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DE602005001144T2 - Schneidwerkzeug - Google Patents

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DE602005001144T2
DE602005001144T2 DE200560001144 DE602005001144T DE602005001144T2 DE 602005001144 T2 DE602005001144 T2 DE 602005001144T2 DE 200560001144 DE200560001144 DE 200560001144 DE 602005001144 T DE602005001144 T DE 602005001144T DE 602005001144 T2 DE602005001144 T2 DE 602005001144T2
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DE
Germany
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blade
cutting
cutting tool
cutting blade
tool according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE200560001144
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English (en)
Other versions
DE602005001144D1 (de
Inventor
Takayoshi Yoshimura
Tomonobu Nashimoto
Yuki Wada
Kouji Matsubara
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Makita Corp
Original Assignee
Makita Corp
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Publication date
Application filed by Makita Corp filed Critical Makita Corp
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Publication of DE602005001144T2 publication Critical patent/DE602005001144T2/de
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug, wie beispielsweise eine Schneidemaschine (Cutter), das ein Werkstück mit einem kreisförmigen Schneidblatt oder einer Kreissäge schneidet.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Eine herkömmliche Kreissäge weist eine Basis, die in einer Draufsicht rechteckig ist, und einen Hauptkörper, der auf der Basis vorgesehen ist und ein Kreissägeblatt (Schneidmesser), das zur Drehung durch einen Motor angetrieben wird, aufweist, auf. Unter einer Bedingung, bei der das Sägeblatt unter der Basis vorsteht, wird die Basis über das Werkstück gleiten gelassen, wodurch das Werkstück von dem Sägeblatt geschnitten wird. Bei dieser Kreissäge wird das vordere Ende eines Blattgehäuses, das den oberen Bereich des Sägeblatts bedeckt, drehbar auf der Basis montiert. Zum anderen kann das hintere Ende des Blattgehäuses in einer beliebigen Position entlang einer bogenförmigen Tiefenführung, die auf der Basis steht, festgelegt werden. Bei diesem Aufbau kann die Menge des Vorspringen des Sägeblatts (Schneidtiefe) von der Basis durch Verändern der Eingriffsposition bezüglich der Tiefenführung eingestellt werden.
  • Bei dieser Art Kreissäge strömen während des Schneidevorgangs aus dem Werkstück erzeugte Späne aus, die ein Problem bezüglich des Erkennens einer schwarzen Schnittlinie erzeugen, was die Arbeitsumgebung verschlechtert. Um das obige Problem zu lösen wird, wie in der offen gelegten japanischen Gebrauchsmusterveröffentlichung Nr. 5-5332 und der offen gelegten japanischen Patentveröffentlichung Nr. 11-58305 beschrieben ist, eine Technik verwendet, bei der ein Blattgehäuse, das den oberen Bereich eines Sägeblatts bedeckt, an dem Hauptkörper vorgesehen ist. Genauer gesagt ist das Blattgehäuse mit einem Staubsammelleitweg, der die Späne rückwärts entlang des Umfangs des Sägeblatts leitet und die Späne aus der Austrittsöffnung, die an der hinteren Seite des Blattgehäuses vorgesehen ist, abgibt, vorgesehen, wodurch eine Verteilung der Späne verhindert wird.
  • Da die Späne den Staubsammelleitweg leicht verstopfen, muss der Leitweg in einem solchen Staubsammelleitweg breit sein, um einem Verstopfen vorzubeugen. Aus diesem Grund ist ein großes Blattgehäuse erforderlich, das einer Verkleinerung des Hauptkörpers entgegensteht und die Verwendbarkeit verschlechtert. Bei einer Kreissäge mit einer Tiefenführung zum Einstellen der Schneidtiefe ist die Tiefenführung zudem in der Regel in dem Blattgehäuse untergebracht, um die Verschlechterung des Erscheinungsbilds zu verhindern. Das heißt, dass, wenn die Tiefenführung an der Außenseite des Blattgehäuses vorgesehen ist, erhöhte konvexe oder konkave Bereiche zu sehen sein könnten. Da die Tiefenführung in dem Blattgehäuse untergebracht ist, könnte der durch die Drehung des Sägeblatts erzeugte Luftstrom durch die Tiefenführung beeinflusst werden, was den Vorgang des Staubsammelns vermindert. Es tritt ferner ein weiteres Problem auf und zwar, dass Späne während der Einstellung der Schnitttiefe gestreut werden könnten, wenn sie an der Tiefenführung haften.
  • Aus den Druckschriften US 5,327,649 und US 6,108,912 sind Staubsammelvorrichtungen für Kreissägen bekannt, die durch einen Kanal innerhalb der Sägeblattabdeckung, die sich entlang des Umfangs des Schneidmessers auf der oberen Seite des Blattgehäuses erstreckt, gebildet werden. An der Vorderseite des Schneidmessers in der Schnittrichtung in der Nähe der Basis des Schneidwerkzeugs ist ein Einlass in den Kanal vorgesehen. Das hintere Ende des Kanals ist mit einer Vakuumquelle verbunden, so dass der negative Druck im Innern des Kanals die Staubteilchen anzieht.
  • Die DE 103 49 088 A1 offenbart eine Handkreissäge, die eine Basis und ein kreisförmiges Schneidmesser, das von einem Motor drehbar angetrieben wird, aufweist. Ein Schneidmessergehäuse bedeckt den oberen Bereich des Schneidmessers und ist mit Luftauslassöffnungen versehen. Kühlluft aus dem Motor wird so innerhalb des Schneidblattgehäuses geleitet, dass sie zu verschiedenen Stellen geführt wird und den Schneidestaub von einer Schnittstelle wegbläst.
  • Die US 3,873,862 , die den Oberbegriff des Anspruchs 1 bildet, betrifft ein Schneidwerkzeug, das eine Basis und einen auf der Basis vorgesehenen Hauptkörper enthält. Der Hauptkörper weist ein kreisförmiges Schneidmesser auf, das von einem Motor drehbar angetrieben wird. Ein Blattgehäuse bedeckt den oberen Teil des Schneidmessers. Kühlluft wird zu dem Motor geleitet, um den Motor zu kühlen, und wird von einer Leitschaufel zu einem Staubsammelleitweg geleitet. Der Staubsammelleitweg wird durch ein Staub sammelndes Leitblech am hinteren Ende der Schneidmesserabdeckung geformt. Das Leitblech lenkt die ausströmenden Sägespäne aus der Umgebung der Abdeckung zu einer seitlich gerichteten Rinne ab, die die Sägespäne von der Vorrichtung und seitlich von dem Messer weg umleitet.
  • Um die obigen Probleme zu lösen, ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schneiwerkzeug bereitzustellen, das einen Hauptkörper mit kompakter Größe behält, während gleichzeitig eine hervorragende Verwendbarkeit und Ausführung des Staubsammelns sichergestellt werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Aufgabe wird durch ein Schneidwerkzeug gelöst, das die Merkmale des Anspruchs 1 enthält. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Um das obige Ziel zu erreichen, ist gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Staubsammelleitweg, der von einem Schneidmesser abgeteilt ist, entlang des Umfangs des Schneidmessers auf der oberen Seite eines Blattgehäuses vorgesehen. Des Weiteren ist an dem Abzweigungsbereich zwischen dem Staubsammelleitweg und dem Schneidmesser ein Einlass vorgesehen, durch den der durch die Drehung des Schneidmessers erzeugte Luftstrom in den Staubsammelleitweg von der Vorderseite des Messers in der Schnittrichtung eingeführt werden kann. Zum anderen ist ein Auslass, der die Luft in dem Staubsammelleitweg zur Umgebung eines Hauptkörpers abgibt, an der hinteren Seite des Staubsammelwegs in der Schnittrichtung vorgesehen. Ferner ist ein Führungsmittel, das die Kühlluft für einen Motor in den Staubsammelleitweg einführt, an dem Hauptkörper vorgesehen.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist zusätzlich zu dem Ziel des ersten Aspekts, zum Verbessern der Effizienz der Staubsammlung, ein Hilfseinlass, der den Staubsammelleitweg mit der Seite des Schneidmessers verbindet, stromabwärtig von dem Einlass, der an dem Abzweigungsbereich zwischen dem Staubsammelleitweg und dem Schneidmesser gebildet ist, vorgesehen.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist zusätzlich zu dem Ziel des ersten und zweiten Aspekts, zum effizienten Einsetzen der Kühlluft und zum Verbessern der die Funktionsfähigkeit, ein Divergiermittel vorgesehen, durch das ein Teil der Kühlluft, die durch das Führungsmittel in den Staubsammelleitweg geleitet wird, zu dem vorderen Ende einer Basis in der Schnittrichtung abgegeben wird.
  • Gemäß einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist zusätzlich zu dem Ziel irgendeines der ersten bis dritten Aspekte, zum Verhindern eines Verstopfens durch die Späne effektiver, eine Rippe entlang und nahe des Schneidmessers in dem Einlass vorgesehen. Die Rippe weist einen geneigten Bereich an dem Umfangsende der Seite des Schneidmessers auf, der sich in der Richtung stromabwärts näher zu dem Schneidmesser erstreckt. Das Ende des geneigten Bereichs überlappt das Schneidmesser in der bezüglich des Schneidmessers senkrechten Richtung.
  • Gemäß dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung kann durch Verwenden des Staubsammelleitwegs effektiv eine Staubsammlung, ohne den Staub zu verteilen, durchgeführt werden. Zum Abgeben der Späne wird, neben der Luft, die durch die Drehung des Schneidmessers erzeugt wird, insbesondere die Kühlluft für den Motor verwendet, wodurch ein Verstopfen durch die Späne in dem Staubsammelleitweg effektiv verhindert wird. Der Staubsammelleitweg kann daher enger geformt werden, was eine Verkleinerung des Hauptkörpers ermöglicht und eine hervorragende Funktionsfähigkeit sicherstellt. Selbst wenn eine Tiefenführung zum Einstellen der Schnitttiefe vorgesehen ist, beeinflusst die Tiefenführung zudem nicht den Vorgang des Staubsammelns, da sie getrennt von dem Staubsammelleitweg in dem Blattgehäuse untergebracht sein kann.
  • Gemäß dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung, neben dem Effekt des ersten Aspekts, wird Luft, die durch die Drehung des Schneidmessers in dem Blattgehäuse erzeugt wird, in die Mitte des Staubsammelleitwegs geführt. Durch diese Zuführung wird der Luftstrom in dem Staubsammelleitweg gleichmäßig und die Späne, die nicht den Einlass durchströmen, können an dem Hilfseinlass an der stromabwärtigen Seite gesammelt werden, um in den Staubsammelleitweg geleitet zu werden, wodurch die Effizienz der Staubsammlung verbessert wird.
  • Gemäß dem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung kann zusätzlich zu dem Effekt des ersten und zweiten Aspekts, Kühlluft in effizienter Weise verwendet werden und die Schneideposition kann sicher gesehen werden, wodurch die Funktionsfähigkeit verbessert wird.
  • Gemäß dem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung werden zusätzlich zu dem Effekt irgendeines der ersten bis dritten Aspekte schnurartige Späne kleiner geschnitten und in den Staubsammeleitweg geleitet, was ein Verstopfen durch Späne in effektiver Weise verhindert.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Kreissäge.
  • 2 ist eine horizontale Schnittansicht durch den mittleren Teil eines Sägeblatts der Kreissäge.
  • 3 ist eine Ansicht der Rückseite der Kreissäge (eine Führung ist entfernt).
  • 4 ist eine Vorderansicht eines Hauptkörpers, bei dem eine Basis weggelassen ist.
  • 5 ist eine Draufsicht eines Hauptkörpers, bei dem die Basis weggelassen ist.
  • 6 ist ein Schnitt entlang der Linie A-A der 5.
  • 7A ist eine perspektivische Ansicht einer Kreissäge, bei der eine Staubabdeckung und ein Motorgehäuse entfernt wurden, und 7B ist eine perspektivische Ansicht ähnlich zu
  • 7A außer, dass weiter eine weitere Führung entfernt wurde.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht eines Teils des Blattgehäuses, das von unten zu sehen ist.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Im Folgenden ist eine Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben.
  • 1 ist eine schematische Ansicht einer Kreissäge als Beispiel für ein erfindungsgemäßes Schneidwerkzeug und 2 ist ein horizontaler Schnitt durch diese. Eine Kreissäge 1, wie sie hierin beschrieben ist, weist eine Basis 2, die in einer Draufsicht rechteckig ist, und einen Hauptkörper 3, der auf der Basis 2 vorgesehen ist und ein kreisförmiges Sägeblatt 4 als Schneidmesser, das zur Drehung durch einen Motor 5 angetrieben wird, aufweist, auf. Der Hauptkörper 3 enthält ein Motorgehäuse 7, das den Motor 5 aufnimmt, ein Gehäuse für einen Tragegriff 9, der mit dem Motorgehäuse 7 zum Bilden eines Tragegriffs 11 verbunden ist, und ein Blattgehäuse 10, das den oberen Teil des Sägeblatts 4 bedeckt. Das Messer 4 ist rechtwinklig mit dem Ende einer Spindel 8 verbunden. Die Spindel 8 ist schwenkbar in dem Blattgehäuse 10 gelagert, so dass sie parallel zu einer Ausgangswelle 6 des Motors 5 ist, um die Drehung von der Ausgangswelle 6 zu übertragen. Das Bezugszeichen 12 bezeichnet einen Auslöseschalter, der an dem Handgriff 11 vorgesehen ist.
  • Das Blattgehäuse 10 ist an der Basis 2 durch eine Verbindungsplatte 13 auf der Vorderseite der Basis 2 in der Schnittrichtung (in 2 in der Richtung nach rechts) vorgesehen. Die Verbin dungsplatte 13, die in einer Draufsicht die Form eines offenen Kastens zeigt, wird mit Hilfe einer Achse 14 so auf dem Blattgehäuse 10 montiert, dass sich das Blattgehäuse 10 in der oberen und unteren Richtung drehen kann. Die Verbindungsplatte 13 ist an eine Abschnittsführungsplatte 15, die auf der Basis 2 steht und eine bogenförmige Führungsnut 16 aufweist, gekoppelt, wodurch das Blattgehäuse 10 mit Hilfe eines Verbindungselements mit Gewinde 17 an einer beliebigen Position entlang der Führungsnut 16 festgelegt werden kann. An der Hinterseite des Blattgehäuses 10 ist eine Tiefenführung 21, die in einem Bogen nach vorne gebogen ist, vorgesehen. Die Tiefenführung 21 ist an eine Abschnittsführungsplatte 18, die auf der Basis 2 steht und eine bogenförmige Führungsnut 19 aufweist, wie in 7 gezeigt ist, gekoppelt. Bei dieser Anordnung kann das Blattgehäuse 10 mit Hilfe eines Verbindungselements mit Gewinde 20 in einer beliebigen Position entlang der Führungsnut 19 festgelegt werden, wie in 3 gezeigt ist. Diese Tiefenführung 21 ist mit Spiel innerhalb des Blattgehäuses 10 vorgesehen und mit einem Bolzen 23, der das Blattgehäuse durchdringt, verbunden, wodurch das Blattgehäuse 10 durch den Bolzen 23 eingespannt wird und beliebig unter Verwenden eines Kurvenhebels 22 bedient werden kann.
  • Entsprechend den vorstehenden Ausführungen kann in dem Hauptkörper 3 die vorspringende Menge (Schnitttiefe) des Sägeblatts 4 in der Richtung bezüglich der Basis 2 nach unten durch Drehung des Blattgehäuses 10 um die Achse 14 zum Verändern einer Einspannposition des Blattgehäuses entlang der Tiefenführung 21 eingestellt werden. Durch Verändern der Eingriffspositionen zwischen den Führungsplatten 15, 18, die vorne und hinten an der Basis 2 vorgesehen sind, und der entsprechenden Verbindungsplatte 13 bzw. der Tiefenführung 21 kann der Hauptkörper 3 zudem unter einem beliebigen Schrägstellungswinkel festgelegt werden. Der Schrägstellungswinkel kann zwischen einer rechtwinkligen Position, bei der das Sägeblatt 4 die Basis 2 im rechten Winkel kreuzt, bis zu einem maximalen, schräg gestellten Winkel, bei dem der Hauptkörper zu der rechten Seite hin bei 45 Grad bezüglich der Basis 2 schräg gestellt ist, liegen. An dem vorderen Ende der Basis 2 sind Kerben 24, 24 vorgesehen, deren seitliche Enden auf den vorstehenden Oberflächen des Sägeblatts 4 an dessen senkrechter Position bzw. an dessen Schrägstellungsposition unter einem Winkel von 45 Grad jeweils angeordnet sind. Durch Abgleichen einer schwarzen Schneidelinie, die auf einem Werkstück angegeben ist, mit dem seitlichen Ende der Kerben 24, 24 kann der Schneidevorgang entlang der schwarzen Schneidelinie leicht ausgeführt werden.
  • Wie in den 4 bis 6 gezeigt ist, wird eine Staubabdeckung 25 entlang des Umfangs des Sageblatts 4 über ein Gewinde auf dem Blattgehäuse 10 montiert. Die Staubabdeckung 25 sieht in einer Schnittansicht wie ein offener Kasten aus und erstreckt sich von einem Bereich neben dem Bereich der Vorderachse bis zu der hinteren Seite. Wie in 7 gezeigt ist, sind auf einer Umfangsoberfläche 26, die ein Abzweigungsbereich zwischen der Staubabdeckung 25 und dem Sägeblatt 4 ist, ein Einlass 27 und ein Hilfseinlass 28 geformt. Der Einlass 27 ist in einem Bereich neben dem Bereich der Achse des Blattgehäuses 10 angeordnet und der Hilfseinlass 28 ist im Wesentlichen rechts oberhalb des Drehzentrums des Sägeblatts 4 angeordnet. Dieser Aufbau lässt zu, dass das Innere des Blattgehäuses 10 mit dem Inneren der Staubabdeckung 25 verbunden ist. Des Weiteren ist an der Hinterseite des Blattgehäuses 10 ein Verbindungsbereich 29, der an das hintere Ende der Staubabdeckung 25 gekoppelt ist und einen Auslass 30 aufweist, vorgesehen. Bei dieser Anordnung weist der Hauptkörper 3 einen Staubsammelleitweg 31 auf, in dem die Luft, die an der Vorderseite des Sägeblatts 4 in der tangentialen Richtung erzeugt wurde, durch den Einlass 27 und den Hilfseinlass 28 in die Staubabdeckung 25 geleitet wird und sich entlang der Umfangsrichtung des Sägeblatts 4 nach hinten bewegt, bis sie durch den Auslass 30 zu der Vorderseite hin abgegeben wird.
  • Das Bezugszeichen 32 bezeichnet eine Sicherheitsabdeckung, die innerhalb des Blattgehäuses 10 drehbar montiert ist, so dass sie zu dem Sägeblatt 4 konzentrisch ist. Im Normalzustand ist die Sicherheitsabdeckung in eine Drehposition vorbelastet, wie es in 4 gezeigt ist, in der sie den unteren Teil des Sägeblatts 4, mit Ausnahme des vorderen Bereichs davon unterhalb der Basis 2, bedeckt. Während des Schneidevorgangs wird die Sicherheitsabdeckung 32 in der Richtung gedreht, in der das Sägeblatt 4 durch Anliegen an dem Werkstück freigelegt ist, das in dem Blattgehäuse 10 in einem inneren Bereich einer Umfangsfläche 26 des Blattgehäuses 10 untergebracht werden soll.
  • Wie in den 6 bis 8 gezeigt ist, ist in dem Einlass 27 des Blattgehäuses 10 ein Paar von Rippen 33, 33 so vorgesehen, dass sie parallel zu dem Sägeblatt 4 sind und bezüglich des Sägeblatts 4 beidseitige Symmetrie haben. Die Rippen 33, 33 weisen ein V-förmiges Umfangsende an der Seite des Messers 4 auf, wobei sie einen langen, ersten geneigten Bereich 34 und einen kurzen, zweiten geneigten Bereich 35 enthalten. Der erste geneigte Bereich 34 erstreckt sich näher zu der Mitte des Sägeblatts 4 in der Richtung nach oben, während der zweite geneigte Bereich 35 sich so von dem Ende des ersten geneigten Bereichs 34 aus erstreckt, dass er von der Mitte des Sägeblatts in der Richtung nach oben zurückgeht. Das Ende des ersten geneigten Bereichs 34 steht in Richtung des Sägeblatts 4 vor, so dass es das Sägeblatt 4 in der seitlichen Richtung überlappt.
  • Daneben ist der Hilfseinlass 28 etwas vor dem Ende der Tiefenführung 21 angeordnet, wenn das Sägeblatt 4 mit einer maximalen Menge vorsteht, wodurch verhindert wird, dass die Tiefenführung 21 den Hilfseinlass 28 verschließt. Der hintere Teil des Hilfseinlasses 28 auf der Umfangsfläche 26 ist ferner ein geneigter Bereich 45, der sich in der Richtung nach vorne näher zu dem Sägeblatt 4 erstreckt.
  • Die Ausgangswelle 6 des Motors 5 in dem Motorgehäuse 7 enthält ein Gebläse 36 zum Kühlen des Motors 5. In Übereinstimmung mit der Drehung der Ausgangswelle 6 kann Kühlluft zum Kühlen des Motors 5 durch Einlassöffnungen 37, 37 ..., die an dem Ende des Motorgehäuses 7 vorgesehen sind, in das Gebläse 36 eingeführt werden. An der Lufteinlassseite des Gebläses 36 ist eine pfannenförmige Ablenkplatte 38, die in ihrem Zentrum ein Loch aufweist, vorgesehen. Mit dieser Ablenkplatte 38 wird die Luft, die durch das Motorgehäuse 7 strömen gelassen wird, zu der Seite des Blattgehäuses 10 geleitet und von einer Vielzahl von Auslässen 39, 39, die sich zu der Innenseite des Blattgehäuses 10 hin öffnen, abgegeben.
  • Das Blattgehäuse 10 weist eine Öffnung 40 auf, die an dem seitlichen, vorderen Bereich davon auf der Seite eines zylindrischen Bereichs, der mit dem Motorgehäuse 7 verbunden ist, angeordnet ist. Zum anderen weist die Staubabdeckung 25 eine Verbindungsöffnung 41 in dem seitlichen Bereich der Seite des Motorgehäuses 7 auf. Dann wird eine halbzylindrische Führung 42, die die Öffnung 40 mit der Verbindungsöffnung 41 verbindet, so montiert, dass sie die äußeren Oberflächen des Blattgehäuses 10 und der Staubabdeckung 25 bedeckt. Bei dieser Anordnung ist ein Führungsleitweg 43 als Führungsmittel vorgesehen, durch den die Kühlluft von der Öffnung 40 entlang der äußeren Oberfläche des Blattgehäuses 10 zu der Verbindungsöffnung 41 geleitet wird. Wie vorstehend beschrieben ist, kann, da die Außenwand des Messers 10 als Teil einer zylindrischen Innenwand der Führung 42 verwendet wird, eine effiziente Bauart mit nur wenigen vorspringen Stellen, ausgebildet werden. Daher kann ein Benutzer deutlich einen Bereich, der die Kerbe 24 der Basis 2 einschließt, erkennen.
  • Es sollte beachtet werden, dass eine horizontale Trennungsplatte 44, die die Verbindungsöffnung 41 in den oberen und den unteren Bereich gabelt, auf der Umfangsfläche 26 des Blattgehäuses 10 an der Stelle der Öffnung der Verbindungsöffnung 41 vorgesehen ist. Diese Trennplatte 44 gabelt die Kühlluft, die von dem Führungsleitweg 43 in die Staubabdeckung 25 geleitet wird, in die Richtung nach oben und die Richtung nach unten. Des Weiteren ist eine zylindrische Düse 46 an dem unteren Teil der Trennplatte 44 auf der Staubabdeckung 25 vorgesehen. Die Düse 46 steht nach vorne vor und ist nach unten hin offen.
  • Bei einer Kreissäge 1, die wie vorstehend beschrieben aufgebaut ist, beginnt, wenn die Basis 2 auf ein Werkstück gestellt wird und der Auslöseschalter 12 zum Antreiben den Motors 5 gedrückt wird, das Sägeblatt 4 sich in der Drehrichtung, wie in 4 gezeigt ist, über eine Spindel 8 zu drehen. In diesem Zustand wird die Basis 2 vorwärts verschoben, so dass das Werkstück von dem Sägeblatt 4 geschnitten wird.
  • Bei diesem Schneidevorgang werden Späne, die an dem vorderen Ende des Sägeblatts 4 erzeugt werden, durch eine vorbelastende Kraft, die aus der Drehung des Sägeblatts 4 erzeugt wird und den Luftstrom, der infolge der Drehung erzeugt wird, entlang der tangentialen Richtung des Sägeblatts 3 in dem Blattgehäuse 10 im Wesentlichen nach oben verteilt. Wie mit dem Pfeil in 6 gezeigt wird, werden die Späne jedoch durch den Einlass 27, der an der Umfangsfläche 26 vorgesehen ist, in die Staubabdeckung 25 geleitet und zurück getrieben, wobei sie den Staubsammelleitweg 31 durchströmen, um durch den Auslass 30 an die seitlichen Seiten abgegeben zu werden. Die Späne, die nicht durch den Einlass 27 strömen, werden entlang des Umfangs des Sägeblatts 4 zurück getrieben und durch den Hilfseinlass 28 in die Staubabdeckung 25 eingeführt, um in den Staubsammelleitweg 31 zu strömen.
  • Wenn ein Werkstück aus Holz geschnitten wird, könnten zudem gestreckte oder schnurartige Späne erzeugt werden, wenn es mit der Maserung geschnitten wird oder das Sägeblatt 4 stumpf ist. Selbst in diesem Fall können die schnurartigen Späne in Kontakt mit dem Sägeblatt 4 zerkleinert werden, da sie während des Durchströmens des Einlasses 27 leicht von den ersten geneigten Bereichen 34, 34 auf den Rippen 33, 33 aufgenommen werden und sich entlang der geneigten Bereiche 34, 34 durch den von dem Sägeblatt 4 erzeugten Luftstrom zu dem Sägeblatt 4 hin bewegen. Wenn die schnurartigen Späne zu kleineren Spänen zerkleinert wurden, werden sie in den Staubsammelleitweg 31 geleitet. Alternativ dazu werden manche schnurartigen Späne von dem Sägeblatt 4 aufgenommen und entlang der Seite des Sägeblatts 4 der Umfangsfläche 26 getrieben. Dann werden sie, ohne geleitet zu werden, in den Staubsammelleitweg 31 abgegeben. Auf diese Weise kann ein Verstopfen durch die Holzspäne in der Abdeckung 25 sogar dann verhindert werden, wenn schnurartige Späne erzeugt werden. Da die Rippen 33, 33 parallel zu dem Sägeblatt 4 sind, kann zudem auch eine Gleichrichtung des durch den Einlass 27 strömenden Luftstroms erhalten werden.
  • Zum anderen wird mit Hilfe des Gebläses 36 in Übereinstimmung mit der Drehung des Motors 5 Kühlluft in das Gehäuse 7 eingebracht. Wie mit einem Pfeil in 2 gezeigt wird, wird ein Teil der Kühlluft aus dem Auslass 39 in das Blattgehäuse 10 abgegeben, während sich ein anderer Teil in dem in der Führung 42 gebildeten Sammelleitweg 43 durch die Öffnung 40 bewegt und durch die Verbindungsöffnung 41 in die Staubabdeckung 25 geleitet wird. Wie mit einem Pfeil in 7 gezeigt ist, wird hier die Luft, die in den oberen Bereich der Trennplatte 44 der Verbindungsöffnung 41 strömt, zusammen mit der Luft, die durch das Sägeblatt 4 erzeugt und durch den Einlass 27 geleitet wird, in den Staubsammelleitweg 31 eingeführt. Zum anderen wird die Luft, die in den unteren Bereich der Trennplatte 44 strömt, in der Richtung des vorderen Endes der Basis 2 zur Umgebung von dem vorderen Ende der Staubabdeckung 25 durch die Düse 46 abgegeben. Diese untere Luft, die nach unten gerichtet ist, bläst Späne in der Kerbe 24 oder von der schwarzen Schnittlinie weg, was ermöglicht, dass die Schnittposition deutlich erkennbar bleibt. Da der Luftstrom erzeugt wird, sobald der Motor 5 zu drehen beginnt, kann insbesondere einer Ansammlung von Spänen in der Kerbe 24 oder auf der schwarzen Schnittlinie exakt vorgebeugt werden.
  • Wie oben beschrieben wurde, ist gemäß der Kreissäge 1 der obigen Ausführungsform der Staubsammelleitweg 31 entlang des Umfangs des Sägeblatts 4 auf der oberen Seite eines Blattgehäuses 10 vorgesehen. An der Umfangsfläche 26 des Blattgehäuses 10 ist zudem der Einlass 27, durch den der durch die Drehung des Sägeblatts 4 erzeugte Luftstrom in den Staubsammelleitweg 31 von der Vorderseite des Messers 4 aus in der Schnittrichtung eingeführt werden kann, vorgesehen. Zum anderen ist an der hinteren Seite der Schnittrichtung in dem Staubsammelleitweg 31 ein Auslass 30 vorgesehen, der die Luft in dem Staubsammelleitweg 31 zur Umgebung des Hauptkörpers 3 abgibt. Ferner ist ein Führungsleitweg 43, bei dem die zur Kühlung des Motors 5 von dem Gebläse 36 erzeugte Luft in den Staubsammelleitweg 31 eingeführt wird, an dem Hauptkörper 3 vorgesehen.
  • Durch diese Anordnung wird der Staubsammelleitweg 31 für eine effektive Staubsammlung, ohne den Staub zu verteilen, eingesetzt. Neben der bei der Drehung des Sägeblatts 4 erzeugten Luft wird insbesondere die Kühlluft für den Motor 5 zum Abgeben der Späne verwendet, wodurch ein Verstopfen der Späne in dem Staubsammelleitweg 31 effektiv verhindert wird. Sowohl die Staubabdeckung 25 als auch der Staubsammeleitweg 31 können daher enger geformt werden, was auch eine Verkleinerung des Hauptkörpers 3 zulässt und eine hervorragende Funktionsfä higkeit sicherstellt. Da die Tiefenführung 21 getrennt von dem Staubsammelleitweg 31 in dem Blattgehäuse 10 untergebracht werden kann, beeinflusst die Tiefenführung 21 zudem nicht den Vorgang des Staubsammelns.
  • Des Weiteren ist ein Hilfseinlass 28, der das Blattgehäuse 10 mit dem Staubsammelleitweg 31 verbindet, an der Umfangsoberfläche 26 des Blattgehäuses 10 auf der stromabwärtigen Seite des Einlasses 27 vorgesehen. Durch den Hilfseinlass 28 strömt Luft, die durch die Drehung des Sägeblatts 4 in dem Blattgehäuse 10 erzeugt wurde, in den Mittelteil des Staubsammelleitwegs 31. Diese Anordnung bildet einen gleichmäßigen Luftstrom in dem Staubsammelleitweg 31 und Späne, die nicht den Einlass 27 durchströmen, können durch den Hilfseinlass 28 an der stromabwärtigen Seite gesammelt und in den Staubsammelleitweg 31 geleitet werden, wodurch die Effizienz der Staubsammlung verbessert wird.
  • Daneben ist eine Trennplatte 44 vorgesehen, durch die ein Teil der Kühlluft, die durch den Führungsleitweg 43 in den Staubsammelleitweg 31 geleitet wird, zu dem vorderen Ende der Basis 2 in der Schnittrichtung abgegeben wird. Mit dieser Trennplatte 44 kann die Kühlluft effizient eingesetzt werden und die Schneideposition kann sicher gesehen werden, wodurch die Funktionsfähigkeit verbessert wird.
  • Ferner sind Rippen 33, 33 so vorgesehen, dass sie parallel zu dem Sägeblatt 4 in dem Einlass 27 sind. Jede Rippe weist einen ersten geneigten Bereich 34 an dem Umfangsende der Seite des Schneidmessers 4 auf. Der erste geneigte Bereich 34 erstreckt sich näher an dem Schneidmesser 4 in der Richtung stromabwärts und das Ende des geneigten Teils 34 überlappt das Schneidmesser in der bezüglich des Schneidmessers 4 senkrechten Richtung. Unter dieser Bedingung werden schnurartige Späne in kleinere Späne geschnitten und in den Staubsammelleitweg 31 geleitet, was einem Verstopfen durch die Späne effizient vorbeugt.
  • Obwohl der Auslass des Staubsammelwegs bei der obigen Ausführungsform an der Seite des Blattgehäuses vorgesehen ist, kann der Auslass an der Seite der Staubabdeckung vorgesehen werden. Daneben ist der Auslass nicht auf eine bloße Öffnung wie diejenige der obigen Ausführungsform beschränkt, sondern kann auch zylindrisch geformt sein, um mit einem Schlauch einer Staubsammelvorrichtung verbunden werden zu können. Die Anordnung der Staubabdeckung ist zudem nicht auf die Form eines offenen Kastens in einer Schnittansicht beschränkt, sondern kann ein zylindrischer Körper sein, der mit dem Blattgehäuse zu verbinden ist.
  • Obwohl der Staubsammelleitweg getrennt von dem Blattgehäuse in der Staubabdeckung gebildet ist, kann der Staubsammelleitweg ferner auch in dem Blattgehäuse gebildet werden, indem eine Abtrennung entlang des Umfangs des Sägeblatts anstelle derjenigen in der Staubabdeckung vorgesehen wird.
  • Zum anderen kann der Einlass in der Umfangsrichtung des Schneidmessers erweitert sein, um einen breiteren Öffnungsbereich zu erhalten. Wenn dies der Fall ist, kann der Hilfseinlass weggelassen werden, solange eine ausreichende Staubsammlung an dem Einlass möglich ist.
  • Die Anzahl an Rippen in dem Einlass ist zudem nicht auf zwei beschränkt, das heißt, dass auch eine oder mehr als zwei Rippen verarbeitet werden können. Daneben können die Rippen geneigt sein, um dem Schneidmesser in der Richtung stromabwärts nahe zu sein, oder eine andere Rippe, die im rechten Winkel zu dem Schneidmesser steht, kann in der tangentialen Richtung des Schneidmessers zugefügt werden, obwohl die Rippen in der obigen Ausführungsform so vorgesehen sind, dass sie parallel zu dem Schneidmesser sind. Diese Modifikationen können in gleicher Weise auf den Hilfseinlass angewendet werden.
  • Des Weiteren ist die Anordnung des Führungsmittels nicht auf die Anordnung beschränkt, bei der der Führungsleitweg unter Verwenden der Führung an der Außenseite des Blattgehäuses gebildet wird. Neben den vorstehenden Ausführungen können eine Rippe oder eine Abtrennung das Innere des Blattgehäuses, wenn darin Platz vorhanden ist, aufteilen, oder eine zylindrische Führung von dem Motorgehäuse kann direkt mit dem Staubsammelleitweg verbunden werden. Ferner kann die Kühlluft von der äußeren Umfangsfläche des Gebläses geleitet werden und eine Position, an der die Kühlluft in den Staubsammelleitweg strömt kann optional vorgesehen sein, zum Beispiel stromaufwärtig von dem Einlass, an der Position, die dem Einlass entspricht, oder stromabwärtig von dem Einlass. Wenn von diesen die Strömungsposition stromaufwärtig von dem Einlass vorgesehen ist, wie in der obigen Ausführungsform beschrieben ist, trifft die Luft, die durch den Einlass geleitet wird, gleichmäßig auf die Kühlluft, so dass in dem gesamten Staubsammelleitweg eine vollständige Verhinderung eines Verstopfens durch die Späne erwartet werden kann.
  • Ferner ist es auch möglich, dass die gesamte Kühlluft und nicht nur ein Teil davon in den Staubsammelleitweg eingeführt wird.
  • Des Weiteren ist das Divergiermittel nicht auf die Trennplatte, wie sie in der obigen Ausführungsform beschrieben ist, beschränkt. Entsprechend der Anordnung der Führung oder des Führungsleitwegs kann das Divergiermittel alternativ dazu hinsichtlich seines Aufbaus modifiziert sein, wie beispielsweise ein gegabelter, zylindrischer Körper oder ein gegabeltes Divergiermittel unter Verwenden einer Rippe. Bezüglich der Zuordnung jedes Luftleitwegs können ferner ein Leitweg für einen Staubsammelleitweg und ein Leitweg für die Abgabe zu dem vorderen Ende der Basis gleichmäßig aufgeteilt sein, oder der erstere kann größer sein oder umgekehrt. Daneben kann ein bloßes Loch die Düse der Staubabdeckung ersetzen.
  • Bei der vorliegenden Erfindung können andere Schneidwerkzeuge, wie beispielsweise ein Cutter verwendet werden, da sie nicht auf eine Kreissäge beschränkt ist. Es ist unnötig zu erwähnen, dass es nicht immer erforderlich ist, einen Mechanismus zum Einstellen des Schrägschnitts oder der Schnitttiefe vorzugehen. Die vorliegende Erfindung kann zudem nicht nur für Werkzeuge mit Wechselstrom, sondern, unter Verwenden von Akkumulatoren (Batterien) als Stromversorgung, auch bei Schneidwerkzeugen mit Gleichstrom, angewendet werden.

Claims (17)

  1. Schneidwerkzeug, enthaltend: eine Basis (2), die in einer Draufsicht rechteckig ist; einen Hauptkörper (3), der auf der Basis (2) vorgesehen ist und ein kreisförmiges Schneidmesser (4), das zur Drehung durch einen Motor (5) angetrieben wird, und ein Blattgehäuse (10), das den oberen Bereich des Schneidmessers (4) bedeckt, aufweist, ein Kühlmittel, das Kühlluft von der Umgebung des Hauptkörpers (3) zum Kühlen des Motors (5) führt in Übereinstimmung mit der Drehung eines Gebläses (36), das an einer Ausgangswelle (6) des Motors (5) vorgesehen ist, einen Staubsammelleitweg (31), der von dem Schneidmesser (4) abgeteilt ist; einen Einlass (27), der am Abzweigungsbereich (26) zwischen dem Staubsammelleitweg (31) und dem Schneidmesser (4) vorgesehen ist zum Erlauben, dass der durch die Drehung des Schneidmessers (4) erzeugte Luftstrom in den Staubsammelleitweg (31) strömt; und einen Auslass (30), der an der hinteren Seite des Staubsammelleitwegs (31) in der Schnittrichtung vorgesehen ist zum Abgeben der Luft in dem Staubsammelleitweg (31) zur Umgebung des Hauptkörpers (3); dadurch gekennzeichnet, dass ein Führungsmittel (43) mit dem Hauptkörper (3) vorgesehen ist zum Einführen von Kühlluft für den Motor (5) in den Staubsammelleitweg (31); der Staubsammelleitweg (31) entlang des Umfangs des Schneidmessers (4) auf der oberen Seite des Blattgehäuses (10) vorgesehen ist; und der Einlass (27) es der Luftströmung ermöglicht, in den Staubsammelleitweg (31) von der Vorderseite des Schneidmessers (4) in der Schnittrichtung zu strömen.
  2. Schneidwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidwerkzeug einen Hilfseinlass (28) an der stromabwärtigen Seite des Einlasses (27), der am Abzweigungsbereich (26) zwischen dem Staubsammelleitweg (31) und dem Schneidmesser (4) vorgesehen ist, zum Verbinden des Staubsammelleitwegs (31) mit der Seite des Schneidmessers (4) enthält.
  3. Schneidwerkzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der hintere Teil des Hilfseinlasses (28) am Abzweigungsbereich (26) ein geneigter Bereich (45) ist, der sich in der Richtung nach vorne näher an das Schneidmesser (4) erstreckt.
  4. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Divergiermittel (44) vorgesehen ist, durch das ein Teil der Kühlluft, die durch das Führungsmittel (43) in den Staubsammelleitweg (31) geführt wird, zum vorderen Ende der Basis (2) in der Schnittrichtung abgegeben wird.
  5. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rippe (33) so vorgesehen ist, dass sie parallel und nahe bei dem Schneidmesser (4) ist, wobei die Rippe (33) einen geneigten Bereich (34) aufweist, der am Umfangsende der Seite des Schneidmessers (4) geformt ist, und wobei der geneigte Bereich (34) sich näher an das Schneidmesser (4) in der Richtung stromabwärts erstreckt, bis ein Ende mit dem Schneidmesser (4) in der senkrechten Richtung bezüglich des Schneidmessers (4) überlappt.
  6. Schneidwerkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass es weiter ein Paar von Rippen (33, 33) enthält, die Liniensymmetrie bezüglich des Schneidmessers (4) haben.
  7. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsammelleitweg (31) in der Staubabdeckung (25) gebildet ist, die an dem Blattgehäuse (10) entlang des Umfangs des Schneidmessers (4) montiert ist.
  8. Schneidwerkzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel (43) eine halbzylindrische Leitung (42) enthält, die entlang der äußeren Oberfläche des Blattgehäuses (10) vorgesehen ist, zum Verbinden von Öffnungen (40, 41), die an sowohl dem Blattgehäuse (10) als auch der Staubabdeckung (25) geformt sind.
  9. Schneidwerkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Divergiermittel (44) eine Trennplatte (44) enthält, welche das Innere der Staubabdeckung (25) in den oberen und unteren Bereich am Verbindungsbereich der Leitung (42) gabelt.
  10. Schneidwerkzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine zylindrische Düse (46) die zum vorderen Ende der Basis (2) vorsteht und eine Öffnung in der Richtung nach unten aufweist, am unteren Teil der Trennplatte (44) auf der Staubabdeckung (25) montiert ist.
  11. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kerbe (24), die auf der sich von dem Schneidmesser (4) erstreckenden Oberfläche positioniert ist, am vorderen Ende der Basis (2) vorgesehen ist.
  12. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Blattgehäuse (10) drehbar zur oberen und unteren Richtung auf der Basis (2) an der Vorderseite des Basis (2) montiert ist, wobei das Blattgehäuse (10) mit der Basis (2) verbunden ist, dass es in einer beliebigen Position entlang einer bogenförmigen tiefen Führung (21), die auf der Basis (2), an der Rückseite der Basis (2) in der Schnittrichtung steht, festzulegen ist, und wobei die von der Basis (2) vorspringende Menge des Schneidmessers (4) in der Richtung nach unten durch Verändern einer Eingriffsposition des Blattgehäuses (10) entlang der tiefen Führung (21) eingestellt werden kann.
  13. Schneidwerkzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfseinlass (28) vor dem Ende der tiefen Führung (21) angeordnet ist, wenn das Schneidmesser (4) in einer maximalen Menge vorsteht.
  14. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Blattgehäuse (10) unter einem beliebigen Winkel in der Richtung schräg gestellt werden kann, die senkrecht zur Basis (2) in der Schnittrichtung ist.
  15. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Motorgehäuse (7), das den Motor (5) aufnimmt, an der seitlichen Seite des Blattgehäuses (10) angeschlossen ist und das Schneidmesser (4) so vorgesehen ist, dass es senkrecht zur Ausgangswelle (6) des Motors (5) in dem Blattgehäuse (10) ist.
  16. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsabdeckung (32) drehbar an der inneren Seite des Staubsammelleitwegs (31) vorgesehen ist, so dass sie konzentrisch zu dem Schneidmesser (4) in dem Blattgehäuse (10) ist, wobei, wenn das Schneidwerkzeug nicht verwendet wird, die Sicherheitsabdeckung (32) in eine Position vorbelastet ist, in der sie den unteren Teil des Schneidmessers (4) unter der Basis (2) bedeckt.
  17. Schneidwerkzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Kühlmittel eine Einlassöffnung (37), die am Ende des Motorgehäuses (7) vorgesehen ist, eine pfannenförmige Ablenkplatte (38), die auf der Lufteinlassseite des Gebläses (36) vorgesehen ist und ein Loch in ihrem Zentrum zum Führen von Kühlluft an die Seite des Blattgehäuses (10) aufweist, und einen Auslass (39) enthält, der sich in Richtung auf die Innere Seite des Blattgehäuses (10) stromabwärts der Ablenkplatte (38) öffnet.
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