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DE60300353T2 - Steuerverfahren für eine Flüssigkristallanzeige zur Lösung des Problems von Latch-ups in Folge von ESD - Google Patents

Steuerverfahren für eine Flüssigkristallanzeige zur Lösung des Problems von Latch-ups in Folge von ESD Download PDF

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DE60300353T2
DE60300353T2 DE60300353T DE60300353T DE60300353T2 DE 60300353 T2 DE60300353 T2 DE 60300353T2 DE 60300353 T DE60300353 T DE 60300353T DE 60300353 T DE60300353 T DE 60300353T DE 60300353 T2 DE60300353 T2 DE 60300353T2
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Barry Offerton Wynne
Andrew Buscough Thomson
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Delphi Technologies Inc
Original Assignee
Delphi Technologies Inc
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Publication date
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern einer Flüssigkristallanzeige des Typs, der zur Verwendung bei einem Fahrzeug geeignet ist, um dem Fahrer des Fahrzeugs ein Warn- oder anderes Zustandssignal anzuzeigen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Eine Flüssigkristallanzeige (LCD) umfasst typischerweise zwei Glasplatten, die um 5 bis 10 μm voneinander beabstandet sind und die eine Zelle begrenzen, die mit einem Flüssigkristallmaterial gefüllt ist. Zwei Polarisatoren sind angeordnet, einer an jeder Seite der Zelle, wobei ihre Polarisationsachsen unter (einem Winkel von) 90° zueinander ausgerichtet sind. Die Innenflächen der Glasplatten können mit transparenten Elektroden, typischerweise aus Indiumzinnoxid gebildet, beschichtet sein, die die anzuzeigenden Buchstaben, Symbole oder anderen Muster definieren bzw. begrenzen. Zwischen den Glasplatten und dem Flüssigkristallmaterial werden Ausrichtungs- oder Orientierungsschichten aus Polymermaterial behandelt, um die benachbarten Flüssigkristallmoleküle dazu zu bringen, einen definierten Orientierungswinkel beizubehalten. Falls die Ausrichtungs- oder Orientierungsschichten unter einem Winkel von 90° zueinander angeordnet sind, werden die Moleküle des Flüssigkristallmaterials, das zwischen den Platten eingeführt wurde, dazu veranlasst, sich spiralförmig um 90° zu verdrillen, und das polarisierte Licht, das durch die Zelle hindurch tritt, wird durch die Moleküle durch die 90°-Spirale derart geführt, dass die Polarisationsachse um 90° gedreht wird.
  • Durch Anlegen eines elektrischen Felds über die Zelle können die Polarisationseigenschaften der Zelle variiert werden, weil die Flüssigkristallmoleküle dazu veranlasst werden, sich mit dem elektrischen Feld auszurichten, und die 90°-Verdrillung in der optischen Achse wird gestört oder verzerrt. Durch Variieren des elektrischen Felds, das über die Zelle angelegt ist, ist die Polarisationsachse des einfallenden polarisierten Lichts entweder mit derjenigen des Auslasspolarisators ausgerichtet (ein EIN-Zustand), in welchem Fall Licht durch die Vorrichtung hindurch gelassen wird, oder seine Polarisationsachse ist orthogonal zu dem Auslasspolarisator (ein AUS-Zustand), in welchem Fall Licht nicht durch die Vorrichtung hindurch gelassen wird.
  • Bei einer gemultiplexten Flüssigkristallvorrichtung sind die Multiplexantriebselektroden in einer Matrix auf den Glasplatten angeordnet. Ein selektives Adressieren der anzuzeigenden Elektrodenmatrix ermöglicht ein Mittel zum Verändern der Buchstaben, der grafischen Darstellungen oder anderer Symbole, da Moleküle nur in ausgewählten Segmenten der Zelle dazu veranlasst werden, sich mit dem angelegten elektrischen Feld auszurichten. Ein Antriebschip wird verwendet, um Antriebssignale zur Anzeige des verlangten Bilds an die Elektrodenmatrix anzulegen.
  • LCDs zur Verwendung "an Bord" von Fahrzeugen haben typischerweise die Form von Vorrichtungen des Typs mit doppelt superverdrilltem, nematischem (DSTN) Material mit einer aktiven Zelle, an die im Betrieb Antriebssignale angelegt werden, um ein verlangtes Bild anzuzeigen. Solche Anzeigen werden verwendet, um dem Fahrer Informationen bezüglich des Zustands des Fahrzeugs und/oder des Motors anzuzeigen. Beispielsweise kann ein Warnsignal angezeigt werden, falls eine der Türen offen ist, falls der Kofferraum nicht geschlossen ist oder falls der Sicherheitsgurt des Fahrers nicht angelegt ist.
  • Solche LCDs sind für elektrostatische Entladungen (ESD) anfällig, und es wurde beobachtet, dass dies häufig dazu führt, dass die Anzeige verstümmelt ist. Dieser Zustand, der als Latch-up bekannt ist, kann verhindern, dass sich die angezeigten Informationen korrekt ändern. So kann ein bestehendes Warnsignal fortgesetzt angezeigt werden, obgleich das Problem, das es betrifft, behoben worden ist, oder alternativ können neue Warnsignale daran gehindert werden, korrekt angezeigt zu werden.
  • Ein solcher Latch-up-Zustand ist natürlich unerwünscht, insbesondere falls die Flüssigkristallanzeigevorrichtung dazu verwendet wird, um kritische Sicherheitswarnsignale anzuzeigen, deren Ignorierung potentiell schädigende oder gefährliche Folgen haben kann. Des weiteren befinden sich solche Anzeigen häufig in Positionen, die leicht zugänglich sind, wie an Kraftfahrzeug-Armaturenbrettern, und sie sind daher sehr für ESD anfällig.
  • Es ist bekannt, das Problem von ESD der Flüssigkristallanzeigen mechanisch zu lösen. Eine Lösung ist es, die LCD mit einer Schutzlinse zu versehen. Diese Lösung ist jedoch teuer, und die Linse ist häufig groß und beeinträchtigt so die Ästhetik der LCD-Vorrichtung nachteilig.
  • Eine weitere Lösung ist das Vorsehen eines leitfähigen Films auf der LCD selbst. Auch diese Option ist teuer, und der Film weist eine erhöhte Lichtschwächung von bis zu etwa 65% auf. Des weiteren ist die Anordnung des Films während der Herstellung der LCD zeitraubend, und die elektrische Verbindung des Films ist schwierig.
  • Eine weitere Lösung ist das Vorsehen einer Indiumzinnoxidschicht an der Vorderseite der LCD-Zelle. Diese ist wiederum abschreckend teuer, schwierig herzustellen und weist einen 30%igen Anstieg der Lichtschwächung auf.
  • Das US-Patent Nr. 6,317,172 (Valeo Electronique) beschreibt ein Flüssigkristallanzeigemodul, das gegen elektrostatische Entladungen geschützt ist. Das Flüssigkristallanzeigemodul umfasst eine Mehrzahl von parallelen Eingängen, die über eine Mehrzahl von Steuerleitungen mit einer Mehrzahl von Ausgängen eines Steuermoduls verbunden sind, das von einer elektrischen Energieversorgung versorgt wird. Der Ausgang des Anzeigemoduls und die elektrische Energieversorgung sind elektrisch geerdet. Der Eingang einer Abzweigungsleitung ist mit der elektrischen Energieversorgung verbunden, und der Ausgang dieser Abzweigungsleitung ist direkt mit dem Ausgang des Anzeigemoduls verbunden. So wird durch einen niederohmigen Shunt ein Schutz gegen elektrostatische Entladungen zur Verfügung gestellt, um die elektrostatischen Entladungen von den empfindlichen Teilen der elektrostatischen Anzeige weg abzuführen.
  • Lösungen des Problems der LCD-Latch-up-Zustände aufgrund von ESD, die auf Software oder Firmware beruhen, sind ebenfalls bekannt. EP-A-1343136 beschreibt beispielsweise einen Anzeigetreiber und ein Verfahren zum Steuern eines Anzeigetreibers zum Antreiben eines Anzeigefelds einer Mobiltelefonvorrichtung. Der Anzeigetreiber umfasst eine Speichersteuerschaltung, die einen Steuerparameter, der für die Anzeige charakteristisch ist, speichert. Der Steuerparameter, der für die Anzeige charakteristisch ist, wird periodisch in ein Steuerregister eingegeben, um zu verhindern, dass die Anzeigecharakteristiken durch eine elektrostatische Entladung beeinflusst werden.
  • Es wäre vorteilhaft, eine verbesserte Lösung des Problems des Latch-up von LCD-Vorrichtungen infolge von ESD zu schaffen, die die Nachteile, die mit den bestehenden Lösungen verbunden sind, nicht aufweist. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung einer Lösung auf der Basis von Software, die für eine Erholung von einer elektrostatischen Entladung sorgt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Unter einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird deshalb ein Verfahren zum Steuern einer Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung mit einem Datenspeicherelement zum Speichern von Daten, die auf der Vorrichtung angezeigt werden sollen, und einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen dieser Daten bereitgestellt, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: (a) das Erzeugen erster Daten, die von der Vorrichtung angezeigt werden sollen; (b) das Aufbringen der ersten Daten auf das Datenspeicherelement; (c) das Aufbringen der in diesem Datenspeicherelement befindlichen ersten Daten auf die Anzeigeeinrichtung zum Zwecke der Anzeige durch diese; und (d) das automatische Erzeugen und Aufbringen von Rücksetzungs-Befehlsdaten auf das genannte Datenspeicherelement in einer festgelegten Rücksetz-Frequenz.
  • Der Schritt des automatischen Erzeugens und Aufbringens der Rücksetzungs-Befehlsdaten kann unter der Steuerung einer elektronischen Steuereinheit (ECU) stattfinden.
  • Das Datenspeicherelement kann eine erste Datenspeichereinrichtung und eine zweite Datenspeichereinrichtung umfassen. Dementsprechend kann Schritt (b) den folgenden Schritt umfassen:
    (b) Aufbringen der ersten Daten auf die erste Datenspeichereinrichtung, und
    Schritt (c) kann die folgenden Schritte umfassen:
    • (c)-(i) Überführen der ersten Daten von der ersten Datenspeichereinrichtung auf die zweite Datenspeichereinrichtung; und
    • (c)-(ii) Überführen der ersten Daten von der zweiten Datenspeichereinrichtung auf die Anzeigeeinrichtung, um sie durch diese anzuzeigen.
  • Die Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung kann eine Treibereinrichtung zur Übernahme der ersten Daten von der zweiten Datenspeichereinrichtung und zum Aufbringen der ersten Daten auf die Anzeigeeinrichtung umfassen.
  • Schritt (c)-(ii) kann deshalb die folgenden Schritte umfassen:
    • (c)-(ii)-(I) Überführen der ersten Daten von der zweiten Datenspeichereinrichtung auf die Treibereinrichtung; und
    • (c)-(ii)-(II) Überführen der ersten Daten von der Treibereinrichtung auf die Anzeigeeinrichtung zum Zwecke der Anzeige durch diese.
  • Das Verfahren umfasst vorzugsweise den folgenden Schritt:
    (e) Durchführen eines Bildauffrischungsvorgangs durch Wiederholen der Schritte (c)-(i) bis (c)-(ii)-(II) mit einer Bildauffrischungsfrequenz.
  • In Schritt (d) werden die Rücksetzungs-Befehlsdaten vorzugsweise der zweiten Datenspeichereinrichtung zugeführt. Die Rücksetzungs-Befehlsdaten werden vorzugsweise nicht der ersten Datenspeichereinrichtung zugeführt.
  • Die erste Datenspeichereinrichtung kann einen Direktzugriffsspeicher (RAM) oder dergleichen umfassen. Die zweite Datenspeichereinrichtung kann einen Puffer, eine Latch-Schaltung oder dergleichen umfassen.
  • Durch Zuführen der Rücksetzungs-Befehlsdaten zu der zweiten Datenspeichereinrichtung und/oder der Treibereinrichtung wird die Flüssigkristallanzeige freigegeben ("unlatched") und funktioniert dann normal weiter, sodass das Problem des durch elektrostatische Entladung verursachten Latch-ups überwunden wird.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst das Verfahren den Schritt des Aufbringens der ersten Daten auf einen Treiberchip, beispielsweise einen SED157A-Chip, wodurch der Treiberchip die ersten Daten auf die Anzeigeeinrichtung aufbringt.
  • Es ist ersichtlich, dass bei der vorhergehenden Beschreibung die Reihenfolge der Verfahrensschritte in der Reihenfolge, in der sie angegeben sind, durchgeführt werden können; sie müssen dies jedoch nicht.
  • Das Verfahren ist besonders zur Verwendung bei Vorrichtungen des STN- oder DSTN-Typs geeignet, es ist jedoch in gleicher Weise auf LCD-Vorrichtungen anwendbar, die andere Materialien enthalten.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird nun nur beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer doppelten STN- (DSTN-) Flüssigkristallanzeige;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten doppelten STN- (DSTN-) Flüssigkristallanzeige;
  • 3 ein schematisches Blockdiagramm eines Flüssigkristallanzeige-Treiberchips, der zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren geeignet ist;
  • 4 ein Fließdiagramm, um die Verfahrensschritte eines Hauptregelkreises zur Anzeige eines Bilds auf der Flüssigkristallanzeige von 1 und 2 zu veranschaulichen; und
  • 5 ein Fließdiagramm, um die Verfahrensschritte eines modifizierten Regelkreises gemäß der Erfindung zur Anzeige eines Bilds auf der Flüssigkristallanzeige von 1 und 2 zu veranschaulichen.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Unter Bezugnahme auf die 1 und 2 ist eine Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung 8 des Typs gezeigt, der eine erste, aktive Zelle 10 und eine zweite, passive Zelle 12 umfasst. Die aktive Zelle 10 weist eine vordere und eine hintere Glasplatte (nur die hintere 19 ist in 2 gezeigt) auf, zwischen denen ein Flüssigkristallmaterial vorgesehen ist, wie beispielsweise ein superverdrilltes nematisches Material. Die passive Zelle 12 ist von ähnlicher Bauart, und die beiden Zellen 10, 12 sind miteinander mittels einer Verbindungsschicht 13 auf herkömmliche Weise verbunden, um eine Doppelzellenanordnung zu bilden, die allgemein als doppelte superverdrillte nematische (DSTN) Vorrichtung bezeichnet wird.
  • Ein Heizelement 14, das aus einer Schicht aus Indiumzinnoxid (ITO) gebildet ist, erstreckt sich durch die passive Zelle 12 hindurch in Kontakt mit dem Flüssigkristallmaterial. Vordere und hintere Vorrichtungspolarisatoren 18, 20 sind an der vorderen Fläche der aktiven Zelle 10 bzw. der hinteren Fläche der passiven Zelle 12 angeordnet und sind derart ausgerichtet, dass ihre Polarisationsachsen orthogonal zueinander verlaufen. Ein Temperatursensor (nicht gezeigt) kann an der Vorrichtung vorgesehen sein, um die Temperatur des Flüssigkristallmaterials innerhalb der aktiven Zelle 10 kontinuierlich zu überwachen.
  • Die in 1 und 2 gezeigte DSTN-Vorrichtung ist von der Art, die zur Verwendung bei einem Fahrzeug geeignet ist, um dem Fahrer Informationen bezüglich des Zustands des Fahrzeugs und/oder des Motors anzuzeigen. Typischerweise kann die Anzeige 8 verwendet werden, um ein Warnsignal zu liefern, falls eine der Türen offen ist, falls der Kofferraum nicht geschlossen ist oder falls der Sitzgurt des Fahrers nicht geschlossen ist. Des weiteren kann die Anzeige dazu verwendet werden, eine Angabe der Motordrehzahl, der Motortemperatur, der Kraftstoffwirtschaftlichkeit oder ein Warnsignal darüber zu liefern, dass der Ölstand des Motors niedrig ist, oder sie kann dazu verwendet werden, Informationen des Global Positioning Systems (GPS) anzuzeigen.
  • Eine geeignete Matrix von Elektroden (nicht gezeigt) ist an der aktiven Zelle 10 vorgesehen, an die im Betrieb ausgehend von einer damit verbundenen Spannungsquelle (nicht gezeigt) mittels erster und zweiter Treiberchips 22, 24, die an der Glasplatte 19 angebracht sind, geeignete Antriebsspannungssignale angelegt werden. Typischerweise sind die Treiberchips 22, 24 Standardchips wie beispielsweise SED157A. Die Zelle 12 bleibt passiv und ist dafür vorgesehen, den Kontrast der Anzeige zu verbessern.
  • Eine elektronische Schnittstelleneinheit der Anzeige 8 wird unter der Steuerung einer elektronischen Steuereinheit (ECU) betrieben. Geeignete Antriebsspannungssignale für die Elektrodenmatrix der aktiven Zelle werden in Reaktion auf "Aufbau-der-Anzeige-Anforderungs-" Signale angelegt, die von der elektronischen Steuereinheit geliefert werden, wobei die Aufbau-der-Anzeige-Anforderungs-Signale mittels jeweiliger Verbinderdrähte 26, 27 in die Treiberchips 22, 24 eingegeben werden. Bei Verwendung in der vorstehend angegebenen Kraftfahrzeuganwendung ist die Anzeige 8 typischerweise eine Anzeige mit hoher Informationsdichte, beispielsweise 386 × 64 Pixel, und kann angetrieben werden, um das geforderte Bild unter Verwendung einer Multiplex-Adressierungstechnik auf eine Weise anzuzeigen, die einem Fachmann vertraut sein sollte.
  • Im Betrieb wird dem Heizelement 14 der DSTN-Vorrichtung über eine H-Brückenschaltung (nicht gezeigt) mittels eines ersten Anschlusses 16 (wie in 2 gezeigt) und eines zweiten Anschlusses über den zweiten Verbinder 26 Strom zugeführt. Die Verwendung einer H-Brückenschaltung stellt sicher, dass eine minimale Gleichstromverschiebung an das Heizelement 14 angelegt wird, die ansonsten die Leistung der Flüssigkristallvorrichtung verschlechtern könnte. Das Heizelement 14 wird durch Anlegen einer sägezahnförmigen PWM-Antriebsspannung über die H-Brückenschaltung ein- und ausgeschaltet. Das sägezahnförmige Ansteigen der PWM- Antriebsspannung für das Heizelement 14 hat den Vorteil, dass keine hohen Ströme schnell von der Spannungsquelle (beispielsweise der Fahrzeugbatterie) abgezogen werden, was ansonsten die DSTN-Antriebsspannung beeinträchtigen könnte, die aus der gleichen Spannungsquelle hergeleitet wird. Typischerweise dauert der Leistungsanstieg "AN" von Null bis zum maximalen Strom für das Heizelement 14 1,6 Sekunden, und der Leistungsabfall "AUS" dauert 3,2 Sekunden.
  • Die 3 zeigt in der Form eines Schaltschemas einen SED157A LCD-Treiberchip, wie er voranstehend erläutert wurde, der im Weiteren als "IC 22" bezeichnet wird und sich zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eignet. Dieser Typ Chip ist zusammen mit anderen eines vergleichbaren Typs in der Technik wohlbekannt und in Form von Standardpackungen erhältlich. Der Betrieb eines solchen IC 22 wird deshalb von denjenigen, die mit diesem Gebiet der Technik vertraut sind, gut verstanden. Nur diejenigen Teile des IC 22, die für das Verständnis (und nicht notwendigerweise den Betrieb) der Erfindung wichtig sind, werden detailliert beschrieben.
  • Der IC 22 umfasst eine erste Datenspeichervorrichtung in der Form eines RAM 32, die angeordnet ist, um Daten zu speichern, die durch die LCD-Vorrichtung angezeigt werden sollen. Das RAM 32 hat eine Kapazität von 16.640 Bits, die in 65 Zeilen und 256 Spalten aufgeteilt sind, wobei jedes Bit effektiv einem jeweiligen Pixel in der damit verbundenen Anzeige (in 3 nicht gezeigt) entspricht. Für jedes Pixel in der Anzeige bewirkt ein Bitwert von 1 in dem RAM 32 im allgemeinen, dass das Pixel leuchtet, während ein Bitwert von 0 bewirkt, dass das Pixel nicht leuchtet. Auf gewünschte Bits kann durch Spezifizieren von Zeilen- und Spaltenadressen in dem RAM 32 zugegriffen werden.
  • Die von der LCD-Vorrichtung 8 anzuzeigenden Daten ("Anzeigedaten") werden durch die Elektronische Steuereinheit erzeugt und in der Form der vorstehend erwähnten Aufbau-der-Anzeige-Anforderungs-Signale auf den IC 22 aufgebracht. Die Aufbau-der-Anzeige-Anforderungs-Signale werden über eine MPU-(SPI-Bus) Schnittstelleneinheit 34 auf den IC 22 aufgebracht und von der Einheit 34 an das RAM 32 übertragen. Die Anzeigedaten werden mittels des RAM 32 in der Form einer Puffer- oder Latch-Schaltung 36, die vorgesehen ist, um die Daten temporär anzuzeigen, auf die zweite Datenspeichervorrichtung aufgebracht.
  • Die Anzeigedaten werden durch die Latch-Schaltung 36 einem Treiber in Form einer ersten Treiberschaltung 38 zugeführt, wobei die Übertragung der Anzeigedaten auf die erste Treiberschaltung auf herkömmliche Weise erreicht wird.
  • Eine Anzeige-Zeitsteuerungs-Generatorschaltung (DTGC) 40 erzeugt Zeitsteuerungssignale auf der Grundlage eines Taktsignals von der zugeordneten LCD-Anzeige und bringt diese auf das RAM 32 und die Latch-Schaltung 36 auf. Die DTGC-Schaltung steuert die Übertragung der Anzeigedaten von dem RAM 32 auf die Latch-Schaltung 36 und von der Latch-Schaltung 36 auf die Treiberschaltung 38 durch Synchronisieren des Taktsignals von der Anzeige. Diese Steuerfunktion sollte einem Fachmann gut verständlich sein.
  • 4 zeigt Verfahrensschritte eines Hauptprogrammregelkreises L1 zum Regeln der Flüssigkristallvorrichtung. Beim Einschalten des Hauptprogrammregelkreises L1 wird eine Überprüfung dahingehend durchgeführt, ob ein Aufbau-der-Anzeige-Anforderungs-Befehlssignal von der Elektronischen Steuereinheit erzeugt wurde (Schritt 130), d.h. ob der Anzeigepuffer erneut aufgebaut werden muss. Falls es keine Aufbau-der-Anzeige-Anforderung gibt, wird der Hauptregelkreis verlassen und wird nach einem vorbestimmten Zeitraum (typischerweise beispielsweise 160 ms) wieder betreten.
  • Falls in Schritt 130 eine Aufbau-der-Anzeige-Anforderung durch die Elektronische Steuereinheit (ECU) erzeugt wurde, wird ein Bild der erforderlichen Anzeige im Speicher der Elektronischen Steuereinheit erzeugt, und die entsprechenden Anzeigedaten für dieses Bild werden dem RAM 32 über die SPI-Busschnittstelle 34 zugeführt. Die Anzeigedaten werden dann unter der Steuerung der DTGC 40 in die Latch-Schaltung 36 kopiert (Schritt 132). Die Anzeigedaten werden dann in Schritt 134 durch die Latch-Schaltung 36 auf die erste Treiberschaltung 38 aufgebracht, und die angeforderten Antriebsspannungssignale werden an die Elektrodenmatrix der aktiven Zelle 10 angelegt, um das angeforderte Bild wie vorstehend beschrieben anzuzeigen.
  • In einem in 4 nicht gezeigten Schritt wird das Bild mehrere Male pro Sekunde (als "Bildauffrischungsfrequenz" bezeichnet) auf im allgemeinen herkömmliche Weise aufgefrischt. Ein Taktsignal, typischerweise bei 4550 Hz, wird an die DTGC 40 angelegt und bei jedem Impuls des Taktsignals weist die DTGC das RAM 32 an, die Anzeigedaten von einer Zeile des RAM der Latch-Schaltung 36 zuzuführen. Die Anzeigedaten für alle 65 Zeilen des RAM 32 werden somit der Latch-Schaltung alle 4550/65 Sekunden, d.h. mit 70 Hz, erneut zugeführt oder "getaktet zugeführt".
  • Während die Anzeigedaten in dem RAM 32 während der gesamten Hauptregelschleife L1 aufrechterhalten werden, werden die Anzeigedaten in der Latch- Schaltung 36 somit mit einer Auffrischrate von 70 Hz aufgefrischt, um sicherzustellen, dass ein Verlöschen der Daten oder der Anzeige nicht stattfindet.
  • 5 zeigt Verfahrensschritte eines modifizierten Regelkreises gemäß der Erfindung zum Steuern der Flüssigkristallanzeigevorrichtung 8. Das Verfahren ist ähnlich demjenigen, das in 4 gezeigt ist, es weist jedoch eine zusätzliche Nebenschleife L2 auf, die innerhalb des Hauptregelkreises L1 enthalten ist. Während der Durchführung des Hauptregelkreises L1 erzeugt die Elektronische Steuereinheit auf einer regelmäßigen, zeitlich gesteuerten Basis, beispielsweise etwa alle 640 ms, eine Markierung ANFORDERUNG_FREIGEBEN. Der Hauptregelkreis L1 überprüft so bei jedem Zyklus, ob die Markierung ANFORDERUNG_FREIGEBEN gesetzt wurde (Schritt 126).
  • Falls beim Überprüfen die Markierung ANFORDERUNG_FREIGEBEN nicht von der Elektronischen Steuereinheit gesetzt wurde, dann setzt sich der Regelkreis L1 mit der normalen Überprüfung fort, ob die Aufbau-der-Anzeige-Anforderungs-Markierung in Schritt 130 gesetzt wurde.
  • Andererseits wird, falls beim Überprüfen die Markierung ANFORDERUNG_FREIGEBEN von der elektronischen Steuereinheit gesetzt wurde, eine erneute Initialisierungssequenz durchgeführt. Bei der erneuten Initialisierungssequenz erzeugt die elektronische Steuereinheit Rücksetzungsbefehlsdaten und bringt diese über die Schnittstelleneinheit 34 auf die Latch-Schaltung 36 auf (Schritt 128). Die Rücksetzungsbefehlsdaten geben die Anzeigedaten-Latch-Schaltung 36 derart frei, dass die Latch-Schaltung zurückgesetzt bzw. neu gestartet wird. Die Anzeigedaten im RAM 32 werden über die Anzeigedaten-Latch-Schaltung 36 auf normale Weise in den Anzeigetreiber 38 kopiert, was verhindert, dass die Anzeige unter normalen Betriebsbedingungen "blinkt". Falls die Anzeige durch ein ESD eingeklinkt ist, gibt es ein sichtbares Blinken oder Flackern, wenn die Latch-Schaltung 36 zurückgesetzt und die Anzeige aufgefrischt wird.
  • Die Zurücksetzungs- bzw. Neustartbefehlsdaten werden dem RAM 32 nicht zugeführt, sodass die dort gespeicherten Anzeigedaten durch die Sequenz der erneuten Initialisierung unberührt bleiben. Wenn die Sequenz der erneuten Intialisierung beendet ist, wird die Nebenschleife L2 verlassen, und die Steuersequenz kehrt zum Hauptregelkreis L1 zurück, wobei als nächstes überprüft wird, ob eine Aufbau-der-Anzeige-Anforderung in Schritt 130 erfolgte.
  • Falls eine solche Aufbau-der-Anzeige-Anforderung von der Elektronischen Steuereinheit erzeugt wurde, werden die neuen Anzeigedaten über die Schnittstelle 34 dem RAM 32 zugeführt und dann auf die Latch-Schaltung 36 aufgebracht (Schritt 132), wie vorstehend beschrieben. Falls jedoch keine Aufbau-der-Anzeige-Anforderung erzeugt wurde, werden die ursprünglichen Anzeigedaten, die im RAM 32 gehalten werden, wie vorstehend beschrieben der Latch-Schaltung 36 zugeführt. Das Auffrischen der Latch-Schaltung wird dann in der vorstehend beschriebenen Weise fortgesetzt.
  • Es ist ersichtlich, dass das Auffrischen der Daten in der Latch-Schaltung 36 auf einem Regelkreis durchgeführt wird, der von dem Hauptregelkreis L1 oder der Nebenschleife L2 für die erneute Initialisierung unabhängig ist. Das ist oft der Fall, und deshalb wird die Markierung ANFORDERUNG_FREIGEBEN in Schritt 126 überprüft, während ein Auffrischungsvorgang durchgeführt wird. Falls die Markierung ANFORDERUNG_FREIGEBEN erzeugt wird, während ein Auffrischungsvorgang durchgeführt wird, wird der Auffrischungsvorgang vorzugsweise vor dem Beginn der erneuten Initialisierungssequenz fortgesetzt und beendet.
  • Die Frequenz der erneuten Initialisierungssequenz kann nach Bedarf ausgewählt werden und kann automatisch wie vorstehend beschrieben oder auf Anforderung des Benutzers stattfinden. Beispielsweise kann die erneute Initialisierungssequenz mit der Auffrischrate der LCD-Vorrichtung 8 synchronisiert oder so eingestellt werden, dass sie nach einer voreingestellten Anzahl von Auffrischvorgängen stattfindet. Alternativ kann die erneute Initialisierungssequenz automatisch in Schritt 134 derart begonnen werden, dass sie immer dann auftritt, wenn neue Daten auf den Anzeigetreiber aufgebracht werden.
  • Es ist ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung ein einfaches und effektives Verfahren zur Verringerung der Wirkung von unerwünschter ESD einer LCD-Anzeige schafft. Das Verfahren ist softwaregesteuert und erfordert deshalb keine zusätzlichen Komponenten für die Anzeige. Das Verfahren beseitigt den Bedarf an mechanischen Lösungen für das Problem der ESD, was die Kosten beträchtlich verringert und die Ästhetik und die Leistung der LCD-Vorrichtung verbessert.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann das Steuerverfahren für die LCD den Schritt des Aufbringens eines Kaltstart-Unterprogramms zur Erhöhung der Reaktionszeit der LCD bei relativ niedrigen Temperaturen umfassen (die Reaktionszeit ist die Zeit nach dem Anlegen einer Antriebsspannung, die das Flüssigkristallmaterial braucht, um den Zustand zu ändern, um das geforderte Bild anzuzeigen). Das Kaltstart-Unterprogramm ist in der gleichzeitig anhängigen britischen Patentanmeldung (GB 0121663.9) der Anmelderin beschrieben und umfasst das Anlegen einer negativen Vorspannung quer durch das Flüssigkristallmaterial für einen Zeitraum, der von der Temperatur des Materials abhängt.
  • Nachdem vorstehend besonders bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben wurden, sollte klar sein, dass die in Rede stehenden Ausführungsformen nur beispielhaft sind, und dass Veränderungen und Abwandlungen, die Fachleuten mit dem entsprechenden Wissen und Fähigkeiten einfallen, durchgeführt werden können, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen, wie er in den beigefügten Ansprüchen dargelegt ist.

Claims (12)

  1. Verfahren zum Steuern einer Flüssigkristall-Anzeigeanordnung (8) mit einem Datenspeicherelement (32,36) zum Speichern von Daten, die auf der Anordnung (8) dargestellt werden sollen, und mit einem Darstellungselement zum Darstellen der genannten Daten, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: (a) Erzeugen (130) erster Daten, die auf der Anordnung (8) dargestellt werden sollen, (b) Aufbringen (132) dieser ersten Daten auf das Datenspeicherelement (32, 36), (c) Aufbringen (134) dieser im Datenspeicherelement (32, 36) befindlichen ersten Daten auf die genannte Anzeigeanordnung zum Zwecke des Darstellens durch diese, wobei das Verfahren charakterisiert ist durch (d) das automatische Erzeugen und Aufbringen (128) von Rücksetzungs-Befehlsdaten auf das genannte Datenspeicherelement (32, 36) in einer festgelegten Rücksetz-Frequenz.
  2. Verfahren wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei der Schritt des automatischen Erzeugens und Aufbringens von Befehlsdaten zur Rücksetzung unter der Steuerung einer Steuereinheit oder einer ECU (eines elektronischen Steuergeräts) erfolgt.
  3. Verfahren wie in Anspruch 1 oder Anspruch 2 beansprucht, wobei das Datenspeicherelement eine erste Datenspeichereinrichtung (32) und eine zweite Datenspeichereinrichtung (36) umfasst.
  4. Verfahren wie in Anspruch 3 beansprucht, worin Schritt (b) den nachfolgenden Schritt umfasst: (b) Aufbringen der genannten ersten Daten auf die erste Datenspeichereinrichtung (32), und worin Schritt (c) die folgenden Schritte umfasst: (c-i) Überführen dieser ersten Daten von der ersten Datenspeichereinrichtung (32) auf die zweite Datenspeichereinrichtung (36); und (c-ii) Überführen dieser ersten Daten von der zweiten Datenspeichereinrichtung (36) auf das genannte Darstellungselement, um sie durch dieses darzustellen.
  5. Verfahren wie in Anspruch 3 oder Anspruch 4 beansprucht, worin die Flüssigkristall-Anzeigeanordnung (8) einen Treiber oder ein Steuerprogramm (38) zur Übernahme der genannten ersten Daten aus der zweiten Datenspeichereinrichtung (36) und zum Aufbringen dieser ersten Daten auf das Darstellungselement umfasst.
  6. Verfahren wie in Anspruch 5 beansprucht, worin Schritt (c-ii) die folgenden Schritte umfasst: (c-ii-I) Überführen der genannten ersten Daten von der zweiten Datenspeichereinrichtung (36) in den Treiber bzw. das Steuerprogramm (38); und (c-ii-II) Überführen der genannten ersten Daten vom Treiber bzw. Steuerprogramm (38) auf das genannte Darstellungselement, um sie durch dieses darzustellen.
  7. Verfahren wie in einem der voranstehenden Ansprüche beansprucht, weiterhin umfassend den folgenden Schritt: (e) Durchführen einer Bildauffrischungsoperation durch Wiederholen der Schritte (c-i) bis (c-ii-II) mit einer Bildauffrischungsoperations-Frequenz.
  8. Verfahren wie in einem der Ansprüche 3 bis 7 beansprucht, worin in Schritt (d) die Rücksetzungs-Befehlsdaten auf die zweite Datenspeichereinrichtung (36) aufgebracht werden.
  9. Verfahren wie in einem der Ansprüche 3 bis 8 beansprucht, worin die erste Datenspeichereinrichtung (32) einen Arbeitsspeicher (RAM) oder dergleichen aufweist.
  10. Verfahren wie in einem der Ansprüche 3 bis 9 beansprucht, worin die zweite Datenspeichereinrichtung (36) einen Puffer, eine Latch-Schaltung oder dergleichen aufweist.
  11. Verfahren wie in einem der voranstehenden Ansprüche beansprucht, wobei das Verfahren den Schritt des Aufbringens der genannten ersten Daten auf einen Treiber- bzw. Steuerprogramm-Chip (22) umfasst, wobei dieser Treiber- bzw. Steuerprogramm-Chip die ersten Daten auf das Darstellungselement aufbringt.
  12. Verfahren wie in einem der voranstehenden Ansprüche beansprucht, wobei das Verfahren den Schritt des Aufbringens der genannten Befehlsdaten zur Rücksetzung bei einer Rücksetz-Frequenz, die mit einer Bildaktualisierungs-Frequenz synchronisiert ist, oder alternativ nachfolgend auf eine vorgegebene Anzahl von Bildaktualisierungsoperationen umfasst.
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