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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Verbinder, der verwendet wird,
indem er mit einem Ende eines flachen bzw. Flachkabels verbunden
wird, in welchem eine Vielzahl von abgeschirmten Drähten im
wesentlichen nebeneinander liegen oder nebeneinander angeordnet
sind, und ein Verfahren zum Zusammenbauen oder Montieren eines solchen
Verbinders.
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Ein
Typ eines Flachkabels ist bzw. wird derart ausgebildet, daß eine Vielzahl
von nebeneinanderliegenden abgeschirmten Drähten durch einen Film in einem
Streifen abgedeckt ist bzw. wird, ein kurzschließendes bzw. Kurzschlußelement
so an einem Ende dieses Flachkabels gesichert ist, um durch abschirmende
Schichten der entsprechenden abgeschirmten Drähte durchzutreten, und Kerne
vor dem Kurzschlußelement
freigelegt sind. Ein Verbinder, der verwendet wird, indem er mit
einem Ende eines derartigen Flachkabels verbunden wird, ist aus
der japanischen ungeprüften
Patentveröffentlichung
Nr. 2000-77123 bekannt. Dieser Verbinder wird derart verwendet,
daß ein
Endabschnitt des Flachkabels in einem Gehäuse gehalten wird und Kerne
von abgeschirmten Drähten
individuell bzw. einzeln mit Anschlußpaßstücken verbunden sind, die gleichfalls
in dem Gehäuse
gehalten sind bzw. werden. Weiterhin ist das Gehäuse durch eine abschirmende
Ummantelung abgedeckt, welche abschirmende Effekte bzw. Wirkungen
mit sich bringt, wie beispielsweise eine Entfernung von Strahlungsrauschen,
indem es mit den abschirmenden Schichten der entsprechenden abgeschirmten
Drähte über das
Kurzschlußelement verbunden
wird. Dieser Verbinder wird mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten
Verbinder verbunden, der an einer Leiterplatte ge sichert ist, um das
Flachkabel mit einer Schaltung auf der Leiter- bzw. Schaltungsplatte
zu verbinden.
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Jedoch
sind das Gehäuse
und die Ummantelung ziemlich dünn
in dem obigen Verbinder in Antwort auf eine Forderung nach einer
Miniaturisierung ausgebildet. Somit werden, wenn das Flachkabel, das
sich vom Gehäuse
erstreckt, in einer Dickenrichtung gezogen wird, mittlere bzw. Mittelabschnitte
des Gehäuses
und der Ummantelung in bezug auf eine Breitenrichtung rückstellfähig nach
außen
deformiert bzw. verformt, um zu öffnen,
wodurch das Flachkabel vom Gehäuse
gelöst
werden kann oder die abschirmenden Kabel an Positionen geschnitten
werden können,
wo das Kurzschlußelement
gesichert ist.
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US-A-4
457 576 offenbart einen Verbinder, der eine abschirmende Ummantelung
und verriegelnde Mittel aufweist, um die abschirmende Ummantelung
in einem geschlossenen Zustand zu halten, wobei ein Gehäuse des
Verbinders zwischen beiden abschirmenden Ummantelungen sandwichartig
eingeschlossen ist.
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US-A-4
534 608 offenbart einen Verbinder, der eine abschirmende Ummantelung
und verriegelnde Mittel aufweist, um die abschirmende Ummantelung
in einem geschlossenen Zustand zu halten.
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US-A-4
921 441, welche erachtet wird, den nächsten Stand der Technik zu
repräsentieren,
offenbart ein abgeschirmtes Rückummantelungssystem, das
eine Beanspruchungsentlastung und Abschirmungskontinuität aufweist,
in welchem elektrisch leitende bzw. leitfähige Abschirmungen mittels
verriegelnder Mittel verbunden sind, die zusammenpassende Aus nehmungen
bzw. Vertiefungen und Vorwölbungen
bzw. Erhebungen aufweisen.
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Im
Hinblick auf das obige Problem ist ein Ziel bzw. Gegenstand der
vorliegenden Erfindung, einen Verbinder für ein Flachkabel bereitzustellen,
welcher das Flachkabel daran hindern kann, von einem Gehäuse gelöst zu werden
oder geschnitten zu werden, wenn es in der Dickenrichtung gezogen
wird, und welcher mit Leichtigkeit montiert werden kann.
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Dieses
Ziel wird gemäß der Erfindung
durch einen Verbinder gemäß Anspruch
1 und durch ein Verfahren zum Zusammenbauen oder Montieren eines
Verbinders gemäß Anspruch
9 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Verbinder für eine
Vielzahl von Drähten
bereitgestellt, wobei wenigstens ein Teil der Drähte abgeschirmt ist, insbesondere
für ein
Flachkabel (um vorzugsweise verwendet zu werden, indem er mit einem
Ende des Flachkabels verbunden wird), wobei wenigstens ein Teil
der Vielzahl von (abgeschirmten) Drähten im wesentlichen nebeneinander
liegt oder im wesentlichen nebeneinander angeordnet ist, in welchem
Verbinderkerne der entsprechenden abgeschirmten Drähte im wesentlichen
nebeneinander entlang einer Breitenrichtung in einem Gehäuse gehalten
sind bzw. werden und eine abschirmende Ummantelung, die mit abschirmenden
Schichten der entsprechenden abgeschirmten Drähte (direkt oder indirekt)
verbindbar ist, so bereitgestellt ist, um im wesentlichen das Gehäuse abzudecken
oder abzuschirmen, wobei:
die abschirmende bzw. Abschirmungsummantelung derart
ist, daß eine
Deckelummantelung öffenbar
und schließbar
in bezug auf eine Basisummantelung zur Verfügung gestellt ist, um in oder
an dem Gehäuse montiert
bzw. angeordnet zu sein bzw. zu werden, und
verriegelnde Mittel
oder ein verriegelndes Glied oder Verriegelungen, um die Basis-
und Deckelummantelung geschlossen zu halten, (vorzugsweise wenigstens
teilweise in einem im wesentlichen in Breitenrichtung mittleren
Abschnitt) an oder auf einer rückwärtigen Endposition
des Gehäuses
zur Verfügung gestellt
ist bzw. sind, wo die Drähte,
insbesondere das Flachkabel zwischen der Basisummantelung und der
Deckelummantelung herausgezogen wird, wobei die verriegelnden Mittel
wenigstens eine Verriegelungsplatte umfassen, welche zwischen benachbarten
abgeschirmten Drähten
bei einem Schließen
der Basis- und Deckelummantelung einzusetzen ist.
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Demgemäß sind bzw.
werden die Basis- und Deckelummantelung durch die verriegelnden
Mittel geschlossen gehalten, die vorzugsweise wenigstens teilweise
in dem im wesentlichen in Breitenrichtung mittleren Abschnitt an
der rückwärtigen Endposition bzw.
Position des rückwärtigen Endes
des Gehäuses zur
Verfügung
gestellt sind. Somit sind bzw. werden das Gehäuse und die abschirmende Ummantelung nicht
rückstellfähig deformiert,
um zu öffnen,
wenn das Flachkabel in einer Dickenrichtung gezogen wird. Dies hindert
das Flachkabel daran, vom Gehäuse
gelöst
zu werden oder geschnitten zu werden. Vorzugsweise sind die verriegelnden
Mittel an einer Seite des Gehäuses,
die im wesentlichen der verbindenden Seite gegenüberliegt, mit einem zusammenpassenden
Verbinder versehen, wobei die verriegelnden Mittel an einer oder
mehreren dazwischenliegenden Position(en) zwischen lateralen Seitenpositionen
bereitgestellt sind, so daß die abschirmende Ummantelung
sich vorteilhafterweise sogar beim Ziehen an den Drähten nicht öffnet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind die verriegelnden Mittel, um die Basis- und Deckelummantelung
im wesentlichen geschlossen zu halten, wenigstens teilweise in einem im
wesentlichen in Breitenrichtung mittleren Abschnitt an der rückwärtigen Endposition
des Gehäuses
zur Verfügung
gestellt.
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Vorzugsweise
sind die Basis- und Deckelummantelung der abschirmenden Ummantelung
integral oder einstückig
verbunden, vorzugsweise durch ein Pressen bzw. Drücken einer
einzelnen leitenden bzw. leitfähigen
Platte ausgebildet.
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Vorzugsweise
umfaßt
die abschirmende Ummantelung wenigstens einen Drahtpreß- bzw.
-drückabschnitt,
um das Flachkabel daran zu hindern, entlang einer Dickenrichtung
(oder einer Richtung im wesentlichen normal zur Längsrichtung
des Flachkabels) verlagert bzw. verschoben zu werden, indem es im
wesentlichen in Kontakt mit den abgeschirmten Drähten an der rückwärtigen Endposition
des Gehäuses
gehalten ist bzw. wird.
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Demgemäß ist es,
da der Drahtdrückabschnitt
die abgeschirmten Drähte
daran hindert verlagert bzw. verschoben zu werden, wenn das Flachkabel
in einer Dickenrichtung gezogen wird, unwahrscheinlich, daß eine externe
Kraft auf einen Abschnitt des Flachkabels übertragen wird, das im Gehäuse gehalten
ist. Somit kann das Flachkabel daran gehindert werden, beispielsweise
an einer Position davon geschnitten zu werden, wo das Kurzschlußelement gesichert
ist.
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Weiterhin
vorzugsweise ist wenigstens ein Drahtdrückabschnitt sowohl an der Basis-
als auch der Deckelummantelung zur Verfügung gestellt, und die abgeschirmten
Drähte
sind bzw. werden fest zwischen diesen Drahtdrückabschnitten gehalten oder sandwichartig
eingeschlossen.
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Demgemäß ist es,
da das Flachkabel fest durch ein Paar von Drahtdrückabschnitten
gehalten wird, um die abgeschirmten Drähte daran zu hindern, entlang
einer Dickenrichtung (oder einer Richtung im wesentlichen normal
zur Längsrichtung
des Flachkabels) verlagert bzw. verschoben zu werden, unwahrscheinlich,
daß eine
externe Kraft auf den Abschnitt des Flachkabels übertragen wird, das im Gehäuse gehalten
ist. Somit kann das Flachkabel daran gehindert werden, beispielsweise
an einer Position davon geschnitten zu werden, wo das Kurzschlußelement gesichert
ist.
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Am
meisten bevorzugt wird der Drahtdrückabschnitt durch ein Biegen
eines rückwärtigen Endabschnitts
von wenigstens einer der Basis- und Deckelummantelung ausgebildet,
um sich nach rückwärts oder
auswärts
zu erstrecken.
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Demgemäß kann bzw.
können,
da der (die) Drahtdrückabschnitt(e)
durch ein Biegen des (der) Endabschnitts(e) der Ummantelung(en)
ausgebildet wird/werden, um sich nach rückwärts oder auswärts oder
im wesentlichen parallel zum Flachkabel zu erstrecken, (eine) große Kontaktoberfläche(n) mit
den abgeschirmten Drähten
sichergestellt werden, was es schwierig macht, die abgeschirmten
Drähte
zu beschädigen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfaßt
wenigstens eine der Basis- und Deckelummantelung wenigstens einen verstärkenden
bzw. Verstärkungsab schnitt
zum Erhöhen
von Biegefestigkeiten davon im wesentlichen in bezug auf eine Dickenrichtung
(oder eine Richtung im wesentlichen normal zur Längsrichtung des Flachkabels).
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Vorzugsweise
sind die verriegelnden Mittel wenigstens teilweise an dem verstärkenden
Abschnitt zur Verfügung
gestellt.
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Gemäß der Erfindung
wird weiterhin ein Verfahren zum Montieren oder Zusammenbauen eines Verbinders,
insbesondere gemäß der Erfindung
oder einer Ausführungsform
davon, an einer Vielzahl von Drähten
bereitgestellt, wobei wenigstens ein Teil der Drähte abgeschirmt ist bzw. wird,
insbesondere an einem Flachkabel, in welchem die Vielzahl von Drähten im
wesentlichen nebeneinander liegt, wobei wenigstens ein Abschnitt
der Verbinderkerne der entsprechenden Drähte im wesentlichen nebeneinander
entlang einer Breitenrichtung in einem Gehäuse gehalten wird und eine
abschirmende Schale bzw. Ummantelung, welche mit abschirmenden Schichten
der entsprechenden abgeschirmten Drähte verbindbar ist, so zur
Verfügung
gestellt wird, um im wesentlichen das Gehäuse abzudecken, umfassend die
folgenden Schritte:
Bereitstellen der abschirmenden Ummantelung,
welche eine Deckelummantelung aufweist, welche öffenbar und schließbar in
bezug auf eine Basisummantelung zur Verfügung gestellt wird,
Montieren
bzw. Anordnen der abschirmenden Umantelung auf oder an oder in dem
Gehäuse,
und
Halten der Basis- und Deckelummantelung im wesentlichen
geschlossen mittels verriegelnder bzw. Verriegelungsmitteln oder
eines verriegelnden Glieds oder Verriegelungen, welche(s) an einer
rückwärtigen Endposition
bzw. Position eines rückwärtigen Endes
des Gehäuses
zur Verfügung
ge stellt wird bzw. werden, wo die Drähte, insbesondere das Flachkabel,
zwischen der Basisummantelung und der Deckelummantelung herausgeführt wird
bzw. werden, und weiterhin ein Versehen der verriegelnden Mittel
mit wenigstens einer Verriegelungsplatte und ein Einsetzen der Verriegelungsplatte
zwischen benachbarte abgeschirmte Drähte bei einem Schließen der
Basis- und Deckelummantelung.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung werden die verriegelnden Mittel zum Halten der Basis-
und Deckelummantelung im wesentlichen geschlossen in einem im wesentlichen
in Breitenrichtung mittleren Abschnitt an der rückwärtigen Endposition des Gehäuses zur
Verfügung
gestellt bzw. vorgesehen.
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Diese
und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden beim Lesen der folgenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten
Ausführungsformen
und begleitenden Zeichnungen ersichtlicher werden. Es sollte verstanden werden,
daß, selbst
obwohl Ausführungsformen
gesondert beschrieben sind, einzelne Merkmale davon zu zusätzlichen
Ausführungsformen
kombiniert werden können.
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1 ist
eine perspektivische Explosionsansicht eines Verbinders gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung,
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2 ist
ein vertikaler Schnitt, der ein Anfangsstadium eines Zusammenbauens
eines Gehäuses
und einer abschirmenden Ummantelung zeigt,
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3 ist
eine perspektivische Ansicht der geformten abschirmenden Ummantelung,
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4 ist
ein vertikaler Schnitt, der eine Tätigkeit bzw. einen Vorgang
eines Montierens eines Endes eines Flachkabels zeigt,
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5 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand zeigt, wo eine Abdeckung
geschlossen ist,
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6 ist
ein vertikaler Schnitt, der eine Tätigkeit eines Schließens einer
Deckelummantelung zeigt,
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7 ist
ein Diagramm, das zeigt, wie die Deckelummantelung geschlossen wird,
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8 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand zeigt, wo die Deckelummantelung
völlig geschlossen
ist,
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9 ist
ein vertikaler Schnitt, der den Zustand von 8 zeigt,
und
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10 ist
ein teilweise vergrößerter Querschnitt,
der einen rückwärtigen Endabschnitt
eines Verbinders gemäß einer
anderen Ausführungsform zeigt.
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Als
nächstes
wird eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 9 beschrieben.
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Ein
Verbinder dieser Ausführungsform
besteht grob aus einem Gehäuse 20,
in welchem ein Ende eines Flachkabels 10 zu montieren bzw.
anzuordnen ist, und einer abschirmenden Ummantelung oder einem Glied 40,
die bzw. das am Gehäuse 20, wie
in 1 gezeigt, montierbar ist. Dieser Verbinder ist
mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbinder (nicht gezeigt)
verbindbar, der vorzugsweise an einer Leiter- bzw. Schaltungsplatte
(nicht gezeigt) gesichert oder sicherbar ist. Wenn dieser Verbinder
mit dem zusammenpassenden Verbinder verbunden wird, wird ein Flachkabel 10 vorzugsweise
mit einer Schaltung auf der Leiterplatte über Anschlußpaßstücke verbunden, die in dem zusammenpassenden
Verbinder bereitgestellt sind.
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Eine
Vielzahl von abgeschirmten Drähten 11 ist
nebeneinanderliegend oder einander benachbart an bestimmten (vorbestimmten
oder vorbestimmbaren) Intervallen bzw. Abständen und ist bzw. wird durch
einen Film 17 abgedeckt, um das Flachkabel 10 in
der Form eines Streifens auszubilden, wie dies in 4, 5 gezeigt
ist. Am Ende des Flachkabels 10 ist ein Kurzschlußelement 18 gesichert,
um durch abschirmende Schichten 14 der entsprechenden abgeschirmten
Drähte 11 durchzutreten.
Dieses kurzschließende
bzw. Kurzschlußelement 18 ist
derart konstruiert, daß die
abschirmenden Schichten 14 der entsprechenden abgeschirmten
Drähte 11 fest
im wesentlichen zwischen einem Paar von elektrisch leitenden bzw.
leitfähigen
Platten oder durch diese sandwichartig eingeschlossen sind bzw.
werden und die elektrisch leitenden Platten vorzugsweise durch ein
Löten verbunden
oder angeschlossen sind bzw. werden. Kerne 12 sind freigelegt
und ragen vor das Kurzschlußelement 18 (oder
benachbart dem Kurzschlußelement 18 entlang
der Längsrichtung
der abgeschirmten Drähte 11)
vor, und werden an spezifizierten bzw. bestimmten Intervallen nebeneinanderliegend
gehalten, indem sie durch ein Ausrichtblatt 19 verbunden
werden.
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Dieselbe
Anzahl von Anschlußpaßstücken 21,
die mit den Kernen 12 der entsprechenden abgeschirmten
Drähte 11 verbindbar
sind, wie die abschirmenden Drähte 11,
ist wenigstens teilweise im Gehäuse 20 montiert
oder montierbar. Die Anschlußpaßstücke 21 sind
vorzugsweise vom Isolationsverlagerungstyp und weisen eine schmale
und lange Form als Ganzes auf. Wie in 2 gezeigt,
ist eine vordere Endseite jedes Anschlußpaßstücks 21 gebogen, um
an einer geringfügig
höheren
oder unterschiedlichen Höhe
oder Ebene angeordnet zu sein, wodurch sie in einen Kontaktabschnitt 22 ausgebildet ist,
während
eine rückwärtige Endseite
davon unter einem von 0° oder
180° verschiedenen
Winkel nach oben, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln
gebogen ist, während
sie vorzugsweise gegabelt ist bzw. wird, wodurch er in einen Isolationsverlagerungsabschnitt 23 ausgebildet
wird. Eine sich vorzugsweise im wesentlichen vertikal erstreckende Rille
bzw. Nut dieses Isolationsverlagerungsabschnitts 23 dient
als eine Isolationsverlagerungsrille, um in Kontakt mit dem Kern 12 des
entsprechenden abgeschirmten Drahts 11 durch eine Isolationsverlagerung
gebracht zu werden.
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Das
Gehäuse 20 ist
beispielsweise aus einem synthetischen bzw. Kunstharzmaterial hergestellt
und ist seitlich lang und dick. Eine Montagefläche 26 für die Anschlußpaßstücke 21 ist
geringfügig über zwei
Drittel der Vorderseite (rechten Seite in 2) des Gehäuses 20 eingestellt.
Diese Montagefläche 26 ist
geringfügig
an ihrer vorderen Endseite erhöht,
wodurch eine Stufe gebildet wird, und eine Vielzahl von Anschlußeinsetzrillen 27,
in welche die Anschlußpaßstücke 21 wenigstens
teilweise einsetzbar oder positionierbar sind, ist bzw. wird ausgebildet, während sie
entlang einer Breitenrichtung WD beabstandet sind. Weiterhin erheben
sich Trenn- bzw. Unterteilungswände 29,
die die Anschlußeinsetzrillen 27 unterteilen,
wo die Stufe ausgebildet ist. Demgemäß ist jedes Anschlußpaßstück 21 wenigstens
teilweise in die entsprechende Anschlußeinsetzrille 27 eingepaßt oder
eingesetzt, während
es den Kontaktabschnitt 22 an seinem vorderen Ende aufweist,
das an dem geringfügig
erhobenen bzw. erhöhten
Abschnitt angeordnet ist, wie dies in 2 gezeigt
ist. Wenn das Gehäuse 20 mit
dem zusammenpassenden Verbinder (nicht gezeigt) verbunden ist, sind
die Anschlußpaßstücke, die
in dem zusammen passenden Verbinder bereitgestellt sind, in Kontakt
mit den Kontaktabschnitten 22 gehalten oder können gehalten werden.
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Führende bzw.
Führungsabschnitte 30 zum geeigneten
Unterteilen von inneren Beschichtungen bzw. Überzügen 13 der abgeschirmten
Drähte 11 des Flachkabels 10 sind
unmittelbar hinter oder beabstandet von dem distalen Ende der Montagefläche 26 des
Gehäuses 20 ausgebildet,
und Führungsabschnitte 31 zum
geeigneten Unterteilen von äußeren Beschichtungen 15 der
abgeschirmten Drähte 11 sind
am rückwärtigen Ende
des Gehäuses 20 ausgebildet.
Ein plazierender bzw. anordnender Abschnitt 32 in der Form
einer seitlich langen Ausnehmung bzw. Vertiefung als ein Ganzes
ist zwischen den Führungsabschnitten 30, 31 ausgebildet.
Das Kurzschlußelement 18 des
Flachkabels 10 kann auf diesem anordnenden Abschnitt 32 angeordnet
werden, während
es an einer Position geringfügig
beabstandet vom rückwärtigen Ende
des Gehäuses 20 angeordnet
ist bzw. wird.
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Das
Gehäuse 20 ist
vorzugsweise mit einer Abdeckung 35 ausgestattet bzw. versehen,
um im wesentlichen die obere Oberfläche davon abzudecken oder zu
schließen,
d.h. von oben eine Fläche abzudecken,
die sich von einer Position geringfügig hinter einer Position erstreckt,
wo die Unterteilungswand 29 an der Vorderseite zu einer
Position ausgerichtet ist, wo der Führungsabschnitt 31 am
rückwärtigen Ende
im wesentlichen ausgerichtet ist. Diese Abdeckung 35 ist
beispielsweise aus einem Kunstharzmaterial gesondert vom Gehäuse 20 hergestellt, kann
aber schwenkbar an oder auf einem lateralen bzw. seitlichen Ende
des Gehäuses 20 über ein Scharnier 36 montiert
sein, um in ein integrales Stück zusammengebaut
zu werden.
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An
der rückwärtigen Oberfläche der
Abdeckung 35 ist ein Paar von schiebenden Abschnitten 37,
um sowohl an der vorderen und als auch rückwärtigen Seite des Isolationsverlagerungsabschnitts 23 jedes
Anschlußpaßstücks 21 angeordnet
zu sein, wenn die Abdeckung 35 geschlossen ist, an einer
Position im wesentlichen entsprechend jeder Anschlußeinsetzrille 27 ausgebildet.
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Die
abschirmende Ummantelung 40 ist eine integrale oder einstückige Einheit
einer Basisummantelung 41 und einer Deckelummantelung 42,
die vorzugsweise durch ein Preßformen
einer elektrisch leitenden bzw. leitfähigen metallischen Platte erhalten
werden, die vorzugsweise aus Phosphorbronze hergestellt ist. Spezifisch
ist, wie dies auch in 2 und 3 gezeigt
ist, die Basisummantelung 41 so geformt, um auf der im
wesentlichen gesamten Bodenoberfläche des Gehäuses 20 plaziert zu
sein, und ein erhöhter
Abschnitt 45 ist bzw. wird mit einer Stufe am vorderen
Ende (rückwärtigen Ende
in 3) eines flachen Hauptabschnitts 44 mit
Ausnahme von gegenüberliegenden
Enden in Breitenrichtung ausgebildet, um mit der geringfügig erhöhten Bodenoberfläche des
Gehäuses 20 in
Kontakt gebracht zu werden, wo der Kontaktabschnitt 22 darauf
zu positionieren ist.
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Koppelnde
bzw. Kopplungsstücke 47,
die eine spezifizierte Breite aufweisen, erheben sich vorzugsweise
im wesentlichen vertikal an gegenüberliegenden seitlichen bzw.
lateralen Enden oder Endabschnitten des vorderen Endes des Hauptabschnitts 44 der
Basisummantelung 41, und die Deckelummantelung 42 ist
integral oder einstückig
an den oberen Enden dieser Kopplungsstücke 47 ausgebildet.
Demgemäß werden
insbesondere während eines
Formens die Basisummantelung 41 und die Deckelummantelung 42 unter
einem von 0° oder 180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen normal zueinander angeordnet
Weiterhin kann jedes Kopplungsstück 47 an
seiner zwischenliegenden Position gebogen sein bzw. werden.
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Im
wesentlichen torförmige
Einsetzstücke 48 sind
bzw. werden vorzugsweise durch ein Schneiden und Biegen an Positionen
nahe dem linken und rechten oder seitlichen Ende des rückwärtigen Endes (vorderen
Endes in 1) der Basisummantelung 41 ausgebildet,
während
Einsetzrillen (nicht gezeigt), die vertikal den anordnenden Abschnitt 32 durchdringen,
an den seitlichen Endpositionen des anordnenden Abschnitts 32 im
Gehäuse 20 ausgebildet
sind bzw. werden. Die Basisummantelung 41 und das Gehäuse 20 sind
bzw. werden ineinander verriegelt, indem die Einsetzstücke 48 der
Basisummantelung 41 in diese Einsetzrillen eng bzw. dicht
eingesetzt werden. Weiterhin werden Einsetzstücke 49 vorzugsweise
durch ein Schneiden und Biegen an Positionen nahe dem linken und
rechten oder seitlichen Ende einer schwenkenden bzw. als Drehpunkt
dienenden Seite der Deckelummantelung 42 ausgebildet, während Einsetzrillen 33 an
Positionen der oberen Oberfläche
des Gehäuses 20 außerhalb
den Breitenenden des anordnenden Abschnitts 32 ausgebildet
sind bzw. werden. Wenn die Deckelummantelung 42 gebogen
ist, um im wesentlichen parallel zu der Basisummantelung 41 zu
werden, werden die Einsetzstücke 49 der
Deckelummantelung 42 eng bzw. dicht in diese Einsetzrillen 33 eingesetzt,
um die Deckelummantelung 42 und das Gehäuse 20 ineinander
zu verriegeln.
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Vier
Kontaktstücke 55,
die rückstellfähig in Kontakt
mit der Bodenoberfläche
des Kurzschlußelements 18 des
obigen Flachkabels 10 zu bringen oder bringbar sind, sind
bzw. werden wie gezeigt, vorzugsweise durch ein Schneiden und Biegen
am rückwärtigen Ende
der Basisummantelung 41 ausgebildet, während Fenster 34,
durch welche die Kontaktstücke 55 wenigstens
teilweise einsetzbar sind, so in der Bodenwand des anordnenden Abschnitts 32 ausgebildet
sind, um sich im wesentlichen den Kontaktstücken 55 anzupassen.
Desgleichen sind bzw. werden vier Kontaktstücke 56, die rückstellfähig in Kontakt mit
der oberen Oberfläche
des Kurzschlußelements 18 zu
bringen oder bringbar sind, wie gezeigt, vorzugsweise durch ein
Schneiden und Biegen am als Drehpunkt dienenden Ende der Deckelummantelung 42 ausgebildet,
während
Fenster 38, durch welche die Kontaktstücke 56 wenigstens
teilweise einsetzbar sind, so in der Abdeckung 35 ausgebildet
sind bzw. werden, um im wesentlichen den Kontaktstücken 56 zu
entsprechen.
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Eine
verriegelnde Platte 60 erhebt sich an jedem der linken
und rechten oder seitlichen Ränder der
Basisummantelung 41, und ein verriegelndes bzw. Verriegelungsstück 61,
das schräg
nach unten oder auswärts
vorragt, ist bzw. wird vorzugsweise durch ein Schneiden und Biegen
an der äußeren Oberfläche jeder
verriegelnden Platte 60 ausgebildet. Andererseits wird
ein verriegelnder Vorsprung 39 am vorderen Ende von jeder
der linken und rechten oder seitlichen Seitenoberfläche des
Gehäuses 20 ausgebildet.
Eine ein- bzw. ergreifende
Platte 62 erhebt sich an jedem der linken und rechten Ränder der Deckelummantelung 42 und
ist mit verriegelnden Löchern 63, 64 ausgebildet,
die jeweils mit dem verriegelnden Stück 61 und dem verriegelnden
Vorsprung 39 in Eingriff bringbar sind, wenn die Deckelummantelung 42 gebogen
ist, um im wesentlichen parallel mit der Basisummantelung 41 zu
werden.
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Wie
in 5 gezeigt, wölbt
sich ein einen Finger anordnender Abschnitt 65 in der Breitenrichtung
am rückwärtigen Ende
jedes der linken und rechten Enden des Gehäuses 20 nach außen, und ein
Montageloch 66, in welches die verriegelnde Platte 60 wenigstens
teilweise einpaßbar
ist, dringt vertikal durch jeden einen Finger anordnenden Abschnitt 65 durch.
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Ein
aufragender bzw. sich erhebender Rand 68 ist vorzugsweise über die
im wesentlichen gesamte Breite am rückwärtigen Ende der Basisummantelung 41 ausgebildet,
und ein sich erhebender Rand 69 ist ähnlich am schwenkenden bzw.
schwenkbaren Ende der Deckelummantelung 42 ausgebildet.
Die Basis- und Deckelummantelungen 41, 42 sind
befähigt,
erhöhte
Biegefestigkeiten in bezug auf eine Dickenrichtung TD, TD' (vertikale Richtung
der entsprechenden Ummantelungen 41, 42) aufzuweisen,
indem diese sich erhebenden Ränder 68, 69 zur
Verfügung
gestellt werden. Da die Basis- und Deckelummantelungen 41, 42 mit
dem Gehäuse 20 zusammengebaut
sind, werden die sich erhebenden Ränder 68, 69 am
rückwärtigen Ende
des Gehäuses 20 angeordnet
und die entsprechenden abgeschirmten Drähte 11 des Flachkabels 10 sind
dazwischen, wie in 8 und 9 gezeigt,
herausgezogen oder können
herausgezogen werden. Das vordere Ende des sich erhebenden Rands 68 der
Basisummantelung 41 dient als ein Drahtdrückabschnitt 68A,
welcher im wesentlichen in Kontakt mit den abgeschirmten Drähten 11 gehalten
ist bzw. wird, nachdem die Basisummantelung 41 mit dem
Gehäuse 20 zusammengebaut
ist. Weiterhin ist bzw. sind ein oder mehrere, beispielsweise vier
Drahtdrückabschnitte 70 vorzugsweise
nahe dem Zentrum im wesentlichen in Breitenrichtung, wie gezeigt,
durch biegende Abschnitte ausgebildet, die sich vom vorderen Ende
des sich erhebenden Rands 69 der Deckel ummantelung 42 erstrecken,
um sich zum schwenkbaren Ende (rückwärts) zu
erstrecken. Die Drahtdrückabschnitte 70 werden
im wesentlichen in Oberflächenkontakt mit
den abgeschirmten Drähten 11 gehalten,
nachdem die Deckelummantelung 42 mit dem Gehäuse 20 zusammengebaut
ist. Da die Drahtdrückabschnitte 68A, 70 im
wesentlichen einander gegenüberliegend
sind, sind bzw. werden die abgeschirmten Drähte 11 im wesentlichen
fest gehalten zwischen oder sandwichartig eingeschlossen durch die
Drahtdrückabschnitte 68A, 70,
wobei bzw. wenn das Gehäuse 20 und
die abschirmende Ummantelung 40 miteinander zusammengebaut
sind.
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Drei
Verriegelungsplatten 72, die jeweils mit einer Verriegelungsrille 71 ausgebildet
sind, erheben sich an spezifizierten Intervallen bzw. Abständen an dem
sich erhebenden Rand 68 der Basisummantelung 41,
wie dies gezeigt ist, und Haken 73, die mit den verriegelnden
Rillen 71 in Eingriff bringbar sind, wenn die Deckelummantelung 42 gebogen
wird, um im wesentlichen parallel mit der Basisummantelung 41 zu
werden, werden so an dem aufragenden Rand 69 der Deckelummantelung 42 ausgebildet,
um sich im wesentlichen den Verriegelungsplatten 72 anzupassen.
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Als
nächstes
wird eine Prozedur eines Zusammenbauens dieser Ausführungsform
beschrieben.
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Zuerst
werden, wobei die Abdeckung 35 geöffnet ist, die Anschlußpaßstücke 21 wenigstens
teilweise in die entsprechenden Anschlußeinsetzrillen 27 des
Gehäuses 20 montiert.
Anschließend
wird das Gehäuse 20 auf
der Basisummantelung 41 der abschirmenden Ummantelung 40 plaziert,
wie dies durch einen Pfeil (Abdeckungsmontagerichtung CMD) in 2 angegeben
bzw. angedeutet ist, während
die Einsetzstücke 48 wenigstens
teilweise in die entsprechenden Einsetzlöcher eingesetzt werden (siehe 4).
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In
diesem Zustand ist bzw. wird das Ende des Flachkabels 10 wenigstens
teilweise in die Montagefläche
bzw. den Montagebereich 26 des Gehäuses 20 von oben montiert,
wie dies durch einen Pfeil (Flachkabel-Montagerichtung FCMD) in 4 angegeben
ist, wodurch das Kurzschlußelement 18 am anordnenden
Abschnitt 32 positioniert wird. Gleichzeitig werden die
Kerne 12 der entsprechenden abgeschirmten Drähte 11 in
die Isolationsverlagerungsrillen 24 der Isolationsverlagerungsabschnitte 23 der entsprechenden
Anschlußpaßstücke 21 gepreßt bzw.
gedrückt
(siehe 6), wodurch die abgeschirmten Drähte 11 und
die Anschlußpaßstücke 21 miteinander
verbunden werden.
-
Anschließend wird
die Abdeckung 35 um das Scharnier bzw. Gelenk 36 geschwenkt,
um mit der Oberseite nach unten und vorzugsweise im wesentlichen
parallel zum Gehäuse 20 angeordnet
zu werden, und ist bzw. wird im wesentlichen geschlossen, wie dies
in 5 gezeigt ist. Gleichzeitig kommt, wie dies in 6 gezeigt
ist, jedes Paar von vorderen und rückwärtigen pressenden bzw. Drückabschnitten 37,
die an der rückwärtigen Oberfläche der
Abdeckung 35 bereitgestellt sind, dazu, an der vorderen und
rückwärtigen Seite
des entsprechenden Isolationsverlagerungsabschnitts 23 angeordnet
zu werden, wodurch der Kern des entsprechenden abgeschirmten Drahts 11 an
der vorderen und rückwärtigen Seite
seines verbundenen Abschnitts gepreßt bzw. gedrückt wird,
um den abgeschirmten Draht 11 durch die Isolationsverlagerung
verbunden zu halten.
-
Anschließend wird
die Deckelummantelung 42 an spezifizierten Positionen von
beiden Kopplungsstücken 47 nach
rückwärts gebogen,
wie dies durch einen Pfeil in 7 angedeutet
ist. Wenn die Deckelummantelung 42 um 90° gebogen
ist bzw. wird, ist wenigstens ein Teil der Einsetzstücke 49 im wesentlichen
eng bzw. dicht in die Einsetzrillen 33 des Gehäuses 20 eingesetzt
oder kann darin eingesetzt werden. Weiterhin sind, wie in 7 bis 9 gezeigt,
die Haken 73 am schwenkbaren Ende der Deckelummantelung 42 wenigstens
teilweise rückstellfähig in die
verriegelnden Rillen 71 der entsprechenden Verriegelungsplatten 72 der
Basisummantelung 41 an der rückwärtigen Endposition des Gehäuses 20 eingepaßt oder
eingesetzt, und die verriegelnden Stücke 61 der verriegelnden
Platten 60 und die verriegelnden Vorsprünge 39 des Gehäuses 20 sind
bzw. werden wenigstens teilweise rückstellfähig in die verriegelnden Löcher 63, 64 der
entsprechenden eingreifenden Platten 62 an den seitlichen
Enden des Gehäuses 20 eingepaßt oder
eingesetzt, wodurch die Basis- und Deckelummantelung 41, 42 geschlossen
und ineinander verriegelt sind bzw. werden, während das Gehäuse 20 dazwischen
fest gehalten (oder sandwichartig eingeschlossen) wird.
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Auf
diese Weise wird die Abdeckung 35 durch die Deckelummantelung 42 und
die Kerne 12 der entsprechenden abgeschirmten Drähte 11 durch die
Isolationsverlagerung verbunden gehalten, wie dies oben beschrieben
ist. Gleichzeitig werden die Kontaktstücke 55, 56 der
Basis- und Deckelummantelung 41, 42 rückstellfähig gegen
die äußeren Oberflächen des
Kurzschlußelements 18 durch
die Fenster 34, 38 des Gehäuses 20 und der Abdeckung 35 gepreßt bzw.
gedrückt,
um elektrische Kontakte herzustellen. Als ein Ergebnis können abschirmende
Effekte bzw. Wirkungen, wie beispielsweise eine Entfernung von Strahlungsrauschen
durch die Funktion der abschirmenden Ummantelung 40 erhalten
werden, die bereitgestellt ist, um im wesentlichen das Gehäuse 20 zu
umgeben.
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An
der rückwärtigen Endposition
des Gehäuses 20,
wo das Flachkabel 10 herausgezogen wird, wird der Drahtdrückabschnitt 68A der
Basisummantelung 41 im wesentlichen in Kontakt mit den
abgeschirmten Drähten 11 gehalten
und die Drahtdrückabschnitte 70 der
Deckelummantelung 42 werden im wesentlichen in Oberflächenkontakt
mit den abgeschirmten Drähten 11 gehalten,
mit dem Ergebnis, daß die
abgeschirmten Drähte 11 zwischen
den Drahtdrückabschnitten 68A, 70 oder
durch diese sandwichartig eingeschlossen werden.
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Wie
oben beschrieben, werden gemäß dieser
Ausführungsform
die Basis- und Deckelummantelungen 41, 42 durch
verriegelnde Mittel (Verriegelungsplatten 72 und Haken 73)
geschlossen gehalten, die vorzugsweise im wesentlichen in dem in
Breitenrichtung mittleren Abschnitt an der rückwärtigen Endposition des Gehäuses 20 oder
an einer Position im wesentlichen gegenüberliegend dem Kontaktabschnitt 22 oder
dem erhöhten
Abschnitt 45 oder an einer Seite bereitgestellt sind, wo
das Flachkabel 10 aus dem Verbinder herauszuziehen ist.
Somit werden das Gehäuse 20 und
die abschirmende Ummantelung 40 nicht rückstellfähig deformiert, um zu öffnen, wenn
das Flachkabel 10 in einer Dickenrichtung TD, TD' oder in einer Richtung
im wesentlichen normal zur Ebene des Flachkabels 10 an
diesem Abschnitt oder zur Längsrichtung
der abgeschirmten Drähte 11 gezogen
wird, weshalb das Flachkabel 10 daran gehindert wird, vom
Gehäuse 20 gelöst zu werden
oder geschnitten zu werden.
-
Wenn
das Flachkabel 10 in einer Dickenrichtung TD, TD' (vertikalen Richtung)
gezogen wird, werden Verlagerungen der abgeschirmten Kabel 11 durch
die Drahtdrückabschnitte 68A, 70 am
rückwärtigen Ende
des Gehäuses 20 verhindert.
Somit ist es unwahrscheinlich, daß eine externe Kraft auf einen Abschnitt
des Flachkabels 10 übertragen
wird, das im Gehäuse 10 gehalten
ist. Dies hindert das Flachkabel 10 daran, beispielsweise
an einer Position davon geschnitten zu werden, wo das Kurzschlußelement 18 gesichert
ist.
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Weiterhin
kann, da die Drahtdrückabschnitte 70 vorzugsweise
durch ein Biegen der Endabschnitte der Deckelummantelung 42 ausgebildet
werden, um sich nach rückwärts oder
auswärts
oder in einer Richtung weg von dem erhöhten Abschnitt 45 oder
den Kopplungsstücken 47 oder
in einer Richtung im wesentlichen parallel zu den abgeschirmten
Drähten 11 zu
erstrecken, eine große
Kontaktoberfläche
mit den abgeschirmten Drähten 11 sichergestellt
werden, wodurch es schwierig gemacht wird, die abgeschirmten Drähte 11 zu
beschädigen.
-
Demgemäß wird,
um ein Flachkabel daran zu hindern, von einem Gehäuse gelöst zu werden oder
geschnitten zu werden, wenn es gezogen wird, ein Gehäuse 20,
das ein Ende eines Flachkabels 10 im Inneren hält, durch
eine Basisummantelung 41 und eine Deckelummantelung 42 abgedeckt.
In einem in Breitenrichtung mittleren Abschnitt an einer rückwärtigen Endposition
des Gehäuses 20,
wo das Flachkabel 10 herausgezogen wird, sind Verriegelungsplatten 72,
die an der Basisummantelung 41 bereitgestellt sind, und
Haken 73, die an der Deckelummantelung 92 vorgesehen
bzw. bereitgestellt sind, miteinander in Eingriff, um die Basis-
und Deckelummantelung 41, 42 in bezug aufeinander
geschlossen zu halten. Demgemäß werden
das Gehäuse 20 und eine
abschir mende Ummantelung 40 nicht rückstellfähig deformiert, um zu öffnen, wenn
das Flachkabel 10 in einer Dickenrichtung gezogen wird.
Dies hindert das Flachkabel 10 daran, vom Gehäuse 20 losgelöst zu werden
oder geschnitten zu werden.
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<Andere Ausführungsformen>
-
Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene und illustrierte
Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise
sind auch die folgenden Ausführungsformen
durch den technischen Umfang der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie
sie durch die Ansprüche
definiert ist. Neben den folgenden Ausführungsformen können verschiedene Änderungen durchgeführt werden,
ohne vom Umfang und Geist der vorliegenden Erfindung abzuweichen,
wie sie durch die Ansprüche
definiert ist.
- (1) Wie in 10 gezeigt,
kann ein Endabschnitt eines aufragenden bzw. sich erhebenden Rands 75 der
Basisummantelung 41 nach rückwärts gebogen sein, um zu den
Drahtdrückabschnitten 70 zu
schauen, wodurch Drahtdrückabschnitte 76 ausgebildet
werden, so daß die
Drahtdrückabschnitte 70, 76 im
wesentlichen in Oberflächenkontakt
mit den abgeschirmten Drähten 11 von oberen
und unteren Seiten gehalten werden können, um die abgeschirmten
Drähte 11 festzuhalten.
Mit einer derartigen Konstruktion ist es unwahrscheinlicher, daß die abgeschirmten
Drähte 11 beschädigt werden,
wenn das Flachkabel 10 gezogen wird.
- (2) Die abschirmende Ummantelung kann durch ein Zusammenbauen
einer Basisummantelung und einer Deckelummantelung ausgebildet werden,
die als gesonderte Teile ausgebildet sind.
- (3) Die freigelegten Kerne des Flachkabels können in dem Gehäuse gehalten
werden statt eines Bereitstellens der Anschlußpaßstücke in dem Gehäuse, und
die Anschlußpaßstücke des
zusammenpassenden Verbinders können
direkt elektrisch mit den Kernen verbunden werden, wenn der Verbinder
mit dem zusammenpassenden Verbinder verbunden ist bzw. wird.
- (4) Die Drahtdrückabschnitte
können
sowohl an der Basis- als
auch Deckelummantelung bereitgestellt sein oder können an
irgendeiner von ihnen bereitgestellt sein.
- (5) Es sollte verstanden werden, daß die Erfindung auch auf eine
Vielzahl von Drähten
angewandt werden kann, welche abgeschirmte und nicht abgeschirmte
Drähte
umfassen können,
wobei die Drähte
im wesentlichen nebeneinander wenigstens in einem Abschnitt (sogenannten Mundabschnitt)
angeordnet sind, wo die Drähte mit
den Anschlußpaßstücken zu
verbinden sind und/oder wo die Drähte aus dem Verbinder vorzugsweise
durch eine Isolationsverlagerung herauszuziehen sind, während die
Drähte
in einer nicht flachen Art und Weise in anderen Abschnitten des
Kabels, wenn notwendig, gebündelt
sein bzw. werden können.
-
- 10
- Flachkabel
- 11
- abgeschirmter
Draht
- 12
- Kern
- 14
- abschirmende
bzw. Abschirmschicht
- 18
- Kurzschlußelement
- 20
- Gehäuse
- 21
- Anschlußpaßstück
- 35
- Abdeckung
- 40
- abschirmende
Ummantelung
- 41
- Basisummantelung
- 42
- Deckelummantelung
- 72
- Verriegelungsplatte
(verriegelnde Mittel)
- 73
- Haken
(verriegelnde Mittel)
- 70
- Drahtpreß- bzw.
-drückabschnitt