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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Wundpflegeartikel, die einen schmerzlindernden
Wirkstoff zur lokalen Schmerzlinderung in einem offenen Wundbett
enthalten, und ein Verfahren zur Schmerzbehandlung in solchen Wunden.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Es
ist in weitem Maße
anerkannt, dass Wundschmerz eines der Hauptprobleme darstellt, die
mit Wunden oder Geschwüren
verbunden sind. Wunden werden definitionsgemäß unterteilt in zwei Kategorien:
akute und chronische Wunden. Akute Wunden können Wunden wie etwa Verbrennungen
und chirurgische Wunden sein, während
chronische Wunden in Form von Druckulcera, Beingeschwüren und
diabetischen Geschwüren vorliegen
können.
Sowohl mit chronischen als auch mit akuten Wunden können Schmerzen
verbunden sein, wobei aber der Einfluss auf das Patientenwohlbefinden
ausgeprägter
ist, wenn es sich um eine chronische Wunde handelt.
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Der
Schmerz kann in drei Kategorien unterteilt werden: akuter Schmerz,
nichtmaligner Schmerz und Krebsschmerz. Je nach der Art der vorliegenden
Wunde sowie in Abhängigkeit
davon, ob die Wunde manipuliert wurde oder nicht, zum Beispiel während eines
Verbandwechsels, ist der Wundschmerz oft entweder ein akuter Schmerz
oder ein nichtmaligner Schmerz. Darüber hinaus hat der Schmerz
allgemein einen nociceptiven oder neurogenen Ursprung.
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Ein
vorliegender Wundschmerz kann in drei Klassen unterteilt werden:
- – Nichtzyklischer
akuter Wundschmerz, der zum Beispiel während eines Debridements von
nekrotischem Gewebe in einer Wunde oder der Entfernung einer Drainage
auftreten kann.
- – Zyklischer
akuter Wundschmerz, der zum Beispiel während Verbandwechseln oder
in manchen Fällen beim
Debridement auftreten kann.
- – Chronischer
Wundschmerz, der einen Dauerschmerz darstellt, der auch ohne Manipulation
der betroffenen Haut oder des betroffenen Gewebes auftritt, d. h.,
Schmerz zwischen Verbandwechseln.
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Im
Folgenden wird hauptsächlich
auf die Linderung von persistierendem Schmerz oder chronischem Schmerz
Bezug genommen, der mit Wunden zwischen Verbandwechseln verbunden
ist. Für
diese Zwecke geeignete Behandlungen können allerdings auch geeignet
sein, Schmerz während
eines Verbandwechsels und eines Debridements zu lindern, wie unten
beschrieben ist.
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Schmerz
stellt per se natürlich
eine erhebliche Beeinträchtigung
des Wohlbefindens des Patienten dar und beeinträchtigt daher die Lebensqualität des Patienten.
Hinzu kommt, dass Schmerz die Freisetzung von Catecholamin stimuliert,
worauf als Ergebnis davon eine lokale Vasokonstriktion und eine
verringerte Sauerstoffzufuhr zu einer Hautwunde eintreten. Dies
kann die Wundheilung und die Widerstandsfähigkeit der Wunde gegen Infektion
beeinträchtigen.
Ferner kann aufgrund des allgemeinen Einflusses, den Schmerz auf
den Patienten ausüben
kann, wie zum Beispiel Appetitverlust, geringere Beweglichkeit,
schlechter Allgemeinzustand und Motivationslosigkeit, die Wundheilung
verzögert
sein. Die mögliche
Wirkung von Schmerz auf die Wundheilung ist allerdings in der Literatur
bisher nicht nachgewiesen und daher spekulativ. Im Gegensatz dazu
ist allgemein anerkannt, dass Schmerz eine Auswirkung auf die gesundheitsbezogene
Lebensqualität
(healthrelated quality of life, HQoL) von Patienten hat.
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Es
wurde nachgewiesen, dass Wundschmerz durch moderne Feuchtwundheilungskonzepte
verringert wird. Verbände
zur feuchten Wundheilung halten die Umgebung unter dem Verband feucht,
sind jedoch zugleich in der Lage, beträchtliche Mengen an Exsudat
aus der Wunde zu absorbieren, um so die Haut um das Geschwür herum
zu schützen
und eine Leckbildung zu vermeiden. Während der Tragedauer eines
Verbandes zur feuchten Wundheilung bleiben Gewebe und Nervenenden
feucht. Derartige Verbände,
zum Beispiel Hydrokolloid-Verbände,
sind beim Aufbringen sowie in situ lindernd und weniger schmerzhaft
als herkömmliche trockene
Gazeverbände.
Das Debridement ist oft ebenfalls weniger schmerzhaft, da das Wundbett
in einem feuchten Zustand bleibt und daher keine schmerzhafte Austrocknung
auftritt.
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Obgleich
nachgewiesen wurde, dass die feuchte Wundheilung die Heilungsrate
verbessert, in situ Schmerz lindert, eine Austrocknung des Wundbetts
verhindert, die mit dem Wunddebridement verbundenen Unannehmlichkeiten
verringert und insgesamt die Lebensqualität für den Patienten verbessert,
besteht noch ein Bedürfnis
nach weiteren günstigen
Wirkungen hinsichtlich eines direkteren Weges des Managements von mit
Wunden verbundenem lokalem Wundschmerz zwischen Verbandwechseln.
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Es
ist im Stand der Technik wohl bekannt, in topische Produkte zur
Schmerzbehandlung Analgetika oder Anästhetika einzubringen oder
eine Anästhesie
bei intakten Hautoberflächen
oder systemisch im Körper hervorzurufen.
Diese Produkte können
in Form von transdermalen Verbänden
oder Pflastern, Cremen, Gelen oder Salben vorliegen. Zur Erhöhung der
Rate, mit der das Arzneimittel zum Beispiel von einem transdermalen Pflaster
durch die Haut hindurchtritt und den systemischen Kreislauf erreicht,
oder zur Erzielung einer geeigneten Formulierung für intakte
Hautoberflächen
ist es oft erwünscht
oder sogar notwendig, weitere Bestandteile einzubringen. Diese Bestandteile
stören
ein offenes Wundbett wegen der Möglichkeit
einer Reizung, einer Sensibilisierung oder sogar toxikologischer
Wirkungen im offenen Wundbett und bei der oftmals sehr empfindlichen
periulceralen Haut um eine offene Wunde herum.
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In
der internationalen Patentanmeldung WO 94/23713 sind transdermale
entzündungshemmende
Zusammensetzungen offenbart. Die Zusammensetzungen können zur
topischen und transdermalen Anwendung eingesetzt werden, wie etwa
in Salben und Verbänden,
und die entzündungshemmende
Zusammensetzung enthält
bevorzugt NSAIDs (non-steroid anti-inflammatory drugs, nicht-steroidale
entzündungshemmende
Arzneimittel).
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Die
Abgabe von Arzneimitteln in intakte gesunde Haut und in den systemischen
Kreislauf ist allerdings von der lokalen Abgabe von Arzneimitteln
in offene Wunden oder beschädigte
Haut sehr verschieden. Die Haut stellt eine wirksame Barriere zwischen
dem Arzneimittel und dem darunterliegenden Gewebe und der Blutzirkulation
bei der transdermalen Abgabe dar, weshalb das Arzneimittel so formuliert
werden muss, dass es befähigt
ist, diese Barriere zu überwinden.
Ferner muss die Konzentration des Arzneimittels in der transdermalen Formulierung
höher sein,
um die Hautbarriere zu überwinden
und den systemischen Kreislauf mit einer Plasmakonzentration zu
erreichen, die für
eine systemische Wirkung hoch genug ist. Eine Wunde stellt nur eine kleine
oder gar keine Barriere dar, und oft bildet eine Wunde ferner Exsudat
und kann kontaminiert sein.
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Darüber hinaus
muss ein Wundverband oft mit Mitteln zum Management von Wundexsudaten
versehen sein, um einen optimalen Komfort für den Patienten zu erzielen.
Die Barriere für
die Freisetzung des Arzneimittels für lokale Anwendungen in einer
offenen Wunde ist der medizinische Artikel und nicht die intakte Haut.
Der medizinische Artikel kann das Exsudat aus der Wunde absorbieren
und zurückhalten
und daher eine Mazeration der umgebenden Haut und des Wundgewebes,
das oft empfindlich und verletzlich ist, verhindern. Als Ergebnis
werden das Wundmanagement und der Patientenkomfort verbessert. Ein
transdermales Pflaster oder eine topisch anzuwendende Creme oder
Salbe eignen sich nicht zur Handhabung von Wundexsudat, und weder
der Kleber noch die übrigen
Bestandteile des Pflasters können
für ein
offenes Wundbett und einen Kontakt mit der sehr empfindlichen umgebenden
Haut ausgelegt werden. Auch die Konzentration des Arzneimittels in
einem transdermalen System oder einer topisch anzuwendenden Salbe,
einem topisch anzuwendenden Gel oder einer topisch anzuwendenden
Creme kann für
eine Verwendung in einer offenen Wunde, bei der keine Absorptionsbarriere
vorliegt, zu hoch sein. Darüber
hinaus machen Zusätze
wie penetrationsfördernde
Mittel, die in den Cremen, Gelen oder Salben oder transdermalen
Pflastern enthalten sind, diese Produkte zur Verwendung in offenen
Wunden ungeeignet, da diese Zusätze
für eine
direkte Einführung
in eine offene Wunde oftmals zu aggressiv oder sogar toxisch sind.
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Die
meisten Wundpflegeprodukte werden ohne derartige Zusätze hergestellt,
da diese Zusätze
die Wundheilung stören
und das Wohlbefinden des Patienten beeinflussen können. Beispiele
sind Hydrogele, die z. B. speziell für das Debridement in offenen
Wunden und zur Anwendung unter einem Verband vorgesehen sind, sowie andere
Artikel zur feuchten Wundheilung, wie Verbände, die Schäume, Alginate
oder Hydrokolloide enthalten.
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Eine
kontrollierte Freisetzung von Arzneimitteln ist oft sowohl bei der
transdermalen Abgabe als auch bei der Behandlung von offenen Wunden
angestrebt. Die Freisetzungsmechanismen können allerdings in den beiden
Systemen vollkommen verschieden sein. Bei einem transdermalen Artikel,
wie etwa einem Pflaster, einer Creme, einer Salbe oder einem Gel,
kann die Hautbarriere als Schicht zur Kontrolle der Freisetzung
dienen. Die Zusätze
können
ferner die Freisetzung kontrollieren. Bei einem Wundpflegeartikel
kann die Freisetzung auf anderen Wegen kontrolliert werden, zum
Beispiel durch die Menge an Exsudat aus der Wunde oder durch Verwendung
von Matrices mit kontrollierter Freisetzung.
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Analgetika
im weiten Sinne können
in offenen Wunden Schmerz lindern, ohne dass eine gravierende Störung der
Sinneswahrnehmung auftritt. Im Gegensatz dazu stören Anästhetika die Sinneswahrnehmung
bei lokaler Anwendung und können
bei zentraler Anwendung zur Bewusstlosigkeit führen. Der Verlust der Sinneswahrnehmung
in einer Wunde und der Umgebung davon wird als unsinnig und nachteilig
betrachtet, da der Patient die Fähigkeit
verliert, eine mögliche
Verletzung und Änderung
in der Wunde zu fühlen.
Es kann daher bevorzugt sein, zur Linderung von Wundschmerz über eine
längere
Zeit Analgetika einzusetzen.
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In
dem Patent
US 6 312 713 ist
ein aus dünnen
Schichten aufgebauter Verband für
oberflächliche Wunden
offenbart, der Arzneimittel, wie Analgetika, allmählich freisetzt.
Das Arzneimittel ist in eine hydrophile Polymermatrix eingebracht
und kann topisch angewandt werden. Der Verband ist dünn und weist
keine Mittel zur Handhabung von Wundexsudaten auf und eignet sich
daher nur für
trockene Wunden.
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Das
Patent
US 5 792 469 offenbart
einen in situ zu erzeugenden Filmverband mit therapeutischen Mitteln
wie schmerzlindernden Mitteln. Der Film wird auf die gewünschte Körperstelle
aufgesprüht.
Der Verband eignet sich lediglich für trockene Wunden, da keine
Mittel zur Handhabung von Wundexsudaten vorgesehen sind.
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In
dem Patent
US 6 048 850 ist
ein Verfahren zur selektiven Inhibierung von PGHS-2 in einem menschlichen
Wirt offenbart. Dieses Dokument enthält keine Offenbarung hinsichtlich
einer lokalen Wundbehandlung.
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Das
Patent
US 6 190 689 offenbart
einen transdermalen Artikel, der einen Heißschmelzkleber mit einer darin
eingebrachten Substanz darstellt. Die Verwendung von schmerzstillenden
Mitteln bei der Behandlung von Wunden ist erwähnt, jedoch enthält diese
Druckschrift keine Offenbarung hinsichtlich irgendwelcher Details
oder Beispiele hierzu.
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In
der internationalen Patentanmeldung WO 00/07574 sind medizinische
Produkte mit verzögerter pharmakologischer
Wirksamkeit offenbart. Die Produkte dienen primär zur Verwendung bei Kathetern,
obgleich die Verwendung in Wundpflegeartikeln erwähnt ist.
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Es
besteht daher nach wie vor ein Bedürfnis nach einem medizinischen
Artikel für
ein besseres Wundmanagement sowie zur lokalen Schmerzlinderung hinsichtlich
des Zusatzes von analgetisch wirksamen Verbindungen. Ein derartiger
Wundpflegeartikel wird durch die vorliegende Erfindung angegeben,
bei dem die günstigen Wirkungen
der feuchten Wundheilung mit den pharmakologischen Wirkungen eines
schmerzlindernden Mittels kombiniert sind, wobei der Wundpflegeartikel
ein schmerzlinderndes Mittel lokal an eine Wunde und die nahe Wundumgebung
abgibt, jedoch keine systemische Abgabe, d. h., in den Körper hinein,
erfolgt.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Wundpflegeartikel zur Schmerzbehandlung
in einer Wunde, der eine wirksame schmerzlindernde Zusammensetzung
enthält.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Schmerzbehandlung an
einer Wundstelle.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Wundpflegeartikel zur lokalen
Schmerzbehandlung in einer Wunde, wobei der Wundpflegeartikel eine
wirksame schmerzlindernde Zusammensetzung enthält, wobei die Zusammensetzung
ein entzündungshemmendes
schmerzstillendes Mittel ist und die Menge an schmerzstillendem
Mittel in dem Artikel unter der systemischen oder topischen Tageseinheitsdosis
bei der systemischen Behandlung mit dem Mittel liegt.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung beträgt
die Menge des schmerzstillenden Mittels weniger als 75% der systemischen
oder topischen Tageseinheitsdosis zur systemischen Behandlung mit
dem Mittel.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung beträgt
die Menge an schmerzstillendem Mittel weniger als 50% der systemischen
oder topischen Tageseinheitsdosis zur systemischen Behandlung mit
dem Mittel.
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Es
kann bevorzugt sein, wenn die Menge des schmerzstillenden Mittels
weniger als 25% der systemischen oder topischen Tageseinheitsdosis
zur systemischen Behandlung mit dem Mittel beträgt.
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Es
ist noch bevorzugter, wenn die Menge an schmerzstillendem Mittel
weniger als 10% der systemischen oder topischen Tageseinheitsdosis
zur systemischen Behandlung mit dem Mittel beträgt.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung beträgt
die Menge an schmerzstillendem Mittel weniger als 5% der systemischen
oder topischen Tageseinheitsdosis zur systemischen Behandlung mit
dem Mittel.
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Unter
der systemischen oder topischen Tageseinheitsdosis zur systemischen
Behandlung wird bei einem schmerzstillenden Mittel die Tagesdosis
zur Erzielung einer systemischen schmerzlindernden Wirkung verstanden,
das heißt,
die Tagesdosis zur Erzielung einer gewünschten Plasmakonzentration.
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In
Tabelle 1 sind Beispiel für
systemische oder topische Tageseinheitsdosen für verschiedene schmerzstillende
Mittel aufgeführt.
Für die
unten aufgeführten
Beispiele sind die Bereiche der normalerweise für Erwachsene empfohlenen Anwendungsdosen
angegeben:
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Die
vorliegende Erfindung offenbart einen Ansatz zur Formulierung eines
Artikels zur feuchten Wundheilung mit verbesserten schmerzlindernden
Eigenschaften. Das Prinzip der feuchten Wundheilung führt dadurch,
dass die Wunde feucht gehalten wird, zu einer passiven schmerzlindernden
Wirkung. Das Einbringen einer aktiven schmerzlindernden Zusammensetzung
in den Wundpflegeartikel verbessert ferner die Fähigkeit des Artikels, Wundschmerz
zu stillen, insbesondere persistierenden Schmerz oder chronischen
Schmerz zwischen Verbandwechseln.
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Die
Analgetika in dem Artikel der Erfindung können lokal über die Zeit zur Wunde hin
freigesetzt werden. Die Freisetzung der schmerzstillenden Zusammensetzung
ist bevorzugt so langsam, dass keine systemische Wirkung auftritt.
Daher kann die Konzentration der Analgetika in dem Artikel der Erfindung
so gering sein, dass nur eine geringe oder keine wirksame systemische
Plasmakonzentration festgestellt werden kann. Dies verringert oder
verhindert sogar mögliche
systemische Nebenwirkungen der Analgetika und ergibt zugleich maximale
Sicherheit für
den Patienten, da zugleich orale Dosen oder topische Dosen auf der
intakten Haut verabreicht werden können. Daher ermöglicht es
der Artikel, erforderlichenfalls eine zusätzliche Medikation des gleichen
Typs, wie er bei dem Wundpflegeartikel vorliegt, oral oder topisch
aufzunehmen, ohne dass ein Risiko einer Überdosierung besteht. Darüber hinaus
werden die Nebenwirkungen verringert, und die Compliance wie auch
der HQoL-Wert sind besser.
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Für verschiedene
Analgetika werden folgende Plasmakonzentrationen für systemische
Wirkung im niedrigsten Bereich folgendermaßen beispielhaft angegeben:
Acetylsalicylsäure:
270 μg/ml;
Ketoprofen: 3 μg/ml;
Ibuprofen: 10 μg/ml;
Piroxicam: 1 μg/ml.
Daher kann ein Wundpflegeartikel zur Schmerzbehandlung in einer
Wunde, der Analgetika lokal an einer Wundstelle freisetzt, so ausgelegt
werden, dass die Plasmakonzentration unterhalb des niedrigsten Bereichs
für eine
systemische Wirkung im Körper
liegt.
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Dies
gilt auch für
andere entzündungshemmende,
schmerzstillende Zusammensetzungen, die sich zum Einbringen in medizinische
Artikel eignen, bei denen Mittel zur Handhabung von Wundexsudaten
und zur lokalen Behandlung von Wundschmerz in offenen Wunden kombiniert
sind.
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Es
ist in breitem Maße
anerkannt, dass entzündungshemmende
schmerzstillende Mittel, wie NSAIDs, zur Verwendung in offenen Wundbetten
ungeeignet sind. Die Zusammensetzungen werden primär zur Behandlung
von systemischen Erkrankungen und nicht zur lokalen Behandlung eingesetzt.
Es wird ferner angenommen, dass die Zusammensetzungen eine lokale
Reizung verursachen können;
ferner wurde empfohlen, die Anwendung solcher Zusammensetzungen
in offenen Wunden zu vermeiden.
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Es
wurde in überraschender
Weise festgestellt, dass durch Einbringen eines entzündungshemmenden
schmerzstillenden Mittels in einen Wundpflegeartikel eine lokale
schmerzstillende Wirkung in einer offenen Wunde erzielt wird. Überraschenderweise
wurden ferner keine lokalen Nebenwirkungen festgestellt; ferner
waren die Plasmakonzentrationen des Mittels, falls überhaupt
Plasmakonzentrationen vorlagen, unter den Konzentrationen für eine systemische
Wirkung.
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Der
Artikel gemäß der vorliegenden
Erfindung ist primär
zur Verwendung zur lokalen Schmerzstillung vorgesehen. Wenn eine
systemische Wirkung des schmerzlindernden Mittels angestrebt ist,
zum Beispiel, wenn bei rheumatoider Arthritis, Muskelschmerz oder
Kopfschmerz eine Schmerzlinderung vorzusehen ist, können oral
eingenommene Analgetika bevorzugt sein. Die schmerzlindernde Zusammensetzung
des Artikels der Erfindung kann lokal auf beschädigte Haut und direkt auf eine
offene Wunde aufgebracht werden, ohne dass die Wundheilung gestört wird.
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Prostaglandine,
Leukotriene und Thromboxane sind inflammatorische Mediatoren mit
Schlüsselfunktion,
die aus Arachidonsäure
entstehen. Die Inhibierung der Synthese dieser Mediatoren ist das
Ziel der am meisten vorherrschenden Klasse entzündungshemmender Arzneimittel,
der NSAIDs. Inflammatorische Mediatoren stimulieren Schmerz-Nociceptoren,
worauf als Ergebnis Schmerz erzeugt wird.
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Schmerzimpulse
in Hautgewebe stammen von Schmerzrezeptoren in der Haut und in tieferen
Strukturen. Die Intensität
des Schmerzes steigt mit steigender Anzahl aktivierter Rezeptoren
und der Häufigkeit
der Impulse. Die Wahrnehmung von Schmerz zum Beispiel in peripherem
Gewebe wie der Haut beginnt mit der Stimulation von Nervenfasern,
die als Nociceptoren bezeichnet werden. In einem als Transduktion
bezeichneten Prozess macht der nociceptive Stimulus die Nociceptor-Membranen
für Natriumionen
durchlässig.
In einem zweiten Prozess, der als Transmission bekannt ist, sendet
das Einströmen
von Natriumionen ein Signal zum dorsalen Cornu des Rückenmarks.
In einem dritten Prozess, der Modulation, wirken Systeme, die Schmerz
inhibieren und erleichtern, auf die erzeugten Signale ein. Schließlich bestimmt
im Wahrnehmungsprozess ein als Plastizität bezeichneter Faktor, der
zum Teil auf früheren
Schmerzerlebnissen beruht, wie intensiv der Schmerz wahrgenommen
wird. Schmerz ist daher auch subjektiv. Er hat sowohl eine psychologische als
auch eine physiologische Komponente. Akute sowie soziale, kulturelle
und psychologische Faktoren beeinflussen den Schmerz. Das Schmerzgefühl hat Schutzfunktion
in Situationen, in denen der Körper
dadurch vor einem gegenwärtigen
oder möglichen
Schaden gewarnt wird. Über
diese Situationen hinaus ist die Funktion von Schmerz weniger klar.
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Von
dem Entzündungsschmerz
wird angenommen, dass er für
das aktuelle Gefühl
von chronischem oder persistierendem Wundschmerz wichtig ist. Es
wird angenommen, dass eine Gewebeverletzung, wie sie zum Beispiel
bei chronischen Wunden vorliegt, die Freisetzung einer Vielzahl
von inflammatorischen Mediatoren triggert, die ihrerseits die Nociceptorfunktion ändern. Das
Niveau der Entzündung
ist daher erhöht
und kann durch lokale Zufuhr von entzündungshemmenden Arzneimitteln
zur Wunde, die zu einer Schmerzlinderung führen, verringert werden.
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Die
schmerzlindernde Zusammensetzung enthält bevorzugt ein entzündungshemmendes
schmerzstillendes Mittel, das die Produktion von inflammatorischen
Mediatoren, die aus Arachidonsäure
erzeugt werden, blockiert.
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NSAIDs
(non-steroid anti-inflammatory drugs, nichtsteroidale entzündungshemmende
Arzneimittel) besitzen allgemein neben ihren entzündungshemmenden
Fähigkeiten
auch analgetische und antipyretische Eigenschaften. Entzündungshemmende
schmerzstillende Mittel wechselwirken mit Zielenzymen, wie etwa
die Cyclooxygenase-inhibierenden NSAIDs. Das Enzym PGHS (Prostaglandin
H-Synthetase), das allgemein als COX (Cyclooxygenase) bekannt ist,
ist für
die Umwandlung von Arachidonsäure
in inflammatorische Mediatoren verantwortlich. Von COX existieren
zwei Isoformen, COX 1 und COX 2. COX 1 wird ständig auf einem mehr oder weniger
konstanten Niveau erzeugt und ist an der Entstehung der Prostaglandine
beteiligt, die einige wichtige Funktionen aufweisen, zu denen der
Schutz der Magenschleimhaut und die Unterstützung der Nierenfunktion gehören. Dementsprechend
können
Inhibitoren von COX 1 die Magenschleimhaut und die Nierenfunktion
stören.
COX 2, das induzierbar ist, wird nach einer Gewebeverletzung exprimiert
und fördert
die Entzündung.
Daher wäre
zu erwarten, dass eine selektive Inhibierung von COX 2, ohne Beeinflussung
der Aktivität
von COX 1, eine Entzündung
blockiert, ohne dass nach oraler Verabreichung Nebenwirkungen beim
Magen oder bei den Nieren auftreten. Die lokale Anwendung von COX
1 in einem offenen Wundbett erzeugt allerdings keinerlei systemische
Nebenwirkungen. Herkömmliche
NSAIDs wirken sowohl auf COX 1 als auch auf COX 2, während neuere
Arzneimittel selektiv gegenüber
COX 2 wirksam sind.
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Daher
kann in einer Ausführungsform
der Erfindung die schmerzlindernde Zusammensetzung dazu befähigt sein,
Mediatoren zu inhibieren, die für
die Umwandlung von Arachidonsäure
in inflammatorische Mediatoren verantwortlich sind.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die schmerzlindernde Zusammensetzung zu einer
Inhibierung von COX 1 und von COX 2 befähigt sein.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung kann die schmerzlindernde Zusammensetzung befähigt sein,
spezifisch COX 2 zu inhibieren. Die schmerzlindernde Zusammensetzung
kann eine oder mehre Verbindungen enthalten, die aus der Gruppe
ausgewählt
sind, die entzündungshemmende
Zusammensetzungen wie Phenylpropionsäuren, Phenylessigsäuren, Indolessigsäuren, Pyrolessigsäuren, N-Phenylessigsäuren, Salicylate,
Enolsäuren,
Phenole, Non-acids und Coxibs umfasst.
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Beispiele
für solche
Verbindungen für
die schmerzlindernde Zusammensetzung sind etwa: Propionsäurederivate,
wie Naproxen, Ibuprofen, Ketoprofen, Fenoprofen, Flurbiprofen, Exibuprofen
oder Tiaprofensäure,
Essigsäurederivate,
wie Diclofenac, Alclofenac, Fenclofenac, Etodolac, Aceclofenac,
Sulindac oder Indomethacin, Pyrrolessigsäuren, wie Ketorolac oder Tolmetin,
N-Phenylessigsäuren,
wie Mefenamsäure,
Salicylate, wie Acetylsalicylsäure
(Aspirin), Salicylsäure
oder Diffunisal, Pyrazolonderivate, wie Phenylbutazon, Oxicamderivate,
wie Piroxicam, Tenoxicam, Meloxicam oder Lornoxicam, Enolsäurederivate,
Aminopyrin oder Antipyrin, Phenole, wie Acetaminophen oder Phenacetin,
Non-acid-Derivate, wie Nabumeton, und Coxib-Derivate, wie Celecoxib
oder Rofecoxib.
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Verbindungen,
die spezifisch COX 2 inhibieren, können Coxib-Derivate, wie Celecoxib oder Rofecoxib, sein.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung besteht die schmerzlindernde Zusammensetzung aus Ibuprofen.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung besteht die schmerzlindernde Zusammensetzung aus Ketoprofen.
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Die
schmerzlindernde Zusammensetzung kann in Form von Partikeln oder
beschichteten Partikeln oder verdünnt in Bestandteile des medizinischen
Artikels bildenden Bestandteilen oder verteilt in einem darin enthaltenen
Hilfsmittel vorliegen.
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Die
Partikel können
mit einem oder mehreren der Bestandteile des Wundpflegeartikels
gemischt werden; so können
die Partikel zum Beispiel in einen Kleber, in eine absorbierende
Schicht oder in einen Film eingebracht werden.
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Die
schmerzlindernde Zusammensetzung kann in einem oder mehreren der
Bestandteile des Wundpflegeartikels oder alternativ in einem oder
mehreren der Bestandteile, die als Vorläufermaterial für diese
Bestandteile wirken, gelöst
oder suspendiert werden.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung können
die Partikel in einem als Hilfsmittel dienenden Träger in Form
einer Flüssigkeit
oder eines Feststoffs gelöst
sein und als diskrete Phase in einem oder mehreren der Bestandteile
des Artikels vorliegen; so kann zum Beispiel eine wasserunlösliche Zusammensetzung
in einen hydrophoben Träger
eingebracht werden, oder umgekehrt.
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Der
Wundpflegeartikel kann ferner ein System zur kontrollierten Freisetzung
aufweisen.
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Die über die
Zeit erfolgende schmerzlindernde Wirkung des erfindungsgemäßen Artikels
rührt von
der Freisetzung des schmerzstillenden Mittels in die Wunde her.
Bei der Untersuchung eines Verbandes, der für eine Zeit über eine
offene Wunde aufgelegt war, wird festgestellt, das das schmerzstillende
Mittel in dem Bereich direkt über
der Wunde aufgrund einer Freisetzung in die Wunde in verringerter
Menge vorliegt oder verschwunden ist, während eine vernachlässigbare
Menge in dem Bereich über
der periulceralen Haut freigesetzt wird.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung kann die Freisetzung in Abhängigkeit von der Menge eines ausgewählten Bestandteils
des Wundexsudats kontrolliert werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der ausgewählte
Bestandteil flüssig.
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Die
schmerzlindernde Zusammensetzung kann durch lokale kontrollierte
Freisetzung in Abhängigkeit von
der Menge an in dem medizinischen Artikel absorbiertem und zurückgehaltenem
Wundexsudat zur Wunde freigesetzt werden, wobei die Freisetzung
durch Beschichtung des schmerzlindernden Mittels oder durch Einbringen
des schmerzlindernden Mittels in einen Träger weiter verzögert werden
kann.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung kann der schmerzlindernde Bestandteil in Form von
beschichteten Partikeln mit kontrollierten Freisetzungseigenschaften
vorliegen. Die Beschichtung kann eine beliebige geeignete, im Stand
der Technik für
Freisetzungssysteme bekannte Beschichtung sein, aufgrund deren die
Partikel die gewünschten
Freisetzungseigenschaften erhalten. Ein Beispiel sind etwa Ketoprofen-Partikel, die
mit einem Eudragit-Material beschichtet sind.
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Die
Vorrichtung der Erfindung liegt vorzugsweise in Form eines Wundverbandes
oder eines Teils eines Wundverbandes vor.
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Der
Verband kann in Form einer einzigen Einheit oder in Form eines aus
Schichten aufgebauten Produkts vorliegen.
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Die
Vorrichtung kann Mittel zur Absorption von Wundexsudat aufweisen.
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Der
Verband der Erfindung kann einen absorbierenden Bestandteil oder
ein absorbierendes Element aufweisen. Die schmerzlindernde Zusammensetzung
kann in einem solchen absorbierenden Bestandteil oder absorbierenden
Element enthalten sein, da Wundexsudat oder eine andere Flüssigkeit
dann leichter mit der schmerzlindernden Zusammensetzung in Kontakt
kommt.
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Ein
absorbierender Bestandteil oder ein absorbierendes Element kann
vorzugsweise ein separates Element eines absorbierenden Schaums,
eines Hydrogels oder einer Paste sein oder in Form von Hydrokolloiden
und/oder in Form eines Alginats in Form eines separaten Elements
oder von homogen im Verband verteilten Partikeln vorliegen.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung ist das absorbierende Element ein Schaum, bevorzugt
ein Polyurethanschaum.
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Ein
solches absorbierendes Element kann bei einer Ausführungsform
einen Verband der Erfindung darstellen. In einem solchen Fall kann
das absorbierende Element selbst gegebenenfalls Klebereigenschaften aufweisen
und wird dann typischerweise unter Verwendung herkömmlicher
Mittel, wie etwas eines Deckverbandes, an der gewünschten
Stelle befestigt.
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Der
Artikel der Erfindung kann einen Kleber aufweisen.
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Der
Artikel der Erfindung kann eine Hautkontaktoberfläche besitzen,
die einen Bereich aufweist, in dem ein hautfreundlicher Kleber vorliegt.
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Ein
solcher Verband kann geeigneterweise ein Verband sein, der eine
im Wesentlichen wasserundurchlässige
Schicht oder einen im Wesentlichen wasserundurchlässigen Film
sowie einen hautfreundlichen Kleber aufweist, in den ein absorbierender
Bestandteil oder ein absorbierendes Element eingebracht ist.
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Der
hautfreundliche Kleber kann ein beliebiger, per se bekannter hautfreundlicher
Kleber sein, zum Beispiel ein Kleber, der Hydrokolloide oder andere
feuchtigkeitsabsorbierende Bestandteile enthält, zum Beispiel einer der
Kleber, die in den Patenten
US
4 231 369 und
US 4 367
732 beschrieben sind und die Hydrokolloide enthalten. Ein
Verband, der ein separates absorbierendes Element aufweist, kann
zum Beispiel von dem Typ sein, der in den Patenten
US 5 051 259 oder
US 5 714 225 offenbart ist.
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Eine
wasserundurchlässige
Schicht oder ein wasserundurchlässiger
Film kann aus einem beliebigen geeigneten Material bestehen, das
per se zur Verwendung bei der Herstellung von Wundverbänden bekannt ist,
zum Beispiel aus einem Schaum, einer Vliesschicht oder einem Film
aus Polyurethan, Polyethylen, Polyester oder Polyamid. Ein geeignetes
Material zur Verwendung für
einen wasserundurchlässigen
Film ist ein Polyurethan wie etwa das Filmmaterial mit geringer
Reibung, das in dem Patent
US
5 643 187 offenbart ist.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Artikel ein Füllmaterial zum Füllen eines tiefer
liegenden Wundbetts sein. Wundbett-Füllmaterial kann zum Beispiel
in Form von Fasern, in Form eines Gels oder Hydrogels, als Schaum
oder als Pulver vorliegen.
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Der
Artikel der Erfindung kann ferner neben dem schmerzstillenden Mittel
ein oder mehrere Wirkstoffe enthalten.
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Der
erfindungsgemäße Wundpflegeartikel
kann einen oder mehrere Wirkstoffe, zum Beispiel ein pharmazeutisches
Medikament, enthalten. Beispiele für solche pharmazeutische Medikamente
sind etwa bakteriostatische oder bakterizide Verbindungen, zum Beispiel
Iod, Iodpovidon-Komplexe, Chloramin, Chlorhexidin, Silbersalze,
wie Silbersultadiazin, Silbernitrat, Silberacetat, Silberlactat,
Silbersulfat, Silbernatriumthiosulfat oder Silberchlorid, Zink oder
Zinksalze, Metronidazol, Sulfa-Drugs und Penicilline, Mittel zur
Förderung
der Gewebeheilung, zum Beispiel RGD-Tripeptide und dergleichen,
Proteine, Aminosäuren,
wie Taurin, Vitamine, wie Ascorbinsäure, Enzyme zur Wundreinigung,
zum Beispiel Pepsin, Trypsin und dergleichen, Proteaseinhibitoren
oder Metalloprotease-Inhibitoren, wie Illostat oder Ethylendiamintetraessigsäure, cytotoxische
Mittel und Proliferationsinhibitoren zur Verwendung beispielsweise
zur chirurgischen Einbringung des Produkts in Krebsgewebe, und/oder
andere therapeutische Mittel, die wahlweise zur topischen Anwendung
herangezogen werden können,
Emollientien, Retinoide oder Mittel mit einer Kühlwirkung, die ebenfalls als
ein Aspekt der Erfindung anzusehen sind.
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Der
Wirkstoff kann ferner auch ein Material zur Geruchskontrolle oder
Geruchsverminderung sein, wie etwa Aktivkohle.
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Die
Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zur Schmerzbehandlung
an einer Wundstelle, welches das Aufbringen eines Wundpflegeartikels,
der eine aktive schmerzlindernde Zusammensetzung enthält, auf
die Wunde umfasst.
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Die
schmerzlindernde Zusammensetzung kann bevorzugt eine entzündungshemmende
schmerzlindernde Zusammensetzung sein, wobei die Zusammensetzung
ein entzündungshemmendes
schmerzstillendes Mittel ist, wobei die Menge an schmerzstillendem
Mittel in der Zusammensetzung unterhalb der Tageseinheitsdosis für eine systemische
Behandlung oder unterhalb der Tageseinheitsdosis für eine topische
Behandlung mit dem Mittel liegt.
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Beim
Aufbringen eines Wundpflegeartikels gemäß der Erfindung auf eine Wunde
wird die schmerzlindernde Zusammensetzung zum Wundbett freigesetzt,
und es wird Schmerzlinderung erzielt. Die schmerzlindernde Zusammensetzung
wird vorzugsweise über
einen Zeitraum hinweg freigesetzt, um eine kontrollierte oder protrahierte
Freisetzung der Zusammensetzung zu erzielen. Auf diese Weise wird
eine verlängerte
Tragedauer des Verbandes erreicht, wodurch es möglich wird, häufigen Verbandwechsel
zu vermeiden. Verbandwechsel sind häufig mit Schmerz verbunden,
weshalb eine geringe Häufigkeit
des Verbandwechsels angestrebt ist.
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BEISPIELE
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BEISPIEL 1
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Herstellung
eines Schaumverbandes
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Ein
Polyurethanschaum wurde auf folgende Weise hergestellt: 100 Teile
(G/G) Hypol 2002 (Dow Chemical Company) wurden mit 1 Teil (G/G)
Pluronic 62 (BASF), 100 Teilen (G/G) Wasser und einer Menge an schmerzstillendem
Mittel, wie in den nachstehenden Beispielen angegeben, gemischt.
Die Materialien wurden etwa 15 Sekunden miteinander gemischt. Die
Flüssigkeit
wurde in eine Form gegossen und darin 10 Minuten reagieren gelassen.
Das resultierende Flachmaterial aus Schaum wurde 30 Minuten bei
70°C in
einem Ofen getrocknet und dann zu Verbänden von 20 × 20 cm
einer Dicke von 4,4 mm geschnitten. Der Artikel kann ferner mit
Gammastrahlung sterilisiert werden.
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BEISPIEL 2
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Schaumverband, der Ibuprofen
enthält
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Es
wurde ein Schaumverband mit 1 Teil (G/G) Ibuprofen wie in Beispiel
1 beschrieben hergestellt.
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BEISPIEL 3
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Schaumverband, der Piroxicam
enthält
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Es
wurde ein Schaumverband mit 0,04 Teil (G/G) Piroxicam wie in Beispiel
1 beschrieben hergestellt.
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BEISPIEL 4
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Schaumverband, der Ketoprofen
enthält
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Es
wurde ein Schaumverband mit 0,06 Teil (G/G) Ketoprofen wie in Beispiel
1 beschrieben hergestellt.
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BEISPIEL 5
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Herstellung
eines Hydrokolloidverbandes
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Ein
Hydrokolloidkleber wurde aus folgenden Bestandteilen, wie in dem
Patent
US 4 231 369 beschrieben,
hergestellt: 25,1% Kraton D 1107 (Shell Chemical Company), 35,1%
Arkon P90 (Arakawa Chemical), 30% Carboxymethylcellulose, 8,8% Dioctyladipat,
1% Antioxidationsmittel (Methylen-bis(4-methyl-6-t-butylphenol)).
Der Kleber wurde durch Beschichten in einer Schichtdicke von 1,1
mm auf einen Polyurethanfilm aufgebracht; das resultierende Laminat
wurde zu Verbänden
einer Größe von 20 × 20 cm
geschnitten. Die Verbände
wurden bevorzugt durch Gammastrahlung sterilisiert.
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BEISPIEL 6
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Hydrokolloidverband, der
Ibuprofen enthält
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Es
wurde ein Hydrokolloidverband wie in Beispiel 5 beschrieben hergestellt,
der 97,8% (G/G) der Rezeptur und 2,2% (G/G) Ibuprofen als Zusatz
enthielt.
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BEISPIEL 7
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Hydrokolloidverband, der
Piroxicam enthält
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Es
wurde ein Hydrokolloidverband wie in Beispiel 5 beschrieben hergestellt,
der 99,96% (G/G) der Rezeptur und 0,04% (G/G) Piroxicam als Zusatz
enthielt.
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BEISPIEL 8
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Hydrokolloidverband, der
Ketoprofen enthält
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Es
wurde ein Hydrokolloidverband wie in Beispiel 5 beschrieben hergestellt,
der 99,6% (G/G) der Rezeptur und 0,4% (G/G) Ketoprofen als Zusatz
enthielt.
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BEISPIEL 9
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Herstellung
eines Hydrogels
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Es
wurde ein wasserhaltiges Hydrogel hergestellt, das folgende Bestandteile
enthielt:
96% (G/G) Wasser, 3,6% (G/G) Aquasorb, 0,4% (G/G)
Calciumalginat. Etwa 2/3 des Wassers wurden in einen Mischer gegeben.
Dann wurden das Calciumalginat und das schmerzstillende Mittel gemischt,
worauf 1/4 des Aquasorbs zuerst und dann der Rest des Aquasorbs
zugesetzt wurde. Dieses Gemisch wurde langsam zu Wasser zugegeben
und weiter gemischt. Wenn eine homogene Phase vorlag, wurde das
restliche Wasser langsam unter Fortsetzung des Mischens für mindestens
20 Minuten zugegeben. Das Gel kann mit einem Autoklaven sterilisiert
werden.
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BEISPIEL 10
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Herstellung eines Hydrogels,
das Ketoprofen enthält
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Es
wurde ein Hydrogel wie in Beispiel 9 beschrieben hergestellt, das
99,9% (G/G) der Rezeptur und 0,1% (G/G) Ketoprofen enthielt.
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BEISPIEL 11
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Herstellung eines Hydrogels,
das Ibuprofen enthält
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Es
wurde ein Hydrogel wie in Beispiel 9 beschrieben hergestellt, das
98–99,
5% (G/G) der Rezeptur und 0,5–2,0%
(G/G) Ibuprofen enthielt.
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BEISPIEL 12
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Herstellung eines Hydrogels,
das Piroxicam enthält
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Es
wurde ein Hydrogel wie in Beispiel 9 beschrieben hergestellt, das
99,9% (G/G) der Rezeptur und 0,1% (G/G) Piroxicam enthielt.
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BEISPIEL 13
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Verwendung
eines erfindungsgemäßen Verbandes
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Ein
Schaumverband wie in Beispiel 1 und 2 beschrieben wurde bei Patienten
mit Venenulcera angewandt. Die Patienten wurden 10 Tage behandelt,
wobei der Verband jeden zweiten Tag gewechselt wurde. Es wurden
eine sehr gute lokale Schmerzlinderung und eine überzeugende Verringerung der
Schmerzintensität während der
Tragedauer des Verbandes berichtet. Es wurden weder lokale Nebenwirkungen
noch systemische Nebenwirkungen festgestellt. Die Plasmakonzentration
wurde eng überwacht.
Im Plasma wurden keine Spiegel für
eine systemische Wirkung gefunden. Ferner wurde nachgewiesen, dass
die Wundheilung entsprechend der Erwartung fortschritt, das heißt, es wurde
keine Verzögerung
der Wundheilung festgestellt. Während der
Behandlungsdauer wurde eine sehr überzeugende Verbesserung des
HQoL-Wertes festgestellt.