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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur bedarfsgerechten
Zuteilung von Bandbreite für
eine Verbindung mit konstanter Bitrate in einem drahtlosen MAN-Teilnehmernetz,
insbesondere in einem LMDS-Teilnehmernetz, einen Sender für drahtlose
MAN-Teilnehmernetze, insbesondere für LDMS-Teilnehmernetze, wobei die Bandbreite
bedarfsgerecht einer oder mehreren Verbindungen mit konstanter Bitrate
und einer Teilnehmerstation für drahtlose
MAN-Teilnehmernetze zugeteilt wird.
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Im
Patent WO 02/05453 werden verschiedene Methoden zur Bandbreitenzuteilung
beschrieben. Es wird eine spezielle Art von Bandbreiten-Anforderungsprotokoll
vorgeschlagen, in dem eine Kombination aus inkrementellen und gruppierten
Anfragen eingesetzt wird, die eine besonders effektive Selbstkorrektur
von Fehlern ermöglicht.
Inkrementelle Bandbreiten-Anforderungen ermitteln die zusätzlichen
Bandbreitenanforderungen des Teilnehmergeräts (CPE – Customer Premises Equipment),
während
gruppierte Bandbreitenanforderungen den aktuellen Gesamt-Bandbreitenbedarf
mengenmäßig bestimmen.
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Die
Bandbreitenanforderung wird als 5-Byte-Meldung erstellt. Die Basisstation
fragt das CPE zyklisch ab, das in einem nachfolgenden Uplink-Frame
mit einer Bandbreitenanforderung antwortet. Die Abfrage des CPE
durch die Basisstation kann als Antwort auf eine CPE-Einstellung in einem „Poll-me-Bit" erfolgen. Die Bandbreite
wird von der Basisstation unter Berücksichtigung von Dienstgüte-Parametern,
Fairness-Kriterien und CPE-Prioritäten zugeteilt. Für diesen
Gewichtungsmechanismus kann die Menge an wartenden Daten, ausgedrückt als
Prozentanteil der insgesamt in der Warteschlange wartenden Daten,
verwendet werden. Um zu verhindern, dass die CPEs zu häufig Bandbreiteanfragen erstellen,
werden Abfragetimer eingesetzt, die die Übertragung einer Anfrage nur
nach einem periodischen, vordefinierten Zeitintervall ermöglichen.
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In
LMDS-Systemen (LMDS = Local Multipoint Distribution Service) wird
ein Feld im Zuordnungsmanagement-Subheader verwendet, um die Statusinformationen
von der Teilnehmerstation an die Basisstation zu übermitteln.
Diese Statusinformationen beziehen sich auf den Status des nicht
abgerufenen Datenflusses der Zuordnungsdienste.
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Der
nicht abgerufene Zuordnungsdienst ist so konzipiert, dass er den
Echtzeit-Datenfluss unterstützt,
der auf periodischer Basis Datenpakete mit fester Größe erzeugt,
wie z.B. D1/E1 und Voice-over-IP
ohne Pausenunterdrückung.
Dieser Dienst bietet Zuordnungen mit fester Größe auf periodischer Echtzeit-Basis,
wodurch Overhead und Latenzzeiten bei Teilnehmer-Diensteanfragen
eliminiert werden und gewährleistet
werden kann, dass die Zuordnungen variabel sind, um den Echtzeitbedarf
des Datenflusses zu erfüllen.
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Das
wichtigste Bit im Zuordnungsmanagement-Subheader ist das Slip-Indikatorbit.
Die Teilnehmerstation muss diese Flagge setzen, sobald sie feststellt,
dass dieser Dienstedatenfluss seine Sendewarteschlangen-Größe überschritten
hat. Sobald die Teilnehmerstation feststellt, dass die Dienstedatenfluss-Sendewarteschlange
wieder innerhalb ihrer Grenzen liegt, muss sie die SLIP-Indikatorflagge
löschen.
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Diese
Flagge bietet der Basisstation die Möglichkeit, bestimmte Bedingungen,
wie beispielsweise verlorene MAPs oder Verschiebungen der Taktfrequenz
durch Vergabe zusätzlicher
Zuordnungen langfristig zu kompensieren. Die Basisstation ordnet
nicht mehr Bandbreite zu als im Parameter für die maximal unterstützte Verkehrsrate
des aktiven Dienstgüteparameters
vorgesehen ist, es sein denn, der Slip-Indikatorbit des Zuordnungsmanagement-Subheaders
ist gesetzt. In diesem Fall kann die Basisstation bis zu 1 % zusätzliche
Bandbreite zur Kompensierung von Taktfrequenz-Verschiebungen zuordnen.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist es, den konstanten Bitraten-Dienst
in drahtlosen MAN-Teilnehmernetzen, insbesondere in LMDS-Teilnehmernetzen
(MAN = Metropolitan Area Network), zu verbessern.
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Der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung wird mit Hilfe eines Verfahrens
zur bedarfsgerechten Zuteilung von Bandbreite für eine Verbindung mit konstanter
Bitrate in einem drahtlosen MAN-Teilnehmernetz,
insbesondere in einem LMDS-Teilnehmernetz, erreicht, wobei das genannte
Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Versand eines Datenpakets von
einem Sender an einen Empfänger,
wobei das Datenpaket einen Parameter enthält, der angibt, ob zusätzliche
Bandbreite zur Jitter-Kompensation erforderlich ist; Zuordnung zusätzlicher
Bandbreite auf der Basis des genannten Parameters; und Einstellung
des genannten Parameters auf der Basis der Zeit, die die Daten in
der Sendewarteschlange verbracht haben, die dieser Verbindung zum
Sender zugeordnet ist. Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung
wird außerdem
mit Hilfe eines Senders für drahtlose
MAN-Teilnehmernetze, insbesondere für LMDS-Teilnehmernetze, erreicht, wobei die
Bandbreite bedarfsgerecht einer oder mehreren Verbindungen mit konstanter
Bitrate zugeteilt wird, wobei der Sender umfasst: eine Verbindungs-Steuereinheit zur
Erzeugung von Datenpaketen, die der Verbindung zugeordnet und an
einen Empfänger
gesandt werden, wobei die erzeugten Datenpakete einen Parameter
beinhalten, der angibt, ob zusätzliche
Bandbreite zur Jitter-Kompensation für die Abfrage der Zuteilung
zusätzlicher
Bandbreite für
die Verbindung auf der Basis des genannten Parameters erforderlich ist,
und eine Parameter-Steuereinheit zur Einstellung des genannten Parameters
auf der Basis der Zeit, die die Daten in der Sendewarteschlange
verbracht haben, die der Verbindung am Sender zugeordnet ist. Der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung wird außerdem durch eine Teilnehmerstation
für drahtlose MAN-Teilnehmernetze,
insbesondere für
LMDS-Teilnehmernetze, erreicht, wobei die Teilnehmerstation einen
derartigen Sender umfasst.
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Verschiedene
Vorteile werden mit der vorliegenden Erfindung erreicht:
Die
Erfindung bietet die Möglichkeit,
die Streckenlaufzeit der Verbindungen mit konstanter Bitrate drastisch
zu verringern. Dies gewährleistet
eine verbesserte Dienstgüte.
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Außerdem verkürzt die
Erfindung die Verzögerungszeit
der Daten in den Sendewarteschlangen, unabhängig von der Auslastung der
Warteschlange.
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Die
Erfindung beseitigt daher die folgenden Nachteile der bestehenden
Lösungen:
Gemäß den bestehenden
Lösungen
wird die Bandbreite nur erhöht,
wenn einige Daten in der Warteschlange verbleiben, nachdem die Datenübertragung
abgeschlossen ist. Diese verbleibenden Daten müssen auf die nächste Zuordnung
warten. Daher liegt die Verzögerungszeit
dieser Pakete im Bereich des Zuordnungszeitraums. Der Zuordnungszeitraum
selbst ist ein Vielfaches der Frame-Länge und kann ebenfalls variieren.
Damit die Steuerschleife funktioniert, darf die Warteschlange außerdem nicht
leer sein.
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Des
Weiteren kann die vorliegende Erfindung einfach in bestehenden Systemen
implementiert werden. Es müssen
keine Änderungen
an der Funkschnittstellen-Spezifikation vorgenommen werden. Außerdem muss
die Empfängerseite
nicht modifiziert werden. Somit können mit geringem Implementierungsaufwand
erhebliche Verbesserungen erzielt werden.
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Weitere
Vorteile können
mit Hilfe der Ausführungsvarianten
erzielt werden, die in den beiliegenden Ansprüchen erläutert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsvariante
der Erfindung werden den Verbindungen in regelmäßigen Intervallen Zuordnungen
mit fester Größe zugeteilt,
wobei eine Zuordnung verschiedene Pakete beinhaltet. Simulationsergebnisse
zeigen, dass mit derartigen Konstellationen erhebliche Verbesserungen
der Verzögerungszeit
erreicht werden können.
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Es
ist möglich,
dass die Parameter-Steuereinheit den genannten Parameter setzt,
wenn die Daten einen Zeitraum über
dem vordefinierten Grenzwert in der Sendewarteschlange verbracht
haben.
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Es
ist jedoch auch möglich,
dass die Parameter-Steuereinheit eine Paket-Verzögerungszeit berechnet, einen
PI-Filter (PI = Proportional/Integral) auf die Paket-Verzögerungszeiten
anwendet und den genannten Parameter setzt, wenn der Ausgang des PI-Filters
einen vordefinierten Grenzwert überschreitet.
Mit Hilfe dieser Methode können
weitere Verbesserungen der Verzögerungszeit
erzielt werden. Aufgrund des I-Anteils des PI-Filters kann die Steuerschleife
besser an die Eigenschaften von LMDS-Übertragungssystemen angepasst
werden.
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Weitere
Verbesserungen können
durch Verwendung der durchschnittlichen Verzögerungszeit der Pakete einer
Zuordnung als Eingangswert für
den PI-Filter erreicht werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsvariante
der Erfindung führt
die Parameter-Steuereinheit Berechnungen für die Parameter-Einstellungen aller Pakete
einer Zuordnung durch. Es ist somit nicht erforderlich, das letzte
Paket der Zuordnung zu ermitteln. Auf diese Weise können zusätzliche
Investitionen im Bereich der Erkennungslogik eingespart werden.
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Es
ist jedoch auch möglich,
die Berechnung der Parameter-Einstellungen
nur für
das letzte Paket einer Zuordnung durchzuführen, wodurch Verarbeitungszeit
eingespart werden kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsvariante
der Erfindung ordnet die Parameter-Steuereinheit jedem Paket, das
in eine Sendewarteschlange eingestellt wird, einen Zeitstempel zu,
wertet den Zeitstempel bei der Übermittlung
der entsprechenden Pakete an den Empfänger aus und berechnet die Paket-Verzögerungszeit
auf der Basis der genannten Auswertung. Dies ermöglicht eine effiziente und
kostengünstige
Implementierung der Erfindung.
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Die
Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden beim Durchlesen
der folgenden, detaillierten Beschreibung der derzeit bevorzugten,
beispielhaften Ausführungsvarianten
deutlich, die in Bezug auf die anhängenden Zeichnungen erfolgt,
wobei:
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1 ist
ein Blockdiagramm, das ein Kommunikationssystem mit verschiedenen
Teilnehmerstationen und einer Basisstation darstellt.
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2 ist
ein Blockdiagramm, in dem ein Teil eines der Sender aus 1 dargestellt
ist.
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1 stellt
ein Kommunikationssystem dar. Bei diesem Kommunikationssystem handelt
es sich um ein Kommunikationssystem gemäß IEE802.16. Es ist jedoch
auch möglich,
dass es sich bei diesem Kommunikationssystem um jede beliebige,
andere Art von drahtlosen MAN-Teilnehmernetzen handelt. Beispielsweise
handelt es sich bei dem System aus 1 um ein
Kommunikationssystem gemäß ETSI BRAN.
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Das
Kommunikationssystem aus 1 umfasst verschiedene Teilnehmerstationen 2 bis 5 und eine
Basisstation 0 mit einem Empfänger 1. Die Daten
werden über
eine Funkschnittstelle zwischen den Teilnehmerstationen 2 bis 5 und
der Basisstation 1 ausgetauscht. Infolgedessen nutzen die
Basisstation 0 und die Teilnehmerstationen 1 bis 5 ein
gemeinsames Medium, für
dessen effizienten Einsatz ein Mechanismus erforderlich ist. Der
Downlink von der Basisstation zu den Teilnehmerstationen erfolgt
auf einer Punkt-zu-Mehrpunkt-Basis. Innerhalb des gegebenen Frequenzkanals
und Antennenbereichs empfangen alle Stationen die gleiche Übertragung.
Die Basisstation ist der einzige Sender, der in dieser Richtung
funktioniert, er kann daher übertragen, ohne
sich mit anderen Stationen koordinieren zu müssen. In den anderen Richtungen
teilen sich die Teilnehmerstationen 2 bis 5 den
Uplink zur Basisstation auf Bedarfsbasis. In Abhängigkeit von der Klasse des
eingesetzten Dienstes können
den Teilnehmerstationen Übertragungsrechte
zugewiesen werden.
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Die
Details der Teilnehmerstationen 2 bis 5 werden
im Folgenden anhand der Teilnehmerstation 2 beschrieben.
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Die
Teilnehmerstation 2 besteht aus einem Endgerät, das eine
elektronische Schaltung mit einem oder mehreren Mikroprozessoren
und verschiedenen Programmen beinhaltet, die von diesen Mikroprozessoren ausgeführt werden.
Es ist jedoch auch möglich,
dass es sich bei der elektronischen Schaltung um eine reine Hardware-Implementierung
handelt. Des Weiteren ist es möglich,
dass die Teilnehmerstation 2 aus einem oder mehreren miteinander verbundenen
Computersystemen besteht, die Peripheriegeräte umfassen, die die Kommunikation über die
Funkschnittstelle ermöglichen.
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Somit
wird die Funktionalität
der Teilnehmerstation 2 zumindest teilweise durch die Ausführung der
Programme auf der Hardwareplattform der Teilnehmerstation 2 gewährleistet.
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Die
Teilnehmerstation 2 umfasst verschiedene Benutzeranwendungen 29 und 30 und
einen Sender 20. Außerdem
kann die Teilnehmerstation 21 außerdem einen Empfänger beinhalten,
der dem Empfänger 1 der
Basisstation 1 entspricht.
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Die
Benutzeranwendungen 29 und 30 sind Anwendungsprogramme,
die beim Sender 20 verschiedene Arten von Kommunikationsdiensten
abfragen. Die abgefragten Dienste können in Bezug auf Verzögerung und
Bandbreitenanforderungen der Benutzeranwendungen 29 und 30 variieren.
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Der
Sender 20 kann auch durch eine rein Hardware-implementierte
elektronische Schaltung gebildet werden. Es ist jedoch auch möglich, dass
zumindest ein Teil der Funktionalität des Senders 20 durch
Programme gewährleistet
wird, die von einem Mikroprozessor ausgeführt werden.
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Aus
funktionaler Sicht umfasst der Sender 20 eine Übertragungs-Steuereinheit 21 und
verschiedene Verbindungs-Steuereinheiten 23 bis 28.
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Der
Empfänger 1 der
Basisstation 0 wird von einer elektronischen Schaltung
gebildet, die einen oder mehrere Mikroprozessoren umfasst. Aus funktionaler
Sicht weist er eine Übertragungs-Steuereinheit 11,
eine Zuordnungseinheit 12 und verschiedene Verbindungs-Steuereinheiten 13 bis 18 auf.
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Die
Kommunikation zwischen dem Sender 20 und dem Empfänger 1 erfolgt
verbindungsorientiert. Zum Mapping von Datenkommunikationen und Diensten
und zur Zuordnung verschiedener Dienstgüte-Niveaus werden alle Datenkommunikationen
im Kontext einer Verbindung verarbeitet.
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Die Übertragungs-Steuereinheiten 21 und 11 sind
für die
Herstellung der Verbindung und für
die Zuordnung der Dienstgüte-Parameter zu den
Verbindungen verantwortlich.
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Zwischen
der Übertragungs-Steuereinheit 21 und 11 sind
verschiedene Verbindungen 60 bis 61 definiert,
um ein Dienstgüte-Management zu ermöglichen.
Nach der Registrierung einer Teilnehmerstation werden die Verbindungen
einem entsprechenden Dienste-Datenfluss zugeordnet, um eine Referenz
zu bieten, auf deren Grundlage die Bandbreite angefordert wird.
Zusätzlich
können
neue Verbindungen erstellt werden, wenn eine Nutzeranwendung Änderungen
anfordert. Verbindungen zwischen dem Sender 20 und dem
Empfänger 1 werden
durch den Austausch von Meldungen zur Erstellung und Beendigung
einer Verbindung zwischen den Übertragungs-Steuereinheiten 21 und 11 erstellt
und beendet. Den Verbindungen können
verschiedene Kommunikationsdienst-Typen zugeordnet werden, beispielsweise
nicht abgerufener Zuordnungsdienst, Echzeit-Abrufdienst, Nicht-Echtzeit-Abrufdienst
und Best Effort-Dienst.
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Jede
der Verbindungs-Steuereinheiten 23 bis 28 und 13 bis 18 führt Funktionen
für eine
spezifische Verbindung aus, die zwischen dem Sender 20 und
dem Empfänger 1 definiert
wurde. Die Verbindungs-Steuereinheiten 23 und 13, 24 und 14 bzw. 25 und 15 führen Funktionen
für die
Verbindungen 63, 64 bzw. 65 aus. Die
Steuereinheiten 26 und 16, 27 und 17 bzw. 28 und 18 führen Funktionen
für die
Verbindungen 60, 67 bzw. 68 aus.
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Die
Verbindungen 63, 64 und 65 sind Verbindungen
mit konstanter Bitrate. Neben diesem allgemeinen Diensttyp ist jede
dieser Verbindungen durch individuelle Parameter gekennzeichnet,
die Zuordnungsgröße, normales
Zuordnungsintervall, tolerierten Zuordnungs-Jitter und Abfrage-Übertragungsrichtlinien
angeben. Diese Verbindungen bieten Zuordnungen mit fester Größe auf periodischer
Echtzeit-Basis, die Overhead und Latenzzeit von Bandbreiten-Abfragen
reduzieren und gewährleisten,
dass Zuordnungen verfügbar
sind, die die Anforderungen an den Echtzeit-Datenfluss erfüllen.
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Die
Verbindungen 66, 67 und 68 sind Verbindungen
mit variabler Bitrate, basierend auf einem Abrufdienst. Die für diese
Verbindungen geltende Bandbreiten-Zuordnungsrichtlinie ist so konzipiert,
dass sie den Echtzeit-Datenfluss unterstützt, der auf periodischer Basis
Datenpakete mit variabler Größe zuordnet,
wie z.B. MPEG-Video, der jedoch auch den Nicht-Echtzeit-Datenfluss
unterstützt,
die so genannte Datenzuordnung mit variabler Größe vom Typ Burst auf regelmäßiger Basis,
wie z.B. FTP mit hoher Bandbreite. Der Kommunikationsdienst, der
von diesen Kanälen
geboten wird, bietet Unicast-Abrufe auf regelmäßiger Basis, die gewährleisten,
dass der Datenfluss auch im Fall einer Netzwerküberlastung die Möglichkeit
zu Abrufen erhält.
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Die
Zuordnungseinheit 12 weist den Teilnehmerstationen 2 bis 5 und
den jeweiligen Verbindungen, die zwischen den Teilnehmerstationen 2 bis 5 und
der Basisstation 1 definiert wurden, die verfügbare Bandbreite
zu. Sie führt
eine dynamische Bandbreiten-Zuordnung
durch, die auf Steuermeldungen basiert, die zwischen den Übertragungs-Steuereinheiten 21 und 11 ausgetauscht
werden, und auf Steuer-Subheadern, die über die Datenverbindungen ausgetauscht
werden.
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In
Bezug auf die Verbindungen mit konstanter Bitrate 63 bis 65 überwachen
die Verbindungs-Steuereinheiten 13 bis 15 eine
Flagge mit dem Zuordnungsmanagement-Subheader auf den empfangenen
Paketen und melden den Status dieser Flagge an die Zuordnungseinheit 12.
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Falls
die Flagge gesetzt ist, gewährt
die Zuordnungseinheit der Verbindung mit konstanter Bitrate bis
zu 1 % zusätzliche
Bandbreite.
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In
Bezug auf die Verbindungen 66 bis 68 überwachen
die Verbindungs-Steuereinheiten 16 bis 18 ein
Feld mit dem Zuordnungsmanagement-Subheader der empfangenen Pakete,
das die Größe der angeforderten
Bandbreite angibt. Wird die Bandbreite angefordert, meldet es dies
der Zuordnungseinheit 12.
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Die
Zuordnungseinheit 12 kann einer Verbindung oder allen Verbindungen
einer Teilnehmerstation explizit Bandbreite zuordnen.
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Die
Einstellung der oben genannten Flagge im Zuordnungsmanagement-Subheader
der von den Verbindungs-Steuereinheiten 23 bis 25 an
die Verbindungs-Steuereinheiten 13 bis 15 übermittelten Pakete
wird auf der Basis der Zeit kontrolliert, die die Daten in einer
Sendewarteschlange verbracht haben, die der Verbindung am Sender 20 zugeordnet ist.
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Die
Verbindungs-Steuereinheit 40 weist beispielsweise eine
Sendewarteschlange 40 auf, die verwendet wird, um den Echtzeit-Verkehr über die Verbindung 63 zu
gewährleisten.
Die Zeit, die die Daten in dem Puffer 40 verbracht haben,
wird überwacht,
und die Entscheidung, ob diese Flagge gesetzt wird, basiert auf
der überwachten
Paket-Verzögerungszeit.
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Im
Folgenden werden die Details der Erfindung anhand von 2 beschrieben.
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In 2 ist
ein Teil der Verbindungs-Steuereinheit 23 dargestellt,
die die Sendewarteschlange 40, die Parameter-Steuereinheit 30 und
die Steuereinheit 50 umfasst. Die Parameter-Steuereinheit 30 umfasst
die Steuereinheiten 31 bis 35. Die Parameter-Steuereinheit 30,
die Sendewarteschlange 40 und die Steuereinheit 50 sind
vorzugsweise als reine Hardware-Implementierung
ausgeführt.
Es ist jedoch auch möglich,
diese ganz oder teilweise als Software-Implementierung auszuführen.
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Die
Verbindungs-Steuereinheit 23 empfängt ein Datenpaket 71,
das über
eine Verbindung mit konstanter Bitrate 63 übertragen
werden muss. Die Steuereinheit 31 ordnet diesem Paket einen
Zeitstempel zu. Bei diesem Zeitstempel handelt es sich um einen
Wert mit 16-Bit oder 32-Bit. Die Steuereinheit 31 hängt diesen
Wert an das Datenpaket 71 an. Anschließend wird das Datenpaket 71 in
der Sendewarteschlange 40 gespeichert.
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Die
Sendewarteschlange 40 enthält bereits verschiedene Datenpakete 72 bis 74.
Jedes dieser Datenpakete umfasst einen angehängten Zeitstempel 721, 731 bzw. 741.
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Die
Steuereinheit 50 verarbeitet die Sendewarteschlange 40.
Wird für
die Verbindung 63 eine Zuordnung erstellt, wird von der
Steuereinheit 50 eine Reihe von Paketen verarbeitet. Die
Anzahl an verarbeiteten Paketen hängt von der Größe der Zuordnung
ab.
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In 2 ist
beispielsweise eine Zuordnung 80 für die vier Datenpakete 76 bis 79 dargestellt.
Wird eine Zuordnung dieser Größe erstellt,
verarbeitet die Steuereinheit 50 vier Pakete aus der Sendewarteschlange 40.
Während
der Verarbeitung durch die Steuereinheit 50 werden die
Zeitstempel abgehängt und
als Signal 82 an die Steuereinheit 32 gemeldet.
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Außerdem generiert
die Steuereinheit 50 die Datenpakete, die an den Empfänger 1 gesandt
werden. Sie empfängt
Pakete aus der Sendewarteschlange 40, zum Beispiel das
Datenpaket 75, und fügt
diesen Paketen Header hinzu, die erforderlich sind, um diese Datenpakete über die
Verbindung 63 an die Verbindungs-Steuereinheit 13 zu übermitteln.
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Sie
fügt den
empfangenen Datenpaketen beispielsweise die Header 761, 771, 781 und 791 hinzu
und erzeugt eine Zuordnung für
die Datenpakete 76 bis 79 mit den Headern 761, 771, 781 und 791. Außerdem setzt
sie einen Parameter in diesen Headern, der angibt, ob zur Jitter-Kompensation
zusätzliche
Bandbreite erforderlich ist. Vorzugsweise handelt es sich bei diesem
Parameter um eine 1-Bit-Flagge, die
im Folgenden als Slip-Indikator bezeichnet wird.
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Die
Steuereinheit 32 berechnet die Paket-Verzögerungszeit
für die
von der Steuereinheit 50 verarbeiteten Pakete.
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Auf
der einen Seite empfängt
sie das Signal 82, in dem die den verarbeiteten Datenpaketen
zugeordneten Zeitstempel angegeben sind. Auf der anderen Seite empfängt sie
ein Signal 81, das Synchronisierungsinformationen von der
Steuereinheit 31 enthält.
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Die
Steuereinheit 31 umfasst beispielsweise einen Zähler, der
mit Hilfe eines Taktsignals regelmäßig erhöht wird. Die Steuereinheit 31 erzeugt
einen Zeitstempel, indem sie dem derzeit in der Sendewarteschlange 40 gespeicherten
Datenpaket den aktuellen Zählerwert
zuordnet. Außerdem
meldet sie den aktuellen Zählerwert
als Signal 81 an die Steuereinheit 32. Die Steuereinheit 32 berechnet
die Übertragungs-Verzögerungszeit
des Datenpakets, indem sie die Differenz zwischen den Werten berechnet,
die von den Signalen 81 und 82 gemeldet wurden.
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Die
Steuereinheit 33 berechnet die durchschnittliche Verzögerungszeit
der Datenpakete einer Zuordnung. Sie empfängt ein Signal 83 von
der Steuereinheit 32. Das Signal 83 enthält Informationen über die
Verzögerungszeiten
der einzelnen Pakete, die von der Steuereinheit 50 verarbeitet
wurden. Außerdem
empfängt
sie Informationen von der Steuereinheit 50, die die Erstellung
einer Zuordnung anzeigen. Daher ist die Steuereinheit 33 in
der Lage, den Zuordnungen einzelne Verzögerungszeiten zuzuordnen und
die durchschnittliche Verzögerungszeit
für die
Pakete der Zuordnung zu berechnen.
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Es
ist jedoch auch möglich,
das Signal 83 direkt an die Steuereinheit 34 zu
senden und die im Folgenden beschriebenen Berechnungen mit den Verzögerungszeiten
der einzelnen Datenpakte als Eingangswert durchzuführen.
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Die
Steuereinheit 34 ist ein PI-Filter. Der I-Anteil des Filters
ist beispielsweise mit Hilfe eines Speichers und eines Addierwerks
umgesetzt. Die dem P-Anteil und dem I-Anteil des PI-Filters zugeordneten
Filterparameter hängen
von der spezifischen Implementierung des Verfahrens ab. Simulationsergebnisse
zeigen, dass ein dominanter I-Anteil von Vorteil ist.
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Die
Steuereinheit 35 empfängt
den Ausgangswert des PI-Filters. Die Steuereinheit 35 vergleicht
diesen Ausgangswert mit einem vordefinierten Grenzwert. Wenn der
Ausgangswert diesen Grenzwert überschreitet,
wird ein Signal 86 an die Steuereinheit 50 gesandt,
die die Einstellung des Slip-Indikators abruft.
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Es
ist jedoch auch möglich,
das Signal 83 oder das Signal 84 direkt an die
Steuereinheit 35 zu übermitteln.
In diesem Fall setzt die Parameter-Steuereinheit die Slip-Anzeigeparameter,
wenn die Verzögerungszeit
der Daten in der Sendewarteschlange einen vordefinierten Grenzwert überschreitet.
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Die
Parameter-Steuereinheit 30 ist Bestandteil einer Rückkopplungsschleife,
die die Zeit kontrolliert, die die Datenpakete in der Sendewarteschlange 40 verbringen.
Bei dem eingestellten Parameter handelt es sich um den Slip-Indikator-Parameter.