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DE602005001605T2 - Speichern von schwarze Listen Anti-Spams - Google Patents

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DE602005001605T2
DE602005001605T2 DE602005001605T DE602005001605T DE602005001605T2 DE 602005001605 T2 DE602005001605 T2 DE 602005001605T2 DE 602005001605 T DE602005001605 T DE 602005001605T DE 602005001605 T DE602005001605 T DE 602005001605T DE 602005001605 T2 DE602005001605 T2 DE 602005001605T2
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • HELECTRICITY
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Speichern von schwarzen Listen zur Verwendung beim Erkennen und Blockieren von unerwünschten (Sparr-) Nachrichten.
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Mit dem Aufkommen des Internets ist es leicht geworden, mit wenigen oder keinen Kosten für den Absender Nachrichten zu einer großen Anzahl von Zielen zu senden. Zu den Nachrichten gehören die Kurznachrichten des SMS-Dienstes. Zu diesen Nachrichten gehören unangeforderte und unerwünschte Nachrichten (Spam), die für den Empfänger der Nachricht, der die Nachricht löschen und bestimmen muß, ob sie überhaupt wichtig ist, ein Ärgernis sind. Ferner sind sie ein Ärgernis für den Betreiber des Telekommunikationsnetzes, das zum Senden der Nachricht verwendet wird, und zwar nicht nur, weil sie in bezug auf erboste Kunden, die mit Spam überflutet werden, ein Kundenbeziehungsproblem darstellen, sondern auch weil diese Nachrichten, für die gewöhnlich wenig oder kein Umsatz entsteht, Netzbetriebsmittel benutzen. Eine Veranschaulichung der Ernsthaftigkeit dieses Problems wird durch die beiden folgenden Statistiken gegeben. In China wurden 2003 zwei Billionen SMS-Nachrichten (Kurznachrichtendienst) über das chinesische Telekommunikationsnetz gesendet; von diesen Nachrichten waren schätzungsweise drei Viertel Spam-Nachrichten. Die zweite Statistik ist, daß in den Vereinigten Staaten schätzungsweise 85–90% der E-Mail-Nachrichten Spam sind.
  • Es wurden mehrere Anordnungen vorgeschlagen und viele implementiert, um die Anzahl der abgelieferten Spam-Nachrichten zu reduzieren. Es wurden verschiedene Anordnungen vorgeschlagen, um Nachrichten vor ihrer Ablieferung zu analysieren. Gemäß einer Anordnung wird die Nachricht blockiert, wenn der anrufende Teilnehmer nicht zu einer vom angerufenen Teilnehmer spezifizierten vorgewählten Gruppe gehört. Spar-Nachrichten können auch abgefangen werden, indem man es einem angerufenen Teilnehmer gestattet, zu spezifizieren, daß keine Nachrichten abzuliefern sind, die für mehr als N Ziele bestimmt sind.
  • Ein angerufener Teilnehmer kann sich weigern, seine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu veröffentlichen. Solche Arrangements haben nicht nur den offensichtlichen Nachteil, daß es Anrufern nicht erlaubt wird, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des angerufenen Teilnehmers nachzuschlagen, sondern sie sind wahrscheinlich auch ineffektiv. Ein intelligenter Hacker kann zum Beispiel von dem IP-Netzwerk heraus eine nicht aufgelistete E-Mail-Adresse erkennen, indem er zum Beispiel Nachrichtenkopfteile in einem Router überwacht. Eine nicht aufgelistete angerufene Nummer lädt den Anrufer einfach dazu ein, Nachrichten zu allen 10.000 Telefonnummern einer Amtskennzahl zu senden; wie bereits erwähnt, ist es mit derzeitigen Anordnungen zum Senden von Nachrichten zu mehreren Zielen sehr leicht.
  • Die meisten Spam-Nachrichten werden durch Verwendung von schwarzen Listen erkannt, d.h. von Listen von Quellen, von denen einzelne Zielendgeräte nicht bereit sind, Nachrichten anzunehmen. Die Bestimmung, ob eine Nachricht eine Spam-Nachricht ist, ist ein schwieriges Problem, das häufig sehr viel Datenverarbeitung erfordert. Deshalb wäre es wünschenswert, über eine Anordnung zu verfügen, bei der, wenn sich eine Quelle auf einer schwarzen Liste befindet, die Nachricht schnell als eine Spam-Nachricht identifiziert werden kann.
  • Aus der europäischen Patentanmeldung EP-A-139608 sind Anordnungen zum Filtern unerwünschter Nachrichten auf der Basis der Profilattribute der Nachricht und des beabsichtigten Empfängers bekannt.
  • Aus der internationalen Veröffentlichung Nr. WO 01/01264 A sind Anordnungen zum Blockieren von elektronischen Nachrichten von Junk-E-Mail-Absendern, zum Weiterleiten dringender elektronischer Nachrichten zu Pagern, zum Weiterleiten elektronischer Nachrichten von einer ersten Liste von Absendern zu einem ersten E-Mail-Konto und von einer anderen Liste von Absendern zu einem anderen Konto bekannt.
  • Kurzfassung der Erfindung
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung werden in den unabhängigen Ansprüchen definiert, auf die der Leser nun verwiesen wird. Bevorzugte Merkmale werden in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Gegenüber den Lehren des Stands der Technik wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein Fortschritt erzielt, wobei schwarze Listen in den Servern, wie zum Beispiel dem Heimatregister (HLR) von Mobilnetzen oder dem Home Subscriber Server (HSS) des Internets gespeichert werden. Mit diesen Servern wird das mit einer vom Anrufer angegebenen Adresse, wie zum Beispiel einer Telefonnummer und einer Internet-Kennung oder im Fall des Kurznachrichtendienstes einer Mobilverzeichnisnummer assoziierte Telekommunikationsendgerät identifiziert. Da es als Teil des Prozesses ein notwendiger Schritt ist, eine Nachrichtenverbindung einzurichten, um den Standort eines angerufenen Teilnehmers zu identifizieren, so daß Zugang zu einem Standortserver wie zum Beispiel HLR oder HSS erforderlich ist, ist es vorteilhaft, diese Gelegenheit zu nutzen, um herauszufinden, ob sich die Identität des Anrufers in einer schwarzen Liste befindet, die zusammen mit anderen Daten für den angerufenen Teilnehmer gespeichert wird.
  • Wenn ein Netzwerkknoten (zum Beispiel eine Gateway-Mobilvermittlungsstelle, eine Mobilvermittlungsstelle zwischen Netzwerken, eine SMS-Zentrale, eine NMS-Zentrale (Multimedia Message Service), ein E-Mail-Server oder ein IP-Router), eine SMS-Nachricht von irgendeinem Netzwerk (SS7 oder IP) empfängt, muß es den Standortserver prüfen, um den Absender zu validieren und eine Leitweglenkadresse für einen SMS-Empfänger herauszufinden. Die Anfragenachricht enthält Absender- und/oder Empfänger-Adresseninformationen. Der Standortserver analysiert dann die Anfragenachricht unter Verwendung der schwarzen Liste, um zu sehen, ob eine oder mehrere der Identitäten des Absenders in die schwarze Liste fallen; wenn dem so ist, antwortet der Standortserver dem Ursprungsnetzwerkknoten mit einer Fehlernachricht, die angibt, daß die Quelle eine Quelle von Spam-Kurznachrichten oder -nachrichten ist. Der Netzwerkknoten kann dann eine mit der Spam-SMS assoziierte Anrufdetailaufzeichnung erzeugen. Nach Abschluß der Analyse kann eine Spam-SMS-Nachricht gelöscht oder zur Buchführung gespeichert werden. Wenn die Analyse erfolgreich ist und keine Spam-Indikation gefunden wird, führt der Standortserver den normalen Standortdienst aus und gibt die Bestätigung an den anfordernden Netzwerkknoten zurück.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung(en)
  • 1 ist ein Blockdiagramm der Funktionsweise der Erfindung der Anmelder.
  • Ausführliche Beschreibung
  • 1 ist ein Diagramm der Funktionsweise der Erfindung der Anmelder. Eine Vermittlung 10 (nicht nur eine Mobil- oder Festnetzvermittlung, sondern auch eine Gateway-Vermittlung, eine Interworking-Vermittlung, SMSC, MMSC, E-Mail-Server) empfängt eine Verbindungs anforderungsnachricht 11. Die Verbindungsanforderungsnachricht kann von einer Mobilvermittlungsstelle kommen. Auf jeden Fall ist die Vermittlung 10 die Vermittlung, die von einem Standortserver 1 Informationen darüber anfordert, wie die Verbindung hergestellt werden soll, einschließlich einer Indikation des derzeitigen Standorts des angerufenen Teilnehmers. Der Standortserver kann ein Heimatregister sein (im Fall eines Mobil- oder Kurznachrichtendienst-Netzes), oder ein Home Subscriber Server in einem Internet-Protokoll-Netzwerk. Zusätzlich zu der Durchführung seiner normalen Funktionen enthält der Standortserver gemäß den Prinzipien der Erfindung der Anmelder schwarze Listen für Nachrichtenquellen, die als Spam-Nachrichten erzeugend identifiziert wurden. Der Standortserver enthält eine Liste 2 von Zielidentitäten 21, ..., 22, 23. Ein Standortserver empfängt eine Anforderungsnachricht 40, die eine Quellen- und Zielidentität enthält. Der Standortserver prüft die Zielidentitätstabelle (in diesem Fall Eintrag 22), die einen Zeiger auf die schwarze Liste des in der Nachricht 40 spezifizierten Ziels enthält. Wenn das Ergebnis einer Prüfung der schwarzen Liste 30, die schwarze Liste, auf die der Zeiger in dem Zielidentifikationseintrag 22 zeigt, erzeugt der Standortserver eine Spar-Status-Nachricht 50, die angibt, daß die Quelle eine Spar-Quelle ist.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung der Anmelder speichert der Standortserver außerdem eine allgemeine schwarze Liste 35 von Quellen, die bekanntermaßen Quellen von Spam-Nachrichten sind und deren Spar-Nachrichten blockiert werden sollten. Wenn die in der Nachricht 40 spezifizierte Quelle in der in der Tabelle 35 gespeicherten Liste solcher Quellen steht, wird eine diesen Umstand anzeigende Spam-Status-Nachricht 50 erzeugt.
  • Die Spam-Status-Nachricht 50 ist Teil einer (nicht gezeigten) längeren Nachricht, die die volle Antwort des Standortservers auf die Standortserveranforderung 40 gibt.
  • Wenn die Zielidentität nicht in der Tabelle 2 gefunden wird oder die Quelle in keiner der Tabellen 30 und 35 gefunden wird, gibt die Spam-Status-Nachricht 50 an, daß von Standpunkt schwarzer Listen aus gesehen der Sparr-Status befriedigend ist. Es können dann andere Sparr-Tests ausgeführt werden. Vorteilhafterweise kann die auf diese Weise ausgeführte Prüfung schwarzer Listen die Benutzung von Verarbeitungsbetriebsmitteln zur Durchführung komplizierterer Spam-Prüfungen ersparen, falls ein Eintrag in einer schwarzen Liste gefunden wurde.
  • Wenn ein Eintrag in einer schwarzen Liste gefunden wurde, kann die Vermittlung 10 eine Fehlernachricht 12 zu der Quelle der Verbindungsanforderung senden oder kann einfach die weitere Herstellung der Nachrichtenverbindung blockieren. Abhängig von dem Spar-Status und von in dem Eintrag der schwarzen Liste enthaltenen zusätzlichen Informationen kann die Vermittlung ferner eine Aufzeichnung der Spam-Nachricht erstellen und/oder einen Bericht für den Telekommunikationsbetreiber erzeugen. Die Vermittlung 10 und die Netzwerkverwaltung können weitere Anti-Spar-Analyse an Spar-Quelle und Spam-Nachrichten ausführen.
  • Obwohl die vorliegende Beschreibung hauptsächlich auf Kurznachrichtendienst und Internet-Verbindungen abzielte, kann sie auch für reguläre Mobilnachrichtenverbindungen verwendet werden, und für Voice-Verbindungen, einschließlich Voice-Over-Internet-Protokoll-Verbindungen und Voice-Mobilverbindungen. Der Eintrag in einer schwarzen Liste kann verschiedene Quelle enthalten, wie zum Beispiel individuelle Quelle (Mobilverzeichnisnummer (MDM), Mobilidentifikationsnummer (MIN), E-Mail-Adresse, IP- Adresse und Netzwerk- oder Systemquellen (wie zum Beispiel Netzwerk-ID, Domänenname, Anwendungsserver-ID (und -adresse)). Der Eintrag in einer schwarzen Liste kann außerdem Diensttypen, Nachrichtentypen, Inhaltstypen und andere Informationen als auf schwarze Listen zu setzend enthalten; zum Beispiel können Kurznachrichtendienstverbindungen blockiert, aber Mobil-Voice-Verbindungen erlaubt werden (oder umgekehrt). Im Fall der E-Mail-Adresse enthält die schwarze Liste die Identität des E-Mail-Adressaten und nicht nur den E-Mail-Server.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Blockieren unerwünschter Nachrichten- oder Voice-Verbindungen in einem Telekommunikationsnetz, mit den folgenden Schritten: Empfangen einer ankommenden Nachricht oder Verbindungsanforderung (11) in einer Vermittlung (10) des Telekommunikationsnetzes; dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren ferner die folgenden Schritte umfaßt: Anfordern (40) der Dienste eines Standortservers (1), um einen Standort eines angerufenen Teilnehmers der Nachricht oder Verbindungsanforderung zu identifizieren; in dem Standortserver Prüfen, ob sich eine Quelle der Nachricht oder Verbindungsanforderung in einer schwarzen Liste (30, 35) von Quellen befindet, für die Verbindungen zu verweigern sind; wenn gefunden wird, daß sich das Ziel in der schwarzen Liste befindet, Senden einer Antwortnachricht (50) zu der Vermittlung, um die Herstellung einer in der ankommenden Nachricht oder Verbindungsanforderung spezifizierten Verbindung zu verweigern.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die schwarze Liste (30) Listen von Quellen umfaßt, für die Verbindungen zu spezifischen Zielen zu verweigern sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die schwarze Liste von Quellen eine oder mehrere Listen (35) von Quellen umfaßt, für die Verbindungen zu allen Zielen zu verweigern sind.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Standortserver ein Heimatregister eines Mobiltelekommunikationssystems ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Standortserver ein Home Subscriber Server des Internet ist.
  6. Vorrichtung zum Blockieren unerwünschter Nachrichten- oder Voice-Verbindungen in einem Telekommunikationsnetz, wobei die Vorrichtung folgendes umfaßt: ein Mittel zum Empfangen einer ankommenden Nachricht oder einer Verbindungsanforderung (11) in einer Vermittlung (10) des Telekommunikationsnetzes; dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner folgendes umfaßt: einen Standortserver (1) zum Identifizieren eines Standorts eines angerufenen Teilnehmers der Nachricht oder Verbindungsanforderung; in dem Standortserver ein Mittel zum Prüfen, ob sich eine Quelle der Verbindungsanforderung in einer schwarzen Liste (30, 35) von Quellen befindet, für die Verbindungen zu verweigern sind; ein Mittel zum Senden einer Antwortnachricht (50) zu der Vermittlung, um die Herstellung einer in der Verbindungsanforderung spezifizierten Verbindung zu verweigern, wenn gefunden wird, daß sich das Ziel in der schwarzen Liste befindet.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die schwarze Liste (30) Listen von Quellen umfaßt, für die Verbindungen zu spezifischen Zielen zu verweigern sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die schwarze Liste von Quellen eine oder mehrere Listen (35) von Quellen umfassen, für die Verbindungen zu allen Zielen zu verweigern sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der der Standortserver ein Heimatregister eines Mobiltelekommunikationssystems ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Standortserver ein Home Subscriber Server des Internet ist.
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