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HANDWERKZEUG ZUM AUFBRECHEN VON GESTEIN
VERWANDTE ANMELDUNGEN
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Diese
Anmeldung nimmt den Zeitrang der provisorischen
US-Patentanmeldung Seriennummer 60/400.502 ,
eingereicht am 05. August 2002, in Anspruch, die hierin in ihrer
Gesamtheit durch Verweis aufgenommen ist.
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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Werkzeug und ein Verfahren zum
Aufbrechen von Gestein und insbesondere ein Fernzündungs-Handwerkzeug,
einen das Werkzeug enthaltenden Werkzeugsatz und ein Verfahren zum
Aufbrechen von Gestein, Mauerwerk und Ähnlichem unter Verwendung von Werkzeug
und Werkzeugsatz.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Verschiedene
Vorrichtungen sind auf dem Gebiet des Gesteinsaufbrechens verwendet
worden. Die meisten dieser Vorrichtungen sind sehr groß und werden
im Bergbau, in Steinbrüchen
und bei Aushubvorhaben eingesetzt. Diese Vorrichtungen und Verfahren
sind üblicherweise
für groß angelegte
Vorhaben vorgesehen, die zu massiven Explosionen und der Zerstörung oder
Entstehung großer
Gesteinsbereiche führen.
Für spezielle,
weniger umfangreiche Aufbrucharbeiten stehen nur wenige Vorrichtungen zur
Verfügung,
diese Vorrichtungen neigen jedoch dazu, größer als die vorliegende Erfindung
zu sein und viel explosivere Kräfte
zu verwenden.
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Beispielsweise
zeigt das Patent Nr. 5.789.694 ('694-Patent)
ein Werkzeug und ein Verfahren zum Aufbrechen von Gestein. Das Werkzeug des '694-Patent verfügt über einen
Zylinder, einen Verschlusskörper
zur Aufnahme einer Gasentladungspatrone, die mit einem Gas erzeugenden Treibmittel
geladen ist, und einen Zündungsmechanismus
(einen Zündstift)
zum Zünden
der Patrone. Das Verfahren umfasst das Bohren eines Lochs in Gestein,
das Füllen
des Lochs mit Wasser, das Bewegen des Zy linders im Loch nach unten
und das Zünden
der Patrone. Die verwendete Patrone ähnelt der einer Schrotflinte
und weist ein Randfeuer-Zündhütchen auf,
das dem Zündstift
entspricht. Die Vorrichtung vom '694-Patent
verwendet ferner eine Abzugsanordnung, die an einer Abzugsleine
zum Fernzünden
des Zündstifts
angebracht ist. Während
des Betriebs wird der Zylinder in ein mit Wasser gefülltes Loch
eingeführt,
während
die Patrone, die auf der Oberseite des Zylinders gegenüber dem
Boden des Lochs in Eingriff ist, durch den Zündstift gesprengt wird, wodurch
eine schnelle Gasausdehnung im Wasser zur Entstehung von Druckwellen
im Wasser und zum Aufbrechen des Gesteins erzeugt wird. Die Abzugsvorrichtung
wird vor der Verwendung gespannt und die Abzugsleine wird gezogen,
um die Vorrichtung von einer entfernten Stelle zu zünden. Die
Vorrichtung verwendet außerdem
ein Detonationsschutzschild.
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Die
Explosionsgaspatrone der '694-Erfindung
ist in der Mitte der Vorrichtung oben auf dem Zylinder positioniert.
Der Zylinder des '694-Patents
wird als ein Rohr zum Kanalisieren der Kraft der gesprengten Gaskammer
im Boden des Bohrlochs verwendet. Die Vorrichtung von '694 benötigt ein
Detonationsschutzschild, das die große, dabei freigesetzte Kraft
erkennen lässt.
Eine kleinere Vorrichtung, die eine kleinere Explosion hat, wird
gewünscht,
so dass die Vorrichtung in für
die meisten Explosionen nicht geeigneten Umständen eingesetzt werden kann.
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Viele
Vorrichtungen des Stands der Technik wenden Verfahren an, die das
Bohren von Bohrlöchern
und das Erzeugen eines raschen Anstiegs an Druckkonzentration im
Boden eines Bohrlochs, entweder durch Explosionen oder durch einen
plötzlichen
Anstieg des Fiuiddrucks, benötigen,
um das Aufbrechen des Gesteins zu erleichtern und auszubreiten.
Viele dieser Erfindungen sind zum Abbau von Gestein und zum Tunnelbau
ausgebildet und umfassen verschiedene von Auslegern getragene Vorrichtungen.
Alle diese Vorrichtungen verwenden Stöße und sich ausdehnendes Gas,
um Gestein oder anderes hartes Material aufzubrechen. Diese Vorrichtungen
sind relativ groß und
erzeugen wesentliche Explosionen/Gasexpansionen und sind ansonsten
nicht für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung geeignet. Im Stand der Technik
werden vor allem große
Vorrichtungen verwendet, die auf Auslegerarmen angeordnet sind.
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Die
Verfahren zum Aufbrechen von Gestein, die explosive (oder rasche
Gasausdehnungs-) und mechanische Stoßbrüche miteinander koppeln, um Gestein
abzubauen und Tunnel zu graben, sind allseits bekannt. Das
US-Patent Nr. 5-803.550 ('550-Patent) offenbart
ein Verfahren zum Aufbrechen von Gestein unter Verwendung von Sprengverfahren
mit kleiner Sprengladung mit anschließender Verwendung einer Gesteinsprallmühle. In
dem Sprengverfahren mit kleiner Sprengladung wird ein Gas im Boden
eines abgedichteten Lochs freigesetzt. Der Gasdruck steigt in dem
Loch rapide an, bis der Gasdruck das Aufbrechen des harten Materials bewirkt,
wobei anschließend
eine Gesteinsprallmühle
zur Fertigstellung des Aufbrechens des Gesteins und zur Entfernung
des aufgebrochenen Materials eingesetzt wird. Die '550-Vorrichtung umfasst
ein großes,
bewegliches Fahrwerk mit einer Auslegeranordnung mit einer mechanischen
Gesteinsprallmühle und
einer an diesem befestigten Sprengvorrichtung mit kleiner Sprengladung.
Es ist wünschenswert,
ein Sprengladungsverfahren mit geringer Sprengladung zu haben, die
effektiv ist, ohne eine Gesteinsprallmühle zu verwenden, um den durch
die Sprengung der Ladung hervorgerufenen Bruch des Gesteins zu steigern.
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In ähnlicher
Weise verwendet das
US-Patent Nr.
5.308.149 ('149-Patent)
eine gesteuerten Bruchvorgang mit Unter-Druck-Setzen des Bodens
eines gebohrten Lochs auf eine derartige Weise, dass ein gesteuerter
Bruch initiiert und ausgebreitet wird. Beim Betrieb verwendet der
Vorgang des '149-Patents
eine große
Vorrichtung.
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Das
US-Patent Nr. 6.145.933 ('933-Patent) beschreibt
ein Verfahren zum Entfernen von hartem Gestein durch eine Kombination
aus Gesteinsprallhämmern
und kleinen Sprengladungen. Das Verfahren von '933 verwendet Sprengverfahren mit kleiner Sprengladung,
gefolgt von einer Gesteinsprallmühle.
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In
dem Sprengverfahren mit kleiner Sprengladung des '933-Patents wird
ein Gas in dem Boden eines abgedichteten Lochs freigesetzt, das
sich an einer freien Oberfläche
des Gesteins befindet. Der Gasdruck steigt in dem Loch rapide an,
bis der Gasdruck das Brechen des Gesteins bewirkt. Ein Sprengmittel
kann zum Hervorrufen der ersten Suboberflächenbrüche verwendet werden. Ein Stoßbrecher
wird dann zur Fer tigstellung des Aufbrechens und der Entfernung
des Materials verwendet. Die in der '933-Erfindung verwendeten Vorrichtungen
sind groß und werden
durch Auslegerarmen in Position gehalten.
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In
dem Stand der Technik ist das Abdichten oder Blockieren der Bohrlöcher bekannt,
um den Druck am Boden des Lochs zu verstärken, ohne zusätzliche
Stoßvorrichtungen
einzusetzen. Das
US-Patent Nr.
6.148.730 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum kontrollierten Sprengen mit kleinen Sprengladungen durch Unter-Druck-Setzen des
Bodens eines gebohrten Lochs. Die Erfindung hierin umfasst das Bohren
eines Lochs in Gestein, das Einführen
einer Patrone, die eine Explosionsvorrichtung enthält, das
Verankern der Patrone mit einer massiven Schiebestange in dem gebohrten
Loch und das Sprengen des Sprengstoffs, wodurch Brüche im Gestein
erzeugt werden. In ähnlicher
Weise offenbart das
US-Patent
Nr. 6.035.784 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum kontrollierten
Sprengen mit geringer Sprengladung eines harten Gesteins mithilfe
von Unter-Sprengdruck-Setzen des Bodens eines gebohrten Lochs, welches
eine Patrone mit einer in den Boden eines gebohrten Lochs eingeführten Sprengladung
enthält,
worin die Patrone durch eine massive Schiebestange in Position gehalten
wird. Die Schiebestange dient ebenfalls zum teilweisen Blockieren des
Lochs zum Erhöhen
des Drucks der Explosion.
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Das
US-Patent Nr. 5.765.923 offenbart
eine Patrone zur Erzeugung von Hochdruckgasen in einem gebohrten
Loch. Die Patrone umfasst ein Basiselement, ein Körperelement,
ein Treibmittel und eine Vorrichtung zum Abdichten einer Oberfläche der Patrone
an der Oberfläche
eines Lochs im Material. Nach dem Zünden des Treibmittels steigt
der Gasdruck im Loch aufgrund der Abdichtungsvorrichtung rasch an.
Der Gasdruck bewirkt, dass das Material einen durchdringenden Kegelbruch
ausbildet. Die Patrone wird durch einen von der großen Ausrüstung hängenden
Ausleger in einem Loch positioniert. Während des Betriebs wird die
Patrone zuerst in eine Verbrennungskammer geladen und ein Gasinjektions-Zylinder
wird in dem Bohrloch positioniert. Ein Zündstift wird betätigt, wodurch
der Zünder
gezündet wird,
der wiederum die Zündkraft
zündet,
die wiederum das Treibmittel zündet.
Wenn das Treibmittel brennt, wird Druck im Inneren der Patrone aufgebaut. Bei
einem gewünschten psi-Druck
(psi = Pfund pro Quadratzoll) reißt die Patrone, wodurch das
in der Brennkammer und im Zylinder erzeugte Gas freigesetzt wird.
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Viele
Vorrichtungen und Verfahren des Stands der Technik umfassen Vorrichtungen,
die Sprengstoffe in ein Loch unter Verwendung eines Auslegers umfassen,
deren Sprengstoffe dann von der Ferne aus gesprengt werden können. Außerdem kann
der Auslegerarm zur teilweisen Abdichtung des Lochs dienen.
US-Patent Nr. 3.721.471 zeigt
ein Bohr- und Sprengmodul, das am Ende eines Auslegers zum Einführen in
ein Loch und zum Sprengen desselben angeordnet ist. Das
US-Patent Nr. 5.098.163 ('163-Patent) offenbart
ein kontrolliertes Bruchverfahren zum Brechen von hartem, kompaktem
Gestein, das einen von einer Vorrichtung getragenen Ausleger umfasst,
der einen Sprengstoff oder eine Treibmittelladung in ein zuvor gebohrtes
Loch einführt.
Die '163-Vorrichtung
kann einen Zylinder zum Einführen
der Sprengstoffe verwenden und das Loch kann nach dem Sprengstoff
abgedichtet werden, um die Explosion zu kontrollieren zu können.
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Ferner
ist allseits bekannt, Vorrichtungen und Verfahren zu verwenden,
die den Fluiddruck mit anderen Mittel als Sprengstoff oder rascher
Gasausdehnung erhöhen,
um das Gestein aufzubrechen. Das
US-Patent
Nr. 4.669.783 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Aufbrechen von Gestein unter Verwendung von explosionsfreien
Wasserwellen, die in ein Bohrloch geleitet werden, was zu Hochdruckwellen
führt,
die das Gestein aufbrechen. Das
US-Patent
Nr. 6.375.271 beschreibt ein kontrolliertes Druckschaum-Einspritzsystem
zum Aufbrechen von Gestein, in dem ein Hochdruckschaum in ein Bohrloch
durch einen Zylinder eingeführt
wird, der das Loch abdichtet und am dem Ende eines Auslegers angeordnet
ist, der an einer Schwermaschine angebracht ist.
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Alternative
Spreng- und Hybridverfahren sind ebenfalls bekannt. Das
US-Patent Nr. 2.058.099 beschreibt
eine Sprengpatrone, die in ein Bohrloch eingeführt wird. Hoher Wasserdruck
wird auf die Patrone durch ein Rohr ausgeübt, was zu einer plötzlichen
explosiven Druckfreisetzung zur Erhöhung der Substanz aus der Patrone
führt.
Das
US-Patent Nr. 5.803.551 ('551-Patent) beschreibt
ein Verfahren, eine Vorrichtung und eine Patrone, die auf einer
Auslegermaschine zur nicht explosiven Gesteinsaufbrechung angeordnet
sind. Das '551-Verfahren
umfasst zuerst das Bohren eines Lochs in Gestein, das Positionieren
eines Ladungssystems mit einer darin eingeführten Treibmittelpatrone, dessen
Patrone ein Treibmittel und Mittel zum Zünden des Treibmittels hat,
und das Drücken
der Treibmittelpatrone durch das Ladungssystem und in das Loch,
um das Treibmittel zu zünden.
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Das
US-Patent Nr. 6.318.272 beschreibt
ein Verfahren zum Aufbrechen von Gestein, das das Bohren eines Lochs
in Gestein unter Verwendung eines Bohrgeräts mit einem Gelenkausleger
und einem Bohrgerät
an dem Ende des Auslegers. Nach der Entfernung des Bohrgeräts wird
eine Gesteinsaufbrechladung in das Loch eingeführt, wobei die Ladung ein Treibmittel,
einen Zündkopf
und ein Stopfmaterial, das in einem Gehäuse eingehaust ist, umfasst.
Das Stopfmedium wird in das Loch ausgegeben und das Wickeln um das
Treibmittel und das Anordnen an dessen Rückseite des Stopfmittels wird unterstützt. Der
Antriebsmechanismus wird entfernt und das Treibmittel wird von einer
entfernten Position mittels elektrischer Ladung oder Ähnlichem
gezündet.
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Das
US-Patent Nr. 4.508.035 umfasst
eine explosive Ladungsvorrichtung zur Gesteinsbohrung, die eine
kontrollierte Sprengstoffmenge aufeinanderfolgend in in einer Gesteinsoberfläche gebohrte
Löcher
lädt und
ein Sprengstoffladungsrohr, einen Auslegermechanismus zum Tragen
des Sprengstoffladungsrohrs, Auslegeraktuatoren, eine Steuerschaltung
und ein Sprengstoffladungsrohr umfasst. Das
US-Patent Nr. 5.611.605 beschreibt
ein Verfahren, eine Vorrichtung und eine Patrone zur nicht explosiven
Gesteinsaufbrechung, die das Bohren eines Lochs in Gestein und das
Einführen
einer Treibmittelpatrone in ein Ladungsgehäuse mit einem Mittel zum Zünden des
Treibmittels und Drücken
der Treibmittelpatrone durch einen Ladeschlauch und in das Loch umfasst,
um das Treibmittel zu zünden.
Die Vorrichtung und die Patrone des '605-Patents werden unter Verwendung
einer Auslegervorrichtung eingeführt.
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Die
Verwendung von unter Druck gesetzten Fluiden in einem Loch zum Aufbrechen
von Gestein ist bekannt. Das
US-Patent
Nr. 6.339.992 ('992-Patent)
zeigt eine kleine Ladungssprengvorrichtung, umfassend eine Vorrichtung
zum Abdichten von unter Druck stehenden Flüssigkeiten in Löchern. Die dort
gezeigte Erfindung stellt ein Entspannungsvolumen für ein unter
Druck stehendes Arbeitsfluid in dem Bohrloch eines Zylinders, das
in ein Loch in dem aufzubrechenden Material eingeführt ist,
bereit. Die Erfindung dichtet das Fluid in dem Loch ab, während eine
Gaserzeugungsvorrichtung größeren Druck
erzeugt. Die Anforderung an eine separate Vorrichtung zum Abdichten
von unter Druck stehenden Fluiden in Bohrlöchern ist vor allem in Notfall-Rettungsaktionen ungünstig, in
denen der kleinstmögliche
Ausrüstungsumfang,
besonders in Hinblick auf sperrige Geräte, erstrebenswert ist.
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Zahlreiche
verschiedene Verfahren und Vorrichtungen wurden entwickelt, um beim
Aufbrechen von Gestein und anderen harten Oberflächen zu helfen. Das
US-Patent 5.573.307 ('307-Patent) beschreibt
ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Sprengen von hartem Gestein
unter Verwendung eines äußerst unempfindlichen
energiereichen Materials, das mit einer moderat hochenergiereichen
elektrischen Entladung gezündet
wird, was das Aufbrechen und Aufteilen von hartem Gestein verursacht. Die
Sprengvorrichtung des '307-Patents
verfügt über eine
wiederverwendbare Sprengsonde, die eine Hochspannungselektrode und
eine Erdrückleitungselektrode
umfasst, die durch ein Isolierrohr getrennt sind. Die beiden Elektroden
der Sprengsonde sind in elektrischem Kontakt mit einer Metallpulver-
und Oxidationsmittelmischung, die eine exotherme Reaktion auf die
Erzeugung eines elektrischen Stroms zwischen diesen zur Erzeugung
einer Gasausdehnung zum Aufbrechen des Gesteins erzeugen wird.
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Das
US-Patent Nr. 2.587.243 ('243-Patent) beschreibt
eine Schneidevorrichtung, die eine Gaseinspritzdüse mit sehr hoher Geschwindigkeit
zum Schneiden von Materialien oder Gegenständen unter Verwendung einer
chemischen Ladung anwendet. Vor der Verwendung der '243-Vorrichtung wird
kein Bohrloch gebohrt. Das
US-Patent
Nr. 3.208.381 zeigt eine Vorrichtung zum Laden der Bohrlöcher mit Sprengstoffen
in stangenförmigen
oder röhrenförmigen Paketen,
welche Vorrichtung im Allgemeinen eine röhrenförmige Hülle ist, die aus elastischem
Material ausgebildet ist, um ein Ende eines Sprengstoffpakets aufzunehmen.
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Eine
Reihe an verschiedenen Patronen werden im Stand der Technik verwendet.
Kegelförmige Sprengpatronen
oder Sprengbolzen sind ausgebildet, um die Explosion in einem gebohrten
Loch/Bohrloch zu enthalten oder zu steuern. Das
US-Patent Nr. 5.705.768 zeigt eine
ausgeformte Ladung zur Positionierung in einem Bohrloch, wobei diese
ausgeformte Ladung ein längliches
Gehäuse
mit einer konkaven Vertiefung in einem oberen Ende, einen im inneren
des Gehäuses
und unterhalb der Vertiefung angeordneten Sprengstoff und ein unterhalb
der Vertiefung und des Sprengstoffs positioniertes Zündmittel umfasst.
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In ähnlicher
Weise beschreibt das
US-Patent Nr.
2.296.504 ('504-Patent)
einen Sprengbolzen, der zur Kontrolle des Explosionspegels, der
durch die Sprengung des Dynamits entsteht, und zur Vermeidung einer
unkontrollierten Explosion und der daraus entstehenden Feuergefahr
ausgebildet ist. Das Verfahren zur Verwendung der Vorrichtung des '504-Patents umfasst
das Einführen
der Vorrichtung in einem Bohrloch und das Sprengen der Vorrichtung
von einer entfernten Position. Das
US-Patent
Nr. 5.900.578 beschreibt ein Verfahren zum Aufbrechen von
Fliesen, umfassend das Bohren von Bohrlöchern entlang einer gewünschten
Bruchlinie, das Einführen
einer Sprengschnur in dieser, das Füllen der Bohrlöcher mit
einer Stoßübertragungs/Dämpfungszusammensetzung
und das Sprengen der Sprengschnur.
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Das
US-Patent Nr. 1.585.664 ('664-Patent) zeigt
ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufbrechen von Gestein, das
Projektile (ähnlich
wie Geschosse) und ein Zwangsausstoßmittel, das an einem Ausleger
angebracht ist, verwendet. Die Projektile werden auf die Oberfläche des
Gesteins gefeuert. Die Erfindung des '664-Patents zeigt, dass die Verwendung
von geschossähnlichen
Sprengstoffen im Stand der Technik bekannt ist. Das
US-Patent Nr. 5.069.130 beschreibt
eine Treibmittel-Zündungsvorrichtung.
Das
US-Patent Nr. 4.900.092 offenbart
einen Zylinder für
ein Gesteinsaufbrechwerkzeug und ein Verfahren zum Aufbrechen von
Gestein, das das Bohren eines Lochs in Gestein, das Füllen des
Lochs mit Wasser, das Einführen
eines kurzen Zylinders eines Gesteinsaufbrechwerkzeugs in den Locheingang,
das Abdecken des Werkzeugs mit einer Rückprallrückhaltematte und das Entladen
einer Patrone im Zylinder nach unten umfasst.
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Keine
der oben genannten Erfindungen oder keines der Patente, entweder
gemeinsam oder einzeln, beschreiben die in den Ansprüchen dargelegte Erfindung.
Insbesondere fehlt diesen Vorrichtungen die für tatsächlich im kleinen Umfang durchgeführte Gesteinsaufbrecharbeiten
und besonders für
Gesteinsaufbrechvorhaben, die keine Explosion in einer beliebigen
erheblichen Kraft erzeugen dürfen,
gewünschte
Einfachheit und Tragbarkeit.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Werkzeug, das für kleine
Gesteinsaufbrecharbeiten und Abrissarbeiten von harten Materialien,
umfassend, aber nicht eingeschränkt
auf Gestein und Mauerwerk, konstruiert ist. Insbesondere betrifft
die vorliegende Erfindung ein Fernsprengungswerkzeug, die beim Absprengen
eines Gesteinsteils oder eines Teils eines anderen harten Materials
verwendet wird. Die Bezeichnung „Gestein" bezieht sich, wie hierin verwendet,
auf jedes geeignete harte Material, wie etwa Beton. Die vorliegende
Erfindung beabsichtigt ferner, den Einbau eines Werkzeugsatzes,
der das Gesteinsaufbrechwerkzeug umfasst, und eines Verfahrens zur
Verwendung des Werkzeugs und des Werkzeugsatzes zum Aufbrechen von
Gestein durch Erzeugen einer kleinen Explosion im Boden eines in das
Gestein gebohrten Lochs. Dieser Typ eines gebohrten Lochs wird häufig als
Bohrloch bezeichnet. Derzeit umfasst der Werkzeugsatz das Werkzeug, ein
Gummikolben-Lochblasrohr,
eine Freigabeschnur mit einem Bügel
(25 Full lang), zwei sich verjüngende
Passstifte, einen Innensechskantschlüssel (1/8 Zoll) und eine Bedienungsanleitung.
Der Werkzeugsatz kann ferner eine Bürste zum Säubern des Bohrlochs und der
Patronen umfassen.
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Das
Werkzeug weist einen Zylinder auf, der in einem Körper mit
einer Federanordnung im Inneren des Zylinders ausgebildet ist. Die
Federanordnung besteht aus einem Hammer mit einem Griffmechanismus
zum manuellen Spannen des Hammers, wie etwa einen Spaltringgriff,
der an einem Ende des Hammers in Eingriff ist, einen Hammerkopf
an dem zweiten Ende gegenüber
dem Griffmechanismus und einer zwischen den beiden Enden in Eingriff
stehenden Feder. Der Hammer weist ferner einen Kanal zum Anpassen
an eine Freigabeplatte in einer Halteposition auf. Der Hammer greift
in eine im Inneren des Zylinders des Werkzeugs angeordnete Führung ein.
Ein Aktuatorstiftrohr ist an dem Zylinder gegenüber dem Griffmechanismus angeordnet
und ein Aktuatorstift ist in Eingriff in einer Öffnung durch das Aktuatorstiftrohr.
Der Hammerkopf ist in Eingriff mit dem Kopf eines Aktuatorstifts,
wenn die Feder am entspanntesten ist, wodurch der Aktuatorstift
mit der Spitze des Aktuatorstifts, welche aus dem unteren Ende des
Aktuatorstiftrohrs gegenüber
dem Stiftkopf heraussteht, nach unten gedrückt wird. Ein Freigabemechanismus,
der eine Freigabeplatte sein kann, ist zum freigebbaren Eingriff
des Hammers bereitgestellt. Die Freigabeplatte ist an einem Ende
des Körpers
gegenüber
dem Aktuatorstiftrohr angeordnet und hat eine längliche Öffnung, die mit dem Ende des Hammers
angrenzend an den Griffmechanismus übereinstimmt und ebenfalls
zur Vermeidung einer Verschiebung des Hammers im Inneren des Zylinders
dient. Die Freigabeplatte weist zwei Positionen mit der länglichen Öffnung auf,
die zum Halten und Freigeben des Hammers ausgebildet sind. Die beiden
verschiedenen Positionen der länglichen Öffnung entsprechen
den Halte- und Freigabepositionen.
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Der
Hammer wird durch Ziehen des Hammers mithilfe des Griffmechanismus
angespannt, wodurch Kraft auf die Feder ausgeübt wird, und dann die Freigabeplatte
gedrückt
wird, so dass die längliche Öffnung in
die Halteposition relativ zum Kanal im Hammer gleitet. Der Aktuatorstift
wird durch Ziehen einer Schnur betätigt, die an einer Freigabeplatte
angebracht ist, so dass sich der Kanal in die Freigabeposition bewegt,
wodurch der Hammer freigegeben wird, was zum kräftigen Drücken des Aktuatorstifts durch
das Rohr nach außen
führt.
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Das
durch die vorliegende Erfindung ausgegebene Verfahren des Aufbrechens
von Gestein umfasst zum Teil das Bohren eines Bohrlochs von sechs bis
neun Zoll Tiefe und vier bis zwölf
Zoll von der Gesteinskante, je nach aufzubrechendem Material. Eine Ladung
in Form einer Niedrigenergie-Treibmittelpatrone wird im Inneren
des gesäuberten
Lochs positioniert. Das Aktuatorstiftrohr wird in das Bohrloch eingeführt, so
dass das Ende des Aktuatorstiftrohrs in Kontakt mit einem an einem
Ende der Patrone angeordneten Zünder
kommt, während
der Körper
des Werkzeugs angren zend an die Oberfläche des Gesteins bleibt. Eine
Anzeigevorrichtung auf dem Kopf des Aktuatorstifts kann durch ein
Sichtloch beobachtet werden, das vorzugsweise im Werkzeugkörper angeordnet
ist, wodurch die geeignete relative Positionierung des Werkzeugs
und der Patrone sichergestellt wird. Die Ladung wird durch die mechanische Betätigung des
Aktuatorstifts, welcher auf den Zünder auftrifft, wenn die Freigabeschnur
gezogen wird, gesprengt. Kein zusätzlicherr Dämpfungsmechanismus oder zusätzliche
Abdichtung des Bohrlochs ist notwendig, da die dichte Anpassung
des Aktuatorstiftrohrs in dem Bohrloch, gekoppelt mit der Trägheit der
Körpermasse,
dazu neigt, das Werkzeug während
der kurzen Sprengungszeitspanne in Position zu halten.
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Die
vorliegende Erfindung kann von einer Reihe an verschiedenen Benutzern,
wie etwa Bauarbeitern, Sprengfirmen, Landwirten, Geologen, Abrissfirmen,
Parkpfad-Gestaltern,
Schürfern
Minenbetreibern, Straßenbaufirmen,
Landschaftsplanern, in Steinbrüchen,
bei Kampfeinsätzen,
etwa von Polizei oder Militär,
und von Rettungsteams bei Gebäudeeinstürzen, Höhleneinstürzen sowie
von Erkundungsteams, verwendet werden. Für Ausrüstungsverleihfirmen können solche
Vorrichtungen ebenfalls von Nutzen sein.
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Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist, dass das Werkzeug und das
Verfahren Bohrlöcher mit
kleinem Durchmesser benötigen, üblicherweise etwa
0,375 Zoll oder weniger, die einfacher durch kostengünstigere
und leichter erhältliche
Verbraucherausrüstungen
gebohrt werden können.
Andere Verfahren zum Aufbrechen von hartem Material benötigen das
Bohren relativ großer
Löcher,
im Allgemeinen von einem Zoll Durchmesser oder mehr. Als Alternative
benötigen
andere Verfahren anstrengende und oft gefährliche Handarbeit. Die Bohrausrüstung, die
zur Durchführung
der anderen Verfahren verwendet wird, ist teuer und benötigt im
Allgemeinen ein hohes Niveau an Fertigkeiten zur Ausführung derselben.
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Ein
anderer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist, dass das Werkzeug
und das Verfahren eine relativ geringe Energieausgabe erzeugen.
Diese niedrige Energieausgabe ermöglicht es den Benutzern, das
Werkzeug und das Verfahren in Umgebungen anzuwenden, die empfindlich
auf die Verwendung von energiereichen Verfahren und Vorrichtungen
reagieren.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Tragbarkeit des
Werkzeugs. Da das Werkzeug sehr klein ist, kann es fast überall hin transportiert
werden. Ein Beispiel für
die Brauchbarkeit der kleinen Konfiguration des Werkzeugs ist die potentielle
Verwendung unter der Erde, um Durchgänge in Höhlen aus Rettungs- oder Erkundungsgründen zu öffnen. Das
Werkzeug passt mit all den wesentlichen Ausstattungsgegenständen problemlos in
einen Handwerkzeugs-Tragekoffer, die zum Betrieb des Werkzeugs benötigt werden.
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Ein
weiterer Aspekt aufgrund der kleinen Größe und relativen Einfachheit
des Systems ist dessen geplante Kostengünstigkeit bei Verwendung und Betrieb.
Dies in Verbindung mit der Tatsache, dass Vorrichtungen zum Bohren
großer
Löcher
nicht nötig sind,
wird vielen Menschen den richtigen und ökonomischen Umgang mit Abrissproblemen
in einer weit einfacheren Weise als bisher ermöglichen.
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Da
die Verwendungszwecke des Werkzeugs in vielen Bereichen üblicherweise
nicht durch Sprengbeschränkungen
und Lizenzanforderungen geregelt werden, spart das Werkzeug dem
Benutzer Geld durch Beseitigen der Ausgaben und des logistischen
Aufwands des Anheuerns von gut ausgebildetem und lizenzierten Personal.
Das Werkzeug beseitigt ebenfalls das Kollateralschadensrisiko angrenzender
Liegenschaften, das bei Verwendung von hochexplosiven Sprengstoffen
immer Anlass zu Bedenken gibt. Viele Stadt- und Kommunalbehörden haben
daher die Verwendung hochexplosiver Sprengstoffe in ihren Verwaltungsbezirken
dezidiert verboten, Firmen weichen daher auf die Verwendung eines
auf Raupenfahrzeugen befestigten hydraulischen Abbruchhammers, eines
peumatisch leichten Bohrhammers oder teure und langsam wirkende
hydraulische Zemente zum Aufbrechen von Materialien aus. Alle diese
Verfahren können
viel mehr als die vorliegende Erfindung kosten und können Vorhaben erheblich
verzögern,
wenn unerwartete Hindernisse angetroffen werden. Diese und andere
Aspekte der vorliegenden Erfindung werden nach der weiteren Lektüre der folgenden
Zeichnungen und Beschreibung ersichtlich.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
neuen Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen werden insbesondere
in den beigefügten
Ansprüchen
dargelegt; die sich auf die Struktur und das Verfahren zur Herstellung
der vorliegenden Erfindung beziehenden Ausführungsformen können jedoch
am besten unter Bezug auf die folgende Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen erfasst
werden.
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1A ist
eine seitliche Schnittansicht des Werkzeugs der vorliegenden Erfindung,
die in Eingriff in einem Bohrloch – in aufgebrochener Darstellung – in einem
Gestein ist, die die Anordnung des Werkzeugs zeigt, das zündbereit
ist, ohne in Eingriff mit einer Sicherheitsvorrichtung zu sein und
mit dem Aktuatorstift des Werkzeugs in Kontakt mit einer in dem Bohrloch
in Eingriff stehenden Patrone.
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1B ist
eine Draufsicht auf das Werkzeug von 1A, worin
das Werkzeug in der zündbereiten Position
ohne in Eingriff mit der Sicherheitsvorrichtung zu sein dargestellt
ist.
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2A ist
eine seitliche Umgebungsschnittansicht eines Werkzeugs gemäß der vorliegenden Erfindung
in einer Entladeposition.
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2B ist
eine Draufsicht des Werkzeugs von 2A, worin
das Werkzeug in einer Entladeposition ist.
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3A ist
eine seitliche Schnittansicht des oberen Abschnitts der vorliegenden
Erfindung, welche das Werkzeug in einer zündbereiten Position mit in
Eingriff stehender Sicherheitsvorrichtung darstellt.
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3B ist
eine Draufsicht auf das Werkzeug von 3A, das
in einer zündbereiten
Position mit in Eingriff stehender Sicherheitsvorrichtung dargestellt ist.
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4 ist
eine Explosionsdarstellung des Werkzeugs der vorliegenden Erfindung.
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5 ist
eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung verwendeten Patrone.
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6 ist
eine Draufsicht auf einen Werkzeugsatz, der das Werkzeug gemäß der vorliegenden
Erfindung enthält.
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Ähnliche
Bezugszeichen bezeichnen die übereinstimmenden
Merkmale durchgängig
durch die beigefügten
Zeichnungen.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUFÜHRUNGSFORMEN
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Handwerkzeug (12), wie
in 1A bis 4 gezeigt, und ein Verfahren
für kleine
Aufbrechvorhaben und Abbruchvorhaben von festen Materialien, einschließlich der,
aber nicht eingeschränkt
auf die, von Gestein und Mauerwerk. 1A und 1B stellen
das Werkzeug (12) der vorliegenden Erfindung in einer gespannten
Halteposition und bereit zur Verwendung dar. 1A stellt
ferner das Werkzeug in Verwendung mithilfe der Abbildung einer Schnittansicht
eines Bohrlochs (B) in einem Gestein (R) mit dem Werkzeug (12)
in Eingriff und einer Patrone (84) in der richtigen Position
im Bohrloch (B) dar. 2A und 2B zeigen
das Werkzeug (12) in einer nicht gespannten oder Freigabeposition.
Das Werkzeug (12) von 2A ist
in Relation zu einer menschlichen Hand (H) gezeigt, um die Größe einer
bevorzugten Ausführungsform
des Werkzeugs (12) der vorliegenden Erfindung darzustellen. 3A und 3B zeigen
das Werkzeug in der Halteposition, gespannt, in Eingriff mit einem
Sicherheitsmechanismus (89), um eine vorzeitige Freigabe
zu verhindern.
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Das
Werkzeug (12) zum Aufbrechen von hartem Material (R) gemäß der vorliegenden
Erfindung weist einen Körper
(14) mit einer Öffnung
(16) durch diesen hindurch zur Ausbildung eines Zylinders
(18) auf, der in der Explosionsdarstellung des Werkzeugs
(12) von 4 am besten gezeigt ist. Der Zylinder
(18) hat eine Öffnung
(28), vorzugsweise eine Gewindeöffnung, an seinem ersten Ende
(20) und eine Passöffnung
(30) an seinem zweiten Ende (22). Eine Federanordnung
(24) wird durch das erste Ende (20) des Zylinders
(18) aufgenommen und in Position gehalten, wie in den Zeichnungen
dargestellt und im Folgenden erläutert.
Ein Aktuatorstiftrohr (26), mit einer komplementären Form
zur Passöffnung,
wird in der Passöffnung
(30) des zweiten Endes (22) des Zylinders (18)
aufgenommen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Körper (14) aus Kohlenstoffstahl
bestehen und Außenabmessungen von
3 ¼ Zoll
mal 2 ½ Zoll
mal 1 Zoll Dicke aufweisen. Der Zylinder (18) kann ein
Loch von 9/16 Zoll aufweisen, in dem sich die Gewindeöffnung (28)
3/8 Zoll in den Zylinder (18) erstreckt, worin der gesamte
Zylinder 2 5/8 Zoll nach unten zu einer Passöffnung (30) verläuft, wobei
sich die Passöffnung
(30) unter diesem mit einem eingeschnürten Bereich (83)
dazwischen, wie weiter unten erläutert,
erstreckt, wobei der eingeschnürte
Bereich (83) vom breiteren Abschnitt des Zylinders (18)
verjüngt
sein kann. Das Aktuatorstiftrohr (26), das auf einem gehärteten Werkzeugstahl
hergestellt sein kann, kann einen Außendurchmesser von 5/16 Zoll
und einen Innendurchmesser von 1/8 Zoll und eine Länge von
8 ½ Zoll
haben, wobei 8 Zoll freiliegen. Der Aktutatorstift (38)
kann 8 7/8 Zoll Länge
mit einem Durchmesser von 1/8 Zoll aufweisen.
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Das
Aktuatorstiftrohr (26) hat ein erstes Ende (32)
und ein zweites Ende (34). Das erste Ende (32) des
Aktuatorstiftrohrs (26) ist in Eingriff in der Passöffnung (30)
des Zylinders (18) im Körper
(14) des Werkzeugs (12). Die Passöffnung (30)
und das erste Ende (32) des Aktuatorstiftrohrs (26)
haben einander ergänzende
Formen, die zur sicheren Anpassung zwischen diesen ausgebildet sind.
Das zweite Ende (34) des Aktuatorstiftrohrs (26)
erstreckt sich von der angepassten Öffnung (30) nach außen. Das
Aktuatorstiftrohr (26) hat eine Öffnung (36) durch
dieses hindurch zum gleitbaren Eingriff eines Aktuatorstifts (38),
wie in den Zeichnungen dargestellt. Der Aktua torstift (38)
weist eine Spitze (40) und einen Rückhaltekopf (42) an
gegenüberliegenden
Enden (41 und 43) auf. Die Spitze (40)
kann verjüngt
und abgerundet sein. Der Rückhaltekopf
(42) dient zum Zurückhalten
des Aktuatorstifts (38) in dem Aktuatorstiftrohr (26)
durch Verhindern des Gleitens des Aktuatorstifts (38) durch
dieses hindurch. Der Aktuatorstift (38) passt in das Aktuatorstiftrohr
(26) und ist lang genug, so dass die Spitze (40)
sich durch das zweite Ende (34) des Aktuatorstiftrohrs
(26) erstreckt. In einer bevorzugten Ausführungsform
kann der Rückhaltekopf (42)
einen Durchmesser von ¼ Zoll
haben und 1/8 Zoll lang sein.
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Eine
Hammerführung
(44) ist in der Öffnung (16)
in Eingriff, wie abgebildet, wobei die Federanordnung (24)
mit der Hammerführung
(44) in Eingriff ist. Die Federanordnung (24)
umfasst einen Hammer (46), eine Feder (54), einen
Hammerkopf (50), eine Federrückhalterung (52) und
einen Griffmechanismus (55) zum manuellen Spannen des Hammers (46),
wie etwa eines Spaltringgriffs (53). Ein Kabel (90)
kann an dem Ringgriff (53) oder einem äquivalenten Griffmechanismus
(55) angebracht sein. In die vorliegende Erfindung kann
jeder äquivalente
Griffmechanismus (55) eingebaut werden und ist nicht auf eine
Spaltringgriffanordnung (53), wie in den Zeichnungen dargestellt,
eingeschränkt.
Das Kabel (90) kann ein Drahtseilkabel sein und kann 4
Zoll lang mit einem Stahlkabeldurchmesser von 1 1/6 Zoll sein.
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Der
Hammer (46) ist in gleitbarem Eingriff durch die Hammerführung (44),
wobei der Hammer (46) ein erstes Ende (48) und
ein zweites Ende (50) hat. Ein Griffmechanismus (55)
ist an dem ersten Ende (48) des Hammers (46) angeordnet
und eine Federrückhalterung
(52) ist an das zweite Ende (50) des Hammers (46)
angrenzend angeordnet. Ein Hammerkopf (51) ist an dem zweiten
Ende (50) des Hammers (46) ausgebildet. Der Ringgriff
(53) kann auf dem Hammer (46) durch eine Öffnung (106)
in dem ersten Ende (48) desselben angeordnet sein. Eine
Feder (54) ist in Eingriff auf dem Hammer (46) zwischen
der Federrückhalterung
(52) und der Hammerführung
(44), so dass die Feder (54) Spannung nach außen auf
die Federrückhalterung
(52) ausübt. 1A zeigt
die angespannte Feder und 2A zeigt
die Feder in ihrem entspanntesten Zustand. Die Spannung verbleibt
auf der Federrückhalterung
(52), während
sie in angespanntem oder entspannten Zustand ist. In dem entspann ten
Zustand wird die Spannung nicht auf die Federrückhalterung (52) ausgeübt. Die
Federrückhalterung
(52) kann eine Spannungsdurchführung, wie gezeigt die sicher
in Position relativ zum Hammerkopf (51) am zweiten Ende
(50) des Hammers (46) durch einen Schwerspannstift
(104) gehalten wird. Wenn der Griffmechanismus (55)
ein Ringgriff (53) ist, kann ferner eine Öffnung (106)
in dem Hammer (46) zur Aufnahme des Ringgriffs (53) durch
diese hindurch angeordnet sein. Der Ringgriff (53) oder
ein anderer Griffmechanismus verhindert ebenfalls, dass der Hammer
aus der Hammerführung (44)
abgelöst
wird, wenn die Federanordnung (24) vom Körper entfernt
wird.
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Ein
Freigabemechanismus (56) zum freigebbaren Eingriff des
Hammers (46) kann in Form einer Freigabeplatte (58)
bereitgestellt sein. Der Hammerkopf (50) berührt den
Rückhaltekopf
(42), wenn die Feder (54) völlig entspannt ist, um Kraft
durch die Spitze (40) und auf eine korrekt positionierte
Patrone (84) zu leiten, wodurch diese gesprengt wird. Die
Erfindung stellt ferner einen Sichtmechanismus (81) zum
Bestimmen der Position des Aktuatorstifts (38) und einen
Sicherheitsmechanismus (89) zum Verhindern der vorzeitigen
Sprengung der Patrone (84) bereit. Die Freigabeplatte (58)
hat zwei Positionen mit der länglichen Öffnung (60),
die zum abwechselnden Halten und Freigeben des Hammers (46),
wie am deutlichsten in den 1B und 2B gezeigt,
ausgebildet sind.
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Der
Freigabemechanismus (56) kann eine Freigabeplatte (58)
sein, die gleitbar auf dem Körper (14)
in Eingriff ist, worin der Hammer (46) gleitbar in einer
länglichen Öffnung (60)
der Freigabeplatte (58) in Eingriff ist. Die längliche Öffnung (60)
hat einen breiten Abschnitt (62) und einen schmalen Abschnitt (64)
und der Hammer (46) hat eine Rückhaltenut (46), die
zwischen dem ersten und dem zweiten Ende (48 und 50)
des Hammers (46) angeordnet ist, so dass der Hammer (46)
frei gleiten kann, wenn der breite Abschnitt (62) in Eingriff
auf dem Hammer (46) ist, siehe 2B, aber
in Position zurückgehalten wird,
wenn die Rückhaltenut
(66) in Eingriff in dem schmalen Abschnitt (64)
der länglichen Öffnung (60) ist,
siehe 1B. Ferner kann die Freigabeplatte (58)
gleitbar in Eingriff auf der ersten und der zweiten Freigabe plattenschraube
(68 und 70) sein. Jede Freigabeplattenschraube
(68 oder 70) weist einen Gewindeabschnitt (67)
und einen glatten Ansatz (69) auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann der Gewindeabschnitt (67) bis zum Ansatz (69) über eine
Länge von ¾ Zoll
und ein 12-Bolzen-Schraubengewinde mit 24 Gewindegängen pro
Zoll verfügen. Der
Ansatz (69) kann einen Durchmesser von ¼ Zoll und eine Länge von ¼ Zoll
aufweisen. Ungeachtet der Abmessungen des Werkzeugs (12)
muss die Länge
des Ansatzes (69) der Dicke der Freigabeplatte (58)
entsprechen, um das Gleiten der Freigabeplatte (48) entlang
des Ansatzes der Freigabeplattenschrauben (68 und 70)
zu erleichtern. In einer bevorzugten Ausführungsform nehmen ferner die
Freigabeplattenschrauben einen 1/8 Zoll Sechskantschraubenschlüssel (114)
auf, siehe unten für
Details zum Werkzeugsatz (108), um die Demontage des Werkzeugs
(12) zu ermöglichen.
Der Hammer (46) kann aus einer 5/16 Zoll Sechskantwelle
bestehen, worin die Rückhaltenut
(66) eine Breite von 3/16 Zoll aufweist und ist auf einen
Runddurchmesser von ¼ abgerundet
und beginnt 1 1/8 Zoll von dem dem Hammerkopf (50) gegenüberliegenden
Ende. Die Sechskantwelle ist am Ende abgeschrägt, um einen runden Hammerkopf
(50) von ¼ Zoll
auszubilden, der 3/16 Zoll abgeschrägt ist und eine Öffnung (103)
von 1/8 Zoll hat, die durch diesen hindurchgebohrt ist, um einen
Schwerspannstift (104) von 1/8 Zoll aufzunehmen. Die Öffnung (106)
für den
Spaltringgriff (53) kann einen Durchmesser von 1/8 Zoll
aufweisen und 1/16 Zoll vom Ende gegenüber dem Hammerkopf (50)
entfernt gebohrt sein. Die Hammerführung (44) kann eine
herkömmliche
5/8-18 Sechskantgegenmutter sein. Die Feder (54) kann 10
Windungen haben, worin jede Windung einen Durchmesser von 1/16 Zoll
hat. Die Feder (54) ist im angespannten Zustand 1 ½ Zoll
lang. Die Federrückhalterung
(52) kann aus einer Messing-Spannungsdurchführung mit einem Innendurchmesser
von 3/8 Zoll bestehen, um den Hammer (46) angrenzend an
den Hammerkopf (51) aufzunehmen, und einem Außendurchmesser von
37/64 Zoll sein. Die Federrückhalterung
(52) kann eine Öffnung
(105) haben, die durch diese senkrecht zum Hammer (46)
gebohrt ist, um, sobald diese in Eingriff ist, wie in 4 gezeigt,
den Schwerspannstift (104) aufzunehmen.
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Die
Freigabeplattenschrauben (68 und 70) und der Körper (14)
können
weiters durch die erste und die zweite Reibungsunterlegscheibe (72 und 74) getrennt
sein, wie in den Zeichnungen gezeigt. In einer bevorzugten Ausführungsform
können
die erste und die zweite Reibungsunterlegscheibe (72 und 74) Nylonunterlegscheiben
mit einem Innendurchmesser von ¼ Zoll, einem Außendurchmesser
von ¾ Zoll
und einer Dicke von 1/16 Zoll sein. Die Freigabeplattenschrauben
(68 und 70) sind fest in den Öffnungen (76 und 78)
des Werkzeugkörpers
(14) in Eingriff, worin die Öffnungen (76 und 78)
die Gewindeöffnungen (28)
des Zylinders (18) flankieren. Eine Freigabeschnur (94)
ist an einem Freigabeloch (93) angebracht, das in der Freigabeplatte
(58), wie abgebildet, angeordnet ist. Die Freigabeplatte
(58) kann etwa eine Dicke von 3/16 Zoll, eine Länge von
3 ½ Zoll
und eine Breite von ¾ Zoll
haben. Die längliche Öffnung (60)
kann eine Länge
von 2 3/8 Zoll und eine Breite von 9/32 Zoll an dem schmalen Abschnitt
(64) und einer Breite von 3/8 Zoll an dem breiten Abschnitt
(62) haben. Die Öffnungen
(76 und 78) können
mit einem 12-Innengewinde mit 24 Windungen pro Zoll gewindet sein.
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Während des
Betriebs wird der Hammer (46) durch Anziehen des Hammers
(46) durch den Griffmechanismus (55) gespannt,
wodurch Kraft auf die Feder (54) ausgeübt wird und dann wird die Freigabeplatte
(58) gedrückt/gezogen,
so dass die längliche Öffnung (60)
in die Halteposition gleitet. Der Aktuatorstift (38) wird
durch Ziehen einer Schnur (94), die an der Freigabeplatte
(46) angebracht ist, betätigt, die wahlweise zusammen
mit einem Hakenbügel (92)
angebracht ist, so dass die längliche Öffnung (60)
sich in die Freigabeposition bewegt, wodurch der Hammer (46)
freigegeben wird, der dann den Kopf (42) des Aktuatorstifts
(38) trifft, was zum kraftvollen Drücken nach außen der
Spitze (40) des Aktuatorstifts (38) durch das
zweite Ende (34) des Aktuatorstiftrohrs (26) führt.
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Ein
bevorzugter Sichtmechanismus (81) zum Bestimmen der Position
des Aktuatorstifts (38) ist ein Sichtloch (80)
im Körper
(14) und ein Sichtindikator (82), der auf dem
Rückhaltekopf
(42) des Aktuatorstifts (38) angeordnet ist, so
dass der Sichtindikator (82) durch das Sichtloch (80)
sichtbar ist, wenn der Aktuatorstift (38) in der richtigen
Position relativ zu einer Ladungspatrone (84) ist, wie
in 1A gezeigt. Der Sichtindikator (82) kann
aus einer hellen Farbe, wie etwa grün, orange oder rot sein. Der
Zylinder (18) umfasst ferner einen eingeschnürten Bereich
(83), der an die Passöffnung
(30) zum Verhindern des Gleitens des Aktuatorstiftrohrs
(26) in den Körper (14)
während
des Betriebs angrenzend ist. Der Rückhaltekopf (42) verhindert,
dass der Aktuatorstift (38) aus dem Aktuatorstiftrohr (26)
oder durch den eingeschnürten
Bereich (83), je nach dem wo dieser bereitgestellt ist,
ausgeworfen wird.
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Der
Sicherheitsmechanismus (89) ist vorzugsweise auf dem Freigabemechanismus
(56) angeordnet. Ein bevorzugter Sicherheitsmechanismus (89)
besteht aus einer Erweiterung (86) der länglichen Öffnung (60)
der Freigabeplatte (58) zum gleitbaren Aufnehmen eines
Sicherheitsbügels
(88) durch diese hindurch. Der Sicherheitsbügel (88)
kann ein Hakenbügel
mit einem Federlastverschluss, wie allseits bekannt, sein. 3A und 3B zeigen das
Werkzeug in angespanntem Zustand und mit dem Sicherheitsbügel (88)
in Eingriff mit der Erweiterung (86) der länglichen Öffnung (60),
wodurch das vorzeitige Zünden
des Werkzeugs (12) verhindert wird. Der Sicherheitsbügel (88)
kann auf der Zugschnur (94) angeordnet sein, die an dem
Ringgriff (53) oder einem äquivalenten Griffmechanismus
(55) zur bequemeren Handhabung angebracht sein kann. Der
Sicherheitsbügel
(88) ist nicht auf einen Hakenbügel, wie in den Zeichnungen
dargestellt, eingeschränkt,
sondern kann jede vergleichbare Vorrichtung sein, wie etwa einem
gebogenen Stift oder Ähnlichem,
die die Erweiterung (86) ablösbar aufnehmen kann und das
Gleiten der Freigabeplatte von der Halteposition in die Freigabeposition
verhindern kann. Ein geschlossener Sicherheitsbügel (88), wie abgebildet,
oder ein entsprechender Bügel
wird bevorzugt, da er die unabsichtliche Entfernung des Sicherheitsbügels (88)
aus der Erweiterung (86) verhindert.
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Zwei
Ankeröffnungen
(79), die zur Aufnahme von Ankerschnüren ausgebildet sind, wie etwa
Gummiseilen (nicht abgebildet), sind durch den Körper (14) angeordnet.
Die beiden Ankeröffnungen
(79) sind im Wesentlichen senkrecht zum Zylinder (18) und
angrenzend an die Passöffnung
(30) zum Ausüben
der Rückhaltekräfte auf
das Werkzeug (12) angeordnet, um die Ablösung des
Werkzeugs (12) aus einem Bohrloch (B) während der Sprengung der Ladungspatrone
(84) zu verhindern. In einer bevorzugten Ausführungsform
können
die Ankeröffnungen (79)
3/8 Zoll Öffnungen
sein.
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Eine
erste Ausführungsform
der Patrone (84), die mit der vorliegenden Erfindung verwendet wird,
ist in einem Bohrloch (B) – in
Schnittansicht – von 1 dargestellt. Die erste Ausführungsform
der Patrone (84) hat eine röhrenförmige Hülle (96) mit einem
Boden, der eine Buchse (100) sein kann, an einem Ende und
einem Zünder
(102) an dem gegenüberliegenden
Ende. Das Treibmittel oder die Ladung (98) ist im Inneren
der Hülle
(96) zwischen dem Boden (100) und dem Zünder (102)
angeordnet. Eine zweite Ausführungsform
der Patrone (84')
ist in 5 gezeigt. Die zweite Ausführungsform der Ladungspatrone
(84') weist
eine röhrenförmige Hülle (96') mit einem
Zünder
(102) an dem offenen Ende auf. Das Treibmittel (98)
ist im Inneren der Hülle
(96') angeordnet,
wie in 5 gezeigt. Die vorliegende Erfindung ist nicht
auf die Verwendung der Patronen (84 und 84') eingeschränkt, sondern
umfasst alle möglichen
Ausführungsformen
einer größenmäßig auf
das Werkzeug angepassten Ladungspatrone, die durch Ausübung einer
Kraft auf den Zünder
durch einen Aktuatorstift (38) und den Hammer (46)
gemäß der vorliegenden
Erfindung gesprengt werden kann. Der Zünder (102) kann aus
einem herkömmlichen 209-Schrapnellzünder bestehen.
Das Treibmittel (98) kann aus rauchfreiem Pulver oder einem
anderen geeigneten Treibmittel bestehen. Die Rohrleitung kann aus
einer 5/16 Zoll Kunststoffrohrleitung (Außendurchmesser), wobei das
Rohr eine Länge
von 2 ¼ Zoll
aufweist, sein. Der Stecker (100) kann aus Heißkleber
sein, der unter Verwendung eines Heißklebeverfahrens angewendet
wird.
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1A und 1B sind
zwei Ansichten des Werkzeugs (12) in einer gespannten Anordnung,
die in Eingriff mit einer Sicherheitsvorrichtung ist. Die gespannte
Anordnung wird als Halteposition bezeichnet und ist ebenfalls in
den 3A und 3B dargestellt. 1A zeigt
das Werkzeug (12), wie es in einem Bohrloch (B) eines Gesteins
(R) mit einer Ladungspatrone (84) verwendet wird, die in
den Boden des Bohrlochs (B) eingeführt ist. Das Werkzeug (12) der 1A und 1B ist
zum Ziehen der Zugschnur (94) bereit. Wenn die Zugschnur
(94) gezogen wird, bewegt sich die Freigabeplatte (58)
in die Freigabeposition, wie in den 2A und 2B gezeigt,
und der Hammer (46) wird freigegeben, was zu einem Schlag
des Hammerkopfs (50) auf den Rückhaltekopf (42) führt, was
wieder zu einem Schlag der Spitze (40) des Aktuatorstifts
(38) auf den Zünder (102)
der Patrone (84) führt,
wodurch das Treibmittel (98) gezündet wird und ein plötzlicher
Druckanstieg im Bohrloch (B) zum Aufbrechen des Gesteins (R) führt.
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Das
Werkzeug (12) der vorliegenden Erfindung kann in einem
Werkzeugsatz (108), wie in 6 gezeigt,
bereitgestellt sein. Der Werkzeugsatz (108) enthält das Werkzeug
(12) zum Aufbrechen von Gestein (R), ein Gummikolben-Lochblasrohr (112),
eine Schnurhalterung (116) mit der Freigabeschnur (94)
und einem Bügel
(92), der auf dieser angeordnet ist, zwei sich verjüngende Passstifte
(118), einen Innensechskantschlüssel (114), eine Bohrloch-Reinigungsbürste (122)
und eine Bedienungsanleitung (124). Ein Gehäuse (120),
das die Patronen (84) enthält, kann getrennt vom Werkzeugsatz
(108) oder mit diesem bereitgestellt werden. Die Freigabeschnur
(94) ist aus Sicherheitsgründen vorzugsweise mindestens
25 Fuß (acht
Meter) lang. Das dargestellte umfassende Gehäuse (120) enthält zehn
Ladungspatronen (109). Das Gummikolben-Blasrohr (112)
weist ein Lochblasrohr (111) und einen Gummikolben (109)
auf. Der Gummikolben (109) kann aus einem Gummikolben mit
vier Unzen mit einem Durchmesser von etwa 2 ½ Zoll bestehen. Das Blasrohr (111)
ist etwa 9 ½ Zoll
lang und hat einen Außendurchmesser
von ¼ Zoll
und einen Innendurchmesser von 3/16 Zoll. Die Reinigungsbürste (122)
kann eine Gesamtlänge
von etwa 12 Zoll mit einer Bürste mit
einer Länge
von 2 5/8 Zoll mit einem Durchmesser von 5/16 Zoll haben. Die Reinigungsbürste (122) kann
ein Reingungswerkzeugpistole mit einem 0,30 Kaliber sein, wie allseits
bekannt. Die Schnurhalterung (116) kann jede geeignete
Halterung sein, ein flacher Metall- oder ein anderer starrer Metallrahmen ist
jedoch geeignet. Die Freigabeschnur (94) kann eine Nylon-
oder Polyesterschnur mit einem Durchmesser von 1/8 Zoll, wie etwa
eine Rasenmäher-Zugschnur
sein, und kann an einem Hakenbügel
(92) mit einem doppelten Knoten oder Ähnlichem festgebunden werden.
Die beiden sich verjüngenden
Passstifte (118) können
8 Zoll lang mit einem Durchmesser von ¼ Zoll an dem schmalen Ende
und einem Durchmesser von 1 Zoll an dem größeren Ende sein. Der Innensechskantschlüssel (114)
kann ein Sechskantschraubenschlüssel
von Allen (Markenname) mit 1/8 Zoll sein.
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Offensichtlich
müssen
alle hierin ausgedrückten
Abmessungen an die tatsächliche
Größe des verwendeten
Werkzeugs (12) angepasst werden. Die vorliegende Erfindung
ist nicht auf die genaue Größe und die
Abmessungen der alternativen Ausführungsformen des Werkzeugs
(12) oder des Werkzeugsatzes (108), wie hierin
beschrieben, eingeschränkt.
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Die
Verwendung des Werkzeugs (12) zum Aufbrechen von Gestein
(R) gemäß der vorliegenden Erfindung
umfasst verschiedene Schritte. Die Verwendung des Werkzeugs (12)
soll unter Verwendung der Abmessungen einer bevorzugten Ausführungsform
des Werkzeugs (12) beschrieben werden, wie hierin lediglich
aus Beispielzwecken offenbart. Zuerst muss ein Bohrloch (B) in das
aufzubrechende Gestein (R) oder anderes hartes aufzubrechendes Material
gebohrt werden. Das Bohrloch (B) sollte einen Durchmesser von etwa
5/16 Zoll für
eine bevorzugte Ausführungsform
haben. In jedem Fall sollte das Bohrloch das Vorhandensein eines
ausreichenden Raums zur Einführung
des Aktuatorstiftrohrs (26) ermöglichen, während es zur Verhinderung einer
raschen Gasentweichung im Anschluss an eine Sprengung der Patrone
(84) einschränkend
genug ist. Das Bohrloch (B) sollte nicht tiefer als die Länge des
Aktuatorstiftrohrs (26) plus Patrone (84) sein.
Das Markieren des Bohrmeißels
an der entsprechenden Länge
des Aktuatorstiftrohrs (26) vom Ende aus wird erheblich
beim Bohren der Löcher
in der geeigneten Tiefe helfen. Die Verwendung eines neuen und spitzen
Karbidmauerwerkmeißels
wird sehr empfohlen. Gebrauchte Meißel können zu kleine Bohrlöcher bohren,
die das Einführen
des Aktuatorstiftrohrs (26) des Werkzeugs (12)
in das Bohrloch (B) bis zu dessen voller Tiefe nicht ermöglichen.
Wenn Probleme mit zu kleinen oder zu großen Bohrlöchern auftreten, kann die Messung
der verwendeten Meißel
die Ursache bestimmen. Die Bohrlöcher
(B), die nicht gerade gebohrt sind, können ebenfalls Probleme beim Schritt
des Einführens
des Aktuatorstiftrohrs (26) in das Bohrloch (B) bis zu
dessen voller Tiefe verursachen.
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Das
Einführen
des Aktuatorstiftrohrs (26) in das Bohrloch (B) bis zu
dessen voller Tiefe oder bis zum In-Kontakt-kommen mit dem Zünder (102)
ist für die
entsprechende Verwendung des Werkzeugs (12) erwünscht. Wenn
das Bohrloch (B) nicht zum Aufnehmen des Aktuatorstiftrohrs (26)
in entsprechender Weise geeignet ist, um der Spitze (40)
das In-Kontakt-kommen mit dem Zünder
(102) der Patrone (84) zu ermöglichen, wird eine Zündung der
Patrone (84) nicht eintreten. In Abhängigkeit von der Härte und
dem Typ des Materials des Bohrlochs (B) sollten 4 bis 12 Zoll von
der Kante des aufzubrechenden Materials vorhanden sein. Die Durchführung von
Versuchen wird beim Bestimmen der geeigneten Positionierung des
Werkzeugs (12) in einem bestimmten Materialtyp helfen.
Das Bohren in der Mitte eines großen Gesteins kann nicht effektiv
sein und kann nur nach der Zündung
der Patrone (84) das Werkzeug (12) ohne Gesteinsbruch
aus dem Bohrloch (B) auswerfen. Wenn dies eintritt, wird das Bohren
näher an der
Kante des Gesteins bessere Ergebnisse liefern.
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Das
Bohrloch (B) wird dann von allen Teilchen und von Gesteinsstaub,
der während
des Bohrvorgangs erzeugt wurde, gereinigt. Das Gummikolben-Lochblasrohr
(112), das im Werkzeugsatz (108) enthalten ist,
wird verwendet, um den Staub und die Abfälle hinauszublasen. Jedes andere
Verfahren, das Luftumwälzung
verwendet, wie etwa ein Luftkompressor, wird ebenfalls wirksam sein,
solange das die Luft liefernde Rohr eine ausreichende Länge aufweist,
um den Boden des Bohrlochs (B) zu erreichen und alle losen Materialien
auszuwerfen.
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Als
Nächstes
wird überprüft, ob das
Aktuatorstiftrohr (26) des Werkzeugs (12) bis
zur vollen Tiefe des Bohrlochs (B) eingeführt werden kann. Eine dichte
Anpassung ist am besten, da diese das Werkzeug (12) nach
der Zündung
der Patrone (84) in Position halten wird. Wenn das Bohrloch
(B) zu eng ist, kann das Bohren des sich drehenden Bohrmeißels in und
aus dem Bohrloch (B) den verdichteten Gesteinsstaub, den das Lochblasrohr
(112) nicht entfernt hat, entfernen. Das Problem wird nicht
gelöst, wenn
der Bohrmeißel
zu klein ist oder das Bohrloch nicht gerade gebohrt wurde. Der Durchmesser
des Bohrmeißels
sollte überprüft werden,
wenn das Reinigen des Bohrlochs (B) das Problem nicht löst. Nach dem
Bohren des sich drehenden Bohrmeißels in und aus dem Bohrloch
(B), wird das Bohrloch (B) erneut mittels Blasen gereinigt und es
wird sichergestellt, dass das Aktuatorstiftrohr (26) des
Gesteinsaufbrechwerkzeugs (12) bis zu vollen Länge des
Bohrlochs (B) eingeführt
werden kann.
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Die Überprüfung, ob
das Aktuatorstiftrohr (26) vollständig in das Bohrloch (B) vor
dem Einführen
der Patrone (84) passt, ist wichtig.
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Der
nächste
Schritt ist das Einführen
der Patrone (84) in das gereinigte und überprüfte Bohrloch (B), um sicherzustellen,
dass das Ende der Patrone (84) mit dem Metallzünder (102)
korrekt positioniert ist, so dass es in Kontakt mit der Spitze (40)
des Werkzeugs (12) kommen wird, wenn das Werkzeug in das
Bohrloch eingeführt
wird. Das Lochblasrohr (111) wird zum sanften Drücken der
Patrone auf den Boden des Bohrlochs verwendet. Sehr wenig oder gar
keine Kraft sollte dabei nötig
sein, da der Außendurchmesser
der Patrone (84) etwas kleiner als jener des Aktuatorstiftrohrs
(26) ist.
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Die
Freigabeschnur (94) sollte mit dem Freigabemechanismus
(56) verbunden werden, die auf ihre volle Länge von
25 Full (8 Metern) ausgestreckt ist, und an dem Freigabeloch (93)
angebracht werden. Die Freigabeöffnung
(93) ist ¼ Zoll
breit und ¼ Zoll
von der nächsten
Kante entfernt, wobei die längliche Öffnung (60) ¼ Zoll
von der gegenüberliegenden
Kante entfernt ist. Das Gesteinsaufbrechwerkzeug (12) wird
dann durch Ziehen des Griffmechanismus (55), wie etwa eines
Spaltringgriffs (53), und durch Drücken der Freigabeplatte (58)
in die Halteposition, wie in den 1A und 1B gezeigt,
gespannt. Der Sicherheitsbügel
muss dann in Eingriff mit der Erweiterung der Öffnung in der Freigabeplatte (58)
gebracht werden, um das vorzeitige Freigeben des Hammers (46)
und die vorzeitige Sprengung der Patrone (84) zu verhindern.
Das Spannen des Werkzeugs (12) wird durch Ziehen des Griffmechanismus (55)
vom Körper
(14) des Werkzeugs (12) weg erzielt, während die
Freigabeplatte (58) in die Halteposition gedrückt wird,
bis die Rückhaltenut
(66) des Hammers (46) in dem schmalen Abschnitt
(64) der länglichen Öffnung (60)
der Freigabeplatte (58) in Eingriff ist.
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Das
Werkzeug (12) sollte dann geschüttelt werden, vorzugsweise
unter Verwendung einer Wippbewegung, um den Aktuatorstift (38)
zum Ausdehnen von der Spitze (40) des Aktuatorstiftrohrs (26)
zu bewegen. Wenn der Aktuatorstift (38) nicht problemlos
verschiebbar ist, sollte das Werkzeug (12) auf Schäden oder
Verschmutzungen ü berprüft werden,
die dessen Bewegungsfreiheit einschränken können. Das Gesteinsaufbrechwerkzeug
(12) sollte niemals verwendet werden, wenn der Aktuatorstift (38)
nicht frei bewegbar ist. Der Sichtindikator (82) sollte
durch das Sichtloch (80) nicht sichtbar sein, wenn der
Aktuatorstift (38) sich in der entsprechenden ausgedehnten
Position befindet. Ist der Aktuatorstift (38) ausgedehnt,
wird das Aktuatorstiftrohr (26) vorsichtig in das Bohrloch
(B) eingeführt
und gleitet sanft in dieses, bis die Spitze (40) des Aktuatorstifts (38)
in Kontakt mit der Patrone (84) kommt, die zuvor in das
Bohrloch (B) eingeführt
wurde, wie in 1A gezeigt.
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Etwas
Einfuhrwiderstand des Aktuatorstiftrohrs (16) ist erwünscht, da
dies zur Wirksamkeit des Werkzeugs (12) dadurch beiträgt, dass
die durch die Zündung
der Ladungspatrone (84) erzeugt Gase nicht einfach das
Werkzeug (12) aus dem Bohrloch (B) auswerfen werden. Um
sicherzustellen, dass der Kontakt mit der Patrone (84)
in entsprechender Weise durchgeführt
wird, sollte der Sichtindikator (82) durch das Sichtloch
(80) sichtbar sein. Wenn der Indikator (82) nicht
sichtbar ist, ist die Spitze (40) des Aktuatorstifts (38)
wahrscheinlich nicht in Kontakt mit dem Zünder (102) der Ladungspatrone
(84). Wenn die Spitze nicht in Kontakt mit dem Zünder (102)
der Patrone (84) ist und bereit zum Zünden ist, wird das Werkzeug
(12) die Patrone (84) nicht zünden. Das Abdecken des Mauerwerks
oder des Gesteins mit einer Sprengmatte, wie etwa einem alten Teppich
oder einem anderen schweren Material, wird empfohlen und wird zur
Vermeidung von Schäden
durch herumfliegende Gesteinsbröckchen
im direkt angrenzenden Bereich beitragen.
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Nach
dem sichergestellt wurde, dass der Bereich frei ist, wird der Sicherheitsmechanismus
(89) außer
Eingriff gebracht, indem der Sicherheitsbügel (88) entfernt
wird und sich der Benutzer ans Ende der Freigabeschnur (94)
zurückzieht.
Beim Zurückziehen ans
Ende der Schnur (94) hat der Benutzer darauf zu achten,
dass er nicht auf die Freigabeschnur (94) tritt oder über diese
stolpert und das Werkzeug (12) unabsichtlich auslöst. Vor
dem Zünden
der Patrone (84) ist der Bereich, um den herum die Arbeit
durchgeführt wird,
genau zu überprüfen, um
sicherzustellen, dass niemand irrtümlich den Arbeitsbereich betreten
hat. Wenn der Bereich frei ist, wird fest an der Freigabeschnur
(94) gezogen, bis das Werkzeug (12) die Patrone
(84) zündet.
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Die
routinemäßige Demontage,
das Reinigen und das Schmieren mit einem leichten Öl wird das
Werkzeug (12) voll funktionsfähig bleiben lassen. Besondere
Aufmerksamkeit sollte der Erhaltung der ungehinderten Bewegung des
Aktuatorstifts (38), der sich von dem Aktuatorstiftrohr
(26) erstreckt, zuteil werden. Die ungehinderte Bewegung
des Aktuatorstifts (38) sollte vor jeder Verwendung immer überprüft werden.
Die Zustände,
die diese ungehinderte Bewegung des Aktuatorstifts (38)
einschränken könnten, sollten
vor der Verwendung des Werkzeugs (12) aufgehoben werden.
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Wenn
das Mauerwerk in einem Loch oder einem Graben aufgebrochen wird,
kann der Ziehvorgang der Freigabeschnur (94) dazu neigen,
das Werkzeug (94) aus der Position zu heben. Wenn dies passiert,
wird der Aktuatorstift (38) nicht in der Lage sein, einen
entsprechenden Kontakt mit dem Zünder (102)
herzustellen und er wird die Ladung (98) nicht sprengen.
Zur Lösung
dieses Problems sollte die Freigabeschnur (94) umgeleitet
werden, so dass der Ziehvorgang das Werkzeug (12) nicht
aus dem Bohrloch (B) hebt, wenn die Freigabeschnur (94)
gezogen wird. Ein Gewicht mit einer kleinen Laufrolle (nicht abgebildet),
die unterhalb des Niveaus der Freigabeplatte (58) positioniert
ist, wobei die Freigabeschnur (94) durch die Laufrolle
geleitet wird, kann das oben erwähnte
Problem lösen.
Alternativ kann das Bohren eines zweiten hohlen Bohrlochs angrenzend
an das Bohrloch, in dem eine Anker/Laufrollenanordnung eingebaut
ist, ebenfalls die benötigte
Umleitung der Freigabeschnur (94) bereitstellen.
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Wenn
das Gestein in Situationen aufgebrochen wird, in denen die Schwerkraft
das Werkzeug (12) nicht in Position hält, kann die Verwendung zusätzlicher
Bohrlöcher
zur Anbringung von Ankern zum Halten des Werkzeugs mithilfe von
Gummiseilen oder Ähnliches
verwendet werden. In dieser Situation werden die Gummiseile oder
andere Anker durch die Ankeröffnungen
(79) in dem Körper
(14) des Werkzeugs (12) geleitet.
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Als
Vorsichtsmaßnahme
ist es für
den Benutzer erwünscht,
die Verwendung des Werkzeugs (12) auszuprobieren, bevor
wichtige Abbruchvorhaben oder Rettungseinsätze unternommen werden. Aufgrund
der energiearmen Patronen (84), die gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendet werden, muss besondere Aufmerksamkeit auf solche Feinheiten, wie
das Materialkorn und der Abstand von der freien Kante, gerichtet
werden. Wenn das Material Mängel, Sprünge oder
Blasen aufweist oder es besonders weich ist, kann die vorliegende
Erfindung nicht in entsprechender Weise angewendet werden und kann versagen,
da der Brechvorgang von dem nach der Aktivierung der Patrone (84)
sehr schnell erfolgenden Druckaufbau abhängt. Wenn die von einer gesprengten
Patrone (84) abgegebenen Gase zu schnell durch die Sprünge, Löcher oder Ähnliches
im Gestein freigegeben werden, wird somit keine ausreichende Kraft
zum Aufbrechen des Gesteins erzeugt. In Situationen, in denen das
Material Mängel
oder Sprünge
aufweist, kann ein alternatives Verfahren wirksamer sein. Die Positionierung
der Patronen (84) zu nahe am Boden eines Gesteins kann
sich ebenfalls als unwirksam herausstellen, da das Gestein nur am
Boden ausgeblasen werden kann. Wenn möglich, sollte die Patrone (84)
nahe der Mitte der aufzubrechenden Masse positioniert werden, um
diese Schwierigkeiten zu verhindern und den maximalen Effekt erzielen.
Für Benutzer
ist ebenfalls erwünscht, immer
Augen-, Hand- und Ohrenschützer
zu verwenden, wenn das Verfahren der vorliegenden Erfindung angewendet
wird. Ferner sollte die vorliegende Erfindung nie in der Nähe von Personen,
einschließlich des
Benutzers, angewendet werden, die sich im Umkreis von 25 Fuß (8 Metern)
um das Werkzeug (12) befinden.
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Weiters
ist ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die oben
beschriebenen Ausführungsformen
eingeschränkt
ist, sondern alle beliebigen Ausführungsformen im Schutzumfang
der folgenden Ansprüche
liegen.