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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Aufgusspackung der Art, die
einen porösen
Beutel zur Aufnahme von Tee, Kaffee oder anderem aufgießbarem partikelförmigem Material
enthält.
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In
den vergangenen Jahren sind zahlreiche Versuche unternommen worden,
um eine kommerziell attraktive Einweg-Aufgusspackung mit einem Aufgussbeutel,
wie zum Beispiel einem Teebeutel, bereitzustellen, die einfach in
der Herstellung ist, die einfaches Platzieren des Aufgussbeutels
in einer Tasse oder einem Becher zur Zubereitung eines Getränkes ermöglicht und
die weiterhin die Entsorgung des gebrauchten Aufgussbeutels ohne
lästiges
Verschütten
des Restes der in dem Aufgussbeutel enthaltenen Aufgussflüssigkeit
und seines Inhaltes nach dem Aufgießen ermöglicht.
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Die
Mehrzahl der gegenwärtig
erhältlichen Aufgusspackungen,
die in kommerziellem Gebrauch sind, umfassen entweder einen einfachen
Teebeutel, der in Mehrfachpackungen geliefert wird und zum Aufgießen einfach
in eine Tasse gegeben wird, oder Teebeuten, die einzeln mit Mitteln
zur Unterstützung des
Herausnehmens aus der Tasse nach dem Aufgießen versehen sind. Diese können in
einzelnen verschlossenen Umhüllungen
vorhanden sein, die den Geschmack oder das Aroma des Tees erhalten.
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Es
sind Vorschläge
für eine
Aufgusspackung unterbreitet worden, die einen Teebeutel umfasst,
der sich in einem Gehäuse
befindet, das sowohl als Aufbewahrung für den Teebeutel vor dem Gebrauch
als auch als Aufnahme für
den gebrauchten Teebeutel nach dem Gebrauch dient. Solche Packungen
sind angepasst, um während
des Aufgießens
außerhalb der
Tasse zu bleiben und den Teebeutel während des Aufgießens gleichzeitig
zu stützen.
Sie ermöglichen danach,
dass der Teebeutel in die Umhüllung
zurückgegeben
wird, so dass dieser entsorgt werden kann. Ungeachtet der bisher
bekannten Entsorgungen hat dennoch keine davon bislang einen wesentlichen wirtschaftlichen
Erfolg erzielt.
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U.K. A-2,167,380 beschreibt
zum Beispiel eine Aufgusspackung, die eine Hülle umfasst, die zwei faltbare
Blätter
mit einem an einem Blatt befestigten Teebeutel aufweist. Die beiden
Blätter
können zusammen
verschlossen werden, um eine Umhüllung
für den
Teebeutel vor dem Gebrauch zu bilden. Die Packung weist jedoch den
Nachteil auf, dass Verschüttung
von überschüssiger Flüssigkeit
aus dem Teebeutel nach dem Gebrauch nicht angemessen verhindert
wird. Der Benutzer muss überschüssige Flüssigkeit
aus dem Teebeutel auspressen, indem er den Teebeutel zwischen den
Blättern
ergreift, bevor er die Packung ohne Verschüttung entsorgen kann. Dies
macht nicht nur eine zusätzliche
von dem Benutzer durchzuführende
Handlung erforderlich, sondern hat auch den Nachteil, dass Auspressen
der überschüssigen Flüssigkeit
aus dem Teebeutel in das zubereitete Getränk eine schädliche Wirkung auf die gewünschte Qualität des Getränkes hat.
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Weiterhin
ist in
GB-A-2229991 eine
Aufgusspackung in Form von zwei aneinander angelenkten Verschlussteilen
vorgeschlagen worden, wobei eines der beiden Teile den Teebeutel
stützt.
Die Anordnung ist dergestalt, dass wenn sie geöffnet ist, der Teebeutel mit
einer Tasse oder einem Becher zum Aufgießen des Getränkes gestützt werden
kann, wohingegen der Teebeutel nach dem Aufgießen in die Umhüllung zurückgegeben
werden kann, die einen sicheren Behälter bildet, der sowohl den
Teebeutel als auch überschüssige Aufgussflüssigkeit
vor der Entsorgung zurückhält. In diesem
Vorschlag des Standes der Technik werden die Behälterteile durch Formen aus
undurchlässigem
Material ausgebildet, und die Packung weist sowohl bei der Herstellung
als auch in dem ästhetischen
Aussehen der endgültigen
Aufgusspackung und der Umweltwirkung des verwendeten Materials Nachteile
auf.
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Dementsprechend
besteht eine Aufgabe der Erfindung in der Bereitstellung einer verbesserten Aufgusspackung,
die sowohl als Aufbewahrung eines Aufgussbeutels vor dem Gebrauch
als auch als Aufnahme und sichere Rückhaltung des Aufgussbeutels
als auch der überschüssigen Aufgussflüssigkeit
nach dem Gebrauch dient. Der Behälter
muss sowohl einfach als auch kostengünstig in der Herstellung sein,
ein ästhetisches
Aussehen haben, das für den
Benutzer attraktiv ist, und aus erneuerbaren und im Wesentlichen
biologisch abbaubaren Materialien hergestellt werden können.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird eine Aufgusspackung der Art bereitgestellt,
die einen Aufgussbeutel umfasst, der in einem Behälter aufgenommen
ist, der aus gefalteten Platten aus Pappe oder einem ähnlichen
flachen Plattenmaterial ausgebildet wird, wobei der Behälter eine
erste und eine zweite Platte umfasst, die an jeweiligen gegenüberliegenden
parallelen Kanten derselben verbunden sind und in einer nach außen gebogenen,
konvexen oder Kissenform gehalten werden, durch sich überlappende
Randbereiche, die um konkave Linien gefaltet werden, die sich zwischen
den parallelen Kanten erstrecken, wobei eine der gegenüberliegenden Tafeln
eine Öffnung
aufweist und eine dritte Tafel, die in Bezug auf eine Tafel durch
ein Scharnier angeordnet ist und die Öffnung schließt, wobei
der Aufgussbeutel an einer Innenfläche der dritten Platte befestigt ist
und zwischen der ersten und der zweiten Platte angeordnet ist und
wobei die Anordnung dergestalt beschaffen ist, dass unter Schwenken
der dritten Platte so, um die Öffnung
freizugeben, der Aufgussbeutel, der an der dritten Platte befestigt
ist, durch die Öffnung
hindurch in eine Position derart führen kann, dass der Aufgussbeutel,
mit dem Behälter
außen
an einer Tasse oder einem Becher gehalten, frei innerhalb letzterer
beziehungsweise letzterem für
Eintauchen in eine Aufgussflüssigkeit
aufgehängt
werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung der Erfindung kann die Oberfläche der
Platte, an der der Aufgussbeutel befestigt ist, Schwächungslinien
aufweisen, die eine abtrennbare Klappe bilden, die ausgebildet werden
kann, indem die Platte entlang von Schwächungslinien perforiert wird.
Die Klappe kann danach von der Platte durch Falten um ein Scharnier,
das gegenüberliegende
Schwächungslinien
verbindet, vergrößert werden.
Wenn sie unbeschädigt
ist, bildet die angelenkte Klappe einen Teil des geschlossenen Behälters, und
wenn sie entlang ihres Scharniers gefaltet ist, stellt sie ein Mittel zum
Aufhängen
des Aufgussbeutels weiter weg von der Tragplatte, wenn sie in ihrer
Nutzungsposition ist, bereit.
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Eine
Anordnung gemäß der Erfindung
weist den Vorteil auf, dass sie einfach aus einem Zuschnitt aus
Pappe oder ähnlichem
Material ausgebildet werden kann und gleichzeitig eine sichere Aufbewahrung
sowohl für
den Aufgussbeutel und seinen Inhalt vor dem Gebrauch als auch für den gebrauchten Beutel
und überschüssige Aufgussflüssigkeit
nach dem Gebrauch bereitstellt.
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Vorzugsweise
wird der Zuschnitt aus einem Stück
ausgebildet.
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Vorteilhafterweise
wird die dritte Platte entfernt von dem Scharnier lösbar an
der zweiten Platte befestigt.
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Die
dritte Platte kann mittels eines abziehbaren Haftmittels lösbar auf
einer Innenfläche
derselben befestigt werden. Die dritte Platte kann weiterhin eine
Klappe aufweisen, die angepasst ist, um über die zweite Platte gefaltet
zu werden, und die innen mit einer abziehbaren selbstklebenden Schicht
versehen ist.
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In
einer alternativen Anordnung kann wenigstens ein Abschnitt der dritten
Platte von dem Rest durch wenigstens eine Schwächungslinie abgeteilt und an
der einen Platte gesichert sein, wodurch Ablösung der dritten Platte erzielt
werden kann, indem wenigstens ein Abschnitt entlang der wenigstens
einen Schwächungslinie
abgetrennt wird. Wenngleich in diesem Fall die dritte Platte eine
Klappe aufweisen kann, die angepasst ist, um über die zweite Platte gefaltet
zu werden, besteht keine Notwendigkeit, die Klappe mit einer selbstklebenden
Schicht zu versehen, und die Klappe kann in geeigneter Weise als Fingergriff
zum Gebrauch bei dem Abtrennen des Behälterteiles entlang seiner Schwächungslinien
dienen.
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Die
Erfindung wird in den anhängenden Zeichnungen
beispielhaft veranschaulicht.
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Kurze
Beschreibung der Zeichnungen:
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1 ist
eine Draufsicht eines flachen Zuschnittes zum Gebrauch in der Herstellung
einer Aufgusspackung.
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2 ist
eine perspektivisch Ansicht einer aus dem in 1 gezeigten
Zuschnitt ausgebildeten Aufgusspackung.
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3 ist
eine Ansicht entsprechend 1 und zeigt
ein alternatives Ausführungsbeispiel
des Zuschnittes gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines geschlossenen Behälters, der
aus dem Zuschnitt aus 3 ausgebildet ist.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht und zeigt den Behälter aus 4 während des Öffnens und
vor dem Gebrauch.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht und zeigt die Aufgusspackung in ihren
Gebrauchszustand während
der Anordnung über
dem Rand einer Tasse, die ein Aufgussgetränk aufnehmen soll, und
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7 ist
eine perspektivische Ansicht und zeigt den verbrauchten Behälter, wenn
dieser zur Entsorgung wieder verschlossen ist.
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Unter
Bezugnahme auf 1 der Zeichnungen wird ein flacher
Zuschnitt, der allgemein mit der Verweisziffer 1 bezeichnet
wird, aus einem Teil aus Pappe oder einem ähnlichen faltbaren Material
ausgebildet und weist die Kontur auf, die mit durchgezogenen Linien
angedeutet wird, während
sie mit Faltungslinien versehen wird, die in der Zeichnung mit Strichpunktlinien
angedeutet wird.
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Somit
umfasst der Zuschnitt eine Klappe 2, die durch eine Faltungslinie 3,
eine erste Platte 4, die durch die Faltungslinie 3 und
die Faltungslinien 5, 6 und 7 definiert
wird und eine zentrale Öffnung 8, Klappen 9 aufweist
und Begrenzungskanten der Platte 4 ausbildet und durch
die Faltungslinien 5 und 6 definiert wird, sowie
eine zweite Platte 11, die durch die Faltungslinien 7 sowie
die Faltungslinien 12, 13 und 14 definiert
wird, die Klappen 15 und 16, die Begrenzungskanten
der Platte 11 bilden und durch die Faltungslinien 12 und 13 definiert
werden, eine dritte Platte 17, die durch die Faltungslinie 14 und
eine weitere Faltungslinie 18 definiert wird, sowie eine
Verschlussklappe 19, die eine weitere Faltungslinie 20 umfasst.
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In
Gebrauch wird der in 1 gezeigte Zuschnitt zu einem
Behälter
ausgebildet, indem eine Schicht von Klebstoff 21 auf die
Oberseite der Klappe 2 wie in der Zeichnung gesehen aufgebracht
wird. Die Klappe 2 sowie die Platten 4 und 11 werden
danach entlang der Faltungslinien 3 und 7 voneinander weg
gefaltet, und die Kanten der Platten 4 und 11,
die durch die Faltungslinien 3 und 14 dargestellt
werden, werden mit der Haftmittelfläche der Klappe 2,
die gegen die untere Fläche
der Platte 11 in dem Randbereich angrenzend an die Faltungslinie 14 gesichert ist,
miteinander in Verbindung gebracht.
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Die
Klappe 19 ist auf ihrer Unterseite wie in der Zeichnung
gesehen mit 22 bezeichnet mit einer abziehbaren selbsthaftenden
Schicht versehen.
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Nachdem
der Zuschnitt 1 die somit erzielte Form aufweist, bildet
der Zuschnitt ein Vorprodukt einer Packung, die in einer flachen
Form aufbewahrt werden kann, bereit zum Einführen in einen Aufgussbeutel,
wie zum Beispiel einen Teebeutel oder ähnliches. Um die endgültige Packung
auszubilden, wird ein Aufgussbeutel an der Platte 17 an
ihrer Unterseite wie in 1 gesehen gesichert, wobei eine
Befestigung in dem Bereich der Faltungslinie 18 hergestellt wird.
Um die Packung fertig zu stellen, werden die Klappen 9, 10, 15 und 16 danach
entlang der Faltungslinien 5, 6, 12 und 13 so
gefaltet, dass diese Klappen nach innen schnappen, um einander zu überlagern
und um die Platten 4 und 11 in einer nach außen bogenförmigen,
konvexen Form zu tragen. Die beiden Platten 4 und 11 bilden
somit zusammen mit den Randklappen 9, 10, 15 und 16 eine
kissenförmige
Umhüllung,
die durch die Öffnung 8 zugänglich ist.
Die Platte 17 wird danach entlang ihrer Faltungslinie 14 so
gefaltet, dass die daran gesicherte Aufgusspackung durch die Öffnung 8 hindurch
in die Umhüllung
hinein geht, die von den Platten 4 und 11 gebildet
wird. Die Klappe 19 wird danach so auf die Faltungslinie 18 gefaltet,
dass der selbstklebende Bereich 22 in die Platte 11 in
dem Bereich der Faltungslinie 7 eingreift. In diesem Zustand
wird der Aufgussbeutel sicher in der Packung zwecks Aufbewahrung eingeschlossen.
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Zum
Gebrauch des Aufgussbeutels wird das freie Ende der Lasche 19,
die durch die Faltungslinie 20 gebildet wird, von dem Benutzer
ergriffen und die selbstklebende Schicht 22 wird von der
Platte 11 abgezogen, um den Behälter in einen offenen Zustand zu
bringen, wie in 2 schematisch gezeigt wird.
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Wie
in 2 gezeigt wird, in der gleiche Verweisziffern
die gleichen Teile der Packung wie in 1 gezeigt
veranschaulichen, weist ein durch eine poröse Umhüllung ausgebildeter Beutel
eine obere Kante 30 auf, die an der Innenseite der Klappe 17 gesichert
ist, und der Körper
des Beutels erstreckt sich davon nach unten, wobei sich der aufgießbare Inhalt des
Beutels in einem unteren Bereich desselben befindet, der durch die
Verweisziffer 31 gekennzeichnet wird.
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Mit
der Packung in dem in 2 gezeigten offenen Zustand
wird der untere Abschnitt 31 des Aufgussbeutels über den
Innenrand einer Tasse oder eines Bechers geführt, und der Bereich des Beutels, der
den aufgießbaren
Inhalt enthält,
wird somit in die Tasse oder in den Becher abgesenkt, wobei die
angrenzenden Platten 4 und 17 an der Außenseite
des Randes der Tasse oder des Bechers nach unten gehen, bis der
Behälter
von dem Rand der Tasse oder des Bechers angrenzend an den Bereich 30 des
Beutels, der an der Platte 17 befestigt ist, aufgehalten wird.
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Nach
dem Aufgießen
des Inhaltes des Beutels 30, 31 wird die Packung
von dem Rand der Tasse entfernt, indem die Klappe 19 angehoben
wird oder der Behälter
an der Platte 9 und der spiegelbildlichen Platte auf der
gegenüberliegenden
Seite gehalten wird und die Packung naturgemäß eine solche Haltung einnimmt,
dass der nasse Aufgussbeutel und daraus heraustropfende Aufgussflüssigkeit
naturgemäß durch
die Öffnung 8 und
die durch die Platten 4 und 11 gebildete Umhüllung fallen.
Der Umstand, dass die Platte 11 in einer nach außen konvexen Form
gebogen ist, bewirkt, dass sich überschüssige Flüssigkeit
in einem zentralen Bereich oder in einer Mulde, die durch die Platte 11 und
die Klappen 15 und 16 gebildet wird, ansammelt,
so dass es nicht erforderlich ist, dass die Kanten der durch die
Klappen 9, 10, 15 und 16 gebildeten
Umhüllung
miteinander versiegelt werden.
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Die
Klappe 17 wird danach in die geschlossene Position gefaltet,
und die Klappe 19 wird erneut mit der Platte 11 versiegelt,
um einen geschlossenen Behälter
zu bilden, der für
Entsorgung geeignet ist.
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Es
wird somit ersichtlich sein, dass die erfindungsgemäße Anordnung
eine sehr einfache und geeignete Aufgusspackung bereitstellt, die
für Aufbewahrung
während
des Verpackens der Aufgussbeutel bei der Herstellung geeignet ist
und die den gebrauchten Aufgussbeutel zwecks Entsorgung nach Gebrauch
sicher umschließt.
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Es
wird erkennbar sein, dass verschiedene Abwandlungen und Änderungen
an der in den Zeichnungen gezeigten Anordnung ausgeführt und
vorgenommen werden können,
ohne dass von dem Erfindungsbereich gemäß Definition in den anhängenden Patentansprüchen abgewichen
wird. Wenngleich es somit nicht erforderlich ist, dass die überlappenden Klappen 9, 10, 15 und 16 mit
Klebstoff miteinander versiegelt werden, kann ein Klebstoff verwendet
werden, um die Klappen miteinander zu versiegeln, wenn dies gewünscht wird.
Wenngleich weiterhin die Form des Zuschnittes 1 und der
Faltungslinien 5, 6, 12 und 13 dergestalt
ist, dass sie einen kissenförmigen
Behälter
bildet, wird erkennbar sein, dass Klappen einer unterschiedlichen
Form angewendet werden können,
um eine alternative Form auszubilden, bei der die Platten 4 und 11 voneinander
entfernt angeordnet werden. Eine alternative Form von Verschluss
kann weiterhin für
das Halten der Platte 17 in dem geschlossenen Zustand angewendet
werden.
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Unter
Bezugnahme auf die 3 bis 7 der Zeichnungen
wird ein zweites Ausführungsbeispiel
der Erfindung gezeigt, wobei ähnliche
Teile mit den gleichen Verweisziffern wie in den 1 und 2 gezeigt
bezeichnet werden, die daher nicht erneut detailliert beschrieben
werden.
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Unter
Bezugnahme auf 3 ist zu erkennen, dass sich
der Zuschnitt des zweiten Ausführungsbeispieles
von dem aus 1 dahingehend unterscheidet,
dass das freie Ende der Lasche 19, das durch die Faltungslinie 20 gebildet
wird, zusammen mit der selbstklebenden Schicht 22 weggelassen worden
ist. Die Lasche 19 ist weiterhin etwas verkürzt, und
zwei gegenüberliegende
Ecken der Klappe 17 werden mit Schwächungslinien 40 versehen. Die
Klappe 17 ist ebenfalls mit Schwächungslinien 41 versehen,
sowie mit einer geprägten
Scharnierlinie 42, die eine schlüssellochförmige Klappe 43 bildet, die
von der Platte 17 abgetrennt und um die Scharnierlinie 42 gefaltet
werden kann.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
wird die obere Kante 30 des Teebeutels an dem breiteren
Abschnitt der Klappe 43 gesichert, und wenn der Beutel gefaltet
wird, um den in 4 gezeigten geschlossenen Behälter zu
bilden, wird der Behälter
durch Kleben der beiden gegenüberliegenden
Ecken der Platte 17, die den Ecken der Platte 4 entsprechen,
in der geschlossenen Position gehalten. Die Lasche 19 wird über den
Rand der Platte 11 gefaltet, analog der Art und Weise des
ersten Ausführungsbeispieles, wenngleich
es nicht notwendig ist, dass die Lasche 19 an der Stelle
gesichert wird. Alternativ dazu kann die Faltungslinie 18 weggelassen
werden, und die Lasche 19 kann über den Rand der Platte 11 hinaus vorstehen,
so dass sein freies Ende als Fingergriff gut zugänglich ist.
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In
Gebrauch wird die Aufgusspackung aus dem in 4 gezeigten
Zustand geöffnet,
indem an der Lasche 19 gezogen wird, um zu bewirken, dass die
Platte 17 entlang der Schwächungslinien 40 abgetrennt
wird, wodurch Öffnen
der Klappe 17 ermöglicht
wird. Die Klappe 43 wird danach nach innen gedrückt und
entlang der Schwächungslinien 41 abgetrennt,
so dass sie entlang der Linie 42 in der in 5 gezeigten
Position abhängt.
Wenn der Teebeutel von dem Behälter
entfernt wird, können
die Platten in der in 6 gezeigten Weise über dem
Rand einer Tasse oder eines Bechers angeordnet werden, wobei die gefaltete
Klappe 43 ermöglicht,
dass der Teebeutel nach unten in die Aufgussflüssigkeit abgesenkt wird. Das
Vorhandensein der Klappe 43 ist dahingehend von besonderem
Vorteil, dass vollständiges
Eintauchen des Teebeutels in die Aufbrühflüssigkeit ermöglicht wird,
wodurch optimales Aufgießen
ohne Notwendigkeit einer zusätzlichen
Aufhängungsvorrichtung
zwischen den Platten und dem Teebeutel gewährleistet wird. Es wird daher
erkennbar sein, dass das Ausführungsbeispiel
aus den 1 und 2 auch durch
die Bereitstellung einer solchen Klappe 43 in der Platte 17 für diesen
Zweck verbessert würde.
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Nach
dem Aufgießen
kann der Teebeutel in den Behälter
zurückgegeben
werden, der danach zur Entsorgung in der geschlossenen Position
gehalten wird, durch Einführen
des freien Endes der Platte 17 in die Öffnung 8 auf die in 7 gezeigte
Art und Weise.