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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Duschkopf, der sich für die Telefonkommunikation eignet.
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Für allein
lebende Menschen oder Menschen, die vorübergehend allein zu Hause sind,
kann das Duschen zu einem wirklichen Problem werden, da sie keine
Telefongespräche
annehmen können, solange
sie beim Duschen sind, auch wenn sie beispielsweise einen äußerst wichtigen
Anruf erwarten.
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Es
sind einige Arten tragbarer Telefone, schnurlos genannt, bekannt,
die dazu geeignet sind, über
Funk mit einer gewöhnlichen
Steuereinheit, die an die in jedem Haus/jeder Wohnung vorgesehene öffentliche
Fernsprechleitung angeschlossen ist, zu kommunizieren und zu jeder
beliebigen Stelle in dem Haus/der Wohnung bewegt werden können. Im
Laufe der Zeit haben diese Anforderungen dazu geführt, dass
Hersteller von Telefonapparaten spezielle schnurlose Telefone entwickelt
haben, die gegen Wasser abgedichtet sind, beispielsweise durch spezielle,
auf ihre Größe angepasste
Hüllen,
oder durch andere Abdichtungsmittel. Ein schnurloses Sicherheitstelefon
zur Verwendung in der Dusche ist aus der
US 5,625,688 bekannt.
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Dies
ist offensichtlich eine weniger als zufrieden stellende Lösung, da
der Benutzer dabei dazu gezwungen ist, einen schnurlosen Empfänger zu Hause
zu haben, der speziell zur Verwendung in der Dusche geeignet ist,
mit allen daraus folgenden Nachteilen, wie beispielsweise Problemen
der Restfeuchtigkeit, die zwischen die Teile eindringt, weniger als
optimale Hygienebedingungen und anderen Problemen, die leicht vorstellbar
sind. Außerdem
verlangt diese Lösung
logischerweise, dass der Benutzer den schnurlosen Empfänger immer
mit unter die Dusche nimmt und dass die Batterien des Empfängers jederzeit ausreichend
geladen sind, was offensichtliche Unannehmlichkeiten mit sich bringt.
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Ein
anderes ernstes Problem besteht in der möglichen Gefahr, der eine Person
ausgesetzt ist, die allein unter der Dusche ist (beispielsweise
ein älterer oder
ein behinderter Mensch) und sich plötzlich krank fühlt oder
andere gesundheitliche Probleme hat und häufig nicht rechtzeitig die
notwendige Hilfe erhalten kann. Die
US 2004/0078891 offenbart einen
Duschkopf, der mit einer abnehmbaren elektronischen Medienvorrichtung
kombiniert ist, der ein Gehäuse
enthält,
in dem eine erste Kammer, die zu einer Richtung offen und zu der
anderen Richtung abgeschlossen ist, und eine zweite Kammer definiert
sind. Das Gehäuse
hat einen Griff mit einem Kanal zum Leiten von Wasser in die erste
Kammer, wobei die erste Kammer mit einer Vielzahl von Düsen zum
Abgeben von Wasser aus dem Duschkopf versehen ist. Eine elektronische
Medienvorrichtung ist in der zweiten Kammer aufgenommen. Insbesondere
offenbart die
US 2004/0078891 eine
elektronische Medienvorrichtung der Art, die in der Lage ist, gespeicherte
digitale Audiodaten abzuspielen, wobei die elektronische Medienvorrichtung
zumindest eine Speichereinheit zum Speichern von Audiodaten, einen
Lautsprecher und eine Schaltung zum Lesen der Audiodaten aus dem Speicher
und Zuführen
eines Audiosignals an den Lautsprecher enthält.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, die oben erwähnten Nachteile zu umgehen
und die genannten Anforderungen zu erfüllen, indem ein für die Telefonkommunikation
geeigneter Duschkopf angegeben wird, der es dem Benutzer erlaubt,
auch unter der Dusche Gespräche
anzunehmen, ohne einen speziell dafür vorgesehenen Empfänger zu
haben.
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Im
Rahmen dieses Ziels besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, einen für
die Telefonkommunikation geeigneten Duschkopf anzugeben, der verlässlich im
Gebrauch und zudem in der Lage ist, unter jeglichen Gesichtspunkten
die Sicherheit weitestgehend zu gewährleisten.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen
für die
Telefonkommunikation geeigneten Duschkopf anzugeben, der es erlaubt,
in Situationen, in denen der/die Benutzer/in plötzlich erkrankt oder anderen
Gefahren für
seine oder ihre Gesundheit ausgesetzt ist, schnell Hilfe von außen zu rufen.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen
Duschkopf anzugeben, der einfach, in der Praxis leicht bereitzustellen,
im Gebrauch sicher, in der Funktionsweise effizient und relativ
kostengünstig
ist.
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Dieses
Ziel sowie diese und andere Aufgaben, die im Folgenden deutlicher
werden, erreicht bzw. löst
der Duschkopf, wie er Anspruch 1 definiert ist.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich
besser aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung eines bevorzugten, jedoch nicht ausschließlichen
Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen für die Telefonkommunikation
geeigneten Duschkopfs, das als nicht einschränkendes Beispiel in den begleitenden
Zeichnungen dargestellt ist, in denen zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht des Duschkopfs nach der Erfindung,
in einem Haus/einer Wohnung installiert;
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2 eine
Vorderansicht des Duschkopfs nach der Erfindung;
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3 eine
detaillierte Seitenansicht des Duschkopfs;
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4 eine
teilweise geschnittene Vorderansicht des Duschkopfs nach der Erfindung.
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Bei
den folgenden Ausführungsbeispielen können einzelne
Eigenschaften in der Praxis gegen andere, abweichende Eigenschaften
ausgetauscht werden, die in anderen Ausführungsbeispielen vorkommen.
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Unter
Bezugnahme auf 1 bezeichnet das Bezugszeichen 1 allgemein
einen erfindungsgemäßen Duschkopf,
der sich für
die Telefonkommunikation eignet.
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Wie
in 2 zu sehen, ist der Duschkopf von der Art mit
einer Vielzahl von Wasserabgabedüsen 2 zum
Besprühen
des Körpers
des Benutzers und mit zumindest einem Ende 3 zum Verbinden
mit einer Wasserversorgungsleitung 4, die an die Hauptwasserleitung
(1) angeschlossen ist und beispielsweise flexibel
ist. Das Ende 3 steht mit einem im Wesentlichen zylindrischen
und länglichen
Griff 3a in Verbindung, der innen von einer Art Kanal 3b zum Fördern von
Wasser (insbesondere in 4 deutlich gezeigt) durchquert
wird. Der Griff 3a (sowie andere Teile der Oberfläche des
Kopfs) können
zweckmäßigerweise
mit einer mehr oder weniger ausgedehnten Schicht aus rutschfestem
Material, wie zum Beispiel Gummi oder dergleichen überzogen
sein.
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Gemäß der Erfindung
enthält
der Kopf vorteilhafterweise zumindest einen kastenförmigen Körper 5,
der von Wasserausflusswegen 6 durchquert wird, die zweckmäßig geformt
und dazu geeignet sind, die Leitung 4 mit den Düsen 2 zu
verbinden. Der kastenförmige
Körper 5 beherbergt,
im Wesentlichen herme tisch abgeschlossen, zumindest einen Lautsprecher 7 und
zumindest ein Mikrofon 9, die über normale elektrische Kabel
oder andere gleichwertige Verbindungsmittel funktionsfähig mit
Mitteln 9 zum Senden und Empfangen von Signalen verbunden sind.
Die Sende- und Empfangsmittel 9, die zumindest eine Antenne
oder andere im Wesentlichen bekannte Komponenten enthalten, können beispielsweise
zweckmäßig auf
einer Platine für
elektronische Schaltungen oder dergleichen integriert sein.
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Die
Sende- und Empfangsmittel 9 stehen zweckmäßigerweise über Funk
mit zumindest einer Telefonkommunikationsfernsteuereinheit 10 im
Wesentlichen bekannter Art in Verbindung, die an die öffentliche
Leitung 11 angeschlossen ist. Die Steuereinheit 10 kann
auch mit einem tragbaren schnurlosen Sende- und Empfangsgerät 12 herkömmlicher Art
verbunden sein.
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Zweckmäßigerweise
sind der Lautsprecher 7, das Mikrofon 8 und die
Sende- und Empfangsmittel 9 durch
Kommunikationswähl-
und -steuerelemente 13 und durch unabhängige Stromversorgungsmittel 14 gesteuert,
die in einem in dem kastenförmigen
Körper 5 vorgesehenen
geeigneten Fach 15 aufgenommen sind.
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Zeckmäßigerweise
bildet der kastenförmige Körper 5 zumindest
eine Funktionsfläche 16,
mit der das Mikrofon 8 und der Lautsprecher 7 in
Verbindung stehen, wobei das Mikrofon und der Lautsprecher durch
jeweilige wasserdichte Öffnungen 17 mit
der Umgebung verbunden sind.
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Die
Funktionsfläche 16 bildet
einen Abgabebereich 18, auf dem die Düsen 2 verteilt sind.
Der Abgabebereich 18 ist vorzugsweise im Wesentlichen mittig
zwischen dem Lautsprecher 7 und dem Mikrofon 8 auf
dem kastenförmigen
Körper 5 angeordnet. Genauer
gesagt sind die Düsen 2 auf
einer Art Scheibe 19 verteilt, die fest mit dem Abgabebereich 18 gekoppelt
ist; die Scheibe 19 kann feststehend oder vorteilhafterweise
gegenüber
dem kastenförmigen Körper 5 manuell
drehbar sein, um die Abgabeöffnungen,
und damit die Intensität
der Wasserstrahlen, auf vollkommen herkömmliche Art und Weise einzustellen.
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Die
Kommunikationssteuer- und -wählelemente 13 enthalten
vorteilhafterweise einen ersten Schalter 20, der dazu geeignet
ist, die Sende- und Empfangsmittel 9 nach Belieben des
Benutzers wahlweise mit der Telefonkommunikationsfernsteuerung 10 zu
verbinden; mit anderen Worten: Der erste Schalter, der über normale
Kabel mit den Sende- und Empfangsmitteln 9 verbunden ist,
ermöglicht
das Annehmen eines Gesprächs,
wenn ein von der Steuereinheit 10 ankommendes akustisches
Signal (beispielsweise in Klingelton) dem Benutzer einen eingehenden
Telefonanruf meldet.
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Die
Kommunikationssteuer- und -wählelemente 13 enthalten
ferner zweckmäßigerweise
einen zweiten Schalter 21, der dazu geeignet ist, die unabhängigen Stromversorgungsmittel 14 mit
dem Mikrofon 8, dem Lautsprecher 7 und den Sende-
und Empfangsmitteln 9 wahlweise zu verbinden und von diesen
trennen, um das Einsparen von Energie in inaktiven Zeiten, d. h.
wenn die Dusche nicht benutzt wird und folglich keine Gespräche in der
Dusche angenommen werden müssen,
zu ermöglichen.
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Die
Kommunikationssteuer- und -wählelemente 13 enthalten
ferner zweckmäßigerweise
einen dritten Schalter 22, der über normale Kabel mit den Sende- und Empfangsmitteln 9 verbunden
ist und es erlaubt, an die Telefonkommunikationsfernsteuereinheit 10 ein
Signal, beispielsweise der akustischen Art zu senden, das einen
Noteingriff anfordert, wenn der Benutzer dringend Hilfe be nötigt (besonders
empfehlenswert für
Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind).
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Zweckmäßigerweise
sind der erste Schalter 20, der zweite Schalter 21 und
der dritte Schalter 23 von der Art mit einem externen wasserdichten
Knopf, der beispielsweise mit einer geeigneten Hülle aus Gummi oder dergleichen überzogen
ist, und sind im Wesentlichen entlang einer der Seiten des kastenförmigen Körpers 5 angeordnet,
so dass sie jederzeit mit einem einzigen Finger betätigbar sind.
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Der
kastenförmige
Körper 5 hat
an seiner Außenfläche eine
wasserdichte Zugangsplatte 23, die beispielsweise durch
Verzahnen befestigt ist oder an den kastenförmigen Körper 5 angelenkt ist
und sich dazu eignet, das Fach 15, das die unabhängigen Stromversorgungsmittel 14 aufnimmt,
hermetisch abzuschließen.
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Die
unabhängigen
Stromversorgungsmittel 14 enthalten vorteilhafterweise
zumindest eine entfernbare Batterie 24, die mit jeweiligen
Anschlüssen 25 verbunden
ist, die mit den Sende- und Empfangsmitteln 9, dem Lautsprecher 7 und
dem Mikrofon 8 verbunden sind. Je nach der Netzspannung
des Duschkopfs ist es möglich,
eine Vielzahl von in Reihe geschalteten Batterien 24 vorzusehen.
Die Batterien 24 können
herkömmliche
Wegwerfbatterien sein. Alternativ können auch wiederaufladbare
Batterien 24 verwendet werden.
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Die
Anwendungsweise des für
die Telefonkommunikation geeigneten Duschkopfs nach der Erfindung
ist folgende. Der Benutzer verwendet den erfindungsgemäßen Duschkopf
wie einen normalen Duschkopf, indem er die Intensität und die
Temperatur des Wasserstrahls durch die herkömmlichen Wasserhähne in der
Duschkabine und durch das manuelle Drehen der Scheibe 19 ein stellt.
Es bleibt dem Benutzer überlassen,
zuvor den zweiten Schalter 21 zu drücken, um die Stromversorgung
des Lautsprechers 7, des Mikrofons 8 und der Sende-
und Empfangsmittel 9 sicherzustellen, falls deren Einsatz
erforderlich ist. Wenn ein von der Fernsteuereinheit 10 kommendes
akustisches Signal dem Benutzer ein eingehendes Gespräch meldet,
muss der Benutzer lediglich die Wasserabgabe aus den Düsen 2 vollständig schließen und
den ersten Schalter 20 drücken, um die Leitung zu übernehmen
und das Gespräch
anzunehmen, wie es bei jedem schnurlosen Empfangsgerät geschieht.
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Sobald
das Gespräch
beendet ist, drückt
der Benutzer erneut den ersten Schalter 20, um das Gespräch abzubrechen.
Wenn er oder sie die Dusche verlässt,
drückt
der Benutzer auch den zweiten Schalter 21, um die Batterien 24 von
dem Lautsprecher 7, dem Mikrofon 8 und den Sende-
und Empfangsmitteln 9 zu trennen, was das Einsparen von Energie
in Zeiten ermöglicht,
in denen die Dusche nicht benutzt wird.
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So
hat sich gezeigt, dass die Erfindung das gesteckte Ziel erreicht
und die gestellten Aufgaben erfüllt.
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Der
erfindungsgemäße Duschkopf
erlaubt es dem Benutzer, ein eingehendes Telefongespräch sofort
anzunehmen, wenn er oder sie beim Duschen ist, ohne auf unhandliche
und teure tragbare Vorrichtungen zurückgreifen zu müssen.
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Vorteilhafterweise
ist es möglich,
eine Leuchtanzeige (beispielsweise eine blinkende LED oder dergleichen)
vorzusehen, die dazu geeignet ist, ein eingehendes Gespräch anzuzeigen,
wenn der Klingelton nicht gehört
werden kann.
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Zahlreiche Änderungen
und Variationen der so konzipierten Erfindung sind möglich, die
alle im Rahmen der nachfolgenden Ansprüche liegen.
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Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel ist
es möglich,
ein kleines Tastenfeld mit dem Duschkopf zu verbinden, das funktionsfähig mit
den Sende- und Empfangsmitteln verbunden und zum Wählen einer
Telefonnummer geeignet ist, wenn ein Ferngespräch geführt werden soll.
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Alle
Details können
ferner durch andere, technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.
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Das
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist unter striktester Einhaltung der
die Produkte der Erfindung betreffenden oder damit in Verbindung
stehenden gesetzlichen Vorschriften und Ausführungsgesetzte und nach jeglicher
erforderlicher Genehmigung durch die jeweils zuständigen Stellen
auszuführen,
wobei besonders auf die Bestimmungen hinsichtlich Sicherheit, Umweltschutz und
Gesundheit hingewiesen wird.
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Wo
in einem Anspruch Bezugszeichen auf technische Eigenschaften folgen,
so wurden diese Bezugszeichen lediglich aus dem Grund eingeführt, die
Verständlichkeit
der Ansprüche
zu erhöhen.
Derartige Bezugszeichen haben folglich keinerlei einschränkende Wirkung
auf die Auslegung jedes Elements, das durch diese Bezugszeichen
beispielhaft bezeichnet ist.