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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Türschlösser und
insbesondere ein Sicherheitstürschloss,
das sich von innerhalb des Hauses mit den Fingern entsperren, aber
von außerhalb
des Hauses nicht öffnen lässt.
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2. Beschreibung verwandter
Technik
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Zum
Versperren von Türen
sind verschiedene Türschlösser offenbart
worden und auf dem Markt erschienen. Um die Tür geringfügig zu öffnen, ohne dass das Haus von
außen
betreten werden kann, kann ein Türriegel
verwendet werden. Ein herkömmlicher
Türriegel
ist bekannt, der eine Flügel-
und eine Zargenplatte aufweist. Die Flügelplatte ist am freien Ende
des Türflügels befestigt
und enthält
einen länglichen
Gleitschlitz. Die Zargenplatte ist an der Türzarge befestigt und weist
eine Kette und an deren Ende einen Gleitbolzen auf, der in den Gleitschlitz
der Türplatte
einsetzbar ist. Auch ist eine andere Konstruktion eines Türbolzens
bekannt, bei der die Zargenplatte eine gelenkig angeschlagene Haltestange
und die Flügelplatte
einen Haken aufweisen. Zum Schließen der Tür wird die Haltestange zum
Haken der Flügelplatte
gedreht, so dass der in der Haltestange längs verlaufende Gleitschlitz
mit dem Haken der Flügelplatte
gekoppelt werden kann.
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Diese
bekannten Türriegel
arbeiten nicht zufriedenstellend. Ist die Tür geringfügig geöffnet, so dass man von außen nicht
in das Haus gelangen kann, kann man doch mit einer Schneidvorrichtung die
Kette oder den Haken von außen
zerschneiden. Weiterhin sind die vorgenannten Türriegel, wenn installiert,
nicht abnehmbar. Ein herkömmlicher
Türriegel
lässt sich
nicht an die Tür
eines Hotelzimmers ansetzen.
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Portable
Sicherheitsschlösser
sind bspw. aus der
US
3 563 593 A ,
US
1 977 430 A ,
US
3 423 968 A oder der
US 3129 027 A bekannt. Alle diese Schlösser weisen
eine gezahnte Stellplatte mit einer Montagelasche an einem Ende
zum Einsetzen in ein Montageloch in der Türzarge auf. Ein Zahn in einer schwenkbaren
Eingriffsplatte ist Teil einer Anschlagplattenanordnung und steht
zwangsweise im Eingriff mit der gezahnten Stellplatte, um einen
Türflügel im Schließzustand
zu halten.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegen die dargelegten Umstände zugrunde. Hauptziel der
vorliegenden Erfindung ist ein alternatives Sicherheits-Türschloss
bzw. eine solche Sperre, das/die, wenn eingelegt, sich von außerhalb
des Hauses nicht betätigen
lässt.
Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein alternatives
Sicherheits-Türschloss,
das sich von innerhalb des Hauses problemlos öffnen lässt.
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Um
diese und andere Ziele der Erfindung zu erreichen, weist das Sicherheits-Türschloss bzw. die Sperre eine
an einer Türzarge
montierbare Stellplatte, und eine Anschlagplattenanordnung auf,
die an der Stellplatte befestigbar ist, um einen Türflügel im Schließzustand
zu arretieren, in dem die Stellplatte montiert ist. Die Anschlagplattenanordnung
weist eine Vielzahl rückseitiger
Montagelaschen, die nahe einem Ende derselben in ein Montageloch
in einer Türzarge
einsteckbar sind, um die Stellplatte an der Türzarge in die Solllage zu bringen,
eine längs
gerichtete Gleitbahn in einer Vorderseite der Anschlagplattenanordnung
und eine Zahnung auf, die entlang einer Seite der Längs-Gleitbahn
in Längsrichtung verläuft. Die
Anschlagplattenanordnung weist eine Bodenplatte, die in die Längs-Gleitbahn
der Stellplatte einsetzbar ist, und einen vertikalen rückseitigen Verlängerungsteil
aufweist, der rechtwinklig vom hinteren Ende derselben vorsteht
und mit dem der Türflügel in der
Schließstellung
arretierbar ist, eine Schale, die die Bodenplatte abdeckt und einen
unteren Schwenkstift und ein Durchgangsloch aufweist, eine bewegbare
Eingriffsplatte, die in der Schale angeordnet ist und im hinteren
Ende ein Schwenkloch enthält, das
mit dem unteren Schwenkstift der Schale gekoppelt ist, eine Steueröffnung im
vorderen Ende sowie einen Zahn aufweist, der von einer Seite derselben vorsteht
und in die Zahnung der Stellplatte eingreifen kann, um die Anschlagplattenanordnung
in der Stellplatte weiter zu arretieren, und eine erste Feder auf, die
zwischen die bewegbare Eingriffsplatte und einen Teil innerhalb
der Schale gespannt ist und den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte
in den Eingriff mit der gezahnten Einrichtung der Stellplatte zwingen
kann. In der Schale ist ein Knopf angeordnet, der teilweise aus
dem Durchgangsloch der Schale hinaus ragt, um vom Benutzer gedrückt zu werden,
und der mit einem unteren Stab in die Steueröffnung der bewegbaren Eingriffsplatte
eingesetzt ist und die bewegbare Eingriffsplatte vorspannen und
weiterhin den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte aus der gezahnten
Einrichtung der Stellplatte lösen
kann, wenn der Benutzer den Knopf drückt; zwischen eine Seitenwand
des Knopfes und einen Teil innerhalb der Schale ist ein zweites
Federelement gespannt.
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Ein
erfindungsgemäßes Sicherheits-Türschloss
unterscheidet sich daher im wesentlichen vom Stand der Technik dahingehend,
dass die Stellplatte eine Vielzahl von Montagelaschen aufweist, eine
Bodenplatte der Anschlagplattenanordnung in eine Gleitbahn der Stellplatte
einsetzbar ist und die Eingriffsplatte eine Steueröffnung enthält, in die
ein unterer Stift des Knopfes eingesetzt ist.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Sprengdarstellung eines erfindungsgemäßen Sicherheits-Türschlosses;
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2 ist
eine Sprengdarstellung der Anschlagplattenanordnung für das erfindungsgemäße Sicherheits-Türschloss;
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3 zeigt
mit einem Schnitt den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte im Eingriff
mit der gezahnten Längsschiene
der Stellplatte;
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4 entspricht
der 3, zeigt aber den Zahn der bewegbaren Eingriffsplatte
von der gezahnten Längsschiene
der Stellplatte gelöst;
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5 zeigt
schaubildlich den erfindungsgemäßen Zusammenhang
zwischen der Stellplatte und dem Montageloch in der Türzarge;
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6 zeigt
die Stellplatte erfindungsgemäß an der
Türzarge
befestigt;
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7 zeigt
als Perspektive erfindungsgemäß den Türflügel geschlossen
und auf der Stellplatte gegen die Türzarge gedrückt; und
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8 zeigt
die erfindungsgemäße Anschlagplattenanordnung
an der Stellplatte an der Türzarge
befestigt und am Türflügel anliegend.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORM
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Die 1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Sicherheits-Türschloss
mit einer Stellplatte 1 und einer Anschlagplattenanordnung 2.
Die Stellplatte 1 ist ein starres flächiges Element mit zwei Montagelaschen 11,
die an einem Ende derselben auf der Rückseite seitlich rechtwinklig
und im wesentlichen parallel abstehen, und zwei längs verlaufenden
Schienen 121, 13, die aus der Vorderseite vorstehen
und zwischen sich eine längs
verlaufende Gleitbahn 12 bilden. Eine (121) der
Längsschienen
ist in Längsrichtung
gezahnt. Der maximale Abstand zwischen den Montagelaschen 11 ist
angenähert
gleich der vertikalen Höhe
des Montagelochs 31 in der Türzarge 3.
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Wie
die 2 bzw. 1 zeigt, weist die Anschlagplattenanordnung 2 eine
Boden- bzw. Grundplatte 21,
eine Kappe 22, eine bewegbare Eingriffsplatte 23,
einen Knopf 24, eine Schale 25, eine erste Feder 235 und
eine zweite Feder 244 auf. Die Grundplatte 21 enthält eine
Vielzahl von Schwenklöchern 212 und
Montagelöchern 213 und
weist eine rückseitige
vertikale Verlängerung 211,
die von einem, d.h. dem hinteren Ende rechtwinklig absteht, eine
horizontale Lasche 214, die vom anderen, d.h. dem vorderen
Ende ab verläuft,
sowie ein Hän geloch 215 im distalen
(freien) Ende der horizontalen Lasche 214 auf. Die Breite
der Grundplatte 21 entspricht der der Längs-Gleitbahn 12 der
Stellplatte 1. Die Kappe 22 ist biegsam und ist
fest auf die vertikale rückseitige Verlängerung 211 der
Grundplatte 21 aufgesetzt.
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Die
bewegbare Eingriffsplatte 23 enthält in einem Ende eine Steueröffnung 232 und
im anderen Ende ein Durchgangsloch 231 und weist einen
Vorsprung 234, der von der Vorderseite an der Steueröffnung 232 absteht
und die erste Feder 235 aufnehmen kann sowie einen Zahn 233 auf,
der aus der Rückseite
heraus an der Steueröffnung 232 vorsteht. In
der vorliegenden Ausführungsform
ist die Steueröffnung 232 dreieckig.
Der Knopf 24 enthält
in der vertikalen Vorderseite eine Senkbohrung 242, die
die zweite Feder 244 aufnehmen kann, eine ausgenommene
rückseitige
Verlängerungsplatte 241,
die aus der vertikalen Rückseite
rechtwinklig vorsteht, und einen unteren Stift 252, der
aus der Unterseite abwärts vorsteht.
Die Schale 25 enthält
ein vertikales Durchgangsloch 251 zur Aufnahme des Knopfes 24 sowie einen
unteren Schwenkstift 252, der aus der Unterseite abwärts vorsteht.
Die Montage der Anschlagplattenanordnung 2 ist im Folgenden
umrissen. Zunächst
wird die zweite Feder 244 in die Senkbohrung 242 des
Knopfes 24 und dieser dann in das Durchgangsloch 251 der
Schale 25 eingesetzt, wobei die ausgenommene hintere Verlängerung 241 unter
der Schale 25 und die zweite Feder 244 an einem
Teil der Innenwand der Schale 25 anliegt, und dann der Schwenkstift 252 der
Schale durch das Durchgangsloch 231 der bewegbaren Eingriffsplatte 23 eingeführt, damit
der Stift 243 des Knopfes 24 durch die Steueröffnung 232 der
Eingriffsplatte 23 ragen kann. Dann wird die erste Feder 235 von
der ausgenommenen hinteren Verlängerung 241 des
Knopfes 24 aufgenommen und zwischen dem Vorsprung 234 der bewegbaren
Eingriffsplatte 23 und einem Teil der Innenwand der Schale 25 abgestützt und
dann die Schale 25 mit der Grundplatte 21 abgedeckt,
um den Schwenkstift 252 der Schale 25 durch das Schwenkloch 212 der
Grundplatte 21 zu drücken. Schrauben
(nicht gezeigt) werden durch die Montagelöcher 213 der Grundplatte 21 in
zugehörige
Gewindebohrungen (nicht gezeigt) in der Schale 25 geschraubt,
um die Schale 25 und die Grundplatte 21 aneinander
festzulegen.
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Wie
die 3 und 4 zeigen, wird, wenn man die
Grundplatte 21 der Anschlagplattenanordnung 2 in
die Längs-Gleitbahn 12 der
Stellplatte 1 einführt,
der Zahn 233 mit der bewegbaren Eingriffsplatte 23 über die
gezahnt Kante der gezahnten Längsschiene 121 bewegt.
Zieht man die Anschlagplattenanordnung 2 relativ zur Stellplatte 1 nach
hinten, rastet der Zahn 233 in die Kantenzahnung der Längsschiene 121 ein
und arretiert so die Flügelplattenanordnung 2 gegen
ein Rückwärtsverschieben (vergl. 3).
Wird nun der Knopf 24 gedrückt, zwingt der Stift 243 die
bewegbare Eingriffsplatte 23 zu einer Schwenkbewegung auf
dem Schwenkstift 242 der Schale 25, so dass sich
der Zahn 233 aus der Zahnung der Schiene 121 löst. Folglich
wird die Anschlagplattenanordnung 2 entsperrt und kann
von der Stellplatte 1 abgenommen werden.
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Wie
die 5-8 zeigen, werden die Montagelaschen 11 der
Stellplatte 1 in die Montageöffnung 31 in der Türzarge 3 eingesetzt
(5 und 6); dann schließt man den
Türflügel 4,
wobei die Stellplatte 1 zwischen der Türzarge 3 und dem Türflügel 4 eingelegt
verbleibt, und schiebt die Grundplatte 21 der Anschlagplattenanordnung 2 in
die Längs-Gleitbahn 12 der
Stellplatte 1 in eine Lage vor, in der die Kappe 22 am
Türflügel 4 anliegt
(8). An diesem Punkt greift der Zahn 233 in
die Längszahnung
der Schiene 121 ein und arretiert die Anschlagplattenanordnung 2 gegen
ein Verschieben relativ zur Stellplatte 1; der Türf1ügel 4 ist
nun in der Schließstellung
festgelegt und lässt
sich nicht öffnen. Soll
der Türflügel 4 geöffnet werden,
drückt
man den Knopf 24, um den Zahn 233 aus der Längszahnung der
Schiene 121 zu lösen,
und nimmt dann die Anschlagplattenanordnung 2 von der Stellplatte 1 ab, um
den Türflügel 4 zu
entsperren.
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Ein
Prototyp des Sicherheits-Türschlosses wurde
mit den Merkmalen der beigefügten
Zeichnungen (1-8) ausgeführt. Die
Sperre arbeitete einwandfrei mit allen oben festgestellten Besonderheiten.
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Obgleich
zur Erläuterung
oben eine bestimmte Ausführungsform
der Erfindung ausführlich beschrieben
ist, lassen sich an dieser verschiedene Abänderungen und Verbesserungen
durchführen, ohne
den Umfang der beanspruchten Erfindung zu verlassen. Folglich ist
die Erfindung nur als durch die beigefügten Ansprüche eingegrenzt aufzufassen.