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DE60304735T2 - Sicherheitsetikett gegen ladendiebstahl - Google Patents

Sicherheitsetikett gegen ladendiebstahl Download PDF

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DE60304735T2 DE60304735T DE60304735T DE60304735T2 DE 60304735 T2 DE60304735 T2 DE 60304735T2 DE 60304735 T DE60304735 T DE 60304735T DE 60304735 T DE60304735 T DE 60304735T DE 60304735 T2 DE60304735 T2 DE 60304735T2
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl, mit einem flachen flexiblen Substrat, das eine Induktanz und einen Kondensator aufweist, die eine Resonanzschaltung bilden, wobei die Kontakte des Kondensators durch eine Schicht aus dielektrischem Material getrennt sind, von der mindestens eine Zone dazu vorgesehen ist, durch eine Deaktivierung der Vorrichtung die Herstellung eines Kurzschlusses zwischen den Kontakten zuzulassen.
  • Eine Sicherheitsvorrichtung dieses Typs ist oft in Form eines z.B. quadratischen oder rechteckigen Etiketts ausgebildet, das eine geringe Dicke in der Größenordnung einiger Zehntel-Millimeter hat. Diese flexible Sicherheitsvorrichtung ist dazu vorgesehen, unsichtbar in Produkten oder Gegenständen platziert zu werden, die in einem Geschäft verkauft werden sollen; vgl. z.B. die Veröffentlichung EP 0 762 353 .
  • Derartige Sicherheitsvorrichtungen werden insbesondere zum Diebstahlschutz von Schuhen verwendet und zwischen zwei Schichten der Sohle eingeführt.
  • Wenn die Sicherheitsvorrichtung nicht deaktiviert worden ist, befindet sich die durch den Kondensator und die Induktivität gebildete Resonanzschaltung im funktionsbereiten Zustand. Beim Durchtritt eines mit der Vorrichtung versehenen Gegenstands durch das Betätigungsfeld einer Detektionsvorrichtung wird ein Alarm ausgelöst.
  • Wenn die Sicherheitsvorrichtung hingegen deaktiviert worden ist, z.B. zu dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt bezahlt wird, kann der Kunde die aktive Zone der Detektionsvorrichtungen passieren, ohne die Auslösung des Alarms zu verursachen.
  • Die Deaktivierung der Sicherheitsvorrichtung wird generell dadurch erzielt, dass die Sicherheitsvorrichtung einer gepulsten Strahlung ausgesetzt wird, die in der einen oder den mehreren Zonen der dielektrischen Schicht, die zu diesem Effekt vorgesehen ist bzw. sind, die Entstehung eines Kurzschlusses zwischen den Kontakten des Kondensators dahingehend bewirkt, dass die Resonanzschaltung nicht mehr betriebsbereit ist.
  • Es hat sich jedoch herausgestellt, dass eine derartige Deaktivierung keine ausreichende Zuverlässigkeit bietet. Insbesondere bei Schuhen besteht die Möglichkeit, dass der Kurzschluss, der durch die elektrische Verbindung zwischen den Kontakten des Kondensators herbeigeführt wurde, aufgrund eines Brechens dieser elektrischen Verbindung beseitigt wird, wenn der Kunde in den Schuhen geht. Die Zone der Sohle, in der die Sicherheitsvorrichtung angeordnet ist, ist tatsächlich wiederholten Flexionsbewegungen ausgesetzt, die das Brechen der elektrischen Verbindung verursachen können. Im Fall eines derartigen Brechens löst der Kunde, der die von ihm getragenen Schuhe ordnungsgemäß gekauft hat, einen Alarm aus, wenn er ein Geschäft betritt, das mit einer Detektionsvorrichtung gegen Ladendiebstahl ausgestattet ist. Eine derartige unangebrachte Alarmauslösung ist eine Quelle ungerechtfertigter Belästigungen des Kunden und sollte vermieden werden.
  • Das Beispiel wurde im Zusammenhang mit Schuhen aufgeführt, jedoch versteht sich, dass es sich auch um andere Gegenstände oder Produkte handeln kann, die mit den Etiketten der hier relevanten Art versehen sein können.
  • Es ist somit in erster Linie Aufgabe der Erfindung, eine Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl zu schaffen, bei der die oben beschriebenen Nachteile nicht oder nur in einem geringeren Maß vorhanden sind und mit der eine zuverlässige Deaktivierung der Vorrichtung bewirkt werden kann, wobei Vorrichtung dennoch einfach und kostengünstig bleibt.
  • Gemäß der Erfindung ist eine vom Etikett-Typ ausgebildete Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl der vorstehend beschriebenen Art dadurch gekennzeichnet, dass mindestens auf einer Seite des Substrats ein verfestigter Teil vorgesehen ist, dessen Kontur die für die Deaktivierung vorgesehene Zone bzw. die Zonen umgibt.
  • Es kann jeder Seite des Substrats ein verfestigter Teil vorgesehen sein, wobei die Kontur jedes verfestigten Teils die für die Deaktivierung vorgesehene Zone bzw. die Zonen umgibt.
  • Die Festigkeit des verfestigten Teils ist derart vorgesehen, dass die wiederholten Flexionsbewegungen des elastischen Substrats in der Zone oder den Zonen, in der bzw. denen die Kurzschlüsse erfolgt sind oder erfolgen werden, verhindert oder begrenzt werden. Somit sind die elektrischen Kurzschluss-Verbindungen gegen Brechen geschützt.
  • Der verfestigte Teil kann durch einen Bereich des Substrats gebildet sein, der selber einer Verfestigungsbehandlung unterzogen worden ist oder eine spezielle Zusammensetzung aufweist, die ihm eine größere Festigkeit verleiht, oder er kann durch ein Verfestigungselement gebildet sein, das auf das Substrat aufgebracht und an diesem festgelegt ist.
  • Das genannte Verfestigungselement kann durch Harz oder Verbundharz ausgebildet sein, das durch Kälte oder mittels UV-Bestrahlung gehärtet ist.
  • Das Verfestigungselement kann auch eine Scheibe oder eine starre Platte aufweisen, z.B. aus Metall oder einem isolierenden Material, insbesondere aus Hartplastikmaterial. Die Platte kann flach oder gewölbt sein und bei Bedarf in der Mitte perforiert sein. Die Scheibe oder die Platte kann an ihrem Rand schart ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise ist an jeder Seite des flachen Elements ein Verfestigungselement befestigt, und zwar beiderseits an der Zone oder den Zonen, die zur Deaktivierung vorgesehen ist bzw. sind.
  • Vorzugsweise hat das Etikett eine eiförmige Kontur, bei der ein Ende schmaler ist als das andere, und die Kondensatorplatten sind zu dem schmaleren Ende hin vorgesehen. Ein derartiges Etikett kann an der Spitze der Sohle eines Schuhs vor der beim Gehen entstehenden natürlichen Biegezone eingeführt werden; das Etikett ist in geringem Maß anfällig gegenüber Flexion, und das Risiko einer unerwünschten Deaktivierung wird noch stärker reduziert. Die Detektion und die Unterbringung im Schuh sind optimiert, und zwischen dem Rand des Etiketts und dem Rand des Schuhs wird ein vorzugsweise mindestens 2 cm betragender Schutzabstand für die gegenseitige Klebung zwischen Brandsohle und Sohle eingehalten.
  • Die Erfindung umfasst neben den oben angeführten Anordnungen eine gewisse Anzahl weiterer Anordnungen, die im Folgenden anhand detailliert beschriebener Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen deutlicher erläutert werden, jedoch in keiner Weise einschränkenden Charakter haben.
  • In den Zeichnungen ist Folgendes gezeigt:
  • 1 zeigt eine teilweise aufgebrochene schematische Ansicht eines Schuhs, dessen Sohle mit einer Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl versehen ist;
  • 2 zeigt in vergrößertem Maßstab eine Draufsicht auf die Sicherheitsvorrichtung gemäß der Erfindung;
  • 3 zeigt eine entlang der Linie III-III von 2 angesetzte, vertikal geschnittene schematische Teilansicht in vergrößertem Maßstab, in der die zur Deaktivierung vorgesehene Zone der Vorrichtung vor dem Durchstanzen gezeigt ist;
  • 4 zeigt in ähnlicher Darstellung wie in 3 die Zone nach dem Eindrücken;
  • 5 und 6 zeigen schematische Schnittansichten von Ausführungsvarianten;
  • 7 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsvariante des Etiketts;
  • 8 zeigt eine von unten betrachtete Teilansicht der Anordnung gemäß 7;
  • 9 zeigt eine entlang der Linie IX-IX von 7 angesetzte, geschnittene schematische Teilansicht in vergrößertem Maßstab; und
  • 10 zeigt eine in vergrößertem Maßstab dargestellte perspektivische Ansicht einer Schuhsohle während des Einsetzens des Etiketts gemäß 7 in die Sohle.
  • In 1 ist ein Schuh C gezeigt, der mit einer Sicherheitsvorrichtung D gegen Ladendiebstahl ausgestattet ist. Die in Form eines Etiketts ausgebildete Vorrichtung D wird zwischen zwei Schichten der Sohle 5 des Schuhs eingeführt und angeklebt. Die Vorrichtung D hat eine geringe Dicke von einigen Zehntel-Millimetern dahingehend, dass ihr Vorhandensein in der Sohle nicht störend und nicht wahrnehmbar ist.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass auch andere Produkte als Schuhe in der gleichen Weise ausgestattet werden können, z.B. Bücher oder Bekleidungsgegenstände.
  • Gemäß 2 weist die Vorrichtung D ein flexibles flaches Substrat 1 auf, das z.B. rechteckig ist und einen Rand mit einer Bemessung von einigen Zentimetern hat, insbesondere in der Größenordnung von 5 cm. Das Substrat weist vorteilhafterweise einen flexiblen mehrschichtigen Film aus Plastik- und Aluminiummaterial auf. Die Vorrichtung D weist eine Induktanz 2 auf, die durch flache leitende Segmente aus Aluminium gebildet ist, die in ihrer Anordnung den quadratischen oder rechteckigen Konturen folgen und die zwischen zwei Schichten aus Plastikmaterial parallel zu den Rändern des Etiketts verlaufen. Die Vorrichtung D weist ferner einen Kondensator 3 mit flachen Kontakten 3a, 3b auf, die durch Aluminium aufweisende Metalloberflächen oder metallisierte Oberflächen gebildet sind und die auf beiden Seiten eines Blatts 4 aus isolierendem Plastikmaterial vorgesehen sind, das eine dielektrische Schicht bildet. Bei dem Beispiel gemäß 2 sind die Kontakte 3a, 3b durch quadratische Oberflächen gebildet, die von den Leitern der Induktanz 2 umgeben sind, welche – wie in 2 schematisch angedeutet – parallel mit den Kontakten 3a, 3b des Kondensators verbunden ist. Die Kontakte 3a, 3b sind von einem anhaftenden Blatt 4a, 4b aus Plastikmaterial bedeckt.
  • In der dielektrischen Schicht 4 ist mindestens eine Zone A vorgesehen, welche die Bildung eines Kurzschlusses zwischen den Kontakten 3a, 3b ermöglicht, wenn die Vorrichtung D der Ausgabe eines Hochfrequenzimpulses ausgesetzt wird, welcher von einer Deaktivierungsvorrichtung erzeugt wird. Bei dem Beispiel gemäß 2 ist die Zone A in der Mitte der Kontakte 3a, 3b angeordnet und entspricht einem Loch 5 (4) in der Schicht 4. Dieses Loch wird bei einem Durchstanzen der Kontakte 3a, 3b des Kondensators gebildet, das vorgenommen wird, um die Kontakte in der in 4 gezeigten Weise in mechanischen Kontakt zu bringen, ohne jedoch einen elektrischen Kontakt herzustellen, wobei dies aufgrund der isolierenden Schicht verhindert wird, welche durch die an der Oberfläche der Kontakte angeordnete Aluminiumoxidschicht gebildet ist. Gegebenenfalls kann in einem Teil der Zone A ein schmelzbares Material vorgesehen sein, ohne sich in Kontakt mit den beiden Kontakten zu befinden.
  • Wenn die Vorrichtung D der Deaktivierungsvorrichtung ausgesetzt wird, bewirkt dies eine Erwärmung und eine Desoxydation in der Zone A; die Kontakte 3a, 3b werden miteinander verschweißt, wobei ein elektrischer Mikrokontakt hergestellt wird und sich ein Kurzschluss zwischen ihnen bildet. In 3 ist die Deaktivierungsvorrichtung schematisch als auf den Kontakten abzweigende elektrische Schaltung E gezeigt; die Schaltung E weist einen Unterbrecher auf, dessen Schließung die Aktivierung des gepulsten Ausgabesignals bewirkt, das die Mikroverschweißung der Kontakte 3a, 3b und den Kurzschluss bewirkt.
  • Gemäß der Erfindung weist mindestens eine Fläche des Substrats 1 eine verfestigte Zone B auf, deren Kontur Bc die zur Deaktivierung vorgesehene Zone A umgibt. Vorzugsweise ist auf jeder Seite des flachen Elements 1 ein derartiger Verfestigungsbereich B derart vorgesehen, dass er die Zone A umgibt.
  • Der verfestigte Teil B bildet eine verfestigte Schutzvorrichtung, die dazu vorgesehen ist, in dem die Zone A umgebenden Bereich eine hinreichende mechanische Festigkeit aufrechtzuerhalten, um Flexionen dieser Zone zu vermeiden, die dazu tendieren, nach der Deaktivierung ein Brechen der elektrischen Verbindung zu verursachen.
  • Der Teil B kann durch einen Bereich des Substrats selbst gebildet sein, der einer Verfestigungsbehandlung unterzogen worden ist oder eine spezielle Zusammensetzung aufweist, die ihm eine größere Festigkeit verleiht, oder er kann durch ein Verfestigungselement R gebildet sein, das auf das Substrat aufgebracht und an diesem festgelegt ist.
  • Die Festlegung des Verfestigungselements R auf dem Element 1 wird generell durch eine derartige Klebung realisiert, dass der im Inneren der Kontur des Verfestigungselements R gelegene Bereich des Substrats 1 keinerlei Zugbelastung erfährt, wenn die Vorrichtung D Flexionen ausgesetzt ist.
  • Das Verfestigungselement R kann durch Harz oder Verbundharz ausgebildet sein, das durch Kälte oder mittels UV-Bestrahlung gehärtet ist.
  • Zu den weiteren Beispielen von Materialien, die hinreichende Härte zur Bildung des Elements R haben, zählen Metallmaterialien, Hartplastikmaterialien, Kohlenstoff und Keramik- und Verbundmaterialien. Das Element R hat eine geringe Dicke in der Größenordnung von einigen Zehntel-Millimetern, z.B. 5/10 Millimeter.
  • Das Verfestigungselement R kann in Form einer Scheibe oder einer Metallplatte oder isolierenden Platte ausgebildet sein, die flach oder gewölbt ist und/oder an ihrem Umfang geschärft ist.
  • Bei dem Beispiel gemäß 2 weist das Element R eine starre Scheibe 6 auf, die mittig in der Zone A angeordnet ist. Die Innenkontur 6a der Scheibe umgibt die Zone A. Es ist somit ersichtlich, dass der die Zone A enthaltende Bereich der Schicht 4 mittels der Scheibe 6 gehalten ist und keinen Flexionsbewegungen ausgesetzt ist.
  • Der Innendurchmesser und der Außendurchmesser der Scheibe 6 sind derart gewählt, dass in der Zone A eine hinreichende mechanische Festigkeit gewährleistet ist. Bei dem nicht beschränkenden Beispiel gemäß 2 liegt der Innendurchmesser der Scheibe im Bereich von 1 cm und der Außendurchmesser im Bereich von 2 cm.
  • Das Element R kann ferner gemäß 5 durch eine flache Platte 7 gebildet sein. Gemäß dieser Variante sind in der Schicht 4 zwei Zonen A zur Erzeugung eines Kurzschlusses vorgesehen. Die Kontur der Platte 7 kann polygonal, insbesondere viereckig, oder kreisförmig sein.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsvariante, bei der die starre Schutzplatte 8 gewölbt ist, und zwar nach außen hin konvex ist. Die Kontur der Platte 8 umgibt die Zone A und ist durch Verklebung an dem Element 1 festgelegt. Der von dem Substrat 1 entfernte gewölbte Teil gibt der Platte 8 eine gute Festigkeit. Bei dem Beispiel gemäß 6 ist eine einzige Platte 8 auf einer Seite des Elements 1 vorgesehen. Selbstverständlich wäre es auch möglich, zwei gewölbte Platten vorzusehen, wobei auf jeder Fläche jeweils eine Platte angeordnet würde.
  • Die 7 bis 10 betreffen eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung, die in Form eines Etiketts Da vorgesehen ist. Diese Variante ist mit besonderem Vorteil zur Einführung in die Sohle eines Schuhs verwendbar. Das Etikett Da hat eine eiförmige Kontur, bei der ein Ende 9 schmaler ist als das andere Ende 10. Die Platten 3a und 3b des Kondensators sind an dem schmaleren Ende 9 vorgesehen.
  • Gemäß 7 weist die Induktanz 2 einen Wickel aus schmalen leitenden Bändern auf, die parallel zur Kontur des Substrats 1 verlaufen. Die in Form eines Kreissegments ausgebildete Platte 3a des Kondensators, die auf einer Seite des Substrats angeordnet ist, ist mit dem äußeren Band 2a der Induktanz verbunden. Das innere Band 2b ist elektrisch mit einer metallisierten, z.B. rechteckigen Fläche 3a1 verbunden.
  • Die andere Seite des Substrats 1 weist vorne ein die Platte 3b des Kondensators bildendes Kreissegment auf, das im Wesentlichen entlang der Längsachse des Substrats 1 mittels eines leitenden Bandes 11 elektrisch mit einer metallisierten Fläche 3b1 verbunden ist, die senkrecht zu der Fläche 3a1 verläuft. Die Fläche 3b1 ist über ein in dem Blatt 4 ausgebildetes Loch 12 hinweg elektrisch mit der Fläche 3a1 verbunden.
  • Das durch eine Scheibe 7 gebildete Verfestigungselement R ist in Anlage an den metallisierten Flächen 3a, 3b angeordnet.
  • Dieses eiförmig ausgebildete Etikett Da kann auf die in 10 gezeigte Weise in den Vorderbereich der Sohle des Schuhs eingeführt werden, wobei dennoch nach außen hin ein Randbereich 13 mit einer Länge L von mindestens 2 cm für die gegenseitige Verklebung der Befestigungs-Brandsohle 14 und der Sohle S belassen wird. Die der Deaktivierung ausgesetzte Zone ist auf den Platten 3a, 3b des Kondensators angeordnet. Diese Zone findet sich in der Spitze des Schuhs vor der natürlichen Biegezone der Sohle beim Laufen. Daraus resultiert, dass die bei der Deaktivierung intervenierenden Elemente bei der Flexion in geringerem Maß beansprucht werden und das Risiko einer Deaktivierung reduziert wird.
  • Das eiförmig ausgebildete Etikett Da optimiert die Detektion und das Einfügen in den Schuh.
  • Die gemäß der Erfindung vorgesehene Sicherheitsvorrichtung mit Verfestigungselement R ermöglicht das Herbeiführen einer sicheren und dauerhaften Neutralisierung der Diebstahlschutzvorrichtung, indem ein Brechen des bei der Deaktivierung zwischen den Kontakten 3a, 3b des Kondensators gebildeten Kurzschlusses verhindert wird. Der oder die elektrischen Kontakte(e) zur Bildung des Kurzschlusses sind mittels des Verfestigungselements R gegen Reibung und Bewegung geschützt, wodurch jedes Risiko einer durch Brechen der elektrischen Verbindung verursachten Reaktivierung vermieden wird, insbesondere wenn die Vorrichtung D in einer Schuhsole verwendet wird.
  • Das Verfestigungselement R gewährleistet ferner einen Schutz des Kondensators vor möglicher Veränderung durch chemische Produkte.

Claims (10)

  1. Sicherheitsvorrichtung gegen Ladendiebstahl, mit einem flachen flexiblen Substrat (1), das eine Induktanz (2) und einen Kondensator (3) aufweist, die eine Resonanzschaltung bilden, wobei die Kontakte (3a, 3b) des Kondensators durch eine Schicht (4) aus dielektrischem Material getrennt sind, von der mindestens eine Zone (A) dazu vorgesehen ist, durch eine Deaktivierung der Vorrichtung die Herstellung eines Kurzschlusses zwischen den Kontakten (3a, 3b) zuzulassen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens auf einer Seite des Substrats ein verfestigter Teil (B) vorgesehen ist, dessen Kontur (Bc) die für die Deaktivierung vorgesehene Zone bzw. die Zonen (A) umgibt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Seite des Substrats (1) ein verfestigter Teil (B) vorgesehen ist, wobei die Kontur jedes verfestigten Teils die für die Deaktivierung vorgesehene Zone bzw. die Zonen (A) umgibt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Festigkeit des verfestigten Teils (B) derart vorgesehen ist, dass die wiederholten Flexionsbewegungen des elastischen Substrats (1) in der Zone oder den Zonen (A), in der bzw. denen die Kurzschlüsse erfolgt sind oder erfolgen werden, verhindert oder begrenzt werden.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der verfestigte Teil (B) durch einen Bereich des Substrats (1) gebildet ist, der selber einer Verfestigungsbehandlung unterzogen worden ist oder eine spezielle Zusammensetzung aufweist, die ihm eine größere Festigkeit verleiht.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der verfestigte Teil (B) durch ein Verfestigungselement (R) gebildet ist, das auf das Substrat (1) aufgebracht und an diesem festgelegt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfestigungselement (R) durch Harz oder Verbundharz ausgebildet ist, das durch Kälte oder mittels UV-Bestrahlung gehärtet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfestigungselement (R) metallisch ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfestigungselement (R) eine Scheibe (6) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfestigungselement (R) eine starre Platte aufweist, die flach (7) oder gewölbt (8) ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Etikett (Da) mit eiförmiger Kontur aufweist, deren eines Ende (9) schmaler ist als das andere (10), wobei die Platten (3a, 3b) des Kondensators zum schmaleren Ende (9) hin vorgesehen sind, und wobei ein derartiges Etikett (Da) in die Spitze einer Schuhsole einführbar ist, indem es beim Gehen eine natürliche Biegezone aufweist.
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