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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur medizinischen
Verwendung, insbesondere als Spritze, mit verbesserter Sicherheit.
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Die
Erfindung ist auf jegliche Vorrichtung anwendbar, die folgendes
aufweist:
- (i) ein scharfes oder schneidendes
Organ, insbesondere eine Spritzennadel, zum Einführen in ein Gewebe des Patienten
oder zum In Kontakt bringen mit einer Körperflüssigkeit des Patienten, das daher
gegebenenfalls durch dieses Gewebe bzw. diese Körperflüssigkeit kontaminiert wird;
- (ii) eine Schutzhülse,
die um einen Teil der Vorrichtung, insbesondere einen Spritzenkörper, der das
scharfe oder schneidende Organ aufweist, angeschlossen ist; wobei
die Hülse
und dieses Teil relativ zueinander beweglich sind zwischen einer
Verwendungsposition der Vorrichtung, in welcher das scharfe oder
schneidende Organ freiliegt, und einer Sicherheitsposition, in welcher
das Organ von der Hülse
umgeben ist, um jegliches Risiko einer Stich- oder Schnittverletzung
und somit einer eventuellen Kontaminierung des Anwenders durch das
Organ nach der Verwendung zu vermeiden; und
- (iii) eine Verschiebungseinrichtung, die es ermöglicht,
insbesondere durch manuelle Betätigung das
Teil und die Hülse
relativ zueinander zwischen der Verwendungs- und der Sicherheitsposition zu verschieben.
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Die
Erfindung ist in erster Linie für
die Anwendung auf eine Spritze bestimmt, wobei das scharfe oder
schneidende Organ die Nadel dieser Spritze ist.
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Die
Veröffentlichung
EP 1 090 652 beschreibt
eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
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Die
Vorrichtung gemäß dieser
Veröffentlichung
weist jedoch den Nachteil auf, daß sie keine vollständige Sicherheit
gegen die Wiederverwendung der Spritze gewährleistet.
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Die
Veröffentlichung
WO 00/56383 beschreibt eine Vorrichtung, bei der eine Verschiebung der
Hülse relativ
zum Spritzenkörper
nach Beendigung der Injektion durch nichts behindert ist. Falls eine
solche Verschiebung stattfindet, hat sie nicht nur zur Folge, daß die Nadel
aufs neue freigelegt wird, sondern ermöglicht infolge des Zurückfahrens
des Kolbens auch ein erneutes Aufziehen der Spritze. Die Vorrichtung
gemäß dieser
Veröffentlichung
weist somit ebenfalls den Nachteil auf, daß sie keine vollständige Sicherheit
gegen eine Wiederverwendung der Spritze gewährleistet.
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Die
bereits existierenden Vorrichtungen weisen auch verschiedene Nachteile
entweder in Verbindung mit der relativen Komplexität ihres
Aufbaus oder mit Problemen bei der Herstellung auf, die aus den
Maßtoleranzen
ihrer Bestandteile oder aus den Toleranzen bei der Montage dieser
Teile resultieren, oder in Verbindung mit der fehlenden Möglichkeit
ihrer Anpassung an Spritzenkörper
mit unterschiedlichen Durchmessern, oder mit dem Vorhandensein von
Spielen zwischen ihren Bestandteilen.
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Die
vorliegende Erfindung beabsichtigt, diese Nachteile insgesamt zu
beheben.
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Ihre
Hauptaufgabe ist es daher, eine Vorrichtung gemäß den obenstehenden Angaben
anzugeben, die dazu geeignet ist, dem Anwender eine vollständige oder
zumindest eine verbesserte Sicherheit gegen die Gefahr einer versehentlichen
Stich- oder Schnittverletzung nach der Verwendung zur Verfügung zu
stellen, indem sie jegliche Notwendigkeit einer erneuten und davon
separaten Betätigung
zum Verschieben der Schutzhülse
in die Sicherheitsposition beseitigt, und indem sie jegliche Möglichkeit
einer Einflußnahme
auf eine solche Verschiebung beseitigt.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, die obenstehend genannte Zielsetzung
zu erreichen, ohne den Aufbau oder die Montage der Vorrichtung über die
Maßen
kompliziert zu machen, sondern diesen Aufbau und diese Montage im
Vergleich mit den bekannten Vorrichtungen sogar zu vereinfachen.
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Die
in Rede stehende Vorrichtung weist auf an sich bekannte Weise folgendes
auf:
- (i) ein scharfes oder schneidendes Organ,
insbesondere eine Nadel, zum Einführen in ein Gewebe des Patienten
oder zum In Kontakt bringen mit einer Körperflüssigkeit des Patienten, das
daher gegebenenfalls durch dieses Gewebe bzw. diese Körperflüssigkeit
kontaminiert wird;
- (ii) eine Schutzhülse,
die um einen Teil der Vorrichtung, insbesondere einen Spritzenkörper, der das
scharfe oder schneidende Organ aufweist, angeschlossen ist; wobei
die Hülse
und dieses Teil relativ zueinander beweglich sind zwischen einer
Verwendungsposition der Vorrichtung, in welcher das scharfe oder
schneidende Organ freiliegt, und einer Sicherheitsposition, in welcher
das Organ von der Hülse
umgeben ist, um jegliches Risiko einer Stich- oder Schnittverletzung
und somit einer eventuellen Kontaminierung des Anwenders durch das
Organ nach der Verwendung zu vermeiden; und
- (iii) eine Verschiebungseinrichtung, die es ermöglicht,
insbesondere durch manuelle Betätigung das
Teil und die Hülse
relativ zueinander zwischen der Verwendungs- und der Sicherheitsposition zu verschieben;
- – wobei
die Schutzhülse
mindestens eine Aussparung oder einen Schlitz aufweist, die bzw.
der sich in Längsrichtung
erstreckt;
- – wobei
das Teil, welches das scharfe oder schneidende Organ aufweist, mit
einem ersten Abstützelement
verbunden ist, das bezüglich
der Schutzhülse
gleitverschieblich ist, wobei dieses erste Abstützelement mindestens ein Abstützteil aufweist,
das über
die Aussparung bzw. den Schlitz hinweg in Eingriff steht und über die Schutzhülse vorsteht
und das zum Abstützen
von zwei Fingern, insbesondere des Zeigefingers und des Mittelfingers,
der Hand des Anwenders dient;
- – wobei
die Vorrichtung ein zweites Abstützelement,
insbesondere eine Kolbenstange, mit einem Abstützteil für einen dritten Finger, insbesondere
den Daumen, des Anwenders, aufweist, und
- – wobei
die Vorrichtung Sollbrucheinrichtungen aufweist, die dazu geeignet
sind, oberhalb eines Grenzwertes von einander entgegenwirkenden Kräften, die
auf die jeweiligen Abstützteile
des ersten und des zweiten Abstützelementes
ausgeübt
werden, abzubrechen, wobei das Abbrechen dieser Einrichtungen eine
vergleichsweise abrupte Bewegung des Teils, welches das scharfe
oder schneidende Organ aufweist, und der Schutzhülse erzeugt, so daß das Teil
und die Hülse
bei Beendigung der abrupten Bewegung in die Sicherheitsposition
gebracht werden.
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Gemäß der Erfindung
weist die Vorrichtung ferner Einrichtungen zum Verriegeln des Teils,
welches das scharfe oder schneidende Organ aufweist, und der Schutzhülse in der
Sicherheitsposition auf.
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Die
Betätigung,
mit der das Teil, welches das scharfe oder schneidende Organ und
die Schutzhülse
aufweist, in die Sicherheitsposition gebracht werden kann, wird
daher mit der gleichen Griffposition vorgenommen werden wie mit
der Griffposition, mit der die Vorrichtung im Zuge ihrer Verwendung
gehalten wird, und kann daher in der Weiterführung dieser Verwendung vorgenommen
werden.
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Die
abrupte Bewegung begrenzt oder unterbindet sogar jegliche unbeabsichtigte
Einflußnahme auf
die Relativbewegung des Teils, welches das scharfe oder schneidende
Organ aufweist, und der Hülse.
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Das
Verriegeln des Teils, welches das scharfe oder schneidende Organ
aufweist, und der Hülse in
der Sicherheitsposition ist gewährleistet,
oder zumindest wird ein Entriegeln dieses Teils und der Hülse so gut
wie unmöglich
gemacht.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung bildet die Vorrichtung eine Spritze, wobei
- – das
Teil, welches das scharfe oder schneidende Organ aufweist, von einem
Spritzenkörper
gebildet ist, der an seinem distalen Ende eine Nadel und an seinem
proximalen Ende eine Montageeinrichtung, wie etwa einen Kragen aufweist;
- – das
erste Abstützelement
von einem Ring gebildet ist, der ein Teil aufweist, das im Inneren
der Schutzhülse
aufgenommen ist, der mit Montageeinrichtungen versehen ist, die
zu demjenigen des Spritzenkörpers
komplementär
sind, zum Herstellen einer axialen Verbindung zwischen dem Ring und
dem Spritzenkörper,
und der ein Teil aufweist, das über
die Hülse
vorsteht, und der zwei flügelförmige Vorsprünge aufweist,
die einander beispielsweise diametral gegenüberliegen und die Abstützteile
bilden, die dazu vorgesehen sind, zwei Finger, insbesondere den
Zeigefinger und den Mittelfinger, der Hand des Anwenders aufzunehmen;
- – das
zweite Abstützelement
von der Kolbenstange der Spritze gebildet ist; wobei die Kolbenstange
zwei teleskopierbare Teile aufweist, von denen das eine, distale,
mit dem Kolben der Spritze verbunden ist, und das andere, proximale,
einen Kopf aufweist, der das Abstützelement für einen dritten Finger, insbesondere
den Daumen, des Anwenders bildet, und
- – die
Sollbrucheinrichtungen aus mindestens einer Materialbrücke bestehen,
welche die beiden teleskopierbaren Teile der Kolbenstange verbindet,
wobei der Grenzwert der Kraft zum Brechen dieser Brücke oder
Brücken
größer als
die zum Verschieben des Kolbens nötige Kraft ist, aber kleiner
ist als die einander entgegenwirkenden Kräfte, die ein Anwender manuell
auf die Vorsprünge
und den Kopf ausüben
kann.
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Der
Kolben kann daher zum Durchführen
der Injektion betätigt
werden, woraufhin die einander entgegenwirkenden Kräfte über den
Grenzwert von Kräften
zum Abbrechen der Brücke
bzw. der Brücken hinaus
und somit zum Hervorrufen der Relativbewegung des Spritzenkörpers und
der Schutzhülse
in die Sicherheitsposition ausgeübt
werden können,
sobald der Kolben am Boden des Spritzenkörpers anschlägt, oder
sobald der Kolbenkopf an der Hülse
anschlägt.
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Bevorzugt
weist die Stange des Kolbens eine solche Länge auf, daß der Kolbenkopf nicht am proximalen
Rand der Hülse
anliegt, wenn der Kolben am Boden des Spritzenkörpers anliegt.
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Die
Verriegelungseinrichtungen sind bevorzugt vom Einschnapp-Typ, insbesondere
solche durch Einrasten, und sind derart positioniert, daß das Verriegeln
selbsttätig
in dem Moment stattfindet, in dem das Teil, welches das scharfe
oder schneidende Organ aufweist, und die Schutzhülse die Sicherheitsposition
erreichen.
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In
vorteilhafter Weise
- – weist der Ring eine Umfangswand
auf, welche eine Aufnahme bildet, die in der Lage ist, bei Beendigung
einer Injektion den Kopf, welchen die Stange zum Betätigen des
Kolbens der Spritze aufweist, eng anliegend aufzunehmen;
- – sind
Verriegelungseinrichtungen in der Aufnahme vorgesehen; und
- – es
weist der Kopf der Kolbenstange Verriegelungseinrichtungen auf,
die in der Lage sind, in Eingriff mit den Verriegelungseinrichtungen
des Rings zu treten, wenn der Kopf in der Aufnahme aufgenommen ist.
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Bei
Beendigung der Injektion steht der Kopf der Kolbenstange somit in
Eingriff und ist in der Aufnahme verriegelt, so daß nicht
nur eine Festlegung der Kolbenstange in dieser Injektions-Endposition vorliegt,
sondern auch keinerlei Angriffsfläche am Kolbenkopf vorhanden
ist, die ein Trennen der Verriegelungseinrichtungen ermöglichen
würde.
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Der
proximale Rand der Umfangswand weist auf vorteilhafte Weise eine
Schrägung
auf, um den Eingriff des Kopfes in der Aufnahme zu erleichtern.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung bestehen die Verriegelungseinrichtungen, welche die Umfangswand
aufweist, aus mindestens einer Rippe, die in dieser Wand vorgesehen
ist, und die Verriegelungseinrichtungen, die der Kopf aufweist,
bestehen aus einem entsprechenden Umfangsrand, der radial von diesem
Kopf nach außen vorsteht,
so daß er
durch Einrasten hinter dieser Rippe bzw. diesen Rippen in Eingriff
gebracht und verriegelt werden kann.
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In
bevorzugter Weise
- – weist der im Inneren der
Hülse befindliche
Teil des Rings zwei Halteteile auf, die einander beispielsweise
diametral gegenüberliegen,
und die eine Gabelform besitzen, d.h. die jeweils ein Paar von Armen
und einen Verbindungskörper
aufweisen, welcher diese Arme mit dem Ring verbindet, wobei die
Arme einer jeden Gabel derart formmäßig angepaßt sind, daß sie den Spritzenkörper teilweise
umgeben können;
und
- – sind
die Arme aus einem Material gefertigt, das einen solchen Grad von
elastischer Nachgiebigkeit besitzt, daß sie elastisch verformt werden können, so
daß sie
zwischeneinander Spritzenkörper
mit unterschiedlichen Außendurchmessern
aufnehmen und einspannen können.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann somit je nach Bedarf standardisierte Teile und Spritzenkörper mit
unterschiedlichen Außendurchmessern aufnehmen.
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Jeder
der Arme eines Halteteils kann mindestens eine Verdickung aufweisen,
die radial nach innen vorsteht, um das Festhalten und gegebenenfalls
das Zentrieren eines Spritzenkörpers
mit einem kleineren Durchmesser zu bewirken.
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Eine
Schrägung
kann in den Armen auf derjenigen Seite des Rings vorgesehen sein,
von der her ein Spritzenkörper
durch diesen Ring eingeführt
werden soll.
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Diese
Schrägung
ermöglicht
es, den Eingriff eines Spritzenkörpers
zwischen den Armen zu erleichtern.
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Mindestens
eines der Halteteile kann insbesondere auf der Höhe seines Verbindungskörpers eine
flexible Struktur aufweisen, so daß es die Anbringung des Spritzenkörpers am
Ring erleichtert, insbesondere das Aufnehmen des proximalen Kragens,
welchen dieser Spritzenkörper
für seine
Montage in der Spritze aufweist.
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Die
Halteteile können
formmäßig derart
angepaßt
sein, daß sie
die Montageeinrichtungen des Körpers
der Spritze gegen den Ring oder einen bestimmten Bereich davon andrücken. Insbesondere können die
Arme zu dem Ring hin geneigt sein.
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In
vorteilhafter Weise weist die Schutzhülse Blockiereinrichtungen auf,
welche es ermöglichen, einen
in dieser Hülse
angeordneten Spritzenkörper seitlich
zu blockieren, wobei die Blockiereinrichtungen radial beweglich
sind, so daß sie
in der Lage sind, Spritzenkörper
mit unterschiedlichen Außendurchmessern
zu blockieren.
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Diese
Blockiereinrichtungen können
insbesondere auf der distalen Seite der Schutzhülse vorgesehen sein, um den
distalen Bereich eines Spritzenkörpers
seitlich zu blockieren.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist die Schutzhülse
in diesem Fall mindestens zwei einander diametral gegenüberliegende,
U-förmige
Schlitze auf, die jeweils eine radial bewegliche Klaue stehenlassen,
wobei die Innenfläche
einer jeden dieser Klauen auf der Seite desjenigen Endes der Klaue,
das nicht mit der Schutzhülse verbunden
ist, eine ins Innere der Hülse
vorstehende Verdickung aufweist.
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Der
Spritzenkörper
tritt mit diesen Verdickungen in Anlage, wenn er in der Schutzhülse angeordnet
wird. Im Fall von Spritzenkörpern
mit größeren Außendurchmessern,
die mit der erfindungsgemäßen Spritze
verwendet werden können,
verformen sich diese radial nach außen hin, so daß sie ein
geeignetes Überwinden
dieser Verdickungen ermöglichen.
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In
vorteilhafter Weise ist der Verbindungskörper, den jedes Halteteil aufweist,
aus einem Material hergestellt, das einen solchen Grad von elastischer Nachgiebigkeit
besitzt, daß dieser
Verbindungskörper
eine Nachgiebigkeit in der radialen Richtung des Rings besitzt,
wobei diese Nachgiebigkeit derart ist, daß sie es ermöglicht,
die Arme des Halteteils in mehreren verschiedenen radialen Positionen
anzuordnen.
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Diese
Nachgiebigkeit trägt
daher dazu bei, den Bereich von Durchmessern von Spritzenkörpern zu
erweitern, die von dem Ring aufgenommen werden können, und einen vollständigen Halt
und ein fehlerfreies Zentrieren eines Spritzenkörpers mit einem bestimmten
Durchmesser zu ermöglichen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung besitzt in diesem Fall jeder Verbindungskörper eine
gekrümmte
Form, d.h. er weist einen mit den Armen verbundenen Teil auf, der
im wesentlichen senkrecht zur Achse des Rings angeordnet ist, und
weist einen mit dem Ring verbundenen Teil auf, der im wesentlichen
parallel zur Achse des Rings angeordnet ist.
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In
vorteilhafter Weise
- – ist der Verbindungskörper von
dem einen der Halteteile in der Nähe von dem einen der genannten
Vorsprünge
zum Abstützen
eines Fingers bzw. der Finger des Anwenders mit dem Ring verbunden,
und der Verbindungskörper
des anderen Halteteils ist in der Nähe des anderen dieser Vorsprünge mit
dem Ring verbunden, und
- – mindestens
ein Teil dieser Verbindungskörper
ist formmäßig derart
angepaßt,
daß er über die Wand
der Schutzhülse
vorsteht.
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Das
Vorhandensein dieser Verbindungskörper ermöglicht es somit, die Finger
des Anwenders bezogen auf die Wand der Schutzhülse zu entfernen, um zu vermeiden,
daß diese
Finger bei der erwähnten
abrupten Bewegung gegen die Schutzhülse reiben und dadurch dieser
Bewegung entgegenwirken könnten.
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In
bevorzugter Weise
- – weist der Spritzenkörper einen
proximalen Kragen für
seine Anbringung am Ring auf;
- – weist
der im Inneren der Hülse
befindliche Teil des Rings die genannten Halteteile auf, und
- – weist
der Ring zwei Montageteile mit einer gekrümmten Form auf, die so angeordnet
sind, daß sie
im wesentlichen einen Ring bilden; wobei diese Montageteile auf
der Höhe
von Umfangszonen mit dem Ring verbunden sind und aus einem Material
hergestellt sind, das einen Grad von elastischer Nachgiebigkeit
besitzt; wobei die Umfangszonen dieser Montageteile sich relativ
zueinander in einem Abstand befinden, der größer als der Außendurchmesser
des Kragens ist, während
sich die Mittelbereiche dieser Montageteile im nicht verformten
Zustand dieser Montageteile relativ zueinander in einem Abstand
befinden, der kleiner als der Außendurchmesser des Kragens
ist; wobei diese Mittelbereiche auf der Seite des Rings, mit dem
der Spritzenkörper über die
Montageteile hinweg in Eingriff gebracht wird, Schrägungen aufweisen,
die formmäßig derart
angepaßt
sind, daß sie
das radiale Überwinden
dieser Mittelbereiche im Augenblick dieses Eingriffs ermöglichen.
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Der
Eingriff des Kragens zwischen diesen Montageteilen ruft deren elastische
Verformung auf der Höhe
der Mittelzonen hervor, deren Schrägungen das radiale Überwinden
ermöglichen.
Sobald der Kragen jenseits dieser Montageteile in Eingriff getreten
ist, bewirkt die elastische Rückkehr
des Materials, aus dem diese Montageteile bestehen, eine Verriegelung
des Spritzenkörpers.
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur medizinischen Verwendung
mit Sicherheit, welche folgendes aufweist:
- (a)
eine Untereinheit vom Spritzen-Typ, welche folgendes aufweist: einen
Körper
mit einer langgestreckten Form gemäß einer Bezugsachse; eine axial
angeordnete Nadel, die mit dem Inneren des Körpers an dessen distalem Ende
in Verbindung steht; einen Kolben, der im Inneren des Körpers bis
zu einer distalen Anschlagposition verschiebbar ist; und eine Kolbenstange,
die am proximalen Ende des Körpers
austritt, mit einem proximalen Abstützteil;
- (b) eine Sicherheits-Untereinheit, welche eine um den Körper herum
montierte Schutzhülse
aufweist und relativ zu diesem Körper
zwischen zwei Positionen axial verschiebbar ist, nämlich einer
Freigabeposition, in welcher die Nadel freiliegt, und einer Sicherheitsposition,
in welcher die Nadel vollständig
im Inneren der Schutzhülse
enthalten ist; wobei erfindungsgemäß in Kombination:
- (i) die Schutzhülse
in der Freigabeposition der Schutzhülse durch ein proximales Teil über das proximale
Ende des Körpers
hinaus verlängert
ist, wobei die Kolbenstange aus dem proximalen Ende des proximalen
Teils austritt;
- (ii) ein Betätigungsring
sich in radialer Richtung vom proximalen Ende des Körpers erstreckt,
dabei einstückig
mit diesem ausgebildet ist und beidseitig vom Körper ein äußeres Abstützteil aufweist;
- (iii) Einrichtungen zum gleitenden axialen Verschieben zwischen
dem Betätigungsring
und dem proximalen Teil der Schutzhülse, wobei das proximale Teil
frei für
eine Translationsbewegung über den
Ring verschiebbar montiert ist;
- (iv) Einrichtungen zum axialen Zurückziehen der Kolbenstange auf
sich selbst durch axialen Druck auf das proximale Abstützteil,
wenn sich der Kolben in seiner distalen Anschlagposition befindet, so
daß das
proximale Abstützteil
gegen das proximale Ende der Schutzhülse anliegt und letztere dann
durch fortgesetzten Druck in ihre Sicherheitsposition hin verschiebt.
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Für ein besseres
Verständnis
der Erfindung wird diese im nachfolgenden erneut beschrieben, und
zwar unter Bezugnahme auf die beigefügte schematische Zeichnung,
welche auf beispielhafte und nicht-einschränkende Weise eine bevorzugte
Ausführungsform
der in Rede stehenden Vorrichtung darstellt.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der Vorrichtung in der Form einer Spritze,
vor dem Injizieren des in dieser Spritze enthaltenen Produktes;
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2 eine
Seitenansicht im Längsschnitt;
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3 eine
Ansicht im vergrößerten Maßstab eines
Teils der Kolbenstange, welche die Spritze aufweist;
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4 eine
Ansicht eines Details einer Schutzhülse, welche die Spritze aufweist,
im vergrößerten Maßstab und
im Längsschnitt;
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5 eine
Seitenansicht im vergrößerten Maßstab der
Hülse und
eines Betätigungsrings,
den die Spritze aufweist;
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6 eine
axiale Ansicht der Hülse
und des Rings auf der proximalen Seite der Spritze;
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7 eine
perspektivische Ansicht desselben Rings;
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8 eine
axiale Ansicht des Rings und eines auf der distalen Seite der Spritze
daran montierten Spritzenkörpers;
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9 eine
Ansicht ähnlich
der von 8, nach dem Anordnen eines Spritzenkörpers mit
einem größeren Durchmesser
als des in 8 gezeigten Spritzenkörpers in
dem Ring;
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10 eine
Ansicht der Spritze ähnlich
der von 2, nach dem Durchführen der
Injektion; und
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11 eine
Seitenansicht im vergrößerten Maßstab des
proximalen Teils der Spritze, nach dem Durchführen der Injektion.
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Die 1 und 2 stellen
eine Spritze 1 mit verbesserter Sicherheit dar, die einen
Spritzenkörper 2,
einen Kolben 3, eine Kolbenstange 4, eine Schutzhülse 5 und
einen Ring 6 zum Betätigen
der Hülse 5 aufweist.
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Der
Spritzenkörper 2 ist
vom klassischen Typ und beispielsweise aus Glas gefertigt. Er weist
einen distalen Ansatz 10 auf, der die Injektionsnadel 11 und einen
proximalen Kragen 12 aufweist, welcher radial nach außen vorsteht
und die Montage des Körpers 2 mit
dem Ring 6 ermöglicht,
wie im nachfolgenden ausgeführt
wird. Die Anbringung der Nadel 11 kann auch auf eine andere
Weise als mit Hilfe eines solchen Ansatzes 10 vorgenommen
werden.
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Der
Kolben 3 ist vom klassischen Typ.
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Die
Kolbenstange 4 weist zwei teleskopierbare Teile 15, 16 auf,
von denen das distale Teil 15 einen kreuzförmigen Querschnitt
aufweist, und das proximale Teil 16 eine Röhrenform
aufweist, die zum gleitenden Aufnehmen des Teils 15 geeignet
ist. Das Teil 15 kann einen anderen Querschnitt als einen kreuzförmigen aufweisen,
oder das Teil 15 kann eine Röhrenform, und das Teil 16 einen
kreuzförmigen Querschnitt
aufweisen.
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Das
Teil 16 weist einen Kopf 17 zum Abstützen für den Daumen
des Anwenders auf.
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Wie
insbesondere in 3 gezeigt ist, ist jeder der
vier Flügel,
den das Teil 15 aufweist, durch mindestens eine Materialbrücke 20 mit
dem Teil 16 verbunden, so daß diese Teile 15 und 16 im
Normalfall in einer ausgefahrenen Position gehalten sind, welche
in den 1 und 2 gezeigt ist.
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Diese
Brücken 20 besitzen
eine ausreichende Festigkeit, um die Kraft auszuhalten, die auf
die Stange 4 ausgeübt
werden muß,
um den Kolben 3 in dem Körper 2 zu verschieben,
sind jedoch in der Lage, jenseits eines Grenzwertes von einander
entgegenwirkenden Kräfte
abzubrechen, die gemäß der klassischen
Handbewegung zum Betätigen
einer Spritze mit zwei Fingern, insbesondere dem Zeigefinger und
dem Mittelfinger, des Anwenders und auf den Kopf 17 durch
einen dritten Finger, insbesondere den Daumen des Anwenders, auf
den Ring 6 ausgeübt werden
können.
Sobald diese Brücken 20 abgebrochen
sind, kann sich das Teil 15 in dem Teil 16 gleitend
bis in die in 10 gezeigte Position verschieben.
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Das
Teil 15 ist auf der proximalen Seite über die Brücken 20 hinaus verlängert, und
diese Verlängerung 21 besitzt
einen Außendurchmesser,
der geringfügig
kleiner als der Außendurchmesser
des Teils 16 ist. Diese Verlängerung 21 ermöglicht eine
Versteifung der Stange 4 in der Längsrichtung, um zu vermeiden,
daß diese
Stange vor dem Abbrechen der Brücken 20 eine
Zone der Schwächung
in der Querrichtung aufweist.
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Der
Kopf 17 ist kreisförmig
und weist einen umfangsmäßigen Absatz 23 auf,
der einen zylindrischen Bereich 17a des Kopfes 17 begrenzt,
und einen radial nach außen
vorstehenden Umfangsrand 24. Gemäß der Darstellung in 11 ist
der Durchmesser dieses zylindrischen Bereichs 17a derart, daß dieser
zylindrische Bereich 17a bei Beendigung der Injektion mit
Passung im proximalen Teil 26 der Hülse 5 in Eingriff
gebracht werden kann.
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Die
Hülse 5 weist
einen distalen Bereich 25 mit einem Innendurchmesser auf,
der größer als
der Außendurchmesser
des Körpers 2 ist,
und einen proximalen Bereich 26, welcher den Ring 6 gleitverschieblich
aufnimmt. Die Gesamtheit dieser Hülse 5 besteht aus
einem Formteil aus einem synthetischen Material, das einen solchen
Grad von elastischer Nachgiebigkeit wie ein gängiges Kunststoffmaterial besitzt.
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Wie
die 1 und 4 zeigen, weist der Bereich 25 zwei
einander diametral gegenüberliegende,
U-förmige
Schlitze auf, die jeweils eine Klaue 30 stehenlassen, wobei
diese Klaue 30 durch elastische Verformung auf der Höhe ihrer
Basis radial beweglich ist. Die Innenfläche einer jeden dieser Klauen weist
auf der Seite desjenigen Endes der Klaue 30, das nicht
mit der Hülse 5 verbunden
ist, eine Verdickung 31 auf, welche ins Innere dieser Hülse vorsteht.
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Der
Bereich 26 der Hülse
weist zwei einander diametral gegenüberliegende Längsabflachungen 26a auf
(vgl. 6), auf deren Höhe zwei Aussparungen 32 vorgesehen
sind, die in das proximale Ende der Hülse 5 münden. Diese
Aussparungen 32 sind dazu bestimmt, Teile 56 des
Rings 6 gleitverschieblich aufzunehmen, die weiter unten
beschrieben sind.
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Dieser
Bereich 26 weist ferner auf Höhe seiner Endkante zwei Rastzähne 33 auf,
die in der Lage sind, das Zurückhalten
des Rings 6 an der Hülse 5 zu bewirken,
wie ebenfalls im weiteren beschrieben ist.
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Unter
Bezugnahme auf die 6 und 7 wird ersichtlich,
daß der
Ring 6 zwei bogenförmige Aussparungen 35 aufweist,
die symmetrisch zur Achse dieses Rings angeordnet sind. Wie aus 6 hervorgeht,
sind diese Aussparungen 35 dazu bestimmt, diejenigen Teile
der Hülse 5 aufzunehmen,
die sich zwischen den Aussparungen 32 erstrecken.
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Von
den Längsenden
dieser Aussparungen 35 zurückspringend sind Blockierschultern 40 ausgebildet,
die es ermöglichen,
den Ring 6 relativ zur Hülse 5 rotationsmäßig zu blockieren.
Jede Aussparung 35 ist in Form eines Schlitzes 41 über jede
Schulter 40 hinaus verlängert.
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Der
Ring 6 weist zwei einander gegenüberliegende Abstützflügel 45,
die radial nach innen hin vorspringen, einen Umfangsmantel 46,
zwei Halteteile 47 und zwei Montageteile 48 auf.
Die Gesamtheit dieses Rings 6 ist in einem Stück durch
Formen eines synthetischen Materials gefertigt, das einen solchen Grad
von elastischer Nachgiebigkeit besitzt wie ein gängiges Kunststoffmaterial.
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Die
Flügel 45 sind
so dimensioniert, daß sie Abstützflächen für den Zeigefinger
und den Mittelfinger des Anwenders bilden (durch gestrichelte Kreise in 5 angedeutet),
und sind durch Zwischenbereiche 50 des Rings 6 miteinander
verbunden.
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Der
Mantel 46 bildet eine Aufnahme, die in der Lage ist, bei
Beendigung der Injektion den Kopf 17 eng anliegend aufzunehmen,
wie in den 10 und 11 gezeigt
ist. Er weist zwei einander diametral gegenüberliegende Fenster 51 auf,
sowie eine proximale Schrägung 52,
die insbesondere aus der 11 ersichtlich
ist.
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Wie
aus den 10 und 11 hervorgeht, ist
der Ring 6 dazu bestimmt, an dem proximalen Ende der Hülse 5 bis
jenseits der Zähne 33 in
Eingriff gebracht zu werden, so daß er definitiv an dem Bereich 26 der
Hülse 5 verriegelt
wird. Die Schrägung 52 wiederum
ist dazu bestimmt, den Eingriff des Kopfes 17 in der durch
die Wand 46 begrenzten Aufnahme zu ermöglichen, bis der Umfangsrand 24 bei
Beendigung der Anwendung hinter den Rippen 53 einrastet,
die an den die proximalen Kanten der Fenster 51 begrenzenden
Zonen des Rings 6 vorgesehen sind. Dieses Einrasten bewirkt
das Verriegeln der Stange 4 in der in den 10 und 11 gezeigten Position.
Der Bereich 17a des Kopfes 17 bewirkt das Festhalten
der Zähne 33 in
einer radial äußeren Position,
so daß das
Verriegeln des Rings 6 ermöglicht wird.
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Die
Halteteile 47 liegen einander diametral gegenüber und
besitzen jeweils eine Gabelform, d.h. sie weisen jeweils ein Paar
Arme 55 auf, sowie einen Verbindungskörper 56, der diese
Arme 55 mit dem Ring 6 verbindet.
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Die
Arme 55 sind formmäßig derart
angepaßt,
insbesondere in dem dargestellten Beispiel abgerundet, daß sie den
Spritzenkörper 2 teilweise
umgeben können.
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Wie
insbesondere 6 zeigt, weisen sie Schrägungen 57 auf,
die auf ihrer proximalen Seite vorgesehen sind, auf der ein Spritzenkörper 2 durch den
Ring 6 eingeführt
werden soll.
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Jeder
Arm 55 weist ferner auf der Höhe seines freien Endes eine
Verdickung 58 auf, die radial nach innen vorsteht. Er kann
mehrere solche Verdickungen aufweisen.
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Die
Arme 55 können
so auf den Ring 6 hin geneigt sein, daß sie den Kragen 12 gegen
die Montageteile 48 andrücken.
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Der
Verbindungskörper 56 eines
jeden Halteteils 47 besitzt eine gekrümmte Form, d.h. ein Basisteil,
das mit dem Rest des Rings 6 verbunden und im wesentlichen
parallel zur Achse des Rings 6 ist, und weist ein Zwischenteil
auf, das mit den Armen 55 verbunden ist und im wesentlichen
senkrecht zur Achse des Rings 6 steht.
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Die
Basisteile sind auf dem gleichen Durchmesser wie demjenigen angeordnet,
entlang dem die Flügel 45 vorstehen.
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Gemäß der Darstellung
in 5 sind die Verbindungskörper 56 derart formmäßig angepaßt, daß nach der
Montage des Rings 6 an der Hülse 5 die Zwischenteile
gleitverschieblich in die Aussparungen 32 eingreifen und
die Basisteile infolge der Abflachungen 26a des Bereichs 26 in
Bezug auf die Wand der Hülse 5 vorstehen.
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Eine
Bezugnahme auf die 8 und 9 macht
deutlich, daß die
Arme 55 dazu bestimmt sind, den Spritzenkörper 2 zwischeneinander
aufzunehmen und einzuspannen, und derart elastisch verformbar sind,
daß sie
Spritzenkörper 2 mit
unterschiedlichen Außendurchmessern
zwischeneinander aufnehmen und einspannen können, insbesondere einen Körper 2 mit
der Bezeichnung "0,5
ml" gemäß der Darstellung
in 8 und einen Körper 2 mit
der Bezeichnung "1
ml" gemäß der Darstellung
in 9.
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Die
Schrägungen 57 ermöglichen
eine Vereinfachung des Eingriffs eines Spritzenkörpers 2 zwischen diesen
Armen, und die Verdickungen 58 ermöglichen das Festhalten und
das Zentrieren eines Spritzenkörpers 2 mit
einem kleineren Durchmesser.
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Die
relative Nachgiebigkeit der Verbindungskörper 56 in der radialen
Richtung des Rings 6 ermöglicht es, die Arme 55 in
mehreren unterschiedlichen radialen Position anzuordnen und somit
ein gutes Einspannen eines Spritzenkörpers 2 über einen weiten
Bereich von Spritzenkörperdurchmessern
zu bewirken. Diese Arme 55 ermöglichen es auch, den Kragen 12 gegen
die Montageteile 48 anzudrücken, insbesondere wenn sie
zu dem Ring 6 hin geneigt sind.
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Darüber hinaus
ermöglicht
es das Vorhandensein der Basisteile der Verbindungskörper 56,
die Finger des Anwenders bezogen auf die Wand der Hülse 5 zu
entfernen, wie es die 5 zeigt, so daß jegliche
Gefahr einer Reibung beseitigt ist, die in der Lage wäre, die
Bewegung zum Aktivieren des Verriegelungssystems abzubremsen oder
gar diese Verriegelung zu verhindern.
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Die
Klauen 30 und die Verdickungen 31 wiederum ermöglichen
es, wie aus der 4 hervorgeht, Spritzenkörper 2 mit
unterschiedlichen Außendurchmessern
seitlich zu blockieren, wobei sich die Klauen 30 je nach
Bedarf nach außen
hin verformen, um ein geeignetes Überwinden der Verdickungen 31 zu
ermöglichen.
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Die
beiden Montageteile 48 sind durch die zentrale Öffnung des
Rings 6 einerseits und durch die Aussparungen 35 andererseits
begrenzt. Sie besitzen eine solche Dicke, daß sie in der radialen Richtung
verformbar sind, wobei diese Verformbarkeit durch die Schlitze 41 verstärkt wird.
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Die
Teile 48 bilden beispielsweise einen Ring mit einer ovalen
Form, der auf Höhe
ihrer am weitesten voneinander entfernten Umfangszonen mit dem Ring 6 verbunden
ist, in der Nähe
der Basisteile des Verbindungskörper 56.
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Diese
Umfangszonen befinden sich in einem Abstand zueinander, der größer als
der Außendurchmesser
des Kragens 12 des Körpers 2 ist,
wohingegen sich die am nächsten
zueinander gelegenen Mittelzonen dieses Rings im nicht verformten
Zustand des Rings in einem Abstand zueinander befinden, der kleiner
als der Außendurchmesser
dieses Kragens 12 ist.
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11 zeigt,
daß der
proximale Bereich 26 der Hülse 5 einen solchen
Durchmesser besitzt, daß ein
Zwischenraum zwischen der Wand dieses proximalen Bereichs 26 und
den Mittelzonen des Rings vorhanden ist, wobei dieser Zwischenraum
die radiale Verformung dieser Mittelzonen ermöglicht.
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Darüber hinaus
sind Schrägungen 60 in eben
diesen Mittelzonen vorgesehen.
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Wie
aus den 6, 8, 9 und 11 hervorgeht,
ist der Kragen 12 dazu bestimmt, über den genannten ovalen Ring
bis jenseits der Teile 48 in Eingriff gebracht zu werden.
Die Schrägungen 60 dieser
Teile 48 ermöglichen
das Überwinden
der Mittelzonen, um das Durchtreten des Kragens 12 zu ermöglichen.
Die elastische Rückkehr
dieser Teile 48 in ihre ursprüngliche Form ermöglicht das
Verriegeln des Kragens 12 jenseits dieser Teile 48.
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Eine
andere Ausführungsform
kann darin bestehen, daß die
Montageteile 48 einen im wesentlichen kreisförmigen Ring
bilden mit einer oder mehreren Verdickungen in den Mittelzonen,
die am stärksten
verformbar sind.
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Der
Körper 2 ist
somit ohne jegliches Radialspiel und mit einem sehr begrenzten Axialspiel
einwandfrei am Ring 6 montiert.
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Wie
aus einem Vergleich der 2 und 10 verständlich wird,
führt der
Anwender in der Praxis die Injektion durch, indem er entgegengesetzt zueinander
wirkende Drücke
auf die Flügel 45 und den
Kopf 17 ausübt,
und zwar einerseits durch zwei Finger, insbesondere den Mittelfinger
und den Zeigefinger, und andererseits durch einen dritten Finger, insbesondere
den Daumen.
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Bei
Beendigung der Injektion tritt der Kolben 3 gegen den Boden
des Spritzenkörpers 2 in
Anlage, oder der Kopf 17 tritt gegen die Hülse 5 in
Anlage; die einander entgegenwirkenden Kräfte können somit intensiver, bis
zum Bruch der Brücken 20,
ausgeübt werden.
Daraus resultiert eine abrupte Relativbewegung des Rings 6 und
somit des Spritzenkörpers 2 bezogen
auf den Kopf 17, die in der Lage ist, eine Verschiebung des
Rings 6 und des Kopfes 17 in eine in 10 gezeigte
Sicherheitsposition herbeizuführen,
in welcher die Nadel 11 vollständig in die Hülse 5 eingezogen
ist.
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Diese
abrupte Bewegung erfolgt in der Verlängerung der Handbewegung zum
Verwenden der Spritze 1 für eine Injektion. Der abrupte
Charakter dieser Bewegung in Verbindung mit der Entfernung der Finger
des Anwenders bezogen auf die Hülse 5, die
aus dem Vorhandensein der Basisteile der Verbindungskörper 56 resultiert,
führt dazu,
daß die
Sicherheitsposition in allen Fällen
effektiv erreicht wird.
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Das
Verriegeln des Kopfes 17 findet selbsttätig bei Beendigung dieser abrupten
Bewegung durch Eingriff des Umfangsrandes 24 hinter den
Rippen 53 statt. Der Eingriff des Bereichs 17a des
Kopfes 17 im proximalen Ende der Hülse 5 gemäß der Darstellung in 11 verhindert
oder erschwert zumindest stark jeglichen Versuch, die Stange 4 zu
entriegeln.
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Wie
aus den vorausgegangenen Darlegungen hervorgeht, schafft die Erfindung
eine Vorrichtung, die den wesentlichen Vorteil besitzt, daß sie dem
Anwender eine vollständige
oder zumindest verbesserte Sicherheit gegen die Gefahr einer unbeabsichtigten
Stich- oder Schnittverletzung nach der Verwendung zur Verfügung stellt,
indem sie jegliche Notwendigkeit einer erneuten und davon separaten
Betätigung
zum Verschieben der Schutzhülse
in die Sicherheitsposition sowie jegliche Möglichkeit einer Einflußnahme auf
diese Verschiebung beseitigt.
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Es
versteht sich von selbst, daß die
Erfindung nicht auf die obenstehend beispielhaft beschriebene Ausführungsform
beschränkt
ist, sondern daß sie
hingegen alle Ausführungsvarianten
umfaßt, die
in den Schutzbereich der beigefügten
Patentansprüche
fallen.