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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Patentanmeldung betrifft die automatische Crash-Meldung
und insbesondere ein System zur automatischen Crash-Meldung für ein Kraftfahrzeug,
das eine verbesserte Crash-Sicherheit besitzt, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur automatischen
Crash-Meldung und insbesondere ein Verfahren zur automatischen Crash-Meldung für ein Kraftfahrzeug,
das eine verbesserte Crash-Sicherheit besitzt, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 8.
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Hintergrund
der Erfindung
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Systeme
zur automatischen Crash-Meldung werden in verschiedenen Fahrzeugmodellen
angeboten. Ein System zur Crash-Meldung wird bei einem Unfall gewöhnlich durch
das Airbagsystem, ein zusätzliches
Rückhaltesystem
oder ein anderes System ausgelöst.
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Das
auslösende
System ist mit einem Notrufmodul, das drahtlose Kommunikationsmittel
enthält, wie
etwa ein Zellentelephon oder ein Satellitenfunkgerät, direkt
verbunden. Eine Nachricht, die die Position und weitere relevante
Informationen enthält,
wird an ein Alarmzentrum gesendet. Die Position wird normalerweise
durch einen GPS-Empfänger
erfasst. Der GPS-Empfänger kann
in einem Notrufmodul, einer getrennten Einheit oder in anderen Systemen, wie
etwa ein Navigationssystem enthalten sein.
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Ein
derartiges System und ein derartiges Verfahren sind bisher aus dem
Patent
US 6.073.004 (Oberbegriff
von Anspruch 1) bekannt, in dem ein System und ein Verfahren beschrieben
werden, die ermöglichen,
in Reaktion auf die Erfassung eines Fahrzeugunfalls einen Notruf
auszulösen.
Mehrere Sensoren, z. B. Sensoren für die Entfaltung von Airbags,
sind in dem Fahrzeug angeordnet. Die Aktivierung der Sensoren, um
Airbags zu entfalten, erzeugt bei der Erfassung eines Fahrzeugunfalls
außerdem ein
Notruf-Aktivierungssignal. Das Notruf-Aktivierungssignal wird über eine
leitungsgestützte
oder eine drahtlose Kommunikation an eine zugehörige Zellentelephoneinheit übertragen
und ein Zeitgeber löst
eine Zeitüberschreitungsperiode
aus. Nachdem der Zeitgeber die korrekte Zeitüberschreitungsperiode gemessen
hat, wird der Aufbau eines Notrufs begonnen. Der Aufbau des Notrufs
kann zu jedem Zeitpunkt durch einen Benutzer-Unterbrechungsbefehl abgebrochen
werden. Andernfalls wird das mobile Vermittlungszentrum, das das
Zellentelephon versorgt, alarmiert, einen Notruf auszulösen. Das
mobile Vermittlungszentrum verwendet Standortinformationen von der
Basisstation des Zellentelephons und Notdienstinformationen von
dem Heimatstandortregister des Zellentelephons, um einen Notdienstoperator
zu kontaktieren und mit Notdienstinformationen zu versorgen.
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Ein
Nachteil bei der Anordnung, die aus dem oben beschriebenen Stand
der Technik bekannt ist, besteht darin, dass dann, wenn die leitungsgestützte oder
drahtlose Datenübertragungen
zwischen den Sensoren und dem Zellentelephon beeinträchtigt sind,
das System keinen Notruf auslösen
kann. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Vorsehen eines
festgeschalteten leitungsgestützten
oder drahtlosen Datenübertragungskanals
zwischen den Sensoren und dem Zellentelephon die Kosten und die Komplexität des Systems
vergrößert. Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass die Standortinformationen,
die durch die Basisstation des Zellentelephons bereitgestellt werden,
eher ungenau sind, was die Aufgabe des Lokalisierens des Fahrzeugs
verhältnismäßig schwierig
macht.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes System zur automatischen
Crash-Meldung zu schaffen und insbesondere ein verbessertes System
zur automatischen Crash-Meldung in Kraftfahrzeugen zu schaffen,
das eine hohe Crash-Sicherheit schafft, niedrige Kosten besitzt
und ein plattformunabhängiges
Crash-Meldungs-System ist, das sich den Problemen widmet, die bei
einer Anordnung des Standes der Technik beschrieben wurden.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
gemäß dem kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1.
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Auf
Grund der Bereitstellung von Mitteln zum Bestimmen des Betriebszustands
des Fahrzeugbusses und integrierter Mittel zum Bestimmen des Vorliegens
einer crashartigen Situation und zum Auslösen einer Übermittlung einer Crash-Meldungs-Nachricht bei
einer solchen Bestimmung, falls festgestellt wird, dass der Fahrzeugbus
eine unerwartete Fehlfunktion oder einen unerwarteten Ausfall erlitten
hat, kann ein Standard-Fahrzeugbus, z. B. ein serieller Controller-Area-Network-Bus
(CAN-Bus) zum Auslösen
einer Crash-Meldungs-Nachricht von Sensoren, die in dem Fahrzeug
verteilt sind, ohne Beeinträchtigung der
Crash-Sicherheit verwendet werden, wobei in mehreren unterschiedlichen
Fahrzeugmodellen, die einen derartigen Fahrzeugbus aufweisen, die
gleiche Hardware verwendet werden kann.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Verfahren
zur automatischen Crash-Meldung zu schaffen und insbesondere ein verbessertes
Verfahren zur automatischen Crash-Meldung in Kraftfahrzeugen zu
schaffen, das eine hohe Crash-Sicherheit schafft, niedrige Kosten besitzt
und ein plattformunabhängiges
Crash-Meldungs-Verfahren
ist, das sich den Problemen widmet, die bei einer Anordnung des
Standes der Technik beschrieben wurden.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
gemäß dem kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 8.
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Auf
Grund des Vorsehens von Schritten zum Bestimmen des Betriebszustands
eines Fahrzeugbusses, wie etwa ein serieller Controller-Area-Network-Bus
(CAN-Bus), und zum Erfassen und Charakterisieren von Crash-Informationen,
die durch integrierte Mittel für
die Bestimmung des Vorliegens einer crashartigen Situation bereitgestellt
werden, falls festgestellt wird, dass der Fahrzeugbus eine unerwartete
Fehlfunktion oder einen unerwarteten Ausfall erlitten hat, wird
es möglich,
das Auslösen
der Übermittlung
von Crash-Meldungs-Nachrichten zu gewährleisten, ohne die Crash-Sicherheit
zu beeinträchtigen,
wobei in mehreren unterschiedlichen Fahrzeugmodellen, die einen
derartigen Fahrzeugbus verwenden, die Verwendung der gleichen Hardware
möglich
ist.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
sind in den abhängigen
Ansprüchen
aufgeführt.
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Beschreibung
der Zeichnung
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Im
Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
genauer beschrieben, in der:
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1 eine
vereinfachte Teilseitenansicht des Systems zur automatischen Crash-Meldung
ist;
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2 ein
vereinfachter Blockschaltplan des Systems zur automatischen Crash-Meldung
für ein Kraftfahrzeug
ist; und
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3 ein
Ablaufplan ist, der das Verfahren veranschaulicht, durch welches
eine Crash-Meldungs-Nachricht ausgelöst wird.
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Weitere
Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden genauen Beschreibung deutlich, die in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung
zu betrachten ist. Es ist jedoch klar, dass die Zeichnung lediglich
für Erläuterungszwecke
vorgesehen ist und nicht als Definition der Begrenzung der Erfindung,
wofür ein
Bezug zu den beigefügten
Ansprüchen
hergestellt werden sollte. Es sollte ferner klar sein, dass die
Zeichnung nicht notwendigerweise maßstabsgerecht ist und dass
sie, falls nicht anderes angegeben, lediglich vorgesehen ist, um
die hier beschriebenen Strukturen und Prozeduren konzeptionell zu
erläutern.
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Beschreibung
von Ausführungsformen
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Eine
vereinfachte Seitenteilansicht eines Fahrzeuges 2, das
ein System 1 zur automatischen Crash-Meldung enthält, ist
in 1 gezeigt. Das System ist mit wenigstens einem
Crash-Sensor 4 verbunden, der in dem Fahrzeug 2 angeordnet
ist. Der Sensor 2 ist so beschaffen, dass er mit dem System 1 für eine automatische
Crash-Meldung über
einen vorhandenen Fahrzeugbus 3, wie etwa ein serieller Controller-Area-Network-Bus
(CAN-Bus), Daten überträgt. Controller-Area-Network
(CAN) ist ein serielles Kommunikationsprotokoll, das eine verteilte Echtzeit-Steuerung
mit einem sehr hohen Grad der Sicherheit wirkungsvoll unterstützt. Sein
Anwendungsbereich reicht von schnellen Netzwerken bis zu kostengünstigen
Multiplex-Verdrahtungen. In der Kraftfahrzeugelektronik sind Motorsteuereinheiten, Sensoren,
Antirutschsysteme usw. unter Verwendung von CAN bei Bitraten von
bis zu 1 Mbit/s angeschlossen. Es ist gleichzeitig kostengünstig, in
die Fahrzeugkarosserie eine Elektronik einzubauen, z. B. Leuchtengruppen,
elektrische Fenster usw., um den Kabelbaum zu ersetzen, der andernfalls
erforderlich ist. Diese Art von Bus ist gewöhnlich nicht redundant oder
crashsicher und es reicht deswegen nicht aus, auf ein einziges System
zum Auslösen
von crashbezogenen Ereignissen zu vertrauen.
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2 zeigt
einen vereinfachten Blockschaltplan des Systems 1 zur automatischen
Crash-Meldung für
ein Kraftfahrzeug. Das System 1 umfasst drahtlose Kommunikationsmittel 5,
wie etwa ein Zellentelephon oder ein Satellitenfunkgerät oder andere Mittel
zur drahtlosen Datenübertragung,
die verwendet werden können,
um Informationen z. B. an ein öffentliches
Telephonnetz oder dergleichen über
eine (nicht gezeigte) zugehörige
Antenne oder dergleichen zu übertragen.
Das System 1 umfasst optional Mittel 6 zum Empfangen
von Daten von einem Positionierungssystem, um Positionsinformationen
abzuleiten. Diese Mittel 6 zum Empfangen von Daten von einem
Positionierungssystem können
z. B. Mittel zum Empfangen von Codefolgen von Satelliten des globalen
Positionierungssystems umfassen, um die Positionsinformationen abzuleiten
oder um alternativ auf Positionierungssysteme zu vertrauen, die
in dem Zellentelephonnetzwerk oder ähnlichen Systemen integriert
sind, um eine korrekte Positionierung des Fahrzeuges 2 zu
ermöglichen.
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Das
System 1 umfasst ferner Mittel 7 zum Auslösen von
einer Übermittlung
von Crash-Meldungs-Nachrichten, wobei die Nachrichten optional die
Positionsinformationen enthalten, unter Verwendung der drahtlosen
Kommunikationsmittel 5, wobei die Auslösemittel 7 so beschaffen
sind, dass sie Crash-Informationen, die durch den wenigstens einen
Sensor 4, der in dem Fahrzeug 2 angeordnet ist, an
den Fahrzeugbus 3 bereitgestellt werden, erfassen und charakterisieren.
Die Mittel 7 zum Auslösen einer Übermittlung
von Crash-Meldungs-Nachrichten umfassen ferner Mittel 8 zum
Bestimmen des Betriebszustands des Fahrzeugbusses 3 und
integrierte Mittel 9 zum Bestimmen des Vorliegens einer
crashartigen Situation und zum Auslösen einer Übermittlung einer Crash-Meldungs-Nachricht
bei einer derartigen Bestimmung, wenn festgestellt wird, dass der Fahrzeugbus 3 eine
unerwartete Fehlfunktion oder einen unerwarteten Ausfall erlitten
hat.
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In
einer Ausführungsform
umfassen die Mittel 9 zum Bestimmen des Vorliegens einer
crashartigen Situation Mittel zum Berechnen der Geschwindigkeit
des Fahrzeuges 2 anhand der Positionsinformationen und
zum Bestimmen, ob diese Geschwindigkeit einen vorgegebenen ersten
Schwellenwert übersteigt.
Wenn festgestellt wird, dass die Geschwindigkeit den vorgegebenen
ersten Schwellenwert übersteigt
und festgestellt wird, dass der Fahrzeugbus 3 eine unerwartete
Fehlfunktion oder einen unerwarteten Ausfall erlitten hat, wird
die Übermittlung
einer Crash-Meldungs-Nachricht
ausgelöst.
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In
einer weiteren Ausführungsform
umfassen die Mittel 9 zum Bestimmen des Vorliegens einer crashartigen
Situation Mittel zum Berechnen der Geschwindigkeit des Fahrzeuges 2 anhand
der Positionsinformationen und zum Bestimmen, ob diese Geschwindigkeit
einen vorgegebenen ersten Schwellenwert übersteigt und innerhalb einer
vorgegebenen Zeitdauer von oberhalb des ersten Schwellenwertes auf
unterhalb eines zweiten vorgegebenen Schwellenwertes abgenommen
hat. Wenn die genannten Tatsachen festgestellt werden und festgestellt
wird, dass der Fahrzeugbus 3 eine unerwartete Fehlfunktion
oder einen unerwarteten Ausfall erlitten hat, wird die Übermittlung
einer Crash-Meldungs-Nachricht ausgelöst.
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In
einer weiteren Ausführungsform
sind die Mittel 9 zum Bestimmen des Vorliegens einer crashartigen
Situation so beschaffen, dass sie feststellen, ob die Zündung des
Fahrzeuges 2 eingeschaltet worden ist, und eine nachfolgende
Feststellung, dass der Fahrzeugbus 3 eine unerwartete Fehlfunktion
oder einen unerwarteten Ausfall erlitten hat, als eine crashartige
Situation interpretieren, und lösen
eine Übermittlung
einer Crash-Meldungs-Nachricht aus.
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In
einer weiteren Ausführungsform
sind die Mittel 9 zum Bestimmen des Vorliegens einer crashartigen
Situation so beschaffen, dass sie feststellen, ob die Zündung des
Fahrzeuges 2 eingeschaltet worden ist und das Fahrzeug 2 anschließend in
Bewegung gewesen ist, und interpretieren eine nachfolgende Feststellung,
dass der Fahrzeugbus 3 eine unerwartete Fehlfunktion oder
einen unerwarteten Ausfall erlitten hat, als eine crashartige Situation
und lösen
eine Übermittlung
einer Crash-Meldungs-Nachricht
aus.
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In
den oben beschriebenen Ausführungsformen
können
die Mittel zum Berechnen und Feststellen in Software realisiert
sein, die durch das System 1 ausführbar ist, das mit Speichermitteln
und Mikrocontrollermitteln, wie etwa ein Mikroprozessor, versehen
ist.
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In
allen oben genannten Ausführungsformen ist
vorgesehen, dass das System 1 zur automatischen Crash-Meldung
gesperrt ist, wenn ein Stecker mit einem Wartungsverbinder des Fahrzeuges,
d. h. während
der Wartung des Fahrzeuges in einer Werkstatt verbunden ist. Dadurch
wird eine Übermittlung von
falschen Crash-Meldungs-Nachrichten während der Wartung des Fahrzeuges 2 vermieden.
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3 ist
ein Ablaufplan, der das Verfahren veranschaulicht, durch das eine
Crash-Meldungs-Nachricht ausgelöst
wird. Schritt 10 ist ein Ausgangsblock, an dem das System
auf eine Aktivierung wartet. Im Schritt 11, der optional
ist, führt
das System den Schritt des Empfangens von Daten von einem Positionierungssystem
zum Ableiten von Positionsinformationen aus. Im Schritt 12 wird
der Betriebszustand des Fahrzeugbusses, wie etwa ein serieller Controller-Area-Network-Bus
(CAN-Bus), ermittelt. Wenn im Schritt 12 festgestellt wird,
dass der Betriebszustand des Fahrzeugbusses 3 betriebsbereit
ist, geht der Ablauf zum Schritt 13, zu dem Schritt des
Erfassens und Charakterisierens von Crash-Informationen, die von
dem wenigstens einen Crash-Sensor 4 in dem Fahrzeug 2 an
den Fahrzeugbus 3 bereitgestellt werden. Wenn dagegen im
Schritt 12 festgestellt wird, dass der Betriebszustand
derart ist, dass der Fahrzeugbus 3 eine unerwartete Fehlfunktion
oder einen unerwarteten Ausfall erlitten hat, geht der Ablauf zum
Schritt 14, zu dem Schritt des Erfassens und Charakterisierens
von Crash-Informationen, die von den integrierten Mitteln zum Bestimmen des
Vorliegens einer crashartigen Situation bereitgestellt werden. Wenn
in den Schritten 13 oder 14 keine Crash-Informationen
erfasst werden, geht das System wieder zum Schritt 10 und
das Verfahren wird wiederholt. Wenn dagegen in einem der Schritte 13 oder 14 Crash-Informationen
erfasst werden, wird die Übermittlung
von Crash-Meldungs-Nachrichten, die optional die Positionsinformationen
umfassen, unter Verwendung von drahtlosen Kommunikationsmitteln ausgelöst.
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In
einer weiteren Ausführungsform
umfasst der Schritt 14 der Bestimmung des Vorliegens einer crashartigen
Situation ferner die Schritte des Berechnens der Geschwindigkeit
des Fahrzeuges anhand der Positionsinformationen und des Feststellens,
ob die Geschwindigkeit einen vorgegebenen ersten Schwellenwert übersteigt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
umfasst der Schritt 14 der Bestimmung des Vorliegens einer crashartigen
Situation ferner die Schritte des Berechnens der Geschwindigkeit
des Fahrzeuges anhand der Positionsinformationen und des Feststellens,
ob die Geschwindigkeit einen vorgegebenen ersten Schwellenwert übersteigt,
und des Feststellens, ob die Geschwindigkeit innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer
von oberhalb des ersten Schwellenwertes auf unterhalb eines zweiten
vorgegebenen Schwellenwertes abgenommen hat.
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In
einer weiteren Ausführungsform
umfasst der Schritt des Empfangens von Daten von einem Positionierungssystem,
um Positionsinformationen abzuleiten, ferner das Empfangen von Codefolgen von
Satelliten des globalen Positionierungssystems (GPS-Satelliten),
um die Positionsinformationen abzuleiten.
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In
einer zusätzlichen
Ausführungsform
umfasst der Schritt 14 der Bestimmung des Vorliegens einer
crashartigen Situation ferner die Schritte des Feststellens, ob
die Zündung
des Fahrzeuges eingeschaltet worden ist, und des Einrichtens der
integrierten Mittel zum Bestimmen des Vorliegens einer crashartigen
Situation in der Weise, dass sie eine nachfolgende Bestimmung, dass
der Fahrzeugbus eine unerwartete Fehlfunktion oder einen unerwarteten Ausfall
erlitten hat, als eine crashartige Situation interpretieren.
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In
einer weiteren zusätzlichen
Ausführungsform
umfasst der Schritt 14 der Bestimmung des Vorliegens einer
crashartigen Situation ferner die Schritte des Feststellens, ob
die Zündung
des Fahrzeuges eingeschaltet worden ist und ob das Fahrzeug anschließend in
Bewegung gewesen ist, und des Einrichtens der integrierten Mittel
zum Bestimmen des Vorliegens einer crashartigen Situation in der
Weise, dass sie eine nachfolgende Bestimmung, dass der Fahrzeugbus
eine unerwartete Fehlfunktion oder einen unerwarteten Ausfall erlitten
hat, als eine crashartige Situation interpretieren.
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Die
Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt,
sondern kann im Umfang der folgenden Ansprüche verändert werden.
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Während grundsätzliche
neuartige Merkmale der Erfindung, die auf eine bevorzugte Ausführungsform
hiervon angewendet wurden, gezeigt, beschrieben und hervorgehoben
wurden, ist es klar, dass verschiedene Auslassungen, Ersetzungen
und Änderungen
an Form und Einzelheiten der dargestellten Vorrichtungen durch einen
Fachmann ausgeführt
werden können,
ohne vom Erfindungsgeist der Erfindung abzuweichen. Es ist z. B.
ausdrücklich
vorgesehen, dass alle Kombinationen jener Elemente und/oder Verfahrensschritte,
die im Wesentlichen die gleiche Funktion auf im Wesentlichen gleiche
Art erfüllen,
um gleiche Ergebnisse zu erzielen, im Umfang der Erfindung liegen.
Es sollte darüber
hinaus erkannt werden, dass Strukturen und/oder Elemente und/oder
Verfahrensschritte, die in Verbindung mit einer offenbarten Form
oder Ausführungsform
der Erfindung gezeigt und/oder beschrieben wurden, in jeder weiteren
offenbarten, beschriebenen oder vorgeschlagenen Form oder Ausführungsform
als allgemeiner Gegenstand bei der Wahl der Konstruktionsform enthalten
sein können.
Es ist deswegen beabsichtigt, dass die Erfindung lediglich in der
Weise beschränkt
ist, die durch den Umfang der beigefügten Ansprüche angegeben ist.