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DE60304433T2 - Sicherheitstürschloss - Google Patents

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DE60304433T2
DE60304433T2 DE2003604433 DE60304433T DE60304433T2 DE 60304433 T2 DE60304433 T2 DE 60304433T2 DE 2003604433 DE2003604433 DE 2003604433 DE 60304433 T DE60304433 T DE 60304433T DE 60304433 T2 DE60304433 T2 DE 60304433T2
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DE
Germany
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plate
door lock
longitudinal
housing
security door
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE2003604433
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English (en)
Other versions
DE60304433D1 (de
Inventor
Hong-Yao Taipei City Chen
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE60304433D1 publication Critical patent/DE60304433D1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Türschlösser und insbesondere ein Sicherheitstürschloss, das sich von innerhalb des Hauses mit den Fingern entsperren, aber von außerhalb des Hauses nicht öffnen lässt.
  • 2. Beschreibung verwandter Technik
  • Zum Versperren von Türen sind verschiedene Türschlösser offenbart worden und auf dem Markt erschienen. Um die Tür geringfügig zu öffnen, ohne dass das Haus von außen betreten werden kann, kann ein Türriegel verwendet werden. Ein herkömmlicher Türriegel ist bekannt, der eine Flügel- und eine Zargenplatte aufweist. Die Flügelplatte ist am freien Ende des Türflügels befestigt und enthält einen länglichen Gleitschlitz. Die Zargenplatte ist an der Türzarge befestigt und weist eine Kette und an deren Ende einen Gleitbolzen auf, der in den Gleitschlitz der Türplatte einsetzbar ist. Auch ist eine andere Konstruktion eines Türbolzens bekannt, bei der die Zargenplatte eine gelenkig angeschlagene Haltestange und die Flügelplatte einen Haken aufweisen. Zum Schließen der Tür wird die Haltestange zum Haken der Flügelplatte gedreht, so dass der in der Haltestange längs verlaufende Gleitschlitz mit dem Haken der Flügelplatte gekoppelt werden kann.
  • Diese bekannten Türriegel arbeiten nicht zufriedenstellend. Ist die Tür geringfügig geöffnet, so dass man von außen nicht in das Haus gelangen kann, kann man doch mit einer Schneidvorrichtung die Kette oder den Haken von außen zerschneiden. Weiterhin sind die vorgenannten Türriegel, wenn installiert, nicht abnehmbar. Ein herkömmlicher Türriegel lässt sich nicht an die Tür eines Hotelzimmers ansetzen.
  • Portable Sicherheitsschlösser sind bspw. aus der US 3 563 593 A , US 1 977 430 A , US 3 423 968 A oder der US 3129 027 A bekannt. Alle diese Schlösser weisen eine gezahnte Stellplatte mit einer Montagelasche an einem Ende zum Einsetzen in ein Montageloch in der Türzarge auf. Ein Zahn in einer schwenkbaren Eingriffsplatte ist Teil einer Anschlagplattenanordnung und steht zwangsweise im Eingriff mit der gezahnten Stellplatte, um einen Türflügel im Schließzustand zu halten.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegen die dargelegten Umstände zugrunde. Hauptziel der vorliegenden Erfindung ist ein alternatives Sicherheits-Türschloss bzw. eine solche Sperre, das/die, wenn eingelegt, sich von außerhalb des Hauses nicht betätigen lässt. Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein alternatives Sicherheits-Türschloss, das sich von innerhalb des Hauses problemlos öffnen lässt.
  • Um diese und andere Ziele der Erfindung zu erreichen, weist das Sicherheits-Türschloss bzw. die Sperre eine an einer Türzarge montierbare Stellplatte, und eine Anschlagplattenanordnung auf, die an der Stellplatte befestigbar ist, um einen Türflügel im Schließzustand zu arretieren, in dem die Stellplatte montiert ist. Die Anschlagplattenanordnung weist eine Vielzahl rückseitiger Montagelaschen, die nahe einem Ende derselben in ein Montageloch in einer Türzarge einsteckbar sind, um die Stellplatte an der Türzarge in die Solllage zu bringen, eine längs gerichtete Gleitbahn in einer Vorderseite der Anschlagplattenanordnung und eine Zahnung auf, die entlang einer Seite der Längs-Gleitbahn in Längsrichtung verläuft. Die Anschlagplattenanordnung weist eine Bodenplatte, die in die Längs-Gleitbahn der Stellplatte einsetzbar ist, und einen vertikalen rückseitigen Verlängerungsteil aufweist, der rechtwinklig vom hinteren Ende derselben vorsteht und mit dem der Türflügel in der Schließstellung arretierbar ist, eine Schale, die die Bodenplatte abdeckt und einen unteren Schwenkstift und ein Durchgangsloch aufweist, eine bewegbare Eingriffsplatte, die in der Schale angeordnet ist und im hinteren Ende ein Schwenkloch enthält, das mit dem unteren Schwenkstift der Schale gekoppelt ist, eine Steueröffnung im vorderen Ende sowie einen Zahn aufweist, der von einer Seite derselben vorsteht und in die Zahnung der Stellplatte eingreifen kann, um die Anschlagplattenanordnung in der Stellplatte weiter zu arretieren, und eine erste Feder auf, die zwischen die bewegbare Eingriffsplatte und einen Teil innerhalb der Schale gespannt ist und den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte in den Eingriff mit der gezahnten Einrichtung der Stellplatte zwingen kann. In der Schale ist ein Knopf angeordnet, der teilweise aus dem Durchgangsloch der Schale hinaus ragt, um vom Benutzer gedrückt zu werden, und der mit einem unteren Stab in die Steueröffnung der bewegbaren Eingriffsplatte eingesetzt ist und die bewegbare Eingriffsplatte vorspannen und weiterhin den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte aus der gezahnten Einrichtung der Stellplatte lösen kann, wenn der Benutzer den Knopf drückt; zwischen eine Seitenwand des Knopfes und einen Teil innerhalb der Schale ist ein zweites Federelement gespannt.
  • Ein erfindungsgemäßes Sicherheits-Türschloss unterscheidet sich daher im wesentlichen vom Stand der Technik dahingehend, dass die Stellplatte eine Vielzahl von Montagelaschen aufweist, eine Bodenplatte der Anschlagplattenanordnung in eine Gleitbahn der Stellplatte einsetzbar ist und die Eingriffsplatte eine Steueröffnung enthält, in die ein unterer Stift des Knopfes eingesetzt ist.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Sprengdarstellung eines erfindungsgemäßen Sicherheits-Türschlosses;
  • 2 ist eine Sprengdarstellung der Anschlagplattenanordnung für das erfindungsgemäße Sicherheits-Türschloss;
  • 3 zeigt mit einem Schnitt den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte im Eingriff mit der gezahnten Längsschiene der Stellplatte;
  • 4 entspricht der 3, zeigt aber den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte von der gezahnten Längsschiene der Stellplatte gelöst;
  • 5 zeigt schaubildlich den erfindungsgemäßen Zusammenhang zwischen der Stellplatte und dem Montageloch in der Türzarge;
  • 6 zeigt die Stellplatte erfindungsgemäß an der Türzarge befestigt;
  • 7 zeigt als Perspektive erfindungsgemäß den Türflügel geschlossen und auf der Stellplatte gegen die Türzarge gedrückt; und
  • 8 zeigt die erfindungsgemäße Anschlagplattenanordnung an der Stellplatte an der Türzarge befestigt und am Türflügel anliegend.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Die 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Sicherheits-Türschloss mit einer Stellplatte 1 und einer Anschlagplattenanordnung 2. Die Stellplatte 1 ist ein starres flächiges Element mit zwei Montagelaschen 11, die an einem Ende derselben auf der Rückseite seitlich rechtwinklig und im wesentlichen parallel abstehen, und zwei längs verlaufenden Schienen 121, 13, die aus der Vorderseite vorstehen und zwischen sich eine längs verlaufende Gleitbahn 12 bilden. Eine (121) der Längsschienen ist in Längsrichtung gezahnt. Der maximale Abstand zwischen den Montagelaschen 11 ist angenähert gleich der vertikalen Höhe des Montagelochs 31 in der Türzarge 3.
  • Wie die 2 bzw. 1 zeigt, weist die Anschlagplattenanordnung 2 eine Boden- bzw. Grundplatte 21, eine Kappe 22, eine bewegbare Eingriffsplatte 23, einen Knopf 24, eine Schale 25, eine erste Feder 235 und eine zweite Feder 244 auf. Die Grundplatte 21 enthält eine Vielzahl von Schwenklöchern 212 und Montagelöchern 213 und weist eine rückseitige vertikale Verlängerung 211, die von einem, d.h. dem hinteren Ende rechtwinklig absteht, eine horizontale Lasche 214, die vom anderen, d.h. dem vorderen Ende ab verläuft, sowie ein Hän geloch 215 im distalen (freien) Ende der horizontalen Lasche 214 auf. Die Breite der Grundplatte 21 entspricht der der Längs-Gleitbahn 12 der Stellplatte 1. Die Kappe 22 ist biegsam und ist fest auf die vertikale rückseitige Verlängerung 211 der Grundplatte 21 aufgesetzt.
  • Die bewegbare Eingriffsplatte 23 enthält in einem Ende eine Steueröffnung 232 und im anderen Ende ein Durchgangsloch 231 und weist einen Vorsprung 234, der von der Vorderseite an der Steueröffnung 232 absteht und die erste Feder 235 aufnehmen kann sowie einen Zahn 233 auf, der aus der Rückseite heraus an der Steueröffnung 232 vorsteht. In der vorliegenden Ausführungsform ist die Steueröffnung 232 dreieckig. Der Knopf 24 enthält in der vertikalen Vorderseite eine Senkbohrung 242, die die zweite Feder 244 aufnehmen kann, eine ausgenommene rückseitige Verlängerungsplatte 241, die aus der vertikalen Rückseite rechtwinklig vorsteht, und einen unteren Stift 252, der aus der Unterseite abwärts vorsteht. Die Schale 25 enthält ein vertikales Durchgangsloch 251 zur Aufnahme des Knopfes 24 sowie einen unteren Schwenkstift 252, der aus der Unterseite abwärts vorsteht. Die Montage der Anschlagplattenanordnung 2 ist im Folgenden umrissen. Zunächst wird die zweite Feder 244 in die Senkbohrung 242 des Knopfes 24 und dieser dann in das Durchgangsloch 251 der Schale 25 eingesetzt, wobei die ausgenommene hintere Verlängerung 241 unter der Schale 25 und die zweite Feder 244 an einem Teil der Innenwand der Schale 25 anliegt, und dann der Schwenkstift 252 der Schale durch das Durchgangsloch 231 der bewegbaren Eingriffsplatte 23 eingeführt, damit der Stift 243 des Knopfes 24 durch die Steueröffnung 232 der Eingriffsplatte 23 ragen kann. Dann wird die erste Feder 235 von der ausgenommenen hinteren Verlängerung 241 des Knopfes 24 aufgenommen und zwischen dem Vorsprung 234 der bewegbaren Eingriffsplatte 23 und einem Teil der Innenwand der Schale 25 abgestützt und dann die Schale 25 mit der Grundplatte 21 abgedeckt, um den Schwenkstift 252 der Schale 25 durch das Schwenkloch 212 der Grundplatte 21 zu drücken. Schrauben (nicht gezeigt) werden durch die Montagelöcher 213 der Grundplatte 21 in zugehörige Gewindebohrungen (nicht gezeigt) in der Schale 25 geschraubt, um die Schale 25 und die Grundplatte 21 aneinander festzulegen.
  • Wie die 3 und 4 zeigen, wird, wenn man die Grundplatte 21 der Anschlagplattenanordnung 2 in die Längs-Gleitbahn 12 der Stellplatte 1 einführt, der Zahn 233 mit der bewegbaren Eingriffsplatte 23 über die gezahnt Kante der gezahnten Längsschiene 121 bewegt. Zieht man die Anschlagplattenanordnung 2 relativ zur Stellplatte 1 nach hinten, rastet der Zahn 233 in die Kantenzahnung der Längsschiene 121 ein und arretiert so die Flügelplattenanordnung 2 gegen ein Rückwärtsverschieben (vergl. 3). Wird nun der Knopf 24 gedrückt, zwingt der Stift 243 die bewegbare Eingriffsplatte 23 zu einer Schwenkbewegung auf dem Schwenkstift 242 der Schale 25, so dass sich der Zahn 233 aus der Zahnung der Schiene 121 löst. Folglich wird die Anschlagplattenanordnung 2 entsperrt und kann von der Stellplatte 1 abgenommen werden.
  • Wie die 5-8 zeigen, werden die Montagelaschen 11 der Stellplatte 1 in die Montageöffnung 31 in der Türzarge 3 eingesetzt (5 und 6); dann schließt man den Türflügel 4, wobei die Stellplatte 1 zwischen der Türzarge 3 und dem Türflügel 4 eingelegt verbleibt, und schiebt die Grundplatte 21 der Anschlagplattenanordnung 2 in die Längs-Gleitbahn 12 der Stellplatte 1 in eine Lage vor, in der die Kappe 22 am Türflügel 4 anliegt (8). An diesem Punkt greift der Zahn 233 in die Längszahnung der Schiene 121 ein und arretiert die Anschlagplattenanordnung 2 gegen ein Verschieben relativ zur Stellplatte 1; der Türf1ügel 4 ist nun in der Schließstellung festgelegt und lässt sich nicht öffnen. Soll der Türflügel 4 geöffnet werden, drückt man den Knopf 24, um den Zahn 233 aus der Längszahnung der Schiene 121 zu lösen, und nimmt dann die Anschlagplattenanordnung 2 von der Stellplatte 1 ab, um den Türflügel 4 zu entsperren.
  • Ein Prototyp des Sicherheits-Türschlosses wurde mit den Merkmalen der beigefügten Zeichnungen (1-8) ausgeführt. Die Sperre arbeitete einwandfrei mit allen oben festgestellten Besonderheiten.
  • Obgleich zur Erläuterung oben eine bestimmte Ausführungsform der Erfindung ausführlich beschrieben ist, lassen sich an dieser verschiedene Abänderungen und Verbesserungen durchführen, ohne den Umfang der beanspruchten Erfindung zu verlassen. Folglich ist die Erfindung nur als durch die beigefügten Ansprüche eingegrenzt aufzufassen.

Claims (6)

  1. Sicherheitstürschloss mit: einer Stellplatte (1), die an einer Türzarge befestigbar ist und an einem Ende eine Vielzahl hinterer Haltelaschen (11) hat, die in eine Halteöffnung in einer Türzarge einsetzbar sind, um die Stellplatte (1) in der Türzarge festzulegen, wobei auf einer Vorderseite der Stellplatte eine Längs-Gleitbahn (12) ausgebildet ist und eine Zahnung in Längsrichtung entlang einer Seite der Längs-Gleitbahn (12) verläuft, und mit einer Anschlagplattenanordnung (2), die an der Stellplatte (1) befestigbar ist, um ein Türblatt im Schließzustand in der Türzarge zu halten, in die die Stellplatte (1) eingesetzt ist, wobei die Anschlagplattenanordnung (2) eine Grundplatte (21) aufweist, die in die Längs-Gleitbahn (12) der Stellplatte (1) einsetzbar ist und von deren hinterem Ende ein hinterer vertikaler Ansatz (211) rechtwinklig absteht, mit dem der Türflügel in der Schließstellung arretierbar ist, wobei auf der Grundplatte (21) ein Gehäuse (25) vorgesehen ist, das einen unteren Schwenkstift (252) und eine Durchgangsbohrung (251) sowie eine bewegbare Eingriffsplatte (23) aufweist, die am hinteren Ende eine mit dem unteren Schwenkstift (252) des Gehäuses (25) gekoppelte Schwenkbohrung und am vorderen Ende eine Steueröffnung (232) enthält und einen Zahn (233) hat, der aus einer Seite vorsteht und mit der Zahnung der Stellplatte (1) in Eingriff bringbar ist, um die Anschlagplattenanordnung (2) in der Stellplatte (1) weiter zu arretieren, wobei zwischen die bewegbare Eingriffsplatte (23) und einen Teil im Gehäuse (25) ein erstes Federelement (235) eingebunden ist und den Zahn (233) der bewegbaren Eingriffsplatte (23) in den Eingriff mit der Zahnung auf der Stellplatte (1) zwingen kann, wobei weiterhin ein Knopf (24) im Gehäuse (25) teilweise durch die Durchgangsbohrung (251) aus dem Gehäuse (25) ragt, vom Nutzer drückbar ist und mit einem unteren Abschnitt (243) in die Steueröffnung (232) der bewegbaren Eingriffsplatte (23) einführbar ist, sie vorspannt und ihren Zahn (233) von der Zahnung der Stellplatte (1) löst, wenn der Nutzer den Knopf (24) drückt, und wobei schließlich ein zweites Federelement (244) zwischen eine Seitenwand des Knopfes (24) und einen Teil im Innern des Gehäuses (25) eingebunden ist.
  2. Sicherheitstürschloss nach Anspruch 1, dessen Stellplatte (1) zwei Längsschienen (121, 13) aufweist, die parallel angeordnet sind und zwischen sich die Längs-Gleitbahn umschließen, wobei die Zahnung der Stellplatte (1) einteilig mit einer der Längsschienen (121) in Längsrichtung ausgebildet ist.
  3. Sicherheitstürschloss nach Anspruch 1 weiterhin mit einer Kappe (22), die auf den vertikalen hinteren Ansatz der Grundplatte (21) aufgesetzt ist.
  4. Sicherheitstürschloss nach Anspruch 1, bei dem aus einer dem Zahn (233) gegenüberliegenden Seite der bewegbaren Eingriffsplatte (23) ein Ansatz (234) vorsteht, der das erste Federelement (235) haltern kann.
  5. Sicherheitstürschloss nach Anspruch 1, bei dem die Steueröffnung (232) der bewegbaren Eingriffsplatte (23) dreieckig ist.
  6. Sicherheitstürschloss nach Anspruch 1, dessen Knopf (24) in einer vertikalen Seitenwandfläche eine Senkbohrung (242) enthält, die das zweite Federelement (244) aufnehmen kann.
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