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DE60306673T2 - Befestigungsglied mit einem system zur kontrolle der unversehrtheit - Google Patents

Befestigungsglied mit einem system zur kontrolle der unversehrtheit Download PDF

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Publication number
DE60306673T2
DE60306673T2 DE60306673T DE60306673T DE60306673T2 DE 60306673 T2 DE60306673 T2 DE 60306673T2 DE 60306673 T DE60306673 T DE 60306673T DE 60306673 T DE60306673 T DE 60306673T DE 60306673 T2 DE60306673 T2 DE 60306673T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cap
disc
fastening means
means according
component
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60306673T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60306673D1 (de
Inventor
Graziano Azzalin
Christophe Korn
Andre Poucet
Marco Sironi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
European Union Brussels Be
Original Assignee
European Community EC Belgium
European Economic Community
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by European Community EC Belgium, European Economic Community filed Critical European Community EC Belgium
Application granted granted Critical
Publication of DE60306673D1 publication Critical patent/DE60306673D1/de
Publication of DE60306673T2 publication Critical patent/DE60306673T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B41/00Measures against loss of bolts, nuts, or pins; Measures against unauthorised operation of bolts, nuts or pins
    • F16B41/005Measures against unauthorised operation of bolts, nuts or pins

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schraub- oder Stiftschrauben-Befestigungsmittel, dessen Unversehrtheit elektronisch kontrolliert werden kann.
  • STAND DER TECHNIK
  • Es existieren zahlreiche elektronische oder mechanische Lösungen, um die Unversehrtheit zu gewährleisten und die unbefugte Handhabung von Substanzen (z.B. gesundheitsschädlichen Stoffen, radioaktiven Stoffen, ...) während ihrer Lagerung oder ihres Transports zu kontrollieren. Es existieren auch Lösungen zur Kontrolle, ob auf Systeme, wie z.B. Motoren, Luftfahrtteilen oder dergleichen, ohne Befugnis ein Zugriff erfolgt ist oder ob an denselben eine Handhabung vorgenommen wurde.
  • Die für die Realisierung der Siegel angewandten Technologien sind sehr unterschiedlich und hängen hauptsächlich vom Gebrauch und den geforderten Sicherheitsgraden ab.
  • Wenn man beispielsweise nur die Unversehrtheit eines Objekts, wie z.B. eines Behälters oder eines Geldschranks sicherstellen möchte, besteht die Funktion des Siegels darin, zu gewährleisten, dass das Objekt nicht ohne Befugnis geöffnet worden ist. In diesem Fall lassen sich wenig kostspielige Vorrichtungen, wie einfache Kunststoff- oder Metallschellen, die an den Öffnungsvorrichtungen des Objekts angebracht werden, verwenden. Eine einfache Sichtprüfung hinsichtlich der Unversehrtheit der Konstruktion der Schellen reicht dann aus, um festzustellen, ob das Siegel ggf. zerstört wurde.
  • Außerdem gibt es immer mehr Bereiche, in denen die Siegel nicht nur ihre Grundfunktion erfüllen müssen, die darin besteht, den Nichtzugriff auf das Objekt beweisen zu können, sondern auch Informationen während ihrer Benutzung liefern sollen. Es existieren zum Beispiel gegenwärtig Vorrichtungen, die mechanische Versiegelungsmittel umfassen, denen elektronische oder optische Hilfsmittel zugeordnet sind, die es gestatten, Informationen zu speichern und zu übermitteln.
  • Beispielsweise wird in der Anmeldung des Patents US 2002/044053 ein Befestigungsmittel beschrieben, das einen Gewindeteil und einen Kopf umfasst, der den Gewindeteil in Drehung versetzen kann, um das Anziehen des Befestigungsmittels in einem korrespondierenden Bauteil sicherzustellen. Der Kopf ist aus einer Scheibe, die mit dem Gewindeteil fest verbunden ist, und einer Abdeckkappe geformt, die die Scheibe abdeckt. Die Abdeckkappe weist einen hohlen Teil auf, in dem ein Absatz angeordnet ist, um eine Aufnahme zu formen. Die Abdeckkappe umfasst außerdem ein fernabfragbares, elektronisches Bauelement, dass ein Datenspeicherungsmittel umfasst.
  • Die gegenwärtigen Siegelvorrichtungen, die elektronische Hilfsmittel umfassen, sind jedoch komplex und teuer. Sie wurden im Allgemeinen für eine spezifische Verwendung entworfen und können nicht mit einem beliebigen Objekttyp eingesetzt werden. Zusätzlich weisen sie einen zerbrechlichen mechanischen Aufbau auf, der sie in Bezug auf Handhabungen und Transporte sehr empfindlich macht, was ihre Verwendung noch mehr einschränkt.
  • AUFGABE UND KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, hinsichtlich der oben erwähnten Nachteile eine Abhilfe zu schaffen und eine Befestigungsvorrichtung mit einem System zur Kontrolle der Unversehrtheit zu realisieren, das sich bei gleichzeitiger mechanischer Robustheit zu mehreren Zwecken verwenden und zu geringen Kosten herstellen lässt. Die Vorrichtung muss eine sichere und leichte Kontrolle ihrer Unversehrtheit gestatten. Außerdem muss die Vorrichtung Informationen enthalten können, die sich einfach und schnell abrufen lassen.
  • Diese Ziele werden dank eines Befestigungsmittels erreicht, das einen Gewindeteil und einen Kopf umfasst, mit dem der Gewindeteil in Drehung versetzt werden kann, um das Anziehen des Befestigungsmittels in dem korrespondierenden Bauteil sicherzustellen, in dem der Kopf aus einer Scheibe, die mit dem Gewindeteil fest verbunden ist und einer Abdeckkappe, die die Scheibe abdeckt, geformt ist, wobei die Abdeckkappe einen hohlen Teil umfasst, in dem ein Absatz angeordnet ist, um eine Aufnahme zu formen, und die Abdeckkappe außerdem ein fernabfragbares, elektronisches Bauelement umfasst, das ein Datenspeicherungsmittel umfasst. Gemäß eines wichtigen Aspekts umfasst die Scheibe einen Führungszapfen, der sich auf der zum Gewindeteil entgegengesetzten Seite vertikal erstreckt, wobei der Zapfen im Inneren der Aufnahme angeordnet ist, um einen Anschlag zu formen, an dem sich die Abdeckkappe abstützt, um die Scheibe in der Anzugsrichtung rotativ anzutreiben, und das Bauelement in dem hohlen Teil vorstehend in die Aufnahme so gehalten wird, dass es bei einem Löseversuch des Befestigungsmittels an den Führungszapfen stößt.
  • So wird, dank des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels, das elektronische Bauelement, das das Speichern und Übermitteln der Informationen gestattet, gleichzeitig die Anzeigeeinrichtung für die Unversehrtheit des Mittels. Die Kontrolle der Unversehrtheit des Bauelements erfolgt durch dessen Fernabfrage, wodurch keine Demontage des Mittels erforderlich ist.
  • Gemäß eines Merkmals der Erfindung umfasst das Mittel einen Ring, der mit der ersten und der zweiten Nut zusammenwirkt, die jeweils in der Scheibe und in der Abdeckkappe angeordnet sind, um die Abdeckkappe in der axialen Position auf der Scheibe zu halten.
  • Das Befestigungsmittel kann außerdem ein Halteelement umfassen, um das elektronische Bauelement in der Aufnahme zu halten.
  • Um zu verhindern, dass der Führungszapfen ungewollt an das Bauelement stößt, kann die Abdeckkappe außerdem einen abtrennbaren Stift umfassen, der in der Aufnahme zwischen dem in die Aufnahme vorstehenden Ende des Bauelements und dem Führungszapfen angeordnet ist. Die Scheibe kann auch eine leicht elliptische Form aufweisen, um die Abdeckkappe in Bezug auf eine Drehbewegung zu blockieren, wenn keine Anzugs- oder Lösekraft aufgebracht wird.
  • Gemäß einem besonderen Aspekt der Erfindung können die Abdeckkappe aus PVC und der Gewindeteil sowie die Scheibe aus nicht rostendem Stahl gefertigt sein.
  • Gemäß einem weiteren besonderen Aspekt umfasst das elektronische Bauelement einen passiven Transponder oder einen Transponder, der Stromversorgungsmittel umfasst.
  • Das Datenspeicherungsmittel des elektronischen Bauelements kann Datenverschlüsselungsmittel umfassen und hinsichtlich des Typs programmierbar oder mehrseitig ausgeführt sein.
  • Gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung umfasst das Befestigungsmittel außerdem ein zweites fernabfragbares, elektronisches Bauelement, wobei das zusätzliche Bauelement in der Abdeckkappe außerhalb des hohlen Teils angeordnet ist. So existiert sogar nach der Zerstörung des ersten Bauelements immer noch ein Mittel für das Lesen der Daten im Befestigungsmittel.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die folgende Beschreibung der speziellen Ausführungsformen der Erfindung deutlich werden, die anhand von nicht einschränkenden Beispielen, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erfolgt, wobei:
  • 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Befestigungsmittels gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine schematische Schnittdarstellung eines Befestigungsmittels gemäß der Erfindung längs der Ebene II der 1 ist;
  • 3A eine schematische Schnittdarstellung des Befestigungsmittels längs der Ebene III der 2 ist, wobei eine Anzugskraft aufgebracht wird;
  • 3B eine schematische Schnittdarstellung des Befestigungsmittels längs der Ebene III der 2 ist, wenn eine Lösekraft aufgebracht wird;
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Beispiels für ein tragbares Lesegeräts ist;
  • 5 eine schematische Darstellung einer Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels ist;
  • 6 eine schematische Schnittdarstellung einer Ausführungsvariante des Befestigungsmittels der 1 ist, die ein zusätzliches Bauelement umfasst;
  • 7 eine perspektivische Darstellung eines Anwendungsbeispiels der Erfindung ist; und
  • 8 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Anwendungsbeispiels der Erfindung ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
  • Um die Beschreibung nicht unnötig zu erschweren, wird die vorliegende Erfindung im Wesentlichen im Zusammenhang mit einem Befestigungsmittel vom Typ Mutterschraube beschrieben. Es wird jedoch klar deutlich werden, dass sich die vorliegende Erfindung auf jeden anderen Typ eines Befestigungsmittels anwenden lässt, das durch Anziehen angebracht wird.
  • 1 zeigt die verschiedenen Bauteile, aus denen eine Ausführungsform eines Befestigungsmittels gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist.
  • Bei dieser Ausführungsform umfasst das Befestigungsmittel einen hervorstehenden Teil 150, der ein Außengewinde 151 umfasst, der mit einer Mutterschraube oder mit einem in einem Bauteil oder einem Aufbau gefertigten Innengewinde zusammenwirken soll. Das Befestigungsmittel umfasst auch einen Kopf 100, der hauptsächlich aus einer Scheibe 110, die mit einem Gewindeteil 150 fest verbunden ist, und einer Abdeckkappe 120 geformt ist, die mit der Scheibe so zusammengebaut ist, dass sie diese abdeckt, um den äußeren Teil des Kopfs des Befestigungsmittels zu formen. Zu diesem Zweck umfasst die Abdeckkappe 120 einen oberen Teil 125 mit einer Sechskantform, der mit einer Anziehvorrichtung, wie einem Schlüssel oder einer Zange, zusammenwirken kann. Die Form des oberen Teils 125 der Abdeckkappe kann sehr unterschiedlich sein. Sie hängt von der Funktion des Befestigungsmittels (z.B. Verschluss, Blockierung, Bremsung, ...) und den Anziehvorrichtungen ab, mit denen sie zusammenwirkt. So kann der obere Teil 125 beispielsweise die Form eines (Sechskant- oder Vierkant-)Prismas oder aber eines Zylinders oder einer Kugelkappe mit einer Prägung aufweisen.
  • Gemäß der Erfindung ist die Abdeckkappe 120 angeordnet, um ein elektronisches Bauelement 130 aufnehmen zu können. Zu diesem Zweck ist eine Vertiefung 121 in das Innere der Abdeckkappe gefertigt, um eine Aufnahme für das Bauelement 130 zu formen. Ein Teil des Bodens der Vertiefung 121 wurde außerdem bearbeitet, um einen Absatz 123 zu formen, der einen Teil 128 begrenzt, der tiefer ist als der nicht bearbeitete Teil 127. Bei dieser Ausführungsform wird das Bauelement 130 an den Teil 127 der Vertiefung 121 gehalten. Der Teil 127 weist jedoch eine Länge auf, die kleiner ist als die des Bauelements 130, so dass nach dessen Aufnahme am Boden des Teils 127, ein Teil 133 des Bauelements übersteht bzw. in den Teil 128 hineinragt, wie dies in 2 dargestellt ist.
  • Um den Halt des Bauelements 130 in der Abdeckkappe sicherzustellen, ist dieser auf den Boden des Teils 127 geklebt. Der Halt des Bauelements kann auch durch ein Zwischenstück 140 verstärkt werden, das an das Bauelement angedrückt wird. Bei der hier betrachteten Ausführungsform ist das Zwischenstück 140 aus einem Kolben 142 geformt, der, bei Kompression, eine Schubkraft auf einen Stößel 141 ausübt. Dazu umfasst die Scheibe 110 einen Hohlraum 113, um den Kolben 142 des Zwischenstücks 140 aufzunehmen, wobei der Hohlraum 113 eine geringere Tiefe als die Höhe des Kolbens 142 hat, wenn er in der Ruhelage ist. Wenn folglich die Abdeckkappe 120, wie in
  • 2 veranschaulicht, auf die Scheibe 110 montiert wird, übt das Zwischenstück 140, auf das zwischen diesen zwei Bauteilen eine Kompressionskraft wirkt, eine Stützkraft auf das Bauelement 130 aus, was beispielsweise den Halt des letzteren im Falle der Schwächung der Klebeverbindung über die Zeit sicherstellt.
  • Um die Abdeckkappe 120 auf der Scheibe 110 in ihrer Position zu halten, ist ein Haltering 114 teilweise in einer Nut 112 angeordnet, die auf dem Umfang der Scheibe 110 hergestellt ist. Der Teil des Halterings 114, der über die Nut 112 hervorsteht, wird für die Positionierung der Abdeckkappe auf der Scheibe mit Hilfe einer Nut 126 verwendet, die in die Abdeckkappe 120 gefertigt ist. Auf diese Weise greift, wie in 2 dargestellt, die Nut 126 der Abdeckkappe 120 in den Ring 114 ein, wodurch die Abdeckkappe auf der Scheibe festgehalten werden kann. Jede andere Haltevorrichtung, die eine axiale Halterung der Abdeckkappe gestattet und dabei die letztere in Bezug auf eine Drehung gegenüber der Scheibe beweglich lässt, kann ebenfalls eingesetzt werden.
  • Dadurch, dass die Abdeckkappe in Bezug auf die Scheibe drehbar ist, ist ein Führungszapfen 111 auf der oberen Fläche der Scheibe 110 befestigt, um den Rotationsantrieb der Scheibe zu gestatten, wenn die Abdeckkappe in der Anzugsrichtung gedreht wird. Der Zapfen 111 bildet somit einen Anschlag, an dem sich der Rand 122 der Vertiefung 121 der Abdeckkappe abstützen kann, um die Scheibe in der Anzugsrichtung rotativ anzutreiben. Diese Ausführung ist in 3A veranschaulicht, die zeigt, dass wenn eine Anzugskraft in einer Richtung S aufgebracht wird, der Rand 122 der Abdeckkappe 120 mit dem Zapfen 111 in Berührung kommt, der dann auf die Scheibe 110 die Rotationsbewegung überträgt, die an der Abdeckkappe aufgebracht wurde. Dadurch lässt sich das Befestigungsmittel der Erfindung genauso wie eine klassische Schraube festschrauben.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Befestigungsmittel zu realisieren, dessen Unversehrtheit sich schnell und ohne Demontage kontrollieren lässt. Dazu wird das elektronische Bauelement 130 als Anzeigeeinrichtung für diese Unversehrtheit verwendet. Da das elektronische Bauelement, wie später im Detail beschrieben wird, fernabfragbar ist, lässt sich dadurch, dass wenn dieses hinsichtlich seiner Bestandteile bis zu einem Grad beschädigt wurde, dass es nicht mehr abfragbar ist, ermitteln, ob das Mittel ohne Befugnis gehandhabt worden ist. Mit anderen Worten: Die Unversehrtheit des Befestigungsmittels gemäß der Erfindung wird durch die mechanische und folglich die elektronische Unversehrtheit des Bauelements sichergestellt.
  • Genauer gesagt erstreckt sich der Führungszapfen 111 vertikal auf der zum Gewindeteil 150 entgegengesetzten Seite und weist eine Höhe auf, die, wenn die Abdeckkappe auf der Scheibe angeordnet ist, etwas kleiner ist als die Tiefe des Teils 128. Unter Bezugnahme auf 2 lässt sich feststellen, dass das Ende des im Teil 128 vorhandenen Führungszapfens sich oberhalb des Teils 133 des Bauelements befindet, der in diesen Teil hervorsteht. Folglich trifft, wenn die Abdeckkappe in der Losschraub- oder Löserichtung gedreht wird, ein Teil des Führungszapfens 111 auf den Teil 133 des Bauelements. So führt, gemäß dem Prinzip der Erfindung, jeder Versuch des Abschraubens des Befestigungsmittels zu einem Bruch des Bauelements.
  • Wie in 1 dargestellt, ist das elektronische Bauelement 130 aus einem Substrat 133 geformt, auf dem ein elektronischer Chip 132 und eine Antenne 131 angeordnet sind. Die Antenne 131 wird durch eine Wicklung geformt, die sich auf dem gesamten Umfang des Substrats erstreckt. Ein Ende dieser Wicklung ist mit dem Chip 132 verbunden. Der Chip 132 umfasst hauptsächlich einen elektronischen Schaltkreis für die Datenspeicherung, auf den ggf. sowohl zum Lesen als auch zum Schreiben zugegriffen werden kann. Das Lesen, und eventuell das Schreiben, der Daten im Speicherkreis erfolgt vor allem dank der Antenne 131 durch eine Funkfrequenzübertragung. Wenn die Wicklung, die die Antenne 131 bildet, unterbrochen wird, wird diese funktionsunfähig und es lässt sich keine Übertragung zwischen dem Chip 132 und der Außenwelt realisieren, was auf diese Weise die Beschädigung des Bauelements 130 und somit seine untersagte Handhabung anzeigt.
  • Die 3B veranschaulicht eine solche Handhabung. Wenn versucht wird, das Befestigungsmittel durch Aufbringung einer Kraft in der Abschraub- oder Löserichtung D an der Abdeckkappe 120 abzuschrauben, wird der Führungszapfen 122 an den Teil 133 des Bauelements 130 stoßen, der in den Teil 128 hervorsteht. Dabei wird ein Bruchstück 133A des Bauelements abgebrochen. Das Bruchstück 133A, das vom Bauelement getrennt wurde, entspricht einem Bruch der Antenne 131, was jede Übertragung mit dem Chip 132 verhindert. Demzufolge ist sicherzustellen, dass das Bauelement 130 ausreichend weit in die Aufnahme 128 übersteht, damit der Führungszapfen 122 ein Bruchstück des Bauelements abbricht, was einem Bruch der Antenne entspricht.
  • Ein Beispiel für das elektronische Bauelement, das im Befestigungsmittel der Erfindung verwendet werden kann, ist eine Transponderausführung (Ario 10 R/0 oder Ario 40 R/W) der Firma TAGSYS, die die Form eines Quadrats mit einer Seitenlänge von 13,6 mm und einer Dicke von 1 mm bei einer Speicherkapazität von 2 kbit aufweist. Dabei handelt es sich um eine passive Transponderausführung, d.h. dass die Antenne nicht nur zur Datenübertragung, sondern auch zum Empfang eines Aktivierungsfeldes für die Energieversorgung des elektronischen Chip-Schaltkreises dient. Der Speicher des elektronischen Schaltkreises enthält vor allem einen einzigartigen Code, der die Identität des Befestigungsmittels ausmacht.
  • Das Lesen der im Transponder gespeicherten Daten, wie zum Beispiel der Identität des Mittels oder der Informationen über die zugeordnete Substanz oder dem zugeordneten System, lässt sich beispielsweise mit Hilfe eines tragbaren Lesegeräts 50, das in 4 dargestellt ist, bewerkstelligen. Exemplarisch kann ein tragbares Lesegerät der Firma MINEC, das unter der Bezeichnung „MEMOR 2000" bekannt ist, zur Energieversorgung und zum Lesen der Daten des Transponders bei einer Frequenz von 13,56 MHz verwendet werden. Ein solches Lesegerät weist eine Sichtanzeige 51, eine Tasteneinheit 52 und/oder abfragbare Datenspeicherungsmittel auf. Das Lesegerät aktiviert den Transponder per Funkfrequenz (RF), beispielsweise bei einer Frequenz von 13,56 MHz. Diese Welle lädt eine im Transponderkreis vorhandene Kapazität. Wenn sich diese letztere entlädt, sendet sie an das Lesegerät einen Code oder eine Information, die im Speicher des Transponders enthalten ist.
  • Der Code und/oder die Informationen eines jeden abgefragten Transponders werden so an das Lesegerät 50 gesendet und auf dessen Anzeige 51 angezeigt und/oder in dessen Speicher gespeichert, oder, über eine serielle Verbindung, an einen Rechner übertragen. Ein Programm kann es dann ermöglichen, den Zusammenhang zwischen der Identifikationsnummer des Befestigungsmittels (d.h. dem Code des Transponders) und den diversen Daten, wie z.B. dem Ort, und/oder dem Namen des Kontrolleurs, der das Mittel installiert hat, und/oder dem Datum von dessen Anbringung, herzustellen. Das so aufgebaute System gestattet das Lesen der Daten aus einer Entfernung, die bis zu ungefähr 30 cm betragen kann, was für die meisten Anwendungen ausreichend ist.
  • Alternativ dazu lassen sich, im Falle eines festen Überprüfungsorts, diverse Typen von nicht tragbaren Lesegeräten einsetzen, die Antennengeometrien aufweisen, die einen seriellen Lesevorgang für eine noch größere Entfernung ermöglichen.
  • Der oben beschriebene Transpondertyp ist speziell für die vorliegende Erfindung ausgelegt. Solche Bauelemente benötigen einen viel geringeren Platzbedarf, wodurch man sie leicht in den Köpfen der Befestigungsmittel, wie denen von Schrauben, aufnehmen kann. Da das Substrat des Bauelements außerdem aus einem zerbrechlichen Material wie z.B. Silicium besteht, kann es einfach gebrochen werden und so die Zerstörung des Bauelements oder wenigstens der Antenne des letzteren mit wenig Widerstandskraft ermöglichen.
  • Man kann für das Bauelement 130 auch Transponder verwenden, die eine selbständige Stromversorgung, z.B. eine Batterie, umfassen, wobei diese zur Energieversorgung mit dem Chip 132 verbunden ist. In diesem Fall ist eine zusätzliche Aufnahme in der Abdeckkappe vorzusehen, um das Stromversorgungsmittel integrieren zu können.
  • Dank der Konzeption des Befestigungsmittels, die für die Erfindung charakteristisch ist, lässt sich die Unversehrtheit des letzteren sehr einfach und schnell kontrollieren, obwohl sie nicht direkt sichtbar ist. Jeder Versuch, das Befestigungsmittel zu lösen oder abzuschrauben, hat die mechanische Zerstörung des Bauelements zur Folge. So lässt sich die Unversehrtheit des Bauelements, und folglich die des Mittels, mit Hilfe eines Lesegeräts kontrollieren. Wenn das Bauelement nicht auf eine Abfrage des Lesegeräts antwortet, bedeutet dies, dass dieses beschädigt wurde und dass die Unversehrtheit des Mittels anfechtbar ist.
  • Um den Positioniervorgang der Abdeckkappe 120 auf der Scheibe 110 bei der Montage des Befestigungsmittels zu führen, kann ein abtrennbarer Stift 124 (1 und 2) in dem Teil 128 platziert werden. Genauer gesagt wird der Stift 124 in einer Entfernung platziert, die vom Rand 122 aus so festgelegt ist, dass ein Aufnahmeraum für das Ende des Führungszapfens 111 angeordnet wird. So erleichtert das Vorhandensein des Stifts nicht nur die Positionierung der Abdeckkappe, sondern verhindert auch, dass das Bauelement 130 ungewollt an den Führungszapfen stoßen kann, wenn das Befestigungsmittel Erschütterungen oder Stößen (Transport, Handhabung, ...) ausgesetzt ist, die nicht die Folge eines unbefugten Versuchs sind. Der Stift 124 muss abtrennbar sein, damit er nicht den Bruch des Bauelements bei einem Löse- oder Abschraubversuch des Mittels verhindert. Beispielsweise kann der Stift aus einem weniger widerstandsfähigen Material gefertigt sein als der Führungszapfen oder eine Kontur aufweisen, die dessen Bruch erleichtert.
  • Alternativ dazu kann, wenn die Abdeckkappe aus einem verformbaren Material, wie z.B. PVC, ausgeführt ist, die Scheibe eine leicht elliptische Form aufweisen, um dem rotativen Rutschen der Abdeckkappe auf der Scheibe entgegenzuwirken. Wie in 5 veranschaulicht, weist eine Scheibe 210 eine leichte Ellipsenform so auf, dass, wenn eine Abdeckkappe 220 aus einem verformbaren Material auf dieser angeordnet wird, sie zwei Kontaktkräfte F erzeugt, eine an jeder der zwei Kontaktstellen, die den zwei Enden der Abszisse der Ellipse entsprechen. Die freie Rotation der Abdeckkappe auf der Scheibe wird folglich durch die Kontaktkräfte F eingeschränkt, die verhindern, dass das Bauelement ungewollt an den Führungszapfen stoßen kann.
  • Gemäß eines Merkmals der Erfindung kann die Scheibe und der Gewindeteil aus nicht rostendem Stahl gefertigt sein, während die Abdeckkappe aus PVC ist. Ganz allgemein lässt sich jede Art von Material, das nicht den Durchgang der elektromagnetischen Wellen, insbesondere der Frequenzen von 13,56 MHz, stört, für die Herstellung der Abdeckkappe in Erwägung ziehen. So kann diese beispielsweise aus Teflon, aus Nylon oder aus Glasfasern hergestellt sein.
  • Falls man die Unversehrtheit des Befestigungsmittels kontrollieren und gleichzeitig die Daten des Mittels lesen können möchte, ist es, selbst im Falle der unbefugten Handhabung des Mittels, gemäß einer Ausführungsvariante, möglich, ein zweites fernabfragbares Bauelement des gleichen Typs als des Bauelements 130 mit aufzunehmen. Dieses zusätzliche Bauelement muss an einer Stelle in der Abdeckkappe angeordnet werden, die sich nicht auf dem Weg des Führungszapfens befindet, damit das Bauelement während der Handhabung des Mittels geschützt ist. Ein Beispiel für diese Ausführungsvariante ist in 6 veranschaulicht, die ein Befestigungsmittel zeigt, das mit dem, das in den 1 und 2 dargestellt ist, mit Ausnahme der Hinzufügung eines zusätzlichen Bauelements 360 identisch ist, das im oberen Teil der Abdeckkappe 320 so platziert ist, dass es gegen den Zapfen 311 geschützt ist, der dazu bestimmt ist, das erste Bauelement 330 bei einem Löseversuch zu zerbrechen. Der Boden der Vertiefung 321 in der Abdeckkappe wurde folglich bearbeitet, um außerdem eine Aufnahme für dieses zusätzliche Bauelement einzurichten. Es lässt sich auch jede andere Stelle in der Abdeckkappe, die außerhalb des Wegs des Führungszapfens liegt und für die Aufnahme des zusätzlichen Bauelements ausgelegt ist, verwenden.
  • Was die Ausführungsform betrifft, die in 7 dargestellt ist, so ist ihre Funktion mit der jener Ausführungsformen vergleichbar, die im Zusammenhang mit den 1 bis 5 beschrieben wurden und sie kann in naheliegender Weise alle zuvor beschriebenen speziellen Merkmale umfassen. Im Bestreben der Vereinfachung wird sie deshalb nicht im Detail beschrieben.
  • Gemäß dem Prinzip des Siegels lässt sich dieses nur einmal anbringen, ohne dass seine Unversehrtheit in Mitleidenschaft gezogen wird. Das erfindungsgemäße Befestigungsmittel entspricht den gleichen Anforderungen. Seine Anwendungen können vielfältig sein. Wie in 7 dargestellt, werden Befestigungsmittel 400 des gleichen Typs wie jene, die weiter oben beschrieben wurden, für die Versiegelung eines Deckels 411 an einer Umhausung 412 eingesetzt, die beispielsweise zu einem Behälter oder einem Motorteil gehört. In diesem Fall ist der Gewindeteil 450 des Befestigungsmittels 400 in das korrespondierende Innengewinde 401 geschraubt, dass direkt in das Material des Teils 412 geschnitten ist. Jeder Versuch, den Deckel 411 zu entfernen, lässt sich durch die Kontrolle der Unversehrtheit des Mittels erkennen, wie dies weiter oben beschrieben wurde.
  • Gemäß einem anderen, in 8 dargestellten Beispiel kann das Befestigungsmittel als Mutterschraube eingesetzt werden. In diesem Fall wird jedem Befestigungsmittel 500 eine Mutterschraube 570 zugeordnet, um das Anziehen und die Befestigung der zwei Bauteile 511 und 512 aneinander zu ermöglichen. Das Bauteil 511 kann z.B. ein Verschlussdeckel einer durch das Bauteil 512 verkörperten Umfassung sein. Die Bauteile 511 und 512 umfassen jeweils einen Flansch 511A, 512A, wobei Durchgangsöffnungen für die Befestigungsmittel 500 in den Flanschen vorgesehen sind. Die Unversehrtheit der so geformten Vorrichtung ist ebenfalls gewährleistet, selbst wenn versucht wird, das Befestigungsmittel durch Abschrauben der Mutter 570 zu entfernen. Um die Mutter abschrauben zu können, muss man den Kopf des Befestigungsmittels festhalten, damit sich dieser nicht mit der Mutter dreht. Somit wird sobald eine Lösekraft auf die Mutter aufgebracht wird, das Bauelement durch die Rotation der Scheibe zerstört, die den Führungszapfen antreibt, so dass er an das Bauelement stößt.
  • Das Befestigungsmittel gemäß der Erfindung weist die folgenden Vorteile auf.
  • Die Informationen, z.B. ein Identifikationscode, lassen sich, wenn dieses angebracht ist, ohne Demontage oder Veränderung des Befestigungsmittels lesen.
  • Die Verwendung eines tragbaren Lesegeräts für die Identifikation und die Abfrage des Mittels erleichtert die Kontrollarbeit. Es genügt, das Lesegerät an die jeweiligen, zu kontrollierenden Standorte zu transportieren.
  • Die im Siegel gespeicherten Daten lassen sich, dank einer einfachen seriellen Datenverarbeitungsverbindung leicht speichern. Damit kann man die ausgelesenen Daten schnell verarbeiten, was die Identifikation beschleunigt und die damit verbundenen Kosten senkt.
  • Es lassen sich Mehrseiten-Transponder einsetzen, um diverse Informationen zu speichern, wie z.B. Informationen über die Art, die Herkunft, die Etappen der Transportroute oder aber den Ausgangsort der versiegelten Ausrüstung oder des versiegelten Produkts, was die Anwendungsmöglichkeiten des Befestigungsmittels noch weiter erhöht. Bei einem Transport, der beispielsweise über mehrere Etappen erfolgt, können die Informationen nützlich sein, um den Ort oder das Datum einer eventuellen unbefugten Handhabung zu ermitteln.
  • Wenn der Transponderkreis Programmier- oder Verschlüsselungsmittel umfasst, kann man die im Befestigungsmittel gespeicherten Daten codieren oder verschlüsseln, woraus ein erhöhter Sicherheitsgrad resultiert.
  • Das Befestigungsmittel weist geringe Herstellungskosten (weniger als 5 Euro) und eine erhöhte Lebensdauer (ungefähr 10 Jahre für ein Befestigungsmittel mit einem passiven Transponder) auf.
  • Die Überprüfung der Unversehrtheit des Mittels erfolgt einfach und schnell: Wenn das Lesegerät die gespeicherten Informationen nicht lesen kann, heißt das, dass man versucht hat, das Mittel zu lösen bzw. abzuschrauben.

Claims (12)

  1. Befestigungsmittel, das einen Gewindeteil (150) und einen Kopf (100) umfasst, der den Gewindeteil in Drehung versetzen kann, um das Anziehen des Befestigungsmittels in einem korrespondierenden Bauteil sicherzustellen; wobei der Kopf (100) aus einer Scheibe (110), die mit dem Gewindeteil (150) fest verbunden ist, und einer Abdeckkappe (120), die die Scheibe abdeckt, geformt ist und die Abdeckkappe (120) einen hohlen Teil (121) umfasst, in dem ein Absatz angeordnet ist, um eine Aufnahme (128) zu formen; wobei die Abdeckkappe (120) außerdem ein fernabfragbares, elektronisches Bauelement (130) umfasst, das ein Datenspeicherungsmittel (132) umfasst; dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (110) einen Führungszapfen (111) umfasst, der sich auf der zum Gewindeteil entgegengesetzten Seite vertikal erstreckt, wobei der Zapfen im Inneren der Aufnahme (128) angeordnet ist, um einen Anschlag zu formen, an dem sich die Abdeckkappe abstützt, um die Scheibe in der Anzugsrichtung rotativ anzutreiben; und dass das Bauelement in dem hohlen Teil (121) vorstehend (133) in die Aufnahme (128) so gehalten wird, dass es beim Lösen des Befestigungsmittels an den Führungszapfen (111) stößt.
  2. Befestigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Ring (114) umfasst, der mit der ersten und der zweiten Nut (112, 126) zusammenwirkt, die jeweils in der Scheibe und in der Abdeckkappe angeordnet sind, um die Abdeckkappe in der axialen Position auf der Scheibe zu halten.
  3. Befestigungsmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem ein Halteelement (140) umfasst, um das elektronische Bauelement (130) in der Aufnahme (123) zu halten.
  4. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe außerdem einen abtrennbaren Stift (124) umfasst, der in der Aufnahme (128) zwischen dem vorstehenden Ende (133) des Bauelementes in der Aufnahme und dem Führungszapfen (111) angeordnet ist.
  5. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (210) eine leicht elliptische Form aufweist, um die Abdeckkappe (220) in Bezug auf eine Drehbewegung zu blockieren, wenn keine Anzugs- oder Lösekraft aufgebracht wird.
  6. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckkappe aus PVC ist.
  7. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindeteil und die Scheibe aus nicht rostendem Stahl sind.
  8. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Bauelement (130) ein passiver Transponder ist.
  9. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Bauelement (130) ein Transponder ist, der Stromversorgungsmittel umfasst.
  10. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenspeicherungsmittel des elektronischen Bauelementes (130) Datenverschlüsselungsmittel umfasst.
  11. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenspeicherungsmittel des elektronischen Bauelementes (130) programmierbar oder mehrseitig ausgeführt ist.
  12. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem ein zweites fernabfragbares, elektronisches Bauelement (360) umfasst, wobei das zweite Bauelement in der Abdeckkappe (320) außerhalb des hohlen Teils (321) angeordnet ist.
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