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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges,
flüssiges
oder pulverförmiges
Produkt, d.h. für
eine mehr oder weniger viskose Flüssigkeit oder ein Pulver, die
bzw. das in einem Behälter
enthalten ist. Die Abgabevorrichtung umfasst im übrigen eine Abgabeöffnung,
durch die hindurch das Produkt abgegeben wird. Zu diesem Zweck umfasst
der Behälter
eine Betätigungswand und
eine Reaktionswand, die geeignet sind, durch elastische Verformung
aneinander angenähert
zu werden, um das Volumen des Behälters zu vermindern und so
einen Teil des Produktes durch die Abgabeöffnung hindurch zu verdrängen. Diese
Art von Abgabevorrichtung wird häufig
in vielen Bereichen, insbesondere denen der Kosmetik, der Parfümerie oder auch
der Pharmazie verwendet.
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Es
existieren im übrigen
Abgabevorrichtungen für
fluidförmige
Produkte dieser Art, die im Bereich der Parfümerie und der Kosmetik als
Produktmustern verwendet werden, die beispielsweise kostenlos abgegeben
werden, damit der Verbraucher oder die Verbraucherin das Produkt
vor einem Kauf testen kann. Die Dokumente FR-A-2 778 639 und FR-A-2
791 645 beschreiben derartige Abgabevorrichtungen, die hauptsächlich aber
nicht ausschließlich
für eine
Verwendung als Muster gedacht sind. Bei den Abgabevorrichtungen
dieser Druckschriften sind zwei miteinander verschweißte Filme
bzw. Folien vorgesehen, oder eine Schale, die mit einem Film bzw. einer
Folie im Bereich ihres Umfangs verschweißt ist, um einen Behälter für das Produkt
zu bilden. Diese Druckschriften sehen auch vor, ein Abgabeelement zwischen
die beiden Folien oder die Schale und die Folie einzufügen. Dieses
Abgabeelement definiert die Abgabeöffnung und dient optional als
Tragvorrichtung für
ein Element aus porösem
Material, das in der Lage ist, sich mit dem fluidförmigen Produkt
voll zu saugen. Für
die Betätigung
dieser Abgabevorrichtungen bilden die Folien oder die Schale eine
verformbare Betätigungswand,
auf die man mit Hilfe eines oder mehrerer Finger drücken kann.
In dem Fall, in dem die Abgabevorrichtung zwei miteinander verschweißte Folien
umfasst, sind zwei Betätigungswände vorhanden,
und man kann beispielsweise diese Abgabevorrichtungen dadurch betätigen, dass man
sie zwischen dem Daumen und einem oder mehreren weiteren Fingern
der gleichen Hand hält. Die
mit dem Daumen in Berührung
stehende Wand bildet somit eine Betätigungswand, während die Wand,
die mit dem oder den anderen Fingern der gleichen Hand in Berührung steht,
als Reaktionswand dient, die es ermöglicht, auf die mit dem Daumen
in Berührung
stehende Wand einen Druck auszuüben.
In ähnlicher
Weise kommt dann, wenn die Abgabevorrichtung eine mit einer Folie
verbundene Schale umfasst, der Daumen in Berührung mit der Schale, welche
die Betätigungswand
bildet, während die
anderen Finger der gleichen Hand mit der Verschlussfolie in Berührung kommen,
die somit als Reaktionswand dient, um einen Druck auf die Betätigungswand
mit Hilfe des Daumens zu ermöglichen. Somit
werden bei diesen beiden Arten von Abgabe vorrichtungen gemäß dem Stand
der Technik die Betätigungswand
und die Reaktionswand von zwei getrennten Teilen gebildet, während die
Abgabeöffnung von
einem dritten Teil gebildet ist.
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In
einem weiter entfernt liegenden technischen Bereich beschreibt die
Druckschrift GB-A-2 626
631 eine Insektizidschachtel bzw. -dose, welche die Zerstäubung des
Pulvers ermöglicht,
das sie enthält.
Zu diesem Zweck besitzt die Dose der Form eines Blasebalgs, der
zwei Betätigungswände aufweist,
die man durch eine Schwenkung um einen Verbindungsteil aneinander
annähern
kann, der die Zerstäubungsöffnung enthält. Um jedoch
dieser Dose das Merkmal der Elastizität bzw. eine Rückkehreigenschaft
zu verleihen, ist eine metallische Feder im Inneren der Dose so
angeordnet, dass sie die beiden Betätigungswände voneinander wegdrückt. Somit
sind die beiden Betätigungswände in der
Ruhestellung am weitesten voneinander entfernt und man kann sie
aneinander annähern,
indem man die im Inneren der Dose angeordnete Feder zusammendrückt. In
dieser Druckschrift werden die beiden Betätigungswände von zwei Kartonstücken gebildet,
die an einem ihrer Enden durch ein Holzstück miteinander verbunden sind,
das ein Loch aufweist, in das eine metallische Düse eingesetzt ist. Die V-förmige Feder
ist in das Innere zwischen die beiden Kartonstücke eingesetzt und das Ganze
wird von einer oder mehreren Lagen aus flexiblen Materialien, beispielsweise
eine Folie umhüllt.
Somit überdeckt
diese flexible Folie die beiden Kartonstücke und definiert aufgrund
dieser Tatsache die beiden Betätigungswände. Insgesamt
umfasst die dem Stand der Technik entsprechende Abgabevorrichtung,
die in diesem Dokument beschrieben wird, sechs verschiedene, sie
bildende Elemente.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die beim oben erwähnten Stand
der Technik vorhandenen Nachteile dadurch zu überwinden, dass sie eine neue
Abgabevorrichtung für
ein fluid- oder pulverförmiges
Produkt angibt, die ebenfalls nach dem mechanischen Prinzip eines
Blasebalges funktioniert, jedoch eine minimale Anzahl von sie bildenden
Teilen aufweist, so dass ihre Montage äußerst einfach ist.
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Zu
diesem Zweck sieht die vorliegende Erfindung eine Abgabevorrichtung
für ein
fluidförmiges, flüssiges oder
pulverförmiges
Produkt vor, die einen Behälter,
der dazu bestimmt ist, das Produkt zu enthalten, und eine Abgabeöffnung umfasst,
durch welche das Produkt abgegeben wird, wobei der Behälter eine
Betätigungswand
und eine Reaktionswand umfasst, die geeignet sind, durch elastische
Verformung aneinander angenähert
zu werden, um das Volumen des Behälters zu vermindern und somit
einen Teil des Produktes durch die Abgabeöffnung hindurch zu verdrängen, wobei
die Abgabevorrichtung weiterhin einen einstückigen Körper und wenigstens eine nachgiebige
Verschlussfolie umfasst, wobei die Betätigungswand und die Reaktionswand
von dem einstückigen
Körper
gebildet werden, und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungswand
und die Reaktionswand miteinander unter Bildung eines Winkels verbunden
sind, der sich vermindert, wenn man sie aneinander annähert. Vorteilhafterweise
ist die Abgabeöffnung
im einstückigen
Körper
ausgebildet. Somit bildet bereits der einstückige Körper für sich allein die Betätigungs-
und die Reaktionswand sowie die Abgabeöffnung. Vorzugsweise wird die
elastische Verformung durch den einstückigen Körper sichergestellt, der eine
elastische Nachgiebigkeit besitzt, die geeignet ist, ihn in eine
Ruhelage zurückzubringen,
in welcher die Betätigungswand
am weitesten von der Reaktionswand entfernt ist. Somit erfüllt der
einstückige
Körper
für sich
allein praktisch alle Funktionen der Abgabevorrichtung, mit Ausnahme
derer, die der nachgiebigen Verschlussfolie inhärent sind, die es ermöglicht,
den Behälter
zu vervollständigen,
indem sie sich während
der Annäherung
der Betätigungs-
und der Reaktionswand verformt.
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Gemäß einem
vorteilhaften Merkmal der Erfindung, besitzt der Körper einen
Kopfteil (113; 213; 313; 413),
der die Betätigungswand
mit der Reaktionswand verbindet, wobei der Kopfteil bei der elastischen
Annäherung
von Betätigungswand
und Reaktionswand im wesentlichen statisch bleibt und die Abgabeöffnung in
dem Kopfteil ausgebildet ist.
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In
diesem Fall kann die Betätigungswand elastisch
am Kopfteil angelenkt sein. Vorteilhafterweise ist die Betätigungswand
bezüglich
der Reaktionswand verschwenkbar. Bei einer Variante ist die Betätigungswand
elastisch verformbar. Vorzugsweise ist die Reaktionswand mit der
Betätigungswand bezüglich des
Kopfteils symmetrisch identisch.
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Gemäß einem
anderen Merkmal konvergieren die Betätigungswand und die Reaktionswand
im Bereich des Kopfteils zueinander hin.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt können
die Betätigungswand
und die Reaktionswand im wesentlichen flach und steif sein.
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Gemäß einem
anderen interessanten Merkmal der Erfindung, die ein Element aus
einem porösen
Material umfasst, das sich mit dem Produkt voll saugen kann, ist
dieses Element benachbart zur Abgabeöffnung angeordnet. Vorteilhafterweise
weist der Körper
einen Kopfteil auf, in dem die Abgabeöffnung ausgebildet ist, wobei
dieser Teil Halteeinrichtungen bildet, um das Element in der Nähe der Abgabeöffnung fest
zu halten. Das Element aus porösem Material
ist insbesondere dann nützlich,
wenn das Produkt eine Flüssigkeit
ist, doch kann man sich sehr gut auch Ausführungsformen vorstellen, bei
denen man auch ein Element aus einem porösen Material verwendet, das
in der Lage ist, sich mit einem pulverförmigen Produkt zu imprägnieren
oder voll zu saugen, bevor dessen Abgabe durch die Abgabeöffnung hindurch
erfolgt.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt weist das Kopfteil einen lang gestreckten
Ansatz auf, an dessen freiem Ende die Abgabeöffnung ausgebildet ist. Dieser
lang gestreckte Ansatz ist besonders dann nützlich, wenn die Abgabevorrichtung
als Zerstäuber, beispielsweise
als nasaler Zerstäuber
dient, bei dem dieser Ansatz dazu bestimmt ist, in das Innere einer Körperöffnung,
beispielsweise in die Nasenlöcher eingeführt zu werden.
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Gemäß einer
praktischen Ausführungsform sind
die Betätigungswand
und die Reaktionswand durch verformbare Seitenflächen miteinander verbunden.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt umfasst der Körper wenigstens eine ebene
Befestigungs-Umfangszone, auf der eine ebene Verschlussfolie befestigt
ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Betätigungswand
und die Reaktionswand mit seitlichen, verformbaren Verbindungsflächen versehen
sind. In diesem Fall ist eine einzige, ebene Verschlussfolie ausreichend.
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Der
Körper
kann beispielsweise durch Spritzgießen hergestellt sein, doch
kann er auch ausgehend von einer zunächst ebenen Platte hergestellt werden,
die zunächst
abgeschnittenen und dann gebogen bzw. gekröpft wird, wobei die Abgabeöffnung sich
im Bereich der Biegung bzw. Kröpfung
befindet. Bei einer Variante kann der Körper auch aus einem extrudierten
Profil hergestellt sein.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
sind die Betätigungswand
und die Reaktionswand durch einen elastisch verformbaren Verbindungssteg
verbunden, der vom einstückigen
Körper
gebildet wird. Diese Verbindung hat die Funktion, entweder für sich alleine
die elastische Verformbarkeit des Körpers zu erzielen oder diese
zu verbessern, indem sie es ermöglicht,
die Betätigungswand
und die Reaktionswand in ihre Ruhelage zurückzubringen.
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Eine
solche Abgabevorrichtung kann einzig und allein von dem einstückigen Körper, einem
oder zwei Verschlussfolien und wahlweise von einem Element aus porösem Material
gebildet sein, das sich mit dem Produkt voll saugen bzw. imprägnieren
kann. Man kann somit eine Abgabevorrichtung ins Auge fassen, die
lediglich von dem einstückigen
Körper und
einer einzigen Verschlussfolie gebildet wird, wobei das Element
aus porösem
Material in bestimmten Anwendungsfällen weggelassen werden kann.
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Die
Erfindung wird nun noch genauer unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
beschrieben, wobei auf vier nicht einschränkend zu verstehende Ausführungsbeispiele
der Erfindung Bezug genommen wird. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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2 eine
perspektivische Darstellung der Abgabevorrichtung aus 1,
wobei die Verschlussfolie abgezogen ist,
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3 eine
vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 1,
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4 eine
Ansicht der Abgabevorrichtung aus 1 von oben,
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5 eine
perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung,
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6 eine
Ansicht des Inneren der Abgabevorrichtung aus 5,
wenn die Verschlussfolie abgezogen ist,
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7 eine
vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 5,
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8 eine
Ansicht der Abgabevorrichtung aus 5 von oben,
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9 eine
perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung,
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10 eine
Ansicht des Inneren der Abgabevorrichtung aus 9,
wenn die Verschlussfolie abgezogen ist,
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11 eine
vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 9,
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12 eine
Ansicht der Abgabevorrichtung aus 9 von oben,
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13 eine
perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung,
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14 eine
Ansicht der Abgabevorrichtung aus 13, wenn
zumindest eine Verschlussfolie abgezogen worden ist,
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15 eine
vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 13 und
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16 eine
Ansicht der Abgabevorrichtung aus 13 von
oben.
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Bei
den vier Ausführungsformen,
die im folgenden beschrieben werden, sind die Abgabevorrichtungen
hauptsächlich
geeignet, ein flüssiges
Fluidprodukt abzugeben, doch können
sie auch in gleicher Weise ein pulverförmiges Fluidprodukt abgeben.
Die vier Ausführungsformen
besitzen die allgemeine Form eines Blasebalges, der eine Betätigungswand
aufweist, auf die man beispielsweise mit Hilfe des Daumens drücken kann,
und eine Reaktionswand, die mit einem oder mehreren Fingern der gleichen
Hand in Berührung
stehen kann, so dass man die Betätigungswand
an die Reaktionswand dadurch annähern
kann, dass man mit Hilfe des Daumens auf die Betätigungswand drückt. Eine
Abgabevorrichtung gemäß der Erfindung
kann jedoch auch durch andere Mittel als durch eine Hand, beispielsweise
durch eine mechanische Vorrichtung betätigt werden. In gleicher Weise
besitzen bei den vier Ausführungsformen
die Abgabevorrichtungen einen Behälter, der gleichzeitig ein
flüssiges
oder pulverförmiges
Fluid und ein Gas, im allgemeinen Luft enthält. Wohl gemerkt können auch
andere Gase, wie z.B. inerte Gase bei bestimmten Anwendungsfällen insbesondere
bei der Pharmazie eingesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass
der Behälter
gleichzeitig ein fluidförmiges
Produkt und ein Gas enthält,
erfolgt die durch eine Abgabevorrichtung gemäß der Erfindung bewirkten Abgabe
in Form eines bi-phasischen, zerstäubten Strahls, bei dem feine
Tröpfchen
des fluidförmigen
Produktes durch einen Luftstrom transportiert werden, der unter
Druck ausgestoßen
wird. Der Behälter
kann jedoch auch lediglich ein fluidförmiges Produkt enthalten, so
dass die Abgabe in Form eines kontinuierlichen Fadens oder eines
zerstäubten
Strahls oder auch in Form eines Tropfens erfolgt, den man beispielsweise
mit Hilfe eines Fingers aufnimmt.
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Wie
man insbesondere in 1 bis 4 entnimmt,
die eine erste Ausführungsform
der Erfindung darstellen, umfasst die Abgabevorrichtung 103 sie
bildende Teile, d.h. einen einstückigen
Körper 110,
eine Verschlussfolie 120 und ein Element 130 aus
porösem
Material. In bestimmten Anwendungsfällen kann man das Element 130 aus
porösem
Material weglassen, so dass die Abgabevorrichtung nur noch von zwei
Elementen gebildet wird, d.h. dem einstückigen Körper 110 und der Verschlussfolie 120.
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Der
einstückige
Körper 110 besitzt
die allgemeine Form von zwei Plättchen
und umfasst ein erstes Plättchen 111,
das mit einem zweiten Plättchen 112 durch
einen Verbindungsteil 113 verbunden ist. Die Form der Plättchen 111, 112 kann
beliebig sein, d.h. polygonal oder abgerundet. Was den Verbindungsteil 113 anbelangt,
so ist er vorzugsweise in abgerundeter Form gebogen, ohne dass eine
deutliche Falte gebildet wird. Man kann sich jedoch auch einen Verbindungsteil 113 vorstellen,
der eine im wesentlichen ebene Wand aufweist, die von zwei seitlichen Kanten
begrenzt wird, von denen ausgehend sich die beiden Plättchen 111 und 112 erstrecken.
Bei der zur Erläuterung
der vorliegenden Erfindung verwendeten Ausführungsform besitzen die beiden
Plättchen 111 und 112 jeweils
eine im wesentlichen rechtwinklige, längliche Form der Art, dass
jedes der Plättchen
mit dem Verbindungsteil 113 an einer kurzen Seite des Rechtecks
verbunden ist. Die andere kurze Seite des Rechtecks bildet ein freies
Ende des Plättchens.
Jedes Plättchen
umfasst somit drei Ränder.
Genauer gesagt umfasst das Plättchen 111 die
beiden seitlichen Ränder 1111 und 1112 und
einen Endrand 1113. In symmetrischer Weise besitzt das
Plättchen 112 zwei
seitliche Ränder 1121 und 1122 sowie
einen Endrand 1123. Diese Ränder besitzen vorzugsweise eine
gewisse Größe, welche
hier die Dicke der Plättchen
definiert. Man kann sich jedoch Ausführungsformen vorstellen, bei
denen jedes Plättchen
Klappen aufweist, die die Ränder
der Plättchen
bilden. Bei der in den 1 bis 4 dargestellten
Ausführungsform
entspricht die Höhe
der Ränder
der Dicke der Plättchen.
Im übrigen
ist diese Dicke im Bereich der beiden Plättchen konstant aber auch im
Bereich des Verbindungsteils 113. In anderen Worten: der
einstückige
Körper
besitzt eine konstante Wanddicke. Man kann sich jedoch auch Ausführungsvarianten
vorstellen, bei denen die Dicke der Plättchen sowie des Verbindungsteils
variiert: beispielsweise kann der Verbindungsteil 113 eine
Dicke aufweisen, die größer ist als
die der Plättchen
im Bereich der Endränder 1113 und 1123.
Andererseits ist bei der in den 1 bis 4 dargestellten
Ausführungsform
der einstückige Körper 110 bezüglich des
Verbindungsteils 113 derart vollkommen symmetrisch, das
die Plättchen 111 und 112 symmetrisch
identisch sind. Man kann sehr wohl vorsehen, dass die beiden Plättchen 111 und 112 nicht
identisch sind. Beispielsweise kann man vorsehen, dass das Plättchen 112 eine
Wand dicke oder eine Form besitzt, die von den Plättchen 111 verschieden
ist. Man kann sich auch vorstellen, dass das Plättchen 112 mit dem
Verbindungsteil 113 auf andere Weise verbunden ist als
das Plättchen 111.
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Der
einstückige
Körper 110 besitzt
die Eigenschaft, dass er elastisch verformbar ist, was sich dahingehend
auswirkt, dass das Plättchen 111 ausgehend
aus einer Ruhelage, die als solche in den 1 bis 3 dargestellt
ist, an das Plättchen 112 angenähert werden
kann. In dieser Ruhelage bildet das Plättchen 111 bezüglich des
Plättchens 112 einen maximalen
Winkel. Anders ausgedrückt
konvergiert das Plättchen 111 zum
Plättchen 112 im
Bereich des Verbindungsteils 113, der die beiden miteinander
verbindet. Die Elastizität
des einstückigen
Körpers 110 wird
teilweise oder vollständig
durch den Verbindungsteil 113 bewirkt, dessen Abrundung
durch elastische Verformung verstärkt werden kann. Die Plättchen 111 und 112 sind
vorzugsweise eben und starr, so dass sie um den Verbindungsteil 113 schwenken können, ohne
sich wesentlich zu verformen. Man kann sich auch Ausführungsformen
vorstellen, bei denen die Plättchen 111 und 112 ebenfalls
elastisch verformbar sind, so dass diese Verformbarkeit an der elastischen
Verformbarkeit des einstückigen
Körpers 110 Teil
hat oder ihm diese verleiht. Man kann im letzteren Fall einen im
wesentlichen starren und nicht verformbaren Verbindungsteil 113 vorsehen.
Man kann auch vorsehen, dass der einstückige Körper 110 eine gewisse
elastische Nachgiebigkeit aufweist, die ihm eigen oder inhärent ist,
ohne dass es besonders wichtig ist, zu wissen, welcher Teil des
einstückigen
Körpers
dieses Merkmal der elastischen Verformbarkeit aufweist. Man kann
sich tatsächlich
vorstellen, dass der einstückige
Körper
einen oder mehrere nachgiebige Fortsätze bildet, die sich zwischen den
beiden Plättchen 111 und 112 erstrecken
und die dem einstückigen
Körper
die elastische Verformbarkeit verleihen oder sie verbessern. Somit
ist unabhängig
davon, auf welche Weise dieses Merkmal der elastischen Verformbarkeit
realisiert ist, wichtig, dass die beiden Plättchen 111 und 112 ausgehend
von der Ruhelage aneinander angenähert werden können, indem
der elastische Widerstand überwunden
wird, der dem einstückigen
Körper
inhärent
ist. In der Praxis kann der einstückige Körper 110 mit Hilfe
einer Hand derart ergriffen werden, dass das Plättchen 111 mit dem
Daumen und das Plättchen 112 mit
einem oder mehreren Fingern der gleichen Hand in Berührung kommt,
die sich somit in einer dem Daumen gegenüberliegenden Stellung befinden.
Man kann auf diese Weise mit Hilfe des Daumens einen Druck auf das
Plättchen 111 derart
ausüben,
dass das Plättchen 111 die
Funktion der Betätigungswand übernimmt,
während
die Wand 112, die an einem oder mehreren Fingern der gleichen
Hand anliegt, die Funktion der Reaktionswand ausübt, was es dem Daumen ermöglicht,
einen Druck auf die Betätigungswand
ausüben
zu können.
Somit bildet gemäß der Erfindung
das Plättchen 111 eine
Betätigungswand,
während
das Plättchen 112 eine
Reaktionswand bildet. Was den Verbindungsteil 113 anbelangt, so
bildet er einen Kopfteil, der eine Abgabeöffnung 114 aufweist.
Man sieht auch, dass während
der Annäherung
der beiden Wände
aneinander der Kopfteil 113 im wesentlichen ortsfest bleibt,
so dass auch die Abgabeöffnung
statisch bzw. ortsfest bleibt. Sobald man den Druck auf die Betätigungswand 111 löst, kehrt
der einstückige
Körper 110 aufgrund
seiner elastischen Verformbarkeit, die dem einstückigen Körper ein Formgedächtnis verleiht,
in seine Ruhelage zurück.
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Der
einstückige
Körper 110 ist
vorzugsweise aus Kunststoffmaterial hergestellt, doch kann er auch aus
anderen Materialien hergestellt sein, beispielsweise aus Metall.
Man kann sich auch vorstellen, dass der einstückige Körper aus mehreren Materialien
hergestellt ist, beispielsweise aus einer Metallplatte, die von
einem anderen Material, wie z.B. Kunststoff umhüllt ist. Wie zuvor erwähnt, besitzt
der in den 1 bis 3 dargestellte
einstückige
Körper
eine konstante Wanddicke derart, dass er sehr einfach dadurch hergestellt
werden kann, dass ein Band von einer Platte abgeschnitten wird.
Dieses Band wird dann auf sich selbst umgebogen, um so die beiden
Plättchen 111 und 112 sowie
den Verbindungsteil 113 zu bilden, der die Biegung bildet.
Es genügt,
danach im Bereich des Verbindungsteils eine Öffnung auszubilden. Man kann
sich auch vorstellen, dass der einstückige Körper ausgehend von einer Art extrudiertem
oder profiliertem oder sogar gegossenem Winkelelement hergestellt
wird, wobei das Winkelelement zwei Längsstege aufweist, die zueinander
unter einem spitzen Winkel verlaufen und die durch einen Verbindungsteil
verbunden sind. Es genügt
dann, Abschnitte von diesem Winkelprofil derart abzuschneiden, dass
man einen einstückigen
Körper erhält, wie
er in 1 bis 3 dargestellt ist. Die das Winkelprofil
verwendende Lösung
ermöglicht
es, die Wanddicke des einstückigen
Körpers
sich an diesen verschiedenen Stellen ändern zu lassen. Man kann sich
auch vorstellen, dass der einstückige
Körper
durch ein herkömmliches
Spritzgussverfahren hergestellt wird.
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Optional
kann gemäß der Erfindung
der einstückige
Körper 110 mit
einem Element 130 aus porösem Material versehen werden,
das benachbart zur Abgabeöffnung 114 angeordnet
ist, wie man dies sehr klar der 3 entnehmen
kann. Dieses Element 130 aus porösem Material besitzt die Eigenschaft, dass
es imprägnierbar
ist, was es dem porösen
Material ermöglicht,
sich mit dem fluidförmigen
Produkt, sei es flüssig
oder pulverförmig,
zu imprägnieren oder
voll zu saugen. Die Verwendung eines derartigen Elementes aus porösem Material
ist jedoch besonders für
die Abgabe eines flüssigen
Produktes geeignet. Bei dem in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzt das Element aus porösem
Material die Form eines Bandes oder einer Zunge, das bzw. die zwischen
den beiden Plättchen 110 und 111 mit
Hilfe eines geeigneten Verfahrens beispielsweise durch Kleben oder
Schweißen
befestigt ist. Das Element 130 aus porösem Material erstreckt sich
somit über
einen Teil der Innenflächen
der Plättchen 111 und 112 sowie
im Bereich der Innenfläche des
Verbindungsteils 113, in dem die Abgabeöffnung 114 ausgebildet
ist. Dieses Element 130 aus porösem Material kann an dem einstückigen Körper 110 vor
dessen Biegen befestigt werden, wenn der Körper ausgehend von einer Platte
hergestellt wird, oder sogar während
der Herstellung des oben erwähnten Winkelprofils.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dieses Element 130 aus
porösem
Material kein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist,
und dass es folglich möglich
ist, dieses Teil in bestimmten Anwendungsfällen, insbesondere für die Abgabe
eines pulverförmigen
Produktes wegzulassen.
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Gemäß der Erfindung
ist der einstückige
Körper 110,
der eventuell ein Element 130 aus porösem Material aufweist, mit
einer Verschlussfolie 120 versehen, die in dichter Weise, beispielsweise
durch Kleben oder Schweißen
am einstückigen
Körper 110 längs der
Ränder 1111, 1112, 1113, 1121, 1122 und 1123 der
Plättchen 111 und 112 befestigt
ist. Es ist wichtig, dass die Befestigung der Verschlussfolie 120 derart
in dichter Weise ausgeführt
wird, dass ein dichtes Innenvolumen gebildet wird, das gemäß der Erfindung
als Behälter 12 für das fluidförmige Produkt dient.
Dieser Behälter
kann vollständig
mit dem fluidförmigen
Produkt gefüllt
sein, oder er kann vorzugsweise mit einer geringen Menge des fluidförmigen Produktes
gefüllt
sein, wobei der Rest des Volumens des Behälters mit einem Gas, beispielsweise
mit Luft gefüllt
ist. Die Verschlussfolie 120 ist nachgiebig und ohne große Elastizität oder Formgedächtnis derart verformbar,
dass die Plättchen 111 und 112 aneinander
angenähert
werden können
und dabei die Verschlussfolie 120 verformen oder zusammenknüllen. Man
hat also eine Art von herkömmlichen
Blasebalg, der es jedoch ermöglicht,
das fluidförmige
Produkt mit oder ohne zusätzlichem
Gasstrom abzugeben. Der Blasebalg ist jedoch nicht mit einem Eintrittsventil versehen,
da die Luft durch die Abgabeöffnung
in das Innere des Behälters 12 während der
Entspannung des einstückigen
Körpers 110 in
seine Ruhelage eintritt.
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Um
eine gute Befestigung der Verschlussfolie 120 auf den Rändern des
einstückigen
Körpers 110 zu
erzielen, ist es vorteilhaft, dass seine Ränder eine gewisse Höhe oder
Dicke besitzen, da sie die Befestigungs- oder Anbringungszonen für die Verschlussfolie
bilden. Das bevorzugte Befestigungsverfahren ist Schweißen. Es
sei darauf hingewiesen, dass sich die Befestigungszonen der Verschlussfolie im
wesentlichen in drei verschiedenen Ebenen erstrecken, wobei eine
erste Ebene von den Rändern 1111 und 1121,
eine zweite parallele Ebene von den Rändern 1112 und 1122 und
eine dritte, senkrechte Ebene von den Rändern 1113 und 1123 gebildet
wird, wie man dies noch deutlicher der 4 entnehmen kann.
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Diese
Abgabevorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
kann eine bevorzugte Anwendung bei Mustern für ein fluidförmiges Produkt
beispielsweise bei der kostenlosen Abgabe an Kunden oder Kundinnen
erfahren, damit diese das Produkt vor einem eventuellen Kauf testen
können.
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Es
wird nun eine zweite Ausführungsform gemäß der Erfindung
unter Bezugnahme auf die 5 bis 8 beschrieben.
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Diese
zweite Ausführungsform
besitzt einige allgemeine Merkmale der ersten Ausführungsform. So
umfasst die Abgabevorrichtung 200 bei dieser zweiten Ausführungsform
unter anderem ebenfalls einen einstückigen Körper 210, der eventuell
mit einem Element 230 aus porösem Material versehen und dem
eine Verschlussfolie 220 zugeordnet ist. Der einstückige Körper 210,
der hier vorzugsweise aus spritzgegossenem Kunststoff hergestellt
ist, umfasst zwei Plättchen 211 und 212,
die durch einen Kopfteil 213 verbunden sind, in dem die
Abgabeöffnung 214 ausgebildet
ist. Dieser Kopfteil 213 dient auch zur Verbindung zwischen
den beiden Plättchen 211 und 212.
Die Plättchen
sind vorzugsweise im wesentlichen eben und starr und sind hier im
Bereich von zwei Brücken 2115 und 2125 am
Kopf 213 angelenkt, der hier im wesentlichen starr ist.
Der Kopf bildet eine Art Aufnahme 2141, an deren Boden
die Abgabeöffnung 214 ausgebildet
ist. Diese Aufnahme bzw. Vertiefung 2141 kann dazu dienen,
ein abnehmbares Verschlussorgan aufzunehmen, das dazu dient, in dichter
Weise die Abgabeöffnung 214 vor
der Verwendung oder zwischen Verwendungsvorgängen zu verschließen. Im
Inneren besitzt der Kopf 213 Rückhalteeinrichtungen 2133,
die dazu dienen, das Element 230 aus porösem Material
an seinem Platz am Kopf 213 und zwischen dem Plättchen 211 und 212 festzuhalten.
Die Gelenkbrücken 2115 und 2125 können so
elastisch verformbar sein, dass die Plättchen 211 und 212 wiederum
die Tendenz besitzen, in eine Ruhelage zurückzukehren, die als solche
in den 5 bis 7 dargestellt ist. Die Gelenkbrücken können jedoch
auch vollständig
nachgiebig sein, d.h. kein Formgedächtnis besitzen.
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Gemäß der Erfindung
ist der einstückige
Körper 210 weiterhin
mit seitlichen Flächen 215 versehen,
welche die Plättchen 211 und 212 miteinander verbinden.
Genauer gesagt, geht eine seitliche Fläche 215 vom Kopf 213 aus
und bildet eine Verbindung zwischen den rechten Seitenrändern der
Plättchen 211 und 212.
In symmetrischer Weise geht eine andere seitliche Fläche 215 ebenfalls
vom Kopf 213 aus und stellt eine Verbindung zwischen den
linken Seitenrändern
der Plättchen 211 und 212 her.
Auf diese Weise bildet der einstückige
Körper 210 eine Art
konische Tüte
mit vier Flächen,
die von den beiden Plättchen 211 und 212 und
den beiden Seitenflächen 215 gebildet
wird, wobei die Spitze vom Kopfteil 213 gebildet wird.
Gemäß der Erfindung
ist jede seitliche Fläche 215 verformbar
und vorzugsweise in elastischer Weise verformbar, so dass sie einer
gegenseitigen Annäherung
der Plättchen 211 und 212 durch
eine Schwenkbewegung um die Materialbrücken 2115 und 2125 nicht
im Wege steht. Im Gegenteil besitzen die seitlichen Flächen 215 vorzugsweise eine
elastische Verformbarkeit, die es ermöglicht, dem einstückigen Körper eine
elastische Rückholfunktion
zu verleihen, wie dies bei der ersten Ausführungsform der Fall ist. Bei
einer praktischen Ausführungsform
kann jede seitliche Fläche 215 mit
einer Faltlinie 2151 versehen sein, welche die Tendenz
besitzt, sich in den Innenraum des einstückigen Körpers hinein zu verschieben,
wenn die beiden Plättchen 211 und 212 aneinander
angenähert
werden. Man sieht, dass, um die Verschiebung der Faltlinien 2151 nach
innen hin sicherzustellen, die seitlichen Flächen 215 nicht völlig eben
sondern im Gegenteil leicht nach innen hin eingebaucht sind, um
die Verschiebungsrichtung der Faltlinien 2151 vorzubestimmen. Somit
haben die beiden Faltlinien 2151 bei der Annäherung des
Plättchens 211 an
das Plättchen 212 die Tendenz,
sich im Inneren des einstückigen
Körpers 210 aneinander
anzunähern.
Dies kann sehr leicht verstanden werden, wenn man 6 betrachtet.
Das Merkmal des Zurückholens
oder der elastischen Verformung des einstückigen Körpers 210 kann einzig und
allein durch die seitlichen Flächen 215 oder
einzig und allein durch die Materialbrücken 2115 und 2125 oder
durch eine Kombination hiervon erzielt werden. Bei der zweiten Ausführungsform
hat der Kopfteil 213 keinen oder so gut wie keinen Anteil
an dem Merkmal des Zurückholens
oder der elastischen Verformung des einstückigen Körpers 210.
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An
ihren dem Kopfteil 213 entgegengesetzten Enden bilden die
Plättchen 211 und 212 ebenso wie
die seitlichen Flächen 215 einen
Rahmen 216, der hier die Form eines im wesentlichen rechtwinkligen
Rahmens besitzt, wie man dies der 6 entnehmen
kann.
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Die
langen Seiten des Rechtecks sind jedoch aufgrund der Orientierung
der Faltlinien 2151 leicht nach innen gewölbt. Jedenfalls
bildet dieser Rahmen 216 eine Befestigungs- oder Anbringungs-Oberfläche oder
-Zone 2161, die völlig
eben ist, wie man dies in den 7 und 8 sehen
kann. Diese Anbringungs- oder Befestigungs-Oberfläche 2161 dient
dazu, eine Verschlussfolie 220 zu befestigen, die vorteilhafterweise
am einstückigen
Körper 210 in
einem völlig
flachen bzw. ebenen Zustand befestigt wird. Die Verschlussfolie 220 ist
an der Oberfläche 261 im Bereich
von deren äußeren Umfang 226 befestigt, wie
man der 7 entnehmen kann. Es ist besonders
vorteilhaft, dass die Befestigungs-Oberfläche oder -Zone 2161 des
einstückigen
Körpers 210 aus Gründen des
Befestigungs- oder Schweißverfahrens völlig eben
ist, da auf diese Weise auch das Aufbringelement völlig eben
sein kann.
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Durch
die Befestigung der Verschlussfolie 220 wird somit ein
Innenvolumen gebildet, das als Behälter 12 dient, der
lediglich das fluidförmige,
flüssige
oder pulverförmige
Produkt oder aber auch ein Gas wie z.B. Luft enthalten kann. Wie
bei der ersten Ausführungsform
steht das Element 230 aus porösem Material in direktem Kontakt
mit dem fluidförmigen
Produkt im Inneren des Behälters 12.
Man kann jedoch in bestimmten Fällen
das Element 230 aus porösem
Material weglassen. So kann man dadurch, dass man auf das Plättchen 211 drückt, das
als Betätigungswand
dient, und dabei das Plättchen 212 im wesentlichen
festhält,
das somit als Reaktionswand dient, das Plättchen 212 an das
Plättchen 211 durch nachgiebige
Verformung der Brücken 215 und 225 annähern, was
zur Folge hat, dass das Innenvolumen des Behälters 12 aufgrund
der Verschiebung der Faltlinien 2151 der Seitenflächen 215 und
der nachgiebigen Verformung der Verschlussfolie 220 verringert
wird. Tatsächlich
ist es vorteilhaft, eine besonders nachgiebige Verschlussfolie auszuwählen, d.h. eine,
die praktisch kein Formgedächtnis
besitzt, so dass sie verformt, zusammengedrückt oder zusammengeknüllt werden
kann, ohne einen mechanischen Widerstand zu erzeugen. Wohl verstanden
hat genauso wie bei der ersten Ausführungsform die Verminderung
des Volumens des Behälters 12 die
Wirkung, dass das fluidförmige
Produkt, das er enthält, unter
Druck gesetzt wird, so dass es keine andere Wahl hat, als durch
die Abgabeöffnung 214 und
gegebenenfalls zuvor durch das Element 230 aus porösem Material
hindurch verdrängt
zu werden.
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Die
dritte Ausführungsform,
die in den 9 bis 12 dargestellt
ist, ist eine Ausführungsvariante
der vorausgehenden Ausführungsform
aus den 5 bis 8. Tatsächlich kann
der einstückige Körper 311 mit
dem der zweiten Ausführungsform identisch
sein, soweit dies die Plättchen 311, 312,
die Materialbrücken 3115, 3125,
die seitlichen Flächen 315 mit
ihrer Faltlinie 3151, den Umfangsrand 316 mit
seiner Anbringungs- oder Befestigungs-Oberfläche 3161 betrifft.
Der Unterschied zur zweiten Ausführungsform
liegt im Kopfteil 313, der hier einen verlängerten
Ansatz 3134 besitzt, in dessen Inneren sich eine Leitung 3135 erstreckt,
die ein Element 330 aus porösem Material enthält. Am Ende
des Ansatzes 3134 ist eine Abgabeöffnung 314 ausgebildet.
Dieser Abgabefortsatz 3134 ermöglicht es, die Abgabeöffnung 314 so
zu verlagern, dass die Abgabe des Produktes an schwierig zugänglichen
Stellen wie z.B. natürlichen Öffnungen
des menschlichen Körpers
erfolgen kann. Man kann eine solche Abgabevorrichtung mit einem
Ansatz sehr gut für Nasalzerstäubungen
verwenden, bei denen der Ansatz in ein Nasenloch des Patienten eingeführt werden
kann.
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Unter
Bezugnahme auf die 13 bis 16 wird
nun eine vierte Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Diese Abgabevorrichtung 400 umfasst
vier sie bildende Bestandteile, d.h. einen einstückigen Körper 410, zwei Verschlussfolien 421 und 422 und
optional ein Element 430 aus porösem Material.
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Der
einstückige
Körper 410 umfasst
zwei Plättchen 411 und 412,
die durch einen Verbindungsteil 413 verbunden sind, in
dem eine Abgabeöffnung 414 ausgebildet
ist. Die Plättchen 411, 412 und
der Verbindungsteil 413 mit der Öffnung 414 können nach
außen
hin im wesentlichen identisch oder ähnlich aussehen, wie die entsprechenden
Teile der ersten Ausführungsform
aus den 1 bis 4. Die Plättchen 411 und 412 sind
vorzugsweise im wesentlichen eben und starr, und der Verbindungsteil 413 kann
eine gekrümmt
gebogene Form besitzen. Die Breite der Plättchen ist vorteilhafterweise
identisch mit der Breite des Verbindungsteils 413. Wie
man jedoch am klarsten den 14 und 15 entnehmen kann,
ist die Wanddicke der Plättchen 411 und 412 über die
Länge der
Plättchen
hinweg nicht konstant: tatsächlich
sieht man, dass die Dicke in dem Maße abnimmt, in dem man sich
von dem Verbindungsteil 413 entfernt. Auf diese Weise besitzen
die Plättchen 411 und 412 eine
gewisse elastische Verformbarkeit, die zu der des Verbindungsteils 413 hinzu
tritt. Somit verformt man dadurch, dass man auf die Plättchen 411 und 412 drückt, um
sie aneinander anzunähern, sowohl
den Kopfteil 413, der die Tendenz besitzt, seine Abbiegung
zu verstärken,
als auch das Ende der Plättchen,
das dem Kopfteil 413 gegenüber angeordnet ist.
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Gemäß der Erfindung
sind die Plättchen
mit Stegen 4133 versehen, die gemeinsam im Inneren eine
Aufnahme bilden, in der ein Element 430 aus porösem Material
aufgenommen ist, das hier die Form eines Zylinderabschnitts aufweist.
Somit haben die Stege 4133 die Funktion einer Rückhalteeinrichtung, die
es ermöglicht,
das Element 430 aus porösem
Material unmittelbar benachbart zur Abgabeöffnung 414 fest zu
halten. Wie bei den vorausgehenden Ausführungsformen ist das Element 430 aus
porösem
Material in der Lage, sich mit dem fluidförmigen, flüssigen oder pulverförmigen Produkt
vor dessen Verdrängung
durch die Abgabeöffnung 14 hindurch
voll zu saugen, wenn man das Plättchen 411 an
das Plättchen 412 annähert. Dieses
Element kann jedoch auch weggelassen werden.
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Bei
dieser Ausführungsform
sind die vom Kopfteil oder Verbindungsteil 413 entfernt
liegenden Enden der Plättchen
miteinander durch einen elastisch verformbaren Verbindungssteg 416 verbunden, der
sich hier in Form eines Kreisbogens erstreckt. Dieser elastische
Verbindungssteg 416 trägt
zu dem Merkmal der elastischen Verformung oder der elastischen Rückkehr des
einstückigen
Körpers 410 bei: man
kann sogar vorsehen, dass der Verbindungssteg 416 für sich alleine
diese Funktion der elastischen Zurückbewegung erfüllt. Mit
diesem Verbindungssteg 416 bildet der einstückige Körper 410 eine zylindrische,
auf sich selbst geschlossen zurückgeführte Schleife.
Somit kann der einstü ckige
Körper 410 aus
einem extrudierten Profil hergestellt werden, das in Stücke oder
Abschnitte mit beliebiger Breite zerschnitten wird. Man kann sich
ja vorstellen, den einstückigen
Körper 410 durch
Spritzgießen
herzustellen.
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Aufgrund
seiner zylindrischen, geschlossenen Form besitzt der einstückige Körper 410 zwei Ränder oder
Endabschnitte 4161 und 4162, die sich jeweils
in einer Ebene erstrecken. Vorzugsweise sind die beiden so geformten
Ebenen zueinander parallel. Dies kann man sehr deutlich der 16 entnehmen.
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Gemäß der Erfindung
ist jeder Endrand mit einer Verschlussfolie 421, 422 versehen,
die in dichter Weise befestigt ist, um so ein Innenvolumen zu definieren,
das als Behälter 12 für das fluidförmige Produkt
dient. Dieses fluidförmige
Produkt kann nahezu die Gesamtheit des Behälters 12 ausfüllen oder, bei
einer Variante, kann sich das fluidförmige Produkt den Behälter 12 mit
einem Gas, vorteilhafterweise mit Luft derart teilen, dass eine
biphasische Zerstäubung am
Ausgang der Abgabeöffnung 414 erzeugt
wird.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass es besonders vorteilhaft ist, wenn
sich die Endränder 4161 und 4162 in
Ebenen erstrecken, da sie als Anbringungs- oder Befestigungszone
bzw. -Oberfläche
für die
beiden Verschlussfolien 421 und 422 dienen. Tatsächlich ist
es sehr viel leichter, eine Folie auf einer ebenen Oberfläche zu befestigen
als auf einer profilierten oder gewellten Oberfläche. Die Abgabevorrichtung
bei dieser Ausführungsform
besitzt somit, wie man der 16 entnehmen
kann, die Form eines dicken Abschnitts, der von dem einstückigen Körper 410 gebildet
wird, der auf der oberen und der unteren Seite von zwei Verschlussfolien 421 und 422 begrenzt
wird, die in dichter Weise befestigt sind.
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Bei
dieser Ausführungsform
kann das Merkmal der elastischen Verformung oder des elastischen Zurückholens
einzeln oder kumulativ vom Kopfteil oder Verbindungsteil 413,
dem Plättchen 411, 412, dem
Verbindungssteg 416 oder auch den Rückhaltestegen 4133 ausgeübt werden,
die sich verformen oder in elastische Anlage an dem Element 430 aus porösem Material
gelangen können,
das ebenfalls durch die Enden der Haltestege elastisch verformt werden
kann.
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Wie
bei den vorausgehenden Ausführungsformen
bildet das Plättchen 441 eine
Betätigungswand,
während
das Plättchen 412 eine
Reaktionswand bildet, oder umgekehrt. Man kann auch sagen, dass
die Abgabevorrichtung zwei Betätigungswände aufweist,
die von dem Plättchen 411 und 412 gebildet werden.
Dies ist übrigens
auch für
die drei anderen vorausgehenden Ausführungsformen zutreffend.
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Bei
dieser vierten Ausführungsform
sind die beiden Plättchen 411 und 412 symmetrisch
identisch, wie dies auch bei den vorausgehenden Ausführungsformen
der Fall war. Man kann sich jedoch eine Ausführungsform vorstellen, bei
der die Plättchen
voneinander verschiedene Formen aufweisen. Man kann sich auch vorstellen,
dass die Plättchen
unterschiedliche Funktionen besitzen: beispielsweise könnte das Plättchen 411 oder
das Plättchen 412 die
einzige Betätigungswand
sein, während
das andere Plättchen eine
echte Reaktionswand bildet, deren dynamisches Verhalten bezüglich des
Kopfes von dem des anderen Plättchens
verschieden ist.
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Dank
der Erfindung kann eine Abgabevorrichtung mit sehr einfachen Verfahren
(Spritzgießen, Abschneiden/Biegen,
Zerschneiden, Kleben oder Schweißen in einer Ebene) und mit
einer äußerst begrenzten
Anzahl von Teilen (maximal vier und minimal zwei) hergestellt werden.