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DE60306205T2 - Verfahren zur herstellung einer klappdeckelverpackung für zigaretten - Google Patents

Verfahren zur herstellung einer klappdeckelverpackung für zigaretten Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Klappdeckelschachtel für Zigaretten.
  • Die vorliegende Erfindung ist besonders geeignet zur Herstellung von Klappdeckelverpackungen für Zigaretten mit abgeschrägten oder abgerundeten Längskanten oder mit einem Querschnitt ohne Kanten, wie z.B. einem mindestens teilweise kreisförmigen oder ovalen Querschnitt.
  • Die normale Art der Herstellung von Schachteln dieser Art – die das Bilden einer inneren Folienumhüllung um eine Gruppe von Zigaretten, das Anbringen und Halten einer Manschette aus Karton oder ähnlichem auf der inneren Umhüllung und das Formen einer äußeren Verpackung aus Karton oder ähnlichem um das so geformte Ganze umfasst – weist aufgrund der normal angetroffenen Schwierigkeit, wegen des Mangels an eckigen Bezugskanten die Manschette auf der inneren Umhüllung in Position zu halten, wenn die äußere Verpackung gebildet wird, mehrere Nachteile auf.
  • Die CH-40 59 11-A offenbart eine Maschine zur Herstellung von gefalteten Kappdeckelschachteln, in denen ein Kartonkragen für eine Schachtel von einer Papierrolle geschnitten wird und an den Futterbeuteln angesiegelt wird, bevor die Futterbeutel in Beutellängen geschnitten werden und um einen Formdorn gefaltet werden, wobei daraufhin ein Schachtelrohling gefaltet wird. Die Kartonbahn wird geschnitten, während sie zwischen Elementen gehalten wird, und wird sofort von einer Heizvorrichtung an der Bahn befestigt, bevor sie entlang jeder Kante durch die Stempel- und Siegelelemente versiegelt wird. Die Beutelrohlinge werden durch ein nach oben bewegliches Faltwerkzeug um den Dorn herumgefaltet und die Längsnaht wird durch Versiegelungswerkzeuge gebildet. Die auf einem intermittierend drehbaren Rad getragenen Dorne weisen an den Kragenenden Vertiefungen auf, die der Breite und Tiefe der Kartonstreifen entsprechen. Der Beutel wird am Kragenende durch zwei dreieckförmige, eine Naht bildende Faltzipfel verschlossen.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren bereitzustellen, das nicht nur die oben genannten Nachteile auf direkte und kostengünstige Weise eliminiert, sondern auch die Bildung der inneren Umhüllung vereinfacht, die in Abwesenheit von eckigen Längskanten auch problematisch ist.
  • Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer Klappdeckelschachtel bereitgestellt, wie in den beigefügten Ansprüchen vorgetragen.
  • Eine nicht beschränkende Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im Zuge eines Beispiels unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben:
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Klappdeckelschachtel, die unter Verwendung des Verfahrens entsprechend der vorliegenden Erfindung hergestellt wurde, wobei Teile aus Gründen der Klarheit entfernt wurden;
  • 2 zeigt einen flachen Rohling, aus dem eine äußere Verpackung der Schachtel der 1 hergestellt wird;
  • 3 zeigt zwei übereinander gelegte flache Rohlinge zur Herstellung einer inneren Umhüllung und eines Kragens der Schachtel der 1.
  • Bezugsziffer 1 in 1 bezeichnet als Ganzes eine Klappdeckelschachtel 1 für Zigaretten mit einer Längsachse 2, die eine äußere Verpackung 3 aus Karton oder ähnlichem umfasst und durch einen Körper 4 sowie durch einen Deckel 5 definiert ist, der am Körper 4 entlang einer Scharnierlinie 6 scharniermäßig angebracht ist, quer zur Achse 2, um sich in Bezug auf den Körper 4 zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position (nicht gezeigt) zu bewegen. Die Schachtel 1 umfasst auch eine innere Folienumhüllung 7, die eine Gruppe 8 von Zigaretten 9 enthält; und einen Kragen 10, der zwischen die äußere Verpackung 3 und die innere Umhüllung 7 zwischengestellt ist und teilweise aus einer Öffnung 11 im Körper 4 hervorsteht, welche vom Deckel 5 in der geschlossenen Position verschlossen wird.
  • Die Schachtel 1 wird an gegenüberliegenden axialen Enden von einer oberen Wand 12 des Deckels 5 und einer Bodenwand 13 des Körpers 4 definiert, beide im Wesentlichen in der Form eines abgeflachten Ovals, und umfasst eine sich sowohl zum Körper 4 als auch zum Deckel 5 erstreckende Seitenwand, die wiederum einen in Längsrichtung verlaufenden vorderen Streifen 14 und einen in Längsrichtung verlaufenden hinteren Streifen 15, die parallel und im Wesentlichen flach sind, sowie zwei gegenüberliegende in Längsrichtung verlaufende gekrümmte Streifen 16 umfasst, die den vorderen und hinteren Streifen 14 und 15 verbinden.
  • Wie in 2 und 3 gezeigt, werden die äußere Verpackung 3, die innere Umhüllung 7 und der Kragen 10 durch Falten jeweiliger flacher Rohlinge 17, 18 und 19 gebildet.
  • Wie in 2 gezeigt, hat der Rohling 17 im Wesentlichen die Form eines länglichen Rechtecks, erstreckt sich entlang einer Längsachse 20 und umfasst ein entlang der Achse 20 ausgerichtetes mittleres Feld 21; zwei Zwischenfelder 22 und 23; ein mit dem Mittelfeld 21 durch Zwischenstellen des Zwischenfelds 22 verbundenes Endfeld 24; und ein Endfeld 25, das mit dem mittleren Feld 21 durch Zwischenstellen des Zwischenfelds 23 verbunden ist.
  • Die zwei Zwischenfelder 22, 23 sind im Wesentlichen identisch und jedes hat im Wesentlichen die Form eines abgeflachten Ovals und ist mit dem jeweiligen benachbarten Feld 24, 21; 25, 21 entlang zweier vorgeschwächter, gerader Abschnitte 26 seines Randes verbunden, die quer zur Achse 20 liegen und miteinander an den Enden durch zwei vorgeschwächte gebogene Abschnitte 27 verbunden sind, die so positioniert sind, dass ihre Wölbungen einander und der Achse 20 zugewandt sind, und die mit ihren geraden Abschnitten 26 den Umriss einer jeweiligen Wand 12, 13 definieren. Jeder der beiden gekrümmten Abschnitte 27 erstreckt sich von einer jeweiligen gekrümmten Kante 28 des jeweiligen Zwischenfelds 22, 23 nach innen, um mit der jeweiligen gekrümmten Kante 28 einen gekrümmten Rand 29 zu definieren, der auf bekannte Weise durch Ziehen des jeweiligen Zwischenfelds 22, 23 eckig gefaltet wird.
  • Jedes Feld 21, 24, 25 umfasst einen längsgerichteten mittleren Abschnitt 30 derselben Größe wie die geraden Abschnitte 26, die mit den anderen mittleren Abschnitten 30 vordere und hintere Streifen 14 und 15 definieren; und zwei längsgerichtete Seitenabschnitte 31, die auf gegenüberliegenden Seiten des jeweiligen mittleren Abschnitts 30 liegen und entlang derer sich längsgerichtete Rillen 32 erstrecken.
  • Sobald jedes Zwischenfeld 22, 234 in Bezug auf die benachbarten Felder eckig gefaltet wird, wird jeder seitliche Abschnitt 31 jedes der beiden Endfelder 24, 25 auf den jeweiligen gekrümmten Rand 29 und den jeweiligen seitlichen Abschnitt 31 des mittleren Feldes 21 gefaltet, um den jeweiligen gekrümmten Streifen 16 der Schachtel 1 zu definieren. Insbesondere wird jeder seitliche Abschnitt 31 des mittleren Feldes 21 von einer jeweiligen Schnittlinie 33 in einen Deckelabschnitt 31a und einen Körperabschnitt 31b geteilt, im Wesentlichen quer zur Achse 20, und mit der anderen Schnittlinie 33 durch ein vorgeschwächte, das Scharnier 6 definierende Linie verbunden. Der Deckelabschnitt 31a wird über den jeweiligen Seitenabschnitt 31 des Endfeldes 24 überlagert und wird mit dem jeweiligen gekrümmten Rand 29 des Zwischenfeldes 22 verbunden, um einen Deckelabschnitt des jeweiligen gekrümmten Streifens 16 zu definieren; während der Körperabschnitt 31 über den jeweiligen Seitenabschnitt 31 des Endfeldes 25 gelegt wird und mit dem jeweiligen gekrümmten Rand 29 des Zwischenfeldes 23 verbunden wird, um einen Körperabschnitt des jeweiligen gekrümmten Streifens 16 zu definieren.
  • Wie in 3 gezeigt, ist der Rohling 19 im Wesentlichen rechteckig, wobei seine Hauptachse quer zu einer Längsachse 34 liegt, und umfasst eine mittlere Fläche 35, die koaxial zur Achse 34 liegt und eine Vertiefung 36 an einem Ende aufweist; und zwei identische Seitenabschnitte 37 und 38, die an gegenüberliegenden Seiten der mittleren Fläche 35 liegen und entlang derer sich jeweilige Rillen 39 parallel zur Achse 34 erstrecken. Der Seitenabschnitt 37 ist nach außen durch eine Lasche 40 parallel zur Achse 34 definiert, die sich in der Richtung der Achse 34 entlang der vollen Höhe des Seitenabschnitts 37 erstreckt; während der Seitenabschnitt 38 nach außen durch eine Lasche 41 definiert ist, die parallel zur Achse 34 liegt, enger als die Lasche 40 ist und sich in der Richtung der Achse 34 entlang lediglich eines Teils der Höhe des Seitenabschnitts 38 erstreckt.
  • Wie in 3 gezeigt, wird der Rohling 18 von einem rechteckigen Bogen aus Folie definiert, der höher als der Rohling 19 ist und im Wesentlichen dieselbe Breite aufweist.
  • Bei der Herstellung einer Schachtel 1 wird ein Rohling 19 einem Rohling 18 in einer im Wesentlichen mittleren Position hochkant überlagert und gegebenenfalls daran angeklebt, jedoch quer versetzt, sodass die gesamte Lasche 40 seitlich in Bezug auf den Rohling 18 hervorsteht und so auf dem Rohling 18 zwei Streifen 42 und 43 quer zur Achse 34 an entgegen gesetzten Enden des Rohlings 19 und einen längsgerichteten Streifen 44, der nach außen aus der Lasche 41 hervorsteht, definiert, wobei der Streifen 42 neben der Vertiefung 36 liegt.
  • Ein bekanntes Werkzeug, nicht gezeigt, bildet dann auf dem Streifen 42 eine Anzahl von Faltlinien 45 parallel zur Längsachse 34; und eine Anzahl von schrägen Faltlinien 46, die entlang des Streifens 42 in Funktion der versetzten Position der beiden Rohlinge 18 und 19 platziert sind, um das Ende der inneren Umhüllung 7 durch Falten des Streifens 42 in Segmente (1) einfacher zu verschließen, sobald die Rohlinge 18 und 19 um die Gruppe 8 gefaltet sind, um eine nicht gezeigte rohrförmige Schachtel zu bilden.
  • In Verbindung mit dem obigen sollte unterstrichen werden, dass die rohrförmige Schachtel gebildet wird, indem der längsgerichtete Streifen 44 des Rohlings 18 der Innenseite eines gegenüberliegenden, längsgerichteten Streifens 47 des Rohlings 18 überlagert wird; die Lasche 41 der Innenseite der Lasche 40 überlagert wird; und die Laschen 40 und 41 zusammengeklebt werden; und dass die Bildung der rohrförmigen Schachtel durch die querversetzte Position der Rohlinge 18 und 19 unterstützt wird, was den Nachteil eliminiert, die Streifen 44 und 47 zwischen den Laschen 40 und 41 zu greifen, und es ermöglicht, die Laschen 40 und 41 zusammenzukleben. Dadurch lässt sich eine relativ stabile Form sowohl der rohrförmigen inneren Umhüllung 7 als auch des rohrförmigen Kragens 10 erhalten und es lässt sich verhindern, dass der Kragen 10 quer in Bezug auf die innere Umhüllung 7 verrutscht, wenn die äußere Schachtel 3 gebildet wird.
  • In Verbindung mit dem obigen sollte auch unterstrichen werden, dass das vorherige Überlagern der Rohlinge 18 und 19 in der oben beschriebenen spezifischen Position dafür sorgt, dass die Faltlinien 45 und 46 genau gebildet werden, deren Position eine Funktion der Relativposition des Kragens 10 und der inneren Umhüllung 7 ist; und dass das gleichzeitige Falten der Rohlinge 18 und 19, um die innere Umhüllung 7 und den jeweiligen Kragen 10 zu erhalten, die Herstellung der Schachtel 1 stark vereinfacht.

Claims (5)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Klappdeckelschachtel für Zigaretten; wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Falten eines ersten Rohlings (18) aus Folie um eine Gruppe (8) von Zigaretten (9), um eine innere Umhüllung (7) zu bilden; Falten eines zweiten Rohlings (17) um die innere Umhüllung (7), um einen Körper (4) und einen Deckel (5) zu definieren, die aneinander scharnierartig angebracht sind, und um eine äußere Verpackung (3) zu definieren; Falten eines dritten Rohlings (19), um einen Kragen (10) zu bilden, der zwischen die innere Umhüllung (7) und die äußere Verpackung (3) zwischengestellt wird und aus dem Körper (4) hervorsteht, um mit dem Deckel (5) einzugreifen; Nebeneinanderstellen des dritten Rohlings (19) und des ersten Rohlings (18) in einer gegebenen überlagerten Position; und gleichzeitiges Falten des ersten und dritten Rohlings (18, 19) um die Gruppe (8) von Zigaretten (9); wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass sowohl die innere Umhüllung (7) als auch der Kragen (10) rohrförmig sind und die gegebene überlagerte Position eine querversetzte Position ist, wobei ein erster Seitenabschnitt (40) des dritten Rohlings (19) seitlich in Bezug auf den ersten Rohling (18) hervorsteht und ein zweiter Seitenabschnitt (44) des ersten Rohlings (18) seitlich in Bezug auf den dritten Rohling (19) auf der gegenüberliegenden Seite des dritten Rohlings (19) zum ersten Seitenabschnitt (40) hin hervorsteht.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der erste und dritte Rohling (18, 19) miteinander in der gegebenen, überlagerten Position verbunden sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei der erste Rohling (18) entlang von Faltlinien (45, 46) gefaltet wird, die gebildet werden, nachdem der erste Rohling (18) in der gegebenen überlagerten Position in Bezug auf den dritten Rohling (19) positioniert ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Faltlinien (45, 46) auf dem ersten Rohling (18) als Funktion der gegebenen überlagerten Position platziert sind.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der erste und dritte Rohling (18, 19) gleichzeitig in ein Rohr gefaltet werden, und durch Verbinden des ersten und zweiten Seitenabschnitts (40, 44) mit den seitlich gegenüberliegenden Abschnitten (41, 47) des dritten Rohlings (19) bzw. des ersten Rohlings (18) stabilisiert werden.
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