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DE60305720T2 - Verfahren zum Schärfen scheibenförmiger Schneidmesser - Google Patents

Verfahren zum Schärfen scheibenförmiger Schneidmesser Download PDF

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DE60305720T2
DE60305720T2 DE60305720T DE60305720T DE60305720T2 DE 60305720 T2 DE60305720 T2 DE 60305720T2 DE 60305720 T DE60305720 T DE 60305720T DE 60305720 T DE60305720 T DE 60305720T DE 60305720 T2 DE60305720 T2 DE 60305720T2
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DE
Germany
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knife
grinding wheel
cutting
sharpening
edge
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60305720T
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DE60305720D1 (de
Inventor
Gioni Mario I-55065 Capannori CHIOCCHETTI
Via del Marginone 24 Mauro I-55066 Capannori GELLI
Fernando Quirino I-55061 Capannori RIDOLFI
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fabio Perini SpA
Original Assignee
Fabio Perini SpA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE60305720D1 publication Critical patent/DE60305720D1/de
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Publication of DE60305720T2 publication Critical patent/DE60305720T2/de
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Description

  • Technischer Bereich
  • Die Erfindung beschäftigt sich mit einem Verfahren zum Schärfen scheibenförmiger Schneidmesser mit einer zusammenhängenden Schneidkante, und insbesondere zum Schärfen scheibenförmiger Messer, die bestimmt sind, Rollen von Bahnmaterial wie etwa Papier, Papiergewebe, Toilettenpapier, Küchentücher und dergleichen zu schneiden.
  • Die Erfindung beschäftigt sich auch mit einer Schärfeinheit für scheibenförmige Messer, insbesondere für Schneidmaschinen, die dazu bestimmt sind, Rollen von Bahnmaterial oder dergleichen zu schneiden, und mit Schneidmaschinen, die eine solche Schärfeinheit aufweisen.
  • Stand der Technik
  • Schneidmaschinen werden üblicherweise in der Papierbearbeitungsindustrie verwendet, um kleine Rollen von Stämmen aus aufgewickeltem Papier zu erzeugen, die eine axiale Länge haben, die ein Mehrfaches der axialen Länge der Fertigprodukte aufweisen, entsprechend der axialen Dimension von Papierrollen, die aus Papiermühlen stammen.
  • Schneidmaschinen, die üblicherweise zum Schneiden von Stämmen aus Papier oder anderen aufgewickelten Bahnmaterialien dienen, sind mit einer Einheit ausgerüstet, die um eine Achse rotiert, die üblicherweise sich parallel zur Zufuhrrichtung der zu schneidenden Stämme erstreckt oder geringfügig zu dieser geneigt ist. Diese Stämme werden längs eines oder mehrerer Kanäle, die parallel zueinander sind, zugeführt und der Wirkung eines drehenden scheibenförmigen Schneidmessers, das von der drehenden Einheit getragen ist, unterworfen. Das scheibenförmige Messer rotiert um eine Achse, die ihrerseits parallel zur Zuführrichtung der lang gestreckten zu schneidenden Produkte weist. Traditionell besitzen Maschinen dieser Art eine intermittierende oder kontinuierliche Zufuhr (mit variabler oder konstanter Geschwindigkeit) der Stämme. Beispiele dieser Art von Maschinen sind beschrieben in US-RE-30598, EP-B-0507750, US-A-3213731, EP-B-0609668, US-A-5315907.
  • Die scheibenförmigen Schneidmesser, die zu diesem Zweck verwendet werden, haben üblicherweise eine bi-konische Form. Das bedeutet, dass sie in der Nähe der Achse dicker sind und an Dicke von der Achse zur Kante graduell abnehmen. Die Schneidkante ist mit einer Fase versehen, die bezüglich der Mittelebene orthogonal zur Werkzeugachse symmetrisch ist.
  • Das Messer muss häufig geschärft werden, um die Schneidkante wieder herzustellen, insbesondere da sie aus Stählen beschränkter Härte und Zähigkeit, wie beispielsweise Schnellstähle, hergestellt ist. Paare von Schleifrädern, die angetrieben sind oder häufiger von der Bewegung des Werkzeuges mit genommen werden, werden häufig zum Schärfen benutzt; diese wirken in einer ungefähr symmetrischen Weise auf die beiden Seiten der Schneidfase des Messers. Der Durchmesser des Messers wird auf diese Weise zunehmend reduziert ausgehend von der ursprünglichen Dimension zu einer minimalen Durchmesserdimension, jenseits welcher das Messer ersetzt werden muss. Die Schneidkante wird ziemlich schnell stumpf und beschädigt und muss häufig geschärft werden, was zu einem relativ schnellen Verbrauch des Messers führt, und zwar aufgrund Abnutzung durch jede Schärfoperation. Dies macht es notwendig, große Anfangsdurchmesser zu verwenden, um die Austauschhäufigkeit zu reduzieren und darüber hinaus die Kosten jedes Messers gegen eine genügende Menge an geschnittenem Produkt zu amortisieren.
  • Die Dimension des zu schneidenden Produktes und der Nabe, die das scheibenförmige Schneidmesser trägt, machen es unmöglich, unter eine minimale Durchmesserdimension zu gehen.
  • Die bi-konische Form des Werkzeugs erzeugt einen großen Anteil an Reibung zwischen dem Werkzeug und dem zu schneidenden Material. Um ein bi-konisch geformtes Werkzeug herzustellen, ist weiterhin eine große Menge von Rohmaterial als Ausgang erforderlich, weil die bi-konische Form prinzipiell durch Schleifen erhalten wird.
  • Zur Überwindung dieser Nachteile sind Messer entwickelt worden, deren Schneidkante durch zwei asymmetrische Seiten definiert ist, von denen eine dadurch gehärtet ist, dass das Schneidprofil mit harten Oxiden behandelt ist. Ein Messer dieser Art ist in dem Dokument WO-A-0021722 beschrieben. Der Zweck dieses bekannten Messers besteht darin, die Menge an Stämmen, die während der Lebensdauer des Messers geschnitten werden, zu erhöhen und die Anzahl der Schärfvorgänge, die während der Lebensdauer des Messers erforderlich sind, zu reduzieren und die Veränderung des Messerdurchmessers aufgrund der Abnutzung durch das Schärfen zu minimieren. Jedoch erfüllt dieses Messer nicht die Erwartungen im Hinblick auf Lebensdauer, Herabsetzung der Abnutzung und Reduktion der Schärffrequenz.
  • Aufgaben und Zusammenfassung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schärfeinheit zu schaffen, die es möglich macht, das Messer effizient zu schärfen, die Abnutzung herabzusetzen und die Notwendigkeit, wesentliche Auslenkungen der Schärfschleifräder zur Kompensation der Messerabnutzung zu vermeiden, die aus häufigen Schärfoperationen resultieren.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung eines Schärfverfahrens, welches einfacher ist und effizienter schärft als bekannte Verfahren, sowie in der Schaffung einer Schneidmaschine, die solches Verfahren verwirklicht.
  • Nach einem ersten Aspekt beschäftigt sich die Erfindung mit einer Schärfeinheit zum Schärfen eines scheibenförmigen Messers mit einer Schneidfase mit einer kontinuierlichen kreisförmigen Schneidkante, die ein erstes Schleifrad und ein zweites Schleifrad aufweist, welches auf einer ersten Seite und auf einer zweiten Seite der Fase wirkt, wie im Patentanspruch 1 angegeben ist.
  • Die beiden Schleifräder sind vorteilhafterweise mit einer Bewegung versehen, die sie auf das Messer in einer Richtung zu bewegt und von dem Messer weg bewegt, die im Wesentlichen parallel zu ihren jeweiligen Rotationsachsen ist. Der Zweck dieser Bewegung besteht darin, die Schleifräder in der Arbeitsposition und in der nicht arbeitenden Position zu positionieren und die Abnutzung des Messers zu regenerieren, die durch die aufeinander folgenden Schärfoperationen auftritt.
  • Das Schleifrad mit dem größeren Korn dient zur Ausführung des aktuellen Schärfens und wirkt auf eine Seite der Fase, die nach dem anfänglichen Schärfen die Oberflächenhärt-Behandlung verliert. Im Gegensatz dazu wirkt das erste Schleifrad mit extrem feinem Korn auf diejenige Seite der Fase ein, die bestimmt ist, die Oberflächenhärt-Behandlung zu bewahren und wirkt einfach zur Entfernung irgendwelcher Grate von der Schneidkante, während es auch das Messer stützt, um Verbiegung zu verhindern, die durch den vom zweiten Schneidrad ausgeübten Druck erzeugt werden könnte. Die beiden Schleifräder können mit ihrer Wirkung gleichzeitig beginnen. Nichts desto weniger kann das Schleifrad mit der feinsten Körnung mit seiner Aktion vor dem Schleifrad mit größerem Korn beginnen und die Betriebsposition mit Verzögerung verlassen, um ein optimales Betriebsverhalten der Schleifeinheit zu erhalten. Vorzugsweise ist die Verzögerung, mit welcher das erste Schleifrad sich von dem Messer relativ zu dem Augenblick löst, an welchem das zweite Schleifrad mit seiner Wirkung auf die Fase des Messers endet, gleich wenigstens einer vollständigen Umdrehung des Messers. Die stellt sicher, dass alle Grate aus der Schneidkante eliminiert sind.
  • Die Neigung des ersten Schleifrades ermöglicht es, nur in der Nähe der Schneidkante zu wirken, das heißt an der Spitze der Fase, und nicht längs der gesamten Ausdehnung der Seite der Fase. Die Stärke der Oberflächenbehandlung des Messers, die Tatsache, dass das Schleifrad bezüglich der Seite der Fase nicht angreift und ihre Winkelposition bedeuten, dass die Schneidkante, das heißt die Linie, längs der die beiden Seiten und der Oberflächenbereich des Messers unmittelbar neben dieser Linie sich treffen, innerhalb der Stärke des Materials des Messers bleiben, das der Oberflächenhärt-Behandlung unterworfen worden is, und zwar unabhängig davon, ob es durch eine Schicht oder eine Penetration von Partikeln – zum Beispiel durch thermische Behandlung – in die Struktur des das Messer formenden Grundmaterials gebildet ist.
  • Die Schleifräder können leer laufen und daher durch das drehende Messer in Rotation mitgenommen werden. Nichts desto weniger sind sie vorteilhafterweise angetrieben. Die angetriebenen Schleifräder können gegen das Messer mit geringerem Druck angepresst werden, wodurch es möglich wird, eine glatter geschliffene Fläche zu erhalten. Mischlösungen können auch benutzt werden, gemäß welchen ein Schleifrad mitgenommen und das andere angetrieben ist oder gemäß welchem mehr als zwei Schleifräder vorgesehen sind, von denen einige angetrieben und andere mitgenommen werden.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Neigungen der beiden Schleifräder vorzugsweise gleich und entgegengesetzt bezüglich der liegenden Ebene der Messer-Schneidkante.
  • Nach einem weiteren Aspekt beschäftigt sich die Erfindung mit einer Schneidmaschine zum Schneiden von Stämmen aus aufgewickeltem Material, wie in Anspruch 9 angegeben.
  • Vorteilhafterweise kann die Neigung des ersten Schleifrades bezüglich der ersten Seite der Fase und der Stärke der Härtbehandlung es ermöglichen, dass die Schneidkante des Messers innerhalb desjenigen Volumens verbleibt, welches der Härtbehandlung unterworfen worden ist.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung bezieht sie sich auf ein Verfahren zum Schärfen eines scheibenförmigen Messers, das um eine Rotationsachse dreht, wie in Anspruch 24 definiert ist.
  • Weitere vorteilhafte Eigenschaften und Ausführungsformen der Schärfeinheit, der Schärfmaschine und des Schärfverfahrens gemäß der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Kurze Bezeichnung der Figuren
  • Die Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnung besser verstanden, die ein nicht beschränkendes praktisches Beispiel der Erfindung erläutern. Es zeigen:
  • 1: eine zusammenfassende Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schneidmaschine;
  • 2: eine Stirnansicht gemäß II-II aus 1;
  • 2A: eine Abwicklung in der Ebene der Steuernocke aus 2;
  • 3: eine Seitenansicht teilweise im Schnitt gemäß III-III aus 2;
  • 4: einen teilweise vergrößerten Schnitt einer Einzelheit aus 3;
  • 5: eine Stirnansicht eines Schneidmessers;
  • 6A und 6B: zwei vergrößerte Ausschnitte entsprechend einer radialen Ebene der Schneidfase des Messers aus 5 bzw. des neuen Messers und des vollständig abgenutzten Messers;
  • 7: eine stark vergrößerte Ansicht der Schneidfase und der Schneidkante des Messers während ihrer Verwendung und nach wenigstens einer ersten Schleifoperation;
  • 8: eine vergrößerte Ansicht der Anordnung der Schleifräder in einer der Schärfeinheiten der Schleifmaschine;
  • 9: einen Längsschnitt von einem der beiden Schleifräder mit den jeweiligen Betriebsmechanismen; und
  • 10: einen teilweisen Querschnitt längs der Linie X-X aus 9.
  • Ins Einzelne gehende Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
  • 1 zeigt schematisch (begrenzt auf ihren vorderen Teil) eine Schneidmaschine, im ganzen mit 1 bezeichnet, in welcher die vorliegende Erfindung verwirklicht ist. Die Maschine besitzt einen Zufuhrweg für Stämme L, die geschnitten werden sollen und die durch Schieber 3 geschoben werden, die an einem flexiblen Kettenelement oder dergleichen 5 befestigt sind, welch letzteres um ein von einer festen Struktur 7 getragenes Antriebsrad getragen ist. In 1 ist nur ein Antriebsrad 9 sichtbar, während das andere sich an dem nicht dargestellten rückwärtigen Ende der Schneidmaschine befindet. Tatsächlich, wie dem Fachmann klar ist, gibt es mehr als ein flexibles Element 5, die parallel zueinander sind und mehrere Reihen von Stämmen L entsprechend paralleler Wege zuführen. Im dargestellten Beispiel sind für die gleichzeitige Zufuhr von vier Stämmen L, die nebeneinander positioniert sind, vier Kanäle vorgesehen.
  • Das dem jeweiligen der verschiedenen parallelen Zuführkanäle für die Stämme zugeordnete flexible Element 5 kann separat von anderen angetrieben sein, um die Bewegung der Stämme in jedem Zufuhrkanal zu staffeln.
  • Ein Schneidkopf 11 trägt mittels eines Lagers 13 eine Dreheinheit 17. Die Einheit 17 dreht sich um eine horizontale Achse A-A parallel zur Zufuhrrichtung fL für die Stämme L. Im dargestellten Beispiel sind drei scheibenförmige Messer 19A, 19B, 19C auf der Dreheinheit 17 befestigt und wechselseitig um 120° um die Achse A-A voneinander beabstandet, wie man besonders aus 2 erkennt. Jedes der drehenden scheibenförmigen Messer 19A, 19B, 19C dreht sich um seine eigene Drehachse B-B, die parallel zur Achse A-A und zur Zufuhrrichtung fL der Stämme L ist.
  • Ein Motor 21 überträgt mittels eines Gurtes 23 die Drehbewegung auf die Dreheinheit 17. Ein zweiter Motor 25 ist auf dem Lager 13 der Dreheinheit 17 positioniert und überträgt mittels eines Gurtes 27 die Drehung auf eine Welle, die ihrerseits die scheibenförmigen Messer 19A, 19B und 19C mittels einer noch zu beschreibenden Übertragung in Umdrehung versetzt. Mittels eines Gurtes 31 treibt ein dritter Motor 29 das Antriebsrad 9 des Drehelementes 5 in Rotation. Wie erwähnt, kann ein Antriebsrad 9 jedem Kanal mit seiner eigenen Motoreinheit 29 zugeordnet sein, der als Funktion der Winkelposition der Dreheinheit 17 geeignet gesteuert wird, da mehrere parallele Kanäle für die Zufuhr der Stämme L vorgesehen sein können, die zur Bildung der kleinen Rollen R unabhängig voneinander zu schneiden sind. Eine programmierbare Steuereinheit 35 synchronisiert die Winkelposition der Einheit 17 mit der Zufuhrbewegung der flexiblen Elemente 5, die auf den Motor oder die Motore 29 einwirken.
  • 2 und 3 zeigen, wie die Dreheinheit 17, die durch die Nabe 17A in Drehung versetzt wird mit intern drei gezahnte Räder, die um die Achse A-A relativ zueinander um 120° beabstandet, und mit 41A, 41B und 41C bezeichnet sind, trägt.
  • Diese Räder kämmen mit einem zentralen Zahnrad 43, das auf eine Welle 45 aufgekeilt ist, die ihre Bewegung von dem Motor 25 durch den Gurt 27 erhält.
  • Die Zahnräder 41A, 41B und 41C sind auf jeweilige Spindeln 47A, 47B und 47C aufgekeilt, auf welche ihrerseits Zahnrollen 49A, 49B und 49C aufgekeilt sind. Jede der Zahnrollen 49A, 49B und 49C überträgt die von dem Motor 25 erhaltene Bewegung durch Zahngurte 51A, 51B, 51C auf die drehenden scheibenförmigen Schneidmesser 19A, 19B und 19C.
  • Wie man im Einzelnen aus 4 für das Messer 19C entnimmt, überträgt der Zahngurt 51A, 51B, 51C die Bewegung auf eine Zahnrolle 53A, 53B, 53C, die auf eine Achse 55A, 55B, 55C aufgekeilt sind, auf deren gegenüber liegendem Ende die jeweiligen scheibenförmigen Messer 19A, 19B und 19C aufgekeilt sind.
  • Jeder der Wellen wird von Lagern 57 in jeweiligen Buchsen 59A, 59B, 59C getragen, die auf Gleitlagern 61 gleiten, welche in jeweiligen Sitzen 63A, 63B, 63C an der Dreheinheit 17 befestigt sind. Die Winkelbewegung um die Achse B-B jeder Buchse 59A, 59B, 59C wird von einem Anschlag 58 verhindert, der mit der jeweiligen Buchse integral ist, die mit den Rädern 60 kooperiert, welche leer drehend in dem Gleitsitz der Buchse gehalten sind.
  • Hinten, das heißt auf der gegenüber liegenden Seite bezüglich des scheibenförmigen Messers 19C besitzt jede Buchse 59A, 59B, 59C einen vergrößerten Bereich 65A, 65B, 65C, welcher die Zahnrollen 53A, 53B, 53C beziehentlich beherbergt, wobei auf diesen ein Rad 67A, 67B, 67C im Leerlauf befestigt ist, die den Taster für eine feste Nocke 71 bilden, die sich in einem Umfangsbogen, wie insbesondere 2 zeigt, erstreckt und in ihrer Abwicklung in der Ebene in 2A dargestellt ist.
  • Der Umfangsbogen, längs welchem sich die Nocke 71 erstreckt, besitzt seine Mitte auf der Achse A-A für die Drehung der Dreheinheit 17 und erstreckt sich im unteren Teil des Weges jedes scheibenförmigen Messers 19A, 19B, 19C, das heißt in die Zone, in der das Messer in das zu schneidende Produkt eintaucht.
  • Durch die Wirkung der Nocke 71 und der Taster 67A, 67B, 67C läuft jede Buchse 59A, 59B, 59C, die dem jeweiligen scheibenförmigen Messer 19A, 19B, 19C zugeordnet ist, mit einer abwechselnden Bewegung entsprechend dem Doppelpfeil f1. Folglich erfahren die jeweiligen scheibenförmigen Messer 19A, 19B, 19C die gleiche Bewegung. Die Bewegung entsprechend dem Pfeil f1 ist parallel zur Zufuhrrichtung der Stämme L oder anderer lang gestreckter zu schneidender Produkte. Der Kontakt der Taster 67A, 67B, 67C mit der Ringnocke 71 wird durch eine Anordnung von Belleville-Federn, das heißt durch eine Art Haarnadelfedern 72A, 72B, 72C, sichergestellt, die zwischen der Dreheinheit 17 und den vergrößerten Abschnitten 65A, 65B, 65C der Buchsen 59A, 59B, 59C wirken.
  • Längs des unteren Bogens der kreisförmigen Bahn, der jedes der scheibenförmigen Messer 19A, 19B, 19C folgt, wird das Messer durch die Ringnocke 71 vorwärts geschoben, die die Druckkraft der jeweiligen Federn 72A, 72B, 72C überwindet. Auf diese Weise bewegt sich dasjenige Messer, das gerade im Betrieb ist, das heißt in das die Stämme L bildende Material eintaucht, vorwärts und folgt damit der Vowärtsbewegung der Stämme L längs des Zufuhrweges.
  • Die Vorwärtsbewegung wird durch eine ansteigende Rampe 71A der Nocke 71 (2A) gesteuert. Die Vorwärtsbewegung beginnt, ehe das jeweilige Messer 19A, 19B, 19C in das den ersten der zu schneidenden Stämme bildende Material eintaucht, so dass zu demjenigen Zeitpunkt, an welchem der Kontakt mit dem Messer beginnt, es sich bereits vorwärts bewegt mit der gleichen Geschwindigkeit, wie das zu schneidende Material, entsprechend dem Pfeil fL.
  • Wenn das Messer aus dem Stamm L auftaucht, wird es vermöge der Federn 72 zur Rückkehr veranlasst, welche den Taster 67 in Kontakt mit der abfallenden Rampe 71D der kreisförmigen Nocke 71 hält, welche durch einen Abschnitt des Umfangs begrenzt ist, dem der Taster 67C folgt, da im oberen Teil der Bewegung das Messer 19A, 19B oder 19C nicht mehr der Bewegung der Rolle folgen muss. Die Vowärtsbewegung der Rolle L wird in der gleichen Weise gesteuert, wie das in dem Dokument EP-B-0507750 beschrieben ist.
  • Die beträchtliche Länge der Gurte 51A, 51B und 51C versorgt die Zahnrollen 53A, 53B oder 53C mit genügend Bewegungsfreiheit in axialer Richtung, so dass die jeweiligen scheibenförmigen Messer sich vorwärts bewegen und zurückkehren können, ohne darin durch die mechanische Bewegungsübertragung von der zentralen Achse behindert zu werden. Die axiale Ausdehnung der Zahnrollen 53A, 53B und 53C sowie 49A, 49B, 49C kann größer als die Höhe der jeweiligen Gurte 51A, 51B, 51C sein, um zu ermöglichen, dass die Gurte auf den Antriebsrollen geringfügig gleiten können.
  • Integral mit jeder Buchse 59A, 59B, 59C befindet sich ein Lager 73A, 73B, 73C, von denen jedes eine Schärfeinheit 80 trägt, die ein Paar von Schleifrädern 81, 83 umfasst, um das jeweilige drehende scheibenförmige Messer 19A, 19B, 19C zu schärfen. Jedes Schleifrad des Paares von Schleifrädern 81, 83, das jedem Messer zugeordnet ist, wirkt auf eine der beiden Seiten der Schneidfase des Messers, was im Einzelnen unter Bezugnahme auf die 57 beschrieben wird.
  • Die Schleifräder 81 und 83 können angetriebene Schleifräder sein, das heißt, dass sie durch spezielle Motore wie etwa pneumatische Motore in Drehung gezogen werden, obgleich es auch möglich ist, Schleifräder zu verwenden, die leer laufend befestigt sind und in Drehung durch die Kontaktreibung mit dem scheibenförmigen Messer gezogen werden. Eine Zufuhr von Druckluft zu den Betätigern, die den drei Paaren von Schleifrädern 81, 83 zugeordnet sind, kann durch einen axialen Drehverteiler besorgt werden, der nicht dargestellt und an sich bekannt ist.
  • Die beiden Schleifräder 81, 83 jeder Schärfeinheit 80 erhalten auch eine Bewegung parallel zu ihren Drehachsen, um alternativ in Kontakt mit dem jeweiligen drehenden scheibenförmigen Messer zu gelangen und von diesem sich wegzubewegen, da das Schärfen nicht kontinuierlich stattfindet, sondern in regulären Intervallen ausgeführt wird, wie das Messer stumpf wird und Schärfen erfordert. Die Struktur des Mechanismus, der ein Drehen der Schleifräder bewirkt und veranlasst, sie auf das jeweilige Messer zuzubewegen und sich von diesen wegzubewegen, wird anhand der 9 und 10 beschrieben. Die Anordnung der beiden Schleifräder 81, 83 jeder Schärfeinheit 80 ist insbesondere in der vergrößerten Detaildarstellung der 8 gezeigt.
  • Jedes der Messer 19A, 19B, 19C ist, wie in 57 dargestellt, gestaltet, in der eines der drei Messer 19A, 19B, 19C gezeigt und einfach mit dem Bezugszeichen 19 versehen ist.
  • Das Messer 19 besitzt einen scheibenförmigen Korpus, der durch zwei ebene Seiten 201A, 201B, die parallel zueinander sind, und eine kreisförmige Schneidkante 203 begrenzt ist. Daher besitzt es im Wesentlichen eine kontinuierliche Dicke im Bereich von 1,5 bis 4 mm und vorzugsweise zwischen 2 und 3 mm, und insbesondere zum Beispiel 2,5 mm.
  • Die Schneidkante 203 repräsentiert die Endkante einer Schneidfase, die im Ganzen mit 205 bezeichnet ist. Die Schneidfase ist durch zwei Seiten 207 und 209 begrenzt. Die erste Seite 207 erstreckt sich radial (das heißt in der Richtung des Radius des scheibenförmigen Messers) weiter als die zweite Seite 209 sich in radialer Richtung erstreckt.
  • Wenigstens die Seite 207 wurde einer Oberflächenhärtebehandlung unterworfen. In dem hier beschriebenen praktischen Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die Behandlung aus einer gesteuerten thermischen Nitritbehandlung, wie insbesondere Nitreg-Behandlung bestehen. Tatsächlich kann die gesamte Oberfläche des Messer dieser Behandlung unterworfen sein, da sie einfacher und weniger aufwendig ist, als Teile des Messers zu maskieren, die keine Behandlung erfordern. Alternativ kann die gesamte Oberfläche des Messers der Behandlung unterworfen werden, mit Ausnahme der Seite der Schneidfase, auf welche das Schleifrad mit dem größter. Korn einwirkt, welches dazu bestimmt ist, das tatsächliche Schärfen auszuführen. Auf diese Weise kann die Lebensdauer des Schleifrades verlängert werden. Die gesteuerte thermo-chemische Nitritbehandlung dringt in die Basis des Materials des Messers um eine Tiefe T (7) ein, beispielsweise etwa 100 Mikrometer. Alternativ kann, wie hier vorstehend angegeben, die Oberflächenhärte-Behandlung in der Form einer Schicht eines härteren Materials auf der Oberfläche des Messers geschehen oder selbst in einem verkleinerten Bereich des Messerkorpus, der dazu mit der Ablagerung aufgefüllt sein kann.
  • 6A zeigt die Fase des Messers vor der ersten Schärfoperation mit einer zusammenhängenden Oberflächenbehandlung über die gesamte Oberfläche. In diesem Anfangszustand liegt die Schneidkante 203 auf einer Ebene PG, die sich parallel zur Medianebene PM des Messers erstreckt, die durch die zur Rotationsachse B-B senkrechte Ebene repräsentiert wird und von den Seiten 201A, 201B des Messerrumpfes gleich beabstandet ist. Die Liegeebene PG der Schneidkante ist bezüglich der Medianebene PM des Messers zur zweiten Seite 209 der Fase 205 verschoben.
  • Für ein neues, in 6A gezeigtes Messer ist die Seite 207 durch eine konische Fläche definiert, deren Achse mit der Rotationsachse B-B des Messers koinzidiert und mit einer Neigung α bezüglich der Liegeebene PG der Schneidkante 203 sich befindet. Der Winkel α kann beispielsweise etwa 8° betragen. Die Seite 209 hat ebenfalls eine konische Form, die mit der Achse B-B koaxial ist und bezüglich der Ebene PG eine Neigung von β besitzt. Der Winkel β ist geringfügig größer als der Winkel α und kann beispielsweise 10° betragen. Jedoch ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Winkel α eine Größe von 0° besitzt.
  • In 6B ist das maximal abgenutzte Messer dargestellt. Die Seiten 207, 209 haben die gleiche Neigung, jedoch die Seite 207 erstreckt sich jetzt in einer radialen Richtung weniger als die Seite 209. Weiter ist die Liegeebene PG der Schneidkante 203 bezüglich der medialen Ebene PM zur ersten Seite 207 und nicht zur zweiten Seite 209 verschoben. Da die relativen Abmessungen der beiden Seiten sich verändern, während das Messer abgenutzt wird, wird allgemein Bezug genommen auf die Dimensionen des neuen Messers, das sich vor der Abnutzung durch das anfängliche Schärfen befindet, wenn nichts anderes im vorliegenden Text und den beigefügten Ansprüchen angegeben ist.
  • Das Messer besteht aus einem Molybdän-Chrom-Stahl, wie etwa X150CrMo12-Stahl, wobei die Nitreg-Behandlung selbst eine Härte von 72-73 HRC für die Penetrationstiefe der gesteuerten Nitritbehandlung erreicht.
  • Wie insbesondere in der vergrößerten Einzeldetaildarstellung der 8 angegeben ist, sind die beiden Schleifräder 81 und 83 mit gleicher Neigung und bezüglich der Ebene PG der Schneidkante 203 des Messers 19 entgegengesetzt angeordnet, das heißt bezüglich einer Ebene, die zur Rotationsachse B-B des Messers 19 orthogonal sich erstreckt. Im Einzelnen sind die beiden Schleifräder um einen Winkel β bezüglich der Liegeebene der Schneidkante des Messers geneigt. Dies bedeutet, dass das Schleifrad 83, welches auf die Seite 209 einwirkt, um einen Winkel β bezüglich der Ebene PG geneigt ist, parallel zur Seite arbeitet und das tatsächliche Schärfen des Messers durchführt. Der Abtrag von Material von der Seite des Messers durch das zweite Schleifrad 83 verändert nicht die konische Form der Seite 209 der Fase und ihre Neigung bezüglich der ursprünglichen Neigung.
  • Im Gegensatz dazu berührt das erste Schleifrad 81, welches auf die Seite 207 der Fase 205 einwirkt, nur die Seite in dem Bereich am nächsten zur Schneidkante aufgrund des Neigungsunterschieds zwischen der Seite 207 (geneigt um einen Winkel α bezüglich der Ebene PG) und dem Schleifrad (geneigt durch einen Winkel β bezüglich dieser Ebene). Die Kontaktbedingungen zwischen den Seiten der Fase 205 und den beiden Schleifrädern sind in der Vergrößerung in 7 dargestellt, in welcher die beiden Schleifräder 81, 83 gestrichelt angegeben sind. Wie man aus 7 entnimmt, wird die Schneidkante 203 aufgrund des geringen Unterschiedes zwischen der Neigung der Seite 207 und dem Schleifrad 81 und aufgrund der beträchtlichen Eindringtiefe T der Oberflächenhärte-Behandlung, insgesamt in einer Stärke des Materials des Messers 19 produziert, das dieser Behandlung unterworfen wurde. Die Schneidkante 203 und die Abschnitte der Seiten der Fase unmittelbar neben dieser Schneidkante bleiben stets innerhalb der Dicke, die der Härtung nicht unterworfen worden ist, unabhängig vom Abnutzungsgrad des Messers. Daher wird die Schneidkante auf beiden Seiten gehärtet. Dank der symmetrischen Auslegung der Schleifräder 81, 83 hat es weiterhin einen symmetrischen Abschnitt bezüglich seiner Liegeebene PG mit den daraus folgenden Vorteilen in Bezug auf dynamische Belastungen des Messers.
  • Die beiden Schleifräder 81 und 83 haben besonders hervorzuhebende abrassive Eigenschaften. Tatsächlich, wie bereits erwähnt, dient das zweite Schleifrad 83 für die aktuelle Schärfoperation und besitzt folglich eine Korngröße, die für diesen Zweck geeignet ist. Andererseits besteht die Funktion des Schleifrades 81 darin, das Messer gegen die Belastung zu stützen, die von dem Schleifrad 83 ausgeübt wird, und alle Grate zu beseitigen, die längs der Schneidkante 203 durch das Schleifrad 83 erzeugt worden sind, obgleich dieses tatsächlich die Schärfoperation nicht tatsächlich ausführt, sondern lediglich die Fase poliert. Daher besitzt es ein viel feineres Korn als das Schleifrad 83 und wird die Oberflächenschicht der Seite 207, die der Härtebehandlung unterworfen worden ist, nicht abrasieren, mit Ausnahme eines vernachlässigbaren Ausmaßes und lediglich in der Nachbarschaft der Schneidkante, das heißt an der Spitze der Fase 205.
  • Typischerweise kann das Schleifrad 81 unter Bezugnahme auf die DIN-Norm und ISO-Norm 6146-1979 Diamantkörner oder Äquivalente dazu besitzen und ein extrem feines Korn haben, das heißt von 7 bis 46 (ISO-Norm) und vorzugsweise in der Nachbarschaft oder gleich dem Minimalwert 7, entsprechend einer Dimension des Siebes von 37 bis 44 Mikrometer. Das Schleifrad 83 kann andererseits mit der gleichen Art von abrassivem und feinem Korn entsprechend der DIN-Norm und der ISO-Norm 6106-1979 hergestellt werden, das ist 45 und 91 (ISO-Norm), entsprechend den Schirmmaschen mit Dimensionen zwischen 53 und 74 Mikrometern. Vorzugsweise beträgt die Korngröße dieses Schleifrades etwa 7-80 (ISO).
  • Mit dieser Anordnung ist die Abnutzung des Messers, die durch das Schärfen bewirkt wird, sehr begrenzt, so dass eine beträchtlich lange Lebensdauer des Messers erreicht wird, die wesentlich größer ist als die übliche Lebensdauer traditioneller Schleifräder (in Bezug auf die Anzahl der durchgeführten Schnitte) mit einer begrenzten Variation des gesamten Durchmessers des Messers von beispielsweise etwa 15 bis 20 mm für Messer mit Anfangsdurchmessern, die üblicherweise zwischen 500 und 600 mm liegen.
  • Zusätzlich zu den niedrigeren Kosten erweiterbarer Materialien hat dies weiterhin den Vorteil, die Notwendigkeit für Schleifräder zu eliminieren, sie mit einer Bewegung zu versehen, die sie graduell auf die Achse der Messer zu bewegt, um die Abnutzung wieder herzustellen, und die Position des Messers bezüglich der Drehachse der Einheit, die es trägt, einzustellen, da die Durchmesservariation, die sich aus der Abnutzung ergibt, durch einfache Bewegung gegen das Messer und weg von ihm erhalten werden kann, mit welcher die Schleifräder periodisch in die Betriebsposition bzw. Ruheposition gebracht werden.
  • 9 zeigt einen Längsschnitt von einem der Schleifräder 81 und von dem relativen axialen Stütz- und Rotations- und Schwenk-System. Das Schleifrad 83 ist befestigt und die Dreh- und Schwenkbewegung desselben werden in gleicher Weise gesteuert.
  • Das Schleifrad 81 ist auf eine Welle 85, die von Lagern 87 in einer Buchse 89 getragen wird, aufgekeilt. Die Buchse gleitet auf den Gleitlagern 91 innerhalb einer Tragbuchse 93, die integral mit dem Lager 73C verbunden ist. An dem gegenüber liegenden Ende in Bezug auf die Position des Schleifrades 81 ist die Welle 85 mit einer Hohlwelle 95 verbunden, die mit einem Kupplungssplint an der Motorwelle 99 eines pneumatischen oder äquivalenten Motors 101 angekuppelt ist.
  • Die Buchse 89 hat eine Spiralnut 103, die sich über einen spiraligen Bogen erstreckt, der extrem reduziert ist und bezüglich der Achse C-C der Welle 85 des Schleifrades 81 stark geneigt ist. Ein Rad 105 ist leerlaufend auf einer Spindel 106 befestigt, die von dem Lager 93 getragen wird, und welches in die Spiralnut 103 eingreift. Die Anordnung der Nut 103 und des Rades 105 kann umgekehrt sein, wobei die Nut integral mit der Lagerbuchse 93 und das Rad integral mit der Buchse 89 sind.
  • Mit dieser Anordnung bewirkt eine winkelmäßige Schwingung um die Achse C-C der Buchse 89 ihr axiales Gleiten längs der Achse C-C durch die Wirkung des Rades 105, welches auf einen Nocken im Inneren des Spiralkanals 103 einwirkt, der als eine desmodromische Nocke wirkt.
  • Die winkelmäßige Bewegung um die Achse C-C der Buchse 89 wird durch ein Paar Kolben-Zylinder-Betätigern 108A, 108B, die parallel zueinander liegen, beeinträchtigt, die insbesondere im Schnitt der 10 zu erkennen sind. Die Zylinder dieser Betätiger sind integral mit der Lagerbuchse 93, während die Kolbenstangen sich in die Buchse erstrecken und ihre Enden ruhen auf einer Fläche 110, die auf der Buchse 89 ausgebildet ist. Durch Ausdehnen eines der beiden Betätiger 108A, 108B und Zurückziehen des anderen wird eine Oszillation des Lagers 89 um die Achse C-C und folglich eine Axialbewegung der Buchse und des Schleifrades, das von ihr getragen wird, bewirkt.
  • Mit einer Anordnung dieser Art ist es möglich, hoch präzise den Druck zu steuern, der von jedem der beiden Schleifräder 81, 83 auf die jeweilige Seite des entsprechenden scheibenförmigen Messers 19A, 19B, 19C ausgeübt wird. Dies wird erreicht durch Steuern des unter Druck befindlichen Fluids im Inneren der Betätiger 108A, 108B. Auf diese Weise kann das Schärfen der Messer exakt gesteuert werden, was die Abnutzung beschränkt und gleichzeitig optimales Schärfen gewährleistet.
  • Selbstverständlich zeigt die Zeichnung lediglich ein nicht beschränkendes Beispiel der Erfindung, die in Formen und Anordnungen innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung, wie sie durch die Ansprüche definiert ist, variiert werden kann. Bezugzeichen in den beigefügten Ansprüchen sollen lediglich ihr Verständnis unter Bezugnahme auf die vorstehende Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen erleichtern und den Schutzbereich nicht beschränken.

Claims (34)

  1. Schärfeinheit zum Schärfen eines scheibenförmigen Schneidmessers (19), welches eine Abschrägung (205) und eine zusammenhängende, kreisförmige Schneidkante (203) aufweist, mit einem ersten Schleifrad (81) und einem zweiten Schleifrad (83), welche auf eine erste Seite (207) und auf eine zweite Seite (209) der Abschrägung (205) einwirken, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schleifrad (81) ein feineres Korn hat als das zweite Schleifrad (83); dass die Neigung des ersten Schleifrades derart ist, dass dann, wenn die Einheit im Betrieb ist, das erste Schleifrad gegen die erste Seite (207) des Messers mit einer geringfügig größeren Neigung als die Neigung der ersten Seite bezüglich einer Kantenebene (PG) der Schneidkante des Messers zugestellt ist, während die Neigung des zweiten Schleifrades (83) im Wesentlichen parallel sich zu der zweiten Seite (209) der Abschrägung befindet und das zweite Schleifrad derart angeordnet und ausgeführt ist, dass es die Schneidschräge des Messers schärft, während das erste Schleifrad derart angeordnet und ausgeführt ist, dass es eine Gegenkraft auf das Messer ausübt, um eine Biegung des Messers im Schärfbereich zu verhindern oder zu reduzieren und jeden Grad, der von dem zweiten Schneidrad von der Schneidkante erzeugt wird, zu eliminieren.
  2. Schärfeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Schleifrad mit einer Bewegungsmöglichkeit zur Bewegung auf das Messer zu und von ihm weg versehen sind, und zwar entsprechend einer Richtung, die im Wesentlichen parallel zu ihren Rotationsachsen weist.
  3. Schärfeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsmöglichkeit zum Bewegen des ersten und zweiten Schleifrades zum Messer hin derart gesteuert ist, dass das erste Schleifrad mit der ersten Seite des Messers in Kontakt kommt, ehe das zweite Schleifrad mit der zweiten Seite des Messers in Kontakt kommt, und sich aus dem Kontakt der ersten Seite des Messers entfernt, nachdem das zweite Schleifmesser sich aus dem Kontakt mit der zweiten Seite des Messers entfernt hat.
  4. Schärfeinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsmöglichkeit zur Bewegung der Schleifräder auf das Messer zu und von ihm weg derart gesteuert ist, dass das erste Schleifrad sich aus dem Kontakt mit der ersten Seite des Messers weg bewegt, nachdem das Messer wenigstens eine Umdrehung um seine Achse nach dem Wegbewegen des zweiten Schleifrades von der zweiten Seite ausgeführt hat.
  5. Schärfeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Schleifrad motorgetrieben sind.
  6. Schärfeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigungen des ersten oder des zweiten Schleifrades entgegengesetzt gleich bezüglich einer Kantenebene der Schneidkante des Messers sind, wobei die Kanteebene im Wesentlichen orthogonal zur Drehachse des Messers ist.
  7. Schärfeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schleifrad eine extrem feine Körnung von 7 bis 46 der ISO-Norm, vorzugsweise etwa 7, besitzt.
  8. Schärfeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Schärfrad eine feine Körnung zwischen 45 und 91 gemäß ISO-Norm, vorzugsweise zwischen 70 und 80, besitzt.
  9. Schneidmaschine zum Schneiden von Rollen aufgewickelten Bahnmaterials mit wenigstens einem scheibenförmigen Messer (19), das um eine Drehachse (B-B) rotiert und eine Schneidabschrägung (205) und eine zusammenhängende Schneidkante (203) besitzt, die durch eine erste Seite (207) und durch eine zweite Seite (209) definiert ist, wobei die erste Seite eine größere radiale Ausdehnung hat als die zweite Seite, und wenigstens die erste Seite eine Oberflächenhärtbehandlung besitzt; mit wenigstens einer Schärfeinheit (80) für das Messer mit wenigstens einem ersten Schleifrad (81), welches auf die erste Seite (207) einwirkt, und einem zweiten Schleifrad (83), das auf die zweite Seite (209) einwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Schärfeinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 hergestellt ist.
  10. Schneidmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung des ersten Schleifrades (81) bezüglich der ersten Seite (207) der Abschrägung und die Dicke (T) der Härtebehandlung es der Schneidkante (203) des Messers erlauben, innerhalb der Dicke zu bleiben, die der Härtebehandlung unterworfen worden ist.
  11. Schneidmaschine nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Schleifrad mit einer Bewegungsmöglichkeit ausgerüstet ist, um sie auf das Messer zu und von dem Messer weg entsprechend einer Richtung zu bewegen, die sich im Wesentlichen parallel zu ihren jeweiligen Rotationsachsen erstreckt, wobei die Bewegung auch die Abnutzung auf dem Messer durch aufeinander folgende Schärfvorgänge beseitigt.
  12. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigungen des ersten und des zweiten Schleifrades entgegengesetzt parallel bezüglich einer Kantenebene (PG) der Schneidkante (203) des Messers (19) sind, wobei die Ebene im Wesentlichen orthogonal zur Drehachse (B-B) des Messers sich erstreckt, und dass die Neigungen der beiden Seiten (207, 209) der Abschrägung (205) des Messers bezüglich der Kantenebene (PG) der Schneidkante des Messers unterschiedlich sind, wobei die erste Seite (207) bezüglich der Kantenebene eine kleinere Neigung als die zweite Seite (209) hat
  13. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Seite (207) sich im Wesentlichen parallel zur Kantenebene (PG) der Schneidkante des Messers erstreckt.
  14. Schneidmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungsunterschied zwischen der ersten und der zweiten Seite wenigstens 1 Grad beträgt und vorzugsweise zwischen etwa 1,5 Grad und etwa 2,5 Grad beträgt.
  15. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Härtebehandlung der ersten Seite gleich oder größer als 30 Mikrometer und vorzugsweise gleich oder größer als 80 Mikrometer ist, und zwar weiter bevorzugt gleich oder größer als 90 Mikrometer und noch weiter bevorzugt gleich oder größer als 100 Mikrometer ist.
  16. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die erste Seite des Messers eine Oberflächenhärte hat, die größer als 70 HRC und vorzugsweise gleich oder größer als etwa 72 HRC ist.
  17. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer aus Legierungsstahl besteht.
  18. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die erste Seite eine Oberflächenbehandlung aufweist, die durch Penetration von Molekülen oder Atomen in die Struktur des Basismaterials zur Bildung des Messers erhalten worden ist.
  19. Schneidmaschine nach Anspruch 18, in welcher die Oberflächenbehandlung eine gesteuerte Nitrit-Behandlung ist.
  20. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die erste Seite eine Oberflächenbehandlung erhalten hat, die aus einer Ablagerung eines Materials besteht, das härter ist als das Basismaterial, das das Messer bildet.
  21. Schneidmaschine wenigstens nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer aus Chromstahl mit einem Gehalt an Molybdän besteht.
  22. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung der ersten Seite gleich oder kleiner als 9 Grad, vorzugsweise etwa gleich 8 Grad, bezüglich der Kantenebene (PG) ist.
  23. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (19) einen von zwei Ebenen (201A, 201B) begrenzten Korpus hat, die im Wesentlichen parallel zueinander und im Wesentlichen sich orthogonal zur Rotationsachse (B-B) des Messers erstrecken.
  24. Verfahren zum Schärfen eines scheibenförmigen Messers (19), um Rollen aus Bahnmaterial zu schneiden, welches um eine Rotationsachse (B-B) dreht und eine Schneidabschrägung (205) aufweist sowie eine zusammenhängende Schneidkante (203) besitzt, die von einer ersten Seite (207) und einer zweiten Seite (209) definiert ist, wobei die erste Seite in radiale Richtung eine größere Ausdehnung hat als die zweite Seite und wobei wenigstens die erste Seite eine Oberflächenhärtbehandlung erfahren hat, und wobei ein erstes Schleifrad (82) auf die erste Seite und ein zweites Schleifrad (83) auf die zweite Seite einwirken, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schleifrad (81) eine feinere Körnung hat als das zweite Schleifrad (83); dass das erste Schleifrad (81) gegen die erste Seite (207) des Messers mit einer geringfügig größeren Neigung als die Neigung der ersten Seite bezüglich einer Kantenebene (PG) der Schneidkante des Messers zugestellt ist, dass das zweite Schleifrad (83) gegen die zweite Seite des Messers mit einer Neigung zugestellt ist, die im Wesentlichen der Neigung der zweiten Seite bezüglich der Kantenebene entspricht; und dass das zweite Schleifrad die Schleifabschrägung schärft, während das erste Schleifrad eine Reaktionskraft auf das Messer ausübt, um ein Biegen des Messers im Schärfbereich zu verhindern oder zu reduzieren und um Grate zu eliminieren, die durch das zweite Schleifrad von der Schneidkante erzeugt werden.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass ein Messer benutzt wird, dessen Oberflächenhärtebehandlung eine Dicke von wenigstens 30 Mikrometern und vorzugsweise gleich oder größer als 80 Mikrometer und weiter bevorzugt gleich oder größer als 90 Mikrometer und noch weiter bevorzugt gleich oder größer als 100 Mikrometer aufweist.
  26. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung des ersten Schleifrades (81) bezüglich der ersten Seite (207) der Abschrägung und die Stärke der Härtebehandlung so gewählt sind, dass die Schneidkante (203) des Messers (19) innerhalb des Dickenbereiches durch die Härtebehandlung verbleibt.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Schleifrad motorisiert sind.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schleifrad und das zweite Schleifrad gegen das Messer mit einer Bewegung bewegt werden, die im Wesentlichen parallel zu den jeweiligen Rotationsachsen sich erstreckt, wobei die Bewegung auch die Abnutzung des Messers beseitigt, die durch aufeinanderfolgende Schärfungen erzeugt worden ist.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schleifrad mit der ersten Seite des Messers in Kontakt kommt, ehe das zweite Schleifrad mit der zweiten Seite (209) des Messers in Kontakt kommt, und dass das erste Schleifrad sich aus dem Kontakt mit der ersten Seite des Messers heraus bewegt, nachdem das zweite Schleifrad sich aus dem Kontakt mit der zweiten Seite des Messers weg bewegt hat.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsmöglichkeit, die Schleifräder auf das Messer zu und von ihm weg zu bewegen derart gesteuert ist, dass das erste Schleifrad sich aus dem Kontakt mit der ersten Seite des Messers heraus bewegt, nachdem das Messer wenigstens eine Umdrehung um seine Achse nach der Wegbewegung des zweiten Schleifrades von der zweiten Seite ausgeführt hat.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigungen des ersten und des zweiten Schleifrades (83) entgegengesetzt gleich bezüglich einer Kantenebene der Schneidkante (203) des Messers (19) und im Wesentlichen orthogonal zur Rotationsachse (B-B) des Messers sind und dass die Neigungen der beiden Seiten (207, 209) der Abschrägung (205) des Messers bezüglich der Kantenebene (PG) der Schneidkante des Messers unterschiedlich sind, wobei die erste Seite bezüglich der Kantenebene weniger geneigt ist als die zweite Seite und dass die Schleifräder eine symmetrische Schleifkante bezüglich der Kantenebene der Schneidkante erfolgen.
  32. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungsunterschied zwischen der ersten und der zweiten Seite wenigstens 1 Grad und vorzugsweise zwischen etwa 1,5 und etwa 2,5 Grad beträgt.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Schleifrad mit einer extrem feinen Körnung von 7 bis 46 ISO-Norm, vorzugsweise etwa 7, benutzt wird.
  34. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Schleifrad mit einer feinen Körnung von 45 bis 91 gemäß ISO-Norm und vorzugsweise von 70 bis 80 benutzt wird.
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