DE60214882T2 - Türscharnieranordnung - Google Patents
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Description
- Gegenstand der Erfindung ist eine Scharnieranordnung insbesondere zum Befestigen einer Tür oder eines entsprechenden Teils eines Metallkastens oder Gehäuses, die bzw. das gelenkig in eine Türöffnung eingebaut ist, wobei zu der Scharnieranordnung wenigstens ein fest angeordnetes Teil, das am Rand der Türöffnung befestigt werden soll, Drehelemente, die an der Tür befestigt werden sollen, und ein Verriegelungs- bzw. Verbindungselement zum Verbinden des fest angeordneten Teils mit den Drehelementen für eine gegenseitige Drehung gehören; weiterhin sind an der Tür ein oder mehrere Befestigungselemente und an den Drehelementen ein oder mehrere Eingriffsteile vorgesehen, die zu den Formen der Befestigungselemente passen, um die Drehelemente an der Tür mit einer Profilverbindung zu befestigen; siehe beispielsweise DE-295 19 802 U1.
- Bei den zurzeit bekannten Scharnieren ist sowohl das fest angeordnete Teil als auch das Drehelement an seinem Gegenstück oder an der Tür oder am Rand der Türöffnung mit Schrauben, umgeschlagenen Nägeln, mit Klebstoff, einem Splint oder einem anderen ähnlichen Befestigungselement befestigt. Das Problem bei den zurzeit bekannten Scharnieranordnungen ist unter anderem, dass die zu ihnen gehörenden Befestigungselemente häufig an der äußeren oder inneren Oberfläche der Tür sichtbar bleiben oder dass sie an einer Stelle angeordnet sind, welche den Befestigungsvorgang schwierig macht. Darüber hinaus muss die Anbringung des Schwenkelements zwischen dem feststehenden und dem sich drehenden Teil üblicherweise innerhalb der Tür erfolgen, wo beispielsweise die Türdichtung beschädigt werden kann. Darüber hinaus macht die Positionierung der Gelenk-Schwenk- oder Splintzapfen, die zu den zurzeit üblichen Scharnieren gehören, an der inneren Oberfläche der Tür die Verwendung der anzuklebenden oder einzusetzenden Türdichtung schwierig. Es ist auch bekannt, Teile an der Tür und/oder am Rand der Türöffnung mit Profilverbindungen zu befestigen.
- Der Zweck der Erfindung ist es, eine Scharnieranordnung zu schaffen, bei der die oben genannten Probleme beseitigt sind. Insbesondere ist es ein Ziel der Erfindung, eine Scharnieranordnung anzugeben, mit der es möglich ist, das Scharnier einfach und sicher an der Außenseite der äußeren Oberfläche der Tür zu befestigen ohne dass irgendwelche gesonderten Befestigungselemente zwischen die Tür und das Scharnier eingebracht werden müssen und ohne die Türdichtung zu beschädigen, und mit der eine Scharnieranordnung erzielt wird, mit der für die Tür ein größtmöglicher Öffnungswinkel erreicht werden kann. Zusätzlich ist es ein Ziel der Erfindung, eine Scharnieranordnung anzugeben, die bei ihrer Verwendung das Anbringen und das Abnehmen der Tür von der Außenseite der Tür her auf einfache und schnelle Weise möglich macht, wobei die auf der Außenseite der Tür angeordneten Teile nicht in Gefahr sind, beim Abnehmen der Tür beschädigt zu werden.
- Der Zweck der Erfindung wird mit Hilfe der Scharnieranordnung erreicht, die durch die Ansprüche gekennzeichnet ist.
- Bei einer Scharnieranordnung gemäß der Erfindung werden in der Tür eine oder mehrere Öffnungen ausgebildet und als Befestigungsorgane fungieren die vorstehenden Randteile einer Öffnung, die in der Ecke der äußeren Oberfläche der Tür ausgebildet ist. Wenn die Scharnieranordnung montiert wird, wird das Drehelement in der Öffnung positioniert und so zum anderen Rand verschoben, dass vorstehende Randteile, die in den Kanten der Öffnung angeordnet sind, in die Verbindungsteile des Drehelements eingreifen. Nachdem das fest angeordnete Teil an seinem Ort positioniert worden ist, wird ein Verbindungselement wie z.B. ein Stift durch die Löcher gedrückt, die in den Drehelementen und dem fest angeordneten Teil vorhanden sind. Der Stift verbindet die Teile miteinander und befestigt zusätzlich die Teile an ihren Orten. Die Struktur ist einfach und in ihrer Funktion zuverlässig und dauerhaft.
- Eine der Grundideen bezüglich der Scharnieranordnung gemäß der Erfindung ist, dass die Teile des Scharniers an der Tür mit Hilfe ihrer aneinander angepassten Formen befestigt werden. Bei dieser Art von Scharnieranordnungslösung werden keine Befestigungselemente wie z.B. Schrauben, umgeschlagene Nägel, Splinte oder Schweißnähte auf der sichtbaren oder der hinteren Oberfläche der Tür benötigt. Die Befestigung des Scharniers mit Hilfe der Formen und des Schwenkstiftes ist einfach und schnell durchzuführen, da sie auf der Außenseite der Tür erfolgen kann. Diese Positionierung der Verbindungsstelle ermöglicht einen großen Öffnungswinkel. Zusätzlich bildet die Scharnieranordnung kein Hindernis für den Einbau einer Dichtung auf der inneren Oberfläche der Tür.
- Eine Scharnieranordnung gemäß der Erfindung ist insbesondere für die Befestigung der Tür eines Metallkastens oder eines Metallgehäuses geeignet, die gelenkig in einer Türöffnung befestigt werden soll. Insbesondere vorteilhaft ist die Verwendung dieser Struktur bei der gelenkigen Türverbindung von Türen von elektrischen Zentralen oder entsprechenden Geräten.
- Bei einer Anwendungsform der Erfindung sind die Verbindungsteile Rillen, die auf den Seitenoberflächen der Drehelemente der Tür ausgebildet sind. In den an den Seitenoberflächen ausgebildeten Rillen befinden sich dann, wenn die Scharnieranordnung eingebaut ist, die Kantenteile der Öffnung an der Tür, welche die sich Drehelemente in zuverlässiger Weise an ihren Orten festhalten. In den Drehelementen können bei unterschiedlichen Anwendungsfällen unterschiedliche Anzahlen von Rillen vorgesehen werden. Die Rillen befinden sich an wenigstens zwei seitlichen Oberflächen. Bei einigen anderen Anwendungsfällen befinden sich die Rillen in einer Endoberfläche und bei manchen Anwendungsfällen in zwei Endoberflächen. Wenn sich die Rillen auf einer Endoberfläche befinden und wenn der Randteil der Öffnung ein entsprechendes Passstück ist, wird das Drehelement an der Struktur auch von seinem Ende befestigt. Wenn sich die Rillen an beiden Endoberflächen befinden, können die Drehelemente an ihren Orten eingebaut werden, ohne dass ihre Position gesondert überwacht werden muss.
- Bei einer vorteilhaften Anwendung der Erfindung schließen die Rillen der Verbindungsteile und die Randteile der Öffnung in Bezug aufeinander den gleichen Winkel ein. Auf diese Weise wird eine leicht einzubauende und fest haltende Struktur erhalten.
- Im Folgenden wird die Erfindung noch mehr im Einzelnen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung einer Tür, die mit der Scharnieranordnung gemäß der Erfindung ausgerüstet ist, und -
2 ein Drehelement der Scharnieranordnung von schräg vorne und direkt von der Seite gesehen. - Bei dem in
1 dargestellten Anwendungsfall gehören zur Scharnieranordnung ein fest angeordnetes Teil3 , das an der Kante der Türöffnung befestigt werden soll, Drehelemente2 , die in drehbarer Weise an dem fest angeordneten Teil befestigt werden sollen und die ihrerseits an der Tür1 befestigt werden, wobei als Verbindungsorgan ein Verbindungsstift4 dient, um die fest angeordneten Teile und die Drehelemente so aneinander zu befestigen, dass sie miteinander gelenkig verbunden sind, sowie die Öffnungen6 , die an der Tür im Rand ihrer äußeren Oberfläche ausgebildet sind. Unter Öffnungen werden in diesem Zusammenhang Ausschnitte, Vertiefungen und entsprechendes verstanden, die eine solche Tiefe besitzen, dass die Scharnieranordnung arbeitet. - Die Drehelemente
2 sind mit der Tür mit Hilfe der an der Tür zu befestigenden Befestigungselemente7 und den ihnen entsprechenden Verbindungsteilen5 der Drehelemente durch eine Profilverbindung verbunden. Das fest angeordnete Teil3 ist am Rand der Türöffnung in herkömmlicher Weise befestigt, in diesem Fall beispielsweise mit Hilfe von Schrauben. - An der Kante der äußeren Oberfläche der Tür
1 ist eine schräge Oberfläche ausgebildet, welche äußere Teile8 und einen Mittelteil9 aufweist. Zwischen den äußeren Teilen8 der schrägen Oberfläche und dem Mittelteil9 sind Öffnungen6 oder dergleichen ausgebildet. An den Kanten der Öffnungen befinden sich die Kantenteile7 , die bei diesem Ausführungsbeispiel Verlängerungen der Endoberfläche und der Seitenoberfläche des Bodens sind. Darüber hinaus befindet sich in der Öffnung6 an der Tür eine Fläche, deren Weite zumindest gleich dem Drehelement2 ist, ohne irgendwelche Randteile, bzw. es ist zumindest eine Seite der Öffnung ohne Randteil. - In
2 ist das Drehelement2 dargestellt. An seinen Seitenoberflächen befinden sich Rillen5 , die als Verbindungsteile dienen. Darüber hinaus befinden sich an seinen Endoberflächen Rillen, die ebenfalls als Verbindungsteile dienen. Diese Rillen an den Endoberflächen sind bei dem Anwendungsbeispiel gemäß1 nicht dargestellt. - Die Drehelemente sind an der Tür derart befestigt, dass als Befestigungsorgane
7 an der Seite der Tür die vorstehenden Randteile der Öffnungen6 an der Tür dienen und dass an den Drehelementen2 als Verbindungsteile5 die Rillen dienen, die an den seitlichen Oberflächen der Drehelemente ausgebildet sind und deren Form zur Form der Randteile passt. Diese Rillen bzw. Nuten5 haben bezüglich einander den gleichen Winkel wie die Randteile7 an der Tür und ihre Weite ist im wesentlichen gleich der Materialdicke der Tür1 . Folglich werden die Teile2 der Scharnieranordnung an der Tür1 mit Hilfe der aneinander angepassten Formen befestigt. Darüber hinaus verriegelt der Verbindungsstift alle Teile an ihren Orten und fungiert gleichzeitig als Schwenkstift des Scharniers. - Beim Befestigen der Tür und der Scharnieranordnung werden die Drehelemente
2 von der Mitte her in die Scharnieröffnungen6 in der Tür1 geschoben und in Richtung der Kanten der Öffnung verschoben, wo die vorstehenden Kantenteile7 der Öffnung an der Tür in die Verbindungsnuten5 des Teils2 eintreten. Die Drehelemente werden so verschoben, dass sie sich jeweils über dem Mittelteil der Randteile der schrägen Oberfläche befinden und die Nut am Ende der Drehelemente wird von der anderen Seite gegen diese Stelle gedrückt, die bezüglich des anderen vorstehenden Saums (in den Figuren nicht dargestellt) gegenüber liegt. Hier werden die Elemente2 an der Tür1 in zwei Richtungen verriegelt bzw. festgelegt. In der Scharnieröffnung werden zwei Drehelemente2 angeordnet, die sich somit an den Rändern der Öffnung befinden. Im Folgenden wird das fest angeordnete Teil3 (der Verkleidungsteil) zwischen diesen beiden Elementen2 eingebaut. Schließlich werden alle Teile miteinander dadurch verbunden, dass der Scharnier-Schwenkstift4 durch die Löcher an den Teilen2 und3 geschoben wird. Hierdurch werden die Elemente2 in einer dritten Richtung festgelegt und die Elemente2 können sich von der Tür1 nicht mehr lösen. An dem einen Ende des Verbindungsstiftes befindet sich zur Verbindung des Stiftes mit dem Element2 ein Vorsprung oder eine Einprägung, der bzw. die eine Reibverbindung bewirkt, um den Verbindungsstift an seinem Ort festzuhalten. Am anderen Ende kann sich eine abgeschrägte Oberfläche befinden, um die Positionierung des Zapfens bzw. Stiftes an seinem Ort zu erleichtern. Die Drehung bzw. Verschwenkung des Scharniers erfolgt um die Schwenklinie zwischen dem Loch von Teil3 und dem Verbindungsstift4 . - Eine Scharnieranordnung gemäß
1 befestigt die Elemente2 an der Tür1 sicher. Da die Nuten5 des Elements2 auf beiden Seiten der Symmetrielinie des Elements2 symmetrisch angeordnet sind, umfasst das Element2 in dem Scharnier zwei Teile mit der gleichen Form und es wird kein Spiegelbild benötigt. In einem asymmetrischen Fall wird ein Spiegelbild für das Element2 benötigt. - Eine Scharnieranordnung gemäß der Erfindung kann auf unterschiedliche Weise und dabei auch so ausgeführt werden, dass von der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform abgewichen wird.
- Die Randteile
7 in der Tür können mit jedem brauchbaren Winkel abgewinkelt sein, solange die Rillen5 in den Drehelementen2 in Bezug aufeinander einen entsprechenden Winkel einschließen. Da der Verbindungsstift4 auch als Befestigungsorgan entsprechend einem Standardorgan, wie z.B. einer Schraube oder einem Rohrsplint dienen kann, solange das freie Spiel zwischen dem Teil3 und dem Befestigungsorgan geeignet ist. Die Rillen5 des Teils2 können auch miteinander so verbunden sein, dass sich am Ende des Elements2 eine zusammenhängende Rille ergibt. - Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte bevorzugte Ausführungsform beschränkt sondern kann innerhalb des Rahmens der erfindungsgemäßen Idee variiert werden, der durch die Ansprüche definiert ist.
Claims (6)
- Scharnieranordnung, insbesondere für die Befestigung einer Tür (
1 ) oder eines entsprechenden Elementes eines Metallkastens oder eines Gehäuses in einer Gelenkverbindung mit einer Türöffnung, wobei zu der Scharnieranordnung wenigstens ein fest angeordnetes Teil (3 ), das dazu dient, an der Kante der Türöffnung befestigt zu werden, Drehelemente (2 ), die dazu dienen, an der Tür befestigt zu werden, und ein Verbindungselement (4 ) gehören, das dazu dient, das fest angeordnete Teil und die Drehelemente drehbar miteinander zu verbinden, wobei die Tür mehrere Befestigungselemente (7 ) aufweist und in den Drehteilen (2 ) ein oder mehrere Teile (6 ) vorgesehen sind, die den Formen der Befestigungselemente entsprechen, um die Drehelemente (2 ) an der Tür durch eine Profilverbindung zu befestigen, dadurch gekennzeichnet, dass zu der Scharnieranordnung eine oder mehrere Öffnungen (6 ), die an der Tür ausgebildet sind, und die Kantenelemente der Öffnungen (6 ) an der Tür gehören, die als Befestigungselemente (7 ) dienen, und dass in der Öffnung (6 ) ein Bereich ohne Kantenelemente vorgesehen ist, der wenigstens dieselbe Breite wie das Drehelement aufweist. - Scharnieranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten, die an den Seitenflächen der Drehelemente ausgebildet sind, als Verbindungselemente (
5 ) dienen. - Scharnieranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (
5 ) an wenigstens zwei Seitenflächen vorgesehen sind. - Scharnieranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (
5 ) und die Kantenelemente (7 ) der Öffnung zueinander in demselben Winkel angeordnet sind. - Scharnieranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement ein Verriegelungsstift (
4 ) ist, dessen eines Ende abgeschrägt ist und dessen anderes Ende mit einer Einbuchtung versehen ist. - Scharnieranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Ecke der Außenfläche der Tür (
1 ) eine geneigte Fläche ausgebildet ist, die äußere Abschnitte und einen mittleren Abschnitt umfasst, zwischen denen Öffnungen (6 ) ausgebildet sind, an deren Kanten die Kantenelemente (7 ) vorgesehen sind.
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