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DE60311267T2 - Beschichtungsfreies Luftsack-Gewebe - Google Patents

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DE60311267T2
DE60311267T2 DE2003611267 DE60311267T DE60311267T2 DE 60311267 T2 DE60311267 T2 DE 60311267T2 DE 2003611267 DE2003611267 DE 2003611267 DE 60311267 T DE60311267 T DE 60311267T DE 60311267 T2 DE60311267 T2 DE 60311267T2
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DE
Germany
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fabric
airbags
yarn
temperature
tissue
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Application number
DE2003611267
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DE60311267D1 (de
Inventor
Je-An Yangchun-ku YU
Chang-Hwan Dongjak-ku LEE
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Hyosung Corp
Original Assignee
Hyosung Corp
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Publication date
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Priority claimed from KR1020030073664A external-priority patent/KR100451262B1/ko
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines unbeschichteten Gewebes für Airbags. Das unbeschichtete Gewebe für Airbags wird hergestellt durch ein Verfahren, umfassend die Schritte: (A) Weben einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 (190°C für 15 Minuten) aufweist, zu einem Rohgewebe für Airbags; (B) Wärmeschrumpfen des Rohgewebes durch aufeinanderfolgendes Leiten durch 3–10 wässerige Bäder, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 5–20°C höher ist als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades; (C) zusätzliches Wärmeschrumpfen des Gewebes aus den wässerigen Bädern durch Leiten durch eine Dampfheizvorrichtung; und (D) Trocknen des Gewebes aus der Dampfheizvorrichtung durch Leiten durch einen Heißlufttrockner.
  • Das unter Verwendung der obigen schrumpfarmen Polyamidfaser hergestellte Gewebe besitzt eine hohe Zugfestigkeit und Reißfestigkeit und ausgezeichnete Qualität und eignet sich somit als Gewebe für Airbags.
  • Stand der Technik
  • In jüngerer Zeit sind Airbags erforderlich geworden, um die Sicherheit von Passagieren zu gewährleisten, und deshalb nimmt ihr Einbau in Fahrzeuge allmählich zu.
  • Die Anforderungen an die Airbags umfassen eine niedrige Durchlässigkeit (Permeabilität), um deren glatte Entfaltung im Falle einer Kollision sicherzustellen, hohe Festigkeit, um die Beschädigung und das Platzen der Airbags selbst zu verhindern, und Flexibilität, um eine Abschürfung des Gesichts des Passagiers nach deren Entfaltung zu verhindern, und dgl. In jüngerer Zeit wurden Verbesserungen hinsichtlich Faltbarkeit und Verpackungsvermögen von Airbag-Geweben an sich und deren Kostenverringerung ebenfalls zu wichtigen Faktoren.
  • Gewebe für Airbags werden grob eingeteilt in beschichtete Gewebe, deren Oberfläche nach dem Weben mit einem Harz beschichtet wurde, und unbeschichtete Gewebe, welche nach dem Weben unverändert verwendet werden. In Anbetracht der Erhaltung einer niedrigen Durchlässigkeit, wie oben beschrieben, sind die unbeschichteten Gewebe im Allgemeinen zur Verwendung in den Airbags vorteilhaft.
  • Es gab viele Technologien zur Realisierung von Airbags, welche eine ausgezeichnete Faltbarkeit aufweisen und bei verringertem Volumen verpackt werden, ohne die hohe Festigkeit und niedrige Durchlässigkeit, die für die Airbags geeignet ist, zu beeinträchtigen. Für diesen Zweck offenbart beispielsweise die japanische offengelegte Patentveröffentlichung Nr. Heisei 1-41438 die Herstellung eines Airbag-Gewebes unter Verwendung eines Garnstranges, der aus Fasern mit einer Festigkeit von mindestens 8,5 g/d und einer Monofilament-Feinheit von weniger als 3 Denier hergestellt wurde. Obwohl diese Veröffentlichung nichts bezüglich des Unterschieds zwischen beschichteten Geweben und unbeschichteten Geweben offenbart, sind die in dieser Veröffentlichung offenbarten Airbag-Gewebe im Wesentlichen ein beschichtetes Gewebe, dessen Oberfläche mit einem Elastomer, wie z.B. Chloropren-Kautschuk, beschichtet wurde. Wenn die in dieser Publikation offenbarte Technologie auf unbeschichtetes Gewebe angewandt wird, könnte sicherlich die Festigkeit und Verpackbarkeit des Gewebes gewährleistet sein, jedoch könnte die Aufrechterhaltung einer niedrigen Luftdurchlässigkeit nicht ausreichend gewährleistet sein.
  • Ferner offenbart die offengelegte japanische Patentveröffentlichung Nr.. Heisei 4-201650 eine Technologie zur Herstellung eines Airbag-Gewebes mit ausgezeichneter Festigkeit und Faltbarkeit, bei der das Airbag-Gewebe unter Verwendung eines Polyamid-Multifilaments hergestellt wird, das aus einer Vielzahl von Monofilamenten, die jeweils einen deformierten Querschnitt mit einem Deformationsgrad von 1,5–7,0 und eine Monofilament-Feinheit von 1,0–12 Denier aufweisen, gebildet wurde. Wenn die in dieser Veröffentlichung offenbarte Technologie auf die beschichteten Gewebe angewandt wird, werden die Anforderungen für Airbags erfüllt werden, wenn sie jedoch auf die unbeschichteten Gewebe angewandt wird, wird die Luftdurchlässigkeit, insbesondere an den Nähten, ein zu lösendes Problem bleiben.
  • Techniken bezüglich der unbeschichteten Gewebe umfassen ein in der japanischen offengelegten Patentveröffentlichung Nr. Heisei 7-252740 beschriebenes Verfahren. Diese Publikation offenbart, dass Garne mit einem abgeflachten Querschnitt, die ein Abflachungsverhältnis von mindestens 1,5 aufweisen, zur Herstellung eines unbeschichteten Airbag-Gewebes mit ausgezeichneter niedriger Durchlässigkeit, Faltbarkeit und Verpackbarkeit verwendet werden. Jedoch hat das unbeschichtete Airbag-Gewebe eine Luftdurchlässigkeit von mehr als 0,3 cc/cm2/s unter niedrigem Druck (124 Pa) und kann somit nicht ausreichend das jüngste Erfordernis niedriger Durchlässigkeit erfüllen.
  • Mittlerweile wird zur Erfüllung des im Jahre 2000 überarbeiteten US-Standards FMVSS208 die Herstellung einer doppelten Aufblasvorrichtung geprüft. Nachdem diese Aufblasvorrichtung eine zweistufige Entfaltung umfasst, ist der Gasausstoß in der zweiten Stufe größer als der Ausstoß der ersten Aufblasvorrichtung. Aus diesem Grund ist eine geringere Luftdurchlässigkeit als diejenige des Standes der Technik, selbst unter hohem Druck, und auch eine Verringerung der Gleitung zwischen einem Nähgarn und einem Gewebe an den Nähten von Airbags (hier im Folgenden als Nahtgleitung bezeichnet) erforderlich.
  • Unter diesem Gesichtspunkt scheinen unbeschichtete Gewebe, hergestellt unter Verwendung von Garnen mit einer Gesamtfeinheit von 300–400 dtex, wie offenbart im japanischen Patent Nr. 2950954 (EP-A-0416483), kaum eine ausreichend niedrige Nahtgleitung zu haben. Ferner offenbart die japanische offengelegte Patentveröffentlichung Nr. Heisei 8-2359 Airbag-Gewebe mit einem Kette/Schuss-Deckfaktor von 900–1400, welche durch eine spezifizierte Menge an verbleibendem Öl darin und einen spezifizierten Gleitwiderstand gekennzeichnet sind. Die in dieser Veröffentlichung offenbarten Airbag-Gewebe können jedoch ebenfalls nicht ausreichend erscheinen, um der Nahtgleitung zu entsprechen.
  • Das US-Patent Nr. 5 073 418 offenbart ein Verfahren, bei dem ein Stoff unter Verwendung eines Garns von weniger als 500 Denier und anschließender Kalandrierung, um dessen Durchlässigkeit zu verringern und somit die Wirkung einer Verbesserung seiner Luftdichtheit zu erzielen, hergestellt wird. Jedoch ist dieses Verfahren insofern nachteilig, als die Reißfestigkeit des Stoffes reduziert wird.
  • Die europäische Patentveröffentlichung Nr. 416483 offenbart ein wärmeschrumpfbares oder wärmegeschrumpftes unbeschichtetes Gewebe zur Herstellung von Airbags, wobei das Gewebe aus einem synthetischen Filamentgarn hergestellt wird, das eine im Wesentlichen symmetrische Struktur und eine Feinheit von 300–400 dtex aufweist. Jedoch ist das Verfahren zur Herstellung des Gewebes, das in dieser Veröffentlichung offenbart ist, insofern problematisch, als die Festigkeit des synthetischen Filamentgarns während eines Wärmeschrumpfprozesses schnell unter Verminderung der Reißfestigkeit des Gewebes verringert wird.
  • Die europäische Patentveröffentlichung Nr. 436950 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines industriellen Gewebes, welches eine dichte Textur aufweist und nicht beschichtet werden muss. Bei dem offenbarten Verfahren wird das Gewebe, hergestellt aus einem Polyamid-Filamentgarn mit einer Heißluftschrumpfung von 6–15 % bei 160°C und mindestens im Wesentlichen symmetrischer Struktur in einem wässerigen Bad bei einer Temperatur von 60–140°C behandelt. Dieses Verfahren ist jedoch insofern problematisch als die Wärmeschrumpfung des synthetischen Filamentgarns in dem wässerigen Bad hoher Temperatur schnell geschieht, so dass die Qualität des Gewebes verringert und die Reißfestigkeit des Stoffes vermindert ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Dementsprechend wurde die vorliegende Erfindung gemacht, um die oben genannten Probleme, die im Stand der Technik bestehen, zu lösen, und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines unbeschichteten Gewebes für Airbags, welches hergestellt wird durch ein Verfahren, umfassend die Schritte:
    • (A) Weben einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten) aufweist, zu einem Rohgewebe für Airbags;
    • (B) Wärmeschrumpfen des Rohgewebes durch aufeinanderfolgendes Leiten durch 3–10 wässerige Bäder, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 5–20°C höher ist als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades;
    • (C) zusätzliches Wärmeschrumpfen des Gewebes aus den wässerigen Bädern durch Leiten durch eine Dampfheizvorrichtung; und
    • (D) Trocknen des Gewebes aus der Dampfheizvorrichtung durch Leiten durch einen Heißlufttrockner.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Rohgewebe für Airbags unter Verwendung der schrumpfarmen Polyamidfaser hergestellt, welche durch Einstellung des gestreckten Garns, um eine stabilere kristalline Struktur aufzuweisen, erhalten wird und eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten) aufweist. Somit ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Bereitstellung eines unbeschichteten Gewebes für Airbags, welches eine hohe Zugfestigkeit und Reißfestigkeit und ausgezeichnete Qualität aufweist.
  • Eine schrumpfarme Polyamidfaser, welche für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist, wird vorzugsweise hergestellt durch ein Verfahren, umfassend die Schritte:
    • (A) Schmelzextrudieren eines Polyhexamethylenadipamid-Polymers durch eine Spinndüse bei einer Temperatur von 270–320°C, wobei das Polymer Hexamethylenadipamid-Wiederholungseinheiten in einem Ausmaß von mindestens 85 Mol-% enthält und eine relative Viskosität von 2,5–4,0 aufweist;
    • (B) Abschrecken und Verfestigen des extrudierten Polymers nach der Spinndüse mit Hilfe eines Kühlgases, um ein ungestrecktes Garn zu bilden, und Aufnahme des ungestreckten Garns mit einer Rate von 200–1000 m/min; und
    • (C) Unterwerfen des ungestreckten Garns einem mehrstufigen Strecken auf ein Gesamtstreckverhältnis von 4,0, Wärmebehandlung und Entspannung (Relaxation), um ein gestrecktes Garn zu bilden, und Aufwickeln des gestreckten Garns.
  • Die Polyamidfaser, die wie hier offenbart hergestellt wurde, hat die folgenden physikalischen Eigenschaften:
    • (1) eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten),
    • (2) eine Festigkeit von mindestens 9,0 g/d,
    • (3) eine Dehnung von mindestens 20 %,
    • (4) eine Doppelbrechung von weniger als 0,065, und
    • (5) eine Feinheit von 200–1000 Denier.
  • In der vorliegenden Erfindung beträgt die Gesamtfeinheit der verwendeten Polyamidfaser vorzugsweise 630 Denier.
  • In der vorliegenden Erfindung beträgt die Gesamtfeinheit der verwendeten Polyamidfaser vorzugsweise 420 Denier.
  • In der vorliegenden Erfindung beträgt die Gesamtfeinheit der verwendeten Polyamidfaser vorzugsweise 210 Denier.
  • In dem Schritt (C) des Verfahrens zur Herstellung einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist, beträgt die Entspannungstemperatur des Garns vorzugsweise 200–260°C und die prozentuale Entspannung des Garns beträgt 2–7 %.
  • In der vorliegenden Erfindung hat die verwendete Polyamidfaser vorzugsweise eine Monofilament-Feinheit von 3–7 Denier.
  • Ein Polyhexamethylenadipamid-Polymer, das in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, enthält mindestens 85 Mol-% Hexamethylenadipamid-Wiederholungseinheiten und besteht vorzugsweise ausschließlich aus den Hexamethylenadipamid-Wiederholungseinheiten.
  • In der vorliegenden Erfindung kann ein Polyamid-Homopolymer und -Copolymer als Ersatz für das Polyhexamethylenadipamid-Polymer verwendet werden. Solche Polyamide sind in erster Linie aliphatisch. Nylon-Polymere, wie z.B. Poly(hexamethylenadipamid) (Nylon 66), Poly(ε-caproamid) (Nylon 6) und ein Copolymer davon etc., können vorzugsweise verwendet werden. Nylon 66 wird besonders bevorzugt verwendet. Andere Nylon-Polymere, welche vorteilhafterweise verwendet werden können, umfassen Nylon 12, Nylon 46, Nylon 6/10, Nylon 6/12 und dgl.
  • Zur Verbesserung der thermischen Stabilität wird das Polyhexamethylenadipamid-Polymer, das in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, vorzugsweise in einer solchen Menge zugegeben, dass die verbleibende Menge an Kupfermetall in dem Endpolymer 20–50 ppm beträgt. Falls die Menge an Kupfermetall, die in dem Endpolymer verbleibt, weniger als 20 ppm beträgt, wird die thermische Stabilität des Polymers nach dem Spinnen verringert sein, um eine thermische Zersetzung des Polymers zu verursachen. Wenn sie andererseits 50 ppm übersteigt, werden überschüssige Kupfermetalle als Fremdsubstanz wirken und unerwünschte Effekte beim Spinnen verursachen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1 illustriert schematisch ein Verfahren zur Herstellung einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Das Polyhexamethylenadipamid-Polymer wird zu einer Faser gesponnen. 1 zeigt schematisch ein Herstellungsverfahren einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist.
  • In dem Schritt (A) des Verfahrens zur Herstellung einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist, wird das Polyhexamethylenadipamid-Polymer durch eine Spinnpackung 1 und Düsen 2 bei einem Spinn-Streck-Verhältnis (die lineare Geschwindigkeit bei einer ersten Aufwickelrolle/lineare Geschwindigkeit in den Düsen) von 20–200 bei einer relativ niedrigen Temperatur von 270–320°C schmelzgesponnen, um seine durch thermische Zersetzung verursachte Viskositätsabnahme zu verhindern. Wenn das Spinn-Streck-Verhältnis unter 20 liegt, wird die Gleichmäßigkeit des Filament-Querschnitts vermindert werden, wodurch die Streckverarbeitbarkeit des Polymers erheblich beeinträchtigt wird, wohingegen, wenn es 200 übersteigt, während des Spinnens Filamentbrüche auftreten und es somit schwierig werden wird, einen normalen Stoff herzustellen.
  • Ferner ist es kritisch, dass die Verweilzeit des Polymers in der Spinnpackung auf 3–30 Sekunden eingestellt wird. Falls die Verweilzeit in der Spinnpackung kürzer als 3 Sekunden ist, wird die Filtration von Fremdsubstanzen ungenügend sein, wohingegen, wenn sie länger als 30 Sekunden ist, eine übermä ßige Druckzunahme der Spinnpackung auftreten wird, um eine übermäßige thermische Zersetzung des Polymers zu verursachen.
  • Darüber hinaus liegt das Länge/Durchmesser(L/D)-Verhältnis einer Extenderschnecke vorzugsweise im Bereich von 10–40. Falls das L/D-Verhältnis der Schnecke unter 10 liegt, wird es schwierig sein, das gleichförmige Schmelzen des Polymers zu erreichen, wohingegen, wenn es 40 übersteigt, eine übermäßige Scherbeanspruchung auftreten wird und eine übermäßige Verringerung des Molekulargewichts des Polymers verursacht.
  • In dem Schritt (B) des Verfahrens wird das schmelzgesponnene Garn 4, das im Schritt (A) gebildet wurde, durch Passieren durch eine Kühlzone 3 abgeschreckt und verfestigt.
  • In der Kühlzone 3 kann ein Abschreckverfahren (Quenchverfahren), welches ausgewählt ist aus offenem Abschrecken, zirkulär geschlossenem Abschrecken, Radialausstromabschrecken und dgl., je nach dem Blasverfahren der Kühlluft angewandt werden. Das offene Abschreckverfahren wird vorzugsweise eingesetzt.
  • Dann kann das gesponnene Garn 4, welches durch Passieren der Kühlzone 3 verfestigt wurde, durch eine Ölzufuhrwalze 5 auf 0,5–10 % geölt werden.
  • In dem Schritt (C) des Verfahrens wird das ungestreckte Garn vorzugsweise mit einer Geschwindigkeit von 200–1000 m/min aufgenommen.
  • In dem Schritt (D) des Verfahrens wird das Garn, welches die erste Streckwalze 6 passiert hat, in einem mehrstufigen Streckverfahren durch eine Folge von Streckwalzen 7, 8, 9 und 10 geleitet, so dass es auf ein Gesamtstreckverhältnis von mindestens 4,0 und vorzugsweise 4,5–6,5 gestreckt wird, um ein endgültiges gestrecktes Garn 11 zu bilden.
  • Ein technischer Gegenstand des Verfahrens zur Herstellung einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist, dass die Trockenwärmeschrumpfung der Polyamidfaser 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten) beträgt. Die Trockenwärmeschrumpfung der Faser hängt von den Temperaturen ab, bei denen die Schrumpfmessung durchgeführt wird. Die Trockenwärmeschrumpfung, die bei 190°C für 15 Minuten gemessen wird, ist 1 % höher als die bei 160°C für 30 Minuten gemessene. Die Schrumpfung der schrumpfarmen Faser, welche gemäß diesem Verfahren hergestellt wurde, beträgt nämlich etwa 2–5 % bei 160°C für 30 Minuten. Die niedrige Schrumpfung einer solchen Faser wird erzielt durch Stabilisierung der kristallinen Struktur des gestreckten Garns in einem Wärmebehandlungsverfahren nach einem zweistufigen Streckverfahren. Das zweistufige Streckverfahren besteht aus einem Streckverfahren der ersten Stufe, das bei niedriger Temperatur und einem hohen Streckverhältnis durchgeführt wird, und einem Streckverfahren der zweiten Stufe, das bei hoher Temperatur und einem relativ niedrigen Streckverhältnis durchgeführt wird.
  • Bei dem Streckverfahren der ersten Stufe findet die Orientierungskristallisierung des Garns hauptsächlich statt. Die durch die Orientierung gebildeten Kristalle sind ein Faktor, welcher die thermische Schrumpfung eines Gewebes in einem Spülprozess ("scouring process") bestimmt. Das Streckverfahren der ersten Stufe wird vorzugsweise bei einer Strecktemperatur von 20–50°C und einem Streckverhältnis von mindestens 3,0 durchgeführt. Falls die Strecktemperatur niedriger als 20°C ist, wird es erforderlich sein, eine zusätzliche Kühleinheit bei den Streckwalzen vorzusehen, um die Strecktempe ratur bei 20°C oder darunter zu halten und somit wird ein Nachteil bezüglich wirtschaftlicher Effizienz verursacht werden. Falls die Strecktemperatur höher als 50°C liegt, wird die thermische Kristallisierung des Garns eintreten und unerwünschte Effekte verursachen. Ferner wird, wenn das Streckverhältnis niedriger als 3,0 ist, eine ausreichende Orientierungskristallisierung des Garns kaum stattfinden.
  • In dem Streckverfahren der zweiten Stufe geschieht die thermische Kristallisierung des Garns aufgrund Wärme hoher Temperatur. Die durch Wärme hoher Temperatur gebildeten Kristalle haben eine Auswirkung auf die Wärmeschrumpfung eines Gewebes während eines Trocknungsprozesses in einem Heißlufttrockner nach Spülen des Gewebes. Das Streckverfahren der zweiten Stufe wird vorzugsweise bei einer Strecktemperatur von 200–250°C und einem Streckverhältnis von weniger als 2,0 durchgeführt. Falls die Strecktemperatur niedriger als 200°C ist, wird die thermische Kristallisierung des Garns unzureichend sein, wohingegen, wenn sie 250°C übersteigt, eine Schädigung des Garns unter Verursachung unerwünschter Effekte induziert werden wird. Ferner wird, wenn das Streckverhältnis über 2,0 liegt, die Dehnung (Elongation) des Garns schnell verringert werden.
  • Ein weiterer technischer Gegenstand des Verfahrens zur Herstellung einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die für die vorliegende Erfindung geeignet ist, besteht darin, dass die Entspannungstemperatur und die prozentuale Entspannung des Garns auf 200–260°C bzw. 2–7 % eingestellt werden. Falls die Entspannungstemperatur des Garns niedriger als 200°C liegt, wird es schwierig werden, die kristalline Struktur des Garns durch Wärme ausreichend zu stabilisieren, wohingegen, wenn sie höher als 260°C liegt, eine Schädigung des Garns aufgrund der Wärme verursacht werden wird, um unerwünschte Effekte zu verursachen. Ferner wird, wenn die prozentuale Entspannung des Garns unter 2 % liegt, die Schrumpfung des Garns erhöht werden, so dass eine übermäßige Verringerung der Festigkeit des Garns in einem Schrumpfprozess nach dem Weben veranlasst werden wird. Andererseits wird, wenn die prozentuale Entspannung über 7 % liegt, ein übermäßiges Schwingen des Garns in einem Streckverfahren verursacht werden. Durch die Eigenschaft der niedrigen Schrumpfung der mit dem obigen Verfahren hergestellten Faser kann ein Rohgewebe für Airbags daran gehindert werden, während seiner Veredelungs- und Trocknungsprozesse schnell wärmegeschrumpft zu werden, und somit kann die Qualität des Gewebes verbessert und eine Verringerung der Festigkeit des Gewebes minimiert werden.
  • Die gemäß dem obigen Verfahren hergestellte schrumpfarme Polyamidfaser hat die folgenden physikalischen Eigenschaften: (1) eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten); (2) eine Festigkeit von mindestens 9,0 g/d; (3) eine Dehnung von mindestens 20 %; (4) eine Doppelbrechung von weniger als 0,065; und (5) eine Feinheit von 200–1000 Denier.
  • Die mit dem obigen Verfahren hergestellte schrumpfarme Polyamidfaser wird in einer Leinwandbindungs-Konfiguration mit typischerweise 27–30 Garnen/cm in allen Kette-und-Schuss-Garnen für 210-Denier-Polyamidgarne, 16–22 Garnen/cm in allen Ketteund-Schuss-Garnen für 420-Denier-Polyamidgarne und 13–18 Garnen/cm in allen Kette-und-Schuss-Garnen für 630-Denier-Polyamidgarne unter Verwendung einer Rapier-Webmaschine oder einer Wasserstrahl-Webmaschine gewoben, so dass die Bedingung niedriger Luftdurchlässigkeit erfüllt wird.
  • Beim Weben eines Gewebes aus der schrumpfarmen Polyamidfaser, hergestellt mit dem obigen Verfahren, wird die Faser vorzugs weise in einer Leinwandbindungs-Konfiguration mit symmetrischer Struktur gewoben. Alternativ kann zur Herstellung eines attraktiven Gewebes ein Garn mit einer niedrigeren linearen Dichte ebenfalls zu einem 2/2-Panamagewebe symmetrischer Struktur gewoben werden.
  • Das unbeschichtete Gewebe für Airbags gemäß der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise mit einem Verfahren hergestellt, welches die folgenden Schritte umfasst:
    • (A) weben einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten) aufweist, zu einem Rohgewebe für Airbags;
    • (B) Wärmeschrumpfen des Rohgewebes durch aufeinanderfolgendes Leiten durch 3–10 wässerige Bäder, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 5–20°C höher ist als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades;
    • (C) zusätzliches Wärmeschrumpfen des Gewebes aus den wässerigen Bädern durch Leiten durch eine Dampfheizvorrichtung; und
    • (D) Trocknen des Gewebes aus der Dampfheizvorrichtung durch Leiten durch einen Heißlufttrockner.
  • Im Schritt (B) des Verfahrens zur Herstellung des unbeschichteten Gewebes für Airbags der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, dass das Rohgewebe für Airbags zuerst durch ein wässeriges Bad von 50°C geleitet wird, und dann nacheinander durch fünf wässerige Bäder geleitet wird, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 10°C höher ist als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades.
  • Im Schritt (C) dieses Verfahrens beträgt die Temperatur der Dampfheizvorrichtung vorzugsweise 150–220°C.
  • Im Schritt (D) dieses Verfahrens hat die Gewebeeintrittsöffnung des Heißlufttrockners vorzugsweise eine Temperatur von 140–160°C und die Temperatur der Gewebeaustrittsöffnung ist etwa 30–70°C höher als diejenige der Gewebeeintrittsöffnung.
  • Das unbeschichtete Gewebe für Airbags, hergestellt mit dem erfindungsgemäßen Verfahren, hat die folgenden physikalischen Eigenschaften: eine Zugfestigkeit von 200–300 kg, eine Reißfestigkeit von 25–40 kg und eine Luftdurchlässigkeit von weniger als 1,0 cm3/cm2/s.
  • Das Verfahren zur Herstellung des unbeschichteten Gewebes für Airbags gemäß der vorliegenden Erfindung ist durch das Verfahren gekennzeichnet, bei dem das Gewebe für Airbags, gewoben aus der schrumpfarmen Polyamidfaser mit einer Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten), gespült und in mehreren Stufen in der Dampfheizvorrichtung und dem Heißlufttrockner wärmegeschrumpft wird.
  • In dem Schritt (B) des Verfahrens zur Herstellung des erfindungsgemäßen Airbag-Gewebes wird das Rohgewebe für Airbags zuerst durch das wässerige Bad von 50°C geleitet und dann nacheinander durch 3–6 wässerige Bäder geleitet, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 10–20°C höher liegt als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Temperatur des letzten wässerigen Bades 100°C.
  • Ein weiteres Charakteristikum des Verfahrens zur Herstellung des erfindungsgemäßen Airbag-Gewebes ist, dass das wärmegeschrumpfte Gewebe zusätzlich durch Leiten durch die Dampfheizvorrichtung von 150–220°C nach dem Spülprozess wärmegeschrumpft wird. Der Grund, warum diese zusätzliche Wärme schrumpfung durchgeführt wird, liegt darin, dass es schwierig ist, zu gewährleisten, dass die gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellte schrumpfarme Polyamidfaser eine ausreichend niedrige Durchlässigkeit für Airbags aufweist, wenn die Gewebeschrumpfung nur in den Spül- und Trocknungsprozessen geschieht. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Wärmeschrumpfung des Gewebes in der Dampfheizvorrichtung vorzugsweise etwa 10–40 %, bezogen auf das gesamte Gewebe.
  • Wie oben beschrieben, verwendet die vorliegende Erfindung die schrumpfarme Polyamidfaser zur Herstellung des unbeschichteten Gewebes für Airbags, so dass verhindert werden kann, dass die Qualität des Gewebes aufgrund seiner schnellen Schrumpfung in dem Heißlufttrockner verringert wird und eine Verringerung der Festigkeit des Gewebes minimiert werden kann.
  • Die folgenden Beispiele sind nur zur Illustrationszwecken gegeben und sollen den Umfang der Erfindung nicht beschränken. Die physikalischen Eigenschaften von Garnen und Geweben, die in den Beispielen und Vergleichsbeispielen hergestellt wurden, wurden auf folgende Art und Weise beurteilt.
  • (1) Relative Viskosität (R.V.)
  • 0,1 g einer Probe wurde in Schwefelsäure (90 %) für 90 Minuten auf eine Konzentration von 0,4 g/100 ml gelöst. Die Lösung wurde in einen Ubbelohde-Viskometer eingebracht und 10 Minuten lang in einem Inkubator von 30°C gehalten. Die Abtropfzeit (Sekunden) der Probe sowie diejenige des Lösungsmittels (Sekunden) wurde mit Hilfe eines Viskometers und eines Aspirators gemessen und die RV-Werte wurden auf Grundlage der folgenden Formel berechnet:
    RV = Abtropfzeit (s) der Probe/Abtropfzeit (s) des Lösungsmittels (1)
  • (2) Festigkeit und Dehnung
  • Eine Probe wurde 24 Stunden lang unter einer Standardatmosphäre (20°C und 65 % relative Feuchtigkeit) gehalten und dann wurde ihre Festigkeit und Dehnung gemäß ASTM D 885 bei einer Probenlänge von 250 mm, einer Ziehgeschwindigkeit von 300 mm/min und 20 Umdrehungen/m unter Verwendung von Instron 5565 (Instron Co., Ltd, USA) gemessen.
  • (3) Schrumpfen in siedendem Wasser
  • Eine Probe wurde 24 Stunden lang unter einer Standardatmosphäre (20°C und 65 % relative Feuchtigkeit) gehalten und dann wurde ihre Länge (L0) bei 0,1 g/d Belastung gemessen. Die Probe wurde in siedendem Wasser von 100°C für 30 Minuten unter spannungsfreien Bedingungen gehalten und im Freien für 4 Stunden belassen und dann wurde seine Länge (L) bei 0,1 g/d Belastung gemessen. Die Schrumpfung (%) der Probe wurde anhand der folgenden Formel berechnet: ΔS(%) = (L0 – L)/L0 × 100
  • (4) Trockenwärmeschrumpfung
  • Eine Probe wurde 24 Stunden lang unter einer Standardatmosphäre (20°C und 65 % relative Feuchtigkeit) gehalten und dann wurde ihre Länge (L0) bei 0,1 g/d Belastung gemessen. Die Probe wurde in einem Trockenofen von 190°C 15 Minuten lang unter spannungsfreien Bedingungen gehalten und im Freien 4 Stunden lang belassen und dann wurde ihre Länge (L) bei 0,1 g/d Belastung gemessen. Die Schrumpfung (%) der Probe wurde anhand der folgenden Formel berechnet: ΔS(%) = (L0 – L)/L0 × 100
  • (5) Zugfestigkeit des Gewebes
  • Ein Gewebe, das 10 cm breit und 15 cm lang war, wurde 24 Stunden lang unter einer Standardatmosphäre (20°C und 65 % relative Feuchtigkeit) gehalten und dann wurde seine Zugfestigkeit gemäß ASTM D 5034 unter Verwendung von Instron 4465 (Instron Co., Ltd, USA) gemessen.
  • (6) Reißfestigkeit des Gewebes
  • Ein Gewebe wurde 24 Stunden lang unter einer Standardatmosphäre (20°C und 65 % relative Feuchtigkeit) gehalten und dann wurde seine Reißfestigkeit gemäß ASTM D 2261 (Zunge) unter Verwendung von Instron 4465 (Instron Co., Ltd, USA) gemessen.
  • (7) Luftdurchlässigkeit des Gewebes
  • Die Luftdurchlässigkeit eines Gewebes wurde gemäß ASTM D 737 unter einem Druck von 125 Pa unter Verwendung eines Frazier-Luftdurchlässigkeitstesters gemessen.
  • (8) Doppelbrechung
  • Die Doppelbrechung einer Probe wurde unter Verwendung eines Polarisationsmikroskops, das mit einem Berek-Kompensator ausgerüstet war, gemessen.
  • BEISPIEL 1
  • Ein Polyhexamethylenadipamid-Polymer mit einer relativen Viskosität (R.V.) von 3,4, das 40 ppm Kupfermetall enthielt, wurde auf ein Spinn-Streck-Verhältnis von 40 bei 296°C unter Verwendung eines Extruders schmelzgesponnen. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Verweilzeit des Polymers in einer Spinnpackung 17 Sekunden, das L/D-Verhältnis der Extenderschnecke wurde auf 35 eingestellt und das schmelzgesponnene Polymer wurde gleichmäßig in einem statischen Mischer mit zwei Mischeinheiten gemischt, welche in der Polymer-Transportleitung der Spinnpackung angeordnet worden waren. Danach wurde das gesponnene Garn verfestigt mittels Leiten durch eine 600 mm lange Kühlzone (offene Kühlkammer), wo kühlende Luft von 20°C mit einer Geschwindig keit von 0,6 m/s eingeblasen wurde. Dann wurde das verfestigte Garn geölt und mit einer Rate von 470 m/min aufgenommen und dann in zwei Stufen gestreckt. Die erste Streckung wurde bei 30°C und einem Streckverhältnis von 3,5 durchgeführt und die zweite Streckung wurde bei 223°C und einem Streckverhältnis von 1,6 durchgeführt. Dann wurde das gestreckte Garn bei 235°C thermofixiert, auf 6 % entspannt und zur Bildung eines endgültigen gestreckten Garns mit einer Feinheit von 630d/136f aufgewickelt.
  • Die physikalischen Eigenschaften des so erhaltenen gestreckten Garns wurden gemessen und die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 1 angegeben.
  • BEISPIELE 2–4 und VERGLEICHSBEISPIELE 1–4
  • Gestreckte Garne wurden auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, mit Ausnahme dessen, dass Feinheit, Spinntemperatur und Streckbedingungen wie in Tabelle 1 gezeigt verändert wurden.
  • Die physikalischen Eigenschaften des so erhaltenen gestreckten Garns wurden gemessen und die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 1 angegeben.
  • Figure 00200001
  • BEISPIEL 5
  • Das in Beispiel 1 hergestellte Garn wurde mit einer Rapier-Webmaschine zu einem Gewebe mit Leinwandbindung von 41 × 41 pro Zoll gewoben, um ein Rohgewebe für Airbags herzustellen. In einem Spülprozess wurde das Rohgewebe durch ein wässeriges Bad von 50°C geleitet und dann nacheinander durch fünf wässerige Bäder geleitet, wobei die Temperatur eines jeden 10°C höher liegt als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Temperatur des letzten wässerigen Bades 100°C. Nach dem Spülprozess wurde das Gewebe zusätzlich wärmegeschrumpft durch Leiten durch eine Dampfheizvorrichtung von 180°C und dann in einem Heißlufttrockner von 180°C getrocknet.
  • Die physikalischen Eigenschaften des so erhaltenen gestreckten Garns wurden gemessen und die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 angegeben.
  • VERGLEICHSBEISPIEL 5
  • Das im Vergleichsbeispiel 1 hergestellte Garn wurde mit einer Rapier-Webmaschine zu einem Gewebe von 41 × 41 pro Zoll mit Leinwandbindung gewoben, um ein Rohgewebe für Airbags herzustellen. In einem Spülprozess wurde das Rohgewebe durch ein wässeriges Bad von 50°C geleitet und dann nacheinander durch fünf wässerige Bäder geleitet, wobei die Temperatur eines jeden 10°C höher liegt als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Temperatur des letzten wässerigen Bades 100°C. Nach dem Spülprozess wurde das Gewebe zusätzlich wärmegeschrumpft durch Leiten durch eine Dampfheizvorrichtung von 190°C und dann in einem Heißlufttrockner von 180°C getrocknet.
  • Die physikalischen Eigenschaften des so erhaltenen gestreckten Garns wurden gemessen und die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 angegeben.
  • VERGLEICHSBEISPIEL 6
  • Das in Beispiel 1 hergestellte Garn wurde mit einer Rapier-Webmaschine zu einem Gewebe von 41 × 41 pro Zoll mit Leinwandbindung gewoben, um ein Rohgewebe für Airbags herzustellen. Das Rohgewebe wurde schnell wärmegeschrumpft durch Leiten durch ein wässeriges Bad von 95°C und dann in einem Heißlufttrockner von 180°C getrocknet.
  • Die physikalischen Eigenschaften des so erhaltenen gestreckten Garns wurden gemessen und die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 angegeben.
  • VERGLEICHSBEISPIEL 7
  • Das in Beispiel 1 hergestellte Garn wurde mit einer Rapier-Webmaschine zu einem Gewebe von 41 × 41 pro Zoll mit Leinwandbindung gewoben, um ein Rohgewebe für Airbags herzustellen. Das Rohgewebe wurde bei 180°C unter einem Druck von 483 kPa mit einer Kalandriervorrichtung wärmegeschrumpft, um ein gestrecktes Garn zu ergeben.
  • Die physikalischen Eigenschaften des so erhaltenen gestreckten Garns wurden gemessen und die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 angegeben.
  • Tabelle 2
    Figure 00230001
  • Wie oben beschrieben, stellt die vorliegende Erfindung das unbeschichtete Gewebe für Airbags bereit, welches mit dem Verfahren hergestellt wird, das die Schritte umfasst:
    • (A) Weben einer schrumpfarmen Polyamidfaser mit einer Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten) zu einem Rohgewebe für Airbags;
    • (B) Wärmeschrumpfen des Rohgewebes durch aufeinanderfolgendes Leiten durch 3–10 wässerige Bäder, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 5–20°C höher liegt als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades;
    • (C) zusätzliches Wärmeschrumpfen des Gewebes aus den wässerigen Bädern durch Leiten durch eine Dampfheizvorrichtung; und
    • (D) Trocknen des Gewebes aus der Dampfheizvorrichtung durch Leiten durch einen Heißlufttrockner.
  • Ferner wird gemäß der vorliegenden Erfindung das Rohgewebe für Airbags hergestellt unter Verwendung der schrumpfarmen Polyamidfaser, welche durch Einstellung des gestreckten Garns, um eine stabilere kristalline Struktur aufzuweisen, erhalten wird und eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % (bei 190°C für 15 Minuten) aufweist. Somit stellt die vorliegende Erfindung das unbeschichtete Gewebe für Airbags bereit, welches eine hohe Zugfestigkeit und Reißfestigkeit und ausgezeichnete Qualität aufweist.

Claims (4)

  1. Verfahren zur Herstellung eines unbeschichteten Gewebes für Airbags, umfassend die Schritte: (A) Weben einer schrumpfarmen Polyamidfaser, die eine Trockenwärmeschrumpfung von 3–6 % bei 190°C für 15 Minuten aufweist, zu einem Rohgewebe für Airbags; (B) Wärmeschrumpfen des Rohgewebes durch aufeinanderfolgendes Leiten durch 3–10 wässerige Bäder, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 5–20°C höher ist als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades; (C) zusätzliches Wärmeschrumpfen des Gewebes aus den wässerigen Bädern durch Leiten durch eine Dampfheizvorrichtung; und (D) Trocknen des Gewebes aus der Dampfheizvorrichtung durch Leiten durch einen Heißlufttrockner.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Rohgewebe für Airbags in dem Schritt (B) zuerst durch ein wässeriges Bad von 50°C geleitet wird und dann nacheinander durch 5 wässerige Bäder geleitet wird, wobei die Temperatur eines jeden wässerigen Bades 10°C höher ist als diejenige des vorhergehenden wässerigen Bades.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Temperatur der Dampfheizvorrichtung in dem Schritt (C) 150–220°C beträgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Gewebeeintrittsöffnung des Heißlufttrockners in dem Schritt (D) eine Temperatur von 140–160°C aufweist, und die Temperatur der Gewebeaustrittsöffnung des Heißlufttrockners 30–70°C höher als diejenige der Gewebeeintrittsöffnung ist.
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