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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine kartenartige Vorrichtung mit
einer Fingerabdruck-Lesefunktion
und ein Fingerabdruck-Identifikationssystem, welches die kartenartige
Vorrichtung verwendet.
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In
jüngster
Zeit wird freie Kommunikation zwischen elektronischen Vorrichtungen,
die miteinander über
Netze verbunden sind, ermöglicht,
da elektronische Vorrichtungen nach und nach in Form von Netzwerken
verwendet werden, so dass überall auf
verschiedenartige Informationen im Netz zugegriffen werden kann.
In Verbindung mit einem solchen Netzbetrieb werden die Anforderungen
an Sicherheitsaspekte, die in der Lage sind, illegale Zugriffe durch
Dritte zu verhindern, erhöht.
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Als
eine derartige Sicherheitstechnologie wurde ein Verfahren vorgeschlagen,
das in der Lage ist, einen regulären
Benutzer durch Überprüfen eines Fingerabdrucks
zu identifizieren, und ein Fingerabdrucklesesensor wird auf einer
PC-Karte bereit gestellt. Wenn ein Benutzer seinen Finger auf einen Fingerabdrucksensor
einer solchen PC-Karte drückt, wird
ein Fingerabdruck dieses Fingers erlangt. Dann wird Benutzeridentifikation
basierend auf dem erhaltenen Fingerabdruck ausgeführt, so
dass ein Zugriff auf eine solche Information mit hohem Geheimhaltungsgrad
gesteuert werden kann.
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Eine
solche PC-Karte kann folgende Struktur haben. Nämlich befindet sich ein Fingerabdrucklesesensor,
aufgebaut aus einer CCD (ladungsgekoppelte Schaltung – chargecoupled
device) auf einer Oberfläche
dieser PC-Karte selbst. Alternativ ist eine Fingerabdruckleseeinheit
auf jeder Position außer
einem Einsatzbereich der PC-Karte angebracht.
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Wenn
aber der Fingerabdruck-Lesesensor sich auf der Oberfläche der
PC-Karte befindet, kann folgendes Problem auftreten. Nämlich kann
der Fingerabdrucklesesensor sich innerhalb des Kartenschlitzes befinden,
wenn diese PC-Karte in einen Kartenschlitz einer elektronischen
Vorrichtung geladen wird, so dass der Benutzer nicht durch Bedienen dieses
Fingerabdrucklesesensors identifiziert werden kann, unter einer
Bedingung, dass diese PC-Karte in die elektronische Vorrichtung
geladen ist. Außerdem
kann ein weite res Problem auftreten, wenn der Fingerabdrucksensor
auf irgendeiner anderen Position, als dem Einsatzbereich der PC-Karte,
bereitgestellt wird. Weil die PC-Karte weit aus dem PC-Kartenschlitz
herausragt, wenn diese PC-Karte in den PC-Kartenschlitz geladen
ist, kann nämlich
die PC-Karte, die mit einem solchen Fingerabdruck-Lesesensor ausgerüstet ist,
nur schwer getragen werden, während
sie ständig
in die elektronische Vorrichtung geladen ist.
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Andererseits
werden beide Fingerabdruck-Lesesensoren in flacher rechteckiger
Form hergestellt, worauf der Finger angebracht werden kann. Da diese
Fingerabdruck-Lesesensoren
solche teuren Halbleiterbauelemente, wie ein CCD verwenden, sind
hohe Kosten erforderlich. Darüber
hinaus können,
da zweidimensionale CCD-Chips notwendigerweise entsprechende Montageflächen benötigen, Fingerabdruck-Lesesensoren
nicht für
miniaturisierte Speicherkarten, die als CF-Karte (Compact Flash-Karte),
SD-Speicherkarte
(sichere digitale Speicherkarte), MMC-Karte (Multimediakarte – Multi-Media Card), und
Flash-Speicherkarte nach Art einer transportablen USB-Verbindung
bekannt sind. Diese Speicherkarten werden als Erweiterungsspeicher
zum Gebrauch in einem Handy und einem PDA (persönlicher digitaler Assistent)
verwendet. Im Ergebnis kann in diesen Speicherkarten gespeicherte Information
nicht durch Anwendung der Fingerabdruckidentifizierung geschützt werden.
Darüber
hinaus können
die Fingerabdruckidentifikationsfunktionen über solche Speicherkarten nicht
auf das Handy und den PDA erweitert werden.
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Eine
Schnittstellenkarte, die einen Fingerabdrucksensor einschließt, der
beweglich an einem Kartengehäuse
angebracht ist, ist in WO 00/28471 beschrieben. Der Fingerabdrucksensor
hat eine erste Position, in der er zum Aufnehmen des Fingerabdrucks
teilweise aus dem Gehäuse
herausgezogen ist, und eine zweite Position, komplett in das Gehäuse eingesetzt,
in der der Sensor inaktiv ist. Der Fingerabdrucksensor umfasst einen
zweidimensionalen CCD-Bereich. Darüber hinaus schließt die in
jenem Dokument beschriebene Schnittstellenkarte einen Prozessor
zum Vergleichen eines aufgenommenen Fingerabdruckes mit einem vorgespeicherten
Fingerabdruck, und eine Schnittstelle zum Verbinden der Schnittstellenkarte
mit einem Hauptsystem, ein.
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Dokument
US 6,282,303 B1 beschreibt
eine Vorrichtung zum Einscannen eines Fingerabdrucks durch Verwenden
eines eindimensionalen Sensors. Das Gerät schließt einen transparenten Roller
ein. Durch den Roller gelenktes Licht wird auf eine lineare Einrichtung
zur Bildgebung fokussiert.
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Ein
Fingerabdrucksensor, der einen transparenten Roller umfasst, der
angebracht ist, um als Teil der äußeren Peripherie,
freigelegt durch einen in einem Gehäuse befindlichen Schlitz, gedreht
zu werden, wird in Dokument JP 2002-133 402 beschrieben.
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Die
vorliegende Erfindung dient der Lösung der oben beschriebenen
Probleme, und deshalb ein Ziel, eine mikrominiaturisierte kartenartige
Vorrichtung bereit zu stellen, auf der ein Fingerabdrucklesesensor
angebracht ist, und auch ein Identifikationssystem, welches diese
kartenartige Vorrichtung verwendet, bereitzustellen.
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Dies
wird mit den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche
erreicht.
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Zum
besseren Verständnis
der vorliegenden Erfindung wird Bezug genommen auf die detaillierte Beschreibung,
die in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
zu lesen ist, wobei:
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1A eine
Vorderansicht zur Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes der
Konstruktion einer kartenartigen Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform,
auf die die vorliegende Erfindung angewandt wird, ist; 1B ist
eine Seitenansicht zur Darstellung der kartenartigen Vorrichtung
von 1A ist; und 1C eine
Ansicht von hinten zur Darstellung der kartenartigen Vorrichtung
von 1A ist;
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2 ein
Blockschema zur schematischen Darstellung einer funktionellen Struktur
der kartenartigen Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform,
auf die die vorliegende Erfindung angewandt wird ist;
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3 eine
Seitenansicht zum schematischen Darstellen eines Strukturbeispiels
einer in 2 gezeigten Fingerabdruck-Leseeinheit 2 ist;
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4 ein
schematisches Blockschema zum Anzeigen einer funktionellen Struktur
einer elektronischen Vorrichtung nach einer ersten Ausführungsform,
auf die die vorliegende Erfindung angewandt wird, ist;
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5A und 5B illustrativ
ein Beispiel des äußeren Erscheinungsbildes
von Konstruktionen der in 4 gezeigten
elektronischen Vorrichtung darstellen;
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6 illustrativ
ein anderes äußeres Strukturbeispiel
der in 4 gezeigten elektronischen Vorrichtung darstellt;
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7 illustrativ
ein anderes äußeres Erscheinungsbild
eines Strukturbeispiels der in 4 gezeigten
elektronischen Vorrichtung zeigt;
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8 illustrativ
ein anderes äußeres Erscheinungsbild
eines Strukturbeispiels der in 4 gezeigten
elektronischen Vorrichtung darstellt;
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9 ein
Diagramm zum schematischen Darstellen einer funktionellen Struktur
einer kartenartigen Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
auf die die vorliegende Erfindung angewandt wird, ist;
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10 ein
Bild, welches schematisch eine funktionelle Struktur einer kartenartigen
Vorrichtung gemäß einer
dritten Ausführungsform
zeigt, auf welche die vorliegende Erfindung angewandt wird, ist;
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11A bis 11C illustrativ
Konstruktionsbeispiele für äußere Erscheinungsbilder
von kartenartigen Vorrichtungen gemäß einer vierten Ausführungsform,
auf die die vorliegende Erfindung angewandt wird, zeigen; und
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12 ein
Diagramm zum schematischen Darstellen einer funktionellen Struktur
der in 11A gezeigten kartenartigen
Vorrichtung ist.
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Im
Folgenden werden, unter Bezugnahme auf Zeichnungen, verschiedenartige
bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung im Detail beschrieben.
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Außenansicht
einer ersten kartenartigen Vorrichtung
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1 zeigt eine Ansicht der äußeren Erscheinung
einer kartenartigen Vorrichtung 1 gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die kartenartige Vorrichtung 1 enthält ein Speicherbauteil
mit einer vorbestimmten Speicherkapazität, und wird in solcher Weise
verwendet, dass diese kartenartige Vorrichtung 1 in einen
an einer elektronischen Vorrichtung vorgesehenen Kartenschlitz eingesetzt
wird. Diese kartenartige Vorrichtung 1 entspricht, z.B.,
einer standardisierten Speicherkarte, die als PC (Personal Computer)-Karte,
CF (Compact Flash)-Karte, SD (sichere digitale)-Speicherkarte, und
MMC (Multimediakarte – Multi-Media Card)
bekannt sind. In einem Gehäuse 10 dieser
kartenartigen Vorrichtung 1 wird eine Fingerabdruck-Leseeinheit 2 an
einem Kantenbereich 11 bereit gestellt, und eine Anschlusseinheit 13 befindet
sich auf einer Rückseite 12a des
anderen Kantenbereiches 12. Diese Anschlusseinheit 13 wird
zum elekt rischen Anschließen
an eine elektronische Vorrichtung verwendet. Außerdem stellt der andere Kantenbereich 12 des
Gehäuses 10 der
kartenartigen Vorrichtung 1 einen Einsatzbereich dar, der
in einen Kartenschlitz der elektronischen Vorrichtung eingesetzt
wird, und der eine Kantenbereich 11, wo sich die Fingerabdruck-Leseeinheit 1 befindet,
wird von diesem Kartenschlitz freigelegt.
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Funktionelle Struktur
der kartenartigen Vorrichtung 1
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2 zeigt
schematisch eine funktionelle Struktur der oben beschriebenen kartenartigen
Vorrichtung 1. Die kartenartige Vorrichtung 1 wird
unter Verwendung einer Signalverarbeitungseinheit 14, eines
Speichers 15, einer Steuereinheit 16 und einer Eingabe/Ausgabe-Schnittstelleneinheit 17,
zusätzlich
zu sowohl der Fingerabdruckleseeinheit 2 und der Anschlusseinheit 13,
zusammengesetzt. Die entsprechenden Strukturelemente sind über einen
Bus 18 miteinander verbunden.
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Aufbau der Fingerabdruck-Leseeinheit 2
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3 ist
eine abschnittsweise Ansicht zur Darstellung eines Aufbaus der Fingerabdruck-Leseeinheit 2.
Die Fingerabdruck-Leseeinheit 2 besitzt einen Roller 21,
wobei ein Bereich einer äußeren peripheren
Fläche 21a dieses
Rollers 21 aus einem Schlitz 11b in einen externen
Bereich herausragt. Der Schlitz 11b wird in einer Kantenfläche 11a des
Gehäuses
gebildet. Der Roller 21 ist von zylindrischer Form, und
aus einem lichtdurchlässigen
Material, wie z.B. Acrylharz, Polycarbonate, Borosilicatglas, Quarzglas
usw., hergestellt.
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Eine
Lichtquelle 22, eine SELFOC (Warenzeichen)-Linsenanordnung 23,
eine Platte 24, ein eindimensionaler Bildsensor 25,
und eine Halterung 26 befinden sich innerhalb eines hohlen
Bereiches des Rollers 21. Diese Halterung 26 hält diese
Komponenten 22 bis 25. Die Halterung 26 dehnt
sich von einem Ende oder beiden Enden des Rollers 21 aus, und
ist dann am Gehäuse 10 befestigt.
Selbst wenn der Roller 21 gedreht wird, wird diese Halterung 26 durch
das Gehäuse 10 so
gestützt,
dass diese Halterung 26 nicht gedreht wird.
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Die
Lichtquelle 22 strahlt Fingerabdruck-Leselicht „L0" auf
einen Finger 100 eines Benutzers, der an die äußere periphere
Fläche 21a des
Rollers 21 grenzt, indem Licht in Richtung des Schlitzes 11b ausgesendet
wird. Diese Lichtquelle 22 ist aus einem selbst lichtemittierenden
Element, wie etwa eine LED (Leuchtdiode-light emitting diode), eine
organische EL (Elektrolumineszenz), eine anorganische EL, und einer
fluoriszierenden Röhre
zusammengesetzt.
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Die
SELFOC-Linsenanordnung 23 ist eine solche optische Komponente,
dass eine Mehrzahl von SELFOC-Linsen mit Zentrumsachsen in Form
einer parallel zu einem Rollerzentrum des Rollers 21 befindlichen
Linsenanordnung angeordnet werden, wobei die Zentrumsachsen senkrecht
zum Rollerzentrum dieses Rollers 21 positioniert werden.
Die SELFOC-Linsenanordnung 23 fokussiert ein eindimensionales
Bild des Fingers 100, der an die äußere periphere Fläche 21a des
Rollers 21 grenzt, auf den eindimensionalen Bildsensor 25.
Die optische Achse dieser SELFOC-Linsenanordnung 23 schneidet
das Rollerzentrum des Rollers 21 senkrecht, und eine Lichteinfallsebene 23 der
SELFOC-Linsenanordnung 23 ist
auf den Schlitz 11b gerichtet.
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Eine
SELFOC-Linse ist als einer Stablinse von zylindrischer Form entsprechend
zu verstehen. Diese Stablinse besitzt eine parabolische Brechungsindexverteilung
von einer Zentrumsachse der Stablinse selbst und einer Peripheriefläche der
Stablinse, und entspricht auch einer Linse von selbst konvergierender
Art, bei der der höchste
Brechungsindex an ihrer Zentrumsachse realisiert wird, und der niedrigste
Brechungsindex an ihrer Peripheriefläche realisiert wird. Jede der
SELFOC-Linsen hat einen optisch äquivalenten
Effekt bezüglich
dessen einer sphärischen
Linse, während
alle diese SELFOC-Linsen von optisch zueinander äquivalenter Natur sind.
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Ein
eindimensionales Bild des Fingers 10, welches auf die lichtempfangende
Fläche 25a des eindimensionalen
Bildsensors 25 durch die SELFOC-Linsenanordnung 23 fokussiert
wird, hat die Vergrößerung gleich
der des eindimensionalen Bildes des Fingers 100, der an
die äußere periphere Fläche 120a des
Rollers 21 grenzt, und wird in dieselbe Richtung dieses
eindimensionalen Bildes gerichtet.
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Bezüglich der
Platte 24 ist zu sagen, dass der eindimensionale Bildsensor 25 auf
eine Oberfläche
dieser Platte 24 montiert ist, und ein Verdrahtungsmuster
wird auf dessen Oberfläche
gebildet, um Signale zu/von sowohl der Signalverarbeitungseinheit 14 als
auch der Steuereinheit 16 übertragen/empfangen.
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Der
eindimensionale Bildsensor 25 besteht aus einem fotoelektrischen
Umwandlungselement, wie etwa einem linienartigen CCD-Bildsensor
oder ein linienartiger CMOS-Bildsensor.
Dieser linienartige Bildsensor 25 ist in einer parallelen
Weise entlang des Rollerzentrums des Rollers 21 so vorgesehen, dass
seine Lichtempfangsfläche 25a sich
gegenüber dem
Schlitz 11b befindet. Der eindimensionale Bildsensor 25 setzt
ein eindimensionales Bild eines Fingerabdrucks, der auf die lichtempfangende
Fläche 25a durch
die SELFOC-Linsenanordnung 23 und ähnliches fokussiert wird, in
ein eindimensionales Fingerabdrucksignal, welches als elektrisches
Signal fungiert, um.
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Sowohl
ein Mikroschalter 19 und ein nicht gezeigter Drehcodierer
werden mit dem Roller 21 zur Verfügung gestellt. Der Mikroschalter 19 schaltet eine
Verbindung, die zwischen der Fingerabdruckleseeinheit 2 und
der Steuereinheit 16 aufgebaut wird, EIN/AUS. Der Drehcodierer
erzeugt ein Impulssignal, um dieses Impulssignal jedes Mal, wenn
der Roller 21 um einen vorgewählten Winkel gedreht wird,
an die Steuereinheit 1 auszugeben. Der Mikroschalter 19 wird
EIN geschaltet, wenn der Finger 100 die äußere periphere
Ebene 21a des Rollers 21 unter der Bedingung eines
bestimmten Drucks kontaktiert, und wird AUS geschaltet, wenn der
Finger 100 diese äußere periphere
Ebene 21a freigibt.
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Es
ist anzumerken, dass anstelle des oben erklärten Drehcodierers ein vorbestimmtes
Druckmuster, welches auf die äußere periphere
Fläche 21a des
Rollers 21 gedruckt ist, verwendet werden kann, um das
Ausmaß einer
Drehung festzustellen. Dieses Druckmuster wird dann gelesen, um
das Ausmaß der Drehung
durch die Steuereinheit 16 festzustellen.
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Die
Signalverarbeitungseinheit 14 wandelt das Einrichtungs-Fingerabdrucksignal,
welches dem analogen Signal entspricht, in ein digitales Signal
um, um eindimensionale Fingerabdruckdaten zu erzeugen, und gibt
dann diese eindimensionalen Fingerabdruckdaten über die Steuereinheit 16 an
den Speicher 15 aus.
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Die
Steuereinheit 16 ist mit einer CPU (zentrale Verarbeitungseinheit – Central
Processing Unit), einem RAM (Direktzugriffsspeicher-Random Access Memory),
einem ROM (Festwertspeicher – Read-Only
Memory), und ähnlichem
ausgestattet. Die Steuereinheit 16 dekomprimiert ein bestimmtes
Programm in einen vorbestimmten Speicherbereich des RAM, und führt verschiedene
Arten von Betriebsvorgängen,
wie etwa einen Fingerabdruck-Lesebetriebsvorgang gemäß dem dekomprimierten
Programm aus. Das be stimmte Programm schließt ein Fingerabdruck-Leseprogramm
ein, welches entweder im RAM oder im ROM gespeichert ist.
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Der
Fingerabdruck-Lesebetriebsvorgang beginnt mit dem EIN-Schalten des
Mikroschalters 19. Wenn der Benutzer den Finger entlang
einer Richtung belegt, unter der Bedingung, dass der Finger 100 die äußere periphere
Fläche 21a des
Rollers 21 unter Anwendung eines gewissen Drucks kontaktiert, wird
dieser Roller 21 gedreht. Gleichzeitig wird verursacht,
dass dieser Mikroschalter 19 EIN geschaltet wird, und jedes
Mal, wenn der Roller 21 um einen vorbestimmten Winkel gedreht
wird, wird ein Impulssignal durch den Drehcodierer erzeugt. Die
Lichtquelle 22 strahlt das Fingerabdruckleselicht „L0" bezüglich des
Fingers 100 aus. Das Licht „L", welches vom Finger 100 reflektiert
wird, wird mit Hilfe der SELFOC-Linsenanordnung 23 und ähnlichem
auf die Lichtempfangsfläche 25a des
eindimensionalen Bildsensors 25 gesammelt. Der eindimensionale Bildsensor 25 erzeugt
ein eindimensionales Fingerabdrucksignal synchron mit dem Impulssignal,
und gibt dann dieses eindimensionale Fingerabdrucksignal an die
Signalverarbeitungseinheit 14 aus. In der Signalverarbeitungseinheit 14 werden
die eindimensionalen Fingerabdrucksignale, die sequentiell synchron
mit dem Impulssignal eingehen, sequentiell in eindimensionale Fingerabdruckdaten
A/D konvertiert, und dann werden eindimensionale Fingerabdruckdaten
sequentiell an den Speicher 15 ausgegeben. Die Steuereinheit 16 setzt
Fingerabdruckdaten, die als ein zweidimensionales Bild eines Fingerabdrucks
des Fingers 100 fungieren, aus den eindimensionalen Fingerabdruckdaten,
die im Speicher 15 gespeichert sind, basierend auf der
Drehrichtung des Rollers 21 zusammen.
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Die
erzeugten Fingerabdruckdaten werden über die Eingabe/Ausgabe-Schnittstelleneinheit 17 und
die Anschlusseinheit 13 an eine elektronische Vorrichtung
(weiter unten besprochen), übertragen. Es
ist anzumerken, dass die Eingabe/Ausgabe-Schnittstelleneinheit 17 dafür vorgesehen
ist, verschiedene Arten von Daten, die Fingerabdruckdaten enthalten,
zwischen dieser kartenartigen Vorrichtung 1 und der elektronischen
Vorrichtung gemäß einem vorbestimmen Übertragungssystem
zu übertragen.
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Erste elektronische Vorrichtung 3
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Unter
Bezug auf 4 bis 8, wird
eine elektronische Vorrichtung 3 gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben, an der die oben beschriebene
kartenartige Vorrichtung 1 angebracht ist. Da die kartenartige
Vorrichtung 1 an der elektronischen Vorrichtung 3 angebracht
ist, kann diese elektronische Vorrichtung 3 die Identifikation
von Benutzern basierend auf Fingerabdrücken dieser Benutzer ausführen.
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Wie
in 4 angegeben, ist die elektronische Vorrichtung 3 ausgerüstet mit
einem Kartenschlitz 31, einer Bedienungseingabeeinheit 32,
einer Anzeigeeinheit 33, einer Spracheingabe/Ausgabeeinheit 40,
einer mobilen Kommunikationseinheit 50, einer Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60,
und ähnlichem.
Diese Struktureinheiten werden miteinander über einen Bus 34 verbunden.
Die elektronische Vorrichtung 3 ist mit verschiedenen Arten
von Funktionen, wie etwa eine drahtlose Kommunikationsfunktion,
die Kommunikation mit einer externen Einheit ermöglicht; eine Adressaufzeichnungsfunktion,
die das Verwalten von Namen, Adressen oder Telefonnummern ermöglicht;
und eine Planungsfunktion zum Verwalten von Daten, Zeiten und geplanten
Inhalten ausgerüstet.
Die elektronische Vorrichtung 3 kann entweder einen Teil
dieser Funktionen oder alle dieser Funktionen basierend auf einem
Identifikationsergebnis eines Benutzers beschränken.
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Des
Weiteren kann diese elektronische Vorrichtung 3 als eine
persönliche
Identifikationsvorrichtung für
die Zugangsidentifikation auf eine Website und eine elektronische
Bezahlung in einem elektronischen Geschäftsvorgang über ein Netz, wie etwa über das
Internet, verwendet werden.
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Als
eine solche elektronische Vorrichtung 3 können verschiedene
Arten von elektronischen Vorrichtungen, z.B. in 5A und 5B gezeigte
Mobiltelefone 3a und 3b, ein klappbares Mobiltelefon 3c, gezeigt
in 6; eine tragbare Informationsvorrichtung 3d,
wie etwa ein in 7 gezeigter PDA (persönlicher
digitaler Assistent); und eine am Körper anzubringende elektronische
Vorrichtung 3e, wie eine in 8 dargestellte
Armbanduhr, angesehen werden.
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Es
ist auch anzumerken, dass, wie in 5 bis 8 dargestellt,
die Positionen der Kartenschlitze 31, die an diesen elektronischen
Vorrichtungen 3a bis 3e vorgesehen sind, nicht
nur auf diese illustrativ dargestellten Positionen beschränkt sind.
Im Ergebnis kann die Position für
das Anbringen des Kartenschlitzes 31 in einer solchen Weise
festgesetzt werden, dass der Roller 21 der Fingerabdruckleseeinheit 2 gedreht
werden kann, während
der Finger 100 unter Anwendung eines gewissen Drucks diesen
Roller 21 kontaktiert, wenn die kartenartige Vorrichtung 1 an einer
jeweiligen dieser elektronischen Vorrichtungen 3a bis 3e angebracht
ist.
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Der
Kartenschlitz 31 ist mit einem Verbindungsanschluss 31 versehen.
Dann wird die kartenartige Vorrichtung 1 in diesen Kartenschlitz 31 eingesetzt,
um mit der Anschlusseinheit 13 verbunden zu werden, so
dass die kartenartige Vorrichtung 1 elektrisch mit der
elektronischen Vorrichtung 3 verbunden ist.
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Die
Bedienungseingabeeinheit 32 ist mit einer Zehn-Ziffern-Eingabetastatur,
verschiedenen Arten von Funktionstasten und ähnlichem ausgerüstet. Als
Antwort auf eine Tastenbedienung gibt die Bedienungseingabeeinheit 32 ein
Tastendrucksignal an die CPU 61 aus.
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Die
Anzeigeeinheit 33 ist mit einem Bildschirm, wie etwa einem
LCD (Flüssigkristallanzeige (Liquid
Crystal Display) ausgerüstet,
und zeigt darauf, basierend auf Anzeigeinformation, die von der CPU 61 eingeht,
Information an.
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Die
Spracheingabe/Ausgabeeinheit 40 ist zusammengesetzt unter
Verwendung eines Mikrofons 41, eines Lautsprechers 42,
einer Sprachcodier-/Decodiereinheit 43. In der Sprachcodier-/Decodiereinheit 43 wird
ein Sprachsignal (analoges Sprachsignal), das vom Mikrofon 41 eingeht,
durch einen A/D-Umwandler (nicht detailliert dargestellt) in ein
digitales Sprachsignal umgewandelt, und dieses digitale Sprachsignal
wird an die mobile Kommunikationseinheit 50 ausgegeben.
Des Weiteren decodiert die Sprachcodier-/Dekodiereinheit ein Sprachsignal (digitales
Sprachsignal, welches extern über
die mobile Kommunikationseinheit 50 erhalten wird, und D/A-konvertiert
dieses digitale Sprachsignal) in ein analoges Sprachsignal, und
gibt dann dieses analoge Sprachsignal an den Lautsprecher 42 aus.
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Die
mobile Kommunikationseinheit 50 ist mit einer Antenne 51 einer
RF/Übertragungs-/Empfangseinheit 52,
einer Teilnehmer-ID/Endgerät-ID-Speichereinheit 53,
einer Kommunikations-Steuereinheit 54 und ähnlichem
ausgerüstet.
Die Antenne 51 überträgt/empfängt ein
drahtloses Signal, welches Rufempfangs-/Rufübertragungsvorgänge zwischen
der eigenen Antenne 51 und einer drahtlosen Basisstation
(nicht gezeigt) betrifft. In dieser mobilen Kommunikationseinheit 50 führt die
Kommunikationssteuereinheit 54 das für das Handy, welches so einem IMT-2000-standardisierten
Kommunikationssystem (z.B., entweder W-CDMA oder CDMA 2000) entspricht,
verwendete Kommunikationsprotokoll zwischen der eigenen Kommunikationssteuereinheit 54 und
der drahtlosen Basisstation aus. Dementsprechend überträgt/empfängt die
Kommunikationssteuereinheit 54 Sprachsignale, die zu übertragen/empfangen
sind, und führt
auch eine Datenkommunikation aus.
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Die
Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 ist
ausgerüstet
mit einer CPU 561, einem RAM 62, einem Programmspeicher 63,
einem Datenspeicher 64 und einer Eingabe/Ausgabe-Schnittstelleneinheit 65. Während ein
vorgewählter
Speicherbereich des RAM 62 als Arbeitsbereich verwendet
wird, führt
die CPU 61 verschiedene Arten von Steuerprogrammen, die im
Programmspeicher 63 gespeichert sind, aus und überträgt Steuersignale
an die entsprechenden Einheiten, um den gesamten Betrieb der elektronischen Vorrichtung 3 zu
steuern.
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Innerhalb
des Programmspeichers 63 ist ein Benutzeridentifikationsprogramm
gespeichert, welches ein Fingerabdruckidentifikationsprogramm 63a und
ein Sprachaufzeichnungs-Identifikationsprogramm 63b einschließt.
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In
diesem Falle kann die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 alternativ
einen Sprachaufzeichnungs-Identifikations-Betriebsvorgang basierend
auf Sprache („Stimmenausdruck") eines Benutzers,
eingehend von dem Mikrofon 41 kombiniert mit einem Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgang ausführen, wenn
die CPU 61 den Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang
mit Hilfe des Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgangs basierend
auf diesem Fingerabdruck-Identifikationsprogramm 63a ausführt.
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Der
Datenspeicher 64 enthält
einen Fingerabdruckdaten-Speicherbereich 64a und einen Sprachaufzeichnungsdaten-Speicherbereich 64b.
In dem Fingerabdruckdaten-Speicherbereich 64a sind Fingerabdruckdaten
von vorab registrierten regulären
Benutzern gespeichert. In ähnlicher
Weise sind in dem Sprachaufzeichnungsdaten-Speicherbereich 64b Sprachaufzeichnungsdaten
von vorab registrierten regulären
Benutzern gespeichert.
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Betriebsvorgang
zur Benutzeridentifikation
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Als
nächstes
wird jetzt ein Benutzeridentifkations-Betriebsvorgang, der durch
die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 ausgeführt wird,
erklärt.
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Wenn
ein Benutzer die kartenartige Vorrichtung 1 in den Kartenschlitz 31 der
elektronischen Vorrichtung 3 einsetzt, initiiert deren
Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 das Benutzeridentifikationsprogramm 63c,
und führt
dementsprechend den Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgang
aus.
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Bei
dem Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgang wird zuerst eine
solche Anzeige auf der Anzeigeeinheit 33 angezeigt, bei
der die CPU 61 den Benutzer auffordert, den Roller 21 in
einer Richtung zu bewegen, während
der Finger 100 dieses Benutzers diesen Roller 21 unter
Anwendung eines vorbestimmten Drucks kontaktiert. In diesem Falle
kann eine solche Nachricht dem Benutzer unter Verwendung des Lautsprechers 42 überbracht
werden.
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Wenn
der Benutzer den Roller 21 unter Verwendung des Fingers 100,
wie vorher erklärt,
dreht, führt
die Steuereinheit 16 der kartenartigen Vorrichtung 1 einen
Fingerabdruck-Lese-Betriebsvorgang aus,
und überträgt dann
die gelesenen Fingerabdruckdaten von der kartenartigen Vorrichtung 1 über die
beiden Eingabe/Ausgabeschnittstelleneinheiten 17 und 65 zu
der elektronischen Vorrichtung 3.
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Wenn
die Fingerabdruckdaten von der kartenartigen Vorrichtung 1 empfangen
werden, identifiziert die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60,
die sich auf der Seite der elektronischen Vorrichtung 3 befindet,
die empfangenen Fingerabdruckdaten des Benutzers mit den vorab im
Datenspeicher 64 registrierten Fingerabdruckdaten, um zu
beurteilen, ob die empfangenen Fingerabdruckdaten mit den registrierten
Fingerabdruckdaten in Übereinstimmung
gebracht werden. Es ist auch anzumerken, dass zu diesem Zeitpunkt
die Hauptkörper-Funktionseinheit 60 alternativ
Merkmalsmuster aus den jeweiligen Fingerabdruckdaten extrahieren
kann und somit beurteilen kann, ob die empfangenen Fingerabdruckdaten mit
den registrierten Fingerabdruckdaten zur Übereinstimmung gebracht werden,
basierend auf den extrahierten Merkmalsmustern. Da ein Auftreten
einer solchen Verschiebung (Abweichung) in Fingerabdruckdaten vorhergesagt
werden kann, wird außerdem
ein Verifikationsverhältnis „A" zwischen jeweils empfangenen
Fingerabdruckdaten und registrierten Fingerabdruckdaten berechnet.
Diese Verschiebung in diesen Fingerabdruckdaten wird durch eine
Position und Druckstärke
des Fingers 100, der den Roller 21 unter Anwendung
eines gewissen Drucks kontaktiert, hervorgerufen. Wenn das berechnete
Verifikationsverhältnis „A" größer als
oder gleich einem vorbestimmten Referenzwert (zum Beispiel 85 %)
ist, kann die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 alternativ beurteilen,
dass die empfangenen Fingerabdruckdaten mit den registrierten Fingerabdruckdaten
in Übereinstimmung
gebracht werden.
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Als
ein Ergebnis dieses Identifikations-Betriebsvorgangs, zeigt die
Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 dieses
Beurteilungsergebnis auf der Anzeigeeinheit 33 an, und
startet einen Sprachaufzeichnungs-Identifikations-Betrtiebsvorgang,
wenn die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 beurteilt, dass
die empfangenen Fingerabdruckdaten mit den registrierten Fingerabdruckdaten
in Übereinstimmung
gebracht werden.
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Bei
diesem Sprachaufzeichnungs-Identifikations-Betriebsvorgang identifiziert
die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60,
ob eine vom Mikrofon 41 erhaltene Sprachaufzeichnung des
Benutzers mit den registrierten Sprachaufzeichnungsdaten in Übereinstimmung
gebracht werden, die in dem Sprachaufzeichnungsdaten-Speicherbereich 64 des
Datenspeichers 64 registriert worden sind. Wenn die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 beurteilt, dass
die empfangenen Sprachaufzeichnungsdaten mit den registrierten Sprachaufzeichnungsdaten
zur Übereinstimmung
gebracht werden, identifiziert diese Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60,
dass dieser Benutzer der normale Benutzer ist, der vorab registriert
wurde.
-
Es
ist weiterhin zu verstehen, dass, wenn die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 identifiziert, dass
der Benutzer nicht der reguläre
Benutzer ist, indem dieser Benutzeridentifikations-Betriebsablauf ausgeführt wird,
die verschiedenartigen Funktionen der elektronischen Vorrichtung 3 Beschränkungsbedingungen
unterworfen werden.
-
Es
ist auch zu verstehen, dass, während
sowohl Fingerabdruckdaten als auch Sprachaufzeichnungsdaten für eine Mehrzahl
von registrierten Benutzern in dem Datenspeicher 64 gespeichert
werden können,
da die kartenartige Vorrichtung 1 an der elektronischen
Vorrichtung 3 angebracht ist, die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 60 eine
Mehrzahl von Benutzern identifizieren kann. Im Ergebnis kann sowohl
eine benutzbare Funktion als auch eine nichtbenutzbare Funktion
bezüglich
jedes der mehreren registrierten Benutzer alternativ festgesetzt
werden.
-
Es
ist erforderlich, eine solche Betriebsbedingung gemäß einem
Identifikationsergebnisse eines Benutzers festzusetzen. Das bedeutet,
das, falls für
eine vorbestimmte Zeit von der Bedienungseingabeeinheit 32 keine
Bedienung ausgeführt
wird, dieses Identifikationsergebnis gelöscht werden kann und die elektronische
Vorrichtung 3 kann in ihren Eingangszustand versetzt werden.
-
Vorteile der ersten kartenartigen
Einrichtung 1
-
Gemäß der oben
erläuterten
kartenartigen Vorrichtung 1 kann die für das Anbringen dieses eindimensionalen
Bildsensors benötigte
Fläche
verringert werden, und weiterhin kann der Fingerabdrucklesesensor 2 auch
selbst auf einer solchen Speicherkarte von mikrokompakter Art, wie
einer CF-Karte angebracht werden, da das zweidimensionale Bild des Fingers
durch den eindimensionalen Bildsensor erhalten wird. Des weiteren
können
die Kosten der Komponenten, die den Fingerabdrucksensor bilden, wie
etwa das CCD, gegenüber
dem Fall, dass ein zweidimensionaler Fingerabdrucklesesensor vorhanden
ist, reduziert werden. Unter Verwendung dieser Strukturen kann die
Fingerabdruckidentifikationsfunktion leicht auf die allgemein benutzerorientierte elektronische
Vorrichtung 3, z.B., das Mobiltelefon 3a, 3b, 3c (siehe 5 und 6), der
PDA 3d (siehe 7) und die Armbanduhr 3e (siehe 8),
ausgedehnt werden.
-
Weiterhin
kann der Finger 100 bewegt werden, während er entlang der zum eindimensionalen Bildsensor 25 senkrechten
Richtung geführt
wird, da der eindimensionale Bildsensor 25 innerhalb des Rollers 21 angeordnet
ist, der aus dem lichttransparenten Material hergestellt ist, und
weiterhin, da der Finger 100 über die äußere periphere Fläche 21a des Rollers 21 unter
einer solchen Bedingung, dass dieser Finger 100 diese äußere periphere
Fläche 21a unter
Anwendung eines gewissen Drucks kontaktiert. Als ein Ergebnis können sowohl
Deformation als auch Verzerrungen des Fingers 100, welche
während
des Fingerabdrucklesevorganges auftreten, vermieden werden. Des
weiteren kann der Zeitablauf gesteuert werden, wenn die Fingerabdruckdaten durch
den eindimensionalen Bildsensor 25 in einer Richtung erhalten
werden, da die Ausmaße
der Bewegung des Fingers 100 leicht durch den Betrieb des Drehkodierers
gehandhabt werden können.
-
Des
weiteren kann der Roller 21 leicht gedreht werden, und
kann eine höhere
Bedienbarkeit besitzen, da dieser Roller 21 unter einer
solchen Bedingung angebracht ist, dass dieser Roller 21 aus dem
Einsatzanschluss des Kartenschlitzes 31 herausragt. Zusätzlich ragt
diese Fingerabdruckleseeinheit 2 nicht weit aus dem Kartenschlitz 31 heraus, sondern
diese kartenartige Vorrichtung 1 kann hervorragend transportabel
sein, da die Fingerabdruckleseeinheit 2 selbst unter einer
solchen Bedingung kompakt hergestellt werden kann, dass die kartenartige
Vorrichtung 1 an der elektronischen Vorrichtung 3 angebracht
ist.
-
Des
weiteren ist es möglich,
die illegalen Verwendungen der elektronischen Vorrichtung 3,
die illegalen Zugriffe auf die in der elektronischen Vorrichtung 3 gespeicherte
persönliche
Information, und auch die illegalen Zugriffe auf die in der kartenartigen Vorrichtung 1 gespeicherte
persönliche
Information zu verhindern, da der Betrieb der elektronischen Vorrichtung 3 basierend
auf dem Identifikationsergebnis des Benutzers beschränkt werden
kann.
-
Es
ist weiterhin anzumerken, dass in der oben beschriebenen ersten
Ausführungsform,
wenn die kartenartige Vorrichtung 1 an der elektronischen Vorrichtung 3 angebracht
ist, der Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang basierend auf den
Fingerabdruckdaten durch die elektronische Vorrichtung 3 ausgeführt wird.
Die vorliegende Erfindung ist aber nicht nur auf diese erste Ausführungsform
beschränkt.
Alternativ kann ein Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang nur
in einem solchen Fall ausgeführt
werden, dass Benutzeridentifikation erforderlich ist, während die
kartenartige Vorrichtung 1 ständig an der elektronischen
Vorrichtung 3 angebracht ist, zum Beispiel, wenn eine elektronische
kommerzielle Transaktion über
ein Kommunikationsnetz, wie etwa das Internet, unter Verwendung
der mobilen Kommunikationseinheit 50 ausgeführt wird.
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Des
Weiteren wird in der ersten Ausführungsform
der Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang
in der elektronischen Vorrichtung 3 ausgeführt. Alternativ
kann ein solcher Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang durch andere
elektronische Vorrichtungen (z.B. ein Server) ausgeführt werden, die
an das Kommunikationsnetz angeschlossen sind.
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Zweite kartenartige Vorrichtung 7
-
Als
nächstes
wird jetzt eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erklärt.
-
In
dieser zweiten Ausführungsform
wird ein Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang in einer kartenartigen
Vorrichtung 7 basierend auf einem Fingerabdruck ausgeführt. Es
ist anzumerken, dass die gleichen Bezugszeichen wie in der oben
erläuterten ersten
Ausführungsform
zur Bezeichnung derselben oder ähnlicher
Struktureinheiten bezüglich
der zweiten Ausführungsform
verwendet werden.
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9 zeigt
schematisch eine interne Anordnung der kartenartigen Vorrichtung 7 gemäß der zweiten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Diese kartenartige Vorrichtung 7 enthält einen Programmspeicher 71,
in dem ein Fingerabdruckidentifikationsprogramm gespeichert ist,
und einen Datenspeicher 72, in dem Fingerabdruckdaten regulärer Benutzer
gespeichert sind.
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In
der zweiten Ausführungsform
wird ein Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang basierend auf einem
Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgang auf der Seite einer
Steuereinheit 16 der kartenartigen Vorrichtung 7 ausgeführt. In
diesem Falle führt
die Steuereinheit 16 den Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgang
gemäß dem in
dem Programmspeicher 71 gespeicherten Fingerabdruckidentifikationsprogramm
aus. In diesem Fingerabdruckidentifkations-Betriebsvorgang identifiziert
die Steuereinheit 16 solche Fingerabdruckdaten, die auf
der Basis der eindimensionalen Fingerabdruckdaten, die von der Fingerabdruck-Leseeinheit 2 beschafft
wurden, synthetisiert wurden bezüglich
solcher Fingerabdruckdaten, die in dem Datenspeicher 72 gespeichert
wurden. Ein Identifikationsergebnis wird der elektronischen Vorrichtung 3 über die
Eingabe-/Ausgabe-Schnittstelleneinheit 17 mitgeteilt.
Nach dem Empfang dieses mitgeteilten Identifikationsergebnisses
kann die elektronische Vorrichtung 4 eine Ausführung einer
speziellen Funktion erlauben und/oder verbieten.
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Die
oben beschriebene kartenartige Vorrichtung 7 gemäß der zweiten
Ausführungsform
kann den Benutzer basierend auf dem Fingerabdruck identifizieren,
bevor diese kartenartige Vorrichtung 7 mit der elektronischen
Vorrichtung 3 verbunden ist. Es leuchtet ein, dass die
Steuereinheit 16 dieser kartenartigen Vorrichtung 7 alternativ
den Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgang ausführen kann, unter
einer solchen Bedingung, dass die kartenartige Vorrichtung 7 an
der elektronischen Vorrichtung 3 angebracht ist.
-
Weiterhin
kann, in dem Fall, dass geheime Information in dem Speicher 15 der
kartenartigen Vorrichtung 7 gespeichert wurde, die Steuereinheit 16 dieser
kartenartigen Vorrichtung 7 die Übertragung/den Empfang von
Daten zwischen der kartenartigen Vorrichtung 7 selbst und
der elektronischen Vorrichtung 3 beschränken, um eine illegale Benutzung
der im Speicher 15 gespeicherten geheimen Information zu
verhindern, wenn über
den eindimensionalen Bildsensor 25 beschaffte Fingerabdruckdaten nicht
mit den Fingerabdruckdaten, die im Datenspeicher 72 gespeichert
wurden, in Übereinstimmung
gebracht werden.
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Dritte kartenartige Vorrichtung 8
-
Als
nächstes
wird jetzt eine dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutert.
Es ist anzumerken, dass die gleichen Bezugszeichen, wie in der oben
erläuterten
ersten Ausführungsform gezeigt,
zur Bezeichnung der gleichen oder ähnlicher Struktureinheiten
mit Bezug auf die dritte Ausführungsform
verwendet werden.
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Wie
in 10 gezeigt, enthält eine kartenartige Vorrichtung 8 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung einen Verschlüsselungsschaltkreis 81 und
einen Speicher für
einen geheimen Verschlüsselungscode 82,
in dem geheime Verschlüsselungscodes
gespeichert sind. Die Signalverarbeitungseinheit 14, der
Speicher 15, die Steuereinheit 16, der Verschlüsselungsschaltkreis 81 und der
Speicher für
geheimen Verschlüsselungscode 82 dieser
kartenartigen Vorrichtung 8 sind in einem Identifikationschip
mit manipulationssicherer Charakteristik integriert.
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Der
Ausdruck „manipulationssicher" schließt eine
Funktion ein, die in gewissem Umfang in der Lage ist, physikalischen
Erschütterungen
(illegalen Zugriffen, Veränderungen
usw.) zu widerstehen. Mit anderen Worten, ist diese kartenartige
Vorrichtung 8 mit einer solchen physikalischen Struktur
und einer Verhinderungseinrichtung wie folgt ausgerüstet: die physikalische
Struktur erlaubt keine illegalen Zugriffe auf diese kartenartige
Vorrichtung 8, die von einer externen Quelle ausgehen.
Weiterhin kann die Verhinderungseinrichtung, in einem solchen Fall,
dass versucht wird, die kartenartige Vorrichtung 8 zu demontieren,
um die geheimen Codes und ähnliches
zu analysieren, gefälschte
Daten, modifizierte Daten, veränderte
Daten und ähnliches
in der Weise verhindern, dass die Schaltung des IC-Chips selbst
elektrisch zerstört
wird.
-
Der
Verschlüsselungsschaltkreis 81 verschlüsselt von
der Steuereinheit 16 zusammengesetzte Fingerabdruckdaten
basierend auf einem speziellen geheimen Verschlüsselungscode, der speziell für diese
kartenartige Vorrichtung 8 konstruiert ist, und in dem
Speicher für
geheimen Verschlüsselungscode 82 gespeichert
wurde, und überträgt diese verschlüsselten
Fingerabdruckdaten dann über
die Eingabe/-Ausgabe-Schnittstelleneinheit 17 zur
elektronischen Vorrichtung 3. In dieser elektronischen Vorrichtung 3 werden
die verschlüsselten
Fingerabdruckdaten unter Verwendung eines Entschlüsselungscodes
dechiffriert, und dann wird ein Fingerabdruckidentifikations-Betriebsvorgang ausgeführt. Danach
steuert die Hauptkörperfunktions-Steuereinheit 16 eine
Funktion, die von dem Benutzer ausgeführt werden kann, als Antwort
auf ein Identifikationsergebnis. Alternativ kann die elektronische
Vorrichtung 3 sowohl den Dechiffrier-Betriebsvorgang als auch den Identifikations-Betriebsvorgang
nicht durch die elektronische Vorrichtung 3 selbst ausführen, sondern
sie kann die verschlüsselten
Fingerabdruckdaten, die von der kartenartigen Vorrichtung 8 übertragen
wurden, an einen in einem Netz befindlichen Server übertragen,
so dass dieser Server den Dechiffrier-Betriebsvorgang und den Identifikations-Betriebsvorgang
ausführen
kann.
-
In
dieser dritten Ausführungsform
entspricht der oben erläuterte „geheime
Verschlüsselungscode" einer solchen Code-Information,
die verwendet wird, um Verschlüsselungs/Entschlüsselungsvorgänge basierend
auf einem so genannten „PKI
(öffentliche Code-Infrastruktur-Public
Key Infrastructure)-Verschlüsselungssystem". Es ist anzumerken,
dass Information, die mit diesen geheimen Verschlüsselungscode
verschlüsselt
wurde, nur unter Verwendung eines dazugehörigen PKI-Entschlüsselungscodes
dechiffriert werden kann.
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Als
Folge können
gemäß der kartenartigen Vorrichtung 8 dieser
dritten Ausführungsform,
da die Fingerabdruckdaten, die basierend auf dem geheimen Verschlüsselungscode
von dem Verschlüsselungsschaltkreis 81 codiert
wurden, zur elektronischen Vorrichtung 3 übertragen
werden, oder über diese
elektronische Vorrichtung 3 zu dem im Netz bereitgestellten
Server übertragen
werden, weder die elektronische Vorrichtung 3 noch der
im Netz vorhandene Server die verschlüsselten Fingerabdruckdaten nicht
dechiffrieren, außer
wenn entweder diese elektronische Vorrichtung 3 oder der
Netzserver den PKI-Entschlüsselungscode
besitzt, der den bezüglich des
oben beschriebenen geheimen Verschlüsselungscodes gepaarten Code
darstellt. Im Ergebnis kann die kartenartige Vorrichtung 8 den
Missbrauch der Fingerabdruckdaten verhindern, und kann weiterhin
den Sicherheitsaspekt verbessern.
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Vierte kartenartige Vorrichtung 9
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Als
nächstes
wird jetzt eine vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutert.
Es ist anzumerken, dass die gleichen Bezugszeichen wie in der oben
erläuterten
ersten Ausführungsform zur
Bezeichnung der gleichen oder ähnlicher
Struktureinheiten bezüglich
der vierten Ausführungsform verwendet
werden.
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11A bis 11C stellen
illustrative Beispiele der Außenansicht
von über
USB-anschließbaren transportablen
Flash-Speichern, die einer kartenartigen Vorrichtung 9 gemäß der vierten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung entsprechen. In jedem der USB-anschließbaren transportablen Flash-Speicher,
gezeigt in 11A, 11B und 11C ist ein USB(Universal Serial Bus)-Anschluss 92 mit
einem Kantenbereich 91 eines Gehäuses 90 versehen,
eine Fingerabdruckleseeinheit 2 ist an einer Kantenfläche des
Gehäuses 90 vorgesehen, und
ein Roller 21 ragt aus der Kantenfläche heraus. Des Weiteren ist
ein Flash-Speicher(Flash EPROM: Erasable Programmable Read-Only Memory)-Blitz EPROM:
löschbarer
programmierbarer Festwertspeicher) innerhalb des Gehäuses 90 gelagert,
und kann als eine externe Speichervorrichtung verwendet werden.
-
Da
diese kartenartigen Vorrichtungen 9 abnehmbar an der elektronischen
Vorrichtung (z.B., PDA und Personalcomputer) angebracht sind, die
mit einer seriellen Schnittstellenschaltung ausgerüstet sind,
die basierend auf dem USB-Standard konstruiert ist, können Daten
zwischen diesen kartenartigen Vorrichtungen 9 und der elektronischen
Vorrichtung übertragen/empfangen
werden.
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Als
nächstes
folgt eine Beschreibung der funktionellen Struktur der in 12 gezeigten
kartenartigen Vorrichtung 9. Wie in 12 gezeigt,
enthält diese
kartenartige Vorrichtung 9 einen USB-Eingabe/Ausgabe-Schnittstellenschaltkreis 93,
eine Verschlüsselungseinheit 81,
einen Speicher für
geheimen Verschlüsselungscode 82,
in dem geheime Verschlüsselungscodes
gespeichert sind, eine Signalverarbeitungseinheit 14, einen
Speicher 15, eine Steuereinheit 16 und eine Fingerabdruckleseeinheit 2. Ähnlich wie
in der oben erläuterten
dritten Ausführungsform
sind die Signalverarbeitungseinheit 14, der Speicher 15,
die Steuereinheit 16, die Verschlüsselungseinheit 18 und
auch der Speicher für
geheimen Verschlüsselungscode 82 in
einem hoch integrierten (LSI – Large
Scaled Integration)Chip integriert, der die oben definierte manipulationssichere Charakteristik
hat).
-
Während basierend
auf den PKI-Verschlüsselungssystem-Passwörtern generierte
elektronische Zertifikate und ähnliches
in dem Flash-Speicher in dieser kartenartigen Vorrichtung 9 gespeichert wurden,
drückt
die kartenartige Vorrichtung 9 die elektronischen Zertifikate
und die Passwörter
unter Benutzung als „Token" (Sendeberechtigungszeichen) bezeichneter
spezieller Daten aus, und sendet dann diese verarbeiteten elektronischen
Zertifikate und Passwörter
entweder zu einer elektronischen Vorrichtung, die über die
USB-Anschlusseinheit 92 angeschlossen ist, oder über die
elektronische Vorrichtung zu einem Netz aus. Zu diesem Zeitpunkt wird
die kartenartige Vorrichtung 9 so gesteuert, dass die elektronischen
Zertifikate nicht zur elektronischen Vorrichtung 3 gesendet
werden können,
bis ein Benutzeridentifikations-Betriebsvorgang basierend auf einem
durch die Fingerabdruck-Leseeinheit 3 gelesenen Fingerabdruck
vollendet wurde.
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Als
eine Modifikation dieser vierten Ausführungsform kann der Identifikations-Betriebsvorgang der
Fingerabdruckdaten auf der Seite der elektronischen Vorrichtung 3,
an die die kartenartige Vorrichtung 9 angeschlossen ist,
in ähnlicher
Weise wie in der ersten Ausführungsform,
auf der Seite der kartenartigen Vorrichtung 9 in ähnlicher
Weise wie in der zweiten Ausführungsform,
oder einem zur Identifikation bestimmten Server, der über ein
Netz an die kartenartige Vorrichtung 9 angeschlossen ist,
ausgeführt werden.
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In
einem solchen Fall, dass der Identifikations-Betriebsvorgang der
Fingerabdruckdaten von dem an das Netz angeschlossenen zur Identifikation bestimmten
Server ausgeführt
wird, können
die Fingerabdruckdaten vom Verschlüsselungsschaltkreis basierend
auf dem geheimen Verschlüsselungscode verschlüsselt werden,
um die verschlüsselten
Fingerabdruckdaten zu übertragen,
wenn Fingerabdruckdaten über
die in der elektronischen Vorrichtung vorgesehene Kommunikationseinheit
zu dem der Identifikation dienenden Server übertragen werden.
-
Als
Folge kann ein als persönliche
Information dienendes elektronisches Zertifikat nicht verwendet
werden, bevor die Benutzeridentifikation basierend auf dem durch
die Fingerabdruckleseeinheit 2 gelesenen Fingerabdruck
vollendet ist, in einem solchen Fall, dass Benutzeridentifikation
erforderlich ist, z.B., bei einem elektronischen Geschäftsvorgang. Dementsprechend
ist es möglich,
Missbrauch solcher persönlicher
Information, wie der elektronischen Zertifikate und der Passwörter zu
vermeiden, die in der kartenartigen Vorrichtung 9 gespeichert
wurden, und es ist auch möglich,
Fälschungsaktivitäten durch Dritte
zu verhindern.