf eine Objektivlinse in einer Signalabnehmereinrichtung aufgebracht.
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Zusätzlich offenbaren
die Patent Abstracts of Japan, Band 1995, Nr. 10 vom 30. November
1995 und die
JP 07
192 290 A eine Reinigungsvorrichtung, bei der eine Reinigungsflüssigkeit
auf eine der Reinigungsbürsten
aufgebracht wird, die eine Verbindung zu einem Reinigungskopf hat,
der am Kopf der Bedienstange einer Reinigungskassette angebracht
ist. Dann wird die Reinigung vorgenommen, indem die Bürsten selektiv
in Gleitkontakt mit der Objektivlinse eines Geräts für optische Disks gebracht werden, während der
Kopf gedreht wird. Da die auf die Linse aufgebrachte Reinigungsflüssigkeit
von der zweiten Bürste
ohne Reinigungsflüssigkeit
entfernt wird, bleibt nach dem Reinigen keine Reinigungsflüssigkeit
auf der Linse zurück.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung wurde gemacht, um die genannten Probleme beim
Stand der Technik zu beseitigen. Eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, einen einfachen und billigen Linsenreiniger zur Verfügung zu
stellen, mit dem eine Objektivlinse in einem normalen Disk-Abspielgerät einfach
und zuverlässig
gereinigt werden kann, ohne dass eine Disk in Umdrehung versetzt
wird, weil auf der Disk kein Signal aufgezeichnet ist, auf das fokussiert
werden kann. Eine zweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist
es, ein effizientes Linsenreinigungsverfahren unter Verwendung eines
solchen Linsenreinigers zur Verfügung
zu stellen.
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Zur
Lösung
der vorgenannten Aufgaben besitzt die vorliegende Erfindung folgende
technische Merkmale, die in den anliegenden Hauptansprüchen 1 und
5 definiert sind. Insbesondere weist ein erfindungsgemäßer Linsenreiniger
für ein
Abspielgerät für optische
Disks auf ein Reinigungselement, das auf einer Disk vorgesehen ist
und in Kontakt mit der Objektivlinse eines Geräts für optische Disks kommen soll,
um die Objektivlinse zu reinigen.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung ist auf der Disk ein Bedien- bzw. ein Betätigungselement vorgesehen,
um die Disk von außerhalb
des Geräts zu
betätigen,
und es ist entweder keine Aufzeichnungsoberfläche vorhanden, auf die die
Objektivlinse fokussieren könnte,
oder es ist auf der zur Objektivlinse weisenden Seite der Disk kein
Signal aufgezeichnet, auf das die Objektivlinse fokussieren könnte.
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Gemäß dem oben
beschriebenen ersten Aspekt der Erfindung kann keine Fokussierung
erfolgen, wenn die Disk in das Gerät eingeführt ist, weil auf der Disk
kein Signal aufgezeichnet ist, so dass das Gerät automatisch stehen bleibt.
Damit kann unabhängig
vom Grad der Verschmutzung der Objektivlinse und sogar ohne eine
spezielle Struktur im Gerät das
Einsetzen eines Linsenreinigers korrekt erfasst werden. Indem die
Disk durch Betätigung
eines Bedienelements von außerhalb
des Geräts
vor und zurück
bewegt wird, kann die Objektivlinse mittels des Reinigungselements
gereinigt werden.
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Da
bei diesem System die Disk nicht in Umdrehung versetzt werden muss,
kann das Auftreten von Folgeproblemen wie das Übertragen von Fett aus der
Nähe des
optischen Signalabnehmers auf die Objektivlinse durch das Reinigungselement
verhindert werden. Folglich ist es selbst bei Geräten mit sehr
kleinen Objektivlinsen oder bei kompakten Geräten, bei denen der Abstand
zwischen der Objektivlinse und anderen Elementen sehr gering ist,
möglich,
die Objektivlinse durch Handgriffe von außerhalb des Geräts einfach
und zuverlässig
zu reinigen.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist in dem Reinigungselement reines
oder hochreines Wasser enthalten.
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Gemäß dem oben
beschriebenen zweiten Aspekt der Erfindung ist anders als bei Verwendung von
Alkohol oder Leitungswasser eine zuverlässige Reinigung ohne Hinterlassung
eines Streifenmusters auf der Linse durch Verunreinigungen möglich, weil als
Reinigungsflüssigkeit
für die
Objektivlinse Wasser verwendet wird, das sehr wenige Verunreinigungen enthält.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung ist das Reinigungselement auf beiden Seiten
der Disk angebracht.
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Gemäß dem oben
beschriebenen dritten Aspekt der Erfindung ist es deshalb, weil
das Reinigungselement auf beiden Seiten der Disk angeordnet ist,
möglich,
einen Linsenreiniger zu schaffen, der zu mehreren Geräten passt,
indem die Position der Reinigungselemente jeweils an die Position
der Objektivlinse in verschiedenen Geräten für optische Disks angepasst
wird.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird das Betätigungselement von einem flexiblen
Element gebildet.
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Gemäß dem oben
beschriebenen vierten Aspekt der Erfindung wird das Gerät durch
das Betätigungselement
nicht beschädigt,
weil dieses aus dem Gerät
herausgeführt
und flexibel ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird außerdem ein Linsenreinigungsverfahren für ein Gerät für optische
Disks zum Reinigen der Objektivlinse mittels eines Linsenreinigers,
der ausgewählt
ist aus den Linsenreinigern gemäß den oben beschriebenen
Aspekten eins bis vier der vorliegenden Erfindung zur Verfügung gestellt,
wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: Einführen der
Disk in das Gerät
für optische
Disks in der Weise, dass das Bedienelement aus dem Gerät herausgeführt ist; Bewirken,
dass sich die Objektivlinse in eine Richtung bewegt, in der der
Kontakt mit der Disk hergestellt wird, und versucht, auf die Disk
zu fokussieren; Anhalten der Diskwiedergabe durch das Gerät für optische
Disks, weil die Objektivlinse nicht fokussieren konnte; Vornahme
der Reinigung der Objektivlinse mittels des Reinigungselements,
indem die Disk durch Betätigen
des Betätigungselements
bewegt wird; und Auswerfen der Disk aus dem Gerät für optische Disks.
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Gemäß diesem
Verfahren ist es möglich,
die geschilderte Wirkung des Linsenreinigers gemäß den Aspekten eins bis vier
der vorliegenden Erfindung ausreichend zu zeigen, so dass die Reinigung einer
Objektivlinse einfach und zuverlässig
vorgenommen werden kann.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine Draufsicht, die die Reinigungsseite eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Linsenreinigers
zeigt;
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2 ist
eine Draufsicht, die die Etikettenseite des Linsenreinigers von 1 zeigt;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Streifenbürste des Linsenreinigers von 1 und das
Aufbringen von Reinigungsflüssigkeit
auf die Bürste
zeigt;
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4 ist
ein Ablaufdiagramm, das ein Beispiel für einen Reinigungsvorgang zeigt,
bei dem eine Objektivlinse mittels des Linsenreinigers von 1 gereinigt
wird;
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5 ist
eine Draufsicht, die den Zustand zeigt, in dem der Linsenreiniger
von 1 in ein Abspielgerät für optische Disks eingesetzt
wird;
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6 ist
eine Draufsicht, die den Zustand zeigt, dass der Diskladevorgang,
ausgehend von dem in 5 gezeigten Zustand, abgeschlossen
ist, und die Disk die vorgeschriebene Position erreicht hat und
sich relativ zur Objektivlinse in der Reinigungsstartposition befindet;
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7 ist
eine Draufsicht, die ein Beispiel für einen bekannten Disk-Linsenreiniger zeigt,
und
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8 ist
eine Draufsicht, die ein weiteres Beispiel für einen bekannten Disk-Linsenreiniger zeigt.
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Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele
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Nachstehend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 6 näher beschrieben.
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1. Aufbau des Linsenreinigers
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1 und 2 sind
Draufsichten, die ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Linsenreinigers
zeigen, wobei 1 die Reinigungsseite und 2 die
Etikettenseite zeigt. Wie in 1 gezeigt,
verwendet der erfindungsgemäße Linsenreiniger
eine Disk 1, die im wesentlichen dieselben Merkmale aufweist
wie eine CD, wobei die Reinigungsseite dadurch gebildet wird, dass
auf der Seite, die der Signalausleseseite einer CD entspricht, als Reinigungselement
Streifenbürsten 2 angebracht werden.
An einer Stelle der Disk 1 – in der Nähe ihrer Kante – ist ein
Betätigungsstreifen 4 zum
Betätigen der
Disk angebracht. Nachstehend wird der Aufbau jedes Teils der Disk
näher beschrieben.
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Zunächst wird,
wie in 1 und 3 gezeigt, eine Streifenbürste 2 gebildet,
indem Rillenlöcher 1a, 1b in
zwei parallelen Reihen in der Nähe
des Innenumfangs der Reinigungsseite der Disk 1 gebildet
werden, in die Nylonfasern oder dergleichen so eingezogen werden,
dass sie in eines der Rillenlöcher 1a eingeführt und
aus einem der Rillenlöcher 1b herausgeführt werden.
Wie in 2 gezeigt, ist auf der anderen Seite der Disk 1 die
Etikettenseite, auf der ein Etikett oder dergleichen angebracht
wird, so dass die Streifenbürste 2 selbst
von der Etikettenseite aus nicht zu sehen ist. Jedoch ist auf der
durchsichtigen Seite auf der zum Innenumfang weisenden Seite der
Streifenbürste 2 eine
Markierung 3 angebracht, so dass es möglich ist, die Position der
Streifenbürste 2 auch
von der Etikettenseite aus festzustellen. Wie in 6 gezeigt,
ist diese Streifenbürste 2 so
angebracht, dass sie der Position der Objektivlinse 12 des
optischen Signalabnehmers 11 entspricht.
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Als
Reinigungsflüssigkeit
zum Reinigen der Objektivlinse 12 wird Wasser, das wenige
Verunreinigungen enthält,
beispielsweise sogenanntes reines Wasser, hochreines Wasser oder
dergleichen, verwendet. Reines Wasser ist Leitungswasser oder dergleichen,
aus dem Verunreinigungen wie positiv geladene Ionen von Calcium,
Magnesium oder dergleichen oder negativ geladene Ionen von Chlor,
Salpetersäure
oder dergleichen, die in äußerst geringer Menge
enthalten sind, weitestgehend entfernt wurden, was durch Entsalzen
des Wassers erreicht werden kann, wozu es durch Filter und Ionentauschermembranen
geleitet, erhitzt und destilliert wird, oder durch Destillieren
von Wasser, das einer Ionenaustauschbehandlung unterzogen worden
ist. Hochreines Wasser ist reines Wasser, dessen Reinheit dem theoretischen
Wert von 100% sehr nahe kommt und weiter gesteigert wird, indem
reines Wasser weiteren Reinigungsschritten unterzogen wird. Reines
Wasser oder hochreines Wasser dieser Art wird oft für Reinigungszwecke
in der Bauelementefertigung verwendet, und es ist auch möglich, Wasser,
das bei der Herstellung von CDs und dergleichen verwendet wird,
zu verwenden. 3 zeigt einen Behälter 6,
der eine Reinigungsflüssigkeit 5 der
oben beschriebenen Art enthält,
sowie einen Pinsel 6b am Verschluss 6a des Behälters 6 zum
Reinigen der Streifenbürste 2.
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Außerdem ist
in einem Abschnitt der Disk 1 in Randnähe und senkrecht zu ihrem Radius
ein kleines Einbauloch 1c vorgesehen. Durch dieses Einbauloch 1c ist
ein Ende eines Betätigungsbandes 4 aus
Nylon eingeführt
und so angebracht, dass es eine Schleife bildet. Das andere Ende
des Betätigungsbandes 4 ist
so geführt,
dass es nach außen vorsteht,
wenn die Disk 1 in das CD-Abspielgerät 10 eingesetzt ist.
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Außerdem ist
die Seite des hier beschriebenen Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Disk 1,
die dem optischen Signalabnehmer 11 gegenüberliegt,
so beschaffen, dass sie als Brennpunktverhinderungsseite bzw. als
Seite, auf die nicht fokussiert werden kann, fungiert. Mit anderen
Worten ist bei einer normalen CD ein Signal aufgezeichnet, auf das
durch Auf- und Abbewegen des optischen Signalabnehmers 11 fokussiert
wird, während
bei der Disk 1 des hier beschriebenen Ausführungsbeispiels auf
der Reinigungsseite, also der Seite, die dem optischen Signalabnehmer 11 gegenüberliegt,
kein Signal aufgezeichnet ist, auf das fokussiert werden könnte, oder
auch gar keine Aufzeichnungsseite vorhan den ist. Beispielsweise
handelt es sich um eine Disk 1, auf der kein Signal (Pits)
aufgezeichnet ist, obwohl sie eine Signalaufzeichnungsschicht aufweist,
oder um eine Disk 1, die keine Signalaufzeichnungsschicht
hat, während
sie ansonsten aus dem gleichen Material gefertigt ist wie eine normale
CD. Durch diese Art der Ausführung
wird das zum Fokussieren eingesetzte Laserlicht nicht in geeigneter
Weise reflektiert, oder es strahlt durch die Disk hindurch.
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2. Reinigungsverfahren
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Der
Ablauf der eigentlichen Reinigung der Objektivlinse 12 des
optischen Signalabnehmers 11 mittels des Linsenreinigers
in der oben beschriebenen Ausführung
ist in 4 bis 6 dargestellt. Es wird als Beispiel
ein normales CD-Abspielgerät 10 beschrieben,
das automatisch den Lesevorgang startet, wenn eine Disk 1 eingeführt worden
ist.
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Zunächst wird
das CD-Abspielgerät 10 eingeschaltet
und aktiviert (Schritt 401), woraufhin mit dem Pinsel 6b ein
oder zwei Tropfen der Reinigungsflüssigkeit 5 aus dem
Behälter 6 auf
die Streifenbürste 2 des
in 3 gezeigten Linsenreinigers aufgebracht werden
(Schritt 402). Dann wird die Disk 1, wie in 5 gezeigt,
in die Höhe
des Diskeinführschlitzes 13 des
CD-Abspielgeräts 10 gebracht,
wobei das Betätigungsband 4 näher an der
Bedienperson liegt, und bis zur vorgeschriebenen Einführposition
eingeschoben, in der die Disk wie eine normale CD von dem Gerät geladen
werden kann (Schritt 403). Daraufhin wird die Disk im CD-Abspielgerät 10 geladen. Wenn
der Ladevorgang abgeschlossen ist und die Disk 1 die Abspielposition
erreicht hat, versucht das Abspielgerät dann, wie in 6 gezeigt,
zu fokussieren, indem es den optischen Signalabnehmer 11 auf und
ab bewegt.
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Bei
diesem Versuch wird keine Fokussierung erreicht, weil auf der Disk 1 kein
Signal aufgezeichnet ist, was das Gerät als Fehler einstuft (Schritt 405), woraufhin
es in diesem Zustand stehen bleibt (Schritt 406). Bei einem
solchen CD-Abspielgerät 10 schaltet sich
der Diskdrehmotor normalerweise erst ein, wenn eine Fokussierung
erreicht ist. Außerdem
bleibt die Disk 1 in diesem Fall in dem Gerät. Weil
der Winkel, unter dem der Nutzer die Disk 1 einführt, nicht
immer derselbe ist, kommt es außerdem
vor, dass die freie Seite der Disk 1 außerhalb des Bereichs der Streifenbürste 2 dem
optischen Signalabnehmer 11 gegenüberliegt, oder dass die Streifenbürste 2 dem
optischen Signalabnehmer 11 gegenüberliegt. Auch wenn sich das
Fokussieren wegen der Borsten der Streifenbürste 2 als unmöglich erweist,
ist es folglich nicht möglich,
allein dadurch ein Fokussieren zuverlässig zu verhindern. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel
wird ein Fokussieren zuverlässig
verhindert, weil auf der Disk 1 kein Signal aufgezeichnet wird.
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Wenn
das Gerät
sich im Stillstand befindet, wird die Disk 1 durch Vor-
und Zurückbewegen
des Bandes 4, das aus dem Gerät heraushängt, in Längsrichtung der Diskeinführöffnung 13 (in
der durch die Pfeile in 6 angezeigten Richtung) in Drehung versetzt,
so dass die Streifenbürste 2 mit
der Objektivlinse 12 in Kontakt kommt und diese reinigt
(Schritt 407). Wenn der Linsenreinigungsvorgang abgeschlossen
ist, wird der normale Auswurfknopf (Auswurfbefehleingabeabschnitt)
gedrückt,
wodurch ein Auswurfbefehl gegeben wird (Schritt 408). Daraufhin wird
die Disk 1 vom CD-Abspielgerät 10 ausgeworfen.
Nach dem Auswerfen der Disk 1 wird diese aus der Diskeinführöffnung 13 entnommen
(Schritt 409).
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3. Wirkungsweise und Vorteile
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Weil
bei dem vorstehend beschriebenen Linsenreiniger auf der Disk 1 kein
Signal aufgezeichnet ist, erfolgt keine Fokussierung, selbst wenn
die Disk 1 in das CD-Abspielgerät 10 eingeschoben
ist, so dass das Gerät
automatisch stehen bleibt. Damit ist es möglich, den Linsenreiniger unabhängig vom Grad
der Verschmutzung der Objektivlinse 12 eindeutig zu erkennen.
Außerdem
kann das Gerät
einfacher ausgeführt
werden, weil im CD-Abspielgerät 10 keine
spezielle Konstruktion zur Erkennung des Linsenreinigers erforderlich
ist.
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Da
das Reinigen dadurch erfolgt, dass die Streifenbürsten 2, die im kleinstmöglichen
Abschnitt der Disk vorgesehen sind, leicht hin- und herbewegt werden,
kommt es anders als in den Fällen,
in denen das Reinigen durch Drehen einer Disk 1 erfolgt,
oder in denen die Streifenbürste 2 auf
der ganzen Fläche der
Disk 1 angebracht ist, zu keiner Verunreinigung der Streifenbürste 2 durch
Fett oder dergleichen durch Kontakt mit anderen Elementen als dem
optischen Signalabnehmer 11 und es bleiben dadurch auch
keine Schmutzpartikel an der Objektiv linse 12 hängen. Dies
ist besonders vorteilhaft bei Geräten mit sehr kleinen Objektivlinsen 12,
beispielsweise DVD-Abspielgeräten,
oder bei in einem Fahrzeug installierten Geräten, die Staub und dergleichen
ausgesetzt sind, die jedoch kompakt gebaut sind und bei denen der
Abstand zwischen dem optischen Signalabnehmer 11 und den
umgebenden Elementen gering ist.
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Da
eine normale Disk 1 im Standardformat verwendet werden
kann, ist es anders als bei den vorstehend beschriebenen bekannten
Vorrichtungen in Kassettenform außerdem möglich, den Reiniger bei einem
beliebigen Abspielgerät
für optische
Disks anzuwenden. Die Disk 1 ist beispielsweise wie eine nackte
Disk, die nicht in einer Kassette oder dergleichen aufgenommen ist,
und das Betätigungsband 4 ist
ein flexibles bandförmiges
Element, das am Rand der Disk 1 angebracht ist. Selbst
bei Diskabspielgeräten,
bei denen die Disk am Innenumfang mittels eines Plattentellers und
einer Klemmvorrichtung gehalten (eingespannt) wird, ist kein Teil
vorhanden, das den Plattenteller oder die Klemmvorrichtung behindern
könnte.
Folglich kann das Reinigen erfolgen, während die Disk 1 mittels
des Plattentellers und der Klemmvorrichtung gehalten wird, wobei
Plattenteller und Klemmvorrichtung als Drehmittelpunkt genommen
werden. Selbst bei Diskabspielgeräten mit Laderollen sind außerdem keine
Abschnitte vorhanden, welche den Ladevorgang behindern könnten, so dass
das Einschieben, das Reinigen und das Auswerfen reibungslos vonstatten
gehen können.
Weil die Disk wie eine normale Disk 1 eingeschoben werden
kann, ist es auch nicht möglich,
dass sie auf den optischen Signalabnehmer 11 oder andere
Elemente aufprallt; daher ist sie für kompakt gebaute Geräte geeignet.
Weil das Betätigungsband 4 flexibel
ist, kann es insbesondere keine Teile beschädigen, selbst wenn es mit der
Diskeinführöffnung 13 oder den
Elementen in seiner Nähe
in Berührung
kommt. Wenn die Disk 1 in einem Gehäuse oder dergleichen aufgenommen
ist, bildet das Betätigungsband 4 kein Hindernis,
weil es zusammengefaltet werden kann. Weil eine Konstruktion gewählt wird,
bei der ein Betätigungsband
an einer normalen Disk 1 im Standardformat vorgesehen ist,
ist die Konstruktion einfach und nicht bruchgefährdet und verursacht keine
Herstellungskosten.
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Wenn
als Reinigungsflüssigkeit 5 Alkohol oder
dergleichen verwendet wird, kann außerdem nach dem Verdunsten
des Alkohols wegen des im Alkohol gelösten Schmutzes ein Streifenmuster
auf der Objektivlinse 12 zurückbleiben, und wenn Wasser, beispielsweise
Leitungswasser, das viele Verunreinigungen wie Kalk oder dergleichen
enthält,
verwendet wird, kann durch die Verunreinigungen ebenfalls ein Streifenmuster
zurückbleiben,
nachdem das Wasser verdunstet ist. Beim hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
jedoch bleibt nach dem Verdunsten kein Streifenmuster oder dergleichen
zurück,
weil Wasser verwendet wird, das sehr wenige Verunreinigungen enthält. Damit
kann die Reinigung zuverlässig
erfolgen, was in Versuchen bestätigt
worden ist.
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4. Weitere Ausführungsbeispiele
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf das oben beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern
es können
im Rahmen der Erfindung, wie sie in den anliegenden Ansprüchen definiert
ist, viele verschiedene Abwandlungen geschaffen werden. Beispielsweise
ist es auch möglich,
auf beiden Seiten der Disk Streifenbürsten vorzusehen. In diesem
Fall ist es möglich,
einen Diskreiniger zu schaffen, der den Abspielgeräten für optische
Disks von mehreren Herstellern entspricht, indem die Plazierung
der Streifenbürste
auf der jeweiligen Seite so geändert wird,
dass sie in eine Flucht mit Diskabspielgeräten gelangt, bei denen der
optische Signalabnehmer in unterschiedlichen Positionen angeordnet
ist.
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Auch
die physische Gestaltung des Reinigungselements hinsichtlich Material
und Formgebung und dergleichen kann in geeigneter Weise gewählt werden.
Beim oben beschriebenen Ausführungsbeispiel
wurde eine Streifenbürste
durch Rillen in der Disk gebildet, jedoch können die Art der Anbringung
der Streifenbürste
und die Anzahl der Bürsten
und dergleichen frei gewählt
werden. Beispielsweise ist es möglich,
eine Streifenbürste
zu befestigen, oder sie abnehmbar anzubringen, je nach der Position
des optischen Signalabnehmers. Auch ist das bei der vorliegenden
Erfindung verwendete Reinigungselement nicht auf eine Streifenbürste beschränkt, und
es können
unterschiedliche Reinigungselemente verwendet werden, die sich zum
Reinigen von Objektivlinsen eignen, in welchem Fall jeweils der
gleiche hervorragende Effekt erzielt werden kann.
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Auch
die physische Ausgestaltung des Betätigungselements in Bezug auf
Material und Form und dergleichen kann in geeigneter Weise gewählt werden.
Denkbar ist beispielsweise, ein drahtförmiges, ein schnurförmiges oder
ein fadenför miges
Element zu verwenden, das schmäler
ist als ein streifenförmiges
Band. Außerdem
kann auch ein Knopf, eine Schlaufe oder dergleichen auf der Seite
vorgesehen werden, die aus dem Gerät heraussteht, in welchem Fall
der Nutzer die Disk einfach dadurch betätigen kann, dass er den Knopf
ergreift oder seinen Finger in die Schlaufe steckt. Außerdem ist
es möglich, mehrere
Betätigungselemente
vorzusehen.
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Außerdem ist
das Montageverfahren für
das Betätigungselement
nicht auf das beim obigen Ausführungsbeispiel
beschriebene beschränkt,
und es ist auch möglich,
das Element durch Ankleben zu befestigen oder es abnehmbar anzubringen.
Solange das Betätigungselement
also ein Element ist, mit dem die Disk nach Beendigung des Ladevorgangs
von außen betätigt werden
kann, und welches das Laden nicht behindert, ist es mit anderen
Worten möglich,
je nach Fall unterschiedliche Betätigungselemente aus unterschiedlichem
Material und von unterschiedlicher Form zu verwenden.
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Was
die Disk bei der vorliegenden Erfindung angeht, so kann jede beliebige
Standarddisk verwendet werden, beispielsweise eine CD, eine DVD
oder dergleichen, wie sie heute oder künftig zum Einsatz kommen. Das
Material der Disk ist im allgemeinen Polycarbonat, ist jedoch nicht
darauf beschränkt. Wenn
eine unerwünschte
Disk genommen wird und ihre Oberfläche beschichtet oder aufgerauht
oder anderweitig so bearbeitet wird, dass keine Fokussierung möglich ist,
kann auch diese Disk für
die Erfindung verwendet werden. Das Abspielgerät für optische Disks, das Gegenstand
der erfindungsgemäßen Reinigung
ist, muss kein CD-Abspielgerät
sein, sondern kann ein beliebiges Gerät sein, das diskförmige Speichermedien
verwendet, beispielsweise ein DVD-Abspielgerät, ein Fahrzeugnavigationsgerät oder dergleichen.
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Wenn
auf die Disk kein Signal aufgezeichnet wird, auf das fokussiert
werden könnte,
ist es wie oben beschrieben erfindungsgemäß möglich, eine Objektivlinse auch
bei einem Standard-Diskabspielgerät bequem und zuverlässig zu
reinigen, ohne dass die Disk in Umdrehung versetzt wird, und ist
es außerdem
möglich,
einen einfachen und billigen Linsenreiniger zur Verfügung zu
stellen. Ferner ist es möglich,
ein wirksames Linsenreinigungsverfahren unter Einsatz eines solchen
Linsenreinigers zur Verfügung
zu stellen.