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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug, wie beispielsweise
eine Schneidemaschine (Cutter), das ein Werkstück mit einem kreisförmigen Schneidblatt
oder einer Kreissäge schneidet.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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Eine
herkömmliche
Kreissäge
weist eine Basis, die in einer Draufsicht rechteckig ist, und einen Hauptkörper, der
auf der Basis vorgesehen ist und ein Kreissägeblatt (Schneidmesser), das
zur Drehung durch einen Motor angetrieben wird, aufweist, auf. Unter
einer Bedingung, bei der das Sägeblatt
unter der Basis vorsteht, wird die Basis über das Werkstück gleiten
gelassen, wodurch das Werkstück
von dem Sägeblatt
geschnitten wird. Bei dieser Kreissäge wird das vordere Ende eines
Blattgehäuses,
das den oberen Bereich des Sägeblatts
bedeckt, drehbar auf der Basis montiert. Zum anderen kann das hintere
Ende des Blattgehäuses
in einer beliebigen Position entlang einer bogenförmigen Tiefenführung, die auf
der Basis steht, festgelegt werden. Bei diesem Aufbau kann die Menge
des Vorspringen des Sägeblatts
(Schneidtiefe) von der Basis durch Verändern der Eingriffsposition
bezüglich
der Tiefenführung
eingestellt werden.
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Bei
dieser Art Kreissäge
strömen
während des
Schneidevorgangs aus dem Werkstück
erzeugte Späne
aus, die ein Problem bezüglich
des Erkennens einer schwarzen Schnittlinie erzeugen, was die Arbeitsumgebung
verschlechtert. Um das obige Problem zu lösen wird, wie in der offen
gelegten
japanischen Gebrauchsmusterveröffentlichung
Nr. 5-5332 und der offen gelegten
japanischen Patentveröffentlichung Nr. 11-58305 beschrieben
ist, eine Technik verwendet, bei der ein Blattgehäuse, das
den oberen Bereich eines Sägeblatts
bedeckt, an dem Hauptkörper
vorgesehen ist. Genauer gesagt ist das Blattgehäuse mit einem Staubsammelleitweg,
der die Späne rückwärts entlang
des Umfangs des Sägeblatts
leitet und die Späne
aus der Austrittsöffnung,
die an der hinteren Seite des Blattgehäuses vorgesehen ist, abgibt,
vorgesehen, wodurch eine Verteilung der Späne verhindert wird.
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Da
die Späne
den Staubsammelleitweg leicht verstopfen, muss der Leitweg in einem
solchen Staubsammelleitweg breit sein, um einem Verstopfen vorzubeugen.
Aus diesem Grund ist ein großes
Blattgehäuse
erforderlich, das einer Verkleinerung des Hauptkörpers entgegensteht und die
Verwendbarkeit verschlechtert. Bei einer Kreissäge mit einer Tiefenführung zum
Einstellen der Schneidtiefe ist die Tiefenführung zudem in der Regel in
dem Blattgehäuse untergebracht,
um die Verschlechterung des Erscheinungsbilds zu verhindern. Das
heißt,
dass, wenn die Tiefenführung
an der Außenseite
des Blattgehäuses vorgesehen
ist, erhöhte
konvexe oder konkave Bereiche zu sehen sein könnten. Da die Tiefenführung in
dem Blattgehäuse
untergebracht ist, könnte
der durch die Drehung des Sägeblatts
erzeugte Luftstrom durch die Tiefenführung beeinflusst werden, was
den Vorgang des Staubsammelns vermindert. Es tritt ferner ein weiteres
Problem auf und zwar, dass Späne
während
der Einstellung der Schnitttiefe gestreut werden könnten, wenn
sie an der Tiefenführung
haften.
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Aus
den Druckschriften
US 5,327,649 und
US 6,108,912 sind Staubsammelvorrichtungen
für Kreissägen bekannt,
die durch einen Kanal innerhalb der Sägeblattabdeckung, die sich
entlang des Umfangs des Schneidmessers auf der oberen Seite des Blattgehäuses erstreckt,
gebildet werden. An der Vorderseite des Schneidmessers in der Schnittrichtung
in der Nähe
der Basis des Schneidwerkzeugs ist ein Einlass in den Kanal vorgesehen.
Das hintere Ende des Kanals ist mit einer Vakuumquelle verbunden,
so dass der negative Druck im Innern des Kanals die Staubteilchen
anzieht.
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Die
DE 103 49 088 A1 offenbart
eine Handkreissäge,
die eine Basis und ein kreisförmiges Schneidmesser,
das von einem Motor drehbar angetrieben wird, aufweist. Ein Schneidmessergehäuse bedeckt
den oberen Bereich des Schneidmessers und ist mit Luftauslassöffnungen
versehen. Kühlluft aus
dem Motor wird so innerhalb des Schneidblattgehäuses geleitet, dass sie zu
verschiedenen Stellen geführt
wird und den Schneidestaub von einer Schnittstelle wegbläst.
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Die
US 3,873,862 , die den Oberbegriff
des Anspruchs 1 bildet, betrifft ein Schneidwerkzeug, das eine Basis
und einen auf der Basis vorgesehenen Hauptkörper enthält. Der Hauptkörper weist
ein kreisförmiges
Schneidmesser auf, das von einem Motor drehbar angetrieben wird.
Ein Blattgehäuse
bedeckt den oberen Teil des Schneidmessers. Kühlluft wird zu dem Motor geleitet,
um den Motor zu kühlen,
und wird von einer Leitschaufel zu einem Staubsammelleitweg geleitet.
Der Staubsammelleitweg wird durch ein Staub sammelndes Leitblech
am hinteren Ende der Schneidmesserabdeckung geformt. Das Leitblech
lenkt die ausströmenden
Sägespäne aus der Umgebung
der Abdeckung zu einer seitlich gerichteten Rinne ab, die die Sägespäne von der
Vorrichtung und seitlich von dem Messer weg umleitet.
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Um
die obigen Probleme zu lösen,
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schneiwerkzeug
bereitzustellen, das einen Hauptkörper mit kompakter Größe behält, während gleichzeitig
eine hervorragende Verwendbarkeit und Ausführung des Staubsammelns sichergestellt
werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Aufgabe wird durch ein Schneidwerkzeug gelöst, das die Merkmale des Anspruchs
1 enthält.
Bevorzugte Ausführungsformen
sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Um
das obige Ziel zu erreichen, ist gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden
Erfindung ein Staubsammelleitweg, der von einem Schneidmesser abgeteilt
ist, entlang des Umfangs des Schneidmessers auf der oberen Seite
eines Blattgehäuses
vorgesehen. Des Weiteren ist an dem Abzweigungsbereich zwischen
dem Staubsammelleitweg und dem Schneidmesser ein Einlass vorgesehen,
durch den der durch die Drehung des Schneidmessers erzeugte Luftstrom
in den Staubsammelleitweg von der Vorderseite des Messers in der
Schnittrichtung eingeführt
werden kann. Zum anderen ist ein Auslass, der die Luft in dem Staubsammelleitweg
zur Umgebung eines Hauptkörpers
abgibt, an der hinteren Seite des Staubsammelwegs in der Schnittrichtung
vorgesehen. Ferner ist ein Führungsmittel,
das die Kühlluft
für einen
Motor in den Staubsammelleitweg einführt, an dem Hauptkörper vorgesehen.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist zusätzlich zu
dem Ziel des ersten Aspekts, zum Verbessern der Effizienz der Staubsammlung,
ein Hilfseinlass, der den Staubsammelleitweg mit der Seite des Schneidmessers
verbindet, stromabwärtig
von dem Einlass, der an dem Abzweigungsbereich zwischen dem Staubsammelleitweg und
dem Schneidmesser gebildet ist, vorgesehen.
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Gemäß einem
dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist zusätzlich zu
dem Ziel des ersten und zweiten Aspekts, zum effizienten Einsetzen
der Kühlluft
und zum Verbessern der die Funktionsfähigkeit, ein Divergiermittel
vorgesehen, durch das ein Teil der Kühlluft, die durch das Führungsmittel
in den Staubsammelleitweg geleitet wird, zu dem vorderen Ende einer
Basis in der Schnittrichtung abgegeben wird.
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Gemäß einem
vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist zusätzlich zu
dem Ziel irgendeines der ersten bis dritten Aspekte, zum Verhindern
eines Verstopfens durch die Späne
effektiver, eine Rippe entlang und nahe des Schneidmessers in dem
Einlass vorgesehen. Die Rippe weist einen geneigten Bereich an dem
Umfangsende der Seite des Schneidmessers auf, der sich in der Richtung
stromabwärts
näher zu
dem Schneidmesser erstreckt. Das Ende des geneigten Bereichs überlappt
das Schneidmesser in der bezüglich
des Schneidmessers senkrechten Richtung.
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Gemäß dem ersten
Aspekt der vorliegenden Erfindung kann durch Verwenden des Staubsammelleitwegs
effektiv eine Staubsammlung, ohne den Staub zu verteilen, durchgeführt werden.
Zum Abgeben der Späne
wird, neben der Luft, die durch die Drehung des Schneidmessers erzeugt
wird, insbesondere die Kühlluft
für den
Motor verwendet, wodurch ein Verstopfen durch die Späne in dem
Staubsammelleitweg effektiv verhindert wird. Der Staubsammelleitweg
kann daher enger geformt werden, was eine Verkleinerung des Hauptkörpers ermöglicht und
eine hervorragende Funktionsfähigkeit
sicherstellt. Selbst wenn eine Tiefenführung zum Einstellen der Schnitttiefe
vorgesehen ist, beeinflusst die Tiefenführung zudem nicht den Vorgang
des Staubsammelns, da sie getrennt von dem Staubsammelleitweg in
dem Blattgehäuse
untergebracht sein kann.
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Gemäß dem zweiten
Aspekt der vorliegenden Erfindung, neben dem Effekt des ersten Aspekts, wird
Luft, die durch die Drehung des Schneidmessers in dem Blattgehäuse erzeugt
wird, in die Mitte des Staubsammelleitwegs geführt. Durch diese Zuführung wird
der Luftstrom in dem Staubsammelleitweg gleichmäßig und die Späne, die
nicht den Einlass durchströmen,
können
an dem Hilfseinlass an der stromabwärtigen Seite gesammelt werden,
um in den Staubsammelleitweg geleitet zu werden, wodurch die Effizienz
der Staubsammlung verbessert wird.
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Gemäß dem dritten
Aspekt der vorliegenden Erfindung kann zusätzlich zu dem Effekt des ersten und
zweiten Aspekts, Kühlluft
in effizienter Weise verwendet werden und die Schneideposition kann
sicher gesehen werden, wodurch die Funktionsfähigkeit verbessert wird.
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Gemäß dem vierten
Aspekt der vorliegenden Erfindung werden zusätzlich zu dem Effekt irgendeines
der ersten bis dritten Aspekte schnurartige Späne kleiner geschnitten und
in den Staubsammeleitweg geleitet, was ein Verstopfen durch Späne in effektiver
Weise verhindert.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Kreissäge.
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2 ist
eine horizontale Schnittansicht durch den mittleren Teil eines Sägeblatts
der Kreissäge.
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3 ist
eine Ansicht der Rückseite
der Kreissäge
(eine Führung
ist entfernt).
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4 ist
eine Vorderansicht eines Hauptkörpers,
bei dem eine Basis weggelassen ist.
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5 ist
eine Draufsicht eines Hauptkörpers,
bei dem die Basis weggelassen ist.
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6 ist
ein Schnitt entlang der Linie A-A der 5.
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7A ist
eine perspektivische Ansicht einer Kreissäge, bei der eine Staubabdeckung
und ein Motorgehäuse
entfernt wurden, und 7B ist eine perspektivische
Ansicht ähnlich
zu
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7A außer, dass
weiter eine weitere Führung
entfernt wurde.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht eines Teils des Blattgehäuses, das
von unten zu sehen ist.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORM
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Im
Folgenden ist eine Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben.
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1 ist
eine schematische Ansicht einer Kreissäge als Beispiel für ein erfindungsgemäßes Schneidwerkzeug
und 2 ist ein horizontaler Schnitt durch diese. Eine
Kreissäge 1,
wie sie hierin beschrieben ist, weist eine Basis 2, die
in einer Draufsicht rechteckig ist, und einen Hauptkörper 3,
der auf der Basis 2 vorgesehen ist und ein kreisförmiges Sägeblatt 4 als
Schneidmesser, das zur Drehung durch einen Motor 5 angetrieben
wird, aufweist, auf. Der Hauptkörper 3 enthält ein Motorgehäuse 7,
das den Motor 5 aufnimmt, ein Gehäuse für einen Tragegriff 9, der
mit dem Motorgehäuse 7 zum
Bilden eines Tragegriffs 11 verbunden ist, und ein Blattgehäuse 10, das
den oberen Teil des Sägeblatts 4 bedeckt.
Das Messer 4 ist rechtwinklig mit dem Ende einer Spindel 8 verbunden.
Die Spindel 8 ist schwenkbar in dem Blattgehäuse 10 gelagert,
so dass sie parallel zu einer Ausgangswelle 6 des Motors 5 ist,
um die Drehung von der Ausgangswelle 6 zu übertragen.
Das Bezugszeichen 12 bezeichnet einen Auslöseschalter,
der an dem Handgriff 11 vorgesehen ist.
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Das
Blattgehäuse 10 ist
an der Basis 2 durch eine Verbindungsplatte 13 auf
der Vorderseite der Basis 2 in der Schnittrichtung (in 2 in
der Richtung nach rechts) vorgesehen. Die Verbin dungsplatte 13,
die in einer Draufsicht die Form eines offenen Kastens zeigt, wird
mit Hilfe einer Achse 14 so auf dem Blattgehäuse 10 montiert,
dass sich das Blattgehäuse 10 in
der oberen und unteren Richtung drehen kann. Die Verbindungsplatte 13 ist
an eine Abschnittsführungsplatte 15,
die auf der Basis 2 steht und eine bogenförmige Führungsnut 16 aufweist,
gekoppelt, wodurch das Blattgehäuse 10 mit
Hilfe eines Verbindungselements mit Gewinde 17 an einer
beliebigen Position entlang der Führungsnut 16 festgelegt werden
kann. An der Hinterseite des Blattgehäuses 10 ist eine Tiefenführung 21,
die in einem Bogen nach vorne gebogen ist, vorgesehen. Die Tiefenführung 21 ist
an eine Abschnittsführungsplatte 18,
die auf der Basis 2 steht und eine bogenförmige Führungsnut 19 aufweist,
wie in 7 gezeigt ist, gekoppelt. Bei
dieser Anordnung kann das Blattgehäuse 10 mit Hilfe eines
Verbindungselements mit Gewinde 20 in einer beliebigen
Position entlang der Führungsnut 19 festgelegt
werden, wie in 3 gezeigt ist. Diese Tiefenführung 21 ist
mit Spiel innerhalb des Blattgehäuses 10 vorgesehen
und mit einem Bolzen 23, der das Blattgehäuse durchdringt,
verbunden, wodurch das Blattgehäuse 10 durch
den Bolzen 23 eingespannt wird und beliebig unter Verwenden
eines Kurvenhebels 22 bedient werden kann.
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Entsprechend
den vorstehenden Ausführungen
kann in dem Hauptkörper 3 die
vorspringende Menge (Schnitttiefe) des Sägeblatts 4 in der
Richtung bezüglich
der Basis 2 nach unten durch Drehung des Blattgehäuses 10 um
die Achse 14 zum Verändern einer
Einspannposition des Blattgehäuses
entlang der Tiefenführung 21 eingestellt
werden. Durch Verändern
der Eingriffspositionen zwischen den Führungsplatten 15, 18,
die vorne und hinten an der Basis 2 vorgesehen sind, und
der entsprechenden Verbindungsplatte 13 bzw. der Tiefenführung 21 kann der
Hauptkörper 3 zudem
unter einem beliebigen Schrägstellungswinkel
festgelegt werden. Der Schrägstellungswinkel
kann zwischen einer rechtwinkligen Position, bei der das Sägeblatt 4 die
Basis 2 im rechten Winkel kreuzt, bis zu einem maximalen, schräg gestellten
Winkel, bei dem der Hauptkörper zu
der rechten Seite hin bei 45 Grad bezüglich der Basis 2 schräg gestellt
ist, liegen. An dem vorderen Ende der Basis 2 sind Kerben 24, 24 vorgesehen,
deren seitliche Enden auf den vorstehenden Oberflächen des
Sägeblatts 4 an
dessen senkrechter Position bzw. an dessen Schrägstellungsposition unter einem
Winkel von 45 Grad jeweils angeordnet sind. Durch Abgleichen einer
schwarzen Schneidelinie, die auf einem Werkstück angegeben ist, mit dem seitlichen
Ende der Kerben 24, 24 kann der Schneidevorgang
entlang der schwarzen Schneidelinie leicht ausgeführt werden.
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Wie
in den 4 bis 6 gezeigt ist, wird eine Staubabdeckung 25 entlang
des Umfangs des Sageblatts 4 über ein Gewinde auf dem Blattgehäuse 10 montiert.
Die Staubabdeckung 25 sieht in einer Schnittansicht wie
ein offener Kasten aus und erstreckt sich von einem Bereich neben
dem Bereich der Vorderachse bis zu der hinteren Seite. Wie in 7 gezeigt ist, sind auf einer Umfangsoberfläche 26,
die ein Abzweigungsbereich zwischen der Staubabdeckung 25 und
dem Sägeblatt 4 ist,
ein Einlass 27 und ein Hilfseinlass 28 geformt.
Der Einlass 27 ist in einem Bereich neben dem Bereich der
Achse des Blattgehäuses 10 angeordnet
und der Hilfseinlass 28 ist im Wesentlichen rechts oberhalb
des Drehzentrums des Sägeblatts 4 angeordnet.
Dieser Aufbau lässt
zu, dass das Innere des Blattgehäuses 10 mit dem
Inneren der Staubabdeckung 25 verbunden ist. Des Weiteren
ist an der Hinterseite des Blattgehäuses 10 ein Verbindungsbereich 29,
der an das hintere Ende der Staubabdeckung 25 gekoppelt
ist und einen Auslass 30 aufweist, vorgesehen. Bei dieser
Anordnung weist der Hauptkörper 3 einen
Staubsammelleitweg 31 auf, in dem die Luft, die an der
Vorderseite des Sägeblatts 4 in
der tangentialen Richtung erzeugt wurde, durch den Einlass 27 und
den Hilfseinlass 28 in die Staubabdeckung 25 geleitet
wird und sich entlang der Umfangsrichtung des Sägeblatts 4 nach hinten
bewegt, bis sie durch den Auslass 30 zu der Vorderseite
hin abgegeben wird.
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Das
Bezugszeichen 32 bezeichnet eine Sicherheitsabdeckung,
die innerhalb des Blattgehäuses 10 drehbar
montiert ist, so dass sie zu dem Sägeblatt 4 konzentrisch
ist. Im Normalzustand ist die Sicherheitsabdeckung in eine Drehposition
vorbelastet, wie es in 4 gezeigt ist, in der sie den
unteren Teil des Sägeblatts 4,
mit Ausnahme des vorderen Bereichs davon unterhalb der Basis 2,
bedeckt. Während
des Schneidevorgangs wird die Sicherheitsabdeckung 32 in
der Richtung gedreht, in der das Sägeblatt 4 durch Anliegen
an dem Werkstück
freigelegt ist, das in dem Blattgehäuse 10 in einem inneren
Bereich einer Umfangsfläche 26 des
Blattgehäuses 10 untergebracht
werden soll.
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Wie
in den 6 bis 8 gezeigt ist, ist in dem Einlass 27 des
Blattgehäuses 10 ein
Paar von Rippen 33, 33 so vorgesehen, dass sie
parallel zu dem Sägeblatt 4 sind
und bezüglich
des Sägeblatts 4 beidseitige
Symmetrie haben. Die Rippen 33, 33 weisen ein
V-förmiges
Umfangsende an der Seite des Messers 4 auf, wobei sie einen
langen, ersten geneigten Bereich 34 und einen kurzen, zweiten
geneigten Bereich 35 enthalten. Der erste geneigte Bereich 34 erstreckt
sich näher
zu der Mitte des Sägeblatts 4 in
der Richtung nach oben, während
der zweite geneigte Bereich 35 sich so von dem Ende des
ersten geneigten Bereichs 34 aus erstreckt, dass er von
der Mitte des Sägeblatts
in der Richtung nach oben zurückgeht.
Das Ende des ersten geneigten Bereichs 34 steht in Richtung
des Sägeblatts 4 vor, so
dass es das Sägeblatt 4 in
der seitlichen Richtung überlappt.
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Daneben
ist der Hilfseinlass 28 etwas vor dem Ende der Tiefenführung 21 angeordnet,
wenn das Sägeblatt 4 mit
einer maximalen Menge vorsteht, wodurch verhindert wird, dass die
Tiefenführung 21 den
Hilfseinlass 28 verschließt. Der hintere Teil des Hilfseinlasses 28 auf
der Umfangsfläche 26 ist
ferner ein geneigter Bereich 45, der sich in der Richtung nach
vorne näher
zu dem Sägeblatt 4 erstreckt.
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Die
Ausgangswelle 6 des Motors 5 in dem Motorgehäuse 7 enthält ein Gebläse 36 zum
Kühlen des
Motors 5. In Übereinstimmung
mit der Drehung der Ausgangswelle 6 kann Kühlluft zum
Kühlen
des Motors 5 durch Einlassöffnungen 37, 37 ...,
die an dem Ende des Motorgehäuses 7 vorgesehen
sind, in das Gebläse 36 eingeführt werden.
An der Lufteinlassseite des Gebläses 36 ist
eine pfannenförmige Ablenkplatte 38,
die in ihrem Zentrum ein Loch aufweist, vorgesehen. Mit dieser Ablenkplatte 38 wird die
Luft, die durch das Motorgehäuse 7 strömen gelassen
wird, zu der Seite des Blattgehäuses 10 geleitet
und von einer Vielzahl von Auslässen 39, 39,
die sich zu der Innenseite des Blattgehäuses 10 hin öffnen, abgegeben.
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Das
Blattgehäuse 10 weist
eine Öffnung 40 auf,
die an dem seitlichen, vorderen Bereich davon auf der Seite eines
zylindrischen Bereichs, der mit dem Motorgehäuse 7 verbunden ist,
angeordnet ist. Zum anderen weist die Staubabdeckung 25 eine
Verbindungsöffnung 41 in
dem seitlichen Bereich der Seite des Motorgehäuses 7 auf. Dann wird
eine halbzylindrische Führung 42,
die die Öffnung 40 mit
der Verbindungsöffnung 41 verbindet,
so montiert, dass sie die äußeren Oberflächen des
Blattgehäuses 10 und
der Staubabdeckung 25 bedeckt. Bei dieser Anordnung ist
ein Führungsleitweg 43 als
Führungsmittel
vorgesehen, durch den die Kühlluft
von der Öffnung 40 entlang
der äußeren Oberfläche des
Blattgehäuses 10 zu
der Verbindungsöffnung 41 geleitet wird.
Wie vorstehend beschrieben ist, kann, da die Außenwand des Messers 10 als
Teil einer zylindrischen Innenwand der Führung 42 verwendet
wird, eine effiziente Bauart mit nur wenigen vorspringen Stellen,
ausgebildet werden. Daher kann ein Benutzer deutlich einen Bereich,
der die Kerbe 24 der Basis 2 einschließt, erkennen.
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Es
sollte beachtet werden, dass eine horizontale Trennungsplatte 44,
die die Verbindungsöffnung 41 in
den oberen und den unteren Bereich gabelt, auf der Umfangsfläche 26 des
Blattgehäuses 10 an
der Stelle der Öffnung
der Verbindungsöffnung 41 vorgesehen
ist. Diese Trennplatte 44 gabelt die Kühlluft, die von dem Führungsleitweg 43 in
die Staubabdeckung 25 geleitet wird, in die Richtung nach
oben und die Richtung nach unten. Des Weiteren ist eine zylindrische
Düse 46 an
dem unteren Teil der Trennplatte 44 auf der Staubabdeckung 25 vorgesehen. Die
Düse 46 steht
nach vorne vor und ist nach unten hin offen.
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Bei
einer Kreissäge 1,
die wie vorstehend beschrieben aufgebaut ist, beginnt, wenn die
Basis 2 auf ein Werkstück
gestellt wird und der Auslöseschalter 12 zum
Antreiben den Motors 5 gedrückt wird, das Sägeblatt 4 sich
in der Drehrichtung, wie in 4 gezeigt
ist, über
eine Spindel 8 zu drehen. In diesem Zustand wird die Basis 2 vorwärts verschoben,
so dass das Werkstück
von dem Sägeblatt 4 geschnitten
wird.
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Bei
diesem Schneidevorgang werden Späne,
die an dem vorderen Ende des Sägeblatts 4 erzeugt
werden, durch eine vorbelastende Kraft, die aus der Drehung des
Sägeblatts 4 erzeugt
wird und den Luftstrom, der infolge der Drehung erzeugt wird, entlang
der tangentialen Richtung des Sägeblatts 3 in dem
Blattgehäuse 10 im
Wesentlichen nach oben verteilt. Wie mit dem Pfeil in 6 gezeigt
wird, werden die Späne
jedoch durch den Einlass 27, der an der Umfangsfläche 26 vorgesehen
ist, in die Staubabdeckung 25 geleitet und zurück getrieben,
wobei sie den Staubsammelleitweg 31 durchströmen, um durch
den Auslass 30 an die seitlichen Seiten abgegeben zu werden.
Die Späne,
die nicht durch den Einlass 27 strömen, werden entlang des Umfangs des
Sägeblatts 4 zurück getrieben
und durch den Hilfseinlass 28 in die Staubabdeckung 25 eingeführt, um
in den Staubsammelleitweg 31 zu strömen.
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Wenn
ein Werkstück
aus Holz geschnitten wird, könnten
zudem gestreckte oder schnurartige Späne erzeugt werden, wenn es
mit der Maserung geschnitten wird oder das Sägeblatt 4 stumpf ist. Selbst
in diesem Fall können
die schnurartigen Späne
in Kontakt mit dem Sägeblatt 4 zerkleinert
werden, da sie während
des Durchströmens
des Einlasses 27 leicht von den ersten geneigten Bereichen 34, 34 auf den
Rippen 33, 33 aufgenommen werden und sich entlang
der geneigten Bereiche 34, 34 durch den von dem
Sägeblatt 4 erzeugten
Luftstrom zu dem Sägeblatt 4 hin
bewegen. Wenn die schnurartigen Späne zu kleineren Spänen zerkleinert
wurden, werden sie in den Staubsammelleitweg 31 geleitet.
Alternativ dazu werden manche schnurartigen Späne von dem Sägeblatt 4 aufgenommen
und entlang der Seite des Sägeblatts 4 der
Umfangsfläche 26 getrieben.
Dann werden sie, ohne geleitet zu werden, in den Staubsammelleitweg 31 abgegeben.
Auf diese Weise kann ein Verstopfen durch die Holzspäne in der
Abdeckung 25 sogar dann verhindert werden, wenn schnurartige
Späne erzeugt
werden. Da die Rippen 33, 33 parallel zu dem Sägeblatt 4 sind,
kann zudem auch eine Gleichrichtung des durch den Einlass 27 strömenden Luftstroms
erhalten werden.
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Zum
anderen wird mit Hilfe des Gebläses 36 in Übereinstimmung
mit der Drehung des Motors 5 Kühlluft in das Gehäuse 7 eingebracht.
Wie mit einem Pfeil in 2 gezeigt wird, wird ein Teil
der Kühlluft
aus dem Auslass 39 in das Blattgehäuse 10 abgegeben,
während
sich ein anderer Teil in dem in der Führung 42 gebildeten
Sammelleitweg 43 durch die Öffnung 40 bewegt und
durch die Verbindungsöffnung 41 in
die Staubabdeckung 25 geleitet wird. Wie mit einem Pfeil
in 7 gezeigt ist, wird hier die Luft, die
in den oberen Bereich der Trennplatte 44 der Verbindungsöffnung 41 strömt, zusammen
mit der Luft, die durch das Sägeblatt 4 erzeugt
und durch den Einlass 27 geleitet wird, in den Staubsammelleitweg 31 eingeführt. Zum
anderen wird die Luft, die in den unteren Bereich der Trennplatte 44 strömt, in der
Richtung des vorderen Endes der Basis 2 zur Umgebung von
dem vorderen Ende der Staubabdeckung 25 durch die Düse 46 abgegeben.
Diese untere Luft, die nach unten gerichtet ist, bläst Späne in der
Kerbe 24 oder von der schwarzen Schnittlinie weg, was ermöglicht,
dass die Schnittposition deutlich erkennbar bleibt. Da der Luftstrom
erzeugt wird, sobald der Motor 5 zu drehen beginnt, kann
insbesondere einer Ansammlung von Spänen in der Kerbe 24 oder
auf der schwarzen Schnittlinie exakt vorgebeugt werden.
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Wie
oben beschrieben wurde, ist gemäß der Kreissäge 1 der
obigen Ausführungsform
der Staubsammelleitweg 31 entlang des Umfangs des Sägeblatts 4 auf
der oberen Seite eines Blattgehäuses 10 vorgesehen.
An der Umfangsfläche 26 des
Blattgehäuses 10 ist
zudem der Einlass 27, durch den der durch die Drehung des
Sägeblatts 4 erzeugte
Luftstrom in den Staubsammelleitweg 31 von der Vorderseite
des Messers 4 aus in der Schnittrichtung eingeführt werden
kann, vorgesehen. Zum anderen ist an der hinteren Seite der Schnittrichtung
in dem Staubsammelleitweg 31 ein Auslass 30 vorgesehen,
der die Luft in dem Staubsammelleitweg 31 zur Umgebung
des Hauptkörpers 3 abgibt.
Ferner ist ein Führungsleitweg 43,
bei dem die zur Kühlung
des Motors 5 von dem Gebläse 36 erzeugte Luft
in den Staubsammelleitweg 31 eingeführt wird, an dem Hauptkörper 3 vorgesehen.
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Durch
diese Anordnung wird der Staubsammelleitweg 31 für eine effektive
Staubsammlung, ohne den Staub zu verteilen, eingesetzt. Neben der bei
der Drehung des Sägeblatts 4 erzeugten
Luft wird insbesondere die Kühlluft
für den
Motor 5 zum Abgeben der Späne verwendet, wodurch ein Verstopfen der
Späne in
dem Staubsammelleitweg 31 effektiv verhindert wird. Sowohl
die Staubabdeckung 25 als auch der Staubsammeleitweg 31 können daher
enger geformt werden, was auch eine Verkleinerung des Hauptkörpers 3 zulässt und
eine hervorragende Funktionsfä higkeit
sicherstellt. Da die Tiefenführung 21 getrennt
von dem Staubsammelleitweg 31 in dem Blattgehäuse 10 untergebracht
werden kann, beeinflusst die Tiefenführung 21 zudem nicht
den Vorgang des Staubsammelns.
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Des
Weiteren ist ein Hilfseinlass 28, der das Blattgehäuse 10 mit
dem Staubsammelleitweg 31 verbindet, an der Umfangsoberfläche 26 des
Blattgehäuses 10 auf
der stromabwärtigen
Seite des Einlasses 27 vorgesehen. Durch den Hilfseinlass 28 strömt Luft,
die durch die Drehung des Sägeblatts 4 in
dem Blattgehäuse 10 erzeugt
wurde, in den Mittelteil des Staubsammelleitwegs 31. Diese
Anordnung bildet einen gleichmäßigen Luftstrom
in dem Staubsammelleitweg 31 und Späne, die nicht den Einlass 27 durchströmen, können durch
den Hilfseinlass 28 an der stromabwärtigen Seite gesammelt und
in den Staubsammelleitweg 31 geleitet werden, wodurch die
Effizienz der Staubsammlung verbessert wird.
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Daneben
ist eine Trennplatte 44 vorgesehen, durch die ein Teil
der Kühlluft,
die durch den Führungsleitweg 43 in
den Staubsammelleitweg 31 geleitet wird, zu dem vorderen
Ende der Basis 2 in der Schnittrichtung abgegeben wird.
Mit dieser Trennplatte 44 kann die Kühlluft effizient eingesetzt
werden und die Schneideposition kann sicher gesehen werden, wodurch
die Funktionsfähigkeit
verbessert wird.
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Ferner
sind Rippen 33, 33 so vorgesehen, dass sie parallel
zu dem Sägeblatt 4 in
dem Einlass 27 sind. Jede Rippe weist einen ersten geneigten
Bereich 34 an dem Umfangsende der Seite des Schneidmessers 4 auf.
Der erste geneigte Bereich 34 erstreckt sich näher an dem
Schneidmesser 4 in der Richtung stromabwärts und
das Ende des geneigten Teils 34 überlappt das Schneidmesser
in der bezüglich
des Schneidmessers 4 senkrechten Richtung. Unter dieser
Bedingung werden schnurartige Späne in
kleinere Späne
geschnitten und in den Staubsammelleitweg 31 geleitet,
was einem Verstopfen durch die Späne effizient vorbeugt.
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Obwohl
der Auslass des Staubsammelwegs bei der obigen Ausführungsform
an der Seite des Blattgehäuses
vorgesehen ist, kann der Auslass an der Seite der Staubabdeckung
vorgesehen werden. Daneben ist der Auslass nicht auf eine bloße Öffnung wie
diejenige der obigen Ausführungsform
beschränkt,
sondern kann auch zylindrisch geformt sein, um mit einem Schlauch
einer Staubsammelvorrichtung verbunden werden zu können. Die
Anordnung der Staubabdeckung ist zudem nicht auf die Form eines
offenen Kastens in einer Schnittansicht beschränkt, sondern kann ein zylindrischer
Körper sein,
der mit dem Blattgehäuse
zu verbinden ist.
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Obwohl
der Staubsammelleitweg getrennt von dem Blattgehäuse in der Staubabdeckung gebildet
ist, kann der Staubsammelleitweg ferner auch in dem Blattgehäuse gebildet
werden, indem eine Abtrennung entlang des Umfangs des Sägeblatts
anstelle derjenigen in der Staubabdeckung vorgesehen wird.
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Zum
anderen kann der Einlass in der Umfangsrichtung des Schneidmessers
erweitert sein, um einen breiteren Öffnungsbereich zu erhalten. Wenn
dies der Fall ist, kann der Hilfseinlass weggelassen werden, solange
eine ausreichende Staubsammlung an dem Einlass möglich ist.
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Die
Anzahl an Rippen in dem Einlass ist zudem nicht auf zwei beschränkt, das
heißt,
dass auch eine oder mehr als zwei Rippen verarbeitet werden können. Daneben
können
die Rippen geneigt sein, um dem Schneidmesser in der Richtung stromabwärts nahe
zu sein, oder eine andere Rippe, die im rechten Winkel zu dem Schneidmesser
steht, kann in der tangentialen Richtung des Schneidmessers zugefügt werden,
obwohl die Rippen in der obigen Ausführungsform so vorgesehen sind,
dass sie parallel zu dem Schneidmesser sind. Diese Modifikationen können in
gleicher Weise auf den Hilfseinlass angewendet werden.
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Des
Weiteren ist die Anordnung des Führungsmittels
nicht auf die Anordnung beschränkt,
bei der der Führungsleitweg
unter Verwenden der Führung
an der Außenseite
des Blattgehäuses
gebildet wird. Neben den vorstehenden Ausführungen können eine Rippe oder eine Abtrennung
das Innere des Blattgehäuses,
wenn darin Platz vorhanden ist, aufteilen, oder eine zylindrische
Führung
von dem Motorgehäuse
kann direkt mit dem Staubsammelleitweg verbunden werden. Ferner
kann die Kühlluft
von der äußeren Umfangsfläche des
Gebläses
geleitet werden und eine Position, an der die Kühlluft in den Staubsammelleitweg
strömt
kann optional vorgesehen sein, zum Beispiel stromaufwärtig von
dem Einlass, an der Position, die dem Einlass entspricht, oder stromabwärtig von
dem Einlass. Wenn von diesen die Strömungsposition stromaufwärtig von
dem Einlass vorgesehen ist, wie in der obigen Ausführungsform
beschrieben ist, trifft die Luft, die durch den Einlass geleitet
wird, gleichmäßig auf
die Kühlluft,
so dass in dem gesamten Staubsammelleitweg eine vollständige Verhinderung
eines Verstopfens durch die Späne
erwartet werden kann.
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Ferner
ist es auch möglich,
dass die gesamte Kühlluft
und nicht nur ein Teil davon in den Staubsammelleitweg eingeführt wird.
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Des
Weiteren ist das Divergiermittel nicht auf die Trennplatte, wie
sie in der obigen Ausführungsform
beschrieben ist, beschränkt.
Entsprechend der Anordnung der Führung
oder des Führungsleitwegs kann
das Divergiermittel alternativ dazu hinsichtlich seines Aufbaus
modifiziert sein, wie beispielsweise ein gegabelter, zylindrischer
Körper
oder ein gegabeltes Divergiermittel unter Verwenden einer Rippe. Bezüglich der
Zuordnung jedes Luftleitwegs können ferner
ein Leitweg für
einen Staubsammelleitweg und ein Leitweg für die Abgabe zu dem vorderen
Ende der Basis gleichmäßig aufgeteilt
sein, oder der erstere kann größer sein
oder umgekehrt. Daneben kann ein bloßes Loch die Düse der Staubabdeckung
ersetzen.
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Bei
der vorliegenden Erfindung können
andere Schneidwerkzeuge, wie beispielsweise ein Cutter verwendet
werden, da sie nicht auf eine Kreissäge beschränkt ist. Es ist unnötig zu erwähnen, dass
es nicht immer erforderlich ist, einen Mechanismus zum Einstellen
des Schrägschnitts
oder der Schnitttiefe vorzugehen. Die vorliegende Erfindung kann
zudem nicht nur für
Werkzeuge mit Wechselstrom, sondern, unter Verwenden von Akkumulatoren
(Batterien) als Stromversorgung, auch bei Schneidwerkzeugen mit Gleichstrom,
angewendet werden.