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DE60303963T2 - ABGABEVORRICHTUNG FÜR FLUID ODER PULVERFöRMIGES PRODUKT - Google Patents

ABGABEVORRICHTUNG FÜR FLUID ODER PULVERFöRMIGES PRODUKT Download PDF

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DE60303963T2
DE60303963T2 DE60303963T DE60303963T DE60303963T2 DE 60303963 T2 DE60303963 T2 DE 60303963T2 DE 60303963 T DE60303963 T DE 60303963T DE 60303963 T DE60303963 T DE 60303963T DE 60303963 T2 DE60303963 T2 DE 60303963T2
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DE
Germany
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wall
dispensing device
actuating
piece body
head part
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DE60303963T
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Frederic Duquet
Firmin Garcia
Alex Milian
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Aptar France SAS
Original Assignee
Valois SAS
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Publication date
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Publication of DE60303963T2 publication Critical patent/DE60303963T2/de
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges, flüssiges oder pulverförmiges Produkt, d.h. für eine mehr oder weniger viskose Flüssigkeit oder ein Pulver, die bzw. das in einem Behälter enthalten ist. Die Abgabevorrichtung umfasst im übrigen eine Abgabeöffnung, durch die hindurch das Produkt abgegeben wird. Zu diesem Zweck umfasst der Behälter eine Betätigungswand und eine Reaktionswand, die geeignet sind, durch elastische Verformung aneinander angenähert zu werden, um das Volumen des Behälters zu vermindern und so einen Teil des Produktes durch die Abgabeöffnung hindurch zu verdrängen. Diese Art von Abgabevorrichtung wird häufig in vielen Bereichen, insbesondere denen der Kosmetik, der Parfümerie oder auch der Pharmazie verwendet.
  • Es existieren im übrigen Abgabevorrichtungen für fluidförmige Produkte dieser Art, die im Bereich der Parfümerie und der Kosmetik als Produktmustern verwendet werden, die beispielsweise kostenlos abgegeben werden, damit der Verbraucher oder die Verbraucherin das Produkt vor einem Kauf testen kann. Die Dokumente FR-A-2 778 639 und FR-A-2 791 645 beschreiben derartige Abgabevorrichtungen, die hauptsächlich aber nicht ausschließlich für eine Verwendung als Muster gedacht sind. Bei den Abgabevorrichtungen dieser Druckschriften sind zwei miteinander verschweißte Filme bzw. Folien vorgesehen, oder eine Schale, die mit einem Film bzw. einer Folie im Bereich ihres Umfangs verschweißt ist, um einen Behälter für das Produkt zu bilden. Diese Druckschriften sehen auch vor, ein Abgabeelement zwischen die beiden Folien oder die Schale und die Folie einzufügen. Dieses Abgabeelement definiert die Abgabeöffnung und dient optional als Tragvorrichtung für ein Element aus porösem Material, das in der Lage ist, sich mit dem fluidförmigen Produkt voll zu saugen. Für die Betätigung dieser Abgabevorrichtungen bilden die Folien oder die Schale eine verformbare Betätigungswand, auf die man mit Hilfe eines oder mehrerer Finger drücken kann. In dem Fall, in dem die Abgabevorrichtung zwei miteinander verschweißte Folien umfasst, sind zwei Betätigungswände vorhanden, und man kann beispielsweise diese Abgabevorrichtungen dadurch betätigen, dass man sie zwischen dem Daumen und einem oder mehreren weiteren Fingern der gleichen Hand hält. Die mit dem Daumen in Berührung stehende Wand bildet somit eine Betätigungswand, während die Wand, die mit dem oder den anderen Fingern der gleichen Hand in Berührung steht, als Reaktionswand dient, die es ermöglicht, auf die mit dem Daumen in Berührung stehende Wand einen Druck auszuüben. In ähnlicher Weise kommt dann, wenn die Abgabevorrichtung eine mit einer Folie verbundene Schale umfasst, der Daumen in Berührung mit der Schale, welche die Betätigungswand bildet, während die anderen Finger der gleichen Hand mit der Verschlussfolie in Berührung kommen, die somit als Reaktionswand dient, um einen Druck auf die Betätigungswand mit Hilfe des Daumens zu ermöglichen. Somit werden bei diesen beiden Arten von Abgabe vorrichtungen gemäß dem Stand der Technik die Betätigungswand und die Reaktionswand von zwei getrennten Teilen gebildet, während die Abgabeöffnung von einem dritten Teil gebildet ist.
  • In einem weiter entfernt liegenden technischen Bereich beschreibt die Druckschrift GB-A-2 626 631 eine Insektizidschachtel bzw. -dose, welche die Zerstäubung des Pulvers ermöglicht, das sie enthält. Zu diesem Zweck besitzt die Dose der Form eines Blasebalgs, der zwei Betätigungswände aufweist, die man durch eine Schwenkung um einen Verbindungsteil aneinander annähern kann, der die Zerstäubungsöffnung enthält. Um jedoch dieser Dose das Merkmal der Elastizität bzw. eine Rückkehreigenschaft zu verleihen, ist eine metallische Feder im Inneren der Dose so angeordnet, dass sie die beiden Betätigungswände voneinander wegdrückt. Somit sind die beiden Betätigungswände in der Ruhestellung am weitesten voneinander entfernt und man kann sie aneinander annähern, indem man die im Inneren der Dose angeordnete Feder zusammendrückt. In dieser Druckschrift werden die beiden Betätigungswände von zwei Kartonstücken gebildet, die an einem ihrer Enden durch ein Holzstück miteinander verbunden sind, das ein Loch aufweist, in das eine metallische Düse eingesetzt ist. Die V-förmige Feder ist in das Innere zwischen die beiden Kartonstücke eingesetzt und das Ganze wird von einer oder mehreren Lagen aus flexiblen Materialien, beispielsweise eine Folie umhüllt. Somit überdeckt diese flexible Folie die beiden Kartonstücke und definiert aufgrund dieser Tatsache die beiden Betätigungswände. Insgesamt umfasst die dem Stand der Technik entsprechende Abgabevorrichtung, die in diesem Dokument beschrieben wird, sechs verschiedene, sie bildende Elemente.
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die beim oben erwähnten Stand der Technik vorhandenen Nachteile dadurch zu überwinden, dass sie eine neue Abgabevorrichtung für ein fluid- oder pulverförmiges Produkt angibt, die ebenfalls nach dem mechanischen Prinzip eines Blasebalges funktioniert, jedoch eine minimale Anzahl von sie bildenden Teilen aufweist, so dass ihre Montage äußerst einfach ist.
  • Zu diesem Zweck sieht die vorliegende Erfindung eine Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges, flüssiges oder pulverförmiges Produkt vor, die einen Behälter, der dazu bestimmt ist, das Produkt zu enthalten, und eine Abgabeöffnung umfasst, durch welche das Produkt abgegeben wird, wobei der Behälter eine Betätigungswand und eine Reaktionswand umfasst, die geeignet sind, durch elastische Verformung aneinander angenähert zu werden, um das Volumen des Behälters zu vermindern und somit einen Teil des Produktes durch die Abgabeöffnung hindurch zu verdrängen, wobei die Abgabevorrichtung weiterhin einen einstückigen Körper und wenigstens eine nachgiebige Verschlussfolie umfasst, wobei die Betätigungswand und die Reaktionswand von dem einstückigen Körper gebildet werden, und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungswand und die Reaktionswand miteinander unter Bildung eines Winkels verbunden sind, der sich vermindert, wenn man sie aneinander annähert. Vorteilhafterweise ist die Abgabeöffnung im einstückigen Körper ausgebildet. Somit bildet bereits der einstückige Körper für sich allein die Betätigungs- und die Reaktionswand sowie die Abgabeöffnung. Vorzugsweise wird die elastische Verformung durch den einstückigen Körper sichergestellt, der eine elastische Nachgiebigkeit besitzt, die geeignet ist, ihn in eine Ruhelage zurückzubringen, in welcher die Betätigungswand am weitesten von der Reaktionswand entfernt ist. Somit erfüllt der einstückige Körper für sich allein praktisch alle Funktionen der Abgabevorrichtung, mit Ausnahme derer, die der nachgiebigen Verschlussfolie inhärent sind, die es ermöglicht, den Behälter zu vervollständigen, indem sie sich während der Annäherung der Betätigungs- und der Reaktionswand verformt.
  • Gemäß einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung, besitzt der Körper einen Kopfteil (113; 213; 313; 413), der die Betätigungswand mit der Reaktionswand verbindet, wobei der Kopfteil bei der elastischen Annäherung von Betätigungswand und Reaktionswand im wesentlichen statisch bleibt und die Abgabeöffnung in dem Kopfteil ausgebildet ist.
  • In diesem Fall kann die Betätigungswand elastisch am Kopfteil angelenkt sein. Vorteilhafterweise ist die Betätigungswand bezüglich der Reaktionswand verschwenkbar. Bei einer Variante ist die Betätigungswand elastisch verformbar. Vorzugsweise ist die Reaktionswand mit der Betätigungswand bezüglich des Kopfteils symmetrisch identisch.
  • Gemäß einem anderen Merkmal konvergieren die Betätigungswand und die Reaktionswand im Bereich des Kopfteils zueinander hin.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt können die Betätigungswand und die Reaktionswand im wesentlichen flach und steif sein.
  • Gemäß einem anderen interessanten Merkmal der Erfindung, die ein Element aus einem porösen Material umfasst, das sich mit dem Produkt voll saugen kann, ist dieses Element benachbart zur Abgabeöffnung angeordnet. Vorteilhafterweise weist der Körper einen Kopfteil auf, in dem die Abgabeöffnung ausgebildet ist, wobei dieser Teil Halteeinrichtungen bildet, um das Element in der Nähe der Abgabeöffnung fest zu halten. Das Element aus porösem Material ist insbesondere dann nützlich, wenn das Produkt eine Flüssigkeit ist, doch kann man sich sehr gut auch Ausführungsformen vorstellen, bei denen man auch ein Element aus einem porösen Material verwendet, das in der Lage ist, sich mit einem pulverförmigen Produkt zu imprägnieren oder voll zu saugen, bevor dessen Abgabe durch die Abgabeöffnung hindurch erfolgt.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt weist das Kopfteil einen lang gestreckten Ansatz auf, an dessen freiem Ende die Abgabeöffnung ausgebildet ist. Dieser lang gestreckte Ansatz ist besonders dann nützlich, wenn die Abgabevorrichtung als Zerstäuber, beispielsweise als nasaler Zerstäuber dient, bei dem dieser Ansatz dazu bestimmt ist, in das Innere einer Körperöffnung, beispielsweise in die Nasenlöcher eingeführt zu werden.
  • Gemäß einer praktischen Ausführungsform sind die Betätigungswand und die Reaktionswand durch verformbare Seitenflächen miteinander verbunden.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt umfasst der Körper wenigstens eine ebene Befestigungs-Umfangszone, auf der eine ebene Verschlussfolie befestigt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Betätigungswand und die Reaktionswand mit seitlichen, verformbaren Verbindungsflächen versehen sind. In diesem Fall ist eine einzige, ebene Verschlussfolie ausreichend.
  • Der Körper kann beispielsweise durch Spritzgießen hergestellt sein, doch kann er auch ausgehend von einer zunächst ebenen Platte hergestellt werden, die zunächst abgeschnittenen und dann gebogen bzw. gekröpft wird, wobei die Abgabeöffnung sich im Bereich der Biegung bzw. Kröpfung befindet. Bei einer Variante kann der Körper auch aus einem extrudierten Profil hergestellt sein.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform sind die Betätigungswand und die Reaktionswand durch einen elastisch verformbaren Verbindungssteg verbunden, der vom einstückigen Körper gebildet wird. Diese Verbindung hat die Funktion, entweder für sich alleine die elastische Verformbarkeit des Körpers zu erzielen oder diese zu verbessern, indem sie es ermöglicht, die Betätigungswand und die Reaktionswand in ihre Ruhelage zurückzubringen.
  • Eine solche Abgabevorrichtung kann einzig und allein von dem einstückigen Körper, einem oder zwei Verschlussfolien und wahlweise von einem Element aus porösem Material gebildet sein, das sich mit dem Produkt voll saugen bzw. imprägnieren kann. Man kann somit eine Abgabevorrichtung ins Auge fassen, die lediglich von dem einstückigen Körper und einer einzigen Verschlussfolie gebildet wird, wobei das Element aus porösem Material in bestimmten Anwendungsfällen weggelassen werden kann.
  • Die Erfindung wird nun noch genauer unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, wobei auf vier nicht einschränkend zu verstehende Ausführungsbeispiele der Erfindung Bezug genommen wird. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 eine perspektivische Darstellung der Abgabevorrichtung aus 1, wobei die Verschlussfolie abgezogen ist,
  • 3 eine vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 1,
  • 4 eine Ansicht der Abgabevorrichtung aus 1 von oben,
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
  • 6 eine Ansicht des Inneren der Abgabevorrichtung aus 5, wenn die Verschlussfolie abgezogen ist,
  • 7 eine vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 5,
  • 8 eine Ansicht der Abgabevorrichtung aus 5 von oben,
  • 9 eine perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung,
  • 10 eine Ansicht des Inneren der Abgabevorrichtung aus 9, wenn die Verschlussfolie abgezogen ist,
  • 11 eine vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 9,
  • 12 eine Ansicht der Abgabevorrichtung aus 9 von oben,
  • 13 eine perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung,
  • 14 eine Ansicht der Abgabevorrichtung aus 13, wenn zumindest eine Verschlussfolie abgezogen worden ist,
  • 15 eine vertikale Querschnittsansicht durch die Abgabevorrichtung aus 13 und
  • 16 eine Ansicht der Abgabevorrichtung aus 13 von oben.
  • Bei den vier Ausführungsformen, die im folgenden beschrieben werden, sind die Abgabevorrichtungen hauptsächlich geeignet, ein flüssiges Fluidprodukt abzugeben, doch können sie auch in gleicher Weise ein pulverförmiges Fluidprodukt abgeben. Die vier Ausführungsformen besitzen die allgemeine Form eines Blasebalges, der eine Betätigungswand aufweist, auf die man beispielsweise mit Hilfe des Daumens drücken kann, und eine Reaktionswand, die mit einem oder mehreren Fingern der gleichen Hand in Berührung stehen kann, so dass man die Betätigungswand an die Reaktionswand dadurch annähern kann, dass man mit Hilfe des Daumens auf die Betätigungswand drückt. Eine Abgabevorrichtung gemäß der Erfindung kann jedoch auch durch andere Mittel als durch eine Hand, beispielsweise durch eine mechanische Vorrichtung betätigt werden. In gleicher Weise besitzen bei den vier Ausführungsformen die Abgabevorrichtungen einen Behälter, der gleichzeitig ein flüssiges oder pulverförmiges Fluid und ein Gas, im allgemeinen Luft enthält. Wohl gemerkt können auch andere Gase, wie z.B. inerte Gase bei bestimmten Anwendungsfällen insbesondere bei der Pharmazie eingesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Behälter gleichzeitig ein fluidförmiges Produkt und ein Gas enthält, erfolgt die durch eine Abgabevorrichtung gemäß der Erfindung bewirkten Abgabe in Form eines bi-phasischen, zerstäubten Strahls, bei dem feine Tröpfchen des fluidförmigen Produktes durch einen Luftstrom transportiert werden, der unter Druck ausgestoßen wird. Der Behälter kann jedoch auch lediglich ein fluidförmiges Produkt enthalten, so dass die Abgabe in Form eines kontinuierlichen Fadens oder eines zerstäubten Strahls oder auch in Form eines Tropfens erfolgt, den man beispielsweise mit Hilfe eines Fingers aufnimmt.
  • Wie man insbesondere in 1 bis 4 entnimmt, die eine erste Ausführungsform der Erfindung darstellen, umfasst die Abgabevorrichtung 103 sie bildende Teile, d.h. einen einstückigen Körper 110, eine Verschlussfolie 120 und ein Element 130 aus porösem Material. In bestimmten Anwendungsfällen kann man das Element 130 aus porösem Material weglassen, so dass die Abgabevorrichtung nur noch von zwei Elementen gebildet wird, d.h. dem einstückigen Körper 110 und der Verschlussfolie 120.
  • Der einstückige Körper 110 besitzt die allgemeine Form von zwei Plättchen und umfasst ein erstes Plättchen 111, das mit einem zweiten Plättchen 112 durch einen Verbindungsteil 113 verbunden ist. Die Form der Plättchen 111, 112 kann beliebig sein, d.h. polygonal oder abgerundet. Was den Verbindungsteil 113 anbelangt, so ist er vorzugsweise in abgerundeter Form gebogen, ohne dass eine deutliche Falte gebildet wird. Man kann sich jedoch auch einen Verbindungsteil 113 vorstellen, der eine im wesentlichen ebene Wand aufweist, die von zwei seitlichen Kanten begrenzt wird, von denen ausgehend sich die beiden Plättchen 111 und 112 erstrecken. Bei der zur Erläuterung der vorliegenden Erfindung verwendeten Ausführungsform besitzen die beiden Plättchen 111 und 112 jeweils eine im wesentlichen rechtwinklige, längliche Form der Art, dass jedes der Plättchen mit dem Verbindungsteil 113 an einer kurzen Seite des Rechtecks verbunden ist. Die andere kurze Seite des Rechtecks bildet ein freies Ende des Plättchens. Jedes Plättchen umfasst somit drei Ränder. Genauer gesagt umfasst das Plättchen 111 die beiden seitlichen Ränder 1111 und 1112 und einen Endrand 1113. In symmetrischer Weise besitzt das Plättchen 112 zwei seitliche Ränder 1121 und 1122 sowie einen Endrand 1123. Diese Ränder besitzen vorzugsweise eine gewisse Größe, welche hier die Dicke der Plättchen definiert. Man kann sich jedoch Ausführungsformen vorstellen, bei denen jedes Plättchen Klappen aufweist, die die Ränder der Plättchen bilden. Bei der in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform entspricht die Höhe der Ränder der Dicke der Plättchen. Im übrigen ist diese Dicke im Bereich der beiden Plättchen konstant aber auch im Bereich des Verbindungsteils 113. In anderen Worten: der einstückige Körper besitzt eine konstante Wanddicke. Man kann sich jedoch auch Ausführungsvarianten vorstellen, bei denen die Dicke der Plättchen sowie des Verbindungsteils variiert: beispielsweise kann der Verbindungsteil 113 eine Dicke aufweisen, die größer ist als die der Plättchen im Bereich der Endränder 1113 und 1123. Andererseits ist bei der in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform der einstückige Körper 110 bezüglich des Verbindungsteils 113 derart vollkommen symmetrisch, das die Plättchen 111 und 112 symmetrisch identisch sind. Man kann sehr wohl vorsehen, dass die beiden Plättchen 111 und 112 nicht identisch sind. Beispielsweise kann man vorsehen, dass das Plättchen 112 eine Wand dicke oder eine Form besitzt, die von den Plättchen 111 verschieden ist. Man kann sich auch vorstellen, dass das Plättchen 112 mit dem Verbindungsteil 113 auf andere Weise verbunden ist als das Plättchen 111.
  • Der einstückige Körper 110 besitzt die Eigenschaft, dass er elastisch verformbar ist, was sich dahingehend auswirkt, dass das Plättchen 111 ausgehend aus einer Ruhelage, die als solche in den 1 bis 3 dargestellt ist, an das Plättchen 112 angenähert werden kann. In dieser Ruhelage bildet das Plättchen 111 bezüglich des Plättchens 112 einen maximalen Winkel. Anders ausgedrückt konvergiert das Plättchen 111 zum Plättchen 112 im Bereich des Verbindungsteils 113, der die beiden miteinander verbindet. Die Elastizität des einstückigen Körpers 110 wird teilweise oder vollständig durch den Verbindungsteil 113 bewirkt, dessen Abrundung durch elastische Verformung verstärkt werden kann. Die Plättchen 111 und 112 sind vorzugsweise eben und starr, so dass sie um den Verbindungsteil 113 schwenken können, ohne sich wesentlich zu verformen. Man kann sich auch Ausführungsformen vorstellen, bei denen die Plättchen 111 und 112 ebenfalls elastisch verformbar sind, so dass diese Verformbarkeit an der elastischen Verformbarkeit des einstückigen Körpers 110 Teil hat oder ihm diese verleiht. Man kann im letzteren Fall einen im wesentlichen starren und nicht verformbaren Verbindungsteil 113 vorsehen. Man kann auch vorsehen, dass der einstückige Körper 110 eine gewisse elastische Nachgiebigkeit aufweist, die ihm eigen oder inhärent ist, ohne dass es besonders wichtig ist, zu wissen, welcher Teil des einstückigen Körpers dieses Merkmal der elastischen Verformbarkeit aufweist. Man kann sich tatsächlich vorstellen, dass der einstückige Körper einen oder mehrere nachgiebige Fortsätze bildet, die sich zwischen den beiden Plättchen 111 und 112 erstrecken und die dem einstückigen Körper die elastische Verformbarkeit verleihen oder sie verbessern. Somit ist unabhängig davon, auf welche Weise dieses Merkmal der elastischen Verformbarkeit realisiert ist, wichtig, dass die beiden Plättchen 111 und 112 ausgehend von der Ruhelage aneinander angenähert werden können, indem der elastische Widerstand überwunden wird, der dem einstückigen Körper inhärent ist. In der Praxis kann der einstückige Körper 110 mit Hilfe einer Hand derart ergriffen werden, dass das Plättchen 111 mit dem Daumen und das Plättchen 112 mit einem oder mehreren Fingern der gleichen Hand in Berührung kommt, die sich somit in einer dem Daumen gegenüberliegenden Stellung befinden. Man kann auf diese Weise mit Hilfe des Daumens einen Druck auf das Plättchen 111 derart ausüben, dass das Plättchen 111 die Funktion der Betätigungswand übernimmt, während die Wand 112, die an einem oder mehreren Fingern der gleichen Hand anliegt, die Funktion der Reaktionswand ausübt, was es dem Daumen ermöglicht, einen Druck auf die Betätigungswand ausüben zu können. Somit bildet gemäß der Erfindung das Plättchen 111 eine Betätigungswand, während das Plättchen 112 eine Reaktionswand bildet. Was den Verbindungsteil 113 anbelangt, so bildet er einen Kopfteil, der eine Abgabeöffnung 114 aufweist. Man sieht auch, dass während der Annäherung der beiden Wände aneinander der Kopfteil 113 im wesentlichen ortsfest bleibt, so dass auch die Abgabeöffnung statisch bzw. ortsfest bleibt. Sobald man den Druck auf die Betätigungswand 111 löst, kehrt der einstückige Körper 110 aufgrund seiner elastischen Verformbarkeit, die dem einstückigen Körper ein Formgedächtnis verleiht, in seine Ruhelage zurück.
  • Der einstückige Körper 110 ist vorzugsweise aus Kunststoffmaterial hergestellt, doch kann er auch aus anderen Materialien hergestellt sein, beispielsweise aus Metall. Man kann sich auch vorstellen, dass der einstückige Körper aus mehreren Materialien hergestellt ist, beispielsweise aus einer Metallplatte, die von einem anderen Material, wie z.B. Kunststoff umhüllt ist. Wie zuvor erwähnt, besitzt der in den 1 bis 3 dargestellte einstückige Körper eine konstante Wanddicke derart, dass er sehr einfach dadurch hergestellt werden kann, dass ein Band von einer Platte abgeschnitten wird. Dieses Band wird dann auf sich selbst umgebogen, um so die beiden Plättchen 111 und 112 sowie den Verbindungsteil 113 zu bilden, der die Biegung bildet. Es genügt, danach im Bereich des Verbindungsteils eine Öffnung auszubilden. Man kann sich auch vorstellen, dass der einstückige Körper ausgehend von einer Art extrudiertem oder profiliertem oder sogar gegossenem Winkelelement hergestellt wird, wobei das Winkelelement zwei Längsstege aufweist, die zueinander unter einem spitzen Winkel verlaufen und die durch einen Verbindungsteil verbunden sind. Es genügt dann, Abschnitte von diesem Winkelprofil derart abzuschneiden, dass man einen einstückigen Körper erhält, wie er in 1 bis 3 dargestellt ist. Die das Winkelprofil verwendende Lösung ermöglicht es, die Wanddicke des einstückigen Körpers sich an diesen verschiedenen Stellen ändern zu lassen. Man kann sich auch vorstellen, dass der einstückige Körper durch ein herkömmliches Spritzgussverfahren hergestellt wird.
  • Optional kann gemäß der Erfindung der einstückige Körper 110 mit einem Element 130 aus porösem Material versehen werden, das benachbart zur Abgabeöffnung 114 angeordnet ist, wie man dies sehr klar der 3 entnehmen kann. Dieses Element 130 aus porösem Material besitzt die Eigenschaft, dass es imprägnierbar ist, was es dem porösen Material ermöglicht, sich mit dem fluidförmigen Produkt, sei es flüssig oder pulverförmig, zu imprägnieren oder voll zu saugen. Die Verwendung eines derartigen Elementes aus porösem Material ist jedoch besonders für die Abgabe eines flüssigen Produktes geeignet. Bei dem in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Element aus porösem Material die Form eines Bandes oder einer Zunge, das bzw. die zwischen den beiden Plättchen 110 und 111 mit Hilfe eines geeigneten Verfahrens beispielsweise durch Kleben oder Schweißen befestigt ist. Das Element 130 aus porösem Material erstreckt sich somit über einen Teil der Innenflächen der Plättchen 111 und 112 sowie im Bereich der Innenfläche des Verbindungsteils 113, in dem die Abgabeöffnung 114 ausgebildet ist. Dieses Element 130 aus porösem Material kann an dem einstückigen Körper 110 vor dessen Biegen befestigt werden, wenn der Körper ausgehend von einer Platte hergestellt wird, oder sogar während der Herstellung des oben erwähnten Winkelprofils. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dieses Element 130 aus porösem Material kein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist, und dass es folglich möglich ist, dieses Teil in bestimmten Anwendungsfällen, insbesondere für die Abgabe eines pulverförmigen Produktes wegzulassen.
  • Gemäß der Erfindung ist der einstückige Körper 110, der eventuell ein Element 130 aus porösem Material aufweist, mit einer Verschlussfolie 120 versehen, die in dichter Weise, beispielsweise durch Kleben oder Schweißen am einstückigen Körper 110 längs der Ränder 1111, 1112, 1113, 1121, 1122 und 1123 der Plättchen 111 und 112 befestigt ist. Es ist wichtig, dass die Befestigung der Verschlussfolie 120 derart in dichter Weise ausgeführt wird, dass ein dichtes Innenvolumen gebildet wird, das gemäß der Erfindung als Behälter 12 für das fluidförmige Produkt dient. Dieser Behälter kann vollständig mit dem fluidförmigen Produkt gefüllt sein, oder er kann vorzugsweise mit einer geringen Menge des fluidförmigen Produktes gefüllt sein, wobei der Rest des Volumens des Behälters mit einem Gas, beispielsweise mit Luft gefüllt ist. Die Verschlussfolie 120 ist nachgiebig und ohne große Elastizität oder Formgedächtnis derart verformbar, dass die Plättchen 111 und 112 aneinander angenähert werden können und dabei die Verschlussfolie 120 verformen oder zusammenknüllen. Man hat also eine Art von herkömmlichen Blasebalg, der es jedoch ermöglicht, das fluidförmige Produkt mit oder ohne zusätzlichem Gasstrom abzugeben. Der Blasebalg ist jedoch nicht mit einem Eintrittsventil versehen, da die Luft durch die Abgabeöffnung in das Innere des Behälters 12 während der Entspannung des einstückigen Körpers 110 in seine Ruhelage eintritt.
  • Um eine gute Befestigung der Verschlussfolie 120 auf den Rändern des einstückigen Körpers 110 zu erzielen, ist es vorteilhaft, dass seine Ränder eine gewisse Höhe oder Dicke besitzen, da sie die Befestigungs- oder Anbringungszonen für die Verschlussfolie bilden. Das bevorzugte Befestigungsverfahren ist Schweißen. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Befestigungszonen der Verschlussfolie im wesentlichen in drei verschiedenen Ebenen erstrecken, wobei eine erste Ebene von den Rändern 1111 und 1121, eine zweite parallele Ebene von den Rändern 1112 und 1122 und eine dritte, senkrechte Ebene von den Rändern 1113 und 1123 gebildet wird, wie man dies noch deutlicher der 4 entnehmen kann.
  • Diese Abgabevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform kann eine bevorzugte Anwendung bei Mustern für ein fluidförmiges Produkt beispielsweise bei der kostenlosen Abgabe an Kunden oder Kundinnen erfahren, damit diese das Produkt vor einem eventuellen Kauf testen können.
  • Es wird nun eine zweite Ausführungsform gemäß der Erfindung unter Bezugnahme auf die 5 bis 8 beschrieben.
  • Diese zweite Ausführungsform besitzt einige allgemeine Merkmale der ersten Ausführungsform. So umfasst die Abgabevorrichtung 200 bei dieser zweiten Ausführungsform unter anderem ebenfalls einen einstückigen Körper 210, der eventuell mit einem Element 230 aus porösem Material versehen und dem eine Verschlussfolie 220 zugeordnet ist. Der einstückige Körper 210, der hier vorzugsweise aus spritzgegossenem Kunststoff hergestellt ist, umfasst zwei Plättchen 211 und 212, die durch einen Kopfteil 213 verbunden sind, in dem die Abgabeöffnung 214 ausgebildet ist. Dieser Kopfteil 213 dient auch zur Verbindung zwischen den beiden Plättchen 211 und 212. Die Plättchen sind vorzugsweise im wesentlichen eben und starr und sind hier im Bereich von zwei Brücken 2115 und 2125 am Kopf 213 angelenkt, der hier im wesentlichen starr ist. Der Kopf bildet eine Art Aufnahme 2141, an deren Boden die Abgabeöffnung 214 ausgebildet ist. Diese Aufnahme bzw. Vertiefung 2141 kann dazu dienen, ein abnehmbares Verschlussorgan aufzunehmen, das dazu dient, in dichter Weise die Abgabeöffnung 214 vor der Verwendung oder zwischen Verwendungsvorgängen zu verschließen. Im Inneren besitzt der Kopf 213 Rückhalteeinrichtungen 2133, die dazu dienen, das Element 230 aus porösem Material an seinem Platz am Kopf 213 und zwischen dem Plättchen 211 und 212 festzuhalten. Die Gelenkbrücken 2115 und 2125 können so elastisch verformbar sein, dass die Plättchen 211 und 212 wiederum die Tendenz besitzen, in eine Ruhelage zurückzukehren, die als solche in den 5 bis 7 dargestellt ist. Die Gelenkbrücken können jedoch auch vollständig nachgiebig sein, d.h. kein Formgedächtnis besitzen.
  • Gemäß der Erfindung ist der einstückige Körper 210 weiterhin mit seitlichen Flächen 215 versehen, welche die Plättchen 211 und 212 miteinander verbinden. Genauer gesagt, geht eine seitliche Fläche 215 vom Kopf 213 aus und bildet eine Verbindung zwischen den rechten Seitenrändern der Plättchen 211 und 212. In symmetrischer Weise geht eine andere seitliche Fläche 215 ebenfalls vom Kopf 213 aus und stellt eine Verbindung zwischen den linken Seitenrändern der Plättchen 211 und 212 her. Auf diese Weise bildet der einstückige Körper 210 eine Art konische Tüte mit vier Flächen, die von den beiden Plättchen 211 und 212 und den beiden Seitenflächen 215 gebildet wird, wobei die Spitze vom Kopfteil 213 gebildet wird. Gemäß der Erfindung ist jede seitliche Fläche 215 verformbar und vorzugsweise in elastischer Weise verformbar, so dass sie einer gegenseitigen Annäherung der Plättchen 211 und 212 durch eine Schwenkbewegung um die Materialbrücken 2115 und 2125 nicht im Wege steht. Im Gegenteil besitzen die seitlichen Flächen 215 vorzugsweise eine elastische Verformbarkeit, die es ermöglicht, dem einstückigen Körper eine elastische Rückholfunktion zu verleihen, wie dies bei der ersten Ausführungsform der Fall ist. Bei einer praktischen Ausführungsform kann jede seitliche Fläche 215 mit einer Faltlinie 2151 versehen sein, welche die Tendenz besitzt, sich in den Innenraum des einstückigen Körpers hinein zu verschieben, wenn die beiden Plättchen 211 und 212 aneinander angenähert werden. Man sieht, dass, um die Verschiebung der Faltlinien 2151 nach innen hin sicherzustellen, die seitlichen Flächen 215 nicht völlig eben sondern im Gegenteil leicht nach innen hin eingebaucht sind, um die Verschiebungsrichtung der Faltlinien 2151 vorzubestimmen. Somit haben die beiden Faltlinien 2151 bei der Annäherung des Plättchens 211 an das Plättchen 212 die Tendenz, sich im Inneren des einstückigen Körpers 210 aneinander anzunähern. Dies kann sehr leicht verstanden werden, wenn man 6 betrachtet. Das Merkmal des Zurückholens oder der elastischen Verformung des einstückigen Körpers 210 kann einzig und allein durch die seitlichen Flächen 215 oder einzig und allein durch die Materialbrücken 2115 und 2125 oder durch eine Kombination hiervon erzielt werden. Bei der zweiten Ausführungsform hat der Kopfteil 213 keinen oder so gut wie keinen Anteil an dem Merkmal des Zurückholens oder der elastischen Verformung des einstückigen Körpers 210.
  • An ihren dem Kopfteil 213 entgegengesetzten Enden bilden die Plättchen 211 und 212 ebenso wie die seitlichen Flächen 215 einen Rahmen 216, der hier die Form eines im wesentlichen rechtwinkligen Rahmens besitzt, wie man dies der 6 entnehmen kann.
  • Die langen Seiten des Rechtecks sind jedoch aufgrund der Orientierung der Faltlinien 2151 leicht nach innen gewölbt. Jedenfalls bildet dieser Rahmen 216 eine Befestigungs- oder Anbringungs-Oberfläche oder -Zone 2161, die völlig eben ist, wie man dies in den 7 und 8 sehen kann. Diese Anbringungs- oder Befestigungs-Oberfläche 2161 dient dazu, eine Verschlussfolie 220 zu befestigen, die vorteilhafterweise am einstückigen Körper 210 in einem völlig flachen bzw. ebenen Zustand befestigt wird. Die Verschlussfolie 220 ist an der Oberfläche 261 im Bereich von deren äußeren Umfang 226 befestigt, wie man der 7 entnehmen kann. Es ist besonders vorteilhaft, dass die Befestigungs-Oberfläche oder -Zone 2161 des einstückigen Körpers 210 aus Gründen des Befestigungs- oder Schweißverfahrens völlig eben ist, da auf diese Weise auch das Aufbringelement völlig eben sein kann.
  • Durch die Befestigung der Verschlussfolie 220 wird somit ein Innenvolumen gebildet, das als Behälter 12 dient, der lediglich das fluidförmige, flüssige oder pulverförmige Produkt oder aber auch ein Gas wie z.B. Luft enthalten kann. Wie bei der ersten Ausführungsform steht das Element 230 aus porösem Material in direktem Kontakt mit dem fluidförmigen Produkt im Inneren des Behälters 12. Man kann jedoch in bestimmten Fällen das Element 230 aus porösem Material weglassen. So kann man dadurch, dass man auf das Plättchen 211 drückt, das als Betätigungswand dient, und dabei das Plättchen 212 im wesentlichen festhält, das somit als Reaktionswand dient, das Plättchen 212 an das Plättchen 211 durch nachgiebige Verformung der Brücken 215 und 225 annähern, was zur Folge hat, dass das Innenvolumen des Behälters 12 aufgrund der Verschiebung der Faltlinien 2151 der Seitenflächen 215 und der nachgiebigen Verformung der Verschlussfolie 220 verringert wird. Tatsächlich ist es vorteilhaft, eine besonders nachgiebige Verschlussfolie auszuwählen, d.h. eine, die praktisch kein Formgedächtnis besitzt, so dass sie verformt, zusammengedrückt oder zusammengeknüllt werden kann, ohne einen mechanischen Widerstand zu erzeugen. Wohl verstanden hat genauso wie bei der ersten Ausführungsform die Verminderung des Volumens des Behälters 12 die Wirkung, dass das fluidförmige Produkt, das er enthält, unter Druck gesetzt wird, so dass es keine andere Wahl hat, als durch die Abgabeöffnung 214 und gegebenenfalls zuvor durch das Element 230 aus porösem Material hindurch verdrängt zu werden.
  • Die dritte Ausführungsform, die in den 9 bis 12 dargestellt ist, ist eine Ausführungsvariante der vorausgehenden Ausführungsform aus den 5 bis 8. Tatsächlich kann der einstückige Körper 311 mit dem der zweiten Ausführungsform identisch sein, soweit dies die Plättchen 311, 312, die Materialbrücken 3115, 3125, die seitlichen Flächen 315 mit ihrer Faltlinie 3151, den Umfangsrand 316 mit seiner Anbringungs- oder Befestigungs-Oberfläche 3161 betrifft. Der Unterschied zur zweiten Ausführungsform liegt im Kopfteil 313, der hier einen verlängerten Ansatz 3134 besitzt, in dessen Inneren sich eine Leitung 3135 erstreckt, die ein Element 330 aus porösem Material enthält. Am Ende des Ansatzes 3134 ist eine Abgabeöffnung 314 ausgebildet. Dieser Abgabefortsatz 3134 ermöglicht es, die Abgabeöffnung 314 so zu verlagern, dass die Abgabe des Produktes an schwierig zugänglichen Stellen wie z.B. natürlichen Öffnungen des menschlichen Körpers erfolgen kann. Man kann eine solche Abgabevorrichtung mit einem Ansatz sehr gut für Nasalzerstäubungen verwenden, bei denen der Ansatz in ein Nasenloch des Patienten eingeführt werden kann.
  • Unter Bezugnahme auf die 13 bis 16 wird nun eine vierte Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Diese Abgabevorrichtung 400 umfasst vier sie bildende Bestandteile, d.h. einen einstückigen Körper 410, zwei Verschlussfolien 421 und 422 und optional ein Element 430 aus porösem Material.
  • Der einstückige Körper 410 umfasst zwei Plättchen 411 und 412, die durch einen Verbindungsteil 413 verbunden sind, in dem eine Abgabeöffnung 414 ausgebildet ist. Die Plättchen 411, 412 und der Verbindungsteil 413 mit der Öffnung 414 können nach außen hin im wesentlichen identisch oder ähnlich aussehen, wie die entsprechenden Teile der ersten Ausführungsform aus den 1 bis 4. Die Plättchen 411 und 412 sind vorzugsweise im wesentlichen eben und starr, und der Verbindungsteil 413 kann eine gekrümmt gebogene Form besitzen. Die Breite der Plättchen ist vorteilhafterweise identisch mit der Breite des Verbindungsteils 413. Wie man jedoch am klarsten den 14 und 15 entnehmen kann, ist die Wanddicke der Plättchen 411 und 412 über die Länge der Plättchen hinweg nicht konstant: tatsächlich sieht man, dass die Dicke in dem Maße abnimmt, in dem man sich von dem Verbindungsteil 413 entfernt. Auf diese Weise besitzen die Plättchen 411 und 412 eine gewisse elastische Verformbarkeit, die zu der des Verbindungsteils 413 hinzu tritt. Somit verformt man dadurch, dass man auf die Plättchen 411 und 412 drückt, um sie aneinander anzunähern, sowohl den Kopfteil 413, der die Tendenz besitzt, seine Abbiegung zu verstärken, als auch das Ende der Plättchen, das dem Kopfteil 413 gegenüber angeordnet ist.
  • Gemäß der Erfindung sind die Plättchen mit Stegen 4133 versehen, die gemeinsam im Inneren eine Aufnahme bilden, in der ein Element 430 aus porösem Material aufgenommen ist, das hier die Form eines Zylinderabschnitts aufweist. Somit haben die Stege 4133 die Funktion einer Rückhalteeinrichtung, die es ermöglicht, das Element 430 aus porösem Material unmittelbar benachbart zur Abgabeöffnung 414 fest zu halten. Wie bei den vorausgehenden Ausführungsformen ist das Element 430 aus porösem Material in der Lage, sich mit dem fluidförmigen, flüssigen oder pulverförmigen Produkt vor dessen Verdrängung durch die Abgabeöffnung 14 hindurch voll zu saugen, wenn man das Plättchen 411 an das Plättchen 412 annähert. Dieses Element kann jedoch auch weggelassen werden.
  • Bei dieser Ausführungsform sind die vom Kopfteil oder Verbindungsteil 413 entfernt liegenden Enden der Plättchen miteinander durch einen elastisch verformbaren Verbindungssteg 416 verbunden, der sich hier in Form eines Kreisbogens erstreckt. Dieser elastische Verbindungssteg 416 trägt zu dem Merkmal der elastischen Verformung oder der elastischen Rückkehr des einstückigen Körpers 410 bei: man kann sogar vorsehen, dass der Verbindungssteg 416 für sich alleine diese Funktion der elastischen Zurückbewegung erfüllt. Mit diesem Verbindungssteg 416 bildet der einstückige Körper 410 eine zylindrische, auf sich selbst geschlossen zurückgeführte Schleife. Somit kann der einstü ckige Körper 410 aus einem extrudierten Profil hergestellt werden, das in Stücke oder Abschnitte mit beliebiger Breite zerschnitten wird. Man kann sich ja vorstellen, den einstückigen Körper 410 durch Spritzgießen herzustellen.
  • Aufgrund seiner zylindrischen, geschlossenen Form besitzt der einstückige Körper 410 zwei Ränder oder Endabschnitte 4161 und 4162, die sich jeweils in einer Ebene erstrecken. Vorzugsweise sind die beiden so geformten Ebenen zueinander parallel. Dies kann man sehr deutlich der 16 entnehmen.
  • Gemäß der Erfindung ist jeder Endrand mit einer Verschlussfolie 421, 422 versehen, die in dichter Weise befestigt ist, um so ein Innenvolumen zu definieren, das als Behälter 12 für das fluidförmige Produkt dient. Dieses fluidförmige Produkt kann nahezu die Gesamtheit des Behälters 12 ausfüllen oder, bei einer Variante, kann sich das fluidförmige Produkt den Behälter 12 mit einem Gas, vorteilhafterweise mit Luft derart teilen, dass eine biphasische Zerstäubung am Ausgang der Abgabeöffnung 414 erzeugt wird.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass es besonders vorteilhaft ist, wenn sich die Endränder 4161 und 4162 in Ebenen erstrecken, da sie als Anbringungs- oder Befestigungszone bzw. -Oberfläche für die beiden Verschlussfolien 421 und 422 dienen. Tatsächlich ist es sehr viel leichter, eine Folie auf einer ebenen Oberfläche zu befestigen als auf einer profilierten oder gewellten Oberfläche. Die Abgabevorrichtung bei dieser Ausführungsform besitzt somit, wie man der 16 entnehmen kann, die Form eines dicken Abschnitts, der von dem einstückigen Körper 410 gebildet wird, der auf der oberen und der unteren Seite von zwei Verschlussfolien 421 und 422 begrenzt wird, die in dichter Weise befestigt sind.
  • Bei dieser Ausführungsform kann das Merkmal der elastischen Verformung oder des elastischen Zurückholens einzeln oder kumulativ vom Kopfteil oder Verbindungsteil 413, dem Plättchen 411, 412, dem Verbindungssteg 416 oder auch den Rückhaltestegen 4133 ausgeübt werden, die sich verformen oder in elastische Anlage an dem Element 430 aus porösem Material gelangen können, das ebenfalls durch die Enden der Haltestege elastisch verformt werden kann.
  • Wie bei den vorausgehenden Ausführungsformen bildet das Plättchen 441 eine Betätigungswand, während das Plättchen 412 eine Reaktionswand bildet, oder umgekehrt. Man kann auch sagen, dass die Abgabevorrichtung zwei Betätigungswände aufweist, die von dem Plättchen 411 und 412 gebildet werden. Dies ist übrigens auch für die drei anderen vorausgehenden Ausführungsformen zutreffend.
  • Bei dieser vierten Ausführungsform sind die beiden Plättchen 411 und 412 symmetrisch identisch, wie dies auch bei den vorausgehenden Ausführungsformen der Fall war. Man kann sich jedoch eine Ausführungsform vorstellen, bei der die Plättchen voneinander verschiedene Formen aufweisen. Man kann sich auch vorstellen, dass die Plättchen unterschiedliche Funktionen besitzen: beispielsweise könnte das Plättchen 411 oder das Plättchen 412 die einzige Betätigungswand sein, während das andere Plättchen eine echte Reaktionswand bildet, deren dynamisches Verhalten bezüglich des Kopfes von dem des anderen Plättchens verschieden ist.
  • Dank der Erfindung kann eine Abgabevorrichtung mit sehr einfachen Verfahren (Spritzgießen, Abschneiden/Biegen, Zerschneiden, Kleben oder Schweißen in einer Ebene) und mit einer äußerst begrenzten Anzahl von Teilen (maximal vier und minimal zwei) hergestellt werden.

Claims (23)

  1. Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges, flüssiges oder pulverförmiges Produkt (100; 200; 300; 400), die einen Behälter (12), der dazu bestimmt ist, das Produkt zu enthalten, und eine Abgabeöffnung (114; 214; 314; 414) umfasst, durch welche das Produkt abgegeben wird, wobei der Behälter (12) eine Betätigungswand (111; 211; 311; 411) und eine Reaktionswand (112; 212; 312; 412) umfasst, die geeignet sind, durch elastische Verformung aufeinander zu bewegt zu werden, um das Volumen des Behälters zu vermindern und somit einen Teil des Produktes durch die Abgabeöffnung hindurch zu verdrängen, wobei die Abgabevorrichtung weiterhin einen einstückigen Körper (110; 210; 310; 410) und wenigstens eine nachgiebige Verschlussfolie (120; 220; 320; 421, 422) umfasst, wobei die Betätigungswand und die Reaktionswand von dem einstückigen Körper gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungswand und die Reaktionswand miteinander unter einem Winkel verbunden sind, der sich vermindert, wenn man sie aneinander annähert.
  2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Abgabeöffnung im einstückigen Körper ausgebildet ist.
  3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Körper einen Kopfteil (113; 213, 313; 413) aufweist, der die Betätigungswand und die Reaktionswand miteinander verbindet, wobei der Kopfteil bei der elastischen Annäherung von Betätigungswand und Reaktionswand im wesentlichen statisch bleibt und die Abgabeöffnung in dem Kopfteil ausgebildet ist.
  4. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Betätigungswand (111; 211; 311; 411) elastisch am Kopfteil angelenkt ist.
  5. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, bei der die Betätigungswand (111; 211; 311; 411) elastisch verformbar ist.
  6. Abgabevorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, bei der die Reaktionswand (112; 212; 312; 412) mit der Betätigungswand bezüglich des Kopfteils symmetrisch identisch ist.
  7. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, bei der die Betätigungswand und die Reaktionswand im Bereich des Kopfteils zueinander hin konvergieren.
  8. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Betätigungswand und die Reaktionswand im Wesentlichen flach und steif sind.
  9. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ein Element (130; 230; 330; 430) aus porösem Material umfasst, das sich mit dem Produkt voll saugen kann, wobei das Element benachbart zur Abgabeöffnung (114; 214; 314; 414) angeordnet ist.
  10. Abgabevorrichtung nach Anspruch 9, bei der der Körper einen Kopfteil (113; 213; 313; 413) aufweist, in dem die Abgabeöffnung (114; 214; 314; 414) ausgebildet ist, wobei dieser Teil Halteeinrichtungen (2133; 3134; 4133) bildet, um das Element (130; 230; 330; 430) in der Nähe der Abgabeöffnung festzuhalten.
  11. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3, bei der das Kopfteil einen lang gestreckten Ansatz (3134) aufweist, an dessen freiem Ende die Abgabeöffnung (314) ausgebildet ist.
  12. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Betätigungswand und die Reaktionswand durch seitliche, verformbare Flächen (215; 315) verbunden sind.
  13. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Körper (210; 310; 410) wenigstens eine ebene Befestigungs-Umfangszone (2161; 3161; 4161, 4162) umfasst, auf der eine ebene Verschlussfolie (220; 320; 421, 422) befestigt ist.
  14. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Körper (210; 310) durch Spritzgießen hergestellt ist.
  15. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der der Körper (110) ausgehend von einer zugeschnittenen, flachen und dann gebogenen Platte hergestellt ist, wobei die Abgabeöffnung (114) sich im Bereich der Biegung befindet.
  16. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der der Körper (110; 410) aus einem extrudierten Profil hergestellt ist.
  17. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Betätigungswand (411) und die Reaktionswand (412) durch einen elastisch verformbaren Verbindungssteg (416) verbunden sind, der vom einstückigen Körper (410) gebildet wird.
  18. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die lediglich von dem einstückigen Körper und einer oder zwei Verschlussfolie(n) und optional einem Element aus porösem Material gebildet wird, das sich mit dem Produkt voll saugen kann und in unmittelbarer Nähe der Abgabeöffnung angeordnet ist.
  19. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elastische Verformung durch den einstückigen Körper sichergestellt ist, der eine elastische Nachgiebigkeit besitzt, die ihn in eine Ruhelage zurückbringen kann, in welcher die Betätigungswand am weitesten von der Reaktionswand entfernt ist.
  20. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Betätigungswand bezüglich der Reaktionswand verschwenkbar ist.
  21. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3, bei der der Kopfteil elastisch verformbar ist.
  22. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Körper zwei Platten (111, 112) umfasst, die die Betätigungswand bzw. die Reaktionswand bilden, wobei diese beiden Platten miteinander im Bereich eines elastisch verformbaren Verbindungsteils (113) derart verbunden sind, dass die beiden Platten sich gegeneinander durch elastische Verformung des Verbindungsteils verschwenken, wobei die beiden Platten durch die Verschlussfolie miteinander verbunden sind.
  23. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Körper (410) von einem stumpfkegeligen, verformbaren Zylinder gebildet wird, der zwei Abschnitte (4161, 4162) aufweist, an denen jeweils zwei Verschlussfolien (421, 422) befestigt sind.
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