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DE60316781T2 - Aufgussbeutel - Google Patents

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DE60316781T2
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Germany
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plate
infusion
plates
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infusion bag
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DE60316781T
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Oliver Bishop
Philip Stankus
Nicholas Smart
Christopher Charles Russell
Illtyd Llewellyn Lewis
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Tea Projects Ltd Farnham
Tea Projects Ltd
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Tea Projects Ltd Farnham
Tea Projects Ltd
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    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/804Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package
    • B65D85/808Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Aufgusspackung der Art, die einen porösen Beutel zur Aufnahme von Tee, Kaffee oder anderem aufgießbarem partikelförmigem Material enthält.
  • In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Versuche unternommen worden, um eine kommerziell attraktive Einweg-Aufgusspackung mit einem Aufgussbeutel, wie zum Beispiel einem Teebeutel, bereitzustellen, die einfach in der Herstellung ist, die einfaches Platzieren des Aufgussbeutels in einer Tasse oder einem Becher zur Zubereitung eines Getränkes ermöglicht und die weiterhin die Entsorgung des gebrauchten Aufgussbeutels ohne lästiges Verschütten des Restes der in dem Aufgussbeutel enthaltenen Aufgussflüssigkeit und seines Inhaltes nach dem Aufgießen ermöglicht.
  • Die Mehrzahl der gegenwärtig erhältlichen Aufgusspackungen, die in kommerziellem Gebrauch sind, umfassen entweder einen einfachen Teebeutel, der in Mehrfachpackungen geliefert wird und zum Aufgießen einfach in eine Tasse gegeben wird, oder Teebeuten, die einzeln mit Mitteln zur Unterstützung des Herausnehmens aus der Tasse nach dem Aufgießen versehen sind. Diese können in einzelnen verschlossenen Umhüllungen vorhanden sein, die den Geschmack oder das Aroma des Tees erhalten.
  • Es sind Vorschläge für eine Aufgusspackung unterbreitet worden, die einen Teebeutel umfasst, der sich in einem Gehäuse befindet, das sowohl als Aufbewahrung für den Teebeutel vor dem Gebrauch als auch als Aufnahme für den gebrauchten Teebeutel nach dem Gebrauch dient. Solche Packungen sind angepasst, um während des Aufgießens außerhalb der Tasse zu bleiben und den Teebeutel während des Aufgießens gleichzeitig zu stützen. Sie ermöglichen danach, dass der Teebeutel in die Umhüllung zurückgegeben wird, so dass dieser entsorgt werden kann. Ungeachtet der bisher bekannten Entsorgungen hat dennoch keine davon bislang einen wesentlichen wirtschaftlichen Erfolg erzielt.
  • U.K. A-2,167,380 beschreibt zum Beispiel eine Aufgusspackung, die eine Hülle umfasst, die zwei faltbare Blätter mit einem an einem Blatt befestigten Teebeutel aufweist. Die beiden Blätter können zusammen verschlossen werden, um eine Umhüllung für den Teebeutel vor dem Gebrauch zu bilden. Die Packung weist jedoch den Nachteil auf, dass Verschüttung von überschüssiger Flüssigkeit aus dem Teebeutel nach dem Gebrauch nicht angemessen verhindert wird. Der Benutzer muss überschüssige Flüssigkeit aus dem Teebeutel auspressen, indem er den Teebeutel zwischen den Blättern ergreift, bevor er die Packung ohne Verschüttung entsorgen kann. Dies macht nicht nur eine zusätzliche von dem Benutzer durchzuführende Handlung erforderlich, sondern hat auch den Nachteil, dass Auspressen der überschüssigen Flüssigkeit aus dem Teebeutel in das zubereitete Getränk eine schädliche Wirkung auf die gewünschte Qualität des Getränkes hat.
  • Weiterhin ist in GB-A-2229991 eine Aufgusspackung in Form von zwei aneinander angelenkten Verschlussteilen vorgeschlagen worden, wobei eines der beiden Teile den Teebeutel stützt. Die Anordnung ist dergestalt, dass wenn sie geöffnet ist, der Teebeutel mit einer Tasse oder einem Becher zum Aufgießen des Getränkes gestützt werden kann, wohingegen der Teebeutel nach dem Aufgießen in die Umhüllung zurückgegeben werden kann, die einen sicheren Behälter bildet, der sowohl den Teebeutel als auch überschüssige Aufgussflüssigkeit vor der Entsorgung zurückhält. In diesem Vorschlag des Standes der Technik werden die Behälterteile durch Formen aus undurchlässigem Material ausgebildet, und die Packung weist sowohl bei der Herstellung als auch in dem ästhetischen Aussehen der endgültigen Aufgusspackung und der Umweltwirkung des verwendeten Materials Nachteile auf.
  • Dementsprechend besteht eine Aufgabe der Erfindung in der Bereitstellung einer verbesserten Aufgusspackung, die sowohl als Aufbewahrung eines Aufgussbeutels vor dem Gebrauch als auch als Aufnahme und sichere Rückhaltung des Aufgussbeutels als auch der überschüssigen Aufgussflüssigkeit nach dem Gebrauch dient. Der Behälter muss sowohl einfach als auch kostengünstig in der Herstellung sein, ein ästhetisches Aussehen haben, das für den Benutzer attraktiv ist, und aus erneuerbaren und im Wesentlichen biologisch abbaubaren Materialien hergestellt werden können.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird eine Aufgusspackung der Art bereitgestellt, die einen Aufgussbeutel umfasst, der in einem Behälter aufgenommen ist, der aus gefalteten Platten aus Pappe oder einem ähnlichen flachen Plattenmaterial ausgebildet wird, wobei der Behälter eine erste und eine zweite Platte umfasst, die an jeweiligen gegenüberliegenden parallelen Kanten derselben verbunden sind und in einer nach außen gebogenen, konvexen oder Kissenform gehalten werden, durch sich überlappende Randbereiche, die um konkave Linien gefaltet werden, die sich zwischen den parallelen Kanten erstrecken, wobei eine der gegenüberliegenden Tafeln eine Öffnung aufweist und eine dritte Tafel, die in Bezug auf eine Tafel durch ein Scharnier angeordnet ist und die Öffnung schließt, wobei der Aufgussbeutel an einer Innenfläche der dritten Platte befestigt ist und zwischen der ersten und der zweiten Platte angeordnet ist und wobei die Anordnung dergestalt beschaffen ist, dass unter Schwenken der dritten Platte so, um die Öffnung freizugeben, der Aufgussbeutel, der an der dritten Platte befestigt ist, durch die Öffnung hindurch in eine Position derart führen kann, dass der Aufgussbeutel, mit dem Behälter außen an einer Tasse oder einem Becher gehalten, frei innerhalb letzterer beziehungsweise letzterem für Eintauchen in eine Aufgussflüssigkeit aufgehängt werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung der Erfindung kann die Oberfläche der Platte, an der der Aufgussbeutel befestigt ist, Schwächungslinien aufweisen, die eine abtrennbare Klappe bilden, die ausgebildet werden kann, indem die Platte entlang von Schwächungslinien perforiert wird. Die Klappe kann danach von der Platte durch Falten um ein Scharnier, das gegenüberliegende Schwächungslinien verbindet, vergrößert werden. Wenn sie unbeschädigt ist, bildet die angelenkte Klappe einen Teil des geschlossenen Behälters, und wenn sie entlang ihres Scharniers gefaltet ist, stellt sie ein Mittel zum Aufhängen des Aufgussbeutels weiter weg von der Tragplatte, wenn sie in ihrer Nutzungsposition ist, bereit.
  • Eine Anordnung gemäß der Erfindung weist den Vorteil auf, dass sie einfach aus einem Zuschnitt aus Pappe oder ähnlichem Material ausgebildet werden kann und gleichzeitig eine sichere Aufbewahrung sowohl für den Aufgussbeutel und seinen Inhalt vor dem Gebrauch als auch für den gebrauchten Beutel und überschüssige Aufgussflüssigkeit nach dem Gebrauch bereitstellt.
  • Vorzugsweise wird der Zuschnitt aus einem Stück ausgebildet.
  • Vorteilhafterweise wird die dritte Platte entfernt von dem Scharnier lösbar an der zweiten Platte befestigt.
  • Die dritte Platte kann mittels eines abziehbaren Haftmittels lösbar auf einer Innenfläche derselben befestigt werden. Die dritte Platte kann weiterhin eine Klappe aufweisen, die angepasst ist, um über die zweite Platte gefaltet zu werden, und die innen mit einer abziehbaren selbstklebenden Schicht versehen ist.
  • In einer alternativen Anordnung kann wenigstens ein Abschnitt der dritten Platte von dem Rest durch wenigstens eine Schwächungslinie abgeteilt und an der einen Platte gesichert sein, wodurch Ablösung der dritten Platte erzielt werden kann, indem wenigstens ein Abschnitt entlang der wenigstens einen Schwächungslinie abgetrennt wird. Wenngleich in diesem Fall die dritte Platte eine Klappe aufweisen kann, die angepasst ist, um über die zweite Platte gefaltet zu werden, besteht keine Notwendigkeit, die Klappe mit einer selbstklebenden Schicht zu versehen, und die Klappe kann in geeigneter Weise als Fingergriff zum Gebrauch bei dem Abtrennen des Behälterteiles entlang seiner Schwächungslinien dienen.
  • Die Erfindung wird in den anhängenden Zeichnungen beispielhaft veranschaulicht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen:
  • 1 ist eine Draufsicht eines flachen Zuschnittes zum Gebrauch in der Herstellung einer Aufgusspackung.
  • 2 ist eine perspektivisch Ansicht einer aus dem in 1 gezeigten Zuschnitt ausgebildeten Aufgusspackung.
  • 3 ist eine Ansicht entsprechend 1 und zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel des Zuschnittes gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines geschlossenen Behälters, der aus dem Zuschnitt aus 3 ausgebildet ist.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht und zeigt den Behälter aus 4 während des Öffnens und vor dem Gebrauch.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht und zeigt die Aufgusspackung in ihren Gebrauchszustand während der Anordnung über dem Rand einer Tasse, die ein Aufgussgetränk aufnehmen soll, und
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht und zeigt den verbrauchten Behälter, wenn dieser zur Entsorgung wieder verschlossen ist.
  • Unter Bezugnahme auf 1 der Zeichnungen wird ein flacher Zuschnitt, der allgemein mit der Verweisziffer 1 bezeichnet wird, aus einem Teil aus Pappe oder einem ähnlichen faltbaren Material ausgebildet und weist die Kontur auf, die mit durchgezogenen Linien angedeutet wird, während sie mit Faltungslinien versehen wird, die in der Zeichnung mit Strichpunktlinien angedeutet wird.
  • Somit umfasst der Zuschnitt eine Klappe 2, die durch eine Faltungslinie 3, eine erste Platte 4, die durch die Faltungslinie 3 und die Faltungslinien 5, 6 und 7 definiert wird und eine zentrale Öffnung 8, Klappen 9 aufweist und Begrenzungskanten der Platte 4 ausbildet und durch die Faltungslinien 5 und 6 definiert wird, sowie eine zweite Platte 11, die durch die Faltungslinien 7 sowie die Faltungslinien 12, 13 und 14 definiert wird, die Klappen 15 und 16, die Begrenzungskanten der Platte 11 bilden und durch die Faltungslinien 12 und 13 definiert werden, eine dritte Platte 17, die durch die Faltungslinie 14 und eine weitere Faltungslinie 18 definiert wird, sowie eine Verschlussklappe 19, die eine weitere Faltungslinie 20 umfasst.
  • In Gebrauch wird der in 1 gezeigte Zuschnitt zu einem Behälter ausgebildet, indem eine Schicht von Klebstoff 21 auf die Oberseite der Klappe 2 wie in der Zeichnung gesehen aufgebracht wird. Die Klappe 2 sowie die Platten 4 und 11 werden danach entlang der Faltungslinien 3 und 7 voneinander weg gefaltet, und die Kanten der Platten 4 und 11, die durch die Faltungslinien 3 und 14 dargestellt werden, werden mit der Haftmittelfläche der Klappe 2, die gegen die untere Fläche der Platte 11 in dem Randbereich angrenzend an die Faltungslinie 14 gesichert ist, miteinander in Verbindung gebracht.
  • Die Klappe 19 ist auf ihrer Unterseite wie in der Zeichnung gesehen mit 22 bezeichnet mit einer abziehbaren selbsthaftenden Schicht versehen.
  • Nachdem der Zuschnitt 1 die somit erzielte Form aufweist, bildet der Zuschnitt ein Vorprodukt einer Packung, die in einer flachen Form aufbewahrt werden kann, bereit zum Einführen in einen Aufgussbeutel, wie zum Beispiel einen Teebeutel oder ähnliches. Um die endgültige Packung auszubilden, wird ein Aufgussbeutel an der Platte 17 an ihrer Unterseite wie in 1 gesehen gesichert, wobei eine Befestigung in dem Bereich der Faltungslinie 18 hergestellt wird. Um die Packung fertig zu stellen, werden die Klappen 9, 10, 15 und 16 danach entlang der Faltungslinien 5, 6, 12 und 13 so gefaltet, dass diese Klappen nach innen schnappen, um einander zu überlagern und um die Platten 4 und 11 in einer nach außen bogenförmigen, konvexen Form zu tragen. Die beiden Platten 4 und 11 bilden somit zusammen mit den Randklappen 9, 10, 15 und 16 eine kissenförmige Umhüllung, die durch die Öffnung 8 zugänglich ist. Die Platte 17 wird danach entlang ihrer Faltungslinie 14 so gefaltet, dass die daran gesicherte Aufgusspackung durch die Öffnung 8 hindurch in die Umhüllung hinein geht, die von den Platten 4 und 11 gebildet wird. Die Klappe 19 wird danach so auf die Faltungslinie 18 gefaltet, dass der selbstklebende Bereich 22 in die Platte 11 in dem Bereich der Faltungslinie 7 eingreift. In diesem Zustand wird der Aufgussbeutel sicher in der Packung zwecks Aufbewahrung eingeschlossen.
  • Zum Gebrauch des Aufgussbeutels wird das freie Ende der Lasche 19, die durch die Faltungslinie 20 gebildet wird, von dem Benutzer ergriffen und die selbstklebende Schicht 22 wird von der Platte 11 abgezogen, um den Behälter in einen offenen Zustand zu bringen, wie in 2 schematisch gezeigt wird.
  • Wie in 2 gezeigt wird, in der gleiche Verweisziffern die gleichen Teile der Packung wie in 1 gezeigt veranschaulichen, weist ein durch eine poröse Umhüllung ausgebildeter Beutel eine obere Kante 30 auf, die an der Innenseite der Klappe 17 gesichert ist, und der Körper des Beutels erstreckt sich davon nach unten, wobei sich der aufgießbare Inhalt des Beutels in einem unteren Bereich desselben befindet, der durch die Verweisziffer 31 gekennzeichnet wird.
  • Mit der Packung in dem in 2 gezeigten offenen Zustand wird der untere Abschnitt 31 des Aufgussbeutels über den Innenrand einer Tasse oder eines Bechers geführt, und der Bereich des Beutels, der den aufgießbaren Inhalt enthält, wird somit in die Tasse oder in den Becher abgesenkt, wobei die angrenzenden Platten 4 und 17 an der Außenseite des Randes der Tasse oder des Bechers nach unten gehen, bis der Behälter von dem Rand der Tasse oder des Bechers angrenzend an den Bereich 30 des Beutels, der an der Platte 17 befestigt ist, aufgehalten wird.
  • Nach dem Aufgießen des Inhaltes des Beutels 30, 31 wird die Packung von dem Rand der Tasse entfernt, indem die Klappe 19 angehoben wird oder der Behälter an der Platte 9 und der spiegelbildlichen Platte auf der gegenüberliegenden Seite gehalten wird und die Packung naturgemäß eine solche Haltung einnimmt, dass der nasse Aufgussbeutel und daraus heraustropfende Aufgussflüssigkeit naturgemäß durch die Öffnung 8 und die durch die Platten 4 und 11 gebildete Umhüllung fallen. Der Umstand, dass die Platte 11 in einer nach außen konvexen Form gebogen ist, bewirkt, dass sich überschüssige Flüssigkeit in einem zentralen Bereich oder in einer Mulde, die durch die Platte 11 und die Klappen 15 und 16 gebildet wird, ansammelt, so dass es nicht erforderlich ist, dass die Kanten der durch die Klappen 9, 10, 15 und 16 gebildeten Umhüllung miteinander versiegelt werden.
  • Die Klappe 17 wird danach in die geschlossene Position gefaltet, und die Klappe 19 wird erneut mit der Platte 11 versiegelt, um einen geschlossenen Behälter zu bilden, der für Entsorgung geeignet ist.
  • Es wird somit ersichtlich sein, dass die erfindungsgemäße Anordnung eine sehr einfache und geeignete Aufgusspackung bereitstellt, die für Aufbewahrung während des Verpackens der Aufgussbeutel bei der Herstellung geeignet ist und die den gebrauchten Aufgussbeutel zwecks Entsorgung nach Gebrauch sicher umschließt.
  • Es wird erkennbar sein, dass verschiedene Abwandlungen und Änderungen an der in den Zeichnungen gezeigten Anordnung ausgeführt und vorgenommen werden können, ohne dass von dem Erfindungsbereich gemäß Definition in den anhängenden Patentansprüchen abgewichen wird. Wenngleich es somit nicht erforderlich ist, dass die überlappenden Klappen 9, 10, 15 und 16 mit Klebstoff miteinander versiegelt werden, kann ein Klebstoff verwendet werden, um die Klappen miteinander zu versiegeln, wenn dies gewünscht wird. Wenngleich weiterhin die Form des Zuschnittes 1 und der Faltungslinien 5, 6, 12 und 13 dergestalt ist, dass sie einen kissenförmigen Behälter bildet, wird erkennbar sein, dass Klappen einer unterschiedlichen Form angewendet werden können, um eine alternative Form auszubilden, bei der die Platten 4 und 11 voneinander entfernt angeordnet werden. Eine alternative Form von Verschluss kann weiterhin für das Halten der Platte 17 in dem geschlossenen Zustand angewendet werden.
  • Unter Bezugnahme auf die 3 bis 7 der Zeichnungen wird ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, wobei ähnliche Teile mit den gleichen Verweisziffern wie in den 1 und 2 gezeigt bezeichnet werden, die daher nicht erneut detailliert beschrieben werden.
  • Unter Bezugnahme auf 3 ist zu erkennen, dass sich der Zuschnitt des zweiten Ausführungsbeispieles von dem aus 1 dahingehend unterscheidet, dass das freie Ende der Lasche 19, das durch die Faltungslinie 20 gebildet wird, zusammen mit der selbstklebenden Schicht 22 weggelassen worden ist. Die Lasche 19 ist weiterhin etwas verkürzt, und zwei gegenüberliegende Ecken der Klappe 17 werden mit Schwächungslinien 40 versehen. Die Klappe 17 ist ebenfalls mit Schwächungslinien 41 versehen, sowie mit einer geprägten Scharnierlinie 42, die eine schlüssellochförmige Klappe 43 bildet, die von der Platte 17 abgetrennt und um die Scharnierlinie 42 gefaltet werden kann.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird die obere Kante 30 des Teebeutels an dem breiteren Abschnitt der Klappe 43 gesichert, und wenn der Beutel gefaltet wird, um den in 4 gezeigten geschlossenen Behälter zu bilden, wird der Behälter durch Kleben der beiden gegenüberliegenden Ecken der Platte 17, die den Ecken der Platte 4 entsprechen, in der geschlossenen Position gehalten. Die Lasche 19 wird über den Rand der Platte 11 gefaltet, analog der Art und Weise des ersten Ausführungsbeispieles, wenngleich es nicht notwendig ist, dass die Lasche 19 an der Stelle gesichert wird. Alternativ dazu kann die Faltungslinie 18 weggelassen werden, und die Lasche 19 kann über den Rand der Platte 11 hinaus vorstehen, so dass sein freies Ende als Fingergriff gut zugänglich ist.
  • In Gebrauch wird die Aufgusspackung aus dem in 4 gezeigten Zustand geöffnet, indem an der Lasche 19 gezogen wird, um zu bewirken, dass die Platte 17 entlang der Schwächungslinien 40 abgetrennt wird, wodurch Öffnen der Klappe 17 ermöglicht wird. Die Klappe 43 wird danach nach innen gedrückt und entlang der Schwächungslinien 41 abgetrennt, so dass sie entlang der Linie 42 in der in 5 gezeigten Position abhängt. Wenn der Teebeutel von dem Behälter entfernt wird, können die Platten in der in 6 gezeigten Weise über dem Rand einer Tasse oder eines Bechers angeordnet werden, wobei die gefaltete Klappe 43 ermöglicht, dass der Teebeutel nach unten in die Aufgussflüssigkeit abgesenkt wird. Das Vorhandensein der Klappe 43 ist dahingehend von besonderem Vorteil, dass vollständiges Eintauchen des Teebeutels in die Aufbrühflüssigkeit ermöglicht wird, wodurch optimales Aufgießen ohne Notwendigkeit einer zusätzlichen Aufhängungsvorrichtung zwischen den Platten und dem Teebeutel gewährleistet wird. Es wird daher erkennbar sein, dass das Ausführungsbeispiel aus den 1 und 2 auch durch die Bereitstellung einer solchen Klappe 43 in der Platte 17 für diesen Zweck verbessert würde.
  • Nach dem Aufgießen kann der Teebeutel in den Behälter zurückgegeben werden, der danach zur Entsorgung in der geschlossenen Position gehalten wird, durch Einführen des freien Endes der Platte 17 in die Öffnung 8 auf die in 7 gezeigte Art und Weise.

Claims (6)

  1. Aufgusspackung, die einen Aufgussbeutel aufweist, der innerhalb eines Behälters aufgenommen ist, der aus gefalteten Platten aus Pappe oder einem ähnlichen, flachen Plattenmaterial gefaltet ist, wobei der Behälter eine erste und eine zweite Platte (4, 11), die an jeweiligen gegenüberliegenden, parallelen Kanten (3, 7, 14) aneinandergefügt sind und in einer nach außen gebogenen, konvexen oder Kissen-Form gehalten sind, indem sich Randbereiche (9, 10, 15, 16) überlappen, die um konkave Linien (5, 6, 12, 13) gefaltet sind, die sich zwischen den parallelen Kanten erstrecken, wobei eine der gegenüberliegenden Platten eine Öffnung (8) besitzt, und eine dritte Platte (17) umfasst, die relativ zu der einen Platte (11) durch ein Scharnier (14) angeordnet ist und die Öffnung schließt, wobei der Aufgussbeutel an einer Innenfläche der dritten Platte befestigt ist und zwischen der ersten und der zweiten Platte aufgenommen ist, und wobei die Anordnung derart ist, dass, unter Schwenken der dritten Platte so, um die Öffnung freizugeben, der Aufgussbeutel, der an der dritten Platte befestigt ist, durch die Öffnung hindurch in eine Position derart führen kann, dass der Aufgussbeutel, mit dem Behälter außen an einer Tasse oder einem Becher gehalten, frei innerhalb letzterer bzw. letzterem für ein Eintauchen in ebne Aufgussflüssigkeit aufgehängt werden kann.
  2. Packung nach Anspruch 1, wobei ein Bereich der dritten Platte, der sich entfernt von dem Scharnier befindet, lösbar an der zweiten Platte befestigt ist.
  3. Packung nach den Ansprüchen 1 oder 2, wobei mindestens ein Bereich der dritten Platte (17) von dem Rest durch mindestens eine Schwächungslinie (40) abgeteilt ist und an der einen Platte befestigt ist, wodurch eine Freigabe der dritten Platte durch Abtrennen mindestens eines Bereichs entlang der mindestens einen Schwächungslinie erreicht werden kann.
  4. Packung nach Anspruch 3, wobei die dritte Platte lösbar mittels eines abziehbaren Klebemittels, das auf einer Innenfläche davon vorgesehen ist, befestigt ist.
  5. Aufgusspackung nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei der Aufgussbeutel an einem Bereich (43) der dritten Platte (17), der durch Schwächungslinien (41) verbunden ist, befestigt ist, um eine abtrennbare Klappe zu bilden, von der der Aufgussbeutel aufgehängt werden kann, wenn er benutzt wird.
  6. Zuschnitt aus Pappe oder einem ähnlichen, flachen Plattenmaterial zur Verwendung bei der Bildung einer Aufgusspackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, der zwei aneinandergrenzende Platten (4, 11) aufweist, die dazu geeignet sind, in einer zueinander hinweisenden Beziehung um eine Faltungslinie (7), die Verbindungskanten (3, 7, 14) der Platten definiert, gefaltet zu werden, wobei die Platten Randbereiche (9, 10, 15, 16) haben, die durch konkave Faltungslinien (5, 6, 12, 13) definiert sind, die sich von den Verbindungskanten der Platten erstrecken, wodurch eine Faltung der Randbereiche in eine überlappende Beziehung dazu führt, eine konvexe oder kissenförmige Umhüllung aufzustellen, wobei eine der Platten eine Öffnung (8) besitzt, und wobei der Zuschnitt eine dritte Platte (17) aufweist, die dazu geeignet ist, derart gefaltet zu werden, um einen Verschluss der Öffnung zu bilden.
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