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DE60310177T2 - Gestell mit Gelenkvorrichtungen für Stützarme - Google Patents

Gestell mit Gelenkvorrichtungen für Stützarme Download PDF

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DE60310177T2
DE60310177T2 DE2003610177 DE60310177T DE60310177T2 DE 60310177 T2 DE60310177 T2 DE 60310177T2 DE 2003610177 DE2003610177 DE 2003610177 DE 60310177 T DE60310177 T DE 60310177T DE 60310177 T2 DE60310177 T2 DE 60310177T2
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DE
Germany
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frame
hinge pin
plate
bolt
arm
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DE2003610177
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Jean-Paul Verchere
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Manitowoc Crane Group France SAS
Original Assignee
Potain SA
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C23/00Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes
    • B66C23/62Constructional features or details
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C23/00Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes
    • B66C23/62Constructional features or details
    • B66C23/72Counterweights or supports for balancing lifting couples
    • B66C23/78Supports, e.g. outriggers, for mobile cranes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Jib Cranes (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gestell, das Arme für die Abstützung auf dem Erdboden umfasst, von denen jeder mit einer Gelenkvorrichtung am Gestell befestigt ist, für eine Maschine, insbesondere eine Hebemaschine und noch spezieller für einen Turmdrehkran.
  • Im Bereich der Turmdrehkräne sind unter anderem Kräne bekannt, die mit einem festen Gestell auf dem Boden stehen. Für diese Art Kräne besteht die häufigste Anordnung zur Abstützung auf dem Boden aus vier Stützarmen, die eine Gelenkverbindung mit dem Gestell haben. Jeder Arm der aus Blech hergestellt ist und eine kastenförmige Struktur hat, besitzt an seinem freien Ende einen verstellbaren Fuß zur Abstützung auf dem Boden. Das andere Ende dieses Stützarms ist um einen vertikalen Bolzen beweglich am Gestell befestigt, was für den Transport des Krans das Einklappen des Arms gegen das Gestell erlaubt. Die Gelenkvorrichtung zwischen Arm und Gestell ist eine Gabel/Zapfen-Verbindung mit einem einfachen Bolzen, wobei die Gabel von einem oberen Blech des Gestells und einem unteren Blech des Gestells (in einem Winkelbereich dieses Gestells) gebildet wird, mit einem vertikalen Spiel, das die Montage des Arms am Gestell und das Schwenken dieses Arms ermöglicht. Das Spiel muss Toleranzen für das Übereinanderlegen der Bleche berücksichtigen, die die kastenförmige Struktur des Arms bilden, und auch die Toleranzen bei der Herstellung des Gestells. Demnach kann dieser Spielraum relativ groß sein und Werte in der Größenordnung von 15 mm erreichen.
  • Die korrekte Abstützung des Krans in Arbeitsstellung auf den vier ausgebreiteten Armen wird durch einen einwandfreien Kontakt zwischen der oberen Stützfläche der Arme einerseits und der unteren Stützfläche des oberen Blechs des Gestells andererseits gewährleistet. Das obengenannte Spiel befindet sich also im unteren Bereich der Arme und des Gestells.
  • Umgekehrt ist beim Transport des Krans jeder Arm auf dem unteren Blech des Gestells abgestützt, und zwar aufgrund des Gewichts dieses Arms. Das Spiel befindet sind also im oberen Bereich der Arme und des Gestells.
  • Während der Abstützung des Krans auf dem Boden werden die Arme nacheinander mit ihren jeweiligen Füßen auf dem Boden abgestützt. Beim Abstützen eines Arms auf dem Boden senkt sich das Gestell ab, bis es mit der Stützfläche seines oberen Blechs mit der oberen Stützfläche des betreffenden Arms in Berührung kommt. In diesem Augenblick gleitet also das Gestell nach unten, und zwar entlang dem Gelenkbolzen zwischen Arm und Gestell.
  • Der Nachteil einer solchen Gelenkvorrichtung, insbesondere im Fall eines Stützarms großer Länge und relativ geringer Höhe im Bereich der Gelenkverbindung, besteht in dem beträchtlichen Risiko, dass sich im Augenblick der Abstützung des Krans auf dem Boden der Arm am Gelenkbolzen verklemmt. Tatsächlich bestimmt das Verhältnis zwischen der Länge und der Höhe des Arms einen Reibungskoeffizienten, der einen bestimmten Wert nicht übersteigen darf, damit der Arm entlang dem Gelenkbolzen zum Gestell frei gleiten kann. Infolge der so beobachteten Verklemmung und unter Berücksichtigung des vorstehend erörterten Spiels kommt die obere Abstützung des Arms gegen die Stützfläche des oberen Blechs des Gestells nicht zustande, und die korrekte Übertragung der Kräfte zwischen dem Gestell und dem Stützarm findet nicht statt, was das Gestell beschädigen kann und als Folge hiervon den Kran aus dem Gleichgewicht bringen oder ruckartige Stöße beim Lösen der Verklemmung verursachen kann.
  • Das Dokument FR-A-673782 beschreibt eine analoge Anordnung zur Abstützung am Boden für ein Transportfahrzeug einer Hebemaschine wie etwa einem Kran, wobei dieses Fahrzeug ein Gestell hat, das mit vier Stützarmen am Boden ausgestattet ist, und jeder der Stützarme am Gestell mit einer Gelenkvorrichtung montiert ist, die einen im wesentlichen senkrechten Gelenkbolzen umfasst, der sich zwischen einem unteren Blech oder Träger des Gestells und einem oberen Blech oder Träger des Gestells erstreckt, wobei der Gelenkbolzen demnach über seine Höhe jeweils den Bereich eines Endes des Stützarms durchquert. Genauer gesagt durchquert dieser Gelenkbolzen Bohrungen, die in dem unteren und dem oberen Blech des Gestells und im Bereich des Endes des Stützarms ausgeführt sind. Im oberen Teil des Gelenkbolzens in Höhe des oberen Blechs des Gestells sind Mittel zum Blockieren der Drehung des Gelenkbolzens vorgesehen, und zwar mit Verriegelungskeil. Dieses Dokument dient als Grundlage für die Präambel des Anspruchs 1.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden, indem sie eine perfektionierte Gelenkvorrichtung für die Stützarme liefert, die in Arbeitsstellung eine sichere und dauerhafte Abstützung dieser Arme gegen das Gestell gewährleistet, so dass eine einwandfreie Übertragung der Kräfte zwischen dem Arm und dem Gestell dank einer „Rückgewinnung" der Montage-Spielräume gesichert ist.
  • Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung ein Gestell, das Arme für die Abstützung am Boden umfasst, von denen jeder mit einer Gelenkvorrichtung am Gestell befestigt ist, für eine Maschine, insbesondere eine Hebemaschine und noch spezieller für einen Turmdrehkran, wobei die Gelenkvorrichtung für jeden der Stützarme folgendes umfasst:
    • – einen im wesentlichen vertikalen Gelenkbolzen, der sich zwischen einem unteren Blech und einem oberen Blech des Gestells erstreckt und jeweils über seine Höhe den Bereich eines Endes des Stützarms durchquert;
    • – im unteren und im oberen Blech des Gestells und im Bereich des Endes des Stützarms Bohrungen, die von dem Gelenkbolzen durchquert werden;
    • – im oberen Teil des Gelenkbolzens und im Bereich des oberen Blechs des Gestells Mittel zum Blockieren der Drehung des Gelenkbolzens, bezogen auf dieses obere Blech;
    wobei dieses Gestell dadurch gekennzeichnet ist, dass:
    • – die Bohrung des unteren Blechs des Gestells einen Durchmesser hat, der größer ist als der Durchmesser der Bohrungen des Arms und des oberen Blechs des Gestells;
    • – im unteren Teil des Gelenkbolzens ein ringförmiger Absatz einen unteren Kopf dieses Bolzens mit einem Durchmesser abgrenzt, der der Bohrung des unteren Blechs des Gestells entspricht, während der Durchmesser dieses Bolzens oberhalb seines Absatzes den Bohrungen des Arms und des oberen Blechs des Gestells entspricht;
    • – im oberen Teil des Gelenkbolzens, und zwar in Höhe des oberen Blechs des Gestells, Mittel vorgesehen sind zum Positionieren des Gelenkbolzens und um diesen, bezogen auf dieses obere Blech, nach oben zu ziehen; in der Weise, dass durch Ausüben einer Zugbewegung auf den Gelenkbolzen nach oben, dieser Bolzen den Arm mittels seines Absatzes nach oben zieht und so die Oberseite des Arms gegen die Unterseite des oberen Blechs des Gestells drückt.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung umfassen die Mittel zum Positionieren und zum Blockieren der Drehung des Gelenkbolzens eine Platte zum Positionieren und zum Blockieren des Bolzens, wobei diese Platte horizontal über dem oberen Blech des Gestells liegt, und wobei diese Platte umfasst:
    • – einerseits, am oberen Ende des Bolzens, mindestens ein Loch, das vorgesehen ist, um ein Teil zum Positionieren und zum Hochziehen dieses Bolzens aufzunehmen;
    • – andererseits, exzentrisch bezogen auf das obere Ende des Gelenkbolzens, mindestens ein anderes Loch, das vorgesehen ist, um einen Stift zum Blockieren der Drehung dieses Bolzens aufzunehmen.
  • Bei einem speziellen Ausführungsbeispiel umfassen die Mittel zum Positionieren und zum Hochziehen des Gelenkbolzens mindestens eine Zugschraube, die vorgesehen ist, um durch das entsprechende Loch in der Platte zum Positionieren und Blockieren hindurch eingeführt zu werden, und mindestens ein Loch mit Innengewinde, das im oberen Ende des Gelenkbolzens ausgeführt ist, wobei die oder jede Zugschraube in dem entsprechenden Loch mit Innengewinde des Bolzens festgezogen wird.
  • Demnach besteht die der Erfindung zugrunde liegende Idee darin, die Gelenkverbindung jedes Stützarms am Gestell nicht mehr durch einen einfachen Bolzen, sondern mittels eines mit einem Absatz versehenen Bolzens herzustellen, der nach oben gezogen werden kann, insbesondere mittels einer Zugschraube, um den oberen Teil des Arms und das obere Blech des Gestells zusammenzuführen.
  • Auf diese Weise werden die angelenkten Stützarme dauerhaft in ihrer oberen Abstützstellung unter dem oberen Blech des Gestells gehalten, die ihre Stellung während des Betriebs ist, was die folgenden Vorteile bietet:
    • – Da die Stützarme dauerhaft mittels des Bolzens in Abstützstellung gehalten werden, wie eben beschrieben wurde, wird die Gleitbewegung zwischen Arm und Bolzen im Augenblick des Abstützens des Krans auf dem Boden vermieden, und folglich beseitigt man jede Gefahr eines Verklemmens des Arms auf dem Bolzen.
    • – Infolgedessen ist eine maximale Stützfläche zwischen jedem Arm und dem Gestell gewährleistet, was eine einwandfreie Übertragung der Kräfte zwischen dem Gestell und den Stützarmen sichert, also zwischen dem Kran und dem Boden.
    • – Darüber hinaus ermöglicht die vertikale Beweglichkeit des Gelenkbolzens in Verbindung mit den Mitteln, diesen Bolzen nach oben zu ziehen, eine „Rückgewinnung" der großen Spielräume für die Konstruktion und die Montage sowohl des Gestells als auch der Arme.
    • – Schließlich bewahrt die Gelenkvorrichtung, die Gegenstand der Erfindung ist, ihre einfache und wirtschaftliche Struktur, da sie gebräuchliche Komponenten verwendet, wie etwa Platte, Bolzen, Schraube und Stift, und zwar in sehr begrenzter Anzahl.
  • Die Erfindung wird besser verstanden werden mit Hilfe der folgenden Beschreibung mit Bezug auf den beigefügten schematischen Zeichnungssatz, der beispielhaft ein Ausführungsbeispiel dieses Gestells mit Stützarm auf dem Boden zeigt:
  • 1 ist eine Seitenansicht eines Turmdrehkrans, dessen feststehendes Gestell der vorliegenden Erfindung entspricht;
  • 2 ist eine perspektivische Gesamtansicht des feststehenden Gestells des Krans der 1 mit ausgefahrenen Stützarmen;
  • 3 ist eine Schnittansicht der Gelenkvorrichtung eines Stützarms entlang III-III der 2;
  • 4 ist eine Draufsicht auf diese Gelenkvorrichtung.
  • 1 zeigt einen zusammenklappbaren Turmdrehkran, der in allgemein bekannter Weise folgendes umfasst: ein feststehendes Gestell 2, das auf dem Boden 3 abgestützt ist; ein drehendes Gestell 4, das auf dem feststehenden Gestell 2 mittels einer Drehvor richtung 5 montiert ist; einen Mast 6, der an seinem unteren Teil auf dem Drehgestell 4 mit Gelenkverbindung montiert ist; einen Verteilerausleger 7, der an der Spitze des Mastes 6 angelenkt ist; eine Haltevorrichtung 8 des Auslegers 7.
  • Das feststehende Gestell 2, das in 2 gesondert gezeigt ist, hat vier Stützarme 9, die in Kreuz-Position für die Betriebsstellung des Krans ausgefahren werden können und für den Transport des Krans gegen das Gestell 2 geklappt werden können. Jeder Stützarm 9, der aus Blech gefertigt ist, bildet eine Art von kastenförmigem Träger, dessen eines Ende mit einer Ecke des festen Gestells 2 durch eine Gelenkvorrichtung 10 verbunden ist, und dessen anderes Ende einen verstellbaren Fuß 11 zum Abstützen auf dem Boden trägt.
  • Die Erfindung betrifft speziell die Gelenkvorrichtung 10, die detailliert in den 3 und 4 dargestellt ist.
  • Das feststehende Gestell 2 umfasst ein unteres waagrechtes Blech 12 und ein oberes waagrechtes Blech 13 mit der gleichen Kontur. Diese übereinander liegenden zwei Bleche 12 und 13 bilden vier gabelförmige Konfigurationen, an denen jeweils die hinteren Enden der vier Stützarme 9 um senkrechte Bolzen 14 beweglich montiert sind, wobei jedes Ende zwischen dem unteren Blech 12 und dem oberen Blech 13 steckt.
  • Um einen senkrechten Bolzen 14 aufzunehmen, hat das untere Blech 12 des Gestells 2 in jedem gabelförmigen Teil eine Bohrung 15 mit dem Durchmesser D. Das obere Blech 13 des Gestells 2 hat koaxial zur dieser Bohrung 15 eine andere Bohrung 16 mit kleinerem Durchmesser d.
  • In den unteren und oberen Blechen des hinteren Endes des Stützarms 9 sind Bohrungen 17 beziehungsweise 18 ausgeführt, die koaxial sind und den gleichen Durchmesser d haben, der gleich demjenigen der Bohrung 16 des oberen Blechs 13 des Gestells 2 ist.
  • Das untere Blech 12 ist in dem Teil, in dem die Bohrung 15 sitzt, verdoppelt durch ein Verstärkungsblech 19, das eine Bohrung mit dem gleichen Durchmesser D aufweist. Analog ist ein Verstärkungsblech 20, das fest verbunden ist mit dem oberen Blech 13 des Gestells 2, im Bereich der Bohrung 16 vorgesehen, wobei das Verstärkungsblech eine Bohrung mit dem gleichen Durchmesser d aufweist.
  • Der allgemein zylinderförmige Gelenkbolzen 14 weist in seinem unteren Bereich einen ringförmigen Absatz 21 auf, der einen unteren Kopf 22 dieses Bolzens 14 mit Durchmesser D abgrenzt, der dem Durchmesser der Bohrung 15 des unteren Blechs 12 des Gestells 2 entspricht. Oberhalb des Absatzes 21, und zwar bis zum oberen Ende 23 des Gelenkbolzens 14, ist der Durchmesser d dieses Bolzens 14 konstant und entspricht dem Durchmesser der Bohrungen 17 und 18 des Arms 9 und der Bohrung 16 des oberen Blechs 13 des Gestells 2.
  • Am oberen Ende 23 des Gelenkbolzens 14 sind an diametral entgegengesetzten Stellen zwei Löcher 25 mit Innengewinde ausgeführt, die vertikal durchgebohrt sind.
  • Die Gelenkvorrichtung 10 umfasst weiterhin eine Platte 26 zum Positionieren und zum Blockieren des Bolzens 14, wobei die Platte 26 die Form einer Scheibe hat, die durch eine radiale Lasche verlängert ist. In der Platte 26 sind zwei Löcher 27 ausgeführt, deren Achsabstand demjenigen zwischen den zwei Löchern 25 mit Innengewinde des Gelenkbolzens 14 entspricht. Wenn die Gelenkvorrichtung 10 montiert ist, stützt sich die Platte 26 zum Positionieren und zum Blockieren auf der Verstärkungsplatte 20 ab, die mit dem oberen Blech 13 des Gestells 2 fest verbunden ist. Zwei Zugschrauben 28 mit Blockierung werden von oben durch die jeweiligen Löcher 27 der Platte 26 gesteckt und jeweils in den zwei Löchern 25 mit Innengewinde des Bolzens 14 festgezogen.
  • In der radialen Lasche der Platte 26 ist ein weiteres Loch 29 ausgeführt, das also bezogen auf den Gelenkbolzen 14 seitlich versetzt ist. Dieses weitere Loch 29 nimmt einen Stift 30 zum Blockieren der Drehbewegung auf, der auch in die entsprechenden Löcher im oberen Blech 13 und seiner Verstärkungsplatte 20 eingeführt wird.
  • Das Funktionieren und die Verwendung der vorstehend beschriebenen Gelenkvorrichtung 10 verlaufen folgendermaßen:
    Bei der Montage eines Stützarms 9 am feststehenden Gestell 2 des Turmdrehkrans wird der Arm 9 in eines der gabelförmigen Teile dieses Gestells 2 gesteckt und so positioniert, dass seine Bohrungen 17 und 18 mit den entsprechend Bohrungen 15 und 16 des Gestells 2 übereinstimmen.
  • Der Gelenkbolzen 14 wird durch die Bohrung 15 des unteren Blechs 12 des Gestells 2 eingeführt und nacheinander in die anderen Bohrungen 17, dann 18 und schließlich 16 gesteckt, bis sich sein ringförmiger Absatz 12 unter dem Arm 9 aufstützt. Der untere Kopf 22 des Bolzens 14 sitzt dann in der Bohrung 15 mit dem entsprechenden Durchmesser D des unteren Blechs 12 des Gestells 2, während das obere Ende 23 des Bolzens 14 in die Höhe des oberen Blechs 13 und seines Verstärkungsblechs 20 gelangt ist.
  • Schließlich wird der Blockierstift 30 der Positionierungs-Platte 26 eingesetzt sowie diese Platte 26 selbst, die demnach auf dem Verstärkungsblech 20 aufliegt. Endlich werden die Zugschrauben 28 eingesetzt und in den entsprechenden Löchern 25 mit Innengewinde festgezogen. Der Gelenkbolzen 14 wird infolgedessen nach oben gezogen, wobei dieser Vorgang des Ziehens in der 3 mit einem Pfeil T dargestellt ist. Der Bolzen 14 zieht den Arm 9 mittels seines Absatzes 21 mit sich nach oben. Der Arm 9 wird so dem oberen Blech 13 des Gestells 2 angenähert, wobei die obere Fläche 31 des Arms 9 gegen die untere Fläche 32 des oberen Blechs 13 hin geführt wird. Jedoch werden die Zugschrauben 28 nicht bis zum Blockieren des Arms 9 festgezogen, denn man muß sicherstellen, dass dieser Arm 9 frei drehbar bleibt, um ausgefahren oder eingezogen zu werden.
  • Jeder Stützarm 9 hat am Ende ein vernachlässigbares vertikales Spiel, was eine dauerhafte Abstützstellung am oberen Blech 13 des festen Gestells 2 des Krans für den Betrieb gewährleistet und infolgedessen eine einwandfreie Übertragung der Kräfte zwischen dem Gestell 2 und den Stützarmen 9, also zwischen der Struktur des Krans und dem Boden 3.
  • Außerdem erhöhen die Verstärkungsbleche 19 und 20 die Sicherheit des festen Sitzes des Gelenkbolzens 14 in seinem unteren und seinem oberen Bereich, und zudem ge währleistet das Verstärkungsblech 20 eine Versteifung des oberen Blechs 13 des Gestells 2, das während des Betriebs einem Biegemoment ausgesetzt ist.
  • Die Erfindung ist vorstehend im Rahmen ihrer Anwendung bei einem Turmdrehkran mit feststehendem Gestell 2 mit beweglich montierten Armen 9 in Einblock-Konfiguration beschrieben worden. Diese Erfindung ist auch anwendbar im Fall von Teleskop-Armen, wobei die betroffene Vorrichtung der beweglichen Montage des äußeren Elements jedes Teleskop-Arms dient.
  • Die gleiche Gelenkvorrichtung ist auch auf alle Hebe-Maschinen und Hebe-Geräte oder dergleichen anwendbar, die für ihre Stabilisierung in Betriebsstellung mit Armen zur Abstützung am Boden versehen sind, zum Beispiel: bewegliche Kräne, Hängebühnen für den Einsatz von Bedienungspersonal in der Höhe, Kräne auf Lastwagen.
  • Außerdem würde man den Rahmen der vorliegenden Erfindung, wie sie in den anhängenden Ansprüchen definiert ist, nicht verlassen, wenn man:
    • – die Anzahl der Zugschrauben ändert, wobei der Einsatz von einer oder mehreren Schrauben möglich ist;
    • – diese Zugschrauben durch gleichwertige Zugelemente ersetzt, wie etwa Stiftschrauben oder Gewindebolzen mit Mutter ...;
    • – die Detailformen des Gestells und der Arme ändert;
    • – die Vorrichtung bei Kränen mit andersartiger Konfiguration oder bei anderen Typen von Hebemaschinen einsetzt, wie bereits weiter oben erwähnt.

Claims (4)

  1. Gestell (2), das Arme (9) für die Abstützung auf dem Erdboden umfasst, von denen jeder mit einer Gelenkvorrichtung (10) an diesem Gestell (2) befestigt ist, für eine Maschine, insbesondere eine Hebemaschine und noch spezieller für einen Turmdrehkran, wobei die Gelenkvorrichtung (10) für jeden der Stützarme (9) folgendes umfasst: – einen im wesentlichen vertikalen Gelenkbolzen (14), der sich zwischen einem unteren Blech (12) und einem oberen Blech (13) des Gestells (2) erstreckt und jeweils über seine Höhe den Bereich eines Endes des Stützarms (9) durchquert; – im unteren (12) und im oberen Blech (13) des Gestells (2) und im Bereich des Endes des Stützarms (9) Bohrungen (15, 16, 17, 18), die von dem Gelenkbolzen (14) durchquert werden; – im oberen Teil (23) des Gelenkbolzens (14) und im Bereich des oberen Blechs (13) des Gestells (2) Mittel (29, 30) zum Blockieren der Drehung des Gelenkbolzens (14), bezogen auf dieses obere Blech (13); dadurch gekennzeichnet, dass: – die Bohrung (15) des unteren Blechs (12) des Gestells (2) einen Durchmesser (D) hat, der größer ist als die Durchmesser (d) der Bohrungen (16, 17, 18) des Arms (9) und des oberen Blechs (13) des Gestells (2); – im unteren Teil des Gelenkbolzens (14) ein ringförmiger Absatz (21) einen unteren Kopf (22) dieses Bolzens (14) mit dem Durchmesser (D) abgrenzt, der der Bohrung (15) des unteren Blechs (12) des Gestells (2) entspricht, während der Durchmesser (d) dieses Bolzens (14) oberhalb dieses Absatzes (21) den Bohrungen (16, 17, 18) des Arms (9) und des oberen Blechs (13) des Gestells (2) entspricht; – im oberen Teil (23) des Gelenkbolzens (14), und zwar in Höhe des oberen Blechs (13) des Gestells (2), Mittel (25 bis 28) vorgesehen sind zum Positionieren des Gelenkbolzens (14) und, bezogen auf dieses obere Blech (13), diesen nach oben zu ziehen; in der Weise, dass durch Ausüben einer Zugbewegung (T) auf den Gelenkbolzen (14) nach oben, dieser Bolzen (14) den Arm (9) mittels seines Absatzes (21) nach oben zieht und so die Oberseite (31) des Arms (9) gegen die Unterseite (32) des oberen Blechs (13) des Gestells (2) führt.
  2. Gestell mit Stützarm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Positionieren und zum Blockieren der Drehung des Gelenkbolzens (14) eine Platte (26) zum Positionieren und zum Blockieren des Bolzens (14) umfassen, wobei diese Platte (26) horizontal über dem oberen Blech (13) des Gestells (2) liegt und wobei diese Platte (26) umfasst: – einerseits, am oberen Ende (23) des Bolzens (14), mindestens ein Loch (27), das vorgesehen ist, um ein Teil (28) zum Positionieren und zum Hochziehen dieses Bolzens (14) aufzunehmen; – andererseits, exzentrisch bezogen auf das obere Ende des Gelenkbolzens (14), mindestens ein anderes Loch (29), das vorgesehen ist, um einen Stift (30) zum Blockieren der Drehung dieses Bolzens (14) aufzunehmen.
  3. Gestell mit Stützarm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Positionieren und zum Hochziehen des Gelenkbolzens (14) mindestens eine Zugschraube (28) umfassen, die vorgesehen ist, um durch das entsprechende Loch (27) in der Platte (26) zum Positionieren und Blockieren hindurch eingeführt zu werden, und mindestens ein Loch (25) mit Innengewinde, das im oberen Ende (23) des Gelenkbolzens (14) ausgeführt ist, wobei die oder jede Zugschraube (28) in dem entsprechenden Loch (25) mit Innengewinde des Bolzens (14) festgezogen wird.
  4. Gestell mit Stützarm nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (26) zum Positionieren und zum Blockieren aufliegt auf einem Verstärkungsblech (20), das fest verbunden ist mit dem oberen Blech (13) des Gestells (2), und zwar in dem Bereich, in dem es von dem Gelenkbolzen (14) durchquert wird.
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