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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Schleifsegment gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 mit einem keramischen Teil, das aus einem Schleifkeramikmaterial
hergestellt ist, zumindest einer Befestigungsöffnung, die in dem keramischen
Teil ausgebildet ist, um das Schleifsegment mittels eines Befestigungselements
an der Außenfläche eines
Rahmens eines Schleifsteins zu befestigen, der beim Zerfasern von
Holz verwendet wird.
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Die
Erfindung bezieht sich ferner auf einen Schleifstein zum Zerfasern
von Holz, der einen zylindrischen Rahmen, Schleifsegmente, die aus
einem Schleifkeramikmaterial hergestellt sind, und an dem Außenumfang
des Rahmens angeordnet sind und an Ort und Stelle mittels eines
Befestigungselements befestigt sind, das durch zumindest eine Befestigungsöffnung angeordnet
wird, die in den Segmenten ausgebildet ist, und eine Welle aufweist,
um die der Schleifstein angeordnet ist, um während eines Schleifens gedreht
zu werden.
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Holz
wird typischer Weise mittels Schleifmaschinen in Fasern zerrieben,
wobei Holzscheite gegen die Fläche
eines drehenden Schleifsteins gedrückt werden. Wasser wird gleichzeitig
eingesprüht, um
den Schleifstein zu reinigen und zu kühlen. Der Stein bewirkt, dass
die Holzfasermatrix vibriert, wodurch die Holzfasern von den Holzscheiten
gelöst werden,
um eine Pulpensuspension vorzusehen. Holz kann bei sowohl einem
Normaldruck, als auch einem Überdruck
zerrieben werden.
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Der
Rahmen des Schleifsteins ist herkömmlicherweise aus Beton hergestellt.
Eine Schleiffläche besteht
aus getrennten keramischen Schleifsegmenten, die an dem Rahmen angebracht
sind. Der Stand der Technik lehrt auch Anordnungen, bei denen Betonrahmen
durch eine Stahltrommel ersetzt werden. Stahl ist besser dazu im
Stande, hohe Schleifkräfte auszuhalten,
die während
eines Schleifens erzeugt werden, als Beton. Auch werden bei einer
Stahltrommel die Schleifsegmente mit geeigneten Bolzenmechanismen
an dem Außenumfang
der Trommel angebracht, um die Schleiffläche des Schleifsteins auszubilden.
Verschiedene Segmentbefestigungsmechanismen sind beispielsweise
in der FI 67,240 offenbart. In dieser Literaturquell ist eine Gummischicht zwischen
einem Schleifsegment und der Stahltrommel angeordnet, um die Lasten
zwischen dem Segment und dem Rahmen auszugleichen.
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Der
Stand der Technik lehrt auch verschiedene Befestigungsbolzenmechanismen,
die variierende Abmessungen ausgleichen, die aus verschiedenen Wärmeausdehnungskoeffizienten
des keramischen Segments und des Rahmens des Schleifsteins resultieren.
Jedoch sind derartige Bolzen eher kompliziert und deshalb ebenfalls
teuer. Des Weiteren ist es möglich,
halbkugelförmige
Scheiben zwischen derartigen Bolzen und dem Segment zu platzieren,
so dass die von dem Befestigen resultierenden Spannungen gleichmäßiger bei
dem Segment verteilt werden, und das Segment wird dazu in der Lage
sein, die Befestigungskräfte
auszuhalten. Ein Defekt eines Befestigungsbolzens während eines
Gebrauchs führt zu
einem großen
Schaden und einer Unterbrechung einer Produktion. Ein weiteres Problem
der gegenwärtigen Anordnungen
ist, dass die Befestigungskräfte
das keramische Segment einer Kompressionsspannung aussetzen, die
das Segment normalerweise von unterhalb der Scheibe brechen kann.
Es ist daher erforderlich, die Befestigungskraft zu begrenzen, was
in einigen Fällen
zu einer unzureichenden Befestigung des Segments führen kann.
Während
eines Schleifens kann ein derartiges loses Segment zu vibrieren
beginnen und wird beschädigt
werden. Die beim Schleifen verwendeten Keramikmaterialien sind hoch
abriebfest und hart, jedoch spröde.
Jedoch können
Schleifsegmente in der Praxis nicht aus widerstandsfähigeren
keramischen Materialien hergestellt werden, da das beim Schleifen
von Holz verwendete Keramikmaterial von einer bestimmten Art sein
muss und ausreichend porös
sein muss, um einen gewünschten
Schleifeffekt vorzusehen. Auch erfordern die Qualitätseigenschaften,
die für
eine mechanische Pulpe bestimmt sind, die Verwendung der Schleifkeramikmaterialien.
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Die
DE 34 13 890 A offenbart
ein gattungsbildendes Schleifsegment, das an der Außenseite
eines Rahmens eines Schleifsteins befestigbar ist, der beim Zerfasern
von Holz verwendet wird, wobei dieses ein Keramikteil, das aus einem
Schleifkeramikmaterial hergestellt ist, zumindest eine Befestigungsöffnung,
die in dem Keramikteil zur Befestigung des Schleifsegments mittels
eines Befestigungselements an der Außenfläche des Rahmens ausgebildet
ist, eine Befestigungshülse,
die in der Befestigungsöffnung
angeordnet ist und eine Schicht eines Haftmittels aufweist, die
zwischen der Befestigungshülse und
dem keramischen Teil ausgebildet ist, um diese zu verbinden.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung ein derartiges Schleifsegment weiterzuentwickeln.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Schleifsegment mit den Merkmalen von Anspruch
1 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den abhängigen
Ansprüchen
dargelegt.
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Ein
Schleifsegment gemäß der Erfindung
ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Befestigungshülse in der
Befestigungsöffnung
angeordnet ist, dass eine Schicht eines Klebemittels zwischen der
Befestigungshülse
und dem keramischen Teil ausgebildet ist, um diese zusammen zu verbinden,
und dass das Befestigungselement angeordnet ist, um die Befestigungshülse an den
Rahmen des Schleifsteins zu drücken.
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Ferner
ist ein Schleifstein gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schleifsegment eine Befestigungshülse in Verbindung
mit der Befestigungsöffnung
aufweist, dass das Befestigungselement angeordnet ist, um die Befestigungshülse an den
Rahmen des Steins zu drücken,
und dass eine Schicht eines Haftmittels zwischen der Befestigungshülse und
dem keramischen Teil ausgebildet ist, um diese zu verbinden.
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Gemäß einer
Grundidee der Erfindung haben Schleifsegmente, die an der Außenfläche des Schleifsteins
platziert sind, ein keramisches Teil, das aus einem geeigneten Schleifkeramikmaterial
hergestellt ist, und mit zumindest einer Befestigungsöffnung zum
Befestigen eines Bolzens oder einem anderen ähnlichen Befestigungselement
versehen ist. Eine Befestigungshülse ist
in jeder Befestigungsöffnung
angeordnet, so dass zwischen der Hülse und der Befestigungsöffnung ein
Raum verbleibt, bei dem eine Schicht eines geeigneten Haftmittels
ausgebildet wird. Die Befestigungshülse und das keramische Teil
sind mittels der Haftmittelschicht verbunden. Die Befestigungsbolzen
pressen somit die Befestigungshülse
gegen den Rahmen des Schleifsteins, weswegen die Befestigungskraft
des Segments größer als vormals
sein kann, und eine festere Befestigung wird vorgesehen. Des Weiteren,
da das Befestigungselement, die Befestigungshülse und der Rahmen des Schleifsteins
aus dem gleichen Material hergestellt sind, ist eine Wärmeausdehnung
unter Kontrolle. Auch gleicht die Haftmittelschicht zwischen der
Hülse und
dem keramischen Teil die Lasten aus.
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Des
Weiteren ist gemäß einer
Grundidee der Erfindung ein vorbestimmter Anteil des keramischen Teils
des Schleifsegments beginnend von dem Unterteil des Segments in
Richtung der Schleiffläche
mit einem Haftmittel imprägniert,
wie beispielsweise einem geeigneten Kunststoff. Dies vermeidet das
Auftreten eines Bruchs und macht das Segment geeigneter einer Belastung
zu widerstehen. Auch wird die Verbindung zwischen der Befestigungshülse und dem
keramischen Material sicherer sein.
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Gemäß einer
Grundidee eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
sind Seitenflächen
des Schleifsegments, die zu dem Unterteil des Segments und möglicherweise
auch zu der Schleiffläche
quer liegen, mit Dämpfungsschichten, die
aus einem Haftmittel hergestellt sind, versehen. Das Unterteil des
Segments weist somit eine Zwischenschicht bei dem Bereich des keramischen
Bereichs auf, um Lasten und eine mögliche Unebenheit der Befestigungsfläche auszugleichen.
Wenn der Schleifstein verwendet wird, sind die Seitenschichten der
Seitenflächen
von angrenzenden Schleifsegmenten eng aneinander positioniert und
eine Punktlast, die an einzelnen Segmenten angelegt wird, wird deshalb
auch an angrenzende Segmente verteilt.
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Es
ist zu beachten, dass sich bei der Anmeldung der Ausdruck „Schleifstein" auf den Steinrahmen
und die Baugruppe der Schleifsegmente und der daran befestigten
Befestigungsmittel bezieht.
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Die
Erfindung wird in den beigefügten
Zeichnungen detaillierter beschrieben, in denen:
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1 schematisch
ein Schleifgerät
zeigt, bei dem ein erfindungsgemäßes Schleifsegment
verwendet werden kann,
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2 eine
schematische Endansicht eines Schleifsteins gemäß der Erfindung ist und 3 eine schematische
Seitenansicht eines Teils des Schleifsteins gemäß der Erfindung ist,
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die 4 und 5 schematische
Schnittansichten von Schleifsegmenten gemäß der Erfindung und deren Befestigung
sind,
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6 schematisch
eine Platzierung von Segmenten gemäß der Erfindung an dem Außenumfang
eines Rahmens des Schleifsteins zeigt,
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die 7 und 8 schematische
Schnittansichten von Ausführungsbeispielen
der Erfindung sind,
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9a eine
schematische Draufsicht eines Teils eines Schleifsteins gemäß der Erfindung
ist und 9b schematisch ein Schleifsegment
gemäß 9a zeigt,
wenn dieses aus der Richtung A betrachtet wird, und
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10a eine schematische Draufsicht eines Schleifsegments
gemäß der Erfindung
ist und die 10b und 10c Ausführungsbeispiele
des Schleifsegments zeigen, wenn dieses aus der Richtung B betrachtet
wird.
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1 zeigt
ein Schleifgerät
zum Entfernen von Fasern von Holzscheiten 1 oder ähnlichen
Holzmaterialien mittels eines rotierenden zylindrischen Schleifsteins 2.
Die Holzscheite 1 werden durch Zuführeinrichtungen, wie beispielsweise
Zuführzylinder 3,
von einer Zuführkammer 4 gegen
die Außenfläche des
Schleifsteins 2 gedrückt.
Wasser wird gleichzeitig aus Düsen 6 zu
einer Schleifkammer 5 zugeführt. Die Faser, die von den
Holzscheiten gelöst
wurde, sammelt sich mit dem gesprühten Wasser in einer Schleifgrube 7 am
Boden der Schleifkammer und wird von dort zu nachfolgenden Verarbeitungsschritten
geführt.
Das Schleifgerät
wird als einem Fachmann vollständig
bekannt erachtet, weshalb der Aufbau und dessen Betätigung hierin
nicht detaillierter beschrieben werden muss.
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2 zeigt
in einer vereinfachten Art und Weise einen Schleifstein 2,
der sich um eine Welle 8 dreht. Der Schleifstein hat vorzugsweise
einen zylindrischen Metallrahmen 9, wobei dessen Umfang
mit angrenzenden Schleifsegmenten versehen ist, die typischerweise
aus Keramik, einem geeigneten Keramikgemisch oder einem anderen
entsprechenden Material hergestellt sind. Die Segmente bilden eine Schleiffläche 30 des
Schleifsteins, der Holz verarbeitet. Die Befestigung der Schleifsegmente an
dem Rahmen wird in 4 und 5 nachstehend
detaillierter beschrieben. 3 ist eine
Seitenansicht eines Teils des Schleifsteins.
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4 zeigt
eine Querschnittansicht des Aufbaus des Schleifsegments 10.
Das Segment weist ein keramisches Teil 11 auf, das aus
Keramik oder einem anderen Material hergestellt ist, das zum Schleifen
geeignet ist. Die Form und Abmessung des Segments kann bei jedem
Fall separat ausgewählt
werden. Das Unterteil des Segments ist typischerweise gekrümmt und
entspricht der Form des Außenumfangs
des Steinrahmens. Die Außenfläche des
Segments ist auch gekrümmt,
wie es beispielsweise in 2 gezeigt ist. Befestigungsöffnungen 12 erstrecken
sich für
Befestigungsbolzen 13 oder einige andere ähnliche
Befestigungsmittel, die an den Rahmen 9 des Schleifsteins
geschraubt werden, durch das keramische Teil 11. Drei oder
mehr Befestigungsbolzen werden vorzugsweise für jedes Segment verwendet.
Gemäß der Grundidee
der Erfindung hat das Segment Befestigungshülsen 14, die vorzugsweise aus
Stahl oder dergleichen hergestellt sind, die mit den Befestigungsöffnungen
zusammenfallen. Ein Befestigungsbolzen läuft durch eine Befestigungshülse. Aus
Klarheitsgründen
zeigt die Figur die Befestigungshülse mit einer eher dicken Wandstruktur. Die
von den Befestigungsbolzen vorgesehene Befestigungskraft bewirkt
keine direkte Druckspannung in dem keramischen Teil, aber der Befestigungsbolzen befestigt
die Befestigungshülse
an dem Rahmen des Schleifsteins. Da der Befestigungsbolzen direkt
auf die Befestigungshülse
aus Stahl einwirkt, ist es nicht länger erforderlich derart herkömmliche
Strukturen wie halbrunde Scheiben zum Ausgleichen von Spannungen
zu verwenden, sondern es kann eine Standardarretierscheibe 15,
wie beispielsweise eine Federscheibe oder dergleichen, zwischen
der Hülse und
dem Bolzen angeordnet werden. Aufgrund der Befestigungshülse muss
die Befestigungskraft nicht gemäß der Druckbeständigkeit
des Keramikmaterials beschränkt
werden, sondern es kann eine derart hohe Befestigungskraft ausgewählt werden,
dass garantiert ist, dass das Segment an Ort und Stelle bleibt.
Ein weiterer Vorteil der Anordnung ist, dass die Wärmeausdehnungskoeffizienten
des Befestigungsbolzens, der Befestigungshülse und des Rahmens des Schleifsteins
im Wesentlichen gleich sind, da die Komponenten aus dem gleichen
Material hergestellt sind, welches typischerweise Stahl ist. Deshalb
ist eine Wärmeausdehnung,
die von einem Erwärmen des
Schleifsteins resultiert, immer unter Kontrolle und es besteht kein
Bedarf an komplizierten und teueren Spezialbolzen, um die Wärmeausdehnung
zu kompensieren.
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Wie
es in 4 weiter gezeigt ist, ist ein Raum, der mit einem
Haftmittel gefüllt
ist, zwischen der Befestigungshülse 14 und
dem Keramikteil 11 vorgesehen. Das Haftmittel kann beispielsweise Gussharz,
wie beispielsweise Vinylesterpolyurethan (VEUH), Vinylester (VE),
Polyurethan (PU) und Epoxidharz sein. Andere mögliche Haftmittel sind Naturkautschuk,
Polystyren (PS), Polyphenylensulfid (PPS), Polyamid (PA) und andere
geeignete Kunststoffmaterialien. Darüber hinaus kann das Haftmittel mit
Fasern verstärkt
sein oder Füllstoffe
enthalten. Die Faserverstärkung
kann aus einem derartigen Fasermaterial wie beispielsweise einem
Glasvlies oder einem Glasfasernetz, einer Stapelglasfaser, einer Glaskurzfaser,
Kevlar, einer Karbonfaser oder einem anderen geeigneten Fasermaterial
bestehen. Der Füllstoff
kann Aluminiumoxid, Quarzsand, Kaolin, Talk oder ein anderer geeigneter
Füllstoff
sein. In einigen Fällen
können
verschiedene Zementarten und metallische Lötmaterialien auch als Haftmittel
verwendet werden. Die Befestigungskraft wird von der Befestigungshülse über die
vorstehende Schicht 16 an Haftmittel zu dem Keramikteil übertragen.
Die Schicht hat eine Dicke von 0,1 bis 3 mm, vorzugsweise 0,3 bis
1 mm. Die Schicht an Haftmittel ist ebenfalls dazu im Stande, Abweichungen
zwischen dem Keramikteil 11 und der Befestigungshülse 14 auszugleichen,
die aus verschiedenen Wärmeausdehnungskoeffizienten
der Materialien resultieren. Des Weiteren ist das Unterteil des
Keramikteils vorzugsweise mit einer Schicht eines entsprechenden
Haftmittels versehen, das eine Dämpfungszwischenschicht 20 zwischen
dem Segment und dem Rahmen ausbildet. Die Zwischenschicht dämpft Stoßlasten, die
möglicherweise
während
des Schleifens von Holz auf das Segment gerichtet sind, wodurch
ein Segmentbruch verhindert wird. Sie verhindert ebenfalls eine
Vibration in dem Segment. Des Weiteren gleicht die Zwischenschicht 20 jede
leichte Unebenheit aus, die möglicherweise
zwischen den Verbindungsflächen
des Segments und dem Rahmen des Schleifsteins auftreten, wodurch
die Befestigung verbessert wird. Aufgrund der Zwischenschicht müssen das Segmentunterteil
und die Befestigungsfläche,
die in dem Rahmen des Schleifsteins ausgebildet ist, während des
Herstellens nicht perfekt endbearbeitet werden, was die Herstellungskosten
reduziert. Die Zwischenschicht hat eine Dicke von vorzugsweise 1
bis 3 mm. Andererseits ist die Zwischenschicht nicht erforderlich.
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Das
in 5 gezeigte Segment entspricht hauptsächlich dem
in 4 gezeigten Segment. Jedoch ist in 5 ein
Anteil des unteren Abschnitts 17 des Segments mit einem
Kunststoffhaftmittel imprägniert,
beginnend von dem Unterteil des Segments in Richtung einer Schleiffläche 30 des
Segments. Der imprägnierte
untere Abschnitt 17 verhindert die Bildung von Rissen bei
den Segmenten und verbessert die Verbindung zwischen dem keramischen
Teil und der Befestigungshülse.
Die Imprägnierung
wird vorzugsweise von der unteren Fläche des Segments in etwa zu
der Höhe
des oberen Endes der Befestigungshülse ausgeführt, aber sie kann auch näher zu der
oberen Fläche
des Segments durchgeführt
werden. Aus Gründen
der Darstellung zeigt eine gestrichelte Linie 18 in der
Figur verschiedene mögliche Lagen
der Schnittstelle zwischen dem imprägnierten unteren Abschnitt 17 und
dem Flächenabschnitt 19. Zwischen
der Schleiffläche 30 und
dem imprägnierten
Teil 17 des Segments gibt es einen unimprägnierten
Abschnitt mit guten Schleifeigenschaften. Der Schleifabschnitt des
Schleifsteins kann, wenn nötig, geschärft werden,
so dass, wenn das Segment schließlich in Folge einer normalen
Abnutzung ausgetauscht wird, der Schleifabschnitt bis zu dem imprägnierten
Abschnitt verwendet wurde. Des Weiteren sind die Segmentseitenflächen vorzugsweise
mit Seitenschichten 21 versehen, die aus einem Haftmittel
ausgebildet sind, die als Dämpfungsteile
zwischen angrenzenden Segmenten wirken. Die Seitenschichten 21 haben
eine Dicke von vorzugsweise 1 bis 3 mm und erstrecken sich vorzugsweise
im Wesentlichen bis auf die Höhe
des imprägnierten
unteren Abschnitts 17 des Segments. Die Seitenschichten
sind vorzugsweise an all den Seiten des Segments angeordnet, die
quer zu der Schleiffläche
liegen. Wenn erforderlich, können
einige oder alle Seitenschichten eliminiert werden. Des Weiteren
unterscheiden sich die Befestigungshülsen 14 des Segments
gemäß 5 von
den zylindrischen Hülsen,
die in 4 gezeigt sind. In 5 haben
die Außenflächen der
Befestigungshülsen
einen oder mehrere Vorsprünge 28. Die
Außenfläche der
Hülse ist
vorzugsweise wellenartig und der Querschnitt der Welle ist ähnlich einer Sinuswelle.
Die Wellenform kann auch einer Rechteckwelle, einer Sägezahnwelle,
etc. gleichen. Der Vorsprung kann auch ein Gewinde ausbilden. Entsprechend
kann der Umfang der Befestigungsöffnung,
die in dem keramischen Teil ausgebildet ist, bei dem Bereich mit
einem oder mehreren Vorsprüngen versehen
sein, der der Höhe
der Befestigungshülse entspricht,
wobei die Vorsprünge
vorzugsweise denjenigen in der Hülse
entsprechen. Die Formen der Vorsprünge in dem keramischen Teil
und in der Befestigungshülse
können
sich notfalls unterscheiden und Vorsprünge können nur in einem Element vorgesehen
sein und nicht in dem anderen. Der Zweck der Vorsprünge ist
es, die Verbindung zwischen dem keramischen Teil und der Befestigungshülse zu verbessern
und die Form der Vorsprünge
kann verwendet werden, um das Verhalten der Segmente unter Belastung
einzustellen.
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Die
Zwischenschicht 20 und die in 5 gezeigten
Seitenschichten 21 können
auch Komponenten sein, die aus einem geeigneten Haftmittel hergestellt
sind, und können
von dem keramischen Teil 11 abgetrennt sein. Des Weiteren
kann das Haftmittel, das bei der Zwischenschicht 20, den
Seitenschichten 21 und dem Raum zwischen der Befestigungshülse 14 und
dem keramischen Teil 11 verwendet wird, mit Glasfasern
oder dergleichen verstärkt
sein.
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6 zeigt
eine bevorzugte Anordnung zum Befestigen von Segmenten. Der Außenumfang
des Rahmens 9 des Schleifsteins ist für die Segmente mit planaren
Abschnitten 22a bis 22c versehen, die parallel
zu der Welle des Schleifsteins liegen. Die planaren Abschnitte sind
auch mit Befestigungsöffnungen 23 versehen,
so dass die Segmente 10 an dem Rahmen des Schleifsteins
mittels Befestigungsbolzen 13 angebracht werden können. Wie
es in der Figur gezeigt ist, ist jedes Segment mit drei Befestigungsbolzen
versehen, um eine stabile Befestigung sicherzustellen, die ein Bewegen
vermeidet. In Richtung des Radius des Schleifsteins betrachtet haben
die Segmente 9, die in der Figur gezeigt sind, eine Basis 24, zwei
Abschnitte 25a und 25b, die senkrecht zu der Basis
liegen, und eine Dreiecksspitze 26, die sich von den Abschnitten
erstreckt. Derartige Sektoren können
in den planaren Abschnitten des Rahmens in abwechselnden Richtungen
angeordnet sein, so dass die Basen 24 parallel zu der Rahmenwelle
oder zu dem Rand der planaren Abschnitte liegen, und die Spitzen
von angrenzenden Segmenten somit in entgegengesetzte Richtungen
zeigen. In einer derartigen Art und Weise können die Segmente dicht aneinander
positioniert werden, um eine Schleiffläche auszubilden. Die Segmente
des gesamten Schleifsteins können
somit die gleiche Form aufweisen, mit Ausnahme von Endsegmenten 27,
die an dem Ende des Schleifsteins platziert werden. Wenn beschädigte oder
abgenutzte Segmente ausgetauscht werden, ist es nicht erforderlich,
den Schleifstein von dem Schleifgerät zu entfernen, sondern können Segmente
angebracht oder abgenommen werden, während sich der Stein an Ort
und Stelle befindet, und zwar beispielsweise über eine Öffnung, die in dem Schleifgerät zum Schärfen des
Schleifsteins vorgesehen ist.
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7 zeigt
eine Anordnung, bei der ein querverlaufendes Stützelement 40 zwischen
dem oberen Ende der Befestigungshülse 14 und dem Befestigungsbolzen 13 angeordnet
ist, um die Befestigung des Segments sicherzustellen. Das Segment ist
mit einer Öffnung
versehen, die quer zu der Befestigungsöffnung 12 liegt, um
das Stützelement 40 aufzunehmen.
Ein Haftmittel 16 ist zwischen dem Stützelement und der Queröffnung aufgebracht.
Das Stützelement
ist vorzugsweise viereckig, aber die Form kann bei jedem Fall geeignet
ausgewählt
werden.
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8 zeigt
eine konische Befestigungshülse 14,
die an der Seite der oberen Fläche
des Segments mit dem größeren Hülsendurchmesser
angeordnet ist. Die konische Befestigungshülse stellt eine starke Befestigung
des Segments sicher. Die Befestigungshülse 14 kann auch ein
separates Teil sein, das mit einer benötigten Schicht 16 an
Haftmittel vorbeschichtet wird und danach in einer Befestigungsöffnung 12 in
dem keramischen Teil 11 angeordnet wird. Wenn das Befestigungselement 13 festgezogen wird,
wird die Schicht 16 an Haftmittel in der Befestigungshülse gegen
das keramische Teil 11 gedrückt, um das Teil mit der Befestigungshülse zu verbinden. Andererseits
kann die Schicht an Haftmittel zwischen der Befestigungshülse und
dem keramischen Teil ein vorgeformtes separates Teil sein.
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Der
in 9a gezeigte Schleifstein 2 hat viereckige
Schleifsegmente 10, die mit zwei Befestigungsbolzen oder
einem entsprechenden Befestigungselement an der Außenfläche des
Steins angebracht sind. Wie es in 9b gezeigt
ist, haben die Schleifsegmente 10 eine gekrümmte Bodenfläche, so
dass die Segmente an der gekrümmten
Außenfläche des
Rahmens 9 des Schleifsteins zur Anlage kommen.
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Die 10a bis 10c zeigen
Schleifsegmente 10, bei denen die Unterteile einen oder
mehrere Vorsprünge 50 oder
Nuten 51 aufweisen. Die Außenfläche des Rahmens 9 des
Schleifsteins ist ebenfalls mit Abschnitten versehen, die zu den
vorstehend erwähnten
Vorsprüngen
oder Nuten passen, so dass Scherkräfte, die während des Gebrauchs des Schleifsteins
erzeugt werden, von dem Schleifsegment zu dem Steinrahmen übertragen
werden können.
Ein derartiges Befestigen des Schleifsegments ist fest und nur ein
Befestigungsbolzen pro Segment kann ausreichend sein. Bei den in
den 9a bis 10c gezeigten
Anordnungen ist jede Befestigungsöffnung mit einer erfindungsgemäßen Befestigungshülse versehen.
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Die
Zeichnungen und die zugehörige
Beschreibung zielen nur darauf ab, die erfinderische Idee darzustellen.
Die Details der Erfindung können innerhalb
des Anwendungsbereichs der Ansprüche variieren.
Es ist somit klar, dass selbst wenn die Segmente vorteilhafterweise
eine ähnliche
Form, wie sie in 6 gezeigt ist, haben, die erfindungsgemäße Befestigungsanordnung
auch in Verbindung mit Segmenten mit anderen Formen angewandt werden kann.
Das Haftmittel, das zwischen der Befestigungshülse und dem keramischen Teil
verwendet werden soll, das Haftmittel, dass das Segment imprägniert,
das Haftmittel bei dem Unterteil des Segments und das Haftmittel
in den Seitenschichten des Segments können in einigen Fällen unterschiedlich
sein, obwohl es hinsichtlich der Herstellungstechnik vorteilhaft
ist, all die vorstehend erwähnten
Schichten an Haftmittel gleichzeitig auszubilden. Des Weiteren kann
die Zwischenschicht hergestellt sein, dass sie sich bei dem Unterteil
des Segments über
die Befestigungshülse
hinaus erstreckt, so dass, wenn das Segment an Ort und Stelle festgezogen
wird, die Zwischenschicht bis zu einem bestimmten Ausmaß zusammengedrückt wird,
um eine vorbestimmte Anfangsspannung zu erzeugen, die ein Auftreten
von Vibrationen vermeidet. Auch, selbst obwohl die Erfindung in
den Figuren in Verbindung mit einem Schleifstein mit einem Stahlrahmen
beschrieben ist, kann die Erfindung auch bei Schleifsteinen angewandt werden,
die einen Rahmen aus Beton aufweisen.