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DE602005001031T2 - Heckplatte mit Rollo für Kraftfahrzeug - Google Patents

Heckplatte mit Rollo für Kraftfahrzeug Download PDF

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DE602005001031T2
DE602005001031T2 DE602005001031T DE602005001031T DE602005001031T2 DE 602005001031 T2 DE602005001031 T2 DE 602005001031T2 DE 602005001031 T DE602005001031 T DE 602005001031T DE 602005001031 T DE602005001031 T DE 602005001031T DE 602005001031 T2 DE602005001031 T2 DE 602005001031T2
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DE
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shelf
tray
trunk
roller blind
vehicle
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Julien 79300 Seiller
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Advanced Comfort Systems France SAS ACS France
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Wagon SAS
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/04Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle
    • B60R5/044Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves
    • B60R5/045Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves collapsible or transformable
    • B60R5/047Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves collapsible or transformable collapsible by rolling-up
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)
  • Support Devices For Sliding Doors (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
  • Rollers For Roller Conveyors For Transfer (AREA)
  • Control Of Multiple Motors (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft Personenkraftwagen und genauer die Heckablage, mit der einige Fahrzeuge ausgestattet sind.
  • Eine Vielzahl von Fahrzeugen und insbesondere solche, die eine Hecktür aufweisen, sind mit einer Heckablage ausgestattet, die den durch die Hecktür, die seitlichen Rändern des Fahrzeuges und die Rücksitzlehnen abgegrenzten Gepäckraum oder Kofferraum abdeckt.
  • Diese Heckablagen ermöglichen es, die im Kofferraum befindlichen Gegenstände zu verbergen und die Ästhetik des inneren Aussehens des Fahrzeugs zu verbessern. Sie können ebenfalls gewisse leichte Gegenstände, wie beispielsweise Kleidungsstücke, aufnehmen.
  • Sie sind im allgemeinen abnehmbar, um eine umfangreichere Beladung des Kofferraums zu ermöglichen. Darüber hinaus sind sie schwenkbar angebracht, um den Zugang zum Inneren des Kofferraums zu erleichtern. Sie können zu diesem Zweck drehbar angebracht sein. Die Drehachse befindet sich in der Nähe der Rücksitzlehnen, und eine Verbindung mit der Hecktür, beispielsweise über biegsame Leinen, sichert beim Öffnen der Hecktür das gleichzeitige Schwenken der Ablage nach oben. Die Ablage nimmt ihren horizontalen Platz automatisch beim Schließen der Hecktür wieder ein.
  • Eine derartige Ablage wird in EP 0861759 A nach der Präambel von Anspruch 1 beschrieben.
  • Diese bekannte Technik ist ziemlich effektiv, weist jedoch einige Nachteile auf. Zuerst werden, beim Öffnen der Hecktür, durch das Hochklappen der Ablage die darauf abgelegten Gegenstände auf die Rücksitze geschleudert, oder zumindest werden diese Gegenstände verschoben, gegen den Sitz gedrückt usw.
  • Andererseits verursacht sie ein systematisches Hochklappen der Ablage, auch wenn der Benutzer in einigen Fällen die Hecktür öffnet, ohne die Absicht zu haben, den Kofferraum freizulegen (beispielsweise, weil er nicht möchte, dass der Inhalt sichtbar wird). Er kann ebenfalls die Hecktür öffnen, um einen auf der Ablage liegenden Gegenstand zu entnehmen. Ein eingeschränkter Zugang (aufgrund des Hochklappens der Ablage) sowie das Verschieben der Gegenstände in das Fahrzeuginnere (und somit ihre Entfernung vom Benutzer) sind somit unerwünscht.
  • Es gibt andererseits Fahrzeuge, deren Heckscheibe sich unabhängig von der Hecktür durch Verschieben oder Schwenken öffnen lässt. In diesem Falle ist es bei geschlossener Hecktür aber offener Fensterscheibe möglich, einen auf der Ablage abgelegten Gegenstand zu erreichen, wobei das Innere des Kofferraums nicht zugänglich ist. Die Ablage bleibt nämlich in ihrer horizontalen Lage, da die Hecktür nicht geöffnet wurde.
  • Es wäre jedoch in einigen Fällen wünschenswert, wenn das Erreichen des Inneren des Kofferraums durch diese offene Fensterscheibe möglich wäre. Es ist aber unmöglich, das Hochklappen der Ablage mit dem Öffnen der Fensterscheibe zu verbinden, unter anderem deshalb, weil es in einigen Fällen wünschenswert ist, wenn die Ablage in der horizontalen Lage verbleibt.
  • Ein anderer Nachteil der bekannten Ablagen besteht darin, dass man beim Befördern eines größeren Gegenstandes die Ablage vollkommen herausnehmen (oder zusammenfalten) muss. Es ist in einigen Fällen jedoch wünschenswert, einen größeren Gegenstand befördern zu können und gleichzeitig den Rest des Kofferrauminneren verborgen zu halten und/oder die tragende Funktion für Gegenstände der Ablage aufrechtzuerhalten.
  • Die Erfindung soll insbesondere diesen Nachteilen des bisherigen Standes der Technik entgegenwirken.
  • Genauer gesagt besteht ein Ziel der Erfindung im Bereitstellen einer Heckablage, die eine höhere Modularität als die der bekannten Ablagen aufweist und insbe sondere den leichteren und effektiveren Zugang zum Kofferrauminneren in selektiver und nicht systematischer Weise ermöglicht.
  • Noch ein Zweck der Erfindung ist das Bereitstellen einer Heckablage, die den Zugang zum Kofferrauminneren ohne Öffnen der Hecktür ermöglicht, beispielsweise dann, wenn nur die hintere Fensterscheibe offen ist, oder die den Zugang über das Fahrzeuginnere ermöglicht.
  • Die Erfindung hat ebenfalls als Ziel die Bereitstellung einer Heckablage, die den Zugang zum Kofferrauminneren zulässt, ohne dass dabei auf der Ablage befindliche Gegenstände umgeworfen oder durcheinander geworfen werden.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist das Bereitstellen einer Heckablage, die einfach und preiswert herzustellen und in das Fahrzeug einzubauen sein soll und die (zumindest bei bestimmten Ausführungen) keinen elektrischen Antrieb bzw. keine Motorisierungsmittel benötigt.
  • Diese Ziele sowie andere, die im Nachhinein deutlicher ersichtlich werden, erreicht man nach der Erfindung mit Hilfe einer Heckablage für Personenkraftwagen, die eine bewegliche und/oder abnehmbare ebene Fläche aufweist, die einen Kofferraumbereich im hinteren Teil des besagten Fahrzeuges abdecken kann, wobei diese Ablage mindestens ein Rollo umfasst, welches eine biegsame Stoffbahn aufweist, die sich in der Ebene der besagten Ablage entfalten lässt, um eine in einem starren und ebenen Element der besagten Ablage vorgesehene Öffnung zu bedecken, und sich zusammenfalten lässt, um den Zugang zum besagten Kofferraum zu ermöglichen, wobei das Bewegen der Ablage zu diesem Zweck nicht erforderlich ist.
  • So ist es möglich, das Kofferrauminnere zu erreichen, ohne die Ablage insgesamt anzuheben. Dies ist insbesondere dann praktisch, wenn nur die Fensterscheibe der Hecktür geöffnet ist. Diese Anordnung ermöglicht es ebenfalls, einen größeren Gegenstand über die Ablage hinausragen zu lassen, ohne Notwendigkeit, die gesamte Ablage zu entfernen.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführung ist das starre Element in etwa U-förmig, wobei der innere Raum des besagten U von dem Rollo verschlossen werden kann und der obere Teil dieses U dem Bereich der Ablage entspricht, der mit einem Heckfenster oder einer Hecktür des Fahrzeuges in Berührung kommt.
  • Bevorzugterweise trägt das starre Element Führungsschienen für eine Zugstange der besagten Stoffbahn. Diese Führungsschienen können insbesondere in der Masse des starren Elementes gebildet sein.
  • Vorteilhafterweise nimmt die Öffnung mindestens 80% der Fläche der Ablage ein. Es sind selbstverständlich kleinere Abmessungen möglich. Es können ebenfalls mehrere Stoffbahnen auf der Ablage vorgesehen werden.
  • Vorteilhafterweise erstreckt sich die Öffnung in etwa über eine, dem hinteren Teil des Fahrzeuges entsprechende Hälfte der Breite der Ablage sowie zentriert über eine Hälfte der Länge der besagten Ablage.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls Personenkraftfahrzeuge, die mit einer Ablage der oben beschriebenen Art ausgestattet sind.
  • Vorteilhafterweise weist ein derartiger Personenkraftwagen eine Heckklappe und eine hintere Fensterscheibe auf, die unabhängig von der Heckklappe beweglich ist, wobei das besagte Rollo den Zugang zum Kofferraum des Fahrzeugs ermöglicht, wenn die hintere Glasscheibe geöffnet ist.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden deutlicher beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführung der Erfindung, die als veranschaulichendes Beispiel ohne einschränkende Wirkung vorgestellt wird sowie beim Betrachten der beigefügten Zeichnungen, wobei:
  • 1 das Hinterteil eines mit einer Heckablage nach der Erfindung ausgestatteten Personenkraftwagen zeigt;
  • die 2A und 2B die Heckablage des Fahrzeuges der 1 zeigen, wobei sich das Rollo jeweils in offener und in geschlossener Position befindet;
  • die 3A und 3B eine weitere Ausführung einer Heckablage nach der Erfindung zeigen, wobei das Rollo in offener bzw. in geschlossener Position dargestellt ist.
  • Somit bietet die Erfindung einen neuen Ansatz für Heckablagen, von denen ein Teil (bzw. gegebenenfalls mehrere Teile) geöffnet ist (bzw. sind) und in wählbarer Weise mit Hilfe eines Rollos verschließbar ist (bzw. sind). So besteht die Ablage nicht aus einem einzigen ebenen und starren Element, sondern weist im Gegenteil einen Ausschnitt auf ihrer Fläche auf, der den Zugang zum Kofferrauminneren ohne das Entfernen oder Bewegen der gesamten Ablage erlaubt.
  • Die Erfindung ist insbesondere gut für Fahrzeuge geeignet, die eine Hecktür und eine von der Hecktür unabhängig zu öffnende Fensterscheibe, wie in 1 dargestellt, aufweisen.
  • Dieses Fahrzeug ist mit einer hier in geschlossener Position gezeigten Hecktür 11 und einer offen dargestellten hinteren Fensterscheibe 12 ausgestattet. Es ist verständlich, dass bei einer derartigen Lage die klassischen Ablagen den Zugang zum Kofferrauminneren (d.h. zu dem unter der Ablage befindlichen Raum) nicht zulassen. Die Ablage bleibt nämlich in horizontaler Lage, solange die Hecktür nicht geöffnet ist.
  • Dagegen weist erfindungsgemäß die Ablage 13 zwei Stücke oder Teile auf: ein starres Teil 131 und ein durch ein (geschlossen dargestelltes) Rollo gebildetes biegsames Teil 132.
  • Das starre Teil 131 begrenzt einen im allgemeinen „U"-förmigen Bereich, dessen Basis 1311 sich den Rücksitzlehnen des Fahrzeuges anpasst und dessen parallele Zweige 1312, 1313 sich den seitlichen Fahrzeugrändern anpassen.
  • Diese „U"-Form ist deutlicher in der 2A zu erkennen.
  • Die Ablage 13 trägt somit ein Rollo, dessen Stoffbahn 21 den inneren Raum des „U" abdecken kann (2B). Die Aufrollwalze des Rollos ist unter der Basis 1311 des „U" angebracht. Es können Schienen oder Gleitelemente am Inneren der Seitenränder 1312, 1313 zum Führen der Zugstange 23 und gegebenenfalls Verstärkungsstäbe für die Stoffbahnen vorgesehen werden.
  • Die Seitenränder 1312, 1313, werden vorteilhafterweise breit genug gestaltet, um das Ablegen von Gegenständen zu ermöglichen.
  • Wenn sich das Rollo in geöffneter Position befindet (2A), ist der Zugang zum Kofferrauminneren ohne Bewegen des Restes der Ablage möglich. Wenn man demnach die Fensterscheibe 11 (1) öffnet, kann man einen Gegenstand aus dem Kofferraum entnehmen oder ihn hereinlegen, ohne die Hecktür 12 zu öffnen. Dieser Ansatz ermöglicht es ebenfalls, einen Gegenstand über die Öffnung des „U" herausragen zu lassen, ohne die Ablage vollständig zu entfernen oder zusammenzufalten.
  • Die Stoffbahn 21 ist aus einem geeigneten, biegsamen Material gefertigt. Sie wird bevorzugterweise so gewählt, dass sie zum Fahrzeuginneren und insbesondere zum starren Teil der Ablage passt.
  • Der Antrieb des Rollos kann manuell erfolgen. In diesem Falle spannen Rückholmittel die Stoffbahn und holen sie in die zusammengefaltete Position zurück (2A), wenn die Zugstange nicht in der entfalteten Position festgehalten wird (durch nicht dargestellte Mittel zum Einhaken) (2B). Der Antrieb kann ebenfalls mit Hilfe eines Motors erfolgen.
  • Die 3A und 3B zeigen eine weitere Ausführung der Erfindung, nach der die in der Ablage 32 praktizierte Öffnung 31 geringere Abmessungen aufweist.
  • Das ermöglicht ein Vergrößern der verfügbar bleibenden Ablagefläche für Gegenstände, auch wenn die Stoffbahn 33 zusammengerollt ist. Dafür wird selbstverständlich der Zugangsbereich zum Kofferrauminneren verkleinert.
  • Die Nutzfläche der Ablage lässt sich dem Bedarf anpassen, wobei ergonomische und ästhetische Aspekte berücksichtigt werden. So kann man beispielsweise Hohlbereiche 34, 35 vorsehen, die einen besseren Rückhalt für kleinere Gegen stände gewährleisten. Gegebenenfalls ist eine Verstärkung der Ablage auch denkbar.
  • Die Ablage 33 kann beispielsweise durch Formgießen hergestellt werden, wodurch sich die verschiedenen Formen 34, 35 sowie die Funktionselemente wie die Führungsschienen für die Zugstange, das Gehäuse für die Stoffbahnen in der zusammengerollten Position oder die Aufnahmemittel für eine Rollokassette in einem einzigen Vorgang realisieren lassen.
  • Nach einer weiteren Ausführung können zwei benachbarte Rollos vorgesehen werden, die wahlweise den Zugang zum linken bzw. zum rechten Teil des Kofferraums zulassen. In diesem Falle weist die Ablage vorteilhafterweise die Form eines W auf, mit einer mittleren Stange als Verstärkung und zum Führen der zwei Rollos.
  • In einigen Fällen tragen die Ablagen Rollos zum Isolieren des Fahrzeuginneren gegen durch die Heckscheibe eintretende Wärme und eintretendes Licht. Die Erfindung ist selbstverständlich mit dieser Technik nicht inkompatibel. Die Ablage trägt dann zwei verschiedene Rollos (die sich sowohl nach ihren Funktionen als auch nach ihrer Form und eventuell ihren Herstellungswerkstoffen unterscheiden). Gegebenenfalls können diese in einer selben Kassette zusammengefügt werden, um die Montage zu erleichtern.

Claims (8)

  1. Heckablage für Personenkraftwagen, die eine bewegliche und/oder abnehmbare ebene Fläche aufweist, die einen Kofferraumbereich im Heckteil des besagten Fahrzeuges abdecken kann, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Rollo umfasst, welches eine biegsame Stoffbahn (21; 33) aufweist, die sich in der Ebene der besagten Ablage entfaltet lässt, um eine in einem starren und ebenen Element (13; 32) der besagten Ablage vorgesehene Öffnung (31) zu bedecken, und sich zusammenfalten lässt, um den Zugang zum besagten Kofferraum zu ermöglichen, wobei ein Bewegen der Ablage zu diesem Zweck nicht erforderlich ist.
  2. Heckablage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Element (13; 32) in etwa U-förmig ist, wobei der innere Raum des besagten U von dem Rollo (21; 33) verschlossen werden kann und der obere Teil dieses U dem Bereich der Ablage entspricht, der mit einem Heckfenster oder einer Hecktür des Fahrzeuges in Berührung kommt.
  3. Heckablage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Element (13; 32) Führungsschienen für eine Zugstange der besagten Stoffbahn trägt.
  4. Heckablage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten Führungsschienen in der Masse des starren Elementes (13; 32) gebildet sind.
  5. Heckablage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (31) mindestens 80% der Fläche der Ablage einnimmt.
  6. Heckablage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (31) sich in etwa über eine dem Heck des Fahrzeuges entsprechende Hälfte der Breite der Ablage sowie zentriert über eine Hälfte der Länge der besagten Ablage erstreckt.
  7. Personenkraftwagen, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Heckablage nach einem der Ansprüche 1 bis 6 aufweist, wobei die besagte Ablage eine bewegliche und/oder abnehmbare ebene Fläche aufweist, die einen Kofferraumbereich im Heck des besagten Fahrzeuges abdecken kann und mindestens ein Rollo umfasst, welches eine biegsame Stoffbahn (21; 33) aufweist, die sich in der Ebene der besagten Ablage entfaltet lässt, um eine in einem starren und ebenen Element der besagten Ablage vorgesehenen Öffnung (31) zu bedecken und sich zusammenfalten lässt, um den Zugang zum Kofferraum zu ermöglichen, wobei ein Bewegen der Ablage zu diesem Zweck nicht erforderlich ist.
  8. Personenkraftwagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Heckklappe (11) und eine hintere Glasscheibe (12) aufweist, die unabhängig von der Heckklappe (11) beweglich ist, und dadurch, dass das besagte Rollo (21; 33) den Zugang zum Kofferraum des Fahrzeugs ermöglicht, wenn die hintere Glasscheibe (12) geöffnet ist.
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