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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Wassermischbatterie mit verbesserter
Abgabesteuerung, besonders dazu geeignet, in sanitärtechnischen Wasserlieferungsvorrichtungen
verwendet zu werden.
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Es
ist wohl bekannt, dass Wassermischbatterien im Wesentlichen aus
einem Mischer bestehen, der mit Heiß- und Kaltwassereinlasswegen
ausgestattet ist, die vom Verteilungsnetz kommen, wobei wenigstens
ein Mischwasserauslassweg mit einer Tülle verbunden ist und wobei
ein vorstehender Bolzen, der internen Mischvorrichtungen zugeordnet
ist, mit einem für
den Benutzer zugänglichen
Bediengriff verbunden ist.
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Eine
solche Mischbatterie, wie bisher als Ausführungsform des Standes der
Technik beschrieben, hat den Nachteil, dass die direkte Verbindung zwischen
dem Griff und dem vorstehenden Bolzen bewirkt, dass die Bedienung
nicht sehr empfindlich ist und deshalb eine Feineinstellung der
Abgabe sehr schwierig wird.
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Das
Dokument
DE 9 304 374
U beschreibt eine Wassermischbatterie mit einem Griff zur
Bedienung eines Mischers, wobei der Griff von der Hand des Benutzers
ergriffen werden kann und mit einem Bolzen verbunden ist, der aus
dem Mischer zum Regulieren der Abgabe von warmer oder kaltem Wasser herausragt.
Dieser Griff ist mit dem Bolzen über
ein Zahnradpaar verbunden.
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Außerdem werden,
um die Mischbatterie in Ausführungsformen
des Standes der Technik zu montieren, erste Wege des Mischers an
die Anschlüsse
des Verteilungsnetzes und der Abgabevorrichtung angeschlossen, die
in die Wand eingebaut sind, und folglich wird, sobald die Verbindung
hergestellt worden ist, alles mit Mörtel oder Putz verschlossen
oder es wird irgendeine andere Beschichtung aufgebracht.
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Sobald
die Montage beendet ist, ragt der Teil des Mischers, der die Mischorgane
birgt, zusammen mit dem entsprechenden Bolzen, an dem der Griff angebracht
ist, aus der Wand heraus.
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Diese
bisher beschriebenen Tüllen,
die auf dem Markt sind, weisen das Problem auf, dass es im Falle
eines erforderlichen Austauschs der gesamten Mischbatterie oder
eben nur des Mischers erforderlich ist, die Wand an der Einbettungsstelle
zu zerstören.
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Außerdem muss
nach dem Austausch die Nische in der Wand mit Mörtel und Putz verschlossen werden
oder es muss noch einmal eine Beschichtung aufgebracht werden.
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Es
ist offensichtlich, dass derartige Arbeitsvorgänge den Benutzer zwingen, die
häufig übermäßigen Kosten
zu bestreiten, wenn man die hohen Arbeitskosten berücksichtigt,
die von den Technikern vor Ort in Rechnung gestellt werden.
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Außerdem muss
der Benutzer auch mit Ärger
rechnen, der durch das Ausführen
von Wandabbrucharbeiten in einer Wohnung verursacht ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, den erwähnten Nachteilen
abzuhelfen.
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Insbesondere
ist es eine erste Aufgabe der Erfindung, eine Wassermischbatterie
zu schaffen, die ein Einstellen der Abgabe mit größerer Empfindlichkeit
ermöglicht.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Mischbatterie
zu schaffen, die entfernt und ersetzt werden kann, ohne dass die
Wandstrukturen angerührt
werden müssen.
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Eine
weitere Aufgabe besteht darin, die Montage der Mischbatterie einfacher
und schneller als bei gleichkommenden Mischbatterien des Standes
der Technik zu machen.
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Die
oben angeführten
Aufgaben werden mittels einer Wassermischbatterie gelöst, die
gemäß dem Hauptanspruch
Folgendes umfasst:
- – einen Mischer mit einem ersten
Heißwassereinlassweg,
einem zweiten Kaltwassereinlassweg und einem dritten Mischwasserauslassweg;
- – eine
Tülle zur
Ausgabe des gemischten Wassers;
- – ein
erstes Anschlussrohr, das den ersten Weg mit einem Heißwasserzulaufrohr
verbindet;
- – ein
zweites Anschlussrohr, das den zweiten Weg mit einem Kaltwasserzulaufrohr
verbindet;
- – ein
drittes Anschlussrohr, das den dritten Weg mit einem mit der Abgabevorrichtung
verbundenen Rohr verbindet;
- – einen
Griff zur Bedienung der Mischbatterie, der von der Hand des Benutzers
ergriffen werden kann und der an einen Bolzen angeschlossen ist, der
aus der Mischbatterie herausragt und der mechanisch mit Mischorganen
innerhalb der Mischbatterie verbunden ist, und die außerdem dadurch gekennzeichnet
ist, dass der Griff über
wenigstens einen Zahnradmechanismus an den Bolzen angeschlossen
ist, wobei der wenigstens eine Zahnradmechanismus einen Kegeltrieb
umfasst, der aus einem ersten, konischen Zahnritzel besteht, welches
fest am Bolzen des Mischers verkeilt ist und mit einem zweiten konischen
Zahnritzel kämmt,
das einen Drehzapfen aufweist, der am Griff befestigt und durch
ein Lagerelement gestützt
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform, die
nachstehend beschrieben ist, umfasst der Zahnradmechanismus einen
Kegeltrieb aus einem ersten, konischen Zahnritzel, das an den Bolzen
des Mischers gekoppelt ist und mit einem zweiten, konischen Zahnritzel
kämmt,
dessen Drehzapfen an den Griff gekoppelt ist.
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Der
Zahnradmechanismus, der Mischer und eventuell auch die Tülle werden
durch einen einzigen Flansch gehalten, aus dem der Griff zur Mischerbedienung
herausragt.
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Der
Flansch ist abnehmbar angebracht, derart, dass er eine Nische bzw.
Aussparung in einer Tragstruktur, in die der Zahnradmechanismus,
der Mischer und die Anschlussrohre eingebaut sind, verschließt.
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Die
Anschlussrohre, die den Mischer mit dem Heiß- und Kaltwasserversorgungsnetz
und mit dem Rohr, das die Abgabevorrichtung speist, verbinden, sind
Schläuche.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist der Flansch abnehmbar auf die Öffnung eines Kastens aufgebracht,
der den Zahnradmechanismus, den Mischer und die Anschlussrohre birgt
und der ebenfalls in die Aussparung in der Tragstruktur eingesetzt ist.
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In
vorteilhafter Weise macht das Vorhandensein des Zahnradmechanismus
die Einstellung empfindlicher.
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Ebenfalls
vorteilhaft vereinfacht die Verwendung des Flansches, der den Zahnradmechanismus, den
Mischer und die Anschlussrohre hält,
die Demontage, da es nicht länger
erforderlich ist, Wandabbrucharbeiten durchzuführen.
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Die
genannten Vorteile werden erzielt und die genannten Aufgaben werden
erfüllt
mit einer Wassermischbatterie, die mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung
beschrieben ist, worin
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1 eine
isometrische Ansicht der Anwendung der Mischbatterie der Erfindung
ist;
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2 eine
isometrische Ansicht eines Teils der Mischbatterie von 1 ist;
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3 eine
Seitenansicht des Teils der Mischbatterie von 2 ist;
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4 eine
Draufsicht auf den Teil der Mischbatterie von 2 ist;
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5 in
einem größeren Maßstab eine
isometrische Ansicht des Teils der Mischbatterie von 2 während der
Montage ist;
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6 in
einem größeren Maßstab eine
isometrische Ansicht des Teils der Mischbatterie von 2 in
einer maßgeblichen
Ausführungsform
während
der Montage ist;
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7 in
einem größeren Maßstab eine
isometrische Ansicht einer weiteren maßgeblichen Ausführungsform
der Mischbatterie der Erfindung während der Montage ist; und
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8 eine
Installationsvariante einer Ausführungsform
der Mischbatterie der Erfindung zeigt.
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Die
Mischbatterie der Erfindung wird repräsentiert durch eine ihrer Ausführungsformen,
wie in 1 gezeigt, wo sie allgemein mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet
ist.
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Es
ist festzustellen, dass die Mischbatterie im Wesentlichen einen
Heiß-
und Kaltwassermischer 2, eine Mischwassertülle 3,
die hydraulisch mit dem Mischer 2 verbunden ist, und einen
Bediengriff 4 zur Steuerung der Abgabe umfasst.
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Es
ist offensichtlich, dass die Tülle 3,
in diesem Fall durch einen Duschkopf repräsentiert, von beliebiger Art,
Größe oder
Form sein kann.
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Insbesondere
ist aus 2 bis 4 ersichtlich,
dass es in dem Mischer 2 Folgendes gibt: einen ersten Weg 5 für den Heißwassereinlass,
einen zweiten Weg 6 für
den Kaltwassereinlass, einen dritten Weg 7 für den Mischwasserauslass
und einen Bolzen 9, der aus dem Körper des Mischers 2 herausragt.
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Der
Bolzen 8 ist mit den Mischorganen im Inneren des Mischers
mechanisch verbunden, und mit einem solchen Bolzen ist ein Griff 4 verbunden.
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Es
muss präzisiert
werden, dass der Mischer 2 selbst ein Bauteil nach Stand
der Technik ist, das auf dem Markt erhältlich ist und das, da es in
verschiedenen Formen und Größen hergestellt
wird, von allen bekannten Mischbatterien verwendet wird.
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In
dem speziellen beschriebenen Fall weist der Mischer einen Bolzen 8 auf,
der um die Längsachse
X durch den Griff 4 drehbar ist.
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Mit
Bezug auf die oben erwähnten
Figuren wird beschrieben, dass der erste Einlassweg 5 und der
zweite Einlassweg 6 durch ein erstes Anschlussrohr 5a und
ein zweites Anschlussrohr 6a an ein Heißwasserzulaufrohr 5b bzw.
ein Kaltwasserzulaufrohr 6b, die zu dem Verteilungsnetz
des Wasserwerks gehö ren,
angeschlossen sind. Auf eine ähnliche
Weise ist der dritte Weg 7 für den Mischwasserauslass durch
ein Anschlussrohr 7a an ein mit der Tülle 3 verbundenes
Rohr 7b angeschlossen.
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Gemäß der Erfindung
ist der Bediengriff 4 über
wenigstens einen Zahnradmechanismus 9 mit dem Bolzen 8 des
Mischers 2 verbunden.
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Der
vorhandene Zahnradmechanismus 9 überträgt jede Drehbewegung des Griffs 4 mit
einem Übersetzungsverhältnis, das
in Bezug auf die Anzahl der Zähne
der den Zahnradmechanismus 9 bildenden Zahnräder variabel
ist, zu dem Bolzen 8.
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Dies
vereinfacht eine bessere Abgabesteuerung, die präziser ist, wenn das Verhältnis der Übersetzung
ins Langsame zu dem Bolzen 8 hin größer ist.
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Insbesondere
ist in 2 bis 4 dargestellt, dass der Zahnradmechanismus 9 ein
Kegelräderpaar
umfasst, das aus einem ersten konischen Zahnritzel 10 gebildet
ist, welches am Bolzen 8 verkeilt ist und mit einem zweiten
konischen Zahnritzel 11 kämmt, das einen Drehzapfen 12 aufweist,
der mit dem Griff 4 mechanisch verbunden ist und mittels
eines Lagerelements 13, das mit dem Mischer 2 verbunden
ist, gelagert ist.
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Insbesondere
ist der Griff 4 mit dem Zapfen 12 des zweiten
Kegelrades 11 über
eine geformte Verbindungsstange 14 mit einer durchgehenden Bohrung 14a,
die an den Zapfen 12 und an einen durch eine Schraube 15 an
dem Griff 4 befestigten Ansatz 14b koppelt, verbunden.
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Es
ist offensichtlich, dass in einer davon verschiedenen Ausführungsform
der Griff 4 und die Verbindungsstange 14 einen
einzigen Körper
bilden und eine beliebige Form oder Größe annehmen können.
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Wiederum
in 2 bis 4 ist dargestellt, dass der
Mischer 2, der Zahnradmechanismus 9 und das Lagerelement 13 mit
einem Flansch 16 verbunden sind, der einen Schlitz 17 aufweist,
durch den sowohl der Ansatz 14b der Verbindungsstange 14 als auch
der Ansatz 4a des Griffs 4, an dem der Flansch angebracht
ist, herausragen.
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Der
Lagerflansch 16, wie in 5 gezeigt, wird
so angeordnet, dass er eine in einer Tragstruktur 19 ausgearbeitete
Aussparung 18, die einen eingebauten Mischer 2 und
die Anschlussrohre 5a, 6a, 7a, den Zahnradmechanismus 9 und
das Lagerelement 13 aufnimmt, schließt.
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Der
Lagerflansch 16 wird angebracht, um die Aussparung 18 zu
schließen,
und zwar mittels entfernbarer Verbindungsmittel, die Schrauben 20 umfassen,
wovon jede so angeordnet wird, dass sie durch das Loch 21 in
dem Lagerflansch 16 geht und in einer passenden Mutterschraube 22,
die sich in der Aussparung 18 befindet, aufgenommen wird.
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Es
muss präzisiert
werden, dass solche Mutterschrauben 22 im Inneren der Aussparung 18 während ihrer
Inbetriebsetzung installiert werden können.
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Gemäß einer
maßgeblichen
Ausführungsform,
die in 6 dargestellt ist, umfasst die Mischbatterie 1 außerdem einen
Kasten 23, der in die Aussparung 18 gleitend einführbar ist
und in dem der Mischer 2, die Anschlussrohre 5a, 6a und 7a,
der Zahnradmechanismus 9 und das Lagerelement 13 untergebracht
sind, wenn der Lagerflansch 16 so angeordnet ist, dass
er den Kasten 23 schließt.
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Eine
weitere maßgebliche
Ausführungsform ist
in 7 veranschaulicht. Sie weicht von den zuvor beschriebenen
Ausführungsformen
ab, denn der Lagerflansch 16 hält außerdem die Tülle 3,
die an ihm befestigt wird.
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Es
ist klar, dass eine solche maßgebliche Ausführungsform,
bei der die Tülle 3 an
dem Flansch 16 angebracht ist, unterstützen kann, dass der Flansch
so angeordnet werden könnte,
dass er entweder den Kasten 23 schließt, wie in 7 dargestellt
ist, oder dass er direkt die Aussparung 18 schließt.
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In
dem Fall, in dem die Tülle 3 zu
dem Lagerflansch 16 gehört,
könnte
eine Baueinheit-Ausführungsform,
als ein Beispiel, jene sein, die in 8 gezeigt
ist.
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Aufgrund
des bisher Beschriebenen scheint klar zu sein, dass die Mischbatterie
der Erfindung in allen dargestellten Ausführungsformen die zuvor festgelegten
Aufgaben erfüllt.
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In
der Tat genügt
es, nachdem die Aussparung 18 in die Tragstruktur 19 eingebracht
wurde, die Rohre, die den Mischer 2 an das Verteilungsnetz
und die Tülle 3 anschließen, zu
verbinden und demnach den Lagerflansch 16 direkt auf die
Aussparung 18 oder auf einen Kasten 23 aufzubringen,
in diesem Fall, vor dem Einsetzen des Letzteren in die Aussparung 18.
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Aufgrund
des bislang Beschriebenen ist folglich klar, dass die Tülle der
Erfindung die zuvor festgelegten Aufgaben erfüllt.
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Insbesondere
ist durch das Vorhandensein des Zahnradmechanismus 9 die
Einstellung präziser, da
die Drehbewegung des Bolzens 8, der den Mischer 2 steuert,
durch das Bewegen des Griffs 4 leichter steuerbar ist.
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Außerdem ist
es möglich,
durch Verändern der Übersetzungsverhältnisses
und folglich des Durchmessers der miteinander kämmenden Kegelräder 10 und 11,
die den Zahnradmechanismus 9 bilden, auf geeignete Art,
das Übersetzungsverhältnis und
folglich das Verhältnis
zwischen der Bewegung des Griffs und der Winkelbewegung des Bolzens 8 des
Mischers 2 zu verändern.
Mit anderen Worten: Es ist möglich,
das Ausmaß der
Bewegung des Bedienungsgriffs und der Abgabeöffnung auf verschiedene Weise
miteinander zu verknüpfen.
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Ferner
macht das Vorhandensein des Lagerflansches 16, an dem der
Mischer 2, der Zahnradmechanismus 9 und das Lagerelement 13 angebracht sind,
die Demontage und den Austausch der Mischbatterie schneller und
preiswerter im Vergleich zu den herkömmlichen Tüllen. In der Tat genügt es, nachdem
der Lagerflansch 16 entweder aus der Aussparung 18 oder
aus dem entsprechenden Kasten 23 entfernt worden ist, die
Schläuche
nacheinander loszumachen, um den Austausch durchzuführen.
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Es
ist offensichtlich, dass, wie zuvor erwähnt wurde, die Tülle 3 von
jeder Art oder Form sein kann.
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In
der maßgeblichen
Phase können
Ausführungsformen,
die sowohl die Montage als auch die Bautätigkeit leichter machen können, auf
die Mischbatterie der Erfindung Anwendung finden.
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Wenn
die maßgeblichen
Ausführungsformen,
die nicht beschrieben oder in der beigefügten Zeichnung veranschaulicht
worden sind, in den Schutzumfang der folgenden Ansprüche fallen,
sollen sie in dem vorliegenden Patent eingeschlossen sein.