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Hintergrund
der Erfindung
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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein organische Elektrolumineszenz.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung neue organische
Verbindungen mit elektrolumineszierenden Eigenschaften (nachfolgend
bezeichnet als "EL") und eine organische
EL-Vorrichtung, bei der die organischen EL-Verbindungen verwendet
werden.
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Beschreibung
der zugehörigen
Technik
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Organische
Elektrolumineszenz ist einer der Fälle, wo elektrischer Strom
durch innere Vorgänge
bestimmter organischer Moleküle
in sichtbares Licht umgewandelt wird. Organische Moleküle mit fluoreszierenden
oder phosphoreszierenden Eigenschaften erzeugen unter der Einwirkung
von elektrischem Strom eine Lichtemission, wenngleich sie sich in
ihren inneren Vorgängen
und ihrer Ansprechzeit unterscheiden. Organische fluoreszierende
wie auch phosphoreszierende Moleküle werden als organische EL-Moleküle bzw.
lichtemittierende Moleküle
bezeichnet.
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Die
organische EL-Technologie wird bei Lumineszenzdisplays verwendet,
die im Gegensatz zu Flüssigkristalldisplays,
die eine unabhängige
Lichtquelle brauchen, ihr eigenes Licht erzeugen. Mit Hilfe einer
einzelnen farberzeugenden Verbindung oder durch Kombination von
Verbindungen, die Elemente in Grundfarben erzeugen, können verschiedene
Farben generiert werden. Diese Technologie ist aufgrund ihres niedrigen
Energieverbrauchs, ihrer schnelleren Ansprechzeit, ihres höheren Helligkeitspegels,
ihres unbegrenzten Betrachtungswinkels und ihrer dünneren Bauweise
gegenüber
der LCD-Technologie von Vorteil.
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Eine
grundlegende Konstruktion einer organischen EL-Vorrichtung weist
zwei einander gegenüberliegende
Elektroden auf, d.h. eine Kathode und eine Anode, und eine dazwischenliegende
Schicht, die ein lichtemittierendes organisches Material enthält. Beim
Anlegen einer elektrischen Spannung zwischen den Elektroden werden
Elektronen und Löcher
von der Kathode bzw. Anode in die dazwischenliegende Schicht injiziert. Die
Löcher
und Elektronen rekombinieren sich an lichtemittierenden organischen
Molekülen
in der dazwischenliegenden Schicht. Rekombinierte Paare von Elektronen
und Löchern,
nämlich
Exzitonen, wandern umher und tragen dabei die durch die Rekombination
erzeugte Energie und übertragen
diese Energie auf andere lichtemittierende organische Moleküle, insbesondere
auf solche mit einem geringeren Bandabstand in der Nähe des Ortes
ihrer Rekombination. Mit Hilfe der übertragenen Energie werden
Valenzelektronen der lichtemittierenden organischen Moleküle angeregt,
die Photonen erzeugen, wenn die Elektronen in ihren Grundzustand
zurückkehren.
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Um
den energetischen Wirkungsgrad zu verbessern, wurden mehrlagige
organische EL-Vorrichtungen vorgeschlagen. Im allgemeinen haben
mehrlagige organische EL-Vorrichtungen eine oder mehrere Schichten,
die als Vehikel zur Löcherinjektion,
zum Löchertransport,
zur Lichtemission, zum Elektronentransport und zur Elektroneninjektion
dienen. Eine oder mehrere Schichten der mehrlagigen Konstruktionen
können mehr
als eine Funktion haben. Viele organische Verbindungen haben bekanntlich
physikalische Eigenschaften und Merkmale zur Verwendung in solchen
organischen EL-Vorrichtungen. Es besteht jedoch ein Bedarf an neuen
organischen Verbindungen zur Verwendung bei der organischen Elektrolumineszenz,
um verschiedene Ausgestaltungen organischer EL-Vorrichtungen bzw. die Herstellung solcher
Vorrichtungen zu verbessern.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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In
einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird eine chemische
Verbindung der Chemischen Formel I bereitgestellt:
Chemische
Formel 1 R
1 bis R
24 sind
gleiche oder verschiedene Substituentengruppen, aber nicht alle
von R
1 bis R
24 sind
Wasserstoff. Beispiele für
die Substituentengruppen R
1 bis R
24 werden ausführlich beschrieben. Unter den
für R
1 bis R
24 zur Verfügung stehenden
Substituentengruppen werden eines oder mehrere von R
1 bis
R
24 ausgewählt aus der Arylgruppe, die
aus -Phenyl, Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl, Anthracyl, Tetracenyl,
Pentacenyl, Perylenyl, Coronenyl und Heteroaryl besteht, die substituiert
oder nicht substituiert sind. Die Arylgruppen sind ferner mit einem
oder mehreren von Phenyl, Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl,
Anthracyl, Tetracenyl, Pentacenyl, Perylenyl, Coronenyl oder Heteroaryl
substituiert, die substituiert oder nichtsubstituiert sind. Eines oder
mehrere von R
1 bis R
24 sind
ausgewählt
aus der Heteroarylgruppe, die aus substituiertem oder nicht substituiertem
Thiophenyl, Thiazolyl, Oxazolyl, Imidazolyl und Pyrazinyl besteht.
Eines oder mehrere von R
1 bis R
24 sind
ausgewählt
aus der aus Aminen mit mindestens einem Arylsubstituenten und Aryl
einschließlich
Phenyl, Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl; Anthracyl, Tetracenyl,
Pentacenyl, Perylenyl, Coronenyl und Heteroaryl bestehenden Gruppe.
Mindestens eines Von R
1 bis R
24 ist
Anthracen oder Heteroaryl. Die Substituentengruppen R
1 bis
R
24 können
durch eine oder mehrere organische Komponenten substituiert sein,
die der Allgemeinen Formel 1 entsprechen. Eines oder mehrere von
R
3, R
7, R
10, R
11, R
14, R
15, R
18 und R
22 sind mit
Substituentengruppen substituiert, die nicht Wasserstoff sind. Eines oder
mehrere der Paare R
3 und R
7;
R
18 und R
22; R
10 und R
15; und R
11 und R
14 sind mit
Substituentengruppen substituiert, die nicht Wasserstoff sind.
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Die
chemische Verbindung der Allgemeinen Formel 1 ist ausgewählt aus
der aus den Chemischen Verbindungen 1-11, 100-137, 200-222, 300-308
und 400-413 bestehenden Gruppe, wie später gezeigt wird. Die Verbindung
hat einen Schmelzpunkt über
etwa 300°C.
Die Verbindung hat einen der Emission von sichtbarem Licht entsprechenden
Bandabstand. Der Bandabstand für
die Emission von sichtbarem Licht beträgt von etwa 1,8 eV bis etwa
3,5 eV. Der Bandabstand entspricht der Emission von blauem, grünem oder
rotem Licht. Die Verbindung hat eine löchertransportierende Eigenschaft.
Die Löcherbeweglichkeit
in der Verbindung beträgt
etwa 1×10–7 cm2/Vs oder mehr. Die Verbindung hat eine elektronentrartsportierende
Eigenschaft. Die Elektronenbeweglichkeit in der Verbindung beträgt etwa
1×10–7 cm2/Vs oder mehr. Die Verbindung hat eine löcherinjizierende
Eigenschaft. Die Verbindung hat ein Niveau des höchsten besetzten Molekülorbitals
(HOMO-Niveau) von etwa –4,0
eV bis etwa –6,0
eV. Die Verbindung hat eine elektroneninjizierende Eigenschaft. Die
Verbindung hat ein Niveau des niedrigsten unbesetzten Molekülorbitals
(LUMO-Niveau) von etwa –2,5
eV bis etwa –4,0
eV.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein
lichtemittierendes Material bereitgestellt, das eine oder mehrere
der chemischen Verbindungen der Allgemeinen Formel 1 umfaßt. Die
chemischen Verbindungen sind ausgewählt aus der aus den Chemischen
Verbindungen 100-137, 200-222 und 400-413 bestehenden Gruppe.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird ein
löchertransportierendes
Material bereitgestellt, das eine oder mehrere der chemischen Verbindungen
der Allgemeinen Formel 1 umfaßt.
Die chemischen Verbindungen sind ausgewählt aus der aus den Chemischen
Verbindungen 300-308
und 400-413 bestehenden Gruppe.
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In
noch einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
ein elektronentransportierendes Material bereitgestellt, das eine
oder mehrere der chemischen Verbindungen der Allgemeinen Formel
1 umfaßt.
Die chemischen Verbindungen sind aus der aus den Chemischen Verbindungen
200-222 bestehenden Gruppe ausgewählt.
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Ferner
stellt die vorliegende Erfindung eine Feststoffabscheidung von einer
oder mehreren chemischen Verbindungen zur Verwendung bei der organischen
Elektrolumineszenz bereit. Die chemischen Verbindungen umfassen
eine oder mehrere Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel
1. Die Doppelspiroverbindungen umfassen mindestens drei im wesentlichen
ebene organische Komponenten, die so konfiguriert sind, daß eine ebene
Komponente intervenierend zwischen den beiden anderen ebenen Komponenten
liegt und daß die
mindestens drei ebenen Komponenten im wesentlichen keine Überlappung
miteinander aufweisen; wobei die intervenierende ebene Komponente
mit jeder der beiden benachbarten ebenen Komponenten ein Atom gemeinsam
hat; wobei die intervenierende ebene Komponente zu den beiden benachbarten
ebenen Komponenten im wesentlichen senkrecht ist; wobei die mindestens
drei ebenen Komponenten gleich oder voneinander verschieden sein
können;
und wobei jede ebene Komponente mit einer oder mehreren nicht-ebenen
Komponenten substituiert sein kann.
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Bei
der Feststoffabscheidung liegen eine oder mehrere chemische Doppelspiroverbindungen
in einer amorphen Form vor. Die eine oder mehreren chemischen Verbindungen
umfassen ferner eine oder mehrere Nicht-Doppelspiroverbindungen, die bei der
organischen Elektrolumineszenz akzeptabel sind. Die eine oder mehreren
Nicht-Doppelspiroverbindungen umfassen eine lichtemittierende Verbindung.
Die lichtemittierende Nicht-Doppelspiroverbindung hat einen kleineren
Bandabstand als die Doppelspiroverbindung. Die lichtemittierende
Nicht-Doppelspiroverbindung hat einen größeren Bandabstand als die Doppelspiroverbindung.
Die lichtemittierende Nicht-Doppelspiroverbindung ist eine fluoreszierende
oder phosphoreszierende Verbindung. Die Feststoffabscheidung erfolgt
in Form eines dünnen
Films. Die Feststoffabscheidung umfaßt eine oder mehrere Schichten.
Die Doppelspiroverbindung hat eine oder mehrere Eigenschaften, die
ausgewählt
sind aus der aus der Emission von sichtbarem Licht, dem Elektronentransport,
der Elektroneninjektion, dem Löchertransport
und der Löcherinjektion
bestehenden Gruppe.
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Bei
den Doppelspiroverbindungen befinden sich die mit den benachbarten
ebenen Komponenten gemeinsam vorliegenden Atome im Abstand voneinander
in den intervenierenden ebenen Komponenten. Zwei oder mehr Ringe
bilden mindestens eine der im wesentlichen ebenen Komponenten, und
dabei werden die zwei oder mehr Ringe zu einer im wesentlichen starren
Ebene verschmolzen, indem sie zwei oder mehr Atome gemeinsam haben.
Jede ebene Komponente ist von einer Konjugation mit ihren benachbarten
ebenen Komponenten isoliert.
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Die
Doppelspiroverbindung hat einen Schmelzpunkt über etwa 300°C. In der
Allgemeinen Formel 1 sind R1 bis R24 ein oder mehr Substituenen, die ausgewählt sind
aus der aus Wasserstoffatomen, Halogenatomen, substituierten oder
nicht substituierten Alkylgruppen mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen,
substituierten oder nicht substituierten Arylgruppen mit 6 bis 24
Kohlenstoffatomen, Alkoxylgruppen mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen,
substituierten oder nicht substituierten heterocyclischen oder Heteroarylgruppen,
substituierten Vinylgruppen, Aminogruppen, Amingruppen, Nitrilgruppen,
Nitrogruppen, Formylgruppen, Alkanoylgruppen, substituierten oder
nicht substituierten Carbazolen, Alkylsulfidgruppen und Arylsulfidgruppen
bestehenden Gruppe. Die Doppelspiroverbindungen sind ausgewählt aus
der aus den Chemischen Verbindungen 1-12, 100-137, 200-222, 300-308
und 400-413 bestehenden Gruppe.
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Die
eine oder mehreren Doppelspiroverbindungen haben einen der Emission
von sichtbarem Licht entsprechenden Bandabstand. Der Bandabstand
für die
Emission von sichtbarem Licht beträgt von etwa 1,8 eV bis etwa
3,5 eV. Der Bandabstand entspricht der Emission von blauem, grünem oder
rotem Licht. Die Doppelspiroverbindungen haben eine löchertransportierende
Eigenschaft. Die Löcherbeweglichkeit
beträgt
bei den einen oder mehreren Doppelspiroverbindungen etwa 1×10–7 cm2/Vs oder mehr. Die Doppelspiroverbindungen
haben eine elektronentransportierende Eigenschaft. Die Elektronenbeweglichkeit
beträgt
bei den einen oder mehreren Doppelspiroverbindungen etwa 1×10–7 cm2/Vs oder mehr. Die Doppelspiroverbindungen haben
eine löcherinjizierende
Eigenschaft. Die Doppelspiroverbindungen haben ein Niveau des höchsten besetzten
Molekülorbitals
(HOMO-Niveau) von etwa –4,0
eV bis etwa 6,0 eV. Die Doppelspiroverbindungen haben eine elektroneninjizierende
Eigenschaft. Die Doppelspiroverbindungen haben ein Niveau des niedrigsten unbesetzten
Molekülorbitals
(LUMO-Niveau) von etwa –2,5
eV bis etwa 4,0 eV.
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In
noch einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren zur Herstellung der erläuterten Feststoffabscheidung
bereitgestellt. Bei dem Verfahren wird ein Träger bereitgestellt; und es werden
eine oder mehrere chemische Verbindungen abgeschieden, die eine
oder mehrere der Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel
1 umfassen. Das Abscheiden einer oder mehrere chemischer Verbindungen
umfaßt
das physikalische Aufdampfen. Außerdem umfaßt das Abscheiden einer oder
mehrerer chemischer Verbindungen die Bildung einer Vielzahl von
Schichten unterschiedlicher Zusammensetzung aus den einen oder mehreren
chemischen Verbindungen.
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In
noch einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
eine organische elektrolumineszierende Vorrichtung ("EL"-Vorrichtung) bereitgestellt,
die eine Anode, eine Kathode und die zwischen der Anode und der
Kathode befindliche Feststoffabscheidung umfaßt, wobei die Feststoffabscheidung
eine oder mehrere Schichten mit einer lichtemittierenden Schicht
umfaßt.
Die lichtemittierende Schicht umfaßt die eine oder mehreren Doppelspiroverbindungen
der Allgemeinen Formel 1 mit dem der Emission von sichtbarem Licht
entsprechenden Bandabstand. Der Bandabstand für die Emission von sichtbarem
Licht beträgt
von etwa 1,8 eV bis etwa 3,5 eV. Die lichtemittierende Schicht umfaßt ein oder
mehr fluoreszierende oder phosphoreszierende Materialien. Die organische
EL-Vorrichtung wird von einem Substrat getragen, wobei das Substrat entweder
die Anode oder die Kathode berührt.
Die eine oder mehreren Schichten umfassen mindestens ein Material
mit einer oder mehreren Eigenschaften, die ausgewählt sind
aus der aus Elektroneninjektion, Elektronentransport, Lichtemission,
Löchertransport
und Löcherinjektion
bestehenden Gruppe. Die lichtemittierende Schicht umfaßt eine
oder mehrere Verbindungen, die ausgewählt sind aus der aus den Chemischen
Verbindungen 100-137, 200-222 und 400-413 bestehenden Gruppe. Die
lichtemittierende Schicht umfaßt
ferner eine oder mehrere lichtemittierende Nicht-Doppelspiroverbindungen.
Die lichtemittierende Nicht-Doppelspiroverbindung hat einen kleineren
Bandabstand als die Doppelspiroverbindung. Die lichtemittierende
Nicht-Doppelspiroverbindung hat einen größeren Bandabstand als die Doppelspiroverbindung.
Die lichtemittierende Nicht-Doppelspiroverbindung ist entweder eine
fluoreszierende oder eine phosphoreszierende Verbindung. Die eine
oder mehreren Schichten umfassen mindestens eine der elektroneninjizierenden
und elektronentransportierenden Schichten. Die mindestens eine der
elektroneninjizierenden und elektronentransportierenden Schichten
umfaßt
die Chemischen Verbindungen 200-222. Die eine oder mehreren Schichten
umfassen mindestens eine der löcherinjizierenden
und löchertransportierenden
Schichten. Die mindestens eine der löcherinjizierenden und löchertransportierenden
Schichten umfaßt
die Chemischen Verbindungen 300-308 und 400-413.
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In
noch einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
ein elektronisches Gerät
bereitgestellt, das ein Display umfaßt, wobei das Display die erläuterte organische
EL-Vorrichtung umfaßt.
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In
noch einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren zum Erzeugen von sichtbarem Licht aus der oben erläuterten
organischen EL-Vorrichtung bereitgestellt. Bei dem Verfahren wird
elektrischer Strom zwischen der Anode und der Kathode der Vorrichtung
angelegt; die Kathode injiziert dabei Elektronen auf die lichtemittierende
Schicht; die Anode injiziert dabei Löcher auf die lichtemittierende Schicht;
und es wird eine Rekombination wenigstens eines Teils der injizierten
Elektronen und Löcher
in der lichtemittierenden Schicht erlaubt, wodurch aus der lichtemittierenden
Schicht sichtbares Licht erzeugt wird. Die lichtemittierende Schicht
umfaßt
die eine oder mehreren Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel
1 mit einer lichtemittierenden Eigenschaft. Die lichtemittierende
Schicht umfaßt
ferner eine oder mehrere lichtemittierende Nicht-Doppelspiroverbindungen.
Die eine oder mehreren Schichten umfassen die Doppelspiroverbindung
mit einer oder mehreren Eigenschaften, die ausgewählt sind
aus der aus der Emission von sichtbarem Licht, dem Elektronentransport,
der Elektroneninjektion, dem Löchertransport
und der Löcherinjektion bestehenden
Gruppe.
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In
noch einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren zur Herstellung der oben erläuterten organischen EL-Vorrichtung
bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt die folgenden Schritte: Bereitstellen
eines Substrats; Bilden einer ersten leitfähigen Schicht; Abscheiden der
eine oder mehrere der Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel
1 umfassenden einen oder mehreren chemischen Verbindungen, um die
die lichtemittierende Schicht umfassende Feststoffabscheidung zu
bilden; und Bilden einer zweiten leitfähigen Schicht, wobei die erste
oder die zweite leitfähige
Schicht der Anode oder Kathode entspricht. Bei der Bildung der lichtemittierenden
Schicht werden eine oder mehrere Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen
Formel 1 mit einer lichtemittierenden Eigenschaft abgeschieden.
Bei der Bildung der lichtemittierenden Schicht werden gleichzeitig
eine oder mehrere lichtemittierende Nicht-Doppelspiroverbindungen abgeschieden.
Beim Abscheiden der einen oder mehreren chemischen Verbindungen
werden ferner Schichten mit einer oder mehreren Funktionen gebildet,
die ausgewählt
sind aus der aus der Emission von sichtbarem Licht, dem Elektronentransport,
der Elektroneninjektion, dem Löchertransport
und der Löcherinjektion
bestehenden Gruppe. Die Bildung der Schichten mit einer oder mehreren
Funktionen umfaßt
das Abscheiden einer oder mehrerer der Doppelspiroverbindungen der
Allgemeinen Formel 1. Die Bildung der Schichten mit einer oder mehreren
Funktionen umfaßt
das Abschneiden einer oder mehrerer Nicht-Doppelspiroverbindungen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1-6 zeigen
vereinfachte Querschnittsansichten verschiedener beispielhafter
Konstruktionen organischer EL-Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung.
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7 ist
ein Lichtemissionsspektrum der in Beispiel 42 hergestellten organischen
EL-Vorrichtung.
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8 ist
ein Lichtemissionsspektrum der in Beispiel 45 hergestellten organischen
EL-Vorrichtung.
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9 ist
ein Lichtemissionsspektrum der in Beispiel 51 hergestellten organischen
EL-Vorrichtung.
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Ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
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Die
verschiedenen Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung werden
nun ausführlicher
erläutert. Am
Beginn der nun folgenden Beschreibung versteht es sich, daß Fachleute
auf dem entsprechenden Gebiet die hier beschriebene Erfindung modifizieren
können
und dabei immer noch die günstigen
Ergebnisse dieser Erfindung erzielen werden. Demzufolge ist die
folgende Beschreibung als breite, lehrende Offenbarung zu verstehen,
die auf Fachleute auf dem entsprechenden Gebiet abzielt, und soll
die vorliegende Erfindung nicht einschränken.
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Überlegungen
zu neuen organischen EL-Materialien
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Die
hier auftretenden Erfinder haben eine Gruppe neuer organischer EL-Verbindungen erfunden.
Im Verlauf der Forschung für
neue organische EL-Verbindungen
haben die Erfinder verschiedene Faktoren bezüglich der Anwendbarkeit chemischer
Verbindungen auf die Herstellung organischer EL-Vorrichtungen in Betracht gezogen. Zu
diesen Faktoren gehören
unter anderem die Elektrolumineszenz in Frage kommender chemischer
Verbindungen, die Sublimierbarkeit der Verbindungen unter gegebenen
Herstellungsbedingungen, die Wärmebeständigkeit
des aus den Verbindungen hergestellten dünnen Films, etc.
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Die
Elektrolumineszenz von Verbindungen wird zwar bevorzugt, ist aber
bei den in organischen EL-Vorrichtungen zu verwendenden Verbindungen
nicht immer notwendig. Damit eine organische Verbindung sichtbares
Licht erzeugen kann oder als Wirt für eine andere lichtemittierende
Verbindung dienen kann, muß die
organische Verbindung jedoch ihre eigene Elektrolumineszenz aufweisen.
Wenngleich bestimmte organische EL-Verbindungen gemeinsame funktionelle
Gruppen oder strukturelle Ähnlichkeiten
haben, gibt es keine allgemeine Regel dafür, welche Strukturen oder Elemente
von organischen Verbindungen Elektrolumineszenz sicherstellen würden. Somit
ist es schwierig, völlig
neu strukturierte organische EL-Verbindungen zu finden.
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Die
Verbindungen müssen
nicht nur elektrolumineszieren, sondern ihre Emissionsfarben und
der Wirkungsgrad der Elektrolumineszenz sind ebenfalls von Bedeutung.
Die Farben und der Wirkungsgrad werden zusammen mit anderen Eigenschaften
der Verbindungen in Betracht gezogen, wenn festgestellt wird, welche Funktionen
die organische EL-Verbindung in organischen EL-Vorrichtungen erfüllen kann. Eine blaue Farbe allein
emittierende Verbindung kann zum Beispiel eine blaues Licht emittierende
Schicht bilden. Die blaues Licht emittierende Verbindung kann außerdem als
blaues Licht emittierender Dotand oder als Wirtsmaterial zur Aufnahme
verschiedener lichtemittierender Dotanden in einem vollfarbfähigen Display
verwendet werden. Der Wirkungsgrad der Elektrolumineszenz kann außerdem relevant
sein für
die Überlegung,
ob die Verbindung als Wirt oder als Dotand verwendet werden soll.
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Die
Wärmebeständigkeit
organischer EL-Vorrichtungen ist eine sehr wichtige Überlegung.
Die Qualität der
organischen EL-Vorrichtungen kann nachlassen, da sie vielleicht
einer hohen Temperatur ausgesetzt sind, zum Beispiel in einem durch
Sonnenlicht aufgeheizten Auto. Im allgemeinen haben organische EL-Vorrichtungen organische
Verbindungen in Form amorpher Dünnschichten.
Die amorphe Form der Verbindungen kann kristallisieren, wenn die
Temperatur über
die Glasübergangstemperatur
der Verbindungen ansteigt. Selbst eine partielle Kristallisation
der Verbindungen kann zu einem elektrischen Kurzschluß zwischen
den Elektroden führen
und in einem Verlust an Elektrolumineszenz resultieren. Die Kristallisation
in den amorphen Filmen kann auch während des Herstellungsverfahrens
stattfinden, weil dabei eine hohe Temperatur herrscht. Wenn die Kristallisation
während
der Herstellung auftritt, haben die sehr neuen Produkte Fehler in
der Elektrolumineszenz.
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Um
eine wärmebedingte
Kristallisation organischer Verbindungen zu vermeiden, muß die Glasübergangstemperatur
der Verbindungen höher
sein als eine Temperatur, der die aufgebrachte Dünnschicht möglicherweise ausgesetzt sein
kann. Im allgemeinen sind organische EL-Verbindungen mit einer Glasübergangstemperatur
von etwa 120°C
oder höher
ausreichend zur Verwendung in organischen EL-Vorrichtungen. Da die Glasübergangstemperatur
einer Verbindung gut mit ihrem Schmelzpunkt korreliert, dient der
Schmelzpunkt oft als Referenz anstelle der Glasübergangstemperatur. Die Beziehung
zwischen dem Schmelzpunkt und der Glasübergangstemperatur wird in
der Veröffentlichung
Molecular Design for Nonpolymeric Organic Dye Glasses with Thermal
Stability, J. Phys. Chem. 97, 6240-6248 (1993) dargelegt, die hierin
mit einbezogen wird.
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Außerdem ist
die Kristallinität
der organischen Verbindungen relevant für die Kristallisation organischer
EL-Verbindungen in Dünnschichten
und daher für
die Beständigkeit
der organischen EL-Vorrichtungen. Die Kristallinität einer
Verbindung kann definiert werden als Kristallisationsgrad oder Neigung
zum Kristallisieren. Wenn eine organische Verbindung eine hohe Kristallinität besitzt, wird
sie unter einer gegebenen Bedingung mit größerer Wahrscheinlichkeit kristallisieren
als andere mit niedriger Kristallinität. Demzufolge werden organische
Verbindungen mit niedriger Kristallinität bevorzugt. Es wurde festgestellt,
daß organische
Moleküle mit
hoher Planarität
und Steifigkeit zum Kristallisieren neigen, unabhängig von
ihrem Schmelzpunkt oder der Substrattemperatur, wenn daraus auf
einem Substrat Dünnschichten
durch Lösungsverarbeitung
oder physikalisches Aufdampfen gebildet werden.
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Ferner
müssen
organische EL-Verbindungen angesichts der Verwendung des physikalischen
Aufdampfens (PVD) bei der Bildung amorpher Dünnschichten eine gute Sublimierbarkeit
haben. Organische EL-Verbindungen mit einem hohen Schmelzpunkt haben
jedoch im allgemeinen ein hohes Molekulargewicht und eine schlechte
Sublimierbarkeit. Gefragt sind also in der Tat organische EL-Verbindungen mit
hoher Sublimierbarkeit, die gleichzeitig einen ausreichend hohen
Schmelzpunkt haben. Flache Strukturen wie aromatische Ringe oder
Heteroringe können
zuviel Überlappung
der n-Orbitale verursachen, was die Quelle für den Trägertransport behindernde Traps
und Tilgungsstellen sein kann, so daß der Quantenwirkungsgrad der
Elektrolumineszenz durch Wechselwirkung von Molekülorbitalen
etc. verringert wird.
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Weitere Überlegungen
betreffen andere Merkmale organischer Verbindungen wie zum Beispiel
Löcherinjektions-,
Löchertransport-,
Emissions-, Elektronentransport- und
Elektroneninjektionsfunktionen und dergleichen. Zur Löcherinjektion
müssen
organische EL-Verbindungen zum Beispiel mit dem für die Anode
verwendeten Material kompatibel sein. Außerdem ist zu überlegen,
ob bestimmte organische EL-Verbindungen für mehr als eine Funktion verwendet
werden können.
Multifunktionale organische EL-Verbindungen erlauben die Konstruktion
einer einzigen Schicht, die eine Vielzahl von Funktionen in einer
organischen EL-Vorrichtung erfüllt, und
können
daher die Verarbeitungskosten senken, die andernfalls anfallen würden, um
zusätzliche Schichten
zu produzieren.
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Doppelspiroverbindungen
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Mit
den oben erläuterten Überlegungen
haben die hier auftretenden Erfinder organische Verbindungen mit
einer Doppelspirostruktur entdeckt, die zur Verwendung in organischen
EL-Vorrichtungen günstige
Eigenschaften und Merkmale besitzen. Der Begriff "Spiro-" bezeichnet eine
Konfiguration oder Struktur in einem organischen Molekül, bei der
zwei ebene Komponenten ein Atom gemeinsam haben und im wesentlichen
senkrecht zueinander konfiguriert sind. Der Begriff "Doppelspiro" bezeichnet hier
eine Konfiguration von mindestens drei im wesentlichen ebenen Komponenten,
bei der eine ebene Komponente intervenierend zwischen zwei benachbarten
ebenen Komponenten angeordnet ist und die intervenierende ebene
Komponente mit jeder der beiden benachbarten ebenen Komponenten
ein Atom gemeinsam hat. Die intervenierende ebene Komponente ist
im wesentlichen senkrecht zu den beiden benachbarten ebenen Komponenten.
Die beiden mit den benachbarten ebenen Komponenten gemeinsam vorliegenden
Atome befinden sich in den intervenierenden ebenen Komponenten vorzugsweise
im Abstand voneinander.
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Die
organischen Doppelspiroverbindungen erfüllen im allgemeinen die Anforderungen
eines hohen Schmelzpunkts, einer hohen Sublimierbarkeit und einer
niedrigen Kristallinität.
Die ebenen Komponenten mit zyklischen Ringen erhöhen das Molekulargewicht dieser
organischen Verbindungen. Das hohe Molekulargewicht erhöht im allgemeinen
den Schmelzpunkt und die Glasübergangstemperatur.
Außerdem
wird die Steifigkeit der als konjugierte Doppelbindung vorliegenden
Ringstrukturen und ihre Aromatizität die Sublimierbarkeit dieser
Verbindungen verbessern. Ferner stellt die im wesentlichen senkrechte
Konfiguration benachbarter ebener Komponenten den Effekt einer sterischen
Behinderung unter den Molekülen
bereit. Die sterische Behinderung wird die dichte, geordnete Packung
der Verbindungen unterbinden, wodurch die Kristallinität dieser Verbindungen
herabgesetzt wird.
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Viele
organische Verbindungen mit Doppelspirostruktur können sichtbares
Licht emittieren und haben noch weitere Eigenschaften wie zum Beispiel
Löcherinjektion,
Löchertransport,
Elektroneninjektion und Elektronentransport. Diese verschiedenen
Eigenschaften können
bei den organischen Doppelspiroverbindungen dadurch bereitgestellt
werden, daß entsprechende
funktionelle Gruppen an einer oder mehreren der ebenen Komponenten
eingeführt
werden. Zum Beispiel wird bei einer ebenen Komponente eine löchertransportierende
funktionelle Gruppe substituiert, und bei einer anderen ebenen Komponente
kann eine elektronentransportierende funktionelle Gruppe substituiert
werden. Genauso können
bi- oder multifunktionale organische EL- Materialien mit Doppelspirostruktur
hergestellt weden. Dieses Schema ist vor allem deshalb machbar,
weil jede ebene Komponente gegen eine Konjugation mit ihren benachbarten
ebenen Komponenten isoliert ist, und daher würden sich die in jede der ebenen
Komponenten eingeführten
funktionellen Gruppen wahrscheinlich nicht stören.
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Allgemeine Formel 1
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Unter
den verschiedenen Doppelspirostrukturen genügen die organischen Verbindungen
zur Verwendung bei der organischen Elektrolumineszenz gemäß der vorliegenden
Erfindung der nachfolgend definierten Allgemeinen Formel 1.
Allgemeine
Formel 1 R
1 bis R
24 sind
identische oder verschiedene Substituentengruppen, nämlich Wasserstoff;
Halogen; Cyan; Hydroxyl; Mercapto; C
1-C
18-Alkyl, das monosubstituiert oder polysubstituiert
sein kann durch Hydroxyl, Carboxyl, C
1-C
6-Alkyloxycarbonyl,
Formyl oder C
1-C
6-Alkylcarbonyl,
dessen Carbonylgruppen auch in ketalisierter Form vorliegen können, Carbamoyl,
N-Hydroxycarbamoyl, Sulfo, C
1-C
6-Alkyloxy,
Hydroxy-C
1-C
6-alkyloxy,
C
1-C
6-Alkylthio,
C
1-C
6-Alkylsulfinyl,
C
1-C
6-Alkylsulfonyl, C
2-C
6-Alkenyloxy,
C
2-C
6-Alkenylthio,
C
2-C
6-Alkenylsulfinyl
oder C
2-C
6-Alkenylsulfonyl, und von dem 2 Alkylgruppen
außerdem
zu einem fakultativ substituierten Di- bis Dekamethylenring verknüpft sein
können,
bei dem ein C- Atom
durch ein Heteroatom ersetzt sein kann und der außerdem ein
oder zwei Doppelbindungen enthalten kann; Cyano-C
1-C
3-alkyl, Epoxy-C
2-C
6-alkyl, Trifluormethyl, Hydroxyiminomethyl
oder C
1-C
4-Alkoxyiminomethyl,
Pentafluorethyl; C
2-C
6-Alkynyl;
C
1-C
18-Alkoxy, das
auch durch Hydroxyl, Carboxyl oder C
1-C
6-Alkyloxycarbonyl substituiert sein kann;
Epoxy-C
2-C
6-alkoxy;
C
2-C
6-Alkenyloxy oder C
2-C
6-Alkynyloxy;
C
3-C
7-Cycloalkyl
oder C
3-C
7-Cycloalkylmethyl,
bei dem der Ring auch durch Hydroxyl, Halogen, Carboxyl, C
1-C
6-Alkyloxycarbonyl
oder Cyan substituiert sein kann und bei dem ein C-Atom durch ein
Sauerstoff-, Stickstoff- oder Schwefelatom ersetzt sein kann; C
2-C
6-Alkenyl, das
auch durch Hydroxyl, Wasserstoff oder C
1-C
6-Alkyl substituiert sein kann; C
4-C
7-Cycloalkenyl; Formyl oder ketalisiertes
Formyl; C
1-C
6-Alkylcarbonyl,
das auch durch Hydroxyl substituiert sein kann und auch in ketalisierter
Form vorliegen kann; Arylcarbonyl oder C
1-C
6-Alkylcarbonylamino; Carboxyl oder C
1-C
6-Alkoxycarbonyl; C
1-C
6-Alkylthio, C
1-C
6-Alkylsulfinyl
oder C
1-C
6-Alkylsulfonyl,
die alle auch durch Hydroxyl in dem Alkylteil substituiert sein
können;
Methylthio, Methylsulfinyl oder Methylsulfonyl, die alle im Methylteil
durch Carboxyl oder C
1-C
6-Alkyloxycarbonyl
substituiert sein können;
C
2-C
6-Alkenylthio,
C
2-C
6-Alkenylsulfinyl oder
C
2-C
6-Alkenylsulfonyl;
Carbamoyl, das an dem Stickstoff durch C
1-C
6-Alkyl, Hydroxy-C
1-C
6-alkyl, C
1-C
6-Alkyloxycarbonyl, C
1-C
6-Alkylcarbonyl, Carboxymethyl, C
1-C
6-Alkyloxycarbonylmethyl,
Aminocarbonylmethyl, C
1-C
6-Alkylaminocarbonyl,
Carbamoyl, Hydroxyl oder Pyridyl monosubstituiert sein kann oder
das an dem Stickstoff durch C
1-C
6-Alkyl disubstituiert sein kann; Carbazoyl,
das durch C
1-C
4-Alkyl
oder N-Carbamoylcarbazoyl substituiert sein kann; Sulfamoyl, das
an dem Stickstoff durch C
1-C
6-Alkylaminocarbonyl
monosubstituiert sein kann; Pyridyl oder 4-Pyridon-1-yl; Amino,
C
1-C
6-Alkylamine,
-Arylamine oder -Arylalkylamine, die alle auch substituiert sein
können;
Nitril oder Nitro; C
1-C
6-Alkylsulfid;
und Phenyl, Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl, Anthracyl, Tetracenyl,
Pentacenyl, Perylenyl, Coronenyl oder Heteroaryl, die alle auch
mit einer der hier aufgeführten
Substituentengruppen substituiert sein können.
-
Eine
oder mehrere dieser Substituentengruppen können auch durch eine oder mehrere
organische Komponenten mit einer Spiro- oder Doppelspirokonfiguration
substituiert sein, vorzugsweise durch organische Komponenten der
Allgemeinen Formel I. Vorzugsweise sind die Substituentengruppen
von Phenyl, Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl, Anthracyl, Tetracenyl,
Pentacenyl, Perylenyl, Coronenyl oder Heteroaryl ferner mit einem
oder mehreren von Phenyl, Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl,
Anthracyl, Tetracenyl, Pentacenyl, Perylenyl, Coronenyl oder Heteroaryl
substituiert. Vorzugsweise ist Heteroaryl ein fünf- oder sechsgliedriger aromatischer
Ring, wo ein oder mehr C-Atome durch ein Sauerstoff-, Stickstoff-
oder Schwefelatom ersetzt sind. Mehr bevorzugt schließt Heteroaryl
auch Thiophenyl, Thiazolyl, Oxyazolyl, Imidazolyl oder Pyrazinyl
mit ein, entweder substituiert oder nicht substituiert. Die Arylgruppen
der Arylamine oder Arylalkylamine sind identisch oder verschieden
und vorzugsweise ausgewählt
aus der aus Phenyl, Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl, Anthracyl,
Tetracenyl, Pentacenyl, Perylenyl, Coronenyl und Heteroaryl bestehenden
Gruppe. Vorzugsweise sind eines oder mehrere von R1 bis
R24 ausgewählt aus der aus Aminen mit
mindestens einem Arylsubstituenten und Aryl einschließlich Phenyl,
Biphenyl, Terphenyl, Benzyl, Naphthyl, Anthracyl, Tetracenyl, Pentacenyl,
Perylenyl, Coronenyl und Heteroaryl bestehenden Gruppe. Mehr bevorzugt
ist mindestens eines von R1 bis R24 Anthracen oder Heteroaryl.
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Bei
einer Ausführungsform
sind R3, R7, R10, R11, R14, R15, R18 und R22 mit Substituentengruppen
substituiert, die nicht Wasserstoff sind. Bei einer weiteren Ausführungsform
sind die Paare R3 und R7;
R18 und R22; R10 und R15; und R11 und R14 mit Substituentengruppen
substituiert, die nicht Wasserstoff sind.
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Die
Verbindungen 100-137, 200-222, 300-308 und 400-413 sind Beispiele
für die
organischen EL-Verbindungen mit der Doppelspirostruktur gemäß der vorliegenden
Erfindung, deren Umfang nicht darauf beschränkt ist.
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Organische
Doppelspiroverbindungen, die der Allgemeinen Formel 1 genügen, haben
lichtemittierende, löcherinjizierende,
löchertransportierende,
elektroneninjizierende, elektronentransportierende Eigenschaften
und Merkmale, was ihre Verwendung bei den organischen EL-Vorrichtungen
erleichtert. Außerdem
haben viele dieser Verbindungen mehr als eine Eigenschaft, so daß sie zur
Bildung einer multifunktionalen Schicht in organischen EL-Vorrichtungen
verwendet werden können.
-
Verbindungen
zur Verwendung bei der Lichtemission
-
Viele
Doppelspiroverbindungen, vor allem jene, die der Allgemeinen Formel
I genügen,
haben die Eigenschaft, sichtbares Licht zu emittieren, wenn eine
entsprechende Energie aufgebracht wird. Bei diesen Doppelspiroverbindungen
entspricht der Bandabstand der Emission von sichtbarem Licht. Vorteilhafterweise
liegt der Bandabstand der vorliegenden Doppelspiroverbindungen im
Bereich von etwa 1,8 eV bis etwa 3,5 eV. Die lichtemittierenden
Doppelspiroverbindungen erzeugen blaues, grünes oder rotes Licht, wenngleich
sie nicht darauf beschränkt
sind. Zu den lichtemittierenden Doppelspiroverbindungen gemäß der Erfindung
gehören zum
Beispiel die Chemischen Verbindungen 100-137, 200-222 und 400-413. Die lichtemittierenden
Doppelspiroverbindungen können
verwendet werden, um eine lichtemittierende Schicht organischer
EL-Vorrichtungen allein oder in Kombination mit anderen lichtemittierenden
Materialien zu bilden, wie später
erläutert
wird. Vorteilhafterweise können
diese lichtemittierenden Doppelspiroverbindungen als Wirt für andere
EL-Verbindungen mit einem höheren
Quantenwirkungsgrad als ihrem eigenen verwendet werden. Außerdem können diese
lichtemittierenden Verbindungen als lichtemittierender Dotand in
einer lichtemittierenden Schicht mit einem anderen Wirtsmaterial
oder in anderen Schichten organischer EL-Vorrichtungen verwendet
werden.
-
Verbindungen zur Verwendung
bei Transport und/oder Injektion von Elektronen
-
Die
Doppelspiroverbindungen der vorliegenden Erfindung haben eine gute
Elektronenbeweglichkeit. Solche Verbindungen kommen zur Verwendung
beim Elektronentransport in Frage, weil die gute Beweglichkeit der
Elektronen in diesen Verbindungen die Ansteuerspannung der organischen
EL-Vorrichtungen, bei denen diese Verbindungen verwendet werden,
reduzieren wird. Mit anderen Worten, freie Elektronen in den Verbindungen
mit einer hohen Elektronenbeweglichkeit neigen dazu, sich mit einem
geringen Unterschied im elektrischen Potential zu bewegen. Vorteilhafterweise
können
die Verbindungen mit einer Elektronenbeweglichkeit von etwa 1×10–7 cm2/Vs oder mehr zum Elektronentransport verwendet
werden. Eine allgemeine Diskussion über die Trägerbeweglichkeit findet sich
in den Veröffentlichungen
Electron mobility in Tris(8-hydroxy-quinoline)aluminum Thin Films
Determined via Transient Electroluminescence From Single- and Multiple-Layer
Organic Light-Emitting Diodes, J. Appl. Phys., Bd. 89, 3712 (2001);
Transient Electroluminescence Measurements on Organic Heterolayer
Light Emitting Diodes, Synthetic Metals 111-112, 91 (2000); und
Organic Electroluminescence of Silole-lncorporated Polysilane, Journal
of Luminescence 87-89, 1174 (2000), die hierin mit einbezogen werden.
-
Unter
den Verbindungen mit guter Elektronenbeweglichkeit findet sich außerdem eine
Gruppe, bei der das Niveau des niedrigsten unbesetzten Molekülorbitals
(LUMO-Niveau) relativ nahe bei der Energiefunktion von Kathodenmaterialien
liegt. Diese Gruppe von Verbindungen eignet sich besonders zur Elektroneninjektion. Dies
ist auch relevant für
die Ansteuerspannung der Vorrichtung, weil die zur Elektroneninjektion
dienenden Verbindungen die elektrische Potentialschwelle bei der
Elektroneninjektion senken. Vorteilhafterweise liegt das LUMO-Niveau
der vorliegenden, zur Elektroneninjektion verwendeten Verbindungen
im Bereich von etwa –2,5 eV
bis etwa –4,0
eV. Zum Beispiel können
die Chemischen Verbindungen 200-222 zur Elektroneninjektion oder zum
Elektronentransport oder für
beides verwendet werden. Die Doppelspiroverbindungen mit den Eigenschaften
der Elektroneninjektion und/oder des Elektronentransports können bei
organischen EL-Vorrichtungen zur Bildung einer elektroneninjizierenden
Schicht, einer elektronentransportierenden Schicht oder einer Schicht
mit den Funktionen der Elektroneninjektion und des Elektronentransports
verwendet werden.
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Verbindungen zur Verwendung
bei Transport und/oder Injektion von Löchern
-
Verschiedene
Doppelspiroverbindungen der vorliegenden Erfindung haben eine gute
Löcherbeweglichkeit.
Solche Verbindungen kommen zur Verwendung beim Löchertransport in Frage, weil
die gute Beweglichkeit der Löcher
in diesen Verbindungen die Ansteuerspannung einer organischen EL-Verbindung,
bei der diese Verbindungen verwendet werden, senken wird. Löcher in
den Verbindungen mit einer hohen Löcherbeweglichkeit neigen dazu,
sich mit einem geringen Unterschied im elektrischen Potential zu
bewegen. Vorteilhafterweise können
Doppelspiroverbindungen mit einer Löcherbeweglichkeit von etwa
1×10–7 cm2/Vs oder mehr zum Löchertransport verwendet werden.
Unter den Verbindungen mit einer guten Elektronenbeweglichkeit findet
sich außerdem
eine Gruppe, bei der das Niveau des höchsten besetzten Molekülorbitals
(HOMO-Niveau) relativ nahe bei der Energiefunktion von Anodenmaterialien
liegt. Diese Gruppe von Verbindungen eignet sich besonders zur Löcherinjektion.
Dies ist auch für
die Ansteuerspannung relevant, weil die zur Löcherinjektion dienenden Verbindungen
in erster Linie die elektrische Potentialschwelle bei der Löcherinjektion
senken. Vorteilhafterweise liegt das HOMO-Niveau der vorliegenden,
zur Löcherinjektion
verwendeten Verbindungen im Bereich von etwa –4,0 eV bis etwa –6,0 eV.
Die Chemischen Verbindungen 300-308 und 400-413 können zum
Beispiel zur Löcherinjektion
oder zum Löchertransport
oder für
beides verwendet werden. Die Doppelspiroverbindungen mit den Eigenschaften
der Löcherinjektion
und/oder des Löchertransports
können
bei organischen EL-Vorrichtungen zur Bildung einer löcherinjizierenden
Schicht, einer löchertransportierenden Schicht
oder einer Schicht mit den Funktionen der Löcherinjektion und des Löchertransports
verwendet werden.
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Schmelzpunkte
und Emissionsfarbe von Verbindungen der Allgemeinen Formel 1 In
Tabelle 1 sind die Schmelzpunkte und Lichtemissionsfarben einiger
beispielhafter Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel I
aufgeführt.
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Wie
in Tabelle 1 zusammengefaßt,
haben die organischen Verbindungen der Allgemeinen Formel I Schmelzpunkte,
die für
die Verwendung bei organischen EL-Vorrichtungen ausreichend sind. Der
hohe Schmelzpunkt ist unter anderem der Doppelspirostruktur mit
den sechs verschmolzenen aromatischen Ringen zuzuschreiben. Vorteilhafterweise
haben diese organischen Verbindungen einen Schmelzpunkt über etwa 300°C und eine
Glasübergangstemperatur über etwa
120°C. Vorzugsweise
liegt der Schmelzpunkt über
etwa 400°C.
Bei dem hohen Schmelzpunkt und der hohen Glasübergangstemperatur werden Änderungen
der Morphologie oder Kristallisation in den Dünnschichten aus diesen organischen
Verbindungen weniger wahrscheinlich sein. Die Produktionsausbeute
und Produktbeständigkeit
der organischen EL-Vorrichtungen wird daher wesentlich verbessert
sein.
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Sublimierbarkeit von Verbindungen
der Allgemeinen Formel 1
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Die
organischen Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel 1 zeigen
gute Sublimierbarkeit, wobei gleichzeitig ihre Schmelzpunkte ausreichend
hoch sind. Die Sublimierbarkeit dieser Verbindungen ist der oben
erläuterten
strukturellen Steifigkeit zuzuschreiben. Einerseits hält jede
ebene Komponente in den Verbindungen die zweidimensionale Steifigkeit
mit ihren zwei verschmolzenen Phenylringen; andererseits hat die
gesamte Doppelspirostruktur eine dreidimensionale Steifigkeit, indem
die räumliche
Lage der ebenen Komponenten ausgeglichen wird. Die aromatischen
Phenyleinheiten in den Verbindungen können ebenfalls zur Sublimierbarkeit
beitragen.
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Effekte der Sterischen
Behinderung bei Verbindungen der Allgemeinen Formel 1
-
Ferner
wird durch den Effekt der sterischen Behinderung der im wesentlichen
senkrechten Konfiguration jeder ebenen Komponente die Kristallinität der Verbindungen
wesentlich geringer als bei anderen Verbindungen mit derselben oder
einer ähnlichen
Zahl von Ringen in Form einer konjugierten Doppelbindung. Wenn der
Effekt der sterischen Behinderung einer Verbindung hoch ist, ist
der Schmelzpunkt der Verbindung im allgemeinen niedrig. Bei den
Verbindungen der Allgemeinen Formel 1 hält das hohe Molekulargewicht
jedoch selbst dann, wenn der Effekt der sterischen Behinderung vorliegt,
den Schmelzpunkt der Verbindungen ausreichend hoch, was eine Kristallisation
bei einer relativ niedrigen Temperatur verhindert.
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Kristallinität von Verbindungen
der Allgemeinen Formel 1
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Die
Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel 1 haben außerdem eine
relativ niedrige Kristallinität,
während
sie gleichzeitig aufgrund der Existenz der sechs verschmolzenen
Phenylringe eine hohe Aromatizität
haben. Im allgemeinen haben Verbindungen mit hoher Aromatizität eine hohe
Kristallinität
und sind leicht zu kristallisieren. Bei den Verbindungen der Allgemeinen
Formel 1 überlappt
sich aber die Konjugation der Doppelbindungen in jedem der sechs
Phenylringe nicht mit anderen Phenylringen in der Doppelspirostruktur.
Insbesondere überlappen
sich die Konjugationen in den beiden mit dem fünf- oder sechseckigen Ring
in jeder ebenen Komponente verschmolzenen Phenylgruppen in dieser
ebenen Komponente nicht miteinander. Ferner überlappt sich die Konjugation
in einer der beiden Phenylgruppen jeder ebenen Komponente nicht
mit der Konjugation in einer anderen ebenen Komponente der Doppelspirostruktur.
Das heißt,
selbst wenn jede ebene Komponente mit Gruppen substituiert ist,
die eine erweiterte Konjugation mit ihren Phenylgruppen bilden,
würde sich
die Überlappung
der n-Orbitale in
der Konjugation nicht über
eine andere ebene Komponente und demzufolge auch nicht über das
gesamte Molekül
erstrecken. Die fehlende Überlappung
der Konjugation erklärt
die relativ geringe Kristallinität
dieser Verbindungen.
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Synthese von
Doppelspiroverbindungen
-
Doppelspiroverbindungen
der Allgemeinen Formel 1 können
auf verschiedene Arten synthetisiert werden. Zum Beispiel werden
bestimmte grundlegende Doppelspiroverbindungen zunächst synthetisiert
und dann modifiziert, um kompliziertere Doppelspiroverbindungen
herzustellen. Zum Beispiel haben die grundlegenden Doppelspiroverbindungen
ein oder mehr reaktionsfähige
Atome und/oder funktionelle Gruppen als Substituenten in einem Doppelspirogerüst. Vorzugsweise
sind die reaktionsfähigen
Atome und/oder funktionellen Gruppen Halogenatome und saure Abgangsgruppen.
Mehr bevorzugt sind sie ausgewählt
aus der Gruppe von Chlor, Brom, Iod, p-Toluolsulfonsäure und
Trifluoressigsäure.
Einige beispielhafte grundlegende Doppelspiromoleküle sind
nachfolgend als Chemische Verbindungen 1-11 aufgeführt. In
diesen Verbindungen kann "Br" mit beliebigen anderen
reaktionsfähigen
Atomen oder funktionellen Gruppen substituiert sein.
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Die
grundlegenden Doppelspiroverbindungen werden in mehrstufigen chemischen
Reaktionen hergestellt. Zum Beispiel werden bestimmte Vorläufermoleküle synthetisiert
und weiterverarbeitet, um grundlegende Doppelspiroverbindungen herzustellen.
Zu den Vorläufermolekülen gehören zum
Beispiel 2-Brom-9,10-bis(2-biphenyl-hydroxy)-anthracen
und 2,6-Dibrom-9,10-bis(2-biphenyl-dihydroxy)-anthracen. Die Synthese von 2-Brom-9,10-bis(2-biphenyl-hydroxy)-anthracen
wird offenbart in der Veröffentlichung
A Novel Acid-Catalyzed Rearrangement of 9,10-Diaryl-9,10-dihydroanthracene-9,10-diols
Affording 10,10'-Diaryl-9-anthrones,
Tetrahedron (1999) 55, 1759; und in der Veröffentlichung A General Synthesis
of Distributed Rubicenes, Eur. J. Org. Chem. (1998), 2769, die hierin
mit einbezogen werden.
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Die
grundlegenden Doppelspiroverbindungen werden modifiziert, um gewünschte Doppelspiroverbindungen
herzustellen. Die Modifikation der grundlegenden Doppelspiromoleküle besteht
darin, daß entsprechende
Substituentengruppen in die Doppelspirokomponente der Grundmoleküle eingeführt werden,
um günstige
Eigenschaften zur Verwendung bei der organischen Elektrolumineszenz
zu erreichen. Reaktionen, die bei einer solchen Modifikation verwendet
werden können,
sind zum Beispiel die Suzuki-Kopplung, die Heck-Kopplung und die
Wittig-Reaktion.
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Bei
einer Suzuki-Kopplung werden die reaktionsfähigen Atome oder funktionellen
Gruppen der Grundmoleküle
einer Umsetzung mit Boronsäure
oder Molekülen
mit einem Boronat unterzogen, um Doppelspiroverbindungen mit einer
neuen Substituentengruppe herzustellen. Bei der Heck-Kopplung werden
die reaktionsfähigen
Atome oder funktionellen Gruppen mit Verbindungen umgesetzt, die
Atome zur nucleophilen Substitution enthalten, wie zum Beispiel
Stickstoff und Schwefel, um Doppelspiroverbindungen mit Substituentengruppen
herzustellen, die durch ein Nicht-Kohlenstoffatom verbunden sind.
Bei einer Heck-Kopplung können außerdem grundlegende
Doppelspiromoleküle
mit Verbindungen umgesetzt werden, die Vinylgruppen enthalten, um
Doppelspiromoleküle
zu erhalten, die mit Olefingruppen substituiert sind. Alternativ
können
Doppelspiromoleküle
mit olefinischen Substituentengruppen hergestellt werden, indem
grundlegende Doppelspiromoleküle
in einer Wittig-Reaktion mit Verbindungen umgesetzt werden, die
eine Carbonylgruppe wie zum Beispiel ein Aldehyd enthalten. Die
Synthese verschiedener organischer Doppelspiroverbindungen wird
in Beispiel 1-33 weiter erläutert.
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Organische
EL-Vorrichtungen
-
Die
hier auftretenden Erfinder haben organische EL-Vorrichtungen unter
Verwendung organischer Verbindungen mit ein oder mehr Doppelspirostrukturen
entwickelt. Wie oben erläutert,
haben viele organische Doppelspiroverbindungen lichtemittierende
Eigenschaften und sonstige Eigenschaften, die zur Verwendung in organischen
EL-Vorrichtungen günstig
sind, einschließlich
Löcherinjektion,
Löchertransport,
Elektronentransport und Elektroneninjektion. Verschiedene organische
EL-Vorrichtungen können
mit den organischen Doppelspiroverbindungen der vorliegenden Erfindung
in Kombination mit beliebigen anderen Verbindungen konstruiert werden,
die zur Verwendung bei den organischen EL-Vorrichtungen geeignete
Merkmale und Eigenschaften haben. Ferner haben einige der organischen
Doppelspiroverbindungen der vorliegenden Erfindung mehr als eine
Funktion bei dem Prozeß der
organischen Elektrolumineszenz. Mit diesen multifunktionalen organischen
EL-Verbindungen können
verschiedene weitere Konstruktionen von organischen EL-Vorrichtungen
zur Verfügung
stehen.
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Allgemeine
Konstruktion organischer EL-Vorrichtungen
-
Es
werden nun Konstruktionen für
organische EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung anhand der
beigefügten
Zeichnungen erläutert.
In 1-6 sind verschiedene Beispiele
für Konstruktionen
organischer EL-Vorrichtungen dargestellt, die aus mehreren Schichten
bestehen. In diesen Zeichnungen werden dieselben Bezugszeichen verwendet,
um gleiche Bauteile bei den verschiedenen Ausführungsformen zu bezeichnen.
Der Begriff "Schicht" bezeichnet in diesen
Darstellungen eine Dünnschichtablagerung
aus einer oder mehreren Verbindungen. Diese beispielhaften Konstruktionen
sind keine erschöpfenden
Varianten der organischen EL-Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Die
Konstruktionen der organischen EL-Vorrichtung der vorliegenden Erfindung
umfassen ein Substrat 1, eine Anode 3, eine Kathode 15 und
eine oder mehrere Schichten zwischen der Anode 3 und der
Kathode 15, wie in 1-6 dargestellt,
wenn auch nicht darauf beschränkt.
Vorteilhafterweise enthalten die eine oder mehreren dazwischenliegenden
Schichten mindestens eine der vorliegenden organischen Doppelspiroverbindungen.
Vorzugsweise genügen
die in der einen oder den mehreren dazwischenliegenden Schichten enthaltenen
Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel 1. Die eine oder
mehreren dazwischenliegenden Schichten schließen eine löcherinjizierende Schicht 5,
eine löchertransportierende
Schicht 7, eine lichtemittierende Schicht 9, eine
elektronentransportierende Schicht 11, eine elektroneninjizierende
Schicht 13 und Kombinationen von mehr als einer dieser
Schichten mit ein.
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Das
Substrat 1 (1-6) trägt die Schichtstruktur
der organischen EL-Vorrichtung 10.
Die Anode 3 (1-6) und die
Kathode 15 (1-6) sind
mit einer Stromquelle 17 (1-6) über einen Schalter 19 (1-6),
der durch ein Steuergerät
(nicht dargestellt) gesteurt wird, elektrisch verbunden. Die löcherinjizierende
Schicht 5 (1-3) erleichtert
die Injektion von Löchern
von der Anode 3 in die löchertransportierende Schicht 7 (1-5).
Analog dazu erleichtert die elektroneninjizierende Schicht 13 (1 und 4)
die Injektion von Elektronen von der Kathode 15 in die
elektronentransportierende Schicht 13. Die löchertransportierende
Schicht 7 beschleunigt die Bewegung von Löchern weg
von der Anode 3 bzw. der löcherinjizierenden Schicht 5 in
beispielsweise die lichtemittierende Schicht 9 (1-6).
Die elektronentransportierende Schicht 11 (1, 2, 4 und 5)
beschleunigt die Bewegung von Elektronen weg von der Kathode 15 bzw.
der elektroneninjizierenden Schicht 13 in beispielsweise
die lichtemittierende Schicht 9 (1-6).
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Die übertragenen
Löcher
und Elektronen rekombinieren sich und bilden Exzitonen an lichtemittierenden
Molekülen
in der lichtemittierenden Schicht 9. Die Exzitonen übertragen
die Rekombinationsenergie zu den lichtemittierenden Molekülen oder
zu anderen lichtemittierenden Molekülen, die die übertragene
Energie in Form von sichtbarem Licht abgeben. Die eine oder mehreren
dazwischenliegenden Schichten können
multifunktional sein, wenngleich dies hier nicht weiter angegeben
oder erläutert
wird. Eine multifunktionale Schicht hat zum Beispiel die folgenden
Funktionen: Löcherinjektion
und -transport; Elektroneninjektion und -transport; Löchertransport
und Lichtemission; Elektronentransport und Lichtemission; Löcherinjektion,
Löchertransport und
Lichtemission; Elektroneninjektion, Elektronentransport und Lichtemission;
und so weiter. Solche multifunktionalen Schichten können aus
einem Material mit multifunktionalen Eigenschaften mit oder ohne
Dotierung anderer Funktionsmaterialien bestehen. Alternativ bestehen
solche Schichten aus einer Mischung von mehr als einem Material
mit unterschiedlichen Gebrauchseigenschaften, immer noch mit oder
ohne Dotierung anderer Funktionsmaterialien.
-
Substrat
-
Wie
oben erwähnt,
stellt das Substrat 1 einen Träger bereit, auf dem die Schichtkonstruktion
der organischen EL-Vorrichtung aufgebaut werden kann. Außerdem fungiert
das Substrat 1 als Schutzschicht für die fertige Konstruktion
der organischen EL-Vorrichtung. Die Materialien für das Substrat 1 sind
also aus jenen ausgewählt,
die den Bedingungen der Herstellungsverfahren und den Einsatzbedingungen
der organischen EL-Vorrichtungen standhalten können. Bei einigen erfindungsgemäßen Konstruktionen
der organischen EL-Vorrichtung gelangt das von der einen oder den
mehreren dazwischenliegenden Schichten 5, 7, 9, 11 und 13 emittierte
Licht durch das Substrat 1. Bei diesen Konstruktionen besteht
das Substrat 1 vorteilhafterweise aus einem transparenten
Material, damit das von der lichtemittierenden Schicht 9 emittierte
sichtbare Licht hindurchgelangen kann. Transparente Materialien,
die für
das Substrat 1 verwendet werden können, sind zum Beispiel Glas,
Quarz und alle anderen geeigneten künstlichen Materialien wie zum
Beispiel transparenter Kunststoff. Vorzugsweise wird für das Substrat 1 Glas
verwendet. Bei anderen erfindungsgemäßen Konstruktionen von organischen
EL-Vorrichtungen kann das Licht durch die Kathode 15 oder
in alle anderen Richtungen als durch das Substrat 1 emittiert
werden. Bei diesen Konstruktionen besteht das Substrat 1 vorteilhafterweise
aus stark reflektierendem Material, das den thermodynamischen und
mechanischen Anforderungen beim Aufbringen der Anode 3 genügt. Zum
Beispiel können
Halbleiterwafers, Metalloxid, keramische Materialien und lichtundurchlässige Kunststoffe
als Substrat 1 verwendet werden. Ein mit einem reflektierenden
Material beschichtetes transparentes Substrat kann ebenfalls verwendet
werden.
-
Anode
-
Die
Anode 3 ist eine leitfähige
Elektrode, die mit einer Stromquelle elektrisch verbunden ist. Die
Anode 3 erfordert eine relativ große Energiefunktion, vorteilhafterweise
größer als
4 eV. Leitfähige
Materialien, die für die
Anode 3 verwendet werden können, sind zum Beispiel Kohlenstoff;
Aluminium, Vanadium, Chrom, Kupfer, Zink, Silber, Gold, ähnliche
Metalle und Legierungen der vorstehenden Metalle; Zinkoxid, Indiumoxid,
Indiumzinnoxid (nachfolgend bezeichnet als "ITO"),
Indiumzinkoxid und ähnliche
komplexe Verbindungen auf Basis von Zinnoxid oder Indiumzinnoxid;
Mischungen von Oxiden und Metalle, wie zum Beispiel ZnO:Al, SnO2:Sb; und leitfähige Polymere wie zum Beispiel
Poly(3-methylthiophen),
Poly[3,4-(ethylen-1,2-dioxy)thiophen], Polypyrrol und Polyanilin.
Es können
entweder transparente oder nichttransparente Materialien für die Anode 3 ausgewählt werden,
je nach der oben in Zusammenhang mit den Materialien für das Substrat 1 erläuterten Konstruktion
des Lichtdurchgangs in der organischen EL-Vorrichtung. Vorzugsweise
besteht die Anode 3 aus ITO. Wenngleich dies hier nicht
dargestellt ist, kann die Anode 3 aus einer Vielzahl von
Materialschichten konstruiert sein. Die Dicke der Anode 3 kann
je nach den verwendeten Materialien und ihren Schichtstrukturen variieren.
Die Anode 3 hat jedoch vorteilhafterweise eine Dicke von
etwa 10 nm bis etwa 1000 nm, vorzugsweise von etwa 10 nm bis etwa
500 nm.
-
Kathode
-
Die
Kathode 15 erfordert eine relativ geringe Energiefunktion,
vorteilhafterweise kleiner als 4 eV. Leitfähige Materialien, die für die Kathode 15 verwendet
werden können,
sind zum Beispiel Magnesium, Calcium, Natrium, Kalium, Titan, Indium,
Yttrium, Lithium, Gadolinium, Aluminium, Silber, Zinn, Blei, ähnliche
Metalle und Legierungen der vorstehenden Metalle. Wenngleich dies
hier nicht dargestellt ist, kann die Kathode 15 aus einer
Vielzahl von Materialschichten konstruiert sein, zum Beispiel aus
LiF/Al und Li2O/Al. Vorzugsweise besteht
die Kathode 15 aus einer Aluminium-Lithium-Legierung, LiF/Al
oder Li2O/Al. Es können entweder transparente
oder nichttransparente Materialien für die Kathode 15 verwendet werden,
je nach der oben erläuterten Konstruktion
des Lichtdurchgangs in der organischen EL-Vorrichtung. Die Dicke
der Kathode 15 kann je nach den verwendeten Materialien
und ihren Schichtstrukturen variieren. Die Kathode 15 ist
jedoch vorteilhafterweise in einer Dicke von etwa 1 nm bis etwa
10.000 nm, vorzugsweise von etwa 5 nm bis etwa 5.000 nm geschichtet.
-
Löcherinjizierende
Schicht
-
Die
löcherinjizierende
Schicht 5 hat die Funktion, daß sie die Injektion einer großen Zahl
von Löchern von
der Anode 3 bei einem niedrigen auf die Vorrichtung aufgebrachten
elektrischen Feld erlaubt. Die löcherinjizierende
Schicht 5 wird vorteilhafterweise entweder dann gebildet,
wenn die Grenzflächenstärke zwischen der
Anodenschicht 3 und der löchertransportierenden Schicht 7 nicht
groß genug
ist oder wenn sich die Energiefunktion des Anodenmaterials von dem
Niveau des höchsten
besetzten Molekülorbitals
(HOMO-Niveau) des Materials der benachbarten Schicht 7, 9, 11 oder 13 signifikant
unterscheidet. Das HOMO-Niveau
des löcherinjizierenden
Materials befindet sich vorteilhafterweise zwischen der Energiefunktion
der Anode 3 und dem HOMO-Niveau der anderen benachbarten
Schicht 9, 11 oder 13, vorzugsweise in
der Nähe
der Mitte der beiden. Außerdem
sollte das löcherinjizierende
Material vorzugsweise transparent sein, wenn die Konstruktion der
organischen EL-Vorrichtung die Lichtemission durch das Substrat 1 erlaubt.
Bei anderen Konstruktionen ist das löcherinjizierende Material vorteilhafterweise
nichttransparent.
-
Bei
den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann
die löcherinjizierende
Scicht 5 aus einer oder mehreren der Verbindungen mit Doppelspirostruktur
bestehen. Vorzugsweise entsprechen die Doppelspiroverbindungen der
Allgemeinen Formel 1. Mehr bevorzugt enthält die löcherinjizierende Schicht 5 eine
oder mehrere der Chemischen Verbindungen 300-308 und 400-413, am
meisten bevorzugt die Chemischen Verbindungen 300-308. Bei den organischen
EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung können ein oder mehr löcherinjizierende
Nicht-Doppelspiromaterialien zugesetzt sein. Außerdem kann die löcherinjizierende
Schicht 5 mit einem oder mehreren löcherinjizierenden Nicht-Doppelspiromaterialien
gebildet sein, solange mindestens eine Doppelspiroverbindung bei
der organischen EL-Vorrichtung verwendet wird. Die löcherinjizierenden
Nicht-Doppelspiromaterialien sind zum Beispiel Metallporphyrin (US-Patente
Nr. 4,720,432 und 4,356,429); Oligothiophen (US-Patent Nr. 5,540,999);
Arylamine und Derivate davon (US-Patente Nr. 5,256,945; 5,609,970;
und 6,074,734; und die Japanischen Offenlegungsschriften 1999-219788
und 1996-269445); Hexanitrilhexaazatriphenylen; leitfähige Polymere
wie zum Beispiel Derivate von Polyanilin, Polythiophen mit oder
ohne sauren Dotanden; Derivate von Chinacridon; Derivate von Perylen
(US-Patent Nr. 5,998,803); und Anthrachinon (Japanische Offenlegungsschrift
2000-058267). Die genannten US-Patente und Japanischen Veröffentlichungen
werden hierin mit einbezogen.
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Löchertransportierende Schicht
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Die
löcherfransportierende
Schicht 7 hat die Funktion, die Löcher reibungslos von der löcherinjizierenden
Schicht 5 oder von der Anode 3 (in Abwesenheit
der löcherinjizierenden
Schicht 5) zur lichtemittierenden Schicht 9 oder
zu einem Bereich zu transportieren, wo lichtemittierende Materialien
dotiert sind. Materialien, die zur Verwendung in der löchertransportierenden
Schicht 7 gut geeignet sind, sind jene mit einer guten
Löcherbeweglichkeit.
Diese löchertransportierende
Schicht 7 hat außerdem
die Funktion, Elektronen vor ihrer benachbarten Schicht 9, 11 oder 13 auf
der Seite der Kathode 15 zu blockieren. Ferner dient die
löchertransportierende
Schicht 7 bei den Konstruktionen, die keine eigene löcherinjizierende
Schicht haben, sowohl zur Löcherinjektion
als auch zum Löchertransport.
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Bei
den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann
die löchertransportierende Schicht 7 aus
einer oder mehreren der Verbindungen mit Doppelspirostruktur bestehen.
Die Doppelspiroverbindungen entsprechen vorzugsweise der Allgemeinen
Formel 1. Mehr bevorzugt enthält
die löchertransportierende
Schicht 7 eine oder mehrere der Chemischen Verbindungen
300-308 und 400-413. Bei den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden
Erfindung können
ein oder mehr löchertransportierende
Nicht-Doppelspiromaterialien
zugesetzt sein. Außerdem
kann die löchertransportierende
Schicht 7 mit einem oder mehreren löchertransportierenden Nicht-Doppelspiromaterialien
gebildet sein, solange bei der organischen EL-Vorrichtung mindestens
eine Doppelspiroverbindung verwendet wird. Die löchertransportierenden Nicht-Doppelspiromaterialien
sind zum Beispiel Arylaminderivate, konjugierte Polymere, Blockcopolymere
mit konjugierten und nichtkonjugierten Grundeinheiten, und dergleichen.
Vorteilhafterweise werden für
die löchertransportierende
Schicht 7 Derivate von Arylamin, 4,4'-Bis[N-(1-naphthyl)-N-phenylamino]biphenyl (NPB)
verwendet.
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Elektronentransportierende
Schicht
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Die
elektronentransportierende Schicht 11 enthält ein Elektronenübertragungsmaterial,
um die von der elektroneninjizierenden Schicht 13 oder
von der Kathode 15 (in Abwesenheit der elektroneninjizierenden Schicht 13)
injizierten Elektronen zu der lichtemittierenden Schicht 9 bzw.
zu einem Bereich zu übertragen,
wo ein lichtemittierendes Material dotiert ist. Verbindungen mit
hoher Elektronenbeweglichkeit werden als elektronentransportierendes
Material verwendet. Die elektronentransportierende Schicht 11 kann
außerdem
die Funktion haben, Löcher
zu blockieren, damit sie nicht dort hineingelangen. Bei der Konstruktion
ohne separate elektroneninjizierende Schicht ist das elektronentransportierende
Material aus jenen Materialien ausgewählt, bei denen die Injektion
einer großen
Zahl von Elektronen von der Kathode 15 mit einem an die
Vorrichtung angelegten schwachen elektrischen Feld möglich ist.
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Bei
den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann
die elektronentransportierende Schicht 11 aus einer oder
mehreren der Verbindungen mit Doppelspirostruktur bestehen. Vorzugsweise
entsprechen die Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel 1.
Mehr bevorzugt enthält
die elektronentransportierende Schicht 11 eine oder mehrere
der Chemischen Verbindungen 200-222. Bei den organischen EL-Vorrichtungen
der vorliegenden Erfindung können
ein oder mehr elektronentransportierende Nicht-Doppelspiromaterialien zugesetzt werden.
Außerdem
kann bei den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung
die elektronentransportierende Schicht 11 mit einem oder
mehreren elektronentransportierenden Nicht-Doppelspiromaterialien ausgebildet sein,
solange mindestens eine Doppelspiroverbindung bei der organischen
EL-Vorrichtung verwendet wird. Die elektronentransportierenden Nicht-Doppelspiromaterialien
sind zum Beispiel Aluminiumkomplexe von 8-Hydroxychinolin; metallorganische
Komplexverbindungen einschließlich
Alq3 (US-Patent Nr. 5,061,569 und US-Patentanmeldung Nr. 09/540837); radikalische
organische Verbindungen (US- Patent
Nr. 5,811,833); Hydroxyflavon-Metallkomplexe (US-Patente Nr. 5,817,431
und 5,516,577, Japanische Offenlegungsschriften 2001-076879, 2001-123157
und 1998-017860 und Organic Light-emitting Diodes using 3- or 5-hydroxyflavonemetal
Complexes, Appl. Phys. lett. 71(23), 3338 (1997). Die genannten Dokumente
werden hierin mit einbezogen.
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Elektroneninijzierende
Schicht
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Die
elektroneninjizierende Schicht 13 dient im Allgemeinen
dazu, die Injektion einer großen
Zahl von Elektronen von der Kathode 15 mit einem an die
Vorrichtung angelegten schwachen elektrischen Feld zu erleichtern.
Die elektroneninjizierende Schicht 13 ist vorgesehen, wenn
die Energiefunktion der Kathode 15 von dem Niveau des niedrigsten
unbesetzten Molekülorbitals
(LUMO-Niveau) der
anderen benachbarten Schicht 5, 7, 9 oder 11 signifikant
abweicht. Die elektroneninjizierende Schicht 13 kann eingeführt werden,
um zu verhindern, dass in der benachbarten Schicht 5, 7, 9 oder 11 erzeugte
Exzitonen in Richtung zu der Kathodenschicht 15 wandern.
Alternativ oder zusätzlich
kann die elektroneninjizierende Schicht 13 vorgesehen sein,
um eine Beschädigung
der benachbarten Schicht 5, 7, 9 oder 11 im
Lauf der Abscheidung der Kathodenschicht 15 zu vermeiden.
Das LUMO-Niveau des elektroneninjizierenden Materials liegt vorteilhafterweise
zwischen der Energiefunktion des Kathodenmaterials und dem LUMO-Niveau
der anderen benachbarten Schicht 5, 7, 9 oder 11,
vorzugsweise in der Nähe
der Mitte der beiden. Ferner muss die elektroneninjizierende Schicht 13 eine
starke Grenzfläche
mit der Kathodenschicht 15 haben.
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Bei
den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann
die elektroneninjizierende Schicht 13 aus einer oder mehreren
der Verbindungen mit Doppelspirostruktur bestehen. Vorzugsweise
entsprechen die Doppelspiroverbindungen der Allgemeinen Formel 1.
Mehr bevorzugt enthält
die elektroneninjizierende Schicht 13 eine oder mehrere
der Chemischen Verbindungen 200-222. Bei den organischen EL-Vorrichtungen
der vorliegenden Erfindung können
ein oder mehr elektroneninjizierende Nicht-Doppelspiromaterialien zugesetzt werden.
Außerdem
kann die elektroneninjizierende Schicht 13 bei den organischen
EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung mit einem oder mehreren
elektroneninjizierenden Nicht- Doppelspiromaterialien
gebildet werden, solange mindestens eine Doppelspiroverbindung bei
der organischen EL-Vorrichtung verwendet wird. Die elektroneninjizierenden
Nicht-Doppelspiromaterialien sind zum Beispiel Aluminiumkomplexe
von 8-Hydroxychinolin, metallorganische Komplexverbindungen einschließlich Alg3,
radikalische organische Verbindungen (US-Patent Nr. 5,811,833);
3- oder 5-Hydroxyflavon-Metallkomplexe (Organic Light-emitting Diodes
using 3- or 5-hydroxyflavone-metal Complexes, Appl. Phys. Lett.
71(23), 3338 (1997)); die in den Japanischen Offenlegungsschriften
2001-076879, 2001-123157
und 1998-017860 offenbarten elektroneninjizierenden Verbindungen;
Poly(p-phenylenethylen), Poly(triphenyldiamin) und Spirochinoxalin
(Polymeric Light-Emitting Diodes Based on Poly(p-phenyleneethylene,
Poly(triphenyldiamine), and Spiroquinoxaline, Adv. Funct. Mater.
11, 41, (2001)); die in dem Artikel High-efficiency oligothiophene-based
light-emitting diodes, Appl. Phys. lett. 75, 439 (1999) offenbarten
elektroneninjizierenden Verbindungen; die in dem Artikel Modified
Oligothiophenes with High Photo- and Electroluminescence Efficiencies,
Adv. Mater. 11, 1375 (1999) offenbarten elektroneninjizierenden
Verbindungen. Die genannten Dokumente werden hierin mit einbezogen.
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Lichtemittierende
Schicht
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Die
lichtemittierende Schicht 9 ist eine speziell für die Emission
von sichtbarem Licht durch den Prozess der Rekombination von Elektronen
und Löchern
darin bestimmte Schicht, wenngleich sie auch noch andere Funktionen
haben kann. Vorteilhafterweise besteht die lichtemittierende Schicht 9 der
organischen EL-Vorrichtungen
aus einem lichtemittierenden Material allein oder aus einer Mischung
von zwei oder mehr lichtemittierenden Materialien ohne Dotierung.
Bei einer alternativen Konstruktion besteht die lichtemittierende Schicht 9 aus
einem oder mehreren lichtemittierenden Wirtsmaterialien und einer
geringen Menge eines oder mehrerer Dotanden, wie nachfolgend erläutert wird.
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Bei
den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann
die lichtemittierende Schicht 9 eine oder mehrere der vorliegenden
Verbindungen mit Doppelspirostruktur enthalten. Vorzugsweise haben die
als lichtemittierendes Material verwendeten Doppelspiroverbindungen
die Allgemeine Formel 1. Mehr bevorzugt enthält die lichtemittierende Schicht 9 eine
oder mehrere der Chemischen Verbindungen 100-137, 200-222 und 400-413.
Bei den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung
können
diese Doppelspiroverbindungen als Wirt oder als Dotand verwendet
werden. In beiden Fällen
können
ein oder mehr lichtemittierende Nicht-Doppelspiromaterialien entweder
als weiteres Wirtsmaterial oder als weiterer Dotand zugesetzt werden.
Vorteilhafterweise werden die Doppelspiroverbindungen als Wirtsmaterial,
mit oder ohne weiteres Wirtsmaterial, zur Aufnahme eines oder mehrerer
fluoreszierender oder phosphoreszierender Dotanden verwendet. Außerdem kann
die lichtemittierende Schicht 9 bei den organischen EL-Vorrichtungen
der vorliegenden Erfindung ein oder mehr lichtemittierende Nicht-Doppelspiromaterialien
enthalten, solange bei der organischen EL-Vorrichtung mindestens
eine Doppelspiroverbindung verwendet wird. Die lichtemittierenden Nicht-Doppelspiromaterialien
sind zum Beispiel 8-Hydroxychinolin-Metallkomplexe einschließlich Alq3;
Carbazolverbindungen und Derivate davon; dimerisierte Styrylverbindungen
(US-Patent Nr. 5,366,811); BAlq (US-Patent Nr. 5,150,006); 10-Hydroxybenzo-[h]-chinolin-Metallkomplexe
(US-Patent Nr. 5,529,853); 2-(2'-Hydroxy-5'-methylphenyl)benzotriazol-Metallkomplexe
(US-Patent Nr. 5,486,406); Benzoxazol, Benzothiazol, Benzimidazol
und Derivate davon (US-Patent Nr. 5,645,948); Poly(p-phenylenvinylen)
und Derivate davon (Conjugated Polymers as Solid-State Laser Materials,
Synthetic Metals 91, 35 (1997); und Low Voltage Operation of Large
Area Polymer LEDs, Synthetic Metals 91, 109 (1997)); Spiroverbindungen
(US-Patent Nr. 5,840,217); Polyfluoren, Rubren oder dergleichen.
Die genannten Dokumente werden hierin mit einbezogen.
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Dotierung
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Bei
den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann
die lichtemittierende Schicht 9 mit oder ohne Dotand konstruiert
sein. Dotanden werden eingeführt,
um den Wirkungsgrad der Lichtemission zu verbessern, die Emissionsfarbe
abzustimmen und/oder einfach Licht aus einer Schicht mit einem nicht-fluoreszierenden
Wirt zu emittieren. Dotanden können
der lichtemittierenden Schicht 9 und einer oder mehreren der
weiteren Schichten 5, 7, 11 und 13 zugesetzt
werden. Mehr als ein lichtemittierendes Material kann in diesen
Schichten zu verschiedenen Zwecken gemeinsam dotiert werden. Außerdem kann
die lichtemittierende Schicht 9 bei einigen Konstruktionen
der organischen EL-Vorrichtungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung fehlen. Bei diesen Konstruktionen werden ein oder mehr
lichtemittierende Dotanden zwangsläufig in eine oder mehrere der
Schichten 5, 7, 11 oder 13 eingebracht,
um daraus sichtbares Licht zu erzeugen.
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Im
allgemeinen werden Dotanden aus fluoreszierenden oder phosphoreszierenden
Materialien mit einem höheren
Quantenwirkungsgrad als das Wirtsmaterial ausgewählt. Vorzugsweise haben die
Dotanden in einem Verdünnungssystem
eine Quantenausbeute nahe "1 ". Das heißt, daß ein Großteil der
von Exzitonen empfangenen Energie zur Lichtemission beiträgt, anstatt
sie in anderen Formen freizusetzen, beispielsweise durch Erzeugung
von Wärme.
Außerdem
werden die Dotanden so ausgewählt,
daß sie
energetisch mit dem Wirtsmaterial übereinstimmen. Mit anderen
Worten, Exzitonen neigen bekanntlich dazu, ihre Energie unter den Materialien
in der Nähe
des Rekombinationsortes auf ein Material mit einem geringeren Bandabstand
zu übertragen;
Dotanden werden also vorteilhafterweise aus den lichtemittierenden
Materialien ausgewählt,
deren Bandabstand etwas kleiner ist als der der Wirtsmaterialien.
Je nach der Übereinstimmung
von Dotanden und Wirtsmaterialien kann es in den Wirtsmolekülen zur
Rekombination kommen, und die Energie der erzeugten Exzitonen wird
auf die Dotanden übertragen.
In diesem Fall wird von den Dotandenmolekülen sichtbares Licht emittiert.
Außerdem
kann die Energie der Exzitonen auf einen weiteren Dotanden übertragen
werden, wo das Licht emittiert wird. Alternativ können Rekombination
und Lichtemission in einem lichtemittierenden Material erfolgen.
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Vorteilhafterweise
können
die lichtemittierenden Doppelspiroverbindungen in verschiedenen
Schichten als Dotand verwendet werden. Vorzugsweise haben diese
Dotanden die Doppelspirostruktur der Allgemeinen Formel 1. Zum Beispiel
können
die Chemischen Verbindungen 100-137, 200-222 und 400-413 als lichtemittierendes
Dotierungsmaterial verwendet werden. Ein oder mehr Doppelspirodotanden
können
mit oder ohne weitere Dotanden verwendet werden. Unabhängig davon,
ob eine separate lichtemittierende Schicht vorgesehen ist oder nicht,
können
Quantenwirkungsgrad und Lebensdauer der organischen EL-Vorrichtung durch Wahl
eines entsprechenden Wirtsmaterials, eines oder mehrerer übereinstimmender
Dotanden und ihrer Konzentrationen verbessert werden.
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Weitere
lichtemittierende (phosphoreszierende oder fluoreszierende) Materialien
zur Dotierung bei den organischen EL-Vorrichtungen der vorliegenden
Erfindung sind zum Beispiel Perylen, Rubren, Cumarin, Chinacridon,
Nilrot, DCM und die folgenden metallorganischen Komplexe.
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Einige
der erläuterten
und noch weitere Materialien zur Verwendung als fluoreszierende
oder phosphoreszierende Dotanden werden offenbart in Organic Light-Emitting
Devices With Saturated Red Emission Using 6,13-Diphenylpentacene, Appl. Phys. Lett.
78, 2378 (2001); Photoluminescence and Electroluminescence Properties
of Dye-Doped Polymer System, Synthetic Metals 91, 335 (1997); Fabrication
of Highly Efficient Organic Electroluminescent Devices, Appl. Phys.
Lett: 73, 2721 (1998); Organic Electroluminescent Devices Doped
With Condensed Polycyclic Aromatic Compounds, Synthetic Metals 91,
27 (1997); Bright Blue Electroluminescent Devices Utilizing Poly-(N-Vinylcarbazole)
Doped With Fluorescent Dye, Synthetic Metals 91, 331 (1997); Doped
Organic Electroluminescent Devices With Improved Stability, Appl.
Phys. Lett. 70, 1665 (1997); Stability Characteristics Of Quinacridone
and Coumarine Molecules as Guest Dopants in The Organic Leds, Synthetic
Metals 91, 15 (1997); Strongly Modified Emission From Organic Electroluminescent
Device With a Microcavity, Synthetic Metals 91, 49 (1997); Organic
Light-Emitting Diodes Using a Gallium Complex, Appl. Phys. Lett.
72, 1939 (1998); Orange and Red Organic Light-Emitting Devices Using Aluminum Tris
(5-Hydroxyquinoxaline), Synthetic Metals 91, 217 (1997); Synthesis
and Characterization of Phosphorescent Cyclometalated Iridium Complexes,
Inorg. Chem. 40, 1704 (2001); Highly Phosphorescent Bis-Cyclometalated
Iridium Complexes, J. Am. Chem. Soc. 123, 4304 (2001); High Quantum
Efficiency in Organic Light-Emitting Devices with Iridium-Complex
as Triplet Emissive Center, Jpn. J. Appl. Phys. 38, L1502 (1999);
Optimization of Emitting Efficiency in Organic LED Cells Using Ir-Complex,
Synthetic Metals 122, 203 (2001); Operating lifetime of phosphorescent
organic light emitting devices, Appl. Phys. Lett. 76, 2493 (2000);
High-Efficiency Red Electrophosphorescence Devices, Appl. Phys.
Lett. 78, 1622 (2001); Very High-Efficiency
Green Organic Light-Emitting Devices Based on Electrophosphorescence,
Appl. Phys. Lett. 75, 4 (1999); Highly-Efficient Organic Electrophosphorescent
Devices With Tris(2-Phenylpyridine)Iridium Doped Into Electron-Transporting Materials,
Appl. Phys. Lett. 77, 904 (2000); und Improved Energy Transfer In
Electrophosphorescent Devices, Appl. Phys. Lett. 74, 442 (1999),
die alle hierin mit einbezogen werden.
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Weitere
verschiedene Ausgestaltungen und Merkmale der Doppelspiroverbindungen
und organischen EL-Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung
werden anhand der folgenden Beispiele weiter erläutert, die die vorliegende
Erfindung veranschaulichen, ihren Umfang aber nicht einschränken sollen.
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Synthesebeispiele
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Beispiel 1: Synthese der
Chemischen Verbindung 1
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Einer
Lösung
von 2-Brombiphenyl (9;00 ml, 52,0 mmol) in THF (100 ml) wurde t-BuLi (40 ml einer 1,7-molaren
Lösung
in Pentan) bei –78°C unter Stickstoff
zugetropft. Nachdem die Mischung 40 min gerührt worden war, wurde 2-Bromanthrachinon
(5,00 g, 17,0 mmol) bei –78°C zugesetzt.
Das Kühlbad
wurde entfernt, und die Mischung wurde 3 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde in Diethylether (150 ml) und 2 N HCl
(150 ml) gegossen und 40 min bei Raumtemperatur gerührt: Der
Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser und Ethylether
gewaschen und dann getrocknet, um 2-Brom-9,10-bis(2-biphenyl-hydroxy)-anthracen
(9,50 g, 92%) zu erhalten.
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2-Brom-9,10-bis(2-biphenyl-dihydroxy)-anthracen
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9,50
g (16,0 mmol) des gemäß obiger
Beschreibung synthetisierten 2-Brom-9,10-bis(2-biphenyl-hydroxy)-anthracen wurden
in Essigsäure
(150 ml) suspendiert, und es wurde konz. H2SO4 (20 Tropfen) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
unter Rückfluß etwa 3
Stunden gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt. Der Niederschlag wurde
unter Saugen abfiltriert, mit Essigsäure, Wasser und Ethanol gewaschen.
Die Reinigung durch Sublimation lieferte die Chemische Verbindung
2 (8,0 g, 89%) als weißen
Feststoff: Schmelzpunkt 419,7°C; 1H NMR (500 MHz, DMSO-d6) δ 8.12 (dd,J=7.4,
7.3 Hz, 4H), 7.53-7.47 (m, 4H), 7.39-7.34 (m, 4H), 7.25 (t, J=8.0
Hz, 4H), 7.06 (dd, J=2.3, 8.7 Hz, 1 H), 6.86-6.81 (m, 2H), 6.29
(d, J=2.3 Hz, 1H), 6.26-6.21 (m, 2H), 6.20 (d,J=8.7 Hz, 1H); MS
(M+) berechnet für
C38H23Br 558, gefunden
558; Analyse berechnet für
C38H233Br: C, 81.58;
H, 4.14; Br, 14.28. Gefunden: C, 82.00; H, 4.14; Br, 13.86.
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Beispiel 2: Synthese der
Chemischen Verbindung 2
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Einer
Lösung
von 2-Brombiphenyl (8,83 ml, 51,2 mmol) in THF (200 ml) wurde t-BuLi (60 ml einer 1,7-molaren
Lösung
in Pentan) bei –78°C unter Stickstoff
zugetropft. Nachdem die Mischung 40 min gerührt worden war, wurde 2,6-Dibromanthrachinon
(7,50 g, 20,5 mmol) bei –78°C zugesetzt.
Das Kühlbad
wurde entfernt, und die Mischung wurde 15 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde in Diethylether (200 ml) und 2 N HCl
(200 ml) gegossen und 40 min bei Raumtemperatur gerührt. Der
Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser und Ethylether
gewaschen. Nach dem Trocknen erhielt man 2,6-Dibrom-9,10-bis(2-biphenyl-dihydroxy)-anthracen
(11,8 g, 85%).
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2,6-Dibrom-9,10-bis(2-biphenyl-dihydroxy)-anthracen
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10,5
g (15,57 mmol) des gemäß obiger
Beschreibung synthetisierten 2,6-Dibrom-9,10-bis(2-biphenyl-dihydroxy)-anthracens
wurden in Essigsäure
(150 ml) suspendiert, und es wurde konz. H2SO4 (20 Tropfen) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
unter Rückfluß etwa 15
Stunden gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt. Der Niederschlag wurde
unter Saugen abfiltriert, mit Essigsäure, Wasser und Ethanol gewaschen.
Die Reinigung durch Sublimation lieferte die Chemische Verbindung
2 (9,0 g, 90%) als weißen
Feststoff: Schmelzpunkt 478,1 °C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 7.92 (d,J=7.6
Hz, 4H), 7.46 (t, J=8.0 Hz, 4H), 7.33 (t, J=7.4 Hz, 4H), 7.21 (d,
J=7.6 Hz), 4H), 6.88 (dd, J=2.1, 8.6 Hz, 2H), 6.47 (d, J=2.1 Hz,
2H), 6.22 (d, J=8.6 Hz, 2H); MS (M+) berechnet
für C38H22Br2 636,
gefunden 636; Analyse berechnet für C38H22Br2: C, 71.50;
H, 3.47; Br, 25.03. Gefunden: C, 71.90; H, 3.40; Br, 25.7.
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Beispiel 3: Synthese der
Chemischen Verbindung 3
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Einer
Lösung
von 2-Methylanthrachinon (16,0 g, 72,0 mmol) in einer Mischung von
Essigsäure
(400 ml) und Essigsäureanhydrid
(400 ml) wurde konzentrierte Schwefelsäure (16 ml) bei 5°C zugesetzt.
Chromtrioxid (18,0 g, 0,18 mmol) wurde über einen Zeitraum von 1 Stunde
bei 5°C
zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde dann 4 Stunden bei 5°C gerührt, in
Eiswasser gegossen und mit Chloroform extrahiert. Der organische Extrakt
wurde über
MgSO4 getrocknet und im Vakuum zu Anthrachinon-2-aldehyddiacetat
(16,0 g, 65%) konzentriert. Einer Lösung des Anthrachinon-2-aldehyddiacetats
(16,0 g, 47,3 mmol) in Essigsäure
(400 ml) wurde 35%ige wäßrige Salzsäure (170
ml) bei Raumtemperatur zugetropft. Das Reaktionsgemisch wurde 15
min unter Rückfluß gerührt, auf Raumtemperatur
abgekühlt,
unter Saugen abfiltriert und mit Wasser gewaschen. Nach dem Trocknen
erhielt man Anthrachinon-2-aldehyd (10,0 g, 89%).
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Eine
Mischung von Anthrachinon-2-aldehyd (12,0 g), 1,3-Propandiol (10
ml) und p-Toluolsulfonsäure (20
mg) in Toluol (300 ml) wurde 4 Stunden unter Rückfluß erhitzt, wobei das bei der
Kondensation von Anthrachinonaldehyd und 1,3-Propandiol entstandene Wasser entfernt
wurde. Die Mischung wurde dann auf Raumtemperatur abgekühlt, unter
Saugen abfiltriert, mit Wasser und Diethylether gewaschen und im
Vakuum getrocknet, so daß man
Anthrachinon-2-propanacetal (12,5 g, 84%) erhielt.
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Einer
Lösung
von 2-Brombiphenyl (9,3 ml, 54,0 mmol) in THF (80 ml) wurde t-BuLi
(45 ml einer 1,7-molaren Lösung
in Pentan) bei –78°C unter Stickstoff
zugetropft. Nachdem die Mischung 1 Stunde gerührt worden war, wurde Anthrachinon-2-propanacetal (6,60
g, 22,4 mmol) bei –78°C zugesetzt.
Das Kühlbad
wurde entfernt, und die Mischung wurde 1 Stunde bei Raumtemperatur
gerührt.
Die Mischung wurde in 1 N HCl und Diethylether gegossen und dann
1 Stunde gerührt,
der entstandene Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit
Diethylether gewaschen und im Vakuum getrocknet, so daß man Anthrachinon-2-propanacetal (13,0
g, 93%) erhielt.
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Einer
Lösung
von Anthrachinol-2-propanacetal (13,0 g, 21,5 mmol) in Essigsäure (300
ml) wurde konzentrierte Schwefelsäure (5 Tropfen) zugesetzt.
Das Reaktionsgemisch wurde 3 Stunden unter Rückfluß gerührt und dann auf Raumtemperatur
abgekühlt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser, Ethanol
und Diethylether gewaschen und im Vakuum getrocknet, so daß man die
Chemische Verbindung 3 (10,0 g, 91 %) als weißen Feststoff erhielt: Schmelzpunkt
428,5°C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 9.53 (s,
1H), 8.15-8.13 (m, 4H), 7.52-7.23 (m, 13H), 6.85-6.82 (m, 2H), 6.79
(s, 1H), 6.45 (d,J=8.2 Hz, 1H), 6.26-6.22 (m, 2H).
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Beispiel 4: Synthese der
Chemischen Verbindung 8
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Zur
Kopplung der halogenhaltigen Vorläufermoleküle zwecks Herstellung entsprechend
substituierter Doppelspiroverbindungen wurde das Halogen der Chemischen
Verbindung 1 in eine Boronsäuregruppe
wie in der Chemischen Verbindung 8 umgewandelt.
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Einer
Lösung
der Chemischen Verbindung 1 (10,0 g, 17,9 mmol) in trockenem THF
(150 ml) wurde t-BuLi (31,5 ml einer 1,7-molaren Lösung in
Pentan) bei – 78°C unter Stickstoff
zugetropft. Nachdem die Mischung 1 Stunde gerührt worden war, wurde Trimethylborat
(8,00 ml, 71,5 mmol) bei –78°C zugetropft.
Das Kühlbad
wurde entfernt, und die Mischung wurde 3 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Die Mischung wurde mit 2 N HCl (100 ml) abgeschreckt und 1 Stunde
bei Raumtemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert und mit Wasser gewaschen.
Das Rohprodukt wurde in Diethylether aufgeschlämmt, unter Rückfluß gerührt, unter
Saugen abfiltriert und im Vakuum bei 50°C getrocknet. Nach dem Trocknen
erhielt man eine Doppelspiroboronsäure der Chemischen Verbindung
8 (7,60 g, 81 %) und verwendete diese ohne weitere Reinigung für die Suzuki-Kopplungsreaktion.
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Beispiel 5: Synthese der
Chemischen Verbindung 100
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Einer
Lösung
der Chemischen Verbindung 3 (1,34 g, 2,6 mmol) und 4,4'-Bis(diethylphosphorylmethyl)biphenyl
(0,50 g, 1,3 mmol) in DMF (80 ml) wurde Lithiumethoxid (2,8 ml einer
1,0-molaren Lösung
in Ethanol) bei Raumtemperatur unter Stickstoff zugetropft. Nachdem
das Reaktionsgemisch 12 Stunden bei Raumtemperatur gerührt worden
war, wurde es unter Saugen abfiltriert, mit Ethanol gewaschen und
im Vakuum getrocknet. Die Reinigung durch Sublimation lieferte die
Chemische Verbindung 100 (1,00 g, 66%) als weißen Feststoff: Schmelzpunkt > 500°C; 1N NMR ist wegen der Unlöslichkeit der Chemischen Verbindung
100 in den üblichen
Lösungsmitteln
nicht aufgeführt.
MS (M+) berechnet für C90H56 1136, gefunden 1136; Analyse berechnet
für C90H56: C, 95.04;
H, 4.96; Gefunden: C, 94.88; H, 5.12.
-
Beispiel 6: Synthese der
Chemischen Verbindung 102
-
Einer
Suspension von 9,10-Dibromanthracen (60 mg, 0,19 mmol), der Chemischen
Verbindung 8 (0,20 g, 0,38 mmol) und Kaliumphosphat (0,16 g, 0,76
mmol) in DMF (10 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(12 mg, 0,01 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
18 Stunden bei 60°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, und Ethanol (20 ml) wurde
zugesetzt. Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch für weitere
30 Minuten bei Raumtemperatur gerührt. Der Niederschlag wurde
unter Saugen abfiltriert, mit Wasser, Ethanol und Aceton gewaschen
und im Vakuum getrocknet. Er wurde dann in N-methylpyrrolidin (50
ml) gelöst
und durch eine mit Kieselgel gefüllte
kurze Säule
gefiltert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels wurde das Rohprodukt
durch Auskristallisieren aus Ethanol gereinigt, so daß man die
Chemische Verbindung 102 (0,16 g, 41 %) erhielt: Schmelzpunkt > 500°C; 1H NMR ist wegen der Unlöslichkeit der Chemischen Verbindung
100 in den üblichen
Lösungsmitteln
nicht aufgeführt.
MS (M+) berechnet für
C90H54 1134, gefunden
1134; Analyse berechnet für
C90H54: C, 95.21;
H, 4.79. Gefunden: C, 94.90; H, 4.70.
-
Beispiel 7: Synthese der
Chemischen Verbindung 103
-
Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 1 (0,50 g, 0,89 mmol), 1-Vinylpyren (0,25
g, 1,07 mmol) und Triethylamin (1,5 ml, 10,8 mmol) in DMF (8 ml)
wurden Pd(OAc)2 (11 m, 0,05 mmol) und Tri-o-tolylphosphin (70 mg,
0,23 mmol) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 15 Stunden unter
Rückfluß gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, mit Wasser (40 ml) abgeschreckt
und mit Dichlormethan (3×40
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Säulenchromatographie
(1:2 Dichlormethan-Hexan)
und Auskristallisieren aus THF und Ethanol lieferte die Chemische
Verbindung 103 (0,2 g, 32%) als gelben Feststoff: Schmelzpunkt 430,0°C; 1N NMR (300 MHz, CDCl3)
8.18-7.70 (m, 14H), 7.47-7.25 (m, 14H), 6.90-6.78 (m, 2H), 6.52-6.41
(m, 4H); MS (M+) berechnet für
C56H34 706, gefunden
706; Analyse berechnet für
C56H34: C, 95.15;
H, 4.85: Gefunden: C, 95.10; H, 4.66.
-
Beispiel 8: Synthese der
Chemischen Verbindung 105
-
Einer
Lösung
von 1,1'-Diphenylethylen
(7,80 g, 43,3 mmol) in Tetrachlorkohlenstoff (250 ml) in einer dunklen
Umgebung wurde Brom (2,45 ml) in Tetrachlorkohlenstoff (5 ml) bei –15°C zugetropft.
Das Reaktionsgemisch wurde 1 Stunde bei Raumtemperatur gerührt, und
es wurde Kieselgel (SiO2, 1,0 g) zugesetzt,
das 15 Stunden bei 140°C
aktiviert wurde. Nachdem die Mischung 1 Stunde unter Rückfluß gerührt worden
war, wurde sie auf Raumtemperatur abgekühlt. Nach dem Entfernen des
Lösungsmittels
wurde der Rückstand
mit n-Hexan gelöst und durch
eine mit Kieselgel gefüllte
kurze Säule
gefiltert. Durch Auskristallisieren aus n-Hexan erhielt man 2,2'-Diphenylvinyl-1-bromid
(10,6 g, 95%) als elfenbeinfarbenen Kristall.
-
Einer
Lösung
von 2,2'-Diphenylvinyl-1-magnesiumbromid,
die aus 2,2'-Diphenyl-1-bromid (2,00 g, 7,72
mmol) in THF (30 ml) und Magnesium (0,23 g, 9,24 mmol) mit Iodmethan
(3 Tropfen) als Initiator frisch hergestellt worden war, wurde Trimethylborat
(2,63 ml, 23,16 mmol) in THF (6 ml) bei –78°C unter Stickstoff zutropft.
Nachdem die Mischung 3 Stunden bei Raumtemperatur gerührt worden
war, wurde sie in eine Mischung von 2 N HCl (40 ml) und Diethylether
(200 ml) gegossen. Die organische Schicht wurde abgetrennt, über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Chemische Verbindung 2 (0,36 g, 0,75 mmol), 2,2'-Diphenylvinyl-1-boronsäure und
Tetrakis(triphenylphosphin)palladium (86 mg, 0,075 mmol) wurden
in einer Mischung von Toluol (20 ml) und wäßriger Kaliumcarbonatlösung (10
ml, 2 M) aufgeschlämmt.
Unter kräftigem Rühren wurde
die Mischung 10 Stunden unter Rückfluß gekocht.
Nach dem Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde die organische Schicht abgetrennt, mit
Wasser gewaschen, über
MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Durch Auskristallisieren aus Chloroform und Ethanol erhielt man
die Chemische Verbindung 105 (0,42 g, 67%) als weißen Feststoff:
Schmelzpunkt 387,7°C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 7.44 (d,
J=7.4 Hz, 4H), 7.37 (t, J=7.4 Hz, 4H), 7.23 (t, J=8.8 Hz, 4H), 7.14-6.98
(m, 20H), 6.81 (d, J=8.0 Hz, 4H), 6.43 (s, 2H), 6.34 (d, J=8.4 Hz,
2H), 6.10 (s; 2H), 6.01 (d, J=8.4 Hz, 2H); Ms (M+) berechnet für C66H44 836, gefunden
836; Analyse berechnet für
C66H44: C, 94.70;
H, 5.30. Gefunden: C, 94.30; H, 5.40.
-
Beispiel 9: Synthese der
Chemischen Verbindung 107
-
Einer
Lösung
der Chemischen Verbindung 1 (1,20 g, 2,14 mmol), 4-(2,2-Diphenylvinyl)-phenylboronsäure (0,64
g, 2,14 mmol) und Natriumcarbonat (0,68 g, 6,42 mmol) in einer Mischung
von Toluol (30 ml), Ethanol (6 ml) und Wasser 15 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(50 mg, 0,04 mmol) zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 12 Stunden
unter Rückfluß gerührt. Dann
wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, und es wurde Wasser (50
ml) zugesetzt. Die organische Schicht wurde abgetrennt, und die
wäßrige Schicht wurde
mit Dichlormethan (3×50
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Durch Auskristallisieren aus Chloroform und Ethanol erhielt man
die Chemische Verbindung 107 (0,98 g, 62%) als farblosen Feststoff:
Schmelzpunkt 365,2°C; 1N NMR (500 MHz, CDCl3) δ 7.92 (dd,
J=4.6, 7.4 Hz, 4H), 7.45-7.39 (m, 4H), 7.32-7.22 (m, 17H), 7.15-7.13 (m, 2H), 6.96
(dd, J=2.0, 8.5 Hz, 1H), 6.89 (s, 3H), 6.84 (s, 1H), 6.79-6.75 (m,
2H), 6.55 (d,J=2.0 Hz, 1H), 6.43-6.36 (m, 3H); MS (M+) berechnet
für C58H38 734, gefunden
734; Analyse berechnet für
C58H38: C, 94.79;
H, 5.21. Gefunden: C, 94.98; H, 5.05.
-
Beispiel 10: Synthese
der Chemischen Verbindung 109
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Einer
Suspension von 9-Brom-10-phenylanthracen (0,3 g, 1,00 mmol), der
Chemischen Verbindung 8 (0,52 g, 1,00 mmol) und Kaliumphosphat (0,42
g, 2,00 mmol) in DMF (10 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(35 mg, 0,03 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
12 Stunden bei 60°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt. Ethanol (20 ml) wurde
der Mischung zugesetzt, und die Mischung wurde dann 30 Minuten bei
Raumtemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser, Ethanol
und Aceton gewaschen und im Vakuum getrocknet. Dann wurde er in
Chloroform (150 ml) gelöst
und durch eine mit Kieselgel gefüllte
kurze Säule
gefiltert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels wurde das Rohprodukt
duch Auskristalllisieren aus Ethanol gereinigt, so daß man die
Chemische Verbindung 109 erhielt (0,26 g, 35%): Schmelzpunkt 448°C; 1H NMR (400 MHz, N-methylpyrrolidin-d9) δ 8.26 (d,
J=7 Hz, 2H), 8.00 (dd, J=3.0, 7.0 Hz, 2H), 7.62-7.54 (m, 9H), 7.48-7.38
(m, 9H), 7.35-7.29 (m, 5H), 7.20-7.16 (m, 2H), 7.10 (dd, J=2.0,
8.0 Hz, 1H), 6.95-6.90 (m, 2H), 6.66 (d, J=8.0 Hz, 1H), 6.49 (d,J=2.0
Hz, 1H), 6.42-6.39
(m, 2H); MS (M+) berechnet für C58H36 732, gefunden
732; Analyse berechnet für
C58H36: C, 95.05;
H, 4.95. Gefunden: C, 95.07; H, 4.88.
-
Beispiel 11: Synthese
der Chemischen Verbindung 110
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Einer
Suspension von 9-Brom-10-(2-naphthyl)-anthracen (1,00 g, 2,60 mmol),
der Chemischen Verbindung 8 (1,36 g, 2,60 mmol) und Kaliumphosphat
(1,10 g, 5,20 mmol) in DMF (60 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(90 mg, 0,08 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
12 Stunden bei 70°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (60 ml) wurde zugesetzt.
Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 30 Minuten bei Raumtemperatur
gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser, Ethanol
und Aceton gewaschen und im Vakuum getrocknet. Dann wurde er in
Chloroform (450 ml) gelöst
und durch eine kurze Kieselgelsäule
gefiltert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels wurde das Rohprodukt
durch Auskristallisieren aus Ethanol gereinigt, so daß man die
Chemische Verbindung 110 (1,20 g, 58%) erhielt: Schmelzpunkt 423°C; 1H NMR (400 MHz, CDCl3) δ 8.00-7.96
(m, 4H), 7.84-7.81 (m, 2H), 7.76-7.71 (m, 2H), 7.58-7.33 (m, 19H),
7.18-7.06 (m, 4H),
6.97 (ddd, J=2.0, 4.0, 8.0 Hz, 1H), 6.85-6.80 (m, 2H), 6.65 (d,
J=8.0 Hz, 1H), 6.57 (dd, J=2.0, 5.0 Hz, 1H), 6.50-6.45 (m, 2H);
MS (M+) Berechnet für
C62H38 782, gefunden
782; Analyse berechnet für
C62H38: C, 95.11;
H, 4.89. Gefunden: C, 95.20; H, 4.80.
-
Beispiel 12: Synthese
der Chemischen Verbindung 111
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Einer
Suspension von 9-Brom-10-(2-biphenyl)anthracen (0,4 g, 1,00 mmol),
der Chemischen Verbindung 8 (0,52 g, 1,00 mmol) und Kaliumphosphat
(0,42 g, 2,00 mmol) in DMF (10 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(35 mg, 0,03 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
12 Stunden bei 60°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (20 ml) wurde
zugesetzt. Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 30 Minuten
bei Raumtemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser, Ethanol
und Aceton gewaschen und im Vakuum getrocknet. Dann wurde er in
Chloroform (150 ml) gelöst
und durch eine kurze Kieselgelsäule
gefiltert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels wurde das Rohprodukt
durch Sublimation gereinigt, so daß man die Chemische Verbindung
111 (0,26 g, 35%) erhielt: Schmelzpunkt 475,5°C; 1H
NMR (400 MHz, CDCl3) δ 7.97 (d, J=7.0 Hz, 2H), 7.81
(d,J=7.0 Hz, 1H), 7.74-7.70 (m, 2H), 7.56-7.20 (m, 18H), 7.14-7.10
(m, 2H), 7.00-6.70 (m, 11H), 6.58 (d,J=8.0 Hz, 1H), 6.53-6.42 (m,
3H); MS (M+) Berechnet für
C64H40 808, gefunden
808; Analyse berechnet für C64H40; C, 95.02;
H, 4.98. Gefunden: C, 95.14; H, 4.86.
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Beispiel 13: Synthese
der Chemischen Verbindung 113
-
Einer
Suspension von 9-Brom-10-(3,5-terphenyl)-anthracen (0,78 g, 1,50
mol), der Chemischen Verbindung 8 (0,79 g, 1,50 mmol) und Kaliumphosphat
(0,63 g, 3,00 mmol) in DMF (25 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(52 mg, 0,05 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
12 Stunden bei 70°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (30 ml) wurde zugesetzt.
Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 30 Minuten bei Raumtemperatur
gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser, Ethanol
und Aceton gewaschen und im Vakuum getrocknet. Dann wurde er in
Chloroform (50 ml) gelöst
und durch eine kurze Kieselgelsäule
gefiltert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels wurde das Rohprodukt
durch Auskristallisieren aus Ethanol gereinigt, so daß man die
Chemische Verbindung 113 (0,75 g, 57%) erhielt; Schmelzpunkt 430,3°C; 1H NMR (400 MHz, CDCl3) δ 7.99-7.96
(m, 3H), 7.75-7.66 (m, 8H), 7.59 (dt, J=2.0, 10.0 Hz, 2H), 7.51-7.30
(m, 20H), 7.24-7.19 (m, 2H), 7.11-7.07 (m, 2H), 6.96 (dd, J=2.0,
8.0 Hz, 1H), 6.85.80 (m, 2H), 6.65 (d, J=8.0 Hz, 1H), 6.57 (d,J=2.0
Hz, 1H), 6.50-6.45 (m, 2H); MS (M+) Berechnet für C70H44 884, gefunden 884; Analyse berechnet für C70H44: C, 94.99; H,
5.01. Gefunden: C, 95.03; H, 4.93.
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Beispiel 14: Synthese
der Chemischen Verbindung 114
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Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 2 (0,33 g, 0,51 mmol), 10-Phenylanthracen-9-boronsäure (0,53
g, 1,79 mmol), Kaliumphosphat (0,43 g, 2,00 mmol) und 2,6-Di-t-butyl-4-methylphenol
(80 mg, 0,36 mmol) in DMF (10 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(24 mg, 0,02 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Die Mischung wurde
1 Stunde mit Stickstoff entgast. Nachdem das Reaktionsgemisch 17
Stunden bei 65°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (50 ml) wurde
zugesetzt. Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 30 Minuten
bei Raumtemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser und
Ethanol gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Reinigung durch Sublimation
lieferte die Chemische Verbindung 114 (60 mg, 12%) als weißen Feststoff:
Schmelzpunkt > 500°C; 1H NMR ist wegen der Unlöslichkeit der Chemischen Verbindung
114 in den üblichen
Lösungsmitteln
nicht aufgeführt.
MS (M+) Berechnet für
C78H48 984, gefunden
984; Analyse berechnet für
C78H48: C, 95.09;
H, 4.91. Gefunden: C, 95.15; H, 4.85.
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Beispiel 15: Synthese
der Chemischen Verbindung 116
-
Einer
Suspension von 2-Brom-9,10-diphenylanthracen (0,41 g, 1,00 mmol),
der Chemischen Verbindung 8 (0,79 g, 1,50 mmol) und Kaliumphosphat
(0,64 g, 3,00 mmol) in DMF (15 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(35 mg, 0,03 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Die Mischung wurde
30 Minuten mit Stickstoff entgast. Nachdem das Reaktionsgemisch
60 Stunden bei 90°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (60 ml) wurde
zugesetzt. Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 30 Minuten
bei Raumtemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser und Ethanol
gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Reinigung durch Sublimation
lieferte die Chemische Verbindung 116 (0,32 g, 40%) als weißen Feststoff:
Schmelzpunkt: 399,06°C; 1H NMR (500 MHz, CDCl3) δ 7.90 (dd,
J=7.0, 13.0 Hz, 4H), 7.62-7.37 (m, 19H), 7.31-7.22 (m, 9H), 7.05
(dd, J=2.0, 8.0 Hz, 1H), 6.96 (dd, J=2.0, 8.0 Hz, 1H), 6.79-6.75
(m, 2H), 6.56 (d,J=2.0 Hz, 1H), 6.41-6.36 (m, 3H); MS (M+) Berechnet
für C64H40 808, gefunden
808; Analyse berechnet für
C64H40: C, 95.02;
H, 4.98; Gefunden: C, 95.10; H, 4.90.
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Beispiel 16: Synthese
der Chemischen Verbindung 117
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Einer
Lösung
von 2-Bromnaphthalin (6.49 g, 31.3 mmol) in trockenem THF (50 ml)
wurde t-BuLi (18.4 ml einer 1,7-molaren Lösung in Pentan) bei –78°C unter Stickstoff
zugetropft. Nachdem die Mischung 30 min gerührt worden war, wurde 2-Bromanthrachinon
(3,00 g, 10,4 mmol) bei –78°C zugesetzt.
Das Kühlbad
wurde entfernt, und die Mischung wurde 2 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Die Mischung wurde mit einer gesättigten
wäßrigen Ammoniumchloridlösung (50
ml) abgeschreckt und mit Ethylether (3×50 ml) extrahiert. Die kombinierten
organischen Extrakte wurden über
MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Das Rohprodukt wurde in Petrolether aufgeschlämmt, unter Saugen abfiltriert
und mit Petrolether gewaschen. Nach dem Trocknen erhielt man 2-Brom-9,10-di-naphthalin-2-yl-9,10-dihydroanthracen-9,10-diol
(5,30 g, 93%).
-
Eine
Mischung aus dem oben erhaltenen Diol (5,43 g, 10 mmol), Kaliumiodid
(15 g) und Natriumhypophosphithydrat (15 g) in Essigsäure (100
ml) wurde unter 1-stündigem Refluxieren
unter Stickstoff gerührt. Nach
dem Abkühlen
der Mischung auf Raumtemperatur wurde der Niederschlag unter Saugen
abfiltriert und mit Wasser und Methanol gewaschen. Nach dem Trocknen
erhielt man 2-Brom-9,10-(di-2-naphthyl)-anthracen (4,00
g, 79%).
-
Einer
Lösung
von 2-Brom-9,10-(di-2-naphthyl)-anthracen (0,60 g, 1,18 mmol), der
Chemischen Verbindung 8 (0,62 g, 1,18 mmol) und Natriumcarbonat
(0,38 g, 3,54 mmol) in einer Mischung von Toluol (30 ml), Ethanol
(6 ml) und Wasser (10 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(27 mg, 0,02 mmol) zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 24 Stunden
unter Rückfluß gerührt und
mit konz. HCl (1 ml) abgeschreckt. Es wurde dann auf Raumtemperatur
abgekühlt
und mit Dichlormethan (3×30
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Der Rückstand
wurde in Chloroform gelöst,
durch eine kurze Kieselgelsäule
gefiltert und im Vakuum konzentriert. Durch Auskristallisieren aus
Chloroform und Ethanol erhielt man die Chemische Verbindung 117
(0,70 g, 65%) als blaßgelben
Feststoff: Schmelzpunkt 462,6°C; 1H NMR (500 MHz, DMSO-d6) δ 8.36 (d,
J=8.3 Hz, 1H), 8.18-7.97 (m, 8H), 7.88-7.74 (m, 4H), 7.64=7.51 (m,
6H), 7.48-7.40 (m, 4H), 7.37-7.02
(m, 15H), 6.82-6.77 (m, 2H), 6.30-6.15 (m, 4H); MS (M+) Berechnet
für C72H44 908, gefunden
908; Analyse berechnet für
C72H44: C, 95.12;
H, 4.88. Gefunden: C, 95.36; H, 4.64.
-
Beispiel 17: Synthese
der Chemischen Verbindung 118
-
Einer
Suspension von 2-Brom-9,10-bis(2-biphenyl) (0,56 g, 1,00 mmol),
der Chemischen Verbindung 8 (0,79 g, 1,50 mmol) und Kaliumphosphat
(0,64 g, 3,00 mmol) in DMF (10 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(35 mg, 0,03 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Die Mischung wurde
30 min mit Stickstoff entgast. Nachdem das Reaktionsgemisch 18 Stunden
bei 90°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (50 ml) wurde
zugesetzt. Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 30 Minuten bei
Raumtemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert, mit Wasser und
Ethanol gewaschen und im Vakuum getrocknet. Er wurde dann in Chloroform
(500 ml) gelöst,
durch eine kurze Kieselgelsäule
gefiltert und im Vakuum konzentriert. Die Reinigung durch Sublimation
lieferte die Chemische Verbindung 118 (0,63 g, 66%) als weißen Feststoff:
Schmelzpunkt 409,8°C; 1H NMR (500 MHz, CDCl3) δ 7.96 (d, J=7.4
Hz, 2H), 7.91 (dd, J=4.6, 7.4 Hz, 2H), 7.59-7.12 (m, 26H), 6.97 (ddd, J=2.3, 8.7,
14.2 Hz, 2H), 6.87-6.73 (m, 8H), 6.68-6.63 (m, 4H), 6.60 (d, J=1.9
Hz, 1H), 6.41 (d,J=8.7 Hz, 1H), 6.40-6.36 (m, 2H); MS (M+) Berechnet
für C76H48 960, gefunden
960; Analyse berechnet für
C76H48: C, 94.79;
H, 5.03. Gefunden: C, 95.10; H, 4.89.
-
Beispiel 18: Synthese
der Chemischen Verbindung 119
-
Einer
Lösung
von 1,3,5-Tribrombenzol (10,0 g, 31,8 mmol), Phenylboronsäure (9,68
g, 79,4 mmol) und Natriumcarbonat (25,3 g, 0,24 mmol) in einer Mischung
von Toluol (150 ml), Ethanol (30 ml) und Wasser (75 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(1,84 g, 5 mol-%) zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 24 Stunden
unter Rückfluß gerührt und
mit konz. HCl (20 ml) abgeschreckt. Dann wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und
mit Ethylether (3×50
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Säulenchromatographie
(n-Hexan) lieferte 3,5-(Diphenyl)brombenzol (9,82 g, 51 %).
-
Einer
Lösung
von 3,5-(Diphenyl)brombenzol (5,00 g, 16,2 mmol) in trockenem THF
(50 ml) wurde t-BuLi (9,53 ml einer 1,7-molaren Lösung in
Pentan) bei –78°C unter Stickstoff
zugetropft. Nachdem die Mischung 30 min gerührt worden war, wurde 2-Bromanthrachinon
(1,55 g, 5,39 mmol) bei –78°C zugesetzt.
Das Kühlbad wurde
entfernt, und die Mischung wurde 2 Stunden bei Raumtemperatur gerührt. Die
Mischung wurde mit einer gesättigten
wäßrigen Ammoniumchloridlösung (50
ml) abgeschreckt und mit Ethylether (3×50 ml) extrahiert. Die kombinierten
organischen Extrakte wurden über
MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Das Rohprodukt wurde in Petrolether aufgeschlämmt, unter Saugen abfiltriert
und mit Petrolether gewaschen. Nach dem Trocknen erhielt man 2-Brom-9,10-[1,1',3',1'']terphenyl-5'-yl-9,10-dihydroanthracen-9,10-diol
(3,00 g, 74%).
-
Eine
Mischung aus dem oben erhaltenen Diol (2,24 g, 3,0 mmol), Kaliumiodid
(2,25 g, 13,6 mmol) und Natriumhypophosphithydrat (2,25 g, 25,6
mmol) in Essigsäure
(30 ml) wurde unter 1-stündigem
Refluxieren unter Stickstoff gerührt.
-
Nach
dem Abkühlen
auf Raumtemperatur wurde der Niederschlag unter Saugen abfiltriert
und mit Wasser und Methanol gewaschen. Nach dem Trocknen erhielt
man 2-Brom-9,10-[1,1',3',1'']terphenyl-5'-yl-anthracen (1,75 g, 82%).
-
Einer
Lösung
von 2-Brom-9,10-[1,1',3',1'']terphenyl-5'-yl-anthracen (0,5 g, 0,70 mmol), der
Chemischen Verbindung 8 (0,55 g, 1,05 mmol) und Natriumcarbonat
(0,22 g, 2,1 mmol), gelöst
in einer Mischung von Toluol (30 ml), Ethanol (6 ml) und Wasser
(10 ml), wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium (16 mg, 2 mol-%)
zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 24 Stunden unter Rückfluß gerührt und
mit konz. HCl (1 ml) abgeschreckt. Dann wurde es auf Raumtemperatur
abgekühlt
und mit Dichlormethan (3×30
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Der Rückstand
wurde in Chloroform gelöst,
durch eine kurze Kieselgelsäule
gefiltert und im Vakuum konzentriert. Durch Auskristallisieren aus
Chloroform und Ethanol erhielt man die Chemische Verbindung 119
(0,45 g, 58%) als blaßgelben
Feststoff: Schmelzpunkt 512,8°C; 1H NMR (500 MHz, DMSO-d6) δ 8.38 (s,
1H), 8.15-7.82 (m, 11 H), 7.75-7.38 (m, 20H), 7.32-7.05 (m, 16H),
6.82-6.75 (m, 3H), 6.38-6.10 (m, 5H); MS (M+) Berechnet für C88H56 1112, gefunden
1112; Analyse berechnet für
C88H56: C, 94.93;
H, 5.07. Gefunden: C, 95.18; H, 4.82.
-
Beispiel 19: Synthese
der Chemischen Verbindung 136
-
Einer
Suspension von 2-Brom-9,10-di[2-(2'-phenyl)biphenyl]-anthracen (0,40 g,
0,56 mmol), der Chemischen Verbindung 8 (0,63 g, 1,12 mmol) und
Kaliumphosphat (0,36 g, 1,68 mmol) in DMF (40 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(65 mg, 0,06 mmol) unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch
24 Stunden bei 80°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt. Der Niederschlag wurde
unter Saugen abfiltriert, mit Wasser, Ethanol und Aceton gewaschen
und im Vakuum getrocknet. Er wurde dann in Chloroform (50 ml) gelöst und durch
eine kurze Kieselgelsäule
gefiltert. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels wurde das Rohprodukt
durch Auskristallisieren aus Ethanol gereinigt, um die Chemische
Verbindung 136 (0,11 g, 18%) zu erhalten: Schmelzpunkt 385,4°C; 1H NMR ist wegen der Unlöslichkeit der Chemischen Verbindung
136 in den üblichen
Lösungsmitteln
nicht aufgeführt.
MS (M+) berechnet für
C88H56 1112, gefunden
1112.
-
Beispiel 20: Synthese
der Chemischen Verbindung 301
-
Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 1 (1,50 g, 2,68 mmol), N-phenyl-1-naphthylamin (0,59 g,
2,68 mmol) und Natrium-t-butoxid (0,31 g, 3,22 mmol) in o-Xylol (20 ml) wurden
Pd(OAc)2 (0,2 mg, 0,007 mmol) und P(t-Bu)3 (0,50 mg, 0,003 mmol) zugesetzt. Nachdem
das Reaktionsgemisch 3 Stunden bei 130°C gerührt worden war, wurde es auf
Raumtemperatur abgekühlt,
mit Wasser (40 ml) abgeschreckt und mit Dichlormethan (3×40 ml)
extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Auskristallisieren aus Chloroform und Ethanol
lieferte die Chemische Verbindung 301 (1,50 g, 80%) als weißen Feststoff:
Schmelzpunkt 370,4°C; 1H NMR (500 MHz; DMSO-d6) δ 8.03 (d,
J=7.3 Hz, 2H), 7.88 (dd, J=7.8, 8.5 Hz, 3H), 7.76 (d, J=8.3 Hz,
1H), 7.44-7.32 (m, 11H), 7.26 (m, 4H), 7.19 (dt,J=1.0, 8.3 Hz, 1H),
7.03 (dd, J=1.0, 7.3 Hz, 1H), 6.86-6.80 (m, 4H), 6.71 (t, J=7.3
Hz, 1H), 6.38 (d, J=7.8 Hz, 2H), 6.24-6.21 (m, 2H), 6.16 (dd, J=2.8,
8.7 Hz, 1H), 6.13 (d,J=2.3 Hz, 1H), 6.06 (d,J=8.7 Hz, 1H); MS (M+)
berechnet für
C54H35N 697, gefunden
696; Analyse berechnet für
C54H35N: C, 92.94;
H, 5.06; N, 2.01. Gefunden: C, 93.05; H, 4.91; N, 2.04.
-
Beispiel 21: Synthese
der Chemischen Verbindung 303
-
Einer
Lösung
der Chemischen Verbindung 1 (2,00 g, 3,56 mmol), 4-(Dimethylamino)-phenylboronsäure (1,24
g, 4,27 mmol) und Natriumcarbonat (1,13 g, 10,7 mmol) in einer Mischung
von Toluol (40 ml), Ethanol (6 ml) und Wasser (20 ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium
(130 mg, 3 mol-%) zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 12 Stunden
unter Rückfluß gerührt. Dann
wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Wasser (50 ml) wurde
zugesetzt. Die organische Schicht wurde abgetrennt, und die wäßrige Schicht
wurde mit Ethylacetat (3×50
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Reinigung durch Säulenchromatographie
(1:2 THF-Hexan) und Auskristallisieren aus THF und Ethanol lieferten
die Chemische Verbindung 303. (0,70 g, 27%) als weißen Feststoff:
Schmelzpunkt 326,0°C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 7.91 (dd,
J=4.9, 7.5 Hz, 4H), 7.44-7.30 (m, 4H), 7.30-7.15 (m, 13H), 7.01-6.85
(m, 11H), 6.79-6.72 (m, 2H), 6.56 (d, J=1.9 Hz, 1H), 6.44-6.39 (m,
3H); MS (M+) berechnet für C56H37N 723, gefunden
723; Analyse berechnet für
C56H37N: C, 92.91;
H, 5.15; N, 1.93. Gefunden: C, 92.70; H, 5.07; N, 2.12.
-
Beispiel 22: Synthese
der Chemischen Verbindung 400
-
Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 1 (3,00 g, 5,34 mmol), N,N-diphenyl-4-(vinylphenyl)amin
(1,74 g, 6,41 mmol) und Triethylamin (6 ml, 43,0 mmol) in DMF (20
ml) wurden Pd(OAc)2 (40 mg, 0,18 mmol) und
Tri-o-tolylphosphin
(270 mg, 0,90 mmol) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 15 Stunden unter
Rückfluß gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, mit Wasser (40 ml) abgeschreckt und
mit Chloroform (3×40
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Reinigung durch Säulenchromatographie
(1:2 Dichlormethan-Hexan) und Auskristallisieren aus Chloroform
und Ethanol lieferten die Chemische Verbindung 400 (3,1 g, 77%)
als elfenbeinfarbenen Feststoff: Schmelzpunkt 358,7°C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 7.92 (dd,
J=4.0, 7.6 Hz, 4H), 7.44-7.40 (m, 3H), 7.32-7.12 (m, 15H), 7.04-6.89
(m, 9H), 6.76 (dd, J=3.4, 6.1 Hz, 2H), 6.56 (dd, J=12.0, 21.0 Hz,
2H), 6.40-6.36 (m, 4H); MS (M+) berechnet für C58H39N 749, gefunden 749; Analyse berechnet
für C58H39N: C, 92.89;
H, 5.24; N, 1.87. Gefunden: C, 93.12; H, 5.26; N, 1.65.
-
Beispiel 23: Synthese
der Chemischen Verbindung 307
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Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 1 (0,34 g, 0,60 mmol) wurden
Diphenylbenzidin (0,40 g, 1,20 mmol) und Natrium-t-butoxid (0,10
g, 1,10 mmol) in o-Xylol (10 ml), Pd(OAc)2 (8,0
mg, 0,04 mmol) und P(t-Bu)3 (29 mg, 0,14
mmol) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 2 Stunden unter Rückfluß gerührt worden
war, wurde Iodbenzol (1,0 ml, 8,94 mmol) zugesetzt. Nachdem das
resultierende Reaktionsgemisch 21 Stunden unter Rückfluß gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und mit Wasser abgeschreckt.
Die organische Schicht wurde abgetrennt, und die wäßrige Schicht
wurde mit Toluol extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte
wurden über
MgSO4 getrocknet, durch eine kurze Kieselgelsäule gefiltert und
im Vakuum konzentriert. Die Reinigung durch Säulenchromatographie (1:4 THF-Hexan)
und Sublimation lieferte die Chemische Verbindung 307 (0,20 g, 37%)
als elfenbeinfarbenen Feststoff: Schmelzpunkt 315,9°C; 1H NMR (300 MHz, DMSO-d6) δ 8.06 (d,
J=7.4 Hz, 2H), 7.91 (d, J=7.4 Hz, 2H), 7.48-7.40 (m, 20H), 7.08-6.98 (m,
9H), 6.91 (d, J=7.5 Hz, 2H), 6.83-6.79 (m, 2H), 6.66 (d, J=7.6 Hz,
2H), 6.61 (d, J=8.6 Hz, 2H), 6.40-6.36 (m, 1H), 6.26-6.20 (m, 2H),
6.12 (d, J=9.3 Hz, 1H), 6.05-6.01 (m, 1H); MS(M+) berechnet für C68H46N2 890, gefunden
890; Analyse berechnet für
C68H46N2:
C, 91.65; H, 5.20; N, 3.14. Gefunden: C, 91.95; H, 5.20; N, 2.85.
-
Beispiel 24: Synthese
der Chemischen Verbindung 305
-
Einer
Lösung
von 2-Brom-4,4'-bis(diphenylamino)biphenyl
(0,57 g, 1,00 mmol) und der Chemischen Verbindung 8 (0,79 g, 1,50
mmol) in einer Mischung von Toluol (30 ml) und 2 N Kaliumcarbonatlösung (10
ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium (35 mg, 0,03 mmol)
zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wurde 24 Stunden bei 80°C gerührt. Dann
wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, und Wasser (50 ml) wurde
zugesetzt. Die organische Schicht wurde abgetrennt, und die wäßrige Schicht
wurde mit Toluol extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte
wurden über
MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Säulenchromatographie
(1:19 Ethylacetat-Hexan) lieferte die Chemische Verbindung 305 (0,36
g, 37%) als elfenbeinfarbenen Feststoff: Schmelzpunkt 353°C; 1H NMR (300 MHz, DMSO-d6) δ 8.04-7.99
(m, 4H), 7.42-6.70 (m, 38H), 6.55-5.98 (m, 8H); MS (M+) berechnet
für C74H50N2 966,
gefunden 966.
-
Beispiel 25: Synthese
der Chemischen Verbindung 9
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Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 8 (0,52 g, 1,00 mmol), 9-Bromanthracen (0,25
g, 1,00 mmol) und Kaliumphosphat (0,42 g, 2,00 mmol) in DMF (10
ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium (35 mg, 0,03 mmol)
unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 12 Stunden
bei 80°C
gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (15 ml) wurde
zugesetzt. Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 10 Minuten
bei Raumtemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert und mit Wasser,
Ethanol und Aceton gewaschen. Die Reinigung durch Sublimation lieferte
die Chemische Verbindung 9 (0,40 g, 60%): MS (M+) berechnet für C52H32 656, gefunden
656.
-
Beispiel 26: Synthese
der Chemischen Verbindung 5
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Einer
Lösung
der Chemischen Verbindung 9 (0,35 g, 0,53 mmol) in trockenem CCl4 (80 ml) wurde Brom (27 ml, 0,53 mmol) bei
Raumtemperatur zugetropft. Nachdem das Reaktionsgemisch 5 Stunden
bei Raumtemperatur gerührt
worden war, wurde es mit einer gesättigten wäßrigen Natriumbicarbonatlösung abgeschreckt.
Die organische Schicht wurde über
MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Säulenchromatographie
(1:4 THF-Hexan)
lieferte die Chemische Verbindung 5 (0,28 g, 72%): MS (M+) berechnet
für C52H31 Br 734, gefunden
734.
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Beispiel 27: Synthese
der Chemischen Verbindung 401
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Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 5 (1,60 g, 2,20 mmol), 4-Diphenylaminophenylboronsäure (0,63
g, 2,20 mmol) und Kaliumphosphat (0,93 g, 4,40 mmol) in DMF (80
ml) wurde Tetrakis(triphenylphosphin)palladium (81 mg, 0,07 mmol)
unter Stickstoff zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 12 Stunden
bei 80°C
gerührt
worden war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt und Ethanol (80 ml) wurde
zugesetzt. Nach der Zugabe wurde das Reaktionsgemisch 10 Minuten
bei Raumptemperatur gerührt.
Der Niederschlag wurde unter Saugen abfiltriert und mit Wasser,
Ethanol und Aceton gewaschen. Die Reinigung durch Sublimation lieferte
die Chemische Verbindung 401 (0,80 g, 41%): Schmelzpunkt 489,5°C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 8.00 (d,
J=7.5 Hz, 2H), 7.78-7.73 (m, 2H), 7.67 (d; J=8:6 Hz, 2H), 7.54-7.00
(m, 31H), 6.92 (d, J=10.8 Hz, 1H), 6.83-6.80 (m, 3H), 6.62 (d,J=7.5
Hz, 1H), 6.48-6.40 (m, 3H); MS (M+) berechnet für C70H45N 899, gefunden 899; Analyse berechnet
für C70H45N: C, 93.40;
H, 5.04; N, 1.56. Gefunden: C, 93.30; H, 4.95; N, 1.95.
-
Beispiel 28: Synthese
der Chemischen Verbindung 10
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Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 1 (2,00 g, 3,56 mmol), Carbazol
(0,89 g, 5.34 mmol) und Kaliumcarbonat (0,59 g, 4,27 mmol) in Xylol
(60 ml) wurden Palladiumacetat (0,02 g, 0,11 mmol) und Tri-tert-butylphosphin
(80 mg, 0,43 mmol) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 24 Stunden
unter Rückfluß gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, mit Wasser abgeschreckt
und mit Ethylacetat extrahiert. Der organische Extrakt wurde über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Säulenchromatographie
(1:2 Chloroform-Hexan) lieferte die Chemische Verbindung 10 (1,69
g, 74%): MS (M+) berechnet für
C50H31N 645, gefunden
645.
-
Beispiel 29: Synthese
der Chemischen Verbindung 6
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Einer
Lösung
der Chemischen Verbindung 10 (0,50 g, 0,77 mmol) in einer Mischung
von Chloroform (20 ml) und Essigsäure (20 ml) wurde Brom (0,08
ml, 1,55 mmol) in Essigsäure
(0,1 ml) bei 0°C
zugetropft. Nachdem das Reaktionsgemisch 2 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt
worden war, wurde es mit Wasser abgeschreckt und mit Chloroform
extrahiert. Die organische Schicht wurde über MgSO4 getrocknet
und im Vakuum konzentriert. Die Reinigung durch Auskristallisieren
aus Ethanol lieferte die Chemische Verbindung 6 (0,53 g, 85%): MS
(M+) berechnet für
C50H29Br2N 801, gefunden 801.
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Beispiel 30: Synthese
der Chemischen Verbindung 403
-
Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 6 (0,70 g, 0,87 mmol), N-phenyl-1-naphthylamin (0,57 g,
2,61 mmol) und Natrium-tert-butoxid (0,5 g, 5,22 mmol) in Xylol
(30 ml) wurden Palladiumacetat (0,01 g, 0,05 mmol) und Tri-tert-butylphosphin (50
mg, 0,05 mmol) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 24 Stunden unter
Rückfluß gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, mit Wasser abgeschreckt
und mit Ethylacetat extrahiert. Der organische Extrakt wurde über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert. Die
Reinigung durch Säulenchromatographie
(1:2 Chloroform-Hexan) lieferte die Chemische Verbindung 403 (0,39
g, 45%): Schmelzpunkt 413,0°C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 7.93 (dd,
J=4.3, 7.5 Hz, 3H), 7.82 (t, J=8.1 Hz, 3H), 7,67 (d, J=8.0 Hz, 2H),
7.56 (s, 2H), 7.43-7.13 (m, 22H), 7.07 (t, J=7.9 Hz, 4H), 6.94 (dd,
J=2.2, 8.8 Hz, 3H), 6.88-6.65 (m, 10H), 6.58-6.40 (m, 3H); MS (M+)
berechnet für
C82H53N3 1079,
gefunden 1079.
-
Beispiel 31: Synthese
der Chemischen Verbindung 11
-
Einer
Suspension der Chemischen Verbindung 1 (1,12 g, 2,00 mmol), Diphenylamin
(0,51 g, 3,00 mmol) und Natrium-tert-butoxid (0,23 g, 2,40 mmol)
in Xylol (15 ml) wurden Palladiumacetat (0,01 g, 0,04 mmol) und
Tri-tert- butylphosphin
(33 mg, 0,16 mmol) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 15 Stunden unter
Rückfluß gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, mit Wasser abgeschreckt
und mit Chloroform extrahiert. Der organische Extrakt wurde über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert. Die
Reinigung durch Auskristallisieren aus Chloroform und Ethanol lieferte
die Chemische Verbindung 11 (1,22 g, 94%): MS (M+) berechnet für C50H33N 647, gefunden
647.
-
Beispiel 32: Synthese
der Chemischen Verbindung 7
-
Einer
Lösung
der Chemischen Verbindung 11 (1,09 g, 1,68 mmol) und Benzoylperoxid
(10 mg) in trockenem CCl4 (70 ml) wurde
N-Bromsuccinimid (0,64 g, 3,60 mmol) über einen Zeitraum von 10 Minuten
bei Raumtemperatur zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 36 Stunden
bei Raumtemperatur gerührt
worden war, wurde es mit gesättigter
wäßriger Natiumbicarbonatlösung abgeschreckt
und mit Chloroform extrahiert. Die organische Schicht wurde über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Auskristallisieren aus Chloroform und Ethanol
lieferte die Chemische Verbindung 7 (0,99 g, 73%): MS (M+) berechnet
für C50H31Br2N
803, gefunden 803.
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Beispiel 33: Synthese
der Chemischen Verbindung 308
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Die
Chemische Verbindung 7 (0,97 g, 1,20 mmol) wurde hergestellt durch
Umsetzen der Chemischen Verbindung 11 mit N-Bromsuccinimid in Tetrachlorkohlenstoff,
Diphenylamin (0,61 g, 3,60 mmol) und Natrium-tert-butoxid (0,28
g, 2,40 mmol). Einer Suspension der Chemischen Verbindung 7 in Xylol
(20 ml) wurden Palladiumacetat (12 mg, 0,05 mmol) und Tri-tert-butylphosphin
(39 mg, 0,20 mmol) zugesetzt. Nachdem das Reaktionsgemisch 24 Stunden
unter Rückfluß gerührt worden
war, wurde es auf Raumtemperatur abgekühlt, mit Wasser abgeschreckt
und mit Ethylacetat (3×50
ml) extrahiert. Die kombinierten organischen Extrakte wurden über MgSO4 getrocknet und im Vakuum konzentriert.
Die Reinigung durch Auskristallisieren aus Ethanol und Ethylacetat
lieferte die Chemische Verbindung 308 (0,84 g, 71 %): Schmelzpunkt
329,2°C; 1H NMR (300 MHz, CDCl3) δ 7.89 (d,
J=7.3 Hz, 8H), 7.77 (d, J=6.5 Hz, 8H), 7.41-7.20 (m, 19H), 6.78-6.60
(m, 8H), 6.40-6.32 (m, 8H); MS (M+) berechnet für C74H51N3 981, gefunden
981.
-
Beispiele
für organische
EL-Vorrichtungen
-
Beispiel 34: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 12
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung mit der in
2 dargestellten
Konstruktion wurde unter Verwendung der Chemischen Verbindung 12
in der lichtemittierenden Schicht
9 hergestellt. Die Herstellung der
Chemischen Verbindung 12 wird in dem Artikel von Clarkson und Gomberg
mit dem Titel Spirans With Four Aromatic Radicals on the Spiro Carbon
Atoms (J. Am. Chem. Soc. 52, 2881 (1930)) offenbart, die durch Verweis
darauf hierin mit einbezogen wird.
Chemische
Verbindung 12
-
Ein
mit einer dünnen
Schicht ITO (Indiumzinnoxid) beschichtetes Glassubstrat mit einer
Dicke von etwa 1500 Å wurde
mittels Ultraschall in einer Lösung
eines Reinigungsmittels gereinigt, getrocknet und in eine Plasmareinigungsvorrichtung
gegeben. Das Substrat wurde 5 Minuten mit Sauerstoffplasma gereinigt
und dann in eine Kammer zum thermischen Aufdampfen gegeben. Eine
löcherinjizierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 500 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
von Hexanitrilhexaazatriphenylen, einem stabilen löcherinjizierenden
Material, über
dem ITO (Anode) gebildet.
-
Hexanitrilhexaazatriphenylen
-
Eine
löchertransportierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 600 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
von NPB, einem löchertransportierenden
Material, über
der löcherinjizierenden
Schicht gebildet. Eine emittierende Schicht mit einer Dicke von
etwa 150 Å wurde
durch thermisches Vakuumaufdampfen der Chemischen Verbindung 12 über der
löchertransportierenden
Schicht gebildet. Auf der lichtemittierenden Schicht wurde 8-Hydroxychinolin-Aluminiumsalz
(Alq3), ein n-leitender organischer Halbleiter, in einer Dicke von
etwa 300 Å aufgedampft,
um eine elektronentransportierende Schicht zu bilden. Dann wurde
eine Kathodenelektrode gebildet, indem LiF in einer Dicke von 5 Å und Aluminium
in einer Dicke von etwa 2500 Å auf
die elektronentransportierende Schicht aufgedampft wurden. Dabei
wurde die Aufdampfgeschwindigkeit so gesteuert, daß 1 Å/sek für organisches
Material, 0,2 Å/sek
für Lithiumfluorid
und 3-7 Å/sek
für Aluminium
aufrechterhalten wurde.
-
Wenn
die lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 476 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 0,6 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
-
Beispiel 35: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 109
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 109 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von etwa 400 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 452 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 2,0 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
-
Beispiel 36: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 102
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 102 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von etwa 400 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 464 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 2,5 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 37: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 118
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 118 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von 300 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 464 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 2,1 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
-
Beispiel 38: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 100
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 100 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von etwa 300 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 444 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 0,64 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 39: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 117
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 117 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von etwa 150 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 484 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 2,4 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
-
Beispiel 40: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 113
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 113 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von etwa 150 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 452 nm zentrierte Emission
von blauem Licht aus der Verbindung mit einer Struktur der Chemischen
Verbindung 113 festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 1,6 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 41: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 111
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 111 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von 150 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 452 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 2,1 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 42: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 110
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 110 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von 150 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 440 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 1,9 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2. 7 zeigt
das Lichtemissionsspektrum dieser Vorrichtung.
-
Beispiel 43: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 134
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung wurde genauso hergestellt
wie in Beispiel 34, nur daß anstelle
der Chemischen Verbindung 12 die Chemische Verbindung 134 als lichtemittierendes
Material mit einer Dicke von 300 Å verwendet wurde. Wenn die
lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 508 nm zentrierte Emission
von grünem Licht
festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden Vorrichtung
betrug 1,3 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 44: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 200
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Es
wurde eine organische lichtemittierende Vorrichtung mit der in 2 dargestellten
Konstruktion hergestellt, wobei die Chemische Verbindung 200 als
elektronentransportierendes Material verwendet wurde.
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Ein
mit einer dünnen
Schicht ITO (Indiumzinnoxid) beschichtetes Glassubstrat mit einer
Dicke von etwa 1500 Å wurde
mittels Ultraschall in einer Lösung
eines Reinigungsmittels gereinigt, getrocknet und in eine Plasmareinigungsvorrichtung
gegeben. Das Substrat wurde 5 Minuten mit Sauerstoffplasma gereinigt
und dann in eine Kammer zum thermischen Aufdampfen gegeben. Eine
löcherinjizierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 500 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
von Hexanitrilhexaazatriphenylen über der ITO-Schicht (Anode)
gebildet. Eine löchertransportierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 600 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
von NPB über
der löcherinjizierenden
Schicht gebildet. Eine emittierende Schicht mit einer Dicke von
etwa 150 Å wurde
durch thermisches Vakuumaufdampfen der Chemischen Verbindung 117
gebildet. Auf die lichtemittierende Schicht wurde die Chemische
Verbindung 200 im Vakuum mit einer Dicke von etwa 300 Å aufgedampft,
um eine elektronentransportierende Schicht zu bilden. Dann wurde eine
Kathodenelektrode gebildet, indem LiF in einer Dicke von 5 Å und Aluminium
in einer Dicke von etwa 2500 Å auf
die elektronentransportierende Schicht aufgedampft wurden. Dabei
wurde die Aufdampfgeschwindigkeit so gesteuert, daß 1 Å/sek für organisches
Material, 0,2 Å/sek
für Lithiumfluorid
und 3-7 Å/sek
für Aluminium aufrechterhalten
wurde.
-
Wenn
die lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 464 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 3,8 cd/A bei einer Sfromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 45: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 110
-
Es
wurde eine organische lichtemittierende Vorrichtung mit der in 2 dargestellten
Konstruktion hergestellt, wobei die Chemische Verbindung 110 als
lichtemittierendes Wirtsmolekül
und Tetra-t-butylperylen als Dotandmolekül verwendet wurde.
-
-
Ein
mit einer dünnen
Schicht ITO (Indiumzinnoxid) beschichtetes Glassubstrat mit einer
Dicke von etwa 1500 Å wurde
mittels Ultraschall in einer Lösung
eines Reinigungsmittels gereinigt, getrocknet und in eine Plasmareinigungsvorrichtung
gegeben. Das Substrat wurde 5 Minuten mit Sauerstoffplasma gereinigt
und dann in eine Kammer zum thermischen Aufdampfen gegeben. Eine
löcherinjizierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 500 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
von Hexanitrilhexaazatriphenylen über dem ITO (Anode) gebildet.
Eine löchertransportierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 600 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
von NPB über
der löcherinjizierenden
Schicht gebildet. Eine emittierende Schicht mit einer Dicke von
etwa 150 Å wurde
durch gleichzeitiges Aufdampfen der Chemischen Verbindung 110 und von
1 Gew.-% Tetra-t-butylperylen gebildet. Auf die lichtemittierende
Schicht wurde 8-Hydroxychinolin-Aluminiumsalz (Alq3) mit einer Dicke
von etwa 300 Å aufgedampft,
um eine elektronentransportierende Schicht zu bilden. Dann wurde
eine Kathodenelektrode gebildet, indem LiF in einer Dicke von 5 Å und Aluminium
in einer Dicke von etwa 2500 Å auf
die elektronentransportierende Schicht aufgedampft wurden. Dabei
wurde die Aufdampfgeschwindigkeit so gesteuert, daß 3 Å/sek für das Wirtsmaterial
und 0,2 Å/sek
für Lithiumfluorid
sowie 3-7 Å/sek
für Aluminium
aufrechterhalten wurde.
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Wenn
die lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 464 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 3,0 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2. 8 zeigt
das Lichtemissionsspektrum dieser Vorrichtung. Die Wellenlänge in der
Mitte dieses Spektrums (464 nm) ist länger als die im Spektrum von 7 (440
nm), wo die Chemische Verbindung 110 als einziges lichtemittierendes
Material verwendet wurde. Dies erklärt, daß der Großteil der Lichtemission in
den Dotandmolekülen und
nicht in dem Wirtsmolekül
der Chemischen Verbindung 110 stattfand.
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Beispiel 46: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 110
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Es
wurde eine organische lichtemittierende Vorrichtung mit der in 2 dargestellten
Konstruktion hergestellt, wobei die Chemische Verbindung 110 als
lichtemittierendes Wirtsmolekül
und DSA-Amin als Dotandmolekül
verwendet wurde.
-
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Die
organische lichtemittierende Vorrichtung erhielt man auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 45, nur daß die Dicke der emittierenden
Schicht etwa 300 Å betrug
und DSA-Amin verwendet wurde, das zusammen mit der Chemischen Verbindung
110 als Dotierungsmaterial anstelle von Tetra-t-butylperylen aufgedampft
wurde. Wenn die lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung
in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 460 nm zentrierte Emission
von blauem Licht festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 4,6 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 47: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 301
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Es
wurde eine organische lichtemittierende Vorrichtung mit der in 3 dargestellten
Konstruktion hergestellt, wobei die Chemische Verbindung 301 als
löchertransportierendes
Material verwendet wurde.
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Ein
mit einer dünnen
Schicht ITO (Indiumzinnoxid) beschichtetes Glassubstrat mit einer
Dicke von etwa 1500 Å wurde
mittels Ultraschall in einer Lösung
eines Reinigungsmittels gereinigt, getrocknet und in eine Plasmareinigungsvorrichtung
gegeben. Das Substrat wurde 5 Minuten mit Sauerstoffplasma gereinigt
und dann in eine Kammer zum thermischen Aufdampfen gegeben. Eine
löcherinjizierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 500 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
von Hexanitrilhexaazatriphenylen über der ITO-Schicht (Anode)
gebildet. Eine löchertransportierende
Schicht mit einer Dicke von etwa 400 Å wurde durch thermisches Vakuumaufdampfen
der Chemischen Verbindung 301 über
der löcherinjizierenden
Schicht gebildet. Auf die löchertransportierende
Schicht wurden etwa 600 Å 8-Hydroxychinolin-Aluminiumsalz
(Alq3) aufgedampft, um eine emittierende Schicht zu bilden, die
auch elektronentransportierende Eigenschaften besitzt. Dann wurde
eine Kathodenelektrode gebildet, indem LiF in einer Dicke von 5 Å und Aluminium
in einer Dicke von etwa 2500 Å auf
die elektronentransportierende Schicht aufgedampft wurden. Dabei
wurde die Aufdampfgeschwindigkeit so gesteuert, daß 1 Å/sek für organisches
Material, 0,2 Å/sek
für Lithiumfluorid
und 3-7 Å/sek für Aluminium
aufrechterhalten wurde.
-
Wenn
die lichtemittierende Vorrichtung mit einer Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 512 nm zentrierte Emission
von grünem
Licht aus dem Alq3 festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 4,6 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 48: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 400
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Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung erhielt man auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 47, nur daß anstelle der Chemischen Verbindung
301 die Chemische Verbindung 400 als löchertransportierendes Material
verwendet wurde. Wenn die lichtemittierende Vorrichtung mit einer
Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 536 nm zentrierte Emission
von grünem
Licht aus dem Alq3 festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 3,4 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 49: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 303
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Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung erhielt man auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 47, nur daß anstelle der Chemischen Verbindung
301 die Chemische Verbindung 303 als löchertransportierendes Material
verwendet wurde. Wenn die lichtemittierende Vorrichtung mit einer
Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 536 nm zentrierte Emission
von grünem
Licht aus dem Alq3 festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 4,3 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 50: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 403
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Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung erhielt man auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 47, nur daß anstelle der Chemischen Verbindung
301 die Chemische Verbindung 403 als löchertransportierendes Material
verwendet wurde. Wenn die lichtemittierende Vorrichtung mit einer
Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 540 nm zentrierte Emission
von grünem
Licht aus dem Alq3 festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 3,7 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.
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Beispiel 51: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 305
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung erhielt man auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 47, nur daß anstelle der Chemischen Verbindung
301 die Chemische Verbindung 305 als löchertransportierendes Material
verwendet wurde. Wenn die lichtemittierende Vorrichtung mit einer
Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 540 nm zentrierte Emission
von grünem
Licht aus dem Alq3 festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 4,8 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2. 9 zeigt
das Lichtemissionsspektrum dieser Vorrichtung: Die in der löchertransportierenden
Schicht 7 verwendete Chemische Verbindung 305 hat einen
der Emission von blauem Licht entsprechenden Bandabstand. Weil das
emittierte Licht grün
und nicht blau ist, wird angenommen, daß die Chemische Verbindung
305 Löcher
von der löcherinjizierenden
Schicht 5 zu der lichtemittierenden Schicht 9 transportiert
und nicht von sich aus Licht emittiert.
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Beispiel 52: Organische
EL-Vorrichtung mit der Chemischen Verbindung 308
-
Eine
organische lichtemittierende Vorrichtung erhielt man auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 47, nur daß anstelle der Chemischen Verbindung
301 die Chemische Verbindung 308 als löchertransportierendes Material
verwendet wurde. Wenn die lichtemittierende Vorrichtung mit einer
Vorspannung in Durchlaßrichtung
beaufschlagt wurde, war eine bei der Wellenlänge von 540 nm zentrierte Emission
von grünem
Licht aus dem Alq3 festzustellen. Der Wirkungsgrad der lichtemittierenden
Vorrichtung betrug 2,3 cd/A bei einer Stromdichte von 10 mA/cm2.