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DE60300830T2 - Vergebührung für eine Teilnehmerstation ohne SIM-Karte - Google Patents

Vergebührung für eine Teilnehmerstation ohne SIM-Karte Download PDF

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DE60300830T2
DE60300830T2 DE60300830T DE60300830T DE60300830T2 DE 60300830 T2 DE60300830 T2 DE 60300830T2 DE 60300830 T DE60300830 T DE 60300830T DE 60300830 T DE60300830 T DE 60300830T DE 60300830 T2 DE60300830 T2 DE 60300830T2
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DE
Germany
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sim card
subscriber device
pda
user equipment
subscriber
Prior art date
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DE60300830T
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Jouni Kröger
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Original Assignee
TeliaSonera Finland Oyj
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lösung, die es einem Betreiber ermöglicht, die von einer Teilnehmerstation ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul genutzten Telekommunikationsdienste zu vergebühren.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, Teilnehmerstationen eines Telekommunikationssystems mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul zu versehen, mit dem die Teilnehmerstation zuverlässig identifiziert und authentifiziert werden kann. Wenn ein solches Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM) in einem Telekommunikationsnetz genutzt wird, weiß der Betreiber über die Identität des für die Nutzung des Telekommunikationsnetzes zu vergebührenden Teilnehmers Bescheid.
  • Das Teilnehmeridentifizierungsmodul, in welchem die erforderlichen Informationen gespeichert sind, kann in eine Teilnehmerstation integriert sein, wobei die erforderlichen Informationen dann in dem Speicher des Teilnehmergerätes gespeichert werden. Das Teilnehmeridentifizierungsmodul ist jedoch häufig in einer getrennten Schaltung angeordnet, die in das Teilnehmergerät eingesetzt werden soll. Beispiele für solche Teilnehmergeräte sind Mobiltelefone mit SIM-Karten, in denen die erforderlichen Informationen gespeichert sind, und tragbare Computer, in die eine Netzwerkkarte eingesetzt wird, deren Speicher beispielsweise die für eine Herstellung einer Internetverbindung über ein drahtloses lokales Netz, wie beispielsweise ein WLAN (Funk-LAN), erforderlichen Informationen beinhaltet.
  • Die bekannten Lösungen weisen beispielsweise den Nachteil auf, dass der Nutzer dann, wenn er mehrere verschiedene Teilnehmergeräte besitzt, die eine Verbindung zu verschiedenen Telekommunikationsnetzen (z.B. einem Mobilfunknetz und einem WLAN) herstellen, üblicherweise mehrere verschiedene Konten eröffnen muss, über welche die Vergebührung für die Nutzung erfolgt. Folglich erhält der Nutzer auch mehrere verschiedene Rechnungen.
  • Aus der WO-A-9901990, der WO-A-0106752, der WO-A-0056105, der WO-A-0067446 und der WO-A-0193461 sind bereits verschiedene Lösungen zur Zahlung mit Mobilstationen und zur Authentifizierung von Mobilstationen bekannt. Keine dieser Lösungen gemäß dem Stand der Technik hat jedoch eine einfache und benutzerfreundliche Lösung aufzeigen können, die es einem Nutzer ermöglichen würde, mit einem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul auf ein Kommunikationsnetz zugreifen zu können.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dass vorstehend beschriebene Problem zu lösen und eine Lösung bereitzustellen, die es ermöglicht, die von einem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul genutzten Telekommunikationsdienste über ein Telekommunikationsnetz zu vergebühren, dessen Teilnehmeridentifizierungsmodul nicht in dem Teilnehmergerät vorhanden ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1, ein Telekommunikationssystem nach Anspruch 3, ein Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul nach Anspruch 9 und ein Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul nach Anspruch 13 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Lösung basiert auf der Idee, dass Telekommunikationsdienste dann, wenn von dem Nutzer des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Bestätigung bezüglich des Nutzers empfangen wird, in der er sich damit einverstanden erklärt, die Kosten bezüglich der Nutzung des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu bezahlen, für dieses bestimmte Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul bereitgestellt werden können, wobei die Dienste dem Nutzer des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul in Rechnung gestellt werden. Folglich kann beispielsweise das Gebührenabrechnungssystem eines Mobilfunknetzes zur Gebührenerfassung eines kein Teilnehmeridentifizierungsmodul des in Frage kommenden Mobilfunknetzes aufweisenden Teilnehmergerätes verwendet werden.
  • Dies wird möglich, wenn die Kennung des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul in dem Speicher eines Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul gespeichert ist, wobei das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul die Kennung mit einer Verbindungsanfrage an das Netzwerk sendet. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Kennung auf irgendeine Kennung, die dem Teilnehmer bekannt ist und auf der basierend ein Telekommunikationssystem ein Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul identifizieren kann. Im Falle einer Mobilstation kann die Kennung beispielsweise aus ihrer MSISDN (Mobile Station International ISDN Number) gebildet werden.
  • Die erfindungsgemäße Lösung weist den Vorteil auf, dass der Nutzer die durch die Nutzung des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul verursachten Kosten derart leiten kann, dass sie über ein bestimmtes Telekommunikationsnetz verrechnet werden sollen, obwohl das von ihm genutzte Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul das Teilnehmeridentifizierungsmodul des bestimmten Telekommunikationsnetz nicht aufweist. Ein Nutzer, der mehrere Teilnehmergeräte zur Verfügung hat, kann die durch deren Nutzung verursachten Kosten folglich auf die Rechnung eines Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul leiten, wodurch der Nutzer einzig eine Rechnung erhält, und zwar unabhängig davon, welches Teilnehmergerät genutzt wurde. Folglich reicht es aus, wenn der Nutzer im Besitz eines Teilnehmergerätes ist, welches das Teilnehmeridentifizierungsmodul des Telekommunikationsnetzes aufweist, über welches der Teilnehmer vergebührt wird. Die üblichen Teilnehmergeräte können Geräte ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul sein; genauer gesagt, das Teilnehmeridentifizierungsmodul des Telekommunikationsnetz, über welches die Vergebührung erfolgt, wird nicht benötigt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul vorgesehen, um eine Verbindungsanfrage als Antwort auf eine von einem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul empfangene Aktivierungsnachricht zu senden. Diese Ausführungsform ermöglicht es dem Server in dem Telekommunikationssystem, die Herstellung einer Verbindung zu dem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu starten, indem er einen Aktivierungsbefehl an das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul sendet, der das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul dazu veranlasst, eine Aktivierungsnachricht an das Teilnehmer gerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu senden. Diese Ausführungsform ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn der Nutzer Inhalte von einem Dienstanbieter für ein Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul bestellt hat. Wenn keine Verbindung von dem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu dem Telekommunikationsnetz besteht, wenn die bestellten Inhalte zur Übermittlung bereitstehen, kann der Server des Dienstanbieters die Herstellung der erforderlichen Verbindung starten.
  • Bevorzugte Ausführungsformen des Verfahrens, des Telekommunikationssystems, des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul und des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul werden aus den beigefügten abhängigen Ansprüchen 2, 4 bis 8, 10 bis 12 und 14 ersichtlich.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird nachstehend in beispielhafter Weise unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, in der
  • 1 ein Blockdiagramm einer ersten bevorzugten Ausführungsform des Systems gemäß der Erfindung zeigt;
  • 2 eine Signalisierung in dem in der 1 gezeigten System zeigt;
  • 3 ein Blockdiagramm einer zweiten bevorzugten Ausführungsform des System gemäß der Erfindung zeigt; und
  • 4 eine Signalisierung in dem in der 3 gezeigten System zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Nachstehend wird eine erste bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf das in der 1 gezeigte Blockdiagramm und die in der 2 gezeigte Signalisierung näher beschrieben.
  • Bei dem in der 1 gezeigten Beispiel stehen dem Teilnehmer ein Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul und ein Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zur Verfügung. Das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul kann beispielsweise eine Mobilstation sein, die mit dem aus einer SIM-Karte gebildeten Teilnehmeridentifizierungsmodul SIM des Teilnehmers eines Mobilfunknetzes versehen ist. Bei beispielsweise einem GSM-(Global System for Mobile Communications)-System ist das Teilnehmeridentifizierungsmodul insbesondere aus einer SIM-Karte gebildet, die herausnehmbar in eine Mobilstation eingesetzt wird, wobei der Umfang der Erfindung ebenso den Fall umfasst, bei dem das Teilnehmeridentifizierungsmodul ein festsitzendes Teil eines Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul ist.
  • Das in der 1 gezeigte Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul kann beispielsweise ein Handheld-Computer sein, der eine Einrichtung zur Herstellung einer Verbindung zu einem Netzwerk-Server NS über einen Zugangspunkt aufweist. In diesem Zusammenhang bedeutet der Ausdruck "Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul", dass das in Frage kommende Teilnehmergerät PDA kein Teilnehmeridentifizierungsmodul eines Mobilfunknetzes, d.h. keine SIM-Karte, aufweist.
  • 1 zeigt in beispielhafter Weise, dass das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Verbindung zu einem Netzwerk-Server NS herstellt, insbesondere über eine Funkverbindung und einen aus der Basisstation eines Funksystems gebildeten drahtlosen Zugangspunkt AP. Ein solches Funksystem kann beispielsweise ein WLAN-System oder ein auf Bluetooth basierendes System sein. Es wäre innerhalb des Umfangs der Erfindung jedoch möglich, dass der Zugangspunkt ein verdrahteter Zugangspunkt ist, in seiner einfachsten Ausführung ein Stecker, mit dem das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul derart über ein Kabel verbunden werden würde, dass das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Verbindung zu dem Netzwerk-Server herstellen könnte.
  • Besteht der Wunsch, mit einem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul Telekommunikationsdienste zu nutzen und die durch dessen Nutzung verursachten Kosten auf die Rechnung der Mobilstation zu leiten, speichert der Nutzer des Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul und des Teilnehmergerätes PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul die Kennung MSISDN des Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul in dem Speicher des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul. Die Kennung kann eine beliebige Kennung sein, die dem Nutzer bekannt ist und mit Hilfe der das Telekommunikationsnetz des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul das bestimmte Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul identifizieren kann. Wenn das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Mobilstation ist, kann die Kennung aus der MSISDN-Kennung der Mobilstation, d.h. in der Praxis aus dessen Telefonnummer, erstellt werden. Zusätzlich zu der vorstehend erwähnten Kennung ist ebenso die individuelle Kennung MAC des in Frage kommenden Gerätes in dem Speicher des Teilnehmergerätes PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul gespeichert worden. Die in Frage kommende Kennung (Seriennummer) wird üblicherweise bei der Herstellung in dem Speicher des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul gespeichert.
  • Um eine Telekommunikationsverbindung herzustellen, sendet das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul in Schritt 10 eine Verbindungsanfrage über den Zugangspunkt AP an den Netzwerk-Server NS. Das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul sendet die Kennung MSISDN und seine eigene Kennung MAC mit der Verbindungsanfrage. Abweichend von dem in der 2 gezeigten Signalisierungsdiagramm kann die Verbindungsanfrage (wie alle anderen Nachrichten in der Figur) zweiteilig sein, wobei das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul in diesem Fall zunächst einen Anruf mit seiner eigenen Kennung MAC sendet und anschließend auf die von dem Zugangspunkt/Netzwerk-Server übertragene Antwort antwortet, indem es eine weitere Nachricht mit der Kennung MSISDN des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul sendet.
  • Wenn der Netzwerk-Server die Kennungen MAC und MSISDN kennt, erfasst er auf der Grundlage der Kennung MSISDN, dass das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Mobilstation ist. Folglich fordert er in Schritt 11 die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul auf der Grundlage der Kennung MSISDN bei dem Teilnehmerregister HLR an. Das Teilnehmerregister HLR antwortet auf die Anfrage in Schritt 12, indem es eine IMSI-Kennung an den Netzwerk-Server NS sendet. Abweichend von dem in der 2 ge zeigten Fall ist es möglich, dass der Netzwerk-Server solch eine Kennung von dem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul empfangen hat, mit der er die Besttätigungsanfrage direkt an das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul senden kann. Es kann beispielsweise der Fall auftreten, dass die MSISDN-Kennung in einigen Systemen direkt verwendet werden könnte, ohne bei dem Teilnehmerregister nach der IMSI-Kennung anfragen zu müssen. In solch einem Fall sind die Nachrichten der Schritte 11 und 12 unnötig.
  • In Schritt 13 sendet der Netzwerk-Server NS eine Bestätigungsanfrage über die Mobilfunk-Vermittlungsstelle MSC, die Basisstationssteuerung BSC und die Basisfunkstation BTS des Mobilfunknetzes an das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul. Der Netzwerk-Server schließt die Kennung MAC des Teilnehmergerätes PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul in der Bestätigungsanfrage ein, so dass der Nutzer des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul identifizieren kann.
  • Das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul weist ein Teilnehmeridentifizierungsmodul SIM mit einem Speicher auf, in dem die für die Authentifizierung des Teilnehmergerätes MS erforderlichen Informationen gespeichert sind. Wenn das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul die Bestätigungsanfrage empfängt, zeigt es auf der der Benutzerschnittstelle zugehörigen Anzeige beispielsweise eine Anfrage an, um zu bestätigen, dass der Nutzer zustimmt, die durch die Nutzung des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul mit der Kennung MAC verursachten Kosten zu bezahlen. Wenn der Nutzer über die Benutzerschnittstelle bestätigt, dass er sich damit einverstanden erklärt, die Kosten zu bezahlen, sendet das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul in Schritt 14 eine Bestätigung, die von dem Telekommunikationsnetz an den Netzwerk-Server NS übertragen wird. Wenn der Netzwerk-Server die Bestätigung empfangen hat, versieht er das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul mit einem Zugang zu dem Telekommunikationsnetz. Ferner informiert der Netzwerk-Server NS in dieser Sacher das Teilnehmergerät PDA in Schritt 15.
  • Dem Nutzer des Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul werden die durch die Nutzung des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul verursachten Kosten durch den Netzwerk-Server NS berechnet. Dies läuft derart ab, dass der Netzwerk-Server das Gebührenabrechnungszentrum AC des Mobilfunknetzes in Schritt 16 über die Summe der Kosten und die MSISDN-Kennung (oder ISDN-Kennung) des Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul benachrichtigt. 2 zeigt in beispielhafter Weise, dass diese Benachrichtigung erfolgt, wenn die Verbindung beendet worden ist, genauer gesagt, wenn das Teilnehmergerät PDA keine Telekommunikationsverbindung mehr aufweist. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Netzwerk-Server NS das Gebührenabrechnungszentrum AC beispielsweise in bestimmten Abständen während der Verbindung benachrichtigt.
  • Das Gebührenabrechnungszentrum AC bucht die an es gemeldeten Kosten für eine spätere Abrechnung auf das Konto des Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul. Diese erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es ebenso, dass ein einzelner Nutzer einzig eine Rechnung für seine Telekommunikationsdienste empfängt, obwohl er verschiedene Teilnehmergeräte, wie beispielsweise eine Mobilstation und einen Handheld-Computer, ge nutzt und über verschiedene Schnittstellen (Mobilfunknetz, WLAN-System) kommuniziert hat.
  • Es gibt mehrere alternative Implementierungen, mit denen der Nutzer bestätigen kann, dass er zustimmt, die Kosten bezüglich der Nutzung des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu übernehmen. Nachstehend werden einige alternative Implementierungen in beispielhafter Weise beschrieben:
    • 1) Ein Mobilfunknetz sendet eine Kurznachricht, beispielsweise die Bestätigungsanfrage von Schritt 13 mit einer MAC-Kennung. Folglich kann ebenso die Bestätigung von Schritt 14 aus einer Kurznachricht gebildet werden. Wenn der Nutzer die Bezahlung akzeptiert, sendet er mit dem Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul folglich eine Kurznachricht mit vorbestimmten Inhalten an das Mobilfunknetz. Die Kurznachricht kann beispielsweise eine vorgegebene PIN beinhalten, die für diesen Zweck im Voraus an den Nutzer gegeben worden ist, und die anzeigt, dass der Nutzer bereit ist, die Bezahlung zu akzeptieren. Folglich ist beispielsweise eines der Netzwerkelemente des Mobiltelefonnetzes oder der Netzwerk-Server NS in der Lage, zu überprüfen, ob der in der Kurznachricht beinhaltete PIN richtig ist. Wenn von dem Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul keine Bestätigung mit den richtigen Inhalten übertragen wird, ermöglicht der Netzwerk-Server dem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul nicht, eine Telekommunikationsverbindung herzustellen. Diese Alternative weist den Vorteil auf, dass das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul eine komplett konventionelle Mobilstation sein kann, bei der keine Modifikationen durchgeführt werden müssen, um es in der erfindungsgemäßen Lösung verwenden zu können.
  • Anstelle von Kurznachrichten kann die Alternative gemäß Punkt 1 alternativ implementiert werden, indem beispielsweise die WAP-(Wireless Application Protocol)-Technologie eingesetzt wird. Diese Technologie ermöglicht ebenso die Verwendung einer komplett konventionellen Mobilstation in der erfindungsgemäßen Lösung.
    • 2) Das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul ist mit einer Anwendung versehen, die beispielsweise mit einer Schaltungs-Lösung, einem Computerprogramm oder einer Kombination von diesen implementiert werden kann. Die Anwendung kann in dem Teilnehmergerät an sich oder in dem Teilnehmeridentifizierungsmodul des Teilnehmergerätes vorgesehen werden. Wenn die Anwendung die Bestätigungsanfrage empfängt, fordert sie den Nutzer auf, eine vorbestimmte PIN einzugeben, wenn er der Bezahlung zustimmt. Wenn der von dem Nutzer über eine Benutzerschnittstelle eingegebene PIN richtig ist, weist die Anwendung das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul an, eine Bestätigung mit vorbestimmten Inhalten an den Netzwerk-Server NS zu senden.
    • 3) Die von dem Netzwerkserver in Schritt 13 gesendete Bestätigungsanfrage startet die Authentifizierung des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul. Die Authentifizierung kann beispielsweise auf die gleiche Weise, wie in dem GSM-System erfolgen, mit der Ausnahme, dass sich hierbei der Netzwerk-Server NS an der Authentifizierung beteiligt. Die Authentifizierung kann derart ablaufen, dass der Netzwerk-Server zunächst das Teilnehmerregister HLR nach Informationen fragt, welche die Authentifizierung des bestimmten Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul ermöglicht, d.h. nach einer Zufallszahl Rand und einer Antwort SRES. Anschließend sendet der Netzwerk-Server NS eine Eingabe Rand an das Teilnehmergerät mit einem Teil nehmeridentifizierungsmodul und wartet auf eine Antwort des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul. Wenn dieses genau das richtige, authentische Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul ist, sendet das Teilnehmergerät eine Nachricht an den Netzwerk-Server NS, die exakt die gleiche Antwort SRES (die mit dem individuellen geheimen Schlüssel des Teilnehmergerätes berechnet worden ist) beinhaltet, wie die von dem Netzwerk-Server von dem Teilnehmerregister HLR empfangene. Am Ende des Authentifizierungsschritts arbeitet des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul wie in Punkt 2 beschrieben, genauer gesagt, dessen Anwendung fordert den Nutzer auf, den PIN einzugeben, der eindeutig bestätigt, dass der Nutzer der Bezahlung zustimmt.
  • Nachstehend wird eine zweite Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf das in der 3 gezeigte Blockdiagramm und das in der 4 gezeigte Signalisierungsdiagramm näher beschrieben. Die in den 3 und 4 gezeigte Ausführungsform entspricht weitestgehend der in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform, und folglich wird die zweite Ausführungsform weitestgehend bezüglich der Teile beschrieben, die von der ersten Ausführungsform in Verbindung mit den 1 und 2 abweichen.
  • In den 3 und 4 werden, abweichend von den 1 und 2, ebenso der Server SERV des Dienstanbieters und der WAP-Gateway WAP GW gezeigt. Nachstehend wird angenommen, dass der Nutzer des Teilnehmergerätes PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul Inhalte von dem Dienstanbieter des Teilnehmergerätes PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul bestellt hat. Folglich muss der Dienstanbieter in der Lage sein, die Herstellung einer Verbindung zu dem Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul starten zu können, wenn die Inhalte übermittelt werden sollen.
  • Wenn der Nutzer von dem Dienstanbieter Inhalte, wie beispielsweise Nachrichten oder einen Wetterbericht, bestellt hat, sind die Kennung MSISDN des Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul und die Kennung MAC des Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul des in Frage kommenden Nutzers in dem Speicher des Servers SERV des Dienstanbieters gespeichert worden. Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung sind beide Teilnehmergeräte MS und PDA des Nutzers jeweils mit einem Sender und einem Empfänger ausgerüstet, die eine Kommunikation zwischen den Geräten über eine Funkverbindung ermöglichen. Die Verbindung kann beispielsweise eine auf der Bluetooth-Technologie basierende Funkverbindung sein.
  • Wenn die Inhalte an das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul übermittelt werden sollen, sendet der Server SERV des Dienstanbieters in Schritt 1 einen Aktivierungsbefehl an das Mobilfunknetz. Der Aktivierungsbefehl beinhaltet die Kennungen MSISDN und MAC beider Teilnehmergeräte. In Schritt 2 überträgt das Mobilfunknetz den Aktivierungsbefehl mit einem WAP-Push-Befehl von dem WAP-Gateway WAP GW weiter an das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul.
  • Das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul (oder seinem Teilnehmeridentifizierungsmodul SIM) erkennt den Empfang des Aktivierungsbefehls. Das Teilnehmergerät MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul sendet anschließend in Schritt 3 eine Aktivierungsnachricht über eine Funkverbindung, wobei das Teilnehmergerät mit der Kennung MAC in der Nachricht als der Empfänger angegeben ist. Das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul erkennt die an es gesendete Aktivierungsnachricht auf der Grundlage der Kennung MAC, wodurch es aktiviert wird und eine in Schritt 10 gezeigte Verbindungsanfrage an das Netzwerk sendet.
  • In der an das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul gesendeten Aktivierungsnachricht können Parameter beinhaltet sein, die anzeigen, wie das Teilnehmergerät nach dem Empfang der Aktivierungsnachricht arbeiten sollte. Die Parameter können beispielsweise anzeigen, dass das Teilnehmergerät die vorstehend erwähnte Verbindungsanfrage senden soll. Ferner können die Parameter anzeigen, wie das Teilnehmergerät arbeiten soll, wenn die Verbindung hergestellt ist, genauer gesagt, sie können beispielsweise anzeigen, dass eine Verbindung zu dem Server des Dienstanbieters über ein Telekommunikationssystem hergestellt werden sollte.
  • Eine Möglichkeit, die Ausführungsform der 3 und 4 zu implementieren, besteht darin, ein Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul, das Bluetooth-kompatibel ist und das Object-Push-Profile sowie den WAP 2.0 Standard unterstützt, und solche eine WTA-Implementierung zu verwenden, mit der das Senden einer Visitenkarte über Bluetooth geleitet werden kann. Dementsprechend sollte das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul in einem solchen Fall Bluetooth-kompatibel sein und das Object-Exchange-Profile unterstützen.
  • Es sollte wahrgenommen werden, dass die vorstehende Beschreibung und die zugehörigen Figuren einzig dazu dienen, die vorliegende Erfindung zu veranschaulichen. Fachleuten werden verschiedene Änderungen und Modi fikationen der Erfindung innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Ansprüche ersichtlich sein.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Vergebührung für die Nutzung eines Teilnehmergerätes (PDR) ohne eine SIM-Karte, gekennzeichnet durch – Speichern der Kennung eines Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte in dem Speicher des Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte; – Senden einer Verbindungsanfrage an ein Telekommunikationsnetz mit dem Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte, wobei die Verbindungsanfrage die Kennung des Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte beinhaltet; – Senden einer Bestätigungsanfrage von dem Telekommunikationsnetz an das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte, welches der in der Verbindungsanfrage beinhalteten Kennung entspricht, wobei in der Bestätigungsanfrage die Bestätigung des Teilnehmers angefragt wird, dass sich dieser damit einverstanden erklärt, die mit der Nutzung des Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte verbundenen Kosten zu bezahlen; – Versehen des Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte mit einem Zugriff auf das Telekommunikationsnetz, wenn eine Bestätigung von dem Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte empfangen wird, dass der Nutzer des Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte die mit der Nutzung des Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte verbundenen Kosten bezahlen wird; und – Vergebühren des Nutzers des Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte für die Nutzung des Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch – Empfangen einer Aktivierungsnachricht mit dem Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte, welche das Telekommunikationsnetz über das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte gesendet hat; und – Senden der Verbindungsanfrage mit dem Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte nach Aufnahme der Aktivierungsnachricht.
  3. Telekommunikationssystem, das aufweist: – ein Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte, in dessen Speicher (SIM) Informationen gespeichert worden sind, welche die Authentifikation des Teilnehmergerätes mit einer SIM-Karte ermöglichen; und – ein Vergebührungsregister (AC), in dem Informationen bezüglich der zu bezahlenden Kosten gesammelt werden, die durch die Nutzung des Teilnehmergerätes mit einer SIM-Karte verursacht werden, dadurch gekennzeichnet, dass das System aufweist: – ein Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte, in dessen Speicher eine Kennung (MSISDN) des Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte gespeichert ist, und welches vorgesehen ist, um eine die Kennung (MSISDN) beinhaltende Verbindungsanfrage zur Herstellung einer Verbindung zu einem Telekommunikationssystem auszusenden; – einen Netzwerk-Server (NS), der vorgesehen ist, um die Verbindungsanfrage von dem Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte über einen Zugangspunkt (AP) zu empfangen; um eine Bestätigungsanfrage an das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte zu senden, des sen Kennung (MSISDN) in der empfangenen Verbindungsanfrage beinhaltet war; und um das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte über den Zugangspunkt (AP) mit einem Zugriff auf das Telekommunikationsnetzwerk zu versehen; sowie um eine Benachrichtigung über die mit der Nutzung des Teilnehmergerätes ohne eine SIM-Karte verbundenen Kosten und die Kennung des Teilnehmergerätes mit einer SIM-Karte an das Vergebührungsregister (AC) zu senden, wenn von dem Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte eine Bestätigung empfangen wird, dass der Nutzer des Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte die mit der Nutzung des Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte verbundenen Kosten übernehmen wird; und – dass das Vergebührungsregister (AC) vorgesehen ist, um sämtliche der von dem Nutzer des Teilnehmergerätes mit einer SIM-Karte zu bezahlenden Kosten zu erfassen.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugangspunkt (AP) ein drahtloser Zugangspunkt ist, der aus einer Basis Sende- und Empfangsstation eines Funksystems gebildet ist.
  5. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugangspunkt ein verdrahteter Zugangspunkt ist, mit dem das Teilnehmergerät ohne eine SIM-Karte über ein Kabel verbunden ist.
  6. System nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte eine Mobilstation (MS) und das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte ein Computer, ein Laptop oder ein Hendheld-Computer ist.
  7. System nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass – das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte vorgesehen ist, um die Verbindungsanfrage nach Aufnahme einer über eine drahtlose Verbindung empfangenen, vorbestimmten Aktivierungsnachricht über den Zugangspunkt (AP) zu dem Netzwerk-Server (NS) zu senden; – das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte vorgesehen ist, um die Aktivierungsnachricht nach Aufnahme eines von dem Telekommunikationssystem ausgesendeten Aktivierungsbefehls an das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte zu senden; und – das System einen Server (SERV) aufweist, der vorgesehen ist, um den Aktivierungsbefehl an das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte zu senden, um eine Verbindung zu dem Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte herzustellen.
  8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Server (SERV) der Server eines Inhaltsanbieters ist, von dem der Nutzer des Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte Inhalt für das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte geordert hat.
  9. Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte eines Telekommunikationssystems, das aufweist: – einen Speicher, in dem die für die Authentifikation des Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte erforderlichen Informationen gespeichert sind; und – eine Teilnehmerschnittstelle, über welche der Nutzer des Teilnehmergerätes mit einer SIM-Karte den Betrieb des Teilnehmergerätes (MS) mit einer SIM-Karte steuern kann, dadurch gekennzeichnet, dass – das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte vorgesehen ist, um bei seinem Nutzer nach Aufnahme einer von dem Telekommunikationsnetz ausgesendeten Bestätigungsanfrage anzufragen, über die Teilnehmerschnittstelle zu bestätigen, dass er/sie sich damit einverstanden erklärt, die mit der Nutzung eines Teilnehmergerätes (PDA) ohne eine SIM-Karte verbundenen Kosten zu bezahlen; und – das Teilnehmergerät mit einer SIM-Karte vorgesehen ist, um nach Aufnahme der über die Teilnehmerschnittstelle eingegebenen Informationen eine Bestätigung an das Telekommunikationsnetz zu senden.
  10. Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass – der Nutzer die Zahlung der Kosten bestätigt, indem er eine PIN-Nummer eingibt; und – das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte vorgesehen ist, um zu überprüfen, ob die PIN-Nummer korrekt ist, und um eine Bestätigung über die Zahlung der Kosten an das Telekommunikationsnetz zu senden, wenn die PIN-Nummer korrekt ist.
  11. Teilnehmergerät mit einer SIM-Karte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass – der Nutzer die Zahlung der Kosten bestätigt, indem er eine PIN-Nummer eingibt; und – das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte die PIN-Nummer aufweist, die von dem Nutzer bei der an das Telekommunikationsnetz zu sendenden Bestätigung eingegeben wird.
  12. Teilnehmergerät mit einer SIM-Karte nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte vorgesehen ist, um nach Aufnahme eines von dem Telekommunikationsnetz ausgesendeten Aktivierungsbefehls eine vorbestimmte Aktivierungsnachricht an das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte zu senden, wobei die Aktivierungsnachricht angibt, dass das Teilnehmergerät ohne eine SIM-Karte eine Verbindungsanfrage an das Telekommunikationsnetz senden soll.
  13. Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte eines Telekommunikationssystems, welches einen Speicher und eine Teilnehmerschnittstelle aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte vorgesehen ist, um die in seinem Speicher gespeicherte Kennung (MSISDN) eines Teilnehmergerätes mit einer SIM-Karte über die Teilnehmerschnittstelle in einer Verbindungsanfrage an das Telekommunikationsnetz zu senden.
  14. Teilnehmergerät ohne eine SIM-Karte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Teilnehmergerät (PDA) ohne eine SIM-Karte vorgesehen ist, um die Verbindungsanfrage nach Aufnahme einer von dem Teilnehmergerät (MS) mit einer SIM-Karte empfangenen Aktivierungsnachricht auszusenden.
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