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GEBIET DER ERFINDUNG UND
STAND DER TECHNIK
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Tintenbehälter, welcher an einem Tintenstrahlaufzeichnungskopf
befestigt werden kann und diesen zum Ausstoßen von Tintentröpfchen auf
ein Aufzeichnungsmedium mit Tinte versorgt, genauer ausgedrückt, einen
austauschbaren Tintenbehälter,
einen mit einem solchen Tintenbehälter ausrüstbaren Tintenstrahlaufzeichnungskopf
und ein mit einem solchen Kopf ausrüstbares Aufzeichnungsgerät.
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Bekannte
Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte weisen
einen Tintenbehälter,
einen vom Tintenbehälter
mit Tinte zu versorgenden Tintenstrahlaufzeichnungskopf (Kopfkartusche)
zum Ausstoßen
von Tintentröpfchen,
einen Schlitten zur Aufnahme des austauschbaren Tintenstrahlaufzeichnungskopfes,
eine Vorrichtung zum Zuführen
eines Aufzeichnungsmaterials in Form von Papier, eines Films usw.
und eine Vorrichtung zum Steuern der genannten Einheiten auf.
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Ein
solches Tintenstrahlaufzeichnungsgerät kann als transportabler Drucker
in Verbindung mit einem Personalcomputer zum Aufzeichnen von Farbbildern
mit mehreren Farbtinten verwendet werden.
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Im
US-Dokument 5619237 ist ein durch Trennwände in drei Räume zum
Speichern der Farbtinten Gelb, Zyan und Magenta unterteilter Tintenbehälter offenbart,
welcher in Einsetzrichtung hintereinander angeordnete Öffnungen
zum Zuführen
der entsprechenden Farbtinte zum Tintenstrahlaufzeichnungskopf aufweist
und in einem kleinen Farbdrucker verwendet werden kann. Dieser Tintenbehälter kann
an einem Tintenstrahlaufzeichnungskopf austauschbar befestigt werden.
Dieser Tintenbehälter weist
im Boden eine Tintenzuführöffnung und
an der Bodenfläche
an einer Seite eine klauenförmige
Erhebung und auf der anderen Seite einen mit einer Klaue versehenen
elastischen Hebel auf, wobei die Klauen in entsprechende Bohrungen
an der Behälteraufnahme
greifen. Diese Klauen ermöglichen
einfaches Montieren und Demontieren des Tintenbehälters, ohne
die Positioniergenauigkeit zu beeinträchtigen. Diese Konstruktion
wird weltweit genutzt.
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Der
austauschbar am Tintenstrahlaufzeichnungskopf montierbare Tintenbehälter erzeugt
einen entsprechenden Tintengegendruck (Unterdruck), um die Tinte
in einem normalen Zustand (kein Aufzeichnen) zu halten und während des
Aufzeichnens den Tintenstrahlkopf stabil mit Tinte zu versorgen.
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Zur
Erzeugung eines Unterdrucks durch Kapillarwirkung wird ein poröses Material
in Form von Uräthan
(Tintenabsorptionsmaterial) verwendet. Als poröser Körper kann der im US-Dokument 5453771 offenbarte
Körper
aus zahlreichen Fasern oder Uräthanschaumstoff
verwendet werden. Aus Umweltschutzgründen ist Olefinharz als Absorptionsmaterial geeignet.
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In
den vergangenen Jahren ist die Technologie des Tintenstrahlaufzeichnens
weiterentwickelt worden, so daß neuerdings
nicht mehr mit Geschwindigkeiten (Leistung des Aufzeichnungskopfes
allein) von 2–5
ppm, sondern mit 10–20
ppm gedruckt wird. Wenn Hochgeschwindigkeitsdrucken mit einem Aufzeichnungskopf
durchgeführt
werden, dafür
aber nur ein herkömmlicher
Tintenbehälter
verfügbar
ist, kann in einigen Fällen
trotz einer noch reichlichen Resttintenmenge im Tin tenbehälter Farbaufzeichnen
nur unter Schwierigkeiten erfolgen.
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Zur
Lösung
dieses Problems haben die Erfinder Versuche durchgeführt und
sind zu der Erkenntnis gekommen, daß Hochgeschwindigkeitsaufzeichnen
nur durch Erhöhung
der Tintenzuführgeschwindigkeit
vom Tintenbehälter
zum Aufzeichnungskopf möglich
ist, so daß zwangsläufig der
Querschnitt der Tintenzuführöffnung vergrößert werden
muß.
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Bei
Fasermaterialien zur Erzeugung eines Unterdrucks sind die Fasern
makroskopisch zwar entsprechend angeordnet, doch durch Änderung
der Spalte zwischen den Fasern und/oder der Faserdicke und/oder
aufgrund von Herstellungsfehlern ist die Faserverteilung mikroskopisch
nicht gleichmäßig. Da
Abschnitte mit weniger Fasern der Tinte einen geringeren Strömungswiderstand
entgegen setzen als Abschnitte mit viel Fasern, strömt durch
diese eine größere Tintenmenge.
Mit höherer
Tintenströmungsgeschwindigkeit
wird der Unterschied noch größer. Wenn
zur Durchführung
des Hochgeschwindigkeitsaufzeichnens die Tintenzuführgeschwindigkeit
erhöht
werden muß,
wird dem Abschnitt mit wenig Fasern so viel Tinte entzogen, daß noch vor
Beginn der Entnahme von Tinte aus dem Abschnitt mit viel Fasern
in diesem der Tintenstrom abreißt
und keine weitere Tintenzufuhr erfolgt und Druckfehler entstehen.
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Bei
weiterer Erhöhung
der Druckgeschwindigkeit wird dieses Problem noch gravierender.
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Ein
mit der Druckgeschwindigkeitserhöhung einher
gehendes Problem ist die Vergrößerung der Tintenspeicherkapazität des Tintenbehälters, um
einen häufigen
Behälteraustausch
zu verhindern. Besonders bei kleinen Farbdruckern ist die geringe Speicherkapazität des Tintenbehälters (nicht
mehr als 10 ml jeder Farbtinte) ein negativer Faktor.
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Eine
Möglichkeit
der Erhöhung
der Speicherkapazität
eins Tintenbehälters
besteht darin, dieser höher
auszuführen.
Das erfordert jedoch eine Erhöhung
der Tintenrückhaltekapillarkraft.
Um das zu erreichen, muß die
Faserdichte des Absorptionsmaterials erhöht werden, doch das bedeutet
einen verkleinerten Tintenspeicherraum und damit eine geringere verfügbare Tintenmenge.
Eine weitere Möglichkeit der
Speicherkapazitätserhöhung ohne
Veränderung der
Tintenbehälterhöhe besteht
darin, eine relativ kleine Kapillarkraft zu gewährleisten. In diesem Fall ist
der Abstand zwischen dem Tintenpegel im Absorptionsmaterial und
der Tintenzuführöffnung klein, so
daß horizontal
von der Tintenzuführöffnung entfernt
auf dem Behälterboden
Tinte vorhanden ist, welche schwieriger zuzuführen ist als die durch Schwerkraft
beeinflußte
Tintenmenge. Deshalb sinkt durch die unterschiedlichen Abstände zur
Tintenzuführöffnung die
Tintennutzungseffizienz beim Hochgeschwindigkeitsaufzeichnen.
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Deshalb
ist eine Erhöhung
der Tintenzuführgeschwindigkeit
bei den in kleinen Farbdruckern verwendeten Tintenbehältern wegen
der geringen Speicherkapazität
und Tintennutzungseffizienz schwierig.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Deshalb
ist die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung die Bereitstellung
eines Farbtintenbehälters,
eines mit diesem Farbtintenbehälter
ausrüstbaren
Aufzeichnungskopfes und eines Aufzeichnungsgerätes, bei welchem dieser Behälter und
dieser Kopf verwendet werden, wobei das Zuführen von Tinte mit hoher Geschwindigkeit
auf einfache Weise erfolgt.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
eines in einem kleinen Aufzeichnungsgerät verwendbaren Tintenbehälters, welcher
eine höhere
Tintenzuführgeschwindigkeit gewährleistet,
eine größere Speicherkapazität hat und
bei welchem eine bessere Tintennutzungseffizienz erreicht wird.
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Unter
einem Aspekt wird ein Tintenbehälter bereitgestellt,
welcher ein im wesentlichen recheckiges Gehäuse aufweist, in welchem mehrere
Trennwände
zur Erzeugung von Tintenspeicherabschnitten angeordnet sind und
in dessen Boden Tintenzuführöffnungen
vorhanden sind, wobei der Tintenbehälter austauschbar an einer
Aufnahme am Aufzeichnungskopf befestigt werden kann und wobei die
Tintenzuführöffnungen
zu einer Gehäuselängskante
hin versetzt angeordnet und um diese Vertiefungen vorhanden sind,
welche bis zu dieser Kante reichen und diese öffnen.
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Durch
die im Behälterboden
zu einer Kante hin versetzt angeordneten Tintenzuführöffnungen kann
die Länge
des Tintenströmungskanals
vom Tintenzuführröhrchen zum
Aufzeichnungskopf über
die an diesem vorhandene Aufnahme verkürzt werden. Selbst wenn die
Tintenzuführgeschwindigkeit
vom Tintenbehälter
zum Aufzeichnungskopf erhöht
wird, gewährleistet
die große
Tintenzuführöffnung stabile Tintenzufuhr.
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Außerdem sind
die Tintenzuführöffnungen im
Eckbereich zwischen dem Boden und der Breitseite oder vertikalen
Seite des Behälters
angeordnet, so daß der
Behälter
sehr steif ist und beim Befestigen an der Aufnahme am Kopf nicht
verformt wird.
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Da
die Vertiefungen nicht ineinander übergehen, wird bei der Montage
und der Demontage des Tintenbehälters
das Eindringen von Farbtinte in eine andere Tuntenzuführöffnung verhindert.
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Außerdem kann
durch die Vertiefungen die Länge
des Tintenkanals zwischen dem Tintenzuführröhrchen und dem Aufzeichnungskopf
kurz gehalten werden. Nach dem Füllen
des Tintenbehälter
im Fertigungsbetrieb muß die
in der Vertiefung um jede Tintenzuführöffnung (Dichtfläche) haftende
Tinte abgewischt werden. Da die Vertiefungen an der Gehäusekante
offen sind, kann an diesen haftende Tinte problemlos entfernt werden.
Da die Tintenzuführöffnungen
zu einer Gehäusekante
hin versetzt im Boden angeordnet sind, würde ohne das Ausfräsen der
Vertiefungen an dieser Kante eine dünne Wand stehen bleiben, so
daß die
Tinte sich entlang der Schweißnaht
ausbreiten die Hand und die Finger der Bedienperson verschmutzen
könnte.
Da gemäß der vorliegenden
Erfindung durch das Ausfräsen
die Kante offen und somit an dieser Stelle keine Schweißnaht vorhanden
ist, wird ein sehr zuverlässiger
Tintenbehälter
erhalten.
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Unter
einem weiteren Aspekt wird ein Tintenbehälter bereitgestellt, welcher
an entsprechenden Stellen außerhalb
der Tintenzuführöffnungen
Befestigungselemente aufweist, wobei von oben auf den Tintenbehälter gesehen
die Mitte jeder Tintenzuführöffnung eine
durch die Befestigungselemente gezogene Phantomlinie kreuzt. Durch
diese Konstruktion wird ein Verdrehen des Tintenbehälters bei
der Montage verhindert und dieser nur an wenigen Stellen sicher
an der Aufnahme befestigt. Da die Befestigungselemente an der Seitenwand,
d.h. an einer Stelle des Behälters
mit hoher Festigkeit angeordnet sind, ist ein sicheres Verbinden
der Tintenzuführöffnungen
mit dem jeweiligen Tintenzuführröhrchen gewährleistet.
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Unter
noch einem weiteren Aspekt wird ein Tintenbehälter bereitgestellt, wobei
das an einer Gehäusestirnseite
angeordnete Befestigungselement eine Klaue und das an der anderen
Gehäusestirnseite
angeordnete Befestigungselement ein mit einer Klaue versehener Hebel
ist und wobei die Tintenzuführöffnung neben
der Klaue zur Trennwand hin versetzt angeordnet ist.
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Dadurch
wird das Tintenspeichervolumen nicht beeinträchtigt und somit die zweite
Aufgabe der vorliegenden Erfindung erfüllt.
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Unter
noch einem weiteren Aspekt wird ein Tintenbehälter bereitgestellt, wobei
zu jedem Tintenspeicherabschnitt eine mit der Umgebung in Verbindung
stehende Belüftungsöffnung,
ein erstes Flüssigkeitsrückhalteelement
in Form eines im wesentlichen entlang dem Gehäuseboden sich erstreckenden
und von einem durch die Tintenzuführöffnung gedrückten externen Element berührten Blattes
und ein von diesem berührtes
und mit Tinte versorgtes zweites Flüssigkeitsrückhalteelement gehören und
wobei die Flüssigkeitsrückhaltekraft
des ersten Flüssigkeitsrückhalteelements
größer ist
als jene des zweiten Flüssigkeitsrückhalteelements.
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Durch
diese Konstruktion wird die Flüssigkeit im
Tintenbehälter
mehr im Bereich des mit Flüssigkeit
zu versorgenden externen Elements zurückgehalten und somit stabiles
Zurückhalten
der Flüssigkeit
gewährleistet.
Da das erste Flüssigkeitsrückhalteelement
sich im wesentlichen entlang dem mit den Flüssigkeitszuführöffnungen
versehenen Gehäuseboden
erstreckt, wird die Flüssigkeitsströmung innerhalb
des zweiten Flüssigkeitsrückhalteelements,
welches durch die andere Faserdichte der Flüssigkeit einen anderen Strömungswiderstand
entgegen setzt, weniger beeinflußt, so daß selbst bei einer hohen Strömungsgeschwindigkeit
Flüssigkeit
stabil zugeführt
werden kann. Demzufolge ist auch bei einem flachen, schmalen Tintenbehälter eine
stabile Tintenzufuhr gewährleistet.
Da die Flüssigkeitsrückhaltekraft
des ersten Flüssigkeitsrück halteelements
größer ist
als jene des zweiten Flüssigkeitsrückhalteelements,
bleibt nach dem Flüssigkeitsausstoßen im ersten
Flüssigkeitsrückhalteelement
eine größere Flüssigkeitsmenge
zurück
als im zweiten Flüssigkeitsrückhalteelement.
Dieses Verhältnis
wird mit steigender Tintenzuführgeschwindigkeit
größer. Bei Verwendung
eines dünnen
Blattes als erstes Flüssigkeitsrückhalteelement
kann der beschriebene Effekt erzielt werden, wobei aber dessen Innenvolumen
gering ist und somit eine geringere Flüssigkeitsmenge in diesem verbleibt.
Wenn aber ein Tintenbehälter
in Form eines rechteckigen Parallelepipdes verwendet wird, kann
ineffektiver Raum in diesem eliminiert und somit dessen Speicherkapazität vergrößert werden, so
daß auch
bei hoher Aufzeichnungsgeschwindigkeit keine Tintenverschwendung
zu verzeichnen ist. Demzufolge wird ein Tintenbehälter mit
besserer Tintenzuführung
zum Aufzeichnungskopf, größerer Tintenspeicherkapazität und besserer
Tintennutzung bereitgestellt, welcher gemäß der ersten Aufgabe der vorliegenden
Erfindung in einer kleinen Aufzeichnungsvorrichtung verwendet werden
kann.
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Unter
noch einem weiteren Aspekt werden ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf,
welcher eine Aufnahme für
den beschriebenen austauschbaren Tintenbehälter und einen Abschnitt zum
Empfangen von Tinte aus dem Tintenbehälter und zum Ausstoßen von
Tintentröpfchen
aufweist, und ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, welches einen Schlitten
zur Aufnahme eines zum Ausstoßen
von Tintentröpfchen auf
ein Aufzeichnungsmaterial verwendeten Tintenstrahlaufzeichnungskopfes
aufweist, bereitgestellt.
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Diese
und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
sind aus der Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen in Verbindung
mit den beiliegenden Zeichnungen deutlicher erkennbar.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
in perspektivischer Darstellung die Außenansicht eines Tintenbehälters und
eine die Farbaufzeichnungskopfkartusche bildende Aufnahme gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeit
die Draufsicht der in 1 dargestellten Aufnahme.
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3 zeigt
den Aufbau des in 1 dargestellten Tintenbehälters, d.h. 3(a) die Draufsicht, 3(b) die
Seiten- und teilweise Schnittansicht und 3(c) die
Unteransicht dieses Tintenbehälters.
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4 zeigt
in perspektivischer Darstellung einen Farbtintenbehälter gemäß 1.
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5 zeigt
in perspektivischer Darstellung das Einsetzen eines Behälters für schwarze
Farbtinte und eines Farbtintenbehälters in die Aufnahme gemäß 1.
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6 zeigt
in perspektivischer Darstellung das Einsetzen eines Behälters für schwarze
Tinte und eines Farbtintenbehälters
in die Aufnahme gemäß 1.
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7 zeigt
in perspektivischer Darstellung ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, in welchem
die Kopfkartusche gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
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8 zeigt
in perspektivischer Darstellung den Tintenbehälter teilweise als Schnittansicht,
den Tintenstrahlkopf und die Aufnahme vor dem Zusammenfügen.
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9 zeigt
die Schnittansicht des Tintenbehälters
und den Tintenstrahlkopf vor dem Zusammenfügen.
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10(a) zeigt die Schnittansicht des am Tintenstrahlkopf
montierten Tintenbehälters
und 10(b) vergrößert die Verbindungsstelle.
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Die 11(a)–11(e) zeigen die Schnittansicht des Tintenbehälters und
einzelne Tintenverbrauchszustände.
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12 zeigt
die Schnittansicht des am Tintenstrahlkopf montierten Tintenbehälters gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Die 13(a) und 13(b) zeigen
Schnittansichten modifizierter Ausführungsformen des in 12 dargestellten
Tintenbehälters.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachfolgend
werden in Verbindung mit den 1–6 die
bevorzugten Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Wie
aus 1 hervor geht, weist die zum Farbaufzeichnen verwendete
Kopfkartusche 30 eine Aufnahme 31 als integraler
Bestandteil des Tintenstrahlaufzeichnungskopfes 32 zum
Ausstoßen
von Tintentröpfchen
und zwei austauschbare Tintenbehälter
auf. Der Behälter 10A für schwarze
Tinte und der Behälter 10B für die Farbtinten
Gelb, Magenta und Zyan speisen den Aufzeichnungskopf 32 mit
den genannten Tinten.
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Der
Kopf 32 ist am Boden der Aufnahme 31 angeordnet
und weist eine vom Tintenbehälter 10A mit
schwarzer Tinte versorgte Gruppe Ausstoßöffnungen (nichtdargestellt)
und je eine vom Tintenbehälter 10B mit
der Farbtinte Gelb, Magenta bzw. Zyan versorgte Gruppe Ausstoßöffnungen
(nicht dargestellt) auf. Am Verbindungsabschnitt der Aufnahme 31 zwischen
den beiden Tintenbehältern 10A, 10B sind
entsprechende Tintenaufnahmeröhrchen 33 angeordnet,
welche über
entsprechende Tintenzuführkanäle (nicht
dargestellt) mit den Ausstoßöffnungen in
Verbindung stehen. Der Bereich für
den jeweiligen Tintenbehälter 10A, 10B wird
durch die am Boden der Aufnahme 31 als integrale Bestandteile
derselben angeordneten Trennplatten 38 definiert.
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Die
Aufnahme 31 ist mit je einem der Lage der jeweiligen Tintenzuführöffnung 14 in
den Behältern 10A, 10B entsprechenden
Tintenaufnahmeröhrchen 33 ausgerüstet. Jedes
dieser Tintenaufnahmeröhrchen 33 ist
von einem Dichtelement 39 umgeben, um Verdampfen von Tinte
im jeweiligen Tintenbehälter 10A, 10B und
Eindringen von Tinte in die Aufnahme 31 zu verhindern.
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Der
Tintenbehälter 10B weist
ein oben offenes Gehäuse 11 als
Tintenspeicher auf, welches von einem mit Rippen 13 versehenen
Deckel 12 als Pufferraum abgedeckt wird.
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Der
Boden des Gehäuses 11 ist
mit Tintenzuführöffnungen 14 versehen,
welche über
die an der Aufnahme 31 angeordneten Tintenaufnahmeröhrchen 33 den
Kopf mit jeweiligen Farbtinte versorgen.
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Im
Gehäuse 11 sind
ein erstes Tintenrückhalteelement 50 und
ein zweites Tintenrückhalteelement 51 angeordnet,
in welchen die jeweilige Tinte gespeichert ist. Das erste Tintenrück halteelement 50 ist
am Gehäuseboden über der
Tintenzuführöffnung 14 angeordnet
und berührt
das zweite Tintenrückhalteelement 51.
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Der
Tintenbehälter 10A für schwarze
Tinte weist den gleichen Grundaufbau auf.
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Wie
aus 3 hervor geht, sind im Tintenbehälter 10B mit
im wesentlichen Rechteckform Trennwände 52 parallel zueinander
angeordnet, welche den Innenraum in drei im wesentlichen gleiche
Speicherräume
für die
Farbtinten unterteilt. Da die Trennwände 52 über die
Länge des
Gehäuses
angeordnet sind, können
die in dessen Boden vorhandenen Tintenzuführöffnungen 14 größer dimensioniert
werden als im Falle der Trennwandanordnung über die Gehäusebreite, wie aus 3(c) ersichtlich ist. Genauer ausgedrückt, der
Gehäuseboden
hat etwa die Abmessungen 25 mm × 40
mm und die in diesem vorhandenen Tintenzuführöffnungen haben von rechts gesehen
einen Durchmesser von 6 mm, 6 mm, 7 mm und sind etwa 1–5 mm von
der entsprechenden Trennwand und der Seitenwand entfernt angeordnet. Die
drei Speicherräume
liegen im wesentlichen auf der die Klaue 17 mit dem Hebel 18 als
Befestigungselemente verbindenden Linie. Die neben der Klaue 17 vorhandene
Tintenzuführöffnung hat
eine größere Öffnungsfläche als
die beiden anderen Tintenzuführöffnungen,
um bei der Montage der Demontage des Tintenbehälters an die bzw. von der Aufnahme 31 (später in Verbindung
mit den 5 und 6 beschrieben)
ein Beschädigen
des Filters 34 zu verhindern. Die Parallelepipedform des
Tintenbehälters verbessert
dessen Speichereffizienz.
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Bei
dem in 3 dargestellten Tintenbehälter sind die Speicherräume für die Farbtinten
Gelb, Magenta und Zyan von rechts gesehen in der genannten Reihenfolge
und die Tinten zuführöffnungen zu
einer Gehäuselängskante
hin versetzt angeordnet, passend zu den an der Behälteraufnahme
angeordneten Tintenaufnahmeröhrchen 33 (2).
Durch diese Konstruktion kann die Länge der Tintenzuführkanäle (nicht
dargestellt) zwischen den Tintenaufnahmeröhrchen und den Ausstoßöffnungen
im Aufzeichnungskopf verkürzt
und somit deren Strömungswiderstand
in diesen verringert werden, was sich besonders beim Hochgeschwindigkeitsaufzeichnen
von Vorteil ist.
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Um
die Tintenzuführöffnungen 14 sind
Vertiefungen 40 in den Gehäuseboden eingearbeitet, welche
die Bodendicke verringern. In diese Vertiefungen 40 werden
Dichtungen 39 gelegt, welche beim Befestigen des Tintenbehälters an
der Aufnahme 31 sich um die Tintenaufnahmeröhrchen 33 legen.
Die Vertiefungen 40 am Tintenbehälter 10B reichen bis an
die Gehäusekante
Q und öffnen
diese, in 4 durch das Bezugszeichen 40a gekennzeichnet.
Da die Vertiefungen nicht miteinander in Verbindung stehen, kann
bei der Montage und der Demontage des Behälters an die bzw. von der Aufnahme
ein Vermischen der Farbtinten verhindert werden. Da bei dieser Ausführungsform
die Tintenzuführöffnungen
zu einer Gehäuselängskante
hin versetzt angeordnet sind, wird die gewünschte mechanische Festigkeit des
Tintenbehälters
gewährleistet,
während
die Vertiefungen eine Verkürzung
der nicht dargestellten Tintenzuführkanäle bewirken.
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In
jedem der drei Räume
für die
Farbtinten Gelb, Magenta und Zyan sind ein erstes Tintenrückhalteelement 50 zum
Absorbieren und Zurückhalten der
jeweiligen Tinte und ein zweites Tintenrückhalteelement zum Speisen
des ersten Tintenrückhaltelements
mit der jeweiligen Tinte angeordnet.
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Die
beiden Tintenrückhalteelemente 50 und 51 zum
Absorbieren und Zurückhalten
der Tinte haben entwickeln Rückhaltekräfte, d.h.,
die Rückhaltekraft
des ersten Tintenrückhalteelements 50 (Kapillarwirkung)
ist größer als
jene des zweiten Tintenrückhalteelements 51.
Dadurch wird die im zweiten Tintenrückhalteelement 51 gespeicherte
Tinte dem ersten Tintenrückhalteelement 50 effektiv
zugeführt und
effektiv genutzt.
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Bei
dieser Ausführungsform
sind die Tintenrückhalteelemente 50, 51 laminierte
Gewebe, deren Fasern aus aushärtbaren
Polyolefinharz im wesentlichen gleichgerichtet verlaufen und in
Laminierrichtung komprimiert sind (Faserzuschlagstoff).
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Beim
Tintenbehälter
dieser Ausführungsform sind
das Gehäuse 11,
der Deckel und die Tintenrückhalteelemente 50, 51 aus
dem gleichen Material, d.h. aus Polyolefinharz gefertigt und können deshalb leicht
recycelt werden.
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Wenn
der Tintenbehälter 10B an
der Aufnahme 31 befestigt ist, drückt das durch die Tintenzuführöffnung 14 geführte Tintenaufnahmeröhrchen 33 gegen
das vom zweiten Tintenrückhalteelement 51 mit Tinte
versorgte erste Tintenrückhalteelement 50 und speist über den
durch den Aufzeichnungskopf 32 sich erstreckenden Tintenzuführkanal
die Tintenausstoßöffnungen
für die
entsprechende Farbtinte. Da in diesem Zustand das in der Vertiefung 40 um
die Tintenzuführöffnung 14 liegende
Dichtelement 39 das mit einem Filter 34 versehene
Tintenaufnahmeröhrchen 33 umgibt,
wird sowohl Lecken und Verdampfen der Tinte als auch Eindringen
von Fremdstoffen verhindert.
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An
den Tintenbehältern 10A, 10B ist
ein einfacher Hebel 16 zum Befestigen an der Aufnahme angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform
erstreckt der mit einer Klaue 18 versehene He bel 16 sich
an einer Behälterseite
nahe dem Behälterboden
geneigt und/oder gekrümmt
nach oben und wird beim Einsetzen des Tintenbehälters in die Aufnahme elastisch verformt,
wobei die Klaue 18 in die an der Aufnahme 31 vorhandene Öffnung 36 einrastet.
Der Hebel 16 ist oben mit einem Griff versehen, welcher
mindestens die Demontage des Tintenbehälters von der Aufnahme 31 erleichtert.
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Wie
aus 5 hervor geht, wird beim Einsetzen der Tintenbehälter 10A, 10B in
die Aufnahme 31 zuerst die Klaue 17 in die Aufnahmeöffnung 35 geschoben,
dann der Behälter
um die in die Öffnung eingerastete
Klaue geschwenkt und dabei der Hebel 16 auf den Behälter zu
elastisch verformt, bis die an diesem vorhandne Klaue 18 hinter
der an der Aufnahme 31 vorhandenen Öffnung 36 einrastet.
Dieser Ablauf ist in 6 dargestellt.
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Damit
ist die Verbindung zwischen dem Tintenbehälter und den im Aufzeichnungskopf 32 vorhandenen
Ausstoßöffnungen über das
in den entsprechenden Farbtintenspeicherraum ragende Tintenaufnahmeröhrchen 33 und
den entsprechenden Tintenzuführkanal
in der Aufnahme 31 hergestellt.
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Zum
Entfernen der Tintenbehälter
von der Aufnahme 31 wird der an diesen angeordnete Hebel 16 in
Richtung Behältergehäuse gedrückt und
der Tintenbehälter
aus der Aufnahme gezogen.
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Nachfolgend
wird das Tintenbehältergehäuse detailliert
beschrieben.
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Wie
aus 3(c) hervor geht, liegen die im Tintenbehälter 10B vorhandenen
Tintenzuführöffnungen 14 und
die Klauen 17 und 18 auf einer Linie und sind
zur Seitenfläche
Q hin ver setzt angeordnet. Im Behälterboden ist um jede Tintenzuführöffnungen 14 eine
bis zur Seitenfläche
Q geführte
Vertiefung 40 vorhanden und bildet dort eine Aussparung 40a,
wie 4 zeigt.
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Die
versetzte Anordnung der Tintenzuführöffnungen zu einer Seitenkante
hin gewährleistet trotz
der Schwächung
des Bodens durch die Vertiefungen die gewünschte Festigkeit des Tintenbehälters. Die
beiden Stellen, an welchen der Tintenbehälter 10B an der Aufnahme 31 befestigt
wird (Klauen 17 und 18) und welche wie die Tintenzuführöffnungen 14 versetzt
angeordnet sind, gewährleisten
stabiles Befestigen des Tintenbehälters ohne Verdrehen. Besonders
bei mehreren Tintenzuführöffnungen
kann durch die lineare Anordnung in Bezug auf die Befestigungselemente
ein Verdrehen des Tintenbehälters minimiert
werden.
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Wie
bereits erwähnt,
sind die Befestigungselemente an Stellen am Tintenbehälter angeordnet,
an welchen dieser sehr stabil ist. Das erweist sich besonders vorteilhaft
bei einem Tintenbehälter,
welcher ohne Dimensionsvergrößerung größere Tintenspeicherräume hat.
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Nach
dem Füllen
des Tintenbehälters
im Fertigungsbetrieb muß die
an den Dichtflächen
(Vertiefungen 40) haftende Tinte entfernt werden. Das Reinigen
diese Flächen
wird durch die Abschnitte 40a erleichtert. Da an den Abschnitten 40a keine Schweißlinie vorhanden
ist, an welcher Tinte sich ausbreiten kann, besteht kaum die Möglichkeit
einer Verschmutzung der Hände
und Finger der Bedienperson.
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Wie
bereits erwähnt,
reichen bei dieser Ausführungsform
die in der Aufnahme 31 vorhandenen beiden Klauenaufnahmeöffnungen 35 und 36 aus, den
Tintenbehälter
sicher an dieser zu befestigen, ohne daß eine die Aufnahmefestigkeit
beeinträchtigende
große Öffnung erforderlich
ist.
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Bei
dieser Ausführungsform
wird durch rechtwinklig zu den Klauen 17 und 18 sich
erstreckende Trennwände 52 der
Tintenbehälter 10B in Speicherräume unterteilt.
Diese Trennwände
stabilisieren den mit den Tintenzuführöffnungen versehenen Abschnitt
und verhindern ein mögliche
Verdrehen des Tintenbehälters
in der Aufnahme.
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Der
Hebel zum Befestigen des Tintenbehälters an der Aufnahme muß jedoch
nicht unbedingt am Tintenbehälter,
sondern kann auch an der Aufnahme angeordnet werden. Es können aber
auch anders konfigurierte Befestigungselemente verwendet werden,
wenn diese sicheres Befestigen des Tintenbehälters beidseitig in Anordnungsrichtung
der Tintenzuführöffnungen
gewährleisten.
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Bei
dem beschriebenen Tintenbehälter
wird als Tintenabsorptionsmaterial ein Fasermaterial verwendet.
Es kann aber auch ein anderes Tintenabsorptionsmaterial verwendet
oder der Tintenbehälter ohne
ein solches gefertigt werden.
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Nachfolgend
wird der Innenaufbau des Tintenbehälters (Flüssigkeitsbehälters) gemäß der vorliegenden
Erfindung detailliert beschrieben. Dieser Tintenbehälter, welcher
schnelles Zuführen
von Tinte zum Aufzeichnungskopf gewährleistet, ist für einen kleinen
Drucker geeignet.
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Zur
Vereinfachung der Beschreibung wird nur auf einen Tintenspeicherraum
Bezug genommen, welcher in den beiliegenden Zeichnungen in verschiedenen
Maßstäben dargestellt
ist.
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(Erste Ausführungsform)
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8 zeigt
perspektivisch in Explosivdarstellung, teilweise als Schnittansicht,
eine Kopfkartusche 130, welche einen Tintenbehälter Flüssigkeitsbehälter) 10 und
eine Aufnahme 31 aufweist.
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Wie
aus 10 hervor geht, gehören zur Kopfkartusche 130 eine
Aufnahme 131 mit einem Tintenstrahlkopf 132 als
integraler Bestandteil derselben und ein an dieser zu befestigender
austauschbarer Tintenbehälter 110,
welcher den Tintenstrahlkopf mit Tinte versorgt.
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Der
mit einer Gruppe Ausstoßöffnungen (nicht
dargestellt) versehene Tintenstrahlkopf 132 ist am Boden
der Aufnahme 131 angeordnet. Aus der Aufnahme 131 ragt
ein Tintenaufnahmeröhrchen 133 in
den an dieser befestigten Tintenbehälter 110, welches über Tintenzuführkanäle (nicht
dargestellt) die Ausstoßöffnungen
mit Tinte versorgt. Am freien Ende des Tintenaufnahmeröhrchens 133 ist
ein Filter 134 angeordnet, welcher das Eindringen von Fremdstoffen
in dieses verhindert.
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Der
Tintenbehälter 110 weist
ein Gehäuse 111 als
Tintenspeicher auf, dessen oben offener Hauptkörper 111a von einem
Deckel 111b abgedeckt wird. Der Deckel ist mit einer Belüftungsöffnung 115 und
mit Rippen 113 zur Erzeugung eines Pufferraums versehen.
Wie aus 10 hervor geht, ist der Boden
des Gehäusekörpers 111a mit
einer Tintenzuführöffnung 114 versehen,
durch welche das an der Aufnahme 131 angeordnete Tintenaufnahmeröhrchen 133 ragt,
wenn der Tintenbehälter
an der Aufnahme befestigt ist. Das Tintenaufnahmeröhrchen 133 umgibt
ein nicht dargestellter O-Ring, welcher das Austreten von Tinte
aus dem Tintenbehälter 110 in
die Aufnahme und Verdampfen von Tinte verhindert.
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Im
Gehäuse 111 sind
ein erstes Tintenrückhalteelement 150 und
ein zweites Tintenrückhalteelement 151 angeordnet.
Das erste Tintenrückhalteelement 150 ist
am Boden des Tintenbehälters 110 angeordnet,
paßt sich
diesem an und bedeckt die Tintenzuführöffnung 114. Das zweite
Tintenrückhalteelement 151 ist über dem
ersten Tintenrückhalteelement 150 angeordnet
und berührt
dieses ganz eng.
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Die
beiden Tintenrückhalteelemente 150, 151 sind
mit Tinte vollgesaugt, wobei die Tintenrückhaltekraft des ersten Tintenrückhalteelements 150 größer ist
als jene des zweiten Tintenrückhalteelements 151.
Dadurch wird die im zweiten Tintenrückhalteelement 151 absorbierte
Tinte dem ersten Tintenrückhalteelement 150 effektiv
zugeführt
und somit besser genutzt. Bei dieser Ausführungsform sind die beiden
Tintenrückhalteelemente 150, 151 ein
laminiertes Fasergewebe aus Polyolefinharz, dessen Fasern im wesentlichen
gleichgerichtet sich erstrecken und in Laminierrichtung komprimiert
werden. Die Fasern des ersten Tintenrückhalteelements haben eine Feinheit
von 6,7 den (Durchmesser etwa 54 μm),
wobei die Dichte nach dem Komprimieren etwa 0,08 g/cm3 beträgt. Die
Fasern des ersten Tintenrückhalteelements 150 haben
eine Feinheit von etwa 2,2 den (Durchmesser etwa 18 μm), wobei
die Dichte nach dem Komprimieren etwa 0,20 g/cm3 beträgt.
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Die
beiden Tintenrückhalteelemente 150, 151 haben
die Form eines Rechtecks mit den Abmessungen 14 × 38 mm, wobei die Dicke des
ersten Tintenrückhalteelements
1,5 mm und jene des zweiten Tintenrückhalteelements 12,5 mm beträgt. Das heißt, das
erste Tintenrückhalteelement 150 ist
so dünn
wie ein Blatt.
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Nachfolgend
wird in Verbindung mit den 9 und 10 die
Verbindung zwischen der Aufnahme 131 mit daran angeordnetem Tintenstrahlkopf 132 und
dem Tintenbehälter 110 beschrieben.
Zur Vereinfachung wurde in diesen und den nachfolgenden die Aufnahme 131 weggelassen.
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9 zeigt
den Tintenbehälter 110 und
den Tintenstrahlkopf 132 voneinander getrennt und 10 den
Tintenbehälter 110 mit
daran befestigtem Kopf 132 (einschließlich Aufnahme 131).
In dem in 10 dargestellten Zustand berührt das
durch die Tintenzuführöffnung 114 in
den Tintenbehälter
ragende Tintenaufnahmeröhrchen 133 das
erste Tintenrückhalteelement 150,
so daß von
diesem über
den im Kopf 132 vorhandenen Tintenzuführkanal den Ausstoßöffnungen
Tinte zugeführt
werden kann.
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Beim
Befestigen des Tintenbehälters
an der Aufnahme wird das Tintenaufnahmeröhrchen 133 in Richtung
A (9) etwas in das erste Tintenrückhalteelement 150 gedrückt (bei
dieser Ausführungsform etwa
0,5 mm) und dabei auch auf das zweite Tintenrückhalteelement ein Druck ausgeübt.
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Die
Berührung
ist in 10(a) vergrößert dargestellt. Wie aus dieser
Figur hervor geht, verformt das Tintenaufnahmeröhrchen 133 die beiden Tintenrückhalteelemente 150, 151,
wobei die vom ersten Tintenrückhalteelement 150 bewirkte
Verformung des zweiten Tintenrückhalteelements 151 im Bereich
des Tintenaufnahmeröhrchens 133 das
Maximum erreicht und von dort aus allmählich geringer wird.
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Besonders
bei dieser Ausführungsform
verlauft beim ersten und beim zweiten Tintenrückhalteelement die Faserlaminierrichtung
im wesentlichen parallel zur Berührungsrichtung
A des Tintenaufnahmeröhrchens 133,
in welche die Fasern verformt werden. Dadurch kann das Komprimierverhältnis um
die Tintenzuführöffnung 114 und
somit die Tintenrückhaltekraft problemlos
vergrößert werden,
so daß stabiles
Rückhalten
der Tinte gewährleistet
wird. Wenn das Tintenaufnahmeröhrchen 133 die
beiden Tintenrückhalteelemente 150, 151 glatt
verformt, kann der Raum in einem nicht mit den Tintenrückhalteelementen
bestückten
Tintenbehälter 110 minimiert
werden.
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In
den 11(a)–(e) ist die Tintenentnahme (Doppelschraffur)
aus dem Tintenbehälter
schematisch dargestellt.
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11(a) zeigt den Ausgangsgangszustand,
in welchem die Tintenrückhalteelemente
mit Tinte vollgesaugt sind. Wenn dem Tintenstrahlkopf aus dem ersten
Tintenrückhalteelement 150 Tinte
zugeführt
wird, strömt
aus dem zweiten Tinterückhalteelement 151 Tinte 152 in
das erste Tintenrückhalteelement
b150 nach, so daß der
in 11(b) dargestellte Zustand eintritt.
Weitere Tintenentnahme während
des Aufzeichnens erfolgt vorrangig aus dem Bereich unmittelbar um
die Tintenzuführöffnung 114,
so daß der
Tintenspiegel im zweiten Tintenrückhalteelement 151 in
diesem Bereich bis fast an das erste Tintenrückhaltelement 150 heran
sinkt, während
im restlichen Bereich noch genügend
Tinte vorhanden ist, dargestellt in 11(c).
Bei weiterer Tintenentnahme wird zuerst alle im zweiten Tintenrückhalteelement 151 gespeicherte
Tinte 152 verbraucht, dargestellt in 11(e),
und danach auch dem ersten Tintenrückhalteelement 150 so
lange Tinte entnommen, bis der Tintenbehälter 110 vollständig leer
ist.
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Nachfolgend
wird auf den Mechanismus des Tintenverbrauchs näher eingegangen. Die im zweiten
Tintenrückhalteelement 151 gespeicherte
Tinte gelangt über
das erste Tintenrückhalteelement 150 in das
Tintenaufnahmeröhrchen 133.
Wie bereits erwähnt,
ist die Tintenrückhaltekraft
)Kapillarwirkung) des ersten Tintenrückhalteelements 150 größer als jene
des zweiten Tintenrückhalteelements 151,
so daß in
der Nähe
des Tintenaufnahmeröhrchens 133 die
Tinte effektiv konzentriert wird. Dadurch ist die Tintenrückhaltekraft
des ersten Tintenrückhalteelements
in dem Bereich sehr große,
welcher vom Tintenaufnahmeelement 133 berührt wird.
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Mit
anderen Worten, Veränderungen
im Aufbau der Tintenrückhalteelemente 150, 151 wirken sich
kaum auf die Rückhaltekraft
aus und können deshalb
vernachlässigt
werden. Demzufolge wird durch die geringere Tintenrückhaltekraft
des zweiten Tintenrückhalteelements 151 aus
diesem dem ersten Tintenrückhaltelement 150 an
der Stelle Tinte schnell zugeführt,
an welcher aus diesem die Tintenentnahme erfolgt. Das heißt, daß im Grenzbereich
zwischen dem ersten und dem zweiten Tintenrückhalteelement 150 bzw. 151 der
Tintenspiegel 152 nicht absinkt. Schließlich tritt mit weiterer Tintenentnahme
der Zustand ein, daß alle
im zweiten Tintenrückhalteelement 151 gespeicherte
Tinte verbraucht ist und somit keine Tinte mehr in das erste Tintenrückhalteelement 150 nachströmen kann.
Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Räume im ersten Tintenrückhalteelement 150 ohne
Tinte. Die Faserdichte des ersten Tintenrückhalteelements 150 und
jene des zweiten Tintenrückhalteelements 151 werden
so gewählt,
daß der Unterschied
in der Kapillarwirkung zwischen beiden entsprechend groß ist, um
den aus der Länge
des Tintenzuführkanals
und/oder dem Innenaufbau der Tintenrückhalteelemente resultierenden
Strömungswiderstand
negieren zu können.
Dadurch kann die Tinte im Tintenbehälter 110 effektiv
verbraucht werden.
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(Zweite Ausführungsform)
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Nachfolgend
wird anhand der 12 und 13 eine
zweite Ausführungsform
des Tintenbehälters
beschrieben. Elemente, welche jenen des Behälters der ersten Ausführungsform
gleichen, sind mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Wie
aus 12 hervor geht, ist im Boden des Gehäuses 111 eine
Stufe 111c vorhanden und vor dieser das erste Tintenrückhalteelement 150 angeordnet,
gegen welches das Tintenaufnahmeröhrchen 133 drückt.
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Auch
bei dieser Ausführungsform
sind die beiden Tintenrückhalteelemente 150, 151 aus
laminiertem Gewebe gefertigt, in welchem die Fasern aus aushärtendem
Polyolefinharz im wesentlichen gleichgerichtet sich erstrecken und
in Laminierrichtung komprimiert werden. Die Fasern des ersten Tintenrückhalteelements 150 haben
eine Feinheit von 6,7 den (Durchmesser etwa 54 μm), wobei die Dichte nach dem
Komprimieren etwa 0,05 g/cm3 beträgt. Die Fasern
des ersten Tintenrückhalteelements 150 haben
eine Feinheit von 2,2 den (Durchmesser etwa 18 μm), wobei die Dichte nach dem
Komprimieren etwa 0,15 g/cm3 beträgt. Die
meisten Fasern des für
das erste und das zweite Tintenrückhaltelement
verwendeten porösen
Materials erstrecken sich im wesentlichen rechtwinklig zur Druckrichtung
des Tintenaufnahmeröhrchens 133 und
die Laminierrichtung verläuft
im wesentlichen parallel zur Druckrichtung des Tintenaufnahmeröhrchens 133.
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Das
rechteckige erste Tintenrückhalteelement
hat die Abmessungen 10 × 23 × 1,5 mm
und das zweite Tintenrückhalteelement
die Abmessungen 14 × 23 × 12,5 mm.
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Das
Gehäuse 111 des
Tintenbehälters 110 (Hauptkörper 111a und
Deckel) ist aus Polyolefinharz, d.h. aus einem ähnlichen Material wie das erste und
das zweite Tintenrückhalteelement 150 bzw. 151 gefertigt.
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Bei
dieser Ausführungsform
hat der dem Aufzeichnungsgerät
angepaßte
Tintenbehälter 110 durch
die Stufe 111c eine komplizierte Form. Wie aus 12 hervor
geht, entspricht die Dicke des der Gehäusebodenform angepaßten ersten
Tintenrückhalteelements 150 der
Höhe der
Stufe 111c. Dadurch kann aber auch das wesentlich dickere
zweite Tintenrückhalteelement 151 als
rechteckiges Parallelepiped ausgeführt werden.
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13(a) zeigt eine Modifikation der zweiten Ausführungsform,
wobei die Konfiguration des Gehäuses 111 der
in 12 dargestellten ähnlich ist. Das erste Tintenrückhalteelement 150 ist
hakenförmig,
das zweite Tintenrückhalteelement
als einfaches rechteckiges Parallelepiped ausgeführt. Mit anderen Worten, die
Oberseite des ersten Tintenrückhalteelements 150 entspricht
im wesentlichen der Unterseite des zweiten Tintenrückhalteelements 151, wobei
auch im Falle hoher Tintenzuführgeschwindigkeit
die Tinte 152 im zweiten Tintenrückhalteelement 151 vollständig aufgebraucht
werden kann.
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13(b) eine weitere Modifikation der zweiten
Ausführungsform,
wobei das erste Tintenrückhalteelement 150 aus
einem auf dem Gehäuseboden
liegenden Teil 150a und einem über diesem liegenden, das zweite
Tintenrückhalteelement 151 berührenden
Teil 150b zusammengesetzt ist. Die Tintenrückhaltekraft
C1 des Teils 150a, die Tintenrückhaltekraft C2 des Teils 150b und
die Tintenrückhaltekraft
C3 des zweiten Tintenrückhalteelements 151 genügen der
Beziehung C1 > C2 > C3. Wie bei der in 12 dargestellten
modifizierten zweiten Ausführungsform
können
die Teile 150a und 150b des ersten Tintenrückhalteelements 150 und
das zweite Tintenrückhalteelement 151 einfach
konfiguriert werden, wobei auf gleiche Weise wie bei der in 13(a) dargestellten modi fizierten zweiten
Ausführungsform
im zweiten Tintenrückhalteelement 151 keine
Tinte 152 verbleibt.
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Die
Konfiguration des Gehäusebodens
ist jedoch nicht auf die in den 12, 13(a) und 13(b) dargestellte
beschränkt,
denn es besteht auch die Möglichkeit,
den Mittelabschnitt der Gehäusebodens
als Vertiefung auszuführen.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
sind die Tintenrückhalteelemente 150, 151 aus
fasrigem Polyolefinharz gefertigt, können aber auch aus einem anderen
Material gefertigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dafür Materialien
mit anderer Dichte, anderem Faserdurchmesser und anderer Faserverlausrichtung
zu verwenden. Auch die Dicken der Tintenrückhalteelemente 150, 151 sind
nicht auf die erwähnten
beschränkt,
sondern können
in Abhängigkeit
von den verwendeten Tintenarten, vom Aufbau der Tintenrückhalteelemente,
den Tintenströmungsgeschwindigkeiten
usw. bestimmt werden. Um die gewünschten
Effekte der vorliegenden Erfindung zu erzielen, sollte das Verhältnis aus
der Dicke des ersten Tintenrückhalteelements 150 und
dem maximalen Innendurchmesser des Tintenaufnahmeröhrchens 133 nicht
weniger als 1:5 betragen.
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Nachfolgend
wird anhand von 7 ein mit einer Kopfkartusche
gemäß der vorliegenden
Erfindung ausrüstbares
Tintenstrahlaufzeichnungsgerät beschrieben.
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Bei
dem in 7 dargestellten Tintenstrahlaufzeichnungsgerät werden
die Hin- und Herbewegung der Kopfkartusche 71 in Abtasthauptrichtung und
das Vorschieben des Aufzeichnungsblattes in Form von gewöhnlichem
Aufzeichnungspapier, Spezialpapier, eines OHP-Films usw. um eine
bestimmte Größe in Abtastnebenrichtung
synchron zueinander wiederholt durch geführt und dabei aus der Kopfkartusche 71 selektiv
Tintentröpfchen
auf das Aufzeichnungsblatt ausgestoßen, um Buchstaben, Symbole, Bilder
usw. zu drucken. Dieses Gerät
ist ein gewöhnlicher
Seriendrucker.
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Wie
aus 7 hervor geht, ist die Kopfkartusche 71 mit
integriertem Tintenbehälter 72 auf
einem Schlitten 73 befestigt. Der Schlitten 73 wird
von einem Motor 76 über
einen Riemen 76a auf einem Führungsholm 74 und
auf einer Führungsschiene 75 im Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nur in
Abtasthauptrichtung hin und her bewegt. Der Führungsholm 74, die
Führungsschiene 75,
der Motor 76 und der Riemen 76a bilden die Antriebsvorrichtung
für den Schlitten 73.
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Von
einer Vorschubwalze 77, angetrieben von einem Motor 80 über ein
Getriebe 79, und einer Schleppwalze 78 wird das
Aufzeichnungsmaterial (nicht dargestellt), auf welchem mit dem nicht
dargestellten Kopf der Kartusche 71 aufgezeichnet werden soll,
erfaßt
und in Abtasthauptrichtung Y rechtwinklig zur Richtung X bewegt.
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Im
Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
ist ein Steuerungssubstrat 81 angeordnet, dessen Steuerschaltung über Signale
den Motor 76 und den Motor 80 steuert. Der Aufzeichnungskopf 71 und
das Steuersubstrat 81 sind über ein flexibles Kabel 82 (Signalübertragungselement)
miteinander verbunden. Dieses Kabel überträgt die Steuersignale vom Steuersubstrat 81 zu
der vom Schlitten in X-Richtung bewegten Kopfkartusche 71.
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Der
Aufzeichnungskopf ist mit zahlreichen in Gruppen entsprechend den
verwendeten Farbtinten angeordneten Düsen zum Tintenausstoßen versehen
und mit Widerständen
(elektrothermischen Wandlern) zur Erzeugung der für das Ausstoßen von Tinte
erforderlichen Wärmeenergie
ausgerüstet.
Wie bereits erwähnt,
werden die vom Steuersubstrat 81 erzeugten Signale über das
flexible Kabel 82 zum Auszeichnungskopf übertragen.
Diese Steuersignale bewirken das Ausstoßen von Tinte aus dem Aufzeichnungskopf.
Das Ausstoßverfahren
ist aber nicht auf das beschriebene beschränkt. Auch die im Tintenbehälter gemäß der vorliegenden
Erfindung gespeicherte Flüssigkeit
ist nicht auf die Tinten Schwarz, Gelb, Magenta und Zyan beschränkt, sondern
kann eine Flüssigkeit
sein, welche mit der aus dem Kopf auszustoßenden Tinte oder anderen Flüssigkeit
reagiert.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsformen beschrieben wurde,
stellen die offenbarten Details keine Beschränkung dar, so daß mögliche Modifikationen
und Änderungen
zum Geltungsbereich der beiliegenden Ansprüche gehörend anzusehen sind.
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Zu
einem Tintenbehälter
gehören
ein Gehäuse
mit annähernd
Rechteckform, welches durch Trennwände in mehrere mit je einer
Tintenzuführöffnung versehene
Tintenspeicherräume
unterteilt ist, wobei die Tintenzuführöffnungen zu einer Behälterlängskante
hin versetzt angeordnet sind und die um diese im Gehäuseboden
eingebrachten Vertiefungen bis an die genannte Kante reichen und
diese öffnen.