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Die
Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl,
mit einem flachen flexiblen Substrat, das eine Induktanz und einen
Kondensator aufweist, die eine Resonanzschaltung bilden, wobei die
Kontakte des Kondensators durch eine Schicht aus dielektrischem
Material getrennt sind, von der mindestens eine Zone dazu vorgesehen
ist, durch eine Deaktivierung der Vorrichtung die Herstellung eines
Kurzschlusses zwischen den Kontakten zuzulassen.
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Eine
Sicherheitsvorrichtung dieses Typs ist oft in Form eines z.B. quadratischen
oder rechteckigen Etiketts ausgebildet, das eine geringe Dicke in der
Größenordnung
einiger Zehntel-Millimeter hat. Diese flexible Sicherheitsvorrichtung
ist dazu vorgesehen, unsichtbar in Produkten oder Gegenständen platziert
zu werden, die in einem Geschäft
verkauft werden sollen; vgl. z.B. die Veröffentlichung
EP 0 762 353 .
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Derartige
Sicherheitsvorrichtungen werden insbesondere zum Diebstahlschutz
von Schuhen verwendet und zwischen zwei Schichten der Sohle eingeführt.
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Wenn
die Sicherheitsvorrichtung nicht deaktiviert worden ist, befindet
sich die durch den Kondensator und die Induktivität gebildete
Resonanzschaltung im funktionsbereiten Zustand. Beim Durchtritt
eines mit der Vorrichtung versehenen Gegenstands durch das Betätigungsfeld
einer Detektionsvorrichtung wird ein Alarm ausgelöst.
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Wenn
die Sicherheitsvorrichtung hingegen deaktiviert worden ist, z.B.
zu dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt bezahlt wird, kann der Kunde
die aktive Zone der Detektionsvorrichtungen passieren, ohne die
Auslösung
des Alarms zu verursachen.
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Die
Deaktivierung der Sicherheitsvorrichtung wird generell dadurch erzielt,
dass die Sicherheitsvorrichtung einer gepulsten Strahlung ausgesetzt wird,
die in der einen oder den mehreren Zonen der dielektrischen Schicht,
die zu diesem Effekt vorgesehen ist bzw. sind, die Entstehung eines
Kurzschlusses zwischen den Kontakten des Kondensators dahingehend
bewirkt, dass die Resonanzschaltung nicht mehr betriebsbereit ist.
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Es
hat sich jedoch herausgestellt, dass eine derartige Deaktivierung
keine ausreichende Zuverlässigkeit
bietet. Insbesondere bei Schuhen besteht die Möglichkeit, dass der Kurzschluss,
der durch die elektrische Verbindung zwischen den Kontakten des Kondensators
herbeigeführt
wurde, aufgrund eines Brechens dieser elektrischen Verbindung beseitigt wird,
wenn der Kunde in den Schuhen geht. Die Zone der Sohle, in der die
Sicherheitsvorrichtung angeordnet ist, ist tatsächlich wiederholten Flexionsbewegungen
ausgesetzt, die das Brechen der elektrischen Verbindung verursachen
können.
Im Fall eines derartigen Brechens löst der Kunde, der die von ihm
getragenen Schuhe ordnungsgemäß gekauft
hat, einen Alarm aus, wenn er ein Geschäft betritt, das mit einer Detektionsvorrichtung
gegen Ladendiebstahl ausgestattet ist. Eine derartige unangebrachte
Alarmauslösung
ist eine Quelle ungerechtfertigter Belästigungen des Kunden und sollte
vermieden werden.
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Das
Beispiel wurde im Zusammenhang mit Schuhen aufgeführt, jedoch
versteht sich, dass es sich auch um andere Gegenstände oder
Produkte handeln kann, die mit den Etiketten der hier relevanten
Art versehen sein können.
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Es
ist somit in erster Linie Aufgabe der Erfindung, eine Sicherheitsvorrichtung
gegen Ladendiebstahl zu schaffen, bei der die oben beschriebenen Nachteile
nicht oder nur in einem geringeren Maß vorhanden sind und mit der
eine zuverlässige
Deaktivierung der Vorrichtung bewirkt werden kann, wobei Vorrichtung
dennoch einfach und kostengünstig bleibt.
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Gemäß der Erfindung
ist eine vom Etikett-Typ ausgebildete Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl
der vorstehend beschriebenen Art dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
auf einer Seite des Substrats ein verfestigter Teil vorgesehen ist,
dessen Kontur die für
die Deaktivierung vorgesehene Zone bzw. die Zonen umgibt.
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Es
kann jeder Seite des Substrats ein verfestigter Teil vorgesehen
sein, wobei die Kontur jedes verfestigten Teils die für die Deaktivierung
vorgesehene Zone bzw. die Zonen umgibt.
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Die
Festigkeit des verfestigten Teils ist derart vorgesehen, dass die
wiederholten Flexionsbewegungen des elastischen Substrats in der
Zone oder den Zonen, in der bzw. denen die Kurzschlüsse erfolgt
sind oder erfolgen werden, verhindert oder begrenzt werden. Somit
sind die elektrischen Kurzschluss-Verbindungen gegen Brechen geschützt.
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Der
verfestigte Teil kann durch einen Bereich des Substrats gebildet
sein, der selber einer Verfestigungsbehandlung unterzogen worden
ist oder eine spezielle Zusammensetzung aufweist, die ihm eine größere Festigkeit
verleiht, oder er kann durch ein Verfestigungselement gebildet sein,
das auf das Substrat aufgebracht und an diesem festgelegt ist.
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Das
genannte Verfestigungselement kann durch Harz oder Verbundharz ausgebildet
sein, das durch Kälte
oder mittels UV-Bestrahlung gehärtet
ist.
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Das
Verfestigungselement kann auch eine Scheibe oder eine starre Platte
aufweisen, z.B. aus Metall oder einem isolierenden Material, insbesondere
aus Hartplastikmaterial. Die Platte kann flach oder gewölbt sein
und bei Bedarf in der Mitte perforiert sein. Die Scheibe oder die
Platte kann an ihrem Rand schart ausgebildet sein.
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Vorzugsweise
ist an jeder Seite des flachen Elements ein Verfestigungselement
befestigt, und zwar beiderseits an der Zone oder den Zonen, die
zur Deaktivierung vorgesehen ist bzw. sind.
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Vorzugsweise
hat das Etikett eine eiförmige Kontur,
bei der ein Ende schmaler ist als das andere, und die Kondensatorplatten
sind zu dem schmaleren Ende hin vorgesehen. Ein derartiges Etikett
kann an der Spitze der Sohle eines Schuhs vor der beim Gehen entstehenden
natürlichen
Biegezone eingeführt werden;
das Etikett ist in geringem Maß anfällig gegenüber Flexion,
und das Risiko einer unerwünschten
Deaktivierung wird noch stärker
reduziert. Die Detektion und die Unterbringung im Schuh sind optimiert,
und zwischen dem Rand des Etiketts und dem Rand des Schuhs wird
ein vorzugsweise mindestens 2 cm betragender Schutzabstand für die gegenseitige
Klebung zwischen Brandsohle und Sohle eingehalten.
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Die
Erfindung umfasst neben den oben angeführten Anordnungen eine gewisse
Anzahl weiterer Anordnungen, die im Folgenden anhand detailliert beschriebener
Ausführungsbeispiele
im Zusammenhang mit den beigefügten
Zeichnungen deutlicher erläutert
werden, jedoch in keiner Weise einschränkenden Charakter haben.
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In
den Zeichnungen ist Folgendes gezeigt:
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1 zeigt
eine teilweise aufgebrochene schematische Ansicht eines Schuhs,
dessen Sohle mit einer Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl
versehen ist;
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2 zeigt
in vergrößertem Maßstab eine Draufsicht
auf die Sicherheitsvorrichtung gemäß der Erfindung;
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3 zeigt
eine entlang der Linie III-III von 2 angesetzte,
vertikal geschnittene schematische Teilansicht in vergrößertem Maßstab, in
der die zur Deaktivierung vorgesehene Zone der Vorrichtung vor dem
Durchstanzen gezeigt ist;
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4 zeigt
in ähnlicher
Darstellung wie in 3 die Zone nach dem Eindrücken;
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5 und 6 zeigen
schematische Schnittansichten von Ausführungsvarianten;
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7 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsvariante
des Etiketts;
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8 zeigt
eine von unten betrachtete Teilansicht der Anordnung gemäß 7;
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9 zeigt
eine entlang der Linie IX-IX von 7 angesetzte,
geschnittene schematische Teilansicht in vergrößertem Maßstab; und
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10 zeigt
eine in vergrößertem Maßstab dargestellte
perspektivische Ansicht einer Schuhsohle während des Einsetzens des Etiketts
gemäß 7 in
die Sohle.
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In 1 ist
ein Schuh C gezeigt, der mit einer Sicherheitsvorrichtung D gegen
Ladendiebstahl ausgestattet ist. Die in Form eines Etiketts ausgebildete
Vorrichtung D wird zwischen zwei Schichten der Sohle 5 des
Schuhs eingeführt
und angeklebt. Die Vorrichtung D hat eine geringe Dicke von einigen Zehntel-Millimetern
dahingehend, dass ihr Vorhandensein in der Sohle nicht störend und
nicht wahrnehmbar ist.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass auch andere Produkte als Schuhe in
der gleichen Weise ausgestattet werden können, z.B. Bücher oder
Bekleidungsgegenstände.
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Gemäß 2 weist
die Vorrichtung D ein flexibles flaches Substrat 1 auf,
das z.B. rechteckig ist und einen Rand mit einer Bemessung von einigen Zentimetern
hat, insbesondere in der Größenordnung
von 5 cm. Das Substrat weist vorteilhafterweise einen flexiblen
mehrschichtigen Film aus Plastik- und Aluminiummaterial auf. Die
Vorrichtung D weist eine Induktanz 2 auf, die durch flache
leitende Segmente aus Aluminium gebildet ist, die in ihrer Anordnung den
quadratischen oder rechteckigen Konturen folgen und die zwischen
zwei Schichten aus Plastikmaterial parallel zu den Rändern des
Etiketts verlaufen. Die Vorrichtung D weist ferner einen Kondensator 3 mit
flachen Kontakten 3a, 3b auf, die durch Aluminium
aufweisende Metalloberflächen
oder metallisierte Oberflächen
gebildet sind und die auf beiden Seiten eines Blatts 4 aus
isolierendem Plastikmaterial vorgesehen sind, das eine dielektrische
Schicht bildet. Bei dem Beispiel gemäß 2 sind die
Kontakte 3a, 3b durch quadratische Oberflächen gebildet,
die von den Leitern der Induktanz 2 umgeben sind, welche – wie in 2 schematisch
angedeutet – parallel
mit den Kontakten 3a, 3b des Kondensators verbunden ist.
Die Kontakte 3a, 3b sind von einem anhaftenden Blatt 4a, 4b aus
Plastikmaterial bedeckt.
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In
der dielektrischen Schicht 4 ist mindestens eine Zone A
vorgesehen, welche die Bildung eines Kurzschlusses zwischen den
Kontakten 3a, 3b ermöglicht, wenn die Vorrichtung
D der Ausgabe eines Hochfrequenzimpulses ausgesetzt wird, welcher
von einer Deaktivierungsvorrichtung erzeugt wird. Bei dem Beispiel
gemäß 2 ist
die Zone A in der Mitte der Kontakte 3a, 3b angeordnet
und entspricht einem Loch 5 (4) in der
Schicht 4. Dieses Loch wird bei einem Durchstanzen der
Kontakte 3a, 3b des Kondensators gebildet, das
vorgenommen wird, um die Kontakte in der in 4 gezeigten
Weise in mechanischen Kontakt zu bringen, ohne jedoch einen elektrischen
Kontakt herzustellen, wobei dies aufgrund der isolierenden Schicht
verhindert wird, welche durch die an der Oberfläche der Kontakte angeordnete
Aluminiumoxidschicht gebildet ist. Gegebenenfalls kann in einem
Teil der Zone A ein schmelzbares Material vorgesehen sein, ohne
sich in Kontakt mit den beiden Kontakten zu befinden.
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Wenn
die Vorrichtung D der Deaktivierungsvorrichtung ausgesetzt wird,
bewirkt dies eine Erwärmung
und eine Desoxydation in der Zone A; die Kontakte 3a, 3b werden
miteinander verschweißt,
wobei ein elektrischer Mikrokontakt hergestellt wird und sich ein
Kurzschluss zwischen ihnen bildet. In 3 ist die
Deaktivierungsvorrichtung schematisch als auf den Kontakten abzweigende
elektrische Schaltung E gezeigt; die Schaltung E weist einen Unterbrecher auf,
dessen Schließung
die Aktivierung des gepulsten Ausgabesignals bewirkt, das die Mikroverschweißung der
Kontakte 3a, 3b und den Kurzschluss bewirkt.
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Gemäß der Erfindung
weist mindestens eine Fläche
des Substrats 1 eine verfestigte Zone B auf, deren Kontur
Bc die zur Deaktivierung vorgesehene Zone A umgibt. Vorzugsweise
ist auf jeder Seite des flachen Elements 1 ein derartiger
Verfestigungsbereich B derart vorgesehen, dass er die Zone A umgibt.
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Der
verfestigte Teil B bildet eine verfestigte Schutzvorrichtung, die
dazu vorgesehen ist, in dem die Zone A umgebenden Bereich eine hinreichende mechanische
Festigkeit aufrechtzuerhalten, um Flexionen dieser Zone zu vermeiden,
die dazu tendieren, nach der Deaktivierung ein Brechen der elektrischen
Verbindung zu verursachen.
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Der
Teil B kann durch einen Bereich des Substrats selbst gebildet sein,
der einer Verfestigungsbehandlung unterzogen worden ist oder eine spezielle
Zusammensetzung aufweist, die ihm eine größere Festigkeit verleiht, oder
er kann durch ein Verfestigungselement R gebildet sein, das auf
das Substrat aufgebracht und an diesem festgelegt ist.
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Die
Festlegung des Verfestigungselements R auf dem Element 1 wird
generell durch eine derartige Klebung realisiert, dass der im Inneren
der Kontur des Verfestigungselements R gelegene Bereich des Substrats 1 keinerlei
Zugbelastung erfährt,
wenn die Vorrichtung D Flexionen ausgesetzt ist.
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Das
Verfestigungselement R kann durch Harz oder Verbundharz ausgebildet
sein, das durch Kälte
oder mittels UV-Bestrahlung gehärtet
ist.
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Zu
den weiteren Beispielen von Materialien, die hinreichende Härte zur
Bildung des Elements R haben, zählen
Metallmaterialien, Hartplastikmaterialien, Kohlenstoff und Keramik-
und Verbundmaterialien. Das Element R hat eine geringe Dicke in
der Größenordnung
von einigen Zehntel-Millimetern, z.B. 5/10 Millimeter.
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Das
Verfestigungselement R kann in Form einer Scheibe oder einer Metallplatte
oder isolierenden Platte ausgebildet sein, die flach oder gewölbt ist und/oder
an ihrem Umfang geschärft
ist.
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Bei
dem Beispiel gemäß 2 weist
das Element R eine starre Scheibe 6 auf, die mittig in
der Zone A angeordnet ist. Die Innenkontur 6a der Scheibe
umgibt die Zone A. Es ist somit ersichtlich, dass der die Zone A
enthaltende Bereich der Schicht 4 mittels der Scheibe 6 gehalten
ist und keinen Flexionsbewegungen ausgesetzt ist.
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Der
Innendurchmesser und der Außendurchmesser
der Scheibe 6 sind derart gewählt, dass in der Zone A eine
hinreichende mechanische Festigkeit gewährleistet ist. Bei dem nicht
beschränkenden Beispiel
gemäß 2 liegt
der Innendurchmesser der Scheibe im Bereich von 1 cm und der Außendurchmesser
im Bereich von 2 cm.
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Das
Element R kann ferner gemäß 5 durch
eine flache Platte 7 gebildet sein. Gemäß dieser Variante sind in der
Schicht 4 zwei Zonen A zur Erzeugung eines Kurzschlusses
vorgesehen. Die Kontur der Platte 7 kann polygonal, insbesondere viereckig,
oder kreisförmig
sein.
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6 zeigt
eine weitere Ausführungsvariante,
bei der die starre Schutzplatte 8 gewölbt ist, und zwar nach außen hin
konvex ist. Die Kontur der Platte 8 umgibt die Zone A und
ist durch Verklebung an dem Element 1 festgelegt. Der von
dem Substrat 1 entfernte gewölbte Teil gibt der Platte 8 eine
gute Festigkeit. Bei dem Beispiel gemäß 6 ist eine
einzige Platte 8 auf einer Seite des Elements 1 vorgesehen. Selbstverständlich wäre es auch
möglich,
zwei gewölbte
Platten vorzusehen, wobei auf jeder Fläche jeweils eine Platte angeordnet
würde.
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Die 7 bis 10 betreffen
eine weitere Ausführungsform
der Vorrichtung, die in Form eines Etiketts Da vorgesehen ist. Diese
Variante ist mit besonderem Vorteil zur Einführung in die Sohle eines Schuhs
verwendbar. Das Etikett Da hat eine eiförmige Kontur, bei der ein Ende 9 schmaler
ist als das andere Ende 10. Die Platten 3a und 3b des
Kondensators sind an dem schmaleren Ende 9 vorgesehen.
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Gemäß 7 weist
die Induktanz 2 einen Wickel aus schmalen leitenden Bändern auf,
die parallel zur Kontur des Substrats 1 verlaufen. Die
in Form eines Kreissegments ausgebildete Platte 3a des
Kondensators, die auf einer Seite des Substrats angeordnet ist,
ist mit dem äußeren Band 2a der
Induktanz verbunden. Das innere Band 2b ist elektrisch mit
einer metallisierten, z.B. rechteckigen Fläche 3a1 verbunden.
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Die
andere Seite des Substrats 1 weist vorne ein die Platte 3b des
Kondensators bildendes Kreissegment auf, das im Wesentlichen entlang
der Längsachse
des Substrats 1 mittels eines leitenden Bandes 11 elektrisch
mit einer metallisierten Fläche 3b1 verbunden
ist, die senkrecht zu der Fläche 3a1 verläuft. Die
Fläche 3b1 ist über ein
in dem Blatt 4 ausgebildetes Loch 12 hinweg elektrisch
mit der Fläche 3a1 verbunden.
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Das
durch eine Scheibe 7 gebildete Verfestigungselement R ist
in Anlage an den metallisierten Flächen 3a, 3b angeordnet.
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Dieses
eiförmig
ausgebildete Etikett Da kann auf die in 10 gezeigte
Weise in den Vorderbereich der Sohle des Schuhs eingeführt werden,
wobei dennoch nach außen
hin ein Randbereich 13 mit einer Länge L von mindestens 2 cm für die gegenseitige
Verklebung der Befestigungs-Brandsohle 14 und der Sohle
S belassen wird. Die der Deaktivierung ausgesetzte Zone ist auf
den Platten 3a, 3b des Kondensators angeordnet.
Diese Zone findet sich in der Spitze des Schuhs vor der natürlichen
Biegezone der Sohle beim Laufen. Daraus resultiert, dass die bei der
Deaktivierung intervenierenden Elemente bei der Flexion in geringerem
Maß beansprucht
werden und das Risiko einer Deaktivierung reduziert wird.
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Das
eiförmig
ausgebildete Etikett Da optimiert die Detektion und das Einfügen in den
Schuh.
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Die
gemäß der Erfindung
vorgesehene Sicherheitsvorrichtung mit Verfestigungselement R ermöglicht das
Herbeiführen
einer sicheren und dauerhaften Neutralisierung der Diebstahlschutzvorrichtung,
indem ein Brechen des bei der Deaktivierung zwischen den Kontakten 3a, 3b des
Kondensators gebildeten Kurzschlusses verhindert wird. Der oder die
elektrischen Kontakte(e) zur Bildung des Kurzschlusses sind mittels
des Verfestigungselements R gegen Reibung und Bewegung geschützt, wodurch jedes
Risiko einer durch Brechen der elektrischen Verbindung verursachten
Reaktivierung vermieden wird, insbesondere wenn die Vorrichtung
D in einer Schuhsole verwendet wird.
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Das
Verfestigungselement R gewährleistet ferner
einen Schutz des Kondensators vor möglicher Veränderung durch chemische Produkte.