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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Einkapselung. Sie
bezieht sich insbesondere auf ein neues Abgabesystem, das die Freisetzung
eines Wirkstoffs, wie beispielsweise eines Aromastoffs, zuläßt und durch
eine neue, einkapselnde Trägerzusammensetzung
gekennzeichnet ist, welche im wesentlichen aus faserigen Materialien
und insbesondere aus einer Kombination von zwei speziellen faserigen
Polysacchariden erzeugt ist, die erlaubt, durch einen Extrusionsprozeß große glasartige
Perlen herzustellen. Die feste teilchenförmige Zusammensetzung der Erfindung
kann ein verbrauchsfertiges Endprodukt, vorgesehen für den Konditorwarenbereich,
bilden oder als Abgabesystem für
einen Aromastoff oder einen anderen Wirkstoff verwendet werden,
wenn sie zu einem Verbrauchsprodukt hinzugegeben wird, zum Beispiel,
wenn sie zu einer eßbaren
Zusammensetzung, wie beispielsweise einem Nahrungsmittel oder Getränk, hinzugegeben
wird.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
Literatur offenbart viele Wege, um Wirkstoffe in einer eingekapselten
Form bereitzustellen. Die Einkapselung von Wirkstoffen hat verschiedenartige
Ziele, wobei die hauptsächlichsten
sind, einerseits labile oder flüchtige
Bestandteile vor einer Zersetzung oder irgendeiner nachteiligen
Wechselwirkung mit einem äußeren Element
zu schützen
und andererseits die Freisetzung des eingekapselten Wirkstoffs zu
steuern und eine wirksame Freisetzung nur wenn gewünscht, abhängig von
der Anwendung, bereitzustellen.
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Einkapselungsverfahren
und Zusammensetzungen mit einkapselnder Matrix sind Parameter, die
variiert werden können
und als Funktion des Zwecks gewählt
werden, für
welchen ein Abgabesystem gestaltet ist. Sie sind die Aufgabe vieler
Patentschriften oder Patentanmeldungen.
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Betrachtet
man Einkapselungsverfahren, ist Extrusion im Stand der Technik,
speziell in der Patentliteratur, in weitem Umfang beschrieben worden.
Dieses Verfahren beruht typischerweise auf der Verwendung von Kohlenhydrat-Matrixmaterialien,
die zu einem geschmolzenen Zustand erhitzt werden und mit einem
Wirkstoff vereinigt werden, bevor extrudiert wird und die extrudierte
Masse abgeschreckt wird, um ein Glas zu erzeugen, das den Bestandteil
schützt.
Typische Produkte, die sich aus diesem Verfahren ergeben und in
der Aromastoffindustrie verwendet werden, sind trockene, körnige Abgabesysteme,
in denen der Wirkstoff ein Aromastoff ist, der gleichmäßig als
Tröpfchen überall in
einem Kohlenhydratglas verteilt ist. Ein wesentliches Beispiel der
Offenbarungen des Standes der Technik auf diesem Gebiet ist die
US-Patentschrift 3704137 ,
die eine Zusammensetzung eines etherischen Öls beschreibt, die durch Mischen
eines Öls
mit einem Antioxidationsmittel, gesondertes Mischen von Wasser,
Saccharose und hydrolysierten Getreidefeststoffen mit einem Dextrose-Äquivalent
(DE) unter 20, Emulgieren der zwei Gemische miteinander, Extrudieren
des resultierenden Gemisches in der Form von Stäbchen in ein Lösungsmittel
hinein, Entfernen des Überschusses
von Lösungsmittel
und schließlich
Hinzufügen
eines Antibackmittels erzeugt wird. Ein anderes angemessenes Beispiel
ist das, das in der
US-Patentschrift 4610890 und
der
US-Patentschrift 4707367 beschrieben
ist, die ein Verfahren zur Erzeugung einer stabilen, auf Schmelze
basierenden und extrudierten festen Aromastoffzusammensetzung eines
etherischen Öls
ebenso wie ein Produkt dieses Verfahrens offenbaren. Die zu extrudierende Schmelze
besteht in diesem speziellen Fall aus einer Matrix, erzeugt aus
einem wässerigen
Gemisch von einem Zucker und einem Stärkehydrolysat zusammen mit
einem ausgewählten
Emulgator, wobei das wässerige Gemisch
weiter mit einer ausgewählten
Menge eines Aromastoffs in Form eines etherischen Öls gemischt ist. Kürzlich hat
die
US-Patentschrift 6707771 ein
neues Extrusionsverfahren beschrieben, bei dem die extrudierte Masse
zerhackt wird, wenn sie die Düse
verläßt und wenn
sie in einem plastischen Zustand ist. Dieses Verfahren vermeidet
jeden der Extrusion folgenden Trocknungsschritt. Die vorstehend
erwähnten
Patentschriften sind lediglich veranschaulichend für das beträchtliche
Volumen von Patentliteratur im Zusammenhang mit Extrusionstechniken.
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Trägermaterialien,
die als geeignet für
Extrusionsverfahren beschrieben sind, sind ebenfalls zahlreich. Die
brauchbarsten Bestandteile sind langkettige Kohlenhydrate, zu denen
typischerweise Starken, hydrierte Stärkehydrolysate, modifizierte
Starken und Gummis in Kombination mit oder als Alternative zu Kohlenhydraten
mit niedrigem Molekulargewicht, wie beispielsweise Mono- oder Disaccharide,
Maltodextrine mit einem Dextroseäquivalent
(DE) in dem Bereich von etwa 4 bis 20 und Feststoffe aus Maissirup
oder Polydextrose mit einem Dextroseäquivalent in dem Bereich von
etwa 21 bis 97 gehören.
Zu Beispielen derartiger Systeme gehören die
US-Patentschrift 2002/0187223 ,
die ein extrudiertes körniges
Abgabesystem, basierend auf polymeren Trägern, umfassend ein Kohlenhydratmaterial
wie beispielsweise Maltodextrin und 1 bis 7% Agar-Agar, offenbart,
und
WO-A-00/25606 ,
welche ein extrudiertes Abgabesystem, basierend auf Zucker oder
Zuckerderivaten, beschreibt. Trägermaterialien,
umfassend Maltodextrin und Gummiarabicum, sind in der
US-Patentschrift 5124162 auch im Hinblick
auf sprühgetrocknete
Systeme beschrieben.
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Nun
ist die vorliegende Erfindung durch eine neue einkapselnde Trägerzusammensetzung,
im wesentlichen erzeugt aus faserigen Polysacchariden und genauer
gesagt erzeugt aus löslichen
diätetischen
Fasern, gekennzeichnet. Diätetische
Fasern sind gewöhnlich
als Polysaccharide definiert, welche gegen die endogenen Enzyme
des Menschen resistent sind, d. h., daß sie durch die endogenen Sekretionen
des menschlichen Verdauungstrakts nicht verdaut werden. Sie werden
in wasserunlösliche
und wasserlösliche
Fasern eingeteilt. Wasserlösliche
Fasern sind im Stand der Technik in weitem Umfang beschrieben worden,
wegen ihrer bekannten Gesundheitsvorteile, als Bestandteile, die
in Nahrungsmittelprodukten verwendet werden, zum Teil, weil sie
die glykämische
Reaktion auf das Nahrungsmittel verringern und so Nahrungsmittelprodukte
erzeugen, welche lösliche
Fasern enthalten, die besonders für Diabetiker geeignet sind.
Dieser Stand der Technik beschreibt die Verwendung von wasserlöslichen
Fasern als solchen in verbrauchsfertigen Produkten, aber nicht als
potentiellen einkapselnden Materialien.
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Andererseits
ist auch offenbart worden, daß lösliche und
unlösliche
Fasern potentiell brauchbar sind, um in kleineren Mengen zu einkapselnden
Zusammensetzungen hinzugegeben zu werden, um die Freisetzung des
eingekapselten Stoffes zu steuern (
WO
99/48372 ).
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Schließlich offenbart
die
US-Patentschrift 6468568 die
Einkapselung eines Minerals wie beispielsweise Calcium oder eines
Vitamins in einem doppelten Einkapselungssystem, das ein Fasermaterial
enthält.
Genauer gesagt wird in dieser Offenbarung der Wirkstoff zuerst von
einem Speiseöl
umgeben und wird dann in eine Zusammensetzung mit glasartiger Matrix
eingekapselt, die ein Oligosaccharid einschließt, welches Inulin sein kann.
Nun ist Inulin ein sauberes Trockenfasermaterial, welches durch
Extraktion am zum Beispiel Zichorie, Zwiebeln oder Topinambur und
anderen gewöhnlichen
Pflanzenquellen abgetrennt wird. Inulin ist das einzige vollständig faserige
Material, das in diesem Dokument unter anderen Oligosacchariden
erwähnt
wird. Alle anderen Oligosaccharidmaterialien, die für den dort
offenbarten Zweck geeignet sind, schließen Zucker ein. Das in dem
Dokument beschriebene Einkapselungsverfahren ist Extrusion und erlaubt,
ein Produkt zu erhalten, das nicht gummiartig ist und leicht zu
feinen teilchenförmigen
Zusammensetzungen oder Pulvern, fertig zur Einlagerung in oder auf
Nahrungsmittelzusammensetzungen, zermahlbar ist. Die beschriebenen
Zusammensetzungen mit glasartiger Matrix können durch Extrusionsdüsen mit Öffnungsdurchmessern
von etwa 0,10 mm bis etwa 5 mm extrudiert werden. Der Durchmesser
des Extrudatstrangs und des Produkts kann größer als der Durchmesser der
Düsenöffnungen
sein, zurückzuführen auf
Deformation oder Quellung, wenn die Zusammensetzung die Düse verläßt. Die
Vergrößerung des
Durchmessers beim Verlassen der Düse kann ohne wesentliche Entwicklung
von expandierter, aufgeblasener, schaumiger oder zellenartiger Struktur
erfolgen. In jedem Fall hat der extrudierte Strang einen Querschnittsdurchmesser,
der auf etwa 0,15 mm bis etwa 5 mm begrenzt ist.
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Nun
waren wir imstande, eine neue einkapselnde Trägerzusammensetzung zu realisieren,
die, zusätzlich
zu der Tatsache, daß sie
im wesentlichen aus faserigen Materialien besteht und so vorteilhafte
Eigenschaften, wie beispielsweise zuckerfrei und nicht-kariogen
zu sein, bietet, es erlaubt, eine teilchenförmige Zusammensetzung mit einer
größeren Größe als derjenigen,
die im Stand der Technik offenbart ist, nämlich mit einem Querschnittsdurchmesser
von mindestens 3, vorzugsweise mindestens 5 mm und bis zu 15 mm,
herzustellen. Die Produkte der Erfindung sind deshalb entweder für den direkten
Verbrauch in Anwendungen, die zu dem Gebiet der süßen und
salzigen Konditoreiwaren und dem Gebiet der Bäckerei gehören, wo sie alternative Produkte
zu Süßigkeiten
des bekannten Gelatinetyps oder kleine gepreßte Tabletten bereitstellen,
oder für
eine Verwendung in einem wirksamen Abgabesystem, wenn sie einer
eßbaren
Zusammensetzung wie beispielsweise einem Nahrungsmittel oder Getränk zugesetzt
werden, geeignet.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine neue teilchenförmige Zusammensetzung
in der Form einer großen,
glasartigen Perle, erzeugt aus einer im wesentlichen faserigen Trägerzusammensetzung.
Genauer gesagt ist eine erste Aufgabe der Erfindung eine teilchenförmige Zusammensetzung
in der Form einer extrudierten, glasartigen Perle, umfassend eine
faserige Trägerzusammensetzung,
einkapselnd einen Wirkstoff gekennzeichnet, daß die Perle einen Querschnittsdurchmesser
zwischen 3 mm und 15 mm, vorzugsweise zwischen 5 mm und 15 mm, stärker bevorzugt
zwischen 6 mm und 15 mm, hat und vorzugsweise kugelförmig ist. Die
Größe der Perle
der Erfindung ist mit ihrer charakteristischen Trägerzusammensetzung
verbunden, die im wesentlichen aus wasserlöslichen, faserigen Materialien
erzeugt ist und die genauer gesagt ein langkettiges wasserlösliches
faseriges Polysaccharid und ein anderes faseriges Material mit niedrigerem
Molekulargewicht umfaßt.
Die spezielle Wahl der wasserlöslichen
Fasern, die die Trägerzusammensetzung
des Produkts der Erfindung bilden und nachstehend durch ihre jeweiligen
mittleren Molekulargewichte und Polymerisationsgrade definiert sind,
erlaubt es, durch ein Extrusionsverfahren am Ende der Düse des Extruders
ein wesentliches Relaxationsphänomen
der polymeren Träger
bereitzustellen, was zum Beispiel zu kugelförmigen Perlen mit einem Durchmesser
größer als
3, vorzugsweise größer als
4, stärker
bevorzugt größer als
5 mm und noch stärker
bevorzugt größer als
6 mm führt.
Andererseits verleiht die Natur der faserigen Materialien vorteilhafterweise
dem endgültigen
Produkt Qualitäten,
wie beispielsweise nicht-Kariogenität und Beschaffenheit ohne Zucker,
die es für
die Herstellung von speziellen Produkten des Gebiets der süßen und
salzigen Konditorwaren und des Gebiets der Bäckerei oder für eine Verwendung
als traditionelles Abgabesystem für einen Aromastoff oder andere
Wirkstoffe, wenn sie einem verbrauchsfertigen Endprodukt zugesetzt
werden, besonders brauchbar machen.
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Die
Verwendung der speziellen Kombination von faserigen Materialien
als neue Trägerzusammensetzung
für die
Herstellung eines Abgabesystems ist eine zweite Aufgabe dieser Erfindung,
da Träger,
die bis jetzt bekannt sind und verwendet werden, es nicht erlaubten,
durch Extrusion ein Produkt der vorliegenden Qualität und mit
den beanspruchten Dimensionen und Formen herzustellen.
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Endverbrauchsprodukte
sind ebenfalls Aufgaben der vorliegenden Erfindung. Insbesondere
für die Aromastoffindustrie
können
Produkte wie beispielsweise kaubare Süßigkeiten, gummiartige Bonbons,
hartgekochte Bonbons, Kekse, Kuchen und gebackene Anwendungen im
allgemeinen sowie Müsliriegel,
Schokoladenriegel und abgepackte Molkereiprodukte vorteilhaft die
teilchenförmigen
Zusammensetzungen der Erfindung als Aromatisierungsbestandteile
verwenden. Salzige Waren können
ebenfalls mit den Perlen der Erfindung aromatisiert werden, zum
Beispiel Nudeln oder Suppen. Die Größe der Abgabesysteme ergibt
eine anerkannte visuelle Wirkung in der endgültigen Anwendung, während ein
wirksamer Schutz des flüchtigen
und labilen eingekapselten Bestandteils und eine kontrollierte Freisetzung
des letzteren, d. h. eine Freisetzung, die nur zu der Zeit des Verbrauchs
des Endprodukts erfolgt, bereitgestellt wird. Mit anderen Worten
werden die Produkte der Erfindung in Anwendungen sowohl wegen ihrer
Qualitäten
als wirksame Abgabesysteme als auch wegen ihres visuellen Aspekts,
der sich von gewöhnlich
verwendeten eingekapselten Systemen unterscheidet, verwendet.
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Andere
Vorteile und Vorzüge
des Produkts der Erfindung werden durch die ausführliche Beschreibung und die
Beispiele, die nachstehend angegeben sind, offensichtlich.
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Die
teilchenförmige
Zusammensetzung der Erfindung hat die Form einer extrudierten, glasartigen
Perle, umfassend eine faserige Trägerzusammensetzung, einkapselnd
einen Wirkstoff gekennzeichnet, daß die Perle einen Querschnittsdurchmesser
zwischen 3 mm und 15 mm, vorzugsweise zwischen 5 mm und 15 mm, starker
bevorzugt zwischen 6 mm und 15 mm, hat und die Trägerzusammensetzung
von 1 bis 70 Gew.-% eines ersten wasserlöslichen faserigen Polysaccharids
mit einem mittleren Molekulargewicht höher als 10000 Dalton (Da) und
einem mittleren Polymerisationsgrad höher als 60 und von 30 bis 99%
eines zweiten wasserlöslichen faserigen
Polysaccharids mit einem mittleren Molekulargewicht unter 10000
Da und einen mittleren Polymerisationsgrad unter 60 umfaßt, wobei
die Prozentgehalte durch das Gewicht relativ zu dem Gesamtgewicht
der Trägerzusammensetzung
angegeben sind.
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Der
Begriff wasserlösliches
Polysaccharid bedeutet, daß das
Polysaccharid entsprechend dem von L. Prosky et al., J. Assoc. Off.
Anal. Chem. 71, 1017–1023
(1988), beschriebenen Verfahren zu mindestens 50% löslich ist.
Wie vorstehend erwähnt
wurde, bezieht sich der Begriff Faser oder faseriges Polysaccharid
auf die Tatsache, daß das
Polysaccharid durch die endogenen Sekretionen des menschlichen Verdauungstrakts
nicht verdaut oder hydrolysiert werden kann. Dementsprechend bedeutet
der Begriff nicht-faseriges Polysaccharid, daß das Polysaccharid durch die
endogenen Sekretionen des menschlichen Verdauungstrakts verdaut
werden kann.
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Die
teilchenförmige
Zusammensetzung umfaßt
einen speziellen einkapselnden Träger, der im wesentlichen aus
Fasern erzeugt ist. Der Begriff „Träger", auch als „Matrix" bezeichnet, wird auf dem Fachgebiet
der Einkapselung gewöhnlich
verwendet, um in einem Abgabesystem die einkapselnde Zusammensetzung
zu bezeichnen, d. h. die Zusammensetzung, in der der zu schützende Wirkstoff
eingeschlossen wird. Wenn auch manchmal erwähnt worden ist, daß faserige
Materialien möglicherweise
zu einer einkapselnden Zusammensetzung hinzugegeben werden, insbesondere
um die Feisetzung des eingekapselten Stoffes zu steuern, ist eine
spezielle Kombination von faserigen Materialien, die die Herstellung
von Perlen der durch die vorliegende Erfindung definierten Größe durch
Extrusion erlaubt, niemals beschrieben worden. Genauer gesagt erlaubt das
einzige Dokument vom Stand der Technik, welches unseres Wissens
die Möglichkeit
einschließt,
einen Träger
zu haben, der vollständig
aus einer Faser erzeugt ist (wobei eine derartige Ausführungsform
jedoch in der
US-Patentschrift
6468568 nicht durch Beispiele erläutert wird), nur, eine teilchenförmige Zusammensetzung
einer gewöhnlichen
Größe für extrudierte
Produkte, d. h. kleiner als 5 mm, herzustellen. Nun waren wir in
der vorliegenden Erfindung imstande, festzustellen, daß eine spezielle
Kombination von wasserlöslichen
faserigen Materialien, definiert mittels mittlerer Molekulargewichte
und Polymerisationsgrade, es erlaubt, eine Schmelze herzustellen,
die extrudiert werden kann und dank eines Relaxationsphänomens der
polymeren Polymere am Ausgang des Extruders große Perlen, insbesondere kugelförmige Perlen
mit einem Querschnittsdurchmesser höher als 3 mm, vorzugsweise
höher als
4 mm, starker bevorzugt höher
als 5 mm, herzustellen. Zucker, wie beispielsweise Mono- und Disaccharide,
die gewöhnlich
in großen
Anteilen in zu extrudierenden Trägerzusammensetzungen
verwendet werden, verhindern bedeutsame Polymerrelaxation. Die Trägerzusammensetzung,
die den Wirkstoff in der vorliegenden Erfindung einkapselt, ist
vorteilhafterweise frei von diesem Typ von Verbindungen und kann
so als ohne Zucker zu sein beschrieben werden.
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Das
erste wasserlösliche
Polysaccharid, das in dem Träger
oder der einkapselnden Zusammensetzung des Produkts der Erfindung
vorhanden ist, ist eine lösliche
Faser mit einem mittleren Molekulargewicht höher als 10000 Dalton (Da) und
einem mittleren Polymerisationsgrad höher als 60. Dieses langkettige
Polymer ist in Anteilen vorhanden, die zwischen 1 und 70 Gew.-%
relativ zu dem Gesamtgewicht der Trägerzusammensetzung, vorzugsweise
zwischen 2 und 50 Gew.-%, stärker
bevorzugt zwischen 8 und 20 Gew.-%, zum Beispiel zwischen 2 und
20 Gew.-% variieren. In einer speziellen Ausführungsform der Erfindung ist
es aus der Gruppe, bestehend aus Konjac Mannan, Xanthan, Gummiarabicum,
Guargummi, Pektin, Johannisbrotgummi, löslichem Sojabohnenpolysaccharid
und beta-Glucan,
ausgewählt.
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Das
zweite wasserlösliche
Polysaccharid, das in der Trägerzusammensetzung
der Perle vorhanden ist, ist eine Faser mit einem kleineren Molekulargewicht.
Im einzelnen ist die letztere durch ein mittleres Molekulargewicht
unter 10000 Da und einen mittleren Polymerisationsgrad unter 60
gekennzeichnet. Typischerweise ist sie ein Dextrin. Sie besteht
aus Anteilen, die zwischen 20 und 99 Gew.-%, zum Beispiel zwischen
30 und 99 Gew.-% und vorzugsweise zwischen 50 und 98 Gew.-%, zum
Beispiel zwischen 80 und 98 Gew.-% relativ zu dem Gesamtgewicht
der Trägerzusammensetzung
variieren. Ein besonders geeignetes Dextrin für die Erfindung hat eine Chemical
Abstract Registry Number (Chemical-Abstract-Registriernummer) von 9004-53-9. Dieses
Material ist im Handel von Roquette Frères als Nutriose FB® erhältlich und
wird als neue lösliche
diätetische
Faser vermarktet, die gute Verdauungstoleranz, Säure- und Wärmebeständigkeit sowie Masse liefernde
Wirkung für
zuckerfreie Produkte bietet. Unseres Wissens wurde bis jetzt keine
Verwendung von diesem Material als einem vorteilhaften einkapselnden
Material für
die Herstellung eines extrudierten Abgabesystems beschrieben.
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Vorzugsweise
umfaßt
die Trägerzusammensetzung
weniger als 20 Gew.-% nicht-faserige Polysaccharide, starker bevorzugt
weniger als 10 Gew.-%, noch stärker
bevorzugt weniger als 5 Gew.-% nicht-faserige Polysaccharide. Am
meisten bevorzugt ist sie frei von nicht-faserigen Polysacchariden.
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Vorzugsweise
sind das erste und/oder das zweite Polysaccharid nicht-kariogen.
Starker bevorzugt sind beide Polysaccharide nicht-kariogen.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Trägerzusammensetzung ohne Zucker und/oder
nicht-kariogen.
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Vorzugsweise
hat die Trägerzusammensetzung
einen niedrigen glykämischen
Index, das heißt
einen glykämischen
Index unter 55. Starker bevorzugt ist der glykämische Index der Trägerzusammensetzung
unter 40, am meisten bevorzugt ist er unter 25.
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Zusätzlich zu
diesen wesentlichen Hauptkomponenten des einkapselnden Materials
kann der Träger einen
Weichmacher umfassen, typischerweise in Anteilen, die zwischen 1
und 10 Gew.-% relativ zu dem Gesamtgewicht der teilchenförmigen Zusammensetzung
variieren. Weichmacher, die gewöhnlich
in Extrusionstechniken verwendet werden, passen für die Erfindung
und sind dem Fachmann bekannt. Zu ihnen gehören, ohne darauf begrenzt zu
sein, Wasser, Propylenglycol, Isomalt, Glycerol, Ethylenglycol,
Dipropylenglycol, Triacetin, organische Säuren und Gemische davon.
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Die
Trägerzusammensetzung
kann auch optionale Bestandteile, wie beispielsweise Farbmittel
oder Emulgatoren, umfassen. Zu typischen Beispielen von Emulgatoren
gehören
Lecithin, Citronensäureester
von Fettsauren, aber andere geeignete Emulgatoren sind in Referenztexten
wie beispielsweise Food emulsifiers and their applications (Nahrungsmittelemulgatoren
und ihre Anwendungen), 1997, herausgegeben von G. L. Hasenhuettl
und R. W. Hartel, angeführt.
Eine ausführlichere
Beschreibung dieser Bestandteile ist in dem vorliegenden Fall nicht
notwendig, da diese Bestandteile gewöhnlich während der Extrusion einer beliebigen Trägerzusammensetzung
verwendet werden und dem Fachmann bekannt sind.
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Die
Trägerzusammensetzung
der Erfindung kapselt einen Wirkstoff ein, der vorzugsweise in Anteilen enthalten
ist, die zwischen 0,01 und 15 Gew.-%, stärker bevorzugt zwischen 0,05
und 3 Gew.-%, relativ zu dem Gesamtgewicht der teilchenförmigen Zusammensetzung,
variieren. Der in dem Abgabesystem der Erfindung geschützte Wirkstoff
kann zum Beispiel als Aromastoffe, Duftstoffe, Vitamine, Arzneimittel
und färbende
Materialien variiert werden. In einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird der Wirkstoff aus der Gruppe, bestehend aus einem
Aromastoff, einem Duftstoff, einem Vitamin, einem Arzneimittel,
einem Farbmittel, einem Nährstoffpharmazeutikum,
einem Weißmacher,
einem antibakteriellen Mittel und einem Gemisch, umfassend mindestens
zwei von diesen, ausgewählt.
Der Wirkstoff kann eine flüchtige
oder eine labile Komponente sein, welche in flüssiger oder fester Form sein
kann. Vorzugsweise ist der Wirkstoff hydrophob. Zum Beispiel ist
er ein Aroma- oder Duftbestandteil oder eine Aroma- oder Duftzusammensetzung.
Die Begriffe „Aroma-
oder Duftbestandteil oder Aroma- oder Duftzusammensetzung", wie sie hier verwendet
werden, sind gedacht, eine Vielfalt von Aroma- und Duftmaterialien
sowohl natürlicher
als auch synthetischer Herkunft zu definieren. Sie schließen einzelne
Verbindungen und ein Gemisch ein. Spezielle Beispiele derartiger
Komponenten können in
der gegenwärtigen
Literatur gefunden werden, z. B. in Perfume and Flavour Chemicals
(Parfüm-
und Aromachemikalien) von S. Arctander, 1969, Montclair N. J. (USA);
Fernaroli's Handbook
of Flavour Ingredients (Fernarolis Handbuch der Aromabestandteile),
1975, CRC Press, oder Synthetic Food Adjuncts (Synthetische Nahrungsmittelzusätze), 1947,
von M. B. Jacobs, ran Nostrand Co., Inc., und sind dem Fachmann
auf dem Gebiet von Parfümierung,
Aromatisierung und/oder Aromagebung von Verbrauchsprodukten bekannt,
d. h. dem Verleihen eines Geruchs und/oder eines Aromas oder Geschmacks
für ein
Verbrauchsprodukt, das traditionellerweise parfümiert oder aromatisiert wird,
oder dem Modifizieren des Geruchs oder Geschmacks der Verbrauchsprodukte.
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Natürliche Extrakte
können
ebenfalls in das System der Erfindung eingekapselt werden; zu diesen
gehören
unter anderen z. B. Citrusextrakte, wie beispielsweise Zitronen-,
Orangen-, Limetten-, Grapefruit- oder Mandarinenöl, oder
Kaffe, Tee, Kakao, Minze, Vanille oder etherische Öle von Kräutern und
Gewürzen.
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Ein
Nährstoffpharmazeutikum
kann ebenfalls ein Wirkstoff der teilchenförmigen Zusammensetzung der
Erfindung sein. Nährstoffpharmazeutika
sind Verbindungen, Bestandteile oder ein Nahrungsmittelzusatz oder
ein Nahrungsmittel, das gesundheitliche und medizinische Vorteile,
einschließlich
der Vorbeugung und Behandlung von Krankheit, hat. Zu Nährstoffpharmazeutika
gehören
Antioxidantien, Aminosäuren
und Proteine, botanische Mittel, Probiotika, Nahrungsfette (zum
Beispiel mehrfach ungesättigte
Fettsäuren
PUFAs), Soja, Vitamine und Mineralien. Zum Beispiel kann das Nährstoffpharmazeutikum
DHA sein, welches die vorteilhafte Wirkung hat, das Auftreten von
kardiovaskulären
Erkrankungen zu verringern.
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Beispiele
für Weißmacher
sind Backsoda, Wasserstoffperoxid und Papain. Beispiele für antibakterielle Stoffe
sind Triclosan, Pyrophosphat, Propolis und natürliche etherische Öle. Der
Wirkstoff kann auch ein Wirkstoff zum Behandeln oder Verhindern
von Mundgeruch oder schlechtem Geruch des Atems sein, zum Beispiel grüner Tee
oder Petersilienöl,
oder ein Antiplaquemittel, zum Beispiel Tetra- und Binatrium, Tetra-
und Bikalium.
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Weiterhin
kann der Wirkstoff ein Gemisch, umfassend verschiedene Bestandteile,
sein, zum Beispiel kann er ein Gemisch, umfassend verschiedene Aromastoffe,
sein. In einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Wirkstoff ein Gemisch, umfassend
einen Aromastoff und ein Nährstoffpharmazeutikum.
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Ein
Verfahren für
die Herstellung der teilchenförmigen
Zusammensetzung der Erfindung ist ebenfalls eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung. Das Verfahren umfaßt
die Schritte, den einzukapselnden Wirkstoff mit einer Trägerzusammensetzung,
umfassend von 1 bis 70 Gew.-% eines ersten wasserlöslichen
faserigen Polysaccharids mit einem mittleren Molekulargewicht höher als
10000 Da und einem mittleren Polymerisationsgrad höher als
60 und von 30 bis 99% eines zweiten wasserlöslichen faserigen Polysaccharids
mit einem mittleren Molekulargewicht unter 10000 Da und einem mittleren
Polymerisationsgrad unter 60, wobei die Prozentgehalte durch das
Gewicht relativ zu dem Gesamtgewicht des Trägen angegeben sind, zu vereinigen
und zu mischen; das Gemisch innerhalb eines Schneckenextruders auf
eine Temperatur zwischen 80°C
und 120°C zu
erwärmen,
um eine geschmolzene Masse zu erzeugen; dann die geschmolzene Masse
durch eine Düse mit
einem Düsenlochdurchmesser
zwischen 4 und 12 mm zu extrudieren; und das erhaltene Material
zu schneiden, wenn es die Düse
verläßt. Typische
Bedingungen für
dieses Verfahren sind diejenigen, die gewöhnlich auf dem Fachgebiet verwendet werden
und dem Fachmann bekannt sind, sie benötigen so keine ausführlichere
Beschreibung. Spezielle Bedingungen werden nachstehend als Beispiel
angeführt.
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Der
Apparat, der zum Ausführen
des Verfahrens der Erfindung geeignet ist, ist ein Ein- oder Doppelschneckenextruder.
Er erlaubt, kontinuierlich die Bestandteile zu mischen und anschließend die
Zusammensetzung durch eine Extrusionsdüsenplatte zu extrudieren. Die
Extrusionsdüsen,
die für
die Erfindung geeignet sind, haben Lochdurchmesser von etwa 2 mm
bis etwa 12 mm, vorzugsweise von etwa 3 mm bis etwa 12 mm, zum Beispiel
von etwa 4 mm bis etwa 12 mm, im allgemeinen kleiner als 7 mm. Die
extrudierte teilchenförmige Zusammensetzung
ist, zurückzuführen auf
ihre spezielle Trägerzusammensetzung,
am Ende der Diese einem bedeutsamen Relaxationsphänomen unterworfen,
was erlaubt, einen extrudierten Strang zu erzeugen, der einen Querschnittsdurchmesser
größer als
zum Beispiel 3 mm, 4 mm, 5 mm, oder 6 mm aufweist und der so groß wie etwa
15 mm sein kann. Das Verfahren der Erfindung erlaubt so, Perlen
herzustellen, vorzugsweise mit einer Kugelgestalt, die derartigen
Querschnittsdurchmesser darbieten, der bis jetzt nicht möglich war.
In der Tat sind durch Extrusion hergestellte kugelförmige Teilchen
bereits beschrieben worden, aber sie hatten viel kleinere Größen Die
Kugelgestalt der Perlen sollte nicht als Begrenzung der Erfindung
beabsichtigt sein. In der Tat können
durch Variieren der Düsengestalt
und des Moments, wenn der extrudierte Strang geschnitten wird, durch
das Verfahren der Erfindung andere Perlengestalten erhalten werden,
zum Beispiel bohnenartige Gestalten.
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Das
Produkt, das durch das Verfahren der Erfindung erhalten wird, ist
eine feste teilchenförmige
Zusammensetzung in einem glasartigen Zustand. Genauer gesagt hat
die Perle der Erfindung eine Glasübergangstemperatur Tg über der
Raumtemperatur, nämlich über einer
Temperatur, die gewöhnlich
zwischen 18 und 25°C
liegt. Das Produkt ist so in einer brüchigen Form, was ihm einen
sogenannten „knusprigen" Charakter gibt,
wenn es verzehrt oder verwendet wird.
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Die
teilchenförmige
Zusammensetzung der Erfindung kann auf vielen Anwendungsgebieten
verwendet werden. Zuallererst in der Aromastoffindustrie, die hier
beschriebenen großen
Perlen können
in vielen verbrauchsfertigen Produkten als aromatisierender Bestandteil
oder sogar als selbst ein Endprodukt bildend verwendet werden. In
der Tat hat die Trägerzusammensetzung
als Konsequenz ihrer speziellen faserigen Zusammensetzung die Eigenschaften,
nicht-kariogen und ohne Zucker oder sogar zuckerfrei zu sein. Mit
nicht-kariogen bezeichnet man ein Produkt, das niedrigere Azidifikation
durch Bakterien aus dem Mund zeigt als klassischer Zucker, wie beispielsweise
Saccharose, Glucose und Fructose. Diese Eigenschaften machen die Trägerzusammensetzung
besonders in Anwendungen auf dem Nahrungsmittelgebiet verwendbar,
wo gewünscht
wird, zahnfreundliche, nicht-kariogene Produkte ohne Zucker oder
sogar zuckerfreie Produkte zu haben, zum Beispiel für Produkte,
die für
das Gebiet der Konditorwaren vorgesehen sind. Auf diesem Gebiet
und dank ihrer Größe bildet
die teilchenförmige
Zusammensetzung der Erfindung eine vorteilhafte Alternative zu existierenden,
eßbaren
Abgabesystemen, wie beispielsweise Süßigkeiten vom Gelatinetyp,
kleine gepreßte Tabletten
oder beschichtete gepreßte
Tabletten. Andererseits kann, wenn gewünscht wird, die Freisetzungsbedingungen
des Wirkstoffs zu modifizieren, die teilchenförmige Zusammensetzung der Erfindung
einer Beschichtung unterworfen werden, zum Beispiel mittels eines
Wachses. Die Beschichtung kann dann selbst mit einem Aromastoff,
unterschiedlich zu dem eingekapselten, aromatisiert werden, wobei
so eine „duale
Freisetzung", d.
h. die Wahrnehmung verschiedener Aromatönungen während des Verzehrs durch Lutschen,
bereitgestellt wird.
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Andererseits
können
große
Perlen der Erfindung auch als Aromaabgabesystem verwendet werden, dessen
Hauptvorteil seine Größe und die
Berstwirkung bei der Anwendung, zusätzlich zu der visuellen Anziehungskraft,
ist. Das System wird zu einer Zusammensetzung hinzugegeben, um die
organoleptischen Eigenschaften einer großen Vielfalt von eßbaren Endprodukten
zu verbessern, zu vergrößern oder
zu modifizieren.
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Zu
typischen Produkten, die möglicherweise
mittels der Perlen der Erfindung aromatisiert werden, gehören, ohne
aber darauf begrenzt zu sein, ein gebackenes Produkt, zum Beispiel
ein Kuchen oder ein Keks, ein hartgekochtes Bonbon, ein gummiartiges
Bonbon, eine kaubare Süßigkeit,
ein Kaugummi, ein Müsliriegel, eine
Suppe, Nudeln oder Salzgebäcke.
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Wenn
der Wirkstoff, eingekapselt in der hier beschriebenen teilchenförmigen Zusammensetzung,
ein Parfüm
ist, sind die so hergestellten Perlen geeignet für Anwendungen zum Beispiel
in der funktionellen Parfümerie,
für Produkte
wie beispielsweise Badesalze, Dusch- oder Badegele, Shampoos, Pflegespülungen oder andere
Haarpflegeprodukte, Deodorants und Antiperspirants ebenso wie Lufterfrischer,
Detergentien und Weichspüler.
-
Die
Konzentrationen, in denen die extrudierten Perlen in derartige Verbrauchsprodukte
eingebracht werden können,
variieren in einem breiten Bereich von Werten, die von der Natur
des Produkts, das aromatisiert oder parfümiert werden soll oder zu dem
gewünscht
wird, ein Vitamin oder einen Farbstoff hinzuzusetzen, abhängig sind.
Typische Konzentrationen, die strikt als Beispiel genommen werden
sollen, liegen in dem Bereich von Werten, der so breit ist wie von
wenigen ppm bis 5 oder sogar 10% von dem Gewicht der Zusammensetzung
oder des fertigen Verbrauchsprodukts, in das sie eingeschlossen
sind.
-
Die
Erfindung wird nun durch die folgenden Beispiele veranschaulicht,
ist aber nicht auf diese Beispiele begrenzt. Temperaturen sind in
Grad Celsius angegeben und Abkürzungen
haben die auf dem Fachgebiet übliche
Bedeutung.
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ARTEN DER AUSFÜHRUNG DER
ERFINDUNG
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Beispiele 1–4: Teilchenförmige Zusammensetzung
gemäß der Erfindung
mit verschiedenen Aromastoffen
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BEISPIEL 1
-
Teilchenförmige Zusammensetzung
gemäß der vorliegenden
Erfindung mit Mentholaroma und Verwendung derselben als nicht-kariogenes
Bonbon ohne Zucker
-
Eine
teilchenförmige
Zusammensetzung wurde mit den folgenden Bestandteilen hergestellt:
| Bestandteile | Gewicht
(g) |
| Nutriose
FB®1) | 838,00 |
| Gummiarabicum | 129,90 |
| Menthol
Nat2) | 12,01 |
| Acesulfam
K | 3,50 |
| Aspartam | 6,54 |
| Farbstoff | 0,05 |
| Emulgator | 10,00 |
| Insgesamt | 1000,00 |
- 1) Herkunft: Roquette Frères, Frankreich
- 2) Referenznummer 957789; Herkunft: Firmenich SA, Genf, Schweiz
-
Die
vorstehend erwähnten
Bestandteile wurden zusammengemischt, um ein trockenes Gemisch zu erzeugen.
Dieses Pulvergemisch wurde dann mit 4% zugesetztem Wasser bei einem
Durchsatz von 6 kg/h durch ein 4-mm-Düsenloch extrudiert, wobei ein
Doppelschneckenextruder verwendet wurde, der mit einem Schneidemesser
ausgestattet war, das erlaubte, die Schmelze am Düsenausgang
zu zerhacken, während
sie noch plastisch ist. Bei dem niedrigen Wassergehalt, der benötigt wird,
um bei konstanter Probenzusammensetzung einen Glasübergang über 40° zu garantieren,
war die Temperatur der Schmelze in der Frontplatte 100° und der
plastische Druck in dem Extruder wurde vorzugsweise höher als
3 × 105 Pa und unter 30 × 105 Pa gehalten.
-
Es
wurden kugelförmige
Perlen mit einem Querschnittsdurchmesser von 6 mm und einer Glasübergangstemperatur
von 56° erhalten.
-
Das
Produkt bildet ein verbrauchsfertiges, nicht-kariogenes und zuckerfreies
knuspriges Bonbon mit einem Mentholaroma.
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BEISPIEL 2
-
Teilchenförmige Zusammensetzung mit Zitronenaroma
-
Eine
teilchenförmige
Zusammensetzung wurde mit den folgenden Bestandteilen hergestellt:
| Bestandteile | Gewicht
(g) |
| Nutriose
FB®1) | 807,00 |
| Gummiarabicum | 130,34 |
| Zitronenaroma2) | 7,00 |
| Citronensäure | 14,98 |
| Acesulfam
K | 3,43 |
| Aspartam | 6,55 |
| Gelber
Farbstoff | 0,70 |
| Emulgator | 10,00 |
| Zitronensaft3) | 20,00 |
| Insgesamt | 1000,00 |
- 1) Herkunft: Roquette Frères, Frankreich
- 2) Referenznummer 505594 A; Herkunft: Firmenich SA, Genf, Schweiz
- 3) Referenznummer 925714; Herkunft: Firmenich SA, Genf, Schweiz
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Die
vorstehend erwähnten
Bestandteile wurden zusammengemischt, um ein trockenes Gemisch zu erzeugen.
Dieses Pulvergemisch wurde dann mit 4% zugesetztem Wasser bei einem
Durchsatz von 6 kg/h durch ein 4-mm-Düsenloch extrudiert, wobei ein
Doppelschneckenextruder verwendet wurde, der mit einem Schneidemesser
ausgestattet war, das es erlaubte, die Schmelze am Düsenausgang
zu zerhacken, während sie
noch plastisch ist. Bei dem niedrigen Wassergehalt, der benötigt wird,
um bei konstanter Probenzusammensetzung einen Glasübergang über 40° zu garantieren,
war die Temperatur der Schmelze in der Frontplatte 92°, und der
plastische Druck in dem Extruder wurde vorzugsweise höher als
3 × 105 Pa und unter 30 × 105 Pa
gehalten.
-
Es
wurden kugelförmige
Perlen mit einem Querschnittsdurchmesser von 6 mm und einer Glasübergangstemperatur
von 50° erhalten.
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BEISPIEL 3
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Mit
Schokolade aromatisierte teilchenförmige Zusammensetzung der vorliegenden
Erfindung Eine teilchenförmige
Zusammensetzung wurde mit den folgenden Bestandteilen hergestellt:
| Bestandteile | Gewicht
(g) |
| Nutriose
FB®1) | 756,00 |
| Gummiarabicum | 129,95 |
| Vanillin | 7,05 |
| Acesulfam
K | 3,53 |
| Aspartam | 6,47 |
| Emulgator | 10,00 |
| Schololadenaroma2) | 50,00 |
| Karamelpulver-Farbmittel | 37,00 |
| Insgesamt | 1000,00 |
- 1) Herkunft: Roquette Frères, Frankreich
- 2) Referenznummer 505899 T; Herkunft: Firmenich SA, Genf, Schweiz
-
Die
vorstehend erwähnten
Bestandteile wurden zusammengemischt, um ein trockenes Gemisch zu erzeugen.
Dieses Pulvergemisch wurde dann mit 3% zugesetztem Wasser bei einem
Durchsatz von 6 kg/h durch ein 4-mm-Düsenloch extrudiert, wobei ein
Doppelschneckenextruder, ausgestattet mit einem Schneidemesser,
verwendet wurde, das es erlaubte, die Schmelze am Düsenausgang
zu zerhacken, während
sie noch plastisch ist. Bei dem niedrigen Wassergehalt, der benötigt wird,
um bei konstanter Probenzusammensetzung einen Glasübergang über 40° zu garantieren,
war die Temperatur der Schmelze in der Frontplatte 90° und der plastische
Druck in dem Extruder wurde vorzugsweise höher als 3 × 105 Pa
und unter 30 × 105 Pa gehalten.
-
Es
wurden kugelförmige
Perlen mit einem Querschnittsdurchmesser von 6 mm und einer Glasübergangstemperatur
von 44° erhalten.
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BEISPIEL 4
-
Tutti-frutti-aromatisierte teilchenförmige Zusammensetzung
-
Eine
teilchenförmige
Zusammensetzung wurde mit den folgenden Bestandteilen hergestellt:
| Bestandteile | Gewicht
(g) |
| Nutriose
FB®1) | 839,99 |
| Gummiarabicum | 130,00 |
| Tutti-frutti-Aromastoffzusammensetzung2) | 5,00 |
| Citronensäure | 5,00 |
| Acesulfam
K | 3,50 |
| Aspartam | 6,50 |
| Emulgator | 10,00 |
| Farbstoff | 0,01 |
| Insgesamt | 1000,00 |
- 1) Herkunft: Roquette Frères, Frankreich
- 2) Referenznummer 51880 A; Herkunft: Firmenich SA, Genf, Schweiz
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Der
gleichen wie in Beispiel 3 angegebenen Verfahrensweise folgend wurden
kugelförmige
Perlen mit einem Querschnittsdurchmesser von 6 mm und einer Glasübergangstemperatur
von 44° erhalten.
-
Beispiele 5–8: Nahrungsmittelanwendungen,
umfassend die teilchenförmige
Zusammensetzung der Erfindung
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BEISPIEL 5
-
Gebackener
Kuchen, aromatisiert mit einer teilchenförmigen Zusammensetzung der
Erfindung Ein Kuchen wurde mit den folgenden Bestandteilen hergestellt: TEIL
A
| Bestandteile | Gewicht
(g) |
| Mehl | 75,00 |
| Beatreme
SE1) | 75,00 |
| Granulierte
Saccharose | 57,50 |
| Backpulver | 4,50 |
| Maisstärke | 2,50 |
| Salz | 0,50 |
- 1) Sprühgetrocknetes
Pulver von teilweise hydriertem Sojabohnenöl, fettfreier Milch und Mono- und Diglyceriden
TEIL
B | Bestandteile | Gewicht
(g) |
| Teilchenförmige Schokoladenzusammensetzung,
wie in Beispiel 3 beschrieben | 1,30 |
| Teilchenförmige Zitronenzusammensetzung,
wie in Beispiel 2 beschrieben | 1,30 |
-
Herstellung
-
Die
Bestandteile von Teil A und Teil B wurden trocken gemischt, ein
Ei ebenso wie 600 ml Milch wurden zu dem trockenen Gemisch hinzugegeben
und miteinander gemischt. Die Kuchenmasse wurde dann in eine leere
Form gegossen. Der Kuchen wurde in einem Ofen bei 190° gebacken,
bis er durchgebacken war (etwa 50 min).
-
Die
Abgabesysteme waren nach dem Backen noch intakt. Die Aromastärke war
stärker
als in den Kontrollproben, die direkt am den entsprechenden Schokoladen-
und Zitronenflüssigkeiten
als Isobeladungen hergestellt wurden. Im Gegensatz zu den Kontrollproben
wurden die Aromaprofile in den gebackenen Anwendungen bewahrt. Die
Integrität
der neuen Abgabesysteme erlaubte duale Aromafreisetzung, während der
Geschmack der Kontrollproben eine Schokolade-Zitrone-Mischung war.
-
BEISPIEL 6
-
ZUCKERFREIES HARTGEKOCHTES BONBON, UMFASSEND
DIE TEILCHENFÖRMIGE
ZUSAMMENSETZUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
-
In
eine Kupferpfanne werden 100 g Isomalt und 30 g Wasser gegeben.
Der Gasrahmen wird eingeschaltet und der Inhalt der Kupferpfanne
wird unter Rühren
auf 165°C
erhitzt. Es sollte darauf geachtet werden, Kristallisation in dem
hartgekochten Bonbon zu vermeiden. Bei 165°C wird die Kupferpfanne von
dem Rahmen entfernt und in einem Wasserbad bei 40°C plaziert
und nach einigen Sekunden entfernt. Wenn die Temperatur 135°C erreicht
hat, werden Citronensäure
(mit 0,8 Gew.-% der Bonbonlösung)
und flüssige
Aromastoffe (0,5 Gew.-% der Bonbonlösung) hinzugegeben.
-
Inzwischen
wurden Teilchen der in Beispiel 2 erhaltenen teilchenförmigen Zusammensetzung
in leere Auswerferstifte einer Teflon®-Form
gegeben. Der Citronensäure
und Aromastoffe einschließende
gekochte Sirup wurde mit einem Spatel gemischt und bei Raumtemperatur
und weniger als 40% relativer Luftfeuchtigkeit in die die Teilchen
enthaltenden Auswerferstifte der Teflon®-Form
gegossen. Nach dem Festwerden werden die hartgekochten Bonbons manuell
aus den Stiften herausgeholt.
-
Auf
diesem Wege wurden zuckerfreie hartgekochte Bonbons, umfassend extrudierte
Teilchen, basierend auf Faser und umfassend Zitronenaromastoffe,
erhalten.
-
BEISPIEL 7
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GUMMIS,
UMFASSEND DIE TEILCHENFÖRMIGE
ZUSAMMENSETZUNG DER ERFINDUNG
| Bestandteile | | Gewicht
(g) |
| Teil
A: | Gelatine
(Bloom-Nr. 250) | 240 |
| | Wasser | 800 |
| Teil
B | Wasser | 600 |
| | granulierte
Saccharose | 1200 |
| | Glucosesirup
42 DE (85 Brix) | 1600 |
| Teil
C | Citronensäure | 40 |
| Teil
D | Teilchen,
erhalten in Beispiel 2 | 3 |
-
800
g Wasser werden in ein großes
Pyrex®-Becherglas
gegeben. Langsam werden 240 g Gelatine zu dem Wasser gegeben. Die
Gelatine-Wasser-Lösung
wird bis zur Auflösung
aller Klumpen gemischt und für
20 Minuten quellen gelassen. Danach wird sie bis zur weiteren Verwendung
in einem Wasserbad (60°C)
plaziert (Teil A).
-
Gesondert
wurde eine Stärkeschale
mit ausgewählten
Vertiefungen (Formen) hergestellt.
-
In
eine Kupferpfanne werden 1600 g Glucosesirup 42DE, gefolgt von 1200
g granulierter Saccharose und 600 g Wasser, gegeben. Der Inhalt
der Kupferpfanne wurde unter Mischen mit einem Gasrahmen auf 112°C erhitzt
(Teil B). Danach wurde die Kupferpfanne in einem Wasserbad (40°C) plaziert
und auf 100°C
abgekühlt,
indem langsam mit einem Spatel gemischt wurde. Bei 100°C wird die
Gelatinelösung
(Teil A) hinzugegeben und mit einem Drahtmischer gut gemischt. Dann
wird die Citronensäure
(Teil C) zugegeben und in den gekochten Sirup gemischt.
-
In
einem 500-ml-Pyrex®-Becherglas werden 297
g des mit Gelatine verkochten Sirups (vorstehend) und 3 g der Teilchen
von Beispiel 3 (Schokolade) mit einem Spatel gemischt und in eine
heiße
Edelstahlablagerungseinrichtung gegossen und von dort sorgfältig in
jeder der leeren Formen der Stärkeschale
abgelagert. Man ließ den
aromatisierten, mit Gelatine gekochten Sirup bei 25°C mit weniger
als 40% relativer Luftfeuchtigkeit für 24 Stunden trocknen. Dann
wurden die Gelatinebonbons aus der Stärkeschale entnommen, in einem Sieb
plaziert, mit kaltem Wasser gespült,
auf einer perforierten Edelstahlschale für 4 Stunden getrocknet und mit
Bienenwachs beschichtet, um Zusammenkleben zu verhindern.
-
BEISPIEL 8
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ZUCKERFREIER
BALLONKAUGUMMI, UMFASSEND DIE TEILCHENFÖRMIGE ZUSAMMENSETZUNG MIT TUTTI-FRUTTI-AROMA
| Bestandteile | Gewicht
(g) |
| Teil
A (Ballonkaugummi):
Mistral-T-Gummibasis (Cafosa Gum Base Co.,
Spanien) | 75,24 |
| Kristallines
Sorbitolpulver | 159,24 |
| Lycasin® 75
%ige Maltitol-Lösung | 54,18 |
| Glycerin* | 10,53 |
| Aspartam | 0,24 |
| Insgesamt
(nur Ballonkaugummi) | 300,00 |
| Teil
B (Teilchen von Beispiel 4) | 3 |
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Kristallines
Sorbitol und Aspartam werden trocken gemischt, um ein Pulver von
gemischten Süßungsmitteln
zu erzeugen. Die Hälfte
des Gemisches von Süßungsmitteln
wird in einen Sigma®-Flügelmischer
gegeben, der mit einem erwärmten
Wassermantel mit einer Temperatur von etwa 50–55°C ausgestattet ist. Gesondert
wird die Gummibasis zum Weichmachen erwärmt, in den Flügelmischer
gegeben und mit den pulverisierten Süßungsmitteln für 2 Minuten
gemischt. Das verbleibende Pulver von gemischten Süßungsmitteln und
ein Feuchthaltesirup (Lycasin®, Glycerin, Aspartam)
werden in den Mischer gegeben und für mindestens 7 weitere Minuten
gemischt. Die gesamte Mischzeit betrug 12 Minuten.
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Die
teilchenförmige
Zusammensetzung, umfassend einen Tutti-Frutti-Aromastoff als eingekapselten Wirkstoff
(3 g), wurde hinzugegeben und mit der unaromatisierten Kaugummibasis
(300 g) gemischt. Der aromatisierte Gummi wurde dann geformt, indem
er durch eine Bogenschneidemaschine (Seewer Rondo, Burgdorf, Schweiz)
geschickt wurde und zu den großen
Zellengestalten geschnitten wurde, die typisch für Ballonkaugummiprodukte sind.
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Auf
diesem Weg wurde ein zuckerfreier, nicht-kariogener Ballonkaugummi
erhalten, der die teilchenförmige
Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung umfaßt.