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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Lösung, die es einem Betreiber
ermöglicht,
die von einer Teilnehmerstation ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
genutzten Telekommunikationsdienste zu vergebühren.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Es
ist aus dem Stand der Technik bekannt, Teilnehmerstationen eines
Telekommunikationssystems mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
zu versehen, mit dem die Teilnehmerstation zuverlässig identifiziert
und authentifiziert werden kann. Wenn ein solches Teilnehmergerät mit einem
Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM) in einem Telekommunikationsnetz
genutzt wird, weiß der
Betreiber über
die Identität
des für
die Nutzung des Telekommunikationsnetzes zu vergebührenden
Teilnehmers Bescheid.
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Das
Teilnehmeridentifizierungsmodul, in welchem die erforderlichen Informationen
gespeichert sind, kann in eine Teilnehmerstation integriert sein, wobei
die erforderlichen Informationen dann in dem Speicher des Teilnehmergerätes gespeichert
werden. Das Teilnehmeridentifizierungsmodul ist jedoch häufig in
einer getrennten Schaltung angeordnet, die in das Teilnehmergerät eingesetzt
werden soll. Beispiele für
solche Teilnehmergeräte
sind Mobiltelefone mit SIM-Karten, in denen die erforderlichen Informationen
gespeichert sind, und tragbare Computer, in die eine Netzwerkkarte
eingesetzt wird, deren Speicher beispielsweise die für eine Herstellung
einer Internetverbindung über
ein drahtloses lokales Netz, wie beispielsweise ein WLAN (Funk-LAN),
erforderlichen Informationen beinhaltet.
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Die
bekannten Lösungen
weisen beispielsweise den Nachteil auf, dass der Nutzer dann, wenn er
mehrere verschiedene Teilnehmergeräte besitzt, die eine Verbindung
zu verschiedenen Telekommunikationsnetzen (z.B. einem Mobilfunknetz
und einem WLAN) herstellen, üblicherweise
mehrere verschiedene Konten eröffnen
muss, über
welche die Vergebührung
für die
Nutzung erfolgt. Folglich erhält
der Nutzer auch mehrere verschiedene Rechnungen.
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Aus
der WO-A-9901990, der WO-A-0106752, der WO-A-0056105, der WO-A-0067446 und der WO-A-0193461
sind bereits verschiedene Lösungen
zur Zahlung mit Mobilstationen und zur Authentifizierung von Mobilstationen
bekannt. Keine dieser Lösungen
gemäß dem Stand
der Technik hat jedoch eine einfache und benutzerfreundliche Lösung aufzeigen
können,
die es einem Nutzer ermöglichen
würde,
mit einem Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul auf ein Kommunikationsnetz
zugreifen zu können.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dass vorstehend beschriebene
Problem zu lösen
und eine Lösung
bereitzustellen, die es ermöglicht,
die von einem Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul genutzten Telekommunikationsdienste über ein
Telekommunikationsnetz zu vergebühren,
dessen Teilnehmeridentifizierungsmodul nicht in dem Teilnehmergerät vorhanden
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1, ein Telekommunikationssystem nach
Anspruch 3, ein Teilnehmergerät
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul nach Anspruch 9 und ein
Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul nach Anspruch 13 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Lösung basiert
auf der Idee, dass Telekommunikationsdienste dann, wenn von dem
Nutzer des Teilnehmergerätes
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Bestätigung bezüglich des
Nutzers empfangen wird, in der er sich damit einverstanden erklärt, die
Kosten bezüglich
der Nutzung des Teilnehmergerätes
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu bezahlen, für dieses
bestimmte Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul bereitgestellt werden können, wobei
die Dienste dem Nutzer des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul in
Rechnung gestellt werden. Folglich kann beispielsweise das Gebührenabrechnungssystem
eines Mobilfunknetzes zur Gebührenerfassung
eines kein Teilnehmeridentifizierungsmodul des in Frage kommenden
Mobilfunknetzes aufweisenden Teilnehmergerätes verwendet werden.
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Dies
wird möglich,
wenn die Kennung des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
in dem Speicher eines Teilnehmergerätes ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
gespeichert ist, wobei das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
die Kennung mit einer Verbindungsanfrage an das Netzwerk sendet.
In diesem Zusammenhang bezieht sich die Kennung auf irgendeine Kennung,
die dem Teilnehmer bekannt ist und auf der basierend ein Telekommunikationssystem
ein Teilnehmergerät
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul identifizieren kann. Im
Falle einer Mobilstation kann die Kennung beispielsweise aus ihrer
MSISDN (Mobile Station International ISDN Number) gebildet werden.
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Die
erfindungsgemäße Lösung weist
den Vorteil auf, dass der Nutzer die durch die Nutzung des Teilnehmergerätes ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul verursachten Kosten derart leiten kann,
dass sie über
ein bestimmtes Telekommunikationsnetz verrechnet werden sollen,
obwohl das von ihm genutzte Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
das Teilnehmeridentifizierungsmodul des bestimmten Telekommunikationsnetz nicht
aufweist. Ein Nutzer, der mehrere Teilnehmergeräte zur Verfügung hat, kann die durch deren
Nutzung verursachten Kosten folglich auf die Rechnung eines Teilnehmergerätes mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul leiten, wodurch der Nutzer
einzig eine Rechnung erhält,
und zwar unabhängig
davon, welches Teilnehmergerät
genutzt wurde. Folglich reicht es aus, wenn der Nutzer im Besitz
eines Teilnehmergerätes
ist, welches das Teilnehmeridentifizierungsmodul des Telekommunikationsnetzes
aufweist, über
welches der Teilnehmer vergebührt
wird. Die üblichen
Teilnehmergeräte
können
Geräte
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul sein; genauer gesagt, das
Teilnehmeridentifizierungsmodul des Telekommunikationsnetz, über welches
die Vergebührung
erfolgt, wird nicht benötigt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
vorgesehen, um eine Verbindungsanfrage als Antwort auf eine von
einem Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul empfangene Aktivierungsnachricht
zu senden. Diese Ausführungsform
ermöglicht
es dem Server in dem Telekommunikationssystem, die Herstellung einer
Verbindung zu dem Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu starten, indem er einen
Aktivierungsbefehl an das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
sendet, der das Teilnehmergerät
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul dazu veranlasst, eine
Aktivierungsnachricht an das Teilnehmer gerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
zu senden. Diese Ausführungsform
ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn der Nutzer Inhalte von
einem Dienstanbieter für
ein Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul bestellt hat. Wenn keine
Verbindung von dem Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu dem Telekommunikationsnetz
besteht, wenn die bestellten Inhalte zur Übermittlung bereitstehen, kann
der Server des Dienstanbieters die Herstellung der erforderlichen
Verbindung starten.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
des Verfahrens, des Telekommunikationssystems, des Teilnehmergerätes mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul und des Teilnehmergerätes ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul werden aus den beigefügten abhängigen Ansprüchen 2,
4 bis 8, 10 bis 12 und 14 ersichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Die
Erfindung wird nachstehend in beispielhafter Weise unter Bezugnahme
auf die beigefügte Zeichnung
beschrieben, in der
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1 ein
Blockdiagramm einer ersten bevorzugten Ausführungsform des Systems gemäß der Erfindung
zeigt;
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2 eine
Signalisierung in dem in der 1 gezeigten
System zeigt;
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3 ein
Blockdiagramm einer zweiten bevorzugten Ausführungsform des System gemäß der Erfindung
zeigt; und
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4 eine
Signalisierung in dem in der 3 gezeigten
System zeigt.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachstehend
wird eine erste bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung unter Bezugnahme auf das in der 1 gezeigte
Blockdiagramm und die in der 2 gezeigte
Signalisierung näher
beschrieben.
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Bei
dem in der 1 gezeigten Beispiel stehen
dem Teilnehmer ein Teilnehmergerät
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul und ein Teilnehmergerät PDA ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zur Verfügung. Das Teilnehmergerät MS mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul kann beispielsweise eine Mobilstation
sein, die mit dem aus einer SIM-Karte gebildeten Teilnehmeridentifizierungsmodul
SIM des Teilnehmers eines Mobilfunknetzes versehen ist. Bei beispielsweise
einem GSM-(Global
System for Mobile Communications)-System ist das Teilnehmeridentifizierungsmodul insbesondere
aus einer SIM-Karte gebildet, die herausnehmbar in eine Mobilstation
eingesetzt wird, wobei der Umfang der Erfindung ebenso den Fall
umfasst, bei dem das Teilnehmeridentifizierungsmodul ein festsitzendes
Teil eines Teilnehmergerätes
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul ist.
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Das
in der 1 gezeigte Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
kann beispielsweise ein Handheld-Computer sein, der eine Einrichtung
zur Herstellung einer Verbindung zu einem Netzwerk-Server NS über einen
Zugangspunkt aufweist. In diesem Zusammenhang bedeutet der Ausdruck "Teilnehmergerät ohne ein
Teilnehmeridentifizierungsmodul",
dass das in Frage kommende Teilnehmergerät PDA kein Teilnehmeridentifizierungsmodul
eines Mobilfunknetzes, d.h. keine SIM-Karte, aufweist.
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1 zeigt
in beispielhafter Weise, dass das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
eine Verbindung zu einem Netzwerk-Server NS herstellt, insbesondere über eine Funkverbindung
und einen aus der Basisstation eines Funksystems gebildeten drahtlosen
Zugangspunkt AP. Ein solches Funksystem kann beispielsweise ein
WLAN-System oder ein auf Bluetooth basierendes System sein. Es wäre innerhalb
des Umfangs der Erfindung jedoch möglich, dass der Zugangspunkt
ein verdrahteter Zugangspunkt ist, in seiner einfachsten Ausführung ein
Stecker, mit dem das Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
derart über
ein Kabel verbunden werden würde,
dass das Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Verbindung zu dem
Netzwerk-Server herstellen könnte.
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Besteht
der Wunsch, mit einem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
Telekommunikationsdienste zu nutzen und die durch dessen Nutzung
verursachten Kosten auf die Rechnung der Mobilstation zu leiten,
speichert der Nutzer des Teilnehmergerätes MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
und des Teilnehmergerätes
PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul die Kennung MSISDN
des Teilnehmergerätes
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul in dem Speicher des
Teilnehmergerätes
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul. Die Kennung kann eine
beliebige Kennung sein, die dem Nutzer bekannt ist und mit Hilfe
der das Telekommunikationsnetz des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
das bestimmte Teilnehmergerät
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul identifizieren kann. Wenn
das Teilnehmergerät
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Mobilstation ist,
kann die Kennung aus der MSISDN-Kennung der Mobilstation, d.h. in
der Praxis aus dessen Telefonnummer, erstellt werden. Zusätzlich zu
der vorstehend erwähnten
Kennung ist ebenso die individuelle Kennung MAC des in Frage kommenden
Gerätes
in dem Speicher des Teilnehmergerätes PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
gespeichert worden. Die in Frage kommende Kennung (Seriennummer)
wird üblicherweise
bei der Herstellung in dem Speicher des Teilnehmergerätes ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul gespeichert.
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Um
eine Telekommunikationsverbindung herzustellen, sendet das Teilnehmergerät PDA ohne ein
Teilnehmeridentifizierungsmodul in Schritt 10 eine Verbindungsanfrage über den
Zugangspunkt AP an den Netzwerk-Server NS. Das Teilnehmergerät PDA ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul sendet die Kennung MSISDN und
seine eigene Kennung MAC mit der Verbindungsanfrage. Abweichend
von dem in der 2 gezeigten Signalisierungsdiagramm
kann die Verbindungsanfrage (wie alle anderen Nachrichten in der
Figur) zweiteilig sein, wobei das Teilnehmergerät PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
in diesem Fall zunächst
einen Anruf mit seiner eigenen Kennung MAC sendet und anschließend auf
die von dem Zugangspunkt/Netzwerk-Server übertragene Antwort antwortet,
indem es eine weitere Nachricht mit der Kennung MSISDN des Teilnehmergerätes mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul sendet.
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Wenn
der Netzwerk-Server die Kennungen MAC und MSISDN kennt, erfasst
er auf der Grundlage der Kennung MSISDN, dass das Teilnehmergerät mit einem
Teilnehmeridentifizierungsmodul eine Mobilstation ist. Folglich
fordert er in Schritt 11 die IMSI (International Mobile
Subscriber Identity) des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
auf der Grundlage der Kennung MSISDN bei dem Teilnehmerregister
HLR an. Das Teilnehmerregister HLR antwortet auf die Anfrage in Schritt 12,
indem es eine IMSI-Kennung an den Netzwerk-Server NS sendet. Abweichend von dem
in der 2 ge zeigten Fall ist es möglich, dass der Netzwerk-Server
solch eine Kennung von dem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul empfangen
hat, mit der er die Besttätigungsanfrage direkt
an das Teilnehmergerät
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul senden kann. Es kann beispielsweise
der Fall auftreten, dass die MSISDN-Kennung in einigen Systemen direkt verwendet
werden könnte,
ohne bei dem Teilnehmerregister nach der IMSI-Kennung anfragen zu müssen. In
solch einem Fall sind die Nachrichten der Schritte 11 und 12 unnötig.
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In
Schritt 13 sendet der Netzwerk-Server NS eine Bestätigungsanfrage über die
Mobilfunk-Vermittlungsstelle MSC, die Basisstationssteuerung BSC
und die Basisfunkstation BTS des Mobilfunknetzes an das Teilnehmergerät MS mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul. Der Netzwerk-Server schließt die Kennung
MAC des Teilnehmergerätes PDA
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul in der Bestätigungsanfrage
ein, so dass der Nutzer des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
das Teilnehmergerät
PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul identifizieren kann.
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Das
Teilnehmergerät
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul weist ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
SIM mit einem Speicher auf, in dem die für die Authentifizierung des
Teilnehmergerätes MS
erforderlichen Informationen gespeichert sind. Wenn das Teilnehmergerät MS mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul die Bestätigungsanfrage empfängt, zeigt
es auf der der Benutzerschnittstelle zugehörigen Anzeige beispielsweise
eine Anfrage an, um zu bestätigen,
dass der Nutzer zustimmt, die durch die Nutzung des Teilnehmergerätes ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul mit der Kennung MAC verursachten
Kosten zu bezahlen. Wenn der Nutzer über die Benutzerschnittstelle
bestätigt,
dass er sich damit einverstanden erklärt, die Kosten zu bezahlen, sendet
das Teilnehmergerät
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul in Schritt 14 eine
Bestätigung,
die von dem Telekommunikationsnetz an den Netzwerk-Server NS übertragen
wird. Wenn der Netzwerk-Server die Bestätigung empfangen hat, versieht
er das Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul mit einem Zugang zu dem
Telekommunikationsnetz. Ferner informiert der Netzwerk-Server NS
in dieser Sacher das Teilnehmergerät PDA in Schritt 15.
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Dem
Nutzer des Teilnehmergerätes
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul werden die durch die
Nutzung des Teilnehmergerätes
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul verursachten Kosten durch
den Netzwerk-Server NS berechnet. Dies läuft derart ab, dass der Netzwerk-Server
das Gebührenabrechnungszentrum
AC des Mobilfunknetzes in Schritt 16 über die Summe der Kosten und
die MSISDN-Kennung (oder ISDN-Kennung) des Teilnehmergerätes MS mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul benachrichtigt. 2 zeigt
in beispielhafter Weise, dass diese Benachrichtigung erfolgt, wenn
die Verbindung beendet worden ist, genauer gesagt, wenn das Teilnehmergerät PDA keine
Telekommunikationsverbindung mehr aufweist. Alternativ besteht die
Möglichkeit,
dass der Netzwerk-Server NS das Gebührenabrechnungszentrum AC beispielsweise
in bestimmten Abständen
während
der Verbindung benachrichtigt.
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Das
Gebührenabrechnungszentrum
AC bucht die an es gemeldeten Kosten für eine spätere Abrechnung auf das Konto
des Teilnehmergerätes MS
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul. Diese erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es
ebenso, dass ein einzelner Nutzer einzig eine Rechnung für seine
Telekommunikationsdienste empfängt,
obwohl er verschiedene Teilnehmergeräte, wie beispielsweise eine
Mobilstation und einen Handheld-Computer, ge nutzt und über verschiedene
Schnittstellen (Mobilfunknetz, WLAN-System) kommuniziert hat.
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Es
gibt mehrere alternative Implementierungen, mit denen der Nutzer
bestätigen
kann, dass er zustimmt, die Kosten bezüglich der Nutzung des Teilnehmergerätes ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul zu übernehmen. Nachstehend werden
einige alternative Implementierungen in beispielhafter Weise beschrieben:
- 1) Ein Mobilfunknetz sendet eine Kurznachricht, beispielsweise
die Bestätigungsanfrage
von Schritt 13 mit einer MAC-Kennung. Folglich kann ebenso
die Bestätigung
von Schritt 14 aus einer Kurznachricht gebildet werden.
Wenn der Nutzer die Bezahlung akzeptiert, sendet er mit dem Teilnehmergerät MS mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul folglich eine Kurznachricht
mit vorbestimmten Inhalten an das Mobilfunknetz. Die Kurznachricht
kann beispielsweise eine vorgegebene PIN beinhalten, die für diesen
Zweck im Voraus an den Nutzer gegeben worden ist, und die anzeigt,
dass der Nutzer bereit ist, die Bezahlung zu akzeptieren. Folglich
ist beispielsweise eines der Netzwerkelemente des Mobiltelefonnetzes oder
der Netzwerk-Server NS in der Lage, zu überprüfen, ob der in der Kurznachricht
beinhaltete PIN richtig ist. Wenn von dem Teilnehmergerät mit einem
Teilnehmeridentifizierungsmodul keine Bestätigung mit den richtigen Inhalten übertragen wird,
ermöglicht
der Netzwerk-Server dem Teilnehmergerät ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul
nicht, eine Telekommunikationsverbindung herzustellen. Diese Alternative
weist den Vorteil auf, dass das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
eine komplett konventionelle Mobilstation sein kann, bei der keine
Modifikationen durchgeführt
werden müssen,
um es in der erfindungsgemäßen Lösung verwenden
zu können.
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Anstelle
von Kurznachrichten kann die Alternative gemäß Punkt 1 alternativ implementiert
werden, indem beispielsweise die WAP-(Wireless Application Protocol)-Technologie eingesetzt
wird. Diese Technologie ermöglicht
ebenso die Verwendung einer komplett konventionellen Mobilstation
in der erfindungsgemäßen Lösung.
- 2) Das Teilnehmergerät mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul
ist mit einer Anwendung versehen, die beispielsweise mit einer Schaltungs-Lösung, einem
Computerprogramm oder einer Kombination von diesen implementiert
werden kann. Die Anwendung kann in dem Teilnehmergerät an sich
oder in dem Teilnehmeridentifizierungsmodul des Teilnehmergerätes vorgesehen
werden. Wenn die Anwendung die Bestätigungsanfrage empfängt, fordert
sie den Nutzer auf, eine vorbestimmte PIN einzugeben, wenn er der
Bezahlung zustimmt. Wenn der von dem Nutzer über eine Benutzerschnittstelle
eingegebene PIN richtig ist, weist die Anwendung das Teilnehmergerät mit einem
Teilnehmeridentifizierungsmodul an, eine Bestätigung mit vorbestimmten Inhalten
an den Netzwerk-Server NS zu senden.
- 3) Die von dem Netzwerkserver in Schritt 13 gesendete
Bestätigungsanfrage
startet die Authentifizierung des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul.
Die Authentifizierung kann beispielsweise auf die gleiche Weise, wie
in dem GSM-System erfolgen, mit der Ausnahme, dass sich hierbei
der Netzwerk-Server NS an der Authentifizierung beteiligt. Die Authentifizierung
kann derart ablaufen, dass der Netzwerk-Server zunächst das
Teilnehmerregister HLR nach Informationen fragt, welche die Authentifizierung
des bestimmten Teilnehmergerätes
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul ermöglicht, d.h. nach einer Zufallszahl
Rand und einer Antwort SRES. Anschließend sendet der Netzwerk-Server
NS eine Eingabe Rand an das Teilnehmergerät mit einem Teil nehmeridentifizierungsmodul
und wartet auf eine Antwort des Teilnehmergerätes mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul.
Wenn dieses genau das richtige, authentische Teilnehmergerät mit einem
Teilnehmeridentifizierungsmodul ist, sendet das Teilnehmergerät eine Nachricht
an den Netzwerk-Server NS, die exakt die gleiche Antwort SRES (die
mit dem individuellen geheimen Schlüssel des Teilnehmergerätes berechnet
worden ist) beinhaltet, wie die von dem Netzwerk-Server von dem
Teilnehmerregister HLR empfangene. Am Ende des Authentifizierungsschritts
arbeitet des Teilnehmergerätes
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul wie in Punkt 2 beschrieben,
genauer gesagt, dessen Anwendung fordert den Nutzer auf, den PIN einzugeben,
der eindeutig bestätigt,
dass der Nutzer der Bezahlung zustimmt.
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Nachstehend
wird eine zweite Ausführungsform
der Erfindung unter Bezugnahme auf das in der 3 gezeigte
Blockdiagramm und das in der 4 gezeigte
Signalisierungsdiagramm näher
beschrieben. Die in den 3 und 4 gezeigte
Ausführungsform
entspricht weitestgehend der in den 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform,
und folglich wird die zweite Ausführungsform weitestgehend bezüglich der
Teile beschrieben, die von der ersten Ausführungsform in Verbindung mit
den 1 und 2 abweichen.
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In
den 3 und 4 werden, abweichend von den 1 und 2,
ebenso der Server SERV des Dienstanbieters und der WAP-Gateway WAP GW
gezeigt. Nachstehend wird angenommen, dass der Nutzer des Teilnehmergerätes PDA
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul Inhalte von dem Dienstanbieter
des Teilnehmergerätes
PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul bestellt hat. Folglich muss
der Dienstanbieter in der Lage sein, die Herstellung einer Verbindung
zu dem Teilnehmergerät PDA
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul starten zu können, wenn
die Inhalte übermittelt
werden sollen.
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Wenn
der Nutzer von dem Dienstanbieter Inhalte, wie beispielsweise Nachrichten
oder einen Wetterbericht, bestellt hat, sind die Kennung MSISDN
des Teilnehmergerätes
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul und die Kennung MAC des
Teilnehmergerätes
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul des in Frage kommenden
Nutzers in dem Speicher des Servers SERV des Dienstanbieters gespeichert
worden. Gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung sind beide Teilnehmergeräte MS und PDA des Nutzers jeweils
mit einem Sender und einem Empfänger
ausgerüstet,
die eine Kommunikation zwischen den Geräten über eine Funkverbindung ermöglichen.
Die Verbindung kann beispielsweise eine auf der Bluetooth-Technologie basierende
Funkverbindung sein.
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Wenn
die Inhalte an das Teilnehmergerät ohne
ein Teilnehmeridentifizierungsmodul übermittelt werden sollen, sendet
der Server SERV des Dienstanbieters in Schritt 1 einen
Aktivierungsbefehl an das Mobilfunknetz. Der Aktivierungsbefehl
beinhaltet die Kennungen MSISDN und MAC beider Teilnehmergeräte. In Schritt 2 überträgt das Mobilfunknetz
den Aktivierungsbefehl mit einem WAP-Push-Befehl von dem WAP-Gateway WAP
GW weiter an das Teilnehmergerät
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul.
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Das
Teilnehmergerät
MS mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul (oder seinem Teilnehmeridentifizierungsmodul
SIM) erkennt den Empfang des Aktivierungsbefehls. Das Teilnehmergerät MS mit
einem Teilnehmeridentifizierungsmodul sendet anschließend in
Schritt 3 eine Aktivierungsnachricht über eine Funkverbindung, wobei
das Teilnehmergerät
mit der Kennung MAC in der Nachricht als der Empfänger angegeben
ist. Das Teilnehmergerät
PDA ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul erkennt die an es gesendete
Aktivierungsnachricht auf der Grundlage der Kennung MAC, wodurch
es aktiviert wird und eine in Schritt 10 gezeigte Verbindungsanfrage
an das Netzwerk sendet.
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In
der an das Teilnehmergerät
ohne ein Teilnehmeridentifizierungsmodul gesendeten Aktivierungsnachricht
können
Parameter beinhaltet sein, die anzeigen, wie das Teilnehmergerät nach dem Empfang
der Aktivierungsnachricht arbeiten sollte. Die Parameter können beispielsweise
anzeigen, dass das Teilnehmergerät
die vorstehend erwähnte Verbindungsanfrage
senden soll. Ferner können
die Parameter anzeigen, wie das Teilnehmergerät arbeiten soll, wenn die Verbindung
hergestellt ist, genauer gesagt, sie können beispielsweise anzeigen,
dass eine Verbindung zu dem Server des Dienstanbieters über ein
Telekommunikationssystem hergestellt werden sollte.
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Eine
Möglichkeit,
die Ausführungsform
der 3 und 4 zu implementieren, besteht
darin, ein Teilnehmergerät
mit einem Teilnehmeridentifizierungsmodul, das Bluetooth-kompatibel
ist und das Object-Push-Profile sowie den WAP 2.0 Standard unterstützt, und
solche eine WTA-Implementierung zu verwenden, mit der das Senden
einer Visitenkarte über
Bluetooth geleitet werden kann. Dementsprechend sollte das Teilnehmergerät ohne ein
Teilnehmeridentifizierungsmodul in einem solchen Fall Bluetooth-kompatibel
sein und das Object-Exchange-Profile unterstützen.
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Es
sollte wahrgenommen werden, dass die vorstehende Beschreibung und
die zugehörigen
Figuren einzig dazu dienen, die vorliegende Erfindung zu veranschaulichen.
Fachleuten werden verschiedene Änderungen
und Modi fikationen der Erfindung innerhalb des Schutzumfangs der
beigefügten
Ansprüche
ersichtlich sein.