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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Palette mit einer die Last tragenden Plattform von gegebenen Dimensionen, zusammengesetzt aus einer ganzen Zahl von Teilpaletten, welche benachbart zueinander Seite an Seite angeordnet sind, wobei jede Palette eine die Last tragende Plattform mit Abstands-Elementen, welche die die Last tragende Plattform tragen, aufweist. Sie bezieht sich zudem auf ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Palette.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Paletten sind eines der meistgebrauchten Hilfsmittel zur Aufbewahrung von Gütern für deren Transport. Solche palettierten Produkte können transportiert werden unter Verwendung von Standard-Anhebemitteln, und aufgrund der standardisierten Dimensionen von solchen Paletten kann die Aufbewahrung leicht optimiert werden. Generell ist es so, dass vor der Verwendung der Güter durch den Verbraucher oder vor der Präsentation der Güter in Geschäften, die Güter von den Paletten heruntergenommen werden, aber, insbesondere bei Anwendungen, wo die Güter für die Aufbewahrung in kleineren Mengen transportiert werden müssen, oder zu Maschinen, wie beispielsweise einer Druckerpresse gebracht werden müssen, ist dies nicht immer angenehm. Auch im Zusammenhang mit Verkaufspräsentationen ist es zunehmend populär geworden, die Güter direkt auf den Paletten für ihre Präsentation und ihren Verkauf zu halten, was normalerweise nicht komfortabel ist bei grossen Paletten.
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Zu den oben angegebnen Zwecken wurden vereinheitlichte Standards entwickelt für die Grösse und die generelle Form von Paletten. Beispielsweise in den USA verfügen Paletten normalerweise über eine Plattform-Grösse von 48'' × 40'', was ungefähr 1220 × 1020 mm entspricht. Ein wichtiger Standard in dieser Hinsicht ist ISO 6780, welcher die sogenannte „Euro-Palette” definiert, welche die Dimensionen von 1200 × 1000 × 145 mm aufweist.
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Es gibt aber auch Einschränkungen, welche die Grösse der Paletten betreffen, welche durch die Last, welche auf sie aufgebracht werden soll, bestimmt sind. So beispielsweise in der Papierindustrie, wo die Grössen durch die Grösse der Papierblätter gegeben sind, welche auf die Palette gestapelt werden. Wenn beispielsweise ein Papierblatt eine Dimension von 450 × 640 mm aufweist, so stapelt man normalerweise zwei Stapel von solchen Papierblättern benachbart zueinander auf eine Palette, welche eine Plattform von ungefähr 920 × 660 mm aufweisen muss.
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Diese Standard-Grössen sind aber, nicht nur für die direkte Präsentation von Gütern, welche auf solchen Paletten gelagert werden, sondern auch für spezielle Verwendungen, beispielsweise für die direkte Verwendung der Paletten für Zuführungsmaschinen, wie beispielsweise Druckmaschinen, zu gross, was oft eine teilweise Entladung notwendig macht. Zudem ist es wünschenswert aber manchmal kaum möglich, mit den Standards auch kleinere Verteiler mit palettierten Verbrauchergütern zu versorgen.
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Entsprechend gibt es ein Bedürfnis nach Palett-Segmenten, welche einen ganzzahligen Teil der Standardgrössen darstellen, so beispielsweise die Hälfte einer Standardgrösse (sogenannte Zwillings-Paletten), oder ein Viertel der Standardgrösse. Idealerweise sollten solche teilbaren Paletten in Standardgrössen zur Verfügung gestellt und beladen werden (aber mit einer entsprechend teilbaren Ladung), und sollten in ihre Teile separierbar sein, entweder durch den Verbraucher oder kurz vor der Lieferung einer Hälfte der Zwillingspalette an einen Kunden.
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US 4'694'962 beschreibt eine Paletten-Zusammensetzung von Standard-Dimensionen, welche aus separaten, aneinandergrenzenden Segmenten gebildet ist. Die individuellen Teil-Paletten einer solchen Produkttransport-Palette werden zusammengesetzt gehalten, unter Ausbildung der Paletten-Zusammensetzung von Standardgrösse, durch starre Elemente und metallische Bänder. Dies wird erreicht durch wechselseitiges Ineinandergreifen von aneinandergrenzenden Teilen der Segmente, oder durch starre Glieder und Clips, was es erlaubt, die Segmente und eine teilbare Fracht von Produkten auf der Palette einfach zu teilen oder in Segmente aufzuteilen, zur Verwendung von Transport und/oder Darstellung an einem Verkaufspunkt.
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Das Dokument
FR-A-2 568 856 bezieht sich auf eine Palette zum Handling von Gütern, vom Typ nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, welche einen Boden und Fussteile aufweist, verbunden durch Blöcke, welche symmetrisch in Bezug auf eine mittlere Ebene dieser Palette angeordnet sind, und zwischen welchen die Gabelzacken eines Transportmittels parallel zur genannten mittleren Ebene eingeführt werden können. Entsprechend diesem Dokument besteht die Palette aus zwei elementaren Paletten, welche in einer lösbaren Art und Weise bei der mittleren Ebene verbunden sind, unter Zuhilfenahme von gebogenen Metallgabeln, oder welche ein Stück bilden und die Möglichkeit aufweisen, voneinander getrennt zu werden bei der Trennstelle durch Sollbruch-Schlitze, welche entlang der mittleren Ebene produziert sind.
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Das Dokument
WO-A-99164303 bezieht sich auf eine Palette, welche aus Material hergestellt ist, welches einfacher rezyklierbar ist als Holz, und einen Satz von Beladungs-Strukturen, welche in anderen Paletten nach Rezyklierung dieses Materials verwendet werden können. Jeder Satz von Beladungs-Strukturen umfasst eine wiederverwendbare, widerstandsfähige Beladungsplatte, ein Befestigungselement und einen Lade-Anker, welcher in der Verwendung beabstandet ist von der genannten Beladefläche. Auch hier werden gebogene Metallgabeln dazu verwendet, um benachbarte Paletten miteinander zu verbinden.
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Das Dokument
FR-A-2 585 671 bezieht sich ebenfalls auf eine Palette, welche aus zwei elementaren Paletten zusammengesetzt ist, welche integral miteinander ausgebildet sind, und welche zwei Serien von Blöcken aufweisen, welche symmetrisch in Bezug auf die mittlere Ebene angeordnet sind und voneinander zur Innenseite der Letzteren, während zentrale Blöcke, vorzugsweise hergestellt aus zusammengesetztem Holz oder Ähnlichem, in welchen die genannte Trennung beginnt, auf der Stufe der genannten mittleren Ebene, im zentralen Bereich der Palette angeordnet sind. Gabeln aus Metall oder Metallbänder werden dazu verwendet, benachbarte Palette miteinander zu verbinden.
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Das Dokument
FR-A-2 157 171 offenbart eine Palette, zusammengesetzt aus zwei elementaren Paletten, wobei deren Teile temporär unter Zuhilfenahme einer Schnalle oder eines spangenähnlichen Elementes aus Metall verbunden sind, und welches fest fixiert ist an den Blöcken, welche benachbart zueinander angeordnet sind.
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Die Lösungen nach dem Stand der Technik sind aber ziemlich teuer, und erfordern die Verwendung von speziellen Teilen/Material zur Verbindung der individuellen Teil-Paletten miteinander in einer teilbaren Weise.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Das objektive Problem, welches der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegt, ist entsprechend die zur Verfügung Stellung einer verbesserten Palette sowie auch einer Methode zu deren Herstellung, wobei diese Palette eine lasttragende Plattform von gegebenen Dimensionen aufweist, welche zusammengesetzt ist aus einer ganzen Zahl von Teilpaletten, welche benachbart zueinander Seite an Seite angeordnet sind. Jede Teilpalette verfügt über eine lasttragende Plattform mit Abstands-Elementen, welche die lasttragende Plattform tragen.
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Die vorliegende Erfindung löst das oben genannte Problem durch die zur Verfügung Stellung von Mitteln, wie im kennzeichnenden Teil des angehängten Anspruchs 1 definiert. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist entsprechend ein Produkt nach Anspruch 1, sowie ein Verfahren nach Anspruch 12.
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Der Kern der Erfindung ist entsprechend die Tatsache, dass die Verbindung zwischen individuellen Teilpaletten zur Verfügung gestellt wird unter Verwendung von Vorrichtungen, welche an der lateralen Seitenfläche der Abstandselemente und auf der Aussenseite der Palette angeordnet sind, d. h. leicht zugänglich von der Seite bei (beladener) Palette. Diese verbindenden Vorrichtungen können entsprechend einfach abgenommen oder entfernt werden von den benachbarten Abstands-Elementen, wobei die Separation der individuellen Teilpalette erlaubt wird. Während, nach dem Stand der Technik, Plastikbänder oder Metallbänder verwendet werden für die Verbindung von benachbarten Abstands-Elementen, was auf der einen Seite teures Material für diese Bänder erforderlich macht, und auf der anderen Seite komplizierte Herstellungs-Schritte zur Einführung von solchen Bändern erforderlich macht, stellt die vorliegende Erfindung nicht nur eine Lösung zur Verfügung, welche eine sehr leichte Entfernung der Verbindungsmittelerlaubt, sondern welche auch besonders leicht und billig herzustellen ist, da die Verbindungsmittel einfach an der Seite befestigt werden müssen, was entweder durch den Hersteller der Palette getan werden kann, oder später, in jenem Moment wenn entschieden wird, ob nur ein Teil der Palette beladen werden soll, oder eine Standard-Palette benötigt wird.
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In einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Palette dadurch gekennzeichnet, dass sie aus zwei symmetrischen Halb-Paletten zusammengesetzt ist, wobei die Linie, welche die zwei Halb-Paletten trennt, vorzugsweise senkrecht zur langen Seite der Palette angeordnet ist. Solch eine Zwillings-Palette, welche im Fall einer Euro-Palette bedeuten würde, dass die individuellen Teil-Paletten eine individuelle Plattform-Grösse von ungefähr 600 × 500 mm aufweisen, ist normalerweise die angenehmste und nützlichste Teilung einer Palette. Es ist aber auch möglich, drei oder vier Teil-Paletten zu einer Palette zu verbinden. Generell ist es ratsam für die Stabilität der Plattform, Mittel auf beiden Seiten der Palette vorzusehen, d. h. an beiden Paaren von Abstands-Elementen auf entgegengesetzten äusseren Seiten der Palette.
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Vorzugsweise werden die Mittel in Form eines Brettes, einer Platte oder einer Scheibe zur Verfügung gestellt, oder einer Kombination davon. Es ist möglich, Mittel, hergestellt aus Holz, Metall oder Plastik, oder einer Kombination davon, zur Verfügung zu stellen. Eine besonders gute Stabilität wird erreicht, wenn ein Laminat aus Holz oder Plastik verwendet wird. In Bezug auf ökologische Betrachtungen ist es ratsam, Holz zu verwenden, d. h. ein hölzernes Brett als Verbindungsmittel, da generell Paletten ebenfalls aus Holz gefertigt sind, wird dann das gleiche Material für die Verbindungsmittel verwendet, und so sind keine separaten Kanäle für die ökologische Entsorgung notwendig. Zudem ist eine solche Lösung unter Verwendung von Holz generell sehr billig, nicht nur in Bezug auf die Kosten für das Material, sondern auch in Bezug auf die Herstellungskosten, da Holz sehr einfach bearbeitet und an den Abstands-Elementen befestigt werden kann.
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Wenn, entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die Mittel in Form einer laminierten hölzernen Platte zur Verfügung gestellt sind, so kann diese hölzerne Platte ausgewählt werden mit einer Dicke im Bereich von 5 bis 15 mm, vorzugsweise von 9 bis 12 mm. Vorzugsweise verfügt die hölzerne Platte über eine Breite im Bereich von 80–150 mm, vorzugsweise von 90 bis 120 mm, und über eine Höhe im Bereich von 80 bis 150 mm, vorzugsweise im Bereich von 10–130 mm. Diese Dimensionen passen beispielsweise zur Form und den Dimensionen der Abstands-Elemente, wie sie im Zusammenhang mit Euro-Paletten verwendet werden.
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Die Verbindungsmittel können an den Abstands-Elementen befestigt werden unter Verwendung von verschiedenen Techniken, wobei das einzige Erfordernis darin besteht, dass, wenn möglich, keine speziellen und komplizierten Werkzeuge notwendig sind für die spätere Entfernung der Verbindungsmittel für die Trennung der Teilpaletten voneinander. Möglich sind beispielsweise Klammern, Nägel, Stifte, Dorne, Bolzen oder Kombinationen davon, aber auch Schrauben können in Betracht gezogen werden. Insbesondere die Verwendung von Klammern ist besonders billig, stellt eine hohe Stabilität zur Verfügung, und ermöglicht auch eine leichte Entfernung, unter Verwendung von einfachen Werkzeugen wie beispielsweise einem Stab, einer Stange, einem Brecheisen, einer Brechstange, etc., bestehend aus Holz oder Stahl. Auch sehr einfache Werkzeuge, wie beispielsweise ein Schraubenzieher, können genügen. Ein solches Werkzeug kann alternativ auch im Verbindungsmittel inkorporiert sein, wie beispielsweise in einem Stab, Stift oder Griff, welcher mit den Mitteln verbunden ist, und welche, ohne Zuhilfenahme jeglicher zusätzlicher Werkzeuge, dank des Hebels es erlauben, die Mittel manuell von den Abstandselementen zu entfernen.
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Um eine einfache Entfernung einer solchen Platte zu erlauben, ist es vorteilhaft, spezifische Möglichkeiten oder Hilfsmittel für ein solches Entfernungs-Werkzeug zur Verfügung zu stellen, zum Angreifen oder um mit der Platte in Wechselwirkung zu treten, so dass eine geeignete Kraft auf die Platte zu deren Entfernung ausgeübt werden kann. Generell sollen solche Hilfsmittel die Entfernung der Verbindung ermöglichen, unter Zuhilfenahme von einer Hebelwirkung, möglich zum Beispiel durch Verwendung eines eingefügten Werkzeugs oder Ähnlichem.
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Entsprechend werden nach der vorliegenden Erfindung, Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Verbindungsmittel von den Abstands-Elementen abzunehmen, wenn ein solches Bedürfnis entsteht. Selbstverständlich sollten solche Hilfsmittel frei und leicht zugänglich sein von der Aussenseite der Palette, dies auch dann, wenn die Palette mit einer Last beladen ist. Vorzugsweise sind diese Hilfsmittel in Form von einer oder mehreren Ausnehmungen, Löchern, Schlitzen, Platten mit entsprechenden Kontaktpunkten oder Wechselwirkungs-Punkten für Werkzeuge, U-Bolzen oder Kombinationen davon. Diese Hilfsmittel sind dazu vorgesehen, dass sie das Paaren mit einem Werkzeug oder die Einführung eines Werkzeugs erlauben, um ein Abheben der Verbindungsplatte zu erlauben. Im Falle eines Loches kann dieses Loch beispielsweise eine Breite von 15–50 mm aufweisen, vorzugsweise im Bereich von 30–40 mm, und eine Höhe im Bereich von 10–30 mm, vorzugsweise im Bereich von 15–25 mm. Das Loch kann eine quadratische Form aufweisen, rechteckig sein, oval oder rund, oder generell von jeder möglichen Form. Ein Loch von diesen Dimensionen erlaubt es, beispielsweise ein Brecheisen, eine Brechstange oder etwas Ähnliches einzuführen, und durch ein einfaches Kippen von dieser Stange kann die Verbindungsplatte entfernt werden.
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Eine besonders angenehme Art und Weise der zur Verfügung Stellung von Mitteln zur Entfernung der benachbarten Elemente zwischen zwei Teilpaletten ist möglich durch spezielle Schlitze auf der Seite der Abstands-Elemente, in welche man mit einem entsprechenden Werkzeug, wie beispielsweise mit einem Schraubenzieher, eingreifen kann. So sind, entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, diese Hilfsmittel als wenigstens ein Schlitz vorgesehen, welcher durch Aussparungen auf der lateralen seitlichen Oberfläche zur Aussenseite der Palette hin der Abstands-Elemente an der Kante, welche der dem gegenüber angeordneten Abstands-Element der benachbarten Teil-Palette abgewandt ist, ausgebildet ist, wobei die Mittel, normalerweise ein Brett oder eine hölzerne Platte, eine Breite haben, so dass sie im Wesentlichen die Aussparungen überdecken, was zum genannten Schlitz Anlass gibt. Analog ist es auch möglich, Standard-Abstandselemente zu haben und Panele oder Platten mit auf wenigstens einer lateralen Seite einer Aussparung und durch Fixierung eines solchen Panels an den Abstands-Elementen, wobei die Aussparung dem Abstands-Element zugewandt ist, so dass sich der Schlitz ausbildet. Es ist auch möglich, entsprechende Aussparungen auf den Abstands-Elementen und an den Panelen zur Ausbildung von Schlitzen zu kombinieren. Es kann nur einen Schlitz pro Abstands-Element haben, es können aber auch Schlitze auf beiden Seiten von zwei aneinandergrenzenden Abstands-Elementen angeordnet sein. Die Schlitze können sich entweder über die gesamte Höhe der Abstands-Elemente erstrecken, aber sie können sich auch nur über einen Teil dieser Höhe erstrecken. Beispielsweise ist es möglich, eine kleine Aussparung zu haben, was in einem lochähnlichen Schlitz resultiert, welcher für die Einführung eines Schraubenziehers oder Ähnlichem gedacht ist.
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Diese Schlitze können einfach hergestellt werden durch Ausfräsen von entsprechenden Aussparungen in die Abstands-Elemente bei den geeigneten Kanten und mit geeigneten Dimensionen, und indem anschliessend einfach Standard- und nicht besonders ausgebildete hölzerne Platten oder hölzerne Panele auf diese Abstands-Elemente fixiert werden, wobei diese hölzernen Panele oder hölzernen Platten eine Breite haben, welche im Wesentlichen die Ausnehmungen in den Abstands-Elementen bedecken. Vorzugsweise sind die hölzernen Panele oder hölzernen Bretter ausgerichtet mit der Seitenfläche der Abstandselemente, welche jener Seite gegenüberliegen, welche benachbart zur danebenliegenden Teilpalette angeordnet ist.
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Typischerweise verfügt ein solcher Schlitz über eine Breite von 3–10 mm und eine Tiefe im Bereich von 6–16 mm. Vorzugsweise erstreckt sich der Schlitz über die volle Höhe des Abstand-Elementes. Letzteres ist besonders vorteilhaft in Bezug auf die Herstellung von entsprechenden Abstands-Elementen, aber es ist selbstverständlich auch möglich, Schlitze zur Verfügung zu stellen, welche sich nicht über die gesamte Höhe der Abstandselemente erstrecken, wodurch die Stabilität erhöht wird.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen dargestellt.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung oder zur Zusammensetzung einer Zwillings-Palette, wie durch den angehängten Anspruch 12 definiert.
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Entsprechend einer ersten bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens sind die Mittel, welche an den Abstands-Elementen befestigt sind, vorgesehen in Form einer laminierten hölzernen Platte mit einer Dicke im Bereich von 5–15 mm, vorzugsweise von 9–12 mm, wobei vorzugsweise die hölzerne Platte eine Breite im Bereich von 80–150 mm, vorzugsweise von 90–120 mm aufweist, und eine Höhe im Bereich von 80–150 mm, vorzugsweise im Bereich von 100–130 mm. Insbesondere wenn eine hölzerne (laminierte) Platte dazu verwendet wird, um die Abstands-Elemente miteinander zu verbinden, sind generell zwischen 5 bis 7 Heftklammern (normalerweise wenigstens zwei pro Abstands-Element) genügend, um eine feste Verbindung zwischen den Abstands-Elementen und dem Brett zu gewährleisten. Wie oben dargestellt, können auch Bolzen, Nägel oder Schrauben dazu verwendet werden, die Mittel an den Abstands-Elementen zu befestigen.
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Entsprechend des Verfahrens nach der Erfindung werden die Mittel mit Hilfsmitteln versehen, um die Mittel von den Abstands-Elementen zu entfernen, wobei diese Hilfsmittel entweder zur Verfügung gestellt werden/verbunden werden können mit den Verbindungselementen vor oder nach der Fixierung derselben an den Abstands-Elementen. Selbstverständlich sollten diese Hilfsmittel zugänglich sein von der Aussenseite der Palette, dies auch wenn die Palette mit einer Last beladen ist. Vorzugsweise sind diese Hilfsmittel in Form von wenigstens einer Aussparung, eines Loches, Schlitzes, einer Platte, eines U-Bolzens oder einer Kombination davon gegeben.
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Eine andere bevorzugte Ausführungsform des Prozesses nach der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass entweder Abstands-Elemente verwendet werden, welche an den äusseren Positionen, welche den benachbarten Teilpaletten zugewandt sind, mit Aussparungen wie oben angegeben versehen sind, oder dass, bevor die Mittel in Form einer hölzernen Platte oder eines Brettes an den Abstands-Elementen fixiert werden, Aussparungen wie oben angegeben aus den Abstands-Elementen herausgefräst werden an den äusseren Kanten der Abstands-Elemente.
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Weitere Ausführungsformen des Verfahrens entsprechend der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen dargestellt.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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In den beigefügten Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, wobei:
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1a) eine Ansicht von unten auf eine Zwillingspalette darstellt; b) eine Seitenansicht (lange Kante) einer Zwillings-Palette ohne Verbindungsmittel darstellt; c) eine Seitenansicht (kurze Kante) einer Zwillings-Palette darstellt; d) eine Seitenansicht (lange Kante) einer Zwillings-Palette darstellt mit Verbindungsmitteln; e) einen Schnitt entlang der Linie A-A in 1a darstellt;
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2a)–d) verschiedene Schnitte durch Verbindungs-Bretter entlang der Linie B wie in Figur 1a darstellt; e) einen orthogonalen Schnitt zur Darstellung in 2d zeigt; und
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3a) eine weitere perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels mit einem vertikalen Schlitz zeigt, welcher eine besonders einfache und leichte Abhebung des Verbindungs-Brettes erlaubt; b) mit einem horizontalen Schlitz, wobei das Verbindungs-Brett nicht dargestellt ist; c) das Ausführungsbeispiel gemäss 3b, wobei das Verbindungs-Brett dargestellt ist.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Unter Bezugnahme auf die Figuren, welche nur dazu dienen sollen, die vorliegenden bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung darzustellen und nicht, um diese einschränkend auszulegen, zeigt 1a eine Ansicht von unten auf eine Zwillings-Palette 1. Die Zwillings-Palette ist von einer gegebenen Gesamtgrösse, d. h., aber nicht zwingend, eine Standard-Palette nach ISO 6780, d. h. eine Euro-Palette, welche 1200 mm lang (L) ist, 1000 mm breit (W) und eine Höhe (H) im Bereich von 145 mm aufweist. Ihre Hauptkomponenten sind hergestellt aus einfachem rohem Holz, wobei diese Elemente miteinander verbunden sind durch Nägel oder Bolzen. Die Palette 1 besteht aus zwei Zwillings-Paletten, einer ersten Hälfte 7 und einer zweiten Hälfte 8. Jede dieser Teilpaletten 7 und 8 verfügt über eine Plattform von ungefähr 600 × 500 mm, und einer Höhe im Bereich von 145 mm. Sie sind benachbart zueinander angeordnet, entlang ihrer langen Seite. Jede dieser Teilpaletten verfügt über zwei Beine, ein Seitenbein und ein zentrales Bein. Das untere Element 2 des seitlichen Beins, welches eine hölzerne Platte ist, ist sichtbar in 1a). Das untere Element 2, welches eine Breite d von ungefähr 75 mm aufweist und eine Länge, welche der Breite der vollen Palette 1 entspricht, d. h. von ungefähr 1000 mm. Wenn aber die Beine sich nicht bis zur äussersten Kante der Palette erstrecken sollen, so kann das untere Element 2 auch kürzer sein, d. h. beispielsweise eine Länge von 900 bis 980 mm aufweisen.
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Das zentrale Bein der individuellen Teilpaletten 7, 8 ist etwas schmaler, und das untere Brett 3 von diesen zentralen Beinen, wie sichtbar in 1a, hat eine Breite q von ungefähr 45–55 mm, so dass das gesamte zentrale Bein der gesamten verbundenen Palette 1 eine Breite von ungefähr 110 mm maximal aufweist.
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Sichtbar in 1a) ist auch die untere Seite der Plattform, welche beladen werden kann, welche untere Seite gebildet ist durch eine untere Schicht 4 von hölzernen Brettern.
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Die beiden Teilpaletten 7 und 8 sind miteinander verbunden unter Zuhilfenahme von zwei Verbindungsbrettern 6, welche an den Abstands-Elementen 10 des zentralen Beines von jeder Teilpalette 7, 8 befestigt sind. Die Details in Bezug auf diese Verbindungsbretter 6 sollen weiter unten diskutiert werde.
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1b) zeigt eine seitliche Ansicht der Zwillings-Palette nach 1a) entlang der langen Kante, wobei das Verbindungsbrett 6 weggelassen ist. 1c) zeigt die entsprechende Ansicht auf die kurze Seite der Palette nach 1a). Es kann aus diesen Figuren gesehen werden, dass die Seitenbeine von jeder Teilpalette 7, 8 gebildet werden durch Abstands-Elemente 9, 11 auf welchen die Plattform angeordnet ist, und welche an ihrer Unterseite durch das untere Element 2 des Seitenbeines verbunden sind. Normalerweise sind diese Abstands-Elemente aus solidem Holz gefertigt, und das untere Element 2 wird auf diese Abstands-Elemente aufgebolzt, genagelt, oder geklammert. Auch daszentrale Bein jeder Teilpalette ist durch drei Abstands-Elemente 10 gebildet, wobei das mittlere Abstandselement 14 in 1e) sichtbar ist. Die zentralen Beine von jeder Teilpalette 7, 8 sind auch auf ihrer Unterseite durch das untere Brett 3 verbunden. Die Abstands-Elemente des zentralen Beines sind ebenfalls normalerweise aus solidem Holz gefertigt und sind verbunden wie dies oben beschrieben ist, mit dem unteren Brett 3.
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Die Plattform der Palette 1 ist normalerweise durch zwei Schichten von hölzernen Brettern gegeben, eine untere Schicht 4 und eine obere Schicht 5. In 1 ist eine Palette gezeigt, bei welcher beide Schichten 4 und 5 durch eine Serie von benachbarten Brettern gegeben sind, es ist aber auch möglich, eine Palette zu haben, in welcher eine oder sogar beide der Schichten 4, 5 durch Bretter gegeben sind, welche beabstandet sind, und zwischen ihnen Abstände verbleiben.
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1d) zeigt eine Seitenansicht entsprechend 1b) mit dem Verbindungs-Brett 6, befestigt an den Abstands-Elementen 10. 1e) zeigt einen Schnitt entlang der Linie A, wie dargestellt in 1a).
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Das Brett 6 ist aus Holz gefertigt, und verfügt über eine Breite, welche ungefähr der Breite der zwei benachbarten Abstands-Elemente 10, 10' entspricht. Entsprechend ist die Breite a im Bereich von 90–110 mm. Die Höhe b des Brettes 6 entspricht ungefähr der Höhe der Abstands-Elemente 10, 10', und ist normalerweise im Bereich von 90–120 mm. Die notwendige Dicke c für das Brett 6 hängt, wenigstens teilweise, von der Qualität des ausgewählten Holzes ab. Wenn beispielsweise ein laminiertes Holz als Brett 6 verwendet wird, ist eine Dicke c im Bereich von 6–9 mm oder bis zu 12 mm genügend. Mögliche Typen von Holz sind beispielsweise Sperrholz-Panele oder Platten, wobei Kiefernholz, Buchenholz, Ahornholz, Birkenholz oder Pappel verwendet werden kann. Wie man aus 1a) sowie auch aus 1e) erkennen kann, erstrecken sich die zentralen Beine der Teilpaletten nicht bis zur äussersten Kante der Palette 1, so dass das Brett an die Abstands-Elemente 10, 10' befestigt werden kann, ohne dass diese über die Aussenlinie der Plattform hinausragen.
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Das Brett 6 ist mit den Abstands-Elementen 10 unter Zuhilfenahme von Heftklammern 12 verbunden, welche aus Stahl oder einer anderen Eisenlegierung gefertigt sind. Die Heftklammern oder Splinte erstrecken ungefähr 20 mm in die Abstands-Elemente 10, so dass das Brett 6 fest an den Abstands-Elementen befestigt ist. Typische Heftklammern für diese Anwendung sind aus Stahl gefertigt. Sie verfügen normalerweise über Beine einer Länge zwischen 20 und 45 mm, typische Standard-Grössen sind 19/25/28/30/32/35/38/42/45 mm. Mögliche Heftklammern sind beispielsweise verfügbar unter dem Handelsnamen Stanley Bostich. Generell ist die Verwendung von 3 Heftklammern 12 genügend, um das Brett an einem der Abstands-Elemente 10 zu befestigen, was zu einer Gesamtzahl von 6 Heftklammern für jedes Brett 6 führt. Die Heftklammern 12 sind beispielsweise verteilt auf einem Dreieck (wie in 1d dargestellt), um sicherzustellen, dass die statischen Erfordernisse erfüllt sind.
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Das Brett 6 ist mit einem Loch 13 versehen. Dieses Loch dient als Eingangspunkt oder Kontaktpunkt zur Paarung oder Paarungspunkt für einen Stab oder Stock zur Entfernung des Brettes 6. Wenn das Brett 6 von den Abstands-Elementen 10 abgehoben werden soll, ist dies dann einfach möglich durch Einführung beispielsweise eines Brecheisens in dieses Loch, und durch Abkippen des Brecheisens. Vorzugsweise ist dieses Loch 13 zentral im Brett 6 vorgesehen, alternativ ist es möglich, mehr als ein Loch 13 vorzusehen, oder das Loch näher zur Oberseite oder zur Unterseite oder zu einer der Seiten des Brettes anzuordnen.
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Dieses Loch 13, oder generell dieses Hilfsmittel, welches als Hilfe zur Entfernung des Brettes 6 dient, kann verschiedene unterschiedliche Strukturen aufweisen. Einige Beispiele von möglichen Strukturen sind 2 dargestellt. Es muss dabei verstanden werden, dass die Bretter 6, wie in den 2a/d dargestellt, so verbunden sind, dass das Abstands-Element 10 auf der linken Seite des Brettes 6 angeordnet ist (vergleiche Heftklammer 12 in 1a zur Illustration dieser Tatsache.
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2a) zeigt die einfachste Lösung, wobei ein Loch 13 vorgesehen ist. Um das Angreifen oder den Griff beispielsweise eines Brecheisens an das Brett 6 zu erleichtern, ist es möglich, zudem eine Aussparung 18 vorzusehen, in welche das Brecheisen eingeführt werden kann und welche es erlaubt, die Kraft effizienter auszuüben.
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2b) zeigt eine Alternative, in welcher kein Loch vorgesehen ist aber eher ein Schlitz 15 oder eine Aussparung, welche die Einführung eines Stabes oder eines anderen Werkzeugs erlaubt, wenn das Brett 6 abgenommen werden soll.
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2c) zeigt noch ein anderes Ausführungsbeispiel dieser Hilfsmittel, in diesem Fall ist ein Loch 13 vorgesehen, welches teilweise durch eine Platte 16 bedeckt ist, welche auf das Brett 6 aufgebolzt, genagelt oder geklammert ist. Der entsprechende Schlitz, in welchen ein Stab eingeführt werden kann, erleichtert die Entfernung des Brettes 6.
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2d) zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei welchem die Hilfsmittel durch einen U-Bolzen gegeben sind, welcher mit dem Brett über Schrauben oder Bolzen 19 verbunden ist. In diesem Fall ist das Brett einfach ein normales Brett, welches nicht zusätzlich bearbeitet werden muss. Alles was getan werden muss ist, einen solchen U-Bolzen am Brett zu befestigen. Dies kann entweder getan werden, bevor das Brett 6 an den Abstands-Elementen befestigt wird, oder danach. Der U-Bolzen, wie in 2e) von oben dargestellt, stellt ein geeignetes Loch 13 zur Verfügung, in welches ein Stab eingeführt werden kann und welcher es erlaubt, eine effiziente Kraft zum Abheben des Brettes 6 auszuüben.
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3 zeigt ein anderes Beispiel einer Möglichkeit der Fixierung der Abstands-Elemente 10 von benachbarten Teilpaletten 7, 8. Dies ist eine perspektivische Ansicht, und die lasttragende Oberflächen-Konstruktion ist entfernt worden, um die essentiellen Elemente dieses Ausführungsbeispiels darstellen zu können.
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In diesem Fall sind die Abstands-Elemente mit Aussparungen auf ihrer äusseren Oberfläche versehen und an der Kante, entgegengesetzt zur Seite, welche der benachbarten Teilpalette zugewandet ist. Oben, oder eher auf der Seite, von diesen Abstands-Elementen 10 ist ein Holzpanel 6 vorgesehen, welche mit den Abstands-Elementen 10 unter Zuhilfenahme von Heftklammern 12 verbunden ist, wobei dieses Holzpanel mit diesen Aussparungen überlappt, unter Ausbildung von Schlitzen 20. Normalerweise ist das Holzpanel 6 mehr oder weniger ausgerichtet mit der Seitenfläche des Abstands-Elementes, welche entgegen der Seitenfläche des Abstands-Elementes angeordnet ist, welche der benachbarten Teilpalette zugewandt ist.
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Um ein solches Panel 6 abzuheben zur Trennung der Teilpaletten 7 und 8, muss man nur beispielsweise einen Schraubenzieher in den Schlitz 20 einführen, den Schraubenzieher von der Palette abkippen, um infolge der resultierenden Hebelwirkung das Panel abzuheben. Für diese Arbeit sollte ein solcher Schlitz 20 eine Breite e im Bereich von 3 bis 10 mm aufweisen und eine Tiefe d im Bereich von 6 bis 16 mm. Tiefere Schlitze sind normalerweise nicht vorteilhaft, da sie die Gesamtstabilität der Verbindung des Brettes an die Abstands-Elemente reduzieren und so auch die Befestigung der beiden Teil-Paletten miteinander.
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Ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel ist in 3b) dargestellt, wobei in dieser speziellen Darstellung das Verbindungsbrett 6 weggelassen wurde, um eine bessere Sichtbarkeit der wichtigen Merkmale zu erlauben. In diesem Fall ist der Schlitz 20, gebildet durch eine horizontale Rille, angeordnet in der lateralen Seitenfläche des Abstands-Elementes auf der Aussenseite der Palette. Die Rille hat eine Höhe f, welche im Bereich von 3 bis 40 mm ist. Die Höhe muss genügend gross sein, um die Einführung eines entsprechenden Werkzeugs, beispielsweise eines Schraubenziehers, zu erlauben, aber klein genug, um nicht zu einer zu grossen Reduktion in der Stabilität der Verbindung zwischen dem Verbindungs-Brett 6 und den Abstands-Elementen Anlass zu geben. Diese Rille erstreckt sich vorzugsweise über die volle Breite von jedem der Abstands-Elemente, und die Herstellung von solchen Rillen ist besonders einfach, wenn die Rillen bei beiden Abstands-Elementen 10 auf der gleichen Höhe angeordnet sind. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine solche Rille nur auf einem der Abstands-Elemente 10 vorzusehen.
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3c) zeigt das gleiche Ausführungsbeispiel wie in 3b), wobei in diesem Fall das Verbindungsbrett ebenfalls gezeigt ist. Es kann nun gesehen werden, dass die Rille in Kombination mit dem Verbindungsbrett 6 einen Schlitz 20 bildet, mit einer Tiefe, welche sich über die volle Breite der beiden Abstands-Elemente 10 erstreckt. Dies ist nicht nur ein Ausführungsbeispiel, welches besonders leicht und billig herzustellen ist, sondern es erlaubt auch, beispielsweise einen Schraubenzieher sehr tief in diesen Schlitz einzuführen, und entsprechend erlaubt es eine besonders effiziente Hebelwirkung zur Abnahme des Verbindungs-Brettes 6.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Palette
- 2
- Unteres Element des seitlichen Beines
- 3
- Unteres Element des zentralen Beines
- 4
- Untere Schicht der Plattform
- 5
- Obere Schicht der Plattform
- 6
- Verbindungsbrett
- 7
- Erste Hälfte der Zwillingspalette
- 8
- Zweite Hälfte der Zwillingspalette
- 9
- Abstands-Element des seitlichen Beines (Ecke)
- 10
- Abstands-Element des zentralen Beines
- 11
- Abstands-Element des seitlichen Beines (Mitte)
- 12
- Heftklammer
- 13
- Aussparung, Loch
- 14
- Abstands-Element des zentralen Beines (Mitte)
- 15
- Schlitz
- 16
- Verbolzte Platte
- 17
- U-Bolzen
- 18
- Zusätzliche Aussparung
- 19
- Schraube, Bolzen
- 20
- Schlitz
- L
- Länge der Palette
- W
- Breite der Palette
- H
- Höhe der Palette
- d
- Breite von 2
- q
- Breite von 3
- a
- Breite von 6
- b
- Höhe von 6
- c
- Dicke von 6
- d
- Tiefe von 20
- e
- Breite von 20