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Die
vorliegende Erfindung betrifft optische Filter in der Form optischer
Beschichtungen, die auf Substrate aufgebracht werden. Die vorliegende
Erfindung betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, optische Filter
für Fotovoltaikzellen,
insbesondere Solarzellen.
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Fotovoltaikzellen
wie z.B. Solarzellen verfügen
typischerweise über
ein bevorzugtes optisches Betriebsspektrum, über das/in dem die Fotovoltaikzelle
arbeiten soll. Der Grund dafür
kann darin liegen, dass die Auslegung der Zelle bewirkt, dass diese
in Bezug auf die optische Strahlung in einem solchen bevorzugten Spektrum
relativ effizient arbeitet oder relativ empfindlich für dieses
ist. Alternativ oder zusätzlich
ist es möglich,
dass optische Strahlung außerhalb
des Betriebsspektrums den Betrieb der Zelle beeinträchtigt.
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Beispielsweise
sinkt die Effizienz des fotoelektrischen Umwandlungsprozesses vieler
Fotovoltaikzellen mit zunehmender Zellentemperatur. Deshalb verwenden
viele Solarzellen Filter, die dazu ausgelegt sind, diejenigen Strahlungswellenlängen aus
der auf die Zellen fallenden Strahlung zu entfernen, die dazu neigen, die
Zelle zu erwärmen.
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Typischerweise
sind die Filter dazu ausgelegt, einfallende Infrarot-(IR)-Strahlung
zu reflektieren. Es können
auch andere Filter verwendet werden, die dazu ausgelegt sind, andere
Typen optischer Strahlung auszuschließen, wie z.B. Ultraviolett-(UV)-Strahlung,
die bestimmte Bauteile der Solarzelle beschädigen kann. Diese anderen Filter
können
separat von den Filtern des IR-Typs ausgebildet sein. Alternativ
kann ein einziges „Bandpass"-Filter verwendet
werden, das dazu ausgelegt ist, nicht nur IR-Strahlung, sondern
auch UV-Strahlung aus der Strahlung zu entfernen, die auf eine Solarzelle
fällt,
und gleichzeitig auch die optische Filterstrahlung „passieren" zu lassen, die innerhalb
eines Spektralbands liegt, das von der ausgeschlossenen IR- und UV-Strahlung
begrenzt wird.
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Im
Allgemeinen spricht eine Siliziumsolarzelle wirksam auf Strahlung
der Wellenlängen
zwischen 0,40 μm
und 1,10 μm
an. Solarenergie außerhalb
dieses Bands wird allgemein nicht in Elektrizität umgewandelt, und wärmt die
Solarzelle im Fall einer Absorption lediglich auf, wodurch deren
Effizienz sinkt. Bestimmte Typen optischer Bandpassfilter weisen
eine mehrschichtige Stapelstruktur auf, die auf einem Substrat angeordnet
ist, z.B. einem Glassubstrat. Derartige mehrschichtige Bandpassfilter
sind dazu ausgelegt, IR-Strahlung (oder Nah-IR-Strahlung) zu reflektieren,
die unmittelbar an eine Seite eines Strahlungsspektralbands angrenzt,
auf dem die Solarzelle arbeiten soll (z.B. Wellenlängen von
0,40 μm
bis 1,1 μm),
und dazu, optische Strahlung weiterzuleiten, die innerhalb des Spektralbands
liegt, und dazu, UV-Strahlung zu reflektieren, die an die andere Seite
des Spektralbands der Solarzelle angrenzt.
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Die
Bandpass-Weiterleitungsspektren solcher Mehrschichtfilter werden
hergestellt, indem die Schichtstapel aus sich wiederholenden Paaren
benachbarter Schichten ausgebildet werden, wobei jeweils eine Schicht
eines Paares aus einem Material mit einer Brechzahl besteht, die
sich von der Brechzahl der anderen Schicht des Paares unterscheidet.
Auf diese Weise weist der resultierende mehrschichtige Stapel eine
Brechzahl auf, die mit zunehmender Tiefe des mehrschichtigen Stapels
periodisch zwischen zwei Werten hin und her wechselt.
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Wie
Fachleute wissen, ergibt sich die „optische Dicke" einer Schicht durch
Multiplizieren der physikalischen Dicke der Schicht mit der Brechzahl
des Schichtmaterials für
eine bestimmte Wellenlänge
optischer Strahlung. Eine Schicht von konstanter physikalischer
Dicke weist also eine optische Dicke auf, die von der Wellenlänge der
optischen Strahlung abhängig
ist, die durch sie hindurch gelangt.
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Durch
passende Steuerung der physikalischen Dicke jeder der zwei Schichten
in dem sich wiederholenden Schichtenpaar, derart, dass jede eine
optische Dicke aufweist, die gleich ¼ einer vorbestimmten optischen „Auslegungs"-Wellenlänge ist
(z.B. einer IR-Wellenlänge),
bewirkt der mehrschichtige Stapel, dass die Reflexion optischer
Strahlung nicht nur an der vorbestimmten „Auslegungs"-Wellenlänge (und
um diese herum) auftritt, sondern auch an anderen Wellenlängen (und
um diese herum), die Frequenzen „höherer Ordnung" entsprechen, welche
gleich einem ungeraden ganzzahligen Vielfachen der „Auslegungs"-Frequenz sind. Das
Ergebnis ist als „1/4-Wellen"-Stapel oder „Interferenzfilter" bekannt.
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Auf
diese Weise kann ein Viertelwellenstapel als optisches Filter zum
Reflektieren von IR-Strahlung verwendet werden, indem die vorbestimmte
Wellenlänge
als eine geeignete IR-Wellenlänge
ausgewählt
wird, derart, dass benachbart zu einem gewünschten Spektralpassband ein
Reflexionsband ausgebildet wird. Ein Nachteil solcher Interferenzfilter
ist jedoch der, dass die genannten Reflexionsbänder „höherer Ordnung" häufig weit
innerhalb des gewünschten
Spektralbands liegen. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass die Filter
auch Strahlung reflektieren, deren Reflexion nicht erwünscht ist.
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Es
wurden andere Typen optischer Mehrstapel-Interferenzfilter vorgestellt,
bei denen der mehrschichtige Stapel aus Materialien besteht, die
drei verschiedene Brechzahlen anstelle von nur zwei verschiedenen aufweisen.
Ein Beispiel für
diese Art optischen Filters ist in
US
6 107 564 beschrieben. Indem die drei verschiedenen Schichttypen
in geeigneter Weise in einem sich wiederholenden Muster in dem Schichtstapel
ange ordnet werden, kann die resultierende Struktur die ersten der
störenden
Reflexionsbänder „höherer Ordnung" reflektieren, die
normalerweise in einfachen ¼-Wellenstapeln
auftreten, wie oben erörtert.
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Ein
gemeinsames Merkmal der einfachen ¼-Wellenstapel mit zwei Brechzahlen
und der genannten Stapel mit drei Brechzahlen ist jedoch das Vorhandensein
einer Diskontinuität
in der Brechzahl zwischen benachbarten Stapelschichten. Diese Diskontinuität tritt
aufgrund plötzlicher
Veränderungen
im Material (und in dessen optischen Eigenschaften) an der Berührungsfläche zwischen
benachbarten Stapelschichten auf. Derartige Diskontinuitäten beeinträchtigen
die Leistung und Struktur des Filters aus folgenden Gründen.
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Die
Stärke
des mehrschichtigen Stapels hängt
in empfindlicher Weise vom Ausmaß der Berührungsflächenhaftung zwischen benachbarten
Stapelschichten ab. Da benachbarte Schichten bei den genannten Vorrichtungen
des Stands der Technik aus unterschiedlichen Materialien bestehen,
kommt es häufig
vor, dass die Unterschiede (entweder chemische und/oder physikalische)
zwischen diesen benachbarten Schichten die Stärke der Berührungsflächenverbindung senken, was
dazu führt,
dass die Berührungsfläche die
Stelle mit der größten Strukturschwäche im mehrschichtigen
Stapel ist.
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Ferner
ist das Übertragungsspektrum
von existierenden Interferenzfiltern wie z.B. den oben beschriebenen
in Bereichen zwischen aufeinander folgenden Reflexionsbändern nicht
gleichmäßig durchlässig. Das heißt, obwohl
die Reflexionsbänder
solcher Interferenzfilter im Allgemeinen vor allem auf ein begrenztes
Spektralband beschränkt
sind, ist dies nicht vollständig
der Fall. Stattdessen weisen die so genannten Reflexions-„Bänder" häufig
eine starke Welligkeit oder Transienten optischer Nicht-Null-Reflektanz
in Spektralbereichen innerhalb des Passbands des Filters auf.
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Diese
Spreizung/Streuung des Reflexionsbands in das Passband geht hauptsächlich auf
die Diskontinuität
der Brechzahl zurück,
die an der Berührungsfläche aufeinander
folgender Schichten in einem Stapel auftritt. Sie beeinträchtigt das Übertragungsspektrum
derartiger Filter, da sie die optische Strahlung abschwächt, die
an eine darunter liegende Solarzelle weitergeleitet werden soll.
Daher wird die Effizienz der Solarzelle reduziert.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, wenigstens einige der
genannten Mängel
des Stands der Technik zu überwinden.
Es ist außerdem
eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine größere Flexibilität der Auslegung
zuzulassen, wenn die Struktur eines optischen Filters variiert wird,
um seine Leistung zu optimieren.
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In
einem ersten ihrer Aspekte kann die vorliegende Erfindung deshalb
ein optisches Filter mit einem Substrat bereitstellen, das mehrere
Schichten aus Materialien aufweist, die darauf gestapelt sind, wobei
jede dieser Schichten aus einem oder mehreren der Folgenden ausgebildet
ist:
einem ersten Material, das eine erste Brechzahl aufweist;
und einem zweiten Material, das eine zweite Brechzahl aufweist,
die kleiner ist als die erste Brechzahl;
wobei die mehreren
Schichten aus Materialien jeweils eine erste Schicht und eine zweite
Schicht aufweisen, wobei eine dritte Schicht, die aus dem ersten
Material (H) ausgebildet ist, zwischen der ersten Schicht und der zweiten
Schicht gestapelt ist;
wobei die optische Dicke jeder der ersten
und zweiten Schicht größer ist
als die optische Dicke der dritten Schicht,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Schicht und die zweite Schicht jeweils aus einem
inhomogenen Gemisch (M) des ersten Materials (H) und des zweiten
Materials (L) ausgebildet sind, dass die optische Dicke der ersten
Schicht und der zweiten Schicht jeweils in ihrer Größe von dem
Wert 2Q um weniger als Q/2 abweicht, und die optische Dicke der
dritten Schicht in ihrer Größe von dem
Wert Q um weniger als Q/2 abweicht, wobei Q die Dicke einer jeweiligen
Schicht ist, die durchquert wird von im Wesentlichen einem Viertel
einer Wellenlänge
optischer Strahlung einer gemeinsamen Referenzwellenlänge, auf
der die optischen Dicken bestimmt werden, und dass alle Variationen
der Brechzahl (21 oder 25 oder 27; 23 oder 26 oder 28)
der ersten und zweiten Schicht diese Brechzahl erhöhen, indem
die Tiefe der jeweiligen Schicht von Regionen derselben, die von der
dritten Schicht entfernt sind, hin zu Regionen derselben, die nahe
an der dritten Schicht angeordnet sind, zunimmt.
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Aufgrund
der inhomogenen Mischung des ersten und des zweiten Materials variiert
beim Ausbilden der ersten und zweiten Schicht die Brechzahl mit
der Tiefe der Schichten zwischen Werten, die größer als die zweite Brechzahl
und kleiner als die erste Brechzahl sind.
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Indem
also ein Interferenzfilter (auf einem Substrat) in Form eines mehrschichtigen
Stapels ausgebildet wird, der eine sich wiederholende Gruppe von
Schichten aufweist, wobei die Gruppe wenigstens eine Schicht mit
einer relativ hohen Brechzahl beinhaltet, die zwischen zwei Schichten
mit einer variierenden (aber niedrigeren) Brechzahl liegt, kann
beispielsweise ein Interferenzfilter bereitgestellt werden, das
Welligkeit, Oszillationen oder Transienten optischer Nicht-Null-Reflektanz im Wesentlichen
reduziert, die anderenfalls außerhalb
des Hauptreflektanzbands und der Reflektanzbänder „höherer Ordnung" des mehrschichtigen
Stapels auftreten. Das heißt,
das Übertragungsspektrum
des resultierenden Mehrstapelfilters neigt dazu, im Wesentlichen
in stärker
monotoner Weise innerhalb des Passbands/über das Passband des Filters
hinweg zu vari ieren, oder, falls nicht monoton, wenigstens mit einer
geringeren Amplitude darin zu oszillieren.
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Ferner
kann die vorliegende Erfindung jede Diskontinuität der Brechzahl und der Zusammensetzung/Struktur
des Materials zwischen benachbarten Schichten eines mehrschichtigen
Stapels reduzieren oder im Wesentlichen beseitigen. Da also ein
Abschnitt einer inhomogenen Schicht, der unmittelbar an eine benachbarte
Schicht angrenzt, im Wesentlichen sehr ähnlich wie diese (oder identisch
zu dieser) benachbarten Schicht ist, wird die Verbindung dieser
zwei fraglichen Schichten an ihrer Berührungsfläche verstärkt, was auch die mehrschichtige
Struktur an dieser Berührungsfläche verstärkt.
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Man
wird also verstehen, dass jede „Schicht" des optischen Filters der vorliegenden
Erfindung mit einer bestimmten Auswahl von Anteilen derselben zwei
Einsatzmaterialien ausgebildet ist. Der Begriff „Schicht" im hier verwendeten Sinne bezeichnet
deshalb Strata unterschiedlicher Materialzusammensetzung, die in
einem kontinuierlich ausgebildeten Gegenstand auftreten, wodurch
jedes Stratum einer bestimmten Zusammensetzung/bestimmen Zusammensetzungen
im Material entspricht, das den kontinuierlichen Gegenstand bildet, anstatt
lediglich der Kollokation oder Verbindung unabhängiger Schichten zu entsprechen.
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Wie
Fachleute wissen werden, ergibt sich die „optische Dicke" einer Materialschicht
durch das Multiplizieren der physikalischen Dicke der Schicht mit
der Brechzahl dieser Schicht. Bei Schichten mit variierender Brechzahl
ergibt sich die optische Dicke durch Integration der tiefenabhängigen Brechzahl
für die
Tiefe der fraglichen Schicht.
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Vorzugsweise
weichen die optische Dicke der ersten Schicht und diejenige der
zweiten Schicht in ihrem Ausmaß jeweils
um weniger als Q/2 von einem Wert 2Q ab, und die optische Dicke
der dritten Schicht weicht in ihrem Ausmaß um weniger als Q/2 von dem
Wert Q ab, wobei Q die optische Dicke einer jeweiligen Schicht ist,
durch die im Wesentlichen ¼ einer
Wellenlänge
optischer Strahlung einer gemeinsamen Referenzwellenlänge gelangt,
auf der die optischen Dicken bestimmt werden.
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Es
wurde festgestellt, dass, ausgehend von einer Grundauslegungsvorlage,
bei der die optische Dicke der ersten, dritten und zweiten Schicht
eines Stapels jeweils wie folgt ist: (2Q, Q, 2Q); die Leistung des
Filters optimiert werden kann, indem anschließend diese drei optischen Dicken
während
der Auslegung des Filters vor seiner Fertigung variiert werden.
Diese Variation wird natürlich
durch Variieren der physikalische Dicke der relevanten Schichten
erreicht, derart, dass die entsprechende optische Dicke vom Startwert
der Grundauslegungsvorlage um einen geeigneten Wert abweicht, vorausgesetzt,
dass die Variation im Wert der optischen Dicke weniger als Q/2 beträgt.
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Beispielsweise
kann die optische Dicke der ersten Schicht im Wesentlichen gleich
der optischen Dicke der zweiten Schicht sein, oder die zwei Schichten
können
eine unterschiedliche optische Dicke aufweisen. In jedem Fall kann
die optische Dicke der ersten und der zweiten Schicht gleich 2Q
sein oder nicht, abhängig davon,
ob die Auslegungsoptimierung dies erforderlich macht.
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Alternativ
kann die optische Dicke der ersten Schicht und der zweiten Schicht
jeweils gleich dem Wert 2Q sein. Die optische Dicke der dritten
Schicht kann ebenfalls beim Optimieren der Auslegungsleistung variiert werden,
und kann im Wesentlichen gleich dem Wert Q sein, oder kann von diesem
Wert um weniger als Q/2 abweichen.
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Vorzugsweise
weist das optische Filter in seinen Schichten ein Paar äußere Schichten
auf, die jeweils aus dem ersten Material ausgebildet sind, und zwischen
denen die erste, zweite und dritte Schicht gestapelt sind. Dies
führt zu
einer fünfschichtigen
Verschachtelung der ersten, zweiten und dritten Schicht, die zwischen dem
Paar von äußeren Schichten
angeordnet sind.
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Die
optische Dicke jeder äußeren Schicht
weicht in ihrem Wert vorzugsweise um weniger als Q/2 von der Größe Q ab.
So kann auch die optische Dicke der äußeren Schichten selbst einzeln
innerhalb der genannten Grenzen variiert werden, um die Optimierung
der Filterleistung insgesamt zu unterstützen. Beispielsweise kann die
optische Dicke jeder einzelnen Schicht des Paars von äußeren Schichten
voneinander abweichen, oder im Wesentlichen gleich sein. Wenn die
optische Dicke jeder äußeren Schicht
im Wesentlichen gleich ist, kann diese gemeinsame optische Dicke
gleich Q sein, oder von Q abweichen (um weniger als Q/2).
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Es
versteht sich, dass der Begriff „inhomogenes Gemisch" im Zusammenhang
mit dem Mischen der Materialien mit unterschiedlicher Brechzahl
sich auf die Art der relativen Anteile gemischter Komponenten bezieht
(die das Gemisch bilden), die wenigstens über einen Abschnitt der Tiefe
der Schicht hinweg, welche aus dem inhomogenen Material ausgebildet
ist, nicht homogen sind. Aus dieser Inhomogenität des Gemischs ergibt sich
eine Variation der Brechzahl der so ausgebildeten Schicht zwischen
unterschiedlichen Tiefenpositionen in eben dieser Schicht.
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Die
Brechzahl der ersten und/oder zweiten Schicht kann kontinuierlich über wenigstens
einen Abschnitt der Tiefe der jeweiligen Schicht variieren. Alternativ
oder zusätzlich
kann die Brechzahl der ersten und/oder zweiten Schicht über wenigstens
einen Abschnitt der jeweiligen Schicht im Wesentlichen stufenweise variieren.
Bei einer solchen Anordnung kann die erste und/oder zweite Schicht
ein physikalisch kontinuierlicher Gegenstand sein, der nicht physikalisch
diskontinuierlich ist, sondern eine räumliche Verteilung (inhomogen) des
Gemischs aufweist, was zu abrupten/schnellen oder im Wesentlichen
stufenartigen Veränderungen
der Brechzahl der Schicht in bestimmten Regionen ihrer Tiefe führt, wo
die Veränderungen
im Gemisch sich entsprechend abrupt/schnell oder im Wesentlichen
stufenweise (oder nahezu stufenweise) ändern.
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Alle
Variationen der Brechzahl der ersten und/oder zweiten Schicht können abrupt/schnell
oder im Wesentlichen stufenweise erfolgen. In einem solchen Fall
können
die erste und/oder zweite Schicht vorzugsweise mehrere Unterregionen
aufweisen, von denen jede aus einem homogenen Gemisch des ersten
Materials und des zweiten Materials ausgebildet ist, wodurch das
homogene Gemisch, das eine jeweilige Unterregion bildet, sich von
dem homogenen Gemisch unterscheidet, das unmittelbar benachbarte
Unterregionen innerhalb der Zwischenschicht bildet, derart, dass
die Brechzahl jeder dieser Unterregionen im Wesentlichen über die
Tiefe der Unterregion hinweg konstant ist, und die Brechzahl der
jeweiligen ersten und/oder zweiten Schicht abrupt/schnell oder im
Wesentlichen stufenweise zwischen ihren aufeinander folgenden Unterregionen
variiert.
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Dies
führt zu
einer „Digitalisierung" der Variationen
der Brechzahl der ersten/zweiten Schicht. Wiederum können die
benachbarten Unterregionen der digitalisierten ersten/zweiten Schicht
innerhalb einer jeweiligen physikalisch kontinuierlichen Schicht
physikalisch kontinuierlich ausgebildet sein. Indem jedoch das inhomogene
Gemisch der zwei Materialien in geeigneter Weise gesteuert wird,
kann das Gemisch dazu gebracht werden, sich zwischen benachbarten
Unterregionen stufenweise zu verändern,
und so eine entsprechende „Stufung" zwischen den Brechzahlen
zu bewirken.
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Bei
einer solchen Anordnung sowie in anderen Anordnungen können alle
Variationen der Brechzahl der ersten und/oder zweiten Schicht mit
zunehmender Tiefe der jeweiligen Schicht von Regionen derselben, die
von der dritten Schicht entfernt sind, hin zu Regionen derselben,
die nahe an der dritten Schicht angeordnet sind, diese Brechzahl
erhöhen.
So kann beispielsweise die oben genannte Digitalisierung auf eine
Brechzahl-„Rampe" angewandt werden,
oder es kann eine gleichmäßig variierende
Brechzahlrampe vorliegen.
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Die
Schichten sind vorzugsweise derart angeordnet, dass sie einen Stapel
aus Schichten bilden, bei dem aufeinander folgende Schichten in
einer sich über
die Tiefe des Stapels periodisch wiederholenden Abfolge angeordnet
sind.
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Das
Filter kann derart angeordnet sein, dass es im Wesentlichen zumindest
Infrarotstrahlung reflektiert, und optische Strahlung wenigstens
im sichtbaren optischen Spektrum weiterleitet. Das Filter kann dazu angeordnet
sein, zumindest Infrarotstrahlung und Ultraviolettstrahlung zu reflektieren.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch eine Abdeckung für eine Fotovoltaikzelle bereitstellen,
die ein Filter gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung aufweist, und eine Fotovoltaikzelle aufweisen
kann, die eine solche Abdeckung aufweist. Die Fotovoltaikzelle ist
vorzugsweise eine Solarzelle.
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In
einem zweiten Aspekt kann die vorliegende Erfindung ein optisches
Filter bereitstellen, das ein Substrat aufweist, auf dem eine Schicht
angeordnet ist, die aus einem inhomogenen Material ausgebildet ist,
das aus Folgendem besteht:
einem ersten Material mit einer
ersten Brechzahl; und einem zweiten Material mit einer zweiten Brechzahl,
die kleiner ist als die erste Brechzahl;
wobei die inhomogene
Mischung derart vorgesehen ist, dass der Wert der Brechzahl der
Schicht mit der Tiefe der Schicht zwischen Werten oszilliert, die
größer sind
als die zweite Brechzahl, und kleiner als die erste Brechzahl. Dies
kann entweder eine Alternative zu einem Filter des mehrschichtigen
Stapeltyps bilden, oder einen Teil desselben darstellen. In erstgenannten
Fall ergeben die oszillierenden Variationen der Brechzahl ein Filter, das
ein Hauptreflexionsband aufweist (das an einer IR-Frequenz zentriert
sein kann), und im Wesentlichen keine Reflexionsbänder des
Typs „höhere Ordnung" aufweist. Da Reflexionsbänder „höherer Ordnung" in einem solchen
Fall unterdrückt
werden, kann das Filter als IR-Filter mit nur wenig oder im Wesentlichen
keiner Reflexion anderer Wellenlängen
außerhalb
des einzelnen Reflexionsbands arbeiten.
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Die
oszillierenden Variationen des Brechzahlwertes dieser Schicht gemäß der Erfindung
in ihrem zweiten Aspekt können
wenigstens einige abrupte/schnelle oder im Wesentlichen stufenartige
Variationen beinhalten, oder es kann sich bei den Variationen hauptsächlich (oder
nur) um solche abrupten/schnellen oder im Wesentlichen stufenartigen
Variationen handeln. In einem solchen Fall kann die Schicht vorzugsweise
mehrere Unterregionen aufweisen, von denen jede aus einem homogenen
Gemisch des ersten Materials und des zweiten Materials ausgebildet
ist, wobei das homogene Gemisch, das eine jeweilige Unterregion
bildet, sich von dem homogenen Gemisch unterscheidet, das unmittelbar
benachbarte Unterregionen innerhalb der Schicht bildet, derart,
dass die Brechzahl einer jeden Unterregion im Wesentlichen über die
Tiefe der Unterregion hinweg konstant ist, und die Brechzahl der
Schicht zwischen ihren aufeinander folgenden Unterregionen abrupt/schnell
oder im Wesentlichen stufenweise variiert.
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Auf
diese Weise kann die oszillierende Brechzahl der Schicht eine zum
Teil oder vollständig „digitalisierte" Oszillation sein
(z.B. eine digitalisierte Wellenform), anstelle einer kontinuierlichen
Oszillation (z.B. einer Welle), wie es alternativ der Fall sein
könnte.
Ein optisches Filter gemäß dem zweiten
Aspekt der Erfindung kann ein Filter für eine Fotovoltaikzelle wie
z.B. eine Solarzelle bilden. Beispielsweise kann eine Solarzelle
mit einem optischen Filter gebildet werden, das nur eine oszillierende
(z.B. Wellen-)Schichtauslegung (digitalisiert oder nicht) gemäß der vorliegenden
Erfindung in ihrem zweiten Aspekt aufweist. Alternativ kann eine
solche Wellenauslegung an anderen Filterschichten innerhalb eines
Stapels von Filterschichten gemäß der Erfindung in
ihrem ersten Aspekt angrenzen. Beispielsweise kann die Wellenauslegung
auf eine oder beide der ersten und zweiten inhomogen gemischten
Schichten der Erfindung in ihrem ersten Aspekt angewandt werden.
Vorzugsweise weist die Wellenauslegung eine quintische Form auf,
die über
die gesamte Breite einer jeweiligen Schicht hinweg eine Periode
einer Sinuskurvenoszillation in der Brechzahl der Schicht aufweist.
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Das
optische Filter gemäß entweder
dem ersten oder dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung, und
alle seine zuvor genannten bevorzugten Varianten oder Alternativen,
können
für eine
Fotovoltaikzelle vorgesehen sein, und auf diese Weise für eine Solarzelle.
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Man
wird leicht verstehen, dass die vorliegende Erfindung in ihrem ersten
und zweiten Aspekt und gemäß allen
oben genannten Varianten und bevorzugten Merkmalen ein Verfahren
zum Herstellen eines optischen Filters implementiert.
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Entsprechend
kann die vorliegende Erfindung in einem dritten Aspekt ein Verfahren
zum Herstellen eines optischen Filters zur Benutzung mit einer Fotovoltaikzelle
bereitstellen, wobei das Verfahren Folgendes beinhaltet:
Bereitstellen
eines Substrats;
Stapeln von mehreren Schichten aus Materialien
auf dem Substrat, wobei jede der Schichten aus einem oder beiden
von Folgenden ausgebildet ist:
einem ersten Material mit einer
ersten Brechzahl; und
einem zweiten Material mit einer zweiten
Brechzahl, die kleiner ist als die erste Brechzahl;
beinhaltend
das Ausbilden einer ersten Schicht und einer zweiten Schicht der
mehreren Schichten, und das Ausbilden aus dem ersten Material einer
dritten Schicht der mehreren Schichten, die zwischen der ersten
und zweiten Schicht gestapelt ist, wobei die optische Dicke jeder
der ersten und zweiten Schicht größer ist als die optische Dicke
der dritten Schicht,
dadurch gekennzeichnet, dass es Folgendes
beinhaltet:
Ausbilden der ersten Schicht und der zweiten Schicht
aus einem inhomogenen Gemisch des ersten Materials und des zweiten
Materials, und wobei die erste Schicht und die zweite Schicht jeweils
mit einer optischen Dicke ausgebildet werden, die in ihrer Größe von dem
Wert 2Q um weniger als Q/2 abweicht, und die dritte Schicht mit
einer optischen Dicke ausgebildet wird, die in ihrer Größe um weniger
als Q/2 von dem Wert Q abweicht, wobei Q die Dicke einer jeweiligen
Schicht ist, die durchquert wird von im Wesentlichen einem Viertel
einer Wellenlänge
optischer Strahlung einer gemeinsamen Referenzwellenlänge, auf
der die optischen Dicken bestimmt werden, und wobei die erste und/oder
zweite Schicht derart ausgebildet werden, dass alle Variationen der
Brechzahl der ersten und/oder zweiten Schicht diese Brechzahl erhöhen, indem
die Tiefe der jeweiligen Schicht von Regionen derselben, die von
der dritten Schicht entfernt sind, hin zu Regionen derselben, die
nahe an der dritten Schicht angeordnet sind, zunimmt.
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Wegen
der inhomogenen Mischung des ersten und des zweiten Materials beim
Ausbilden der ersten und zweiten Schicht variiert die Brechzahl
der ersten und zweiten Schicht mit der Tiefe der Zwischenschichten zwischen
Werten, die größer sind
als die zweite Brechzahl, und kleiner als die erste Brechzahl.
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Die
erste Schicht und die zweite Schicht können derart ausgebildet werden,
dass ihre optische Dicke unterschiedlich ist, oder derart, dass
ihre optische Dicke im Wesentlichen gleichwertig ist. Wenn die erste
und die zweite Schicht jeweils mit einer optischen Dicke gleichen
Wertes ausgebildet werden, kann dieser Wert im Wesentlichen gleich
2Q sein, oder er kann gleich einem anderen Wert sein, der von 2Q
um weniger als Q/2 abweicht. Die dritte Schicht kann derart ausgebildet
werden, dass sie eine optische Dicke aufweist, die im Wesentlichen
gleich Q ist.
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Das
Verfahren kann den Schritt beinhalten, ein Paar von äußeren Schichten
auszubilden, die Teil der mehreren Schichten sind, wobei jede aus
dem zweiten Material ausgebildet wird, wobei die äußeren Schichten so
ausgebildet werden, dass die erste, zweite und dritte Schicht zwischen
ihnen gestapelt sind. Das Paar äußerer Schichten
kann derart ausgebildet werden, dass die optische Dicke einer jeden
solchen Schicht in ihrem Wert um weniger als Q/2 von der Größe Q abweicht.
Die optische Dicke einer jeden Schicht des Paares äußerer Schichten
kann im Wesentlichen gleich sein, und kann auch im Wesentlichen
gleich dem Wert Q sein.
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Man
wird verstehen, dass zum Zweck der Optimierung der Leistung des
resultierenden Filters Variationen der optischen Dicke von einer,
einigen oder allen Schichten des optischen Filters (einschließlich der
ersten, zweiten, dritten und äußeren Schichten)
vorgenommen werden können.
Das Verfahren gemäß der Erfindung
in ihrem dritten Aspekt kann deshalb das Variieren der optischen
Dicke von einer, einigen oder allen Schichten der mehreren Schichten
beinhalten, zu dem Zweck, die Spektralantwort des optischen Filters
zu optimieren, um: Sonnenstrahlung innerhalb eines Wellenbands weiterzuleiten,
für das
die Solarzelle in ihrer Empfindlichkeit dafür operativ ausgelegt ist; und
um die Sonnenstrahlung außerhalb
des Bands zu reflektieren.
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Gemäß diesem
Verfahren können
die erste und/oder zweite Schicht derart ausgebildet werden, dass ihre
Brechzahl kontinuierlich über
wenigstens einen Teil der Tiefe der jeweiligen Schicht hinweg variiert.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
die erste und/oder zweite Schicht derart ausgebildet werden, dass ihre
Brechzahl über
wenigstens einen Teil der Tiefe der jeweiligen Schicht hinweg im
Wesentlichen stufenweise variiert.
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Die
erste und/oder zweite Schicht können
derart ausgebildet werden, dass alle Variationen ihrer Brechzahl
im Wesentlichen stufenweise auftreten.
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Die
erste und/oder zweite Schicht können
mit mehreren Unterregionen ausgebildet werden, von denen jede aus
einem homogenen Gemisch des ersten Materials und des zweiten Materials
ausgebildet wird, wobei sich das homogene Gemisch, das eine der
Unterregionen bildet, von dem homogenen Gemisch unterscheidet, das
innerhalb der ersten und/oder zweiten Schicht unmittelbar benachbarte
Unterregionen bildet, derart, dass die Brechzahl jeder dieser Unterregionen
im Wesentlichen über
die Tiefe der Unterregion hinweg konstant ist, und die Brechzahl
der ersten und/oder zweiten Schicht zwischen ihren aufeinander folgenden
Unterregionen im Wesentlichen stufenweise variiert.
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Die
erste und/oder zweite Schicht können
derart ausgebildet werden, dass alle Variationen der Brechzahl der jeweiligen
Schicht diese Brechzahl mit zunehmender Tiefe der Schicht von Regionen
derselben, die von der dritten Schicht entfernt sind, hin zu Regionen,
die nahe der dritten Schicht angeordnet sind, erhöhen.
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Die
Schichten werden vorzugsweise derart angeordnet, dass ein Stapel
aus Schichten gebildet wird, in dem aufeinander folgende Schichten
in einer sich über
die Tiefe des Stapels hinweg periodisch wiederholenden Abfolge angeordnet
sind.
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Die
Schichten werden vorzugsweise derart angeordnet, dass sie im Wesentlichen
wenigstens Infrarotstrahlung reflektieren, und optische Strahlung
wenigstens im sichtbaren Spektralbereich weiterleiten.
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Die
Schichten werden vorzugsweise derart angeordnet, dass sie im Wesentlichen
wenigstens Infrarotstrahlung und Ultraviolettstrahlung reflektieren.
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Im
Folgenden sollen unter Bezugnahme auf die begleitenden Figuren nicht
beschränkende
Beispiele der Erfindung beschrieben werden, wobei:
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1 ein Übertragungsspektrum
für ein
einfaches optisches Mehrstapelfilter des ¼-Welleninterferenztyps zeigt,
wobei das Spektrum ein Hauptreflexionsband und ein Reflexionsband
der „höheren Ordnung" aufweist, sowie
Reflektanzwelligkeit/Oszillationen dazwischen;
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2a, 2b und 2c die
Variation der Brechzahl eines Teils des mehrschichtigen Stapels
eines optischen Filters darstellen;
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3 ein Übertragungsspektrum
für ein
optisches Mehrschichtstapelfilter des Interferenztyps zeigt, das
mehrschichtige Stapel der in 2a, 2b oder 2c gezeigten
Form verwendet;
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4 ein
mehrschichtiges optisches Filter zeigt, das mehrere gestapelte Schichtverschachtelungen zeigt,
wobei jede Verschachtelung ein mehrschichtiger Stapel des in 2a, 2b oder 2c gezeigten Typs
ist.
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Bezug
nehmend auf 1 ist ein typisches optisches Übertragungsspektrum 1 für ein einfaches
optisches Mehrschichtstapelfilter des Interferenztyps (oder ¼-Wellentyps) bekannten
Typs gezeigt, das einen Stapel aus Schichten mit abwechselnd hoher
und niedriger Brechzahl aufweist, wobei jede Schicht eine optische Dicke
von ¼ aufweist,
wobei λ0 eine vorgegebene „Auslegungs"-Wellenlänge ist
(z.B. λ0 = 1.250 nm). Das Spektrum zeigt die Variation
des optischen Übertragungskoeffizienten
(T) des Filters als eine Funktion einer Wellenlänge (λ) einer einfallenden optischen
Strahlung in einem Spektralbereich, der die Betriebsbandbreite einer
typischen Solarzelle umspannt (z.B. von etwa 400 nm bis etwa 1.100
nm der optischen Wellenlänge).
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Das Übertragungsspektrum 1 weist
ein breites Hauptreflexionsband 2 auf (d.h. eine Übertragung,
die niedrig oder gleich null ist), das um eine optische Wellenlänge von
1.250 nm innerhalb des IR-Bereichs des optischen Spektrums zentriert
ist, sowie ein relativ schmales Reflexionsband der „höheren Ordnung" 3, das
um eine optische Wellenlänge
von 417 nm (d.h. annäherungsweise
417 = 1.250/3) innerhalb des Blau/Violettbereichs des optischen
Spektrums und innerhalb der Betriebsbandbreite der Solarzelle zentriert
ist. Dieses Reflexionsband der „höheren Ordnung" ist das Reflexionsband
der „dritten
Ordnung", während das
Band der „zweiten
Ordnung" (bei λ = 625 mm
= 1.250/2) unterdrückt
wird, und das Band der „ersten
Ordnung" (bei λ = 1.250
nm = 1.250/1) vorhanden ist. Ein Reflexionsband der „vierten
Ordnung" (bei λ = 312,5
nm = 1.250/4) wird ebenfalls unterdrückt.
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Das Übertragungsspektrum 1 weist
außerdem
eine Serie von optischen Übertragungstransienten 4 auf,
die zwischen dem Hauptreflexionsband der „ersten Ordnung" 2 und dem
Reflexionsband der „dritten
Ordnung" 3 und
jenseits davon auftreten. Diese optischen Übertragungstransienten 4 bewirken,
dass der Übertragungskoeffizient
(T) des optischen Filters wiederholt weit in die Betriebsbandbreite
der Solarzelle fällt.
Sowohl das Reflexionsband dritter Ordnung 3 als auch die Übertragungstransienten 4 sind
unerwünscht,
da sie optische Strahlung von der Nutzung ausschließen, die
von der Solarzelle empfangen werden soll.
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4 zeigt
eine optische Mehrschichtstapel-Filterstruktur des Interferenztyps
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Das mehrschichtige optische Filter weist einen mehrschichtigen
Stapel 50 auf, der auf einem CMG-Glassubstrat 60 von etwa 100 μm Dicke angeordnet
ist. Der mehrschichtige Stapel 50 weist eine Serie von
sich wiederholenden Schichtengruppen (oder „Verschachtelungen") auf, wobei jede „Verschachtelung" eine erste und äußere Schicht
aufweist, die aus einem Material (L) gebildet ist, das eine niedrige
Brechzahl (n) aufweist. Eine darauf folgende zweite Schicht ist
aus einem inhomogenen Gemisch (M) des Materials mit niedriger Brechzahl
(L) und aus einem unterschiedlichen Material (H) mit einer relativ
hohen Brechzahl ausgebildet. Die zweite Schicht weist eine Brechzahl
(n) auf, die mit der Tiefe der Schicht variiert, was durch die Inhomogenität (im Verlauf
der Tiefe) des Gemisches (M) aus den zwei Materialien (L und H)
erreicht wird, welche die Schicht bilden. Eine darauf folgende dritte
Schicht ist aus dem Material mit hoher Brechzahl (H) gebildet, das teilweise
benutzt wird, um die zweite Schicht auszubilden. Eine darauf folgende
vierte Schicht ist aus einem inhomogenen Gemisch (M) des Materials
mit niedriger Brechzahl (L) und dem Material mit hoher Brechzahl (H)
gebildet, derart, dass die Brechzahl der vierten Schicht aufgrund
der inhomogenen Mischung der Materialien H und L mit der Schichttiefe
variiert. Eine letzte fünfte
und äußere Schicht
ist aus demselben Material (L) gebildet, das zum Bilden der ersten
Schicht benutzt wurde.
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Auf
diese Weise kann das Brechzahlprofil der fünfschichtigen „Verschachtelung" des Stapels 50 als LMHML
zusammengefasst werden, wie durch die „1. Verschachtelung" in 4 gezeigt.
Jede der ersten, dritten und fünften
Schicht in der Verschachtelung weist eine „optische" Dicke von ¼ Wellenlänge einer vorbestimmten Auslegungswellenlänge auf
(z.B. λ0 = 340 nm). Das heißt, wenn optische Strahlung
der vorbestimmten Auslegungswellenlänge (λ0) sich
durch eine der ersten, dritten oder fünften Schicht in der Verschachtelung ausbreitet,
ist die Wellenlänge
der Strahlung innerhalb dieser Schicht (die von ihrer in einem Vakuum
gemessenen Wellenlänge
abweichen kann) im Wesentlichen viermal größer als die Schichtdicke.
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Umgekehrt
weisen sowohl die zweite als auch die vierte Schicht in der Verschachtelung
eine optische Dicke einer 1/2 Wellenlänge der vorbestimmten Auslegungswellenlänge auf.
Wenn also optische Strahlung der vorbestimmten Auslegungswellenlänge (λ0)
sich durch eine der zweiten oder vierten Schicht innerhalb der Verschachtelung
ausbreitet, ist die Wellenlänge
der Strahlung in dieser Schicht im Wesentlichen zweimal größer als
die Schichtdicke.
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Die „zweite
Verschachtelung" und
alle darauf folgenden Verschachtelungen in dem Stapel 50 wiederholen
lediglich die Schichtungsstruktur der „ersten Verschachtelung". In diesem Beispiel
sind sieben Verschachtelungen aufeinander gestapelt, doch es können auch
weniger oder mehr gestapelt werden.
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2 zeigt das Brechzahlprofil von einer
der Vielzahl von fünfschichtigen
Verschachtelungen, die in 4 gezeigt
sind. Die erste und fünfte
Schicht (die äußeren Schichten)
weisen jeweils dieselbe Brechzahl auf, nämlich 20 bzw. 24,
die über
die Tiefe der jeweiligen Schicht hinweg niedrig (L) und homogen
ist. Die dritte Schicht weist eine Brechzahl 22 auf, die über die
Tiefe der Schicht hinweg hoch (H) und homogen ist.
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Zwischen
der ersten und dritten Schicht, und zwischen der dritten und fünften Schicht,
befinden sich die zweite und die vierte Schicht, die aus einem inhomogenen
Gemisch der Materialien gebildet sind, die benutzt wurden, um die
erste, dritte und fünfte
Schicht (20, 22 und 24) zu bilden. Das
inhomogene Gemisch der fraglichen zwei Materialien (L und H) führt zu einer
Brechzahl (21, 23) der zweiten bzw. der vierten
Schicht, die kontinuierlich über
die Tiefe der jeweiligen Schicht hinweg von dem niedrigeren Brechzahlwert
(L) über
sich kontinuierlich verändernde
Werte hin zu dem höheren
Brechzahlwert (H) variiert, wobei die veränderlichen Zwischenwerte zwischen
dem niedrigen Wert (L), welcher der ersten oder fünften Schicht
zugeordnet ist, und dem hohen Wert (H) liegen, welcher der dritten
Schicht zugeordnet ist. Die inhomogene zweite oder vierte Schicht weisen
so eine rampenförmige
Brechzahl auf, die in ihrem Wert von Regionen der Schicht, die von
der dritten Schicht entfernt liegen, zu Regionen derselben hin,
die nah an der dritten Schicht angeordnet sind, zunimmt.
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Hinsichtlich
des Materialtyps lässt
sich die fünfschichtige
Verschachtelungsstruktur wie folgt zusammenfassen: (LMHML). Hinsichtlich
der optischen Schichtdicke kann die fünfschichtige Verschachtelung
jedoch wie folgt bezeichnet werden: (Q, 2Q, Q, 2Q, Q)n,
wobei Q 1/4 der Wellenlänge
der vorbestimmten Auslegungswellenlänge (z.B. λ0 =
340 nm) bezeichnet. Die Ganzzahl „n" bezeichnet die Häufigkeit, mit der die Verschachtelungsschicht
in der optischen Stapelauslegung wiederholt werden kann, in diesem
Beispiel n = 7.
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Es
ist zu beachten, das die optische Dicke aufeinander folgender Schichten,
die in den Auslegungen von 2a, 2b und 2c dargestellt
sind, einer Anordnung entsprechen, die sich als „Vorlage" oder Grundauslegung bezeichnen lässt, und
die anschließend
optimiert werden kann, indem die optische Dicke einer, einiger oder
aller optischen Schichten in einer, einigen oder allen Verschachtelungen
innerhalb eines vollständigen
optischen Filters variiert wird. Es wurde festgestellt, dass sich
durch das Variieren der optischen Dicke einzelner Schichten, oder
durch das kollektive Variieren der optischen Schichtdicke, die Spektralantwort des
optischen Filters für
Zwecke der Übertragung
von Sonnenstrahlung innerhalb eines Wellenlängenbands optimieren lässt, für das beispielsweise
eine Solarzelle in ihrer Empfindlichkeit dafür operativ ausgelegt ist, und um
die Sonnenstrahlung außerhalb
dieses Bands optimal zu reflektieren.
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Es
wurde festgestellt, dass unter der Voraussetzung, dass die optische
Dicke der zweiten und der vierten Schicht (bei denen es sich um
die inhomogen gemischten Schichten handelt) die optische Dicke der
dritten Schicht (mit hoher Brechzahl) sowie, falls vorhanden, der äußeren Schichten
(mit niedriger Brechzahl) um weniger als 1/8 der Auslegungswellenlänge übersteigt
(d.h. um weniger als λ0/8), im optischen Filter eine geeignete
Spektralantwort erzielt werden kann.
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Bezug
nehmend auf 3 ist ein Übertragungsspektrum für ein optisches
Mehrstapelfilter gezeigt, das sieben gestapelte fünfschichtige
Verschachtelungen der Form (Q, 2Q, Q, 2Q, Q)7 aufweist,
wobei jede Verschachtelung eine fünfschichtige Brechzahlverteilung
der Form (LMHML) aufweist, wie in 2a, 2b oder 2c gezeigt.
Das Spektrum aus 3 weist ein Hauptreflexionsband
der „ersten
Ordnung" auf, das
um eine Wellenlänge
von 1.250 nm zentriert ist, und ein Reflexionsband der vierten Ordnung,
das um eine Wellenlänge
von 312,5 nm zentriert ist (d.h. 312,5 = 1.250/4). Es ist zu beachten,
dass die Reflexionsbänder
erster und vierter Ordnung einen hohen Übertragungspegel aufweisen,
wobei die Gegenwart von Übertragungstransienten 32 im
Wesentlichen unterdrückt
wird. Ferner wird das Reflexionsband zweiter Ordnung nicht nur auf einer
Wellenlänge
von 625 nm (d.h. 625 = 1.250/2) vollständig unterdrückt, sondern
auch das Reflexionsband dritter Ordnung, das um 417 nm (d.h. 417
= 1.250/3) zentriert ist, wird unterdrückt. Dies ist mit 1 zu
vergleichen, wo einfache 1/4-Wellenstapel nicht dazu in der Lage
sind, das Reflexionsband dritter Ordnung bei 417 nm zu unterdrücken.
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Das
grundlegende Übertragungsspektrum
aus 3 kann weiter verbessert werden, indem die Auslegungsparameter
passend optimiert werden, die für
jede der sieben Verschachtelungen des optischen Filters verwendet
werden, dem das Spektrum zugeordnet ist. Wie oben erwähnt, kann
dies geeignete Variationen der optischen Dicke einer, einiger oder
aller fünf
Schichten in den einzelnen Verschachtelungen umfassen. Beispielsweise
kann eine Verschachtelung hinsichtlich der optischen Dicke wie folgt
modifiziert werden: (1,1Q, 2,3Q, 1,1Q, 2,3Q, 1,1Q). Diese Variation
ist nur ein veranschaulichendes Beispiel dafür, wie die relative Dicke variierbar
ist, und es können
unterschiedliche Variationen auf unterschiedliche Verschachtelungen
des mehrschichtigen Stapels angewandt werden.
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Ferner
kann auch der Gradient der Brechzahl (d.h. die Variation der Brechzahl
als eine Funktion der Schichttiefe) von einer oder beiden der zweiten
und vierten inhomogen gemischten Schichten einer jeweiligen Verschachtelung
während
des Prozesses zum Optimieren der Spektralantwort des Filters variiert
werden. Ein Beispiel dafür
ist in 2b dargestellt, wobei die zweite
Schicht 25 und die vierte Schicht 26 jeweils eine
Variation der Brechzahl zeigen, die relativ zu der in 2a dargestellten
variiert. In diesem Beispiel ist jede der inhomogen gemischten Schichten
derart ausgebildet, dass die Brechzahl der Schicht von einem niedrigeren Zwischenwert
(M1), der einen größeren Wert aufweist als der
niedrige Brechzahlwert, welcher der ersten Schicht 20 zugeordnet
ist, hin zu einem zweiten Zwischenwert (M2)
variiert, der größer ist
als der erste Zwischenwert (M1), aber kleiner
als der hohe Brechzahlwert, welcher der dritten Schicht zugeordnet
ist.
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Es
wurde sogar festgestellt, dass die bloße Anwesenheit einer deutlichen
Rampenform der Brechzahlen der zweiten und vierten Schicht in Richtung
der dritten Schicht ausreicht, um eine gute Optimierung der Spektralantwort
eines Filters bereitzustellen, während
die Einzelheiten jeder Rampe zu einem späteren Zeitpunkt optimiert werden
können,
um eine „Feineinstellung" der Spektralantwort
vorzunehmen.
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Die
Form der Brechzahlrampe der zweiten und/oder vierten Schicht muss
nicht linear sein, und kann exponentiell zunehmen (wie z.B. in Richtung
der dritten Schicht), oder kann eine andere, komplexere Rampenform
aufweisen. Es kann sogar eine quintische Rampenform verwendet werden,
wobei die Brechzahl der zweiten oder der vierten Schicht derart
ausgebildet ist, dass sie sanft über
eine einzige Sinusperiode oszilliert, wobei die quintische Oszillation über eine
zugrunde liegenden Rampenzunahme der Brechzahl gelagert wird.
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2c zeigt
eine weitere Auslegungsvariante der hier beschriebenen Ausführungsformen,
und zeigt die Variationen der Brechzahl (n) der inhomogen gemischten
zweiten und vierten Schicht (27, 28), die im Wesentlichen
stufenweise über
die Tiefe der jeweiligen Schicht hinweg variiert. Bei dieser Anordnung
handelt es sich bei der zweiten und vierten Schicht (27, 28)
jeweils um physikalisch kontinuierliche Gegenstände, die nicht physikalisch
diskontinuierlich sind, sondern eine räumliche Verteilung (inhomogen)
von Gemisch (M) aufweisen, welche im Wesentlichen stufenartige Veränderungen
der Brechzahl der jeweiligen Schicht in bestimmten Unterregionen
derselben bewirkt, wo sich das Gemisch entsprechend im Wesentlichen
stufenweise (oder nahezu stufenweise) verändert.
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Bei
dieser Variante weist die zweite/vierte Schicht mehrere Unterregionen
auf, z.B. Unterschichten 65 und 70 aus 2c,
von denen jede über
eine Dicke „x" der Schicht hinweg
aus einem homogenen Gemisch des ersten Materials (L) und des zweiten
Materials (H) gebildet ist. Das homogene Gemisch, das jede solche Unterregion
ausbildet, unterscheidet sich von dem homogenen Gemisch, das eine
unmittelbar benachbarte Unterregion in der zweiten/vierten Schicht
(M) ausbildet, derart, dass die Brechzahl von jeder einzelnen Unterregion
im Wesentlichen über
die Tiefe „x" der Unterregion
hinweg konstant ist. Allerdings variiert die Brechzahl der zweiten/vierten
Schicht (M) zwischen aufeinander folgenden Regionen derselben im
Wesentlichen stufenweise. Dies entspricht einer vollständigen „Digitalisierung" der Brechzahlvariationen
der zweiten und vierten Schicht.
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Wieder
ist zu beachten, dass die benachbarten Unterregionen der digitalisierten
zweiten/vierten Schicht physikalisch kontinuierlich innerhalb einer
jeweiligen physikalisch kontinuierlichen Schicht ausgebildet sind,
und keine separat ausgebildeten Unterschichten darstellen. Allerdings
kann das Gemisch durch passendes Steuern des inhomogenen Gemisches
der zwei Materialien (L und H) dazu gebracht werden, sich zwischen
benachbarten Unterregionen im Wesentlichen stufenweise zu verändern, und
auf diese Weise zwischen diesen eine entsprechende „Stufung" der Brechzahl zu
bewirken.
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Das „digitalisierte" inhomogene Brechzahlprofil
aus
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2c kann
anstelle von (oder zusätzlich
zu) den gleichmäßig variierenden
Brechzahlrampen der zweiten und vierten Schicht aus 2a und 2b angewandt
werden. Es wurde sogar festgestellt, dass es leichter umzusetzen
ist als eine gleichmäßig variierende
Brechzahlrampe.
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Ein
Vorteil einer solchen Digitalisierung besteht darin, dass die Ausbildung
solcher digitalisierten Formen eine geringere Steuerung der Vorrichtung
erfordert, die benutzt wird, um die zwei unterschiedlichen Materialien
inhomogen zu mischen, die in dem Gemisch verwendet werden. Die Notwendigkeit
einer ständigen Regulierung/Variierung
des Gemisches entfällt,
wenn Digitalisierung verwendet wird.
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Materialien,
die zum Ausbilden der Schichten eines mehrschichtigen Stapels 50 eines
optischen Filters (50, 60) gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendet werden können,
sind Siliziumdioxid (SiO2) und Hafniumdioxid
(HfO2), und ein Substratglas 60 wie
z.B. CMG-Glas.
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Beispielsweise
zeigt die folgende Tabelle ein Beispiel der physikalischen Dicke
jeder der fünf
Schichten in einer jeweiligen fünfschichtigen
Verschachtelung, die in einem Mehrverschachtelungsstapel verwendet wird.
Die äußere erste
und fünfte
Schicht sind jeweils aus Siliziumdioxid ausgebildet, und die dritte
Schicht mit hoher Brechzahl ist aus Hafniumdioxid ausgebildet, während die
zweite und vierte Schicht mit mittlerer Brechzahl aus einem inhomogenen
Gemisch aus Siliziumdioxid und Hafniumdioxid ausgebildet sind. Die
Dicke der physikalischen Schichten, die in der unten stehenden Tabelle
angegeben ist, kann durch Multiplizieren der physikalischen Dicke
mit der Brechzahl des Materials der jeweiligen Schicht bei Auslegungswellenlänge, in
diesem Beispiel λ0 = 340 nm, in die optische Dicke übersetzt
werden.
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Die
Brechzahlen bei Auslegungswellenlänge sind wie folgt:
SiO2 – 1,46;
HfO2 – 2,09.
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Dies
ergibt eine physikalische Dicke der ungemischten Schichten von:
SiO2 – 58,2
nm;
HfO2 – 40,6 nm, für eine Auslegungswellenlänge von
340 nm. Die physikalische Dicke jeder Rampenschicht (Schichten 2
und 4) aus inhomogen gemischten Materialien SiO2 und
HfO2 beträgt 95,7 nm, und in diesem Beispiel
bildet die Brechzahl jeder der zwei gemischten Schichten (Schichten
2 und 4) von einer Brechzahl von 1,46 (angrenzend an eine äußere Schicht
1 oder 5) bis zu einer Brechzahl von 2,09 angrenzend an die Schicht 3
mit hoher Brechzahl eine Rampe.
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Die
oben stehenden Ausführungsformen
dienen als Beispiele der vorliegenden Erfindung, und Varianten und
Modifikationen der Ausführungsformen,
die für
Fachleute offensichtlich sind, sind vorgesehen und können vorgenommen
werden, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.