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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine hydraulische Anordnung, insbesondere
für ein
stufenlos verstellbares Fahrzeuggetriebe nach dem Oberbegriff von
Anspruch 1.
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Solch
eine hydraulische Anordnung und solch ein Getriebe sind in der Technik,
zum Beispiel aus den europäischen
Patentveröffentlichungen EP-A-0
502 263 und EP-A-0 826 910, allgemein bekannt. Die bekannten hydraulischen
Anordnungen sind mit einem Aktivierungssystem versehen, das mit einem
Hydraulikfluidstrom durch eine Pumpenanordnung versorgt wird, wobei
die Pumpenanordnung zwei Pumpen umfasst, deren hydraulische Verbindung
mittels eines Schaltventils zwischen dem ersten und dem zweiten
Betriebsmodus geschaltet werden kann. Bei den bekannten Anordnungen
ist solch ein Modus dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpen parallel
arbeiten, das heißt,
beide Pumpen führen
einen Druckfluidstrom in die Hauptleitung des Aktivierungssystems
ab, während
im jeweils anderen Betriebsmodus der in die Hauptleitung abgeführte Strom
in erster Linie, das heißt
effektiv, durch nur eine Pumpe bestimmt wird und/oder die Druckbeaufschlagung
des Fluids in erster Linie, das heißt effektiv, durch uur eine
Pumpe bestimmt wird. Im letzteren Modus führt die jeweils andere Pumpe
entweder das Fluid aus ihrem Auslass im Wesentlichen direkt zu ihrem
Einlass, das heißt
wird im Wesentlichen ohne eine Druckdifferenz zwischen ihrem Einlass
und Auslass betrieben, oder führt
als Alternative das Fluid zum Einlass der einen Pumpe.
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Das
Schaltventil der bekannten hydraulischen Anordnungen wird durch
eine ein sogenanntes Magnetventil, das heißt ein elektromagnetisch betätigtes Ventil,
verwendende Pumpensteuervorrichtung elektronisch gesteuert. Die
Pumpensteuervorrichtung arbeitet in Abhängigkeit von einem oder mehreren
Betriebsbedingungen des Aktivierungssystems und/oder des dadurch
zu aktivierenden Systems, zum Beispiel des Getriebes. Der Pumpensteuervorrichtung
werden Signale zugeführt,
die solche Betriebsbedingungen darstellen, wobei diese Signale durch
einen logisch programmierten Teil der Pumpensteuervorrichtung interpretiert
werden, um die genauen Umstände
zu bestimmen, unter denen die Pumpenanordnung zwischen den Betriebsmodi
geschaltet werden soll und um solch ein Schalten, falls erforderlich,
zu bewirken. Das Magnetventil dient dazu, ein elektronisches Schaltsignal
der Pumpensteuervorrichtung in ein hydraulisches Schaltsignal, das das
Schaltventil schalten kann, umzuwandeln.
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Allgemein
ist solch ein Schalten zwischen Betriebsmodi dazu erwünscht, eine
von der Pumpenanordnung erforderliche Antriebskraft zu verringern, wenn
von dem Aktivierungssystem nur ein relativ kleiner Hydraulikfluidstrom,
das heißt
ein Strom, der durch den Betrieb von nur einer der Pumpen abgeführt werden
kann, erforderlich ist. Der Stromverbrauch der jeweils anderen Pumpe
kann dann verringert werden, indem eine Druckdifferenz zwischen dem
Niederdruckeinlass für
Hydraulikfluid, das heißt die
Pumpensaugöffnung,
und dem Hochdruckauslass dafür,
das heißt
die Pumpenabführöffnung,
der jeweils anderen Pumpe auf ein Minimum reduziert wird, indem
zum Beispiel eine direkte hydraulische Verbindung dazwischen bereitgestellt
wird. Deshalb betreffen die oben genannten Betriebsbedingungen allgemein
den Hydraulikfluidstrom, der von dem Aktivierungssystem benötigt wird,
und/oder sind dafür
repräsentativ,
und umfassen in der Regel die Druckhöhe der Hauptleitung, wobei
dieser Druck nur auf einer gewünschten
Höhe gehalten
werden kann, wenn der von der Pumpenanordnung abgeführte Strom
gleich solch einem benötigten
Strom ist oder diesen übertrifft.
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Obgleich
das bekannte System Antriebsleistung einsparen kann, indem es während des
Betriebs des Aktivierungssystems aktiv zwischen den Betriebsmodi
der Pumpenanordnung schaltet, hat sich in der Praxis herausgestellt,
dass es schwierig ist, solch ein Schalten genau im richtigen Augenblick
zu bewerkstelligen, so dass in der Praxis entweder die Stromersparnis
möglicherweise
nicht optimal ist oder der zur Verfügung stehende Hydraulikfluidstrom möglicherweise
kritisch wird oder unter dem von dem Aktivierungssystem erforderlichen
liegt. Gemäß der Erfindung
ist dieses Problem in erster Linie auf die Schwierigkeiten und die
Unmöglichkeit
zurückzuführen, die
beim Programmieren der Steuerlogik der Pumpensteuervorrichtung erfahren
werden. Als Beispiel hierfür
wird erwähnt,
dass im Allgemeinen nur eine begrenzte Anzahl von die Betriebsbedingungen darstellenden
Signalen dazu zur Verfügung
steht, in die Pumpensteuervorrichtung eingegeben zu werden, so dass
es unmöglich
ist, den Hydraulikfluidstrom, der tatsächlich von dem Aktivierungssystem benötigt wird,
genau zu bestimmen, zumindest nicht unter allen möglichen
Umständen.
Ein weiteres Beispiel ist, dass sich solch ein tatsächlich benötigter Strom
bei dem stufenlos verstellbaren Getriebe relativ schnell ändern kann,
zum Beispiel wenn ein schnelles Schalten des Übersetzungsverhältnisses eingeleitet
wird. Es hat sich als schwierig herausgestellt, solch einem schnellen
Schalten durch ein gleichermaßen
schnelles Schalten zwischen den Betriebsmodi der Pumpenanordnung
unter Verwendung der bekannten Pumpensteuervorrichtung Rechnung zu
tragen. Schließlich
sei angemerkt, dass die bekannte Pumpensteuervorrichtung relativ
teuer ist, da sie eine elektronische Logik, Programmierung sowie Magnetventile
erfordert.
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Des
Weiteren gilt die nicht vorveröffentlichte internationale
Patentanmeldung PCT/DE03/01194 nach Art. 54(3) EPÜ als Stand
der Technik. Diese Schrift zeigt ein ähnliches Hydrauliksystem, das
auch mit einer schaltbaren Pumpenanordnung versehen ist, wobei das Schalten
in Abhängigkeit
von einem Druck im Abführweg
des Aktivierungssystems bewirkt wird, wobei dieser Druck mittels
einer im Abführweg
vorgesehenen passiven hydraulischen Drosselung bewirkt wird, und
wobei sich dieser Druck somit in Abhängigkeit von der Hydraulikmittelstrommenge darin ändert.
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Demgemäß besteht
eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung einer
hydraulischen Anordnung mit einer verbesserten schaltbaren Pumpenanordnung,
die einen genaueren Betrieb gewährleistet
und vorzugsweise auch im Vergleich zu der bekannten Pumpensteuervorrichtung
kostengünstiger
ist. Gemäß der Erfindung
wird solch eine Aufgabe auf günstige
Weise in der Anordnung nach Anspruch 1 erreicht.
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Das
Schaltventil gemäß der Erfindung
wird gemäß einer
weiteren Druckhöhe
gesteuert, die in einem anschließenden Leitungsabschnitt des
Aktivierungssystems gesteuert wird, dem durch das Hauptleitungsdruckentlastungsventil
ein Hydraulikfluidstromüberschuss
zugeführt
wird, statt gemäß dem Hauptleitungsdruck
selbst. Wenn der von der Pumpenanordnung in die Hauptleitung abgeführte Hydraulikfluidstrom
nicht dazu ausreicht, den regelmäßigen Betrieb
des gesamten Aktivierungssystems zu unterhalten, wird der oben genannte Überschussstrom
von der Hauptleitung in den anschließenden Leitungsabschnitt – potentiell
auf solch eine niedrige Höhe – reduziert,
dass die weitere Druckhöhe
nicht aufrechterhalten werden kann, das heißt ein Abfall der weiteren
Druckhöhe
sagt einen unmittelbar bevorstehenden Hauptleitungsdruckverlust
voraus. Dieser Druckabfall wird dazu verwendet, die Pumpenanordnung
von dem ersten Betriebsmodus in den zweiten Betriebsmodus zu schalten,
wodurch ein vergrößerter Hydraulikfluidstrom
bereitgestellt wird, der in die Hauptleitung gepumpt wird, und der
unmittelbare Druckabfall des Hauptleitungsdrucks tritt nicht auf.
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Dies
bringt natürlich
den Vorteil mit sich, dass der Hauptleitungsdruck auf seiner erforderlichen
Höhe gehalten
wird und die kritischen Funktionen des zu aktivierenden Systems
effektiv ausgeführt werden
können.
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Gemäß der Erfindung
kann der weitere Druck speziell für den oben genannten Zweck
bewirkt werden. Als Alternative dazu kann eine andere Druckhöhe im Aktivierungssystem
als der Leitungsdruck als der weitere Druck dienen. Vorzugsweise kann
die niedrigste Höhe
des gesteuerten Drucks im Aktivierungssystem, die in der Regel für Schmierzwecke
verwendet wird, für
diesen Zweck verwendet werden, da diese Druckhöhe normalerweise der erste
Druck ist, der beeinflusst wird, wenn der von der Pumpenanordnung
dem Aktivierungssystem zugeführte
Fluidstrom nicht zum Unterhalten seines vollen Betriebs ausreicht.
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Des
Weiteren stellt die Erfindung die Option bereit, das Schalten der
Pumpenanordnung auf eine vollständig
hydraulische und besonders kostengünstige Weise, das heißt ohne
Erfordernis einer elektronischen Pumpensteuervorrichtung mit dem
Magnetventil, zu bewerkstelligen. Gemäß der Erfindung wird solch
ein Vorteil durch Versehen des Schaltventils der Pumpenanordnung
mit einer hydraulischen Aktivierungsleitung realisiert, die mit
dem Aktivierungssystem an dem Leitungsabschnitt, an dem die weitere
Druckhöhe
herrscht, verbunden ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung beispielhaft
weiter erläutert;
darin zeigen:
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1 ein
Schema einer hydraulischen Anordnung nach dem Stand der Technik
für ein
stufenloses Getriebe, das mit einem hydraulischen Aktivierungssystem
und einer schaltbaren Pumpenanordnung mit zwei Pumpen versehen ist;
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2 eine
graphische Darstellung eines von der bekannten Pumpenanordnung erzeugten
Hydraulikfluidstroms;
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3 eine
Verbesserung der Anordnung von 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung, bei der das Schalten der Pumpenanordnung in Abhängigkeit
von einem im Aktivierungssystem vorherrschenden Schmierdruck gesteuert
wird;
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4 eine
zweite Ausführungsform
der Erfindung in Kombination mit einer hydraulischen Anordnung,
die mit einer anderen bekannten Pumpenanordnung versehen ist;
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5 eine
dritte Ausführungsform
der Erfindung, wie sie auf noch eine andere bekannte Pumpenanordnung
angewandt wird;
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6 eine
vierte Ausführungsform
der Erfindung in Kombination mit einer hydraulischen Anordnung,
die mit einer neuen Pumpenanordnung versehen ist;
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7 eine
sechste Ausführungsform
der Erfindung in Kombination mit noch einer anderen neuen Pumpenanordnung;
und
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8 eine
Modifikation der erfindungsgemäßen Ausführungsform
nach 7.
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In
den Figuren beziehen sich identische Bezugszeichen auf identische
oder zumindest vergleichbare technische Merkmale. Die in den Figuren dargestellten
hydraulischen Ventile in den Anordnungen werden schematisch gezeigt
und weisen eine allgemein bekannte Konstruktion auf, das heißt sie sind mit
einem Ventilkörper
versehen, der beweglich in einem Gehäuse vorgesehen ist, um eine
oder mehrere hydraulische Verbindungen zwischen zwei oder mehr Hydraulikleitungen
herzustellen und zu unterbrechen oder sogar zu drosseln. Die Ventile
können
entweder durch eine oder mehrere durch Aktivierungsleitungen, die
durch gestrichelte Linien dargestellt sind, an das Ventil angelegte
Druckhöhen,
durch eine Feder, die durch eine Zickzacklinie dargestellt ist,
oder durch ein Magnetventil, das durch ein schwarzes Dreieck in einem
Rechteck dargestellt wird, betrieben werden, das heißt die Position
des Ventilkörpers
kann dadurch beeinflusst werden.
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1 zeigt
ein stufenloses Getriebe 1 für ein Kraftfahrzeug und eine
hydraulische Anordnung 10, 50 dafür gemäß dem Stand
der Technik. Obgleich die Erfindung in Kombination mit dieser bestimmten
Art von Getriebe 1 dargestellt wird, kann sie tatsächlich auch
in hydraulischen Anordnungen 10, 50 angewandt
werden, die allgemein eine schaltbare Pumpenanordnung 50 aufweisen.
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Das
stufenlose Getriebe 1 ist mit einer Primärrolle 2,
die zum Beispiel durch einen Motor eines Kraftfahrzeugs (nicht dargestellt)
angetrieben werden kann, und einer Sekundärrolle 3, die zum
Beispiel die angetriebenen Räder
eines solchen Fahrzeugs (nicht dargestellt) antreiben kann, die
durch einen (nicht dargestellten) Antriebsriemen miteinander verbunden
sind, versehen. Jede Rolle umfasst eine festgelegte Kegelscheibe 5 und
eine axial bewegliche Kegelscheibe 4. Jede bewegliche Scheibe 4 kann
durch einen in einem Zylinderraum 7 herrschenden und ausgeübten Hydraulikdruck
und einen Kolben 6 zur festgelegten Scheibe 5 der
jeweiligen Rolle 2, 3 gedrückt werden, wodurch die Druckhöhe und das
Druckverhältnis
solcher Primär-
und Sekundärrollendrücke den
Betrieb des Getriebes bestimmen und aktivieren. Die hydraulische
Anordnung 10, 50 ist zur Steuerung der Rollendrücke auf
eine jeweils gewünschte
Höhe vorgesehen.
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Die
bekannte hydraulische Anordnung 10, 50 umfasst
eine Pumpenanordnung 50, die einen Hydraulikfluidstrom
mit einer Hauptleitung 12 eines hydraulischen Aktivierungssystems 10 hydraulisch
verbindet und darin abführt,
das heißt
zuführt.
Obgleich mehrere Arten von Aktivierungssystemen bekannt sind, wird
die Erfindung in Kombination mit einem sogenannten Master-/Slave-Aktivierungssystem 10 dargestellt,
bei dem der Druck in der Hauptleitung 12, der Hauptleitungsdruck
P12, durch ein elektromagnetisch betriebenes Hauptleitungsdruckentlastungsventil 13 gesteuert
wird. Der Hauptleitungsdruck P12 dient als der Sekundärrollendruck;
das heißt
die Hauptleitung 12 ist mit dem Zylinderraum 7 der
Sekundärrolle 3 hydraulisch
verbunden. Ein elektromagnetisch betätigtes weiteres oder Übersetzungsverhältnissteuerventil 19 ist
hydraulisch mit der Hauptleitung 12 verbunden und wird
zur Steuerung des Primärrollendrucks
P20 in einer Hydraulikleitung 20 verwendet, die mit dem
Zylinderraum 7 der Primärrolle 2 hydraulisch
verbunden ist, indem der Hauptleitungsdruck P12 auf eine für den Primärrollendruck
P20 gewünschte
Höhe verringert
wird.
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Das
Hauptleitungsdruckentlastungsventil 13 gibt einen von der
Pumpenanordnung 50 zugeführten Stromüberschuss in einen Abführweg ab,
sobald der Hauptleitungsdruck P12 eine erforderliche Augenblicksdruckhöhe überschreitet.
Der Abführweg enthält mehrere
Hydraulikleitungsabschnitte 14, 16 und 18,
die durch weitere Entlastungsventile 15 und 17 getrennt
werden und jeweils einen jeweiligen Hydraulikfluidstromüberschuss
in einen nächsten
Leitungsabschnitt 14, 16 oder 18 abgeben.
Zum Beispiel ist ein Leitungsabschnitt 14 zur Zuführung eines
auf einen Hilfsdruck P14 druckbeaufschlagten Fluids zum Betrieb
von hydraulischen Hilfsverbrauchern, wie zum Beispiel Getriebekupplungen,
enthalten, und es ist ein anschließender Leitungsabschnitt 16 zur
Zuführung
eines auf einen Schmierdruck P16 druckbeaufschlagten Fluids zur
Schmierung von Getriebekomponenten, wie zum Beispiel des Antriebsriemens,
enthalten. Das Entlastungsventil 17 zur Steuerung des Schmierdrucks
P16 gibt schließlich einen
jeweiligen Stromüberschuss über einen
Rückleitungsabschnitt 18 in
einen sogenannten Ölsumpf 11 ab,
der auf Umgebungsdruck, das heißt
atmosphärischem
Druck, betrieben wird und als Fluidquelle 11 für die Pumpenanordnung 50 dient.
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In
der dargestellten hydraulischen Konfiguration sind die jeweiligen
Leitungsabschnitte 14, 16 und 18 des
Abführwegs
in einer so genannten Kaskaden-Konfiguration angeordnet, das heißt in jedem Leitungsabschnitt 14, 16 und 18 herrscht
eine unterschiedliche Druckhöhe,
die unbedingt niedriger ist als der in einem vorangehenden Leitungsabschnitt 12, 14 und 16 herrschende
Druck, wobei der Hydraulikleitungsdruck P12 die größte gesteuerte
Druckhöhe des
Aktivierungssystems 10 ist und der Schmierdruck P16 die
kleinste gesteuerte Druckhöhe
davon ist, wobei dieser letztere Druck P16 im Allgemeinen nur etwas – um ein
paar Bar – höher ist
als der Umgebungsdruck in der Fluidquelle 11. Das Aktivierungssystem 10 und
die Pumpenanordnung 50 bilden ein geschlossenes System
für Hydraulikfluid, was
bedeutet, dass sämtliches
durch die Pumpenanordnung 50 in die Hauptleitung 12 des
Aktivierungssystems 10 abgeführte Fluid schließlich zur
Fluidquelle 11 zurückkehrt,
einschließlich
etwaiger Leckströme.
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Die
oben erwähnten
elektromagnetisch betätigten
Ventile 13 und 19 bestimmen somit den Betrieb des
Getriebes und aktivieren ihn. Sie werden durch eine (nicht dargestellte)
Getriebesteuervorrichtung elektronisch gesteuert, die in Abhängigkeit
von mehreren Variablen, wie zum Beispiel dem Übersetzungsverhältnis des
Getriebes, der Drehzahl der Primär-
und der Sekundärrolle 2, 3,
einer Fahrzeuggeschwindigkeit, einer Fahrzeugbeschleunigung, einer Position
usw. auf allgemein bekannte Weise betrieben wird. Hierfür enthält die Getriebesteuervorrichtung
Magnetventile 31 und 32 zur Umwandlung von durch
die Getriebesteuervorrichtung erzeugten elektronischen Ventilsteuersignalen
in hydraulische Signale, die die Ventile 13 bzw. 19 betreiben
können.
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Die
Pumpenanordnung 50 führt
einen Hydraulikfluidstrom auf einem Hauptleitungsdruck P12, der
durch das Hauptleitungsdruckentlastungsventil 13 bestimmt
wird, direkt in die Hauptleitung 12 des Aktivierungssystems 10,
wobei dieses Fluid von der Pumpenanordnung 50 entweder
direkt von der Rückleitung 18 des
Abführwegs
oder von der Fluidquelle 11 angesaugt wird, wodurch ein
Fluidfilter 22 zwischen der Fluidquelle 11 und
der Pumpenanordnung 50 vorgesehen sein kann. Die Pumpenanordnung 50 umfasst
zwei Pumpen 51 und 52, die jeweils eine Saugöffnung oder
einen Einlass 53 und eine Abführöffnung oder einen Auslass 54 zum
Anziehen bzw. Abführen
von Hydraulikfluid aufweisen.
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Die
hydraulische Verbindung der Pumpen 51 und 52 der
Pumpenanordnung 50, die aus der EP-A-0 502 263 bekannt
ist und in 1 gezeigt wird, ist derart,
dass sie durch Steuermittel 60 – 69, die ein durch
ein elektronisch gesteuertes Magnetventil 61 betätigtes Schaltventil 60 enthalten,
zwischen einem ersten und einem zweiten Betriebsmodus geschaltet
werden können.
Im zweiten Betriebsmodus werden die Pumpen 51 und 52 parallel
betrieben, das heißt
beide Pumpen 51, 52 führen einen Hydraulikfluidstrom
in die Hauptleitung 12 des Aktivierungssystems 10 ab
(wobei in diesem zweiten Modus das Schaltventil 60 in 1 dargestellt
ist), während im
ersten Betriebsmodus solch ein Strom in die Hauptleitung 12 in
erster Linie, das heißt
effektiv, allein durch die erste Pumpe 51 bestimmt wird.
In diesem ersten Modus ist der Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 durch
Rückkopplungsleitungsabschnitte 62 direkt
mit ihrem Einlass 53 verbunden, so dass diese zweite Pumpe 52 im
Wesentlichen ohne Druckbeaufschlagung von Hydraulikfluid arbeitet
und somit kaum irgendeine Antriebskraft benötigt. Ein Einwegeventil 63 ist zwischen
dem Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 und der Hauptleitung 12 vorgesehen,
um in beiden Betriebsmodi einen ordnungsgemäßen Betrieb der Pumpenanordnung 50 zu
gewährleisten. Diese
bekannte Pumpenanordnung 50 wird als Einzel-/Doppel-Anordnung
bezeichnet.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass bekannt ist, die Pumpen 51, 52 in
eine einzige Pumpenkonstruktion einzubauen, insbesondere bei einer
so genannten Rollenzellen- oder Drehflügelpumpenart. Des Weiteren
ist bekannt, die Pumpen 51, 52 durch eine einzige
Antriebsleistungsquelle anzutreiben. Solch eine Antriebsleistungsquelle
kann ein eigener Elektromotor sein, jedoch ist auch bekannt, eine
von der Pumpenanordnung 50 erforderliche Antriebsleistung von
dem Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeugs abzuzweigen, in dem die
Anordnung 50 angewendet sein kann. Insbesondere betrifft
die vorliegende Erfindung eine Pumpenanordnung 50 mit zwei
oder mehr Pumpen 51, 52, die gleichzeitig von
dem Motor eines Kraftfahrzeugs angetrieben werden, weil bei getrennt und/oder
eigens angetriebenen Pumpen alternative Verfahren zur Einsparung
von Antriebsleistung zur Verfügung
stehen.
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In 2 wird
ein Beispiel für
die Förderleistung
einer Pumpenanordnung 50, das heißt den in die Hauptleitung 12 abgeführten Hydraulikfluidstrom, als
Funktion einer Drehzahl, mit der die Pumpen 51, 52 der
Anordnung 50 angetrieben werden, dargestellt. Leitung A
zeigt den Strom im ersten Betriebsmodus und Leitung B im zweiten
Betriebsmodus. In diesem Beispiel erfordert das Aktivierungssystem 10 einen
Mindeststrom von 20 und somit ist die Pumpenanordnung 50 zwischen
dem zweiten Betriebsmodus (Leitung B) und dem Energie sparenden
ersten Betriebsmodus (Leitung A) auf einer kritischen Pumpendrehzahl
von ca. 2800 geschaltet (Übergangsleitung
C). Es sei darauf hingewiesen, dass sich in der Praxis die kritische
Pumpendrehzahl in Abhängigkeit
von den Betriebsbedingungen des Getriebes 1, wie zum Beispiel
der Höhe
des Hauptleitungsdrucks P12, ändern
kann. Deshalb wird eine (nicht gezeigte) Pumpensteuervorrichtung
bereitgestellt, der Signale zugeführt werden, die die relevanten
Betriebsbedingungen darstellen, und die bestimmt, wann die Pumpenanordnung 50 zwischen den
Betriebsmodi geschaltet werden soll, und die das Magnetventil 61 zur
Bewirkung eines Hydraulikdrucks zur Steuerung des Schaltventils 60 aktiviert, das
gemäß damit
einen besonderen Betriebsmodus der Pumpenanordnung 50 einlegt.
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Diese
bekannte hydraulische Anordnung 10, 50 und insbesondere
deren Pumpenanordnung 50 eignet sich zur Einsparung von
Energie, insbesondere bei einer relativ hohen Pumpendrehzahl, weist aber
auch die oben angeführten
Probleme und Nachteile auf.
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In 3 wird
eine erste Ausführungsform der
Erfindung dargestellt, die von der in 1 dargestellten
und besprochenen bekannten Pumpenanordnung 50 abweicht.
Bei der erfindungsgemäßen Anordnung 50 wird
das Schaltventil 60 gemäß einer weiteren
Druckhöhe
P14 oder P16 gesteuert, die in einem Leitungsabschnitt 14 oder 16 des
Aktivierungssystems 10 gesteuert wird, der einen durch
das Hauptleitungsdruckentlastungsventil 13 in den Abführweg abgegebenen
Hydraulikfluidstromüberschuss
empfängt.
Hierbei wird eine solche Steuerung durch eine Aktivierungsleitung 64 des
Steuermittels 60 – 69 zum
Schalten der Pumpenanordnung 50 realisiert, wodurch der
weitere Druck P14; P16 das Schaltventil 60 aktivieren kann.
Insbesondere wird der weitere Druck P14; P16 an den Ventilkörper des Schaltventils 60 angelegt
und bewirkt eine Steuerkraft daran, wobei diese Kraft gegen eine
entgegengesetzt ausgerichtete Federkraft wirkt. Wenn der im ersten
Betriebsmodus durch die Pumpenanordnung 50 der Hauptleitung 12 zugeführte Strom
für den
regelmäßigen, das
heißt
vollen und normalen, Betrieb des Aktivierungssystems 10 ausreicht,
befindet sich der weitere Druck P14; P16 auf seiner normalen, das heißt gewünschten
Höhe, und
die Steuerkraft reicht aus, der Federkraft entgegenzuwirken. In
dieser Situation stellt das Schaltventil 60 zusammen mit
den Rückkopplungsleitungsabschnitten 62 eine
hydraulische Verbindung direkt von dem Auslass 54 der zweiten
Pumpe 52 zu ihrem Einlass 53 bereit, und die Pumpenanordnung 50 befindet
sich in dem ersten Betriebsmodus. Wenn jedoch aus irgendeinem Grunde
der Strom ungenügend
wird, kann das Aktivierungssystem 10 den weiteren Druck
P14; P16 nicht auf seiner normalen Höhe halten, und die Steuerkraft wird
demgemäß verringert,
wodurch die Federkraft den Ventilkörper des Schaltventils 60 (in 3 nach links)
verschieben kann. Dadurch schaltet die Pumpenanordnung 50 von
dem ersten in den zweiten Betriebsmodus, wobei das Schaltventil 60 die
hydraulische Verbindung zwischen dem Auslass 54 und dem Einlass 53 der
zweiten Pumpe 52 sperrt und wobei beide Pumpen 51 und 52 parallel
arbeiten (wobei in 3 das Schaltventil 60 in
diesem zweiten Modus dargestellt ist) und beide ihren Abführstrom
effektiv direkt in die Hauptleitung 12 zuführen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform dient
die niedrigste gesteuerte Druckhöhe
im Aktivierungssystem 10, das heißt der Schmierdruck P16, als die
weitere Druckhöhe.
Dies wird als vorteilhaft betrachtet, weil ein vorübergehender
Abfall des Schmierdrucks P16 normalerweise den Betrieb des Aktivierungssystems 10 oder
des zu aktivierenden Systems nicht beeinträchtigt. Des Weiteren ist solch eine
niedrigste gesteuerte Druckhöhe
normalerweise der erste gesteuerte Druck P16, der durch das Aktivierungssystem 10 nicht
auf seiner gewünschten Höhe gehalten
werden kann, wodurch günstigerweise
ein unmittelbar bevorstehender Abfall des Hauptleitungsdrucks P12
vorhergesagt werden kann, der somit durch das rechtzeitige Schalten
zwischen den Betriebsmodi der Pumpenanordnung 50 aufrechterhalten
werden kann. Bei der erfindungsgemäßen hydraulischen Anordnung 10, 50 kann
der Hauptleitungsdruck P12 somit auf seiner erforderlichen Höhe gehalten
werden, und die kritischen Funktionen des zu aktivierenden Systems
sind gewährleistet.
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Durch
Beaufschlagen einer solchen Lenkverbindung 64 zwischen
dem Schaltventil 60 und dem Abführleitungsabschnitt 16 mit
einem abgeleiteten Druck P16 wird die zweite Pumpe 52 sofort
eingeschaltet, wenn dies erforderlich ist, das heißt rechtzeitig
eingeschaltet. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Energiegewinn
erzielt wird, da bei der bekannten elektronischen Steuerung, eine
Interpretation von Signalen, die zwischen Aufnahme, Interpretation
und Zuführung
von Signalen erforderliche Zeit sowie die Sicherheitsspanne und
die Zeit, die normalerweise angelegt wird, zu einem zu frühen Einschalten
der zweiten Pumpe 52 führen.
Abgesehen von der verbesserten Robustheit und Effizienz der hydraulischen Anordnung 10, 50,
die durch das neue Schaltverfahren gewonnen werden, weist letztere
auch den wirtschaftlichen Vorteil auf, dass das Magnetventil 61 nicht
mehr erforderlich ist.
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Des
Weiteren kann durch Verwenden eines Proportional-Schaltventils 60 günstigerweise
ein allmähliches
Schalten zwischen dem ersten und dem zweiten Betriebsmodus in Abhängigkeit
von der weiteren Druckhöhe,
zum Beispiel dem Schmierdruck P16, erhalten werden, der zum Beispiel
in 2 durch die gestrichelte Linie D gezeigt wird.
Diese Schaltart ist mit dem Vorteil verbunden, dass die plötzliche Änderung
des Abführstroms
der Pumpenanordnung 50 und eine möglicherweise damit verbundene
Druckschwankung, die bei der vorbekannten Schaltart der Pumpenanordnung 50 bei
Folgen der Übergangslinie
C in 2 auftreten würden,
weitgehend vermieden werden.
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4 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die auf eine andere Art von Pumpenanordnung 50 angewandt
wird und wiederum aus der EP-A-0 826 910 bekannt ist. Auch bei dieser
Anordnung 50 können
die Pumpen 51 und 52 parallel arbeiten, das heißt beide
Pumpen 51, 52 führen im zweiten Betriebsmodus
(wobei dieser zweite Modus in 4 dargestellt
wird) einen Hydraulikfluidstrom in die Hauptleitung 12 des
Aktivierungssystems 10 ab, während im ersten Betriebsmodus
der der Hauptleitung 12 effektiv zugeführte Strom in erster Linie
allein durch die erste Pumpe 51 bestimmt wird. In diesem
ersten Betriebsmodus ist der Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 mittels
der Rückkopplungsleitungsabschnitte 62 hydraulisch
mit dem Einlass 53 der ersten Pumpe 51 verbunden.
Des Weiteren ist zwischen dem Einlass 53 der ersten Pumpe 51 und der
Fluidquelle 11 ein federvorbelastetes Einwegeventil 65 vorgesehen,
um einen Auslassdruck P52 der zweiten Pumpe 52 im ersten
Betriebsmodus zu begrenzen und zu gestatten, dass im zweiten Betriebsmodus
Fluid von der Fluidquelle 11 zum Einlass 53 der
ersten Pumpe 51 gesaugt wird. In diesen beiden Betriebsmodi
wird das federvorbelastete Einwegeventil 65 hydraulisch
aktiviert, das heißt
durch den am Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 herrschenden Druck
P52 geöffnet,
wozu eine weitere Aktivierungsleitung 66 vorgesehen ist,
die dieses Ventil 65 hydraulisch mit dem Auslass 54 der
zweiten Pumpe 52 verbindet. Diese besondere Pumpenanordnung
wird als Reihen-/Parallel-Anordnung bezeichnet.
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Bei
dieser bekannten Reihen-/Parallel-Anordnung dient die zweite Pumpe 52 als
eine Druckerhöhungspumpe
für die
erste Pumpe 51 und beaufschlagt deren Einlass 53 im
ersten Betriebsmodus mit einem geringen Druck, wodurch eine Druckdifferenz
zwischen dem Einlass 53 und dem Auslass 54 der
zweiten Pumpe 52 verringert wird. Somit erfordert die zweite
Pumpe 52 kaum Antriebskraft in diesem Modus. Da durch Druckbeaufschlagung
des Einlasses 53 der ersten Pumpe 51 die Druckdifferenz
zwischen ihrem Einlass 53 und ihrem Auslass 54 verringert
wird, wird des Weiteren auch die für diese Pumpe 51 erforderliche Antriebskraft
verringert. Weitere Vorteile und Verwendungen einer solchen Pumpenanordnung 50 bezüglich der
Anordnung von 1 werden in der bekannten Technik
beschrieben.
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Die
Erfindung schlägt
vor, das Schaltventil 60 gemäß einer weiteren Druckhöhe P14 oder
P16 zu steuern, die in einem Leitungsabschnitt 14 oder 16 des
Aktivierungssystems 10 gesteuert wird, der den Hydraulikfluidstromüberschuss
durch das Hauptleitungsdruckentlastungsventil 13 erhält, statt
des bekannten elektronisch gesteuerten Betriebs davon. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung 50 wird
solch eine hydraulische Steuerung durch eine Aktivierungsleitung 64 der
Steuermittel 60 – 69 zum
Schalten der Pumpenanordnung 50 realisiert, wodurch gestattet
wird, dass der weitere Druck P14; P16 das Schaltventil 60 aktiviert.
Ansonsten arbeiten die Steuermittel 60 – 69 gemäß der zweiten
Ausführungsform
der Erfindung ähnlich
wie die Steuermittel 60 – 69 gemäß der ersten
Ausführungsform.
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In 5 wird
eine dritte Ausführungsform der
Erfindung dargestellt, die von einer neuen Pumpenanordnung 50 abweicht.
Diese neue Pumpenanordnung 50 bietet einen ersten und einen
zweiten Betriebsmodus ähnlich
der in 3 gezeigten und mit Bezug darauf besprochenen
Pumpenanordnung 50 und weist deren Vorteile auf. Die Anwendung
solch einer neuen Anordnung 50 ist jedoch nicht auf die Steuerung
des Schaltventils 60 gemäß der Erfindung mittels der
Aktivierungsleitung 64 beschränkt. Stattdessen kann die neue
Pumpenanordnung 50 auch vorteilhafterweise in Kombination
mit einem herkömmlich
betriebenen Schaltventil 60 verwendet werden, das heißt mittels
eines elektronisch gesteuerten Magnetventils 61 und auf
Grundlage der Isthöhe
des Leitungsdrucks P12 bezüglich
einer Sollhöhe dafür betrieben
werden. Die neue Pumpenanordnung 50 gemäß der vorliegenden Erfindung
löst ein weiteres
mit der aus der EP-A-0 502 263 verbundenen Anordnung 50 verbundenes
Problem.
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Die
Pumpenanordnungen 50 gemäß den 1 und 3 weisen
den Nachteil auf, dass im ersten Betriebsmodus sowohl der Einlass 53 als
auch der Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 hydraulisch
mit der Fluidquelle 11 verbunden ist, das heißt auf einer relativ
niedrigen Druckhöhe,
in der Regel Umgebungsdruck, gehalten werden. Aufgrund dieses Merkmals
kann es zu dem Phänomen
von Kavitation kommen, das heißt
aufgrund der Saugwirkung der zweiten Pumpe 52 kann der
an ihrem Einlass 53 herrschende Druck unter eine kritische
Höhe fallen,
auf der im Hydraulikfluid Vakuum- oder Dampfblasen auftreten. Diese
Blasen implodieren anschließend, wodurch
unerwünschter
Lärm sowie
unnötiger
Verschleiß der
Pumpenanordnung 50 erzeugt wird. Des Weiteren hat sich
in der Praxis herausgestellt, dass beim Schalten zwischen dem ersten
und dem zweiten Betriebsmodus der Leitungsdruck P12 unerwünschterweise
schwanken kann, wahrscheinlich weil sich das Einwegeventil 63 zwischen
dem Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 und der Hauptleitung 12 als
Reaktion auf eine Druckänderung
nur passiv schließt
und öffnet,
das heißt
eine Druckänderung oder
-schwankung ist sogar für
den normalen Betrieb eines Einwegeventils erforderlich.
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Deshalb
schlägt
die Erfindung vor, ein passiv arbeitendes Einwegeventil 67 an
einer Stelle vorzusehen, an der die Druckschwankung aufgrund des Schaltens
zwischen den Betriebsmodi weniger nachteilig ist. Bei dieser dritten
Ausführungsform
der Erfindung ist das Einwegeventil 67 der Steuermittel 60 – 69 somit
zwischen dem Einlass 53 der zweiten Pumpe 52 und
der Fluidquelle 11 angeordnet, wodurch ein Hydraulikfluidstrom
von der Fluidquelle 11 zum Einlass 53 in dem zweiten
Betriebsmodus gestattet und ein rückwärts gerichteter Strom von dem
Einlass 53 zur Fluidquelle 11 im ersten Betriebsmodus
gesperrt wird. Hierbei ist das Schaltventil 60 so angeordnet,
dass es im ersten Betriebsmodus den Auslass 54 der zweiten
Pumpe 52 hydraulisch mit ihrem Einlass 53 verbindet
und im zweiten Betriebsmodus den Auslass 54 der zweiten
Pumpe 52 von ihrem Einlass 53 hydraulisch trennt
(wobei in 5 das Schaltventil 60 in
diesem zweiten Betriebsmodus dargestellt ist). Somit besteht im
ersten Betriebsmodus keine Druckdifferenz zwischen dem Einlass 53 und
dem Auslass 54 der zweiten Pumpe 52, und diese
Pumpe 52 trägt
effektiv nicht zu der Druckbeaufschlagung des von der Pumpenanordnung
zur Hauptleitung 12 des Aktivierungssystems 10 zugeführten Hydraulikfluidstroms
bei, während
im zweiten Betriebsmodus beide Pumpen 51, 52 parallel
arbeiten und so einen druckbeaufschlagten Fluidstrom zur Hauptleitung 12 bereitstellen.
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Das
Schalten zwischen den Betriebsmodi der Pumpenanordnung 50 gemäß der vorliegenden Ausführungsform
wird mit der geringstmöglichen
Störung
des Hauptleitungsdrucks P12 bewerkstelligt. Des Weiteren kommt es
an der zweiten Pumpe 52 nicht zu dem oben genannten Phänomen der
Kavitation, da sie im ersten Betriebsmodus auf dem relativ hohen
Leitungsdruck P12 leerläuft,
das heißt,
ihr Einlass 53 und ihr Auslass 54 sind hydraulisch
direkt mit der Hauptleitung 12 verbunden.
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6 zeigt
eine modifizierte Ausführung
der Pumpenanordnung 50 gemäß der dritten Ausführungsform
der Erfindung, die unter Bezugnahme auf 5 besprochen
wird. Diese modifizierte Ausführung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpenanordnung 50 zwischen
drei Betriebsmodi geschaltet werden kann, das heißt zwei
Modi, bei denen entweder nur eine oder beide Pumpen 51, 52 der
Hauptleitung 12 einen Hydraulikfluidstrom effektiv zuführen, und
einem weiteren Modus, in dem beide Pumpen 51 und 52 parallel
arbeiten und beide der Hauptleitung 12 Fluid zuführen. Diese
Anordnung ist besonders relevant, wenn beide Pumpen 51 und 52 der Pumpenanordnung 50 bei
Betätigung
jeweils eine andere Hydraulikfluidstrommenge zuführen, das heißt mit einer bestimmten
Pumpendrehzahl betrieben werden. Der durch die Pumpenanordnung 50 der
Hauptleitung 12 bei einer gegebenen Pumpendrehzahl effektiv
zugeführte
Strom kann dann sogar noch genauer auf den von dem Aktivierungssystem 10 tatsächlich benötigten Augenblicksstrom
eingestellt werden.
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Bei
der Ausführungsform
von 6 ist das Einwegeventil 67 zwischen dem
Einlass 53 der zweiten Pumpe 52 und der Fluidquelle 11 angeordnet, und
ein weiteres Einwegeventil 68 ist zwischen dem Einlass 53 der
ersten Pumpe 51 und der Fluidquelle 11 angeordnet,
wodurch ein Hydraulikfluidstrom von der Fluidquelle 11 zum
jeweiligen Pumpeneinlass 53 gestattet wird, wenn die jeweilige
Pumpe 51 oder 52 der Hauptleitung einen Hydraulikfluidstrom
effektiv zuführt
und einen rückwärts gerichteten
Strom sperrt. Das Schaltventil 60 ist so angeordnet, dass
es entweder den Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 mit
ihrem Einlass 53, den Auslass 54 der ersten Pumpe 51 mit ihrem
Einlass 53 hydraulisch verbindet oder beide der oben genannten
hydraulischen Verbindungen in dem Betriebsmodus trennt, in dem beide
Pumpen einen Hydraulikfluidstrom in die Hauptleitung 12 effektiv
abführen
(wobei dieser Modus in 6 dargestellt ist). Die Aktivierungsleitung 64 ist
dazu vorgesehen, das Schalten 60 der Pumpenanordnung 50 so
zu bewerkstelligen, dass beide Pumpen 51, 52 parallel
arbeiten, wenn der in der Aktivierungsleitung 64 herrschende
Druck P64 relativ niedrig ist, dass der in die Hauptleitung 12 effektiv
abgeführte
Strom in erster Linie durch den Betrieb der Pumpe 51 bestimmt
wird, die bei einer bestimmten Pumpendrehzahl die größte Strommenge
zuführt,
wenn sich der Druck P64 auf einer Zwischenhöhe befindet, und dass solch
ein Strom in erster Linie durch den Betrieb der Pumpe 52 bestimmt
wird, die bei einer bestimmten Pumpendrehzahl die kleinste Strommenge
zuführt,
wenn der Druck P64 relativ hoch ist. Natürlich kann auch bei dieser
besonderen Ausführung
der Pumpenanordnung 50 das auf herkömmliche Weise, das heißt elektromagnetisch,
betätigte
Schaltventil 60 verwendet werden.
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Die 7 und 8 zeigen
schematisch eine weitere Verbesserung der hydraulischen Anordnung 10, 50 und
der Steuermittel 60 – 69 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Ausführungen
gemäß den 7 und 8 sind
durch das Merkmal gekennzeichnet, dass das Schaltventil 60 als
eine Drucksteuerung oder weiteres Entlastungsventil im Abführweg des
Hauptleitungsdruckentlastungsventils 13 vorgesehen ist,
wobei ein von der Pumpenanordnung 50 zugeführter Stromüberschuss
abgegeben wird und wobei dieser Abführweg mindestens zwei Hydraulikleitungsabschnitte 69 und 18 umfasst, die
durch das Schaltventil 60 getrennt werden. Das Schaltventil 60 ist
so angeordnet, dass es einen Speisedruck P69 in einem Zuführleitungsabschnitt 69 des Abführwegs auf
eine Höhe
steuert, die nur etwas unterhalb des Hauptleitungsdrucks P12 in
der Hauptleitung 12 liegt, zum Beispiel ca. 0,5 bis 1,5
bar niedriger und vorzugsweise weniger als 1 bar niedriger ist. Diese
Anordnung des Schaltventils 60 kann auf allgemein bekannte
Weise realisiert werden, zum Beispiel indem es mit Druckrückkopplung
sowohl vom Leitungsdruck P12 als auch dem Speisedruck P69 versehen
wird, wie in den 7 und 8 durch
die gestrichelten Linien gezeigt.
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In
diesem Beispiel gibt das Schaltventil 60 jeglichen Hydraulikfluidstromüberschuss über den Rückführleitungsabschnitt 18 direkt
in die Fluidquelle 11 ab. Der Zuführleitungsabschnitt 69 ist
hydraulisch mit dem Einlass 53 der zweiten Pumpe 62 verbunden.
Des Weiteren ist das Einwegeventil 67 der Steuermittel 60 – 69 zwischen
dem Einlass 53 der zweiten Pumpe 52 und der Fluidquelle 11 angeordnet.
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Wenn
der von der ersten Pumpe 51 der Pumpenanordnung 50 bereitgestellte
Hydraulikfluidstrom für
den regelmäßigen Betrieb
des Aktivierungsmittels 10 ausreicht, gibt bei den oben
beschriebenen hydraulischen Anordnungen 10, 50 das Hauptleitungsdruckentlastungsventil 13 auch
ausreichend Strom in die Zuführleitung 69 ab,
damit das Schaltventil 60 den Speisedruck P69 auf der gewünschten
Höhe halten
kann. In dieser Situation wird der Einlass 53 der zweiten
Pumpe 54 somit auf dem Speisedruck P69 der zweiten Pumpe 54 gehalten, wenn
er druckbeaufschlagtes Fluid durch die Zuführleitung 69 erhält, wodurch
das Einwegeventil 67 der Steuermittel 60 – 69 einen
Hydraulikfluidstrom zwischen der Zuführleitung und der Fluidquelle 11 sperrt. Somit
besteht bei dem ersten Betriebsmodus fast keine Druckdifferenz zwischen
dem Einlass 53 und dem 54 der zweiten Pumpe 52,
und diese Pumpe 52 trägt demgemäß nur wenig
zur Druckbeaufschlagung des der Hauptleitung 12 des Aktivierungssystems 10 von der
Pumpenanordnung zugeführten
Hydraulikfluidstroms bei. Demgemäß erfordert
die zweite Pumpe 52 im ersten Betriebsmodus kaum irgendeine
Antriebskraft.
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Wenn
die Aktivierungsmittel 10 für ihren regelmäßigen Betrieb
einen Hydraulikfluidstrom erfordern, der größer ist als der allein von
der ersten Pumpe 51 gelieferte Strom, gibt das Hauptleitungsdruckentlastungsventil 13 nicht
länger
einen ausreichenden Strom in die Zuführleitung 69 ab, und
das Schaltventil 60 kann den Speisedruck P69 nicht auf
der gewünschten
Höhe von
0,5 bis 1,5 bar weniger als der Leitungsdruck P12 halten. In dieser
Situation fällt
der Speisedruck P69 durch die Pumpwirkung der zweiten Pumpe 52 unter
Umgebungsdruck ab, wobei sich zu diesem Zeitpunkt das Einwegeventil öffnet und
einen Hydraulikfluidstrom von der Fluidquelle 11 zum Einlass 53 der
zweiten Pumpe 52 gestattet. Diese Situation stellt den
zweiten Betriebsmodus der Pumpenanordnung 50 dar, in dem
beide Pumpen 51, 52 parallel arbeiten und einen
Hydraulikfluidstrom mit Druck beaufschlagen und in die Hauptleitung 12 des Aktivierungssystems 10 abführen.
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Mit
solch einer weiteren Verbesserung der hydraulischen Anordnung 10, 50 erfolgt
das Schalten zwischen dem ersten und dem zweiten Betriebsmodus der
Pumpenanordnung 50 sogar noch gleichmäßiger und zuverlässiger,
das heißt
praktisch ohne Störung
der Hauptleitungsdruckhöhe
P12, während im
ersten Betriebsmodus Kavitation an der zweiten Pumpe 52 effektiv
vermieden wird. Natürlich
bringt die vorliegende Anordnung auch die zuvor erwähnten mit
der Erfindung verbundenen Vorteile und Nutzen mit sich.
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In 7 wird
die Fluidzufuhr für
die hydraulischen Hilfsverbraucher und die Schmierung durch ein
getrenntes hydraulisches Untersystem 33 realisiert, das
mit der Hauptleitung 12 hydraulisch verbunden ist. Bei
dieser besonderen Ausführung
zweigt das Untersystem 33 einen auf Nachfrage basierenden
Hydraulikfluidstrom von der Hauptleitung 12 ab, wodurch
der zur Aktivierung und zum Betrieb des zu aktivierenden Systems,
das heißt
des Getriebes 1, zur Verfügung stehende Strom beeinträchtigt werden kann,
und zwar insbesondere, wenn von der Pumpenanordnung bei einer relativ
niedrigen Pumpendrehzahl nur ein geringer Strom zugeführt wird.
Demgemäß kann es
als vorteilhaft betrachtet werden, dem Untersystem 33 erst
dann einen Strom zu liefern, wenn das zu aktivierende System ausreichend mit
Hydraulik versorgt worden ist, wenn seine Aktivierung und sein Betrieb
weniger kritisch ist als dies zum Beispiel für das Getriebe 1 der
Fall ist. In 8 wird eine demgemäß modifizierte
Ausführung
der hydraulischen Anordnung 10, 50 bereitgestellt.
Bei dieser Ausführung
sind ein zusätzliches
Drucksteuerventil 34 und ein zugehöriger zusätzlicher Hydraulikleitungsabschnitt 35 vor
dem Zuführleitungsabschnitt 69 im
Abführweg
des Leitungsdruckentlastungsventils 13 vorgesehen, wodurch
das Untersystem 33 mit dem zusätzlichen Hydraulikleitungsabschnitt 35 hydraulisch
verbunden wird. Um die Druckdifferenz zwischen dem Einlass 53 und
dem Auslass 54 der zweiten Pumpe 52 im ersten
Betriebsmodus zu minimieren, wird vorzugsweise auch das zusätzliche
Drucksteuerventil 34 so angeordnet, dass es einen zusätzlichen
Hydraulikleitungsabschnittsdruck P35 auf eine Höhe steuert, die nur etwas unter
dem Hauptleitungsdruck P12 in der Hauptleitung 12 liegt.