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Stand der
Technik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abfallsumwandlungsvorrichtung,
die die Bearbeitung, die Behandlung und die Beseitigung von Abfällen umfasst.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine verbesserte
Anordnung zum Mischen, Verteilen und Vorwärmen von Gase oder andere Reagenzien umfassenden
Oxidationsfluiden, die einem Ofen in einer Plasmabrenner-Abfallbearbeitungsanlage
zugeführt
werden.
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Die
Bearbeitung von aus gemeindlichen, giftigen und radioaktiven Abfällen bestehenden
Abfallstoffen mittels Plasmabrenner-Abfallbearbeitungsanlagen ist
für sich
bekannt. Bezüglich
1,
umfasst eine typische Plasmabrenner-Abfallbearbeitungsanlage (
1)
gemäss
dem Stand der Technik eine Behandlungskammer (
10), typisch
in Form senkrechten Schachts, wobei am oberen Teil derselben typisch fester
und auch gemischter (d.h., im Allgemeinen fester, aber auch halbflüssiger und
flüssiger)
Abfall (
20) durch ein eine Ausgleichskammeranordnung (
20) umfassendes
Abfalleinlassmittel eingeführt
wird. Ein oder mehrere Plasmabrenner (
40) am unteren Teil der
Ausgleichskammer (
10) erwärmen die Abfallsäule (
35)
in der Ausgleichskammer (
10), wodurch der Abfall zu Gasen,
die durch Auslass (
50) abgeführt werden, bzw. Flüssigstoffen
(
38) (typisch geschmolzenen Metallen und/oder Schlacken),
die periodisch oder kontinuierlich am unteren Teil der Ausgleichskammer
(
10) über
den Behälter
(
60) gesammelt werden, umgesetzt wird. Am unteren Teil
der Ausgleichskammer (
10) können Oxidationsgase oder -fluide, wie
Luft, Sauerstoff oder Wasserdampf (
70) geschickt werden,
um verkohlte, Kohlenstoff enthaltende, beim Bearbeiten organischer
Abfälle
entstehende Reste in vorteilhafte Produktgase, wie etwa CO und H
2, umzuwandeln. Eine solche Anordnung zum
Behandeln von Festabfallstoffen wird in
US 5.143.000 beschrieben, auf dessen
Inhalt hier bezug genommen wird.
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Es
stellen sich im Allgemeinen am mindestens zwei Probleme, die mit
dem Zufuhr von Oxidationsfluiden der Kammer verbunden sind und einen glatten
Betrieb solcher Bearbeitungsanlagen bzw. Öfen verhindern. Beim Vorrücken des
bearbeiteten Abfallstoffs nach dem unteren, wärmeren Teil der Kammer kann
anorganischer Abfall aus geschmolzenem oder halbgeschmolzenem Stoff
(einschließ lich Metalle,
Oxide, Salze usw.) sich auf die Kammerwänden ablagern, wobei die Oxidationsgas-
oder -fluidauslässe,
sowie die Plasmabrennerauslässe,
u.U. gänzlich
oder teilweise verstopft werden können. In diesem Zusammenhang
kann das abgelagerte Material nur von Hand entfernt werden, und
zwar indem man die Anlage außer
Betrieb setzt und nach deren Abkühlung
die Verstopfung mechanisch oder durch andere Mittel entfernt, oder
die Kammertemperatur so weit erhöht,
dass das abgelagerte Material (Metalle, Oxide, Salze, usw.) schmilzt
und aus dem Oxidationsgasauslass wegfließt. Die erste Lösung führt zu Stillstandszeiten
der Anlage mit entesprechendem Kostenaufwand. Die zweite Lösung kann
nicht immer ausgeführt
werden und erfordert höhere
Leistung für die
Kammer mit der Folge einer Reduktion der thermischen und köstlichen
Effektivität
der Anlage.
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Das
zweite Problem steht im Zuführen
von Oxidationsfluiden oder -gasen zum Abfallstoff so schnell und
in solchen Mengen, dass das verkohlte Material im Abfall vollkommen,
wirkungsvoll und effektiv in vorteilhafte Gase umgewandelt werden kann.
In vielen Bearbeitungsanlagen gemäss dem Stand der Technik werden
Oxidationsgase gegen die Kammerachse gerichtet und trotz eines teilweisen Durchdringen
in die Abfallsäule
wird keine gleichmäßige Verteilung
erreicht. In
US 5.143.000 wird
Wasserdampf in einen unteren Teil der Behandlungskammer, etwa auf
halbem Weg zwischen der Längsachse der
Kammer und deren Wand tangential eingeleitet. Bei solcher Gestaltung
kann auch keine Verteilung des Oxidationsfluids wirkungsvoll erfolgen,
weil die amorphe und dichte Zusammensetzung in diesem Teil der Kammer
verhindert, dass das Oxidationsfluid effektiv alle Teile des Abfalls
erreicht.
SU 1715107 beschreibt
eine Abfallbearbeitungsanlage mit einem unteren, doppelwandigen,
wassergekühlten
Metallmörser,
wobei ein Induktor zum Wärmezufuhr
für den Abfallstoff
verwendet wird, und einem oberen Teil aus feuerfestem Material mit
demselben Durchmesser, wie der untere Mörser. Das Oxidationsgas wird
an einer Stelle zwischen dem oberen Teil und dem Mörser durch
mehrere am Umfang desselben angeordnete Öffnungen vorgesehen, die mit
einer äußerlichen ringförmigen Luftrohranordnung
aus Metall in Verbindung stehen. Diese Anordnung wird spezifisch
bezüglich
einer auf Induktionswärme
beruhenden Anlage beschrieben und würde nicht für eine auf Plasma beruhende
Anlage geeignet sein, wobei die Betriebstemperaturen viel höher sind
und feuerfeste Materiale für
deren Mörserteil
gewöhnlich
benötigt
sind, weil ansonsten der Metallrohr schmelzen würde. Obwohl sie mehrere Oxidationsfluideinlässe für die Kammer vorsieht,
ist zwar diese Ausbildung mit ringförmigem Rohr zu Bearbeitungsanlagen
nicht einfach anpassbar, in welchen der untere Teil der Behandlungskammer
aus feuerfestem Material anstelle Metalls besteht, weil solches
feuerfeste Material sich nicht einfach eignet, mehrere Öffnungen
in sich durchbohrt zu haben, wodurch z.B. die mechanische Festigkeit
des Ofens im Wesentlichen geschwächt
wird. Außerdem ist
dabei das Vorsehen einer Vielfältigkeit
einzelner und getrennter Stellen entlang dem Unfang zum Injizieren
der Oxidationsgase nicht so erfolgreich, um den Gasen das Eindringen
in die Abfallsäule
zu ermöglichen;
besonders, wie oben erwähnt,
weisen getrennte Einlässe
beim Kammerbetrieb eine Neigung zum Blockiert werden auf und die
dem Mörser
geleistete Wasserabkühlung
führt zu
einer gewissen Verfestigung und Materialablagerung darauf, wodurch die
Verstopfung der Einlässe
verschlechtert wird.
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Deshalb
sieht keines der o.e. Patente, auf deren Inhalt hier bezug genommen
wird, eine geeignete Verteilung der Oxidationsgase zur Abfallsäule vor,
insbesondere in einer Anlage, wobei der untere, wärmere Teil
der Behandlungskammer aus feuerfestem Material besteht. Weiterhin
weder beschreibt noch schlägt
keines dieser Patente vor, wie die von der Ablagerung geschmolzenen
oder halbgeschmolzenen anorganischen Abfallstoffs dabei verursachte Verstopfung
der Einlassöffnungen
bzw. der Plasmabrenner vermieden werden kann.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung ist daher, ein Einlasssystem für Oxidationsgase
bereitzustellen, das einen wirksamvollen und raschen Zufuhr der Oxidationsgase
dem Abfall ermöglicht
und die Beschränkungen
des Stands der Technik überwindet.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist, ein System bereitzustellen,
welches das Mischen des relativ kalten Oxidationsgases, bzw. -fluids
mit den heißen,
durch die Plasmabrenner erzeugten Plasmagasen derart erlaubt, dass
die gleichmäßige und
rasche Reaktion vorgewärmter
Oxidationsgase, bzw. -fluide mit Kohlenstoffresten im Vergasungsraum
ermöglicht
wird.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist, ein System bereitzustellen,
das in eine Behandlungsvorrichtung für Festabfall eingebaut werden kann.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist, ein System zum wesentlichen
Unterdrücken
der Blockierung der Oxidationsgaseinlässe und/oder der Plasmabrenner
in einer Plasmabrenner-Behandlungsvorrichtung bereitzustellen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist, eine Einrichtung bereitzustellen,
die mechanisch relativ einfach ist und deshalb in eine Behandlungskammeranordnung
kostengünstig
eingebaut werden kann.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist, ein System bereitzustellen,
das als Integralteil in einer Plasmabrenner-Umwandlungsvorrichtung
für gemischten
Abfall eingebaut ist.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist ebenso, ein System
bereitzustellen, das an mindestens einige bestehende Plasmabrenner-Abfallumwandlungsvorrichtungen
einfach angepasst werden kann.
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Diese
und andere Zwecke werden von der vorliegenden Erfindung durch die
Bereitstellung der in Anspruch 1 gekennzeichneten Abfallbehandlungsvorrichtung
erreicht. Insbesondere wird ein(e) in der Anordnung der Behandlungskammer
eingebaute(r) Verteilungskanal, bzw. Verteilungskammer für das Oxidationsfluid
vorgesehen, wobei der Kanal mindestens einen damit verbundenen Oxidationsfluideinlass
zum Einführen
von Oxidationsfluid aus einem geeigneten Vorrat hat. Der Kanal ist
von der Abfallsäule
derart entfernt angeordnet, dass die Oxidationsfluide zuerst von
der Abfallsäule
getrennt sind, wodurch es den Oxidationsfluiden ermöglicht wird, kreisumfangsmäßig oder
mindestens umfangsmäßig um die
Abfallsäule
herum verteilt zu werden und infolgedessen in die Abfallsäule von
allen Richtungen einzudringen. Durch Verwendung feuerfesten Stoffs kann
solcher Kanal als Kammerintegralteil ausgebildet werden. Die Plasmabrenner
können
in gleicher Weise in eine im feuerfesten Stoff eingebaute Nische angeordnet
werden, um die durch abgelagertes anorganisches Material entstehende
Verstopfung möglichst
zu verringern.
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Obwohl
gewisse Plasmabrenner-Bearbeitungsanlagen eine Nische oder einen
Kanal zwischen einem Teil der Abfallsäule und einem Teil der Wand
der Behandlungskammer aufweisen können, sind solche Nischen nicht
funktionsfähig
im Sinne der vorliegenden Erfindung. Anders gesagt, sie sind nicht dazu
gedacht, um eine umfangsmäßige Verteilung des
Oxidationsfluids einem Teil der Abfallsäule zu verleihen, wobei verkohltes
Material in Produktgase umgewandelt wird, und ohnehin sind sie für diese Aufgabe
nicht geeignet. Wie es allerdings in
US 4.881.944 beispielweise
beschrieben wird, wird gar kein Mittel zum Schicken Oxidierfluids
zum Abfall und um so weniger dessen umfangsmäßige Verteilung bei solchen
Anlagen gemäss
dem Stand der Technik weder veröffentlicht,
noch vorgeschlagen, die zwar zur Lösung der von der vorliegenden
Erfindung begegneten Probleme nicht bestimmt sind und ebenfalls
keine entsprechende Lösung
verleihen. Beide japanischen Patente
JP
10110917 und
JP 10089645 beschreiben
einen senkrechten Schmelzofen mit einem gewölbten Mittenquerschnitt, wobei
mehrere Brenngaseinlässe
zum Bilden einer ringförmigen Brennkammer
angeordnet sind. Bei diesen Öfen
werden keine Plasmabrenner verwendet. Dadurch werden Verbrennungsgase
dem ringförmigen,
im Mittelabschnitt angeordneten Verbrennungsraum zugeführt, um
den Abfall im thermischen Zersetzungsraum zu verbrennen und damit
Ansatzbildung zu beschränken
bzw. vermeiden. Luft wird dem Ofen durch mehrere Lufteinlässe am unteren
Teil des Ofens zugeführt,
wobei der Ofenquerschnitt die früheren,
ungewölbten
Abmessungen wieder annimmt. Eine solche Anordnung ist für eine auf
einem Plasmabrenner beruhende Anlage nicht unmittelbar geeignet.
So würde
z.B. eine gewisse Abkühlung
am unteren Teil der Behandlungskammer wegen des Abkühlungseinflusses
durch die dazu geschickte Luft erfolgen, die wiederum zur Blockierung
der Fluideinlässe
durch verfestigtes organisches Material führen könnte. Darüber hinaus wird trotz der Einführung von
Verbrennungsgasen in den gewölbten
Raum zur Verbrennung von Produktgasen kein Zufuhr von Oxidationsfluid
demselben Raum vorgeschlagen, um ausschließlich organischen Abfall in
Produktgase umzuwandeln. Im Gegenteil ist Aufgabe dieser Patente, die
Ansatzbildung zu verringern, wobei die Zugabe von Verbrennungsgasen
in den gewölbten
Raum benötigt
wird und wozu, wie oben beschrieben, Oxidationsluft zum Ofen und
nicht zum gewölbten
Raum durch die unteren Einlässe
geschickt wird. Ein solches System ist also zum Vorwärmen von
Oxidationsgasen und verkohltem Mate rial innerhalb der Verbrennungskammer
nicht unmittelbar geeignet, ohne darin Brennstoff zu verbrennen.
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US 5.657.706 betrifft eine
in drei getrennte senkrechte Abschnitte gegliederte Abfallbehandlungsvorrichtung.
Abfall wird durch den die Vergasungskammer bildenden Mittelabschnitt
eingeführt und
Verbrennungsluft wird dazu durch laterale, am Niveau der Unterbausohle
angeordnete Öffnungen (in
der Abbildung nicht gezeigt) geschickt. Das ist jedoch offensichtlich
keine Veröffentlichung
oder Vorschlag einer Verteilungs- und Mischkammer zum Verteilen
und Mischen eines Oxidationsfluids um eine Abfallsäule. Insbesondere
wird keine Verteilungs- und Mischkammer weder beschrieben noch erwähnt, die
eine umfangsmäßige Öffnung in
kontinuierlicher, fließender,
umfangsmäßiger Verbindung mit
einer Abfallsäule
besitzt oder eine umfangsmäßige Außenwand
hat, die wie in der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist.
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EP 850.885 betrifft eine
Schmelzbehandlungsvorrichtung, die einen von der Hauptkammer lateral
versetzten Durchgang, sowie einen Einlass für ein Gas wie Luft umfasst.
Der Durchgang ist zum Entladen der Schmelze vorgesehen und dient
nicht zum Verteilen von Oxidationsfluid um den Abfall – die Stelle
des Gaseinlasses befindet sich im Wesentlichen stromab bezüglich des
unteren Teils des Abfalls. Es wird keine Verteilungs- und Misch kammer
beschrieben bzw. erwähnt,
und um so weniger eine solche, die eine umfangsmäßige Öffnung in kontinuierlicher, fließender umfangsmäßiger Verbindung
mit einer Abfallsäule
hat oder eine umfangsmäßige Außenwand besitzt,
die wie in der vorliegenden Erfindung ausgestaltet ist.
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EP 837.041 betrifft eine
Plasmabehandlung von Aschen, wobei mehrere kippbare Elektroden in einer
Plasmavorrichtung vorgesehen sind. Während die Wand des unteren
Teils der Vorrichtung lateral von deren obigen Teil versetzt ist,
sind die zum Luft- und Dampfzufuhr verwendeten Strahlrohre im oberen
Teil der Vorrichtung angeordnet und deshalb stehen nicht unmittelbar
in Verbindung mit der versetzten Wand des unteren Teils. Weiterhin
gibt es eine Unterbrechung in der fließenden Verbindung zwischen
dem oberen Teil der diese Strahlrohre umfassenden Kammer und dem
unteren, breiteren Teil der Kammer wegen eines blockierenden, beim
Betrieb der Kammer vorliegenden Abfallstopfs im oberen Teil. Es
wird keine Misch- und Verteilungskammer zum Verteilen von Oxidationsgasen
aus den Strahlröhren
um einen unteren Teil der Abfallsäule beschrieben bzw. erwähnt, und
um so weniger wie in der vorliegenden Erfindung.
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EP 625.869 betrifft eine
für die
Abfallbehandlung verwendbare Plasmabogenvorrichtung. Dabei ist ein
Schmelzofenmantel vorgesehen, der einen kleineren Durch messer hat,
als die äußere Schmelzofenhaube
und der einen ringförmigen
Zwischenraum zum Lufteinlass in den Plasmabogenofen bildet. So,
wie in den Abbildungen erläutert,
ist gar eine Innenwand des oberen Teils (einschließlich der
Ofenhaube) in Bezug auf den unteren Teil der Vorrichtung (dem Schmelzofenmantel)
nach außen
versetzt, was das gerade Gegenteil der Anordnung nach der vorliegenden
Erfindung darstellt, wie es unten erklärt werden soll. Weiterhin besteht
der einzige Oxidationsmitteleinlass zur Kammer aus dem oberen mittleren
Einlass, der in der Mitte des oberen Teils der Abfallsäule liegt.
In einer solchen Ausgestaltung gibt es also keine fließende Verbindung
zwischen dem oberen Teil der diesen Einlass umfassenden Kammer und
dem unteren breiteren Teil der Kammer wegen eines blockierenden,
beim Betrieb der Kammer vorliegenden Abfallstopfs im oberen Teil.
Es wird keine Misch- und Verteilungskammer zum Verteilen von Oxidationsgasen
aus den Strahlröhren
um einen unteren Teil der Abfallsäule beschrieben bzw. erwähnt, und
um so weniger wie in der vorliegenden Erfindung.
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Diese
Bezüge
sind nicht imstande, eine Verteilungs- und Mischkammer zu beschreiben,
bzw. vorzuschlagen, umfassend:
eine umfangsmäßige Öffnung,
die im Wesentlichen in kontinuierlicher fließender umfangsmäßiger Verbin dung
mit einem unteren Teil der Abfallsäule steht, wenn diese Abfallsäule in den
unteren Teil aufgenommen wird und in fließender Verbindung mit mindestens
einem Oxidationsfluideinlass steht;
eine umfangsmäßige Außenwand
derselben, die von einem lateralen Versatz nach außen einer
Innenwand des unteren Teils der Behandlungskammer bezüglich einer
Innenwand des oberen Teils der Behandlungskammer gebildet wird;
und
wobei mindestens ein der Oxidationsfluideinlässe derart
von mindestens einem Plasmabrennermittel getrennt und damit verbunden
ist, dass beim Betrieb der Vorrichtung das aus mindestens einem
Oxidationsfluideinlass in die Verteilungs- und Mischkammer strömende Oxidationsmittel
einem Hochtemperaturraum zugeführt
wird, der durch mindestens einen der Plasmabrennermittel geschafft
wird, der mit mindestens einem der Oxidationsfluideinlässe in Verbindung steht.
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Also
sind nicht nur keine der o.e. Bezüge zum Vorsehen einer Misch-
und Verteilungskammer wie in der vorliegenden Erfindung gedacht,
sondern beschreiben auch Merkmale von Behandlungskammern, die sich
aus dem Gesichtpunkt sowohl des Aufbaus, wie auch der Funktion von der
erfindungsgemäßen Misch-
und Verteilungskammer unterscheiden.
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Im
Allgemeinen sind Plasmabearbeitungsanlagen, die Oxidationsmittel
ausschließlich
durch Plasmabrenner vorsehen, auch dadurch beschränkt, dass
im Fall eines größeren Bedarfs
an Oxidationsfluid zur Bearbeitung verkohlten Materials eine entsprechende
Abnahme der durch die Plasmabrenner erzeugten Temperatur stattfindet.
Das hat wiederum als Folge eine größere Ablagerung anorganischen Materials,
was wiederum zu den oben diskutierten Verstopfungsproblemen führt. Andererseits,
falls eine Erhöhung
der Temperatur der Plasmabrenner gewünscht ist, muss entweder das
dazu geschickte Oxidationsmittel verringert werden, mit der Folge
einer Verkohlung in der nicht vollständig zu Gasprodukten oxidierten
Abfallsäule,
oder alternativ die den Plasmabrennern zu verleihende Leistung erhöht werden, mit
der Folge einer Verringerung der Effektivität des Prozesses. Durch Vorsehen
eines von den Plasmabrennern unabhängigen Oxidationsfluideinlasses wird
daher weitere Freiheit bei den Verwendungsmöglichkeiten der Bearbeitungsanlage
erlaubt, insofern dies zulässt,
die Temperatur der Plasmastrahle, sowie den Volumendurchfluss des
Oxidationsfluids den Erfordernissen gemäss gleichzeitig zu erhöhen. Plasmabrenneröfen, die
Oxidationsfluideinlässe
unabhängig
von den Plasmabrennern verwenden, sind jedoch nicht ohnehin problemlos.
Solche Öfen
benötigen
so entworfen zu werden, dass die relativ kühle Oxidationsgase oder -fluide
liefernden Oxidationsfluideinlässe
ausreichend von den anorganischen Schmelzprodukten und insbesondere
von deren Entladungsauslässen
entfernt sind. Ansonsten könnte eine
Verstopfung dieser Entladungsauslässe infolge der Abkühlung der
Schmelze und deren Verfestigung durch den Einfluss der relativ kühlen Oxidationsfluide auf
die Schmelze erfolgen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abfallbehandlungsvorrichtung,
wie sie im Anspruch 1 gekennzeichnet wird, die folglich die o.e.
Ziele erreicht. Weitere Ausführungen
der Vorrichtung werden in den abhängigen Ansprüchen 2–34 gekennzeichnet.
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Dabei
ist typisch mindestens ein Teil einer Innenwand des unteren Teils
der Behandlungskammer lateral nach außen bezüglich einer Innenwand der oberen
Teil der Behandlungskammer so versetzt, dass mindestens eine Verteilungs-
und Mischkammer zwischen der lateral versetzten Außenwand
und einem Kreisumfang eines Teils der Abfallsäule, die in die genannte Behandlungskammer
stromab bezüglich
des oberen Teils aufgenommen werden kann, gebildet wird; wobei mindestens
eine der Verteilungs- und Mischkammern zur Ausbildung einer fließenden Verbindung
zwischen dem Umfang einer im unteren Teil aufgenommenen Abfallsäule und
mindestens einem der Oxidationsfluideinlässe angepasst wird.
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Die
lateral versetzte Innenwand, sowie der nach innen gewandte Teil
des unteren Teils der Behandlungskammer bestehen typisch aus geeignetem feuerfestem
Material.
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Die
lateral versetzte Innenwand kann bezüglich der lateral versetzten
Innenwand des oberen Teils um einen ersten Versatz versetzt sein,
der entlang der Innenwand etwa konstant ist. Alternativ ist die
lateral versetzte Innenwand bezüglich
der Innenwand des oberen Teils um einen ersten Versatz versetzt,
der an einer Stelle, wo mindestens ein Oxidationsfluideinlass umfasst
wird, relativ größer als
der mittlere, entlang der Innenwand genommene Versatz ist. Solcher
erste Versatz um etwa 180° bezüglich mindestens
eines der Oxidationsfluideinlässe
kann relativ kleiner als ein mittlerer, entlang der Innenwand genommener
Versatz sein.
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Ein
oberer Teil der Verteilungs- und Mischkammer kann durch einen zweiten
Versatz mittels einer oberen, im Wesentlichen ringförmigen Wand,
die sich lateral oder radial gegen deren Mitte von der lateral versetzten
Innenwand erstreckt, verbunden sein. Typisch ist der zweite Versatz
annähernd
derselben Größe, wie
der erste Versatz. Mindestens ein Oxidationsfluideinlass kann auf
der lateral versetzten Innenwand und/oder auf der oberen ringförmigen Wand
angeordnet sein.
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Mindestens
die Innenwand des unteren Teils der Behandlungskammer kann im Wesentlichen
kegelstumpfförmig
sein mit einem konischen Halbwinkel, der größer ist, als der Halbwinkel
einer Innenwand des oberen Teils der Behandlungskammer, und der
obere Teil kann im Wesentlichen zylindrisch, mit einem konischen
Halbwinkel von etwa 0°,
sein.
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Alternativ
ist mindestens die Innenwand des unteren Teils der Behandlungskammer
im Wesentlichen zylindrischer Form, wobei sie einen größeren Innenradius
aufweist, als die Innenwand des oberen Teils der Behandlungskammer,
und der obere Teil im Wesentlichen zylindrisch ist.
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Alternativ
kann die Innenwand des unteren Teils der Verteilungs- und Mischkammer
im Wesentlichen pyramidenstumpfförmig
sein, wobei sie im Wesentlichen polygonale Querschnitte an Ebenen
hat, die im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Behandlungskammer
sind. Die Innenwand des oberen Teils der Verteilungs- und Mischkammer
kann im Wesentlichen pyramidenstumpfförmig sein, wobei sie im Wesentlichen
polygonale Querschnitte an Ebenen hat, die im Wesentlichen senkrecht
zur Längsachse der
Behandlungskammer sind. Wahlweise sind die polygonalen Querschnitte
des oberen Teils und des unteren Teils im Wesentlichen rechteckig.
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Wahlweise
steht ein unterer Teil der Verteilungs- und Mischkammer in offener
Verbindung mit einem Bodenteil des unteren Teils der Behandlungskammer,
der sich von dieser lateral versetzten Innenwand nach unten erstreckt.
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Weiterhin
ist wahlweise ein unterer Teil der Verteilungs- und Mischkammer
von einer unteren ringförmigen
Wand, die sich lateral oder radial von der lateral versetzten Innenwand
gegen deren Mitte erstreckt, durch einen dritten Versatz begrenzt.
Typisch ist der dritte Versatz kleinerer Größe, als der zweite Versatz.
Der Oberflächenbereich
der unteren ringförmigen
Wand ist vorzüglich
kleiner, als ein Oberflächenbereich
der oberen ringförmigen
Wand um einen Betrag S, der im Bereich von etwa 1% bis etwa 99%
des Oberflächenbereichs
der oberen ringförmigen
Wand liegen kann.
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Weiterhin
umfasst wahlweise die Abfallbehandlungsvorrichtung eine zweite Oxidationsfluid-Verteilungs- und Mischkammer,
die in Bezug auf die Verteilungs- und Mischkammer nach unten senkrecht
versetzt ist. Vorzüglich
ist der Oberflächenbereich
der unteren ringförmigen
Wand hiervon kleiner als der Oberflächenbereich der oberen ringförmigen Wand
hiervon um einen Betrag S',
der im Bereich von etwa 1% bis etwa 99% des Oberflächenbereichs
der oberen ringförmigen
Wand der zweiten Oxidationsfluid-Verteilungs-
und Mischkammer liegen kann.
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Wahlweise
ist mindestens ein Plasmabrennermittel in einer geeigneten, im Bodenteil
der Behandlungskammer gebildeten Nische enthalten, wobei das Ausgangsende
zumindest eines der Plasmabrenner in Bezug auf eine in der Behandlungskammer
aufgenommene Abfallsäule
versetzt ist. Weiterhin ist wahlweise mindestens ein Plasmabrennermittel
in einer geeigneten Hilfskammer enthalten, die lateral in Bezug
auf die Behandlungskammer angeordnet ist und damit über einen
geeigneten Anschluss so in Verbindung steht, dass das Ausgangsende
mindestens eines der Plasmabrennermittel in Bezug auf eine in der
Behandlungskammer aufgenommenen Abfallsäule versetzt ist. Alternativ
kann die Abfallbehandlungskammer weiterhin mehrere Hilfskammern enthalten,
wobei die zusätzlichen
Hilfskammern jeweils lateral in Bezug auf die Behandlungskammer angeordnet
sind und damit über
einen geeigneten Anschluss so in Verbindung stehen, dass das Ausgangsende
mindestens eines der Plasmabrennermittel in Bezug auf eine in der
Behandlungskammer aufgenommenen Abfallsäule versetzt ist. Dabei weist mindestens
eine der Hilfskammern ferner zumindest einen Oxidationsfluideinlass
auf.
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Wahlweise
ist ein Übergangsteil
im Innenprofil der Behandlungskammer zwischen dem oberen Teil und
dem unteren Teil derselben gebildet. Insbesondere ist der transversale
Querschnittbereich der Behandlungskammer, entlang Ebenen genommen,
die senkrecht zur Längsachse
zumindest zwischen der Längsstelle
der Mitte eines oberen Oxidierfluideinlasses und der Längsstelle
der Mitte des Ausgangsendes eines unteren Plasmabrennermittels sind,
im Wesentlichen größer, als
der transversale Querschnittbereich des oberen Teils unmittelbar über solchem Übergangsteil.
Wahlweise kann zumindest ein Oxidierfluideinlass an einer Stelle
in der Verteilungs- und Mischkammer derart vorgesehen sein, dass
der Winkel Φ zwischen
der Längsachse
der Behandlungskammer und einer imaginären Linie, die die Mitte des
Oxidationsfluideinlasses mit dem Übergangsteil verbindet, entlang
einer Ebene genommen, welche Achse und Mitte umfasst, im Bereich
zwischen etwa 0,5° und
etwa 120° liegt.
Weiterhin ist wahlweise mindestens ein der Oxidationsfluideinlässe an einer
Stelle derart angeordnet, dass der Winkel β zwischen der die Längsachse
der Behandlungskammer und die Mitte des Ausgangsendes des Plasmabrenners
enthaltenden Ebene und der die Längsachse
und die Mitte des Enden eines Plasmabrenners enthaltenden Ebene
kleiner oder gleich etwa ±170°, und vorzüglich ±20° ist.
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Wahlweise
ist der Übergangsteil
der Form einer zylindrischen Wand, die vom Übergangsteil herabhängt und
lateral in Bezug auf die lateral versetzte Innenwand nach innen
versetzt ist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein im Anspruch 35 gekennzeichnetes
Verfahren, das die angesprochene Abfallbehandlungsvorrichtung verwendet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren zum Verteilen
und Mischen von Oxidationsfluid entlang und in einen Umfang einer Abfallsäule, die
in einer Abfallbehandlungsvorrichtung aufgenommen ist, welche eine
zur Bearbeitung solcher Abfallsäule
angepasste Abfallbehandlungskammer hat und mindestens ein Plasmabrennermittel
umfasst, dessen Ausgangsende sich in einen unteren Teil der Behandlungskammer
so weit erstreckt, dass dem unteren Teil ausreichende Wärme zumindest
zum Umwandeln des darin aufgenommenen Abfalls in Brennstoffgase
geliefert wird, wobei das Verfahren umfasst:
- (a)
das Vorsehen einer Verteilungs- und Mischkammer wie oben beschrieben;
und
- (b) während
des Betriebs der Behandlungskammer das Veranlassen, dass Oxidationsfluid
von dem mindes tens einen Oxidationsfluideinlass in die Verteilungs-
und Mischkammer und um den Umfang der in der Behandlungskammer aufgenommenen
Abfallsäule
herumströmt,
so dass das Oxidationsfluid einem von mindestens einem der Plasmabrennermittel
geschaffenen Hochtemperaturraum zugeführt wird, welcher Plasmabrennermittel
in Verbindung mit zumindest einem der Oxidationsfluideinlässe steht.
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Beschreibung der Abbildungen
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1 zeigt
schematisch den allgemeinen Aufbauplan, sowie die Hauptbauelemente
einer typischen Feststoff/Mischstoff-Abfallbehandlungsvorrichtung
nach dem Stand der Technik.
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2(a) zeigt schematisch die Hauptbauelemente einer
ersten Ausführung
der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf eine typische Plasmabearbeitungsvorrichtung.
Die 2(b) und 2(c) zeigen
alternative Anordnungen der Ausführung
der 2(a).
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3(a) und 3(b) zeigen
alternative, entlang X-X genommene Querschnitte der Ausführung der 2(a).
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4 zeigt
schematisch die Hauptbauelemente einer zweiten Ausführung der
vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt
schematisch die Hauptbauelemente einer dritten Ausführung der
vorliegenden Erfindung.
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6(a) zeigt schematisch die Hauptbauelemente einer
vierten Ausführung
der vorliegenden Erfindung.
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6(b) zeigt die Einzelheiten des Profils der aus
herkömmlichen
Feuerziegeln hergestellten Verteilungs- und Mischkammer.
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7 zeigt
schematisch die Hauptbauelemente einer fünften Ausführung der vorliegenden Erfindung.
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8(a) zeigt schematisch die Hauptbauelemente einer
sechsten Ausführung
der vorliegenden Erfindung und 8(b) zeigt
die Einzelheiten des Profils der aus herkömmlichen Feuerziegeln hergestellten
Verteilungs- und Mischkammer.
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9(a) zeigt schematisch die Hauptbauelemente einer
siebenten Ausführung
der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf eine typische Plasmabearbeitungsvorrichtung.
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9(b), 9(c) und 9(d) zeigen entlang P-P, Q-Q und S-S jeweils genommene
Querschnitte der Ausführung
der 9(a).
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Beschreibung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung ist durch die Ansprüche gekennzeichnet, deren Inhalt
so zu lesen ist, wie er in der Beschreibung der Patentschrift erfasst ist,
und soll nun durch Beispiele bezüglich
der beigefügten
Figuren beschrieben werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Vorsehen einer raschen
und wirkungsvollen Verteilung vorgewärmter Oxidationsfluide, bzw.
-gase einer Abfallsäule
in einer Abfallumwandlungsvorrichtung. Hier umfasst der Begriff "Abfallumwandlungsvorrichtung" irgendeine Vorrichtung,
die zum Behandeln, Bearbeiten oder Beseitigen jeglicher Abfallstoffe,
einschließlich
gemeindlicher Abfälle,
Hausabfälle, Industrieabfälle, Krankenhausabfälle, radioaktiver Abfälle, sowie
anderer Sorten Abfälle
geeignet ist. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung eine Abfallumwandlungsvorrichtung,
die über
das o.e. System verfügt,
sowie Verfahren zum Betrieb solcher Systeme und Vorrichtungen. Die
Vorrichtung umfasst typisch eine zur Aufnahme einer Abfallsäule geeignete Abfallumwandlungskammer,
zumindest ein Plasmabrennermittel zum Erzeugen eines heißen Gasstrahls
an einem Ende desselben und zum Zuführen solchen Gasstrahls einem
Bodenlängsteil
der Kammer. Die Abfallumwandlungsvorrichtung kann weiter mindestens
ein Gasauslassmittel an einem oberen Längsteil der Kammer und mindestens
einen Flüssigkeitsauslass
an einem unteren Längsteil
der Kammer enthalten. Insbesondere umfasst weiterhin die Abfallumwandlungsvorrichtung
mindestens einen von den Plasmabrennern getrennten Oxidationsfluideinlass, der
auch im unteren, heißeren
Teil der Abfallumwandlungs-, bzw. Abfallbehandlungskammer angeord net
ist, um dazu Oxidationsfluid zuzuführen. "Oxidationsfluid" soll hier irgendein Gas oder Fluid
umfassen, das imstande ist, das in den unteren, heißeren Teilen
der Behandlungskammer der Abfallbehandlungsvorrichtung befindliche
oder erzeugte verkohlte Material zumindest teilweise zu oxidieren,
und umfasst z.B. Sauerstoff, Wasserdampf, Luft, CO2 und
irgendeine geeignete Mischung davon.
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Gemäss der vorliegenden
Erfindung wird eine Verteilungs- und Mischkammer vorgesehen, die am
Oxidationsfluideinlass in Anschluss und damit in fließender Verbindung
steht. Die Verteilungs- und Mischkammer ist so ausgebildet, dass
sie den Umfang der Abfallsäule
umschließt
und dadurch fließende
Verbindung zwischen dem Kreisumfang der Abfallsäule und dem Oxidationsfluideinlass
ermöglicht. Vorteilhaft
ist die Verteilungs- und Mischkammer an einem in der Behandlungskammer
vorgesehenen Übergangsteil,
wie einem Winkel, einer Knickstelle, oder irgendeiner Veränderung
in der Neigung des Kammerprofils angeschlossen, der der Abfallsäule ermöglicht,
dieselbe beim Hinuntergehen der Abfallsäule zu überholen und infolgedessen
einen integralen Einbau der Verteilungs- und Mischkammer in der Behandlungskammer
erlaubt.
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Insbesondere
ist die erfindungsgemäße Verteilungs-
und Mischkammer dadurch gekennzeichnet, dass sie eine umfangsmäßige Öffnung aufweist, die
in im Wesentlichen fließender,
kontinuierlicher Verbindung mit der im unteren Teil aufgenommenen Abfallsäule und
in fließender
Verbindung mit mindestens einem der Oxidationsfluideinlässe steht.
Als umfangsmäßige Öffnung wird
eine Öffnung
zur Verteilungs- und Mischkammer verstanden, die im Wesentlichen
kontinuierlich entlang einem Umfang der Verteilungs- und Mischkammer
ist. Anders gesagt, die umfangsmäßige Öffnung ermöglicht eine
fließende Verbindung
zwischen im Wesentlichen allen Teilen der Verteilungs- und Mischkammer
und im Wesentlichen allen Teilen des Abfallsäuleumfangs im unteren Teil
der Behandlungskammer während
deren Betriebs.
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Wie
es unten ausführlicher
beschrieben werden soll, ist die Verteilungs- und Mischkammer auch dadurch
gekennzeichnet, dass sie eine umfangsmäßige Außenwand hat, die von einem
lateralen Versatz nach außen
einer Innenwand des unteren Teils der Behandlungskammer in Bezug
auf einem Innenwand des oberen Teils der Behandlungskammer gebildet ist.
Anders gesagt, eine Wand der Verteilungs- und Mischkammer, die während des
Betriebs der Behandlungskammer die in einem unteren Teil der Verteilungs-
und Mischkammer aufgenommenen Abfallsäule umfangsmäßig umschließt, ist
in lateraler Richtung in Bezug auf den oberen Teil der Behandlungskammer
nach außen
versetzt.
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Ferner
steht zumindest ein der Oxidationsfluideinlässe derart mit einem Plasmabrennermittel
in Verbindung, dass das während
des Betriebs der Abfallbehandlungsvorrichtung aus den Oxidationsfluideinlässen in
die Verteilungs- und Mischkammer einströmende Oxidationsfluid einem
durch die Plasmabrennermittel geschafften Hochtemperaturraum zugeführt wird,
um das Oxidationsfluid zu erwärmen und
dadurch die Vergasung des verkohlten Materials zu Produktgasen zu
unterstützen.
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Mit
Bezug auf die Abbildungen, erläutert 2(a) eine erste Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Die mit Nummer (100) gekennzeichnete Plasmabrenner-Abfallbehandlungsvorrichtung
umfasst eine Behandlungskammer (10), deren oberer Abschnitt
(14) typisch als senkrechter zylindrischer oder kegelstumpfförmiger Schacht
gebildet ist, jedoch jeder beliebiger Form sein kann. Typisch führt eine
Speisevorrichtung für
Fest- oder Mischabfall (20) typisch Fest- oder Mischabfallstoff
am oberen Teil der Kammer (10) durch ein eine Ausgleichskammeranordnung
(30) umfassendes Abfalleinlassmittel ein. Mischabfall kann
ebenso der Kammer (10) zugeführt werden, aber im Allgemeinen
wird aus der Vorrichtung (10) im Wesentlichen unbehandelter
Gas- und Flüssigabfall
entnommen. Die Spei sevorrichtung für Fest- oder Mischabfall (20)
kann irgendein geeignetes Fördermittel
und ähnliches
und ebenso eine Brechvorrichtung zum Zerkleinern des Abfalls in
kleinere Stücke
umfassen. Die Ausgleichskammeranordnung (30) kann ein oberes
Ventil (32) und ein unteres Ventil (34) umfassen,
zwischen denen eine Ladekammer (36) bestimmt wird. Die
Ventile (32), (34) sind vorzüglich elektrisch, pneumatisch
oder hydraulisch betätigte
Schieberventile, die imstande sind, unabhängig den Erfordernissen gemäss zu schließen, bzw.
zu öffnen.
Bei geöffnetem
oberem Ventil (32) und geschlossenem unterem Ventil (34)
lädt eine schließbare Einfülltrichteranordnung
(39) typisch Fest- oder Mischabfall (20) aus der
Speisevorrichtung (20) in die Ladekammer (36).
Die Abfalleinführung
in die Ladekammer (36) wird bis zur Erreichung eines festgelegten
Abfallniveaus in der Ladekammer (36) unter deren Maximalkapazität fortgesetzt,
um die Möglichkeiten
einer Störung
durch den Abfalls beim Schließen
des oberen Ventils (32) möglichst zu vermindern. Das
obere Ventil (32) wird dann in die geschlossene Stellung
geschlossen, wobei die Ventile (32), (34) jeweils
Luftdichtigkeit verleihen. Im Notfall wird später das untere Ventil (34)
geöffnet,
wodurch dem Abfall die Eintritt in die Behandlungskammer (10)
im Wesentlichen ohne gleichzeitiges Lufteindringen gestattet wird.
Das Öffnen,
bzw. das Schließen
der Ventile (32), (34), sowie die Abfalleinführung aus
der Speisevorrichtung (20) können durch irgendeine geeignete
Steuereinrichtung (500) gesteuert werden, die sowohl eine
menschliche Steuerung, wie auch eine Computersteuerung umfassen
kann, welche operativ damit und mit anderen Komponenten der Vorrichtung
(100) in Verbindung stehen. Vorzüglich ist eine Abfallfließtasteranordnung
(530) vorgesehen, die operativ mit der Stereinrichtung
(500) in Verbindung steht. Die Abfallfließtasteranordnung
(530) umfasst typisch einen oder mehrere Taster (33)
an einem oberen Teil bzw. Niveau (F) der Kammer (10) zum
Fühlen,
wann das Abfallniveau dieses Niveau erreicht. In gleicher Weise
umfasst typisch auch die Tasteranordnung (530) einen oder mehrere
geeignete Taster (33ß)
an einem Niveau (E), das senkrecht in Bezug auf das Niveau (F) der
Kammer (10) nach unten versetzt ist, zum Fühlen, wann das
Abfallniveau dieses Niveau erreicht. Das Niveau (F) kann vorteilhaft
die maximale Sicherheitsgrenze für
den Abfall in der Kammer (10) darstellen, während das
Niveau (E) kann das Abfallniveau in der Kammer (10) darstellen,
wobei es noch effektiv ist, weiteren Abfall zur Kammer (10)
zu schicken. Deshalb kann der in der Kammer (10) zwischen
Niveau (E) und Niveau (F) eingeschlossene Rauminhalt etwa gleich wie
der in der Ladekammer (36) aufnehmbare Abfallinhalt sein.
Alternativ oder zusätzlich kann
die Stelle der Taster (33) und (34) bei den Niveaus
(F), bzw. (E) so gewählt
werden, dass sie geeignete Angaben zum Ermitteln des effektiven
Abfalldurchsatzes durch die Kammer (10) abliefern, indem
z.B. die Zeitdauer zwischen dem Zeitpunkt, wobei das Abfallniveau
am Niveau (F) liegt, und dem Zeitpunkt, wobei es am Niveau (E) liegt,
gemessen wird. Die Steuereinrichtung (500) kann auch operativ
mit den Ventilen (32), (34) in Verbindung stehen,
um das Laden aus der Speisevorrichtung (20) in die Lade
kammer (36), sowie das Entladen des Abfalls aus der Ladekammer
(36) in die Behandlungskammer (10) miteinender
anzupassen.
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Wahlweise
kann die Einfülltrichteranordnung (39)
ein Desinfektionsmittel-Sprühvorrichtung
(31) zum periodischen oder kontinuierlichen Besprühen derselben
den Erfordernissen gemäss
mit einem Desinfektionsmittel umfassen, insbesondere bei der Bearbeitung
von Krankenhausabfall mittels der Vorrichtung (100).
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Die
Behandlungskammer (10) hat einen Bodenteil, der einen Flüssigproduktsammelraum
(41), typisch als Mörser
mit zumindest einem mit einem oder mehreren Sammelbehälter(n)
verbundenen Auslass (65), umfasst. Die Behandlungskammer
(10) enthält
weiterhin an oberem Teil derselben mindestens einen Gasauslass (50),
besonders zum Sammeln bei der Abfallbearbeitung entstandener Produktga se.
Der obere Teil der Behandlungskammer (10) umfasst die Ausgleichskammeranordnung
(30) und die Behandlungskammer (10) wird typisch über die
Ausgleichskammeranordnung (30) etwa bis zum Niveau des
Hauptgaseinlasses (50) mit Abfallstoff gefüllt. Die
Tasteranordnung (530) fühlt,
wann das Abfallniveau (infolge der Bearbeitung in der Kammer (10))
ausreichend abnimmt und teilt der Steuerungseinrichtung (500)
mit, die Beschickung einer weiteren Abfallcharge zur Behandlungskammer
(10) über
die Ladekammer (36) zu gestatten. Die Steuerungseinrichtung
(500) schließt
dann das untere Ventil (34) und öffnet das obere Ventil (32),
um die Wiederbeschickung der Ladekammer (36) über die
Speisevorrichtung (20) zu ermöglichen, und schließt dann
das obere Ventil (32), zum nächsten Bearbeitungslauf bereit.
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Ein
oder mehrere Plasmabrenner (40) am unteren Teil der Behandlungskammer
(10) sind operativ an geeigneten elektrischen Energie-,
Gas- und Kühlwasserquellen
(45) angeschlossen, wobei die Plasmabrenner des Transfer- bzw. des Nichttransfertyps
sein können.
Die Brenner (40) sind in der Kammer (10) mittels
geeignet versiegelter Hülsen
befestigt, wodurch das Wechseln und die Bedienung der Brenner (40)
erleichtert werden. Die Brenner (40) erzeugen heiße Gase,
die nach unten unter einem Winkel in den Bodenteil der Abfallsäule geleitet
werden. Die Bren ner (40) sind am Bodenteil der Kammer (10) so
verteilt, dass die von den Brennern (40) beim Betrieb erzeugten
Flammen den Abfallsäuleboden
möglichst
gleichmäßig auf
eine hohe Temperatur, typisch etwa 1600°C oder höher, erwärmen. Die Brenner (40) erzeugen
an den unteren, nach unten gerichteten Ausgangsenden heiße Gas-
oder Plasmastrahle mit einer mittleren Temperatur von etwa 2000°C bis etwa 7000°C. Die von
den Brennern (40) ausgestrahlte Wärme verbreitet sich durch die
Abfallsäule,
wodurch ein Temperaturgefälle
in der Behandlungskammer gebildet wird. Die heißen, durch Plasmabrenner (40) erzeugten
Gase unterstützen
die Temperaturhöhe
in der Kammer (10). Die Temperaturhöhe ist zumindest im unteren
Teil der Kammer (10) ausreichend für das kontinuierliche Umwandeln
des Abfalls in Produktgase, die durch Auslass (50) abgeführt werden,
sowie in Flüssigmaterial
(38), das Metallschmelze und/oder Schlacke enthalten kann,
welche periodisch oder kontinuierlich am unteren Teil der Kammer
(10) über einen
oder mehrere Behälter
gesammelt werden können.
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Die
Vorrichtung (100) kann weiterhin eine operativ mit dem
Auslass (50) verbundene Rieselwaschvorrichtung (nicht gezeigt)
umfassen zum Entfernen von Partikelmaterial und/oder Flüssigtröpfchen (einschließlich Pechs),
sowie ungewünschten Gasen
(wie z.B. HCl, H2S, HF), die im die Kammer (10) über den
Auslass (50) verlas senden Produktgasstrom vorhanden sind.
Das Partikelmaterial kann organische und anorganische Komponenten
enthalten. Pech kann im den Auslass (50) verlassenden Gasstrom
vorhanden sein. Rieselwäscher,
die imstande sind, solche Aufgaben zu erledigen, sind im Stande
der Technik gut bekannt und brauchen nicht hierin weiter entwickelt
zu werden. Der Rieselwäscher
steht typisch stromab mit einem geeigneten Gasbearbeitungsmittel
(nicht gezeigt), wie etwa einer Gasturbine-Kraftanlage oder einer
Verarbeitungsanlage in Verbindung, z.B. zur kostengünstigen
Benutzung der gereinigten Produktgase, die bei dieser Bearbeitungsstufe
typisch H2, CO, CH4,
CO2 und N2 enthalten.
Der Rieselwäscher
kann ferner einen Behälter
(nicht gezeigt) zum Sammeln von in den Produktgasen vorhandenen
Partikelmaterial, Pech und Flüssigstoff
umfassen, die mit Hilfe des Rieselwäschers entfernt worden sind.
Solches Partikel- und
Flüssigmaterial
(einschließlich
des Pechs) erfordern eine Weiterverarbeitung.
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Wahlweise
kann die Vorrichtung (100) ferner einen Nachbrenner umfassen,
der zum Brennen organischer oder sonstiger Komponenten in den Produktgasen
operativ mit dem Auslass (50) verbunden ist und an geeigneten
Nachbrennungskraft benutzenden Systemen, sowie Gasreinigungssystemen
(nicht gezeigt) angeschlossen ist. Solche Nachbrennungskraft benutzende
Systeme können
einen Dampf erzeuger und eine Dampfturbinenanordnung umfassen, die
an einem elektrischen Generator angeschlossen sind. Gasreinigungssysteme
können
mit den Reagenzien zu festen Abfallstoffen, wie etwa Flugasche,
und/oder flüssigen
Lösungen
führen,
die eine Weiterverarbeitung erfordern.
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Oxidationsfluid,
wie Luft, Sauerstoff oder Wasserdampf, kann aus einer geeigneten
Quelle (70) zum Umwandeln von bei der Pyrolyse organischen
Abfalls entstandenem verkohltem Material in vorteilhafte Gase, wie
etwa CO und H2, geliefert werden. Das Oxidationsfluid
wird in den unteren Teil der Kammer (10) über einen
geeigneten Einlass oder mehrere geeignete Einlässe (75) eingeführt.
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Die
Behandlungskammer (10) umfasst einen unteren Teil (200)
und einen oberen Teil (14) in offener Verbindung miteinander,
wodurch es dem Abfall in der Abfallsäule gestattet wird, in deren
unteren Teil hinabzugehen. Der obere Teil (14) der Kammer
(10) hat typisch, jedoch nicht zwangsläufig, die Form eines zylindrischen
Schachts mit einer im Wesentlichem senkrechten Längsachse (18) und
umfasst den Gasproduktauslass (50). Der untere Teil (200)
der Kammer (10) enthält
den Mörser
(41) und einen oder mehrere Plasmabrenner (40),
sowie einen Oxidationsfluideinlass oder mehrere Oxidationsfluideinlässe (75),
so dass er den Teil der Kammer (10) enthält, wobei
Vergasung und Schmelzen des Abfalls stattfinden. Die Innenoberflächen der
Behandlungskammer (10), zumindest des unteren Teils (200)
derselben, bestehen typisch aus einem oder mehreren feuerfesten
Materialien, wie z.B. Aluminiumoxid, Aluminiumoxid-Siliziumdioxid,
Magnesit, Chrom-Magnesit, Chamotte oder Feuerziegeln. Zum Verbessern
der mechanischen Unverletzlichkeit und zum Ermöglichen der Dichtigkeit in
Bezug auf den Außenraum
ist typisch die Behandlungskammer (10) und im Allgemeinen
die Vorrichtung (100) insgesamt mit einer Metallschicht
oder -hülle
(nicht gezeigt) bedeckt.
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Die
vorliegende Erfindung ist durch das Vorsehen einer im unteren Teil
(200) der Behandlungskammer hauptsächlich oder vollständig eingebauten Oxidationsfluidverteilungs-
und Mischkammer (300) gekennzeichnet. Mit Bezug auf 3(a) bildet die Verteilungs- und Mischkammer (300)
einen Raum zwischen der Innenoberfläche bzw. der Innenwand der
Behandlungskammer (10) und der Abfallsäule (35) um den Umfang
derselben, wodurch sie eine im Wesentlichen kontinuierliche umfangsmäßige Öffnung (142)
in im Wesentlichen fließender
Verbindung mit der Abfallsäule
umfasst, so dass das der Verteilungs- und Mischkammer (300)
durch einen oder mehrere Einlässe
(75) zugeführte
Oxidationsfluid imstande ist, im Wesentlichen alle Teile der Abfallsäule (35)
entlang dem Kreisumfang, bzw. Umfang, zu erreichen. Die o.e. kontinuierliche
umfangsmäßige Öffnung (142)
wird damit vom Außenumfang
(37) der Abfallsäule
(35) begrenzt. Das Oxidationsfluid ist deshalb imstande,
in die Abfallsäule
(35) typisch etwa in lateraler oder radialer Richtung gegen
die Abfallsäulemitte
und etwa gleichmäßig von
allen Seiten derselben einzudringen, wobei eine effektive Umwandlung
verkohlten Materials, meistens als Kohle oder Koks, in die gewünschten
Gasprodukte gesichert wird.
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Deshalb
kann die Verteilungs- und Mischkammer (300) so ausgestaltet
werden, dass sie einen umfangsmäßigen Spalt,
bzw. eine umfangsmäßige Nische
zwischen der Innenwand (222), die ein Teil der Behandlungskammerwand
(250) ist, und der Abfallsäule bildet. Der Spalt, bzw.
Nische hat eine vorbestimmte Länge
(t) um die Abfallsäule
(35), d.h. um deren Umfang (37), der die Stelle
des Oxidationsfluideinlasses (75) einschließt. Anders
gesagt, die Innenwand (222) ist lateral oder radial nach
außen
um einen ersten Versatz (D1) in Bezug auf die Innenwand des oberen
Teils (14) (2(a))
versetzt. Dieser erste Versatz (D1) ist im Allgemeinen gleich wie (t)
in Abhängigkeit
vom Abzug der Abfallsäule
(35) in unterem Teil (200). Die Breite (t) der
Verteilungs- und Mischkammer (300) kann etwa gleichmäßig sein,
wie in der 3(a) erläutert, in Abhängigkeit
von der physikalischen Zusam mensetzung und Gleichmäßigkeit des
Abfalls in der Säule
(35), besonders am Umfang (37) derselben. Alternativ
kann die Verteilungs- und Mischkammer (300) derart ausgestaltet
werden, dass unterschiedliche Breiten an unterschiedlichen Umfangsstellen
vorhanden sind. Wie es z.B. in 3(b) erläutert wird,
kann die Breite der Verteilungs- und
Mischkammer (300) an Stellen in der Nähe von den Oxidationsfluideinlässen (75)
tmax größer sein,
als an um 180° davon
versetzten Stellen tmin, um die Abnahme
der Durchflussoberfläche
des Oxidationsfluids auszugleichen, welche dem kontinuierlichen
Eindringen desselben in die Abfallsäule (35) nach Verlassen
der Einlässe
(75) zurückzuführen ist. Die
unterschiedlichen Breiten tmax und tmin werden dadurch erreicht, dass die Wand
(222) um entsprechend unterschiedliche erste Versätze (D1)
um den die Kammer (10) umschließenden Umfang derselben herum
versetzt wird.
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In
vielen Ausführungen
der vorliegenden Erfindung wird die Verteilungs- und Mischkammer
(300) durch Vorsehen eines "Übergangsteils" (400) im Querschnittprofil
der Behandlungskammer (10) in Längsrichtung gebildet, der die
Innenwand (222) des unteren Teils (200) der Behandlungskammer
(10) lateral, und in vielen Ausgestaltungen radial nach
außen,
typisch am Oxidationsfluideinlass (75), in Bezug auf eine
Innenwand eines oberen Teils der Behandlungskammer (10),
unmittelbar über
diesem Einlass, effektiv versetzt. Der Begriff "Übergangsteil" wird hier auf irgendeine
Winkel, Knickstelle, scharfe Veränderung,
Längsvorsprung
oder irgendeine Veränderung in
der Neigung des Profils der Behandlungskammer entlang der Längsrichtung,
d.h. parallel zur Achse (18), bezogen. Insofern der Abfall
das Flussverhalten eines vollkommenen Fluids nicht ausweist und
aus gleichmäßigen Partikeln
oder einem langsam sich bewegenden Fluid nicht besteht, so überholt
der Abfall den Übergangsteil
beim Heruntergehen durch die Behandlungskammer (10) und
schafft dadurch einen lateralen oder radialen Raum zwischen der
Abfallsäule
(35) und der Wand (222). In weiteren Ausführungen
kann der Übergangsteil
als glatter oder gekrümmter Übergang
zum unteren Teil (200) gebildet sein, vorausgesetzt dass
der Übergangsteil
so ausgestaltet wird, dass der Abfall denselben überholt und den radialen, bzw.
mindestens lateralen Zwischenraum zwischen der lateral versetzten
Innenwand (222) und der Abfallsäule (35) vorsieht.
In noch weiteren Ausführungen
hat der Übergangsteil
die Form einer umfangsmäßigen (typisch
zylindrischen) Wand, die nach unten vom oberen Teil herabhängt und
nach innen lateral mit Bezug auf die lateral versetzte Innenwand
(222) versetzt ist.
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Für die Plasmabrenner
(40) kann jeweils eine zweite, entfernte Kammer vorgesehen
werden, so dass die Spitze derselben radial nach unten bezüglich des
Umfangs (37) der Abfallsäule (35) versetzt
ist, wobei die Ablagerung von Schmelzprodukten darauf möglichst
klein gehalten wird und die Möglichkeit
einer Verstopfung derselben vermindert wird.
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Deshalb
ist mit Bezug auf 2(a) in der ersten Ausführung der
vorhandenen Erfindung ein umfangsmäßiger Abschnitt, der eine Innenwand (222)
umfasst, welche zumindest Teil der Innenwand (250) des
unteren Teils (200) ist, lateral nach außen mit
Bezug auf den oberen Teil (14) um den ersten Versatz (D1)
versetzt. So wird der Übergansteil
(400) durch eine Zunahme des Querschnitts, bzw. des Radius
der Behandlungskammer (10) unmittelbar über der Stelle des Oxidationfluideinlasses
(75) in gestaffelter Veränderung gebildet. Dabei ist
die Verteilungs- und Mischkammer (300) zwischen der Wand
(222) und dem Kreisumfang (37) eines Abschnitts
der Abfallsäule
(35) vorgesehen, die in die Behandlungskammer (10)
in einer longitudinalen, der Wand (222) entsprechenden
Station aufgenommen ist, wobei dieser Umfang zumindest einen Teil
der umfangsmäßigen Öffnung (142)
der Verteilungs- und Mischkammer (300) bestimmt. In dieser
Ausführung
ist mindestens ein der Oxidationsfluideinlässe (75) in der Wand (222)
gebildet. Ferner umfasst die Verteilungs- und Mischkammer (300)
eine obere, ringförmige
Wand (224), die sich nach innen von der Wand (222)
in Richtung der Achse (18) mittels eines zweiten Versatzes
erstreckt, um die Innenwand (222) unmittelbar oder mittelbar
mit dem Übergangsteil
(400) zu verbinden. Dabei ist typisch der zweite Versatz
(D2) in Größe gleich,
wie der erste Versatz (D1). In sonstigen Ausführungen, wie z.B. die Ausführung nach 7, ist überhaupt
der zweite Versatz (D2) kleiner, als der erste Versatz (D1). Die
umfangsmäßige Wand
(222) kann zylindrisch, wie gezeigt, oder auch kegelstumpfförmig oder
anderer geeigneter Form sein.
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Mit
Bezug auf 2(a) ist dabei die transversale
Querschnittoberfläche
der Behandlungskammer (10), entlang zur Längsachse
(18) senkrechten Ebenen zumindest zwischen der Längsstelle
(A2) eines obersten Oxidationsfluideinlasses (75) und der Längsstelle
(A3) eines untersten Plasmabrenners (40) genommen, im Wesentlichen
größer, als
die transversale Querschnittoberfläche des oberen Teils (14)
unmittelbar über
dem Übergangsteil
(400) in (A1).
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Im
Allgemeinen können
die Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils an einer Stelle in der Verteilungs- und Mischkammer
(300) derart vorgesehen werden, dass ein Winkel Φ bestimmt
wird zwischen der Längsachse
(18) der Behandlungskammer (10) und einer imaginären Linie,
die die Mitte des Oxidationsfluideinlass (75) mit dem Übergangsteil
(400), entlang einer die Achse und die Mitte des Oxidationsfluideinlasses
enthaltenden Ebene genommen, verbindet, wobei Φ typisch in einem Bereich zwischen etwa
0,5° und
etwa 120° liegt.
So ist gegebenenfalls, wie z.B. in der fünften, in 7 veranschaulichten und
unten beschriebenen Ausführung, Φ größer als 90° und kann
z.B. u.U. 120° erreichen.
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Zusätzlich oder
alternativ, und wie in 2(b) veranschaulicht,
können
ein Oxidationseinlass oder mehrere Oxidationseinlässe in der
ringförmigen
Wand (224) eingebaut sein. Solche senkrechte Einlässe können durch
Bohren eines waagerechten Schachts oder Lochs in einem Feuerziegel,
um einen senkrechten, wiederum darin gebohrten Schacht zu überschneiden
und dadurch einen L-förmigen
Durchgang zu bilden, der sich von einem unteren Teil des Ziegels
zu einem waagerechten Ende des Ziegels erstreckt. Die vom Durchgang
im unteren Teil des Ziegels gebildete Öffnung dient als Oxidationsfluideinlass
(75), während
die am dessen waagerechten Ende vorhandene Öffnung an einer geeigneten
Oxidationsfluidquelle entsprechend angeschlossen ist.
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Alternativ,
und wie in 2(c) veranschaulicht, umfasst
die Verteilungs- und Mischkammer (300) darüber hinaus
eine obere kegelstumpfförmige Wand
(223), die sich nach innen von der Wand (222) in
Richtung der Achse (18) mittels eines zweiten lateralen
Versatzes (D2) erstreckt, um unmittelbar oder mittelbar die Innenwand
(222) mit dem Übergangsteil (400)
zu verbinden. Dabei ist typisch der zweite laterale Versatz (D2)
wiederum in Größe gleich,
wie der erste laterale Versatz (D1) für diese Ausführung. Ein geeigneter
Oxidationsfluideinlass (75) kann auf der kegelstumpfförmigen Innenwand
(222) durch Bohren eines Schachts unter einem geeigneten
Winkel in einem Feuerziegel vorgesehen werden, um einen waagerechten,
wiederum darin gebohrten Schacht zu überschneiden und dabei einen
knieförmigen
Durchgang zu bilden, der sich von einem unteren, geneigten Teil
des Ziegels zu einem waagerechten Ende des Ziegels erstreckt. Die
vom Durchgang im geneigten Teil des Ziegels gebildete Öffnung dient
als Oxidationsfluideinlass (75), während die am dessen waagerechten
Ende vorhandene Öffnung
an einer geeigneten Oxidationsfluidquelle vorteilhaft angeschlossen
ist.
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In
der in 2(a), 2(b) und 2(c) veranschaulichten Ausführung ist der untere Teil des Verteilungs-
und Mischkammer (300) offen und bietet auch um fangsmäßig fließende Verbindung
mit der Abfallsäule,
wobei der Querschnitt, bzw. der Radius des unteren Teils (200)
der Behandlungskammer nochmals unmittelbar über der Stelle der Plasmabrenner
(40) überhaupt
größer wird,
um die zweite Kammer (600) zu bilden. Dabei steht ebenso
die Verteilungs- und Mischkammer (300) in fließender Verbindung
mit der zweiten Kammer (600). Deshalb sind ein Oxidationsfluideinlass
oder mehrere Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils an zumindest einem Plasmabrenner (40)
angeschlossen, so dass beim Betrieb der Abfallbehandlungsvorrichtung
(100) das aus den Oxidationsfluideinlässen (75) in die Verteilungs- und
Mischkammer (300) einströmende Oxidationsfluid einem
vom Plasmabrenner (40) geschaffenen Hochtemperaturraum
zugeführt
wird, um das Oxidationsfluid zu erwärmen und dadurch die Vergasung verkohlten
Materials unter Bildung entsprechender Produktgase zu fördern. Vorzüglich und
wie in 3(a) und 3(b) veranschaulicht
ist z.B. der Winkel β zwischen
der die Längsachse
(18) und die Mitte eines Oxidationsfluideinlasses (75)
enthaltenden Ebene und der die Längsachse
(18) und die Mitte des Endes eines Plasmabrenners enthaltenden
Ebene kleiner als, oder gleich wie etwa ±170° und vorzüglich etwa ±90° und vorzüglicher etwa ±20°.
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Eine
zweite, in 4 gezeigte Ausführung der
vorliegenden Erfindung umfasst dieselben Bauelemente, wie die erste
Ausführung,
mit Ausnahme des unteren Teils (200), des Übergangsteils
(400) und der Verteilungs- und Mischkammer (300),
wie oben beschrieben, mutatis mutandis. In der zweiten Ausführung der
vorliegenden Erfindung wird ein Übergangsteil
(402) zwischen dem oberen Teil (14) der Behandlungskammer
(10) und deren unterem Teil (202) durch eine Zunahme
des Querschnitts, bzw. des Radius der Behandlungskammer (10)
an oder unmittelbar über
der Stelle des Oxidationsfluideinlasses (75) gebildet,
obwohl nicht so abrupt wie in der ersten Ausführung. Dabei kann die Innenwand des
unteren Teils (202) der Behandlungskammer (10)
kegelstumpfförmig
sein, indem sie einen halbkonischen Winkel, etwa α, hat, während der
obere Teil (14) z.B. zylindrisch oder wiederum kegelstumpfförmig sein
kann, doch mit einem Kegelwinkel, der etwas kleiner als α ist. In
dieser Ausführung
fällt der Winkel α mit dem
Winkel Φ zusammen,
welchem er auch gleich ist. Der Winkel α kann irgendeinen geeigneten
Wert im Bereich zwischen etwa 0,5° und
etwa 90° haben.
So ist in der zweiten Ausführung
der vorliegenden Erfindung mindestens ein Abschnitt einer Innwand
(252) des unteren Teils (202) in Bezug auf einen
oberen Abschnitt des unteren Teils (200), bzw. sogar des
oberen Teils (14) teilweise lateral nach außen versetzt,
wobei der laterale, bzw. radiale Versatz entlang der Längsachse
(18) gestaffelt nach unten zuwächst. Anders gesagt, der erste
Versatz (D1) und der zweite Versatz (D2) haben denselben Sollwert
in irgendeiner, unter Rechtwinkeln bezüglich der Achse (18)
genommener Ebene, und D1, sowie D2, wachsen entlang der Achse (18),
obwohl mit unterschiedlichen Zuwachsraten.
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Wie
in der ersten Ausführung,
hat die Verteilungs- und Mischkammer (302) eine umfangsmäßige Öffnung (242)
in im Wesentlichen kontinuierlicher fließender Verbindung mit der Abfallsäule (35),
die vom Umfang der beim Betrieb der Behandlungskammer darin aufgenommenen
Abfallsäule
(35) begrenzt ist. Ferner ist der untere Teil der Verteilungs-
und Mischkammer (302) offen, und in der zweiten Ausführung wächst überhaupt
der Querschnitt, bzw. der Radius des unteren Teils (202)
der Behandlungskammer (10) in der Nähe der Stelle der Plasmabrenner (40)
zu, obwohl dies in kontinuierlicher Weise abgehend vom Übergangsteil
(402) erfolgt, wodurch auch die Verteilungs- und Mischkammer
(302) in fließender
Verbindung mit den Brennern (40) steht. In gleicher Weise
sind zumindest ein oder vorzüglich
alle der Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils an mindestens einem Plasmabrenner angeschlossen,
so dass das beim Betrieb der Abfallbehandlungsvorrichtung (100)
aus den Oxidationsfluideinlässen
in die Verteilungs- und Mischkammer (302) einströmende Oxidationsfluid
einem vom Plasmabrenner (40) geschaffenen Hochtemperatur raum
zugeführt
wird, um das Oxidationsfluid zu erwärmen und dadurch die Vergasung
verkohlten Materials unter Bildung entsprechender Produktgase zu
fördern.
Wie bei der ersten Ausführung,
sind vorzüglich
die Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils in einer solchen Stelle angeordnet, dass der
Winkel β zwischen
der die Längsachse
(18) und die Mitte eines Oxidationsfluideinlasses (75)
enthaltenden Ebene und der die Längsachse
(18) und die Mitte des Endes eines Plasmabrenners enthaltenden
Ebene kleiner als, oder gleich wie etwa ±170° und vorzüglich etwa ±20° ist.
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Eine
dritte, in 5 gezeigte Ausführung der vorliegenden
Erfindung umfasst dieselben Bauelemente wie die erste Ausführung, mit
Ausnahme des unteren Teils (200), des Übergangsteils (400)
und der Verteilungs- und Mischkammer (300), wie oben beschrieben,
mutatis mutandis. In der dritten Ausführung der vorliegenden Erfindung
wird ein Übergangsteil
(403) zwischen dem oberen Teil (14) der Behandlungskammer
(10) und deren unterem Teil (203) durch eine Zunahme
des Querschnitts, bzw. des Radius der Behandlungskammer (10)
an oder unmittelbar über
der Stelle des Oxidationsfluideinlasses (75) in gestaffelter
Veränderung
gebildet, in gleicher Weise wie in der ersten Ausführung. In
dieser Ausführung
ist jedoch die Verteilungs- und Mischkammer (303) durch
die obere, ring förmige
Wand (224), die den Übergangsteil
(403) mit der Innenwand (253) verbindet, und zusätzlich durch
eine untere ringförmige,
in der Wand (253) gebildete Wand (260) verbunden.
Dabei erstreckt sich die untere ringförmige Wand (260) nach
innen in Richtung der Achse (18) mittels eines dritten
Versatzes (D3), der für
diese Ausführung
im Allgemeinen kleiner ist, als der zweite Versatz (D2). Dabei hat
die Verteilungs- und Mischkammer (303) die Form einer ringförmigen,
innerhalb der Innenwand (253) gebildeten Nische, die zylindrischer
Form, wie in 5 veranschaulicht, oder wiederum
kegelstumpfförmig,
oder beliebiger anderer Form sein kann und umfasst eine umfangsmäßige, in im
Wesentlichen kontinuierlicher fließender Verbindung mit der Abfallsäule (35)
stehende Öffnung (342),
die durch den Umfang (37) der beim Betrieb der Behandlungskammer
darin aufgenommenen Abfallsäule
(35) bestimmt wird. Die Oxidationsfluideinlässe (75)
können
in einem beliebigen geeigneten Teil der Kammer (303), z.B.
auf der Außenwand
(222) oder auf den ringförmigen Wänden (224), (260)
der Nische (313) vorliegen. Der Oberflächenbereich der unteren ringförmigen Wand
(260) ist kleiner, als der Oberflächenbereich der oberen ringförmigen Wand (224)
um einen Betrag S, der im Bereich von 1% bis etwa 99% des Oberflächenbereichs
der oberen ringförmigen
Wand (224) liegen kann. Der Unterschied in den Oberflächenbe reichen
ist ausreichend, um den heißen,
durch die Plasmabrenner (40) erzeugten Gasen das Eindringen
in die Verteilungs- und Mischkammer (303) zu ermöglichen.
In dieser Ausführung wächst der
Querschnitt, bzw. der Radius des unteren Teils (203) der
Behandlungskammer (10) zweitenmal unmittelbar über der
Stelle der Plasmabrenner (40) zu, und die Verteilungs-
und Mischkammer (303) steht auch in fließender Verbindung
damit über
die Abfallsäule
(35).
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Eine
vierte, in 6(a) gezeigte Ausführung der
vorliegenden Erfindung umfasst dieselben Bauelemente wie die erste
Ausführung,
wie oben beschrieben, mutatis mutandis. In der vierten Ausführung der
vorliegenden Erfindung wird eine zweite Verteilungs- und Mischkammer
(304) stromab in Bezug auf die erste Verteilungs- und Mischkammer (303)
vorgesehen, die einen zweiten Übergangsteil (404)
hat, welcher im unteren Teil (202) der Behandlungskammer
(10) durch Zunahme deren Querschnitts, bzw. Radius, an öder unmittelbar über der Stelle
der zusätzlichen
Oxidationsfluideinlässe
(75) mit gestaffelter Veränderung in gleicher Weise,
wie die obere Verteilungs- und
Mischkammer (303) gebildet wird. Die zweite Verteilungs-
und Mischkammer (304) ist auch durch eine untere ringförmige Wand (262),
sowie durch eine obere ringförmige,
innerhalb der Wand (253) gebildete Wand (264)
verbunden. Dabei hat die zweite Verteilungs- und Mischkammer (304)
die Form einer ringförmigen,
in der Wand (253) gebildeten Nische (314), die
zylindrischer Form, wie in 8(a) veranschaulicht,
oder wiederum kegelstumpfförmig,
oder beliebiger geeigneter anderer Form sein kann. Wie die erste
Verteilungs- und Mischkammer (303) steht die zweite Verteilungs-
und Mischkammer (304) in im Wesentlichen kontinuierlicher
fließender
umfangsmäßiger Verbindung
mit der Abfallsäule
(35), die durch den Umfang (37) der beim Betrieb
der Behandlungskammer darin aufgenommenen Abfallsäule (35)
bestimmt wird. Die zusätzlichen
einzigen oder mehreren Oxidationsfluideinlässe (75) können in
irgendeinem Teil der zweiten Verteilungs- und Mischkammer (304)
vorhanden sein, z.B. in den zylindrischen oder ringförmigen Abschnitten der
Nische (314). Der Oberflächenbereich der unteren ringförmigen Wand
(262) ist kleiner, als der Oberflächenbereich der oberen ringförmigen Wand
(264) um einen Betrag, der im Bereich von etwa 1% bis etwa
99% des Oberflächenbereichs
der oberen ringförmigen
Wand (264) liegen kann. Der Unterschied in den Oberflächenbereichen
S' ist ausreichend,
um den heißen,
durch die Plasmabrenner (40) erzeugten Gasen das Eindringen
in die Verteilungs- und Mischkammer (304) zu ermöglichen.
Die obere ringförmige Wand
(264) der zweiten Kammer (304) ist weniger lateral
versetzt, als die untere ringförmige
Wand (260) der ersten Kammer (303) zumindest um
einen Betrag, der ausreichend ist, um den heißen, durch die Plasmabrenner
(40) erzeugten Gasen das Einströmen aus der unteren Verteilungs-
und Mischkammer (304) und/oder unmittelbar aus den Plasmabrennern (40)
in die obere Verteilungs- und Mischkammer (303) zu ermöglichen.
In dieser Ausführung
wächst der
Querschnitt, bzw. der Radius oder der laterale Versatz des unteren
Teils (204) der Behandlungskammer (10) drittenmal
unmittelbar über
der Stelle der Plasmabrenner (40) zu, und die erste Verteilungs-
und Mischkammer (303), sowie die zweite Verteilungs- und
Mischkammer stehen daher wiederum in fließender Verbindung damit über die
Abfallsäule (35).
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Eine
fünfte,
in 7 gezeigte Ausführung der vorliegenden Erfindung
umfasst dieselben Bauelemente wie die erste Ausführung, mit der Ausnahme des
unteren Teils (200), des Übergangsteils (400) und
der Verteilungs- und Mischkammer (300), wie oben beschrieben,
mutatis mutandis. In der fünften Ausführung der
vorliegenden Erfindung wird ein Übergangsteil
(405) als zylindrischer Grat oder Wand (405') vorgesehen,
die sich vom oberen Teil (14) der Behandlungskammer (10)
in deren unteren Teil (205) erstreckt. In dieser Ausführung umfasst
die Verteilungs- und Mischkammer (305) mindestens eine
ringförmige
Nische (315), die sich nach oben in die Wand (255)
des unteren Teils (205) erstreckt, welche einen vergrößerten Querschnitt,
bzw. Radius mit Bezug auf den oberen Teil (14) der Verteilungs-
und Mischkammer (305) hat, wobei die Verteilungs- und Mischkammer
(305) sich wahlweise auch nach unten in den unteren Teil
erstreckt. Anders gesagt, es wird eine zylindrische Wand (405') vorgesehen,
die sich nach unten, vom oberen Teil (14) hinabhängend erstreckt
und in Bezug auf die lateral versetzte Innenwand (255) nach
innen lateral versetzt ist. Alternativ kann die Wand (405)
als Abschnitt des oberen Teils (14) betrachtet werden,
wobei zumindest ein oberer Teil der Verteilungs- und Mischkammer
(305) als ein in einem oberen Teil der Vorrichtung (100)
eingebauter Teil gedacht werden kann, der einen unteren Abschnitt
des oberen Teils longitudinal überlappt.
Dabei stellt in der Verteilungs- und Mischkammer (305)
die nach unten gerichtete ringförmige Öffnung (410)
der Nische (315) mindestens einen Teil der umfangsmäßigen Öffnung (542)
in im Wesentlichen kontinuierlicher fließender umfangsmäßiger Verbindung
mit der Abfallsäule
(35) dar. Weiterhin, falls die Verteilungs- und Mischkammer
(305) sich nach unten über
das Niveau des Übergangsteil
(405) erstreckt, wie es in 7 gezeigt
wird, wird die kontinuierliche umfangsmäßige Öffnung (542) der Verteilungs-
und Mischkammer (305) durch den Umfang (37) der
beim Betrieb der Behandlungskammer darin aufgenommenen Abfallsäule weiter
bestimmt.
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Die
Oxidationsfluideinlässe
(75) sind vorteilhaft innerhalb der Nische (315)
angeordnet, die diese vor der Ablagerung geschmolzener Produkte
beschützt
und die umfangsmäßige Verteilung
des Oxidationsfluids erleichtert. Die fünfte Ausführung ist auch besonders zur
Verwendung mit hochfließfähigem Abfall
geeignet, der sich ansonsten radial ausdehnen und dadurch Verteilungs-
und Mischkammern nach anderer Ausführungen überfüllen oder verstopfen würde. Der
untere Teil der Nische (315) steht in offener Verbindung
mit der Abfallsäule
(35), wodurch es den Oxidationsgasen freies Einströmen in dieselbe
von allen Seiten gestattet wird. In dieser Ausführung wächst der Querschnitt, bzw.
der Radius des unteren Teils (205) der Behandlungskammer (10)
zweitenmal unmittelbar über
der Stelle der Plasmabrenner (40) zu, wodurch die Verteilungs-
und Mischkammer (303) auch in fließender Verbindung damit steht.
Die Oxidationsfluideinlässe
(75) können in
einem beliebigen geeigneten Teil der Kammer (305), z.B.
in den zylindrischen, bzw. oberen ringförmigen Abschnitten der Nische
(315) angeordnet werden. Darüber hinaus sind zumindest ein
und vorzüglich
alle der Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils an mindestens einem Plasmabrenner angeschlossen, so
dass das beim Betrieb der Abfallbehandlungsvorrichtung (100)
aus den Oxidationsfluideinlässen
(75) in die Verteilungs- und Mischkammer (305) einströmende Oxidationsfluid
einem von den Plasmabrenner (40) geschaffenen Hochtemperaturraum
zugeführt
wird, um das Oxidationsfluid zu erwärmen und dadurch die Vergasung
verkohlten Materials unter Bildung entsprechender Produktgase zu
fördern.
Wie in der ersten Ausführung,
sind vorzüglich
die Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils an einer solchen Stelle angeordnet, dass der
Winkel β zwischen
der die Längsachse
(18) und die Mitte eines Oxidationsfluideinlasses (75)
enthaltenden Ebene und der die Längsachse
(18) und die Mitte des Endes eines Plasmabrenners (40)
enthaltenden Ebene kleiner als, oder gleich wie etwa ±170° und vorzüglich etwa ±20° ist.
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Eine
sechste, in 8(a) gezeigte Ausführung der
vorliegenden Erfindung umfasst dieselben Bauelemente wie die zweite
Ausführung,
mit der Ausnahme des Übergangsteils
(402), wie oben beschrieben, mutatis mutandis. In der sechsten
Ausführung der
vorliegenden Erfindung wird ein Übergangsteil (406)
als zylindrischer Grat oder Wand (406') vorgesehen, die sich vom oberen
Teil (14) der Behandlungskammer (10) in deren
unteren Teil (202) erstreckt. Anders gesagt, es wird eine
zylindrische Wand (406')
vorgesehen, die nach unten in Abhängigkeit vom oberen Teil (14)
herabhängt
und in Bezug auf die lateral versetzte Innenwand (252)
nach innen lateral versetzt ist. Alternativ kann die Wand (406') als Abschnitt des
oberen Teils (14) betrachtet werden, wobei zumindest ein
oberer Teil der Verteilungs- und Mischkammer (302) als
ein in einem oberen Teil der Vorrichtung (100) eingebauter
Teil gedacht werden kann, der einen unteren Abschnitt des oberen Teils
(14) in Längsrichtung überlappt.
Dabei stellt in der Verteilungs- und Mischkammer (302)
die nach unten gerichtete ringförmige Öffnung (411)
der Nische (315) mindestens einen Teil der umfangsmäßigen Öffnung (642)
in im Wesentlichen kontinuierlicher fließender umfangsmäßiger Verbindung
mit der Abfallsäule
(35) dar. Weiterhin, insofern die Verteilungs- und Mischkammer
(305) sich nach unten über das
Niveau des Übergangsteil
(406) erstreckt, wie es in 8(a) gezeigt
wird, wird die kontinuierliche umfangsmäßige Öffnung (642) der Verteilungs-
und Mischkammer (305) durch den Umfang (37) der
beim Betrieb Behandlungskammer darin aufgenommenen Abfallsäule weiter
bestimmt. In gleicher Weise wie in der zweiten Ausführung sind
die einzigen oder mehreren Oxidationsfluideinlässe (75) jeweils an
mindestens einem Plasmabrenner (40) angeschlossen, so dass
das beim Betrieb der Abfallbehandlungsvorrichtung (100)
das aus den Oxidationsfluideinlässen
(75) in die Verteilungs- und Mischkammer (302)
einströmende
Oxidationsfluid einem von den Plasmabrenner (40) geschaffenen
Hochtemperaturraum zugeführt
wird, um das Oxidationsfluid zu erwärmen und da durch die Vergasung
verkohlten Materials unter Bildung entsprechender Produktgase zu
fördern.
So ist in der sechsten Ausführung
der vorliegenden Erfindung zumindest ein Teil einer Innenwand (252)
des unteren Teils (202) lateral nach außen mit Bezug auf den oberen
Teil (14) versetzt, wobei der laterale, bzw. radiale Versatz
entlang der Längsachse
(18) gestaffelt nach unten zuwächst. In dieser Ausführung ist
der erste Versatz (D1) größer, als
der zweite Versatz (D2) um einen Betrag, der gleich wie die Längsbreite
der Wand (406')
in irgendeiner, unter rechten Winkeln zur Achse (18) genommenen
Ebene ist, wobei (D1), sowie (D2) entlang der Achse (18)
nach unten zuwachsen. Wie bei der ersten Ausführung, sind vorzüglich die
Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils an einer solchen Stelle angeordnet, dass der
Winkel β zwischen der
die Längsachse
(18) und die Mitte eines Oxidationsfluideinlasses (75)
enthaltenden Ebene und der die Längsachse
(18) und die Mitte des Endes eines Plasmabrenners (40)
enthaltenden Ebene kleiner als, oder gleich wie etwa ±170° und vorzüglich etwa ±20° ist.
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Daher
dient in allen Ausführungen
das Vorsehen eines umfangsmäßigen Abschnitts
als Innenwand des unteren Teils der Behandlungskammer (10),
der lateral oder radial in Bezug auf eine Innenwand des oberen Teils
der Behandlungskammer (10) versetzt ist, zum Bilden einer
Vertei lungs- und Mischkammer, die eine umfangsmäßige Öffnung zum Vorsehen einer im
Wesentlichen kontinuierlichen fließenden Verbindung zwischen
der Verteilungs- und Mischkammer und dem Umfang der beim Betrieb
der Behandlungskammer im unteren Teil derselben aufgenommenen Abfallsäule umfasst.
Falls sie mit einem oder mehreren Oxidationsfluideinlässen gekoppelt
ist, ermöglicht
solche Verteilungs- und
Mischkammer die Vorwärmung
des Oxidationsfluids, meistens durch Mischen mit den aus den Plasmabrennern (40)
ausströmenden
heißen
Plasmagasen, sowie deren umfangsmäßige oder kreisumfangsmäßige Verteilung
in Bezug auf einen entsprechenden Umfang (37) der Abfallsäule (35).
Weiterhin sinkt mittels des radialen bzw. longitudinalen Versatzes
der Oxidationsfluideinlässe
in Bezug auf die Abfallsäule
die Wahrscheinlichkeit einer Verstopfung dieser Einlässe durch
Abfallschmelze. In gleicher Weise wird mittels des Vorsehens der
Nischen (600) der radiale Versatz der Ausgangsenden der
Plasmabrenner (40) in Bezug auf die Abfallsäule (35)
ermöglicht,
wodurch ähnliche
Vorteile mutatis mutandis entstehen.
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Daher
werden in allen Ausführungen
die entsprechende Verteilungs- und Mischkammer und vorzüglich der
entsprechende Übergangsteil
vorteilhaft ins Profil der Behandlungskammer (10) eingebaut, wodurch
diese ein aus feuerfestem Material hergestellter Integralteil der selben
darstellen, wie auch teilweise oder vollständig im unteren Teil der Behandlungskammer
(10). In den oben beschriebenen Ausführungen können die entsprechenden Verteilungs- und
Mischkammern aus in geeigneter Größe geformtem feuerfestem Material
oder geformten Platten hergestellt werden. Alternativ kann das feuerfeste
Material als gleichmäßige Ziegel
standardisierter Größe und Form
geformt und die Ziegel in geeigneter Weise zum Schaffen des erforderten
Profils verlegt werden. Z.B. kann freilich das Neigungsprofil des
unteren Teils nach der zweiten und der sechsten Ausführung eine
gestaffelte Ziegelanordnung umfassen, wobei z.B. die aufeinenderfolgenden
Ziegelschichten jeweils lateral etwas mehr in Richtung der Achse
(18) versetzt sind, wie es in 8(b) gezeigt
wird. In gleicher Weise kann das ringförmige Profil der Verteilungs-
und Mischkammer nach der ersten, dritten, vierten und fünften Ausführung angenähert werden und
dadurch eine unterschiedlich gestaffelte Ziegelanordnung umfassen,
wobei zuerst die aufeinenderfolgenden Ziegelschichten jeweils lateral
etwas mehr von der Richtung der Achse (18) bis zu einem
maximalen Versatz versetzt sind, und danach die aufeinenderfolgenden
Ziegelschichten jeweils lateral etwas mehr in der Richtung der Achse
(18) versetzt sind, wie es in 6(b) gezeigt
wird, z.B. um eine idealisierte "ringförmige" Verteilungs- und
Misch kammer zu erzeugen. Besonders bei der Verwendung standardisierter
Feuerziegel kann das longitudinale Querschnittprofil der Behandlungskammer
(10) im Wesentlichen vorzüglicher rechteckig oder polygonal anstatt
kreisförmig
sein.
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Eine
siebente, in 9(a) bis 9(d) gezeigte
Ausführung
der vorliegenden Erfindung umfasst dieselben Bauelemente, wie die
erste Ausführung,
wie oben beschrieben, mutatis mutandis, mit der Ausnahme folgender
Einzelheiten. In der siebenten Ausführung der vorliegenden Erfindung,
die zur Abfallbearbeitung in kleinem Maßstab besonders geeignet ist,
umfasst die Behandlungskammer (107) einen unteren Teil
derselben, der im Wesentlichen pyramidenstumpfförmig ist, indem er im Wesentlichen polygonale
Querschnitte in zur Längsachse
der Behandlungskammer im Wesentlichen senkrechten Ebenen hat. Der
Begriff "pyramidenstumpfförmig" soll sich hier auf
eine pyramidale Strukturart beziehen, die drei oder mehrere dreieckige,
von einer polygonalen Base her (die entsprechend drei oder mehrere
Kanten besitzt) in Richtung eines Gipfels sich erhebende Flächen hat,
und wobei der Gipfel der pyramidalen Struktur abgeschnitten ist.
Vorzüglich
ist auch der obere Teil im Wesentlichen pyramidenstumpfförmig, indem
er im Wesentlichen polygonale Querschnitte in zur Längsachse
der Behandlungskammer im Wesentlichen senkrechten Ebenen hat. Die
polygonalen Querschnitte des oberen Teils und des unteren Teils
sind typisch ähnlich
und in dieser Ausführung
rechteckigen Querschnitts, wie es in 9(d) gezeigt
wird, obwohl sie in anderen Ausführungen
jede beliebige Anzahl Flächen
enthalten können.
Der obere Abschnitt (147) besteht typisch aus geneigten
Wänden
mit einem kleinen Winkel δ zur Längsachse
(18) im Bereich von etwa 0,1° bis etwa 0,4°, jedoch
ohne dazu geschränkt
werden zu müssen.
Der untere Abschnitt (207) besteht wiederum aus geneigten
Wänden,
aber mit einem Winkel θ zur Längsachse
(18) im Bereich etwa 0,5° bis
etwa 30°, jedoch
ohne dazu geschränkt
werden zu müssen, wobei θ > δ ist. Die Winkel θ und δ bedeuten
hier konische Halbwinkel. Dadurch wird ein Übergangsteil (407)
zwischen dem oberen Teil (147) und dem unteren Teil (207)
gebildet. Die Behandlungskammer (107) besteht typisch aus
standardisierten rechteckigen Ziegeln in örtlich gestaffeltem Profil,
wobei der Übergangsteil
(407) als Neigungsveränderung
der entsprechenden imaginären
Linie, die eine die Ziegel umfassende Hüllkurve darstellt, bestimmt
werden darf. Es wird eine äußerliche
Metallschicht zum Sichern der mechanischen Unverletzlichkeit der
als Ganzes erfassten Vorrichtung, sowie zum Erhalten deren Luftdichtigkeit
in Bezug auf die Umwelt vorgesehen. In dieser Ausführung sind
ein oder mehrere der Plasmabrenner (40) in einer lateralen
Hilfskammer (750) enthalten, die mit der Behandlungskammer
(10) in einem unteren Teil derselben und insbesondere in
Bezug auf die Verteilungs- und Mischkammer (307) über einen
geeigneten gewölbten
Eingang (755) in offener Verbindung steht. Wahlweise können zusätzliche
laterale Hilfskammern um den unteren Teil (207) der Behandlungskammer
(10) angeordnet werden, um die Anzahl der Plasmabrenner
(40) weiter zu erhöhen
und dadurch deren Verteilung zu verbessern. Die zusätzlichen
lateralen Hilfskammern stehen auch in offener Verbindung mit der
Behandlungskammer (107) in einem unteren Teil derselben, z.B. über einen
geeigneten gewölbten
Eingang (755). In dieser Ausführung ist die Verteilungs-
und Mischkammer (307) im Wesentlichen rechteckiger Form und
die umfangsmäßige Öffnung derselben
umschließt
umfangsmäßig die
Abfallsäule
(35), um die umfangsmäßige Verteilung
des Oxidationsfluids dazu durch einen oder mehrere der Oxidationsfluideinlässe (75)
zu ermöglichen,
die dabei erfasst werden können,
wie es in 9(d) veranschaulicht wird. Die
heißen,
aus den Plasmabrennern (40) ausströmenden Gase bilden einen Hochtemperaturraum, der
sich von der Hilfskammer (750) zur Verteilungs- und Mischkammer
(307) über
den Eingang (755) erstreckt. Alternativ oder zusätzlich können ein
oder mehrere der Oxidationsfluideinlässe (75) in der Hilfskammer
(750) angeordnet werden, so dass das Oxidationsfluid sich
zuerst in engerer Nähe
der Plasmabrenner (40) befindet, wobei das Oxidationsfluid
anschließend
durch den Eingang 755) zur Verteilungs- und Mischkammer
(307) strömt.
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Dabei
sind zumindest ein oder mehrere der Oxidationsfluideinlässe (75)
jeweils an mindestens einem Plasmabrenner angeschlossen, so dass
das beim Betrieb der Abfallbehandlungsvorrichtung (100) aus
den Oxidationsfluideinlässen
(75) in die Verteilungs- und Mischkammer (305)
einströmende
Oxidationsfluid einem von den Plasmabrenner (40) geschaffenen
Hochtemperaturraum zugeführt
wird, um das Oxidationsfluid zu erwärmen und dadurch die Vergasung
verkohlten Materials unter Bildung entsprechender Produktgase zu
fördern.
Wie in der ersten Ausführung,
sind die Oxidationsfluideinlässe
(75) jeweils vorzüglich
an einer solchen Stelle angeordnet, dass der Winkel β zwischen
der die Längsachse (18)
und die Mitte eines Oxidationsfluideinlasses (75) enthaltenden
Ebene und der die Längsachse
(18) und die Mitte des Endes eines Plasmabrenners (40) enthaltenden
Ebene kleiner als, oder gleich wie etwa ±170° und vorzüglich etwa ±20° ist.
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Dabei
ist der erste Versatz (D1) der Abstand, um welchen die Innenwand
des unteren Teils der Behandlungskammer lateral nach außen bezüglich der Innenwand
des oberen Teils (14) versetzt ist. Bei ringförmigen Ver teilungs-
und Mischkammern, wie sie in den Ausführungen der 2(a), 2(b), 2(c), 3(a), 3(b), 5, 6(a) und 7 beispielweise
beschrieben werden, ist (D1) in beliebiger gegebener lateraler Richtung
nahezu konstant. Bei konischen Verteilungs- und Mischkammern, wie
sie in den Ausführungen
der 4, 8, sowie in der
Ausführung
nach 9 beispielweise beschrieben werden,
wächst
der Abstand, bzw. Versatz (D1) entlang der Achse (18) nach
unten zu. Der zweite Versatz (D2) bezieht sich auf die laterale
Ausdehnung der oberen Wand, die die Innenwand der Verteilungs- und
Mischkammer mit dem Übergangsteil
verbindet. In den in den 2(a), 2(b), 2(c), 3(a), 3(b), 5, 6(a) und 7 beispielweise
beschriebenen Ausführungen
sind die Sollwerte von (D1) und (D2) gleich. In den in den 7 und 8(a) beispielweise beschriebenen Ausführungen
erstreckt sich jedoch die obere Wand der Verteilungs- und Mischkammer
lateral zum Übergangsteil
nicht vollständig,
wodurch (D2) kleiner als (D1) um einen Betrag ist, dessen Sollwert
wie die Breite der herabhängenden
Wand am Übergangsteil gleich
ist. Wie oben beschrieben, nimmt der Übergangsteil in diesen Ausführungen
die Form einer Wand oder Ausdehnung an, die longitudinal vom unteren
Abschnitt des oberen Teils in Richtung des entsprechenden unteren
Teils vorragt. Der dritte Versatz (D3) bezieht sich auf den lateralen
Abschnitt der unteren Wand der Verteilungs- und Mischkammer, wobei
eine solche untere Wand in den in den 5 und 6(a) beispielweise beschriebenen Ausführungen mit
(D3) typisch kleiner als (D2) umfasst wird. In den anderen in den
Figuren gezeigten Ausführungen
umfasst jedoch die Verteilungs- und Mischkammer eine solche untere
Wand nicht.
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Deshalb
betrifft der vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zum Verteilen
und Mischen von Oxidationsfluid entlang und an einem Umfang einer Abfallsäule, die
in eine Abfallbehandlungsvorrichtung aufgenommen ist, die eine zur
Bearbeitung solcher Abfallsäule
geeignete Behandlungskammer hat und mindestens ein Plasmabrennermittel
enthält,
das ein Aulassende desselben hat, das sich in den unteren Teil der
Behandlungskammer erstreckt, um ausreichende Wärme diesem unteren Teil zu
liefern, zumindest um die Umwandlung des darin aufgenommenen organischen
Abfalls in Brennstoffgase zu ermöglichen,
wobei das Verfahren umfasst:
- (a) das Vorsehen
einer Verteilungs- und Mischkammer wie hiermit geschrieben;
- (b) während
des Betriebs der Behandlungskammer das Veranlassen, dass Oxidationsfluid
aus mindestens einem der Oxidationsfluideinlässe in die Verteilungs- und
Mischkammer und um den Umfang der in der Behandlungskammer aufgenommenen
Abfallsäule herumströmt, so dass
das Oxidationsfluid in Verbindung mit einem von dem mindestens einen
Plasmabrennermittel geschaffenen Hochtemperaturraum steht.
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Während die
erfindungsgemäße Verteilungs- und
Mischkammer am bestens als Integralteil einer Plasma-Abfallumwandlungs-
oder Bearbeitungsvorrichtung eingebaut wird, ist die erfindungsgemäße Verteilungs-
und Mischkammer auch auf viele bestehenden Plasma-Abfallbehandlungsvorrichtungen
in Abhängigkeit
von den einzelnen Umständen,
mutatis mutandis, anpassungsfähig.