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DE60213429T2 - Verpackung für eine Stomavorrichtung - Google Patents

Verpackung für eine Stomavorrichtung Download PDF

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DE60213429T2
DE60213429T2 DE60213429T DE60213429T DE60213429T2 DE 60213429 T2 DE60213429 T2 DE 60213429T2 DE 60213429 T DE60213429 T DE 60213429T DE 60213429 T DE60213429 T DE 60213429T DE 60213429 T2 DE60213429 T2 DE 60213429T2
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DE
Germany
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bag
wall
compartment
packaging
folded
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DE60213429T
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Coloplast AS
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices
    • A61F5/445Colostomy, ileostomy or urethrostomy devices

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Description

  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung für einen Sammelbeutel zur Anbringung am Abdomen eines Patienten oder an einem körperseitigen Stoma-Element zum Sammeln von Flüssigkeiten oder Ausscheidungen, die aus einem Abdominalstoma austreten.
  • In Verbindung mit chirurgischen Eingriffen bei einer Reihe von Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts oder des Harntrakts tritt in vielen Fällen die Konsequenz auf, dass das Colon, das Ileum oder der Harnleiter chirurgisch freigelegt wurde und der Patient ein Abdominalstoma erhält oder im Fall eines Nephrostomas oder eines Harnleiterstomas der Harnleiter oder ein Katheter im Rückenbereich oder im Brustbereich oder im Abdominalbereich freigelegt wird und die Ausflüsse oder Ausscheidungsprodukte des Körpers, die durch diese Organe transportiert werden, durch die künstliche Mündung oder Öffnung ausgeschieden und in einem Sammelbeutel gesammelt werden, der üblicherweise mit Hilfe eines Klebeplättchens oder einer Klebeplatte mit einer Einlassöffnung zur Aufnahme des Stomas/des Harnleiters/des Katheters auf die Haut aufgeklebt wird. Auch in Verbindung mit einer Fistel ist der Patient auf eine Vorrichtung angewiesen, die das über eine solche Öffnung aus dem Körper austretende Material sammelt.
  • Stomavorrichtungen sind wohl bekannt. Derartige Vorrichtungen können aus zwei Teilen bestehen oder einteilig sein. Bei beiden Vorrichtungstypen wird ein klebendes Barriereelement oder eine Grundplatte am Abdomen/am Rücken/an der Brust des Trägers befestigt. Im Fall einer einstückigen Vorrichtung wird ein Aufnahmeelement oder ein Beutel an der Grundplatte angebracht. Im Fall einer zweiteiligen Vorrichtung bildet das klebende Barriereelement einen Teil eines körperseitigen Elements, und ein Aufnahmeelement oder ein Beutel ist lösbar an dem körperseitigen Stoma-Element angebracht, um Ausscheidungen aus dem Stoma aufzunehmen.
  • Bei Verwendung von einteiligen Vorrichtungen wird normalerweise die gesamte Vorrichtung, einschließlich der klebenden Hautbarriere, mit der die Vorrichtung auf der Haut befestigt ist, entfernt und durch eine frische Vorrichtung ersetzt. Bei Verwendung von aus zwei Teilen bestehenden Vorrichtungen wird das körperseitige Stoma-Element bis zu einige Tage an der Anbringungsstelle belassen, und lediglich das Aufnahmeelement oder der Beutel, der am körperseitigen Element angebracht ist, wird ersetzt. Die Mittel zur Befestigung eines Stoma-Aufnahmebeutels können zum Beispiel ein System sein, das zueinander passende Kupplungsringe oder passende Flansche sowie Klebeoberflächen aufweist, die mit einem Flanschbereich des körperseitigen Elements in Eingriff kommen und diesem gegenüber eine Abdichtung ergeben.
  • Ein bekanntes Hauptproblem bei solchen Aufnahmebeuteln besteht darin, dass es schwierig sein kann, den gebrauchten Beutel auf eine bequeme und hygienische Weise zu entsorgen. Einige Stomaträger schneiden die gebrauchten Beutel auf, z.B. durch Abschneiden einer Kante davon, und schütten in den Inhalt in ein WC zum Hinunterspülen und entsorgen den leeren Beutel oder werfen ihn in einen Abfallbehälter. Eine solche Entsorgung von gebrauchten Beuteln und ihres Inhalts ist natürlich unhygienisch und für den Anwender unangenehm, auch sind die Probleme, die mit der Entsorgung eines gebrauchten Beutels verbunden sind, noch ausgeprägter, wenn der Anwender keinen Zugang zu normalen Toiletteneinrichtungen hat, z.B. auf Reisen.
  • DE-A1-30 38 923 beschreibt eine Verpackung, die eine Anzahl von Beuteln enthält. Jeder Beutel ist so ausgebildet, dass er einen gebrauchten Stomabeutel aufnehmen und sicher verschlossen werden kann, um den gebrauchten Stomabeutel sicher darin unterzubringen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung für einen wegwerfbaren Aufnahmebeutel zur Stomaversorgung.
  • Die vorliegende Erfindung wird unter Bezug auf die Verwendung in Verbindung mit einem Stoma-Sammelbeutel beschrieben, jedoch sind auch andere Anwendungen der Verpackung, mit der entsprechende Probleme überwunden werden, ebenfalls als Teil der Erfindung in Betracht gezogen, z.B. die Verwendung in Verbindung mit der Handhabung von Hygieneartikeln, wie Damenbinden oder Windeln.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird unter Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert; es zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht einer Ausführungsform der Verpackung der Erfindung, die ein offenes erstes Compartment zeigt,
  • 2 die gleiche Ausführungsform wie in 1 mit einem geschlossenen ersten Compartment,
  • 3 eine weitere Ausführungsform einer Verpackung der Erfindung,
  • 4 eine Vorderansicht einer verschlossenen Verpackung der Erfindung und
  • 5 eine Schnittansicht der in 4 dargestellten Verpackung.
  • Detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für einen wegwerfbaren Aufnahmebeutel zur Stomaversorgung, die ein erstes Compartment, das einen (frischen) Aufnahmebeutel zur Stomaversorgung aufnehmen kann, und ein zweites Compartment aufweist, das einen benutzten Aufnahmebeutel zur Stomaversorgung aufnehmen kann, wobei das zweite Compartment so verschließbar ist, dass der Aufnahmebeutel darin eingeschlossen wird.
  • Der Beutel der Erfindung erleichtert die Handhabung von frischen und gebrauchten Beuteln und macht den Anwender von der unmittelbaren Verfügbarkeit eines Waschraums oder einer Toilette unabhängiger, wenn ein Beutel ausgetauscht werden soll, wenn sich der Anwender außerhalb seines täglichen Aufenthaltsorts befindet. Die Öffnung macht es so einem Stomaträger leicht, einen frischen Beutel auf diskrete Weise mit sich zu führen sowie den gebrauchten Beutel auf eine sichere und diskrete Weise handzuhaben, was das Risiko peinlicher Situationen im Fall eines Lecks, aus dem Geruch oder Beutelinhalt freigesetzt wird, verringert. Hierdurch werden die Möglichkeiten erhöht, ein normaleres soziales Leben zu führen, und die Lebensqualität des Stomaträgers wird erhöht.
  • Die Verpackung der Erfindung kann für Aufnahmebeutel sowohl für einteilige als auch für zweiteilige Anwendungen Verwendung finden.
  • Geeignete Materialien für eine Verpackung der vorliegenden Erfindung sind dünne, flexible Folienmaterialien, die gegen Feuchtigkeit beständig sowie für Flüssigkeit und bevorzugt auch für Gerüche undurchlässig sind, z.B. Polyolefine, wie Polyethylen oder Polypropylen, EVA, Polyvinylidenchlorid oder chloriertes Polyethylen oder Copolymere von PE und EVA oder Kombinationen solcher Folien. Die Wände des Beutels können bei einer besonderen Ausführungsform mit Materialien laminiert sein, die herkömmlicherweise bei der Herstellung von Stomavorrichtungen verwendet werden, wie etwa mit Vliesmaterialien aus Polyethylen, Polypropylen oder einem Polyester.
  • Eine geeignete Ausführungsform einer Verpackung liegt in Form eines Beutels mit einem geschlossenen Ende und einem offenen Ende und mit einer ersten und einer zweiten Wand vor, wobei der Beutel so gefaltet ist, dass das geschlossene Ende der ersten Wand zum offenen Ende der ersten Wand parallel ist und die Ränder der gefalteten ersten Wand unter Bildung des ersten Compartments lösbar dicht miteinander verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform ist ein relativ großer Beutel, der einen gebrauchten Beutel mit Inhalt aufzunehmen vermag, auch zur Aufnahme eines frischen Aufnahmebeutels geeignet, und er gewährleistet zugleich ein hohes Maß an Diskretion, da er z.B. in einer Handtasche oder in einer Tasche mitgeführt werden kann. Es ist bevorzugt, wenn das Material für eine Verpackung der Erfindung undurchsichtig ist, sodass der Inhalt nicht durchscheint, wodurch die Diskretion erhöht wird, wenn es erforderlich ist, die Verpackung, die einen gebrauchten Beutel enthält, mit sich zu tragen.
  • Das dichte Verschließen kann mit einem Kleber oder einem an sich bekannten Druckverschluss erfolgen, wobei sich der Druckverschlussrand vorzugsweise längs des Randes des gefalteten Beutels erstreckt. Der Druckverschluss kann durchgehend oder unterbrochen sein. Die Abziehfestigkeit des Klebers oder die Kraft zum Lösen des Druckverschlusses sollte vorzugsweise kleiner sein als die Reißfestigkeit des Materials für die Verpackung, um ein leichtes Aufbrechen des dichten Verschlusses ohne Risiko einer Beschädigung der Beutelwände zu ermöglichen, das eine spätere Verwendung zum Transport des benutzten Beutels verhindern würde.
  • Es ist bevorzugt, wenn das geschlossene Ende des Beutels in gefaltetem Zustand einen Teil des offenen Endes des Beutels als Lasche freilässt, mit der die Einlassöffnung des Compartments abgedeckt werden kann, da diese Lasche einen frischen Beutel gegen mechanische Beschädigung schützt, wenn er in einer Handtasche oder in einer Tasche verstaut wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich eine der Wände des offenen Endes des Beutels (die Wand, die nach dem Falten des Beutels außen liegt) über den Rand der anderen Wand hinaus und bildet so eine überstehende Lasche, die allgemein eine rechteckige, dreieckige oder ovale Form oder die Form eines Teils eines Kreises besitzen kann.
  • Die Sicherheit gegen Beschädigung des Beutels und unbeabsichtigtes Hängenbleiben daran ist erhöht, wenn die Lasche und die Außenfläche der zweiten Wand, die das erste Compartment bildet, mit Mitteln zur lösbaren Anbringung der Lasche an der Oberfläche der Wand versehen sind. Derartige Mittel können ein lösbarer Klebeverschluss oder ein Druckverschluss sein. Das Verschließen kann alternativ dazu auch unter Verwendung eines Klebeplättchens vorgenommen werden, das an der Lasche angeordnet ist. Ein solches Plättchen kann auch in an sich bekannter Weise als Träger für Information, die das Produkt identifiziert, verwendet werden.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Verpackung in Form eines Beutels vorliegt, der aus einem Schlauch aus einem thermoplastischen Material hergestellt ist durch Flachlegen des Schlauchs, wahlweise gleichzeitiges Umfalten der Kanten zur Erzeugung von zwei Längsfalten (analog zur herkömmlichen Herstellung von Plastikbeuteln) und in einem anschließenden Schritt durch Schneiden des Schlauchs auf die gewünschte Länge und vorzugsweise gleichzeitiges Verschweißen seines unteren Teils unter Erzeugung eines Beutels. Der Beutel kann dann gefaltet werden, und die übereinanderliegenden Kanten können durch eine Klebeabdichtung oder eine Schweißnaht in an sich bekannter Weise verschlossen werden. Diese Ausführungsform erlaubt eine Ausdehnung des Beutels, sodass er eine größere Öffnung aufweist, was eine sicherere Platzierung des verwendeten Aufnahmebeutels für Stomazwecke ohne das Risiko einer Verunreinigung der Seiten des offenen Endes des Beutels erlaubt, die ein sicheres Verschließen verhindern würde, wobei ein sehr geringes Risiko des Austretens von Gerüchen besteht.
  • Bei einer noch bevorzugteren Ausführungsform liegt die Verpackung in Form eines Beutels aus einer Folie aus einem thermoplastischen Material vor, die umgefaltet und an den zueinander ausgerichteten Kanten verschweißt wird, wodurch ein Beutel erzeugt wird. Der Beutel kann dann gefaltet werden, und die übereinanderliegenden Kanten können durch Aufbringen einer Klebeabdichtung oder eines Druckverschlusses in an sich bekannter Weise verschlossen werden. Diese Ausführungsform ergibt einen Beutel, dessen Kanten einen Druckverschluss aufweisen und der daher eine größere Reißfestigkeit besitzt, was eine freiere Wahlmöglichkeit des Klebematerials oder der Schweißbedingungen beim Falten und Abdichten der Kanten der ersten Wand des Beutels unter Ausbildung des ersten Compartments ergibt.
  • Ein sicheres und diskretes Wegwerfen des gebrauchten Beutels, wenn dieser in einen Abfalleimer geworfen werden soll, ist sichergestellt, wenn der Beutel aus einem Material besteht, das im Wesentlichen geruchsundurchlässig ist. Ein geeignetes derartiges Material ist ein Material, wie es herkömmlicherweise zur Herstellung von Stomavorrichtungen Verwendung findet, z.B. eines der oben erwähnten Materialien.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zeigen.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Sie zeigt eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Verpackung der Erfindung in Form eines Beutels 1 mit einem geschlossenen Ende 2 und einem offenen Ende 3 und einer ersten Wand 4 und einer zweiten Wand 5, wobei der Beutel so gefaltet ist, dass das geschlossene Ende der ersten Wand zum offenen Ende der ersten Wand parallel ist und die Ränder der gefalteten ersten Wand unter Bildung des ersten Compartments 6 lösbar dicht miteinander verbunden sind. Im ersten Compartment ist ein Stoma-Sammelbeutel 7 dargestellt. Das offene Ende 3 des Beutels erstreckt sich über das gefaltete geschlossene Ende hinaus und bildet eine Lasche 8.
  • 2 zeigt die gleiche Ausführungsform wie 1 mit einem ersten Compartment 6, das durch Umfalten der Lasche 8 so verschlossen ist, dass die erste Wand 4 mit der Außenfläche der zweiten Wand 5 in Kontakt steht, wobei das Compartment den Stoma-Aufnahmebeutel 7 einschließt.
  • 3 zeigt eine Schnittansicht einer Ausführungsform einer Verpackung der Erfindung in Form eines Beutels 1 mit einem geschlossenen Ende 2 und einem offenen Ende 3 sowie einer ersten Wand 4 und einer zweiten Wand 5, wobei der Beutel so gefaltet ist, dass das geschlossene Ende der ersten Wand zum offenen Ende der ersten Wand parallel ist und die gefalteten Ränder der ersten Wand unter Bildung des ersten Compartments 6 lösbar dicht miteinander verbunden sind. In dem ersten Compartment ist ein Stoma-Sammelbeutel 7 dargestellt. Das offene Ende 3 des Beutels erstreckt sich über das umgefaltete geschlossene Ende, das eine Lasche 8 bildet, hinaus, und die Wand 5 erstreckt sich über den Rand der anderen Wand hinaus, die eine längere Lasche 9 bildet.
  • 4 zeigt eine Vorderansicht einer Ausführungsform einer Verpackung der Erfindung mit einem ersten Compartment, das durch Umfalten der Lasche 8 so geschlossen ist, dass die erste Wand mit der Außenfläche der zweiten Wand 5 in Kontakt steht, wobei das Compartment einen angedeuteten Stoma-Aufnahmebeutel 7 einschließt und wobei die Außenfläche der zweiten Wand ferner mit einem Klebeplättchen 10 zum Verschließen des ersten Compartments versehen ist. Die Ränder der gefalteten beiden Teile der ersten Wand sind ferner durch Druckverschlüsse 11 lösbar dicht miteinander verbunden.
  • 5 zeigt eine Schnittansicht der Ausführungsform von 4. Diese Ausführungsform entspricht der Ausführungsform von 3 mit dem Unterschied, dass das Klebeplättchen 10 vorliegt.
  • Bei der Verwendung der Verpackung der Erfindung öffnet der Stomaträger den Verschluss der Lasche, öffnet das erste Compartment und entnimmt den frischen Stoma-Aufnahmebeutel zum Ersatz des in Gebrauch befindlichen Beutels. Anschließend wird der Verschluss, der das erste Compartment durch Verschließen der Ränder der gefalteten ersten Wand dicht miteinander verbindet, geöffnet, was ein Entfalten des Beutels ermöglicht und einen Zugang zum vollen Raum der Verpackung eröffnet, der das zweite Compartment bildet. Nach dem Abnehmen des gebrauchten Aufnahmebeutels vom Abdomen oder von einem körperseitigen Stoma-Element kann der Beutel mit oder ohne Entleeren des Beutels, wie es erforderlich ist, im zweiten Compartment untergebracht werden. Anschließend wird die Verpackung verschlossen, vorteilhaft durch einen Knoten in einem Teil des offenen Endes oder unter Verwendung anderer geeigneter Verschlussmittel, wie etwa einer Klammer, wie sie an sich zum Verschließen eines Stomabeutels bekannt ist, oder eines Klebeverschlusses, der vorzugsweise mit einer ablösbaren Schutzfolie aus einem geeigneten Material wie Polyethylen oder einem siliconisierten Papier abgedeckt ist, die vor der Verwendung entfernt wird, oder eines wiederverwendbaren Klebers, der an der Lasche angebracht ist. Wenn ein wiederverwendbarer Kleber an der Lasche verwendet wird, kann dieser auch zum Verschließen des zweiten Compartments verwendet werden, in dem dann der gebrauchte Aufnahmebeutel sicher eingeschlossen ist.

Claims (4)

  1. Verpackung (1) für einen wegwerfbaren Aufnahmebeutel zur Stomaversorgung, die ein erstes Compartment (6), das einen (frischen) Aufnahmebeutel (7) zur Stomaversorgung aufnehmen kann, und ein zweites Compartment aufweist, das einen benutzten Aufnahmebeutel zur Stomaversorgung aufnehmen kann, wobei das zweite Compartment so verschließbar ist, dass der Aufnahmebeutel darin eingeschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (1) in Form eines Beutels (1) mit einem geschlossenen Ende (2) und einem offenen Ende (3) vorliegt und eine erste Wand (4) und eine zweite Wand (5) aufweist, wobei der Beutel so gefaltet ist, dass das geschlossene Ende (2) der ersten Wand (4) zum offenen Ende (3) der ersten Wand (4) parallel ist und die Ränder der gefalteten ersten Wand (4) unter Bildung des ersten Compartments (6) lösbar dicht miteinander verbunden sind.
  2. Verpackung (1) nach Anspruch 1, bei der das geschlossene Ende (2) des Beutels (1) in gefaltetem Zustand einen Teil des offenen Endes (3) des Beutels (1) als Lasche freilässt, welche die Einlassöffnung des Compartments abdeckt.
  3. Verpackung (1) nach Anspruch 2, bei der die Lasche (8) und die Außenfläche der zweiten Wand (5), die das erste Compartment (6) bildet, mit Mitteln zur lösbaren Anbringung der Lasche (8) auf der Oberfläche der Wand (5) versehen sind.
  4. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welcher der Beutel (1) aus einem Material besteht, das im Wesentlichen geruchsundurchlässig ist.
DE60213429T 2001-09-07 2002-09-06 Verpackung für eine Stomavorrichtung Expired - Lifetime DE60213429T2 (de)

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