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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschine, welche es
ermöglicht,
eine gewünschte
Anzahl von Metalltafeln von einem so genannten Hauptstapel abzutrennen,
um einen so genannten abgeleiteten Stapel oder eine Gruppe von abgeleiteten
Stapeln zu bilden.
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Der
Begriff „Hauptstapel" bedeutet einen Stapel
von Tafeln aus irgendeinem Metall oder irgendeiner Legierung, welche üblicherweise
voneinander durch ein Papierblatt getrennt werden, wobei der Stapel
auf einer jeweiligen Palette ruht, was seine Handhabung erleichtert.
Der Begriff „abgeleiteter Stapel" bedeutet einen Stapel,
welcher aus Metalltafeln gebildet wird, welche dem Hauptstapel entnommen
wurden und voneinander immer noch durch ein Papierblatt getrennt
sind, und welcher beispielsweise an einen Kunden geliefert werden
soll. In der aus mehreren abgeleiteten Stapeln gebildeten Gruppe wird
normalerweise eine Folie aus Kunststoffmaterial zwischen den abgeleiteten
Stapeln angeordnet, um die verschiedenen abgeleiteten Stapel voneinander zu
trennen.
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Die
Tätigkeit,
eine vorgegebene Anzahl von Metalltafeln von einem Hauptstapel abzutrennen,
um einen abgeleiteten Stapel zu bilden, wird derzeit manuell durchgeführt oder
höchstens
mit Hilfe von Saugern, oder wenn die Metalltafeln aus einem ferromagnetischen
Material sind, mittels Magneten. In allen Fällen wird eine Metalltafel
zusammen mit dem jeweiligen Papierblatt nach der anderen von dem
Hauptstapel, in welchem die Metalltafeln horizontal angeordnet sind
und welcher auf der jeweiligen Palette ruht, entnommen, um den abgeleiteten
Stapel auf einer anderen Palette zu bilden.
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Wie
unmittelbar offensichtlich ist, setzt solch eine Tätigkeit,
abgesehen davon, dass sie für
das betroffene Personal langwierig und ermüdend ist, das Personal der
Gefahr von Unfällen
aus.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Maschine bereitzustellen,
welche es ermöglicht,
eine gewünschte
Anzahl von Metalltafeln aus einem Hauptstapel zu entfernen und einen
abgeleiteten Stapel oder eine Gruppe von abgeleiteten Stapeln zu
bilden, wobei eine totale Sicherheit und eine minimale Ermüdung des
betroffenen Personals vorliegt.
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Diese
Aufgabe wird durch die Maschine der vorliegenden Erfindung gelöst, welche
umfasst:
- – ein
zwischen einer horizontalen ersten Position, einer zweiten Position
nahe der Vertikalen und einer vertikalen dritten Position bewegbares
erstes Gestell, wobei das erste Gestell mit einer Ladefläche und
einer relativ dazu senkrechten Seitenwand ausgerüstet ist, wobei die Ladefläche in der Lage
ist, einen Hauptstapel mit der jeweiligen Palette aufzunehmen, wenn
das erste Gestell in seiner ersten Position ist, wobei in der zweiten
Position des ersten Gestells die Metalltafeln des Hauptstapels mit
ihren Kanten gegen die Seitenwand des ersten Gestells gelehnt ruhen,
wobei das erste Gestell zudem mit Mitteln zum Bewegen seiner Ladefläche parallel
zu sich selbst ausgestattet ist,
- – eine
zwischen einer vertikalen ersten Position, in welcher es dem ersten
Gestell, wenn dieses in seiner dritten Position ist, gegenüberliegt,
und einer zweiten Position nahe der Vertikalen bewegbares zweites
Gestell, wobei das zweite Gestell mit einer Ladefläche und
einer relativ dazu senkrechten Seitenwand ausgerüstet ist, wobei das zweite
Gestell zudem mit Mitteln zum Bewegen seiner Ladefläche parallel
zu sich selbst ausgerüstet
ist, wobei die freie Kante der Seitenwand des zweiten Gestells sowohl
wenn beide Gestelle in ihren zweiten Positionen als auch wenn das erste
Gestell in seiner dritten Position und das zweite Gestell in seiner
ersten Position ist, im Wesentlichen mit der freien Kante der Seitenwand des
ersten Gestells übereinstimmt,
- – ein
Trennelement, welches zwischen die von dem ersten Gestell getragenen
Metalltafeln einsetzbar ist, wenn das erste Gestell in seiner zweiten
Position ist, um die gewünschte
Anzahl von diesen von dem Hauptstapel zu trennen, wobei das Trennelement
zudem als Schiebeelement gegen die abgetrennten Metalltafeln arbeitet,
um sie auf das zweite Gestell zu bewegen, wenn dieses in seiner
zweiten Position ist.
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Die
Erfindung wird aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
besser verständlich.
In dieser Beschreibung wird auf die beigelegte Zeichnung Bezug genommen,
in welcher 1 bis 12 eine
Maschine gemäß der vorliegenden Erfindung
in verschiedenen Stufen des Betriebs zeigen, wobei die dargestellte
Maschine insbesondere geeignet ist, Hauptstapel aufzunehmen, welche
aus Metalltafeln von Abmessungen zwischen 2000 × 1000 und 4000 × 1500 Millimetern
gebildet werden, wobei eine Dicke zwischen 0,5 und 8 Millimetern liegt,
wobei der Hauptstapel normalerweise ein Gewicht bis zu 300 kg aufweist
und bis zu 200 Metalltafeln enthält.
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Wie
aus 1 ersichtlich, umfasst die Maschine der Erfindung,
allgemein mit 10 bezeichnet, ein erstes Gestell 12,
welches eine Ladefläche 14, welche
parallel zu sich selbst beweglich ist, und eine dazu senkrechte
Seitenwand 16 umfasst. Das erste Gestell 12 ist
vorteilhafterweise mit einer Struktur, welche aus Stahlabschnitten
gebildet ist, konstruiert. Weder die Ladefläche 14 noch die Seitenwand 16 muss
eine kontinuierliche Oberfläche
haben, sie können
in Form beispielsweise eines Gerüsts
oder eines Rahmens vorliegen, welche ebenso aus Stahlabschnitten
konstruiert sind.
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Die
Ladefläche 14 wird
beispielsweise durch herkömmliche
hydraulisch betriebene Geräte
parallel zu sich selbst bewegt.
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In 1 ist
die Maschine 10 in ihrer Bereitschaftsposition gezeigt,
in welcher, beispielsweise mittels eines automatischen Förderers 18 (teilweise in
der Figur gezeigt) ein mit seiner jeweiligen Palette 22 versehener
Hauptstapel von Metalltafeln 20 auf der Ladefläche 14 der
Maschine 10 abgelegt wird. Zu diesem Zweck kann zudem beispielsweise
ein motorisierter Rollentisch bereitgestellt sein, welcher sich entlang
des Zentrums des Gerüsts
erstreckt, welches die Ladefläche 14 bildet,
wenn das erste Gestell 12 in seiner bereits erwähnten ersten
Position, das heißt
in der horizontalen Position, liegt, wobei die rechte Seite des
Hauptstapels 20 gegen die Seitenwand 16 des ersten
Gestells 12 ruht. Es ist zu bemerken, dass statt durch
Benutzung des Förderers 18 der
Hauptstapel der Maschine 10 auf andere Weise zugeführt werden
kann, beispielsweise durch einen herkömmlichen Gabelstapler.
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Die
Maschine 10 umfasst ein zweites Gestell 24, welches
ebenso eine Ladefläche 26 und
eine dazu senkrechte Seitenwand 28 umfasst. Das zweite Gestell
mit seiner jeweiligen Ladefläche 26 und
Seitenwand 28 kann entsprechend den bereits bezüglich des
ersten Gestells 12 beschriebenen Elementen gebildet sein,
so dass keine weitere Beschreibung gegeben wird.
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Wie
aus 1 ersichtlich, liegt das zweite Gestell 24 in
der Position, welche bereits als seine zweite Position beschrieben
wurde, in welcher es eine Ausrichtung nahe der Senkrechten aufweist.
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Die
Maschine 10 ist zudem mit einer Station 32 für den oder
die Bediener (normalerweise nicht mehr als zwei) ausgestattet. In
der Figur ist zur Vereinfachung ein einziger Bediener gezeigt, mit 30 bezeichnet.
Diese Station besteht im Wesentlichen aus einem erhöhten Trittbrett
oder einer Dienstbrücke, auf
welchem oder welcher alle (zur Vereinfachung nicht gezeigten) Steuerungselemente
der Maschine 10 in einer Weise angeordnet sind, dass auf
sie durch den Bediener einfach zugegriffen werden kann. Diese Steuerelemente
sind mit einer Steuereinheit in Art eines Mikroprozessors verbunden,
und insbesondere mit einem Heimcomputer (in den Figuren zur Vereinfachung
nicht dargestellt).
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Wenn
ein Hauptstapel 20 auf der Ladefläche 14 abgelegt wurde,
betätigt
der Bediener 30 ein entsprechendes Steuerelement, um zu
bewirken, dass die Steuereinheit entsprechende Betätigungsmittel (nicht
gezeigt, aber von herkömmlicher
Art, und bevorzugt von hydraulischer Art) aktiviert, welche das erste
Gestell aus seiner ersten Position (1) in seine
zweite Position (2) bewegen, in welcher der Hauptstapel 20 eine
Ausrichtung aufweist, welche so nah wie möglich an der Vertikalen liegt
(dabei muss offensichtlich die Tatsache berücksichtigt werden, dass die
Metalltafeln des Stapels 20 immer in einem sicheren Zustand
liegen müssen,
das heißt ohne
jegliche Neigung dazu, aus Versehen gegen die Ladefläche 26 des
benachbarten Gestells 24 umzukippen, was eine Gefahr für den Bediener 30,
insbesondere für
seine Hände,
darstellen könnte).
Die Steuereinheit aktiviert dann andere Betätigungsmittel (schematisch
durch die Pfeile 34 in 2 angedeutet),
um die Ladefläche 26 aus ihrer
zurückgezogenen
Position (1) in ihre vorgerückte Position (2)
zu bewegen, in welcher die untere Kante der Ladefläche 14 den
Hauptstapel 20 berührt.
Der Bediener 30 kann nun die Anzahl von Metalltafeln, welche
abgetrennt werden sollen, abzählen,
wobei er sie mit Stoßhänden dazu
bringt, einzeln oder zu mehreren umzukippen (je nachdem, was am
komfortabelsten ist) (was angesichts des Position des Hauptstapels 20 sehr
einfach ist), so dass die gewünschte
Anzahl von Metalltafeln, welche abgetrennt werden sollen, in dem
in 3 gezeigten Zustand liegen, in welchem diese Metalltafeln
einen abgeleiteten Stapel 36 bilden, welcher gegen die
Ladefläche 26 des
zweiten Gestells 24 ruht. Der abgeleitete Stapel 36 lehnt
jedoch immer noch mit seiner Kante gegen die Seitenwand 16 des
ersten Gestells 12. Die übrigen Metalltafeln des Hauptstapels
sind in 3 mit 20A bezeichnet.
Zu diesem Zeitpunkt zieht der Bediener 30 jegliches Papiertrennblatt,
welches zwischen dem abgeleiteten Stapel 26 und dem übrigen Hauptstapel 20A liegt,
heraus.
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Als
Ergebnis des Eingriffs des Bedieners 30, welcher ein passendes
(nicht gezeigtes) Steuerelement bedient, bewirkt die Steuereinheit,
dass ein Trennelement 38 in Form eines Keils (nicht sichtbar in 1 und 2,
da es in einer Höhe
außerhalb des
Bereichs dieser Figuren liegt) von oben herunterkommt (3).
Dieser Keil 38 kann geeigneterweise an (nicht gezeigten)
Stahlkabeln aufgehängt
sein, so dass er durch eine herkömmliche
Winde einfach angehoben und abgesenkt werden kann. Der Keil 38 ist geeigneterweise
mit einem geeigneten Material bedeckt, um eine Beschädigung der
Metalltafeln, mit denen er in Kontakt kommt, zu vermeiden. Der Keil 38 muss
in solch einer Weise abgesenkt werden, dass er zwischen den übrigen Hauptstapeln 20A und den
gerade gebildeten abgeleiteten Stapel 36 eingesetzt wird,
wobei der Keil 38, wenn er schwer genug ist, die mit 38A in 3 angedeutete
Position durch die Schwerkraft erreicht. Zu diesem Zeitpunkt verursacht
die Steuereinheit, entweder durch Eingriff des Bedieners 30 oder
als Ergebnis eines Signals von einem geeigneten Sensor, welcher
die Steuereinheit informiert, dass der Keil 38 die erforderliche
untere Position erreicht hat, dass der Keil 38, welcher
sich an seinen zwei Seiten über
die Metalltafeln hinaus erstreckt von Schiebemitteln (zur Vereinfachung
nicht gezeigt, aber von herkömmlicher
Art) in Eingriff genommen wird, geeigneter Weise durch hydraulische Betätigung,
welche auf den Keil 38 einen horizontalen Schub in Richtung
des zweiten Gestells 24 ausüben. Gleichzeitig deaktiviert
die Steuereinheit die Betätigungsmittel 34,
so dass die zugeordnete Ladefläche 36 unter
dem Schub des Keils 38 sich zusammen mit dem abgeleiteten
Stapel 36 zurückzieht,
bis geeignete (nicht gezeigte) Sensoren (beispielsweise Photosensoren),
mit welchen die Maschine 10 ausgerüstet ist, erfassen, dass der
gesamte abgeleitete Stapel 36 über die horizontale Linie 40 transferiert wurde,
welche die Grenzlinie zwischen der Seitenwand 16 des ersten
Gestells 12 und der Seitenwand 28 des zweiten
Gestells 24 bildet. Zu diesem Zeitpunkt bewirkt die Steuereinheit,
dass der Trennkeil 38 sich nach oben bewegt, so dass er
in 5 nicht mehr sichtbar ist. Diese Figur zeigt die
nächste
Stufe, in welcher die Steuereinheit das erste Gestell 12 dazu
gebracht hat, in seine erste Position (horizontal) zurückzukehren.
Es ist daher möglich,
den übrig
gebliebenen Hauptstapel 20A zu entfernen und daher in der
Lage zu sein, wenn es nötig
ist, auf die Ladefläche 14 einen
anderen Hauptstapel bestehend aus Metalltafeln mit unterschiedlichen
Abmessungen oder einem unterschiedlichen Material verglichen mit dem
vorhergehenden zu platzieren. Zur Vereinfachung wird angenommen,
dass der neue Hauptstapel der in 5 mit 20A bezeichnete
ist, und insbesondere ein unvollständiger Hauptstapel, aus welchem
eine vorgegebene Anzahl von Metalltafeln bereits entfernt wurde
(es gibt offensichtlich keinen Unterschied, wenn der neue Hauptstapel
vollständig ist),
so dass seine obere Fläche
in die Ebene der oberen Kante der Seitenwand 16 bewegt
wird. Auf Befehl des Bedieners 30 lässt die Steuereinheit das erste
Gestell 12 von seiner ersten Position (5)
in seine zweite Position (6) zurückkehren.
In der Zwischenzeit wird der Bediener 30 bevorzugt auf
die freie Seite des abgeleiteten Stapels 36, welcher sich bereits
auf dem zweiten Gestell 24 befindet, eine Folie bzw. ein
Blatt platziert haben (normalerweise aus einem Kunststoffmaterial),
welches geeigneterweise dazu dient, den ersten abgeleiteten Stapel 36 von dem
neuen abgeleiteten Stapel, welcher gebildet werden soll und welcher
aus einer unterschiedlichen Art von Metalltafeln zusammengesetzt
sein wird, zu trennen. Zu diesem Zeitpunkt werden die vorstehend beschriebenen
Tätigkeiten
wiederholt, das heißt
manuelles Abtrennen einer bestimmten Anzahl von Metalltafeln von
dem zweiten Hauptstapel, welcher gegen die freie Seite gegen den
ersten abgeleiteten Stapel 36 (möglicherweise durch die erwähnte Kunststofftrennfolie
bedeckt) gelehnt werden wird und den zweiten abgeleiteten Stapel
bilden wird, durch den Bediener 30. An diesem Punkt wird,
bevorzugt auf einen Befehl des Bedieners hin (die Steuereinheit
könnte
dies jedoch auch direkt vornehmen, wobei in diesem Fall die Maschine 10 mit
einem Sensor ausgerüstet
sein müsste,
welcher die Steuereinheit informiert, dass das erste Gestell 12 in
seine zweite Position zurückgekehrt
ist) die Handlung des Einsetzens des Trennkeils 38 bis
zu der durch 38A in 6 bezeichneten
Position ebenso wie die Handlung, welche die getriebene Bewegung
des Keils zu dem ersten abgeleiteten Stapel hin beinhaltet, wiederholt,
mit gleichzeitigem Zurückziehen
der Lagerfläche 14 von
dem zweiten Gestell 24 (7), so dass
auf diesem Letzteren die Anordnung von zwei abgeleiteten Stapeln
angehäuft
wird, wobei diese Anordnung in 6 mit 36A bezeichnet
ist, während das Übrige des
zweiten Hauptstapels mit 20B gekennzeichnet ist.
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8 beschreibt
den nächsten
Schritt, in welchem das erste Gestell 12 mit dem Übriggebliebenen 20B des
zweiten Hauptstapels in seine anfängliche Position zurückbewegt
wird.
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Zu
diesem Punkt ist es offensichtlich, dass derselbe Arbeitsvorgang
mit einem dritten Hauptstapel usw. wiederholt werden kann, um schließlich auf dem
zweiten Gestell 24 eine Anordnung zu erhalten, welche aus
der erforderlichen Anzahl von abgeleiteten Stapeln (voneinander
bevorzugt durch eine Kunststofffolie getrennt) gebildet ist, wobei
jeder aus der gewünschten
Anzahl von Metalltafeln des geforderten Typs (in Übereinstimmung
mit den Anforderungen eines bestimmten Kunden) gebildet ist, wobei die
maximale Anzahl von abgeleiteten Stapeln und/oder von Metalltafeln
für jeden
abgeleiteten Stapel nur durch die Aufnahmefähigkeit des zweiten Gestells 24 bestimmt
wird.
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Wenn
schließlich
die gewünschte
Anordnung 36A von abgeleiteten Stapeln erhalten wurde und
nachdem das Übriggebliebene
des letzten Hauptstapels von dem ersten Gestell 12 entfernt
wurde, wird eine herkömmliche
Palette oder als Grenze einfache flache Planken, in 9 mit 42 bezeichnet, auf
der Ladefläche 14 des
ersten Gestells 12 angeordnet. Zu diesem Zeitpunkt aktiviert
die Steuereinheit, entweder automatisch oder durch den Eingriff des
Bedieners, Betätigungsmittel
(in 9 sche matisch durch die Pfeile 44 angedeutet,
bevorzugt hydraulischer Art), welche es ermöglichen, dass die obere Kante
der Palette 42 in die Ebene der oberen Kante der Seitenwand 16 bewegt
wird, wobei das erste Gestell 12 dann in die Position gebracht
wird, welche vorstehend als seine dritte Position (vertikal) definiert
wurde. Zum selben Zeitpunkt wird das zweite Gestell 24 ebenso
in diejenige Position gebracht, welche vorstehend als seine erste
Position (ebenso senkrecht) definiert wurde, wodurch die Situation
der 10 erhalten wird. Zu diesem Zeitpunkt aktiviert die
Steuereinheit, entweder durch Eingriff des Bedieners, welcher ein
entsprechendes Steuerelement bedient, oder automatisch (wenn die
Steuereinheit mit geeigneten Sensoren ausgerüstet ist, welche sie informieren,
wann die vertikale Position sowohl des Gestells 12 als
auch des Gestells 24 erreicht wird) Betätigungsmittel 34 der
Ladefläche 26,
so dass die Anordnung von abgeleiteten Stapeln 36A einschließlich der
Palette 42 von dem zweiten Gestell 24 zu dem ersten
Gestell 12 wie in 11 gezeigt
bewegt wird.
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Nachdem
dies durchgeführt
wurde, bewirkt die Steuereinheit, wiederum durch Eingriff des Bedieners 30 oder
automatisch (wenn Sensoren vorgesehen sind, um die Steuereinheit
zu informieren, wann diese Situation erreicht wird), dass das erste
Gestell 12 in seine erste Position zurückkehrt, so dass die Anordnung 36 von
abgeleiteten Stapeln entfernt werden kann, um somit den geplanten
Zyklus zu beschließen.
Die Maschine 10 ist nun bereit, einen neuen Zyklus durchzuführen.
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Die
Maschine 10 kann geeigneterweise mit herkömmlichen
Lastzellen ausgestattet sein, welche es ermöglichen, das Gewicht der gebildeten
abgeleiteten Stapeln zu bestimmen, entweder durch Differenzbildung
oder durch Addition.
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Es
ist zu bemerken, dass die Maschine der vorliegenden Erfindung betreffend
all jener Dinge benutzt werden kann, welche Tafeln jeglichen Metalls oder
jeglicher Legierung verarbeiten, oder bei welchen ein Kunde mit
Anordnungen versorgt werden muss, welche aus einer vorgegebenen
Anzahl von Metalltafeln pro Typ gebildet sind. Es ist unmittelbar offensichtlich,
dass die Maschine der vorliegenden Erfindung es zusätzlich dazu,
dass im Wesentlichen das Risiko von Unfällen des Betroffenen Personals beseitigt
wird, ermöglicht,
beträchtliche
Zeit und Kosten zu sparen.