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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schraub- oder Stiftschrauben-Befestigungsmittel, dessen
Unversehrtheit elektronisch kontrolliert werden kann.
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STAND DER
TECHNIK
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Es
existieren zahlreiche elektronische oder mechanische Lösungen,
um die Unversehrtheit zu gewährleisten
und die unbefugte Handhabung von Substanzen (z.B. gesundheitsschädlichen
Stoffen, radioaktiven Stoffen, ...) während ihrer Lagerung oder ihres
Transports zu kontrollieren. Es existieren auch Lösungen zur
Kontrolle, ob auf Systeme, wie z.B. Motoren, Luftfahrtteilen oder
dergleichen, ohne Befugnis ein Zugriff erfolgt ist oder ob an denselben eine
Handhabung vorgenommen wurde.
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Die
für die
Realisierung der Siegel angewandten Technologien sind sehr unterschiedlich
und hängen
hauptsächlich
vom Gebrauch und den geforderten Sicherheitsgraden ab.
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Wenn
man beispielsweise nur die Unversehrtheit eines Objekts, wie z.B.
eines Behälters
oder eines Geldschranks sicherstellen möchte, besteht die Funktion
des Siegels darin, zu gewährleisten, dass
das Objekt nicht ohne Befugnis geöffnet worden ist. In diesem
Fall lassen sich wenig kostspielige Vorrichtungen, wie einfache
Kunststoff- oder Metallschellen, die an den Öffnungsvorrichtungen des Objekts
angebracht werden, verwenden. Eine einfache Sichtprüfung hinsichtlich
der Unversehrtheit der Konstruktion der Schellen reicht dann aus,
um festzustellen, ob das Siegel ggf. zerstört wurde.
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Außerdem gibt
es immer mehr Bereiche, in denen die Siegel nicht nur ihre Grundfunktion
erfüllen müssen, die
darin besteht, den Nichtzugriff auf das Objekt beweisen zu können, sondern
auch Informationen während
ihrer Benutzung liefern sollen. Es existieren zum Beispiel gegenwärtig Vorrichtungen,
die mechanische Versiegelungsmittel umfassen, denen elektronische
oder optische Hilfsmittel zugeordnet sind, die es gestatten, Informationen
zu speichern und zu übermitteln.
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Beispielsweise
wird in der Anmeldung des Patents US 2002/044053 ein Befestigungsmittel
beschrieben, das einen Gewindeteil und einen Kopf umfasst, der den
Gewindeteil in Drehung versetzen kann, um das Anziehen des Befestigungsmittels
in einem korrespondierenden Bauteil sicherzustellen. Der Kopf ist
aus einer Scheibe, die mit dem Gewindeteil fest verbunden ist, und
einer Abdeckkappe geformt, die die Scheibe abdeckt. Die Abdeckkappe
weist einen hohlen Teil auf, in dem ein Absatz angeordnet ist, um
eine Aufnahme zu formen. Die Abdeckkappe umfasst außerdem ein
fernabfragbares, elektronisches Bauelement, dass ein Datenspeicherungsmittel
umfasst.
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Die
gegenwärtigen
Siegelvorrichtungen, die elektronische Hilfsmittel umfassen, sind
jedoch komplex und teuer. Sie wurden im Allgemeinen für eine spezifische
Verwendung entworfen und können
nicht mit einem beliebigen Objekttyp eingesetzt werden. Zusätzlich weisen
sie einen zerbrechlichen mechanischen Aufbau auf, der sie in Bezug
auf Handhabungen und Transporte sehr empfindlich macht, was ihre Verwendung
noch mehr einschränkt.
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AUFGABE UND KURZE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, hinsichtlich der oben erwähnten Nachteile
eine Abhilfe zu schaffen und eine Befestigungsvorrichtung mit einem
System zur Kontrolle der Unversehrtheit zu realisieren, das sich
bei gleichzeitiger mechanischer Robustheit zu mehreren Zwecken verwenden
und zu geringen Kosten herstellen lässt. Die Vorrichtung muss eine
sichere und leichte Kontrolle ihrer Unversehrtheit gestatten. Außerdem muss
die Vorrichtung Informationen enthalten können, die sich einfach und schnell
abrufen lassen.
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Diese
Ziele werden dank eines Befestigungsmittels erreicht, das einen
Gewindeteil und einen Kopf umfasst, mit dem der Gewindeteil in Drehung
versetzt werden kann, um das Anziehen des Befestigungsmittels in
dem korrespondierenden Bauteil sicherzustellen, in dem der Kopf
aus einer Scheibe, die mit dem Gewindeteil fest verbunden ist und
einer Abdeckkappe, die die Scheibe abdeckt, geformt ist, wobei die
Abdeckkappe einen hohlen Teil umfasst, in dem ein Absatz angeordnet
ist, um eine Aufnahme zu formen, und die Abdeckkappe außerdem ein
fernabfragbares, elektronisches Bauelement umfasst, das ein Datenspeicherungsmittel
umfasst. Gemäß eines
wichtigen Aspekts umfasst die Scheibe einen Führungszapfen, der sich auf
der zum Gewindeteil entgegengesetzten Seite vertikal erstreckt,
wobei der Zapfen im Inneren der Aufnahme angeordnet ist, um einen
Anschlag zu formen, an dem sich die Abdeckkappe abstützt, um
die Scheibe in der Anzugsrichtung rotativ anzutreiben, und das Bauelement
in dem hohlen Teil vorstehend in die Aufnahme so gehalten wird,
dass es bei einem Löseversuch
des Befestigungsmittels an den Führungszapfen
stößt.
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So
wird, dank des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels,
das elektronische Bauelement, das das Speichern und Übermitteln
der Informationen gestattet, gleichzeitig die Anzeigeeinrichtung
für die
Unversehrtheit des Mittels. Die Kontrolle der Unversehrtheit des
Bauelements erfolgt durch dessen Fernabfrage, wodurch keine Demontage
des Mittels erforderlich ist.
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Gemäß eines
Merkmals der Erfindung umfasst das Mittel einen Ring, der mit der
ersten und der zweiten Nut zusammenwirkt, die jeweils in der Scheibe
und in der Abdeckkappe angeordnet sind, um die Abdeckkappe in der
axialen Position auf der Scheibe zu halten.
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Das
Befestigungsmittel kann außerdem
ein Halteelement umfassen, um das elektronische Bauelement in der
Aufnahme zu halten.
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Um
zu verhindern, dass der Führungszapfen ungewollt
an das Bauelement stößt, kann
die Abdeckkappe außerdem
einen abtrennbaren Stift umfassen, der in der Aufnahme zwischen
dem in die Aufnahme vorstehenden Ende des Bauelements und dem Führungszapfen
angeordnet ist. Die Scheibe kann auch eine leicht elliptische Form
aufweisen, um die Abdeckkappe in Bezug auf eine Drehbewegung zu
blockieren, wenn keine Anzugs- oder Lösekraft aufgebracht wird.
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Gemäß einem
besonderen Aspekt der Erfindung können die Abdeckkappe aus PVC
und der Gewindeteil sowie die Scheibe aus nicht rostendem Stahl
gefertigt sein.
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Gemäß einem
weiteren besonderen Aspekt umfasst das elektronische Bauelement
einen passiven Transponder oder einen Transponder, der Stromversorgungsmittel
umfasst.
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Das
Datenspeicherungsmittel des elektronischen Bauelements kann Datenverschlüsselungsmittel
umfassen und hinsichtlich des Typs programmierbar oder mehrseitig
ausgeführt
sein.
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Gemäß einer
speziellen Ausführungsform der
Erfindung umfasst das Befestigungsmittel außerdem ein zweites fernabfragbares,
elektronisches Bauelement, wobei das zusätzliche Bauelement in der Abdeckkappe
außerhalb
des hohlen Teils angeordnet ist. So existiert sogar nach der Zerstörung des ersten
Bauelements immer noch ein Mittel für das Lesen der Daten im Befestigungsmittel.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die folgende Beschreibung
der speziellen Ausführungsformen
der Erfindung deutlich werden, die anhand von nicht einschränkenden
Beispielen, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erfolgt, wobei:
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1 eine
perspektivische Explosionsdarstellung eines Befestigungsmittels
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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2 eine
schematische Schnittdarstellung eines Befestigungsmittels gemäß der Erfindung längs der
Ebene II der 1 ist;
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3A eine
schematische Schnittdarstellung des Befestigungsmittels längs der
Ebene III der 2 ist, wobei eine Anzugskraft
aufgebracht wird;
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3B eine
schematische Schnittdarstellung des Befestigungsmittels längs der
Ebene III der 2 ist, wenn eine Lösekraft
aufgebracht wird;
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Beispiels für ein tragbares Lesegeräts ist;
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5 eine
schematische Darstellung einer Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels
ist;
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6 eine
schematische Schnittdarstellung einer Ausführungsvariante des Befestigungsmittels der 1 ist,
die ein zusätzliches
Bauelement umfasst;
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7 eine
perspektivische Darstellung eines Anwendungsbeispiels der Erfindung
ist; und
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8 eine
perspektivische Darstellung eines weiteren Anwendungsbeispiels der
Erfindung ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER ERFINDUNG
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Um
die Beschreibung nicht unnötig
zu erschweren, wird die vorliegende Erfindung im Wesentlichen im
Zusammenhang mit einem Befestigungsmittel vom Typ Mutterschraube
beschrieben. Es wird jedoch klar deutlich werden, dass sich die
vorliegende Erfindung auf jeden anderen Typ eines Befestigungsmittels
anwenden lässt,
das durch Anziehen angebracht wird.
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1 zeigt
die verschiedenen Bauteile, aus denen eine Ausführungsform eines Befestigungsmittels
gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebaut ist.
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Bei
dieser Ausführungsform
umfasst das Befestigungsmittel einen hervorstehenden Teil 150,
der ein Außengewinde 151 umfasst,
der mit einer Mutterschraube oder mit einem in einem Bauteil oder
einem Aufbau gefertigten Innengewinde zusammenwirken soll. Das Befestigungsmittel
umfasst auch einen Kopf 100, der hauptsächlich aus einer Scheibe 110,
die mit einem Gewindeteil 150 fest verbunden ist, und einer Abdeckkappe 120 geformt
ist, die mit der Scheibe so zusammengebaut ist, dass sie diese abdeckt,
um den äußeren Teil
des Kopfs des Befestigungsmittels zu formen. Zu diesem Zweck umfasst
die Abdeckkappe 120 einen oberen Teil 125 mit
einer Sechskantform, der mit einer Anziehvorrichtung, wie einem Schlüssel oder
einer Zange, zusammenwirken kann. Die Form des oberen Teils 125 der
Abdeckkappe kann sehr unterschiedlich sein. Sie hängt von
der Funktion des Befestigungsmittels (z.B. Verschluss, Blockierung,
Bremsung, ...) und den Anziehvorrichtungen ab, mit denen sie zusammenwirkt.
So kann der obere Teil 125 beispielsweise die Form eines (Sechskant-
oder Vierkant-)Prismas oder aber eines Zylinders oder einer Kugelkappe
mit einer Prägung aufweisen.
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Gemäß der Erfindung
ist die Abdeckkappe 120 angeordnet, um ein elektronisches
Bauelement 130 aufnehmen zu können. Zu diesem Zweck ist eine Vertiefung 121 in
das Innere der Abdeckkappe gefertigt, um eine Aufnahme für das Bauelement 130 zu formen.
Ein Teil des Bodens der Vertiefung 121 wurde außerdem bearbeitet,
um einen Absatz 123 zu formen, der einen Teil 128 begrenzt,
der tiefer ist als der nicht bearbeitete Teil 127. Bei
dieser Ausführungsform
wird das Bauelement 130 an den Teil 127 der Vertiefung 121 gehalten.
Der Teil 127 weist jedoch eine Länge auf, die kleiner ist als
die des Bauelements 130, so dass nach dessen Aufnahme am
Boden des Teils 127, ein Teil 133 des Bauelements übersteht
bzw. in den Teil 128 hineinragt, wie dies in 2 dargestellt
ist.
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Um
den Halt des Bauelements 130 in der Abdeckkappe sicherzustellen,
ist dieser auf den Boden des Teils 127 geklebt. Der Halt
des Bauelements kann auch durch ein Zwischenstück 140 verstärkt werden,
das an das Bauelement angedrückt
wird. Bei der hier betrachteten Ausführungsform ist das Zwischenstück 140 aus
einem Kolben 142 geformt, der, bei Kompression, eine Schubkraft
auf einen Stößel 141 ausübt. Dazu
umfasst die Scheibe 110 einen Hohlraum 113, um
den Kolben 142 des Zwischenstücks 140 aufzunehmen,
wobei der Hohlraum 113 eine geringere Tiefe als die Höhe des Kolbens 142 hat,
wenn er in der Ruhelage ist. Wenn folglich die Abdeckkappe 120,
wie in
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2 veranschaulicht,
auf die Scheibe 110 montiert wird, übt das Zwischenstück 140,
auf das zwischen diesen zwei Bauteilen eine Kompressionskraft wirkt,
eine Stützkraft
auf das Bauelement 130 aus, was beispielsweise den Halt
des letzteren im Falle der Schwächung
der Klebeverbindung über
die Zeit sicherstellt.
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Um
die Abdeckkappe 120 auf der Scheibe 110 in ihrer
Position zu halten, ist ein Haltering 114 teilweise in
einer Nut 112 angeordnet, die auf dem Umfang der Scheibe 110 hergestellt
ist. Der Teil des Halterings 114, der über die Nut 112 hervorsteht,
wird für
die Positionierung der Abdeckkappe auf der Scheibe mit Hilfe einer
Nut 126 verwendet, die in die Abdeckkappe 120 gefertigt
ist. Auf diese Weise greift, wie in 2 dargestellt,
die Nut 126 der Abdeckkappe 120 in den Ring 114 ein,
wodurch die Abdeckkappe auf der Scheibe festgehalten werden kann.
Jede andere Haltevorrichtung, die eine axiale Halterung der Abdeckkappe
gestattet und dabei die letztere in Bezug auf eine Drehung gegenüber der
Scheibe beweglich lässt,
kann ebenfalls eingesetzt werden.
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Dadurch,
dass die Abdeckkappe in Bezug auf die Scheibe drehbar ist, ist ein
Führungszapfen 111 auf
der oberen Fläche
der Scheibe 110 befestigt, um den Rotationsantrieb der
Scheibe zu gestatten, wenn die Abdeckkappe in der Anzugsrichtung
gedreht wird. Der Zapfen 111 bildet somit einen Anschlag,
an dem sich der Rand 122 der Vertiefung 121 der
Abdeckkappe abstützen
kann, um die Scheibe in der Anzugsrichtung rotativ anzutreiben.
Diese Ausführung
ist in 3A veranschaulicht, die zeigt,
dass wenn eine Anzugskraft in einer Richtung S aufgebracht wird,
der Rand 122 der Abdeckkappe 120 mit dem Zapfen 111 in
Berührung
kommt, der dann auf die Scheibe 110 die Rotationsbewegung überträgt, die
an der Abdeckkappe aufgebracht wurde. Dadurch lässt sich das Befestigungsmittel
der Erfindung genauso wie eine klassische Schraube festschrauben.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Befestigungsmittel zu realisieren,
dessen Unversehrtheit sich schnell und ohne Demontage kontrollieren
lässt.
Dazu wird das elektronische Bauelement 130 als Anzeigeeinrichtung
für diese
Unversehrtheit verwendet. Da das elektronische Bauelement, wie später im Detail
beschrieben wird, fernabfragbar ist, lässt sich dadurch, dass wenn
dieses hinsichtlich seiner Bestandteile bis zu einem Grad beschädigt wurde,
dass es nicht mehr abfragbar ist, ermitteln, ob das Mittel ohne
Befugnis gehandhabt worden ist. Mit anderen Worten: Die Unversehrtheit
des Befestigungsmittels gemäß der Erfindung
wird durch die mechanische und folglich die elektronische Unversehrtheit des
Bauelements sichergestellt.
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Genauer
gesagt erstreckt sich der Führungszapfen 111 vertikal
auf der zum Gewindeteil 150 entgegengesetzten Seite und
weist eine Höhe
auf, die, wenn die Abdeckkappe auf der Scheibe angeordnet ist, etwas
kleiner ist als die Tiefe des Teils 128. Unter Bezugnahme
auf 2 lässt
sich feststellen, dass das Ende des im Teil 128 vorhandenen
Führungszapfens
sich oberhalb des Teils 133 des Bauelements befindet, der
in diesen Teil hervorsteht. Folglich trifft, wenn die Abdeckkappe
in der Losschraub- oder Löserichtung
gedreht wird, ein Teil des Führungszapfens 111 auf
den Teil 133 des Bauelements. So führt, gemäß dem Prinzip der Erfindung,
jeder Versuch des Abschraubens des Befestigungsmittels zu einem Bruch
des Bauelements.
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Wie
in 1 dargestellt, ist das elektronische Bauelement 130 aus
einem Substrat 133 geformt, auf dem ein elektronischer
Chip 132 und eine Antenne 131 angeordnet sind.
Die Antenne 131 wird durch eine Wicklung geformt, die sich
auf dem gesamten Umfang des Substrats erstreckt. Ein Ende dieser
Wicklung ist mit dem Chip 132 verbunden. Der Chip 132 umfasst
hauptsächlich
einen elektronischen Schaltkreis für die Datenspeicherung, auf
den ggf. sowohl zum Lesen als auch zum Schreiben zugegriffen werden
kann. Das Lesen, und eventuell das Schreiben, der Daten im Speicherkreis
erfolgt vor allem dank der Antenne 131 durch eine Funkfrequenzübertragung.
Wenn die Wicklung, die die Antenne 131 bildet, unterbrochen
wird, wird diese funktionsunfähig
und es lässt
sich keine Übertragung
zwischen dem Chip 132 und der Außenwelt realisieren, was auf
diese Weise die Beschädigung
des Bauelements 130 und somit seine untersagte Handhabung anzeigt.
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Die 3B veranschaulicht
eine solche Handhabung. Wenn versucht wird, das Befestigungsmittel
durch Aufbringung einer Kraft in der Abschraub- oder Löserichtung D an der Abdeckkappe 120 abzuschrauben,
wird der Führungszapfen 122 an
den Teil 133 des Bauelements 130 stoßen, der
in den Teil 128 hervorsteht. Dabei wird ein Bruchstück 133A des
Bauelements abgebrochen. Das Bruchstück 133A, das vom Bauelement
getrennt wurde, entspricht einem Bruch der Antenne 131,
was jede Übertragung
mit dem Chip 132 verhindert. Demzufolge ist sicherzustellen,
dass das Bauelement 130 ausreichend weit in die Aufnahme 128 übersteht,
damit der Führungszapfen 122 ein
Bruchstück
des Bauelements abbricht, was einem Bruch der Antenne entspricht.
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Ein
Beispiel für
das elektronische Bauelement, das im Befestigungsmittel der Erfindung
verwendet werden kann, ist eine Transponderausführung (Ario 10 R/0 oder Ario
40 R/W) der Firma TAGSYS, die die Form eines Quadrats mit einer
Seitenlänge
von 13,6 mm und einer Dicke von 1 mm bei einer Speicherkapazität von 2
kbit aufweist. Dabei handelt es sich um eine passive Transponderausführung, d.h.
dass die Antenne nicht nur zur Datenübertragung, sondern auch zum
Empfang eines Aktivierungsfeldes für die Energieversorgung des
elektronischen Chip-Schaltkreises dient. Der Speicher des elektronischen
Schaltkreises enthält
vor allem einen einzigartigen Code, der die Identität des Befestigungsmittels
ausmacht.
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Das
Lesen der im Transponder gespeicherten Daten, wie zum Beispiel der
Identität
des Mittels oder der Informationen über die zugeordnete Substanz
oder dem zugeordneten System, lässt
sich beispielsweise mit Hilfe eines tragbaren Lesegeräts 50, das
in 4 dargestellt ist, bewerkstelligen. Exemplarisch
kann ein tragbares Lesegerät
der Firma MINEC, das unter der Bezeichnung „MEMOR 2000" bekannt ist, zur
Energieversorgung und zum Lesen der Daten des Transponders bei einer
Frequenz von 13,56 MHz verwendet werden. Ein solches Lesegerät weist
eine Sichtanzeige 51, eine Tasteneinheit 52 und/oder
abfragbare Datenspeicherungsmittel auf. Das Lesegerät aktiviert
den Transponder per Funkfrequenz (RF), beispielsweise bei einer
Frequenz von 13,56 MHz. Diese Welle lädt eine im Transponderkreis
vorhandene Kapazität.
Wenn sich diese letztere entlädt,
sendet sie an das Lesegerät
einen Code oder eine Information, die im Speicher des Transponders
enthalten ist.
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Der
Code und/oder die Informationen eines jeden abgefragten Transponders
werden so an das Lesegerät 50 gesendet
und auf dessen Anzeige 51 angezeigt und/oder in dessen
Speicher gespeichert, oder, über
eine serielle Verbindung, an einen Rechner übertragen. Ein Programm kann
es dann ermöglichen,
den Zusammenhang zwischen der Identifikationsnummer des Befestigungsmittels
(d.h. dem Code des Transponders) und den diversen Daten, wie z.B.
dem Ort, und/oder dem Namen des Kontrolleurs, der das Mittel installiert
hat, und/oder dem Datum von dessen Anbringung, herzustellen. Das
so aufgebaute System gestattet das Lesen der Daten aus einer Entfernung,
die bis zu ungefähr
30 cm betragen kann, was für
die meisten Anwendungen ausreichend ist.
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Alternativ
dazu lassen sich, im Falle eines festen Überprüfungsorts, diverse Typen von
nicht tragbaren Lesegeräten
einsetzen, die Antennengeometrien aufweisen, die einen seriellen
Lesevorgang für
eine noch größere Entfernung
ermöglichen.
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Der
oben beschriebene Transpondertyp ist speziell für die vorliegende Erfindung
ausgelegt. Solche Bauelemente benötigen einen viel geringeren Platzbedarf,
wodurch man sie leicht in den Köpfen der
Befestigungsmittel, wie denen von Schrauben, aufnehmen kann. Da
das Substrat des Bauelements außerdem
aus einem zerbrechlichen Material wie z.B. Silicium besteht, kann
es einfach gebrochen werden und so die Zerstörung des Bauelements oder wenigstens
der Antenne des letzteren mit wenig Widerstandskraft ermöglichen.
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Man
kann für
das Bauelement 130 auch Transponder verwenden, die eine
selbständige Stromversorgung,
z.B. eine Batterie, umfassen, wobei diese zur Energieversorgung
mit dem Chip 132 verbunden ist. In diesem Fall ist eine
zusätzliche
Aufnahme in der Abdeckkappe vorzusehen, um das Stromversorgungsmittel
integrieren zu können.
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Dank
der Konzeption des Befestigungsmittels, die für die Erfindung charakteristisch
ist, lässt sich
die Unversehrtheit des letzteren sehr einfach und schnell kontrollieren,
obwohl sie nicht direkt sichtbar ist. Jeder Versuch, das Befestigungsmittel zu
lösen oder
abzuschrauben, hat die mechanische Zerstörung des Bauelements zur Folge.
So lässt
sich die Unversehrtheit des Bauelements, und folglich die des Mittels,
mit Hilfe eines Lesegeräts
kontrollieren. Wenn das Bauelement nicht auf eine Abfrage des Lesegeräts antwortet,
bedeutet dies, dass dieses beschädigt
wurde und dass die Unversehrtheit des Mittels anfechtbar ist.
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Um
den Positioniervorgang der Abdeckkappe 120 auf der Scheibe 110 bei
der Montage des Befestigungsmittels zu führen, kann ein abtrennbarer Stift 124 (1 und 2)
in dem Teil 128 platziert werden. Genauer gesagt wird der
Stift 124 in einer Entfernung platziert, die vom Rand 122 aus
so festgelegt ist, dass ein Aufnahmeraum für das Ende des Führungszapfens 111 angeordnet
wird. So erleichtert das Vorhandensein des Stifts nicht nur die
Positionierung der Abdeckkappe, sondern verhindert auch, dass das
Bauelement 130 ungewollt an den Führungszapfen stoßen kann,
wenn das Befestigungsmittel Erschütterungen oder Stößen (Transport, Handhabung,
...) ausgesetzt ist, die nicht die Folge eines unbefugten Versuchs
sind. Der Stift 124 muss abtrennbar sein, damit er nicht
den Bruch des Bauelements bei einem Löse- oder Abschraubversuch des Mittels
verhindert. Beispielsweise kann der Stift aus einem weniger widerstandsfähigen Material
gefertigt sein als der Führungszapfen
oder eine Kontur aufweisen, die dessen Bruch erleichtert.
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Alternativ
dazu kann, wenn die Abdeckkappe aus einem verformbaren Material,
wie z.B. PVC, ausgeführt
ist, die Scheibe eine leicht elliptische Form aufweisen, um dem
rotativen Rutschen der Abdeckkappe auf der Scheibe entgegenzuwirken.
Wie in 5 veranschaulicht, weist eine Scheibe 210 eine leichte
Ellipsenform so auf, dass, wenn eine Abdeckkappe 220 aus
einem verformbaren Material auf dieser angeordnet wird, sie zwei
Kontaktkräfte
F erzeugt, eine an jeder der zwei Kontaktstellen, die den zwei Enden
der Abszisse der Ellipse entsprechen. Die freie Rotation der Abdeckkappe
auf der Scheibe wird folglich durch die Kontaktkräfte F eingeschränkt, die
verhindern, dass das Bauelement ungewollt an den Führungszapfen
stoßen
kann.
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Gemäß eines
Merkmals der Erfindung kann die Scheibe und der Gewindeteil aus
nicht rostendem Stahl gefertigt sein, während die Abdeckkappe aus PVC
ist. Ganz allgemein lässt
sich jede Art von Material, das nicht den Durchgang der elektromagnetischen
Wellen, insbesondere der Frequenzen von 13,56 MHz, stört, für die Herstellung
der Abdeckkappe in Erwägung
ziehen. So kann diese beispielsweise aus Teflon, aus Nylon oder
aus Glasfasern hergestellt sein.
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Falls
man die Unversehrtheit des Befestigungsmittels kontrollieren und
gleichzeitig die Daten des Mittels lesen können möchte, ist es, selbst im Falle
der unbefugten Handhabung des Mittels, gemäß einer Ausführungsvariante,
möglich,
ein zweites fernabfragbares Bauelement des gleichen Typs als des
Bauelements 130 mit aufzunehmen. Dieses zusätzliche
Bauelement muss an einer Stelle in der Abdeckkappe angeordnet werden,
die sich nicht auf dem Weg des Führungszapfens
befindet, damit das Bauelement während
der Handhabung des Mittels geschützt
ist. Ein Beispiel für
diese Ausführungsvariante
ist in 6 veranschaulicht, die ein Befestigungsmittel
zeigt, das mit dem, das in den 1 und 2 dargestellt
ist, mit Ausnahme der Hinzufügung eines
zusätzlichen
Bauelements 360 identisch ist, das im oberen Teil der Abdeckkappe 320 so
platziert ist, dass es gegen den Zapfen 311 geschützt ist,
der dazu bestimmt ist, das erste Bauelement 330 bei einem
Löseversuch
zu zerbrechen. Der Boden der Vertiefung 321 in der Abdeckkappe
wurde folglich bearbeitet, um außerdem eine Aufnahme für dieses
zusätzliche
Bauelement einzurichten. Es lässt
sich auch jede andere Stelle in der Abdeckkappe, die außerhalb
des Wegs des Führungszapfens
liegt und für die
Aufnahme des zusätzlichen
Bauelements ausgelegt ist, verwenden.
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Was
die Ausführungsform
betrifft, die in 7 dargestellt ist, so ist ihre
Funktion mit der jener Ausführungsformen
vergleichbar, die im Zusammenhang mit den 1 bis 5 beschrieben
wurden und sie kann in naheliegender Weise alle zuvor beschriebenen
speziellen Merkmale umfassen. Im Bestreben der Vereinfachung wird
sie deshalb nicht im Detail beschrieben.
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Gemäß dem Prinzip
des Siegels lässt
sich dieses nur einmal anbringen, ohne dass seine Unversehrtheit
in Mitleidenschaft gezogen wird. Das erfindungsgemäße Befestigungsmittel
entspricht den gleichen Anforderungen. Seine Anwendungen können vielfältig sein.
Wie in 7 dargestellt, werden Befestigungsmittel 400 des
gleichen Typs wie jene, die weiter oben beschrieben wurden, für die Versiegelung
eines Deckels 411 an einer Umhausung 412 eingesetzt,
die beispielsweise zu einem Behälter oder
einem Motorteil gehört.
In diesem Fall ist der Gewindeteil 450 des Befestigungsmittels 400 in
das korrespondierende Innengewinde 401 geschraubt, dass
direkt in das Material des Teils 412 geschnitten ist. Jeder
Versuch, den Deckel 411 zu entfernen, lässt sich durch die Kontrolle
der Unversehrtheit des Mittels erkennen, wie dies weiter oben beschrieben wurde.
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Gemäß einem
anderen, in 8 dargestellten Beispiel kann
das Befestigungsmittel als Mutterschraube eingesetzt werden. In
diesem Fall wird jedem Befestigungsmittel 500 eine Mutterschraube 570 zugeordnet,
um das Anziehen und die Befestigung der zwei Bauteile 511 und 512 aneinander
zu ermöglichen.
Das Bauteil 511 kann z.B. ein Verschlussdeckel einer durch
das Bauteil 512 verkörperten
Umfassung sein. Die Bauteile 511 und 512 umfassen
jeweils einen Flansch 511A, 512A, wobei Durchgangsöffnungen
für die
Befestigungsmittel 500 in den Flanschen vorgesehen sind.
Die Unversehrtheit der so geformten Vorrichtung ist ebenfalls gewährleistet,
selbst wenn versucht wird, das Befestigungsmittel durch Abschrauben
der Mutter 570 zu entfernen. Um die Mutter abschrauben
zu können, muss
man den Kopf des Befestigungsmittels festhalten, damit sich dieser
nicht mit der Mutter dreht. Somit wird sobald eine Lösekraft
auf die Mutter aufgebracht wird, das Bauelement durch die Rotation
der Scheibe zerstört,
die den Führungszapfen
antreibt, so dass er an das Bauelement stößt.
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Das
Befestigungsmittel gemäß der Erfindung weist
die folgenden Vorteile auf.
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Die
Informationen, z.B. ein Identifikationscode, lassen sich, wenn dieses
angebracht ist, ohne Demontage oder Veränderung des Befestigungsmittels
lesen.
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Die
Verwendung eines tragbaren Lesegeräts für die Identifikation und die
Abfrage des Mittels erleichtert die Kontrollarbeit. Es genügt, das
Lesegerät an
die jeweiligen, zu kontrollierenden Standorte zu transportieren.
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Die
im Siegel gespeicherten Daten lassen sich, dank einer einfachen
seriellen Datenverarbeitungsverbindung leicht speichern. Damit kann
man die ausgelesenen Daten schnell verarbeiten, was die Identifikation
beschleunigt und die damit verbundenen Kosten senkt.
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Es
lassen sich Mehrseiten-Transponder einsetzen, um diverse Informationen
zu speichern, wie z.B. Informationen über die Art, die Herkunft,
die Etappen der Transportroute oder aber den Ausgangsort der versiegelten
Ausrüstung
oder des versiegelten Produkts, was die Anwendungsmöglichkeiten
des Befestigungsmittels noch weiter erhöht. Bei einem Transport, der
beispielsweise über
mehrere Etappen erfolgt, können
die Informationen nützlich sein,
um den Ort oder das Datum einer eventuellen unbefugten Handhabung
zu ermitteln.
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Wenn
der Transponderkreis Programmier- oder Verschlüsselungsmittel umfasst, kann
man die im Befestigungsmittel gespeicherten Daten codieren oder
verschlüsseln,
woraus ein erhöhter
Sicherheitsgrad resultiert.
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Das
Befestigungsmittel weist geringe Herstellungskosten (weniger als
5 Euro) und eine erhöhte
Lebensdauer (ungefähr
10 Jahre für
ein Befestigungsmittel mit einem passiven Transponder) auf.
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Die Überprüfung der
Unversehrtheit des Mittels erfolgt einfach und schnell: Wenn das
Lesegerät die
gespeicherten Informationen nicht lesen kann, heißt das,
dass man versucht hat, das Mittel zu lösen bzw. abzuschrauben.