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Die
vorliegende Erfindung betrifft immunogene Zusammensetzungen, die
eine getrocknete feste oder hochviskose flüssige Formulierung von inaktiviertem
Poliovirus (IPV) umfassen, die Immunogenität bewahrt. Die Erfindung schließt auch
einen Impfstoff ein, der eine getrocknete feste oder hochviskose
flüssige
Formulierung von IPV umfaßt.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zum Konservieren
von aktiviertem Poliovirus (IPV) als getrockneter Feststoff oder
hochviskose Flüssigkeit.
Dieses Verfahren umfaßt
das Herstellen einer Probe durch Suspendieren oder Lösen von
IPV und einem bakteriellen Polysaccharid in einer Lösung eines
Stabilisierungsmittels und Unterwerfen der Probe solchen Temperatur-
und Druckbedingungen, die zum Verlust von Lösungsmittel aus der Probe führen. Druck-
und Temperaturbedingungen werden so gehalten oder eingestellt, daß Lösungsmittel
entfernt wird und die Probe unter Bildung eines Feststoffs oder
einer hochviskosen Flüssigkeit
trocknet. Solche Formulierungen können vor der Verwendung rekonstituiert
oder direkt verwendet werden.
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IPV
ist wohlbekannt als Komponente von Impfstoffen, jedoch wird es als
Flüssigkeit
formuliert, zum Beispiel in Infanrix penta®. Das
Verfahren zum Gefriertrocknen von IPV wird mit dem Verlust an Antigenität in Verbindung
gebracht, so daß es
schwierig ist, einen wirksamen Impfstoff zu formulieren, der eine
getrocknete Form von IPV umfaßt.
Getrocknete Impfstofformulierungen sind bekannt, insbesondere im
Fall von bakteriellen Polysacchariden. Das PRP-Polysaccharid von
Haemophilus influenzae b (Hib) wird häufig als getrockneter Feststoff
formuliert, zum Beispiel in Infanrix hexa® (WO
99/48525).
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Es
gibt mehrere Gründe,
warum eine getrocknete Formulierung von IPV vorteilhaft wäre. Getrocknete Formulierungen
haben gute Lagereigenschaften und können die Haltbarkeit eines
IPV enthaltenden Impfstoffs erhöhen.
Die Möglichkeit
zur Trocknung von IPV macht IPV auch zu einem flexibleren Impfstoffbestandteil
und ermöglicht
seine Formulierung in neuen Kombinationsimpfstoffen, die zuvor nicht
möglich
waren. Einige Impfstoffe enthalten flüssige und getrocknete feste
Komponenten, die unmittelbar vor der Verabreichung vermischt werden
(zum Beispiel Infanrix hexa®). Infanrix hexa enthält eine
getrocknete Hib-Komponente, die mit DTPa-HepB-IPV unmittelbar vor
der Verwendung rekonstituiert wird. Durch Formulieren von IPV zusammen
mit Hib als getrockneter Feststoff wäre es möglich, weitere Komponenten
zum flüssigen
Anteil des Impfstoffs hinzuzugeben, die ansonsten inkompatibel mit
IPV sein könnten.
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Mehrere
Techniken zum Trocknen von Impfstoffkomponenten sind auf diesem
Gebiet bekannt. Herkömmlich
wird dies unter Verwendung des Prozesses des Gefriertrocknens erreicht,
in dem eine Lösung
des Stoffs hergestellt und die Probe gefroren wird. Während der
primären
Trocknungsphase wird der Großteil
des Wassers durch Sublimation aus Eis unter Bedingungen reduzierten
Drucks entfernt, und ein poröser "Kuchen" wird gebildet. Diesem
folgt gewöhnlich
eine zweite Trocknungsphase, wenn Druck und Temperatur verändert werden
und Wasser aus dem festen "Kuchen" verdampft wird.
Die resultierende lyophilisierte Probe hat eine verbesserte Stabilität im Vergleich
mit einer flüssigen
Formulierung. Jedoch ist der Gefriertrocknungsprozeß langwierig
und kann der geschwindigkeitsbegrenzende Schritt in einem Herstellungsverfahren
sein.
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Die
Produktschwankung ist auch ein Problem, wenn viele Proben chargenweise
in einer großen
Trocknereinheit lyophilisiert werden. Die Bedingungen auf den Regalböden des
Gefriertrockners variieren zwischen unterschiedlichen Positionen,
was dazu führt,
daß Proben
mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unter unterschiedlichen
Bedingungen lyophilisieren. Für
bestimmte biologische Stoffe wie Lebendvirus kann es einen signifikanten
Aktivitätsverlust
während
des Gefriertrocknungsprozesses geben (Pikal (1994), ACS Symposium 567:
120-133). Viele gefriergetrocknete Stoffe sind noch instabil bei
Umgebungstemperatur (Carpenter et al. (1994), ACS Symposium 567:
134-147).
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Der
Schaden, der durch den Prozeß des
Gefrierens verursacht wird, kann in einem gewissen Ausmaß durch
die Verwendung von Frostschutzmitteln wie Polyolen umgangen werden.
Weitere Verbesserungen im Prozeß der
Lyophilisierung erfolgten durch Vermeidung des Einfrierens der Probe
während
des Prozesses und Entfernung von Wasser durch Sieden (WO 96/40077;
US 6306345 ). Dieses Verfahren
beinhaltet die Herstellung einer Mischung aus einem eine Glasmatrix
bildenden Material in einem geeigneten Lösungsmittel zusammen mit der
zu konservierenden Probe, Verdampfen von Masselösungs mittel aus der Mischung
zum Erhalt eines Sirups, Inkontaktbringen des Sirups mit Druck und
Temperatur, die ausreichend zum Sieden des Sirups sind, und Entfernen
von Restlösungsmittel.
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Ein ähnliches
Verfahren wurde in
US 5,766,520 beschrieben,
in dem der Prozeß das
teilweise Entfernen des Wassers unter Bildung einer viskosen Flüssigkeit
und das weitere Unterwerfen des Sirups dem Vakuum, um ihn zu "Kochen", und das weitere
Trocknen bei Temperaturen von wesentlich weniger als 100°C beinhaltet.
Dieses Verfahren leidet noch an einigen der Probleme des herkömmlichen
Gefriertrocknens. Wenn der Prozeß in einem großen Gefriertrockner
durchgeführt
wird, werden die Proben mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
in Abhängigkeit
von ihrer Position auf dem Regalboden trocknen, und dies führt dazu,
daß unterschiedliche
Proben unterschiedliche Aktivität
während
des Trocknungsprozesses verlieren. Dies führt zu einem Mangel an Konsistenz
innerhalb einer Charge.
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Bis
heute wurde von keinem erfolgreichen Beispiel der Herstellung einer
getrockneten festen Impfstofformulierung von IPV berichtet, die
einen hohen Grad an Antigenität
und/oder Immunogenität
bewahrt.
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Entsprechend
offenbart die vorliegende Erfindung eine immunogene Zusammensetzung,
die IPV und ein Stabilisierungsmittel umfaßt, formuliert als getrocknete
Zusammensetzung oder hochviskose Flüssigkeit, die nach Rekonstituierung
eine Immunreaktion gegen Poliovirus erzeugen kann. Die Gegenwart
eines Stabilisierungsmittels ist wesentlich für die Konservierung von Antigenen,
und es wurde gezeigt, daß Polyole
wirksam sind. IPV wird bevorzugt in Gegenwart eines bakteriellen
Polysaccharids getrocknet, was zur Bewahrung eines höheren Prozentanteils
der ursprünglichen
Antigene in bezug auf Antigenität
und/oder Immunogenität
führt. Die
vorliegende Erfindung umfaßt
Verfahren zur Konservierung einer Zusammensetzung, die IPV umfaßt, bevorzugt
in Gegenwart eines Polyols und eines bakteriellen Polysaccharids,
worin die Antigenität
und/oder Immunogenität
von IPV bewahrt wird. Lyophilisierung von IPV in Gegenwart von Polysacchariden
führt zu
einer Verbesserung der Antigenbewahrung für IPV im Vergleich zur Lyophilisierung
von IPV allein. Zusätzlich
wird die Immunogenität
von Hib ebenfalls durch Formulierung zusammen mit IPV als getrockneter
Feststoff oder hochviskose Flüssigkeit
gesteigert. Insbesondere bei unvorbereiteter Rekonstituierung mit
flüssigen DTP-Impfstoffen
(nachfolgend beschrieben) haben die Erfinder festgestellt, daß Hib-Titer
nicht so stark durch die Aluminiumhydroxidkomponente des DTP-Impfstoffs
reduziert werden wie im Fall ohne die Gegenwart von IPV.
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Das
verwendete Trocknungsverfahren kann auch die Bewahrung der Antigenität und/oder
Immunogenität
von IPV beeinflussen. Ein Schaumtrocknungsverfahren zum Trocknen
von IPV war wirksamer in der Bewahrung von Antigenität von IPV
als herkömmliche
Gefriertrocknungstechniken. Überraschend
führte
der Einschluß eines
Gefrierschrittes im Schaumtrocknungsverfahren nicht zu Verlust an
Antigenität,
sondern führte vielmehr
zur Entwicklung eines schnellen und wirksamen Konservierungsverfahrens.
Ein weiteres bevorzugtes Verfahren der Erfindung bewahrt hohe Grade
an IPV-Antigenität und/oder
Immunogenität
durch Trocknen der IPV enthaltenden Probe ohne Einfrieren oder Schaumbildung,
was zur Bildung einer getrockneten Formulierung führt, bevorzugt
einer hochviskosen flüssigen
Formulierung.
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Die
Erfindung stellt eine getrocknete Formulierung von IPV bereit, die
Vorzüge
von Lagerstabilität
haben wird. Die getrocknete Formulierung kann schnell und leicht
unmittelbar vor der Verabreichung rekonstituiert werden. Wenn das
bevorzugte Schaumtrocknungsverfahren verwendet wird, wird der geschäumte Kuchen besonders
leicht aufgrund der größeren Oberfläche des
Kuchens rekonstituiert.
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Zusätzliche
Vorzüge
einer getrockneten festen oder hochviskosen flüssigen Formulierung von IPV
und Hib schließen
eine gesteigerte Immunogenität
der Hib-Komponente ein. Es ist allgemein bekannt, daß in Mehrkomponentenimpfstoffen
andere Teile der Impfstofformulierung zu Interferenz mit Hib-Immunogenität führen können (WO
96/40242, WO 97/00697). Der Einschluß von IPV in einer getrockneten
Formulierung mit Hib kann dieses Problem reduzieren, speziell wenn
die getrocknete IPV-Hib-Zusammensetzung mit Diphtherie-, Tetanus-
und Pertussis-Komponenten vor der Verabreichung vermischt wird.
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Obwohl
die Lyophilisierung von IPV in Gegenwart eines bakteriellen Polysaccharids
unter Verwendung eines herkömmlichen
Gefriertrocknungsansatzes möglich
ist, ist es bevorzugt, eine Schaumtrocknungstechnik oder ein sanftes
Trocknungsverfahren zu verwenden, das nicht das Gefrieren oder die
Schaumbildung beinhaltet. Diese Verfahren führen zu einer noch größeren Bewahrung
der Antigenität
und/oder Immunogenität
von IPV, und der resultierende Kuchen ist auch leichter und schneller
zu rekonstituieren. Die Verfahren besitzen auch Vorteile darin,
daß sie
schneller und energieeffizienter als Standard-Gefriertrocknungstechniken
sind. Da der Lyophilisierungsschritt häufig der geschwindigkeitsbegrenzende
Schritt in der Impfstoffherstellung ist, würde die Verwendung der bevorzugten
Verfahren zu größeren Mengen
der Impfstoffproduktion ohne zusätzlich Investitionen
in die Anlage führen.
Die Einführung
eines Gefriertrocknungsschrittes im bevorzugten Schaumtrocknungsverfahren
führt ebenfalls
zu einer verbesserten Chargenreproduzierbarkeit.
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Beschreibung der Figuren
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1 – Photographien
von Flaschen, die die Konservierungsprobe enthalten, zu unterschiedlichen Stufen
des Schaumtrocknungsprozesses.
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- A – zeigt
das Erscheinungsbild der Konservierungsproben bei Einführung in
die Gefriertrocknung als flüssige
Formulierung.
- B – zeigt
das Erscheinungsbild der Konservierungsproben bei Reduzierung des
Drucks auf 1,5 mbar. Die Proben beginnen mit leicht unterschiedlichen
Geschwindigkeiten aufgrund unterschiedlicher Bedingungen in jeder
Flasche zu gefrieren.
- C – zeigt
das Erscheinungsbild der Konservierungsproben bei 0,1 mbar, wenn
alle Proben vollständig
eingefroren sind.
- D – zeigt
das Erscheinungsbild der Konservierungsproben bei Erhöhung des
Drucks auf 0,8–3,5
mbar. Ein geschäumtes
Glas wird gebildet, als die Konservierungsprobe schäumt und
das Lösungsmittel
verdampft.
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2 – Photographie
der hochviskosen Flüssigkeit
in umgedrehten Flaschen.
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Ausführliche
Beschreibung
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Immunogene Zusammensetzungen
der Erfindung
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Die
Erfindung schließt
immunogene Zusammensetzungen ein, die als trockener Feststoff oder
hochviskose Flüssigkeit
formuliert sind, umfassend IPV und ein Stabilisierungsmittel, worin
die Antigenität
und/oder Immunogenität
von IPV nach Rekonstituierung bewahrt ist. Die getrocknete feste
oder hochviskose flüssige Formulierung
von IPV kann eine Immunreaktion, vorzugsweise eine schützende Immunreaktion,
gegen Poliovirus erzeugen, bevorzugt nach Rekonstituierung und Impfung.
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IPV
wird als inaktiviertes Poliovirus definiert (bevorzugt umfassend
die Typen 1, 2 und 3, wie es auf dem Impfstoffgebiet Standard ist,
am meisten bevorzugt Salk-Polioimpfstoff). Eine Impfstoffdosis von
IPV enthält
20-80, bevorzugt 40 oder 80 D-Antigeneinheiten vom Typ 1 (Mahoney),
4-16, bevorzugt 8 oder 16 D-Antigeneinheiten vom Typ 2 (MEF-1) und
20-64, bevorzugt 32 oder 64 D-Antigeneinheiten vom Typ 3 (Saukett).
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Bei
Trocknung durch ein Verfahren der Erfindung wird bevorzugt die Antigenität von 1,
2 oder allen 3 der Typen 1, 2 und 3 von Poliovirus bewahrt; besonders
bevorzugt wird die Antigenität
vom Typ 1; Typ 2; Typ 3; Typ 1 und Typ 2; Typ 1 und Typ 3; Typ 2
und Typ 3; oder Typ 1, Typ 2 und Typ 3 auf einem Niveau von wenigstens
40 %, 50 %, 60 %, 70 %, 80 %, 90 %, 95 % oder 98 % der Antigenität einer
Referenzprobe bewahrt, die nicht dem Trocknungsprozeß unterworfen
wurde. Dies kann nach Rekonstituierung des getrockneten Feststoffs
oder der hochviskosen Flüssigkeit
in einer wäßrigen Lösung durch
jedes geeignete Verfahren gemessen werden, einschließlich ELISA
unter Verwendung polyklonaler und/oder monoklonaler Antikörper gegen
Poliovirus Typ 1, 2 und/oder 3.
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Bei
Trocknung durch ein Verfahren der Erfindung wird bevorzugt die Immunogenität von 1,
2 oder allen 3 der Typen 1, 2 und 3 von Poliovirus bewahrt; besonders
bevorzugt wird die Immunogenität
vom Typ 1; Typ 2; Typ 3; Typ 1 und Typ 2; Typ 1 und Typ 3; Typ 2
und Typ 3; oder Typ 1, Typ 2 und Typ 3 auf einem Niveau von wenigstens
40 %, 50 %, 60 %, 70 %, 80 %, 90 %, 95 % oder 98 % der Immunogenität einer
Referenzprobe bewahrt, die nicht dem Trocknungsprozeß unterworfen
wurde. Dies kann nach Rekonstituierung des getrockneten Feststoffs
oder der hochviskosen Flüssigkeit
in einer wäßrigen Lösung durch
jedes geeignete Verfahren gemessen werden. In einem bevorzugten
Verfahren wird die getrocknete Formulierung in einer wäßrigen Lösung rekonstituiert
und in ein Tier übergeimpft,
bevorzugt eine Ratte. Nach einem geeigneten Zeitraum werden Antiseren
aus den geimpften Tieren aufgefangen, und die Serokonversion wird
untersucht. Bevorzugt wird eine relative Wirksamkeit von wenigstens
0,4, 0,5, 0,6, 0,7, 0,8 oder 0,9 im Vergleich mit einer ungetrockneten
Referenzprobe erreicht.
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Eine
getrocknete feste Zusammensetzung ist eine Formulierung, in der
das Lösungsmittel
durch ein Verfahren der Lyophilisierung, Sublimation, Verdampfung
oder des Wasserentzugs entfernt wurde, so daß gleich oder weniger als 15
%, 12 %, 10 %, 7 %, 5 %, 4 %, bevorzugt 3 %, 2 % oder am meisten
bevorzugt 1 % Lösungsmittel
zurückbleiben.
Der Begriff "getrockneter
Feststoff" umfaßt Gläser, Gummis
oder kristalline Feststoffe mit festem Erscheinungsbild. Jedes der
oben beschriebenen Verfahren kann zur Herstellung eines solchen
getrockneten Feststoffs verwendet werden. Das Lösungsmittel wird durch Sublimation,
Sieden oder Verdampfung entfernt, bevorzugt durch Verdampfung.
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Eine
hochviskose Flüssigkeit
wird als ein Material mit einem Lösungsmittelgehalt von gleich
oder weniger als 15, 12, 10, bevorzugt 8, 5, 4, 3, 2 oder 1 % definiert.
Die hochviskose Flüssigkeit
hat einen ausreichend niedrigen Lösungsmittelgehalt, so daß der Wirkstoff
in einem stabilen Zustand für
wenigstens 3, 6, 9, 12 oder 24 Monate bei 4°C konserviert wird, was dem
Wirkstoff die Bewahrung von wenigstens 40, 50, 60, bevorzugt 70,
80, 90 oder 95 % seiner Antigenität und/oder Immunogenität über diesen
Zeitraum erlaubt. Die hochviskose Flüssigkeit wurde nicht der Bildung
von Bläschen
ausgesetzt, die in der Schaumbildung involviert ist. Bevorzugt hat
die hochviskose Flüssigkeit
ein festes Erscheinungsbild, aber ist ein Glas und kann sehr langsam über einen
Zeitraum von Tagen, bevorzugt Wochen, besonders bevorzugt Monaten
fließen.
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Immunogene
Zusammensetzungen der Erfindung werden als getrockneter Feststoff
oder hochviskose Flüssigkeit
formuliert, der/die IPV und ein Stabilisierungsmittel und bevorzugt
ein bakterielles Polysaccharid umfaßt. Das Stabilisierungsmittel
ist jedes der nachfolgend beschriebenen Zusammensetzungen. Das bakterielle
Polysaccharid umfaßt
Kapselpolysaccharide, die aus einem beliebigen Bakterium stammen,
bevorzugt aus einem oder mehreren aus Neisseria meningitidis, Haemophilus
influenzae b, Streptococcus pneumoniae, Gruppe A-Streptokokken,
Gruppe B-Streptokokken, Staphylococcus aureus oder Staphylococcus
epidermidis.
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Bevorzugt
ist das PRP-Kapselpolysaccharid von Haemophilus influenzae b als
getrockneter Feststoff oder hochviskose Flüssigkeit vorhanden. In einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
die immunogene Zusammensetzung getrocknete feste oder hochviskose
flüssige
Formulierungen von Kapselpolysacchariden, die aus einem oder mehreren
der Serogruppen A, C, W-135
und Y von Neisseria meningitidis (Meningokokkenpolysaccharide) stammen.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
umfaßt
getrocknete feste oder hochviskose flüssige Formulierungen von Kapselpolysacchariden,
die aus Streptococcus pneumoniae stammen. Die Pneumokokken-Kapselpolysaccharidantigene
sind bevorzugt ausgewählt
aus den Serotypen 1, 2, 3, 4, 5, 6B, 7F, 8, 9N, 9V, 10A, 11A, 12F,
14, 15B, 17F, 18C, 19A, 19F, 20, 22F, 23F und 33F (am meisten bevorzugt
aus den Serotypen 1, 3, 4, 5, 6B, 7F, 9V, 14, 18C, 19F und 23F).
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
enthält
die Kapselpolysaccharide vom Typ 5, 8 oder 336 aus Staphylococcus
aureus. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform enthält die Kapselpolysaccharide
vom Typ I, Typ II oder Typ III aus Staphylococcus epidermidis. Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform
enthält
die Kapselpolysaccharide vom Typ Ia, Typ Ic, Typ II oder Typ III
aus Streptococcus Gruppe B. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
enthält
die Kapselpolysaccharide von Streptococcus Gruppe A, wobei sie bevorzugt
ferner wenigstens ein M-Protein und besonders bevorzugt multiple
Typen von M-Protein umfaßt.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung haben die bakteriellen Polysaccharide die volle Länge, wobei sie
gereinigte native Polysaccharide sind. In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung sind die Polysaccharid zwischen 2- und 20-mal klassiert,
bevorzugt 2-5-mal, 5-10-mal,
10-15-mal oder 15-20-mal, so daß die
Polysaccharide eine geringere Größe zur leichteren
Handhabung haben. Oligosaccharide werden in einer bevorzugten Ausführungsform
verwendet. Oligosaccharide enthalten typischerweise zwischen 2 und
20 Struktureinheiten.
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Die
Erfindung schließt
ferner immunogene Zusammensetzungen ein, die mehr als ein bakterielles
Polysaccharid und IPV als getrockneten Feststoff oder hochviskose
Flüssigkeit
umfassen. bevorzugt ist IPV mit einem oder mehreren aus Hib-(Haemophilus
influenzae Typ b)-PRP-Polysaccharid und/oder Meningokokkenpolysacchariden
A, C, W und/oder Y und/oder Pneumokokkenpolysacchariden kombiniert.
Am meisten bevorzugt umfassen die Wirkstoffe IPV und Hib; IPV und
MenC; IPV und Hib und MenC; IPV und MenA und C; IPV und Hib und
MenA und C; IPV und Hib und MenA und C und Y; oder IPV und Hib und
MenC und Y.
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Die
obigen vereinzelten Wirkstoffe können
auch ein oder mehrere Pneumokokken-Kapselpolysaccharide wie nachfolgend
beschrieben umfassen. In den obigen Zusammensetzungen, wenn Polysaccharide
verwendet werden, können
auch Oligosaccharide eingesetzt werden (wie oben definiert). Obwohl
diese Zusammensetzungen mit Hilfsstoff versetzt sein können (wie
nachfolgend beschrieben), sind sie bevorzugt ohne Hilfsstoff oder
umfassen vorzugsweise keine Aluminiumsalze.
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Bevorzugt
sind die Polysaccharide oder Oligosaccharide mit einem Peptid oder
Trägerprotein
konjugiert, das T-Helferepitope umfaßt (wie nachfolgend beschrieben).
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In
immunogenen Zusammensetzungen der Erfindung vorhandene Kapselpolysaccharide
sind unkonjugiert oder an ein Trägerprotein
wie Tetanustoxoid, Tetanustoxoid-Fragment C, Diphtherietoxoid, CRM197, Pneumolysin,
Protein D (US6342224) konjugiert. Tetanustoxin, Diphtherietoxid
und Pneumolysin sind entweder durch genetische Mutation und/oder
vorzugsweise durch chemische Behandlung entgiftet. Eine bevorzugte
Ausführungsform
der Erfindung weist an Tetanustoxoid konjugiertes Hib auf.
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Wenn
mehr als ein konjugiertes Polysaccharid in der immunogenen Zusammensetzung
der Erfindung vorhanden ist, sind die Polysaccharide an das gleiche
Trägerprotein
oder an unterschiedliche Trägerproteine konjugiert.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung enthalten an ein Trägerprotein konjugierte Menigokokkenpolysaccharide.
Wenn konjugiertes Hib und Meningokokkenpolysaccharide vorhanden
sind, sind sie an das gleiche Trägerprotein
oder an unterschiedliche Trägerproteine
konjugiert.
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Das
Polysaccharidkonjugat kann durch jede bekannte Kupplungstechnik
hergestellt werden. In einer bevorzugten Kupplungstechnik wird das
Polysaccharid über
eine Thioetherbindung gekuppelt. Dieses Konjugationsverfahren beruht
auf der Aktivierung des Polysaccharids mit 1-Cyano-4-dimethylaminopyridiniumtetrafluoroborat
(CDAP) zur Bildung eines Cyanatesters. Das aktivierte Polysaccharid
kann somit direkt oder über eine
Spacer-Gruppe an eine Amino-Gruppe am Trägerprotein gekuppelt werden.
Bevorzugt wird der Cyanatester mit Hexandiamin gekuppelt, und das
Aminoderivatisierte Polysaccharid wird mit dem Trägerprotein
unter Verwendung von Heteroligationschemie konjugiert, die die Bildung
der Thioetherbindung beinhaltet. Solche Konjugate werden in WO 93/15760
(Uniformed Services University) beschrieben.
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Die
Konjugate können
auch durch direkte reduktive Aminierungsverfahren hergestellt werden,
sie sie in
US 4365170 (Jennings)
und
US 4673574 (Anderson)
beschrieben werden. Andere Verfahren werden in EP-0-161-188, EP-208375
und EP-0-477508 beschrieben.
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Ein
weiteres Verfahren beinhaltet die Kupplung eines Bromcyan-aktivierten
Polysaccharids, das mit Adipinsäurehydrazid
(ADH) derivatisiert ist, mit dem Proteinträger durch Carbodiimid-Kondensation
(C. Chu et al., Infect. Immunity, 1983, 245-256).
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Polysaccharide,
die als Teil der immunogenen Zusammensetzung der Erfindung aufgenommen
werden, können
unabsorbiert oder an einen Hilfsstoff, bevorzugt ein Aluminiumsalz
(Aluminiumphosphat oder Aluminiumhydroxid), am meisten bevorzugt
Aluminiumphosphat, absorbiert sein.
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Immunogene
Zusammensetzungen der Erfindung umfassen ein Stabilisierungsmittel,
das zur Verhinderung von Beschädigung
während
des Entwässerungsprozesses
helfen kann. Jedes nachfolgend beschriebene Stabilisierungsmittel,
einschließlich
glasbildender Polyole, kann in die immunogene Zusammensetzung, ob
als getrockneter Feststoff, geschäumtes Glas oder hochviskose
flüssige
Zusammensetzung, unter Verwendung der Verfahren der Erfindung aufgenommen
werden. Bevorzugte Stabilisierungsmittel schließen Saccharose, Sorbit, Lactose
und Trehalose ein.
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Die
bevorzugten Kombinationen, getrocknet durch die Verfahren der Erfindung,
können
mit anderen Antigenen in einem Kombinationsimpfstoff kombiniert
werden, die entwässerte
oder flüssige
Formulierungen sind, die zur Rekonstituierung der getrockneten Komponenteen
verwendet werden.
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Zusätzliche Komponenten
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Getrocknete
feste oder hochviskose flüssige
Formulierungen der Erfindung, die IPV und ein Stabilisierungsmittel
beinhalten, können
zusätzlich
mit weiteren Impfstoffkomponenten formuliert werden. Ein bevorzugter
Impfstoff enthält
eine getrocknete feste oder hochviskose flüssige Formulierung von IPV
und ein bakterielles Polysaccharid, die mit einer flüssigen Formulierung
vermischt sein können,
die zusätzliche
Impfstoffkomponenten umfaßt.
Nach der Rekonstituierung der festen Komponenten mit den flüssigen Komponenten
wird der vollständige
Impfstoff durch Injektion verabreicht.
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Die
zusätzlichen
Komponenten schließen
Kapselpolysaccharide ein, die aus einem oder mehreren aus Neisseria
meningitidis, Streptococcus pneumoniae, Streptokokken Gruppe A,
Streptokokken Gruppe B, Staphylococcus aureus oder Staphylococcus
epidermidis stammen. In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die immunogene
Zusammensetzung Kapselpolysaccharide, die aus einer oder mehreren
der Serogruppen A, C, W-135 und Y von Neisseria meningitidis stammen.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform umfaßt Kapselpolysaccharide,
die aus Streptococcus pneumoniae stammen. Die Pneumokokken-Kapselpolysaccharidantigene
sind bevorzugt aus den Serotypen 1, 2, 3, 4, 5, 6B, 7F, 8, 9N, 9V,
10A, 11A, 12F, 14, 15B, 17F, 18C, 19A, 19F, 20, 22F, 23F und 33F
ausgewählt
(am meisten bevorzugt aus den Serotypen 1, 3, 4, 5, 6B, 7F, 9V,
14, 18C, 19F und 23F). Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
enthält
die Kapselpolysaccharide vom Typ 5, Typ 8 oder 336 von Staphylococcus
aureus. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform enthält die Kapselpolysaccharide
vom Typ 2, Typ III oder Typ III von Staphylococcus epidermidis.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
enthält
die Kapselpolysaccharide vom Typ Ia, Typ Ic, Typ II oder Typ III
von Streptococcus Gruppe B. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
würde die
Kapselpolysaccharide von Streptococcus Gruppe A enthalten, bevorzugt
ferner umfassend wenigstens ein M-Protein und besonders bevorzugt
multiple Typen von M-Protein.
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Die
immunogene Zusammensetzung der Erfindung kann mit Proteinantigenen
formuliert werden. Bevorzugte Pneumokokken-Proteinantigene sind
diejenigen Pneumokokken-Proteine, die auf der äußeren Oberfläche des
Pneumococcus exponiert sind (fähig
zur Erkennung durch das Immunsystem eines Wirtes während zumindest
eines Teils des Lebenszyklus des Pneumococcus), oder sind Proteine,
die durch den Pneumococcus sezerniert oder freigesetzt werden. Am
meisten bevorzugt ist das Protein ein Toxin, Adhäsin, 2-Komponenten-Signaltransduktor
oder Lipoprotein von Streptococcus pneumoniae oder Fragmente davon.
Besonders bevorzugte Proteine schließen ohne Beschränkung ein:
Pneumolysin (bevorzugt entgiftet durch chemische Behandlung oder
Mutation) [Mitchell et al., Nucleic Acids Res. 11. Juli 1990; 18(13):
4010 "Comparion
of pneumolysin genes and proteins from Streptococcus pneumoniae
types 1 and 2.",
Mitchell et al., Biochim. Biophys. Acta 23. Januar 1989; 1007(1):
67-72 "Expression
of the pneumolysin gene in Escherichia coli: rapid purification
and biological properties.",
WO 96/05859 (A. Cyanamid), WO 90/06951 (Paton et al.), WO 99/03884
(NAVA)]; PspA und Transmembran-Deletionsvarianten davon (
US 5804193 – Briles
et al.); PspC und Transmembran-Deletionsvarianten davon (WO 97/09994 – Briles
et al.); PsaA und Transmembran-Deletionsvarianten davon (Berry & Paton, Infect.
Immun. Dezember 1996; 64(12): 5255-62 "Sequence heterogeneity of PsaA, a 37-kilodalton
putative adhesin essential for virulence of Streptococcus pneumoniae"); Cholin-bindende
Proteine aus Pneumokokken und Transmembran-Deletionsvarianten davon;
CbpA und Transmembran-Deletionsvarianten davon (WO 97/41151; WO
99/51266); Glyceraldehyd-3-phosphat-dehydrogenase (Infect. Immun. 1996,
64:3544); HSP70 (WO 96/40928); PcpA (Sanchez-Beato et al., FEMS
Microbiol. Lett. 1998, 164:207-14); M-artiges Protein (
EP 0837130 ) und Adhäsin 18627
(
EP 0834568 ). Weitere
bevorzugte Pneumokokken-Proteinantigene sind diejenigen, die in
WO 98/18931 offenbart werden, insbesondere diejenigen, die in WO
98/18930 und PCT/US99/30390 ausgewählt werden.
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Bevorzugte
Neisseria-Proteine zur Formulierung mit der immunogenen Zusammensetzung
der Erfindung schließen
ein: TbpA (WO 93/06861;
EP 586266 ;
WO 92/03467;
US 5912336 ),
TbpB (WO 93/06861;
EP 586266 ),
Hsf (WO 99/31132), NspA (WO 96/29412), Hap (PCT/EP99/02766), PorA,
PorB, OMP85 (auch bekannt als D15) (WO 00/23595), PilQ (PCT/EP99/03603),
PldA (PCT/EP99/06718), FrpB (WO 96/31618, siehe SEQ ID NO:38), FrpA
oder FrpC oder ein konservierter Anteil, der beiden gemeinsam ist,
mit wenigstens 30, 50, 100, 500 oder 750 Aminosäuren (WO 92/01460), LpbA und/oder
LbpB (PCT/EP98/05117; Schryvers et al., Med. Microbiol. 1999, 32:
1117), FhaB (WO 98/02547), HasR (PCT/EP99/05989), lip02 (PCT/EP99/08315), MltA
(WO 99/57280) und ctrA (PCT/EP00/00135). Neisseria-Protein kann
als gereinigte Proteine oder als Teil einer Außenmembranvesikelzubereitung
hinzugegeben werden.
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Die
immunogene Zusammensetzung wird bevorzugt mit Antigenen formuliert,
die Schutz gegen eine oder mehrere aus Diphtherie-, Tetanus- und Bordetella pertussis-Infektionen
liefern. Die Pertussis-Komponente kann abgetötetes Vollzell-B. pertussis
(Pw) sein oder ist bevorzugt azelluläres Pertussis (Pa), das wenigstens
ein Antigen (bevorzugt zwei oder alle drei) aus PT, FHA und 69 kDa
Pertactin enthält.
Bestimmte andere azelluläre
Impfstoffe enthalten auch Agglutinogene wie Fim 2 und Fim 3, und
diese Impfstoffe werden auch zur Verwendung in der Erfindung erwogen.
Typischerweise sind die Antigene, die Schutz gegen Diphtherie und Tetanus
liefern, Diphtherietoxoid und Tetanustoxoid. Die Toxoide sind chemisch
inaktivierte Toxine, zum Beispiel nach Behandlung mit Formaldehyd,
oder Toxine, die durch Einführung
einer oder mehrerer Punktmutationen inaktiviert sind.
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Alternativ
kann die immunogene Zusammensetzung der Erfindung als Kit mit dem
getrockneten Feststoff, dem geschäumten Glas oder der hochviskosen
Flüssigkeit
in einem Behälter
und flüssigem
DTPa oder DTPw in einem anderen Behälter bereitgestellt werden.
Solche Kits können
zum Beispiel eine Doppelkammerspritze mit den getrockneten und flüssigen Komponenten
umfassen, die in der gleichen Spritze, aber in unterschiedlichen
Kammern enthalten sind. Die getrocknete Komponente wird dann mit
dem flüssigen
Impfstoff unmittelbar vor der Injektion als Einzelimpfstoff rekonstituiert.
So wird beispielsweise der getrocknete Feststoff, das geschäumte Glas
oder die hochviskose Flüssigkeit
der Erfindung mit dem flüssigen
DTPa- oder DTPw-Impfstoff (bevorzugt unvorbereitet) rekonstituiert
und als Einzelimpfstoff verabreicht. Der DTPa- oder DTPw-Impfstoff
ist typischerweise zumindest teilweise mit einem Aluminiumsalz wie
Aluminiumphosphat und/oder Aluminiumhydroxid als Hilfsstoff versetzt
(zum Beispiel Infanrix®- und Tritanrix®-Impfstoffe
von GlaxoSmithKline Biologicals s.a.).
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Die
immunogene Zusammensetzung wird gegebenenfalls mit einem oder mehreren
Antigenen, die einen Wirt gegen nicht-typisierbares Haemophilus
influenzae schützen
können,
RSV und/oder einem oder mehreren Antigenen formuliert, die einen
Wirt gegen Influenzavirus schützen
können.
Bevorzugte nicht-typisierbare H. influenzae-Proteinantigene schließen Fimbrinprotein
(
US 5766608 ) und Fusionen
ein, umfassend Peptide daraus (z.B. LB1-Fusion) (
US 5843464 – Ohio State Research Foundation),
OMP26, P6, Protein D, TbpA, TbpB, Hia, Hmw1, Hmw2, Hap und D15.
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Bevorzugte
Influenzavirusantigene schließen
ganzes, Lebend- oder inaktiviertes Virus, Spalt-Influenzavirus,
gezüchtet
in Eiern oder MDCK-Zellen
oder Vero-Zellen, oder ganze Grippevirosomen (wie beschrieben von
R. Gluck, Vaccine, 1992, 10, 915-920) oder gereinigte oder rekombinante
Proteine davon, wie zum Beispiel HA-, NP-, NA- oder M-Proteine,
oder Kombinationen daraus ein.
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Bevorzugte
RSV-(respiratorisches Synzytialvirus)-Antigene schließen das
F-Glycoprotein, das G-Glycoprotein, das HN-Protein, das M-Protein
oder Derivate davon ein.
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Kombinationsimpfstoffe,
die DTB-Hib umfassen, sind fachbekannt. Jedoch sind Probleme mit
bestimmten Formulierungen verbunden, die das einfache Vermischen
von Hib mit anderen Antigenen beinhalten. Wenn sie nicht sorgfältig formuliert
werden, können
die Antikörpertiter,
die gegen die Hib-Komponente erzeugt werden, niedriger als diejenigen
sein, die durch die gleiche Dosis von Hib hervorgerufen werden,
das separat geimpft wird, aufgrund von Interferenz mit anderen Komponenten
des Impfstoffs. Obwohl dieses Problem allgemein fachbekannt ist
und in verschiedenen Weisen angegangen wurde, liefern die immunogenen
Zusammensetzungen der Erfindung, in denen Hib und IPV zusammen als
getrockneter Feststoff oder hochviskose Flüssigkeit formuliert sind, eine
alternative Lösung
für dieses
Problem.
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Die
immunogenen Zusammensetzungen der Erfindung können einen Teil eines Impfstoffkits
bilden, in dem IPV und Hib in einer Komponente des Kits vorhanden
sind und weitere Komponenten wie oben beschrieben in einer zweiten
Komponente vorhanden sind, zum Beispiel eine Zweikammerspritze wie
hier beschrieben. Die zwei Komponenten werden unmittelbar vor der
Verabreichung des Impfstoffs zusammen vermischt. In solchen Formulierungen
ist die Komponente, die IPV und Hib umfaßt, bevorzugt ein getrockneter
Feststoff, ein geschäumtes
Glas oder eine hochviskose Flüssigkeit,
obwohl sie gegebenenfalls als Flüssigkeit
formuliert ist. Diese Formulierung führt zu Antikörpertitern
gegen die Hib-Komponente, die klinisch akzeptabel sind, um Schutz
gegen das Haemophilus influenzae b-Pathogen zu liefern. Typischerweise
sind die Antikörpertiter
im Kombinationsimpfstoff zumindest 85 %, 90 %, bevorzugt ca. 100
o oder mehr derjenigen, die durch die gleiche Dosis von Hib in einem
monovalenten Hib-Impfstoff hervorgerufen werden.
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Impfstoffe der Erfindung
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Die
oben beschriebenen immunogenen Zusammensetzungen der Erfindung werden
bevorzugt als Impfstoff formuliert. Bevorzugt enthält der Impfstoff
eine Hilfsstoffmenge, die ausreichend zur Steigerung der Immunreaktion
gegen das Immunogen ist. Geeignete Hilfsstoffe schließen ohne
Beschränkung
Aluminiumsalze wie Aluminiumhydroxid und Aluminiumphosphat, Squalenmischungen
(SAG-1), Muramylpeptid, Saponin-Derivat, Mycobakterium-Zellwand zubereitungen,
Monophosphoryllipid A, Mycolsäure-Derivate,
nichtionische Blockcopolymertenside, Quil A, Choleratoxin B-Untereinheit,
Polyphosphazen und Derivate und immunstimulierende Komplexe (ISCOMs)
ein, wie diejenigen, die beschrieben werden von Takahashi et al.
(1990), Nature, 344:873-875. Zur veterinärmedizinischen Verwendung und
zur Erzeugung von Antikörpern
in Tieren können
mitogene Komponenten von Freund-Adjuvans verwendet werden.
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Die
Impfstofformulierungen der Erfindung werden bevorzugt vor der Verwendung
rekonstituiert. Die Rekonstituierung (Wiederherrichtung) beinhaltet
das Vermischen einer flüssigen
Komponente des Impfstoffs mit der getrockneten festen, geschäumten Glas-
oder hochviskosen flüssigen
Formulierung der Erfindung. Die Erfindung umfaßt auch einen Behälter mit
einer wasserabstoßenden
Innenoberfläche,
der die immunogene Zusammensetzung oder den Impfstoff der Erfindung
enthält.
Die Verwendung eines solchen Behälters
ist vorteilhaft, weil sie dazu führt,
daß die
getrocknete Zusammensetzung am Boden des Rohres in einer Form vorliegt,
die leichter zu rekonstituieren ist.
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Es
ist vorteilhaft, einen gefärbten
Farbstoff in der Konservierungsprobe aufzunehmen, um eine leichtere
Visualisierung der getrockneten Zusammensetzung der Erfindung zu
erlauben. Dies ist besonders wichtig während der Rekonstituierung
zur Sicherstellung, daß der
getrocknete Feststoff oder die hochviskose Flüssigkeit durchgehend vor der
Verwendung rekonstituiert ist. Bevorzugt bewahrt der gefärbte Farbstoff
seine Farbe bei einem neutralen pH und ist kompatibel mit der Injektion
in einen Patienten. Am meisten bevorzugt ist der gefärbte Farbstoff
Phenolrot.
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Wie
bei allen immunogenen Zusammensetzungen oder Impfstoffen müssen die
immunologisch wirksamen Mengen der Immunogene empirisch bestimmt
werden. Zu berücksichtigende
Faktoren schließen
die Immunogenität,
ob das Immunogen mit einem Hilfsstoff oder Trägerprotein oder anderen Träger komplexiert oder
kovalent daran gebunden wird oder nicht, den Verabreichungsweg und
die Anzahl der immunisierenden Dosierungen zur Verabreichung ein.
Solche Faktoren sind bekannt auf dem Impfstoffgebiet, und es liegt
im Können
der Immunologen, solche Bestimmungen ohne inakzeptables Experimentieren
durchzuführen.
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Die
Substanz kann in variierenden Konzentrationen in der immunogenen
Zusammensetzung der Erfindung vorhanden sein. Typischerweise ist
die minimale Konzentration der Substanz eine Menge, die notwendig
zum Erreichen ihrer beabsichtigten Verwendung ist, während die
maximale Konzentration die maximale Menge ist, die in Lösung oder
homogen suspendiert innerhalb der anfänglichen Mischung verbleiben
wird. Zum Beispiel ist die minimale Menge eines Therapeutikums bevorzugt
eine solche, die eine einzelne therapeutisch wirksame Dosierung
liefern wird. Übersättigte Lösungen können ebenfalls
verwendet werden, falls ein geschäumtes Glas vor der Kristallisierung
gebildet wird. Für
bioaktive Substanzen ist die minimale Konzentration eine Menge,
die notwendig zur Bioaktivität
bei Konstituierung ist, und die maximale Konzentration ist an dem Punkt
erreicht, an dem eine homogene Suspension nicht mehr aufrechterhalten
werden kann. Im Fall von einzeldosierten Einheiten ist die Menge
diejenige einer einzelnen therapeutischen Anwendung. Allgemein wird
erwartet, daß jede
Dosis 1-100 μg
Proteinantigen, bevorzugt 5-50 μg
und am meisten bevorzugt 5-25 μg
umfassen wird. Bevorzugte Dosen von bakteriellen Polysacchariden
sind 10-20 μg,
10-5 μg,
5-2,5 μg oder 2,5-1 μg. Die bevorzugte
Menge der Substanz variiert von Substanz zu Substanz, aber ist leicht
durch einen Fachmann feststellbar.
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Verfahren der Erfindung
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Die
Verfahren der Erfindung dienen der Konservierung einer Zusammensetzung,
die IPV und ein Stabilisierungsmittel umfaßt, was zu einer Zusammensetzung
führt,
in der die Antigenität
von IPV bewahrt ist. Bevorzugt wird ein bakterielles Polysaccharid
in der zu trocknenden Probe aufgenommen.
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In
einer Ausführungsform
beinhaltet das Verfahren der Erfindung das Trocknen von IPV und
umfaßt die
folgenden Schritte:
- – Herstellen einer Konservierungsprobe
durch Suspendieren oder Lösen
von IPV in einer Lösung
eines Stabilisierungsmittels; bevorzugt sind ein bakterielles Polysaccharid
und/oder ein glasbildendes Polyol in der Konservierungsprobe vorhanden;
- – Unterwerfen
der Konservierungsprobe solchen Temperatur- und Druckbedingungen,
daß Lösungsmittel aus
der Konservierungsprobe verlorengeht; und
- – Entfernen
von Lösungsmittel,
bis die Konservierungsprobe unter Bildung eines Feststoffs oder
einer hochviskosen Flüssigkeit
trocknet, in dem/der die Antigenität und/oder Immunogenität von IPV
bewahrt ist.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Konservierungsprobe in einen Behälter mit einem wasserabstoßenden Inneren
vor dem Trocknen eingeführt.
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Ein
weiteres Verfahren der Erfindung beinhaltet das Schaumtrocknen,
umfassend die folgenden Schritte:
- – Herstellen
einer Konservierungsprobe durch Suspendieren oder Lösen von
IPV in einer Lösung
eines Stabilisierungsmittels; bevorzugt sind ein bakterielles Polysaccharid
und/oder glasbildendes Polyol in der Konservierungsprobe vorhanden;
- – Unterwerfen
der Konservierungsprobe solchen Temperatur- und Druckbedingungen,
daß die
Konservierungsprobe einen Schaum bildet; und
- – Entfernen
von Lösungsmittel,
bis der Schaum unter Bildung eines Feststoffs trocknet, in dem die
Antigenität
und/oder Immunogenität
von IPV bewahrt ist.
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Ein
bevorzugtes Schaumtrocknungsverfahren der Erfindung verwendet einen
Behälter
mit einer wasserabstoßenden
Innenoberfläche
und enthält
die folgenden Schritte:
- – Herstellen einer Konservierungsprobe
durch Suspendieren oder Lösen
von IPV und bevorzugt einem bakteriellen Polysaccharid in einer
Lösung
eines Stabilisierungsmittels;
- – Einführen der
Konservierungsprobe in einen Behälter
mit einer wasserabstoßenden
Innenoberfläche;
- – Unterwerfen
des Behälters,
der die Konservierungsprobe enthält,
solchen Temperatur- und Druckbedingungen, daß die Konservierungsprobe einen
Schaum bildet;
- – Entfernen
von Lösungsmittel,
bis der Schaum unter Bildung eines Feststoffs trocknet, in dem die
Antigenität
und/oder Immunogenität
von IPV bewahrt ist.
-
Die
oben beschriebenen Schaumtrocknungsverfahren der Erfindung umfassen
gegebenenfalls einen Gefrierschritt. Die Konservierungsprobe kann
vollständig
oder teilweise eingefroren werden. Deshalb umfassen einige Verfahren
der Erfindung die folgenden Schritte:
- – Herstellen
einer zumindest teilweise gefrorenen Konservierungsprobe durch Suspendieren
oder Lösen von
IPV und bevorzugt einem bakteriellen Polysaccharid in einer Lösung eines
Stabilisierungsmittels und Einfrieren der Mischung;
- – Unterwerfen
der wenigstens teilweise gefrorenen Konservierungsprobe solchen
Temperatur- und Druckbedingungen, daß die Konservierungsprobe einen
Schaum bildet; und
- – Entfernen
von Lösungsmittel,
bis der Schaum unter Bildung eines Feststoffs trocknet, in dem die
Antigenität
oder Immunogenität
von IPV bewahrt ist.
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Der
Gefrierschritt des obigen Verfahrens erfolgt bevorzugt durch das
Verfahren des Abschreckgefrierens ("Quench Freezing"), in dem die Reduzierung des Drucks
die Ursache des Gefrierens durch Verdampfung ist. Dies verursacht
ein schnelles Einfrieren der Probe, was zu weniger Antigenverlust
führt.
Deshalb schließt ein
Verfahren der Erfindung die folgenden Schritte ein:
- – Herstellen
einer Konservierungsprobe durch Suspendieren oder Lösen von
IPV und bevorzugt einem bakteriellen Polysaccharid in einer Lösung eines
Stabilisierungsmittels;
- – Unterwerfen
der Konservierungsprobe einem reduzierten Druck, so daß die Konservierungsprobe
zumindest teilweise eingefroren wird;
- – Unterwerfen
der zumindest teilweise eingefrorenen Konservierungsprobe solchen
Temperatur- und Druckbedingungen, daß die Konservierungsprobe einen
Schaum bildet; und
- – Entfernen
von Lösungsmittel,
bis der Schaum unter Bildung eines Feststoffs trocknet, in dem die
Antigenität
und/oder Immunogenität
von IPV bewahrt ist.
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Ein
weiteres bevorzugtes Verfahren der Erfindung wird zur Konservierung
von IPV verwendet und umfaßt
die folgenden Schritte:
- – Herstellen einer Konservierungsprobe
durch Suspendieren oder Lösen
von IPV in einer Lösung
eines Stabilisierungsmittels;
- – Unterwerfen
der Konservierungsprobe solchen Temperatur- und Druckbedingungen,
daß die
Koservierungsprobe Lösungsmittel
durch Verdampfung verliert, ohne Blasenbildung unter Bildung eines
Schaums und bevorzugt ohne Einfrieren;
- – Entfernen
von Lösungsmittel,
bis die Probe unter Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit
trocknet, in der die Antigenität
und/oder Immunogenität
von IPV bewahrt ist.
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Die
Verfahren der Erfindung erzeugen eine Formulierung von IPV, die
ausgedehnter Lagerung standhalten kann, wobei die Antigenität und/oder
Immunogenität
von IPV bewahrt wird. Bevorzugt bewahrt das IPV wenigstens 40, 50,
60, 70, bevorzugt 80, 90 oder 95 % seiner ursprünglichen Antigenität und/oder
Immunogenität über einen
Zeitraum von wenigstens 3, 6, 9, 12 oder 24 Monaten Lagerung bei
4°C. Antigenität und Immunogenität werden
nach Rekonstituierung von IPV in einer geeigneten wäßrigen Lösung unter
Verwendung eines geeigneten Verfahrens gemessen, zum Beispiel mit
den oben beschriebenen.
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Das
Trocknungsverfahren ohne Einfrieren oder Schaumbildung ist besonders
anwendbar zur Verwendung, wenn die zu trocknenden aktiven Mittel
zu Verlust von Aktivität
und/oder Antigenität
während
des Trocknungsverfahrens aufgrund von Kontakt mit Einfrieren oder
aufgrund der mit der Schaumbildung verbundenen Bläschenbildung
neigen. Es ist auch besonders anwendbar zur Verwendung, wenn eine
geringere Konzentration des glasbildenden Polyols vorteilhaft ist
und/oder wenn ein kürzeres
Trocknungsverfahren bevorzugt ist.
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Stabilisierungsmittel
-
Das
in den Verfahren der Erfindung zu verwendende Stabilisierungsmittel
wird bevorzugt glasbildende Polyole umfassen. Geeignete Materialien
schließen
ohne Beschränkung
alle Polyole ein, einschließlich
von Kohlehydrat- und Nicht-Kohlehydratpolyolen. Bevorzugt ermöglicht das
stabilisierende Polyol dem aktiven Mittel die Lagerung ohne wesentlichen
Verlust an Aktivität
durch Denaturierung, Aggregation oder auf andere weise. Besonders
geeignete Stoffe schließen
Zucker, Zuckeralkohole und Kohlehydratderivate ein. Bevorzugt ist das
glasbildende Polyol ein Kohlehydrat oder Derivate davon, einschließlich Glucose,
Maltulose, Isomaltulose, Lactulose, Saccharose, Maltose, Lactose,
Isomaltose, Maltit, Lactit, Palatinit, Trehalose, Raffinose, Stachyose, Melezitose
oder Dextran, am meisten bevorzugt Trehalose, Saccharose, Sorbit,
Raffinose, Mannit, Lactose, Lactit oder Palatinit.
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Bakterielle
Polysaccharide wirken als Stabilisierungsmittel, und bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung beinhalten bakterielle Polysaccharide als Bestandteil
des Stabilisierungsmittels. Das bakterielle Polysaccharid spielt
eine doppelte Rolle als Stabilisierungsmittel und Immunogen in dieser
Ausführungsform.
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Kohlehydrate
schließen
ohne Beschränkung
Monosaccharide, Disaccharide, Trisaccharide, Oligosaccharide und
ihre entsprechenden Zuckeralkohole, Polyhydroxy-Verbindungen wie
Kohlehydratderivate und chemisch modifizierte Kohlehydrate, Hydroxyethylstärke und
Zuckercopolymere ein. Sowohl natürliche
als auch synthetische Kohlehydrate sind zur Verwendung geeignet.
Synthetische Kohlehydrate schließen ohne Beschränkung diejenigen
ein, in denen die glycosidische Bindung durch eine Thiol- oder Kohlenstoffbindung ersetzt
ist. Sowohl D- als auch L-Formen der Kohlehydrate können verwendet
werden. Das Kohlehydrat kann nicht-reduzierend oder reduzierend
sein. Wenn ein reduzierendes Kohlehydrat verwendet wird, ist die
Zugabe von Inhibitoren der Maillard-Reaktion bevorzugt.
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Zur
Verwendung in der Erfindung geeignete reduzierende Kohlehydrate
sind die fachbekannten und schließen ohne Beschränkung Glucose,
Maltose, Lactose, Fructose, Galactose, Mannose, Maltulose und Lactulose
ein. Nicht-reduzierende
Kohlehydrate schließen
ohne Beschränkung
nicht-reduzierende Glycoside von Polyhydroxy-Verbindungen ein, die
aus Zuckeralkoholen und anderen geradkettigen Polyalkoholen ausgewählt sind.
Andere nützliche
Kohlehydrate schließen
Raffinose, Stachyose, Melezitose, Dextran, Saccharose, Cellobiose,
Mannobiose und Zuckeralkohole ein. Die Zuckeralkoholglycoside sind
bevorzugt Monoglycoside, insbesondere die Verbindungen, die durch
Reduktion von Disacchariden wie Lactose, Maltose, Lactulose und Maltulose
erhalten werden.
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Besonders
bevorzugte Kohlehydrate sind Trehalose, Saccharose, Sorbit, Maltit,
Lactit, Palatinit und Glucopyranosyl-1→6-Mannit.
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Aminosäuren können als
Stabilisierungsmittel wirken und können als solche und bevorzugt
in Kombination mit einem Polyol verwendet werden. Bevorzugte Aminosäuren schließen Glycin,
Alanin, Arginin, Lysin und Glutamin ein, obwohl jede Aminosäure oder
eine Kombination von Aminosäuren,
Peptid, hydrolysierte Proteine oder Protein wie Serumalbumin als
Stabilisierungsmittel wirken kann.
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Bevorzugt
wird die Konservierungsprobe eine Komponente enthalten, die die
Kristallbildung in dem getrockneten Feststoff oder der hochviskosen
Flüssigkeit
der Erfindung inhibieren kann. Salze und andere Moleküle, die
Aminosäuren
und Phenolrot einschließen,
inhibieren die Kristallbildung.
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Die
Konzentration des im Verfahren der Erfindung verwendeten Stabilisierungsmittels
kann zwischen 1 und 5 % Gewicht/Volumen sein, bevorzugt 1-5 %, 5-10
%, 5-10 %, 15-20 %, 20-25 % oder 25-50 %, am meisten bevorzugt weniger
als 25 % (G/V). Die erforderliche Menge des Stabilisierungsmittels
ist proportional zur Menge an vorhandenen Salzen. Obwohl Mengen
von Stabilisierungsmittel zwischen 3 und 10 % bevorzugt sind, können deshalb
höhere
Konzentrationen von 10 bis 25 % (G/V) zur Trocknung von Proben mit
einem hohen Salzgehalt erforderlich sein.
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Behälter
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Unterschiedliche
Mischungen und verschiedene Behälterformen
und -größen können gleichzeitig
verarbeitet werden. Idealerweise ist die verwendete Behältergröße ausreichend,
um die Anfangsmischung zu enthalten und das Volumen der daraus gebildeten
getrockneten Formulierung aufzunehmen. Typischerweise wird dies
durch die Masse des glasbildenden Materials, die Oberfläche des
Behälters
und die Temperatur- und Druck bedingungen bestimmt, die bestimmen,
ob ein Schäumen
auftritt. Die Masse des glasbildenden Materials muß ausreichend
sein, um einen viskosen Sirup zu ergeben, gegebenenfalls zur Schäumung, was
in der Praxis einer minimalen Masse pro Einheitsfläche der
Behälteroberfläche entspricht.
Dieses Verhältnis
variiert von Mischung zu Mischung und verwendetem Behälter, aber
wird leicht empirisch durch einen Fachmann unter Befolgen der hier
wiedergegebenen Verfahren bestimmt. Alle solche Behälter können verwendet
werden, einschließlich
Flaschen in Wheaton-Form und Rohrform.
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Die
Verfahren der Erfindung verwenden bevorzugt Behälter mit einer wasserabstoßenden Innenoberfläche. Dies
wird durch Beschichten der Innenoberfläche mit einer hydrophoben Zusammensetzung
erreicht, zum Beispiel durch Siliconisierung. Siliconisierung wird
durch Verfahren erreicht, die den Fachleuten wohlbekannt sind. In
einem Verfahren wird der Behälter
durch Spülen
des Inneren des Behälters
mit einer Siliconemulsion siliconisiert, gefolgt von Bearbeitung
in einem Ofen bei hoher Temperatur, typischerweise 350°C. Alternativ
wird die wasserabstoßende
Innenoberfläche
erreicht, indem der Behälter
aus einer wasserabstoßenden
Zusammensetzung hergestellt wird.
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Die
wasserabstoßende
Innenoberfläche
des Behälters
führt dazu,
daß eher
Schaumbildung auftritt und sie reproduzierbarer ist. Dies erlaubt
die Verwendung von niedrigeren Polyolkonzentrationen in der Konservierungsprobe,
was wiederum die zur Trocknung der Probe notwendige Dauer verringert
und die Wirkung von Maillard-Reaktionen oder anderen Wechselwirkungen
mit dem Polyol reduziert, die das aktive Mittel schädigen. Wenn
die Konservierungsproben einen Impfstoff umfassen, wird das resultierende
geschäumte
Glas schnell und leicht aufgrund der geringeren Menge an vorhandenem
Polyol rekonstituiert, und die resultierende Impfstofflösung ist
weniger viskos, was eine leichtere Verabreichung erlaubt. Die wasserabstoßende Innenoberfläche erlaubt
eine leichtere Rekonstituierung des getrockneten Feststoffs oder
der hochviskosen Flüssigkeit,
da sie die Probe veranlaßt,
am Boden des Behälters
zu verbleiben, so daß sie
leichter wirksam zu rekonstituieren ist.
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Obwohl
Einzelformen hier verwendet werden können, können mehr als ein Stabilisierungsmittel,
mehr als ein Additiv und mehr als eine Substanz vorhanden sein.
Wirksame Mengen dieser Komponenten werden leicht durch einen Fachmann
bestimmt.
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Lösungsmittel
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Die
Konservierungsprobe wird durch Lösen/Suspendieren
von IPV und einem Stabilisierungsmittel in Wasser zur Herstellung
einer wäßrigen Lösung hergestellt.
Bevorzugt ist Wasser in der Konservierungsprobe in einer Menge von
5 bis 98 Vol.-%, besonders bevorzugt 80-98 Vol.-% und am meisten
bevorzugt 85-98 Vol.-% vorhanden.
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Das
Volumen des Lösungsmittels
kann variieren und wird vom Stabilisierungsmittel und der aufzunehmenden
Substanz sowie von etwaigen Additiven abhängen. Das minimale erforderliche
Volumen ist eine Menge, die zur Solubilisierung der verschiedenen
Komponenten notwendig ist. Jedoch können auch homogen dispergierte
Suspensionen der Substanz(en) verwendet werden. Geeignete Mengen
der Komponenten in spezifischen Ausführungsformen sind durch die
Fachleute angesichts der hier bereitgestellten Beispiele leicht
feststellbar.
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Verschiedene
Additive können
in die Konservierungsprobe gegeben werden. Typischerweise steigern die
Additive die Schaumbildung und/oder den Trocknungsprozeß und/oder
tragen zur Solubilisierung der Substanz bei. Alternativ tragen Additive
zur Stabilität
der im Feststoff aufgenommenen Substanzen bei. Ein oder mehrere
Additive können
vorhanden sein.
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Beispielsweise
erlaubt die Zugabe von flüchtigen/brausenden
Salzen größere Anfangsvolumina
und führt
zu einer höheren
Oberfläche
im geschäumten
Glas, wodurch eine überlegene
Schaumbildung und ein schnelleres Trocknen bewirkt werden. Wie hier
verwendet, sind flüchtige
Salze solche Salze, die sich unter den zur Herstellung eines geschäumten Glases
verwendeten Bedingungen verflüchtigen.
Beispiele für
geeignete flüchtige
Salze schließen
ohne Beschränkung
Ammoniumacetat, Ammoniumbicarbonat und Ammoniumcarbonat ein. Salze,
die sich unter Erhalt gasförmiger
Produkte zersetzen, bewirken ebenfalls eine gesteigerte Schaumbildung
und ein schnelleres Trocknen. Beispiele für solche Salze sind Natriumbicarbonat
und Natriummetabisulfit. Bevorzugt sind die flüchtigen Salze in einer Menge
von ca. 0,01 bis 5 M vorhanden. Konzentrationen von bis zu 5 M sind
hier zur Verwendung geeignet. Das resultierende geschäumte Glas
weist eine gleichförmige
Schaumkonformation auf und ist signifikant trockener im Vergleich
zu geschäumtem
Glas, in dem flüchtige/brausende
Salze nicht verwendet werden.
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Ein
weiteres geeignetes Additiv ist ein Schaumstabilisierungsmittel,
das in Kombination mit entweder dem flüchtigen oder dem sich zersetzenden
Salz verwendet werden kann. Dies kann entweder eine oberflächenaktive
Komponente wie ein amphipathisches Molekül (d.h. wie Phospholipide und
Tenside) oder ein Mittel zur Erhöhung
der Viskosität
des schäumenden Sirups,
wie zum Beispiel ein Verdickungsmittel wie Guargummi und Derivate
davon, sein.
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Ein
anderes Additiv ist ein Inhibitor der Maillard-Reaktion. Falls die
Substanz und/oder das die Glasmatrix bildende Material Carbonyl-
und Amino-, Amino- oder Guanidino-Gruppen enthält, enthalten die Zusammensetzungen
ferner vorzugsweise wenigstens einen physiologisch akzeptablen Inhibitor
der Maillard-Reaktion in einer zur wesentlichen Verhinderung der
Kondensation von Amino-Gruppe und reaktiven Carbonyl-Gruppen in
der Zusammensetzung wirksamen Menge. Der Inhibitor der Maillard-Reaktion
kann jeder fachbekannte sein. Der Inhibitor ist in einer zur Verhinderung
oder wesentlichen Verhinderung der Kondensation von Amino-Gruppen
und reaktiven Carbonyl-Gruppen ausreichenden Menge vorhanden. Typischerweise
sind die Amino-Gruppen auf der Substanz vorhanden, und die Carbonyl-Gruppen
sind auf dem die Glasmatrix bildenden Material vorhanden, oder umgekehrt.
Jedoch können
die Aminosäuren
und Carbonyl-Gruppen intramolekular in entweder der Substanz oder
dem Kohlehydrat sein.
-
Verschiedene
Klassen von Verbindungen sind dafür bekannt, eine inhibierende
Wirkung auf die Maillard-Reaktion auszuüben, und sind deshalb von Nutzen
in der hier beschriebenen Zusammensetzungen. Diese Verbindungen
sind allgemein entweder kompetitive oder nicht-kompetitive Inhibitoren
der Maillard-Reaktion. Kompetitive Inhibitoren schließen ohne
Beschränkung
Aminosäurereste
(sowohl D als auch L), Kombinationen von Aminosäureresten und Peptide ein.
Besonders bevorzugt sind Lysin, Arginin, Histidin und Tryptophan.
Lysin und Arginin sind die am stärksten
wirksamen. Es gibt viele bekannte nicht-kompetitive Inhibitoren. Diese
schließen
ohne Beschränkung
Aminoguanidin und Derivate und Amphotericin B ein. EP-A-0 433 679 beschreibt
auch geeignete Maillard-Inhibitoren, die 4-Hydroxy-5,8-dioxochinolin-Derivate
einschließen.
-
Aktive Mittel
-
Die
Verfahren der Erfindung werden zur Konservierung von inaktiviertem
Poliovirus verwendet (IPV – bevorzugt
umfassend die Typen 1, 2 und 3, wie es Standard auf dem Impfstoffgebiet
ist, am meisten bevorzugt den Salk-Polioimpfstoff). IPV enthält 20-80,
bevorzugt 40 oder 80 D-Antigeneinheiten vom Typ 1 (Mahoney), 4-20,
bevorzugt 8 oder 16 D-Antigeneinheiten vom Typ 2 (MEF-1) und 20-64,
bevorzugt 32 oder 64 D-Antigeneinheiten vom Typ 3 (Saukett). Die
IPV-Impfstofformulierung ist geeignet zur Injektion nach Rekonstituierung in
einer wäßrigen Lösung, die
bevorzugte zusätzliche
Impfstoffkomponenten enthält.
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Die
durch das Verfahren der Erfindung aufgenommenen bakteriellen Polysaccharide
sind zum Beispiel Kapselpolysaccharide, die aus einem oder mehreren
aus Neisseria meningitidis, Haemophilus influenzae b, Streptococcus
pneumoniae, Streptokokken Gruppe A, Streptokokken Gruppe B, Staphylococcus
aureus oder Staphylococcus epidermidis stammen, bevorzugt die PRP-Kapselpolysaccharide
von Haemophilus influenzae. Bevorzugte Kapselpolysaccharide schließen auch
diejenigen ein, die aus einer oder mehreren der Serogruppen A, C,
W-135 und Y von Neisseria meningitidis stammen. Weitere bevorzugte
Kapselpolysaccharide stammen aus Streptococcus pneumoniae. Die Pneumokokken-Kapselpolysaccharidantigene
werden bevorzugt ausgewählt
aus den Serotypen 1, 2, 3, 4, 5, 6B, 7F, 8, 9N, 9V, 10A, 11A, 12F,
14, 15B, 17F, 18C, 19A, 19F, 20, 22F, 23F und 33F (am meisten bevorzugt
aus den Serotypen 1, 3, 4, 5, 6B, 7F, 9V, 14, 18C, 19F und 23 F).
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
enthält
die Kapselpolysaccharide vom Typ 5, Typ 8 oder 336 von Staphylococcus
aureus. Weitere bevorzugte Polysaccharide schließen die Kapselpolysaccharide
vom Typ 2, Typ II oder Typ III von Staphylococcus epidermidis, die
Kapselpolysaccharide vom Typ Ia, Typ Ic, Typ II oder Typ III von
Streptococcus Gruppe B ein. Weitere bevorzugte Polysaccharide schließen die
Kapselpolysaccharide von Streptococcus Gruppe A ein, bevorzugt ferner
umfassend wenigstens ein M-Protein
und besonders bevorzugt multiple Typen von M-Protein.
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Bevorzugte
Kombinationen aus aktiven Mitteln, die unter Verwendung der Verfahren
der Erfindung konserviert werden sollen, umfassen IPV. Bevorzugt
wird IPV mit bakteriellen Polysacchariden kombiniert, die eines
oder mehrere aus Hib-PRP-Polysaccharid und/oder Meningokokken-Polysaccharid
A, C, W und/oder Y und/oder Pneumokokken-Polysacchariden umfassen.
Bevorzugte Kombinationen schließen
IPV und Hib; IPV und MenC; IPV und MenA und C; IPV und Hib und MenC
oder IPV, Hib, MenA und C ein. Jedes bakterielle Polysaccharid kann
in Dosen von 1-5 μg,
5-10 μg,
10-20 μg
oder 20-40 μg
vorhanden sein.
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Bakterielle
Polysaccharide sind unkonjugiert oder mit einem Trägerprotein
wie Tetanustoxoid, Tetanustoxoidfragment C, Diphtherietoxoid, CRM197,
Pneumolysin oder Protein D (
US
6342224 ) konjugiert.
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Die
Polysaccharidkonjugate werden durch jede bekannte Kupplungstechnik
hergestellt. Ein bevorzugtes Konjugationsverfahren beruht auf der
Aktivierung des Polysaccharids mit 1-Cyano-4-dimethylaminopyridiniumtetrafluoroborat
(CDAP) unter Bildung eines Cyanatesters. Das aktivierte Polysaccharid
wird direkt oder über
eine Spacer-Gruppe an eine Amino-Gruppe auf dem Trägerprotein
gekuppelt. Bevorzugt wird der Cyanatester mit Hexandiamin gekuppelt,
und das Amino-derivatisierte Polysaccharid wird mit dem Trägerprotein
unter Verwendung von Heteroligationschemie konjugiert, die die Bildung
der Tioetherbindung beinhaltet. Solche Konjugate werden in WO 93/15760
(Uniformed Services University) beschrieben.
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Die
Konjugate werden optional durch direkte reduktive Aminierungsverfahren
hergestellt, wie sie in
US 4365170 (Jennings)
und
US 4673574 (Anderson)
beschrieben werden. Andere Verfahren werden beschrieben in EP-0-161-188, EP-208375
und EP-0-477508.
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Ein
weiteres Verfahren beinhaltet die Kupplung eines Bromcyan-aktivierten
Polysaccharids, das mit Adipinsäurehydrazid
(ADH) derivatisiert ist, an das Trägerprotein durch Carbodiimid-Kondensation
(C. Chu et al., Infect. Immunity, 1983, 245-256).
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Trocknungsverfahren
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In
einer Ausführungsform
beinhaltet das Verfahren der Erfindung das Trocknen von IPV in Gegenwart eines
Stabilisierungsmittels, bevorzugt in Gegenwart eines bakteriellen
Polysaccharids. In diesem Verfahren wird die Konservierungsprobe
reduzierten Temperatur- und Druckbedingungen unterworfen. Die Temperatur wird
auf weniger als 20°C
oder 0°C
reduziert, bevorzugt auf weniger als –10°C oder –20°C, besonders bevorzugt auf –40°C oder –60°C. Der Druck
wird auf weniger als 1 mbar reduziert, bevorzugt auf einen Druck
von gleich oder weniger als 0;5, 0,1, besonders bevorzugt 0,05 oder
0,01 mbar. Die reduzierten Temperatur- und Druckbedingungen werden
für wenigstens
10, 12, 16, 20, bevorzugt 24, 36, besonders bevorzugt 48 oder 72 Stunden
gehalten. Lösungsmittel
wird entfernt, bis die Konservierungsprobe unter Bildung eines Feststoffs trocknet.
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Durchgehend
in dieser Anmeldung schließt
Feststoff Gläser,
Gummis und Kristalle ein, die sich bilden, wenn die Probe trocknet.
Solche Feststoffe bewahren bevorzugt einen Wassergehalt von 10-20
% oder 5-10 %, bevorzugt 5-6
%, 4-5 % oder 3-4 % oder 2-3 %, besonders bevorzugt 1-2 % oder 0-1
% (G/G).
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Schaumtrocknung
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Ein
bevorzugtes Verfahren der Erfindung beinhaltet das Unterwerfen der
Konservierungsprobe solchen Druck- und Temperaturbedingungen, daß die Probe
zu perlen beginnt, wobei ein Schaum gebildet wird.
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Die
Temperatur innerhalb der Konservierungsprobe wird sich von derjenigen
außerhalb
der Probe aufgrund der endothermen Natur des Verdampfungsprozesses
unterscheiden. Verweise auf die Temperatur beziehen sich auf die
Bedingungen außerhalb
der Konservierungsprobe, zum Beispiel auf die Temperatur des Regalbodens,
wenn ein großer
industrieller Gefriertrockner verwendet wird. Dies entspricht gewöhnlich der Temperatureinstellung
des Gefriertrockners.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung erreicht dies durch Reduzieren des Drucks, während die
Temperaturbedingungen gehalten werden. Der Druck wird auf gleich
oder weniger als 8, 7, 6, bevorzugt 5, 4, 3, besonders bevorzugt
2, 1,5, 1, am meisten bevorzugt 0,8 oder 0,5 mbar eingestellt, während die
Temperatureinstellung auf einer Temperatur oberhalb 0°C, bevorzugt
zwischen 10 und 15°C;
15 und 20°C;
20 und 25°C;
25 und 30°C;
oder 30 und 37°C
gehalten wird. Diese Bedingungen werden für wenigstens 1, 2, 3, 4, 5, 8,
10, 12, 16 oder 24 Stunden gehalten.
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Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung erreicht die Schaumbildung durch Veränderung
der Temperatur, während
die Druckbedingungen reduziert gehalten werden. Die Temperatureinstellung
wird auf oberhalb 20°C,
bevorzugt auf 20 bis 30°C;
30 bis 40°C;
40 bis 50°C;
oder 50 bis 70°C
erhöht;
oder die Temperatureinstellung ist im Bereich von 10-50°C, bevorzugt
20-40°C, besonders
bevorzugt 25-35°C.
Druckbedingungen werden auf einem reduzierten Niveau von gleich
oder unter 8, 7, 6, bevorzugt 5, 4, 3, besonders bevorzugt 2, 1,5,
1, am meisten bevorzugt 0,8 oder 0,5 mbar gehalten. Diese Bedingungen
werden für
wenigstens 1, 2, 3, 4, 5, 8, 10, 12, 16 oder 24 Stunden gehalten.
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Entfernung von Lösungsmittel
zur Bildung eines geschäumten
Glases
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Eine
anschließende
Stufe des Schaumtrocknungsverfahrens der Erfindung beinhaltet die
Entfernung von Lösungsmittel,
bis der Schaum unter Bildung eines Feststoffs trocknet. In einer
Ausführungsform
der Erfindung wird dies durch Halten der Druck- und Temperaturbedingungen
auf denjenigen erreicht, die zum Erreichen der Schaumbildung angelegt
werden. Zum Beispiel wird der Druck auf oder unterhalb 8, 7, 6,
bevorzugt 5, 4, 3, besonders bevorzugt 2, 1,5, 1, am meisten bevorzugt
0,8 oder 0,5 mbar gehalten, während
die Temperatureinstellung auf einer Temperatur von oberhalb 0°C, bevorzugt
zwischen 2 und 10°C,
10 und 20°C;
20 und 30°C;
30 und 35°C,
35 und 40°C,
am meisten bevorzugt zwischen 5 und 25°C gehalten wird. Diese Temperatur-
und Druckbedingungen werden für
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 18 oder mehr Stunden gehalten, um einen Feststoff
mit einem Lösungsmittelgehalt
von gleich oder weniger als 10, 8, 5, 4, bevorzugt 3, 2 oder am
meisten bevorzugt 1 % (G/G) zu erhalten.
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Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung erhöht
die Temperatureinstellung während
der Lösungsmittelentfernung
auf eine höhere
Temperatureinstellung, als sie früher im Verfahren gehalten wird.
Dies erlaubt vorteilhaft den Verlust des Lösungsmittels aus der Probe
mit einer schnelleren Geschwindigkeit, so daß das Verfahren der Erfindung
in einer kürzeren
Zeit vollendet werden kann. Zum Beispiel wird die Temperatureinstellung
auf oberhalb 0°C
erhöht,
bevorzugt zwischen 2 und 10°C;
10 und 20°C;
20 und 30°C;
30 und 40°C; 40
und 50°C;
50 und 60°C,
während
der Druck auf gleich oder unter 8, 7, 6 bevorzugt 5, 4, 3, besonders
bevorzugt 2, 1,5, 1, am meisten bevorzugt 0,8 oder 0,5 mbar gehalten
wird. Diese Temperatur- und Druckbedingungen werden für 1, 2,
3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 18 oder mehr Stunden gehalten, um einen Feststoff
mit weniger als 10, 8, 5, 4, bevorzugt 3, 2 oder am meisten bevorzugt
1 % (G/G) Wassergehalt zu erhalten.
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Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung reduziert die Druckeinstellung während der Lösungsmittelentfernung auf eine
geringere Druckeinstellung, als sie während der Schaumbildung verwendet
wird. Dies erlaubt vorteilhaft den Verlust von Lösungsmittel aus der Probe mit
einer schnelleren Geschwindigkeit, so daß das Verfahren der Erfindung
in einer kürzeren
Zeit vollendet werden kann. Zum Beispiel wird die Druckeinstellung
auf gleich oder unter 5, 4, 3 oder bevorzugt 2, 1, 0,8, besonders
bevorzugt 0,5, 0,1, am meisten bevorzugt 0,05 oder 0,01 mbar verringert,
während
die Temperatur auf gleich oder oberhalb 0°C, bevorzugt zwischen 10 und
20°C; 20
und 30°C;
30 und 35°C
oder oberhalb 40°C
gehalten wird. Diese Temperatur- und
Druckbedingungen werden für
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 18 oder mehr Stunden gehalten, um einen
Feststoff mit einem Lösungsmittelgehalt
von gleich oder weniger als 5, 4, bevorzugt 3 oder 2 oder besonders
bevorzugt 1 % (G/G) zu erhalten.
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Schaumtrocknung einschließlich eines
Gefrierschrittes
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Das
Verfahren der Erfindung beinhaltet gegebenenfalls das Einfrieren
der Probe. Das Einfrieren der Probe vor der Schaumtrocknung hat
den Vorteil der erhöhten
Reproduzierbarkeit zwischen Proben in einer Charge. Dies beruht
darauf, daß alle
Proben das Verfahren vom gleichen physikalischen eingefrorenen Zustand
beginnen. Die Konservierungsproben können vollständig oder teilweise eingefroren
werden.
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Das
Einfrieren wird gegebenenfalls durchgeführt, bevor die Probe reduziertem
Druck unterworfen wird, indem die Konservierungsprobe einer Temperatur
von unter 0°C
für eine
geeignete Dauer ausgesetzt wird, um die Probe gefrieren zu lassen.
Bevorzugt ist die verwendete Temperatur bei oder unterhalb –10°C, –15°C, –20°C, –30°C, –40°C, –70°C oder –140°C. Die Probe
kann bei einer Temperatur von unter 0°C für 1, 2, 3, 4, 5, 8, 16 oder
mehr Stunden belassen werden, um das Gefrieren zu erlauben.
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Für einige
Proben, insbesondere Proben, die leicht durch Lösungsmittelkristallbildung
beschädigt
werden, wie zum Beispiel Zellzubereitungen oder andere biologische
Systeme, ist es bevorzugt, die Probe langsam mit einer Geschwindigkeit
von gleich oder weniger als 0,1, 0,5, 1, 2, 3, 4 oder 5°C pro Stunde
einzufrieren. Andere Zusammensetzungen werden wirksamer durch sofortiges
Einfrieren konserviert, zum Beispiel durch Schockgefrieren ("Snap Freezing") in flüssigem Stickstoff.
Dieses Verfahren ist besonders vorteilhaft für Proteine oder virale Partikel.
Das Einfrieren durch Verdampfung führt ebenfalls zu einem schnellen
Einfrieren der Probe.
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Alternativ
wird die Konservierungsprobe durch Unterwerfen der Probe einem solchen
reduzierten Druck eingefroren, daß die Probe vollständig oder
teilweise eingefroren wird. Ein solches Abschreckgefrieren wird
innerhalb einer Masse-Gefriertrocknungsvorrichtung bei einer Regalbodentemperatur
von gleich oder oberhalb 0°C,
10°C, 15°C, 20°C, 30°C oder 37°C durchgeführt. Bevorzugt
ist die Regalbodentemperatur zwischen 5 und 35°C, besonders bevorzugt zwischen
10 und 20°C,
am meisten bevorzugt bei 15°C.
Der Druck wird gegebenenfalls anfänglich auf 200 mbar für 5, 10,
20, 30, 60 oder mehr Minuten reduziert, um ein Entgasen zu erlauben.
Zum Einfrieren der Probe wird der Druck weiter auf einen Druck von
gleich oder weniger als 2, 1, 0,5, 0,2 oder 0,1 mbar reduziert.
Dieser Druck wird für
wenigstens 5, 10, 20 oder 30 Minuten gehalten, bis die Probe vollständig oder
teilweise gefroren ist.
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Anschließende Schritte
der Schaumbildung und der Entfernung von Lösungsmittel zur Bildung eines Feststoffs
sind wie oben beschrieben. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden die Schritte des Einfrierens der Probe im Gefriertrockner
und der Schaumbildung bei einer konstanten Temperatur durchgeführt, bevorzugt
unter Veränderung
der Druckbedingungen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
werden die Schritte des Einfrierens der Probe im Gefriertrockner,
der Schaumbildung und der Lösungsmittelentfernung
zur Bildung eines Feststoffs bei einer konstanten Temperatur durchgeführt, bevorzugt
unter Veränderung
der Druckbedingungen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung unterscheiden sich sowohl die Druck- als auch Temperaturbedingungen
während
der Schritte des Einfrierens der Probe, der Schaumbildung und der
Lösungsmittelentfernung
zur Bildung eines Feststoffs.
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Die
Verfahren der Erfindung verwenden bevorzugt Behälter mit einer wasserabstoßenden Innenoberfläche. Dies
wird durch Beschichten der Innenoberfläche mit einer hydrophoben Zusammensetzung
erreicht, zum Beispiel durch Siliconisierung. Siliconisierung wird
durch Verfahren erreicht, die den Fachleuten wohlbekannt sind. Alternativ
wird die wasserabstoßende
Innenoberfläche
erreicht, indem der Behälter
aus einer wasserabstoßenden
Zusammensetzung hergestellt wird.
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Die
Gegenwart einer wasserabstoßenden
Innenoberfläche
des Behälters
macht die Schaumbildung eher wahrscheinlich und reproduzierbarer.
Dies erlaubt die Verwendung geringerer Polyolkonzentrationen in der
Konservierungsprobe, was wiederum die zur Trocknung der Probe erforderliche
Dauer verringert und die Wirkung von Maillard-Reaktionen oder anderen
schädlichen
Wechselwirkungen zwischen dem Polyol und dem aktiven Mittel reduziert.
Wenn die Konservierungsprobe einen Impfstoff umfaßt, wird
der resultierende Feststoff aufgrund der geringeren vorhandenen
Mengen an Polyol schneller rekonstituiert, und die resultierende
Impfstofflösung
ist weniger viskos, was eine leichtere Verabreichung erlaubt.
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Trocknung ohne Gefrieren
oder Schaumbildung
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Ein
besonders bevorzugtes Verfahren der Erfindung beinhaltet das Trocknen
von IPV in Gegenwart eines Stabilisierungsmittels und bevorzugt
eines bakteriellen Polysaccharids unter Verwendung eines vorsichtigen
Verfahrens, das den Kontakt von IPV mit Einfrieren oder Schaumbildung
vermeidet, so daß IPV
weniger Streß während des
Trocknungsverfahrens unterworfen und ein höherer Antigenitätsgrad bewahrt
wird.
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Dieses
Verfahren ist besonders geeignet zur Verwendung, wenn eine geringere
Konzentration des glasbildenden Polyols, zum Beispiel eine Konzentration
von unterhalb 10 % (G/V), besonders bevorzugt unterhalb 5 % (G/V),
vorteilhaft ist und eine kürzere
Trocknungszeit bevorzugt ist.
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Verlust von Lösungsmittel
durch Verdampfung (verdampfende Trocknung – Schritt b)
-
Das
Verfahren zur Trocknung ohne Einfrieren oder Schaumbildung beinhaltet
das Unterwerfen der Konservierungsprobe solchen Druck- und Temperaturbedingungen,
daß die
Konservierungsprobe Lösungsmittel
durch Verdampfung verliert, ohne die Probe einzufrieren oder Bläschenbildung
unter Bildung eines Schaums.
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Die
Temperatur in der Konservierungsprobe wird sich zeitweise von derjenigen
außerhalb
der Probe aufgrund der endothermen Natur des Verdampfungsprozesses
unterscheiden. Verweise auf die Temperatur beziehen sich auf die
Zustände
außerhalb
der Konservierungsprobe, zum Beispiel auf die Temperatur des Regalbodens,
wenn ein großer
industrieller Gefriertrockner verwendet wird. Die entspricht. gewöhnlich der
Temperatureinstellung des Gefriertrockners.
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Gegebenenfalls
ist ein vorläufiger
Schritt der Entgasung der Konservierungsprobe im Verfahren der Erfindung
vorhanden. Der Druck wird auf gleich oder weniger als 200 mbar,
bevorzugt 200 bis 35 mbar, für einen
Zeitraum von wenigstens 5 Minuten reduziert, bevor der Druck weiter
reduziert wird.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung erreicht die verdampfende Trocknung durch Reduzieren
des Drucks, während
die Temperaturbedingungen gesteuert werden. Der Druck wird auf gleich
oder weniger als 30, 25, 20, bevorzugt 15, 12, am meisten bevorzugt
10, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2 oder 1 mbar eingestellt, während die
Temperatureinstellung auf einer Temperatur oberhalb 0°C, bevorzugt
zwischen 4 und 37°C,
4 und 10°C,
10 und 15°C;
15 und 20°C;
20 und 25°C;
25 und 30°C;
oder 30 und 37°C,
oder 37 und 45°C
gehalten wird. Diese Bedingungen werden für wenigstens 1, 2, 3, 4, 5,
8, 10, 12, 16 oder 24 Stunden, bevorzugt für 2-4 Stunden, 4-6 Stunden,
6-8 Stunden, 8-12
Stunden oder 12-18 Stunden gehalten. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
wird der Druck oberhalb 2 mbar gehalten, wenn die Temperatureinstellung
15°C ist, um
das Gefrieren der Probe zu verhindern. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Temperatur auf 15°C
gehalten und der Druck auf 5-10 mbar, besonders bevorzugt 6-9 mbar,
am meisten bevorzugt etwa 8 mbar eingestellt. Wenn eine höhere Temperatureinstellung
verwendet wird, ist ein leicht geringerer Druck möglich, ohne
die Probe einzufrieren, und wenn eine niedrigere Temperatureinstellung
verwendet wird, sollte der Druck auf einem höheren Niveau zur Verhinderung
von Einfrieren gehalten werden. Bevorzugt werden die Bedingungen
für einen
ausreichenden Zeitraum gehalten, so daß die Verdampfungsgeschwindigkeit
verlangsamt ist, so daß die
Temperatur der Probe etwa die gleiche wie diejenige außerhalb
der Probe ist.
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Bevorzugt
sollte die Konservierungsprobe nicht einfrieren oder unter Bildung
eines Schaums sieden und verliert Lösungsmittel unter Bildung einer
viskosen Flüssigkeit
oder eine hochviskosen Flüssigkeit.
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Entfernung von Lösungsmittel
zur Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit
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Eine
nachfolgende Stufe des Verfahrens der Erfindung beinhaltet die Entfernung
von Lösungsmittel, bis
die Konservierungsprobe unter Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit
ohne Schaumbildung und bevorzugt ohne Gefrieren trocknet.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird dies durch Halten der Druck- und Temperaturbedingungen
auf denjenigen erreicht, die in der ersten verdampfenden Trocknungsstufe
eingesetzt werden. Zum Beispiel wird der Druck auf gleich oder unterhalb
30, 25, 20, bevorzugt 15, 12, am meisten bevorzugt 10, 8, 7, 6, 5,
4, 3, 2 oder 1 mbar gehalten, während
die Temperatureinstellung auf einer Temperatur von oberhalb 0°C, bevorzugt
zwischen 5 und 37°C,
5 und 10°C,
10 und 15°C;
15 und 20°C;
20 und 25°C;
25 und 30°C;
oder 30 und 37°C
gehalten wird. Für
eine Temperatureinstellung von 15°C
wird ein Druck von 5-10 mbar, bevorzugt 6-9 mbar, am meisten bevorzugt
etwa 8 mbar für
4-24 Stunden, bevorzugt 1-4, 4-8, 8-12 oder 12-16 Stunden gehalten. Diese Temperatur-
und Druckbedingungen werden für
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 18 oder mehr Stunden gehalten, um eine
hochviskose Flüssigkeit
mit einem Lösungsmittelgehalt
von gleich oder weniger als 15, 12, bevorzugt 10, 8, 5, 4, 3, 2
oder 1 % (G/G) zu erhalten.
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Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung erhöht
die Temperatureinstellung während
der Lösungsmittelentfernung
auf eine höhere
Temperatureinstellung als diejenige, die früher im Verfahren gehalten wird. Dies
erlaubt das Verlassen des Lösungsmittels
aus der Probe mit einer schnelleren Geschwindigkeit, so daß das Verfahren
der Erfindung in kürzerer
Zeit vollendet werden kann. Zum Beispiel wird die Temperatureinstellung
auf oberhalb 0°C,
besonders bevorzugt oberhalb 20°C,
bevorzugt zwischen 5 und 37°C,
5 und 10°C,
10 und 20°C;
20 und 30°C;
besonders bevorzugt 30 und 40°C;
besonders bevorzugt 40 und 50°C;
besonders bevorzugt 50 und 60°C
erhöht,
während
der Druck auf gleich oder unterhalb 30, 25, 20, bevorzugt 15, 12,
am meisten bevorzugt 10, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2 oder 1 mbar gehalten
wird. Diese Temperatur- und Druckbedingungen werden für 1, 2,
3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 18 oder mehr Stunden gehalten, um einen Feststoff
mit gleich oder weniger als 15, 12, bevorzugt 10, 8, 5, 4, 3, 2
oder 1 % zu erhalten. Diese Ausführungsform
erfordert, daß das
aktive Mittel bei der für
das erfolgreich durchzuführende
Verfahren verwendeten Temperatur hitzestabil ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung reduziert die Druckeinstellung während der Lösungsmittelentfernung (Schritt
c) auf eine geringere Druckeinstellung als diejenige, die früher im Verfahren
(Schritt b) verwendet wird. Dies erlaubt es dem Lösungsmittel,
die Probe mit einer schnelleren Geschwindigkeit zu verlassen, so
daß das
Verfahren der Erfindung in kürzerer
Zeit vollendet werden kann. Es erlaubt ebenfalls einen höheren Anteil
von Verlust des Lösungsmittels.
Zum Beispiel wird die Druckeinstellung auf gleich oder unterhalb
7, 6, bevorzugt 5, 4, 3, besonders bevorzugt 2, 1,5, 1, am meisten
bevorzugt 0,8, 0,5, 0,2, 0,1, 0,05, 0,02, 0,01 oder 0,005 mbar eingestellt,
während
die Temperatur auf gleich oder oberhalb 0°C, bevorzugt zwischen 10 und
20°C; 20
und 30°C;
30 und 35°C
oder oberhalb 40°C
gehalten wird. Diese Temperatur- und Druckbedingungen werden für 1, 2,
3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 18 oder mehr Stunden gehalten, um einen Feststoff
mit einem Lösungsmittelgehalt
von gleich oder weniger als 15, 12, bevorzugt 10, 8, 5, 4, 3, 2
oder 1 % (G/G) zu erhalten, bevorzugt gemäß Bestimmung durch coulometrische
Karl-Fischer-Feuchtigkeitsanalyse (Eur. J. Pharm. Biopharm. (2000)
50; 277-284).
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Bevorzugt
sollten die Schritte b) und c) in einer Zeit von gleich oder weniger
als 18 Stunden, besonders bevorzugt 16, 14, 12, am meisten bevorzugt
10, 8, 6 oder 4 Stunden vollendet sein.
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Eine
getrocknete Zusammensetzung ist eine Zusammensetzung, aus der Lösungsmittel
durch Verdampfung, Sieden oder Sublimation entfernt wurde, wobei
ein Lösungsmittelgehalt
von gleich oder weniger als 15, 12, 10, besonders bevorzugt 8, 5,
4, 3, 2 oder 1 % (G/G) zurückbleibt,
bevorzugt gemäß Bestimmung
durch das Karl-Fischer-Verfahren. Bevorzugte Bereiche des Lösungsmittelsgehalts
sind 1-3 %, 3-5 %, 5-10 % oder 10-15 % (G/G). Der Begriff schließt hochviskose
Flüssigkeiten
sowie getrocknetes, geschäumtes
Glas und lyophilisierte Feststoffe ein.
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Eine
hochviskose Flüssigkeit
wird als ein Material definiert, aus dem Lösungsmittel durch Verdampfung
ohne Sieden entfernt wurde, wobei ein Lösungsmittelgehalt von gleich
oder weniger als 15, 12, 10, bevorzugt 8, 5, 4, 3, 2 oder 1 % (G/G)
zurückbleibt,
bevorzugt gemäß Bestimmung
durch das Karl-Fischer-Verfahren. Bevorzugte Bereiche des Lösungsmittelsgehalts
sind 1-3 %, 3-5 %, 5-10 % oder 10-15 % (G/G). Die hochviskose Flüssigkeit
hat einen ausreichend geringen Lösungsmittelgehalt,
so daß das
aktive Mittel in einem stabilen Zustand für wenigstens 3, 6, 9, 12 oder
24 Monate bei 4°C
konserviert ist, was dem aktiven Mittel die Bewahrung von zumindest
40, 50, 60, bevorzugt 70, 80, 90 oder 95 % seiner Aktivität und/oder
Antigenität über diesen
Zeitraum erlaubt. Bevorzugt hat die hochviskose Flüssigkeit
ein festes Erscheinungsbild, aber ist ein Glas und kann sehr langsam über einen
Zeitraum von 2, 4 oder 6 Tagen, besonders bevorzugt 1, 2, 3, 4,
6, 7, 10 oder 12 Monaten fließen.
Der äußerst langsame
Fluß kann
durch Umdrehen eines Behältnisses,
das die hochviskose Flüssigkeit
enthält,
und Halten bei Raumtemperatur gemessen werden, bis ein Fluß der hochviskosen
Flüssigkeit
beobachtet wird. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die hochviskose
Flüssigkeit nach
2, 4 oder 6 Tagen, bevorzugt 2, 3 oder 4 Wochen, besonders bevorzugt
2, 4, 6, 8, 10 oder 12 Monaten in einer umgedrehten Position nicht
zu fließen
erscheinen.
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Eine
viskose Flüssigkeit
wird als das Produkt der primären
Phase der Lösungsmittelentfernung
definiert, an deren Ende der Großteil des Lösungsmittels aus der Probe
entfernt ist. Dieser Punkt kann erkannt werden, weil sich die Geschwindigkeit
der Verdampfung verlangsamt, so daß die Temperatur der Probe
auf die Umgebungstemperatur zurückkehrt,
da der endotherme Effekt der Masseverdampfung verlorengeht.
-
Ein
geschäumtes
Glas ist eine getrocknete Zusammensetzung, die ein glasbildendes
Polyol enthält, das
durch ein Verfahren gebildet wird, indem die Konservierungsprobe
solchen Temperatur- und Druckbedingungen unterworfen wird, daß die Probe
kräftig
Blasen bildet oder siedet, so daß ein Schaum gebildet wird, wenn
die Probe trocknet.
-
Beispiele
-
Die
nachfolgenden Beispiele werden unter Verwendung von Standardtechniken
durchgeführt,
die den Fachleuten wohlbekannt sind und Routine sind, ausgenommen
wenn anderweitig im Detail beschrieben. Die Beispiele sind illustrativ,
aber beschränken
nicht die Erfindung.
-
Beispiel 1. Verdampfendes
Gefrierverfahren
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Das
Verfahren wurde unter Verwendung eines Gefriertrockners Heto Drywinner
8-85 durchgeführt,
in dem die Regalbodentemperatur auf ± 1°C reguliert werden kann, die
Endtemperatur des Kondensators –85°C ist, der
Druck mit einem Entlüftungsventil
reguliert wird und 6 Thermofühler
zur Messung der Produkttemperatur verfügbar sind.
-
Eine
Konservierungsprobe wurde durch Zugeben eines Stabilisierungsmittels
(entweder 10 % Trehalose oder 3,5 % Saccharose) und eines aktiven
Mittels zu einer wäßrigen Lösung hergestellt.
Proben wurden in den Gefriertrockner gegeben, wobei die Regalbodentemperatur
auf einer festen Temperatureinstellung von 15°C während des Verfahrens gehalten
wurde. Der Druck wurde zunächst
auf 200 mbar reduziert und auf diesem Niveau für 10 Minuten gehalten, bevor
der Druck weiter reduziert wurde. Bei 1,5 mbar begannen die Lösungen aufgrund
von Verdampfungsabkühlung
zu gefrieren, wie in 1 gezeigt. Der Druck wurde weiter
auf 0,1 mbar reduziert, um die Proben vollständig gefrieren zu lassen. Der
Druck wurde dann auf 0,8 bis 3,5 mbar erhöht, worauf sich ein Schaum
bildete, da Wasser aus der Probe verlorenging. Unter den Bedingungen
des Experiments wurde kein Sieden in einer Kontrollprobe beobachtet,
die nur Wasser enthielt. Die Proben können Wasser durch Verdampfung
anstelle durch Sieden verlieren. Nach 18 Stunden unter diesen Bedingungen
sind die Proben getrocknet und die geschäumte Lösung wird ein geschäumtes Glas.
-
Ein ähnliches
Verfahren wurde erfolgreich durchgeführt, wobei die Regalbodentemperatur
auf anderen Temperatureinstellungen von bis zu 37°C gehalten
wurde.
-
Beispiel 2. Ermittlung
von Gefrierbedingungen
-
Proben
wurden durch Auflösen
von Saccharose in Wasser zum Erhalt von 1%igen, 5%igen, 10%igen und
20%igen Lösungen
hergestellt. Die Proben wurden in den Gefriertrockner gestellt,
wobei eine Regalbodentemperatur von 15°C während des Verfahrens gehalten
wurde. Der Druck wurde zunächst
auf 200 mbar reduziert und auf diesem Niveau für 10 Minuten gehalten, bevor
der Druck weiter auf 50 mbar, 5 mbar, 2,5 mbar, 0,75 mbar, 0,4 mbar
und 0,2 mbar reduziert wurde. Jedes Druckniveau wurde für 20 Minuten
gehalten, um die Temperatur äquilibrieren
zu lassen, und die Temperatur der Probe wurde unter Verwendung eines
Temperaturfühlers
ausgelesen. Temperaturfühler
wurden an Proben mit unterschiedlichen Saccharosekonzentrationen
angebracht, und die in Tabelle 1 aufgezeichneten Temperaturen sind
Mittelwerte der Temperaturen.
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Ergebnisse
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Alle
Proben gefroren zwischen 1,66 und 1,11 mbar, unabhängig von
der Konzentration der vorhandenen Saccharose. Die bei unterschiedlichen
Drücken
gemessenen Temperaturen waren nahe den aus der Tripelpunktkurve
vorhergesagten. Deshalb scheint die Gegenwart von Saccharose keine
große
Wirkung auf die Temperatur der Proben bei unterschiedlichen Drücken zu
haben.
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In
einem bevorzugten Verfahren der Erfindung ist es notwendig, das
Gefrieren der Probe zu vermeiden. Dies konnte durch Halten des Drucks
auf oberhalb 2 mbar unter Verwendung einer Regalbodentemperatur
von 15°C
erreicht werden. Bei niedrigeren Temperaturen sollte der Druck auf
einem höheren
Niveau gehalten werden, wohingegen die Verwendung einer höheren Temperatur
die weitere Reduzierung des Drucks ohne Gefrieren der Proben erlauben
würde.
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Beispiel 3. Schäumungsbedingungen
für Proben
mit unterschiedlichen Zuckerkonzentrationen
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Konservierungsproben,
die 0 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 50 % Saccharose enthielten,
wurden hergestellt. Proben wurden in den Gefriertrockner mit einer
Regalbodentemperatur gestellt, die auf 15°C während des Verfahrens gehalten
wurde. Der Druck wurde zunächst
auf 200 mbar reduziert und auf diesem Niveau für 10 Minuten gehalten, bevor
der Druck weiter reduziert wurde. Der Druck wurde weiter auf 0,1
mbar reduziert, um die Proben vollständig gefrieren zu lassen. Der
Druck wurde dann auf entweder 0,788 mbar, 0,812 mbar oder 3,5 mbar
in anschließenden
Experimenten erhöht.
Diese Bedingungen wurden für
3 Stunden für
die Experimente mit 3,5 mbar und 0,812 mbar und für 6 Stunden
für das
Experiment mit 0,788 mbar gehalten. Die physikalischen Eigenschaften
jeder Probe wurden ausgewertet.
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Ergebnisse
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Wie
in Tabelle 2 gezeigt wird, war bei einem Druck von 3,5 mbar eine
hohe Saccharosekonzentration von 50 % für eine verläßliche Schaumbildung erforderlich.
Im Gegensatz erlaubte ein geringerer Druck von 0,8 mbar eine verläßliche Schaumbildung
bei geringeren Saccharosekonzentrationen von 10-25 %. Die Verwendung von geringerer
Saccharosekonzentration könnte
vorteilhaft für
konservierte Proben zur Verwendung in zum Beispiel Impfstoffen sein.
Deshalb ist ein Verfahren unter Verwendung von 0,8 mbar und 10-25
% Saccharosegehalt bevorzugt.
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Beispiel 4. Die Wirkung
der Verwendung von siliconisierten Behältern
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Konservierungsproben,
die 5 %, 10 %, 15 % und 25 % Saccharose enthielten, wurden hergestellt
und in Flaschen gegeben, von denen einige siliconisiert waren. In
einem Experiment wurden die Proben in den Gefriertrockner mit einer
Regalbodentemperatur gegeben, die auf 15°C während des Verfahrens gehalten
wurde. Der Druck wurde zunächst
auf 200 mbar reduziert und auf diesem Niveau für 15 Minuten behalten, bevor
der Druck weiter reduziert wurde. Der Druck wurde weiter auf 2,8
mbar für
3 Stunden reduziert. Während
dieses Zeitraums fiel der Druck auf 2,00 mbar, während die Gegenwart von Wasserdampf
abnahm. Die physikalischen Eigenschaften jeder Probe wurden ausgewertet.
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In
einem zweiten Experiment wurden Proben in den Gefriertrockner mit
einer Regalbodentemperatur gegeben, die auf 37°C während des Verfahrens gehalten
wurde. Der Druck wurde zunächst
auf 200 mbar reduziert und auf diesem Niveau für 10 Minuten gehalten, bevor
der Druck weiter reduziert wurde. Der Druck wurde weiter auf 2,4
mbar für
3 Stunden reduziert. Während
dieses Zeitraums fiel der Druck auf 1,06 mbar, während die Gegenwart von Wasserdampf
abnahm. Die physikalischen Eigenschaften jeder Probe wurden ausgewertet.
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Ergebnisse
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Die
Siliconisierung hatte eine Wirkung auf die Entgasung der Proben.
Die Reduzierung des Drucks auf 200 mbar führte zur Entgasung von Proben
in siliconisierten Flaschen, aber nicht in unsiliconisierten Flaschen. Die
Entgasung wurde durch Bläschenbildung
der Probe beobachtet.
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Die
Siliconisierung der Flasche führte
auch zu einer wahrscheinlicheren und reproduzierbareren Schaumbildung
(Tabelle 3). Die Siliconisierung von Flaschen erlaubt die reproduzierbare
Schaumbildung bei geringeren Polyolkonzentrationen. Die geringere
Polyolkonzentration verringert die Dauer, die zur Trocknung der
Probe erforderlich ist, und reduziert die Wirkung von Maillard-Reaktionen
oder anderen Wechselwirkungen mit dem Polyol, die das aktive Mittel
schädigen.
Wenn die beteiligte Probe ein Impfstoff ist, reduziert dies die Viskosität der Probe
und erlaubt eine einfacherer Verabreichung.
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Beispiel 5. Vergleich
der Konservierung von Hib-IPV durch herkömmliche Gefriertrocknung oder
durch Schaumtrocknung
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Das
zu konservierende aktive Mittel war eine Mischung aus dem PRP-Polysaccharid von
Haemophilus influenzae b (Hib) und drei Stämmen von inaktiviertem Poliovirus
(IPV). Die Konservierungsprobe wurde durch Auflösen von Hib-IPV entweder einer
3,15%igen Saccharoselösung
oder einer 10%igen Trehaloselösung
hergestellt.
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Die
Proben wurden unter Verwendung entweder einer herkömmlichen
Gefriertrocknung, die 3 Tage zur Durchführung in einem großen Gefrier trockner
erforderte, oder unter Verwendung des in Beispiel 1 beschriebenen
Schaumtrocknungsverfahrens lyophilisiert.
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Die
Proben wurden in Wasser rekonstituiert, und ein ELISA wurde zur
Bewertung der Bewahrung der Antigenität der drei Poliovirusstämme verwendet.
Drei polyklonale Antikörper
und drei monoklonale Antikörper, einer
gegen jeden Stamm, wurden in separaten ELISAs verwendet. Die Ergebnisse
sind als Prozentwert der Auslesung dargestellt, die für eine Probe
erhalten wurde, die nicht dem Gefriertrocknungs- oder Schaumtrocknungsverfahren
unterworfen wurde.
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Die
konservierten Proben werden auf ihre Immunogenität in vivo durch Impfen von
Gruppen von 10 Mäusen
mit dem rekonstituierten IPV-Hib, Entnahme von Blut aus den Mäusen und Überwachung
der Antikörperspiegel
gegen IPV und Hib-Polysaccharide, zum Beispiel durch ELISA oder
Western-Blotting, bewertet. Der Schutzgrad wird in einem Expositions-Mäusemodell
bewertet.
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Ergebnisse
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Unter
Verwendung von entweder Saccharose oder Trehalose als Polyol wurde
die Antigenität
von IPV besser unter Verwendung der Schaumtrocknungstechnik im Vergleich
zur Verwendung der herkömmlichen Gefriertrocknung
bewahrt.
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- * Das experimentelle Gefriertrocknen in Gegenwart von 3,15
Saccharose wurde 5-mal wiederholt, und die gezeigten Ergebnisse
sind aus einem repräsentativen
Experiment.
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Beispiel 6. Schutzwirkung
der Gefriertrocknung von IPV in Gegenwart von Hib-Polysacchariden
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Konservierungsproben
wurden hergestellt, die 3,15 % Saccharose und IPV oder eine Mischung
aus IPV und Hib-Polysacchariden enthielten. Die Proben wurden in
einen Gefriertrockner Heto Drywinner 8-85 eingesetzt und bei einer
Temperatureinstellung von –32°C für 40 Stunden
getrocknet, gefolgt von fortgesetztem Trocknen bei 4°C für 16 Stunden.
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Die
Proben wurden in Wasser rekonstituiert, und ein ELISA wurde zur
Bewertung der Bewahrung von Antigenität der drei Poliovirusstämme ver wendet.
Drei monoklonale Antikörper,
einer gegen jeden Stamm, wurden in separaten ELISAs zur Bewertung
des Grades der Antigenbewahrung in den rekonstituierten, gefriergetrockneten
Probe im Vergleich mit einer Referenzprobe verwendet, die nicht
eingefroren worden war. Ergebnisse sind als Prozentwert der Auslesung
dargestellt, die für
eine Probe erhalten wurde, die nicht dem Gefriertrocknungs- oder
Schaumtrocknungsverfahren unterworfen worden war.
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Ergebnisse
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Wie
in Tabelle 5 gezeigt wird, führt
die Gegenwart von Hib-Polysaccharid
in der Konservierungsprobe mit IPV zu größerer Bewahrung von IPV-Antigenen
nach Gefriertrocknung als diejenige, die erreicht wurde, wenn IPV
allein gefriergetrocknet wurde. Die Hib-Polysaccharide haben eine
konservierende Wirkung auf die IPV-Antigenität, zusätzlich zu derjenigen, die durch
das Vorliegen von Saccharose als Stabilisierungsmittel erreicht
wird.
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Beispiel 7. Wirkung unterschiedlicher
Stabilisierungsmittel auf die Gefriertrocknung von IPV-Hib
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Konservierungsproben
wurden hergestellt, die IPV-Hib enthielten und entweder 3,15 % Saccharose; 2,5
% Sorbit, 0,8 % Glutamin und 0,01 % HSA; MMR-Stabilisator und Lactose;
3 % Glycin, 2 % Arginin und 4 % Saccharose; oder 4 % Saccharose
und 2 % Glycin als Stabilisierungsmittel verwendeten. Das Experiment schloß eine Probe
mit 3,15 % Saccharose als Stabilisierungsmittel unter Verwendung
der doppelten Konzentration von IPV-Hib ein. Die Proben wurden unter
Verwendung eines herkömmlichen
dreitätigen
Gefriertrocknungszyklus in einem Chargen-Gefriertrockner gefriergetrocknet.
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Die
Proben wurden in Wasser rekonstituiert, und ein ELISA wurde zur
Bewertung der Bewahrung von Antigenität der drei Poliovirusstämme verwendet.
Drei polyklonale Antikörper
und drei monoklonale Antikörper, einer
gegen jeden Stamm, wurden in separaten ELISAs verwendet. Ergebnisse
sind als Prozentwert der Auslesung angegeben, die für eine Probe
erhalten wurde, die nicht dem Gefriertrocknungs- oder Schaumtrocknungsverfahren
unterworfen worden war.
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Die
konservierten Proben werden auf ihre Immunogenität in vivo durch Impfen von
Gruppen von 10 Mäusen
mit dem rekonstituierten IPV-Hib, Entnahme von Blut aus den Mäusen und Überwachung
der Antikörperspiegel
gegen IPV und Hib-Polysaccharide, zum Beispiel durch ELISA oder
Western-Blotting, bewertet. Der Schutzgrad wird in einem Expositions-Mäusemodell
bewertet.
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Ergebnisse
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Die
Erhöhung
der Dosis von IPV von 40/8/32 DU/Dosis auf 80/16/64 DU/Dosis führte zu
einer Zunahme der Bewahrung an Antigenität von IPV, wie in Tabelle 6
gezeigt. Die Variation des Stabilisierungsmittels beeinflußte ebenfalls
die Bewahrung von Antigenen, wobei 4 % Saccharose/2 % Glycin und
2,5 % Sorbit/0,8 % Glutamin/0,01 % HAS eine höhere Bewahrung von Antigenen
erzeugte, wie durch die ELISA-Daten gezeigt wird.
-
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Beispiel 8. Reproduzierbarkeit
der Probenqualität
nach Gefriertrocknung, Schaumtrocknung oder Schaumtrocknung mit
einem Gefrierschritt
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Konservierungsproben
werden angesetzt, die IPV, Mumps, Masern, Rubella, Varicella zoster-Virus, CMV,
Hepatitis, HSV1, HSV2, respiratorisches Synzytialvirus, Dengue,
Paramyxoviridae wie Parainfluenza, Togaviridae und Influenzaviren
und/oder Hib als aktives Mittel umfassen. Das aktive Mittel wird
in einer wäßrigen Lösung gelöst, die
ein Polyol enthält.
Multiple Proben werden durch entweder Gefriertrocknung, Schaumtrocknung
unter Verwendung eines Gefrierschritts und Befolgen des in Beispiel
1 beschriebenen Protokolls, oder durch Schaumtrocknung ohne einen Gefrierschritt
unter Verwendung des in Beispiel 4 beschriebenen Protokolls konserviert.
Proben werden in einer wäßrigen Lösung rekonstituiert
und ihre Aktivität
bewertet. Die wird unter Verwendung von ELISA-Tests wie in Beispiel
5 beschrieben unter Verwendung von Antikörpern erreicht, die spezifisch
für native
Antigene sind. Im Fall von Lebendviren wird der Titer jeder Probe
unter Verwendung des Virus zur Infektion geeigneter Wirtszellen
und Bewertung der Infektiosität
durch Plaquebildung oder durch Immunocytochemie ermittelt. Wenn
immunogene Zusammensetzungen oder Impfstoffe schaumgetrocknet werden,
kann die Bewahrung der Immunogenität in einem Tiermodell durch
Immunisieren von Gruppen von Tieren mit Impfstoff, der schaumgetrocknet
oder gefriergetrocknet ist, und Auffrischen der Immunreaktion zum
Beispiel 14 und 28 Tage nach der Erstimmunisierung getestet werden.
Serum wird aus Tieren am Ende des Immunisierungsschemas isoliert,
und sein Titer gegen den Impfstoff wird unter Verwendung von Standardtests,
zum Beispiel durch ELISA, Immunocytochemie, Western-Blotting, Immunopräzipitation,
bakteriziden Serumtest oder Agglutinationstest, untersucht. Die
Ergebnisse werden zusammengestellt, zuerst durch Vergleich der Aktivität des aktiven
Mittels nach Gefriertrocknung, Schaumtrocknung mit einem Gefrierschritt
oder Schaumtrocknung ohne einen Gefrierschritt. Zweitens wird der
Grad der Reproduzierbarkeit der Konservierungstechnik durch Vergleich
des Bereichs an Aktivitäten
nach Unterwerfen der Proben jedem der drei Konservierungsverfahren
bewertet.
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Beispiel 9. Langzeitlagerung
von aktiven Mitteln, die durch Gefriertrocknung und Schaumtrocknung
konserviert wurden
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Konservierungsproben
werden angesetzt, die IPV, Mumps, Masern, Rubella, Varicella zoster-Virus, CMV,
Hepatitis, HSV1, HSV2, respiratorisches Synzytiavirus, Dengue, Paramyxoviridae
wie Parainfluenza, Togaviridae und Influenzaviren und/oder Hib als
aktives Mittel umfassen. Das aktive Mittel wird in einer wäßrigen Lösung gelöst, die
ein Polyol enthält.
Multiple Proben werden durch entweder Gefriertrocknung, Schaumtrocknung
unter Verwendung eines Gefrierschritts unter Befolgen des in Beispiel
1 beschriebenen Protokolls oder Schaumtrocknen ohne einen Gefrierschritt
unter Verwendung eines in Beispiel 4 beschriebenen Protokolls konserviert.
Die Proben werden durch Lagern bei 37 oder 23°C für 7 Tage gealtert und auf Aktivität mit Proben verglichen,
die bei 4°C
gehalten wurden. Die Proben werden in einer wäßrigen Lösung rekonstituiert und ihre Aktivität bewertet.
Dies wird unter Verwendung von ELISA-Tests wie in Beispiel 5 beschrieben
unter Verwendung von Antikörpern
erreicht werden, die spezifisch für native Antigene sind. Im
Fall von Lebendviren wird der Titer jeder Probe unter Verwendung
des Virus zur Infektion geeigneter Wirtszellen und Bewertung der
Infektiosität
durch Plaquebildung oder durch Immunocytochemie ermittelt. Ergebnisse
werden zusammengestellt, zuerst durch Vergleich der Aktivität des aktiven
Mittels nach Lagerung bei erhöhten
Temperaturen mit der Lagerung bei 4°C. Zweitens wird der Grad der
Reproduzierbarkeit der Konservierungstechnik durch Vergleich des
Bereichs an Aktivitäten
nach Unterwerfen der Proben jedem Satz von Bedingungen bewertet.
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Beispiel 10. Verfahren
zur Trocknung ohne Gefrieren ohne Schaumbildung
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Konservierungsproben,
die 5 %, 10 %, 15 % und 25 % Saccharose enthalten, wurden hergestellt
und in Flaschen gegeben. Die Proben werden in einen Gefriertrockner
bei einer Temperatureinstellung von 15°C während des Verfahrens gegeben.
Der Druck wurde zunächst
auf 200 mbar reduziert und auf diesem Niveau für 10 Minuten gehalten, um ein
Entgasen zu erlauben, bevor der Druck weiter reduziert wurde. Der
Druck wurde weiter auf 8 mbar für
zwei bis drei Stunden reduziert, während Thermofühler innerhalb
der Proben zeigten, daß die
Probentemperatur auf 4°C
aufgrund von Verdampfungskühlung
reduziert war. Nach 2-3 Stunden kehrte die Temperatur der Proben
auf 15°C
zurück,
was anzeigte, daß die
Verdampfung unter diesen Temperatur- und Druckbedingungen annähernd vollständig war.
Während
dieser Stufe des Verfahrens siedete die Probe nicht unter Bildung
eines Schaum oder gefror, so daß ein
aktives Mittel in der Probe so wenig Streß wie möglich ausgesetzt wird. Die
Proben haben ein festes Erscheinungsbild, ähnlich dem fertigen Produkt.
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Weiteres
Trocknen der Proben wurde durch weiteres Reduzieren des Druck auf
0,1 mbar erreicht, während
die Regalbodentemperatureinstellung bei 15°C gehalten wurde. Diese Bedingungen
wurden für
weitere 10-16 Stunden gehalten. Während dieser Phase blieb die
Probentemperatur auf 15°C,
da die Verdampfungsrate niedrig war. weiteres Trocknen erfolgte,
und die resultierende Probe hatte ein festes Erscheinungsbild. Falls
die Probe auf ihre Seite gelegt wurde, floß der Probeninhalt sehr langsam über einen
Zeitraum von Tagen oder Monaten, was zeigt, daß die Probe ein flüssiges Glas
hoher Viskosität
ist. 2 zeigt, daß der Behälter, der
die hochviskose Flüssigkeit
beinhaltet, umgedreht werden kann, ohne einen unmittelbaren Fluß der hochviskosen
Flüssigkeit
hervorzurufen.
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Beispiel 11. Bewahrung
von IPV-Immunogenität
nach Trocknung ohne Gefrieren oder Schaumbildung
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Gemäß dem Verfahren
von Beispiel 10 getrocknete Proben wurden nicht dem Streß ausgesetzt,
der mit der Bläschenbildung
verbunden ist, die die Schaumbildung oder das Gefrieren begleitet.
Experimente wurden zur Bestimmung durchgeführt, ob dieses Verfahren ein
hohes Maß an
Antigenbewahrung bei Verwendung zur Trocknung von IPV erzeugt.
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Drei
separate Experimente wurden durchgeführt, in denen IPV in einer
wäßrigen Lösung mit
10 % Saccharose oder 10 % Trehalose als Stabilisierungsmittel resuspendiert
wurde. Die Proben wurden in silikonisierte Flaschen gegeben, die
in einen Gefriertrockner Heto Drywinner 8-85 gestellt wurden, und
die Temperatur wurde auf 15°C
eingestellt. Der Druck wurde zunächst
auf 35 mbar zur Entgasung der Proben reduziert. Nach 10 Minuten
wurde der Druck weiter auf 8 mbar reduziert und auf diesem Niveau
für 2 Stunden
gehalten. Während dieses
Zeitraums wurde die Temperatureinstellung bei 15°C gehalten, und die Temperatur
in der Probe wurde überwacht.
Als Wasser aus der Probe verdampfte, fiel die Temperatur auf 4°C, aber zum
Ende der zwei Stunden kehrte die Temperatur auf 15°C zurück, als
sich die Verdampfungsrate verlangsamte. Keine Bläschenbildung oder Schaumbildung
trat unter diesen Bedingungen auf. Der Druck wurde dann weiter auf
0,1 mbar reduziert, und diese Bedingungen wurden für 16 weitere
Stunden in den ersten zwei Experimenten und für 10 weitere Stunden im dritten
Experiment aufrechterhalten.
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Die
Proben wurden in Wasser rekonstituiert, und ein ELISA wurde zur
Bewertung der Bewahrung von Antigenität der drei Poliovirusstämme verwendet.
Der monoklonale Antikörper
gegen Typ 3 IPV wurde in einem ELISA verwendet, um den Grad der
Antigenbewahrung in der rekonstituierten, gefriergetrockneten Probe
im Vergleich mit einer Referenzprobe zu bewerten, die nicht eingefroren
worden war. Ergebnisse sind als Prozentwert der Auslesung dargestellt,
die für
eine Probe erhalten wurde, die nicht einem Trocknungsverfahren unterworfen
worden war.
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Ergebnisse
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Die
getrockneten Proben hatten ein festes Erscheinungsbild, jedoch schienen
sie in Form einer hochviskosen Flüssigkeit/eines Glases zu sein,
da der getrocknete Feststoff über
einen Zeitraum von Tagen fließen konnte,
falls der Behälter
bei Raumtemperatur umgedreht wurde.
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Tabelle
7: Bewahrung von Typ 3-IPV-Antigen gemäß Bestimmung durch ELISA unter
Verwendung eines monoklonalen Antikörpers (Trocknung ohne Schäumen oder
Gefrieren)
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Diese
Werte der Typ 3-IPV-Antigenbewahrung zeigen einen sehr vorteilhaften
Vergleich mit den nachfolgend gezeigten Gefriertrocknungsergebnissen,
wo gewöhnlich
sehr geringe Werte im gleichen ELISA-Format gefunden wurden, wenn
ein monoklonaler Antikörper
gegen Typ 3 verwendet wurde.
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Tabelle
8: Bewahrung von Typ 1, 2 und 3 IPV-Antigenen gemäß Bestimmung
durch ELISA unter Verwendung monoklonaler und polyklonaler Antikörper (Gefriertrocknung).
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- * Das experimentelle Gefriertrocknen in Gegenwart von 3,15
Saccharose wurde 5-mal wiederholt, und die gezeigten Ergebnisse
sind aus einem repräsentativen
Experiment.
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Beispiel 12. Langzeitlagerstabilität von getrocknetem
IPV, das als hochviskose Flüssigkeit/Glas
gelagert wurde
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Unter
Verwendung des in Beispiel 11 beschriebenen Verfahrens getrocknetes
IPV wurde bei 4°C
für 9 Monate
gelagert. Die Proben wurden in Wasser mit 150 mM NaCl rekonstituiert,
und ein ELISA wurde zur Bewertung der Bewahrung von Antigenität der drei
Poliovirusstämme
verwendet. Drei monoklonale Antikörper, einer gegen jeden Stamm,
wurden in separaten ELISAs zur Bewertung des Grads der Antigenbewahrung
in der rekonstituierten gelagerten Probe verwendet. Ein ähnliches
ELISA wurde an rekonstituierten Proben aus der gleichen Charge vor
der Lagerung durchgeführt.
Alle Ergebnisse wurden mit einer Referenzprobe verglichen, die nicht
getrocknet worden war. Ergebnisse sind als Prozentwert der Auslesung
dargestellt, die für
eine Probe erhalten wurde, die nicht einem Trocknungsverfahren unterworfen
worden war.
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Ergebnisse
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Tabelle
9. Bewahrung von IPV-Antigenen nach Lagerung als hochviskose Flüssigkeit
für 9 Monate
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Deshalb
kann IPV, das durch das in Beispiel 11 beschriebene Verfahren getrocknet
wurde, bei 4°C
für wenigstens
9 Monate ohne Verlust an Antigenität gelagert werden.
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Beispiel 13. Vergleich
der Immunogenität
in vivo von IPV nach Trocknung zur Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit
und Rekonstituierung im Vergleich mit ungetrocknetem IPV
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Gruppen
von 10 Wistar-Ratten wurden mit verschiedenen Verdünnungen
von IPV geimpft, das in Gegenwart von 10 % Saccharose zur Bildung
einer hochviskosen Flüssigkeit
unter Verwendung des in Beispiel 10 offenbarten Verfahrens getrocknet
und rekonstituiert worden war. Weitere Gruppen von 10 Wistar-Ratten wurden
mit Referenzproben von IPV geimpft, das in der gleichen Weise hergestellt
worden war, aber nicht getrocknet worden war.
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Nach
21 Tagen wurden Seren aus allen Ratten entnommen, und die Seren
wurden in separaten Immunpräzipitationstests
unter Verwendung von Typ 1-, Typ 2-, Typ 3-Poliovirus getestet.
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Ergebnisse
sind in Tabelle 10 gezeigt, die folgendes enthält: a) die Anzahl von reagierenden
Ratten für
jede IPV-Verdünnung,
b) der ED50-Wert, der die Dosis ist, die zur Sicherstellung erforderlich
ist, das 50 % der Ratten serokonvertieren, gemäß Bewertung durch den Immunpräzipitationstest,
und c) die relative Wirksamkeit des getrockneten und rekonstituierten
IPV, verglichen mit dem ungetrockneten Referenz-IPV.
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Tabelle
10. Immunogenität
von IPV nach Trocknung zur Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit
(JLE017/05) und Rekonstituierung, verglichen mit einer ungetrockneten
Referenz von IPV (JLE097).
-
JLE017/05
ist eine IPV-Charge, die unter Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit
getrocknet und anschließend
rekonstituiert wurde. JLE097 ist die ungetrocknete Referenz.
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Tabelle
10 zeigt, daß die
Anzahl der reagierenden Ratten, die mit jeder Verdünnung von
IPV geimpft wurden, ähnlich
zwischen den zwei Chargen von getrocknetem und rekonstituiertem
IPV und der ungetrockneten Referenzprobe ist. Allgemein rief Typ
1 IPV die beste Immunreaktion hervor, wobei Typ 2 eine Immunreaktion
in geringfügig
weniger Ratten hervorrief. Typ 3 rief die schwächste Immunreaktion hervor.
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Das
Verfahren der Trocknung unter Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit
beeinträchtigt
nicht die Fähigkeit
von IPV, die Immunpräzipitation
von Antikörpern
in vivo hervorzurufen. Eine Auslesung der relativen Wirkung (RP)
von 1,0 zeigt, daß die
Probe eine äquivalente
Reaktion zur Referenzprobe hervorruft. Beide getrockneten Proben
erzeugen RP-Auslesungen von nahe 1,0 für alle drei Typen von Poliovirus,
was zeigt, daß das
Trocknungsverfahren nicht die Fähigkeit
der Probe beeinflußt,
eine Immunreaktion hervorzurufen.
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Beispiel 14. Wirkung der
Trocknung zur Bildung einer hochviskosen Flüssigkeit unter Verwendung von
Saccharose oder Trehalose als Stabilisierungsmittel auf die Fähigkeit
von IPV, eine immunpräzipitierende
Immunreaktion in vivo hervorzurufen
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Gruppen
von 10 Wistar-Ratten wurden mit IPV geimpft, das in Gegenwart von
10 % Saccharose oder 10 % Trehalose wie in Beispiel 2 beschrieben
getrocknet und dann rekonstituiert worden war. Weitere Gruppen von
10 Wistar-Ratten wurden mit einer äquivalenten Menge von IPV,
das nicht getrocknet worden war, als Referenzproben geimpft.
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Nach
21 Tagen wurden Seren aus allen Ratten aufgefangen, und ein Immunneutralisationstest
wie in Beispiel 5 beschrieben wurde zur Bewertung der Menge an immunneutralisierendem
Antikörper
verwendet, der gegen jedes aus Typ 1-, Typ 2- und Typ 3-Poliovirus
erzeugt worden war.
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Relative
Wirksamkeiten wurden für
jede Probe durch Vergleich der Immunreaktion mit der durch die ungetrocknete
Referenzprobe hervorgerufenen berechnet.
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Ergebnisse
sind in Tabelle 11 gezeigt.
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Tabelle
11: Vergleich der Trocknung in Saccharose und Trehalose
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Die
in den Proben verbliebene Wassermenge war geringer, wenn Saccharose
als Stabilisierungsmittel verwendet wurde, wobei ca. 5 % Feuchtigkeit
zurückblieb,
verglichen mit ca. 10 %, wenn Trehalose als Stabilisierungsmittel
verwendet wurde, gemessen durch das Karl-Fischer-Verfahren.
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Sowohl
Saccharose als auch Trehalose waren wirksam in der Stabilisierung
von IPV während
des Trocknungsverfahrens, so daß das
rekonstituierte IPV relative Wirksamkeitsauslesungen von annähernd 1,0 für die meisten
der unterschiedlichen Typen von Poliovirus ergab. Die relativen
Wirksamkeiten waren besonders gut für Typ 3-Poliovirus, das seine
Immunogenität
relativ leicht verliert.
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Beispiel 15: Messung der
Feuchtigkeit nach Karl Fischer
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Die
Analyse wurde in einem Karl-Fischer-Titrometer (Aqua 30.00-Elektrochemie Halle)
durchgeführt. Die
Probe wurde ausgewogen und in den Ofen bei einer Einstellung von
80°C gestellt.
Die Probe wurde mit Stickstoffgas gespült und dann zu Hydranal-Reagens
(Riedel de Haen) gegeben, um die Analyse durch Coulometrie durchzuführen.