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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Papierprodukt mit durch Wärme verklebbaren
Fasern darin, die für
verbesserte Produkteigenschaften sorgen können. Außerdem betrifft die Erfindung
noch ein Verfahren zur Herstellung des oben beschriebenen Papierproduktes.
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Gary
A. Smook et al. offenbaren (im "Handbook
for Pulp & Paper
Technologists" 1997,
Kapitel 16, S. 228 & 229)
eine herkömmliche
Papiermaschine mit einer Faserspeicherbütte, einem Schlitzlochsieb,
einem Stoffauflaufkasten, einem Bahnformungssieb und einer Trocknungskonstruktion
mit einer Presse.
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In
US 5,851,355 ist eine Faservliesverbundbahn
offenbart, die mit einem Nassverfahren auf einer Papiermaschine
gebildet werden kann, wobei die von der Papiermaschine ablaufende
Bahn getrocknet und mit Hilfe von Kalanderwalzen durch Wärme verklebt
wird.
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In
US 5,167,764 ist eine gebundene,
nass gelegte Faserbahn offenbart, die Celluloseacetatfasern, eine
Biokomponentenfaser mit einem Polyester- oder Polyamidfaseranteil
und einem zweiten Anteil mit einem Schmelzpunkt von 20° unterhalb
desjenigen des ersten Anteils enthält.
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In
US 5,094,717 ist eine nass
gelegte, papierartige Faservlieskonstruktion mit einem dauerhaften, nicht
auswaschbaren Krepp darin offenbart.
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In
EP 0,405,203-A1 ist
eine verbesserte nass gelegte, verklebte Faserbahn offenbart, die
Biokomponentenfasern und einen Krepp enthält.
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In
US 5,019,211 sind temperaturempfindliche
synthetische Biokomponentenfasern offenbart, die sich beim Erhitzen
kräuseln
und sich zur Herstellung von Kreppgewebebahnen mit wesentlich erhöhtem Bausch und
ebensolcher Absorptionsfähigkeit
bei verhältnismäßig geringer
Festigkeit in lbs. eignen.
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Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein nass geformtes Papierprodukt
mit Papierherstellungsfaser und mindestens einer durch Wärme verklebbaren
Faser bereitgestellt.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Papierprodukt mit Papierherstellungsfaser
und mindestens einer durch Wärme
verklebbaren Faser bereitgestellt, wobei das Papierprodukt eine
Nassreißlänge von
mindestens etwa 250 Metern in Querrichtung aufweist.
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Bei
noch einer anderen Ausführungsform
wird mit der vorliegenden Erfindung ein Papierprodukt mit Papierherstellungsfaser
und mindestens einer durch Wärme
verklebbaren Faser bereitgestellt, wobei das Papierprodukt eine
Nassreißlänge von
mindestens etwa 250 Metern in Querrichtung und eine SAT-Zugfestigkeit von
mindestens etwa 5g/g aufweist.
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Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Papierprodukt mit Papierherstellungsfaser
und mindestens einer durch Wärme
verklebbaren Faser bereitgestellt, wobei das Papierprodukt eine netzförmige Matrix
aus durch Wärme
verklebbaren Fasern aufweist.
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Bei
noch einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines
Papierprodukts mit dem Verteilen der Papierherstellungsfasern in
einer wässrigen
Lösung,
dem Verteilen der mindestens einen durch Wärme verklebbaren thermoplastischen
Faser in einer wässrigen
Lösung,
dem Formen der Papierherstellungsfasern und der durch Wärme verklebbaren
Faser zu einer entstehenden Bahn und dem Trocknen der Bahn bereitgestellt.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung werden zum Teil in der folgenden Beschreibung
dargelegt und werden zum Teil aus der Beschreibung erkennbar oder
können
aus der praktischen Anwendung der Erfindung entnommen werden.
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Es
versteht sich, dass die vorstehende allgemeine Beschreibung wie
auch die folgende ausführliche Beschreibung
lediglich beispielhaft und erläuternd
sind und die beanspruchte Erfindung nicht einschränken.
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Die
anliegenden Zeichnungen, die in diese Spezifikation aufgenommen
sind und einen Teil derselben bilden, stellen mehrere Ausführungsformen
der Erfindung dar und dienen zusammen mit der Beschreibung dazu,
die Prinzipien der Erfindung zu erläutern.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 stellt
ein herkömmliches
Nasspressverfahren dar.
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2 stellt
ein herkömmliches
Durchgangslufttrocknungsverfahren dar.
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3 stellt
eine Ausführungsform
eines Rohstoffdurchlaufschemas zur Herstellung eines geschichteten
Produkts gemäß der vorliegenden
Erfindung dar.
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4 zeichnet
ein Diagramm der Zeit als Funktion der Mischintensität an verschiedenen
Zuführstellen von
durch Wärme
verklebbaren Fasern.
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5 stellt
den Einfluss einer unterschiedlichen Bearbeitung einer durch Wärme verklebbaren
Faser auf die Bildung von Bögen
dar.
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6 stellt
den Einfluss des Flächengewichts
und der Menge der durch Wärme
verklebbaren Faser auf die Formung von Bögen dar.
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7A und 7B stellen
die netzförmige
Matrix aus durch Wärme
verklebbaren Fasern in einem geschichteten Bogen von 6,80 kg [15
Pounds] dar, der 15% oberflächenmodifizierte
verklebbare Zweikomponentenfaser enthält.
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8 stellt
das Verkleben von Holzfaser und von durch Wärme verklebbarer Faser gemäß der vorliegenden
Erfindung dar.
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9 stellt
das Verkleben von Holzfaser und von durch Wärme verklebbarer Faser in der
Yankee-Seite eines geschichteten Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung
dar.
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10 stellt
das Verkleben von Holzfaser und von durch Wärme verklebbarer Faser in der
Luftseite eines geschichteten Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung
dar.
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11A und 11B stellen
ein zweischichtiges Handtuch dar, das aus geschichteten Bögen von 6,80
kg [15 Pounds] mit einem Anteil von 15% durch Wärme verklebbarer Zweikomponentenfaser
besteht.
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In 12 ist
ein Diagramm der SAT-Zugfestigkeitskapazität als Funktion der Nassreißlänge in Querrichtung
für ein
Produkt gemäß dem Stand
der Technik gegenüber
in traditioneller Weise hergestellten Produkten aufgezeichnet.
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13 stellt
das Verhältnis
zwischen SAT- und Trockenzugfestigkeit in Gramm für auf einem
Sieb mit der Maschenzahl 100 gefertigte und getrocknete
TAD-Handbögen
dar.
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14 stellt
das Verhältnis
zwischen SAT- und Trockenzugfestigkeit in Gramm für mit Hilfe
eines TAD-Stoffs Voith 44G getrocknete und geformte TAD-Handbögen dar.
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15 stellt
das Verhältnis
zwischen SAT- und Nasszugfestigkeit in Gramm für auf einem Sieb mit der Maschenzahl 100 getrocknete
TAD-Handbögen
dar.
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16 stellt
das Verhältnis
zwischen SAT- und Nasszugfestigkeit in Gramm für auf einem TAD-Stoff Voith 44G getrocknete
TAD-Handbögen
dar.
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17 stellt
das Verhältnis
zwischen Dicke und Nasszugfestigkeit in Gramm für auf einem Sieb mit der Maschenzahl 100 getrocknete
TAD-Handbögen
dar.
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18 stellt
das Verhältnis
zwischen Dicke und Nasszugfestigkeit in Gramm für auf dem TAD-Stoff Voith 44G getrocknete
und geformte TAD-Handbögen dar.
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19 stellt
das Verhältnis
zwischen Nasszugfestigkeit in Gramm und Trockenzugfestigkeit in
Gramm für
auf einem Sieb mit der Maschenzahl 100 getrocknete TAD-Handbögen dar.
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20 stellt
das Verhältnis
zwischen Nasszugfestigkeit in Gramm und Trockenzugfestigkeit in
Gramm für
mit Hilfe eines TAD-Stoffs Voith 44G getrocknete und geformte
TAD-Handbögen
dar.
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21 stellt
das Verhältnis
zwischen der Menge der durch Wärme
verklebbaren Zweikomponentenfaser und der SAT-Zugfestigkeit bei
einem geprägten
zweilagigen, geschichteten Handtuch von 48,9 g/m2 [30 Pounds/Ries]
dar.
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22 stellt
das Verhältnis
zwischen der Menge der durch Wärme
verklebbaren Bikomponentenfaser und der SAT-Zugfestigkeit bei einem
geprägten
homogenen, zweischichtigen Handtuch von 48,9 g/m2 [30 Pounds/Ries]
dar.
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23 stellt
das Verhältnis
zwischen der Menge der durch Wärme
verklebbaren Zweikomponentenfaser und der Nasszugfestigkeit in Querrichtung
bei einem geprägten
zweilagigen, geschichten Handtuch von 48,9 g/m2 [30
Pounds/Ries] dar.
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24 stellt
das Verhältnis
zwischen der Menge der durch Wärme
verklebbaren Zweikomponentenfaser und der Nasszugfestigkeit in Querrichtung
bei einem geprägten
homogenen, zweischichtigen Handtuch von 48,9 g/m2 [30
Pounds/Ries] dar.
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25 stellt
das Verhältnis
zwischen der Menge der durch Wärme
verklebbaren Zweikomponentenfaser und dem Nassbausch bei einem geprägten zweilagigen,
geschichteten Handtuch von 48,9 g/m2 [30 Pounds/Ries]
dar.
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26 stellt
das Verhältnis
zwischen der Menge der durch Wärme
verklebbaren Zweikomponentenfaser und dem Nassbausch bei einem geprägten homogenen
zweischichtigen Handtuch von 48,9 g/m2 [30 Pounds/Ries]
dar.
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27 stellt
die Zugfestigkeit in Gramm in Querrichtung bei einem gehärteten und
geprägten
einschichtigen Handtuch von 45,6 g/m2 [28
Ibs/Ries] als Funktion der Menge der durch Wärme verklebbaren Zweikomponentenfaser
und der Reihenfolge des Härtens
und des Prägens
dar.
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28 stellt
die Dicke eines gehärteten
und geprägten
einschichtigen Handtuchs von 45,6 g/m2 [28 Ibs/Ries]
als Funktion der Menge der durch Wärme verklebbaren Zweikomponentenfaser
und der Reihenfolge des Härtens
und des Prägens
dar.
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29 stellt
die Elastizität
eines gehärteten
und geprägten
einschichtigen Handtuchs von 45,6 g/m2 [28
lbs. pro Ries] als Funktion der Menge der durch Wärme verklebbaren
Zweikomponentenfaser und der Reihenfolge des Härtens und des Prägens dar.
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30 stellt
die Nasszugfestigkeit eines gehärteten
und geprägten
einschichtigen Handtuchs von 45,6 g/m2 [28
lbs. pro 3000 ft2] als Funktion der Menge
der durch Wärme
verklebbaren Zweikomponentenfaser und der Reihenfolge des Härtens und
des Prägens
dar.
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31 stellt
das Verhältnis
von Nass-/Trockenzugfestigkeit als Funktion der Menge der durch
Wärme verklebbaren
Zweikomponentenfaser und der Reihenfolge des Härtens und des Prägens dar.
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32 stellt
den Einfluss der Yankee-Temperatur auf die Nasszugfestigkeit in
Querrichtung bei zwei verschiedenen Zweikomponentenfasern einschließlich von
Polymilchsäure
dar.
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33 stellt
den Einfluss des Einbringens einer durch Wärme verklebbaren Faser auf
die Absorptionsfähigkeit
und die Nasszugfestigkeit in Querrichtung dar.
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34 stellt
den Einfluss des Wärmeverklebens
durch Wärme
auf die SAT-Zugfestigkeit bei verschiedenen zweilagigen Bögen mit
durch Wärme
verklebbaren Fasern darin dar.
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35 stellt
den Einfluss des Verklebens einer durch Wärme verklebbaren, in der Bahn
enthaltenen Faser auf den Modul dar.
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36 stellt
den Einfluss des Verklebens einer durch Wärme verklebbaren, in der Bahn
enthaltenen Faser auf die Dehnung in Hauptrichtung dar.
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37 stellt
den Einfluss des Verklebens einer durch Wärme verklebbaren, in der Bahn
enthaltenen Faser auf die Dehnung in Querrichtung dar.
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38 stellt
das Schmelzprofil einer als durch Wärme verklebbares Material verwendeten
Polymilchsäure
bei der Bildung einer durch Wärme
verklebbaren Faser dar.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Nunmehr
werden ausführlich
die Ausführungsformen
der Erfindung behandelt, von denen Beispiele in den anliegenden
Zeichnungen dargestellt sind. Dort, wo möglich, werden in allen Zeichnungen
die gleichen Bezugsziffern zum Bezeichnen von gleichen oder ähnlichen
Teilen verwendet.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann eine absorptionsfähige
Papierbahn durch Verteilen von Fasern in einer wässrigen Aufschlämmung und
Aufbringen der wässrigen
Aufschlämmung
auf das Formungssieb einer Papiermaschine hergestellt werden. Es
kann jedes in der Technik anerkanntes Formungsprinzip verwendet
werden. Beispielsweise sind in einer umfangreichen, jedoch nicht
erschöpfenden
Liste ein halbmondförmiger
Former, ein C-förmig
wickelnder Dop pelsiebformer, ein S-förmig wickelnder Doppelsiebformer,
ein Former mit Saug- und Brustwalzen, ein Langsiebmaschinenformer
oder jede andere in der Technik anerkannte Formungskonfiguration
enthalten.
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Der
Formungsstoff kann jedes in der Technik anerkannte, mit Löchern versehenes
Glied sein, zu denen einschichtige Stoffe, zweischichtige Stoffe,
dreischichtige Stoffe, photopolymere Stoffe und dergleichen gehören. Für den Fachmann
sind geeignete Formungsstoffe leicht erkennbar. Eine nicht erschöpfende Liste von
Formungsstoffen zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung umfasst
die USA-Patente mit den Nummern 4,157,276; 4,605,585; 4,161,195;
3,545,705; 3,549,742; 3,858,623; 4,041,989; 4,071,050; 4,112,982; 4,149,571;
4,182,381; 4,184,381; 4,184,519; 4,314,589; 4,359,069; 4,376,455;
4,379,735; 4,453,573; 4,564,052; 4,592,395; 4,611,639; 4,640,741;
4,709,732; 4,759,391; 4,759,976; 4,942,077; 4,967,085; 4,998,568;
5,016,678; 5,054,525; 5,066,532; 5,098,519; 5,103,874; 5,114,777;
5,167,261; 5,199,467; 5,211,815; 5,219,004; 5,245,025; 5,277,761;
5,328,565; und 5,379,808, die alle durch Verweis darauf hier einbegriffen
sind.
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Die
Bahn kann homogen geformt oder geschichtet sein. Wenn eine Bahn
homogen geformt wird, ist der Rohstoff in den verschiedenen Kammern
des Stoffauflaufkastens im Wesentlichen einheitlich. Wenn der Rohstoff
aus den verschiedenen Kammern auf das Formungssieb aufgebracht wird,
weist die entstehende Bahn, die geformt wird, eine Zusammensetzung
auf, die in ihrem gesamten Querschnitt im Wesentlichen einheitlich,
d.h. homogen ist. Wenn eine Bahn durch Schichtung geformt wird,
weist der Rohstoff in den verschiedenen Kammern des Stoffauflaufkastens
unterschiedliche Zusammensetzungen auf. Wenn der Rohstoff aus den
verschiedenen Kammern auf das Formungssieb aufgebracht wird, bilden
die verschiedenartigen Zusammensetzungen getrennte Schichten innerhalb
des Querschnitts der entstehenden Bahn. Durch Schichtung können die
Eigenschaften manipuliert werden, die verschiedenen Bereichen der
Bahn zugeordnet werden. Beispielsweise kann die Bahn durch Einbringen
von härteren,
festeren Fasern ins Innere der Bahn mit weicheren Fasern an der
Außenseite
hergestellt werden. Bei der vorliegenden Erfindung kann jedes in
der Technik anerkannte Schichtungsver fahren verwendet werden. Schichtungsverfahren
sind für
den Fachmann leicht erkennbar.
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Zu
den zur Formung der Bahn gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendeten Fasern gehören
durch Wärme
verklebbare Fasern. Die bei der vorliegenden Erfindung verwendeten,
durch Wärme
verklebbaren Fasern weisen Faserintegrität, oft in Form eines eine Matrix
bildenden Abschnitts, und Verklebbarkeit in Form eines verklebbaren
Abschnitts auf, um die Konstruktion der Bahn durch Wärme verkleben
zu können.
Zwar kann die nachfolgende Erläuterung
hauptsächlich
Mehrkomponentenfasern mit einem eine Matrix bildenden Abschnitt
und einem verklebbaren Abschnitt betreffen, wenn die Fasern jedoch
Einkomponentenfasern sind, dann sind sie verklebbare Materialien,
welche die Integrität
der Fasern aufrechterhalten können
(die im Wesentlichen den Eigenschaften entspricht, die bezüglich des
eine Matrix bildenden Abschnitts von Mehrkomponentenfasern erläutert werden).
Die durch Wärme
verklebbaren Fasern gemäß der vorliegenden
Erfindung besitzen entweder einen verklebbaren Abschnitt, der hydrophil
ist, oder sie wurden oberflächenmodifiziert,
um ihnen Hydrophilie zu verleihen und dadurch die Fasern verteilen
zu können.
Gemäß einer
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung können
die durch Wärme
verklebbaren Fasern durch Oberflächenmodifizierung
im Wesentlichen gleichmäßig in dem
gesamten Papierprodukt verteilbar gemacht werden. Gemäß einer
Ausführungsform
besitzen die durch Wärme
verklebbaren Fasern einen verklebbaren Abschnitt, der aus Polymilchsäure besteht,
die auch als "PLA" bezeichnet wird.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung sind diese PLA-Fasern mit durch Wärme verklebbaren Fasern darin
Fasern, die auf einem Yankee-Trockner durch Wärme verklebt werden können. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erzielen PLA-Fasern eine starke Haftung
an dem Yankee, was zu verbesserter Kreppwirkung führt. Gemäß noch einer anderen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weisen die durch Wärme verklebbaren Fasern ein
ausreichendes langsames Schmelzprofil auf, so dass sie auf der Oberfläche des
Yankee-Trockners nicht fließen. Fasern
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung können jeden in der Technik anerkannten
Querschnitt aufweisen. Gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weisen die Fasern einen komprimierbaren
hohlen Querschnitt auf, durch welchen die entstehende Bahn während des
Pressens wirksam entwässert
werden kann, sich jedoch nach dem Pressenspalt wieder erholt, um
die innere Struktur der Bahn zu verbessern.
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Die
Fasern können
in jeder in der Technik anerkannten Anordnung des verklebbaren Abschnitts
und des die Matrix bildenden Abschnitts hergestellt werden. Zu geeigneten
Konfigurationen, jedoch nicht darauf beschränkt, gehören eine Kern-/Mantel-Anordnung
und eine Nebeneinanderanordnung. Zwar kann die Erfindung in Bezug
auf Ausführungsformen
beschrieben werden, in denen eine Kern-und-Mantel-Anordnung verwendet
wird, es sollte sich jedoch verstehen, dass eine Nebeneinander-
oder eine andere geeignete Anordnung ebenfalls zur Verwendung bei
der vorliegenden Erfindung angedacht ist.
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Durch
Wärme verklebbare
Fasern zur Verwendung gemäß der vorliegenden
Erfindung können
aus jedem thermoplastischen Material geformt werden. Thermoplastische
Materialien, die man zum Formen der durch Wärme verklebbaren Fasern zur
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung benutzen kann, lassen sich
aus einem oder mehreren der folgenden wählen: Polyestern, Polyolefinen,
Copolyolefinen, Polyethylenen, Polypropylenen, Polybutylenen, Polyethylenterephthalaten,
Polytrimethylenterephthalaten, Polybutylenterephthalaten, Polyurethanen,
Polyamiden, Polycarbonsäuren,
Alkylenoxiden, Polymilchsäure
und Mischungen derselben. Die vorstehende Aufzählung ist lediglich repräsentativ,
und für
den Fachmann werden andere in der Technik anerkannte Materialien
leicht erkennbar. Fasern zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
weisen "Hyrophilie" auf. Hydrophilie
bezeichnet die Fähigkeit
der Fasern, sich während
eines Nassformungsvorgangs angemessen gleichmäßig mit Cellulosefasern zu
verteilen. Bei Erkenntnis dessen, dass Faserkonfigurationen bestehen
können,
die den Kontaktwinkel schwer messbar werden lassen, bezieht sich
die Hydrophilie auf eine Faser mit einem Kontaktwinkel von weniger
als 90° mit
dem in dem Papierrohstoff verwendeten, im Wesentlichen wässrigen
Fluid.
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Die
durch Wärme
verklebbaren Fasern können
aus Einkomponentenfasern, Zweikomponentenfasern, Dreikomponentenfasern
oder anderen Mehrkom ponentenfasern ausgewählt werden. Die Verwendung
von Einkomponentenfasern beschränkt
sich auf Fasern mit geeigneten Eigenschaften, auch diejenige der
Verteilung und der Schmelzprofile. Einkomponentenfasern zur Verwendung
bei der vorliegenden Erfindung sind während eines Nassformungsvorgangs
in der Bahnmatrix verteilbar. Außerdem weisen Einkomponentenfasern
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung ein Schmelzprofil
auf, das zum Weichwerden und Verkleben der Fasern ohne Verlust der
Integrität
der Fasern und dadurch ohne Verlust der Festigkeit oder ohne Zerstörung der
Fasermatrix führt.
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Zweikomponenten-
und Dreikomponentenfasern zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung umfassen
alle in der Technik anerkannten Zweikomponenten- und Dreikomponentenfasern.
Durch Wärme
verklebbare Fasern zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
können
mindestens ein die Matrix bildendes Material aufweisen, das nicht
bei Temperaturen schmilzt, die auf das Produkt einwirken. Dieses
Material sorgt für
Festigkeit und Stabilität
und ermöglicht
unterschiedliche Schmelzprofile in dem durch Wärme verklebbaren Abschnitt.
Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung schmilzt das die Matrix bildende Material nicht
bei einer Temperatur von weniger als etwa 205°C (360°F). Gemäß einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weisen die Fasern mindestens ein die
Matrix bildendes Material, das bei Temperaturen von mindestens etwa
230°C [400°F) schmilzt.
Bei noch einer weiteren Ausführungsform
weisen die durch Wärme
verklebbaren Fasern zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
mindestens ein die Matrix bildendes Material auf, das nicht bei
Temperaturen von weniger als etwa 261 °C [450°F) schmilzt. Das die Matrix
bildende Material kann nicht nur wegen seiner Schmelztemperatur
und Festigkeitseigenschaften gewählt
werden, sondern kann auch wegen seiner Schrumpfeigenschaften bei
Einwirkung von Wärme
gewählt
werden. Als beispielsweise gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung Fasern Celbond 105 verwendet wurden, neigten die Fasern
bei Einwirkung von Wärme
zum Kräuseln.
Ebenso neigten gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung auch Fasern, die aus Polypropylen und Polymilchsäure bestanden,
bei Einwirkung von Wärme
zum Kräuseln.
Als gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung Wärme
auf eine Faser aus Polyester und Polymilchsäure einwirkte, zog sich diese
linear zusammen und neigte nicht zum Kräuseln. Für den Fachmann wäre eine
Wahl eines geeigneten Materials zur Formung der Fasern entsprechend
dem gewünschten
Endprodukt ohne weiteres erkennbar.
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Das
verklebbare Material, das in Verbindung mit dem die Matrix bildenden
Material verwendet wird, kann bei Temperaturen zwischen etwa 83,1°C [165°F) und etwa
205°C [360°F) schmelzen.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
schmilzt das verklebbare Material bei Temperaturen zwischen etwa
105°C [200°F] und etwa
173,8°C
[310°F).
Bei noch einer weiteren Ausführungsform
schmilzt der verklebbare Abschnitt bei Temperaturen zwischen etwa
142,5°C
[260] und etwa 151,9°C
[275°F].
Die verklebbaren Materialien zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung
können
eine Glasübergangstemperatur
oder ein Erweichungsprofil an Stelle eines Hauptschmelzpunktes aufweisen.
Beispielsweise ist das Schmelzprofil eines durch Wärme verklebbaren
Harzes aus Polymilchsäure
zur Verwendung gemäß der vorliegenden
Erfindung in 38 zu sehen. Wie in 38 zu
sehen ist, wies die Polymilchsäureprobe
einen Glasübergang
im Bereich von 55°C
bis 58°C auf.
Unterhalb der Glasübergangstemperatur
war das Material "glasartig" oder spröde. Oberhalb
der Glasübergangstemperatur
war das Material "gummiartig". Die PLA-Fasern
zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung
können
entsprechend ihrem Schmelzprofil gewählt werden. Die PLA kann während der
Herstellung manipuliert werden, um die Schmelzeigenschaften einzurichten. 39 ist eine andere Darstellung einer Polymilchsäure zur
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
durch Wärme
verklebbare Fasern mit unterschiedlichen Schmelzprofilen in einem
einzigen Produkt verwendet werden. Die verschiedenen durch Wärme verklebbaren
Fasern können
im Wesentlichen homogen in der Bahn verteilt sein oder können in
verschiedenen Schichten einer geschichteten Bahn enthalten sein.
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Die
durch Wärme
verklebbaren Fasern zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung
umfassen Einkomponentenfasern, welche das beschriebene Schmelzprofil
aufweisen, oder Mehrkomponentenfasern, welche den vorgenannten verklebbaren
Abschnitt und den vorgenannten die Matrix bildenden Abschnitt aufweisen.
Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die durch Wärme verklebbaren Fasern Zweikomponenten-
oder Dreikomponentenfasern.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
Zweikomponentenfasern ein Kernmaterial enthalten, das von Mantelmaterialien
umgeben ist. Für
den Fachmann sind geeignete Zweikomponentenfasern leicht erkennbar.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
Dreikomponentenfasern ein oder mehrere Kernmaterialien enthalten,
das/die von einem oder mehreren Mantelmaterialien umgeben ist/sind.
Für den
Fachmann sind geeignete Dreikomponentenfasern leicht erkennbar.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
geeignete Fasern aus Zweikomponenten- oder Dreikomponentenfasern
ausgewählt
werden, in denen der verklebbare Abschnitt Polymilchsäure ist.
Gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das die Matrix bildende Material
aus einem oder mehreren von Polypropylen, Polyester und Polyethylenterephthalat
ausgewählt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
Fasern, die zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung geeignet
sind, aus mindestens einer von den Copolyolefinfasern ausgewählt werden,
die von KO- SA, Houston, Texas, unter der Handelsbezeichnung CELBOND
hergestellt werden. Fasern zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
umfassen Fasern mit einem Kern aus Polyethylenterephthalat und einen
Mantel aus einem Copolyolefin und sind unter der Handelsbezeichnung
CELBOND 105 von KOSA erhältlich.
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Durch
Wärme verklebbare
Fasern zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung können jede
verfügbare
Faserlänge
aufweisen. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weisen die durch Wärme verklebbare Fasern zur
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung eine Faserlänge von
weniger als etwa 25mm auf. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
weisen die durch Wärme
verklebbaren Fasern eine Länge
von weniger als etwa 13mm auf. Bei noch einer weiteren Ausführungsform
weisen die durch Wärme verklebbaren
Fasern zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung eine Faserlänge von
mehr als etwa 1 mm auf. Bei noch einer weiteren Ausführungsform
weisen die durch Wärme
verklebbaren Fasern eine Länge von
mindestens etwa 6mm auf. Schließlich
weisen die durch Wärme
verklebbaren Fasern gemäß noch einer weiteren
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine Länge von etwa 1mm bis etwa 13mm
auf.
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Bei
der vorliegenden Erfindung können
Fasern mit unterschiedlichen Faserdurchmessern und -deniers verwendet
werden. Für
den Fachmann wird eine Wahl von geeigneten Fasergewichten für Fasern
mit unterschiedlichen Faserdurchmessern und -deniers leicht erkennbar.
Beispielsweise wurden synthetische Rohstoffe mit 15 Gew.-% synthetischer
Faser ins Auge gefasst. Tabelle 1 zeigt, dass die verschiedenen
verwendeten Deniers zu unterschiedlichen Längen der synthetischen Faser
pro 100 Gramm Rohstoff führen.
Die Faser von 3,4 Denier weist einen größeren Durchmesser als die Faser
von 2,9 Denier, jedoch 15% weniger Länge auf. Richtungsbezogen kann
der größere Durchmesser
den Bausch und das Hohlraumvolumen verbessern, jedoch vermindert
sich durch die geringere Länge
der synthetischen Faser die Anzahl der Faserkreuzungs- und – verklebungsstellen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
die Fasern oberflächenmodifiziert werden,
um sie hydrophil zu machen, wenn ein verklebbares Material verwendet
wird, das nicht von Natur aus hydrophil oder verteilbar ist. Die
Fasern können
mit jedem in der Technik anerkannten Verfahren behandelt werden,
mit dem die Oberfläche
ausreichend hydrophil gestaltet wird, damit sich die Fasern in einem
Nassformungsvorgang verteilen können.
Gemäß einer Ausführungsform
werden die Fasern mit einem oder mit mehreren oberflächenaktiven
Mitteln behandelt. Oberflächenaktive
Mittel können
ein oder mehrere Tenside umfassen. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird das Tensid aus mindestens einem
von einem anionischen Tensid, einem nichtionischen Tensid, einem
kationischen Tensid und einem zwitterionischen Tensid ausgewählt. Zu
beispielhaften Oberflächendeckstoffen
gehören
Polyethylenglycolester. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
die Fasern durch Mischen des verklebbaren Abschnitts mit anderen
polymeren Materialien mit hydrophilen Abschnitten hergestellt werden,
welche die Oberfläche
des verklebbaren Abschnitts hydrophil machen.
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Ein
Verfahren zum Ermitteln, ob durch Wärme verklebbare Fasern aufgebrachte
oberflächenaktive Mittel
enthalten, kann das Umrühren
der Fasern in heißem
Wasser umfassen, damit das oberflächenaktive Mittel herausgelöst wird,
wodurch man Art und Menge des oberflächenaktiven Mittels feststellen
kann. Alternativ kann die Faser oder eine Bahnprobe mit der Faser
darin einer Methanolextraktion entweder bei Zimmertemperatur oder
bei einer hohen Temperatur unterzogen werden, wodurch wiederum das
Tensid herausgelöst wird,
wodurch man Art und Menge des oberflächenaktiven Mittels feststellen
kann.
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Gemäß einer
Ausführungsform
können
durch Wärme
verklebbare Fasern zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung
mindestens etwa 0,1% bis etwa 5% oberflächenaktives Mittel enthalten.
Gemäß einer weiteren
Ausführungsform
können
durch Wärme
verklebbare Fasern zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung
mindestens etwa 0,55% oberflächenaktives
Mittel enthalten.
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Die
Oberflächenmodifizierung
der Fasern kann jedes Verfahren sein, mit dem die Oberfläche der
Faser hydrophil gemacht werden kann, und ist nicht auf das Einbringen
eines Oberflächenmittels
beschränkt, sondern
kann statt dessen eine Behandlung der Oberfläche umfassen. Oberflächenbehandlungen
können
beispielsweise eine Korona- oder eine andere Plasmaentladung oder
ein chemisches Ätzen
umfassen.
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Die
zum Formen der Bahn gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendeten Papierherstellungsfasern können auch Cellulosefasern umfassen,
die gewöhnlich
als Holzschliff-Fasern bezeichnet und in einem chemischen oder me
chanischen Aufschlussverfahren aus Weichholz (Nacktsamern oder Nadelbäumen) und Harthölzer (Bedecktsamern
oder Laubbäumen)
freigesetzt werden. Der zur Freisetzung des Tracheids verwendete
spezielle Baum und der Aufschlussvorgang sind für den Erfolg der vorliegenden
Erfindung nicht ausschlaggebend.
-
Zum
Formen der Bahn gemäß der vorliegenden
Erfindung können
Papierherstellungsfasern aus verschiedenen Materialquellen verwendet
werden, zu denen aus Sabaigras herausgelöste holzfreie Fasern, Reisstroh,
Bananenblätter,
Papiermaulbeeren (d.h. Bastfaser), Manilahanfblätter, Ananasblätter, Spartgrasblätter, Kenaffasern
und Fasern aus der Art der Hesperalae in der Familie der Agavenartigen
gehören.
Ebenso können bei
der vorliegenden Erfindung Recyclingfasern und aufbereitete Fasern,
die beliebige der obigen Faserquellen in verschiedenen prozentualen
Anteilen enthalten können,
verwendet werden. Bei der vorliegenden Erfindung können auch
andere natürliche
und synthetische Fasern wie Baumwollfasern, Wollfasern und Polymerfasern
verwendet werden.
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Papierherstellungsfasern
können
mit einem beliebigen aus einer Anzahl von dem Fachmann vertrauten
chemischen Aufschlussvorgängen,
beispielsweise dem Sulfat-, dem Sulfit-, dem Polysulfit-, dem Sodaufschluss
usw., aus ihrem natürlichen
Ursprungsmaterial herausgelöst
werden. Weiterhin können
Papierherstellungsfasern mit einem beliebigen aus einer Anzahl von
dem Fachmann vertrauten mechanischen/chemischen Aufschlussvorgängen, beispielsweise
dem mechanischen Aufschluss, dem thermomechanischen Aufschluss und
dem chemothermomechanischen Aufschluss, aus einem Ursprungsmaterial
herausgelöst
werden. Der Faserbrei kann bei Bedarf mit chemischen Mitteln, auch
unter Verwendung von Chlor, Chlordioxid, Sauerstoff usw., gebleicht
werden. Diese Faserbreie können
auch mit einer Anzahl vertrauter Bleichverfahren gebleicht werden,
zu denen auch das alkalische Peroxid- und das Ozonbleichen gehören.
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Bei
der vorliegenden Erfindung können
Papierherstellungsfasern aus Recyclingquellen verwendet werden.
Die Menge der in der Papierherstellungsfaser gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendeten Recyclingfaser ist in keiner Weise beschränkt und
würde vom
Fachmann in geeigneter Weise entsprechend dem vorgesehenen Endzweck
gewählt.
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Das
Papierprodukt gemäß der vorliegenden
Erfindung wird durch Kombinieren von Papierherstellungsfasern und
durch Wärme
verklebbaren Fasern hergestellt. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die durch Wärme verklebten Fasern in einer
Menge von weniger als etwa 50% vertreten. Gemäß einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die durch Wärme verklebten Fasern in einer
Menge von weniger als etwa 30% vertreten. Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die durch Wärme verklebten Fasern in einer
Menge von weniger als etwa 20% vertreten. Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die durch Wärme verklebten Fasern in einer
Menge von mehr als etwa 2% vertreten. Bei noch einer weiteren Ausführungsform
ist die durch Wärme
verklebte Faser in einer Menge von 2% bis etwa 20% vertreten. Gemäß Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wird die übrige Faser aus Fasern auf
Zellulosebasis gewählt.
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Bei
der Herstellung eines geschichteten Produkts wäre für den Fachmann erkennbar, dass
die Mengen der durch Wärme
verklebbaren Fasern zwischen den verschiedenen geschichteten Lagen
des Produkts variiert werden können.
Ebenso wäre
ohne weiteres erkennbar, dass die Menge der durch Wärme verklebbaren
Faser in den verschiedenen Schichten abhängig von dem gewünschten
Endprodukt über
die oben angegebenen Mengen hinaus erhöht oder vermindert werden kann.
Gemäß einer
Ausführungsform
enthält
das Produkt gemäß der vorliegenden
Erfindung etwa 20% bis etwa 100% Papierherstellungsfasern in der
Selbstabnahmeseite eines geschichteten Produkts. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
enthält
die Selbstabnahmeseite des geschichteten Produkts im Wesentlichen
alle Papierherstellungsfasern. Bei noch einer anderen Ausführungsform
enthält
die Selbstabnahmeseite des geschichteten Produkts, wenn Polymilchsäure enthaltende
Fasern verwendet werden, sehr große Mengen an durch Wärme verklebbarer
Faser.
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Die
durch Wärme
verklebbare Faser kann in jeder in der Technik anerkannten Weise
mit den Papierherstellungsfasern kombiniert werden. Die Papierherstellungsfaser
kann verteilt werden, wobei die durch Wärme verklebbare Faser in diese
Dispersion eingebracht wird. Die durch Wärme verklebbare Faser kann
verteilt werden, wobei die Papierherstellungsfaser dieser Dispersion
zugesetzt wird. Die Papierherstellungsfaser wie auch die durch Wärme verklebbare
Faser können
zusammen verteilt werden. Schließlich kann die Papierherstellungsfaser
verteilt werden, und die durch Wärme
verklebbare Faser kann gesondert verteilt werden, wobei die Fasern
aus getrennten Dispersionen gemeinsam eingebracht werden.
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Die
Fasern können
gemischt werden, wobei schwach intensiv gemischt oder stark intensiv
gemischt wird. Das bei der vorliegenden Erfindung verwendete schwach
intensive Mischen bezeichnet das Mischen unter im Wesentlichen laminaren
Strömungsbedingungen.
Das bei der vorliegenden Erfindung verwendete stark intensive Mischen
bezeichnet das Mischen, das unter turbulenten Strömungsbedingungen
erfolgt. Das Mischen erfolgt über
einen Zeitraum, der ausreicht, um eine angemessene Dispergierung
sowohl der die durch Wärme
verklebbaren Fasern als auch aller Papierherstellungsfasern zu erreichen.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
wird das Mischen über
einen Zeitraum vorgenommen, der ausreicht, um eine im Wesentlichen vollständige Verteilung
der durch Wärme
verklebbaren Fasern und der Papierherstellungsfasern zu erreichen.
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Die
Faseraufschlämmung
kann weitere Behandlungsmittel oder Zusatzstoffe enthalten, um die
physikalischen Eigenschaften des hergestellten Papierprodukts zu ändern. Diese
Zusatzstoffe und Mittel werden vom Fachmann sehr wohl erkannt und
können
in jeder bekannten Kombination verwendet werden. Da Festigkeit und
Weichheit erwünschte
Eigenschaften für
Papierprodukte wie Seidenpapier, Servietten und Handtücher sind,
kann der Faserbrei mit die Festigkeit regulierenden Mitteln, beispielsweise
Nassfestmitteln, vorübergehend
wirkenden Nassfestmitteln, Trockenfestmitteln, Carboxymethylcellulose
und Klebelösern/Weichmachern
gemischt werden.
-
Geeignete
Nassfestmittel sind für
den Fachmann ohne weiteres erkennbar. Auf einer umfassenden, jedoch
nicht erschöpfenden
Liste geeigneter nassfester Hilfsmittel stehen aliphatische und
aromatische Aldehyde, Harnstoff-Formaldehydharze,
Melamin-Formaldehydharze, Polyamidepichlorhydrinharze und dergleichen.
Gemäß einer
Ausführungsform
sind die Nassfestmittel die Polyamidepichlorhydrinharze, von denen
ein Beispiel unter den Handelsbezeichnungen KYMENE 557LX und KYMENE
557H von Hercules Incorporated in Wilmington, Delaware, vertrieben
wird. Diese Harze und das Verfahren zur Herstellung der Harze sind
in dem USA-Patent Nr. 3,700,623 und dem USA-Patent Nr. 3,772,076
beschrieben. Eine umfassende Beschreibung der polymeren Epihalohydrinharze
ist gegeben in Kapitel 2: Alkaline-Curing Polymeric Amine-Epichlorohydrin Resins
von Espy in Wet-Strength Resins and Their Application (Herausgeber
L. Chan, 1994). Eine nicht erschöpfende
Liste von Nassfestharzen ist beschrieben von Westfelt in Cellulose
Chemistry and Technology, Band 13, S. 813, 1979. Gemäß einer
Ausführungsform
enthält
der Faserbrei bis zu etwa 13,38 g/kg (30 lbs/t) eines Nassfestmittels.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
enthält
der Faserbrei 8,92 bis etwa 13,38 g/kg (20 bis etwa 30 lbs/t) eines
Nassfestmittels.
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Geeignete
vorübergehend
wirkende Nassfestmittel sind für
den Fachmann ohne weiteres erkennbar. Auf einer umfassenden, jedoch
nicht erschöpfenden
Liste geeigneter vorübergehend
wirkender Nassfestmittel stehen aliphatische und aromatische Aldehyde
einschließlich
von Glyoxal, Malonsäuredialdehyd,
Sukzinsäuredialdehyd,
Glutaraldehyd- und Dialdehydstärken
sowie substituierte oder in Reaktion gebrachte Stärken, Disaccharide,
Polysaccharide, Chitosan oder in Reaktion gebrachte polymere Reaktionsprodukte
von Monomeren oder Polymeren mit Aldehydgruppen und wahlweise mit
Amingruppen. Repräsentative
stickstoffhaltige Polymere, die in geeigneter Weise mit den aldehydhaltigen
Monomeren oder Polymeren reagieren können, sind Vinylamide, Acrylamide
und zugehörige
strickstoffhaltige Polymere. Diese Polymere verleihen dem aldehydhaltigen
Reaktionsprodukt eine positive Ladung. Des Weiteren können auch
andere im Handel erhältliche,
vorübergehend
wirkende Nassfestmittel, beispielsweise PAREZ 745, hergestellt von
Cytec, Bernardsville, N.J., zusammen mit den beispielsweise in dem
USA-Patent Nr. 4,605,702 offenbarten verwendet werden.
-
Das
vorübergehend
wirkende Nassfestharz kann eines von einer Vielzahl von wasserlöslichen
organischen Polymeren mit aldehydischen Einheiten und kationischen
Einheiten sein, die zur Erhöhung
der Trocken- oder der Nasszugfestigkeit eines Papierproduktes verwendet
werden. Solche Harze sind in den USA-Patenten Nr. 4,675,394; 5,240,562; 5,138,002;
5,085,736; 4,981,557; 5,008,344; 4,603,176; 4,983,748; 4,866,151;
4,804,769; und 5,217,576 beschrieben. Es können modifizierte Stärken verwendet
werden, die von der National Starch and Chemical Company in Bridgewater,
N.J., unter den Warenzeichen CO-BOND® 1000 und
CO-BOND® 1000
Plus vertrieben werden. Vor dem Gebrauch kann das kationische aldehydische,
wasserlösliche
Polymer durch Vorwärmen
einer wässrigen
Aufschlämmung
von annähernd
5% Feststoffen hergestellt werden, die annähernd 3,5 Minuten lang auf
einer Temperatur von annähernd
130°C (240°F) und einem pH-Wert
von etwa 2,7 gehalten wird. Zum Schluss kann die Aufschlämmung abgekühlt und
durch Zusetzen von Wasser verdünnt
werden, um eine Mischung von annähernd
1,0% Feststoffen bei weniger als etwa 61,25°C (130°F) herzustellen.
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Andere
vorübergehend
wirkende Nassfestmittel, die ebenfalls von der National Starch and
Chemical Company erhältlich
sind, werden unter den Warenzeichen CO-BOND® 1600
und CO-BOND® 2300
vertrieben. Diese Stärken
werden als wässrige
kolloidale Lösungen
geliefert und brauchen vor dem Gebrauch nicht vorgewärmt zu werden.
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Es
können
vorübergehend
wirkende Nassfestmittel wie glyoxyliertes Polyacrylamid verwendet
werden. Vorübergehend
wirkende Nassfestmittel wie Harze aus glyoxyliertem Polyacrylamid
werden durch Reaktion von Acrylamid mit Diallyldimethylammoniumchlorid
(DADMAC) hergestellt, um ein kationisches Polyacrylamid-Copolymer
herzustellen, das man schließlich
mit Glyoxal reagieren lässt,
um ein kationisches vernetzendes, vorübergehend wirkendes oder halbpermanentes
Nassfestharz, glyoxyliertes Polyacrylamid, herzustellen. Diese Materialien
sind in dem USA-Patent Nr. 3,556,932 von Coscia et al. und dem USA-Patent
Nr. 3,556,933 von Williams et al. allgemein beschrieben. Harze dieser
Art sind unter der Handelsbezeichnung PAREZ 631NC von Cytec Industries
im Handel erhältlich.
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Zur
Herstellung von vernetzenden Harzen können andere Molverhältnisse
von Acrylamid/DADMAC/Glyoxal hergestellt werden, die sich als Nassfestmittel
eignen. Weiterhin lassen sich an die Stelle von Glyoxal substituieren,
um Nassfesteigenschaften zu erzeugen. Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung enthält
der Faserbrei bis zu 30 lbs/t zeitweilig wirkendes Nassfestmittel.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
enthält
der Faserbrei etwa 0 bis etwa 4,46 g/kg (10 lbs/t) zu 30 lbs/t eines
zeitweilig wirkenden Nassfestmittels.
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Geeignete
Trockenfestmittel sind für
den Fachmann leicht erkennbar. Auf einer umfassenden, jedoch nicht
erschöpfenden
Liste geeigneter Trockenfestmittel stehen Stärke, Guarmehl, Polyacrylamide,
Carboxymethylcellulose und dergleichen. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das Trockenfestmittel Carboxymethylcellulose,
von dem ein Beispiel von Hercules Incorporated in Wilmington, Delaware, unter
der Handelsbezeichnung HERCULES CMS vertrieben wird. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält
der Faserbrei etwa 0 bis etwa 6,69 g/kg [0 bis etwa 15 lbs/t] Trockenfestmittel. Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält
der Faserbrei etwa 0,446 bis etwa 2,23 g/kg [1 bis etwa 5 lbs/t]
Trockenfestmittel.
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Geeignete
Klebelöser
und Weichmacher sind für
den Fachmann ebenfalls leicht erkennbar. Diese Klebelöser und
Weichmacher können
in den Faserbrei eingearbeitet oder nach der Formung der Bahn auf
diese aufgesprüht
werden. Gemäß einer
Ausführungsform
werden Klebelöser
und Weichmacher in einer Menge von nicht mehr als etwa 2,0 Gew.-%
zugesetzt. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
werden Klebelöser
und Weichmacher in einer Menge von nicht mehr als etwa 1,0 Gew.-%
zugesetzt. Gemäß noch einer
anderen Ausführungsform
werden Klebelöser
und Weichmacher in einer Menge von mehr als etwa 0 Gew.-% bis etwa
0,4 Gew.-% zugesetzt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist das Weichmachermaterial ein Imidazolin,
das aus zum Teil mit Säure
neutralisierten Aminen abgeleitet ist. Diese Materialien sind in
dem USA-Patent Nr. 4,720,383 offenbart. Ebenso sachdienlich sind
die folgenden Artikel: Evans, Chemistry and In dustry, 5. Juli 1969,
S. 893–903;
Egan, J. Am. Oil Chemist's
Soc., Bd. 55 (1978), S. 118–121
; und Trovedi et al., J. Am. Oil Chemist's Soc., Juni 1981, S. 754–756.
-
Weichmacher
sind im Handel oft als komplexe Mischungen und nicht als einzelne
Verbindungen erhältlich.
Zwar konzentriert sich diese Erläuterung
auf die vorherrschenden Arten, es sollte sich jedoch verstehen,
dass im Handel erhältliche
Mischungen allgemein verwendet werden könnten.
-
Hercules
632, das von Hercules, Inc., in Wilmington, Delaware, vertrieben
wird, ist ein geeignetes Weichmachermaterial, das durch Alkylieren
eines Kondensationsprodukts von Oleinsäure und Diethylentriamin abgeleitet
werden kann. Synthesebedingungen mit einem Defizit an Alkylierungsmittel
(beispielsweise Diethylsulfat) und mit nur einem Alkylierungsschritt
und anschließendem
Einstellen des pH-Werts zum Protonieren der nicht ethylierten Arten
führen
zu einem Gemisch, das aus kationischen ethylierten und kationischen, nicht
ethylierten Arten besteht. Da nur ein kleinerer Anteil (beispielsweise
etwa 10%) des entstandenen Amino- oder Amidolsalzes zu Imidazolinverbindungen
zyklisiert, wobei der Hauptteil dieser Chemikalien pH-sensitiv ist.
-
Quartäre Ammoniumverbindungen,
beispielsweise quartäre
Dialkyldimethylammoniumsalze, eignen sich ebenfalls, besonders wenn
die Alkylgruppen etwa 14 bis etwa 20 Kohlenstoffatome enthalten.
Diese Verbindungen weisen den Vorteil auf, gegen den pH-Wert verhältnismäßig unsensitiv
zu sein.
-
Die
vorliegende Erfindung kann auch mit einer Klasse von kationi-, schen
Weichmachern mit Imididazolinen verwendet werden, die bei der Formulierung
mit aliphatischen Polyolen, aliphatischen Diolen, alkoxylierten
aliphatischen Diolen, alkoxylierten Polyolen, alkoxylierten Fettsäureestern
oder einer Mischung dieser Verbindungen einen Schmelzpunkt von etwa
0° bis etwa
40°C aufweisen.
Der Weichmacher umfasst eine Imidazolinekomponente, die in aliphatischen
Polyolen, aliphatischen Diolen, alkoxylierten aliphatischen Diolen, alkoxylierten
aliphatischen Polyolen, alkoxylierten alkoxylierten Fettsäureestern
formuliert ist, oder eine Mischung dieser Verbindungen ist bei einer
Temperatur von etwa 1°C
bis etwa 40°C
in Wasser dispergierbar.
-
Die
Imidazoliumkomponente kann die folgenden chemischen Bauweisen besitzen.
wobei
X ein Anion ist und R aus der Gruppe von gesättigten und ungesättigten
Paraffinkomponenten mit einer Kohlenstoffkettenlänge von C
12 bis
C
20 ausgewählt ist. Gemäß einer
Ausführungsform
beträgt
die Kohlenstoffkettenlänge
C
16–C
20. R1 ist aus der Gruppe von Paraffinkomponenten
mit einer Kohlenstoffkettenlänge
von C
1–C
3 ausgewählt.
Das Anion ist in geeigneter Weise Methylsulfat, Ethylsulfat oder
die Chloridkomponente. Die organische Verbindungskomponente des
Weichmachers, die andere als das Imidazolin, kann aus aliphatischen
Diolen, alkoxylierten aliphatischen Diolen, aliphatischen Polyolen,
alkoxylierten aliphatischen Polyolen, alkoxylierten Fettestern,
Estern von Polyethylenoxiden oder einer Mischung dieser Verbindungen
mit einer massegemittelten Molekülmasse
von etwa 60 bis etwa 1500 ausgewählt
sein. Die in kaltem Wasser dispergierten aliphatischen Diole können ein
Molekulargewicht von etwa 90 bis etwa 150 aufweisen. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
beträgt
das Molekulargewicht etwa 106 bis etwa 150. Gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist das Diol 2,2,4-trimethyl-1,3-pentandiol
(TMPD), und das alkoxylierte Diol ist ethoxyliertes 2,2,4-trimethyl-1,3-pentandiol
(TMPD/EO). Das alkoxylierte Diol ist in geeigneter Weise TMPD(EO)
n, wobei n eine ganze Zahl von 1 bis einschließlich 7
ist. Dispersionsmittel für
die Imidazolinkomponente sind alkoxylierte aliphatische Diole und
alkoxylierte Polyole. Da es schwer ist, reine alkoxylierte Diole und
alkoxylierte Polyole zu erhalten, können in geeigneter Weise Mischungen
von Diolen, Polyolen und alkoxylierten Diolen und alkoxylierten
Polyolen sowie Mischungen nur von Diolen und Polyolen verwendet
werden. Ein geeigneter Weichmacher mit Imidazolin wird von Hercules,
Inc. in Wilmington, Delaware, unter der Handelsbezeichnung PROSOFT
230 vertrieben.
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Biologisch
abbaubare Weichmacher können
ebenfalls verwendet werden. Repräsentative
biologisch abbaubare, kationische Weichmacher/Klebelöser sind
in den USA-Patenten Nr. 5,312,522; 5,415,737; 5,262,007; 5,264,082
und 5,223,096 offenbart. Diese Verbindungen sind biologisch abbaubare
Diester von quarternären
Ammoniakverbindungen, und quaternisierte Aminester, auf Pflanzenöl basierte,
biologisch abbaubare Ester, die mit quaternärem Ammoniumchlorid funktionalisiert
sind, und Diesterdierucyldimethylammoniumchlorid sind repräsentative
biologisch abbaubare Weichmacher.
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Zu
geeigneten Zusatzstoffen können
disperse Füllstoffe
gehören; die für
den Fachmann ohne weiteres erkennbar sind. Auf einer umfassenden,
jedoch nicht erschöpfenden
Liste geeigneter Zusatzstoffe wie beispielsweise disperser Füllstoffe
stehen Ton, Calciumcarbonat, Titandioxid, Talkum, Aluminiumsilicat,
Calciumsilicat, Calciumsulfat und dergleichen.
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Geeignete
Retentionshilfen sind für
den Fachmann ohne weiteres erkennbar. Auf einer umfassenden, jedoch
nicht erschöpfenden
Liste geeigneter Retentionshilfen stehen anionische und kationische
Flockungsmittel.
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Alternativ
können
diese Behandlungsmittel an Stelle von deren Einarbeitung in den
Faserbrei auf die Bahn aufgetragen werden. Das kann durch ein oder
mehrere Aufbringungssysteme und kann entweder auf eine oder auf
beide Oberflächen
der Bahn erfolgen. Durch Auftragen mehrerer Behandlungsmittel mit
Hilfe mehrerer Aufbringsysteme kann dazu beigetragen werden, ein
chemisches Zusammenwirken von Behandlungsmitteln vor deren Auftragen
auf die Bahn zu verhindern. Alternative Konfigurationen und Aufbringpositionen
sind für
den Fachmann ohne weiteres erkennbar.
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Zu
anderen Zusatzstoffen, die in der Faseraufschlämmung vertreten sein können, zählen Leimmittel, Absorptionshilfen,
Trübungsmittel,
Aufhellungsmittel, optische Weißmacher,
Abschirmchemikalien, Farbstoffe oder Färbemittel.
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Die
Faseraufschlämmung
wird mit einer Konsistenz von weniger als etwa 20% auf das Formungssieb aufgebracht.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
wird die Faseraufschlämmung
wird mit einer Konsistenz von weniger als etwa 5% auf das Formungssieb
aufgebracht. Gemäß noch einer
anderen Ausführungsform wird
die Faseraufschlämmung
mit einer Konsistenz von weniger als etwa 1 % auf das Formungssieb
aufgebracht. Bei einer anderen Ausführungsform weist die Faseraufschlämmung eine
Konsistenz von etwa 0,01 % bis etwa 1 % auf.
-
Nach
dem Aufbringen der Faseraufschlämmung
auf das Formungssieb wird die mithin geformte Faserbahn typischerweise
auf einen Entwässerungsfilz
oder einen Prägestoff
aufgelegt, der bei Bedarf ein Muster in der Bahn schaffen kann.
Bei der vorliegenden Erfindung können
alle in der Technik anerkannten Stoffe oder Filze verwendet werden.
Beispielsweise stehen auf einer nicht erschöpfenden Liste von Prägestoffen Stoffe
in Leinwandbindung, die in dem USA-Patent Nr. 3,301,746 beschrieben
sind; Halbköperstoffe,
die in den USA-Patenten Nr. 3,974,025 und Nr. 3,905,863 beschrieben
sind; zweiseitig versetzte Flechtkorbhohlraumstoffe, die in den
USA-Patenten Nr. 4,239,065 und Nr. 4,191,609 beschrieben sind; eine
Last aufnehmende und Reliefstoffe die in dem USA-Patent Nr. 5,429,685
beschrieben sind; Photopolymerstoffe, die in den USA-Patenten Nr.
4,529,480; 4,637,859; 4,514,345; 4,528,339; 5,364,504; 5,334,289;
5,275,799; und 5,260,171 beschrieben sind; und Stoffe mit diagonalen
Taschen darin, die in dem USA-Patent Nr. 5,456,293 beschrieben sind.
Bei der vorliegenden Erfindung kann jeder in der Technik anerkannte
Filz verwendet werden. Beispielsweise können Filze Doppellagengrundbindungen,
Dreifachlagengrundbindungen oder laminierte Grundbindungen aufweisen.
Auf einer nicht erschöpfenden
Liste von Pressfilzen zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
stehen die in den USA-Patenten Nr. 5,657,797; 5,368,696; 4,973,512;
5,023,132; 5,225,269; 5,182,164; 5,372,876; und 5,618,612 beschriebenen.
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Nach
dem Überführen wird
die Bahn an einer Stelle durch den Trocknerabschnitt geführt, der
zum sehr starken Trocknen der Bahn führt. Wie im Folgenden beschrieben,
kann die Bahn unter Verwendung herkömmlicher Nasspressverfahren
getrocknet werden oder kann mit Durchgangslufttrocknung (TAD) hergestellt
werden. Wird die Bahn mit TAD hergestellt, kann sie, oder braucht
sie nicht, auf der Oberfläche
eines sich drehenden Trockenzylinders einer Selbstabnahmemaschine
gepresst werden, um weitere Feuchtigkeit in der Bahn zu entfernen.
-
Andere
geeignete Vorgänge
sind das Nasskreppen oder das Durchgangslufttrocknen mit Nasskreppen.
Das Nasskreppen ist ein Vorgang, bei dem die Bahn mit einem verminderten
Feststoffgehalt auf einen Trockenzylinder einer Selbstabnahmemaschine
aufgebracht wird. Die Bahn wird von dem Trockenzylinder gekreppt,
und dann wird das Trocknen mit Hilfe eines anderen Trocknungsverfahrens
abgeschlossen. Eine Trocknung im Anschluss an den Yankee-Trockner
kann mit Hilfe jedes in der Technik anerkannten Trockners vorgenommen
werden, zu denen, wenn auch nicht ausschließlich, ein oder mehrere Durchgangslufttrockner oder
Zylindertrockner gehören.
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Zwar
kann die vorliegende Erfindung mit jeder bekannten Trocknerkonfiguration
verwendet werden, die üblichsten
Trocknungsverfahren sind jedoch (I) das herkömmliche Nasspressen (CWP) und
(II) das Durchgangslufttrocknen (TAD). Bei einem herkömmlichen
Nasspressvorgang und einer beispielhaft in 1 gezeigten
Vorrichtung 10 wird eine Eintragsmasse aus einer (nicht
gezeigten) Stoffbütte
in Leitungen 40, 41 und dann in Auflaufkastenkammern 20, 20') geführt. Auf
einem herkömmlichen
Siebformer 12 wird eine Bahn W, die von Walzen 18, 19 getragen
wird, aus einer flüssigen
Aufschlämmung
aus Faserbrei, Wasser und anderen Chemikalien gebildet. Die durch
den Stoff 12 in der Formungszone aus der Bahn entfernten
Materialien werden aus einem Stofffänger 22 durch eine
Leitung 24 in einen Behälter 50 zurückgeführt. Dann
wird die Bahn zum Trocknen und Pressen auf einen sich bewegenden
Filz oder Stoff 14 übergeführt, der
von einer Walze 11 getragen wird. Die Materialien, die
während
des Pressens aus der Bahn oder aus einem Saugkasten 29 entfernt
wurden, werden in einem Stofffänger 44 gesammelt
und in eine Rückwasserleitung 45 geführt. Dann
wird die Bahn von einer Presswalze 16 entgegen der Oberfläche eines
umlaufenden Yankee-Trockenzylinders 26 gepresst,
der erhitzt wird, damit das Papier auf der Oberfläche des
Yankee-Trockenzylinders 26 im Wesentlichen trocknet. Obwohl
in 1 nicht gezeigt, könnte an Stelle der Saugpresse
eine Schuhpresse verwendet werden, um das Papier gegen die der Oberfläche des
Yankee-Trockenzylinders 26 zu drücken. Die Feuchtigkeit innerhalb
der Bahn, wie diese auf der Oberfläche des Yankee-Trockners gelegt
ist, wird zur Oberfläche übergeführt. Die
Trockenheitsgrade der Bahn unmittelbar nach der Saugpresswalze können im
Bereich von etwa 30% bis etwa 50% Trockenheit liegen. Auf die Oberfläche des
Trockners kann ein flüssiger
Klebstoff, der oft als Kreppkleber bezeichnet wird, aufgebracht
werden, um für
eine starke Haftung der Bahn an der Kreppfläche zu sorgen. Dann wird die
Bahn mit einer Kreppklinge 27 oder einer mit einem Stoff
ausgestatteten Walze auf der Oberfläche gekreppt. Einzelheiten
zum Walzenkreppen sind im Wesentlichen in den USA-Patenten Nr. 5,233,092
und 5,314,584 beschrieben. Dann wird die gekreppte Bahn wahlweise
zwischen (nicht gezeigten) Kalanderwalzen hindurch geführt und
vor weiteren Umwandlungsvorgängen,
beispielsweise dem Prägen,
auf eine Rolle 28 aufgewickelt.
-
Die
Oberflächengeschwindigkeit
der Rolle kann schneller oder langsamer als die Drehzahl des Yankee-Trockners
sein. Der Kreppgrad ist definiert als Geschwindigkeitsdifferenz
zwischen dem Yankee-Trockner und der Rolle, dividiert durch die
die Drehzahl des Yankee-Trockners, ausgedrückt als Prozentsatz. Die Wirkung
der Kreppklinge auf dem Papier führt
bekanntlich dazu, dass ein Teil der Bindungen zwischen den Fasern in
dem Papier durch die mechanische Schlagwirkung der Klinge gegen
die Bahn aufgelöst
werden, wenn die Bahn in das Blatt getrieben wird. Jedoch werden
während
des Austrocknens der Feuchtigkeit aus der Bahn ziemlich starke Bindungen
zwischen den Holzfaserbreifasern ausgebildet.
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Der
bei der vorliegenden Erfindung verwendete Begriff „nassgeformt" bezieht sich auf
Papierbahnprodukte, die durch Ausbildung einer naszieren den Bahn
auf einem mit Löchern
versehenen Formungsstoff aus einer dispergierten Aufschlämmung von
Fasern hergestellt werden. Der bei der vorliegenden Erfindung verwendete
Begriff „nassgeformt" umfasst nicht die
Produkte, die ohne Verwendung eines Auflaufkastens hergestellt werden,
oder nicht solche Produkte, die mit Anlagengeschwindigkeiten von
weniger als 305 m/min (1000 ft/min) hergestellt werden. Der bei
der vorliegenden Anmeldung verwendete Begriff „nassgeformt" umfasst auch nicht
die Herstellung von „Flauschware". Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung betragen die Anlagengeschwindigkeiten zur Verwendung
mit der vorliegenden Erfindung mehr als 457,5 m 1500 ft/min.
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Alternativ
kann auf die Bahn eine Formänderung
durch Vakuum oder ein Kontaktdruckstoff allein oder in Verbindung
mit anderen physischen Formänderungsvorgängen und
ein Trocknungsschritt einwirken, mit dem die Bahn auf einen Feststoffgehalt
von mindestens etwa 30% getrocknet wird, ohne dass eine gesamte physische
Kompression zu erfolgen braucht. Diese Art eines Verfahrens wird
in herkömmlicher
Weise als Durchgangsluftverfahren oder TAD-Verfahren bezeichnet.
Dieses Verfahren ist im Wesentlichen in den USA-Patenten Nr. 3,301,746
von Sanford et al. Und Nr. 3,905,863 von Ayers beschrieben.
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Als
Beispiel ist in 2 ein herkömmliches TAD-Verfahren dargestellt.
In diesem Verfahren werden die Fasern aus einem Stoffauflaufkasten 10 zu
einer konvergierenden Gruppe von Formungssieben 20, 30 geführt. Bei
dieser Doppelsieb-Formungsanordnung wird Wasser durch Zentrifugalkräfte und
durch Vakuummittel aus der Bahn entfernt. Die nasse entstehende
Bahn wird über
einen Saugkasten 40 sauber auf ein Formungssieb 30 übergeführt. Die
Bahn kann wahlweise bearbeitet werden, um Wasser durch einen Unterdruckkasten 50 und
eine Dampfhaube 60 zu entfernen. Die Bahn wird entlang
dem Formungssieb 30 getragen, bis sie an einer Verzweigungsstelle 80 mit
Hilfe eines Vakuumaufnahmeschuhs 90 auf einen TAD-Stoff 70 übergeführt wird.
Die Bahn wird an dem Entwässerungskasten 100 weiter
entwässert,
um die Feststoffe in der Bahn zu vermehren. Der Vakuumaufnahmeschuh 90 und
der Entwässerungskasten 100 beseitigen
nicht nur Wasser aus der Bahn, sondern schwemmen die Bahn auch in
den TAD-Stoff 70 ein, was Bausch- und Saugfähigkeitseigenschaften
bewirkt.
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Weitere
Verbesserungen in Bausch und Saugfähigkeit lassen sich erhalten,
wenn man die Geschwindigkeit des Formungsabschnitts (d.h. die Geschwindigkeiten
der Formungsstoffe 20 und 30, schneller als die Geschwindigkeit
des TAD-Stoffs 70 einstellt. Das wird als Kreppen auf dem
Stoff bezeichnet. Das Kreppen auf dem Stoff ist mathematisch definiert
als die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem Former und dem Durchgangslufttrockner,
dividiert durch die Geschwindigkeit des Durchgangslufttrockners,
ausgedrückt
als Prozentsatz. Auf diese Weise wird die Bahn in den Stoff eingeschwemmt
und nassgeformt, was Bausch- und
Saugfähigkeitseigenschaften
schafft. Der Betrag des Stoffkrepps kann 0% bis etwa 25% betragen.
Eine durch Nassformen geschaffene Dicke erzeugt die Saugfähigkeit
effektiver (d.h. die Struktur fällt
weniger zusammen) als eine im trockenen Zustand geschaffene Dicke,
beispielsweise durch herkömmliches
Prägen.
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Dann
wird die Bahn auf dem TAD-Stoff 70 zu einer Trocknungseinheit 110 geführt, in
der erhitzte Luft durch die Bahn wie auch durch den Stoff geleitet
wird, um den Feststoffgehalt der Bahn zu erhöhen. Im Allgemeinen ist die
Bahn nach dem Austreten aus der Trocknungseinheit 110 zu
etwa 30% bis etwa 95% trocken. In einem Verfahren kann die Bahn
in einem Nichtkreppvorgang direkt aus dem TAD-Stoff 70 entfernt
werden. Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
wird die Bahn von dem TAD-Stoff 70 zu dem Yankee-Trocknerzylinder 130 übergeführt und
wird von dem Trocknerzylinder 130 über eine Kreppklinge 150 gekreppt,
wodurch ein gekrepptes Produkt entsteht.
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Das
Kreppen kann mit Hilfe jedes in der Technik anerkannten Kreppverfahrens
ausgeführt
werden. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt das Kreppen mit Hilfe einer Taurus-Kreppklinge.
Die patentierte Kreppklinge ist eine wellenförmig kreppende Klinge, die
in dem USA-Patent Nr. 5,690,788 offenbart ist und differenzierte
Krepp- und Wellwinkel an der Bahn aufweist und viele beabstandete, feingezackte
Kreppabschnitte entweder mit einheitlichen Tiefen oder nicht einheitlichen
Tiefenanordnungen aufweist. Die Tiefen der Wellungen betragen mehr
als etwa 2,03 × 10-4 mm (0,008 Zoll).
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Das
Kreppen der Bahn in dem Yankee-Trockner kann durch Verwendung eines
Kreppklebers erleichtert werden. Kreppkleber zur Verwendung in der
vorliegenden Erfindung können
aus allen in der Technik anerkannten Kreppklebern ausgewählt werden.
Für den
Fachmann wird ohne weiteres erkennbar, wie der Kreppkörper und/oder
der Kreppwinkel usw. nach Maßgabe
des Schmelzprofils der verwendeten, durch Wärme verklebbaren Faser zu modifizieren
sind. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind Kreppkleber zur Verwendung gemäß der vorliegenden
Erfindung wärmehärtbare oder
nicht wärmehärtbare Harze.
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Harze
zur Verwendung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
aus wärmehärtbaren
und nicht wärmehärtbaren
Polyamidharzen oder glyoxylierten Polyacrylamidharzen gewählt werden.
Polyamide zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung können verzweigt
oder unverzweigt, gesättigt oder
ungesättigt
sein. Zu Polyamidharzen zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
können
Polyaminoamidepichlorhydrinharze (PAE) gehören. PAEs sind beispielsweise
beschrieben in „Wet-Strength
Resins and Their Applications",
Ch. 2, H. Epsy, mit dem Titel Alkaline-Curing Polymeric Amine-Epichlorohydrin Resins,
das durch Verweis darauf hier in seiner Gesamtheit einbegriffen
ist. Bevorzugte PAE-Harze zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung
umfassen ein wasserlösliches
polymeres Reaktionsprodukt eines Epihalohydrins, vorzugsweise des
Epichlorhydrins, und eines wasserlöslichen Polyamids mit sekundären Amingruppen, die
von einem Polyalkylenpolyamin und einer gesättigten aliphatischen dibasischen
Carbonsäure
mit etwa 3 bis etwa 10 Kohlenstoffatomen abgeleitet sind.
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Eine
nicht erschöpfende
Liste von nicht wärmehärtbaren
kationischen Polyamidharzen zur Verwendung bei der vorliegenden
Erfindung ist zu finden in dem USA-Patent Nr. 5,338,807, erteilt
an Espy et al. Das nicht wärmehärtbare Harz
kann synthetisch hergestellt werden durch direkte Reaktion der Polyamide
einer Dicarbonsäure
und von Methylbis(3-aminopropyl)amin in einer wässrigen Lösung, mit Epichlorhydrin. Die
Carbonsäuren
können
gesättigte
und ungesättigte
Dicarbonsäuren
mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen umfassen, die beispielsweise Oxal-Malon-, Sukzin-,
Glutar-, Adipin-, Pilemin-, Suberin-, Azelain-, Serbazin-, Malein-,
Itacon-, Phthal- und Terephthalsäure
umfassen. Adipin- und Glutarinsäure
werden bevorzugt, wobei Adipinsäure
am meisten bevorzugt wird. Die Ester der aliphatischen Dicarbonsäuren und
der aromatischen Dicarbonsäuren, beispielsweise
der Phthalsäure,
können
wie auch Kombinationen solcher Dicarbonsäuren oder -säureester können verwendet
werden.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
können
wärmehärtbare Polyamidharze
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung aus dem Reaktionsprodukt
eines Epihalohydrinharzes und eines Polyamids mit Sekundäramin oder
Tertiäraminen
hergestellt werden. Bei der Herstellung eines Harzes gemäß dieser
Ausführungsform
der Erfindung lässt
man zuerst eine dibasische Carbonsäure mit dem Polyalkylenpolyamin,
wahlweise in wässriger
Lösung,
unter Bedingungen reagieren, die zur Herstellung eines wasserlöslichen
Polyamids geeignet sind. Die Herstellung des Harzes wird durch Reaktion
des wasserlöslichen
Amids mit einem Epihalohydrin, insbesondere des Epichlorhydrins,
zur Ausbildung des wasserlöslichen,
wärmehärtbaren
Harzes abgeschlossen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Kreppkleber ein PAR-Harz mit PVOH
und einem Modifikator. Für
den Fachmann sind in der Technik anerkannte Modifikatoren leicht
erkennbar. Wenn durch Wärme
verklebbare Fasern mit der Oberfläche des Yankees in Kontakt
kommen, kann ein aggressiverer Klebstoff verwendet werden.
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Nachdem
die Papierbahn hergestellt ist, wird sie oft aufgerollt, um auf
weitere Bearbeitung in Richtung zu einem Endprodukt zu warten. Diese
weitere Bearbeitung wird im Allgemeinen als Weiterverarbeitung bezeichnet.
Zwar werden Weiterverarbeitungsvorgänge im Allgemeinen an aufgerollten
Papierbahnen ausgeführt,
jedoch können
die Weiterverarbeitungsvorgänge
auch direkt an das Ende des Herstellungsverfahrens angefügt werden.
Die Weiterverarbeitung umfasst, jedoch nicht darauf beschränkt, Vorgänge wie
das Kalandrieren, Prägen,
Schichten, das Auftragen von Aufbereitungsmitteln und das Wärmebehandeln.
Das Produkt gemäß der vorliegenden
Erfindung kann allen in der Technik anerkannten Weiterverarbeitungsvorgängen unterzogen
werden, die für
den Fachmann ohne weiteres erkennbar sind.
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Das
Prägen
ist der Akte des mechanischen Bearbeitens eines Substrats, damit
sich das Substrat unter Druck an die Tiefen und Konturen einer gemusterten
Prägewalze
anformt. Im Allgemeinen wird die Bahn zwischen zwei Prägewalzen
hindurch geführt,
die unter Druck Konturen in der Oberfläche des Papiers ausbilden.
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Bei
den meisten Konfigurationen trägt
mindestens eine der zwei Walzenoberflächen direkt das auf die Papierbahn
zu übertragende
Muster. Bekannte Konfigurationen sind das Starr-Elastisch-Prägen und
das Starr-Starr-Prägen.
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Bei
einem Starr-Elastisch-Prägesystem
wird ein einlagiges oder mehrlagiges Substrat durch einen Walzenspalt
hindurch geführt,
der zwischen einer Walze, deren im Wesentlichen starre Oberfläche das
Prägemuster
als Vielzahl von in einer ästhetisch
angenehmen Weise angeordneten Vorsprüngen und/oder Vertiefungen
enthält,
und einer zweiten Walze gebildet ist, deren im Wesentlichen elastische
Oberfläche
entweder glatt sein oder ebenfalls eine Vielzahl von Vorsprüngen und/oder
Vertiefungen enthalten kann, und die mit der gemusterten Rolle mit
starrer Oberfläche
zusammenwirkt. Bisher wurden starre Walzen im Allgemeinen aus einem
Stahlkörper
gebildet, der entweder direkt graviert ist, oder der eine mit Gummi
bedeckte (direkt beschichtete oder mit einer Hülse bezogene) Oberfläche enthalten
kann, auf welche das Prägemuster
mit Laser eingraviert ist. Zwar besitzt eine Stahlwalze, die direkt
graviert ist, eine längere
Lebensdauer, jedoch kann für die
Herstellung einer direkt gravierten Stahlwalze eine sehr lange Vorlaufzeit
notwendig sein. Bekannte, mit Laser gravierte Hülsen können weniger Zeit zur Herstellung
benötigen,
besitzen jedoch eine Lebensdauer, die wesentlich geringer als diejenige
einer Stahlwalze ist.
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Elastische
Walzen können
aus einem Stahlkern bestehen, der direkt mit einem elastischen Material beschichtet
oder mit einer Hülse
bezogen ist und mit einem Muster graviert werden kann oder nicht.
Wenn ein Muster vorhanden ist, kann dieses entweder ein passendes
oder ein nicht passendes Muster in Bezug auf das auf der starren
Walze getragene Muster sein.
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Bei
dem Starr-Starr-Verfahren wird ein einlagiges oder mehrlagiges Substrat
durch einen Walzenspalt hindurch geführt, der zwischen im Wesentlichen starren
Walzen gebildet ist. Die Oberflächen
beider Walzen enthalten das zu prägende Muster als Vielzahl von
in einer ästhetisch
angenehmen Weise angeordneten Vorsprüngen und/oder Vertiefungen,
wobei die Vorsprünge
und/oder Vertiefungen in der zweiten Walze mit den in der ersten,
starren Walze eingemusterten zusammenwirken. Die erste starre Walze
besteht im Wesentlichen aus einem Stahlkörper, der entweder direkt graviert
ist, oder der eine mit Hartgummi bedeckte (direkt beschichtete oder
mit einer Hülse
bezogene) Oberfläche
tragen kann, auf welche das Prägemuster
mit Laser eingraviert ist. Die zweite starre Walze besteht im Wesentlichen
aus einem Stahlkörper,
der ebenfalls direkt graviert ist, oder der eine mit Hartgummi bedeckte
(direkt beschichtete oder mit einer Hülse bezogene) Oberfläche tragen kann,
auf welcher ein passendes oder angepasstes Muster in herkömmlicher
Weise eingraviert oder mit Laser eingraviert ist.
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Das
Produkt gemäß der vorliegenden
Erfindung kann mit Hilfe jedes in der Technik anerkannten oder danach
entwickelten Prägemusters
geprägt
werden. Der Prägevorgang
kann nicht nur zum Erhöhen
von Bausch und Absorptionsfähigkeit,
sondern auch zum Falten des Produkts verwendet werden. Das Prägen wird auch
zur Verbesserung des ästhetischen
Aussehens des Papierbahnprodukts verwendet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das Produkt auf Grund der Präsenz der
durch Wärme
verklebbaren Fasern in dem Produkt gemäß der vorliegenden Erfindung
wärmebehandelt werden,
damit die Fasern verkleben und das Produkt dadurch faktisch fixiert
wird. Die Wärmebehandlung
kann an jeder Stelle während
oder nach dem Trocknungsvorgang erfolgen. Gemäß einer Ausführungsform
erfolgen Wärmebehandlung
und Verkleben auf einem Yankee-Trockner. Gemäß einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung auf einem TAD
nach dem Yankee-Trockner. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung in einem getrennten Weiterverarbeitungsvorgang.
Bei Ausführung
als getrennter Weiterverarbeitungsvorgang kann das Produkt auf einem
Durchgangslufttrockner und/oder in einem TAD-Ofen und/oder einem
IR-Ofen und/oder durch aufgeheizte Kalanderwalzen aufgeheizt werden.
Abhängig
von den gewünschten Eigenschaften
des Endprodukts kann mehr als eine Wärmebehandlung oder mehr als
eine Art der Wärmebehandlung
an einem einzelnen Produkt vorgenommen werden.
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Die
Wärmebehandlung
kann vor oder nach anderen Weiterverarbeitungsvorgängen vorgenommen werden.
Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung vor oder nach
dem Prägen,
um das Prägemuster
zu fixieren. Wenn Fasern mit einem geeigneten Schmelzprofil verwendet
werden, kann die Wärmebehandlung
während
des Trocknungsvorgangs auf dem Yankee-Trockner ausgeführt werden.
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Die
Wärmebehandlung
erfolgt bei einer Temperatur, mit welcher die Außenseite der durch Wärme verklebbaren
Faser erweicht werden kann und sie dadurch mit den umgebenden, durch
Wärme verklebbaren
und Paperherstellungsfasern verklebbar gemacht wird. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung bei einer Temperatur
von mindestens etwa 105°C
(200°F).
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung bei einer Temperatur
von mindestens etwa 142,5°C
(260°F).
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung
bei einer Temperatur von mindestens etwa 148,8°C (270°F). Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung
bei einer Temperatur von mindestens etwa 173,8°C (310°F). Gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Wärmebehandlung
bei einer Temperatur zwischen etwa 148,8° (270°F) und 205°C (360°F).
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Vor
der Wärmebehandlung
des Produkts kann das Produkt wieder aufgeschlossen werden und ist
voll verteilbar. Nach der Wärmebehandlung
kann zwar die Zellulosefaser im Wesentlichen wieder aufschließbar sein,
jedoch können
die durch Wärme
verklebbaren Fasern ein nicht verteilbares Fasernetz bilden. Nach
der Wärmebehandlung
können
die durch Wärme
verklebbaren Fasern bei spezieller Behandlung zum Lösen der Verklebungen
zwischen den durch Wärme
verklebbaren Fasern und anderen Zellulosefasern wieder aufschließbar sein.
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Das
gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellte Produkt kann allen Anwendungszwecken von Flachpapier
dienen. Solche Produkte sind, wenn auch nicht darauf beschränkt, Seidenpapiere,
Handtücher, Wischtücher, Servietten,
Fleischhüllen,
Verpackungsmaterialien, Schreibpapier, Tapete, Luftfilter, Ölfilter
und andere saugfähige
Produkte, die einen Abrieb erleiden können oder nicht.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellte Produkte weisen im Allgemeinen ein Flächengewicht von
etwa 0 bis etwa 97,8 g/m2 (0 bis etwa 60
lbs./Ries) auf. Gemäß einer
anderen Ausführungsform
weisen die gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellten Produkte ein Flächengewicht von etwa 21,2 bis
etwa 65,2 g/m2 (13 bis etwa 40 lbs./Ries)
auf. Ein hier verwendetes Ries hat 333,5 m2 (3000
ft2). Papiererzeugnisse, die gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt sind, lassen sich durch die netzförmige Matrix
der durch Wärme verklebbaren
Fasern erkennen, die durch das Produkt hindurch erscheinen. Die
bei der vorliegenden Erfindung verwendete netzförmige Matrix ist als stabile
Netzstruktur gebildet. Die 7–11 stellen eine netzförmige Matrix allein oder in
verklebter Kombination mit Papierherstellungsfasern dar. Die 11A und 11B stellen
ein geschichtetes Produkt mit einer netzförmigen Matrix dar.
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Produkte
gemäß der vorliegenden
Erfindung können
eine oder mehrere der folgenden verbesserten Qualitäten aufweisen:
Nasszugfestigkeit, Abriebfestigkeit, Nassbausch, Elastizität und Absorptionsfähigkeit. 12 stellt
die SAT-Zugfestigkeit
als Funktion der standardisierten Nassfestigkeit dar.
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Die
Formung bezeichnet die Einheitlichkeit, mit welcher Fasern eine
Bahn bilden. Die bei der vorliegenden Erfindung verwendete Formung
kann entweder durch den Formungsindex oder den Ansammlungsfaktor
definiert werden. Der Ansammlungsfaktor ist beispielsweise beschrieben
in Dodson, "Fiber
crowding, fiber contacts and fiber flocculation," Bd. 79, Nr. 9, TAPPI Journal, September
1996, und in Kerekes et al., „Characterization
of Fibre Flocculation Regimes by a Crowding Factor," Pulp and Paper report
PPR 795, Pulp and Paper Research Institute of Canada. Die Beziehung
zwischen dem Formungsindex und der Menge der durch Wärme verklebbaren
Faser ist in 5 dargestellt. 6 stellt
den Einfluss von Flächengewichtsänderungen auf
die Formung als Funktion der in dem Produkt vorhandenen Menge der
durch Wärme
verklebbaren Faser dar.
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Für den Fachmann
sind geeignete Einbringstellen für
die durch Wärme
verklebbare Faser ohne weiteres erkennbar. Geeignete Einbringstellen
können
sich, wenn auch nicht darauf beschränkt, in dem Stoffauflöser, nach
dem Drucksieb, vor der Gebläsepumpe,
in dem Faserbreivorratskasten und vor der Faserbreipumpe befinden.
Eine Ausführungsform
eines Faserbreistroms einer Papiermaschine zur Verwendung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in 3 dargestellt. 4 stellt
verschiedene Verteilverfahren und ihren jeweiligen Einfluss auf
die Verteilung von durch Wärme
verklebbaren Fasern dar.
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Die
Vorrichtungen zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung können modifiziert
werden, um die durch Wärme
verklebbaren Fasern besser unterzubringen. Gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das häufig an Papiermaschinen verwendete
standardmäßige Lochsieb
durch ein Schlitzsieb ersetzt werden, damit die durch Wärme verklebbaren
Fasern leichter hindurchlaufen können.
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Die
folgenden Beispiele sind lediglich veranschaulichend und begrenzen
die wie vorliegend beanspruchte Erfindung in keiner Weise.
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Beispiele
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Beispiele 1–20
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Es
wurden Handbögen
mit synthetischen Fasern darin unter verschiedenen Bedingungen hergestellt, darunter
mit verschiedenen Faserbreiarten, Prozentsätzen der Faserbrei-/Synthesefaser-Mischungen,
verschiedenen Synthesefasern, verschiedener Verteilungskonsistenz,
Umwälzzeitgeber,
Umwälzintensität und Formungskonsistenz.
Die zwei verwendeten Synthesefasern waren eine Zweikomponentenfaser
CELBOND 105 von 6mm und eine Viskosefaser LYOCELL von 3mm als Kontrollfaser.
Die zwei verwendeten Holzfaserbreie waren Kraft-Weichholzschliff Marathon und Kraft-Hartholzschliff
Old Town (OT). Die Bögen
wurden alle auf den Formungsindex hin untersucht. Für den Formungsindex
werden eine Hindurchleitung sichtbaren Lichts und eine Bildanalyse
zum Messen der Einheitlichkeit der Handbögen verwendet. Hohe Werte (100+)
zeigen eine sehr gute Formung an, während niedrigere Werte eine
schlechtere Formung anzeigen. Die Handbögen wurden mit Ausnahme der
in Tabelle 2 vermerkten Änderungen
auf die gleiche Weise hergestellt. Faserart, Mischungsprozente,
Verteilungskonsistenz, Umrührzeit
und Umwälzintensität wurden
variiert. Es sind die Formungskonsistenz und der Formungsindex aufgeführt.
-
-
Beispiele 21–28
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Es
wurden Handbögen
mit 1,2g Faser mit einer Konsistenz von 0,05% hergestellt. Der Handbogenzylinder
wurde auf 2400ml gefüllt,
um die Konsistenz zu erzielen. Für
mit 100% CELBOND hergestellten Handbögen wurden 2,5g Faser verwendet,
um eine durchgehende Bahn zu bilden.
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Es
wurden die Mischungsprozentsätze
von Synthesefaser/Faserbrei und der Umwälzzeitgeber unter Mischbedingungen
bei hoher Scherkraft variiert. Bei der verwendeten Synthesefaser
handelte es sich um eine Zweikomponentenfaser CELBOND 105 von 6mm
und 3 Denier. Die Chargengröße betrug
2300ml bei einer Konsistenz von 5%. Die Veränderungen sind im Folgenden
in Tabelle 3 beschrieben. Bei den mit „zusammen" gekennzeichneten Beispielen wurden
CEL-BOND 105 und
Old Town (OT) zusammen aufgeschlossen. Bei den mit „getrennt" gekennzeichneten
Beispielen wurde Old Town über
die beschriebene Zeit aufgeschlossen, worauf das Einbringen der
Synthesefaser und das Mischen folgten.
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Beispiel 29
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Mit
einem geneigten Former wurden nassgeformte Bahnen mit einem Flächengewicht
von 32 lbs/Ries, umfassend eine Zweikomponentenfaser von 15% und
25% von 3 Denier × 6mm,
hergestellt. Der Rest der Faser war eine 40/60-Mischung von Naheola-Weichholz und von
Hartholzfaserbrei, d.h. 16,5kg (36,4 lbs.) einer 85%igen 40/60-Mischung
von Naheola-Weichholz und von Hartholzfaserbrei in dem Maschinenkasten
mit 18,4 m3 (1000 Gallonen) Wasser. Als
der Faserbrei Weichholz-/Hartholz-Faserbrei gut verteilt war (annähernd 15
Minuten), wurden 2,93 kg (6,45 lbs) einer Zweikomponentenfaser von
3 Denier × 6mm
in den Kasten eingegeben. Die Faserbreiaufschlämmung wurde sanft umgerührt (annähernd 15
Minuten), bis die Zweikomponentenfaser gut verteilt war.
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Die
Fasermasse in dem Stoffauflaufkasten wurde auf eine Konsistenz von
0,05% oder weniger verdünnt.
Das Flächengewicht
auf der Rolle wurde auf 52,5 g/m2 (32 lbs/Ries)
eingestellt, und die Feuchtigkeit wurde auf 6% eingestellt. Auf
der Saugseite der Kastenentleerungspumpe der Maschine wurden 5,4
g/kg (12 lbs/t) Nassfestharz eingegeben.
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Beispiel 30
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Aus
einer Papierherstellungsfaser und einer Zweikomponentenfaser wurde
ein Bahnmaterial hergestellt. Die Zweikomponentenfaser war eine
Zweikomponentenfaser von 3 Denier und 6mm. Die Papierherstellungsfaser
war eine 40/60- Mischung
von Naheola-Weichholz- und Hartholzfaserbrei. Als ein homogenes
Produkt geformt wurde, wurden die Papierherstellungsfaser und die
Zweikomponentenfaser beide in den Auflöser eingegeben. Die Zweikomponentenfaser
wurde in Mengen von 0, 7,5 und 15% zugesetzt. Als sich ein geschichtetes
Produkt ausgebildet hatte, wurde die Zweikomponentenfaser in die
Faserbreiaufschlämmung
in dem Vorratskasten eingegeben. Die kombinierte Aufschlämmung wurde
vor dem Drucksieb eingegeben. (Siehe 3). Als
ein geschichtetes Produkt hergestellt war, wurde die Zweikomponentenfaser
in Mengen von 0, 5, 15 und 30% zugesetzt. Alle Variationen in der
Bahnzusammensetzung sind in den 21–31 vermerkt. Die
bei diesem Beispiel verwendeten Kontrollbahnen enthielten keine
durch Wärme
verklebbare Faser. Die Bahnen wurden entweder mit Hilfe eines Luftdurchgangstrockners
oder durch Einwirkenlassen von Infrarotlicht gehärtet. Die gehärteten Bahnen
wurden auf SAT-Zugfestigkeit in g/m2, Nasszugfestigkeit
in Querrichtung in g/3" und
auf Nassbausch in mil/8 Lagen jeweils als Funktion der Menge an
durch Wärme
verklebbarer Faser in der Bahn analysiert. Diese Ergebnisse sind
in den 21–26 dargestellt.
-
Beispiel 31
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Es
wurden TAD-Handbögen
mit 100% trocken gelegten Marathon-Handbögen aus Weichholz und auch
mit trocken gelegtem Marathon-Weichholz mit 10% Zweikomponentenfaser
hergestellt. Bei der vorliegenden Untersuchung wurden zwei Zweikomponentenfasern
von unterschiedlicher Faserlänge
von 1,27cm und 0,635cm (0,5 Zoll und 0,25 Zoll) verwendet. Die Zweikomponentenfasern
verbesserten die Festigkeit und die Absoptionsfähigkeit der TAD-Handbögen.
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Die
TAD-Handbögen
mit der Zweikomponentenfaser darin werden auf Festigkeit, Absoptionsfähigkeit und
Dicke bewertet. Die Handbögen
wurden unter Verwendung eines TAD-Simulators hergestellt. Die Zweikomponentenfaser
von 1,27cm und 0,635cm (0,5 Zoll und 0,25 Zoll) wurde vor der Herstellung
der Handbögen mit
trocken gelegtem Marathon-Weichholz gemischt. Die bei dem vorliegenden
Experiment verwendeten Experimentzellen sind in Tabelle 4 beschrieben.
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Tabelle
4: Experimentalzellen
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Die
trocken gelegte Marathon-Weichholzbahn wurde mit Hilfe einer PFI-Mühle auf
zwei Mahlgrade aufbereitet. In Tabelle 4 sind die Kanadischen Standard-Mahlgradswerte
für die
Breimasse aufgeführt.
Vor der Herstellung der Handbögen
wurden in die dicke Fasermasse mit einer Konsistenz von 1,5% Kymene
557H mit 8,92 g/kg (20 lbs./t) und Hercules CMC 7MT mit 1,52 g/kg
(3,4 g(kg) eingegeben. Während
des vorliegenden Experiments wurden Handbögen in zweierlei Weise hergestellt:
1) auf einem Sieb mit Maschenweite 100 mit Trocknung auf
dem TAD-Simulator mit Hilfe eines zweiten Siebs mit Maschenweite 100 (ungeformter
Bogen) und 2) auf einem Sieb mit Maschenweite 100 mit Überführung auf
einen TAD-Bogen Voith 44G zur Formung eines nicht verdichteten
geformten Bogens. Die auf einem TAD-Stoff Voith 44G geformten
Handbögen
wiesen höhere
Dicke und höhere
Absorptionsfähigkeitgrade
als ungeformte, auf einem Sieb mit Maschenweite 100 getrocknete
Handbögen
auf.
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Zweikomponentenfasern
führen
zu Verbesserungen in Absorptionsfähigkeit, Dicke und Festigkeit
von TAD-Handbögen,
ob sie nun auf einem Sieb mit Maschenweite 100 (ungeformt)
oder mit einem TAD-Stoff Voith 44G (geformt) ge trocknet
sind. Man beachte, dass Handbögen,
die auf dem TAD-Stoff Voith 44G getrocknet und geformt
sind, höhere
Absorptionsfähigkeitsgrade
als Handbögen
aufweisen, die auf einem Sieb mit Maschenweite 100 getrocknet
sind. Siehe 13.
-
Zweikomponentenfasern
führen
zu wesentlichen Verbesserungen in den Nass-/Trockenzugfestigkeitsverhältnissen
(d.h. um das 2fache). Infolgedessen lassen sich die angestrebten
Nasszugfestigkeitseigenshaften bei niedrigeren Trockenzugfestigkeitsgraden
zustande bringen, was letztlich zu weicheren Handtucherzeugnissen
führt.
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13 zeigt
die Beziehung zwischen SAT- und Trockenzugfestigkeit in Gramm für Handbögen, die auf
einem Sieb mit Maschenweite 100 hergestellt und getrocknet
sind. 14 zeigt die Beziehung zwischen SAT-
und Trockenzugfestigkeit in Gramm für Handbögen, die auf einem TAD-Stoff
Voith 44G hergestellt und geformt sind. 13 zeigt
eine Erhöhung
der SAT bei 1500g/t bei Handbögen,
die Zweikomponentenfasern von 1,27 cm (0,50 Zoll) enthielten, um
13% und bei Handbögen,
die Zweikomponentenfasern von 0,635cm (0,25 Zoll) enthielten, um
24% gegenüber
einem Kontrollbogen ohne Zweikomponentenfaser. 14 zeigt, dass
die Verbesserungen bei Einbringen der Zweikomponentenfaser annähernd die
gleichen sind wie dann, wenn Handbögen unter Verwendung eines
TAD-Stoffs Voith 44G getrocknet
und geformt werden.
-
15 zeigt
die Beziehung zwischen SAT- und Nasszugfestigkeit in Gramm für Handbögen, die
auf einem Sieb mit Maschenweite 100 getrocknet sind. 16 zeigt
die Beziehung zwischen SAT- und Nasszugfestigkeit in Gramm bei Handbögen, die
auf einem TAD-Stoff Voith 44G getrocknet sind. 15 zeigt
bei etwa 5008 Gewicht eine Erhöhung
der SAT um etwa 31 % bei Handbögen,
die mit einer Zweikomponentenfaser von 1,27 cm (0,50 Zoll) und 0,635cm
(0,25 Zoll) Länge
hergestellt wurden, gegenüber
einem Kontrollbogen mit 0% Zweikomponentenfaser darin. 16 zeigt,
dass die Verbesserungen bei Einbringen der Zweikomponentenfaser
annähernd
die gleichen sind wie dann, wenn Handbögen unter Verwendung eines
TAD-Stoffs Voith 44G getrocknet und geformt werden.
-
Wenn
die Technologie der Zweikomponentenfaser angewandt wird, treten
sehr starke Zunahmen der Festigkeit ein. Beispielsweise in 15 ergibt
die Zweikomponentenfaser bei einer SAT von 250 g/m2 eine starke
Zunahme der Nasszugfestigkeit in Gramm (um mehr als 200%). 16 zeigt,
dass die Verbesserungen bei der Nasszugfestigkeit in Gramm bei Einbringen
der Zweikomponentenfaser annähernd
die gleichen sind wie bei Handbögen,
die auf dem TAD-Stoff Voith 44G getrocknet und geformt
werden.
-
17 zeigt
das Verhältnis
zwischen Dicke und Nasszugfestigkeit in Gramm bei Handbögen, die
auf einem Sieb mit Maschenweite 100 getrocknet werden. 18 zeigt
das Verhältnis
zwischen Dicke und Nasszugfestigkeit in Gramm bei Handbögen, die
auf dem TAD-Stoff Voith 44G getrocknet und geformt werden. 17 zeigt
bei 500 g Gewicht eine Erhöhung
der Dicke um 35% bei Handbögen,
die aus einer Zweikomponentenfaser von 1,27 cm (0,50 Zoll) hergestellt
wurden, und um 48% bei Handbögen,
die aus einer Zweikomponentenfaser von 0,635cm (0,25 Zoll) hergestellt
wurden, gegenüber
einem Kontrollbogen, der frei von Zweikomponentenfaser ist. 18 zeigt,
dass man Verbesserungen der Dicke erhält, wenn man eine Zweikomponentenfaser
in Handbögen
einbringt, die unter Verwendung eines TAD-Stoffs Voith 44G getrocknet
und geformt werden.
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19 zeigt
das Verhältnis
zwischen Nasszugfestigkeit in Gramm und Trockenzugfestigkeit in
Gramm für
auf einem Sieb mit der Maschenzahl 100 getrocknete Handbögen. 20 zeigt
das Verhältnis
zwischen Nasszugfestigkeit in Gramm und Trockenzugfestigkeit in
Gramm für
mit Hilfe eines TAD-Stoffs Voith 44G getrocknete und geformte
Handbögen.
Bei einer Trockenzugfestigkeit von 1500 Gramm zeigen die 19 und 20 Daten
für das
Nass-/Trockenzugfestigkeitsverhältnis für eine Zweikomponentenfaser
enthaltende Handbögen,
das mehr als das Doppelte des Nass-/Trockenzugfestigkeitsverhältnisses
für Handbögen ohne Zweikomponentenfaser
beträgt.
Infolgedessen können
durch das Einbringen der Zweikomponentenfaser in Handbögen Nasszugfestigkeitsziele
bei niedrigeren Trockenzugfestigkeiten erreicht werden, und folglich
wird die Handgriffigkeit auf höhere
Grade gebracht.
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Beispiele 32–44
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Beispiele 32–35, 37,
41:
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- Kontrollbogen – 100%
Faserbrei
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Beispiel 36:
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- 1 % Celbond, 85% Faserbrei
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Beispiele 38–40:
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- 15% PLA/PET von 2,9 Denier, 85% Faserbrei
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Beispiele 42–44:
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- 15% PLA/PP von 3,4 Denier, 85% Faserbrei
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- Alle synthetischen Fasern waren 6mm lang.
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Beispiele
32–35:
Es wurde ein Kontrollbogen mit 24,45 g/m2 (15
lbs./Ries) mit 50% auf 500 CSF aufbereitetem Naheola-Weichholz und
mit 50% Naheola-Hartholz hergestellt. Das Produkt wurde mit Hilfe
eines Kreppklebers auf PVOH-Basis in einer Menge von 0,669 g/kg
(1,5 lbs/t) und mit einer schrägwinkeligen
Klinge in einem Kreppwinkel von 86° gekreppt. Die Ergebnisse waren
schlecht, und mithin wurde die Kontrolle mit der gleichen Kreppklebermischung
mit 0,335 g/kg (0,75 bls/t) wiederholt. Es trat das gleiche Ergebnis
ein. In den Kontrollbogen wurden Nassfestmittel in einer Menge von
7,126 g/kg (16 lbs/t) eingebracht. Das Nassfestmittel wurde vor
der Gebläsepumpe
in den Weichholzfaserbrei eingebracht. Diese Menge des Nassfestmittels
bewirkte, dass die Fasermasse schäumte. Es wurde eine andere
Kontrollprobe hergestellt, und der Kreppkleber wurde etwas modifiziert,
um die Menge an PVOH zu erhöhen.
Der Kleber wurde wiederum in einer Menge von 0,669 g/kg (1,5 lbs/t)
aufgebracht. Der Bogen wurde mit einer schrägen Klinge von 15° gekreppt.
Der Bogen wurde bei einer Temperatur von etwa 131,3°C (242°F) auf einem
Yankee getrocknet. Die Spannung zwischen dem Yankee und der Rolle
wurde mit einem Spannungsmesser als 1.6 gemessen.
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Beispiel
36: Diese Probe wurde in der gleichen Weise wie die Beispiele 32–35 hergestellt.
Die Celbond-Zweikomponentenfaser wurde direkt In den Hartholzbehälter (HW)
eingegeben, und der Spannungsmesser ging auf Null, als die Faser
an dem Trockner anlangte. Die Probe wurde unter Verwendung einer
schrägen
Klinge von 8° in
einem Kreppwinkel von 79° gekreppt.
Der Krepp in dieser Probe war verbessert. Die Spannung zwischen
dem Yankee und der Rolle wurde mit dem Spannungsmesser als 0,5–0,6 gemessen.
Das gekreppte Produkt konnte als grob und ungleichmäßig, jedoch
zur Erzeugung von Rollen zum Zugriff auf physikalische Eigenschaften
als akzeptabel gekennzeichnet werden.
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Beispiel
37: Mit Hilfe einer schrägen
Klinge von 8° wurde
ein Kontrollfaserbrei von 100% zum Vergleich mit der Celbond-Zelle
mit der schrägen
Klinge von 8° hergestellt.
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Beispiel
38: In den Hartholzbehälter
(HW) wurde eine PLA/PET-Faser
von 2,9 Denier derart eingebracht, dass 30% der Faser in dem Behälter synthetisch
waren. Die Teilung von 50/50 aus jedem Behälter ergab eine Fasermasse
von 50% Naheola-Weichholz, 35% Naheola-Hartholz und 15% synthetischer
Faser. In dem Hartholzbehälter
wurde die Drehzahl des Rührwerks
erhöht,
jedoch wurde kein Wasser als Ausgleich für die Faser eingegeben. Die
synthetische Faser verteilte sich gut und formte sich gut. Der hauptsächlich von dem
Nassfestharz verursachte Schaum erschien nach dem Einbringen der
synthetischen Faser als etwas schlechter. Da wir uns auf keine Theorie
festlegen möchten,
kann die Zunahme des Schaumprodukts vielleicht auf das Appreturmittel
zurückzuführen sein,
das während
des Bearbeitens der Faser auf die synthetische Faser aufgebracht
wurde. Die Formung der Bögen
erschien als flockiger, und das kann vielleicht zumindest zum Teil
der weniger kurzen Faser in dem Bogen zuzuschreiben sein. Als die
Faser auf den Trockner traf, löste
sich der Bogen an der schrägen
Klinge von 8° auf.
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Beispiel
39: Dieses Beispiel wurde genau wie Beispiel 38 ausgeführt, nur
dass ein andere Kreppwinkel verwendet wurde. Eine um 15° geneigte
Kreppklinge wurde erfolglos ausprobiert. Das Verhalten stimmte mit dem
PLA-„Schmelzen" überein, selbst wenn die Temperatur
des Trockners weit unter 130°C
lag.
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Beispiel
40: In der in Beispiel 38 beschriebenen Weise wurde eine andere
Probe mit PLA-Faser hergestellt, jedoch wurde die Temperatur des
Trockners auf 208°F
abgesenkt, von dem Sprühvorsatz
wurde der Überzug
entfernt, und es wurde nur Wasser verwendet, und es wurde eine um
20° geneigte
schräge
Kreppklinge mit einem Kreppwinkel von 91° eingebaut. Durch diese Handlungen
entstand ein guter Krepp. Der Bogen wurde nass, und die Temperatur
des Trockners wurde allmählich
auf 131,3°C
(242°F)
erhöht.
Die Zugfestigkeit des Bogens nahm mit der Temperatur des Trockners
zu, was auf zunehmende Bindung durch Wärme an dem Trockner hindeutete.
Der Krepp war sehr fein und nicht gut definiert. Die Yankee-Seite
erschien als glatt.
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Beispiel
41: Mit 100% Faserbrei und einer um 20° geneigten Kreppklinge wurde
ein Kontrollbogen zum Vergleich gegenüber der PLA/PET-Zelle von 2,9
Denier hergestellt.
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Beispiele
42–44:
Es wurde eine synthetische PLA/PP-Faser von 3,4 Denier wie vorhergehende
Synthesefaserzellen in den Hartholztank eingebracht. Eine um 20° geneigte
Kreppklinge funktionierte gut, jedoch mit weniger Spannung an dem
Spannungsmesser als die Zelle mit 100% Faserbrei. Um 15° und um 8° geneigte
Kreppklingen funktionierten ebenfalls gut. Für den Rest der Synthesezelle
wurde eine um 15° geneigte Kreppklinge
verwendet, und der Überzug
verblieb in dem gleichen Grad wie bei der Zelle mit 100% Faserbrei erhalten.
In einem Versuch zur Verklebung durch Wärme an dem Trockner wurde die
Temperatur des Trockners allmählich
von 126,9°C
auf 139,4°C
(von 235°F
auf 255°F)
erhöht.
Als der Trockner 139,4°C
erreichte, erfolgte eine leichte Zunahme des Gewichts in Querrichtung.
Die Ergebnisse der Wirkung, dass die Yankee-Temperatur die Zugfestigkeit
in Querrichtung erhöht,
sind in 32 dargelegt.
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In 33 sind
die Ergebnisse der Beispiele 32–44
mit der Faserart, der Kreppklinge und der Bindung durch Wärme zusammengestellt.
Eine synthetische Faser mit 15% Fasermasse bewirkte, dass sich die
SAT um 15–40+%
mehr als bei Bögen
mit 100% Faserbrei erhöhte.
Wie in 33 zu sehen ist, verschiebt
die synthetische Faser die SAT-/CDWT-Kurve nach oben. 33 zeigt,
dass durch die Verklebung durch Wärme die SAT in einem mit PLA-Faser
hergestellten Rohbogen verbessert wird. Alle als „gehärtet" vermerkten Proben wurden
fünf Minuten
lang bei 154°C
in einem Ofen durch Wärme
verklebt. Die vollen Symbole stellen den Rohbogen beim Austreten
aus der Papiermaschine dar. Die leeren Symbole mit ähnlicher
Form stellen den Rohbogen nach der Wärmebehandlung dar. Wie man
in 33 sehen kann, ist Celbond neutral. Die SAT-Rate
ist bei PLA/PP-Faser mit 3,4 Denier höher als bei Celbond. Die SAT-Rate
für einen
mit PLA/PET-Faser hergestellten Bogen ist etwa die gleiche wie bei
Celbond.
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34 zeigt
den Einfluss der Verklebung durch Wärme auf die SAT in Bögen dar,
die mit PLA und Celbond hergestellt sind.
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35 zeigt
den Einfluss der Verklebung durch Wärme auf den Bogenmodul. Durch
Verklebung eines Bogens durch Wärme
mit Celbond wird der Bogen steifer (der Gramm-Modul um 84% erhöht). Durch
Verklebung eines Bogens durch Wärme
mit PLA-Faser wird der Bogen etwas steifer (der Gramm-Modul um 10%
erhöht).
In dem PLA-Bogen wird die durch Verklebung mit Wärme erhöhte Zugfestigkeit durch erhöhte Streckung in
Hauptrichtung und in Querrichtung kompensiert. (Siehe 36 und 37).
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Für den Fachmann
werden aus der Betrachtung der Beschreibung und der praktischen
Verwendung der hier offenbarten Erfindung andere Ausführungsformen
der Erfindung erkennbar. Die Beschreibung und die Beispiele sollen
als nur beispielhaft angesehen werden, wobei der wahre Umfang der
Erfindung durch die folgenden Ansprüche angegeben ist.