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DE60214925T2 - Verpackung zur kombinierten Aufmachung von zwei Artikeln - Google Patents

Verpackung zur kombinierten Aufmachung von zwei Artikeln Download PDF

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DE60214925T2
DE60214925T2 DE60214925T DE60214925T DE60214925T2 DE 60214925 T2 DE60214925 T2 DE 60214925T2 DE 60214925 T DE60214925 T DE 60214925T DE 60214925 T DE60214925 T DE 60214925T DE 60214925 T2 DE60214925 T2 DE 60214925T2
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung, die dazu bestimmt ist, für die kombinierte Aufmachung von mindestens zwei insbesondere kosmetischen Artikeln, wie Hygiene- oder Haarfärbeprodukten, Frisierprodukten, Schmink-, Pflege- oder Körperpflegeprodukten, verwendet zu werden.
  • In der Kosmetik, insbesondere im Rahmen von verkaufsfördernden Maßnahmen, wird häufig einem bestimmten Produkt ein geschenktes Produkt zugeordnet, das sich im Allgemeinen vom Hauptprodukt unterscheidet. So kann man einem Haarfärbeprodukt einen im Allgemeinen kleinen Kanister mit einem Haarspray zuordnen. Als weiteres Beispiel wird einem Haarspray ein Schminkprodukt zugeordnet.
  • Es stellt sich dann das Problem, die beiden Artikel kombiniert aufzumachen, und dies auf einfache und wirtschaftliche Weise. Natürlich kann jeder Artikel außerdem getrennt in einer ihm eigenen Verpackung verpackt sein, insbesondere in einem Pappetui.
  • Das Patent US-A-3 369 660 beschreibt eine Verpackung zur Aufmachung von zwei Schuhen des gleichen Paars. Die Verpackung enthält eine parallelepipedische Hülle, die entlang ihrer Diagonalen durch eine doppelte Trennwand zweigeteilt ist.
  • Oberhalb der Trennwand ist ein erster Schuh angeordnet, von dem ein Teil sich über eine in einer ersten großen Fläche der Hülle ausgebildete Öffnung in einen ersten Sitz verlängert.
  • Unterhalb der Trennwand ist ein zweiter Schuh angeordnet, von dem ein Teil sich über eine in einer zweiten, der ersten gegenüber liegenden großen Fläche der Hülle ausgebildete Öffnung in einen zweiten Sitz verlängert.
  • Aufgrund des Vorhandenseins der Stütztrennwände, die durch Falten mit dem Rest der Verpackung erhalten werden, ist der Zusammenbau einer solchen Verpackung mit Einfügung der Schuhe, für die sie bestimmt ist, überaus mühsam.
  • Es ist außerdem bekannt, eine solche kombinierte Verpackung mittels einer Hülle aus einem wärmeschrumpfbaren Material herzustellen, in die die zwei Artikel eingewickelt werden. Diese Art Verpackung führt zu ästhetischen Problemen. Außerdem ist sie nicht immer einfach und wirtschaftlich anwendbar.
  • Aus der Druckschrift US-3,586,163 ist eine Hülse zur Verpackung eines Vorhängeschlosses bekannt, die eine geschlossene Schale aufweist, um den dem Vorhängeschloss entsprechenden Schlüssel auf der Hülse zu halten.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung zur kombinierten Aufmachung von mindestens zwei Artikeln anzugeben, die die oben unter Bezugnahme auf die üblichen Systeme erörterten Probleme ganz oder teilweise löst.
  • Es ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine kombinierte Verpackung herzustellen, die einfach und wirtschaftlich anwendbar ist.
  • Weitere Ziele gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele durch die Herstellung einer Verpackung erreicht, die mindestens einen ersten Artikel und einen zweiten Artikel enthält und eine an mindestens einem ihrer Enden offene oder öffnungsfähige Hülle aufweist, und die erhalten wird, indem zwei Längsränder einer Weichfolie einander angenähert und aneinander befestigt werden, wobei die Hülle in der zusammengebauten Stellung ein erstes Abteil begrenzt, das den ersten Artikel aufnehmen kann, wobei die Verpackung ein zweites Abteil außerhalb des ersten aufweist, das den zweiten Artikel aufnehmen kann, wobei das zweite Abteil eine Öffnung aufweist, die innerhalb des ersten mündet, wobei der erste Artikel vollständig auf einer Seite der Öffnung angeordnet ist, während der zweite Artikel vollständig auf der anderen Seite der Öffnung angeordnet ist, wobei der Halt des zweiten Artikels innerhalb des zweiten Abteils vom ersten Artikel gewährleistet wird.
  • In anderen Worten ragt der erste Artikel nicht wesentlich in das zweite Abteil hinein. Der zweite Artikel seinerseits ragt nicht wesentlich in das erste Abteil hinein.
  • Eine solche Konfiguration unterscheidet sich von derjenigen, die in der oben erwähnten Druckschrift US-A-3 369 660 beschrieben ist, bei der die parallelepipedische Schachtel sowohl (oberhalb der diagonalen Trennwand) einen ersten Teil des ersten Schuhs als auch (unterhalb der Trennwand) einen ersten Teil des zweiten Schuhs enthält. Immer noch gemäß der in dieser Druckschrift beschriebenen Konfiguration schneidet jeder Schuh im Wesentlichen in seiner Längsmittelebene die Ebene der Öffnung des Abteils, in das er sich verlängert.
  • Die erfindungsgemäße Konfiguration, bei der das erste Abteil den gesamten Querschnitt des ersten Artikels über mindestens einen Teil von dessen Höhe enthält, und bei der das zweite Abteil den gesamten Querschnitt des zweiten Artikels über mindestens einen Teil von dessen Höhe enthält, erleichtert in großem Maße die Herstellung und den Zusammenbau der erfindungsgemäßen Verpackung. Außerdem erlaubt sie den ortsfesten Halt des im zweiten Abteil enthaltenen Artikels durch den im ersten Abteil enthaltenen Artikel.
  • Vorzugsweise enthält die Hülle über mindestens einen Teil ihrer Höhe einen inneren Querschnitt entsprechend dem äußeren Querschnitt des ersten Artikels.
  • Unter "entsprechend" wird bezüglich Form und Abmessungen gleich verstanden. Nach dem Einfügen des zweiten Produkts in das zweite Abteil ist es so möglich, über ein offenes Ende der Hülle den ersten Artikel in diese einzufügen, der dann dort durch Reiben und/oder leichtes Festklemmen gehalten wird. Wenn ein größeres Spiel zwischen der Innenfläche der Hülle und der Außenfläche des ersten Artikels vorhanden ist, kann das Schließen der beiden Enden der Hülle vorgesehen werden.
  • Die Hülle kann eine geringere Höhe als der erste Artikel aufweisen, der dann nur über einen Teil seiner Höhe festgeklemmt ist. Vorzugsweise ist aber die Höhe der Hülle gleich derjenigen des ersten Artikels.
  • Vorzugsweise ist die Hülle zylindrisch, drehsymmetrisch oder nicht. So kann das erste Abteil einen kreisförmigen, elliptischen, rechteckigen, quadratischen, sechseckigen, achteckigen oder auch beliebig anders geformten Querschnitt haben.
  • Diese zylindrische Form erleichtert in großem Maße die Herstellung der Verpackung sowie den Zusammenbau der Artikel, die sie enthalten soll.
  • Aufgrund ihrer Konfiguration ist eine solche Verpackung einfach und wirtschaftlich anzuwenden. Ihre Ästhetik ist mit den Anforderungen der Märkte, wie zum Beispiel dem Kosmetikmarkt, kompatibel.
  • Vorteilhafterweise hat das zweite Abteil ein geringeres Volumen als das erste, wobei die Öffnung sich erstreckt:
    • i) in einer Ebene gleicher Krümmung wie eine Krümmung der Hülle, wenn diese einen winkellosen, insbesondere kreisförmigen Querschnitt hat; oder
    • ii) zumindest zum Teil in einer Ebene mindestens einer der Flächen der Hülle, wenn diese einen polygonalen, insbesondere rechteckigen Querschnitt hat.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform ist das zweite Abteil bezüglich des ersten lösbar. So ist es möglich, zur Herstellung des zweiten Abteils die Verpackung (insbesondere in Form einer wärmegeformten Schale) zu verwenden, die zum Verpacken des zweiten Artikels genutzt wird, wenn dieser getrennt aufgemacht wird. Auch kann die Hülle, die zum Verpacken des ersten Artikels verwendet wird, wenn er getrennt aufgemacht wird, zur kombinierten Aufmachung verwendet werden, indem einfach ein Ausschnitt von geeigneter Form und Größe hergestellt wird. So erfordert die kombinierte Aufmachung der zwei Artikel keine anderen Formwerkzeuge oder Ausrüstungen als diejenigen, die für ihre getrennte Verpackung notwendig sind.
  • In dieser Konfiguration, in der das zweite Abteil bezüglich des ersten lösbar ist, kann sein ortsfester Halt bezüglich des ersten durch den im ersten Abteil angeordneten Artikel gewährleistet werden.
  • Die zwei Abteile können aus gleichen oder unterschiedlichen Materialien hergestellt werden, wobei das eine, geschmeidigere, für Faltvorgänge geeignet ist, die beim Formen der Hülle ggf. notwendig sind, während das andere, steifere, für das Wärmeformen zum Bilden des zweiten Abteils geeignet ist.
  • Die Steifheitsunterschiede in dem Fall, in dem das gleiche Material für die beiden Abteile verwendet wird, können aus einer unterschiedlichen Stärke entstehen.
  • Vorteilhafterweise wird die Weichfolie von einem Fenster durchquert, gegen dessen Innenrand eine Randleiste des zweiten Abteils in Anschlag kommt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird das zweite Abteil durch Wärmeformen eines vorzugsweise transparenten Materials erhalten, wie zum Beispiel eines Vinylmaterials (Polyvinylchlorid (PVC) und seine Copolymere), eines Styrol-, Methacrylat-, Zellulosematerials oder eines Polycarbonats.
  • Gemäß einer zweiten Ausführungsform besteht die erfindungsgemäße Verpackung aus einem Stück, wobei das zweite Abteil durch Warmverformung der Weichfolie geformt wird. Nach der Warmverformung der Folie zum Formen des zweiten Abteils wird die Folie ggf. gefaltet und dann entlang ihrer beiden Längsränder verschweißt oder geklebt, insbesondere über eine Randleiste, die einem der Längsränder benachbart ist.
  • Wenn das Material steif genug ist, um wärmegeformt werden zu können, kann es notwendig sein, ggf. Mittel vorzusehen, um das Falten der Weichfolie zu erleichtern. Solche Mittel können aus gepunkteten Ausschnitten oder einer Markierung der Folie mittels eines Werkzeugs bestehen, um das Material entlang der Faltlinien zu schwächen.
  • Die Weichfolie kann eine Folie aus einem thermoplastischen, vorzugsweise transparenten Material, insbesondere aus Polyvinylchlorid (PVC), sein.
  • Vorteilhafterweise ist die Hülle zylindrisch und an ihren beiden Enden offen. Eine solche Hülle kann einen polygonalen, insbesondere viereckigen, oder winkellosen, zum Beispiel kreisförmigen oder elliptischen Querschnitt haben.
  • Die beiden Längsränder der Weichfolie können durch Kleben oder Schweißen, insbesondere Heißkleben oder -schweißen oder Hochfrequenzkleben oder -schweißen, befestigt werden.
  • Wie vorher erwähnt, kann die Annäherung der beiden Längsränder durch Falten entlang mehrerer Faltlinien erfolgen.
  • Gemäß einer spezifischen Ausführungsform:
    • i) wird das zweite Abteil von einem ersten Element begrenzt, das insbesondere lösbar auf ein zweites, das erste Abteil begrenzendes Element aufgesetzt ist; und
    • ii) werden das erste und das zweite Element ausgehend von Folien geformt, deren Stärke und/oder Beschaffenheit unterschiedlich sind.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung ist ganz besonders geeignet für die kombinierte Aufmachung eines ersten Artikels zur kosmetischen Verwendung und eines zweiten Artikels zur kosmetischen Verwendung, der gleich der Verwendung des ersten Artikels oder davon unterschiedlich ist. Der erste und der zweite Artikel können aber auch eine andere als eine kosmetische Verwendung haben.
  • Abgesehen von den oben erläuterten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erläutert werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
  • die 1A-1B eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung;
  • die 2A-2B eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung;
  • die 3A-3C eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung;
  • Die in den 1A-1B gezeigte Einheit 1 besitzt eine parallelepipedische Hülle 2, die an ihren beiden Enden offen und dazu bestimmt ist, einen Artikel 3 in Form einer Schachtel (die zum Beispiel ein Haarfärbekit enthält) mit gleichen Abmessungen wie die Innenabmessungen der Hülle 2 aufzunehmen. Die Hülle 2 wird ausgehend von einer rechteckigen PVC-Folie 4 hergestellt, die entlang von vier Längslinien 5-8 gefaltet und entlang von zwei Längsrändern über eine an die Faltlinie 6 angrenzende Randleiste 9 verschweißt wird. Das Kleben kann mit Hilfe eines Acetatklebers erfolgen. Die Stärke der Folie 4 beträgt etwa 220 μm.
  • Eine große Fläche 10 der Hülle 2 wird von einem Fenster 11 durchquert, das längs zur Hülle 2 ausgerichtet ist. Die Einheit 1 weist ebenfalls eine wärmegeformte Schale 12 auf, die einen Halbzylinder bildet und eine Längsöffnung 13 aufweist, die von einer Randleiste 14 begrenzt wird, die in der Ebene der Öffnung 13 ausgebildet und deren Außenquerschnitt größer ist als der Querschnitt des Fensters 11.
  • Die Schale 12 ist dazu bestimmt, einen zweiten Artikel 15 aufzunehmen, der kombiniert mit dem ersten 3 aufgemacht werden soll. Im dargestellten Beispiel besteht der zweite Artikel 15 aus einem ein Haarspray enthaltenden Kanister.
  • Die Schale 12 wird aus einem beliebigen Material hergestellt, das wärmegeformt werden kann. Zum Beispiel verwendet man ebenfalls ein PVC (mit einer größeren Stärke als das für die Herstellung der Hülle verwendeten PVCs). Die Stärke des für die Schale verwendeten PVCs beträgt etwa 500 μm.
  • Der Zusammenbau der Einheit 1 ist wie folgt: Nach dem Formen der Hülle 2 wird die den Artikel 15 enthaltende Schale 12 durch eines der offenen Enden der Hülle 2 auf diese montiert und so positioniert, dass die Randleiste 14 mit dem das Fenster 11 begrenzenden Rand in Eingriff steht. Danach muss nur noch der Artikel 3 in die Hülle 2 geschoben werden, wodurch die Blockierung des Artikels 15 in der wärmegeformten Schale 12 gewährleistet wird. Die zusammengebaute Einheit ist im Schnitt in 1B gezeigt.
  • Ein haftendes Etikett (nicht dargestellt), von dem ein Ende auf der Hülle 2 und das andere Ende auf einem der Endumschläge der Schachtel 3 positioniert ist, kann eine Anzeige für das Aufbrechen der Einheit bilden. Außerdem kann ein solches Etikett einen Identifikationscode, insbesondere in Form eines Strichcodes, aufweisen. Es kann außerdem so angeordnet sein, dass es einen Identifikationscode, insbesondere einen Strichcode, verdeckt, der direkt auf den Artikel 3 aufgebracht und dazu bestimmt ist, diesen zu identifizieren, wenn er getrennt vom zweiten Artikel verkauft wird.
  • Die Konfiguration der in den 2A-2B gezeigten Einheit 1 ist gleich derjenigen der vorhergehenden Ausführungsform, abgesehen von der allgemeinen Form der Einheit und der Beschaffenheit der in ihr enthaltenen Artikel. Gemäß dieser Ausführungsform bildet die Hülle 2 einen drehsymmetrischen Zylinder. Der Artikel 3, den sie enthalten soll, ist ein Haarspray. Der in der wärmegeformten Schale 12 enthaltene Artikel ist eine Maskaraeinheit für die Wimpern, die Augenbrauen oder die Haare.
  • Der Zusammenbau der Einheit erfolgt in gleicher Weise wie bei der vorhergehenden Ausführungsform.
  • Die in den 3A-3C gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform insbesondere dadurch, dass die Einheit aus einem Stück geformt ist, insbesondere aus PVC.
  • Zu diesem Zweck geht man, wie in 3C gezeigt, von einer rechteckigen Folie 4 aus, in der Schwächungslinien ausgebildet werden, um die Faltlinien 5-8 zu definieren. Eine der großen Flächen 10 der Folie 4 wird warm verformt, um eine Schale 12 in Form eines Halbzylinders zu definieren. Dann muss nur noch die Folie gemäß den Linien 5-8 gefaltet und entlang ihrer Längsränder mittels der Randleiste 9 geklebt werden. Dann erfolgt die Positionierung der Artikel im Inneren der Einheit 1 in gleicher Weise wie bei den anderen Ausführungsformen.
  • Gemäß dieser Ausführungsform ist der in der Hülle 2 enthaltene Artikel 3 ein Färbekit. Der andere in der wärmegeformten Schale 12 enthaltene Artikel 15 ist ein Lippenstift.
  • Die obige ausführliche Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (18)

  1. Verpackung (1), die mindestens einen ersten Artikel (3) und einen zweiten Artikel (15) enthält und eine an mindestens einem ihrer Enden offene oder öffnungsfähige Hülle (2) aufweist, und die erhalten wird, indem zwei Längsränder einer Weichfolie (4) einander angenähert und aneinander befestigt werden, wobei die Hülle (2) in der zusammengebauten Stellung ein erstes Abteil begrenzt, das den ersten Artikel (3) aufnehmen kann, wobei die Verpackung ein zweites Abteil (12) außerhalb des ersten aufweist, das den zweiten Artikel (15) aufnehmen kann, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Abteil (12) eine Öffnung (13) aufweist, die innerhalb des ersten Abteils mündet, wobei der erste Artikel (3) vollständig auf einer Seite der Öffnung angeordnet ist, während der zweite Artikel (15) vollständig auf der anderen Seite der Öffnung (13) angeordnet ist, und dass der Halt des zweiten Artikels (15) innerhalb des zweiten Abteils (12) vom ersten Artikel (3) gewährleistet wird.
  2. Verpackung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (2) über mindestens einen Teil ihrer Höhe einen inneren Querschnitt entsprechend dem äußeren Querschnitt des ersten Artikels (3) aufweist.
  3. Verpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Abteil im Wesentlichen zylindrisch ist.
  4. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Abteil (12) ein geringeres Volumen als das erste hat, wobei die Öffnung (13) sich erstreckt: i) in einer Ebene gleicher Krümmung wie eine Krümmung der Hülle (2), wenn diese einen winkellosen, insbesondere kreisförmigen Querschnitt hat; oder ii) zumindest zum Teil in einer Ebene mindestens einer der Flächen (10) der Hülle (2), wenn diese einen polygonalen, insbesondere rechteckigen Querschnitt hat.
  5. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Abteil (12) bezüglich des ersten lösbar ist.
  6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der ortsfeste Halt des zweiten Abteils (12) bezüglich des ersten durch den Artikel (3) gewährleistet wird, der im ersten Abteil angeordnet ist.
  7. Verpackung (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Weichfolie (4) von einem Fenster (11) durchquert wird, gegen dessen Innenrand eine Randleiste (14) des zweiten Abteils (12) in Anschlag kommt.
  8. Verpackung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Abteil aus einem ersten Material hergestellt wird, während das zweite Abteil (12) aus einem zweiten Material hergestellt wird, das gleich dem oder unterschiedlich vom ersten ist.
  9. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Abteil (12) durch Wärmeformen eines vorzugsweise transparenten Materials erhalten wird, wie zum Beispiel eines Vinylmaterials (Polyvinylchlorid (PVC) und seine Copolymere), eines Styrol-, Methacrylat-, Zellulosematerials oder eines Polycarbonats.
  10. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Stück besteht, wobei das zweite Abteil (12) durch Warmverformen der Weichfolie (4) geformt wird.
  11. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Weichfolie (4) eine Folie eines thermoplastischen, vorzugsweise transparenten Materials ist, insbesondere Polyvinylchlorid (PVC).
  12. Verpackung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (2) zylindrisch und an ihren beiden Enden offen ist.
  13. Verpackung (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (2) einen polygonalen, insbesondere viereckigen Querschnitt hat.
  14. Verpackung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (2) einen winkellosen, insbesondere kreisförmigen Querschnitt hat.
  15. Verpackung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Längsränder der Weichfolie durch Kleben oder Schweißen befestigt sind.
  16. Verpackung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Annäherung der beiden Längsränder durch Falten entlang mehrerer Faltlinien (5-8) erfolgt.
  17. Verpackung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass: i) das zweite Abteil (12) von einem ersten Element begrenzt wird, das insbesondere lösbar auf ein zweites, das erste Abteil begrenzendes Element (2) aufgesetzt ist; und ii) das erste und das zweite Element (2, 12) ausgehend von Folien geformt werden, deren Stärke und/oder Beschaffenheit unterschiedlich sind.
  18. Verwendung einer Verpackung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Verpackung eines ersten Artikels zur kosmetischen Verwendung (3) und eines zweiten Artikels (15) zur kosmetischen Verwendung, die gleich oder verschieden von der Verwendung des ersten Artikel ist.
DE60214925T 2001-05-09 2002-04-08 Verpackung zur kombinierten Aufmachung von zwei Artikeln Expired - Lifetime DE60214925T2 (de)

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