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Die
vorliegende Erfindung betrifft automatische Verpackungsmaschinen,
insbesondere eine Einhüllmaschine
zum Umhüllen
von Schokoladeartikeln, Zuckerwaren, Süßwaren und ähnlichen Produkten mit unterschiedlicher
Form in einer unterschiedlichen Umhüllungsart.
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Die
bekannten Einhüllmaschinen
sind mit mobilen oder festen Faltelementen versehen, die es ermöglichen,
einen einzigen vorgegebenen Umhüllungsstil
durchzuführen.
Es ist nur dann möglich,
eine andere Umhüllung,
die noch zum gleichen Umhüllungstyp
zählt,
durchzuführen,
wenn die Faltelemente in geeigneter Weise ausgetauscht und/oder
modifiziert werden. Üblicherweise
ermöglichen
es diese bekannten Maschinen nicht, Umhüllungen vorzunehmen, die zu
anderen Umhüllungsarten
gehören.
Typischerweise kann eine Maschine, die zur Ausführung von Umhüllungen
mit Doppeldrehung ausgelegt ist, nach entsprechenden Veränderungen
eine Umhüllung
mit Einzeldrehung durchführen,
ist jedoch nicht in der Lage, eine Umhüllung nach Art einer Umschlagmappe
oder eine Bündelumhüllung auszuführen.
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Der
Hauptnachteil der bekannten Maschinen besteht in der Starrheit der
Produktion, d. h. der beschränkten
Auswahl von Umhüllungsarten,
die durchgeführt
werden können.
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Andere
Nachteile bestehen darin, dass die Austauschvorgänge der Faltelemente zum Verstellen der
Maschine für
einen anderen Umhüllungsstil schwierig
sind und lange Maschinenstopps mit einer darauf folgenden Unterbrechung
der Produktion und einem entsprechenden Kostenanstieg erfordern.
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Es
gibt modulare Einhüllmaschinen,
die die Verwirklichung von diversen Umhüllungsarten ermöglichen,
indem geeignete Faltmodule an der Basiskonstruktion der Maschine
montiert sind.
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Der
Hauptnachteil dieser Maschinen besteht jedoch darin, dass die entsprechende
Flexibilität
nur während
der Herstellphase der Maschine möglich
ist, da die Module, wenn sie einmal an der Maschine montiert sind,
in vernünftigen
Zeiträumen
nicht demontiert und ersetzt werden können, was die Maschine, wenn
sie in einer Produktionsanlage arbeitet, nicht flexibel und vielseitig
macht.
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Ein
weiterer Nachteil der bekannten Einhüllmaschinen besteht darin,
dass es unmöglich
ist, den abgegebenen Produktstrom in Abhängigkeit von den speziellen
Produktionsanforderungen zu modifizieren oder zu verändern.
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Es
ist bekannt, dass bei den Einhüllmaschinen
für rechteckige
Schokoladeprodukte und entsprechende Produkte nach traditioneller
Umhüllungsart
sich das Einhüllmaterial
pa rallel zur kurzen Seite des Produktes bewegen muss, das aus Stabilitätsgründen in
einer Richtung parallel zur langen Seite des Produktes bewegt wird.
Aus diesem Grunde besitzen die Maschinen eine Produktzuführgruppe, üblicherweise
ein Band oder kaskadenförmig
angeordnete Bänder,
die sich senkrecht zum Fluss des Einhüllmateriales auf der Maschine
und somit zur Hauptachse der Maschine erstrecken.
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Der
Hauptnachteil von derartigen Maschinen ist in der Position der Zuführgruppe
zu sehen, die den Zugang zu den Maschinenwartungspunkten, welche auf
gegenüberliegenden
Seiten in Bezug auf die Zuführgruppe
angeordnet sind, schwieriger macht und eine Bedienungsperson daran
hindert, gleichzeitig zwei parallel zueinander angeordnete Einhüllmaschinen
zu kontrollieren.
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Es
sind auch Einhüllmaschinen
für Schokoladeartikel
oder entsprechende Produkte bekannt, die eine flache Basis besitzen,
welche mit Zuführgruppen
versehen ist, die ein oder mehrere Speicherbänder aufweisen, die parallel
in Bezug auf den Einhüllmaterialfluss
der Maschine angeordnet sind. In diesem Fall werden die aufgrund
der Druckausübung durch
die Produktschlange in gegenseitigem Kontakt stehenden ausgerichteten
Produkte zur Aufnahmezone bewegt, in der ein Drücker Produkte eines nach dem
anderen in eine Zuführscheibe
oder ein Positionierungsrad einsetzt, um die Produkte um 90° zu drehen
und sie mit der korrekten Orientierung an der nachfolgenden Arbeitsstation
anzuordnen.
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Der
Hauptnachteil der Zuführgruppen
besteht darin, dass bei hohen Bewegungsgeschwindigkeiten die Produkte
dazu neigen, auf dem Speicherband zu gleiten, was eine Leerdrehung
der Einhüllmaschine
mit entsprechender Produktions- und Effizienzabnahme verursacht.
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Ein
anderer Nachteil besteht darin, dass die vom Drücker und von der Zuführscheibe
auf die Produkte ausgeübten
Belastungen, um das Produkt in der nachfolgenden Station anzuordnen,
Beschädigungen
der Produkte mit einem möglichen
Lösen von Splittern
und Teilen hiervon verursachen können, welche
die Maschinenelemente verunreinigen und/oder behindern können.
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Die
EP 0 733 548 offenbart eine
Einhüllmaschine
zum Umhüllen
von Schokoladeartikeln und entsprechenden Produkten mit einem Hüllmaterial gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 1.
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Diese
Einhüllmaschine
besitzt eine Abwickel- und Schneidgruppe sowie eine Zuführgruppe zum
Beaufschlagen einer Elevatorgruppe mit einem Einhüllmaterial-Abschnitt
und einem entsprechenden Produkt, die gemeinsam von der Elevatorgruppe
an einen Einhüllradkopf
abgegeben werden, um einer Faltgruppe zugeordnet und zu einer Auslassgruppe des
umhüllten
Produktes überführt zu werden.
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Dieser
Einhüllradkopf
besitzt acht Greifer, und die Faltgruppe umfasst Faltmodule und
drei Sitze zum Aufnehmen der Faltmodule.
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Die
US 3 899 865 , die
EP 0 769 453 und die
DE 296 23 691 beschreiben
Einhüllmaschinen,
die mit einem Einhüllradkopf zum
Umhüllen
von Schokoladeartikeln und entsprechenden Produkten mit einem Einhüllmaterial
versehen sind.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einhüllmaschine zum Umhüllen von
Schokoladeartikeln oder entsprechenden Produkten zu schaffen, mit der
vollständig
verschiedene Arten von Umhüllungen ausgeführt werden
können
und mit der auf einfache und rasche Weise von einem Umhüllungsstil
zu anderen Umhüllungsstilen übergegangen
werden kann, ohne Veränderungen
oder schwierige Verstellvorgänge
der Faltelemente erforderlich zu machen.
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Ein
anderes Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Maschine
vorzusehen, die mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Zuführgruppen
eines bekannten Typs, d. h. unterschiedlichen Gruppen in Abhängigkeit
vom zu umhüllenden
Produkt, ihrer Geschwindigkeit und dem am Produkt durchzuführenden
Umhüllungsstil
integriert werden kann.
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Ein
weiters Ziel betrifft die Schaffung einer Maschine, die unterschiedliche
Konfigurationen des Produktauslasses aufweisen kann, um den unterschiedlichen
Anlageanforderungen des endgültigen Benutzers
gerecht zu werden.
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Noch
ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung betrifft die Schaffung
einer Einhüllmaschine, die
mit einer Zuführgruppe
versehen ist, die mit sehr hohen Geschwindigkeiten operieren kann
und eine regelmäßige und
zuverlässige
Betriebsweise ohne Blockaden, Staus und Fehler bei der Produktzuführung und
eine feinfühlige
Handhabung und/oder Be wegung des Produktes garantiert, so dass dieses
vor Beschädigungen
bewahrt wird.
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Die
vorstehend genannten Ziele werden mit den Gegenständen der
Patentansprüche
erreicht.
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Nachfolgend
werden die Eigenschaften der vorliegenden Erfindung in Verbindung
mit den beigefügten
Zeichnungen erläutert.
Hiervon zeigen:
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1 eine
schematische Vorderansicht der Einhüllmaschine der vorliegenden
Erfindung;
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2 eine
Teildraufsicht der Maschine der 1;
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3 eine
vergrößerte Teilschnittvorderansicht
der Maschine der 1;
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4 eine
vergrößerte Teilschnittvorderansicht
einer Zuführgruppe
der Maschine der 1;
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5 eine
Draufsicht der Zuführgruppe
der 4;
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6 eine
Teilschnittansicht nach Linie VI-VI in 4;
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7 eine
schematische perspektivische Teilansicht einer Variante der Maschine
der 1, die eine Zuführgruppe mit einem Speicherband,
einem Drücker
und einer Füllscheibe
besitzt, in Verbindung mit Produkten in unterschiedlichen Ein hüllschritten;
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8 eine
schematische perspektivische Teilansicht einer anderen Variante
der Maschine der 1, die eine Zuführgruppe
mit einem Trichter und einer Füllscheibe
aufweist, in Verbindung mit Produkten in unterschiedlichen Einhüllschritten;
und
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9 eine
schematische perspektivische Teilansicht einer weiteren Variante
der Maschine der 1, die durch eine Zuführgruppe
mit einem Schlitzband charakterisiert ist, in Verbindung mit Produkten
in unterschiedlichen Einhüllschritten.
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Wie
die 1–6 zeigen,
ist mit 1 eine Einhüllmaschine
zum Umfalten von Schokoladeartikeln und entsprechenden Produkten 100 mit
einem Einhüllmaterial 101 bezeichnet,
die im Wesentlichen von einer Abwickel- und Schneidgruppe 6 des
Einhüllmateriales 101 und
einer Zuführgruppe 10 des Produktes 100 gebildet
wird.
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Die
Abwickel- und Schneidgruppe 6 und die Zuführgruppe 10 beschicken
eine Elevatorgruppe 5 mit einem Abschnitt des Einhüllmateriales 101 und einem
entsprechenden Produkt 100. Die Elevatorgruppe 5 führt das
mit dem Einhüllmaterial 101 versehene
Produkt 100 zu einem Einhüllkopf 2 zum Eingriff
mit einer Faltgruppe 3 und zur Überführung des umhüllten Produktes 100 zu
einer Auslassgruppe 7.
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Der
Einhüllkopf 2,
der sich auf einer horizontalen Achse dreht, besitzt acht Greifeinrichtungen 4, die
radial und winkelmäßig gleich
beabstandet sind, um das Produkt 100 und das Einhüllmaterial 101 zu ergreifen.
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Die
Faltgruppe 3 wird von einer Vielzahl von Faltmodulen, nämlich einem
ersten Modul 31, einem zweiten Modul 32 und einem
dritten Modul 33, gebildet, die um den Einhüllkopf 2 herum
angeordnet sind und dazu dienen, Einfassungen des Einhüllmateriales 101 um
das Produkt 100 gemäß unterschiedlichen
Umhüllungsstilen
zu falten.
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Die
Maschine besitzt drei Sitze, nämlich
einen ersten Sitz 45, einen zweiten Sitz 46 und
einen dritten Sitz 47, die um den Einhüllkopf 2 herum in
unterschiedlichen Positionen etwa entsprechend den sequentiellen
Positionen der Greifeinrichtungen 4 des Einhüllkopfes 2 in
den Stoppschritten fixiert sind. Die Sitze dienen zur alternativen
und entfernbaren Unterbringung von einem der Faltmodule, normalerweise
des dritten Moduls 33, in Abhängigkeit von der erforderlichen
Konfiguration der Maschine 1.
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Der
erste Faltmodul 31 besitzt eine erste Falteinrichtung 40 eines
bekannten Typs, die in Tangentialrichtung relativ zum Einhüllkopf 2 beweglich
ist, um eine untere Einfassung eines Einhüllmaterialabschnittes 101 zu
falten, wenn eine Umhüllung
mit Doppeldrehung oder eine phantasievolle Umhüllung hergestellt werden soll.
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Bei
einer Alternative besitzt der erste Faltmodul 31 eine zweite
Falteinrichtung 41 eines bekannten Typs, die auf den Einhüllkopf 2 weist
und in tangentialer Richtung relativ zu diesem hin- und herschwingt,
um Seiteneinfassungen des Einhüllmaterialabschnittes 101 zu
falten, vorgeformt durch den Durchgang durch feste Falter während der
Anhebung des Produktes, und um eine Umhüllung als Umschlagmappe auszuführen.
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Der
zweite Faltmodul 32 besitzt eine zweite Falteinrichtung 42 und
eine dritte Falteinrichtung 43 eines bekannten Typs, die
von zwei Paaren von gegenüberliegenden
Faltern gebildet werden, welche dazu dienen, senkrechte und gegenüberliegende Einfassungen
eines Einhüllmaterialabschnittes 101 bei
einer Umschlagmappe oder einer phantasievollen oder bündelförmigen Umhüllung zu
falten.
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Der
dritte Faltmodul 33 besitzt ein Paar von Schließfingern 44,
die den abschließenden
Doppeldrehungsverschluss eines Einhüllmateriales 101 verwirklichen.
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Die
Maschine umfasst des Weiteren erste feste Falteinrichtungen 80,
die zwischen der Elevatorgruppe 5 und dem Einhüllkopf 2 angeordnet
sind und während
der Bewegung des entsprechenden Produktes 100 mit Hilfe
der Elevatorgruppe 5 für
eine entsprechende Faltung des Einhüllmateriales 101 sorgen.
Insbesondere führen
die ersten festen Falteinrichtungen 80 gemäß Ihrer
Geometrie und Ausbildung eine H-förmige Faltung für eine Umhüllung nach
Art einer Umschlagmappe, eine nach oben gedrehte U-förmige Faltung
gemäß einer
Umhüllung mit
Doppeldrehung oder eine haubenförmige
Faltung für
eine Bündelumhüllung durch.
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Die
Maschine 1 besitzt ferner zweite feste Falteinrichtungen 81,
die benachbart zum Einhüllkopf 2 angeordnet
sind und dazu dienen, eine Faltung des Einhüllmateriales 101 auf
dem Produkt 100 während der Überführung desselben
vom ersten Faltmodul 31 zu den nachfolgenden Modulen 32, 33 durchzuführen.
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Wenn
die Maschine eine Doppeldrehung oder eine phantasievolle Umhüllung für eiförmige oder
kugelförmige
Produkte durchführen
muss, führen
die zweiten Falteinrichtungen das rohrförmige Schließen des
Einhüllmateriales 101 durch,
indem der entsprechende Seitenrand gefaltet wird.
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Es
ist wichtig zu betonen, dass durch Verwendung von unterschiedlichen
Modulen, separat oder in Kombination, die Maschine Umhüllungen 101 vornehmen
kann, die äußerst verschiedene
Ausführungsformen
bzw. Stile betreffen. Die für
die Änderung
der Größe oder
den Austausch der mobilen und festen Falteinrichtungen, die in Abhängigkeit
von den Dimensionen und/oder Typen des Produktes 100 geformt
sind, erforderliche Zeit ist sehr kurz, und diese Vorgänge sind
sehr einfach durchzuführen.
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Der
erste Fixiersitz 45 befindet sich etwa benachbart zum zweiten
Faltmodul 32, während
sich der zweite Sitz 46 in einer Position befindet, die
in Bezug auf eine vertikale Ebene, die durch die Drehachse des Einhüllkopfes 2 verläuft, nahezu
symmetrisch zum ersten Sitz 45 angeordnet ist. Der dritte
Sitz 47 ist zwischen dem ersten Sitz 45 und zweiten
Sitz 46 angeordnet und etwa zur Vertikalebene aus gerichtet, die
sich durch die Drehachse des Einhüllkopfes 2 erstreckt.
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Durch
Fixieren des dritten Faltmoduls 33 am ersten Sitz 45 kann
die Maschine 1 eine Auslassgruppe 7 des Produktes
aufweisen, die Entfernungseinrichtungen 36 eines bekannten
Typs aufweist, welche jedes Produkt 100, das vom Einhüllkopf 2 umhüllt worden
ist, aufnehmen und dieses zu Fördereinrichtungen 36 überführen, die
beispielsweise aus einem Band eines bekannten Typs bestehen, um
die Produkte 100 in der Reihenfolge nach außen in einer Richtung
zu bewegen, die parallel zur Zuführrichtung der
Produkte 100 in der Zuführgruppe 100 verläuft, wobei
die Produkte im gleichen Richtungssinn gefördert werden.
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Wenn
die Auslassgruppe 7 Rinneneinrichtungen 38 für den Massenaustritt
von Produkten 100 besitzt, kann die dritte Faltstation 33 mit
dem zweiten Sitz 46 oder dem dritten Sitz 47 verbunden
sein.
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Insbesondere
durch Positionierung des dritten Faltmoduls 33 am dritten
Sitz 47 ist es möglich, eine
Doppelauslassgruppe 7 vorzusehen, die von Entfernungseinrichtungen 35 und
Fördereinrichtungen 36 gebildet
wird, und zwar für
Produkte mit Umhüllungen
nach Umschlagmappenart, phantasievollen Umhüllungen, bündelförmigen Umhüllungen, und die nachfolgende
Rinneneinrichtungen 38 für Produktumhüllungen
mit Doppeldrehung aufweist.
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Wenn
die Entfernungseinrichtungen 35 und Fördereinrichtungen 36 nicht
erforderlich sind, sondern nur die Rinnenein richtungen 38 benötigt werden,
ist der dritte Faltmodul 33 am zweiten Sitz 46 befestigt.
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Die
Elevatorgruppe 5 besitzt vier Lenkergestänge 51, 52 eines
bekannten Typs, die mit entsprechenden motorisierten Nocken verbunden
sind und dazu dienen, einen Gegenelevator 50 und einen
Elevator 53 zu bewegen. Letzterer besitzt Seitenlager 59 zum
Lagern von Seiteneinfassungen des Einhüllmateriales 101 und
zum Vermeiden einer Verbiegung der Seiteneinfassungen aufgrund des
Luftwiderstandes, während
das Produkt 100 angehoben wird.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
besitzt die Maschinen 1 eine Zuführgruppe 10 des Produktes 100,
die im Wesentlichen von einer ersten Bandeinrichtung 13,
einer zweiten Bandeinrichtung 14, einer dritten Bandeinrichtung 16 und
einem Positionierungsrad 9 gebildet wird.
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Die
erste Bandeinrichtung 13 bewegt sich kontinuierlich vorwärts und
lagert und bewegt eine Vielzahl von Produkten 100, die
von einer vorhergehenden bekannten und nicht gezeigten Ausrichtungsgruppe
ausgerichtet sind und sich in einer einzigen Reihe mit gegenseitigem
Kontakt befinden. Die zweite Bandeinrichtung 14, die abstromseitig
der ersten Bandeinrichtung 13 ausgerichtet ist, bewegt
sich alternierend vorwärts,
mit anderen Worten führt
eine periodische intermittierende Bewegung durch, und ist mit Halteeinrichtungen 15 des
Produktes 100 versehen, die auf den Abschnitt der zweiten
Bandeinrichtung 14, auf dem die Produkte 100 positioniert
sind, einwirken.
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Die
dritte Bandeinrichtung 16, die aufstromseitig von der ersten
Bandeinrichtung 13 angeordnet und zu dieser ausgerichtet
ist, führt
eine kontinuierliche Vorwärtsbewegung
durch, wobei die entsprechende Translationsgeschwindigkeit größer ist
als die Geschwindigkeit der ersten Bandeinrichtung 13, und
verwirklicht die Speicherung des Produktes.
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Halteeinrichtungen 15 werden
im Wesentlichen von einer Luftabsaugeinrichtung 17 gebildet, die über eine
Kanaleinrichtung 19 mit mindestens einer Öffnung 18 verbunden
ist, welche in der zweiten Bandeinrichtung 14 ausgebildet
ist, um die Produkte 100 an der zweiten Bandeinrichtung 14 zu
halten und dort festzulegen.
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Die
Saugeinrichtung 17 besteht aus einer Vakuumpumpe oder einem
Sauggebläse,
und die Öffnung 18 kann
aus einem Längsschlitz
bestehen, der von einem Paar von parallelen und mit Querabstand
voneinander angeordneten Förderbändern 22 gebildet
wird, welche die zweite Bandeinrichtung 14 vorsehen.
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Alternativ
dazu kann die Öffnung
aus einer Vielzahl von Durchgangslöchern bestehen, die in der zweiten
Bandeinrichtung 14 ausgebildet sind.
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Die
Kanaleinrichtung 19 kann beispielsweise eine längliche
Deltaform besitzen und mit einem Saugmund 22 versehen sein,
der eine längliche
Form besitzt und in Strömungsmittelverbindung
mit der Öffnung 18 besteht.
Der Saugmund 23 ist mit Hilfe eines Innenkanals mit der
Saugeinrichtung 17 verbunden, wobei dieser Innenkanal eine
divergierende Form be sitzt, die vom Saugmund 23 beginnt
und sich bis zur Verbindung mit der Saugeinrichtung 17 erstreckt.
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Die
Zuführgruppe 10 besitzt
zwei erste Sensoreinrichtungen 20 für minimale und maximale Last, die
dazu dienen, das Vorhandensein der Produkte 100 auf der
ersten Bandeinrichtung 13 zu erfasten und insbesondere
die minimale und maximale Abmessung der Speicherschlange der Produkte 100 auf dem
Band zu messen, um die Geschwindigkeit der Einhüllmaschine und/oder des aufstromseitigen
Produktstromes zu verringern oder zu erhöhen.
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Es
gibt ferner zweite Sensoreinrichtungen 25, die benachbart
zum Abschnitt der zweiten Bandeinrichtung 14 benachbart
zum Positionierungsrad 9 angeordnet sind und dazu dienen,
das Vorhandensein und die korrekte Position des Produktes 100 zu
ertasten und somit die Operationsschritte zwischen der zweiten Bandeinrichtung 14 und
dem Band 9 festzulegen.
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Die
Sensoreinrichtungen 20, 25 sind von einer bekannten
Bauart, beispielsweise von einem optischen Typ, wie Fotozellen oder
optische Fasern, oder von einem induktiven Typ.
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Die
zweite Bandeinrichtung 14 wird von einem Elektromotor 21 eines
bürstenlosen
Typs angetrieben, dessen Position, Geschwindigkeit und Beschleunigung
gesteuert sind, um eine Bewegung gemäß vorgegebenen und programmierbaren
Bewegungsgesetzen durchzuführen,
während
die erste Bandeinrichtung 13 und die dritte Bandeinrichtung 16 von
einem Ratiomotor 24 angetrieben werden.
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Das
Positionierungsrad 9, das sich auf einer vertikalen Achse
dreht und zur zweiten Bandeinrichtung 14 abstromseitig
der Halteeinrichtungen 15 weist, besitzt vier Zangeneinrichtungen 11,
die winklig und mit gleichen Abständen voneinander angeordnet
sind, um das Produkt 100 von der zweiten Bandeinrichtung 14 zu
ergreifen. Die Zangeneinrichtungen 11 sind unter 90° zueinander
angeordnet und am Rad 9 mit einer Orientierung fixiert,
die nahezu tangential zum geometrischen Umfang des Positionierungsrades 9 und
konzentrisch zu diesem verläuft.
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Das
Positionierungsrad 9 wird im Wesentlichen von einer ersten
Säule 61 gebildet,
die an der Maschine 1 befestigt ist und drehbar eine zweite
Säule 62 und
eine dritte Säule 63 lagert,
die koaxial hierzu angeordnet sind und sich unabhängig voneinander
relativ zu einer Vertikalachse drehen.
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Jede
Zangeneinrichtung 11 ist über eine Lagerplatte 68 an
der dritten Säule 63 fixiert
und besitzt ein Paar von beweglichen Zinken 12, die symmetrisch
zwischen einem Schließzustand
C, in dem sich die Zinken 12 auf ihrem minimalen Abstand
zum Ergreifen eines Produktes 100 befinden, und einem Öffnungszustand
D, indem die Zinken einen maximalen Abstand zum Freigeben des Produktes 100 einnehmen,
drehen.
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Das Öffnen und
Schließen
der mobilen Zinken 12 einer jeden Zangeneinrichtung 11 wird über Getriebeeinrichtungen 65 durchgeführt, die
mit Steuereinrichtungen 64 der zweiten Säule 62 verbunden sind
und mit Hilfe von diesen durch die partielle abwechselnde Drehung
der zweiten Säule 62 bewegt werden.
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Jede
Getriebeeinrichtung 65 wird im Wesentlichen von einem Gelenkzapfen 67 gebildet,
der von der dritten Säule 63 gleitend
gelagert wird und mit den beweglichen Zinken 12 der entsprechenden Zangeneinrichtungen 11 über eine
Zahnrad-Zahnstangen-Verbindung verbunden ist. Ferner steht der Gelenkzapfen 67 über Gleitrollen 66 mit
einem Nockenprofil der Steuereinrichtungen 64 gleitend
in Eingriff.
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Die
partielle Drehung des Nockenprofils bewirkt die Anstiegs- oder Abstiegsbewegung
der Gelenkzapfen 67 und somit eine Öffnungs- oder Schließdrehung
der beweglichen Zinken 12 der Zangeneinrichtungen 11.
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Die
Einhüllmaschine
wird vollständig
durch elektronische Rechen- und Steuereinrichtungen gesteuert, die
dazu dienen, die Phasenbeziehungen zwischen der Zuführgruppe 10,
den Sensoreinrichtungen 20, 25, der Elevatorgruppe 5,
der Abwickel- und Schneidgruppe 6, dem Einhüllkopf 2,
der Faltgruppe 3 und der Auslassgruppe 7 zu steuern.
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Die
Funktionsweise der Einhüllmaschine 1, die
den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet, sieht vor, dass
die Faltmodule 31, 32, 33 unabhängig voneinander
aktiviert werden, um unterschiedliche Funktionskombinationen zur
Durchführung
von entsprechenden Umhüllungsarten
mit dem Einhüllmaterialabschnitt 101 auszuführen. Beispielsweise
ist es durch Antreiben des ersten Faltmoduls 31 und des
zweiten Faltmoduls 32 in Verbindung mit einem festen Fal ter,
der während
des Hubs des Elevators operiert, möglich, eine Umhüllung in
Form einer Umschlagmappe durchzuführen, während es durch Antreiben des
ersten Faltmoduls 31, der einen ersten mobilen Falter 40 besitzt,
und durch Antreiben des dritten Faltmoduls 33 möglich ist,
ein Einhüllmaterial 101 mit
doppelter Drehung zu verarbeiten.
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Durch
Anordnung des vierten Faltmoduls 33, der mit dem ersten
Sitz 45 oder dem zweiten Sitz 46 verbunden sein
kann, ist es möglich,
das eingehüllte Produkt 100 in
verschiedenen Positionen der Auslassgruppe 7 zuzuführen.
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Die
Zuführgruppe 10 sorgt
dafür,
dass die dritte Bandeinrichtung 16 und erste Bandeinrichtung 13 die
Produkte 100 mit einer gleichmäßigen und kontinuierlichen
geradlinigen Bewegung und unterschiedlichen und abnehmenden Geschwindigkeiten bewegen,
so dass eine Speicherschlange der Produkte 100 garantiert
wird, was durch die Sensoreinrichtungen 20 für minimale
und maximale Last gesteuert wird, so dass die Produkte ohne Diskontinuität der nachfolgenden
zweiten Bandeinrichtung 14 zugeführt werden können. Letztere
bewegt sich auf alternierende Weise mit einem Hub, der der Länge des
zu bewegenden Produktes entspricht, und mit einer Geschwindigkeit,
die von einem Minimalwert von Null bis zu einem Maximalwert reicht
und vom Maschinenzyklus abhängig
ist.
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Während im
Aufnahmezustand A der zweiten Bandeinrichtung 14 ein Produkt 100 von
der ersten Bandeinrichtung 13 der zweiten Bandeinrichtung 14 zugeführt wird,
wird ein anderes Produkt 100, das sich in einem Überführungszustand
T befin det, von den Zangen 11 des Positionierungsrades 9 ergriffen. Durch
Bewegung der zweiten Bandeinrichtung 14 ist es möglich, die
Produkte 100 fortschreitend zum Positionierungsrad 9 zu
bewegen. Die graduelle Beschleunigung und Verzögerung der Bandeinrichtung am
Start und am Ende der Bewegung ermöglicht es, ein Gleiten des
Produktes auf der Bandeinrichtung zu vermeiden und aufgrund der
speziellen Konstruktion der Zangeneinrichtungen 11 auf
dem Positionierungsrad 2 eine Drehung des von den Zangeneinrichtungen 11 ergriffenen
Produktes 100 ohne störende Beeinflussung
des nachfolgenden Produktes durchzuführen.
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In
den Bewegungszuständen
M der zweiten Bandeinrichtung 14, in denen die Produkte
von der Bandeinrichtung bewegt werden, halten die Halteeinrichtungen 15 jedes
Produkt 100 im fixierten Zustand an der Bandeinrichtung 14,
so dass ein Gleitphänomen
vermieden wird, mit dem Lücken
zwischen den Produkten, die nicht mehr gefüllt werden können, oder
sogar Kollisionen zwischen den Produkten erzeugt werden.
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Die
zweite Bandeinrichtung 14 wird mit einer alternierenden
Bewegung eines asymmetrischen zyklischen Typs mit einem Asymmetrieverhältnis von 1,5
bewegt, d. h. mit einer Dauer der Beschleunigungsphase, die 3/4
des gesamten Zyklus entspricht, und einer Verzögerungsphase, die 1/4 des Zyklus entspricht.
Hierdurch wird eine sanfte und langsame Bewegung der Produkte 100 auf
dem Band garantiert, wodurch die Risiken eines möglichen Gleitens der Produkte
verringert werden.
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Während des
Betriebs der Maschine nimmt das Positionierungsgrad 9 das
Produkt von der zweiten Bandeinrichtung 14 auf und bewegt
dieses mit einer alternierenden Kreisbewegung aus dem Überführungszustand
T in einen Freigabezustand R, in dem die Maschine bewegungslos ist
und die zugehörigen Zangeneinrichtungen 11 geöffnet sind,
um das Produkt 100 an die Elevatorgruppe 5 freizugeben.
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Eine
Variante der erfindungsgemäß ausgebildeten
Einhüllmaschine 1 besitzt
eine Auslassgruppe 7, die mit gestrichelten Linien in 1 dargestellt ist
und bei der die eingehüllten
Produkte 100 in einer Richtung bewegt werden, die parallel
zur Zuführrichtung
der Produkte in der Zuführgruppe 10,
jedoch im entgegengesetzten Bewegungssinn, verläuft.
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Eine
andere Variante der Maschine 1, die schematisch in 7 gezeigt
ist, besitzt eine Zuführgruppe 10,
die von einem Speicherband 71, Stößeleinrichtungen 72 und
einer Förderscheibe 73 gebildet
wird. Das Band 71 führt
eine alternierende Vorschubbewegung durch und überführt die von einem vorhergehenden
bekannten und nicht gezeigten Speichersystem ausgerichteten Produkte 100 an Stößeleinrichtungen 72,
die jedes Produkt 100 vom Band 71 zur Förderscheibe 73 bewegen.
Letztere besitzt eine Vielzahl von Schlitzen, die zur Aufnahme der
Produkte 100 ausgebildet sind, und dreht sich auf einer
vertikalen Achse, um die Produkte zur Elevatorgruppe 5 zu
fördern.
Typischerweise wird diese Art von Zuführgruppe im Falle von Schokoladeartikeln
o. ä.,
die eine flache Basis besitzen, verwendet.
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Die
Maschine besitzt ferner eine Auslassgruppe 7, die im Wesentlichen
von einer Rinne 38 zum Sammeln der Produkte 100 gebildet
wird.
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Eine
weitere Variante der Maschine, die schematisch und teilweise in 8 gezeigt
ist, besitzt eine Zuführgruppe 10,
die von einem Speichertrichter 75 der Produkte 100 gebildet
wird, der eine Zentrifugalfüllscheibe 76,
die sich auf einer vertikalen Achse dreht, beschickt. Die Füllscheibe 76 besitzt
geformte Sitze 60 zur Aufnahme der Produkte 100 und zum
Fördern
derselben zur Elevatorgruppe 5. Typischerweise wird diese
Art von Zuführgruppe
im Falle von Schokoladeartikeln o. ä., die eine sphärische oder
eiförmige
Gestalt besitzen, verwendet.
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Die
gezeigte Variante besitzt eine Auslassgruppe 7, in der
die eingehüllten
Produkte 100 in einer Richtung bewegt werden, die sich
parallel zur Abwickelrichtung des Einhüllmateriales 101 erstreckt, wobei
die Produkte hierzu im konkordanten Sinne angeordnet sind. Bei einer
derartigen Auslassgruppe wird jedes eingehüllte Produkt 100 vom
Einhüllkopf 2 ergriffen
und Förder-
und Rolleinrichtungen 36 eines bekannten Typs zugeführt, die
die Umhüllung
mit phantasievollem Stil vervollständigen.
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9 zeigt
eine andere Variante der Maschine, bei der die Zuführgruppe 10 ein
Schlitzband 77 mit Gegenstücken 78 zur Aufnahme
von entsprechenden Produkten 100 und zur Überführung derselben
zur Elevatorgruppe 5 aufweist. Die Produkte 100 werden
von Formeinrichtungen über
geeignete Vor richtungen vom „Aufnahme
und Platzierungstyp",
die bekannt und nicht gezeigt sind, aufgenommen und auf das Band 77 überführt.
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Bei
einer weiteren nicht gezeigten Variante der Maschine ist die Zuführgruppe 10 als
kombinierter Typ ausgebildet und besitzt ein Speicherband 71 mit
Stößeleinrichtungen 72 und
einer Förderscheibe 73,
um Produkte mit einer flachen Basis zu verarbeiten, sowie einen
Trichter 75 mit einer Zentrifugalfüllscheibe 76, wenn
kugelfömige
oder eiförmige
Produkte verarbeitet werden.
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Ein
solcher Typ einer kombinierten Zuführgruppe ermöglicht die
Bewegung von Produkten 100 mit beliebiger Form mit flacher
oder kugelförmiger/eiförmiger Basis.
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Der
Hauptvorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass eine
Einhüllmaschine
zum Umhüllen
von Schokoladeartikeln, Zuckerwerk oder entsprechenden Produkten
geschaffen wird, die vollständig
verschiedene Umhüllungsarten
verwirklichen kann und einen raschen und einfachen Größenwechsel
ermöglicht,
um die Maschine auf unterschiedliche Umhüllungsarten einzustellen.
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Ein
anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung
einer Maschine, die mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Zuführgruppen
bekannten Typs in Abhängigkeit
vom einzuhüllenden
Produkt, der erforderlichen Geschwindigkeit und die Art der Umhüllung integriert
werden kann.
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Ein
weiterer Vorteil betrifft die Schaffung einer Maschine, die unterschiedliche
Konfigurationen des Produktauslasses aufweisen kann, um den Anforderungen
eines Endnutzers gerecht zu werden.
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Noch
ein Vorteil betrifft die Schaffung einer Einhüllmaschine mit einer Zuführgruppe,
die mit sehr hohen Geschwindigkeiten arbeiten kann, eine regelmäßige und
zuverlässige
Funktionsweise besitzt, keine Blockaden, Staus und Lücken in
der Produktzufuhr aufweist und eine sanfte Handhabung und Bewegung
der Produkte ermöglicht,
so dass diese vor Beschädigungen
geschützt
werden.