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DE602005002272T2 - Tür - Google Patents

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DE602005002272T2
DE602005002272T2 DE602005002272T DE602005002272T DE602005002272T2 DE 602005002272 T2 DE602005002272 T2 DE 602005002272T2 DE 602005002272 T DE602005002272 T DE 602005002272T DE 602005002272 T DE602005002272 T DE 602005002272T DE 602005002272 T2 DE602005002272 T2 DE 602005002272T2
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Diese Erfindung betrifft eine Tür, und insbesondere eine Tür, die aus Plastikmaterial aufgebaut ist.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Plastikuntereinheit für die Tür in Übereinstimmung mit der Erfindung.
  • Stand der Technik
  • Eine Tür, die aus einem Kernelement aufgebaut ist, das zwischen zwei Plastiklaminaten eingebettet ist, ist bekannt. Der Kern kann aus einem leichten Holzaufbau bestehen oder kann aus einem synthetischen Harz gebildet sein. Die Plastiklaminate werden aus einem Thermoplastikbogen formgepresst und können eine Vielfalt von dekorativen Oberflächenmerkmalen und -texturen in Abhängigkeit von der verwendeten Form aufweisen.
  • Eine derartige Tür kann eine traditionelle Tür eines Holzaufbaus ersetzen, und wenn die Form und die Herstellungstechnik von einem hohen Standard sind, weist die resultierende mit Plastik laminierte Tür das Erscheinungsbild einer tatsächlichen Holztür auf.
  • Wenn das Kernmaterial ein synthetisches Harz ist, wird üblicherweise ein Polyurethanschaum einer niedrigen Dichte verwendet. Die Dichte dieses Polyurethankerns ist üblicherweise in dem Bereich von 40–60 kg/m3. Derartige Türen sind empfindlich auf Stoßschädigung an jeder Seite davon.
  • Das US-Patent Nr. 5,293,726 beschreibt eine hohle Verbund-Innentüranordnung, die ein Paar von Bogenpress-Verbundaußenhäuten einschließt, die auf einem rechteckigen Rahmen eingebracht sind. Kein Abstandshalter wird verwendet, um die notwendige Festigkeit der Struktur bereitzustellen. Vielmehr sind die Außenhäute aneinander entlang gegenüberliegender Aussparungen befestigt, die einen Gitterstruktur-Rahmen schaffen, der die Anordnung hält.
  • In dem US-Patent Nr. 5,293,726 können die Aussparungen so wirken, dass sie das Erscheinungsbild einer Tafel in der Türanordnung ergeben, wobei die Außenhäute um die Peripherie der Tafel herum verbunden sind. Jedoch ist eine derartige Anordnung nur für Türauslegungen geeignet, die ausreichend Aussparungen in den Außenhäuten aufweisen, um eine ausreichende Halterung bereitzustellen, um die Trennung der Häute aufrecht zu erhalten. Die Aussparungen müssen tief genug sein, um eine ausreichende Türdicke bereitzustellen. Überdies müssen sämtliche Aussparungen von gleicher Tiefe sein, wenn sie als strukturelle Elemente für die Türanordnung wirken sollen. Dies begrenzt den Typ von Türauslegungen, die aus diesem Anordnungstyp Nutzen ziehen können.
  • Bestimmte Türauslegungen besitzen einen Glasurabschnitt oder -abschnitte. Jedoch müssen diese Glasurabschnitte in die Tür folgend auf einen Zusammenbau der Verbundanordnung eingepasst werden, der aus dem Kern und einem vorderen und hinteren Plastiklaminat ausgeführt ist. Dies bedeutet, dass eine Öffnung in die Tür durch beide Laminate und den Kern geschnitten werden muss, in welche der Glasurabschnitt einzupassen ist. Die Öffnung wird üblicherweise durch diese drei Schichten durch eine Tafel geschnitten, die auf der Laminatfläche beschrieben ist. Ein Falz wird dann aus der Hinterseite der Tür herausgeschnitten, um den Glasurabschnitt von hinten aufzunehmen. Der Glasurabschnitt wird durch Clips an Ort und Stelle gehalten und ein Überzug wird über die Clips von hinten platziert, um das Erscheinungsbild der Rückseite der Tür in Ordnung zu bringen.
  • Jedoch ist es, wenn eine derartige Tür unter Verwendung eines durchsichtigen Glasurabschnitts zusammengesetzt wird, notwendig, die vorderen und hinteren Laminate sorgfältig auszurichten, da jedwede Fehlausrichtung durch das Glas erkennbar sein wird.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile der obenstehend beschriebenen Türen zu überwinden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung stellt somit eine Tür bereit, umfassend ein Paar von identischen Plastikuntereinheiten, die Rücken-an-Rücken verbunden sind, wobei jede Untereinheit eine äußere Plastikhaut mit einer Mehrzahl von aufrechten Gebilden aufweist, die auf einer einwärts weisenden Fläche davon angeordnet sind, wobei die aufrechten Gebilde von der Außenseite der Tür nicht sichtbar sind, und die aufrechten Gebilde auf einer Untereinheit mit jenen auf der anderen Untereinheit ausgerüstet sind, um die Tür zu bilden, die einen Schalenaufbau aufweist.
  • Mit Schalenaufbau ist hierin gemeint, dass jede Plastikuntereinheit derart aufgebaut ist, dass die Plastikhaut, die über die aufrechten Gebilde ausgebreitet ist, zu der Gesamtfestigkeit der Tür beiträgt.
  • Ein Vorteil der Tür gemäß der Erfindung besteht darin, dass sie eine größere Festigkeit als eine entsprechende herkömmliche Tür mit Plastiklaminat mit einem Polyurethankern einer niedrigen Dichte aufweist, ohne das Gesamtgewicht der Tür zu erhöhen.
  • Wenn das Paar von Plastikuntereinheiten ausgerichtet ist, um die Tür zu bilden, verbinden sich die aufrechten Gebilde auf jeder Plastikuntereinheit, um einen festen Kern für die Tür zu bilden. Jedoch sind, wenn die Gebilde auf den Plastikhäuten vor einem Verbinden der Plastikuntereinheiten miteinander angeordnet werden, die resultierenden Plastikuntereinheiten fester als jene der herkömmlichen Tür, wobei die Plastiklaminatbögen auf dem Polyurethankern einer niedrigen Dichte gesteckt werden, womit eine 3-Komponenten-Tür gebildet wird.
  • Die Ausrichtung der Plastikuntereinheiten kann durch Hinzufügen von Lokalisierungsstiften auf den aufrechten Gebilden erleichtert werden.
  • Vorzugsweise sind die aufrechten Gebilde aus einem Polyurethanschaum einer hohen Dichte gebildet.
  • Die Verwendung des Polyurethanschaums einer hohen Dichte, um die aufrechten Gebilde zu bilden, führt zu einem festen Träger für die Plastikhaut.
  • Vorzugsweise weist der Polyurethanschaum eine Dichte innerhalb des Bereichs von 300–700 kg/m3 auf.
  • In bevorzugtester Weise weist der Polyurethanschaum eine Dichte innerhalb des Bereichs von 400–600 kg/m3 auf.
  • In einer Ausführungsform der Tür gemäß der Erfindung weist die Tür eine Schicht aus einem Glasfibermaterial auf der Innenfläche jeder Plastikuntereinheit auf, wobei auf der Fläche die Mehrzahl von aufrechten Gebilden angebracht ist.
  • Die Verwendung einer Schicht eines Glasfasermaterials verbessert die Festigkeit in den Bereichen der Plastikhaut zwischen den aufrechten Gebilden, was wiederum zu einer festeren Tür führt.
  • Vorzugsweise ist die Mehrzahl der aufrechten Gebilde so angeordnet, dass eine Grenze der Innenfläche jeder Plastikuntereinheit um die Peripherie davon frei von aufrechten Gebilden gehalten ist.
  • Der Vorteil dieser Grenze besteht darin, dass die Dimensionen der fertigen Tür, um eine bestimmte Anforderung zu erfüllen, durch Entfernung bestimmter der Plastikhäute um die Kante der Tür herum eingestellt werden können.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Tür gemäß der Erfindung weist die Tür ein Rahmenelement auf, das zwischen dem Paar von Plastikuntereinheiten um die Peripherie der Tür angebracht ist, wobei das Rahmenelement einen Falz aufweist, der an der Außenkante davon gebildet ist.
  • Die Hinzufügung eines Rahmenelements ist ein Weg eines Aufarbeitens der Türanordnung. Die Hinzufügung eines Falzes lässt es zu, dass Türbeschläge wie etwa ein Schloss und Gelenke an der Tür befestigt werden.
  • Vorzugsweise ist der Falz aus einem Polyurethanmaterial einer hohen Dichte gepresst.
  • Die Verwendung eines Falzes, der aus einem Polyurethanmaterial einer hohen Dichte gepresst ist, vereinfacht es, die Türarmatur an den Positionen der Tür anzubringen, die für eine bestimmte Anwendung notwendig sind. Es besteht keine Beschränkung hinsichtlich der Positionierung der Türarmatur, da die notwendigen Nuten in das Polyurethanschaummaterial überall entlang seiner Länge eingearbeitet werden können.
  • Die Erfindung stellt auch eine Plastikuntereinheit für eine Tür bereit, wie vorsehend beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird weiter durch die folgende Beschreibung der Ausführungsformen davon veranschaulicht werden, die gegeben sind im Wege eines Beispiels nur unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 einen vorderen Aufriss einer Tür in Übereinstimmung mit der Erfindung;
  • 2 einen Querschnitt, in einer Perspektive, entlang einer Linie II-II der 1;
  • 3 eine Ansicht, in einer Perspektive, eines Teils einer Plastikuntereinheit in Übereinstimmung mit der Erfindung;
  • 4 einen Querschnitt, in einer Perspektive, entlang einer Linie IV-IV der 3;
  • 5 eine schematische Ansicht, im Querschnitt, eines ersten Schritts bei der Herstellung einer Plastikuntereinheit in Übereinstimmung mit der Erfindung;
  • 6 eine schematische Ansicht, im Querschnitt, eines weiteren Schritts bei der Herstellung der Plastikuntereinheit der 5;
  • 7 eine schematische Ansicht, im Querschnitt, eines weiteren Schritts bei der Herstellung der Plastikuntereinheit der 5; und
  • 8 eine schematische Ansicht, im Querschnitt, der vollständigen Plastikuntereinheit der 5, wobei die Mehrzahl von aufrechten Gebilden daran angebracht sind.
  • Wege zum Ausführen der Erfindung
  • Unter Bezugnahme auf 1 ist allgemein bei 10 ein hinterer Aufriss einer Tür in Übereinstimmung mit der Erfindung veranschaulicht, der aus einer hinteren Plastikeinheit 11 ausgeführt ist, die eine Mehrzahl von aufrechten Gebilden 12 an der einwärts weisenden Fläche 13 davon angeordnet aufweist. In 1 sind die aufrechten Gebilde 12 zur Verdeutlichung mit einem fetten Umriss gezeigt. Jedoch sind die aufrechten Gebilde 12 in Wirklichkeit von außerhalb der Tür 10 nicht sichtbar.
  • Eine äußere Plastikhaut 14 auf der hinteren Plastikuntereinheit 11 ist in einer Druckherstellungsmaschine aus Poly(methyl-methacrylat)-Material (PMMA) formgepresst und weist Formungen 15 darauf auf, welche die Formungen einer holztürähnlichen Auslegung imitieren.
  • Die aufrechten Gebilde 12 folgen den Konturen 16 der Formungen 15 um eine obere Tafel 17 in der Tür 10, was die Tür in diesem Bereich festigt.
  • Unter Bezugnahme auf 2 kann der Aufbau der Tür detaillierter ersehen werden. Die Tür 10 ist aus der hinteren Plastikuntereinheit 11 und einer vorderen Plastikuntereinheit 18 aufgebaut. Jede des Paars der Plastikuntereinheiten 11, 18 ist identisch, wobei die vordere Plastikuntereinheit 18 auch eine Mehrzahl von aufrechten Gebilden 19 auf einer einwärts weisenden Fläche 20 davon aufweist. Die aufrechten Gebilde 12, 19 sind aus einem Polyurethanschaum einer hohen Dichte gebildet, der eine Dichte von 500 kg/m3 aufweist, und sind an den jeweiligen Plastikuntereinheiten 11, 18 vor dem Zusammenbau der Tür 10 angebracht.
  • Um die Tür 10 zusammenzubauen, werden die aufrechten Gebilde 12, 19 an dem Paar der Plastikuntereinheiten 11, 18 jeweils ausgerichtet und entlang von Stoßfugen zusammengeklebt.
  • Ein Paar gegenüberliegender Grenzen 22, 23 auf den Innenflächen 13, 20 sind jeweils frei von aufrechten Gebilden. Dieses Merkmal lässt es zu, dass die Tür 10 auf eine erforderliche Größe folgend auf ein Zusammenklebendes Paars der Plastikuntereinheiten 11, 18 geschnitten wird.
  • Ein Rahmenelement 24 ist zwischen den Plastikuntereinheiten 11, 18 um die Peripherie 25 der Tür 10 herum befestigt. Das Rahmenelement 24 ist in der Form eines metallischen Längselements 26, das einen rechteckigen Querschnitt hat, an welchem ein Falz 27 entlang der äußeren Kante 28 davon angebracht ist. Der Falz 27 ist mittels Flanschen 29, 30 angebracht, die sich von dem metallischen Längselement 26 erstrecken.
  • In dieser Ausführungsform ist die Tür 10 von einem Typ, der als eine Doppel-Falztür bekannt ist. Somit sitzt, wenn die Tür 10 in einem Rahmen hängt und geschlossen ist, der Falz 27 in einem komplementären Falz an dem Rahmen, womit ein effizientes Mittel zur Durchzugverhinderung bereitgestellt wird.
  • Der Falz 27 ist aus einem Polyurethanschaum einer hohen Dichte gepresst und kann überall entlang seiner Länge zum Zweck eines Einpassens von Gelenken, Schlössern etc. darin bearbeitet werden.
  • Unter Bezugnahme auf 3 ist allgemein bei 40 ein Teil einer Plastikuntereinheit für eine Tür in Übereinstimmung mit der Erfindung veranschaulicht, die eine Plastikhaut 41 mit einer Halteschicht 42 aus einem Glasfasermaterial auf der Innenfläche 43 davon aufweist. Eine Mehrzahl von aufrechten Gebilden 44 ist auf der Halteschicht 42 angeordnet. Die aufrechten Gebilde 44 verlaufen nicht zu der Kante 45 der Halteschicht 42. Somit ist ein Grenzbereich 46 um die Kante 45 herum definiert.
  • Unter Bezugnahme auf 4, die ein Querschnitt eines Teils der Plastikuntereinheit der 3 ist, weist die äußere Fläche 47 der Plastikhaut 41 Formungen 48 darauf auf, die eine Grenze 49 einer Tafel 50 darin definieren. Bestimmte Gebilde 51, 52 der aufrechten Gebilde 44 folgen der Grenze 49, was somit zur Festigkeit der Plastikhaut 41 in diesem Bereich beiträgt.
  • Die 5 bis 8 veranschaulichen ein Verfahren zum Herstellen einer Plastikuntereinheit in Übereinstimmung mit der Erfindung.
  • Unter Bezugnahme auf 5 ist eine Plastikhaut 60, die in einer Druckerzeugungsmaschine gebildet worden ist, innerhalb einer Form aufgehängt gezeigt, gezeigt allgemein bei 61. Die Form 61 weist eine erste Hälfte 62, in welcher die Oberflächenmerkmale 63 der äußeren Fläche 65 der Plastikhaut aufgrund der Bereitstellung von komplementären Merkmalen 65 darauf sitzen werden, auf.
  • Eine zweite Hälfte 66 der Form 61 weist einen Satz von Merkmalen 67 auf einer Fläche 68 davon auf, und dieser Satz von Merkmalen 67 definiert die Form einer Mehrzahl von aufrechten Gebilden 75 (8), die einen Teil der bearbeiteten Plastikuntereinheit 73 bilden (8).
  • Ein Bogen aus Glasfasermaterial 69 ist auch aufgehängt innerhalb der Form 61 über der Innenfläche 70 der Plastikhaut 60 gezeigt.
  • Unter Bezugnahme auf 6 sind die Plastikhaut 60 und der Bogen aus Glasfasermaterial 69 platziert in der Form 61 gezeigt, wobei der Bogen aus Glasfasermaterial 69 über der Innenfläche 70 der Plastikhaut 70 liegt, während bestimmte Lufttaschen 71 dazwischen freigelassen werden.
  • Unter Bezugnahme auf 7 sind die beiden Hälften 62, 66 der Form 61 bei der Herstellung zur Injektion eines Polyurethanschaums einer hohen Dichte, der eine Dichte von 500 kg/m3 aufweist, in die Form 61 zusammengeschlossen. Der Schaum wird die Lücken 72 in der zweiten Hälfte 66 der Form 61 füllen und wird gleichzeitig den Bogen aus Glasfasermaterial 69 benetzen, wodurch die Lufttaschen 71 beseitigt werden.
  • Die Plastikhaut 60 und der Bogen aus Glasfasermaterial 69 werden unter Verwendung eines geeigneten Polyurethanklebers zusammen bondiert.
  • Unter Bezugnahme auf 8 wird die Form 60, sobald der Polyurethanschaum ausgehärtet ist, geöffnet, und die vollständige Plastikuntereinheit 73 mit der Mehrzahl von aufrechten Gebilden 74 darauf kann aus der Form 61 entfernt werden.

Claims (14)

  1. Tür, umfassend ein Paar von identischen Plastikuntereinheiten (11), die Rücken-an-Rücken verbunden sind, wobei jede Untereinheit eine äußere Plastikhaut mit einer Mehrzahl von aufrechten Gebilden (12) aufweist, die auf einer einwärts weisenden Fläche (13) davon angeordnet sind, wobei die aufrechten Gebilde (12) von der Außenseite der Tür (10) nicht sichtbar sind, und die aufrechten Gebilde (12) auf einer Untereinheit (11) mit jenen auf der anderen Untereinheit (11) ausgerichtet sind, um die Tür (10) zu bilden, die einen Schalenaufbau aufweist.
  2. Tür nach Anspruch 1, wobei die aufrechten Gebilde aus einem Polyurethanschaum einer hohen Dichte gebildet sind.
  3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Polyurethanschaum eine Dichte innerhalb des Bereichs von 300–700 kg/m3 aufweist.
  4. Tür nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Polyurethanschaum eine Dichte innerhalb des Bereichs von 400–600 kg/m3 aufweist.
  5. Tür nach einem voranstehenden Anspruch, aufweisend eine Schicht aus Glasfasermaterial auf der Innenfläche jeder Plastikuntereinheit, an deren Fläche die Mehrzahl der aufrechten Gebilde angebracht ist.
  6. Tür nach einem voranstehenden Anspruch, wobei die Mehrzahl der aufrechten Gebilde so angeordnet ist, dass ein Rand der Innenfläche jeder Plastikuntereinheit um den Umfang davon frei von aufrechten Gebilden gehalten ist.
  7. Tür nach einem voranstehenden Anspruch, aufweisend ein Rahmenelement, das zwischen dem Paar von Plastikuntereinheiten um den Umfang der Tür befestigt ist, wobei das Rahmenelement einen Falz aufweist, der in der Außenkante davon gebildet ist.
  8. Tür nach Anspruch 7, wobei der Falz aus einem Polyurethanmaterial einer hohen Dichte geformt ist.
  9. Plastikuntereinheit für eine Tür, umfassend eine äußere Plastikhaut mit einer Mehrzahl von aufrechten Gebilden, die auf der inneren Fläche davon angeordnet sind, wobei die aufrechten Gebilde von der Außenseite der Tür nicht sichtbar sind, und derart, dass die Tür, bei Benutzung, durch ein Ausrichten der aufrechten Gebilde auf einer ersten Plastikuntereinheit zu jenen auf einer zweiten Plastikuntereinheit und durch ein Verbinden der Untereinheiten zusammen, um einen Schalenaufbau zu bilden, zusammengesetzt ist.
  10. Plastikuntereinheit nach Anspruch 9, wobei die aufrechten Gebilde aus einem Polyurethanschaum einer hohen Dichte gebildet sind.
  11. Plastikuntereinheit nach Anspruch 9 oder 10, wobei der Polyurethanschaum eine Dichte innerhalb des Bereichs von 300–700 kg/m3 aufweist.
  12. Plastikuntereinheit nach Anspruch 9 oder 10, wobei der Polyurethanschaum eine Dichte innerhalb des Bereichs von 400–600 kg/m3 aufweist.
  13. Plastikuntereinheit nach einem der Ansprüche 9 bis 12, aufweisend eine Schicht aus einem Glasfasermaterial auf der Innenfläche davon, auf welcher die Mehrzahl der aufrechten Gebilde angebracht ist.
  14. Plastikuntereinheit nach einem der Ansprüche 9 bis 13, wobei die Mehrzahl der aufrechten Gebilde so angeordnet ist, dass ein Rand der Innenfläche der Plastikuntereinheit um den Umfang davon frei von aufrechten Gebilden gehalten ist.
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