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DE60310904T2 - Einwickelmaschine - Google Patents

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Publication number
DE60310904T2
DE60310904T2 DE60310904T DE60310904T DE60310904T2 DE 60310904 T2 DE60310904 T2 DE 60310904T2 DE 60310904 T DE60310904 T DE 60310904T DE 60310904 T DE60310904 T DE 60310904T DE 60310904 T2 DE60310904 T2 DE 60310904T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wrapping
group
product
folding
machine according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60310904T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60310904D1 (de
Inventor
Fabio Frabetti
Luca Baraldi
Flavio Giovannini
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sacmi Packaging SpA
Original Assignee
Sacmi Packaging SpA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sacmi Packaging SpA filed Critical Sacmi Packaging SpA
Application granted granted Critical
Publication of DE60310904D1 publication Critical patent/DE60310904D1/de
Publication of DE60310904T2 publication Critical patent/DE60310904T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B11/00Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material
    • B65B11/06Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths
    • B65B11/28Wrapping articles, or quantities of material, by conveying wrapper and contents in common defined paths in a curved path, e.g. on rotary tables or turrets
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B25/00Packaging other articles presenting special problems
    • B65B25/005Packaging other articles presenting special problems packaging of confectionery
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B57/00Automatic control, checking, warning, or safety devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B59/00Arrangements to enable machines to handle articles of different sizes, to produce packages of different sizes, to vary the contents of packages, to handle different types of packaging material, or to give access for cleaning or maintenance purposes
    • B65B59/04Machines constructed with readily-detachable units or assemblies, e.g. to facilitate maintenance

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Formation And Processing Of Food Products (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)
  • Materials For Medical Uses (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft automatische Verpackungsmaschinen, insbesondere eine Einhüllmaschine zum Umhüllen von Schokoladeartikeln, Zuckerwaren, Süßwaren und ähnlichen Produkten mit unterschiedlicher Form in einer unterschiedlichen Umhüllungsart.
  • Die bekannten Einhüllmaschinen sind mit mobilen oder festen Faltelementen versehen, die es ermöglichen, einen einzigen vorgegebenen Umhüllungsstil durchzuführen. Es ist nur dann möglich, eine andere Umhüllung, die noch zum gleichen Umhüllungstyp zählt, durchzuführen, wenn die Faltelemente in geeigneter Weise ausgetauscht und/oder modifiziert werden. Üblicherweise ermöglichen es diese bekannten Maschinen nicht, Umhüllungen vorzunehmen, die zu anderen Umhüllungsarten gehören. Typischerweise kann eine Maschine, die zur Ausführung von Umhüllungen mit Doppeldrehung ausgelegt ist, nach entsprechenden Veränderungen eine Umhüllung mit Einzeldrehung durchführen, ist jedoch nicht in der Lage, eine Umhüllung nach Art einer Umschlagmappe oder eine Bündelumhüllung auszuführen.
  • Der Hauptnachteil der bekannten Maschinen besteht in der Starrheit der Produktion, d. h. der beschränkten Auswahl von Umhüllungsarten, die durchgeführt werden können.
  • Andere Nachteile bestehen darin, dass die Austauschvorgänge der Faltelemente zum Verstellen der Maschine für einen anderen Umhüllungsstil schwierig sind und lange Maschinenstopps mit einer darauf folgenden Unterbrechung der Produktion und einem entsprechenden Kostenanstieg erfordern.
  • Es gibt modulare Einhüllmaschinen, die die Verwirklichung von diversen Umhüllungsarten ermöglichen, indem geeignete Faltmodule an der Basiskonstruktion der Maschine montiert sind.
  • Der Hauptnachteil dieser Maschinen besteht jedoch darin, dass die entsprechende Flexibilität nur während der Herstellphase der Maschine möglich ist, da die Module, wenn sie einmal an der Maschine montiert sind, in vernünftigen Zeiträumen nicht demontiert und ersetzt werden können, was die Maschine, wenn sie in einer Produktionsanlage arbeitet, nicht flexibel und vielseitig macht.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Einhüllmaschinen besteht darin, dass es unmöglich ist, den abgegebenen Produktstrom in Abhängigkeit von den speziellen Produktionsanforderungen zu modifizieren oder zu verändern.
  • Es ist bekannt, dass bei den Einhüllmaschinen für rechteckige Schokoladeprodukte und entsprechende Produkte nach traditioneller Umhüllungsart sich das Einhüllmaterial pa rallel zur kurzen Seite des Produktes bewegen muss, das aus Stabilitätsgründen in einer Richtung parallel zur langen Seite des Produktes bewegt wird. Aus diesem Grunde besitzen die Maschinen eine Produktzuführgruppe, üblicherweise ein Band oder kaskadenförmig angeordnete Bänder, die sich senkrecht zum Fluss des Einhüllmateriales auf der Maschine und somit zur Hauptachse der Maschine erstrecken.
  • Der Hauptnachteil von derartigen Maschinen ist in der Position der Zuführgruppe zu sehen, die den Zugang zu den Maschinenwartungspunkten, welche auf gegenüberliegenden Seiten in Bezug auf die Zuführgruppe angeordnet sind, schwieriger macht und eine Bedienungsperson daran hindert, gleichzeitig zwei parallel zueinander angeordnete Einhüllmaschinen zu kontrollieren.
  • Es sind auch Einhüllmaschinen für Schokoladeartikel oder entsprechende Produkte bekannt, die eine flache Basis besitzen, welche mit Zuführgruppen versehen ist, die ein oder mehrere Speicherbänder aufweisen, die parallel in Bezug auf den Einhüllmaterialfluss der Maschine angeordnet sind. In diesem Fall werden die aufgrund der Druckausübung durch die Produktschlange in gegenseitigem Kontakt stehenden ausgerichteten Produkte zur Aufnahmezone bewegt, in der ein Drücker Produkte eines nach dem anderen in eine Zuführscheibe oder ein Positionierungsrad einsetzt, um die Produkte um 90° zu drehen und sie mit der korrekten Orientierung an der nachfolgenden Arbeitsstation anzuordnen.
  • Der Hauptnachteil der Zuführgruppen besteht darin, dass bei hohen Bewegungsgeschwindigkeiten die Produkte dazu neigen, auf dem Speicherband zu gleiten, was eine Leerdrehung der Einhüllmaschine mit entsprechender Produktions- und Effizienzabnahme verursacht.
  • Ein anderer Nachteil besteht darin, dass die vom Drücker und von der Zuführscheibe auf die Produkte ausgeübten Belastungen, um das Produkt in der nachfolgenden Station anzuordnen, Beschädigungen der Produkte mit einem möglichen Lösen von Splittern und Teilen hiervon verursachen können, welche die Maschinenelemente verunreinigen und/oder behindern können.
  • Die EP 0 733 548 offenbart eine Einhüllmaschine zum Umhüllen von Schokoladeartikeln und entsprechenden Produkten mit einem Hüllmaterial gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Diese Einhüllmaschine besitzt eine Abwickel- und Schneidgruppe sowie eine Zuführgruppe zum Beaufschlagen einer Elevatorgruppe mit einem Einhüllmaterial-Abschnitt und einem entsprechenden Produkt, die gemeinsam von der Elevatorgruppe an einen Einhüllradkopf abgegeben werden, um einer Faltgruppe zugeordnet und zu einer Auslassgruppe des umhüllten Produktes überführt zu werden.
  • Dieser Einhüllradkopf besitzt acht Greifer, und die Faltgruppe umfasst Faltmodule und drei Sitze zum Aufnehmen der Faltmodule.
  • Die US 3 899 865 , die EP 0 769 453 und die DE 296 23 691 beschreiben Einhüllmaschinen, die mit einem Einhüllradkopf zum Umhüllen von Schokoladeartikeln und entsprechenden Produkten mit einem Einhüllmaterial versehen sind.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einhüllmaschine zum Umhüllen von Schokoladeartikeln oder entsprechenden Produkten zu schaffen, mit der vollständig verschiedene Arten von Umhüllungen ausgeführt werden können und mit der auf einfache und rasche Weise von einem Umhüllungsstil zu anderen Umhüllungsstilen übergegangen werden kann, ohne Veränderungen oder schwierige Verstellvorgänge der Faltelemente erforderlich zu machen.
  • Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Maschine vorzusehen, die mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Zuführgruppen eines bekannten Typs, d. h. unterschiedlichen Gruppen in Abhängigkeit vom zu umhüllenden Produkt, ihrer Geschwindigkeit und dem am Produkt durchzuführenden Umhüllungsstil integriert werden kann.
  • Ein weiters Ziel betrifft die Schaffung einer Maschine, die unterschiedliche Konfigurationen des Produktauslasses aufweisen kann, um den unterschiedlichen Anlageanforderungen des endgültigen Benutzers gerecht zu werden.
  • Noch ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung betrifft die Schaffung einer Einhüllmaschine, die mit einer Zuführgruppe versehen ist, die mit sehr hohen Geschwindigkeiten operieren kann und eine regelmäßige und zuverlässige Betriebsweise ohne Blockaden, Staus und Fehler bei der Produktzuführung und eine feinfühlige Handhabung und/oder Be wegung des Produktes garantiert, so dass dieses vor Beschädigungen bewahrt wird.
  • Die vorstehend genannten Ziele werden mit den Gegenständen der Patentansprüche erreicht.
  • Nachfolgend werden die Eigenschaften der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen erläutert. Hiervon zeigen:
  • 1 eine schematische Vorderansicht der Einhüllmaschine der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Teildraufsicht der Maschine der 1;
  • 3 eine vergrößerte Teilschnittvorderansicht der Maschine der 1;
  • 4 eine vergrößerte Teilschnittvorderansicht einer Zuführgruppe der Maschine der 1;
  • 5 eine Draufsicht der Zuführgruppe der 4;
  • 6 eine Teilschnittansicht nach Linie VI-VI in 4;
  • 7 eine schematische perspektivische Teilansicht einer Variante der Maschine der 1, die eine Zuführgruppe mit einem Speicherband, einem Drücker und einer Füllscheibe besitzt, in Verbindung mit Produkten in unterschiedlichen Ein hüllschritten;
  • 8 eine schematische perspektivische Teilansicht einer anderen Variante der Maschine der 1, die eine Zuführgruppe mit einem Trichter und einer Füllscheibe aufweist, in Verbindung mit Produkten in unterschiedlichen Einhüllschritten; und
  • 9 eine schematische perspektivische Teilansicht einer weiteren Variante der Maschine der 1, die durch eine Zuführgruppe mit einem Schlitzband charakterisiert ist, in Verbindung mit Produkten in unterschiedlichen Einhüllschritten.
  • Wie die 16 zeigen, ist mit 1 eine Einhüllmaschine zum Umfalten von Schokoladeartikeln und entsprechenden Produkten 100 mit einem Einhüllmaterial 101 bezeichnet, die im Wesentlichen von einer Abwickel- und Schneidgruppe 6 des Einhüllmateriales 101 und einer Zuführgruppe 10 des Produktes 100 gebildet wird.
  • Die Abwickel- und Schneidgruppe 6 und die Zuführgruppe 10 beschicken eine Elevatorgruppe 5 mit einem Abschnitt des Einhüllmateriales 101 und einem entsprechenden Produkt 100. Die Elevatorgruppe 5 führt das mit dem Einhüllmaterial 101 versehene Produkt 100 zu einem Einhüllkopf 2 zum Eingriff mit einer Faltgruppe 3 und zur Überführung des umhüllten Produktes 100 zu einer Auslassgruppe 7.
  • Der Einhüllkopf 2, der sich auf einer horizontalen Achse dreht, besitzt acht Greifeinrichtungen 4, die radial und winkelmäßig gleich beabstandet sind, um das Produkt 100 und das Einhüllmaterial 101 zu ergreifen.
  • Die Faltgruppe 3 wird von einer Vielzahl von Faltmodulen, nämlich einem ersten Modul 31, einem zweiten Modul 32 und einem dritten Modul 33, gebildet, die um den Einhüllkopf 2 herum angeordnet sind und dazu dienen, Einfassungen des Einhüllmateriales 101 um das Produkt 100 gemäß unterschiedlichen Umhüllungsstilen zu falten.
  • Die Maschine besitzt drei Sitze, nämlich einen ersten Sitz 45, einen zweiten Sitz 46 und einen dritten Sitz 47, die um den Einhüllkopf 2 herum in unterschiedlichen Positionen etwa entsprechend den sequentiellen Positionen der Greifeinrichtungen 4 des Einhüllkopfes 2 in den Stoppschritten fixiert sind. Die Sitze dienen zur alternativen und entfernbaren Unterbringung von einem der Faltmodule, normalerweise des dritten Moduls 33, in Abhängigkeit von der erforderlichen Konfiguration der Maschine 1.
  • Der erste Faltmodul 31 besitzt eine erste Falteinrichtung 40 eines bekannten Typs, die in Tangentialrichtung relativ zum Einhüllkopf 2 beweglich ist, um eine untere Einfassung eines Einhüllmaterialabschnittes 101 zu falten, wenn eine Umhüllung mit Doppeldrehung oder eine phantasievolle Umhüllung hergestellt werden soll.
  • Bei einer Alternative besitzt der erste Faltmodul 31 eine zweite Falteinrichtung 41 eines bekannten Typs, die auf den Einhüllkopf 2 weist und in tangentialer Richtung relativ zu diesem hin- und herschwingt, um Seiteneinfassungen des Einhüllmaterialabschnittes 101 zu falten, vorgeformt durch den Durchgang durch feste Falter während der Anhebung des Produktes, und um eine Umhüllung als Umschlagmappe auszuführen.
  • Der zweite Faltmodul 32 besitzt eine zweite Falteinrichtung 42 und eine dritte Falteinrichtung 43 eines bekannten Typs, die von zwei Paaren von gegenüberliegenden Faltern gebildet werden, welche dazu dienen, senkrechte und gegenüberliegende Einfassungen eines Einhüllmaterialabschnittes 101 bei einer Umschlagmappe oder einer phantasievollen oder bündelförmigen Umhüllung zu falten.
  • Der dritte Faltmodul 33 besitzt ein Paar von Schließfingern 44, die den abschließenden Doppeldrehungsverschluss eines Einhüllmateriales 101 verwirklichen.
  • Die Maschine umfasst des Weiteren erste feste Falteinrichtungen 80, die zwischen der Elevatorgruppe 5 und dem Einhüllkopf 2 angeordnet sind und während der Bewegung des entsprechenden Produktes 100 mit Hilfe der Elevatorgruppe 5 für eine entsprechende Faltung des Einhüllmateriales 101 sorgen. Insbesondere führen die ersten festen Falteinrichtungen 80 gemäß Ihrer Geometrie und Ausbildung eine H-förmige Faltung für eine Umhüllung nach Art einer Umschlagmappe, eine nach oben gedrehte U-förmige Faltung gemäß einer Umhüllung mit Doppeldrehung oder eine haubenförmige Faltung für eine Bündelumhüllung durch.
  • Die Maschine 1 besitzt ferner zweite feste Falteinrichtungen 81, die benachbart zum Einhüllkopf 2 angeordnet sind und dazu dienen, eine Faltung des Einhüllmateriales 101 auf dem Produkt 100 während der Überführung desselben vom ersten Faltmodul 31 zu den nachfolgenden Modulen 32, 33 durchzuführen.
  • Wenn die Maschine eine Doppeldrehung oder eine phantasievolle Umhüllung für eiförmige oder kugelförmige Produkte durchführen muss, führen die zweiten Falteinrichtungen das rohrförmige Schließen des Einhüllmateriales 101 durch, indem der entsprechende Seitenrand gefaltet wird.
  • Es ist wichtig zu betonen, dass durch Verwendung von unterschiedlichen Modulen, separat oder in Kombination, die Maschine Umhüllungen 101 vornehmen kann, die äußerst verschiedene Ausführungsformen bzw. Stile betreffen. Die für die Änderung der Größe oder den Austausch der mobilen und festen Falteinrichtungen, die in Abhängigkeit von den Dimensionen und/oder Typen des Produktes 100 geformt sind, erforderliche Zeit ist sehr kurz, und diese Vorgänge sind sehr einfach durchzuführen.
  • Der erste Fixiersitz 45 befindet sich etwa benachbart zum zweiten Faltmodul 32, während sich der zweite Sitz 46 in einer Position befindet, die in Bezug auf eine vertikale Ebene, die durch die Drehachse des Einhüllkopfes 2 verläuft, nahezu symmetrisch zum ersten Sitz 45 angeordnet ist. Der dritte Sitz 47 ist zwischen dem ersten Sitz 45 und zweiten Sitz 46 angeordnet und etwa zur Vertikalebene aus gerichtet, die sich durch die Drehachse des Einhüllkopfes 2 erstreckt.
  • Durch Fixieren des dritten Faltmoduls 33 am ersten Sitz 45 kann die Maschine 1 eine Auslassgruppe 7 des Produktes aufweisen, die Entfernungseinrichtungen 36 eines bekannten Typs aufweist, welche jedes Produkt 100, das vom Einhüllkopf 2 umhüllt worden ist, aufnehmen und dieses zu Fördereinrichtungen 36 überführen, die beispielsweise aus einem Band eines bekannten Typs bestehen, um die Produkte 100 in der Reihenfolge nach außen in einer Richtung zu bewegen, die parallel zur Zuführrichtung der Produkte 100 in der Zuführgruppe 100 verläuft, wobei die Produkte im gleichen Richtungssinn gefördert werden.
  • Wenn die Auslassgruppe 7 Rinneneinrichtungen 38 für den Massenaustritt von Produkten 100 besitzt, kann die dritte Faltstation 33 mit dem zweiten Sitz 46 oder dem dritten Sitz 47 verbunden sein.
  • Insbesondere durch Positionierung des dritten Faltmoduls 33 am dritten Sitz 47 ist es möglich, eine Doppelauslassgruppe 7 vorzusehen, die von Entfernungseinrichtungen 35 und Fördereinrichtungen 36 gebildet wird, und zwar für Produkte mit Umhüllungen nach Umschlagmappenart, phantasievollen Umhüllungen, bündelförmigen Umhüllungen, und die nachfolgende Rinneneinrichtungen 38 für Produktumhüllungen mit Doppeldrehung aufweist.
  • Wenn die Entfernungseinrichtungen 35 und Fördereinrichtungen 36 nicht erforderlich sind, sondern nur die Rinnenein richtungen 38 benötigt werden, ist der dritte Faltmodul 33 am zweiten Sitz 46 befestigt.
  • Die Elevatorgruppe 5 besitzt vier Lenkergestänge 51, 52 eines bekannten Typs, die mit entsprechenden motorisierten Nocken verbunden sind und dazu dienen, einen Gegenelevator 50 und einen Elevator 53 zu bewegen. Letzterer besitzt Seitenlager 59 zum Lagern von Seiteneinfassungen des Einhüllmateriales 101 und zum Vermeiden einer Verbiegung der Seiteneinfassungen aufgrund des Luftwiderstandes, während das Produkt 100 angehoben wird.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform besitzt die Maschinen 1 eine Zuführgruppe 10 des Produktes 100, die im Wesentlichen von einer ersten Bandeinrichtung 13, einer zweiten Bandeinrichtung 14, einer dritten Bandeinrichtung 16 und einem Positionierungsrad 9 gebildet wird.
  • Die erste Bandeinrichtung 13 bewegt sich kontinuierlich vorwärts und lagert und bewegt eine Vielzahl von Produkten 100, die von einer vorhergehenden bekannten und nicht gezeigten Ausrichtungsgruppe ausgerichtet sind und sich in einer einzigen Reihe mit gegenseitigem Kontakt befinden. Die zweite Bandeinrichtung 14, die abstromseitig der ersten Bandeinrichtung 13 ausgerichtet ist, bewegt sich alternierend vorwärts, mit anderen Worten führt eine periodische intermittierende Bewegung durch, und ist mit Halteeinrichtungen 15 des Produktes 100 versehen, die auf den Abschnitt der zweiten Bandeinrichtung 14, auf dem die Produkte 100 positioniert sind, einwirken.
  • Die dritte Bandeinrichtung 16, die aufstromseitig von der ersten Bandeinrichtung 13 angeordnet und zu dieser ausgerichtet ist, führt eine kontinuierliche Vorwärtsbewegung durch, wobei die entsprechende Translationsgeschwindigkeit größer ist als die Geschwindigkeit der ersten Bandeinrichtung 13, und verwirklicht die Speicherung des Produktes.
  • Halteeinrichtungen 15 werden im Wesentlichen von einer Luftabsaugeinrichtung 17 gebildet, die über eine Kanaleinrichtung 19 mit mindestens einer Öffnung 18 verbunden ist, welche in der zweiten Bandeinrichtung 14 ausgebildet ist, um die Produkte 100 an der zweiten Bandeinrichtung 14 zu halten und dort festzulegen.
  • Die Saugeinrichtung 17 besteht aus einer Vakuumpumpe oder einem Sauggebläse, und die Öffnung 18 kann aus einem Längsschlitz bestehen, der von einem Paar von parallelen und mit Querabstand voneinander angeordneten Förderbändern 22 gebildet wird, welche die zweite Bandeinrichtung 14 vorsehen.
  • Alternativ dazu kann die Öffnung aus einer Vielzahl von Durchgangslöchern bestehen, die in der zweiten Bandeinrichtung 14 ausgebildet sind.
  • Die Kanaleinrichtung 19 kann beispielsweise eine längliche Deltaform besitzen und mit einem Saugmund 22 versehen sein, der eine längliche Form besitzt und in Strömungsmittelverbindung mit der Öffnung 18 besteht. Der Saugmund 23 ist mit Hilfe eines Innenkanals mit der Saugeinrichtung 17 verbunden, wobei dieser Innenkanal eine divergierende Form be sitzt, die vom Saugmund 23 beginnt und sich bis zur Verbindung mit der Saugeinrichtung 17 erstreckt.
  • Die Zuführgruppe 10 besitzt zwei erste Sensoreinrichtungen 20 für minimale und maximale Last, die dazu dienen, das Vorhandensein der Produkte 100 auf der ersten Bandeinrichtung 13 zu erfasten und insbesondere die minimale und maximale Abmessung der Speicherschlange der Produkte 100 auf dem Band zu messen, um die Geschwindigkeit der Einhüllmaschine und/oder des aufstromseitigen Produktstromes zu verringern oder zu erhöhen.
  • Es gibt ferner zweite Sensoreinrichtungen 25, die benachbart zum Abschnitt der zweiten Bandeinrichtung 14 benachbart zum Positionierungsrad 9 angeordnet sind und dazu dienen, das Vorhandensein und die korrekte Position des Produktes 100 zu ertasten und somit die Operationsschritte zwischen der zweiten Bandeinrichtung 14 und dem Band 9 festzulegen.
  • Die Sensoreinrichtungen 20, 25 sind von einer bekannten Bauart, beispielsweise von einem optischen Typ, wie Fotozellen oder optische Fasern, oder von einem induktiven Typ.
  • Die zweite Bandeinrichtung 14 wird von einem Elektromotor 21 eines bürstenlosen Typs angetrieben, dessen Position, Geschwindigkeit und Beschleunigung gesteuert sind, um eine Bewegung gemäß vorgegebenen und programmierbaren Bewegungsgesetzen durchzuführen, während die erste Bandeinrichtung 13 und die dritte Bandeinrichtung 16 von einem Ratiomotor 24 angetrieben werden.
  • Das Positionierungsrad 9, das sich auf einer vertikalen Achse dreht und zur zweiten Bandeinrichtung 14 abstromseitig der Halteeinrichtungen 15 weist, besitzt vier Zangeneinrichtungen 11, die winklig und mit gleichen Abständen voneinander angeordnet sind, um das Produkt 100 von der zweiten Bandeinrichtung 14 zu ergreifen. Die Zangeneinrichtungen 11 sind unter 90° zueinander angeordnet und am Rad 9 mit einer Orientierung fixiert, die nahezu tangential zum geometrischen Umfang des Positionierungsrades 9 und konzentrisch zu diesem verläuft.
  • Das Positionierungsrad 9 wird im Wesentlichen von einer ersten Säule 61 gebildet, die an der Maschine 1 befestigt ist und drehbar eine zweite Säule 62 und eine dritte Säule 63 lagert, die koaxial hierzu angeordnet sind und sich unabhängig voneinander relativ zu einer Vertikalachse drehen.
  • Jede Zangeneinrichtung 11 ist über eine Lagerplatte 68 an der dritten Säule 63 fixiert und besitzt ein Paar von beweglichen Zinken 12, die symmetrisch zwischen einem Schließzustand C, in dem sich die Zinken 12 auf ihrem minimalen Abstand zum Ergreifen eines Produktes 100 befinden, und einem Öffnungszustand D, indem die Zinken einen maximalen Abstand zum Freigeben des Produktes 100 einnehmen, drehen.
  • Das Öffnen und Schließen der mobilen Zinken 12 einer jeden Zangeneinrichtung 11 wird über Getriebeeinrichtungen 65 durchgeführt, die mit Steuereinrichtungen 64 der zweiten Säule 62 verbunden sind und mit Hilfe von diesen durch die partielle abwechselnde Drehung der zweiten Säule 62 bewegt werden.
  • Jede Getriebeeinrichtung 65 wird im Wesentlichen von einem Gelenkzapfen 67 gebildet, der von der dritten Säule 63 gleitend gelagert wird und mit den beweglichen Zinken 12 der entsprechenden Zangeneinrichtungen 11 über eine Zahnrad-Zahnstangen-Verbindung verbunden ist. Ferner steht der Gelenkzapfen 67 über Gleitrollen 66 mit einem Nockenprofil der Steuereinrichtungen 64 gleitend in Eingriff.
  • Die partielle Drehung des Nockenprofils bewirkt die Anstiegs- oder Abstiegsbewegung der Gelenkzapfen 67 und somit eine Öffnungs- oder Schließdrehung der beweglichen Zinken 12 der Zangeneinrichtungen 11.
  • Die Einhüllmaschine wird vollständig durch elektronische Rechen- und Steuereinrichtungen gesteuert, die dazu dienen, die Phasenbeziehungen zwischen der Zuführgruppe 10, den Sensoreinrichtungen 20, 25, der Elevatorgruppe 5, der Abwickel- und Schneidgruppe 6, dem Einhüllkopf 2, der Faltgruppe 3 und der Auslassgruppe 7 zu steuern.
  • Die Funktionsweise der Einhüllmaschine 1, die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, sieht vor, dass die Faltmodule 31, 32, 33 unabhängig voneinander aktiviert werden, um unterschiedliche Funktionskombinationen zur Durchführung von entsprechenden Umhüllungsarten mit dem Einhüllmaterialabschnitt 101 auszuführen. Beispielsweise ist es durch Antreiben des ersten Faltmoduls 31 und des zweiten Faltmoduls 32 in Verbindung mit einem festen Fal ter, der während des Hubs des Elevators operiert, möglich, eine Umhüllung in Form einer Umschlagmappe durchzuführen, während es durch Antreiben des ersten Faltmoduls 31, der einen ersten mobilen Falter 40 besitzt, und durch Antreiben des dritten Faltmoduls 33 möglich ist, ein Einhüllmaterial 101 mit doppelter Drehung zu verarbeiten.
  • Durch Anordnung des vierten Faltmoduls 33, der mit dem ersten Sitz 45 oder dem zweiten Sitz 46 verbunden sein kann, ist es möglich, das eingehüllte Produkt 100 in verschiedenen Positionen der Auslassgruppe 7 zuzuführen.
  • Die Zuführgruppe 10 sorgt dafür, dass die dritte Bandeinrichtung 16 und erste Bandeinrichtung 13 die Produkte 100 mit einer gleichmäßigen und kontinuierlichen geradlinigen Bewegung und unterschiedlichen und abnehmenden Geschwindigkeiten bewegen, so dass eine Speicherschlange der Produkte 100 garantiert wird, was durch die Sensoreinrichtungen 20 für minimale und maximale Last gesteuert wird, so dass die Produkte ohne Diskontinuität der nachfolgenden zweiten Bandeinrichtung 14 zugeführt werden können. Letztere bewegt sich auf alternierende Weise mit einem Hub, der der Länge des zu bewegenden Produktes entspricht, und mit einer Geschwindigkeit, die von einem Minimalwert von Null bis zu einem Maximalwert reicht und vom Maschinenzyklus abhängig ist.
  • Während im Aufnahmezustand A der zweiten Bandeinrichtung 14 ein Produkt 100 von der ersten Bandeinrichtung 13 der zweiten Bandeinrichtung 14 zugeführt wird, wird ein anderes Produkt 100, das sich in einem Überführungszustand T befin det, von den Zangen 11 des Positionierungsrades 9 ergriffen. Durch Bewegung der zweiten Bandeinrichtung 14 ist es möglich, die Produkte 100 fortschreitend zum Positionierungsrad 9 zu bewegen. Die graduelle Beschleunigung und Verzögerung der Bandeinrichtung am Start und am Ende der Bewegung ermöglicht es, ein Gleiten des Produktes auf der Bandeinrichtung zu vermeiden und aufgrund der speziellen Konstruktion der Zangeneinrichtungen 11 auf dem Positionierungsrad 2 eine Drehung des von den Zangeneinrichtungen 11 ergriffenen Produktes 100 ohne störende Beeinflussung des nachfolgenden Produktes durchzuführen.
  • In den Bewegungszuständen M der zweiten Bandeinrichtung 14, in denen die Produkte von der Bandeinrichtung bewegt werden, halten die Halteeinrichtungen 15 jedes Produkt 100 im fixierten Zustand an der Bandeinrichtung 14, so dass ein Gleitphänomen vermieden wird, mit dem Lücken zwischen den Produkten, die nicht mehr gefüllt werden können, oder sogar Kollisionen zwischen den Produkten erzeugt werden.
  • Die zweite Bandeinrichtung 14 wird mit einer alternierenden Bewegung eines asymmetrischen zyklischen Typs mit einem Asymmetrieverhältnis von 1,5 bewegt, d. h. mit einer Dauer der Beschleunigungsphase, die 3/4 des gesamten Zyklus entspricht, und einer Verzögerungsphase, die 1/4 des Zyklus entspricht. Hierdurch wird eine sanfte und langsame Bewegung der Produkte 100 auf dem Band garantiert, wodurch die Risiken eines möglichen Gleitens der Produkte verringert werden.
  • Während des Betriebs der Maschine nimmt das Positionierungsgrad 9 das Produkt von der zweiten Bandeinrichtung 14 auf und bewegt dieses mit einer alternierenden Kreisbewegung aus dem Überführungszustand T in einen Freigabezustand R, in dem die Maschine bewegungslos ist und die zugehörigen Zangeneinrichtungen 11 geöffnet sind, um das Produkt 100 an die Elevatorgruppe 5 freizugeben.
  • Eine Variante der erfindungsgemäß ausgebildeten Einhüllmaschine 1 besitzt eine Auslassgruppe 7, die mit gestrichelten Linien in 1 dargestellt ist und bei der die eingehüllten Produkte 100 in einer Richtung bewegt werden, die parallel zur Zuführrichtung der Produkte in der Zuführgruppe 10, jedoch im entgegengesetzten Bewegungssinn, verläuft.
  • Eine andere Variante der Maschine 1, die schematisch in 7 gezeigt ist, besitzt eine Zuführgruppe 10, die von einem Speicherband 71, Stößeleinrichtungen 72 und einer Förderscheibe 73 gebildet wird. Das Band 71 führt eine alternierende Vorschubbewegung durch und überführt die von einem vorhergehenden bekannten und nicht gezeigten Speichersystem ausgerichteten Produkte 100 an Stößeleinrichtungen 72, die jedes Produkt 100 vom Band 71 zur Förderscheibe 73 bewegen. Letztere besitzt eine Vielzahl von Schlitzen, die zur Aufnahme der Produkte 100 ausgebildet sind, und dreht sich auf einer vertikalen Achse, um die Produkte zur Elevatorgruppe 5 zu fördern. Typischerweise wird diese Art von Zuführgruppe im Falle von Schokoladeartikeln o. ä., die eine flache Basis besitzen, verwendet.
  • Die Maschine besitzt ferner eine Auslassgruppe 7, die im Wesentlichen von einer Rinne 38 zum Sammeln der Produkte 100 gebildet wird.
  • Eine weitere Variante der Maschine, die schematisch und teilweise in 8 gezeigt ist, besitzt eine Zuführgruppe 10, die von einem Speichertrichter 75 der Produkte 100 gebildet wird, der eine Zentrifugalfüllscheibe 76, die sich auf einer vertikalen Achse dreht, beschickt. Die Füllscheibe 76 besitzt geformte Sitze 60 zur Aufnahme der Produkte 100 und zum Fördern derselben zur Elevatorgruppe 5. Typischerweise wird diese Art von Zuführgruppe im Falle von Schokoladeartikeln o. ä., die eine sphärische oder eiförmige Gestalt besitzen, verwendet.
  • Die gezeigte Variante besitzt eine Auslassgruppe 7, in der die eingehüllten Produkte 100 in einer Richtung bewegt werden, die sich parallel zur Abwickelrichtung des Einhüllmateriales 101 erstreckt, wobei die Produkte hierzu im konkordanten Sinne angeordnet sind. Bei einer derartigen Auslassgruppe wird jedes eingehüllte Produkt 100 vom Einhüllkopf 2 ergriffen und Förder- und Rolleinrichtungen 36 eines bekannten Typs zugeführt, die die Umhüllung mit phantasievollem Stil vervollständigen.
  • 9 zeigt eine andere Variante der Maschine, bei der die Zuführgruppe 10 ein Schlitzband 77 mit Gegenstücken 78 zur Aufnahme von entsprechenden Produkten 100 und zur Überführung derselben zur Elevatorgruppe 5 aufweist. Die Produkte 100 werden von Formeinrichtungen über geeignete Vor richtungen vom „Aufnahme und Platzierungstyp", die bekannt und nicht gezeigt sind, aufgenommen und auf das Band 77 überführt.
  • Bei einer weiteren nicht gezeigten Variante der Maschine ist die Zuführgruppe 10 als kombinierter Typ ausgebildet und besitzt ein Speicherband 71 mit Stößeleinrichtungen 72 und einer Förderscheibe 73, um Produkte mit einer flachen Basis zu verarbeiten, sowie einen Trichter 75 mit einer Zentrifugalfüllscheibe 76, wenn kugelfömige oder eiförmige Produkte verarbeitet werden.
  • Ein solcher Typ einer kombinierten Zuführgruppe ermöglicht die Bewegung von Produkten 100 mit beliebiger Form mit flacher oder kugelförmiger/eiförmiger Basis.
  • Der Hauptvorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass eine Einhüllmaschine zum Umhüllen von Schokoladeartikeln, Zuckerwerk oder entsprechenden Produkten geschaffen wird, die vollständig verschiedene Umhüllungsarten verwirklichen kann und einen raschen und einfachen Größenwechsel ermöglicht, um die Maschine auf unterschiedliche Umhüllungsarten einzustellen.
  • Ein anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung einer Maschine, die mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Zuführgruppen bekannten Typs in Abhängigkeit vom einzuhüllenden Produkt, der erforderlichen Geschwindigkeit und die Art der Umhüllung integriert werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil betrifft die Schaffung einer Maschine, die unterschiedliche Konfigurationen des Produktauslasses aufweisen kann, um den Anforderungen eines Endnutzers gerecht zu werden.
  • Noch ein Vorteil betrifft die Schaffung einer Einhüllmaschine mit einer Zuführgruppe, die mit sehr hohen Geschwindigkeiten arbeiten kann, eine regelmäßige und zuverlässige Funktionsweise besitzt, keine Blockaden, Staus und Lücken in der Produktzufuhr aufweist und eine sanfte Handhabung und Bewegung der Produkte ermöglicht, so dass diese vor Beschädigungen geschützt werden.

Claims (35)

  1. Einhüllmaschine zum Umhüllen von Schokoladeartikeln und ähnlichen Produkten (100) mit einem Einhüllmaterial (101), welche umfasst: eine Abwickel- und Schneidgruppe (6) und eine Zuführgruppe (10) zum Beaufschlagen einer Elevatorgruppe (5) mit einem Einhüllmaterial-Abschnitt (101) bzw. einem entsprechenden Produkt (100), wobei das Einhüllmaterial und das Produkt gemeinsam von der Elevatorgruppe (5) an einen Einhüllradkopf (2) abgegeben werden, um eine Faltgruppe (3) zugeordnet und zu einer Einlassgruppe (7) des umhüllten Produktes (100) übertragen zu werden, wobei der Einhüllradkopf (2) Greifer aufweist und die Faltgruppe (3) Faltmodule und Aufnahmen zum Aufnehmen der Faltmodule aufweist; wobei die Maschine (1) dadurch gekennzeichnet ist, dass: – der Einhüllradkopf (2) radial und winkelmäßig gleich beabstandet mindestens acht Greifermittel (4) für das Produkt (100) hat, welche dem Einhüllmaterial-Abschnitt (101) zugeordnet sind; – die Faltgruppe (3) mindestens erste Faltmodule (31), zweite Faltmodule (32) und dritte Faltmodule (33) aufweist, die um den Einhüllradkopf (2) herum angeordnet und zum Falten des Einhüllmaterial-Abschnittes (101) um das Produkt (100) ausgebildet sind; – die Faltgruppe (3) mindestens drei Aufnahmen, und zwar eine erste (45), eine zweite (46) und eine dritte (47), umfasst, welche um den Einhüllradkopf (2) herum festgelegt sind, um abwechselnd und lösbar zumindest eines der Faltmodule (31, 32, 33) aufzunehmen; wobei ein Faltmodul oder mehrere Faltmodule (31, 32, 33) unabhängig betätigbar sind, um unterschiedliche Einhüllarten des Einhüllmaterials (101) auszuführen, wobei mindestens ein Faltmodul (31, 32, 33) mit einer der Aufnahmen (45, 46, 47) so verbindbar ist, dass das umhüllte Produkt (100) in Richtung auf die Auslassgruppe (7) in unterschiedlicher Ausrichtung übertragen werden kann.
  2. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Faltmodul (31) erste Faltmittel (40) umfasst, die in einer tangentialen Richtung bezüg lich des Einhüllkopfes (2) beweglich und zum Falten eines unteren Randes des Einhüllmaterial-Abschnittes (101) mit der Doppeltwist-Faltmethode ausgebildet sind.
  3. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Faltmodul (31) zwei zweite Faltmittel (41) umfasst, die einander zugewandt sind und in tangentialer Richtung bezüglich des Einhüllkopfes (2) oszillieren, um Seitenränder des Einhüllmaterial-Abschnittes (101) mit der Portfolioumschlag-Einhüllmethode zu falten.
  4. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Faltmodul (32) dritte Faltmittel (42) und vierte Faltmittel (43) umfasst, die beweglich sind und zum Ausführen orthogonaler und gegenüberliegender Faltungen von Rändern des Einhüllmaterial-Abschnittes (101) mit der Portfolioumschlag- oder Fancy- oder Bunch-Einhüllmethode ausgebildet sind.
  5. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Faltmodul (33) mehrere Schließfinger (44) zum Schließen des Einhüllmaterials (101) entsprechend einer Doppeltwist-Einhüllmethode umfasst.
  6. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie erste festliegende Faltmittel (80) umfasst, die mindestens zwischen der Elevatorgruppe (5) und dem Einhüllkopf (2) angeordnet sind, um Ränder des Einhüllmaterials (101) zu falten, während die Elevatorgruppe (5) das Produkt (100) bewegt.
  7. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zweite festliegende Faltmittel (81) umfasst, die um den Einhüllkopf (2) herum angeordnet sind, um Ränder des Einhüllmaterials (101) zu falten, wenn der Einhüllkopf (2) das entsprechende Produkt (100) bewegt.
  8. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Aufnahme (45) ungefähr an dem dritten Faltmodul (32) angrenzt; die zweite Aufnahme (46) in einer Position ist, die nahezu symmetrisch zu der ersten Aufnahme (45) bezüglich einer durch die Drehachse des Einhüllkopfes (2) verlaufenden vertikalen Ebene ist; die dritte Aufnahme (47) zwischen der ersten Aufnahme (45) und der zweiten Aufnahme (46) angeordnet und zu der durch die Drehachse des Einhüllkopfes (2) verlaufenden vertikalen Ebene ungefähr ausgerichtet ist.
  9. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Faltmodul (33) mit der ersten Aufnahme (45) verbunden ist und die Produkt- Auslassgruppe (7) Austragmittel (35) umfasst, um jedes durch den Einhüllkopf (2) umhüllte Produkt (100) zu erfassen und an Transportmittel (36) zu übertragen, um die Produkte (100) in einer Bewegungsrichtung parallel zu der Bewegungsrichtung des Einhüllmaterials (101) in der Abwickel- und Schneidgruppe (6) geordnet nach außen zu bewegen.
  10. Einhüllmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (36) ausgehend von den Austragmitteln (35) in gleicher oder entgegengesetzter Richtung bezüglich der Eintrittsrichtung der Produkte (100) in die Zuführgruppe (10) verlaufen.
  11. Einhüllmaschine e nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Faltmodul (33) mit der zweiten Aufnahme (46) oder der dritten Aufnahme (47) verbunden ist und die Auslassgruppe (7) Rutschenmittel (38) für die Massenausgabe der Produkte (100) umfasst.
  12. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Produkt-Zuführgruppe (10) umfasst: – ein erstes Bandmittel (13) mit einer kontinuierlichen Vorwärtsbewegung, welches mehrere Produkte (100), ausgerichtet und in einer einzigen Linie mit gegenseitigem Kontakt angeordnet, abstützt und bewegt; – ein zweites Bandmittel (14), welches ausgerichtet und stromab zu dem ersten Bandmittel (13) angeordnet ist, eine abwechselnde Vorwärtsbewegung hat und Haltemitteln (15) des Produktes (100) zugeordnet ist; – ein rotierendes Positionierrad (9), das dem zweiten Bandmittel (14) stromab der Haltemittel (15) zugewandt ist und in gleichem Winkelabstand mehrere Zangenmittel (11) zum Ergreifen des Produktes (100) hat; wobei das zweite Bandmittel (14) die gegenseitig beabstandeten Produkte (100) von einer Erfassungsstelle (A), an der das zweite Bandmittel (14) das Produkt (100) von dem ersten Bandmittel (13) empfängt, durch Bewegungsstellen (M), an denen die Haltemittel (15) jedes Produkts (100) an dem zweiten Bandmittel (14) festhalten, zu einer Übertragungsstelle (T) bewegt, an der das zweite Bandmittel (14) bewegungslos ist und das nicht mehr daran festgelegte Produkte (100) von einer Zange (11) des Positionierrades (9) erfasst wird, welche das Produkt (100) in einer kreisförmigen Bewegung von der Übertragungsstelle (T) zu einer Freigabestelle (R) bewegt, an der das Rad (9) bewegungslos ist und die Zange (11) geöffnet wird, um das Produkt (100) zu der Elevatorgruppe (5) zu übertragen.
  13. Einhüllmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein drittes Bandmittel (16) umfasst, das zu dem ersten Bandmittel (13) ausgerichtet und stromauf zu diesem angeordnet ist, wobei es eine kontinuierliche Vorwärtsbewegung hat.
  14. Einhüllmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bandmittel (13) eine Translationsgeschwindigkeit hat, die kleiner als die Geschwindigkeit des dritten Bandmittels (16) und größer als die durchschnittliche Translationsgeschwindigkeit des zweiten Bandmittels (14) ist.
  15. Einhüllmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (15) mindestens ein Luftsaugmittel (17) umfassen, das durch Leitungsmittel (19) mit mindestens einer Öffnung (18) des zweiten Bandmittels (14) verbunden ist, um jedes Produkt (100), das von dem zweiten Bandmittel (14) getragen wird, durch Saugwirkung zu halten.
  16. Einhüllmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugmittel (17) aus einer Vakuumpumpe oder einem Saugzuggebläse bestehen.
  17. Einhüllmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (18) mehrere Durchgangslöcher umfasst, die an dem zweiten Bandmittel (14) gebildet sind.
  18. Einhüllmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Bandmittel (14) aus mehreren Förderbändern (22) besteht, welche parallel und in Querrichtung beabstandet sind durch einen Längsschlitz, der mindestens eine Öffnung (18) bildet.
  19. Einhüllmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungsmittel (19) einen Saugmund (23) umfassen, der eine längliche Form hat und mit der Öffnung (18) in Strömungsverbindung steht.
  20. Einhüllmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungsmittel (19) mindestens eine innere Leitung umfassen, die ausgehend von dem Saugmund (23) bis zur Verbindung mit den Saugmitteln (17) eine divergierende Form hat.
  21. Einhüllmaschine e nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführgruppe (10) mindestens ein erstes Sensormittel (20) und ein zweites Sensormittel (25) optischer oder induktiver oder kapazitiver Bauart umfasst, die zum Erfassen des Vorhandenseins von Produkten (100) entsprechend dem ersten Bandmittel (13) bzw. dem zweiten Bandmittel (14) ausgebildet sind.
  22. Einhüllmaschine e nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Bandmittel (14) durch einen bürstenlosen elektrischen Motor (21), der hinsichtlich Position, Geschwindigkeit und Beschleunigung gesteuert wird, drehend angetrieben wird.
  23. Einhüllmaschine nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bandmittel (13) und dritte Bandmittel (16) durch mindestens einen entsprechenden Ratio-Motor (24) drehend angetrieben werden.
  24. Einhüllmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierrad (9) mindestens vier Zangenmittel (11) umfasst, die mit gegenseitigem Abstand von 90° angeordnet und an dem Positionierrad (9) mit einer nahezu tangentialen Anordnung bezüglich eines in das Positionierrad (9) eingeschriebenen Umfangs festgelegt sind.
  25. Einhüllmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierrad (9) eine erste Säule (61) umfasst, die an der Maschine (1) festgelegt ist und eine zweite Säule (62) und eine dritte Säule (63) drehbar lagert, welche koaxial hierzu sind und sich auf einer vertikalen Achse unabhängig drehen.
  26. Einhüllmaschine nach den Ansprüchen 24 und 25, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Zangenmittel (11) durch eine Tragplatte (68) an der dritten Säule (63) festgelegt ist und ein Paar bewegliche Arme (12) umfasst, die sich symmetrisch drehen zwischen einer Schließstellung (C), in der die Arme (12) den kleinsten gegenseitigen Abstand zum Erfassen eines Produktes (100) haben, und einer Öffnungsstellung (D), in der sie den größten gegenseitigen Abstand zum Freigeben des Produktes (100) haben.
  27. Einhüllmaschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Zangenmittel (11) Übertragungsmittel (65) umfasst, die mit Steuermitteln (64) der zweiten Säule (62) verbunden sind, wobei die letzteren zum Öffnen und Schließen der beweglichen Arme (12) jedes Zangenmittels (11) durch Drehung der zweiten Säule (62) ausgebildet sind.
  28. Einhüllmaschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Übertragungsmittel (65) mindestens einen Gelenkzapfen (67) umfasst, der von der dritten Säule (63) gleitend gelagert wird, mit den beweglichen Armen (12) des entsprechenden Zangenmittels (11) durch eine Zahnrad-Zahnstangen-Verbindung verbunden ist und von Gleitrollen (66) mit einem Nockenprofil der Steuermittel (64) gleitend in Anlage gehalten wird.
  29. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elevatorgruppe (5) ein Vier-Lenker-Gestänge (51, 52) umfasst, das mit entsprechend angetriebenen Nocken verbunden und zum Bewegen mindestens eines Gegenelevatormittels (50) und eines Elevatormittels (53) ausgebildet ist.
  30. Einhüllmaschine nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Elevatormittel (53) mindestens zwei seitliche Stützen (59) zum Abstützen des Einhüllmaterial-Abschnittes (101) während des Anhebens des Produktes (100) umfasst.
  31. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführgruppe (10) des Produktes (100) umfasst: – ein Speicherband (71) mit wechselnder Vorwärtsbewegung zum Bewegen ausgerichteter Produkte (100); – Stößelmittel (72) zum Übertragen jedes Produktes (100) von dem Band (71) zu einer Förderscheibe (73), die mehrere erste Schlitze (74) zur Aufnahme von Produkten (100) hat und sich um eine vertikale Achse zum Transportieren der letzteren zu der Elevatorgruppe (5) dreht.
  32. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführgruppe (10) einen Produkt-Speichertrichter (75) umfasst, der eine zentrifugale Füllscheibe (76) versorgt, welche mehrere zweite Schlitze (60) hat und sich um eine vertikale Achse dreht, um jedes Produkt (100) zu der Elevatorgruppe (5) zu transportieren.
  33. Einhüllmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführgruppe (10) ein Band (77) umfasst, das mit Gegenstücken (78) zum Aufnehmen entsprechender Produkte (100) und zum Übertragen dieser Produkte zu der Elevatorgruppe (5) versehen ist.
  34. Einhüllmaschine nach den Ansprüchen 31 und 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführgruppe (10) vom Kombinationstyp ist und mindestens ein Speicherband (71) mit Stößelmitteln (72) und einer Zuführscheibe (73) sowie einen Trichter (75) mit einer zentrifugalen Füllscheibe (76) umfasst.
  35. Einhüllmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie insgesamt durch elektronische Rechner- und Steuermittel gesteuert wird, die zum Steuern der Phasenbeziehungen zwischen mindestens der Zuführgruppe (10), der Elevatorgruppe (5), der Abwickel- und Schneidgruppe (6), dem Einhüllkopf (2), der Faltgruppe (3) und der Auslassgruppe (7) ausgebildet sind.
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