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DE602005002596T2 - Dichtungsanordnung - Google Patents

Dichtungsanordnung Download PDF

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DE602005002596T2
DE602005002596T2 DE602005002596T DE602005002596T DE602005002596T2 DE 602005002596 T2 DE602005002596 T2 DE 602005002596T2 DE 602005002596 T DE602005002596 T DE 602005002596T DE 602005002596 T DE602005002596 T DE 602005002596T DE 602005002596 T2 DE602005002596 T2 DE 602005002596T2
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sealing
shaft
ring
sealing ring
axial
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Sijmen Sipma
Wieger Van Der Meulen
Sebastiaan Jozef Clemens Buijs
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Tetra Laval Holdings and Finance SA
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Tetra Laval Holdings and Finance SA
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16JPISTONS; CYLINDERS; SEALINGS
    • F16J15/00Sealings
    • F16J15/16Sealings between relatively-moving surfaces
    • F16J15/34Sealings between relatively-moving surfaces with slip-ring pressed against a more or less radial face on one member
    • F16J15/3436Pressing means
    • F16J15/3456Pressing means without external means for pressing the ring against the face, e.g. slip-ring with a resilient lip

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Käsebruchherstellwanne, die einen Halter mit einer Halterwand und einer zentralen Welle aufweist, welche Schneid- und/oder Rührelemente trägt und die benachbart zu mindestens einem Ende durch die Halterwand verläuft, wobei die Käsebruchzubereitungswanne mindestens eine Dichtungsanordnung für die durch die Halterwand laufende Welle aufweist, wobei die Dichtungsanordnung mindestens einen Aufnahmeraum und einen bei Betrieb darin aufgenommenen Dichtring aufweist, wobei der Dichtring einen ringförmigen Körper aufweist, der abdichtend an der Welle angebracht ist und der mit einer Dichtlippe versehen ist, die mit einer Fläche der Dichtungsanordnung zusammenwirkt, wobei die Fläche relativ zu der Halterwand stationär ist und radial relativ zu der Welle verläuft, und wobei der ringförmige Körper ferner eine axiale Innenfläche aufweist, die an ersten Positioniereinrichtungen der Dichtungsanordnung anliegt, wobei die ersten Positioniereinrichtungen relativ zu der Halterwand stationär sind. Solche Käsebruchherstellwannen, die auch als Käsebruch(herstell)behälter oder Käsewannen oder Käsebehälter bezeichnet werden, sind aus der Praxis bekannt und werden beispielsweise von dem Anmelder unter dem Markennamen Tetra Tebel OST vermarktet.
  • In dem US-Patent 4,136,886 ist eine Dichtungsvorrichtung für eine eine Wand, beispielsweise einer Marmeladenherstellwanne oder einer Käsebruchherstellwanne, durchlaufende Welle beschrieben. Die bekannte Dichtungsvorrichtung weist eine in einem Wandteil des Halters ausgebildete ringförmige Kammer auf, die die Welle umschließt und die je nach Ventilposition mit einer Zuführleitung für Reinigungsflüssigkeit oder mit einer Ablassleitung verbunden ist. In der ringförmigen Kammer befindet sich ein die Welle umschließender äußerer Dichtring des sogenannte V-Typs. Ein solcher Ring weist eine nahezu V-förmige Nut in einer von der Welle entfernten Fläche auf, wo durch eine von der Welle schräg in Axialrichtung nach außen verlaufende Lippe gebildet wird, deren freier Rand an einer Wand der ringförmigen Kammer anliegt. Ferner ist an der Fläche des die ringförmige Kammer aufweisenden Wandteils, die dem Inneren des Halters zugewandt ist, ein im Wesentlichen gleicher innerer Dichtring angeordnet, dessen Lippe ein freies Ende aufweist, das an der genannten Fläche anliegt. Zwischen der ringförmigen Kammer und dem Inneren des Halters sind Spülkanäle für ein Reinigungsfluid vorgesehen. Die Spülkanäle enden derart unterhalb der Lippe des inneren Dichtrings, dass dieser von dem Druck der Reinigungsflüssigkeit von der Wandfläche weggedrückt werden kann, damit eine bestmögliche Spülung mit der Reinigungsflüssigkeit ermöglicht wird. Bei normaler Verwendung des Halters bewirkt der äußere Dichtring eine Abdichtung der ringförmigen Kammer in Axialrichtung von der ringförmigen Kammer nach außen, das heißt in einer von dem Inneren des Halters wegführenden Richtung. Der innere Dichtring dient zum Verhindern eines Flüssigkeitsstroms von dem Halter in die ringförmige Kammer. Wenn trotzdem eine Leckage auftritt, kann die in der ringförmigen Kammer aufgefangene Flüssigkeit über die Ablassleitung abgeführt werden.
  • Ein Nachteil des bekannte Dichtungssystems besteht darin, dass insbesondere bei relativ großen Haltern mit einer langen Welle, beispielsweise bei Käsebruchherstellwannen mit einem Inhalt von 20.000 Litern oder mehr, immer noch relativ viele Leckagen auftreten, was unerwünscht ist. Der Grund für dieses Problem wird sowohl dem relativ großen radialen Spiel der Welle aufgrund von Herstellungstoleranzen und der Durchbiegung der Welle als auch dem relativ großen axialen Spiel der Welle aufgrund der Expansionsdifferenzen zwischen der relativ massiven Welle und dem Halter bei Temperaturschwankungen zugeschrieben. Die Lippe der Dichtringe wird dabei derart belastet, dass die Dichtwirkung verringert wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die beschriebenen Nachteile zu eliminieren oder zumindest zu reduzieren. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß eine Käsebruchherstellwanne des oben beschriebenen Typs dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe des Dichtrings sowohl radial als auch axial sowohl von einem radialen als auch von einem axialen Außenrandbereich des ringförmigen Körpers schräg an außen verläuft, und sich zwischen der Dichtlippe und der radialen Innenfläche des ringförmigen Körpers, welche an der Welle anliegt, eine axiale Außenfläche des ringförmigen Körpers befindet, die zum Fixieren des Dichtrings zwischen den ersten und zweiten Positioniereinrichtungen direkt mit zweiten Positioniereinrichtungen zusammenwirkt, welche relativ zu der Halterwand stationär sind und bei denen die Lippe frei bleibt.
  • Es wird auf US-A-4 989 504 Bezug genommen, in der eine Käsebruchherstellwanne mit einer Dichtungsanordnung für eine Welle mit einem zwei Dichtlippen aufweisenden Dichtring beschrieben ist. Bei dieser bekannten Dichtungsanordnung ist der Dichtring jedoch nicht an der Welle, sondern an einem stationären Teil der Halterwand angebracht ist. Eine Dichtlippe berührt die Fläche der Welle, und die andere Dichtlippe liegt an einer radialen Fläche eines an der Welle vorgesehenen Flansches an. Auch hier gibt es im Wesentlichen die gleichen Nachteile wie oben anhand des Dichtsystems aus US-A 4 136 886 beschrieben.
  • Ferner wird auf DE 37 00839 A1 Bezug genommen, in der eine Dichtungsanordnung für einen Halter mit einem um eine Welle platzierten Dichtring beschrieben ist. Dieser bekannte Dichtring weist eine Dichtlippe auf, die im Wesentlichen gleich ausgeführt ist wie die Dichtlippe des erfindungsgemäßen Dichtrings. Der bekannte Dichtring ist jedoch in Positioniereinrichtungen montiert, die sich zusammen mit der Welle bewegen und somit relativ zu der Halterwand nicht stationär sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Hinzuziehung der Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt einen schematischen vertikalen Längsschnitt eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Käsebruchherstellwanne;
  • 2 zeigt einen schematischen Querschnitt des in 1 gezeigten Teils, der in 1 in großem Maßstab als II angegeben ist, mit einer erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung;
  • 3 zeigt in noch größerem Maßstab eine schematische Ansicht des Teils III aus 2; und
  • 4 zeigt einen schematischen Querschnitt eines Ausführungsbeispiels eines Dichtrings für eine erfindungsgemäße Dichtungsanordnung.
  • 1 zeigt schematisch, größtenteils im Wesentlichen in Form eines vertikalen Längsschnitts, ein Ausführungsbeispiel eines Halters 1, der für die Erfindung zweckmäßig ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Halter eine Käsebruchherstellwanne, die auch als Käsewanne oder Käsebruchbehälter bezeichnet wird. Der Käsebruchbehälter weist einen im Wesentlichen horizontalen zylindrischen Behälter 2 mit Endverschlüssen 3 und 4 auf. In dem Behälter verläuft in Längsrichtung eine zentrale Welle 5, die Käsebruchschneid- und -rührelemente 6 trägt und die zwecks Drehung von einem Antriebsmotor 7 in Wirkverbindung mit diesem stehend angetrieben wird. Solche Behälter sind, wie auch in der Zeichnung gezeigt, typischerweise mit einer leichten Neigung montiert, um das Entleeren des Behälters zu erleichtern.
  • Die zentrale Welle ist außerhalb des Behälters 2 in einer Lagerstruktur 8 auf der Nichtantriebsseite auf Lagern montiert und auf der Antriebsseite über eine Kupplungsstruktur 9 mit dem Antriebsmotor 7 verbunden, der gleichzeitig die gleiche Funktion eines Lagers hat. Bei einem großen Behälter, der einen Inhalt von beispielsweise 20.000 Litern oder mehr haben kann, weist die zentrale Welle 5 eine beträchtliche Länge auf, die zum Beispiel in der Größenordnung von 5 m liegen kann. Die zentrale Welle ist im Wesentlichen massiv, das heißt als sehr dickwandiges Rohr ausgebildet. Der Durchmesser der Welle kann in der Größenordnung von beispielsweise 10 bis 12 cm liegen. Eine solche Welle verbiegt sich in gewissem Maße unter ihrem eigenen Gewicht und infolge der bei Betrieb auftretenden Last, die in Nachbarschaft der Lagerstrukturen durch ein gegebenenfalls vorhandenes Spiel aufgenommen werden muss. Gleichzeitig sollte jedoch die Dichtwirkung der Dichtungsstruktur beibehalten werden.
  • Ferner expandiert bei einer Temperaturerhöhung der Halter selbst, der typischerweise eine Wanddicke in der Größenordnung von einigen wenigen Millimetern, beispielsweise 3 mm, aufweist, schneller als die zentrale Welle. Folglich kann sich beispielsweise bei Reinigungsverfahren, bei denen eine Spülung mit einer erwärmten Reinigungsflüssigkeit erfolgt, bei einem großen Behälter die Dichtungsanordnung auf der Seite des äußeren Lagers 8 relativ zu der zentralen Welle über eine relativ große Distanz verschieben, die beispielsweise in der Größenordnung von 5 mm liegen kann. Auch dieser Effekt sollte die Dichtwirkung so wenig wie möglich beeinflussen.
  • 2 zeigt den Teil II aus 1 in größerem Maßstab. Die zentrale Welle 5 verläuft von dem Inneren des Behälters über einen Wellenzapfen 10 mit reduziertem Durchmesser durch eine große Öffnung 11 in dem Endverschluss 3 des Behälters 2 und durch eine Dichtungsanordnung 13, die über einen Stützring 12 an dem Endverschluss 3 angebracht ist, zur Außenseite des Behälters. Ferner ist jenseits der Dichtungsanordnung 13 von der Dichtungsanordnung entfernt eine externe Lagerstruktur 8 auf dem Stützring 12 montiert. Die Lagerstruktur 8 weist ein Lagergehäuse 14 auf, das bei diesem Ausführungsbeispiel ein Kugellager 15 enthält, welches bei diesem Ausführungsbeispiel den Endteil 16 mit leicht weiter reduziertem Durchmesser des Wellenzapfens 10 aufnimmt. Das Lagergehäuse 14 ist über eine Anzahl von radial verteilten Armen 17, von denen einer gezeigt ist, mit einem Befestigungsring 18 verbunden, der wiederum mit Schrauben 19 an dem Stützring 12 angebracht ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass 2 und 3 die Dichtungsanordnung an dem Nichtantriebsende der zentralen Welle zeigen. Eine erfindungsgemäße Dichtungsanordnung kann jedoch auch am anderen Ende der Welle vorgesehen sein.
  • Das in 2 gezeigte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung ist in leicht vergrößertem Maßstab schematisch in 3 dargestellt. Gemäß 2 und 3 weist die Dichtungsanordnung bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel in Axialrichtung betrachtet und relativ zu dem Inneren des Behälters einen inneren Dichtring 20 und einen im Wesentlichen gleich ausgebildeten äußeren Dichtring 21 auf, die beide an dem Wellenzapfen 10 angebracht sind.
  • Die Dichtringe sind aus einem geeigneten elastischen Material gefertigt und weisen bei diesem Ausführungsbeispiel einen ringförmigen Körper 22 mit einem im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt und einer axial äußeren Fläche 40, einer axial inneren Fläche 41, einer radial äußeren Fläche 42 und einer radial inneren Fläche 43 auf. Siehe auch 4, die schematisch in leicht vergrößertem Maßstab einen Querschnitt eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Dichtrings zeigt. Der ringförmige Körper 22 bildet direkt eine Abdichtung relativ zu dem Wellenzapfen 10. Ferner weist der ringförmige Körper eine Dichtlippe 23 auf, die schräg nach oben und in montiertem Zustand von dem ringförmigen Körper, insbesondere sowohl von einem radial als auch axial äußeren Rand des ringförmigen Körpers, nach außen verläuft. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel verläuft die Dichtlippe 23 in einer Linie mit einer Diagonalen des ringförmigen Körpers, das heißt von dem Übergangsbereich zwischen den Flächen 40 und 42 aus 4 aus. Die Dichtlippen 23 der Dichtringe 20,21 bilden einen Dichtrand 24, der operativ eine Abdichtung relativ zu einer radialen Fläche der Dichtungsanordnung bildet.
  • Beispiele für geeignete Materialien für die Dichtringe sind Kautschuk oder kautschukartige Materialien, wie beispielsweise lebensmittelechte FPM-Polymere oder EPDM oder dergleichen Materialien.
  • Die Dichtungsanordnung weist ferner ein scheibenförmiges Gehäuse 25 auf, das mit Positioniereinrichtungen zum Befestigen der Dichtringe versehen ist. Das scheibenförmige Gehäuse ist mit Schrauben 19a oder dergleichen an dem Stützring 12 montiert, wobei eine Dichtungseinrichtung, wie z. B. ein O-Ring 26, dazwischen angeordnet ist.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel weist das scheibenförmige Gehäuse 25 eine zentrale scheibenförmige Vertiefung auf, in der ein Ring 27 montiert ist. Der Ring 27 liegt mit seiner dem Inneren des Behälters zugewandten Fläche unter Zwischenschaltung eines ersten O-Rings 28a an einem radialen Flansch 29 des scheibenförmigen Gehäuses 25 an. Der Ring 27 liegt ferner mit seiner axial nach außen weisenden Fläche unter Zwischenschaltung eines zweiten O-Rings 28b an einem ringförmigen Element 30 an, das eine zentrale Kammer 31 um den Wellenzapfen 10 bildet. Die zentrale Kammer 31 ist über mindestens eine Bohrung 32 in dem ringförmigen Element 30 mit mindestens einer Zuführleitung 33 für eine Reinigungsflüssigkeit verbunden. Die zentrale Kammer 31 ist ferner über mindestens eine weitere Bohrung 34 mit mindestens einer Ablassleitung 35 für Leckfluid und Reinigungsflüssigkeit verbunden. Es ist jedoch auch möglich, eine oder mehrere kombinierte Zuführ-/Ablassleitungen zu verwenden.
  • In der Kammer 31 befindet sich ferner der äußere Dichtring 21. Bei der Lippe 23 des äußeren Dichtrings 21, die von dem radialen und axialen äußeren Rand des ringförmigen Körpers schräg nach außen verläuft, liegt der Dichtrand 24 an einer radialen Innenfläche 37 einer Außenwand 36 der Kammer 31 an.
  • Ferner ist benachbart zu dem Wellenzapfen 10 die Außenwand 36 der Kammer 31 mit Nocken 38 versehen, die unterhalb der Dichtlippe 23 des äußeren Dichtrings 21 axial nach innen verlaufen, wobei die Nocken 38 an der axial äußeren Fläche 40 des ringförmigen Körpers 22 des Dichtrings 21 anliegen. Statt der Nocken 38 kann auch eine ringförmige Schulter mit querverlaufenden Nuten oder dergleichen verwendet werden.
  • Der äußere Dichtring 21 liegt ferner mit seiner axial inneren Fläche 41 an der axial äußeren Fläche 50 des Rings 27 an. Der Ring 27 weist ferner an seiner axial äußeren Fläche 50 benachbart zu dem Dichtring 21 radial verteilte Vertiefungen 51 auf, die einen Durchgang für eine Reinigungsflüssigkeit bilden. Der Ring 27 weist ähnlich wie die Kammerwand 6 auf der axial inneren Fläche 52, das heißt der dem Inneren des Behälters zugewandten Fläche, Nocken 53 oder dergleichen auf, die unterhalb der Dichtlippe 23 des inneren Dichtrings an der axial äußeren Fläche 40 des inneren Dichtrings 20 anliegen. Die Dichtlippe 23 des inneren Dichtrings 20 liegt dann mit ihrem Dichtrand 24 an der Fläche 52 des Rings 27 an.
  • Die axial innere Fläche 41 des inneren Dichtrings 20 liegt an radial verteilen Fingern 54 des scheibenförmigen Gehäuses 25 an.
  • Bei der beschriebenen Anordnung sind die ringförmigen Körper der Dichtringe 20 und 21 relativ zu den Endverschlüssen 3 des Behälters direkt befestigt. Wenn sich der Wellenzapfen 10 und die Behälterwand relativ zueinander in Axialrichtung bewegen, verbleiben die Dichtringe in derselben Position relativ zu der Behälterwand und gleiten die radial inneren Flächen 43 der Dichtringe über den Wellenzapfen, ohne dass die Dichtlippen 23 dadurch belastet werden oder ihre Ausrichtung verändern. Die Dichtwirkung der Dichtlippen 23 wird somit nicht beeinflusst.
  • Die Finger 54, der Ring 27 und das ringförmige Element 30 umgeben den Wellenzapfen 10 mit einem gewissen Spiel "d", wodurch eine leichte Radialbewegung des Wellenzapfens 10 relativ zu der Dichtungsanordnung ermöglicht wird. Bei einer solchen Bewegung gleiten die Dichtränder 24 der Dichtlippen in gewissem Maße über die radialen Flächen 37 und 52 der Kammerwand 36 und des Rings 27, wobei die ursprüngliche Ausrichtung der Dichtlippen im Wesentlichen erhalten bleibt und die Dichtwirkung garantiert bleibt.
  • Wenn in der Kammer 31 und/oder in dem Inneren des Behälters ein erhöhter Flüssigkeitsdruck auftritt, werden die Dichtlippen 23 der Dichtringe derart stärker gegen die Flächen 37 bzw. 52 gedrückt, dass die Dichtwirkung weiter gesteigert werden kann.
  • Bei einem Reinigungszyklus wird bei geschlossenerer Ablassleitung 35 eine Reinigungsflüssigkeit unter Druck über die Zuführleitung 33 für die Reinigungsflüssigkeit und die Bohrung 32 in die Kammer 31 geleitet. Diese Reinigungsflüssigkeit kann die Lippe 23 des äußeren Dichtrings 21 nicht passieren, sondern kann über die Vertiefungen 51 in dem Ring 27 und über den Zwischenraum zwischen dem Ring 27 und dem Wellenzapfen 10 und über den Zwischenraum zwischen den Nocken 53 in den Zwischenraum 55 unterhalb der Dichtlippe 23 des inneren Dichtrings gelangen. Die Lippe 23 kann sich unter dem Einfluss des von der Reinigungsflüssigkeit aufgebrachten Drucks nach oben durchbiegen, so dass die Reinigungsflüssigkeit passieren kann, wodurch der Raum unterhalb der Lippe gereinigt wird.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass anhand der vorstehenden Beschreibung verschiedene konstruktive Änderungen für Fachleute auf dem Sachgebiet offensichtlich sind. Somit kann, falls gewünscht, die beschriebene Dichtungsanordnung mit einem erfindungsgemäßen Dichtring in einem Aufnahmeraum und einem anderen Dichtringtyp in dem anderen Aufnahmeraum ausgebildet sein. Ferner kann, falls gewünscht, die Dichtungsanordnung mit nur einem einzigen Aufnahmeraum für einen Dichtring ausgebildet sein. In diesem Fall kann bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der äußere Aufnahmeraum zwischen dem Ring 27 und der Kammerwand 36 vorgesehen sein und kann der Dichtring 21 wegfallen. Der Ring 27 kann dann mit Schrauben oder dergleichen an dem scheibenförmigen Gehäuse 25 angebracht sein. Die Abdichtung erfolgt dann über den Dichtring 20 in dem Aufnahmeraum 31a, der zwischen der axial inneren Fläche des Rings 27 und den Fingern 54 gebildet ist. Eine solche Einzeldichtung kann beispielsweise in einem Käsebruchbehälter zum Herstellen von flachem Käse oder in einem Käsebruchverteilbehälter für Blockformer oder in einem Mischbehälter für Käsebruch und Sahne verwendet werden. Ferner kann, falls gewünscht, die Dichtungsanordnung mit mehr als zwei axial aufeinanderfolgenden Aufnahmeräumen für Dichtringe ausgebildet sein, wobei ein erfindungsgemäßer Dichtring in mindestens einem Aufnahmeraum verwendet wird.
  • Diese und ähnliche Modifikationen fallen in den Rahmen der Erfindung, die durch den Umfang der beiliegenden Patentansprüche definiert ist.

Claims (12)

  1. Käsebruchherstellwanne, die einen Halter (1) aufweist mit einer Halterwand (2, 3, 4), einer zentralen Welle (5, 10), die Schneid- und/oder Rührelemente (6) trägt und die benachbart zu mindestens einem Ende durch die Halterwand (2, 3, 4) verläuft, wobei die Käsebruchzubereitungswanne mindestens eine Dichtungsanordnung (13) für die durch die Halterwand (2, 3, 4) laufende Welle (5, 10) aufweist, wobei die Dichtungsanordnung (13) mindestens einen Aufnahmeraum (31) und einen bei Betrieb darin aufgenommenen Dichtring (20, 21) aufweist, wobei der Dichtring (20, 21) einen ringförmigen Körper (22) aufweist, der abdichtend an der Welle (5, 10) angebracht ist und der mit einer Dichtlippe (23) versehen ist, die mit einer Fläche (37; 52) der Dichtungsanordnung (13) zusammenwirkt, wobei die Fläche relativ zu der Halterwand (2, 3, 4) stationär ist und radial relativ zu der Welle (5, 10) verläuft, und wobei der ringförmige Körper (22) ferner eine axiale Innenfläche (41) aufweist, die an ersten Positioniereinrichtungen (27; 54) der Dichtungsanordnung (13) anliegt, wobei die ersten Positioniereinrichtungen relativ zu der Halterwand stationär sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (23) des Dichtrings (20, 21) sowohl radial als auch axial sowohl von einem radialen als auch von einem axialen Außenrandbereich des ringförmigen Körpers (22) schräg nach außen verläuft, und sich zwischen der Dichtlippe (23) und der radialen Innenfläche (43) des ringförmigen Körpers (22), welche an der Welle (5, 10) anliegt, eine axiale Außenfläche (40) des ringförmigen Körpers (22) befindet, die zum Fixieren des Dichtrings (20, 21) zwischen den ersten (27; 54) und zweiten (38; 58) Positioniereinrichtungen direkt mit zweiten Positioniereinrichtungen (38; 53) zusammenwirkt, welche relativ zu der Halterwand stationär sind und bei denen die Lippe (23) frei bleibt.
  2. Käsebruchherstellwanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Positioniereinrichtungen (38; 53) Nocken aufweisen, die benachbart zu der Welle von der Fläche (37; 52) vorstehen, welche relativ zu der Welle (5, 10) radial zu der axialen Außenfläche (40) des ringförmigen Körpers (22) verläuft.
  3. Käsebruchherstellwanne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Positioniereinrichtungen (27; 54) eine Anzahl von radialen Armen (54) aufweisen, die von von der Welle (5, 10) beabstandeten Positionen in radialer Richtung zu einer Stelle nahe der Welle verlaufen.
  4. Käsebruchherstellwanne nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei der die Dichtungsanordnung (13) einen axialen inneren (31a) und äußeren (31) Aufnahmeraum und mit diesem in Wirkverbindung stehend darin angeordnet jeweils einen inneren (20) und einen äußeren (21) Dichtring, die die Welle (5, 10) umgeben, aufweist, wobei mindestens der innere Dichtring (20) eine Dichtlippe (23) nach Anspruch 1 aufweist, gekennzeichnet durch ein scheibenförmiges Gehäuse (25), das in Wirkverbindung mit der Halterwand (2, 3, 4) stehend mit dieser verbunden ist und einen zentralen Durchgang für die Welle (5, 10) und eine zentrale Kammer aufweist, in der ein die Welle (5, 10) umgebender Ring (27) platziert ist, welcher eine axiale Außenfläche (50) und eine axiale Innenfläche (52) aufweist, wobei die axiale Außenfläche (50) des Rings (27) an der axialen Innenfläche (41) des äußeren Dichtrings (21) anliegt, und wobei die zweiten Positioniereinrichtungen radial verteilte Nocken (53) an der axialen Innenfläche (52) des Rings (27) aufweisen, wobei die Nocken (53) an der axialen Außenfläche (40) des inneren Dichtrings (20) anliegen, während die Dichtlippe (23) des inneren Dichtrings (20) in einer radial jenseits der Nocken (53) liegenden Position an der axialen Innenfläche (52) des Rings (27) anliegt.
  5. Käsebruchherstellwanne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Positioniereinrichtungen radial verteilte Finger (54) aufweisen, die an dem scheibenförmigen Gehäuse (25) angeordnet sind, die relativ zu dem Ring (27) axial innen angeordnet sind und die in Richtung der Welle (5, 10) verlaufen, wobei die Finger (54) an der axialen Innenfläche (41) des inneren Dichtrings (20) anliegen und zusammen mit den Nocken (53) des Rings (27) den inneren Dichtring (20) fixieren.
  6. Käsebruchherstellwanne nach Anspruch 4 oder 5, bei der der äußere Dichtring (21) eine Dichtlippe (23) nach Anspruch 1 aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (23) des äußeren Dichtrings (21), die von der Welle (5, 10) beabstandet ist, an der Innenfläche (37) einer die zentrale Kammer (31) verschließenden radialen Außenwand (36) eines ringförmigen Elements (30) anliegt, welches die Welle (5, 10) umschließt, wobei die Innenfläche (37) ferner benachbart zu der Welle (5, 10) axial nach innen ragende Positioniereinrichtungen (38) aufweist, die Teil der zweiten Positioniereinrichtungen für den äußeren Dichtring (21) bilden und die zwischen der Lippe (23) und der Welle (5, 10) an der axialen Außenfläche (40) des ringförmigen Körpers (22) des äußeren Dichtrings (21) anliegen und die zusammen mit der axialen Außenfläche (50) des Rings (27) in der zentralen Kammer den äußeren Dichtring (21) fixieren.
  7. Käsebruchherstellwanne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die nach innen ragenden Positioniereinrichtungen an der Innenfläche (37) der radialen Außenwand (36) Nocken (38) aufweisen.
  8. Käsebruchherstellwanne nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der in der zentralen Kammer platzierte Ring (27) die Welle (5, 10) mit einem gewissen Spiel (d) umgibt und der Ring (27) Ausnehmungen (51) in der axialen Außenfläche (50) benachbart zu dem äußeren Dichtring (21) aufweist, wobei die Ausnehmungen (51) zusammen mit dem Spiel (d) zwischen dem Ring (27) und der Welle (5, 10) einen Flüssigkeitsdurchgang bildet, der die zentrale Kammer (31) mit dem Zwischenraum (55) zwischen der Welle (5, 10) und der Dichtlippe (23) des inneren Dichtrings (20) verbindet.
  9. Käsebruchherstellwanne nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Kammer (31) mit mindestens einer Ablassleitung (35) und mindestens einer Zuführleitung (33) für eine Reinigungsflüssigkeit verbunden ist.
  10. Käsebruchherstellwanne nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite des scheibenförmigen Gehäuses (25) eine Anzahl von Armen (17) angebracht ist, die eine Lagerstruktur (8) für die zentrale Welle (5, 10) tragen und die in einem axialen Abstand zu der Dichtungsstruktur (13) angeordnet sind.
  11. Käsebruchherstellwanne nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Käsebruchherstellwanne eine langgestreckte Wanne ist, die zum Aufstellen in horizontaler Position vorgesehen ist.
  12. Käsebruchherstellwanne nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Welle (5, 10), die eine große Länge in der Größenordnung von ungefähr 3 m oder mehr aufweist.
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