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DE60315775T2 - Verpackung aus Wellpappe mit senkrechten Wänden in gestapeltem Zustand - Google Patents

Verpackung aus Wellpappe mit senkrechten Wänden in gestapeltem Zustand Download PDF

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DE60315775T2
DE60315775T2 DE2003615775 DE60315775T DE60315775T2 DE 60315775 T2 DE60315775 T2 DE 60315775T2 DE 2003615775 DE2003615775 DE 2003615775 DE 60315775 T DE60315775 T DE 60315775T DE 60315775 T2 DE60315775 T2 DE 60315775T2
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vertical
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Smurfit Socar SA
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/001Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper stackable
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D5/443Integral reinforcements, e.g. folds, flaps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Verpackungen aus Wellpappe, die Wände aufweisen, die in der Stapelstellung vertikal angeordnet sind. Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel die auf solche Verpackungen angewendeten Vervollkommnungen im Hinblick auf das Umleiten der vertikal auf diese Verpackungen ausgeübten Last auf die verpackten Artikel.
  • In ihrer Patentanmeldung FR-A-2 814 147 hat die Anmelderin bereits zu dem selben Zweck eine Verpackung eines Typs beschrieben, der vertikale Seitenwände und horizontale Wände aufweist, die durch horizontale Faltlinien gelenkig mit den vertikalen Wänden verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder dieser vertikalen Wände faltbare Abschnitte ausgebildet sind, die sich entlang dieser Faltlinien erstrecken, wobei diese Abschnitte dazu geeignet sind, sich spontan zum Inneren der Verpackung hin zu falten, wenn diese einem vertikalen Druck ausgesetzt ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform sind diese Abschnitte dadurch gebildet, dass auf den vertikalen Wänden zwei Rillen oder Perforationen parallel zu den Faltlinien eingeprägt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind Doppelabschnitte benachbart zu den horizontalen Faltlinien ausgebildet.
  • Gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung sind die Abschnitte aus Quetschungszonen gebildet, die sich entlang der Faltlinien erstrecken.
  • In allen Fällen können diese Abschnitte anfänglich in der Ebene der vertikalen Wände liegen, aber man kann ihnen auch eine geringe Neigung geben, um ihnen zu helfen, sich zu falten.
  • Wenn sich die Pappe, die sich in den horizontalen Wänden befindet, verformt und aufgrund dieser Tatsache die obere horizontale Wand der Verpackung dazu neigt, sich der unteren Wand anzunähern, ist verständlich, dass diese Bewegung begleitet wird von einem Falten der Abschnitte nach innen im Hinblick auf die Ebene der vertikalen Wände oder von einer Verstärkung der Neigung in dem Fall, in dem die Abschnitte anfänglich geneigt sind, wobei die Neigung der Abschnitte so weit durchgeführt wird, bis die Produkte die aufgebrachte Last wirkungsvoll tragen. Dahingegen erleiden die vertikalen Wände keinerlei Verformung und bleiben vollkommen vertikal und eben. Man kann daher sagen, dass die Abschnitte sich wie echte Absorber der lokalisierten Verformung verhalten, die gänzlich jede Verformung der horizontalen Wände eindämmen und die verhindern, dass diese Verformung auf die vertikalen Wände übertragen wird.
  • Dank der oben genannten Ausführungen kann ohne Risiko, die Seitenwände der Verpackungen zu schwächen, relativ leichte Pappe verwendet und dadurch eine sparsame Materialverwendung erreicht werden.
  • Die faltbaren Abschnitte der Verpackungen der FR-A-2 814 147 bilden somit Zonen geringeren Widerstands gegenüber vertikalem Druck, wobei sie einer lokalen Verformung unterliegen, die die vertikalen Seitenwände der Verpackung nicht beeinträchtigt. Diese frühere Anmeldung zeigt ebenfalls, dass die Zonen verringerten Widerstands gegenüber vertikalem Druck durch lokales Quetschen der Wellpappe gewonnen werden können.
  • Beim Weiterverfolgen ihrer Arbeiten hat die Anmelderin festgestellt, dass durch Verwenden einer Wellpappe zur Realisierung der Seitenwände und der zugeordneten Bereiche lokaler Deformation, bei der die Rillen oder Riffelungen horizontal angeordnet sind, die Verformung der Bereiche der lokalen Verformung beträchtlich erleichtert wird.
  • Die Erfindung hat daher zum Ziel eine Verpackung aus Wellpappe mit Seitenwänden, die dazu bestimmt sind, vertikal angeordnet zu sein, und mit Wänden, die senkrecht zu den vorigen sind, mit denen sie gelenkig über Knickstellen verbunden sind, wobei jede dieser Seitenwände Bereiche mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck aufweist, die sich entlang der Knickstellen oder parallel zu diesen erstrecken, wobei die Verpackung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Riffelungen der Wellpappe in den Seitenwänden und in den Bereichen mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck horizontal ausgerichtet sind.
  • Es sei angemerkt, dass diese Anordnung der Riffelungen der Wellpappe in den Wänden, die dazu bestimmt sind, im Verlauf der Verwendung senkrecht angeordnet zu sein, den Lehren des Stands der Technik entgegengesetzt ist. Tatsächlich sind gemäß der bekannten Technik in Hinblick auf das Stärken der Widerstandsfähigkeit der Verpackungen, die zum Stapeln bestimmt sind, gegenüber vertikalem Druck die Riffelungen der vertikalen Wände systematisch vertikal ausgerichtet, um ebenso die vertikale Verstärkung durchzuführen. Das veranschaulicht im übrigen die oben genannte Patentanmeldung, bei der in 1 die Riffelungen der Wellpappe mit einer vertikalen Orientierung dargestellt sind.
  • Die Anmelderin hat festgestellt, dass durch das Anordnen der Riffelungen der Wellpappe der vertikalen Wände in der Horizontalen somit die mechanische Widerstandsfähigkeit und die Starrheit der Winkelabschnitte dieser Wände beträchtlich verstärkt werden, die vertikale Flächenwinkel bilden, so dass, wenn man auf eine Palette einen Posten so ausgeführter Verpackungen auflädt und sie mit einem Film aus einem plastischen, dehnbaren oder schrumpfbaren Material umschließt, lokale Verformungen vermieden werden, die sich für gewöhnlich gemäß den vertikalen Kanten der Verpackungen in Kontakt mit dem Film offenbaren.
  • Wie oben dargelegt, können die Bereiche der verminderten Widerstandsfähigkeit gegenüber vertikalem Druck die faltbaren Abschnitte sein, wie die vorher durch die Anmelderin beschriebenen, aber sie können auch von einer anderen Art sein, wie man in der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung stehen wird, in der als Beispiel auf die schematischen beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird.
  • In diesen Figuren zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Wellpappschachtel vom Klapptyp gemäß der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht auf den vorgeschnittenen und mit Knickstellen versehenen Zuschnitt aus Wellpappe, aus dem die Schachtel von 1 hervorgegangen ist, wobei die Knickstellen dargestellt sind, die ausgebildet sind, um darin faltbare Abschnitte zu bestimmen;
  • 3 eine Seitenansicht der Verpackung von 1;
  • 4 bis 17 Ansichten analog zu 3 von weiteren Verpackungen gemäß der Erfindung;
  • 15 und 19 Detailansichten, die komplementäre Arten der Schwächung der Bereiche des geringsten Widerstands gegenüber vertikalem Druck veranschaulichen.
  • Zunächst wird auf 1 bis 3 Bezug genommen, die die Erfindung in ihrer Anwendung auf eine Klappschachtel veranschaulichen, aber es ist selbstverständlich, dass die Erfindung sich auch auf jede andere Art von Verpackung anwenden lässt, die zum Stapeln bestimmt ist.
  • Die in 2 dargestellte Schachtel wird ausgehend von dem in 1 gezeigten Pappzuschnitt 10 verwirklicht. Wie in der FR-A-2 814 147 beschrieben, ist dieser Zuschnitt im wesentlichen rechteckig, und er weist zwei Längsfaltlinien 12, 14 auf, die sich über die ganze Länge des Zuschnitts mit gleich bleibendem Abstand von den Längsrändern erstrecken. Innerhalb mit Bezug auf diese Faltlinien und in ihrer Nähe sind jeweils zwei Rillen oder Perforationen 16, 18 eingeprägt, die mit diesen Linien jeweils Bänder 58 und 60 bilden, die die in der oben genannten Patentanmeldung beschriebenen Faltabschnitte bilden.
  • Auf dem Mittelband des Zuschnitts, das zwischen den Faltlinien 12, 14 liegt, sind vier Querfaltlinien 20, 22, 24, 26 eingeprägt, die senkrecht zu den Längsfaltlinien sind. Auf den Pappbändern außerhalb der Längsfaltlinien sind sechs Einkerbungen 28 ausgeschnitten, die jeweils mit den Querfaltlinien 22, 24, 26 fluchten. Die Längs- und Quer-Faltlinien begrenzen auf dem Mittelband zwei Längswände 30, 32, die abwechselnd mit zwei Querwänden 36, 38 angeordnet sind, und eine Klebelasche. Diese Wände 30, 32, 36, 38 sind also dazu bestimmt, bei der Verwendung der Schachtel in vertikaler Position zu sein. Die Einkerbungen 28 begrenzen auf den Außenbändern vier Innenklappen 40, 42 und 44, 46, die jeweils an den Querwänden 36, 38 gelenkig angebracht sind, und vier Außenklappen 48, 50 und 52, 54, die jeweils an den Längswänden 30, 32 gelenkig angebracht sind.
  • Gemäß der Erfindung und im Gegensatz zur Verwendung im Stand der Technik sind die Riffelungen der Wellpappe, aus denen die Schachtel gebildet ist, in den Seitenwänden 30, 32, 36, und 38, wenn diese in der vertikalen Stellung sind, sowie auf den Faltabschnitten horizontal angeordnet.
  • Das Formen der Schachtel geschieht wie in der früheren Anmeldung beschrieben durch Aufrollen des Zuschnitts durch Falten an den Querfaltlinien 20, 22, 24, 26 und anschließendes Kleben der Klebelasche 39 auf das Ende der Längswand 32, um so ein Volumen eines Parallelepipeds zu bilden. Die Innenklappen 40, 42, 44, 46 werden dann um die Längsfaltlinien 12, 14 zu dem Inneren dieses Volumens hin gefaltet und senkrecht zu den angrenzenden Querwänden 36, 38 angeordnet. Ebenso werden die Außenklappen 48, 50, 52, 54 um die Längsfaltlinien 12, 14 gefaltet und auf die Innenklappen geklebt. Zur gleichen Zeit, zu der die Formungsmaschine das Falten jeder der äußeren und inneren Klappen durchführt, faltet sie die Bänder 58 und 60, die jeweils zwischen den Längsfaltlinien 12, 14 und den zugeordneten Rillen oder Perforationen 16, 18 liegen, um einen kleinen Winkel α nach innen (s. 1).
  • Wie aus 1 ersichtlich, bilden die Bänder 58 und 60 bei der so verwirklichten Schachtel geneigte Abschnitte gemäß den acht horizontalen Kanten der Schachtel.
  • Wenn mehrere dieser Schachteln gestapelt werden, tritt in den Bereichen der Innen- und Außenklappen ein Zusammendrücken der Pappe auf, die mit dem Boden anderer Schachteln in Kontakt sind. Diese Verformungen der Pappe bewirken eine Annäherung zwischen der Decke 40, 44, 48, 52 und dem Boden 42, 46, 50, 54. Diese wird übersetzt in eine Steigerung der Neigung der Abschnitte 58, 60, die sich auf allen vertikalen Flächen der Schachtel befinden, im Hinblick auf die Ebene dieser Flächen und in eine leichte Verschiebung der Seitenwände nach außen.
  • Indem sich die Abschnitte 58, 60 mehr neigen, begleiten sie somit die Verformung der Böden und dämmen die Gesamtheit dieser Verformung ein, wobei dieses Phänomen in hohem Maße durch die Tatsache verstärkt wird, dass die Riffelungen der Wellpappe der Abschnitte 58 und 60 horizontal angeordnet sind, was die Eignung dieser Abschnitte für die Deformation dieser Ab schnitte beträchtlich erleichtert, wohingegen die Seitenwände 30, 32, 36 und 38 der Schachtel vollkommen eben und vertikal bleiben.
  • Wie in der oben genannten Patentanmeldung dargestellt, ist es nicht erforderlich, den Abschnitten 58 und 60 eine anfängliche Neigung im Hinblick auf die angrenzenden Wände und Klappen aufzuerlegen, weil die Abschnitte eine Tendenz aufweisen, sich zu neigen, auch wenn sie anfänglich in der Ebene der angrenzenden Seitenwände liegen.
  • Anstelle von einfachen Klappabschnitten können wie in der oben genannten Patentanmeldung dargelegt auch Doppelabschnitte oder Mehrfachabschnitte verwendet werden.
  • Schließlich können die Faltabschnitte, wie bereits in der früheren Anmeldung dargestellt, durch Bereiche ersetzt sein, in denen die Schwächung des Widerstands gegenüber vertikalem Druck durch Quetschung der Wellpappe erreicht wird.
  • Die mit Bezug auf 1 bis 3 beschriebene Verpackung enthält somit geneigte Abschnitte 58 und 60 in dem oberen und unteren Teil der Verpackung, die sich aus dem Vorhandensein einer zusätzlichen horizontal angeordneten Rille oder Perforation oder aus einem Bereich der Quetschung der Wellpappe ergeben.
  • Weitere Ausführungsformen, die in den Bereich der oben genannten Anmeldung FR-A-2 814 147 fallen, können gemäß der vorliegenden Erfindung vertikale Wände enthalten, bei denen die Riffelungen der Wellpappe horizontal ausgerichtet sind. Von diesen sind einige insbesondere durch 3 bis 17 dargestellt und werden im folgenden kurz vorgestellt:
    4: geneigte Abschnitte 4a, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone unten an der Verpackung, und Schwächungszonen 4b oben in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
  • 5: Schwächungszonen 5a in der Ebene der vertikalen Wände unten an der Verpackung, gewonnen durch eine zusätzliche Rille oder Perforation oder eine Quetschungszone, und geneigte Abschnitte 5b, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone oben.
  • 6: Schwächungszonen 6a, 6b in der Fläche der vertikalen Wände oben und unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
  • 7: Schwächungszonen 7a, 7b, 7c in der Ebene der Seitenwände in den oberen und unteren Abschnitten der Verpackung und einem mittleren Bereich, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlichen Rillen oder Perforationen oder von Quetschungszonen, mit einem Ausschnitt 7d, der in dem mittleren Bereich ausgebildet ist, um die Verformung der Wellpappe zu ermöglichen.
  • 8: Schwächungszone in der Ebene der vertikalen Wände unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone, und Doppelschwächungszonen 8b oben in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen zur Schwächung oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation.
  • 9: Schwächungszone 9a in der Ebene der vertikalen Wände oben an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone, und Doppelschwächungszone 9b unten in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation.
  • 10: Doppelschwächungszonen 10a, 10b in der Ebene der senkrechten Wände oben und unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder einer zusätzlichen Perforation.
  • 11: Doppelschwächungszonen 11a oben in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation, und geneigte Abschnitte 11b unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
  • 12: Doppelschwächungszone 12a unten in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation, und geneigte Abschnitte 12b oben an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
  • 13: Geneigte Doppelschwächungszonen 13a, 13b oben und unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation.
  • 14: Geneigte Doppelschwächungszonen 14a unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation, und Schwächungszone 14b oben in der Ebene der vertikalen Wände.
  • 15: Geneigte Doppelschwächungszonen 15a oben an der Verpackung in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen o der von zusätzlich einer Rille und einer Perforation, und Schwächungszonen 15b unten in der Ebene der vertikalen Wände.
  • 16: Geneigte Doppelschwächungszonen 16a unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation, und Doppelschwächungszonen 16b oben in der Ebene der Vertikalwände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation.
  • 17: Geneigte Doppelschwächungszonen 17a oben an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation, und Doppelschwächungszonen 17b unten in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation.
  • Natürlich haben die erwähnten Ausführungsformen keinerlei einschränkenden Charakter.
  • Wie in 18 und 19 dargestellt, die Teilansichten sind, die dem in 1 mit einem Kreis umgebenen Abschnitt entsprechen, können die Einschnitte 28, die die benachbarten Klappen 44 und 52 von 1 voneinander trennen, natürlich verschiedene Formen aufweisen.
  • Die Erfindung trägt somit zu einer beträchtlichen Vervollkommnung der Verpackungen bei, die der Gegenstand der Patentanmeldung FR-A-2 814 147 sind, wobei diese Vervollkommnung nichtsdestoweniger keine zusätzlichen Herstellungskosten mit sich bringt, weil sie einfach eine besondere Orientierung der Riffelungen der Wellpappe der vertikalen Wände dieser Verpackungen bedeutet, die jedoch entgegen der Lehre des Stands der Technik ist.

Claims (7)

  1. Verpackung aus Wellpappe mit Seitenwänden (30, 32, 36, 38) die dazu bestimmt sind, vertikal angeordnet zu sein, und Wänden, die senkrecht zu den vorigen sind, mit denen sie gelenkig über Knickstellen (12, 18) verbunden sind, die horizontale Faltlinien bilden; wobei jede dieser Seitenwände Bereiche (58, 60) mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck aufweist, die sich entlang der Knickstellen oder parallel zu diesen erstrecken, und die Verpackung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Riffelungen der Wellpappe in den Seitenwänden (30, 32, 36, 38) und in den Bereichen (58, 60) mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck horizontal ausgerichtet sind.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest gewisse der Bereiche mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck durch Abschnitte (58, 60) gebildet sind, die gegenüber den benachbarten vertikalen Wänden (30, 32, 36, 38) geneigt sind.
  3. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest gewisse der Bereiche mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck durch Doppel- oder Mehrfachabschnitte gebildet sind, die gegenüber den benachbarten vertikalen Wänden (30, 32, 36, 38) geneigt sind.
  4. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die geneigten Abschnitte (58, 60), an die Faltlinien angrenzen, über die die vertikalen Wände (30, 32, 36, 38) gelenkig mit anderen Abschnitten oder Elementen (40, 42, 44, 46, 48, 50, 52, 54) der Verpackung verbunden sind.
  5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest gewisse der Bereiche mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck in der Ebene der zugeordneten vertikalen Wände (30, 32, 36, 38) liegen.
  6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest gewisse der Bereiche mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck zwei oder mehrere getrennte Abschnitte enthalten, die voneinander durch horizontal angeordnete Rillen oder Perforationen getrennt sind.
  7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest gewisse der Bereiche mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck aus einem lokalen Quetschen der Wellpappe ergeben.
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