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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schließen einer Öffnung,
insbesondere eines Schachteinstiegs, von der Art, die aufweist
- – einen
Rahmen;
- – einen
Deckel, der an den Rahmen um eine erste waagrechte Achse über mindestens
ein erstes Scharnier zwischen einer offenen Stellung und einer geschlossenen
Stellung angelenkt ist, wobei dieses Scharnier einen Deckel-Scharnierbeschlag
und einen damit zusammenwirkenden Rahmen-Scharnierbeschlag aufweist;
- – eine
Verriegelungsvorrichtung, die eine Verriegelungskonfiguration, in
der der Deckel sich in einer ersten Stellung bezüglich des Rahmens befindet
und in einer offenen Verriegelungsstellung gehalten wird, und eine
Entriegelungskonfiguration hat, in der der Deckel in einer zweiten
Stellung bezüglich
des Rahmens ist, die ein Kippen des Deckels um die erste Achse ermöglicht.
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Sie
bezieht sich insbesondere auf gusseiserne Schachteinstiege.
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Es
sind Schachteinstiege bekannt, deren Deckel in der offenen Stellung
auf dem Rahmen verriegelt werden kann. Ein solcher Schachteinstieg
ist in der Druckschrift EP-B-0 391 825 beschrieben.
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Dieser
Schachteinstieg weist einen Rahmen und einen Kanaldeckel auf. Der
Kanaldeckel ist mittels eines Scharniers zwischen einer Schließstellung und
einer Öffnungsstellung
am Rahmen angelenkt.
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Der
Kanaldeckel kann durch eine senkrechte Verschiebung nach unten bezüglich des
Rahmens in einer offenen Verriegelungsstellung verriegelt werden.
In dieser Stellung legen sich in Höhe jedes Scharniers zwei ebene,
im Wesentlichen senkrechte Blockierflächen des Kanaldeckels und des
Rahmens gegeneinander und verhindern ein ungewolltes Schließen des
Deckels.
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Um
den Kanaldeckel vor seinem erneuten Verschließen auf dem Rahmen zu entriegeln,
muss der Kanaldeckel angehoben werden, bis die beiden Blockierflächen nicht
mehr miteinander in Kontakt sind. Da der Kanaldeckel massiv ist,
ist eine große Anhebekraft
notwendig.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diesen Nachteil zu beheben und
eine Vorrichtung vorzuschlagen, deren Deckel in einer offenen Verriegelungsstellung
verriegelt werden kann und dabei eine relativ geringe Anhebekraft
zum Entriegeln des Deckels vor seinem Schwenken in die Schließrichtung erfordert.
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Zu
diesem Zweck hat die Erfindung, wie sie im beiliegenden Anspruch
1 definiert ist, eine Vorrichtung des oben erwähnten Typs zum Gegenstand,
dadurch gekennzeichnet, dass das erste Scharnier ausgelegt ist,
um ein Kippen des Deckels in Auflage auf den Rahmen um eine zweite
Achse zu erlauben, die sich im Wesentlichen lotrecht bezüglich der
ersten Achse und waagrecht im montierten Zustand der Vorrichtung
erstreckt, und dass der Deckel ausgelegt ist, um durch ein Kippen
des Deckels um die zweite Achse von der ersten Stellung bezüglich des
Rahmens in die zweite Stellung bezüglich des Rahmens und umgekehrt
gebracht zu werden.
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Gemäß vorteilhaften
Ausführungsformen weist
die Erfindung eines oder mehrere der folgenden Merkmale auf:
- – der
Deckel ist am Rahmen mittels eines zweiten Scharniers angelenkt,
das einen Deckel-Scharnierbeschlag und einen Rahmen-Scharnierbeschlag
aufweist, und die Verriegelungsvorrichtung wird von diesem zweiten
Scharnier gebildet, das ausgelegt ist, um den Deckel durch eine
relative Verschiebung seines Deckel- Scharnierbeschlags bezüglich seines
entsprechenden Rahmen-Scharnierbeschlags
in einer zur ersten Achse im Wesentlichen radialen Richtung in seiner
offenen Stellung zu verriegeln und zu entriegeln;
- – die
Vorrichtung definiert eine Schwerpunktebene, die den Schwerpunkt
des Deckels enthält, sich
lotrecht zur ersten Achse erstreckt und die erste Achse in einem
Bezugspunkt schneidet, wobei dieser Bezugspunkt und die zweite Achse
eine erste Entfernung definieren, der Deckel weist einen Endpunkt
auf, der einen maximalen Hebelarm bezüglich der zweiten Achse definiert,
gemessen entlang der ersten Achse, und eine zweite Entfernung, gemessen
entlang der ersten Achse zwischen diesem Endpunkt und der zweiten Achse,
ist größer als
die erste Entfernung;
- – die
zweite Entfernung ist mehr als drei mal größer ist als die erste Entfernung;
- – die
erste Entfernung ist kürzer
als eine dritte Entfernung zwischen dem zweiten Scharnier und der zweiten
Achse;
- – der
Bezugspunkt und das zweite Scharnier befinden sich bezüglich der
zweiten Achse auf der gleichen Seite der ersten Achse;
- – das
zweite Scharnier ist ausgelegt, um durch eine Verschiebung seines
Deckel-Scharnierbeschlags im Wesentlichen senkrecht nach unten im montierten
Zustand der Vorrichtung verriegelt zu werden;
- – die
Rahmen-Scharnierbeschläge
werden von im montierten Zustand der Vorrichtung nach oben offenen
Sitzen gebildet, und die Deckel-Scharnierbeschläge werden von mit dem Deckel
verbundenen Drehzapfen gebildet;
- – der
Sitz des zweiten Scharniers weist eine größere Tiefe auf als die Tiefe
des Sitzes des ersten Scharniers, gemessen senkrecht zur ersten
Achse;
- – der
Sitz des ersten Scharniers weist eine Bodenwand auf, auf die sich
der Deckel-Scharnierbeschlag des ersten Scharniers auflegt, und
der Sitz des zweiten Scharniers weist eine Öffnung und eine Blockierfläche auf,
die ausgelegt ist, um mit dem Drehzapfen des zweiten Scharniers
zusammenzuwirken, wenn das zweite Scharnier in einer Verriegelungsstellung
ist;
- – der
Deckel hat eine allgemeine Kreisform;
- – der
Deckel hat eine allgemeine Dreieckform, und das erste Scharnier
und die Verriegelungsvorrichtung sind auf der gleichen Seite des
Dreiecks angeordnet.
- – das
Dreieck ist ein rechtwinkliges Dreieck, wobei die gleiche Seite
des Dreiecks eine Dreiecksseite mit rechtem Winkel ist, und die
Verriegelungsvorrichtung befindet sich näher an der anderen Seite mit
rechtem Winkel als das erste Scharnier;
- – der
Deckel ist ein Kanaldeckel; und
- – die
offene Verriegelungsstellung und die geschlossene Stellung bilden
einen Winkel von im Wesentlichen 90° zwischen sich.
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Die
Erfindung wird besser verstanden werden anhand der nachfolgenden
Beschreibung, die nur als Beispiel dient und sich auf die beiliegenden Zeichnungen
bezieht.
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1 ist
eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Schachteinstiegs, wobei
der Kanaldeckel in seiner offenen Stellung im entriegelten Zustand
ist;
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2 ist
eine Ansicht analog zu 1, wobei der Kanaldeckel in
seiner offenen Verriegelungsstellung ist;
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die 3A und 3B sind
Draufsichten auf Sitze der Scharniere des erfindungsgemäßen Schachteinstiegs,
wobei der Kanaldeckel nicht dargestellt ist;
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4 ist
eine Schnittansicht gemäß der Linie
IV-IV der 3B, wobei der Kanaldeckel in
seiner geschlossenen Stellung ist;
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5 ist
eine Schnittansicht gemäß der Linie
V-V der 3B, wobei der Kanaldeckel in
seiner maximalen Öffnungsstellung
ist;
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6 ist
eine Schnittansicht gemäß der Linie
VI-VI der 3B, wobei der Kanaldeckel in
seiner geöffneten
Stellung im verriegelten Zustand ist;
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7 ist
eine Schnittansicht gemäß der Linie
VII-VII der 3A; und
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8 ist
eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des Schachteinstiegs
gemäß der Erfindung.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßer Schachteinstieg
mit dem allgemeinen Bezugszeichen 2 dargestellt.
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Dieser
Schachteinstieg 2 weist einen Rahmen 4 und einen
Kanaldeckel 6 auf, die aus Gusseisen hergestellt sind.
Der Kanaldeckel 6 ist am Rahmen 4 um eine erste,
im Allgemeinen waagrechte Achse X-X angelenkt.
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Der
Rahmen 4 weist einen Basiskörper 8 auf, der eine
kreisförmige Öffnung 10 (4 bis 6) begrenzt.
Im eingebauten Zustand des Schachteinstiegs 2 befindet
sich diese Öffnung 10 in
der Verlängerung
einer (nicht dargestellten) Leitung oder eines Schachts mit allgemein
senkrechter Achse.
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Der
Basiskörper 8 weist
auf der Innenseite der Öffnung 10 einen
inneren Umfangsvorsprung 12 auf, auf dem eine Dichtung
aus Elasto mermaterial (nicht dargestellt) angeordnet ist. Dieser
Vorsprung 12 dient als Auflagefläche für den Kanaldeckel, wenn dieser
in der geschlossenen Stellung ist.
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Der
Kanaldeckel 6 hat die allgemeine Form einer kreisförmigen Scheibe,
deren Durchmesser in etwa dem Durchmesser der Öffnung 10 entspricht. Der
Kanaldeckel hat einen Schwerpunkt G (stehe 1 und 2),
ein Eigengewicht P und eine Abmessung E gemessen
in Richtung der Achse X-X, die hier dem Durchmesser des Kanaldeckels
entspricht.
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Der
Schachteinstieg 2 weist außerdem ein erstes 14 und ein
zweites Scharnier 16 auf, die den Kanaldeckel mit dem Rahmen
verbinden und die Anlenkung des Kanaldeckels 6 am Rahmen 4 um
die Achse X-X gewährleisten.
So kann der Kanaldeckel 6 über eine offene Stellung, in
der er allgemein senkrecht ist (6), zwischen
einer maximalen Öffnungsstellung,
in der er um etwa 110° bezüglich der Waagrechten
gekippt ist (5), indem er in stabiler Auflage
gehalten wird, und einer geschlossenen Stellung bewegt werden, in
der er allgemein waagrecht ist (4).
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Jedes
der Scharniere 16, 14 weist einen Kanaldeckel-Scharnierbeschlag 18, 20,
der fest mit dem Kanaldeckel 6 verbunden ist, und einen
Rahmen-Scharnierbeschlag 22, 24 auf, der fest
mit dem Rahmen 4 verbunden ist.
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Das
zweite Scharnier 16 bildet eine Verriegelungsvorrichtung
des Kanaldeckels 6 in seiner offenen Verriegelungsstellung.
Dieses Scharnier 16 weist eine Entriegelungskonfiguration
(1), in der der Kanaldeckel von seiner offenen
Verriegelungsstellung in seine geschlossene Stellung bewegt werden
kann, und eine Verriegelungskonfiguration (2 und 6)
auf, in der der Kanaldeckel 6 in seiner offenen Verriegelungsstellung
gehalten wird und nicht um die Achse X-X kippen kann.
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Das
erste Scharnier 14 weist keine Verriegelungsmittel für den Kanaldeckel 6 in
der offenen Stellung auf und ist außerdem ausgelegt, um ein Kippen des
Kanaldeckels 6 um eine zweite Achse Y-Y zu erlauben, wenn
der Kanaldeckel 6 in seiner offenen Verriegelungsstellung
ist. Die zweite Achse Y-Y erstreckt sich im Wesentlichen waagrecht
im montierten Zustand des Schachteinstiegs 2, lotrecht
zur Achse X-X, und erstreckt sich durch das erste Scharnier 14 hindurch.
Dieses Kippen des Kanaldeckels 6 um die Achse Y-Y bringt
das zweite Scharnier 16 aus seiner Verriegelungskonfiguration
in seine Entriegelungskonfiguration und umgekehrt.
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Wenn
der Kanaldeckel 6 in seiner offenen Verriegelungsstellung
mit dem zweiten Scharnier 16 in seiner Entriegelungskonfiguration
ist, definiert der Schachteinstieg 2 eine Schwerpunktebene
P-P, die den Schwerpunkt G enthält
und sich lotrecht bezüglich
der Achse X-X erstreckt. Diese Ebene P-P schneidet die Achse X-X
in einem Bezugspunkt L. Die
Entfernung zwischen diesem Bezugspunkt L und der
zweiten Achse Y-Y wird mit d 1 bezeichnet. Diese Entfernung d 1 wird in Richtung
der Achse X-X gemessen. Die Entfernung d 1 ist größer als
0 und beträgt vorzugsweise
zwischen 0,1 und 0,5 mal die Abmessung E.
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Der
Bezugspunkt L befindet sich
auf der gleichen Seite der Achse X-X wie das Scharnier 16 bezüglich der
zweiten Achse Y-Y.
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Außerdem definiert
der Schachteinstieg eine zweite Entfernung d 2, die die Entfernung
zwischen der Achse Y-Y und einem Endpunkt H des Kanaldeckels 6 ist.
Der Endpunkt H wird vom Ende des Kanaldeckels gebildet, das einen
maximalen Hebelarm bezüglich
der Achse Y-Y bildet, gemessen entlang der Achse X-X. Vorzugsweise
ist die Entfernung d 2 mehr als dreimal so groß wie die Entfernung d 1.
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Wenn
folglich der Kanaldeckel 6 nahe dem Punkt H ergriffen wird,
um ihn um die Achse Y-Y kippen zu lassen, mit dem Ziel, das Scharnier 16 aus seiner
Verriegelungskonfiguration in seine Entriegelungskonfiguration zu
bringen, ist eine geringere Anhebekraft F als das Eigengewicht P
des Kanaldeckels in einem Verhältnis
d1/d3 notwendig (1).
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Im
vorliegenden Fall besteht jeder der Kanaldeckel-Scharnierbeschläge 18, 20 aus
einem Drehzapfen 26, 28, während jeder der Rahmen-Scharnierbeschläge 22, 24 aus
einem Aufnahmesitz 30, 32 für den zugeordneten Drehzapfen
besteht.
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Jeder
der Sitze 30, 32 besteht aus einer nach oben offenen
Aussparung (3A und 3B).
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Wie
aus 3B hervorgeht, hat der Sitz 30 des zweiten
Scharniers 16 von oben gesehene die allgemeine Form eines
L. Ein erster Bereich 34 des Sitzes 30, der in
der Öffnung 10 mündet und
einen ersten Schenkel des L bildet, hat eine geringere Tiefe als
der Rest des Sitzes 30. Ein zweiter, zentraler Bereich 36 des
Sitzes 30 besitzt ein Loch, das die Dicke des Rahmen durchquert.
Ein dritter Bereich 38 des Sitzes, der den anderen Schenkel
des L bildet, ist in zwei Gebiete 40, 32 aufgeteilt.
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Das
erste Gebiet 40 erstreckt sich entfernt vom ersten Bereich 34.
Es weist (4 bis 6) ein Bodenprofil 44 eines
Teilzylinders mit Kreisquerschnitt auf, dessen Achse mit der Achse
X-X zusammenfällt.
Dieses Profil 44 bildet eine Scharnierfläche, die
einen Nocken für
den Drehzapfen 26 bildet. Eine erste Lippe 46 bildet
einen oberen Rand dieses Gebiets 40 und überlappt
teilweise das Bodenprofil 44.
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Das
zweite Gebiet 42 ist zwischen dem ersten Gebiet 40 und
dem ersten Bereich 34 des Sitzes angeordnet. Dieses Gebiet 42 weist
eine durchgehende Aufnahmeöffnung 48 für den Drehzapfen 26 auf,
wenn das Scharnier 16 in seiner Verriegelungskonfiguration
ist (6). Der Sitz 30 bildet an der Schnittstelle
zwischen den beiden Gebieten 40, 42 eine ebene
Blockierfläche 50,
die sich senkrecht erstreckt.
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Eine
zweite Lippe 52, die einen oberen Rand dieses zweiten Gebiets 42 bildet,
ist gegenüber
der ersten Lippe 46 angeordnet und mit einer Blockierfläche 53 versehen,
die zu dieser Lippe 46 hin gerichtet ist.
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Der
Sitz 32 des ersten Scharniers 14 ist im Wesentlichen
symmetrisch zum Sitz 30 des zweiten Scharniers 16 bezüglich der
Ebene P-P (siehe 3A), so dass de dritte Bereich 38 des
zweiten Sitzes 32 sich entlang der Achse X-X auf der dem ersten
Sitz 30 entgegengesetzten Seite erstreckt.
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Die
Elemente dieses Sitzes 32 entsprechend den Elementen des
Sitzes 30 tragen die gleichen Bezugszeichen. Als Unterschied
weist der dritte Bereich 38 dieses Sitzes 32 eine
Bodenwand 54 auf, die sich im zweiten Gebiet 42 befindet
und sich vom ersten Gebiet 40 bis zum ersten Bereich 34 des
Sitzes 32 erstreckt. Diese Bodenwand 54 schließt im Wesentlichen
tangential an die eine Nocke bildende Scharnierfläche an,
die vom Bodenprofil 44 gebildet wird, so dass dieser Sitz 32 keine Öffnung 48 und
somit keine Blockierfläche 50 aufweist.
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Folglich
weist der Sitz 30 des zweiten Scharniers 16 eine
größere Tiefe
auf als der Sitz 32 des ersten Scharniers 14,
gemessen bezüglich
der Achse X-X im montierten Zustand.
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Der
Drehzapfen 26 des zweiten Scharniers 16 wird am
Kanaldeckel 6 über
einen Verbindungsbereich 60 befestigt, der vom Rand des
Kanaldeckels 6 vorsteht und mit diesem fest verbunden ist.
Der Drehzapfen 26 erstreckt sich lotrecht zum Verbindungsbereich 60 im
Wesentlichen in der Ebene des Kanaldeckels 6.
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Der
Verbindungsbereich 60 weist eine Auflagefläche 61 auf,
die sich in etwa in 45° zum
Drehzapfen 26 erstreckt. Im offenen Zustand des Kanaldeckels 6,
und wenn das zweite Scharnier 16 sich in seiner Verriegelungskonfiguration
befindet, legt sich die Auflagefläche 61 gegen einen
oberen Rand des Sitzes 30 an (siehe 2). Die
Entfernung zwischen dem Auflagepunkt der Auflagefläche 61 auf
dem Sitz 30 und der Achse Y-Y, gemessen gemäß der Achse X-X,
wird mit d 3 bezeichnet.
Die Entfernung d 1 ist
kleiner als die Entfernung d 3.
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Der
Verbindungsbereich 60 weist außerdem eine Blockierfläche 53A auf,
die sich parallel zur allgemeinen Ebene des Kanaldeckels 6 erstreckt.
Die Blockierfläche 53A ist
ausgelegt, um mit der Lippe 52 entlang ihrer Oberfläche 53 zusammenzuwirken, wenn
der Kanaldeckel 6 in der offenen Verriegelungsstellung
ist. Der Verbindungsbereich 60 weist außerdem einen Freiraum 69 für den Durchgang
der Lippe 52 entlang der Achse der Drehzapfen 26 auf, um
ein Kippen des Kanaldeckels in Schließrichtung zu ermöglichen.
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Der
Freiraum 69 ist in der Blockierfläche 53A ausgebildet.
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Der
Drehzapfen 26 hat eine im Wesentlichen zylindrische Form.
Er besitzt eine Scharnierfläche 62, die
zur Scharnierfläche
des Sitzes 44 komplementär und zu einer dem Kanaldeckel 6 entgegengesetzten Seite
ausgerichtet ist. Der Drehzapfen 26 weist außerdem eine
flache Blockierfläche 64 auf,
die an die Scharnierfläche 62 anschließt und sich
parallel zur allgemeinen Ebene des Kanaldeckels erstreckt. Diese
Blockierfläche 46 ist
dazu bestimmt, mit der flachen Blockierfläche 50 des Sitzes 30 in
Kontakt zu kommen, wenn der Kanaldeckel 6 in der offenen
Verriegelungsstellung ist.
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Der
Drehzapfen 28 des ersten Scharniers 14 ist am
Kanaldeckel 6 über
einen Verbindungsbereich 66 befestigt und ist symmetrisch
zum Drehzapfen 26 des zweiten Scharniers 16 bezüglich der
Ebene P-P. Es ist anzumerken, dass die Mantellinien der Scharnierflächen der
Drehzapfen 26, 28 identisch sind.
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Der
erfindungsgemäße Schachteinstieg 2 funktioniert
folgendermaßen:
Ursprünglich ist
der Kanaldeckel 6 ist seiner waagrechten geschlossenen
Stellung auf dem Rahmen (4).
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Um
den Schachteinstieg 2 zu öffnen, wird der Kanaldeckel 6 nach
oben gekippt. Zuerst kippt er um die Achse X-X durch Zusammenwirkung
der Scharnierflächen
jedes der beiden Scharniere 14, 16. Die Drehzapfen 28, 26 befinden
sich dann im Wesentlichen in den ersten Gebieten 40 der
Sitze. Wenn der Kanaldeckel 6 in seiner offenen Verriegelungsstellung
ist, d.h. um 90° bezüglich seiner
geschlossenen Stellung gekippt, wird das Kippen über diese Position hinaus bis
in seine maximale Öffnungsstellung fortgesetzt
(5). Die Verbindungsbereiche 60, 66 legen
sich dann gegen die oberen Ränder
der Sitze 30, 32 an, und die Drehzapfen 26, 28 werden
zu den zweiten Gebieten 42 der Sitze 30, 32 geschoben. Wenn
der Drehzapfen 26 des zweiten Scharniers 16 sich
oberhalb der Öffnung 48 befindet,
kippt der Kanaldeckel 6 um die Achse Y-Y, während er
auf der Bodenwand 54 über
den Drehzapfen 28 anliegt, und der Drehzapfen 26 drückt sich
teilweise in die Öffnung 48 ein,
bis er gegen die Oberfläche
des Rahmens anliegt, die sich gegenüber der Blockierfläche 50 befindet,
wobei sein Verbindungsbereich 60 sich seinerseits gegen
die Lippe 46 anlegt (5). Um den
Kanaldeckel zu verriegeln, wird dieser in seine offene Verriegelungsstellung
zurückgekippt,
und der Drehzapfen 26 drückt sich dann ganz in die Öffnung 48 ein.
Das zweite Scharnier 16 ist so in seiner Verriegelungskonfiguration.
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In
dieser Stellung legen sich die Blockierflächen 50, 64 sowie 53, 53A aufeinander
(6) und verhindern ein ungewolltes Schließen des
Kanaldeckels 6. Der Schachteinstieg 2 befindet
sich dann in der in 2 gezeigten Konfiguration.
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Wenn
man den Kanaldeckel 6 wieder schließen möchte, genügt es, ihn zu ergreifen und
um die Achse Y-Y nach oben zu kippen, damit der Drehzapfen 26 aus
der Öffnung 48 austritt,
und so das zweite Scharnier 16 in seine Entriegelungskonfiguration
gebracht wird ( 1). Da der Kanaldeckel 6 während dieses
Kippens um die Achse Y-Y mit seinem Drehzapfen 28 auf der
Bodenwand 54 des ersten Scharniers 14 aufliegt,
ist die Kippkraft, die notwendig ist, um den Drehzapfen 26 aus
der Öffnung 48 zu
befreien, geringer als das Eigengewicht P des Kanaldeckels.
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Die
Vorrichtung zur Verriegelung des Kanaldeckels in seiner offenen
Stellung kann aus anderen Mitteln bestehen. Sie kann zum Beispiel
einen auf dem Kanaldeckel angeordneten Vorsprung aufweisen, der
sich durch Kippen des Kanaldeckels, wenn dieser in seiner offenen
Verriegelungsstellung ist, in eine entsprechende Aussparung einfügt, die
im Rahmen ausgebildet ist.
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In 8 ist
eine zweite Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schachteinstiegs
dargestellt. Nur die Unterschiede bezüglich des soeben beschriebenen
Schachteinstiegs werden beschrieben, wobei die analogen Elemente
die gleichen Bezugszeichen tragen.
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Der
Kanaldeckel 6 hat die allgemeine Form eines rechtwinkligen
Dreiecks, derart, dass sein Schwerpunkt G sich nicht auf halbem
Weg zwischen den beiden Scharnieren 14, 16 befindet,
die an den Enden einer gleichen Seite mit rechtem Winkel des rechtwinkligen
Dreiecks angeordnet sind. vorteilhafterweise befindet sich das erste,
die Kippachse Y-Y definierende Scharnier 14 an der Stelle
einer Ecke des Dreiecks. Folglich kann der Kanaldeckel leicht an einer
freien Ecke 70 des Dreiecks erfasst werden, das sich in
der Entfernung d 2 vom
ersten Scharnier 14 befindet, und dann um die Achse Y-Y
gekippt werden, um das zweite Scharnier 16 in seine Entriegelungskonfiguration
zu bringen. Das Kippen des Kanaldeckels 6 erfordert dann
eine geringe Kippkraft.
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Aufgrund
der Geometrie des Kanaldeckels ist hier die Tatsache, das die Anhebekraft
nicht mehr auf den Schwerpunkt angewendet wird, ohne Einfluss auf
das Entriegeln, da nur eines der Scharniers zur Verriegelung verwendet
wird.
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In
dem Fall, in dem das Dreieck kein gleichschenkliges Dreieck ist,
ist allgemein das erste Scharnier 14 in der Nähe einer
Ecke angeordnet, deren Winkel kleiner ist als der Winkel der Ecke,
die der Verriegelungsvorrichtung 16 zugeordnet ist.
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In
einer Variante kann der Kanaldeckel einen einzigen Verbindungsbereich
aufweisen, der mit zwei auf beiden Seiten des Verbindungsbereichs
vorstehenden Drehzapfen versehen ist, wobei nur einer die ser Drehzapfen
in der offenen Verriegelungsstellung zu dessen beiden Seiten verriegelt
ist.
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Die
Erfindung bezieht sich auf die Schachteinstiege von Straßen oder
Bürgersteigen,
zum Beispiel aus Gusseisen, auf die Aufsatzvorrichtungen von Straßeneinläufen, wie
zum Beispiel Straßeneinlaufroste,
und auf die Schließvorrichtungen
von technischen Prüfkammern
eines unterirdischen Kabelnetzes, wie zum Beispiel Schauklappen.