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DE602006000764T2 - Reifen mit umhüllendem Wulstschutz - Google Patents

Reifen mit umhüllendem Wulstschutz Download PDF

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DE602006000764T2
DE602006000764T2 DE602006000764T DE602006000764T DE602006000764T2 DE 602006000764 T2 DE602006000764 T2 DE 602006000764T2 DE 602006000764 T DE602006000764 T DE 602006000764T DE 602006000764 T DE602006000764 T DE 602006000764T DE 602006000764 T2 DE602006000764 T2 DE 602006000764T2
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DE
Germany
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bead
carcass ply
bead core
protector
core
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE602006000764T
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English (en)
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DE602006000764D1 (de
Inventor
James Oral Akron Hunt
Michael Christopher Wadsworth Kulton
Paul Bryson Medina Allen
Timothy Lee Akron Fry
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Goodyear Tire and Rubber Co
Original Assignee
Goodyear Tire and Rubber Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE602006000764T2 publication Critical patent/DE602006000764T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Luftreifen mit einer Karkasse, die mit einem hoch endenden Lagenumschlag und einer verriegelten Wulstkonstruktion verstärkt ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Erwünschtheit dessen, dass die Umschlagteile der Karkassenlage (oder -lagen) eines Luftreifen sich radial auswärts von dem Wulstkern über den kürzestmöglichen Abstand erstrecken, ist die Prämisse, auf der verriegelte Wülste des Standes der Technik entwickelt wurden. Die vorgeschlagenen Vorteile umfassten verbesserte Wulsthaltbarkeit und verringerte Materialkosten.
  • US-B- 4,922,985 offenbart eine Karkassenlage mit einem Hauptteil, der sich zwischen zwei (nicht dargestellten) Wulstkernen des Reifens und Umschlagteilen, die um jeden Wulstkern herum verankert sind, erstreckt. Bei Reifen nach diesem Patent sind die radialen Außenkanten der Umschlagteile der Karkassenlage in einem minimalen Abstand radial auswärts von den Wulstkernen angeordnet und sind mit dem Hauptteil der Karkassenlage in Kontakt. Geeignete Elastomermaterialien umgeben den Wulstkern, die Karkassenlage und andere Elastomerkomponenten, um den Wulstbereich des Reifens zu vervollständigen. In 4 dieses Patents ist ein Klemmelement veranschaulicht, das einen Streifen von Seite an Seite befindlichen Korden aus einem wärmeschrumpfbaren Material umfasst, die in eine geeignete Elastomersubstanz mit einer dauerhaften Wärmeschrumpfung von mindestens 2 Prozent eingebettet sind. Dieser Streifen aus Korden erstreckte sich von einer Stelle radial und axial einwärts von dem Wulstkern zu einer Stelle radial auswärts von dem Wulstkern, und es war kein Kernreiterstreifen oder Kernprofil zwischen dem Hauptteil und dem Umschlagteil der Karkassenlage angeordnet.
  • Reifen nach US-B- 4,922,985 wurden unter Verwendung eines Klemmelements gefertigt, wobei das wärmeschrumpfbare Material 1260/2 Nylon-6,6 war, mit einer dauerhaften Wärmeschrumpfung von 4 Prozent. In der Technik ist es fortlaufend das Ziel, die Konstruktion zu vereinfachen und die Kosten des Bauens von Reifen zu verringern und dennoch die Haltbarkeit, das Handling, den Rollwiderstand und andere Reifeneigenschaften zu verbessern.
  • In US-B- 5,524,688 und US-B- 6,719,030 weisen Luftreifen zwei Karkassenlagen oder eine einzige Karkassenlage auf, die jeweils mit Metallkorden verstärkt sind. Jeder Reifen hat einen hoch endenden Lagenumschlag und eine verriegelte Wulstkonstruktion.
  • Der Luftreifen 100 von US-B- 6,719,030 , wie in 7 gezeigt, weist eine mit parallelen Metallkorden verstärkte einzige Karkassenlage 12 auf, wobei jeder aus mindestens einem Filament zusammengesetzte Kord eine spezifizierte Zugfestigkeit hat. Der Umschlagteil der einzigen Karkassenlage in dem Wulstbereich eines Luftreifens war zwischen den Wulstkern und einen Wulstschutz gesetzt, und wobei die radiale Außenkante jedes Umschlagteils mit dem Hauptteil der Karkassenlage in Kontakt war und sich zu einem Endpunkt 0,5 bis 4,0 Zoll (12,7 bis 101,6 mm) radial auswärts von dem Wulstkern erstreckte. Der Wulstschutz hat ein erstes und ein zweites Ende, und jedes Ende ist direkt benachbart zu der Karkassenlage angeordnet. Das erste Ende des Wulstschutzes befindet sich an der axialen Innenseite des Hauptteils der Karkassenlage an einer Stelle 0,4 bis 3,5 Zoll (10 bis 89 mm) radial auswärts von dem Wulstkern, und das zweite Ende befindet sich an einem Punkt, der sich von im Wesentlichen dem axial äußersten Punkt des Wulstkerns bis zu einer Stelle 3,5 Zoll (89 mm) radial auswärts von dem Wulstkern beläuft. Das erste Ende und zweite Ende des Wulstschutzes befindet sich in einem kürzeren Abstand von dem Wulstkern als der Endpunkt des Umschlagteils der Karkassenlage.
  • Die Verwendung mehrfacher Wicklungen von um den Reifenrohling bzw. unvulkanisierten Reifen gewickelten Materialstreifen zur Bildung einer Karkasse in Zylinderform kann zu Schwankungen in den Kautschukdicken und -dickenmaßen um den Außenumfang des Reifens führen, wenn er kreisringförmig geformt und in einem Formwerkzeug plaziert wird, um unter Temperatur und Druck zu vulkanisieren. Das gilt insbesondere für den Bereich direkt unter dem Wulstkern. Diese Anomalien können Massenunwucht und nicht-konzentrisches Positionieren der Reifenstruktur erzeugen, wenn der Reifen auf einer Felge montiert wird, was zu unerwünschten Kraftschwankungen in dem Reifen führt, wenn er rotiert.
  • Die vorliegende Erfindung sieht einen neuen Weg vor, um die Anzahl von Streifen oder Kautschukkomponenten im Wulstbereich eines Reifens unter Verwendung eines nicht kordverstärkten Wulstschutzes zu eliminieren.
  • Indem die vorliegende Erfindung eine einheitliche Struktur einsetzt, eliminiert sie die durch die Verwendung mehrfacher Streifen von Elastomerkomponenten um den Wulst erzeugten Ungleichförmigkeiten.
  • Dünne und dicke Abschnitte unter dem Wulstbereich und mit der Verwendung mehrfacher Wicklungen, die Abstufungen aufweisen, welche Lufttaschen erzeugen, zusammenhängende Probleme mit eingeschlossener Luft werden in dem Reifenwulstbereich des Reifens der vorliegenden Erfindung eliminiert.
  • US-B- 6,422,280 beschreibt einen Reifen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen Luftreifen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • In einer Ausführungsform erstreckt sich ein radial innerer Teil des zweiten Endes des umhüllenden Wulstschutzes von dem Wulstkern und dem Umschlag axial auswärts zu der Außenfläche des Reifens. Der radial äußere Teil des zweiten Endes des umhüllenden Wulstschutzes wird von einem radial inneren Endteil der Seitenwand des Reifens überlappt.
  • Der umhüllende Wulstschutz kann ein nicht-kordverstärkter, einheitlicher extrudierter oder anderweitig geformter Streifen mit einer vorbestimmten Querschnittsform sein, der aus einer einzigen Elastomerzusammensetzung mit einer Shore A-Härte von mehr als 40 geformt ist.
  • Alternativ kann der umhüllende Wulstschutz ein nicht-kordverstärkter extrudierter Streifen sein, der zwei oder mehr Elastomerzusammensetzungen aufweist, die coextrudiert oder heißgeformt werden, um den einheitlichen Streifen zu bilden. Das zweite Endteil des umhüllenden Wulstschutzes beinhaltet einen Kernprofilteil benachbart zu dem Umschlag, der sich entlang der axial äußeren Seite des Umschlags erstreckt, und kann weiter einen Wulstschutzstreifenteil axial auswärts von dem Kernprofilteil beinhalten. Diese Kombination von umhüllendem Wulstschutz, Kernprofil und Wulstschutzstreifen weist drei coextrudierte Elastomerzusammensetzungen auf, die den einheitlichen Streifen bilden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat der einheitliche Streifen des umhüllenden Wulstschutzes ein unvulkanisiertes Querschnittsprofil, das in dem mittleren Bereich, an der Stelle, an der der Wulstkern angebracht ist, dicker ist als im Vergleich zu den Enden. Wenn der Reifen der bevorzugten Ausführungsform vulkanisiert ist, hat der umhüllende Wulstschutz ein im Wesentlichen konstantes Dickenmass, gemessen um den Außenumfang des Reifens an einer durch den axialen Wulstkern verlaufenden axialen Stelle oder Ebene.
  • Der Wulstkern hat eine radiale Querschnittsform, die aus der Gruppe, bestehend aus im Wesentlichen fünfeckig, sechseckig, rechteckig und kreisförmig, ausgewählt ist.
  • Wenn der Wulstkern im Wesentlichen fünfeckig ist, ist die größte axiale Breite des Wulstkerns radial auswärts von der radial innersten Kante des Wulstkerns angeordnet, und wobei das radial äußerste Ausmaß des Wulstkerns der Scheitel von zwei Seiten des Fünfecks ist.
  • Definitionen
  • Wie hierin und in den Ansprüchen verwendet:
    „Axial" wird hierin dazu verwendet, auf Linien oder Richtungen zu verweisen, die parallel zur Rotationsachse des Reifens verlaufen.
    „Wulst" bedeutet denjenigen Teil des Reifens, der ein ringförmiges Zugelement umfasst, das durch Lagenkorde eingeschlagen und, mit oder ohne andere Verstärkungselemente, wie etwa Kernfahnen, Wulstverstärker, Kernprofile, Wulstschutzelemente und Wulstschutzstreifen, dazu geformt ist, auf die Konstruktion der Reifenfelge zu passen.
    „Karkasse" bedeutet die Reifenstruktur außer der Gürtelstruktur, der Lauffläche und der Unterlauffläche, jedoch einschließlich der Wülste. Die Karkassenlage umfasst in eine Elastomersubstanz eingebettete Verstärkungskorde, und dass diese Komponenten als eine Gesamtheit angesehen werden. Der „Hauptteil der Karkassenlage" bedeutet denjenigen Teil der Karkassenlage, der sich zwischen den Wulstkernen erstreckt.
    „Kord" bedeutet eines oder mehrere der Verstärkungselemente, die durch ein oder mehrere Filamente bzw. Drähte geformt werden, die entweder verdrillt oder anderweitig geformt sein können oder nicht und die weiter Litzen umfassen können, die entweder auch so geformt sein können oder nicht.
    „Zenit" bedeutet denjenigen Teil des Reifens innerhalb der Breitengrenzen der Reifenlauffläche.
    „Äquatorebene (EP)" bedeutet die Ebene lotrecht zur Drehachse des Reifens und durch das Zentrum der Reifenlauffläche verlaufend.
    „Lage" bzw. „Karkassenlage" bedeutet eine durchlaufende Lage aus kautschuküberzogenen parallelen Filamenten.
    „Radial" wird verwendet, um Richtungen radial senkrecht von der Drehachse durch den Reifen zu bedeuten.
    „Niet" bedeutet den offenen Raum zwischen Korden in einer Lage.
    „Querschnittsbreite" bedeutet den maximalen linearen Abstand parallel zur Achse des Reifens und zwischen der Außenseite seiner Seitenwände, wenn und nachdem er 24 Stunden lang auf Normaldruck befüllt ist, jedoch unbelastet, unter Ausschluss von Erhebungen der Seitenwände aufgrund von Etikettierung, Verzierung oder Schutzbändern.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird als Beispiel und unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, worin:
  • 1 eine Hälfte einer Querschnittsansicht des Reifens nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 2 eine Hälfte einer Querschnittsansicht des Reifens nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 3 eine vergrößerte Querschnittsansicht in Explosionsdarstellung eines Wulstbereichs eines Reifens nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 4 eine Querschnittsansicht des umhüllenden Wulstschutzes der vorliegenden Erfindung ist, der als einheitlicher Streifen aus einem einzigen Material ausgebildet ist;
  • 5 eine Querschnittsansicht des umhüllenden Wulstschutzes mit einem Kernprofil ist, der als ein einheitlicher Streifen ausgebildet ist;
  • 6 eine Querschnittsansicht des umhüllenden Wulstschutzes mit einem Kernprofil und einem Wulstschutzstreifenteil ist, der als ein einheitlicher Streifen ausgebildet ist;
  • 7 ein Luftreifen mit verriegelter Wulstkonstruktion nach dem Stand der Technik ist.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Unter Bezugnahme auf die 1 und 2 ist dort eine Querschnittsansicht von Reifen 10 nach einer ersten und einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt und zeigt 3 eine dritte Ausführungsform der Erfindung in einer vergrößerten Querschnittsansicht in Explosionsdarstellung eines Wulstbereichs und einer unteren Seitenwand, auf einer Felge montiert.
  • 1 zeigt eine Querschnittsansicht eines Reifens 10 der vorliegenden Erfindung. Der Reifen weist ein Paar von Wulstkernen 11 auf, die jeder eine Mehrzahl von Metallfilamenten umfassen. Der Reifen 10 weist weiter mindestens eine Karkassenlage 12, 14 auf, die sich zwischen den Wulstkernen 11 und mindestens einem um jeden Wulstkern 11 verankerten Umschlagteil (12a, 14a) erstreckt. Eine Gürtelstruktur 20 mit mindestens zwei Gürteln 23, 24 ist radial auswärts von dem Hauptteil der Karkassenlage 12, 14 angeordnet, und ein am Boden angreifender Laufflächenteil 15 ist radial auswärts von der Gürtelstruktur 20 angeordnet. Seitenwandteile 16 erstrecken sich radial einwärts von dem Laufflächenteil zu den Wulstbereichen. An der axial inneren Seite der Karkassenlage 14 kann eine Innenisolierung 17 verwendet werden. Die Innenisolierung 17 besteht aus einer Lage oder Lagen von Elastomer oder anderem Material, welche die Innenfläche des Reifens bilden und das Füllfluid, wie etwa Luft, in dem Reifen 10 enthalten. Es kann wünschenswert sein, zusätzliche Barrieren, Verstärkungsstreifen oder Gumstreifen (nicht dargestellt) an geeigneten Stellen zwischen der Innenisolierung 17 und dem Hauptteil der Karkassenlage 14 zu plazieren, um ein Hindurchdringen von Kautschuk durch die Karkassenlage 14 während des Vulkanisierens zu vermeiden.
  • Eine Gürtelstruktur 20, die eine Mehrzahl von Gürtellagen 23, 24 umfasst, befindet sich radial auswärts von der Karkassenlage 12 oder -lagen 12, 14 in einem Zenitbereich des Reifens. Ein elastomerer Laufflächenteil 15 ist radial auswärts von der Gürtelstruktur 20 angeordnet. Die Gürtelstruktur weist mindestens zwei ringförmige Lagen oder Karkassenlagen 23, 24 aus parallelen Korden auf, gewebt oder nicht gewebt, die unter der Lauffläche 15 liegen, nicht an dem Wulst verankert. Generell weist die Gürtelstruktur 20 sowohl linke als auch rechte Kordwinkel im Bereich von 40° bis 15° in Bezug auf die Äquatorebene (EP) des Reifens auf. Es versteht sich, dass die in den 1 und 2 veranschaulichte und hierin beschriebene besondere Gürtelstruktur 20 lediglich ein in der bevorzugten Ausführungsform verwendetes Beispiel ist und dass ein Reifenkonstrukteur jede beliebige Anordnung von Gürtellagen gemäß den Leistungsanforderungen des jeweiligen Reifens einsetzen kann, während er noch stets die vorliegende Erfindung praktiziert. Beispielsweise können in denjenigen Fällen, wo ein größerer Reifen zum Gebrauch in einer radialen Lieferwagenanwendung konstruiert wird, drei oder mehr Gürtel verwendet werden. Zusätzlich können die Korde in den Gürtellagen Rayon, Polyester, Glasfaser, Aramid, Stahldraht oder dergleichen sein. Bevorzugt besteht der Kord aus Stahldraht mit einer Zugfestigkeit von mindestens (–1400 × D + 4050) × 95%, wenn D wie oben beschrieben ist. Es wird besonders bevorzugt, wenn die Korde aus mindestens einem Filament mit einer Zugfestigkeit von mindestens (–2000 × D + 4050) × 95% zusammengesetzt sind, wenn D wie oben beschrieben ist.
  • Ein Reifen nach der vorliegenden Erfindung weist ein Paar axial voneinander beabstandeter Wulstkerne 11 auf, die jeder eine Mehrzahl von Wicklungen eines einzigen Metallfilaments 9 umfassen. Jeder der Wulstkerne 11 hat eine radiale Querschnittsform, die im Wesentlichen fünfeckig, sechseckig, rechteckig oder kreisförmig sein kann. In dem Fall, wenn der Wulst eine radiale Querschnittsform aufweist, die im Wesentlichen fünfeckig ist, befindet sich die größte axiale Breite des Wulstkerns radial auswärts von der radial innersten Kante des Wulstkerns. Wie hierin verwendet, ist ein „radialer Querschnitt" ein Querschnitt, der in einer Ebene genommen ist, die die Drehachse eines Reifens oder einer Reifen- und Felgenbaugruppe enthält. Wie hierin verwendet, versteht sich „im Wesentlichen fünfeckig" als einen fünfseitigen Querschnitt bedeutend, obwohl einige oder alle Seiten eher krummlinig als geradlinig wie in einem regelmäßigen Fünfeck sein können. Dabei ist das radial äußerste Ausmaß des Wulstkerns ein Scheitel von zwei Seiten des Fünfecks und befindet sich die größte axiale Breite des Wulstkerns radial auswärts von der radial innersten Kante des Wulstkerns.
  • Das in den Wulstkernen 11 der veranschaulichten Ausführungsform verwendete Metallfilament 9 ist Stahldraht mit einem Durchmesser von 0,05 Zoll (1,27 mm) – mit Bronze überzogen, um seine Bindung mit Kautschuk zu verbessern. Natürlich könnten, abhängig von der Reifengröße, andere Filamentdurchmesser beim Praktizieren der Erfindung verwendet werden.
  • Jeder der Wulstkerne 11 hat eine radiale Querschnittsform, die im Wesentlichen fünfeckig ist. Beispielsweise kann bei dem Lieferwagenreifen der Größe 245/75R16 jeder der Wulstkerne mit acht radial übereinandergelegten Lagen von Wicklungen des einzelnen Metallfilaments hergestellt sein. Dabei beträgt die Anzahl von Wicklungen in jeder Lage, beginnend mit der radial innersten Lage, 4, 5, 6, 5, 4, 3, 2, 1. für andere Reifengrößen können unterschiedliche Anzahlen von Lagen sowie Wicklungen in jeder Lage verwendet werden.
  • Die Korde der Karkassenlage 12 oder -lagen 12, 14 sind so orientiert, dass der Reifen nach der vorliegenden Erfindung das ist, was man gewöhnlich als einen Radialreifen bezeichnet. Die Korde können Stahl, Rayon, Polyester oder Aramidmaterial oder jedes andere geeignete Kordmaterial sein.
  • Die Korde der Karkassenlage 12 oder -lagen 12, 14 kreuzen die Äquatorebene (EP) des Reifens in einem Winkel im Bereich von 75° bis 105°. Bevorzugt kreuzen die Korde in einem Winkel von 82° bis 98°. Der bevorzugte Bereich beträgt 89° bis 91°.
  • Die Karkassenlage 12 oder -lagen 12, 14 und ein Wulstschutz 18 sind um jeden Wulstkern 11 herumgefaltet. Wie vorangehend erwähnt, haben die Karkassenlage 12 oder -lagen 12, 14 einen Hauptteil, der sich zwischen den Wulstkernen 11 und den um die Wulstkernen 11 herumgeschlagenen Umschlagteilen 12a, 14a erstreckt. Die radial äußere Kante jedes Umschlagteils 12a ist in Kontakt mit dem Hauptteil der Karkassenlage 12 und erstreckt sich zu einem Endpunkt 12b 0,5 Zoll (12,7 mm) bis 4,0 Zoll (101,6 mm) radial auswärts von dem Wulstkern 11 ab im Wesentlichen der Mitte des Wulstkerns, gemessenen entlang dem Hauptteil der Karkassenlage des Reifens. Bevorzugt erstreckt sich der Umschlagteil zu einem Endpunkt 12b 0,5 Zoll (12,7 mm) bis 3,5 Zoll (88,9 mm) radial auswärts von dem Wulstkern 11. Das Einriegeln des Wulsts 11 wird durch die Haftung zwischen dem hohen Umschlag 12a oder Umschlägen 12a, 14a und dem Hauptteil der Karkassenlage 12 und das Zurückhalten des Felgenhorns, wenn der Reifen auf der Felge montiert und befüllt ist, erzielt, wie ersichtlich ist, wenn nur eine Karkassenlage 12 verwendet wird, oder, wenn mehr als eine Karkassenlage 12, 14 verwendet wird, wird die Lage 12, die sich am dichtesten bei dem Wulstkern 11 befindet, die Lagenumschläge 12a, 14a oder mindestens diejenigen Teile der Umschläge, die direkt mit dieser Lage in Kontakt kommen, aufweisen. Wie in 3 ersichtlich ist, wäre die gesamte Wulstkonstruktion unterhalb der Oberseite des Felgenhorns, und die Fünfeckform des Wulsts komplimentiert die natürlichen Drücke zwischen dem Reifen und der Felge beim Festhalten des Wulsts an der Felge, wenn der Reifen befüllt ist. Dies gilt insbesondere, wenn Reifen mit hohem Fülldruck, z. B. 50 psi, die Konstruktion der vorliegenden Erfindung anwenden. Der hohe Umschlag und der folglich hohe Bereich von Haftkontakt zwischen dem Umschlag und der Hauptkarkassenlage stabilisiert den Wulst weiter.
  • Ein Wulstschutz 18 ist jedem Wulstkern 11 zugeordnet. Jeder Wulstschutz 18 hat ein erstes Ende 18a und ein zweites Ende 18b. Jedes Ende 18a und 18b ist direkt benachbart zu der Karkassenlage 12 in einem einlagigen Reifen 10 oder der Karkassenlage 14 in dem zweilagigen Reifen 10 angeordnet, wie in den 13 gezeigt. Das erste Ende 18a befindet sich an der axial inneren Seite des Hauptteils der Karkassenlage 14 an einer Stelle 0,4 Zoll (10 mm) bis 3,5 Zoll (89 mm) radial auswärts von dem Wulstkern ab im Wesentlichen der Mitte des Wulstkerns. Bevorzugt befindet sich das erste Ende 18a an der axial inneren Seite des Hauptteils der Karkassenlage 14 an einer Stelle A 0,4 Zoll (10,16 mm) bis 2,0 Zoll (50,8 mm) radial auswärts von dem Wulstkern. Das zweite Ende 18b des Wulstschutzes 18 befindet sich an einem Punkt B, der sich von im Wesentlichen dem axial äußersten Punkt des Wulstkerns 11 bis zu einer Stelle 3,5 Zoll (89 mm) radial auswärts von dem Wulstkern ab im Wesentlichen der Mitte des Wulstkerns beläuft, gemessen entlang dem Umschlagteil 12a oder 14a der Karkassenlage 12 oder 14. Bevorzugt befindet sich das zweite Ende 18b des Wulstschutzes 18 an einem Punkt B, der sich von im Wesentlichen dem axial äußersten Punkt des Wulstkerns 11 bis zu einer Stelle B 2,0 Zoll (50,8 mm) radial auswärts von dem Wulstkern 11 beläuft.
  • Der Karkassenlagenumschlag 12 oder die -umschläge 12a, 14a ist bzw. sind um ein fünfeckiges Wulstbündel oder -kern 11 herumgeschlagen und durch die Seitenwand 16 gegen den Hauptteil der Karkassenlage 12 verriegelt. In der veranschaulichten Ausführungsform endete die Karkassenlage 12 mit dem Umschlagteil 12a jeweils an einem Endpunkt 12b, 4,0 Zoll (101 mm) radial auswärts von dem Wulstkern 11, gemessen entlang dem Hauptteil der Karkassenlage 12 oder -lagen 12, 14, während der untere Lagenumschlag 14a an dem Ende 14b, 3,0 Zoll (76 mm) radial auswärts von den Wulstkern entlang dem Hauptteil der Lage 12 oder -lagen 12, 14 endet.
  • In der spezifischen veranschaulichten Ausführungsform (siehe 1) befindet sich das axial äußere Ende 18b des Wulstschutzes benachbart dem Umschlag 14a an einem Punkt B 1,6 Zoll von dem Mittelpunkt des Wulstkerns 11. Das axial innere Ende 18a des Wulstschutzes 18 befindet sich an dem Punkt A 1,4 Zoll (25,5 mm) radial auswärts von der Wulstzehe 18c, gemessen unter generellem Kreuzen des und entlang dem Hauptteil der Karkassenlage 12 oder 14.
  • Die Luftreifen der vorliegenden Erfindung können für verschiedene Belastungsbereiche konstruiert sein. Beispielsweise können die Belastungsbereiche A, B, C, D oder E sein.
  • Ein Radial-Luftreifen nach den 1 und 2 wurde in der Größe 245/75R16 hergestellt.
  • Der umhüllende Wulstschutz 18, wie in 1 veranschaulicht, ist aus einem einzigen Elastomermaterial oder -zusammensetzung 28 hergestellt, und, wenn geformt, kann dieser einheitliche Streifen mit einem Profil versehen sein, wie in 4 gezeigt. Wie in 4 gezeigt, kann der umhüllende Wulstschutz dazu gestaltet sein, ein Querschnittsprofil zu haben, das in der Mitte 18c dicker ist und in seinem Verlauf von dem Wulstkern 11 zu den Enden 18a und 18b progressiv dünner wird. Dieser Streifen umhüllender Wulstschutz ist nicht kordverstärkt und ist bevorzugt durch Extrusion oder anderes Formgebungsmittel geformt, um das gewünschte Profil zu erzielen. Anders als bei der Verwendung mehrfacher Wicklungen kalanderter Streifen mit rechteckigen Querschnitt kann dieser umhüllende Wulstschutz über 360° herumgewickelt werden, um eine ringförmige Schlaufe zu bilden, deren Enden in Stoßverbindung miteinander verbunden oder auf einer Schneidscheibe mit niedrigem Winkel abgeschnitten und überlappt werden, während die allgemeine Form oder Dicke beibehalten wird. Bevorzugt werden die Enden diagonal über den umhüllenden Wulstschutzstreifen 18 abgeschnitten, um zu gewährleisten, dass die Spleißnaht sich nicht in einer einzigen radialen Ebene befindet. Der Streifen 18 wird vor dem kreisringförmig Formen des Reifens direkt an der zylindrischen unvulkanisierten Karkasse des Reifens 10 angebracht. Die Lage 12 wird zwischen Wulstkernen 11 und den umhüllenden Wulstschutzelementen 18 angebracht und die Umschläge 12a, 14a mit den zweiten Enden 18b werden über die Wulstkerne 11 gefaltet und an dem Hauptteil der Karkasse angerollt, bevor diese kreisringförmig geformt wird, und bevor die Gürtel 23, 24 und die Lauffläche 15 angebracht werden.
  • In 2 ist der Reifen 10 der zweiten Ausführungsform grundsätzlich mit den gleichen Komponenten gezeigt, jedoch ist der umhüllende Wulstschutz 18 mit einem Wulstschutzteil 28 und einem Kernprofilteil 29 ausgebildet. Der Kernprofilteil 29 liegt benachbart zu dem Umschlag 12a oder 14a, abhängig von der verwendeten Anzahl von Lagen, wobei er sich von dem Scheitel des Wulstkerns um einen Abstand von weniger als 3,5 Zoll, bevorzugt 2,4 Zoll, entlang dem Umschlag erstreckt. Das Kernprofilmaterial ist steif und hat bevorzugt einen Steifigkeitsmodul von größer als Shore 40. Sowohl der Kernprofilteil 29 als auch der umhüllende Wulstschutzteil 28 werden gemeinsam ausgebildet und geformt, während sie heiß sind, unter Verwendung von Coextrusions- oder kalanderter Heißformtechniken zur Erzielung des gewünschten Profils, wie in 5 veranschaulicht. Die Karkassenlage 12 oder -lagen 12, 14 werden vor dem Plazieren des Wulstkerns 11 auf einer nicht dargestellten Reifenbautrommel auf dem umhüllenden Wulstschutz 18 plaziert. Die Anordnung wird dann über den Wulstkern 11 gefaltet, wodurch die Umschlagenden 12a, 14a vor dem kreisringförmig Formen des Reifens 10 und vor dem Hinzufügen der Gürtel 23, 24 und der Lauffläche 15 und dem Formwerkzeugbehandeln des Reifens in einer Vulkanisierpresse geformt werden.
  • In einer dritten Ausführungsform kann der umhüllende Wulstschutz 18 einen Wulstschutzstreifenteil 27, der aus einem dritten Material von elastomerer Zusammensetzung hergestellt ist, umfassen. Diese bevorzugte Ausführungsform weist drei getrennte Kautschuk- oder Elastomerzusammensetzungen auf, die alle heißgeformt oder coextrudiert sind, um einen einheitlichen, nicht kordverstärkten Streifen Kautschuk zu formen. Dieser Wulstschutzstreifenteil 27, wie in 3 gezeigt, nimmt einen Raum benachbart zu der Stelle ein, wo der Flansch der Felge, an der der Reifen 10 montiert werden soll, gegen den Reifen reiben würde.
  • Diese Fähigkeit, all diese Komponenten zu einem einzigen umhüllenden Wulstschutzstück 18 zu formen, das eine Schlaufe bildet, verbessert sowohl die Genauigkeit der Plazierung des Materials und eliminiert auch die inhärenten Ungleichförmigkeiten, die durch die Verwendung mehrfacher Wicklungen von Gumstreifen, wie es in dem Dokument des Standes der Technik US-B- 6,719,030 beschrieben war, erzeugt wurden.
  • Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Tatsache, dass die Kautschukkomponenten 27, 28, 29 gemeinsam Formwerkzeug behandelt und geformt werden, während sie heiß sind, wie dies etwa in einem Coextrusionsverfahren oder durch Heißformen in Kalanderwalzen vollzogen wird, wie in US-B- 6,126,780 beschrieben, um einen einheitlichen Streifen 18 als ein Halbfertigprodukt zu bilden. Auf diese Weise kann der Streifen 18 äußerst akkurat produziert und während des Zusammenbaus auf der Reifenkarkasse positioniert werden. Das verbessert weiter die Fähigkeit, die Form des Streifens 18 mit einem Profil zu versehen, um eine präzise Menge gleichförmigen Kautschuks direkt unter und um den Wulstkern 11 herum zu erzielen.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass der umhüllende Wulstschutz 18 so hergestellt werden kann, dass er drei getrennte Gumstreifen, Wulstschutz, Wulstschutzstreifen und Kernprofil, ersetzt und, bei Anwendung von Coextrusion oder Heißformen, unter Beibehaltung der deutlichen Fähigkeit, spezifische Materialien zu verwenden, die für jeden Teil des Wulstschutzes 28, des Wulstschutzstreifens 27 und des Kernprofils 29 entworfen worden sind, hergestellt werden kann. In jeder Ausführungsform setzt der umhüllende Wulstschutz nicht-kordverstärkte Materialien ein. In manchen Ausführungsformen können die bei der Herstellung des Wulstschutzes 18 verwendeten spezifischen Elastomere Kurzfasern oder andere Füllstoffe für verbesserte Steifigkeit oder Zähigkeit umfassen.

Claims (10)

  1. Luftreifen (10) mit einem Paar axial beabstandeter ringförmiger Wulstkerne (11); mindestens einer kordverstärkten Karkassenlage (12, 14), die um jeden Wulstkern (11) herumgeschlagen ist und mindestens ein Paar Karkassenlagenumschläge (12a, 14a) aufweist, das im Wesentlichen an die mindestens eine Karkassenlage (12, 14) von dem Wulstkern (11) zu einem radial äußeren Ende oder Enden des mindestens einen Paars Karkassenlagenumschlägen (12a, 14a) angrenzend ist; und einem umhüllenden Wulstschutz (18), der jedem Wulstkern (11) zugeordnet ist, wobei jeder umhüllende Wulstschutz (18) ein Paar Enden (18a, 18b) aufweist, wobei der Standort beider Enden (18a, 18b) des Wulstschutzes (18) im Wesentlichen ab der Mitte des Wulstkerns gemessen ist und das erste Ende (18a) und zweite Ende (18b) des Wulstschutzes (18) sich in einem kürzeren radialen Abstand von dem Wulstkern (11) befindet als das radial äußerste Ende des Umschlags (12a, 14a) der Karkassenlage (12, 14); wobei jeder umhüllende Wulstschutz (18) durch einen nicht-kordverstärkten einheitlichen Elastomerstreifen gekennzeichnet ist, der um 360° in einer einzigen ringförmigen Schlaufe aufgewickelt ist und ein erstes und zweites Ende (18a, 18b) aufweist, wobei jedes Ende davon direkt benachbart zu der Karkassenlage (12, 14) angeordnet ist, wobei das erste Ende (18a) sich an der axial inneren Seite der Karkassenlage (12, 14) an einer Stelle 10 mm bis 89 mm radial auswärts von dem Wulstkern (11), gemessen entlang der Karkassenlage (12, 14), befindet, und das zweite Ende (18b) sich benachbart zu dem Umschlag der Karkassenlage (12a, 14a) an einem Punkt befindet, der sich von im Wesentlichen dem radial äußersten Punkt des Wulstkerns (11) bis zu einer Stelle 89 mm radial auswärts von dem Wulstkern (11), gemessen entlang dem Umschlag der Karkassenlage (12a, 14a), erstreckt.
  2. Luftreifen nach Anspruch 1, wobei ein radial innerer Teil des zweiten Endes (18b) des umhüllenden Wulstschutzes (18) sich von dem Wulstkern (11) und dem Umschlag (12a, 14a) axial auswärts zu der Außenfläche des Reifens erstreckt.
  3. Luftreifen nach Anspruch 1, wobei ein radial äußerer Teil des zweiten Endes (18b) des umhüllenden Wulstschutzes (18) von einem Seitenwandbereich (16) des Reifens überlappt wird.
  4. Luftreifen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der umhüllende Wulstschutz (18) ein nicht-kordverstärkter, einheitlicher extrudierter Streifen ist, der aus einer einzigen Elastomerzusammensetzung mit einer Shore-Härte von mehr als 40 ausgebildet ist.
  5. Luftreifen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der umhüllende Wulstschutz (18) ein nicht-kordverstärkter extrudierter oder heißgeformter Streifen ist, der zwei oder mehr Elastomerzusammensetzungen aufweist, die coextrudiert oder heißgeformt sind, um einen einheitlichen Streifen zu bilden.
  6. Luftreifen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der umhüllende Wulstschutz einen Kernprofilbereich (29) benachbart zu dem Umschlag entlang der axial äußeren Seite des Umschlags entlang dem zweiten Ende umfasst.
  7. Luftreifen nach Anspruch 6, wobei der umhüllende Wulstschutz (18) einen Wulstschutzstreifenbereich (27) axial auswärts von dem Kernprofilbereich (29) umfasst.
  8. Luftreifen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der einheitliche Streifen des umhüllenden Wulstschutzes (18) ein unvulkanisiertes Querschnittsprofil hat, das im mittleren Bereich an der Stelle, wo der Wulstkern (11) positioniert ist, im Vergleich zu den Enden dicker ist.
  9. Luftreifen nach Anspruch 8, wobei der umhüllende Wulstschutz eine im Wesentlichen konstante Messdicke aufweist, gemessen um den Außenumfang des Reifens an einer durch den Wulstkern (11) verlaufenden axialen Stelle oder Ebene.
  10. Luftreifen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Wulstkern (11) im Wesentlichen fünfeckig ist, wobei die größte axiale Breite des Wulstkerns sich radial auswärts von dem radial innersten Rand des Wulstkerns befindet und wobei der radial äußerste Umfang des Wulstkerns der Scheitelpunkt von zwei Seiten des Fünfecks ist.
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