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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Markieren und
auch ein Verfahren zum Markieren eines Gegenstands und ein Verfahren
zum Analysieren eines markierten Gegenstands.
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Auf
dem Gebiet der Sicherheit ist es häufig erforderlich, große Mengen
Banknoten sicher zwischen Orten zu transportieren. Zum Beispiel
ist es häufig,
Banknoten aus einem Bankgewölbe
zu einem Geldautomat (ATM) zu transportieren, der in einem Supermarkt
oder Einkaufszentrum aufgestellt ist, wo sie abgegeben werden können.
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Obwohl
die Banknoten während
des Transports geschützt
werden, sind sie angesichts der Notwendigkeit, sie in Zivilfahrzeugen
zu transportieren, dem Wesen nach gegen Diebstahl ungeschützt, besonders
während
der Zeit zwischen der Entladung des Fahrzeugs und der Einlage der
Banknoten im ATM. Dieses zieht wegen der großen Menge des Geldes, das beteiligt
ist, Diebe an.
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Typischerweise,
wenn Geld zu einem ATM transportiert wird, wird es vor seiner Abfahrt
in einer Kassette eingeschlossen, und die gesamte Kassette wird
zusammen mit den Banknoten in die ATM geladen. Dieses vermeidet
die Notwendigkeit der direkten Handhabung der Banknoten, welches
ein Sicherheitsrisiko sein kann. Folglich muss jeder Dieb, der versucht,
die Banknoten zu stehlen, in der Lage sein, in die Kassette einzudringen,
um die Banknoten zu entfernen und sie zu verwenden.
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Es
ist auf dem Fachgebiet bekannt, die Banknotenkassetten auf mehrere
Weisen zu verteidigen. Es ist selbstverständlich möglich, eine physikalische Sperrung
an der Kassette bereitzustellen, welche hilft, zu verhindern, dass
sie aufgebrochen wird. Jedoch ist das Problem mit diesem Herangehen,
dass ein Dieb die gesamte Kassette mit den Banknoten im Inneren
stehlen kann, und die Kassette dann an einem geheimen Ort zu öffnen, wo
er geeignete Schneidwerkzeuge hat, um an die Banknoten heranzukommen.
Folglich ist, ausreichend Zeit vorausgesetzt, ein Dieb in der Lage,
die meisten Kassetten trotz einer angebrachten physikalischen Sperrung
zu öffnen.
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Es
ist auch auf dem Fachgebiet bekannt, die physikalische Sperrung
einer Kassette mit einer Vorrichtung zu ergänzen, welche die Banknoten
unbrauchbar macht, wenn jemand an der Kassette einen unbefugten Eingriff
vornimmt. Typischerweise umfasst eine derartige Vorrichtung einen
Farbvorratsbehälter
und eine Druckgasquelle. Wenn detektiert wird, dass jemand an der
Kassette einen unbefugten Eingriff vornimmt, wird das Druckgas freigesetzt
und verwendet, um die Farbe über
den Banknoten zu dispergieren, die in der Kassette enthalten sind
(siehe zum Beispiel WO-A-98/03758). Bei derartigen Vorrichtungen,
wenn ein Dieb in der Lage ist, eine Kassette, die Banknoten enthält, zu stehlen,
löst er
bei dem Versuch, die Kassette zu öffnen, die Freisetzung der
Farbe aus, welche jede der Banknoten auf eine deutlich sichtbare
Art und Weise unlöschbar färbt. Die
Farbe kann durch Waschen usw., ohne auch die Banknote selbst zu
zerstören,
nicht von der Banknote entfernt werden. Dieses macht die nachfolgende
Verwendung der Banknoten unmöglich,
weil Geschäfte und
Banken sich weigern, Banknoten anzunehmen, welche auf diese Art
und Weise gefärbt
worden sind. Demgemäß machen,
während
diese Vorrichtungen den Diebstahl der Banknoten an sich nicht verhindern,
sie einen derartigen Diebstahl unrentabel, weil die Banknoten nicht
verwendet werden können.
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Trotz
der weltverbreiteten Verwendung derartiger Banknotenfärbevorrichtungen
in den Kassetten, die verwendet werden, um Banknoten zu transferieren,
gibt es noch ein wesentliches Problem mit dem Diebstahl von Banknotenkassetten.
Im Mittel gibt es mehrere derartige Diebstähle jeden Tag alleine in Großbritannien. Es
ist allgemein der Fall, dass die Polizei im Anschluss an derartige
Diebstähle
große
Mengen von gefärbten Banknoten
wiedererlangt, wobei die Banknoten von den Dieben abgelegt worden
sind, die feststellen, dass sie nicht imstande sind, sie zu verwenden.
Jedoch sind die Banknoten für
ihren ursprünglichen
Besitzer nicht notwendigerweise wertlos, weil, wenn er identifiziert
werden kann, Zentralbanken normalerweise den Wert der Banknoten
zurückerstatten,
die unlöschbar
gefärbt
und wiedererlangt worden sind. Das Problem ist, dass es so viele
Diebstähle
von Banknoten gibt, dass es häufig
schwierig ist, genau zu bestimmen, welche Lieferung von Banknoten
zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedererlangt worden ist und folglich,
wer der rechtmäßige Besitzer
der Banknoten ist. Folglich ist es schwierig, zu ermitteln, wer
der rechtmäßige Besitzer
der Banknoten ist. Ohne diese Information kann die Zurückerstattung
nicht stattfinden.
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Dieses
ist besonders ein Problem in den Ländern der sogenannten „Eurozone", in welcher Banknoten in
jedem der Mitgliedsländer
gleichermaßen
verwendbar sind. Deshalb macht die große Anzahl an Banknoten im Umlauf
es sogar schwieriger, zu bestimmten, in welchem besonderen Diebstahl
alle wiedererlangten Banknoten gestohlen wurden.
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Die
Probleme, die mit dem Transport der Banknoten verbunden sind, sind
vorstehend in Beziehung zu der Zuführung von Geld zu ATMs beispielhaft
angegeben worden. Jedoch entstehen die Probleme auch bei dem Transfer
von Banknoten in anderen Situationen, wie zwischen Bankgewölben, und
wenn Banknoten von einer Person in einer Aktenmappe oder dergleichen
getragen werden.
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WO-A-96/17954
offenbart ein Verfahren zum Markieren von Gegenständen, wie
industrielle Produkte, Kunstwerke, Antiquitäten, Wertpapieren und Umweltschadstoffen,
sowie ein biologisches Material, das das Zufügen von mindestens zwei chemischen
Markierungen zum Gegenstand umfasst.
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WO-A-02/18636
offenbart ein verborgenes Markierungssystem, das eine Mehrzahl von
verschiedenen DNA-Fragmenttypen, wobei jede der Mehrzahl von DNA-Fragmenttypen
eine Mehrzahl von DNA-Fragmenten verschiedener Länge umfassen.
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DE-A-4439896
offfenbart Nukleinsäuren,
die zur internen Charakterisierung von medizinschen, biologischen
oder chemischen Proben oder verschiedenen Arten von Produkten geeignet
sind. Die Kombination eines Ensembles von Molekülen ergibt eine Erzeugung von
darstellenden Zahlen.
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Die
vorliegende Erfindung sucht, eines oder mehrere der vorstehenden
Probleme zu vermindern.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Markieren eines
Artikels bereitgestellt, wobei die Vorrichtung Folgendes umfasst:
einen Nukleinsäuremarker;
Mittel zum Freisetzen eines sichtbar färbenden Markierungsfluids;
und einen mit dem Nukleinsäuremarker
und dem Mittel zum Freisetzen des Markierungsfluids verbundenen
Verteilungsmechanismus, wobei das Mittel zum Freisetzen des Markierungsfluids
aktivierbar ist, um Markierungsfluid freizusetzen, so dass der Verteilungsmechanismus
ein Gemisch aus dem Nukleinsäuremarker
und dem Markierungsfluid auf den Artikel verstreut.
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Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung ferner ein Mittel, um den Artikel aufzunehmen.
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Zweckmäßigerweise
ist der Artikel eine oder mehrere Banknoten, wobei das Mittel zum
Freisetzen des Markierungsfluids aktivierbar ist, um Markierungsfluid
freizusetzen, so dass das Gemisch aus dem Nukleinsäuremarker
und dem Markierungsfluid auf die eine oder mehrere Banknoten verstreut
wird.
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Vorteilhafterweise
ist die Vorrichtung eine Geldautomatenkassette.
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Vorzugsweise
umfasst das Mittel zum Freisetzen des Markierungsfluids einen Markierungsfluidvorrat.
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In
einer anderen Ausführungsform
umfasst das Markierungsfluid eine unlöschbare Farbe.
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Zweckmäßigerweise
wird der Nukleinsäuremarker
in den Farbvorrat gemischt.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Vorrichtung zum Markieren ferner einen Nukleinsäurevorrat,
der den Nukleinsäuremarker
enthält,
wobei der Nukleinsäurevorrat
mit dem Verteilungsmechanismus verbunden ist, so dass, wenn der
Markierungsfluidvorrat aktiviert wird, der Verteilungsmechanismus
das Markierungsfluid und den Nukleinsäuremarker vermischt.
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In
einer anderen Ausführungsform
umfasst das Mittel zum Freisetzen eines Markierungsfluids eine oder
mehrere Rauchpatronen, wobei das Markierungsfluid Rauch umfasst.
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Vorzugsweise
umfasst das Mittel zum Freisetzen des Markierungsfluids und der
Verteilungsmechanismus ein die eine oder mehrere Rauchpatronen enthaltendes
pyrotechnisches Gerät.
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Vorzugsweise
umfasst der Nukleinsäuremarker
eine Mehrzahl von einsträngigen
DNA-Oligonukleotiden.
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Vorteilhafterweise
umfasst jedes DNA-Oligonukleotid eine variable Region, die auf beiden
Seiten von einer ersten und einer zweiten generischen Region flankiert
ist, wobei zwischen der variablen Region und den generischen Regionen
minimale Homologie besteht.
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Zweckmäßigerweise
umfasst jedes DNA-Oligonukleotid eine von einer ersten und einer
zweiten generischen Region flankierte variable Region, wobei die
variable Region keine aufeinanderfolgend wiederholten Nukleotide
enthält.
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Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung zum Markieren ferner einen mit dem Mittel
zum Freisetzen des Markierungsfluids verbundenen Detektor, wobei
der Detektor das Mittel zum Freisetzen des Markierungsfluids in
Reaktion auf das Erkennen eines unbefugten Eingriffs an der Vorrichtung
zum Markieren aktiviert.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Vorrichtung zum Markieren ferner eine Mehrzahl von Trägerpartikeln, an
denen der Nukleinsäuremarker
haftet.
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Zweckmäßigerweise
sind die Trägerpartikel
aus einem Polymer.
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Vorzugsweise
sind die Trägerpartikel
aus einer anorganischen Verbindung, stärker bevorzugt Magnesiumsilikat-Hydroxid.
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Vorteilhafterweise
haftet der Nukleinsäuremarker über eine
kovalente Bindung an den Trägerpartikeln.
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Zweckmäßigerweise
ist jedes Nukleinsäuremarkermolekül an ein
Verbindungsmolekül
gebunden, wobei das Verbindungsmolekül eine kovalente Bindung mit
einem Trägerpartikel
hat.
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Vorzugsweise
ist das Verbindungsmolekül
eine C12-C16-Alkylgruppe.
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In
einer anderen Ausführungsform
haftet der Nukleinsäuremarker über ionische
Wechselwirkungen oder passive Adsorption an den Trägerpartikeln.
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Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung zum Markieren ferner eine an den Trägerpartikeln
angebrachte Fluoreszenzmarkierung.
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Gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Banknotenspeichersystem bereitgestellt,
das eine Mehrzahl von Vorrichtungen zum Markieren umfasst, wie vorstehend
beschrieben, wobei die Nukleinsäuremarker
jeweils eine jeweilige von einer ersten und einer zweiten generischen
Region flankierte variable Region haben, wobei die erste und die
zweite generische Region bei allen der Nukleinsäuremarker gleich sind und die
variablen Regionen bei den Nukleinsäuremarkern jeder Vorrichtung
zum Markieren verschieden sind.
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Vorzugsweise
ist der Artikel eine Banknote, ist aber in einer anderen Ausführungsform
eine oder mehrere Kreditkarten, Mobiltelefon-Vorauszahlungskarten,
Belege, wie Lotterielose oder vertrauliche lagerfähige Dokumente.
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Gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Sicherheitsmarkieren
eines Artikels mit einer Vorrichtung zum Markieren in Reaktion auf
das Erkennen eines unbefugten Eingriffs an der Vorrichtung zum Markieren
bereitgestellt, das die folgenden Schritte umfasst: Bereitstellen
eines Gemisches aus einem Nukleinsäuremarker und einem Markierungsfluid;
und Verstreuen des Gemisches auf den Artikel, wobei der Artikel
eine Banknote, Kreditkarte, Mobiltelefon-Vorauszahlungskarte, eine
Eintrittskarte, ein Dokument, ein Wertpapier oder ein Ladengutschein
ist.
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Zweckmäßigerweise
umfasst das Verfahren ferner den Schritt des Identifizierens des
Nukleinsäuremarkers.
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Vorzugsweise
umfasst das Verfahren vor dem Bereitstellen des Gemisches aus dem
Nukleinsäuremarker
und dem Markierungsfluid ferner den Schritt des Auswählens des
Nukleinsäuremarkers
aus einem Pool von Nukleinsäuremarkern,
wobei jeder Marker in dem Pool eine jeweilige von einer ersten und
einer zweiten generischen Region flankierte variable Region hat,
wobei die erste und die zweite generische Region bei allen Nukleinsäuremarkern
in dem Pool die gleichen sind und die variablen Regionen bei jedem
Marker in dem Pool verschieden sind.
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Gemäß einer
vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Analysieren eines
durch Markieren mit einem Markierungsfluid und einem Nukleinsäuremarker
unbrauchbar gemachten Artikels bereitgestellt, das die folgenden
Schritte umfasst: Identifizieren des Nukleinsäuremarkers; wobei der Artikel
eine Banknote, Kreditkarte, Mobiltelefon-Vorauszahlungskarte, eine
Eintrittskarte, ein Dokument, ein Wertpapier oder ein Ladengutschein
ist.
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Zweckmäßigerweise
umfasst der Schritt des Identifizierens des Nukleinsäuremarkers
das Sequenzieren mindestens eines Teils des Nukleinsäuremarkers.
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Vorzugsweise
umfasst der Schritt des Identifizierens des Nukleinmarkers Folgendes:
Bereitstellen einer Mehrzahl von Test-Oligonukleotiden; Anwenden
des Nukleinsäuremarkers
auf die Test-Oligonukleotide unter derartigen Bedingungen, dass
der Nukleinsäuremarker
an Test-Oligonukleotiden, mit denen er komplementär ist, hybridisiert;
und Ermitteln des Testoligonukleotids oder der Test-Oligonukleotide,
an dem oder an denen der Nukleinsäuremarker hybridisiert ist.
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Vorteilhafterweise
haften die Test-Oligonukleotide in einer Array-Anordnung an einem
Substrat.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Verfahren ferner den Schritt des Amplifizierens der
Zahl von Kopien der Nukleinsäuremarkersequenz
vor dem Schritt des Sequenzierens mindestens eines Teils des Nukleinsäuremarkers.
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Zweckmäßigerweise
umfasst der Amplifikationsschritt die Verwendung der Temperaturzyklus-Nukleinsäure-Amplifikation,
vorzugsweise PCR, zum Amplifizieren der Zahl von Kopien der Nukleinsäuremarkersequenz.
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In
einer anderen Ausführungsform
umfasst der Amplifikationsschritt die Verwendung einer isothermischen
Amplifikationstechnik.
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Vorzugsweise
umfasst das Verfahren ferner den Schritt des Messens der Menge amplifizierter
Nukleinsäure
in der Polymerase-Kettenreaktion während des Amplifikationsschrittes
und des Beendens der Amplifikation, nachdem die Menge amplifizierter
Nukleinsäure
einen vorbestimmten Schwellenwert erreicht.
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Vorteilhafterweise
umfasst der Schritt des Messens der Menge amplifizierter Nukleinsäure den
Schritt des Hinzugebens eines interkalierenden Farbstoffs zu der
amplifizierten Nukleinsäure.
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Zweckmäßigerweise
umfasst der Nukleinsäuremarker
eine Mehrzahl von einsträngigen
DNA-Oligonukleotiden.
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Vorzugsweise
umfasst jedes DNA-Oligonukleotid eine variable Region, die auf beiden
Seiten von einer ersten und einer zweiten generischen Region flankiert
wird, wobei zwischen der variablen Region und den generischen Regionen
minimale Homologie besteht.
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Vorteilhafterweise
umfasst jedes DNA-Oligonukleotid eine von einer ersten und einer
zweiten generischen Region flankierte variable Region, wobei die
variable Region keine aufeinanderfolgend wiederholten Nukleotide
enthält.
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Zweckmäßigerweise
umfasst das Verfahren die Verwendung der vorstehend beschriebenen
Vorrichtung zum Markieren.
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Vorzugsweise
umfasst das Verfahren ferner den Schritt des Entfernens des Nukleinsäuremarkers
von den Trägerpartikeln.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Verfahren ferner den Schritt des Sichtbarmachens der
Fluoreszenzmarkierung und des Ermittelns der Position der Fluoreszenzmarkierung
an dem Artikel.
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Gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Markieren eines
Artikels bereitgestellt, wobei die Vorrichtung Folgendes umfasst:
ein eine oder mehrere Rauchpatronen enthaltendes pyrotechnisches
Gerät;
einen Farbstoff; und einen Nukleinsäuremarker, wobei der Farbstoff und
der Nukleinsäuremarker
in die Rauchpatronen hineinimprägniert
wird, wobei das pyrotechnische Gerät zum Freisetzen eines Gemisches
aus Rauch, dem Farbstoff und dem Nukleinsäuremarker aktivierbar ist.
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Gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Herstellen einer
Vorrichtung zum Markieren bereitgestellt, das Folgendes umfasst:
Bereitstellen eines eine oder mehrere Rauchpatronen mit einem darin
eingebundenen Farbstoff enthaltenden pyrotechnischen Geräts; Herstellen
eines Gemisches aus einem Nukleinsäuremarker und einem Lösungsmittel;
und Positionieren des Gemisches auf mindestens einer der Rauchpatronen,
so dass das Gemisch durch die Rauchpatronen diffundiert.
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Vorzugsweise
umfasst das Gemisch zwischen 60 und 90% Alkohol und zwischen 10
und 40% Wasser.
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Es
soll selbstverständlich
sein, dass in bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung die Vorrichtung zum Markieren nicht mit
einem Mittel zum Aufnehmen des Artikels bereitgestellt wird. In
diesen Ausführungsformen
der Erfindung ist die Vorrichtung zum Markieren eine separate Baugruppe,
die an einem geeigneten Mittel zum Aufnehmen des Artikels angebracht
sein kann.
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In
dieser Beschreibung bedeutet ein „Markierungsfluid" ein Fluid, das einen
Artikel sichtbar färbt.
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In
dieser Beschreibung bedeutet ein „Fluid" eine Flüssigkeit oder ein Gas, das
Rauch einschließt,
der die Eigenschaften eines Fluids aufweist.
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In
dieser Beschreibung bedeutet der Begriff „Identifizieren eines Nukleinsäuremarkers" das Bestimmen ausreichender
Information über
den Marker, so dass er von jedem anderen Nukleinsäuremarker
unterschieden werden kann. In einigen Ausführungsformen umfasst dies das
Sequenzieren des Nukleinsäuremarkers.
Jedoch findet in anderen Ausführungsformen
das Sequenzieren, als solches, nicht statt, weil der Nukleinsäuremarker
zum Beispiel durch Bestimmen, dass er zu einem anderen Nukleinsäuremarker
identisch ist, identifiziert wird.
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In
dieser Beschreibung bedeutet das Wort „umfassend" „einschließlich" oder „bestehend
aus" und das Wort „umfasst" „schließt ein" oder „besteht aus".
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Damit
die vorliegende Erfindung leichter selbstverständlich sein kann und damit
ferner Merkmale davon ersichtlich sein können, werden Ausführungsformen
der Erfindung nun mittels Beispiel mit Bezug auf die dazugehörigen Zeichnungen
beschrieben, bei welchen gilt:
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1 ist
eine Querschnittsdarstellung einer Banknotenkassette gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
eine Querschnittsdarstellung einer Banknotenkassette gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 ist
ein Grundriss, wobei ein Teil weggeschnitten ist, eines Teils einer
Banknotenkassette gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung; und
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4 ist
eine schematische Darstellung eines DNA-Oligonukleotids, das an
einem Teilchen über
einen Linker gemäß eines
Teils einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung angebracht ist.
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Auf 1 bezugnehmend,
umfasst eine Banknotenkassette 1 ein äußeres Gehäuse 2, das in ein
Markierungsfach 3 und in ein Banknotenspeicherfach 4 unterteilt
ist. Die Banknotenkassette 1 ist von einem Typ zum Einschieben
in einen ATM.
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Das
Markierungsfach 3 enthält
einen Kanister 5 von Druckgas, der über eine Leitung 6 und
einen Schalter 7 mit einem Farbvorrat 8 verbunden
ist. Der Farbvorrat 8 enthält 200 ml unlöschbare
Farbe, die mit 1 ml DNA in Puffer gemischt wurde, so dass es eine
Gesamtmenge zwischen 5 und 80 nmol DNA in der unlöschbaren
Farbe gibt.
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Die
Farbe ist derartig, dass es schwierig ist, sie erneut zu lösen oder
sie abzubringen. In einigen Ausführungsformen
ist die Farbe ein alkohollöslicher
Farbstoff mit einem Pigment und einem oberflächenaktiven Mittel in einem
organischen Lösungsmittel,
wie methylierter Industriealkohol. Eine beispielhafte Farbe ist
in EP-A-0623658 offenbart.
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Die
DNA wird zur Farbe zugefügt,
während
sich die Farbe im Farbvorrat 8 befindet, wobei die Farbe und
die DNA gründlich
gemischt werden und der Vorrat 8 anschließend versiegelt
wird. Die DNA ist von einer bestimmten Sequenz, welche nachstehend
ausführlicher
beschrieben wird.
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Eine
Auslassleitung 9 führt
vom Farbvorrat 8 über
ein Druckventil 10 zu einem Verteilungsarm 11.
Die Auslassleitung 9 führt
in das Banknotenspeicherfach 4 des Gehäuses 2, so dass sich
der Verteilungsarm 11 im Banknotenspeicherfach befindet.
Der Verteilungsarm 11 wird mit zahlreichen Perforierungen
(nicht gezeigt) bereitgestellt, welche den Ausgang und die Verteilung
der Farbe aus dem Verteilungsarm 11 erlauben. Neben dem
Verteilungsarm 11, innerhalb des Banknotenspeicherfaches 4,
befinden sich zwei Stapel Banknoten 12, die in Kanälen aufgenommen
sind. Ein Mechanismus (nicht gezeigt) wird bereitgestellt, um das
Freigeben der Banknoten 12 zu erlauben, sobald die Kassette 1 in
einen ATM eingeschoben worden ist.
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Bei
Verwendung sind der Inhalt des Markierungsfaches 3 und
des Verteilungsarms 11 inaktiviert, während die Kassette 1 transportiert
wird und die Banknoten 12 unter normalen Umständen aus
einem ATM entfernt werden. Jedoch sendet, wenn an der Kassette 1 ein
unbefugter Eingriff vorgenommen wird, ein Detektionsmechanismus
(nicht gezeigt) ein Signal an den Schalter 7 zum Freisetzen
des Inhalts des Kanisters 5, so dass das Druckgas selbst
in den Farbvorrat 8 drängt.
Dieses erhöht
den Druck innerhalb des Farbvorrats 8 und des Teils der
Auslassleitung 9, das zum Druckventil 10 führt. Wenn
der Druck in der Farbe in der Leitung 9 einen vorbestimmten
Wert erreicht, löst
das Druckventil 10 selbst aus, und das Farbe- und DNA-Gemisch wird
aus dem Vorrat 8 herausgedrückt, durch den Rest der Auslassleitung 9 und
in den Verteilungsarm 11, wo sie über die Stapel von Banknoten 12 gesprüht werden.
Folglich verstreut der Verteilungsarm 11 das Farbe- und
DNA-Gemisch. Der Arm liegt so, dass alle Banknoten 12 mit
dem Gemisch aus Farbe und DNA bedeckt werden. Außerdem wird das Farbe- und
DNA-Gemisch mit derartiger Kraft verstreut, dass ein Teil von ihm
das Banknotenspeicherfach 4 verlässt und um das Äußere der
Kassette 1 sprüht.
Dieses bedeckt die Person, die einen unbefugten Eingriff an der
Kassette vornimmt, mit dem Gemisch aus Farbe und DNA.
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Folglich
wird, sobald an der Kassette 1 ein unbefugter Eingriff
vorgenommen wird, jede der Banknoten 12 nicht nur mit der
unlöschbaren
Farbe sondern auch mit der DNA bedeckt.
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In
einigen Varianten dieser Ausführungsform
ist der Farbvorrat 8 zusammendrückbar, und die Leitung 6,
die vom Kanister 5 zum Farbvorrat 8 führt, wird
nicht bereitgestellt. Bei diesen Varianten liegt der Schalter 7 auf
dem Kanister und setzt, wenn er aktiviert wird, den Inhalt des Kanisters
in das Markierungsfach 3 frei. Dieses drückt den
Farbvorrat 8 zusammen und drückt das Farbe- und DNA-Gemisch
durch die Auslassleitung 9 heraus.
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Es
soll selbstverständlich
sein, dass die Kassette 1 normalerweise eine einer Mehrzahl
von derartigen Kassetten ist, welche zusammen ein Banknotenspeichersystem
bilden. Wenn Banknoten transportiert werden müssen, wird eine der Kassetten
ausgewählt,
mit Banknoten geladen und dann zu einem ATM transportiert, in welchen
sie eingeschoben wird. Wenn eine Kassette rechtmäßig von den Banknoten geleert
worden ist, wird sie zurückgebracht.
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Die
DNA, die im Farbvorrat 8 gelagert wird, wird nun ausführlicher
beschrieben. Die DNA im Farbvorrat 8 umfasst eine Mehrzahl
von einsträngigen
Oligonukleotiden, von denen jede identisch ist. In einem Banknotenspeichersystem,
in welchem mehrere unterschiedliche Kassetten 1 bereitgestellt
werden, werden die Oligonukleotide mit bestimmten Sequenzen bereitgestellt.
Die Oligonukleotide innerhalb jeder Kassette 1 weisen dieselbe
Sequenz auf. Jedoch weist beim Vergleich der Oligonukleotidsequenzen
von einer Kassette mit denen anderer Kassetten im Banknotenspeichersystem
jede Kassette Oligonukleotide mit einer variablen zentralen Region
auf, so dass jede Kassette DNA mit einer eindeutigen und identifizierbaren
Oligonukleotidsequenz enthält.
Jedoch wird die variable Region jedes Oligonukleotids von einer
ersten und einer zweiten generischen Region flankiert. Die erste
generische Region auf jedem Oligonukleotid in allen Kassetten des
Banknotenspeichersystems ist dieselbe und ähnlich ist die zweite generische
Region der Oligonukleotide in allen Kassetten des Banknotenspeichersystems
dieselbe. Eine Datenbank der Sequenzen von allen variablen Regionen
der DNA-Marker und ihrer jeweiligen Kassette wird geführt. Wenn
die Kassetten eines Banknotenspeichersystems hergestellt werden,
wird ein Pool von Sätzen
von DNA-Oligonukleotiden bereitgestellt, wobei jeder Satz eine andere
variable Region aufweist. Ein Satz von DNA-Oligonukleotiden wird
aus dem Pool ausgewählt
und in den Farbvorrat 8 von einer der Kassetten eingebracht.
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Als
ein Beispiel weisen die Oligonukleotide in einer der Kassetten des
Banknotenspeichersystems die Sequenz der SEQ ID NR. 1 auf, und die
Oligonukleotide in einer anderen der Kassetten weisen die Sequenz der
SEQ ID NR. 2 auf. Wie gesehen werden kann, weisen die Sequenzen
zentrale variable Regionen (unterstrichen) auf, welche voneinander
verschieden sind, die an ihren 5'-
und 3'-Enden, welche in
beiden Sequenzen dieselben sind, von generischen Regionen flankiert
werden. Die generischen Regionen und die variable Region sind so
entworfen, dass zwischen den generischen Regionen und der variablen
Region minimale Homologie besteht. Minimale Homologie zwischen zwei
Sequenzen ist in einigen Ausführungsformen
der Erfindung definiert als, wenn zwei oder in anderen Ausführungsformen
mehr als zwei aufeinanderfolgende Nukleotide in einer Sequenz nicht
aufeinanderfolgend in der anderen Sequenz vorliegen.
SEQ ID
NR. 1
5'-ACGTAGTAAAGAGGTGCCCGCCACTCGCTGTCGCAGATCATCGAGGGAAGACCACACGTGAGCCCAGAAC-3'
SEQ ID NR.
2
5'-ACGTAGTAAAGAGGTGCCCGCCATGACATCGTCTGAGATCGAGCTGGAAGACCACACGTGAGCCCAGAAC-3'
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Eine
weitere Erklärung
dieser Oligonukleotide ist in WO-A-00/61799 bereitgestellt, in welcher
sie als Typ III-Markierungen bezeichnet sind.
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Nachdem
die Banknoten 12 mit der unlöschbaren Farbe und der DNA
markiert worden sind und zurückgewonnen
worden sind, werden die Banknoten 12 analysiert, um zu
bestimmen, in welcher der Kassetten 1 sie ursprünglich gelagert
wurden. Um die markierten Banknoten zu analysieren, wird die DNA
unter Verwendung eines Lösungsmittels
aus den Noten extrahiert, welches dann entfernt wird, und alle Komponenten
in der DNA, welche die PCR inhibieren würden, werden auch von der DNA
gereinigt. Die DNA wird dann unter Verwendung von PCR amplifiziert.
Die Primer, die verwendet werden, um die DNA zu amplifizieren, sind
zu der ersten und der zweiten generischen Region der Oligonukleotide
komplementär.
Weil es keine Homologie zwischen generischen Regionen und der variablen
Region gibt, kann es kein „falsches
Priming" während der PCR-Amplifikation
durch Primer geben, die irrtümlich
an Teile der variablen Region binden.
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Es
soll selbstverständlich
sein, dass, weil die erste und die zweite generische Region für die Oligonukleotide
in allen Kassetten im Banknotenspeichersystem dieselben sind, dieselben
Primer verwendet werden, um die Oligonukleotidsequenzen zu amplifizieren,
gleichgültig,
aus welcher Kassette die Banknoten in dem Speichersystem kommen.
Deshalb ist es nicht erforderlich, im voraus zu wissen, aus welcher
Kassette die Banknoten kommen, um die PCR-Amplifikation der Oligonukleotidsequenzen
durchzuführen.
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Sobald
die DNA-Oligonukleotide in einer ausreichenden Menge amplifiziert
worden sind, werden sie unter Verwendung von Verfahren, die auf
dem Fachgebiet bekannt sind, sequenziert.
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Jedoch
ist entdeckt worden, dass bei der Synthese von DNA-Oligonukleotiden
unter Verwendung herkömmlicher
Verfahren eine bestimmte Probe von Markeroligonukleotiden mit einer
bestimmten Sequenz häufig
mit einer sehr kleinen Menge kontaminierender Oligonukleotide mit
verschiedenen Sequenzen kontaminiert wird. Diese anderen Oligonukleotide
sind die Reste von vorhergehenden Synthesereaktionen. In der Praxis
ist es, wenn Oligonukleotide zum Einbringen in die Kassetten eines
Banknotenspeichersystems hergestellt werden, häufig der Fall, dass die kontaminierenden
Oligonukleotide in einer bestimmten Probe die Reste von Oligonukleotiden
sind, die für
andere Kassetten synthetisiert wurden.
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Folglich
werden, wenn das Farbe- und DNA-Gemisch auf Banknoten verstreut
ist, die Banknoten mit einer bestimmten Menge der kontaminierenden
Oligonukleotide bedeckt. Obwohl die kontaminierenden Oligonukleotide
nur in sehr kleinen Mengen vorliegen, soll festgestellt werden,
dass sie dieselben generischen Regionen wie die Markeroligonukleotide
aufweisen, und folglich werden sie auch im PCR-Verfahren amplifiziert. Weil
die Ausgangsmenge der kontaminierenden Oligonukleotide viel niedriger
als die der Markeroligonukleotide ist, gibt es eine zeitliche Verzögerung zwischen
wesentlicher Amplifikation der Markeroligonukleotide und wesentlicher
Amplifikation der kontaminierenden Oligonukleotide während der
PCR. Nichtsdestoweniger wird, wenn das PCR-Verfahren zu lange laufengelassen
wird, die Menge der kontaminierenden Oligonukleotide hoch genug,
dass die kontaminierenden Sequenzen auch während des Sequenzierverfahrens
sequenziert werden. Dies führt
zu verwirrenden Ergebnissen, wenn zwei oder mehrere Sequenzen für eine bestimmte
Probe bestimmt werden, von denen jedes korrekt sein könnte.
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Deshalb
wird, um dieses Problem zu überwinden,
in bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ein interkalierender Farbstoff, wie SyBrGreenTM, zur DNA-Probe während des PCR-Verfahrens zugefügt. Der
interkalierende Farbstoff wird unter spezifischen Wellenlängen des
Lichtes in Gegenwart von doppelsträngiger DNA sichtbar. Die Menge
an doppelsträngiger
DNA in der Reaktion wird während
des PCR-Verfahrens
durch Messen des Wertes der Fluoreszenz des interkalierenden Farbstoffs
unter der Beleuchtung von Licht bei der Anregungswellenlänge des
Farbstoffs berechnet. Dies gibt einen Hinweis über die Menge an amplifizierter
DNA in der Probe, während
das PCR-Verfahren stattfindet. Sobald die Menge an amplifizierter
DNA einen Wert erreicht hat, bei welchem sie sequenziert werden
kann, wird das PCR-Verfahren gestoppt, so dass die Menge an kontaminierenden
Sequenzen in der Probe nicht einen Wert erreicht, der das Sequenzierverfahren
beeinflusst. Folglich wird nur die Nukleotidsequenz der Markeroligonukleotide
bestimmt.
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Durch
Vergleichen der Nukleotidsequenz der variablen Region, die gegen
die Datenbank der Nukleotidsequenzen der DNA in den Kassetten im
Banknotenspeichersystem bestimmt wird, ist es möglich zu bestimmen, aus welcher
der Kassetten die Banknoten gekommen sind. Es ist deshalb bekannt,
dass die Banknoten aus dem Diebstahl dieser bestimmten Kassette
gekommen sind, und der Besitzer der Banknoten kann bestimmt werden.
Mit dieser Information ist es möglich,
die Erstattung der markierten Banknoten durchzuführen.
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Außerdem kann,
weil DNA auf die Person gesprüht
ist, die an der Kassette einen unbefugten Eingriff vorgenommen hat,
die Kleidung oder sogar die Haut der Person auf eine ähnliche
Art und Weise wie die Banknoten analysiert werden, um nachzuweisen,
dass die Person an der Kassette einen unbefugten Eingriff vorgenommen
hat. Dies kann anschließend
als Beweis vor Gericht verwendet werden.
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Es
soll selbstverständlich
sein, dass zum Errichten eines Banknotenspeichersystems eine verschiedene
Nukleotidsequenz in der variablen Region der DNA für jede Kassette
erforderlich ist. Deshalb ist es, wenn das Speichersystem zehntausend
verschiedene Kassetten (zum Beispiel in einem delokalisierten Speichersystem)
umfasst, für
die variable Region der Oligonukleotide erforderlich, genügend lang
zu sein, so dass es in der Lage ist, mindestens zehntausend verschiedene
Sequenzen zu kodieren. Dennoch braucht die variable Region der Oligonukleotide,
nicht besonders lang zu sein. Eine variable Region von zwölf Nukleotiden
würde für die meisten
Zwecke mehr als ausreichend sein. Jedoch werden, wenn verhältnismäßig kurze
variable Regionen verwendet werden, bestimmte Sequenzierverfahren
verwendet, um die Sequenz zu bestimmen, weil herkömmliche
Sequenzierverfahren möglicherweise
nicht in der Lage sind, ein derartig kurzes Oligonukleotid genau
zu sequenzieren.
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Zum
Beispiel wird in einigen Ausführungsformen
der Erfindung PyrosequencingTM verwendet.
Dieses Verfahren wird ausführlicher
in WO-A-98/13523, WO-A-98/28440, WO-A-00/43540, EP-A-1141401 und WO-A-02/85341
beschrieben. In diesen Ausführungsformen
wird die variable Region von jedem der Oligonukleotide so synthetisiert,
dass jedes Nukleotid immer neben einer anderen Art von Nukleotid
ist. Folglich kann zum Beispiel, wenn das erste Nukleotid in der
variablen Region A ist, dann diesem ein C, G oder T, aber kein anderes
A folgen. Dieses stellt sicher, dass es keine aufeinanderfolgend
wiederholten Nukleotide gibt, welche dadurch die Sequenzauswertung
vereinfachen. Die Variabilität,
die in der variablen Region möglich
ist, wird durch diese Herangehensweise (nur 3n Sequenzen
sind möglich
anstelle von 4n, wobei n die Länge der
Sequenz ist) etwas verringert, aber Oligonukleotide mit ausreichender
Länge,
um die erforderliche Anzahl von Sequenzen zu kodieren, können leicht
synthetisiert werden.
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Wie
vorstehend erklärt,
sind die generischen Regionen und die variable Region so entworfen,
dass es minimale Homologie zwischen den generischen Regionen und
der variablen Region gibt. Dieses wird in diesen Ausführungsformen
durch Einschließen
von Nukleotidwiederholungen in den generischen Regionen erreicht, welche,
wie vorstehend erklärt
wurde, nicht in der variablen Region existieren.
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In
alternativen Ausführungsformen
der Erfindung umfassen die DNA-Oligonukleotide keine zentrale variable
Region, die von zwei generischen Regionen flankiert wird, wie vorstehend
beschrieben. In einigen dieser alternativen Ausführungsformen umfassen die DNA-Oligonukleotide
eine variable Region neben einer generischen Region (bezeichnet
als eine Typ I-Markierung in der Nomenklatur von WO-A-00/61799).
In anderen Ausführungsformen
umfassen die DNA-Oligonukleotide zwei benachbarte variable Regionen
(bezeichnet als eine Typ II-Markierung in WO-A-00/61799). In diesen
Ausführungsformen
ist das vorstehend beschriebene Verfahren der DNA-Amplifikation angepasst,
wie nun beschrieben wird, um eine Mehrzahl von verschiedenen Primern
bereitzustellen.
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In
der DNA-Amplifikation bezüglich
Banknotenspeichersystemen, wobei Typ I-Markierungen verwendet werden, werden
eine Mehrzahl von verschiedenen Primern, die jeweils zu einer der
verschiedenen variablen Regionen komplementär sind, und Primern, die zur
generischen Region komplementär
sind, bereitgestellt. PCR-Amplifikation
des DNA-Oligonukleotids wird dann mit allen vorliegenden Primern
durchgeführt,
um sicherzustellen, dass die Amplifikation stattfindet, gleichgültig welche
Sequenz der variablen Region das Oligonukleotid aufweist. Die amplifizierten
Oligonukleotide werden dann sequenziert.
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Jedoch
werden in einer Variante dieser Ausführungsform die DNA-Oligonukleotide
zuerst in eine Mehrzahl von verschiedenen Proben geteilt. Zu jeder
Probe werden Primer, die zu einer der möglichen variablen Regionen
komplementär
sind, und Primer, die zur generischen Region komplementär sind,
zugefügt.
Das PCR-Verfahren wird dann durchgeführt, obwohl dies nur in der
Probe erfolgreich ist, in welcher die Primer, die zur variablen
Region des bestimmten DNA-Oligonukleotids komplementär sind,
vorliegen. In anderen Proben liegt kein komplementärer Primer
vor, um die DNA-Polymerase
mit dem Primer zu starten, und so findet keine DNA-Amplifikation
statt.
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Durch
Bestimmen, in welcher Probe die PCR-Amplifikation erfolgreich gewesen
ist, und unter Beachtung des Primers der bestimmten variablen Region,
der in dieser Probe verwendet wurde, ist es möglich, die Sequenz des DNA-Oligonukleotids
ohne einen separaten Sequenzierschritt zu bestimmen.
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In
Bankspeichersystemen, in denen Typ II-Markierungen verwendet werden,
wird die PCR-Amplifikation der DNA-Oligonukleotide durch Zufügen einer
Mehrzahl von Primern, die jeweils zu einer der verschiedenen variablen
Regionen komplementär
ist, durchgeführt.
Die PCR-Amplifikation der DNA-Oligonukleotide wird dann durchgeführt, obwohl
nur die Primer, welche wirklich zu den variablen Regionen des DNA-Oligonukleotids komplementär sind,
im PCR-Verfahren funktionieren. Sobald die DNA-Amplifikation beendet worden ist, wird
das DNA-Oligonukleotid sequenziert, wie vorher beschrieben.
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In
einer Variante dieser Ausführungsform
werden die DNA-Oligonukleotide zuerst in eine Mehrzahl von Proben
geteilt. Vor dem Amplifikationsverfahren wird ein verschiedenes
Paar von Primern zu jeder Probe zugefügt, wobei jeder Primer zu einer
der möglichen
variablen Regionen des DNA-Oligonukleotids komplementär ist. Die
Amplifikation der DNA-Oligonukleotide findet nur in der Probe statt,
welche mit Primern bereitgestellt wird, welche zu den variablen
Regionen des DNA-Oligonukleotids komplementär sind. Folglich ist es durch
Beachten der Sequenz der Primer, die zur Probe zugefügt wurden,
welche amplifiziert wurde, möglich,
das bestimmte DNA-Oligonukleotid
zu identifizieren, ohne das Oligonukleotid als solches zu sequenzieren.
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In
einigen weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung (in welchen Typ I,-Typ II- oder Typ III-DNA-Oligonukleotide
verwendet werden können)
wird das DNA-Oligonukleotid
nicht durch Sequenzieren des Oligonukleotids als solches identifiziert.
In diesen Ausführungsformen
wird ein DNA-Oligonukleotid-Mikroarray verwendet, um das DNA-Oligonukleotid
zu identifizieren. Derartige DNA-Mikroarrays sind auf dem Fachgebiet
bekannt und werden zum Beispiel in EP-A-0373203 offenbart.
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Das
Mikroarray umfasst ein Substrat, an welchem eine Mehrzahl von einsträngigen Test-Oligonukleotiden
verschiedener Sequenzen angebracht wird, in einem Array. Wenn es
erforderlich ist, ein DNA-Oligonukleotid aus einer DNA-Probe, die
von einer Banknote entfernt wurde, zu identifizieren, wird eine
Markierung (wie eine Fluoreszenzmarkierung oder ein radioaktives
Isotop) an jedem DNA-Oligonukleotid in der Probe angebracht. Die
Probe von markierten DNA-Oligonukleotiden wird dann in das Substrat
eingebracht unter Bedingungen, welche ausreichend stringent sind,
so dass es Hybridisierung zwischen den markierten DNA-Oligonukleotiden
und den Test-Oligonukleotiden,
die am Substrat angebracht sind, nur gibt, wenn die Oligonukleotide
entlang der gesamten Länge
des Testoligonukleotids miteinander komplementär sind. Nichthybridisierte Oligonukleotide
werden anschließend
weg gewaschen. Die Position der hybridisierten Oligonukleotide wird dann
durch die Position der Markierung im Array bestimmt. Durch sorgfältiges Auswählen der
Länge und
Sequenz der Test-Oligonukleotide
ist es für
das Muster des Hybridisierens von Oligonukleotiden möglich, eine bestimmte
Sequenz genau zu identifizieren. Durch Inzusammenhangbringen der
Sequenzen der Test-Oligonukleotide miteinander, die an das Proben-DNA-Oligonukleotid hybridisierten,
ist es möglich,
die Sequenz des Proben-DNA-Oligonukleotids
zu bestimmen.
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Jedoch
ist sogar dieser Schritt in bestimmten Ausführungsformen nicht notwendig,
in welchen jeder Sequenz von Oligonukleotid in einem Banknotenspeichersystem
ein Sicherheitscode zugewiesen wird, welcher das Oligonukleotid
einzigartig identifiziert. Der Sicherheitscode ist mit einem verbundenen
Datenbankeintrag verbunden, der Information, wie die bestimmte ATM-Kassette,
in welcher das Oligonukleotid gelagert wird, einschließt. Das
Muster der hybridisierten Oligonukleotide im Array weist, wie vorher
beschrieben worden ist, auf ein bestimmtes Oligonukleotid hin. Eine
Aufzeichnung wird von jedem Hybridisierungsmuster und dem Sicherheitscode
des entsprechenden Oligonukleotids aufbewahrt, welches dieses Hybridisierungsmuster
erzeugt. Wenn ein Oligonukleotid auf dem Mikroarray analysiert wird,
wird ein Hybridisierungsmuster erzeugt, welches dann mit der Aufzeichnung
verglichen wird, um den Sicherheitscode zu bestimmen und das Oligonukleotid
zu identifizieren. Folglich ist es möglich, einen bestimmten DNA-Oligonukleotidmarker
ohne Sequenzieren des Oligonukleotids als solches zu identifizieren.
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In
den vorstehenden beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung
wird die DNA mit der Farbe im Vorrat 8 unter normalen Umständen gelagert.
Jedoch ist dies in einigen alternativen Ausführungsformen der Erfindung
nicht der Fall. Auf 2 Bezug nehmend, wird eine Kassette 1 gemäß solch
einer alternativen Ausführungsform
gezeigt, in welcher gleichen Komponenten dieselben Zahlen gegeben
werden. Diese Ausführungsform
der Erfindung ist dieselbe wie die vorhergehenden Ausführungsformen,
außer
dass der Vorrat 8 nur die unlöschbare Farbe und keine DNA
enthält.
Stattdessen wird ein separater DNA-Vorrat 13 bereitgestellt,
der mit dem Druckventil 10 verbunden ist. Der DNA-Vorrat 13 enthält 1 ml
eines Gemisches aus DNA in einem Puffer.
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Bei
Verwendung arbeitet diese Ausführungsform
auf dieselbe Art und Weise wie die vorhergehende Ausführungsform,
und der Inhalt des Markierungsfaches 3 arbeitet nicht unter
normalen Umständen.
Wenn an der Kassette 1 ein unbefugter Eingriff vorgenommen
wird, wie bei der vorhergehenden Ausführungsform, wird das komprimierte
Gas aus dem Kanister 5 freigesetzt, wobei folglich der
Druck im Vorrat 8 erhöht
wird. Wenn der Druck im Vorrat 8 einen vorbestimmten Wert
erreicht, wird das Druckventil 10 freigegeben, wobei das gleichzeitige
Durchfließen
der Farbe durch die Auslassleitung 9 in den Verteilungsarm 11 erlaubt
wird zusammen mit dem Mischen der DNA darin, die im zweiten Vorrat 13 enthalten
ist. Folglich wird in dieser Ausführungsform ein Gemisch aus
der Farbe 8 und der DNA nur erzeugt, wenn der Markierungsmechanismus
aktiviert wird. Dies kann in Ausführungsformen vorteilhaft sein,
in welchen die Farbe die DNA abbaut, und hat auch den Vorteil, dass
die bestimmte DNA, die in einer Kassette 1 gelagert wird,
geändert
werden kann, ohne dass es erforderlich ist, auch den Farbvorrat 8 zu ändern.
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In
einigen Arten von Banknotenkassetten wird ein anderer Markierungsmechanismus
als ein Farbenmarkierungsmechanismus verwendet. Insbesondere wird
in einigen Ausführungsformen
stattdessen ein „Rauch
und Farbstoff"-Markierungsmechanismus
verwendet. In diesen Ausführungsformen
werden die Inhalte des Markierungsfaches 3 und des Verteilungsarmes 11 nicht
bereitgestellt, wie in den vorhergehenden Ausführungsformen beschrieben worden
ist. Stattdessen werden eine oder mehrere pyrotechnische Vorrichtungen in
der Kassette 1 bereitgestellt. Derartige pyrotechnische
Vorrichtungen sind dem Fachmann bekannt.
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Auf 3 Bezug
nehmend, umfasst eine pyrotechnische Vorrichtung 14 ein äußeres Gehäuse 15,
in dessen Mitte sich ein Abschnitt mit Sand 16 befindet.
Eine Anordnung von Rauchpatronen 17 wird um den Abschnitt
mit Sand 16 innerhalb des Gehäuses 15 gepackt. Die
Rauchpatronen 17 weisen einen unlöschbaren Farbstoff auf, der
in diese eingebracht ist.
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3 stellt
einen Teil der Oberseite des Gehäuses 15 weggeschnitten
bildlich dar, so dass das Innere der pyrotechnischen Vorrichtung 14 gesehen
werden kann. Jedoch bedeckt, wie an der unteren rechten Ecke der
Vorrichtung gezeigt ist, das Gehäuse 15 das
ganze Äußere der
Vorrichtung außer
einer Öffnung 18,
die im Gehäuse
der pyrotechnischen Vorrichtung 14 bereitgestellt wird.
Während
der Herstellung werden DNA-Oligonukleotide durch Tropfen von zwischen
200 μl und
1 ml einer DNA-Lösung
in einem Gemisch von 75% Alkohol und 25% Wasser durch die Öffnung 18 zur
pyrotechnischen Vorrichtung zugefügt. Bei Kontakt mit der Anordnung
von Rauchteilchen 17 unter der Öffnung 18 zerstreuen
sich die Lösungen über die
Anordnung bis jeder der Rauchpatronen 17 mit der DNA getränkt ist.
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Bei
Verwendung dieser Ausführungsform
ist die pyrotechnische Vorrichtung 14 unter normalen Umständen inaktiviert,
wobei es für
die Banknoten 12 möglich
ist, aus der Kassette 1 entfernt zu werden, wenn sie richtig
abgegeben werden, während
sie in einem ATM sind. Jedoch sendet, wenn an dem Gehäuse der Kassette 1 ein
unbefugter Eingriff vorgenommen wird, ein Detektor (nicht gezeigt)
ein Signal an die pyrotechnische Vorrichtung 14, welche
die pyrotechnische Vorrichtung aktiviert. Bei Aktivierung machen
die Rauchpatronen 17 eine exotherme Reaktion durch. Die
Rauchpatronen 17 erzeugen sehr schnell eine große Menge Rauch,
in welchem der Farbstoff und die DNA-Oligonukleotide gemischt sind.
Der Rauch baut sich innerhalb des Gehäuses 15 auf, kann
aber nur durch die Öffnung 18 entkommen.
Folglich dient die pyrotechnische Vorrichtung 14 nicht
nur als eine Vorrichtung zur Freisetzung des Rauchs, sondern auch
als Verteilungsmechanismus für
den Rauch, den Farbstoff und das DNA-Gemisch. Weil der Rauch ein
Fluid ist und sich demgemäß verhält und weil
er in so großen
Mengen erzeugt wird, verbreitet er sich sehr schnell im Inneren
der Kassette 1 und kommt in Kontakt mit jeder der Banknoten 12.
Der Rauch trägt
den Farbstoff sowie die DNA, und so wird jede der Banknoten sowohl
mit dem Farbstoff als auch der DNA markiert.
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Außerdem wird
etwas von dem Rauch aus der Kassette 1 freigesetzt und
dieser bedeckt die Person, die an der Kassette einen unbefugten
Eingriff vorgenommen hat, mit einem Gemisch aus dem Farbstoff und der
DNA.
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Im
Anschluss an die Markierung der Banknoten auf diese Art und Weise
können
die Banknoten analysiert werden, wie in den vorhergehenden Ausführungsformen
beschrieben. Ähnlich
können
die Kleidung oder sogar die Haut der Person analysiert werden, wie
vorher beschrieben.
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In
einer alternativen Version der „Rauch und Farbstoff"-Ausführungsformen
der Erfindung werden die DNA-Oligonukleotide nicht zur pyrotechnischen
Vorrichtung 14 direkt zugefügt. Stattdessen werden die DNA-Oligonukleotide
zuerst zugefügt
zu einer oder eingebracht in eine Mehrzahl von Trägerpartikel
im Mikron- oder Submikronbereich. In einigen Ausführungsformen
werden diese Trägerpartikel
aus Polymeren hergestellt. In anderen Ausführungsformen sind die Trägerpartikel
in der Zusammensetzung anorganisch, wobei sie zum Beispiel aus Talkum
(Magnesiumsilikat-Hydroxid) hergestellt werden.
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Auf 4 Bezug
nehmend, wird eine bevorzugte Ausführungsform solch einer Version
schematisch gezeigt, obwohl nur ein Teil der Oberfläche des
Teilchens bildlich dargestellt wird. Jedes DNA-Oligonukleotid 19 ist
an einem Trägerpartikel 20 durch
ein Verbindungsmolekül 21,
wie einem C12-C16-Alkylrest
gebunden. Das Verbindungsmolekül 21 ist
an einem Ende 22 an das DNA-Oligonukleotid 19 gebunden
und weist am anderen Ende 23 eine kovalente Bindung an
das Teilchen 20 auf. Jedoch sind in einigen anderen Ausführungsformen
die DNA-Oligonukleotide über
ionische Wechselwirkungen oder passive Adsorption direkt an die
Teilchen gebunden.
-
In
besonders bevorzugten Ausführungsformen,
welche Trägerpartikel
verwenden, haftet auch eine Fluoreszenzmarkierung 24 an
jedem Trägerpartikel 20.
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Der
Vorteil des Haftens der DNA-Oligonukleotide 19 an die Trägerpartikel 20 ist,
dass es bei der allgemeinen Identifizierung von Banknoten 12,
welche mit DNA-Oligonukleotiden 19 markiert
werden, hlft, besonders wenn die Trägerpartikel 20 auch
mit einer Fluoreszenzmarkierung 24 markiert sind.
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Bei
Verwendung werden die Banknoten 12 zuerst sichtbar gemacht
(z.B. durch Unterziehen einem UV-Licht), um zubestimmen, ob die
Fluoreszenzmarkierung 24 gesehen werden kann oder nicht.
Wenn die Fluoreszenzmarkierung vorliegt, dann ist nicht nur die
Banknote 12 als eine identifiziert, welche mit dem DNA-Oligonukleotid 19 markiert
ist, sondern der bestimmte Bereich der Banknote 12, welcher
so markiert gewesen ist, ist auch bestimmt. Die Schritte der DNA-Amplifikation
und -sequenzierung können
dann durchgeführt
werden, wie vorher beschrieben. Folglich vermeidet die Verwendung
einer Fluoreszenzmarkierung 24 am Trägerpartikel 20 die
Notwendigkeit zur DNA-Amplifikation und -sequenzierung von jeder
Banknote, die wiedererlangt wird, welches nicht notwendig sein würde, wenn
schließlich
festgestellt wird, dass die Banknoten nicht mit einem DNA-Oligonukleotid
markiert worden sind.
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Bei
den Ausführungsformen,
bei welchen das DNA-Oligonukleotid 19 über ein Verbindungsmolekül 21 ausreichender
Länge (wie
der vorstehend beschriebene C12-C16-Alkylrest)
am Teilchen 20 haftet, wird dann sterische Behinderung
des DNA-Oligonukleotids 19 neben
dem Teilchen 20 vermieden, und die Schritte des Amplifizierens
und Sequenzierens des DNA-Oligonukleotids 19 können durchgeführt werden,
ohne jedes Oligonukleotid 19 von seinem jeweiligen Trägerpartikel 20 zu
entfernen.
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Bei
den Ausführungsformen,
bei welchen das DNA-Oligonukleotid 19 über eine ionische Wechselwirkung
oder passive Adsorption direkt am Teilchen 20 haftet, wird
dann jedes DNA-Oligonukleotid 19 zuerst von seinem jeweiligen
Teilchen 20 durch Legen der Teilchen 20 und DNA-Oligonukleotide 19 in
einen Puffer und Ändern
der Ionenstärke
des Puffers, wie durch Ändern
seines pH-Werts, freigesetzt. Sobald jedes DNA-Oligonukleotid 19 von
seinem Teilchen 20 freigesetzt worden ist, werden die Amplifikations-
und Sequenzierungsschritte durchgeführt, wie vorher beschrieben.
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Bei
den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung
wird die Amplifikation der DNA-Oligonukleotide unter Verwendung
des PCR-Verfahrens durchgeführt.
Jedoch werden in anderen Ausführungsformen
der Erfindung verschiedene Amplifikationsverfahren verwendet. Zum
Beispiel wird in einigen Ausführungsformen
ein anderes thermozyklisches Nukleinsäure- Amplifikationsverfahren verwendet als
PCR. In einigen anderen Ausführungsformen
der Erfindung wird ein isothermes Amplifikationsverfahren verwendet, um
die Anzahl der Kopien des DNA-Oligonukleotids zu amplifizieren.
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Es
soll selbstverständlich
sein, dass, während
die vorstehenden Ausführungsformen
in Bezug auf Kassetten, die Banknoten mit sich führen, beschrieben worden sind,
in alternativen Ausführungsformen
die Kassette 1 stattdessen andere, ähnliche Wertgegenstände, wie
Wertpapiere oder Ladengutscheine, mit sich führt.
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Es
soll selbstverständlich
sein, dass in bestimmten Varianten der vorstehenden Ausführungsformen das
Markierungsfach 3 eine separate Baugruppe ist, die vom
Banknotenspeicherfach 4 abnehmbar ist. Bei diesen Varianten
wird eine Sperrung zwischen der Markierungsfachbaugruppe und dem
Banknotenspeicherfach 4 bereitgestellt, um die beiden Fächer zusammen
zu verriegeln. Versuche, an der Sperrung einen unbefugten Eingriff
vorzunehmen, lösen
die Freisetzung der Farbe oder des Rauches und des Farbstoff- und
DNA-Gemisches aus.
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Die
vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
der Erfindung betreffen eine Kassette zum Einschieben in einen ATM.
Jedoch wird in anderen Ausführungsformen
der Erfindung eine andere Art von Kassette oder sogar eine andere
Art von Vorrichtung zum Markieren bereitgestellt. Zum Beispiel ist
in einer Ausführungsform
die Kassette von einer Art zum Transfer von Banknoten zwischen Banken,
und keine Vorkehrung ist zum Einschieben in einen ATM getroffen.
In einer anderen Ausführungsform
ist die Vorrichtung zum Markieren eine Aktenmappe, welche ein Markierungsfach 3 und
ein Banknotenspeicherfach 4 umfasst, im Wesentlichen wie
vorstehend beschrieben, außer
dass das Banknotenspeicherfach 4 nicht an das Einschieben
in einen ATM angepasst ist und stattdessen innerhalb der Aktenmappe
zugänglich
ist.
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In
einer besonders bevorzugten Variante der „Rauch und Farbstoff"-Ausführungsform
wird anstelle einer ATM-Kassette ein Geld-Farbstoff-Paket bereitgestellt.
Dieses Paket wird in der Schublade eines menschlichen Bankkassierers
in einer Bank gelagert und wird im Falle eines Raubes dem Dieb überreicht.
Anstelle des Aktiviertwerdens durch einen Sensor für unbefugten
Eingriff wird die Freisetzung der Farbe oder des Rauchs und Farbstoff-
und DNA-Gemisches durch das Paket ausgelöst, das die Grenzen der Bank
verlässt.
-
In
anderen Hinsichten arbeiten diese Ausführungsformen auf eine ähnliche
Art und Weise wie die vorher beschriebenen Ausführungsformen. Sequenzliste
-
- 1
- (Banknoten)Kassette
- 2
- äußeres Gehäuse
- 3
- Markierungsfach
- 4
- Banknotenspeicherfach
- 5
- Kanister
- 6
- Leitung
- 7
- Schalter
- 8
- Farbvorrat
- 9
- Auslassleitung
- 10
- Druckventil
- 11
- Verteilungsarm
- 12
- Banknoten
- 13
- DNA-Vorrat
- 14
- pyrotechnische
Vorrichtung
- 15
- äußeres Gehäuse
- 16
- Abschnitt
mit Sand
- 17
- Anordnung
von Rauchpatronen
- 18
- Öffnung
- 19
- DNA-Oligonukleotid(e)
- 20
- Trägerpartikel
- 21
- Verbindungsmolekül
- 22
- ein
Ende des Verbindungsmoleküls 21
- 23
- anderes
Ende des Verbindungsmoleküls 21
- 24
- Fluoreszenzmarkierung