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Die
Erfindung bezieht sich auf Verpackungen aus Wellpappe, die Wände aufweisen,
die in der Stapelstellung vertikal angeordnet sind. Die Erfindung hat
insbesondere zum Ziel die auf solche Verpackungen angewendeten Vervollkommnungen
im Hinblick auf das Umleiten der vertikal auf diese Verpackungen ausgeübten Last
auf die verpackten Artikel.
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In
ihrer Patentanmeldung FR-A-2 814 147 hat die Anmelderin bereits
zu dem selben Zweck eine Verpackung eines Typs beschrieben, der
vertikale Seitenwände
und horizontale Wände
aufweist, die durch horizontale Faltlinien gelenkig mit den vertikalen
Wänden
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder dieser vertikalen
Wände faltbare Abschnitte
ausgebildet sind, die sich entlang dieser Faltlinien erstrecken,
wobei diese Abschnitte dazu geeignet sind, sich spontan zum Inneren
der Verpackung hin zu falten, wenn diese einem vertikalen Druck
ausgesetzt ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind diese Abschnitte dadurch gebildet, dass auf den vertikalen Wänden zwei
Rillen oder Perforationen parallel zu den Faltlinien eingeprägt werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind Doppelabschnitte benachbart zu den horizontalen Faltlinien
ausgebildet.
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Gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung sind die Abschnitte aus Quetschungszonen gebildet,
die sich entlang der Faltlinien erstrecken.
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In
allen Fällen
können
diese Abschnitte anfänglich
in der Ebene der vertikalen Wände
liegen, aber man kann ihnen auch eine geringe Neigung geben, um
ihnen zu helfen, sich zu falten.
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Wenn
sich die Pappe, die sich in den horizontalen Wänden befindet, verformt und
aufgrund dieser Tatsache die obere horizontale Wand der Verpackung
dazu neigt, sich der unteren Wand anzunähern, ist verständlich,
dass diese Bewegung begleitet wird von einem Falten der Abschnitte
nach innen im Hinblick auf die Ebene der vertikalen Wände oder von
einer Verstärkung
der Neigung in dem Fall, in dem die Abschnitte anfänglich geneigt
sind, wobei die Neigung der Abschnitte so weit durchgeführt wird, bis
die Produkte die aufgebrachte Last wirkungsvoll tragen. Dahingegen
erleiden die vertikalen Wände keinerlei
Verformung und bleiben vollkommen vertikal und eben. Man kann daher
sagen, dass die Abschnitte sich wie echte Absorber der lokalisierten
Verformung verhalten, die gänzlich
jede Verformung der horizontalen Wände eindämmen und die verhindern, dass
diese Verformung auf die vertikalen Wände übertragen wird.
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Dank
der oben genannten Ausführungen kann
ohne Risiko, die Seitenwände
der Verpackungen zu schwächen,
relativ leichte Pappe verwendet und dadurch eine sparsame Materialverwendung
erreicht werden.
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Die
faltbaren Abschnitte der Verpackungen der FR-A-2 814 147 bilden
somit Zonen geringeren Widerstands gegenüber vertikalem Druck, wobei
sie einer lokalen Verformung unterliegen, die die vertikalen Seitenwände der
Verpackung nicht beeinträchtigt.
Diese frühere
Anmeldung zeigt ebenfalls, dass die Zonen verringerten Widerstands
gegenüber
vertikalem Druck durch lokales Quetschen der Wellpappe gewonnen
werden können.
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Beim
Weiterverfolgen ihrer Arbeiten hat die Anmelderin festgestellt,
dass durch Verwenden einer Wellpappe zur Realisierung der Seitenwände und
der zugeordneten Bereiche lokaler Deformation, bei der die Rillen
oder Riffelungen horizontal angeordnet sind, die Verformung der
Bereiche der lokalen Verformung beträchtlich erleichtert wird.
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Die
Erfindung hat daher zum Ziel eine Verpackung aus Wellpappe mit Seitenwänden, die
dazu bestimmt sind, vertikal angeordnet zu sein, und mit Wänden, die
senkrecht zu den vorigen sind, mit denen sie gelenkig über Knickstellen
verbunden sind, wobei jede dieser Seitenwände Bereiche mit verringertem
Widerstand gegenüber
vertikalem Druck aufweist, die sich entlang der Knickstellen oder
parallel zu diesen erstrecken, wobei die Verpackung dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Riffelungen der Wellpappe in den Seitenwänden und
in den Bereichen mit verringertem Widerstand gegenüber vertikalem Druck
horizontal ausgerichtet sind.
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Es
sei angemerkt, dass diese Anordnung der Riffelungen der Wellpappe
in den Wänden,
die dazu bestimmt sind, im Verlauf der Verwendung senkrecht angeordnet
zu sein, den Lehren des Stands der Technik entgegengesetzt ist.
Tatsächlich
sind gemäß der bekannten
Technik in Hinblick auf das Stärken der
Widerstandsfähigkeit
der Verpackungen, die zum Stapeln bestimmt sind, gegenüber vertikalem
Druck die Riffelungen der vertikalen Wände systematisch vertikal ausgerichtet,
um ebenso die vertikale Verstärkung
durchzuführen.
Das veranschaulicht im übrigen
die oben genannte Patentanmeldung, bei der in 1 die
Riffelungen der Wellpappe mit einer vertikalen Orientierung dargestellt
sind.
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Die
Anmelderin hat festgestellt, dass durch das Anordnen der Riffelungen
der Wellpappe der vertikalen Wände
in der Horizontalen somit die mechanische Widerstandsfähigkeit
und die Starrheit der Winkelabschnitte dieser Wände beträchtlich verstärkt werden,
die vertikale Flächenwinkel
bilden, so dass, wenn man auf eine Palette einen Posten so ausgeführter Verpackungen
auflädt
und sie mit einem Film aus einem plastischen, dehnbaren oder schrumpfbaren
Material umschließt,
lokale Verformungen vermieden werden, die sich für gewöhnlich gemäß den vertikalen Kanten der
Verpackungen in Kontakt mit dem Film offenbaren.
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Wie
oben dargelegt, können
die Bereiche der verminderten Widerstandsfähigkeit gegenüber vertikalem
Druck die faltbaren Abschnitte sein, wie die vorher durch die Anmelderin
beschriebenen, aber sie können
auch von einer anderen Art sein, wie man in der folgenden detaillierten
Beschreibung der Erfindung stehen wird, in der als Beispiel auf
die schematischen beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen wird.
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In
diesen Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Wellpappschachtel vom Klapptyp gemäß der Erfindung;
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2 eine
Draufsicht auf den vorgeschnittenen und mit Knickstellen versehenen
Zuschnitt aus Wellpappe, aus dem die Schachtel von 1 hervorgegangen
ist, wobei die Knickstellen dargestellt sind, die ausgebildet sind,
um darin faltbare Abschnitte zu bestimmen;
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3 eine
Seitenansicht der Verpackung von 1;
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4 bis 17 Ansichten
analog zu 3 von weiteren Verpackungen
gemäß der Erfindung;
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15 und 19 Detailansichten,
die komplementäre
Arten der Schwächung
der Bereiche des geringsten Widerstands gegenüber vertikalem Druck veranschaulichen.
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Zunächst wird
auf 1 bis 3 Bezug genommen, die die Erfindung
in ihrer Anwendung auf eine Klappschachtel veranschaulichen, aber
es ist selbstverständlich,
dass die Erfindung sich auch auf jede andere Art von Verpackung
anwenden lässt,
die zum Stapeln bestimmt ist.
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Die
in 2 dargestellte Schachtel wird ausgehend von dem
in 1 gezeigten Pappzuschnitt 10 verwirklicht.
Wie in der FR-A-2 814 147 beschrieben, ist dieser Zuschnitt im wesentlichen
rechteckig, und er weist zwei Längsfaltlinien 12, 14 auf,
die sich über
die ganze Länge
des Zuschnitts mit gleich bleibendem Abstand von den Längsrändern erstrecken. Innerhalb
mit Bezug auf diese Faltlinien und in ihrer Nähe sind jeweils zwei Rillen
oder Perforationen 16, 18 eingeprägt, die
mit diesen Linien jeweils Bänder 58 und 60 bilden,
die die in der oben genannten Patentanmeldung beschriebenen Faltabschnitte
bilden.
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Auf
dem Mittelband des Zuschnitts, das zwischen den Faltlinien 12, 14 liegt,
sind vier Querfaltlinien 20, 22, 24, 26 eingeprägt, die
senkrecht zu den Längsfaltlinien
sind. Auf den Pappbändern
außerhalb der
Längsfaltlinien
sind sechs Einkerbungen 28 ausgeschnitten, die jeweils
mit den Querfaltlinien 22, 24, 26 fluchten.
Die Längs-
und Quer-Faltlinien begrenzen auf dem Mittelband zwei Längswände 30, 32,
die abwechselnd mit zwei Querwänden 36, 38 angeordnet
sind, und eine Klebelasche. Diese Wände 30, 32, 36, 38 sind
also dazu bestimmt, bei der Verwendung der Schachtel in vertikaler
Position zu sein. Die Einkerbungen 28 begrenzen auf den
Außenbändern vier Innenklappen 40, 42 und 44, 46,
die jeweils an den Querwänden 36, 38 gelenkig
angebracht sind, und vier Außenklappen 48, 50 und 52, 54,
die jeweils an den Längswänden 30, 32 gelenkig
angebracht sind.
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Gemäß der Erfindung
und im Gegensatz zur Verwendung im Stand der Technik sind die Riffelungen
der Wellpappe, aus denen die Schachtel gebildet ist, in den Seitenwänden 30, 32, 36,
und 38, wenn diese in der vertikalen Stellung sind, sowie
auf den Faltabschnitten horizontal angeordnet.
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Das
Formen der Schachtel geschieht wie in der früheren Anmeldung beschrieben
durch Aufrollen des Zuschnitts durch Falten an den Querfaltlinien 20, 22, 24, 26 und
anschließendes
Kleben der Klebelasche 39 auf das Ende der Längswand 32,
um so ein Volumen eines Parallelepipeds zu bilden. Die Innenklappen 40, 42, 44, 46 werden
dann um die Längsfaltlinien 12, 14 zu
dem Inneren dieses Volumens hin gefaltet und senkrecht zu den angrenzenden
Querwänden 36, 38 angeordnet.
Ebenso werden die Außenklappen 48, 50, 52, 54 um
die Längsfaltlinien 12, 14 gefaltet
und auf die Innenklappen geklebt. Zur gleichen Zeit, zu der die
Formungsmaschine das Falten jeder der äußeren und inneren Klappen durchführt, faltet
sie die Bänder 58 und 60,
die jeweils zwischen den Längsfaltlinien 12, 14 und
den zugeordneten Rillen oder Perforationen 16, 18 liegen,
um einen kleinen Winkel α nach
innen (s. 1).
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Wie
aus 1 ersichtlich, bilden die Bänder 58 und 60 bei
der so verwirklichten Schachtel geneigte Abschnitte gemäß den acht
horizontalen Kanten der Schachtel.
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Wenn
mehrere dieser Schachteln gestapelt werden, tritt in den Bereichen
der Innen- und Außenklappen
ein Zusammendrücken
der Pappe auf, die mit dem Boden anderer Schachteln in Kontakt sind. Diese
Verformungen der Pappe bewirken eine Annäherung zwischen der Decke 40, 44, 48, 52 und
dem Boden 42, 46, 50, 54. Diese
wird übersetzt
in eine Steigerung der Neigung der Abschnitte 58, 60,
die sich auf allen vertikalen Flächen
der Schachtel befinden, im Hinblick auf die Ebene dieser Flächen und
in eine leichte Verschiebung der Seitenwände nach außen.
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Indem
sich die Abschnitte 58, 60 mehr neigen, begleiten
sie somit die Verformung der Böden und
dämmen
die Gesamtheit dieser Verformung ein, wobei dieses Phänomen in
hohem Maße
durch die Tatsache verstärkt
wird, dass die Riffelungen der Wellpappe der Abschnitte 58 und 60 horizontal
angeordnet sind, was die Eignung dieser Abschnitte für die Deformation
dieser Ab schnitte beträchtlich
erleichtert, wohingegen die Seitenwände 30, 32, 36 und 38 der
Schachtel vollkommen eben und vertikal bleiben.
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Wie
in der oben genannten Patentanmeldung dargestellt, ist es nicht
erforderlich, den Abschnitten 58 und 60 eine anfängliche
Neigung im Hinblick auf die angrenzenden Wände und Klappen aufzuerlegen,
weil die Abschnitte eine Tendenz aufweisen, sich zu neigen, auch
wenn sie anfänglich
in der Ebene der angrenzenden Seitenwände liegen.
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Anstelle
von einfachen Klappabschnitten können
wie in der oben genannten Patentanmeldung dargelegt auch Doppelabschnitte
oder Mehrfachabschnitte verwendet werden.
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Schließlich können die
Faltabschnitte, wie bereits in der früheren Anmeldung dargestellt,
durch Bereiche ersetzt sein, in denen die Schwächung des Widerstands gegenüber vertikalem
Druck durch Quetschung der Wellpappe erreicht wird.
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Die
mit Bezug auf 1 bis 3 beschriebene
Verpackung enthält
somit geneigte Abschnitte 58 und 60 in dem oberen
und unteren Teil der Verpackung, die sich aus dem Vorhandensein
einer zusätzlichen
horizontal angeordneten Rille oder Perforation oder aus einem Bereich
der Quetschung der Wellpappe ergeben.
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Weitere
Ausführungsformen,
die in den Bereich der oben genannten Anmeldung FR-A-2 814 147 fallen,
können
gemäß der vorliegenden
Erfindung vertikale Wände
enthalten, bei denen die Riffelungen der Wellpappe horizontal ausgerichtet
sind. Von diesen sind einige insbesondere durch 3 bis 17 dargestellt
und werden im folgenden kurz vorgestellt:
4:
geneigte Abschnitte 4a, gewonnen durch Hinzufügen von
zusätzlich
einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone unten an
der Verpackung, und Schwächungszonen 4b oben
in der Ebene der vertikalen Wände,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
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5:
Schwächungszonen 5a in
der Ebene der vertikalen Wände
unten an der Verpackung, gewonnen durch eine zusätzliche Rille oder Perforation oder
eine Quetschungszone, und geneigte Abschnitte 5b, gewonnen
durch Hinzufügen
von zusätzlich
einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone oben.
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6:
Schwächungszonen 6a, 6b in
der Fläche
der vertikalen Wände
oben und unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von
zusätzlich
einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
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7:
Schwächungszonen 7a, 7b, 7c in
der Ebene der Seitenwände
in den oberen und unteren Abschnitten der Verpackung und einem mittleren
Bereich, gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlichen Rillen
oder Perforationen oder von Quetschungszonen, mit einem Ausschnitt 7d,
der in dem mittleren Bereich ausgebildet ist, um die Verformung
der Wellpappe zu ermöglichen.
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8:
Schwächungszone
in der Ebene der vertikalen Wände
unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation
oder einer Quetschungszone, und Doppelschwächungszonen 8b oben
in der Ebene der vertikalen Wände,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen zur Schwächung oder von zusätzlich einer
Rille und einer Perforation.
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9:
Schwächungszone 9a in
der Ebene der vertikalen Wände
oben an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich einer Rille oder Perforation
oder einer Quetschungszone, und Doppelschwächungszone 9b unten
in der Ebene der vertikalen Wände,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer
Perforation.
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10:
Doppelschwächungszonen 10a, 10b in
der Ebene der senkrechten Wände
oben und unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von
zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen oder einer zusätzlichen
Perforation.
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11:
Doppelschwächungszonen 11a oben
in der Ebene der vertikalen Wände,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer
Perforation, und geneigte Abschnitte 11b unten an der Verpackung,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
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12:
Doppelschwächungszone 12a unten in
der Ebene der vertikalen Wände,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer Perforation,
und geneigte Abschnitte 12b oben an der Verpackung, gewonnen
durch Hinzufügen
von zusätzlich
einer Rille oder Perforation oder einer Quetschungszone.
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13:
Geneigte Doppelschwächungszonen 13a, 13b oben
und unten an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von
zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer
Perforation.
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14:
Geneigte Doppelschwächungszonen 14a unten
an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei
Perforationen oder von zusätzlich
einer Rille und einer Perforation, und Schwächungszone 14b oben
in der Ebene der vertikalen Wände.
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15:
Geneigte Doppelschwächungszonen 15a oben
an der Verpackung in der Ebene der vertikalen Wände, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei
Rillen oder zwei Perforationen o der von zusätzlich einer Rille und einer
Perforation, und Schwächungszonen 15b unten
in der Ebene der vertikalen Wände.
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16:
Geneigte Doppelschwächungszonen 16a unten
an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei
Perforationen oder von zusätzlich
einer Rille und einer Perforation, und Doppelschwächungszonen 16b oben
in der Ebene der Vertikalwände,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer
Perforation.
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17:
Geneigte Doppelschwächungszonen 17a oben
an der Verpackung, gewonnen durch Hinzufügen von zusätzlich zwei Rillen oder zwei
Perforationen oder von zusätzlich
einer Rille und einer Perforation, und Doppelschwächungszonen 17b unten
in der Ebene der vertikalen Wände,
gewonnen durch Hinzufügen
von zusätzlich
zwei Rillen oder zwei Perforationen oder von zusätzlich einer Rille und einer
Perforation.
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Natürlich haben
die erwähnten
Ausführungsformen
keinerlei einschränkenden
Charakter.
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Wie
in 18 und 19 dargestellt,
die Teilansichten sind, die dem in 1 mit einem
Kreis umgebenen Abschnitt entsprechen, können die Einschnitte 28,
die die benachbarten Klappen 44 und 52 von 1 voneinander
trennen, natürlich
verschiedene Formen aufweisen.
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Die
Erfindung trägt
somit zu einer beträchtlichen
Vervollkommnung der Verpackungen bei, die der Gegenstand der Patentanmeldung
FR-A-2 814 147 sind, wobei diese Vervollkommnung nichtsdestoweniger
keine zusätzlichen
Herstellungskosten mit sich bringt, weil sie einfach eine besondere
Orientierung der Riffelungen der Wellpappe der vertikalen Wände dieser
Verpackungen bedeutet, die jedoch entgegen der Lehre des Stands
der Technik ist.