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Die
Erfindung betrifft Personenkraftwagen und genauer die Heckablage,
mit der einige Fahrzeuge ausgestattet sind.
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Eine
Vielzahl von Fahrzeugen und insbesondere solche, die eine Hecktür aufweisen,
sind mit einer Heckablage ausgestattet, die den durch die Hecktür, die seitlichen
Rändern
des Fahrzeuges und die Rücksitzlehnen
abgegrenzten Gepäckraum
oder Kofferraum abdeckt.
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Diese
Heckablagen ermöglichen
es, die im Kofferraum befindlichen Gegenstände zu verbergen und die Ästhetik
des inneren Aussehens des Fahrzeugs zu verbessern. Sie können ebenfalls
gewisse leichte Gegenstände,
wie beispielsweise Kleidungsstücke,
aufnehmen.
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Sie
sind im allgemeinen abnehmbar, um eine umfangreichere Beladung des
Kofferraums zu ermöglichen.
Darüber
hinaus sind sie schwenkbar angebracht, um den Zugang zum Inneren
des Kofferraums zu erleichtern. Sie können zu diesem Zweck drehbar
angebracht sein. Die Drehachse befindet sich in der Nähe der Rücksitzlehnen,
und eine Verbindung mit der Hecktür, beispielsweise über biegsame
Leinen, sichert beim Öffnen
der Hecktür
das gleichzeitige Schwenken der Ablage nach oben. Die Ablage nimmt
ihren horizontalen Platz automatisch beim Schließen der Hecktür wieder
ein.
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Eine
derartige Ablage wird in
EP 0861759
A nach der Präambel
von Anspruch 1 beschrieben.
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Diese
bekannte Technik ist ziemlich effektiv, weist jedoch einige Nachteile
auf. Zuerst werden, beim Öffnen
der Hecktür,
durch das Hochklappen der Ablage die darauf abgelegten Gegenstände auf
die Rücksitze
geschleudert, oder zumindest werden diese Gegenstände verschoben,
gegen den Sitz gedrückt
usw.
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Andererseits
verursacht sie ein systematisches Hochklappen der Ablage, auch wenn
der Benutzer in einigen Fällen
die Hecktür öffnet, ohne
die Absicht zu haben, den Kofferraum freizulegen (beispielsweise,
weil er nicht möchte,
dass der Inhalt sichtbar wird). Er kann ebenfalls die Hecktür öffnen, um
einen auf der Ablage liegenden Gegenstand zu entnehmen. Ein eingeschränkter Zugang
(aufgrund des Hochklappens der Ablage) sowie das Verschieben der
Gegenstände
in das Fahrzeuginnere (und somit ihre Entfernung vom Benutzer) sind
somit unerwünscht.
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Es
gibt andererseits Fahrzeuge, deren Heckscheibe sich unabhängig von
der Hecktür
durch Verschieben oder Schwenken öffnen lässt. In diesem Falle ist es
bei geschlossener Hecktür
aber offener Fensterscheibe möglich,
einen auf der Ablage abgelegten Gegenstand zu erreichen, wobei das
Innere des Kofferraums nicht zugänglich
ist. Die Ablage bleibt nämlich
in ihrer horizontalen Lage, da die Hecktür nicht geöffnet wurde.
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Es
wäre jedoch
in einigen Fällen
wünschenswert,
wenn das Erreichen des Inneren des Kofferraums durch diese offene
Fensterscheibe möglich wäre. Es ist
aber unmöglich,
das Hochklappen der Ablage mit dem Öffnen der Fensterscheibe zu
verbinden, unter anderem deshalb, weil es in einigen Fällen wünschenswert
ist, wenn die Ablage in der horizontalen Lage verbleibt.
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Ein
anderer Nachteil der bekannten Ablagen besteht darin, dass man beim
Befördern
eines größeren Gegenstandes
die Ablage vollkommen herausnehmen (oder zusammenfalten) muss. Es
ist in einigen Fällen
jedoch wünschenswert,
einen größeren Gegenstand
befördern
zu können
und gleichzeitig den Rest des Kofferrauminneren verborgen zu halten und/oder
die tragende Funktion für
Gegenstände
der Ablage aufrechtzuerhalten.
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Die
Erfindung soll insbesondere diesen Nachteilen des bisherigen Standes
der Technik entgegenwirken.
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Genauer
gesagt besteht ein Ziel der Erfindung im Bereitstellen einer Heckablage,
die eine höhere
Modularität
als die der bekannten Ablagen aufweist und insbe sondere den leichteren
und effektiveren Zugang zum Kofferrauminneren in selektiver und nicht
systematischer Weise ermöglicht.
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Noch
ein Zweck der Erfindung ist das Bereitstellen einer Heckablage,
die den Zugang zum Kofferrauminneren ohne Öffnen der Hecktür ermöglicht, beispielsweise
dann, wenn nur die hintere Fensterscheibe offen ist, oder die den
Zugang über
das Fahrzeuginnere ermöglicht.
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Die
Erfindung hat ebenfalls als Ziel die Bereitstellung einer Heckablage,
die den Zugang zum Kofferrauminneren zulässt, ohne dass dabei auf der Ablage
befindliche Gegenstände
umgeworfen oder durcheinander geworfen werden.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist das Bereitstellen einer Heckablage,
die einfach und preiswert herzustellen und in das Fahrzeug einzubauen
sein soll und die (zumindest bei bestimmten Ausführungen) keinen elektrischen
Antrieb bzw. keine Motorisierungsmittel benötigt.
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Diese
Ziele sowie andere, die im Nachhinein deutlicher ersichtlich werden,
erreicht man nach der Erfindung mit Hilfe einer Heckablage für Personenkraftwagen,
die eine bewegliche und/oder abnehmbare ebene Fläche aufweist, die einen Kofferraumbereich
im hinteren Teil des besagten Fahrzeuges abdecken kann, wobei diese
Ablage mindestens ein Rollo umfasst, welches eine biegsame Stoffbahn
aufweist, die sich in der Ebene der besagten Ablage entfalten lässt, um
eine in einem starren und ebenen Element der besagten Ablage vorgesehene Öffnung zu
bedecken, und sich zusammenfalten lässt, um den Zugang zum besagten
Kofferraum zu ermöglichen,
wobei das Bewegen der Ablage zu diesem Zweck nicht erforderlich
ist.
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So
ist es möglich,
das Kofferrauminnere zu erreichen, ohne die Ablage insgesamt anzuheben. Dies
ist insbesondere dann praktisch, wenn nur die Fensterscheibe der
Hecktür
geöffnet
ist. Diese Anordnung ermöglicht
es ebenfalls, einen größeren Gegenstand über die
Ablage hinausragen zu lassen, ohne Notwendigkeit, die gesamte Ablage
zu entfernen.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführung
ist das starre Element in etwa U-förmig, wobei der innere Raum
des besagten U von dem Rollo verschlossen werden kann und der obere
Teil dieses U dem Bereich der Ablage entspricht, der mit einem Heckfenster
oder einer Hecktür
des Fahrzeuges in Berührung kommt.
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Bevorzugterweise
trägt das
starre Element Führungsschienen
für eine
Zugstange der besagten Stoffbahn. Diese Führungsschienen können insbesondere
in der Masse des starren Elementes gebildet sein.
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Vorteilhafterweise
nimmt die Öffnung
mindestens 80% der Fläche
der Ablage ein. Es sind selbstverständlich kleinere Abmessungen
möglich. Es
können
ebenfalls mehrere Stoffbahnen auf der Ablage vorgesehen werden.
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Vorteilhafterweise
erstreckt sich die Öffnung in
etwa über
eine, dem hinteren Teil des Fahrzeuges entsprechende Hälfte der
Breite der Ablage sowie zentriert über eine Hälfte der Länge der besagten Ablage.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls Personenkraftfahrzeuge, die mit einer
Ablage der oben beschriebenen Art ausgestattet sind.
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Vorteilhafterweise
weist ein derartiger Personenkraftwagen eine Heckklappe und eine
hintere Fensterscheibe auf, die unabhängig von der Heckklappe beweglich
ist, wobei das besagte Rollo den Zugang zum Kofferraum des Fahrzeugs
ermöglicht, wenn
die hintere Glasscheibe geöffnet
ist.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden deutlicher beim
Lesen der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführung der Erfindung,
die als veranschaulichendes Beispiel ohne einschränkende Wirkung
vorgestellt wird sowie beim Betrachten der beigefügten Zeichnungen,
wobei:
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1 das
Hinterteil eines mit einer Heckablage nach der Erfindung ausgestatteten
Personenkraftwagen zeigt;
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die 2A und 2B die
Heckablage des Fahrzeuges der 1 zeigen,
wobei sich das Rollo jeweils in offener und in geschlossener Position
befindet;
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die 3A und 3B eine
weitere Ausführung
einer Heckablage nach der Erfindung zeigen, wobei das Rollo in offener
bzw. in geschlossener Position dargestellt ist.
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Somit
bietet die Erfindung einen neuen Ansatz für Heckablagen, von denen ein
Teil (bzw. gegebenenfalls mehrere Teile) geöffnet ist (bzw. sind) und in
wählbarer
Weise mit Hilfe eines Rollos verschließbar ist (bzw. sind). So besteht
die Ablage nicht aus einem einzigen ebenen und starren Element,
sondern weist im Gegenteil einen Ausschnitt auf ihrer Fläche auf,
der den Zugang zum Kofferrauminneren ohne das Entfernen oder Bewegen
der gesamten Ablage erlaubt.
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Die
Erfindung ist insbesondere gut für
Fahrzeuge geeignet, die eine Hecktür und eine von der Hecktür unabhängig zu öffnende
Fensterscheibe, wie in 1 dargestellt, aufweisen.
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Dieses
Fahrzeug ist mit einer hier in geschlossener Position gezeigten
Hecktür 11 und
einer offen dargestellten hinteren Fensterscheibe 12 ausgestattet.
Es ist verständlich,
dass bei einer derartigen Lage die klassischen Ablagen den Zugang
zum Kofferrauminneren (d.h. zu dem unter der Ablage befindlichen
Raum) nicht zulassen. Die Ablage bleibt nämlich in horizontaler Lage,
solange die Hecktür nicht
geöffnet
ist.
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Dagegen
weist erfindungsgemäß die Ablage 13 zwei
Stücke
oder Teile auf: ein starres Teil 131 und ein durch ein
(geschlossen dargestelltes) Rollo gebildetes biegsames Teil 132.
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Das
starre Teil 131 begrenzt einen im allgemeinen „U"-förmigen Bereich,
dessen Basis 1311 sich den Rücksitzlehnen des Fahrzeuges
anpasst und dessen parallele Zweige 1312, 1313 sich
den seitlichen Fahrzeugrändern
anpassen.
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Diese „U"-Form ist deutlicher
in der 2A zu erkennen.
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Die
Ablage 13 trägt
somit ein Rollo, dessen Stoffbahn 21 den inneren Raum des „U" abdecken kann (2B).
Die Aufrollwalze des Rollos ist unter der Basis 1311 des „U" angebracht. Es können Schienen
oder Gleitelemente am Inneren der Seitenränder 1312, 1313 zum
Führen
der Zugstange 23 und gegebenenfalls Verstärkungsstäbe für die Stoffbahnen
vorgesehen werden.
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Die
Seitenränder 1312, 1313,
werden vorteilhafterweise breit genug gestaltet, um das Ablegen von
Gegenständen
zu ermöglichen.
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Wenn
sich das Rollo in geöffneter
Position befindet (2A), ist der Zugang zum Kofferrauminneren
ohne Bewegen des Restes der Ablage möglich. Wenn man demnach die
Fensterscheibe 11 (1) öffnet, kann
man einen Gegenstand aus dem Kofferraum entnehmen oder ihn hereinlegen,
ohne die Hecktür 12 zu öffnen. Dieser
Ansatz ermöglicht es
ebenfalls, einen Gegenstand über
die Öffnung
des „U" herausragen zu lassen,
ohne die Ablage vollständig
zu entfernen oder zusammenzufalten.
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Die
Stoffbahn 21 ist aus einem geeigneten, biegsamen Material
gefertigt. Sie wird bevorzugterweise so gewählt, dass sie zum Fahrzeuginneren und
insbesondere zum starren Teil der Ablage passt.
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Der
Antrieb des Rollos kann manuell erfolgen. In diesem Falle spannen
Rückholmittel
die Stoffbahn und holen sie in die zusammengefaltete Position zurück (2A),
wenn die Zugstange nicht in der entfalteten Position festgehalten
wird (durch nicht dargestellte Mittel zum Einhaken) (2B).
Der Antrieb kann ebenfalls mit Hilfe eines Motors erfolgen.
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Die 3A und 3B zeigen
eine weitere Ausführung
der Erfindung, nach der die in der Ablage 32 praktizierte Öffnung 31 geringere
Abmessungen aufweist.
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Das
ermöglicht
ein Vergrößern der
verfügbar bleibenden
Ablagefläche
für Gegenstände, auch wenn
die Stoffbahn 33 zusammengerollt ist. Dafür wird selbstverständlich der
Zugangsbereich zum Kofferrauminneren verkleinert.
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Die
Nutzfläche
der Ablage lässt
sich dem Bedarf anpassen, wobei ergonomische und ästhetische Aspekte
berücksichtigt
werden. So kann man beispielsweise Hohlbereiche 34, 35 vorsehen,
die einen besseren Rückhalt
für kleinere
Gegen stände
gewährleisten.
Gegebenenfalls ist eine Verstärkung
der Ablage auch denkbar.
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Die
Ablage 33 kann beispielsweise durch Formgießen hergestellt
werden, wodurch sich die verschiedenen Formen 34, 35 sowie
die Funktionselemente wie die Führungsschienen
für die
Zugstange, das Gehäuse
für die
Stoffbahnen in der zusammengerollten Position oder die Aufnahmemittel
für eine
Rollokassette in einem einzigen Vorgang realisieren lassen.
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Nach
einer weiteren Ausführung
können zwei
benachbarte Rollos vorgesehen werden, die wahlweise den Zugang zum
linken bzw. zum rechten Teil des Kofferraums zulassen. In diesem
Falle weist die Ablage vorteilhafterweise die Form eines W auf, mit
einer mittleren Stange als Verstärkung
und zum Führen
der zwei Rollos.
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In
einigen Fällen
tragen die Ablagen Rollos zum Isolieren des Fahrzeuginneren gegen
durch die Heckscheibe eintretende Wärme und eintretendes Licht.
Die Erfindung ist selbstverständlich
mit dieser Technik nicht inkompatibel. Die Ablage trägt dann zwei
verschiedene Rollos (die sich sowohl nach ihren Funktionen als auch
nach ihrer Form und eventuell ihren Herstellungswerkstoffen unterscheiden).
Gegebenenfalls können
diese in einer selben Kassette zusammengefügt werden, um die Montage zu
erleichtern.