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Diese
Erfindung betrifft eine Scheibenbremsen-Belagsanordnung.
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Eine
herkömmliche
Teilbelag-Scheibenbremse umfasst eine Scheibe, die mit einem Rad
rotiert, und Beläge,
die auf entgegengesetzten Seiten der Scheibe angeordnet sind. Die
Beläge
umfassen ein Reibmaterial und können
bei Betrieb der Bremse in Eingriff mit der Scheibe gebracht werden,
um ihre Rotation und damit die des Rads zu verlangsamen. Eine herkömmliche
Scheibenbremsen-Belagsanordnung umfasst einen oder mehrere Blöcke aus
Reibmaterial, die fest auf einer metallischen Rückenplatte befestigt sind,
die wiederum an der Bremse befestigt ist. Das Reibmaterial kann
zum Beispiel verschiedene partikelförmige Materialien umfassen,
die durch ein wärmehärtendes
Harz gebunden sind. Normalerweise ist das Harz ein Phenolharz. Das
Reibmaterial wird in einem Hohlraum ausgeformt, indem Hitze und Druck
auf partikelförmiges
Material ausgeübt
wird, so dass das Material zu einem Block geformt wird. Eine Seite
des Hohlraums wird durch die Rückenplatte
begrenzt, so dass der Block an der Rückenplatte anhaftet.
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In
einer herkömmlichen
Scheibenbremse ist eine der Belaganordnungen bzw. Belageinheiten
an einer Seite der Scheibe so befestigt, dass sie durch Bewegung
bzw. Bedienung von einer oder mehren Kolben-Zylinder-Anordnungen
bewegt wird, die hydraulisch oder pneumatisch betätigt werden.
Die andere Belageinheit wird auf der anderen Seite der Scheibe angebracht,
wo sie an einem Bremssattel befestigt wird, der ebenfalls durch
die Bedienung der Kolben-Zylinder-Anordnung
bewegt wird. Es ist auch möglich,
dass eine Scheibenbremse zwei oder mehr parallele Scheiben aufweist,
wobei dann an jedem Ende der Reihe von Scheiben eine Belagseinheit
so befestigt wird, dass sie mit der nächstgelegenen Scheibe eingreift,
und weitere Belagseinheiten werden zwischen den Scheiben montiert.
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Wenn
das Reibmaterial einer Belagseinheit einer herkömmlichen Scheibenbremse so
weit abgenutzt ist, dass die Bremse langsam annähernd wirkungslos wird, wird
die Belagseinheit ersetzt Die Rückenplatte
mit einer geringen Menge daran anhaftenden Reibmaterials wird entsorgt.
Es wurde erkannt, dass das Entsorgen der Rückenplatte, die keiner wesentlichen
Abnutzung ausgesetzt ist, verschwenderisch ist, und es wurden verschiedene
Vorschläge
gemacht, um zu erreichen, dass die Rückenplatte behalten werden
kann, während
nur das Reibmaterial ersetzt wird.
EP
1180612 offenbart eine Anordnung, bei der zylindrische
Reibmaterial-Blöcke
in Aussparungen in einer Trägerplatte
angebracht werden, wobei die Blöcke
mit einem Metallring um den Teil herum versehen sind, der in der
Aussparung aufgenommen wird. Der Metallring dient dazu, zu verhindern, dass
die Blöcke
in den Aussparungen fest hängen bzw.
kleben, so dass sie schwierig zu entfernen und ersetzen wären. Jedoch
verringert diese Lösung
die Reibmaterialfläche,
die zum Eingreifen mit der Scheibe zur Verfügung steht, und verkompliziert
den Herstellungsprozess.
EP 1180612 offenbart
auch, dass der Reibblock aus Schichten verschiedener Zusammensetzung
ausgebildet sein kann, wobei das Material, das in dem Metallring
enthalten ist, sich von dem Teil des Materials unterscheidet, der
aus dem Ring in Richtung der Scheibe hervorsteht.
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Für Scheibenbremsen-Belagsanordnungen ist
es bekannt, einen Block aus Reibmaterial zu verwenden, der eine
untere Schicht umfasst, die aus einem festeren Material als eine
darüber
liegende Schicht ist, um zu ermöglichen,
dass der Block mittels Befestigungsmitteln an der Rückenplatte
befestigt werden kann. Es ist außerdem bekannt, herkömmliche
Belagsanordnungen mit einem Reibmaterial zu versehen, welches zwei
Schichten umfasst, die beide mit der Scheibe eingreifen sollen,
wobei die Schichten eine relativ dünne obere Schicht umfassen,
die während
des Einfahrens der Bremsen verwendet wird, und eine relativ dicke
untere Schicht, die zur Wirkung kommt, wenn die obere Schicht abgenutzt
ist.
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FR 2446962 offenbart eine
Scheibenbremsen-Belagsanordnung, die Blöcke aus Reibmaterial aufweist,
welche an Rückenplatten
angeklebt sind, die in Rillen in einer Trägerplatte eingesetzt werden. Wenn
das Reibmaterial abgenutzt ist, werden die Rückenplatten entsorgt.
GB 1485701 offenbart eine
weitere Scheibenbremsen-Belagsanordnung, die Reibmaterialblöcke aufweist,
welche in Rillen einer Trägerplatte
befestigt werden. In dieser Anordnung werden die Blöcke mit
Bolzen an der Platte befestigt, was die Anordnung komplizierter
macht.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Scheibenbremsen-Belagsanordnung
bereitzustellen, in der das Entsorgen der Rückenplatte vermieden wird,
ohne die zuvor erwähnten
Nachteile hervor zu bringen.
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Die
Erfindung stellt eine Scheibenbremsen-Belaganordnung bereit, die
eine Trägerplatte und
mindestens einen Block aus Reibmaterial umfasst, wobei die Trägerplatte
dazu angepasst ist, in einer Scheibenbremse für eine Bewegung in Richtung
auf oder von einer Scheibe weg befestigt zu werden, und wobei der
Block auf der Trägerplatte
so angebracht werden kann, dass die Bewegung der Trägerplatte
den Block in Reibschluss mit der Scheibe bringen kann, wobei die
Trägerplatte
mit einer hinterschnittenen Rille ausgebildet ist, welche Seitenflächen aufweist,
die aufeinander zu führen,
und der Block zwei einander entgegengesetzte Endkanten aufweist,
die so geformt sind, dass der Block in die Rille eingesetzt werden
kann und durch Eingriff zwischen den Seitenflächen der Rille und den Endkanten
des Blocks gehalten werden kann.
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In
der Anordnung gemäß der Erfindung
kann der Reibmaterialblock von der Trägerplatte entfernt werden,
indem er aus der Rille geschoben wird und ein Ersatzblock in die
Rille eingesetzt wird. Der Reibmaterialblock kann somit ohne entsorgen
der Trägerplatte
ausgewechselt werden, und dies kann ohne Entfernen der Trägerplatte
von der Scheibenbremse vorgenommen werden.
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Die
Rille weist einen Eingang bzw. Eintrittspunkt auf, in den der Block
eingeführt
wird, wobei die Öffnung
des Eingangs in einer Kante der Trägerplatte gelegen ist, die,
wenn die Trägerplatte
in der Scheibenbremse installiert ist, die Oberkante ist. Die Rille erstreckt
sich durch die gesamte Höhe
der Trägerplatte,
und Vorsprünge,
die über
die Rille hervorstehen, sind vorgesehen, um das Herausfallen eines Blocks
aus der Rille zu verhindern. Solche Vorsprünge können auch dazu dienen, die
Blöcke
zu fixieren, wenn sie in die Rille eingeschoben werden.
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Die
Trägerplatte
kann zum Beispiel aus Eisen gegossen sein. Die Trägerplatte
kann auch weitere Merkmale aufweisen, wie etwa Einkerbungen zum
Aufnehmen von Dornen bzw. Stiften, oder Führungsschienen zum Anbringen
der Trägerplatte
in einer Scheibenbremse. Des weiteren kann die Trägerplatte
mit zusätzlichen
Vorsprüngen
versehen sein, um mit Kolben der Scheibenbremse einzugreifen. Die
Trägerplatte
kann auch ein oder mehrere Rillen an der den zuvor erwähnten Rillen
gegenüberliegenden
Seite aufweisen, so dass einer oder mehrere Blöcke aus Reibmaterial auf jeder
ihrer Seiten angebracht werden können,
was nützlich
ist, wenn Reibblöcke
zwischen zwei Scheiben angebracht werden sollen. Die Trägerplatte
kann auch mit einem oder mehreren Löchern ausgebildet sein, die
dazu verwendet werden können,
Befestigungsmittel aufzunehmen.
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Jeder
Block aus Reibmaterial weist Endkanten auf, die aufeinander zu geneigt
sind, in eine Richtung weg von der Trägerplatte und auf die Scheibe zu,
und die Rille in der Trägerplatte
weist Seitenflächen
auf, die sich parallel zu den entsprechenden Endkanten des Blocks
erstrecken.
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Um
Stabilität
für den
Teil des Blocks zu gewährleisten,
der in der Rille in der Trägerplatte
aufgenommen ist, so dass der Block jederzeit aus der Rille entfernt
werden kann, ist der Block vorzugsweise in Schichten aufgebaut,
mit einer unteren Schicht, welche den Teil des Blocks bildet, der
in der Rille aufgenommen wird, wobei die untere Schicht aus einem hochfesten
und schrumpffest Material gebildet wird und der restliche Block
aus herkömmlichem
Reibmaterial gebildet wird (das in den oberen Schichten eine Auflagerung
wie vorstehend beschrieben aufweisen kann). Zum Beispiel kann die
untere Schicht aus gehärtetem
Phenolharz gefertigt sein, das stark mit Glasfasern versetzt ist
(ein Produkt namens Vyncolite ist geeignet). Der Block kann hergestellt
werden, indem die Schichten jeder Zusammensetzung in eine Form gegeben
werden und Hitze und Druck angewandt wird. Vorzugsweise ist das
Reibmaterial ebenfalls durch gehärtetes
Phenolharz gebunden.
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Es
folgt nun eine ausführliche,
mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen zu lesende Beschreibung von drei Scheibenbremsenanordnungen,
die beispielhaft bzw. veranschaulichend für die Erfindung sein sollen.
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In
den Zeichnungen:
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1 und 2 sind
perspektivische Ansichten einer ersten veranschaulichenden Anordnung
gemäß der Erfindung,
wobei 1 eine Ansicht von oben und vorne ist und 2 eine
Ansicht von unten und vorne ist;
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3, 4 und 5 sind
jeweils eine Draufsicht, eine Vorderansicht und eine Unteransicht der
ersten veranschaulichenden Anordnung;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht von oben und hinten einer Trägerplatte
einer zweiten veranschaulichenden Anordnung;
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7 ist
eine Vorderansicht der in 6 gezeigten
Trägerplatte;
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8 ist
eine Draufsicht der Trägerplatte
einer zweiten veranschaulichenden Anordnung; und
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9, 10 und 11 sind
Ansichten ähnlich
denen aus 6, 7 und 8,
jedoch einer Trägerplatte
einer dritten veranschaulichenden Anordnung gemäß der Erfindung.
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Die
erste beispielhafte Anordnung 10, die in 1 bis 5 gezeigt
ist, ist eine Scheibenbremsen-Belaganordnung, die eine Trägerplatte 12 und zwei
Blöcke 14 und 16 aus
Reibmaterial umfasst.
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Die
Trägerplatte 12 ist
dazu angepasst, in einer Scheibenbremse für eine Gleitbewegung auf eine Scheibe
zu oder von dieser weg befestigt zu werden, so dass die Reibblöcke 14 und 16 in
Reibschluss mit der Scheibe gebracht werden können oder von der Scheibe wegbewegt
werden können.
Insbesondere ist die Trägerplatte 12 dazu
angepasst, auf einer Führungsbahn
der Scheibenbremse (nicht gezeigt) montiert zu werden, um durch
Betätigung
von zwei Kolben-Zylinder-Anordnungen in Richtung der Scheibe bewegt
zu werden.
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Die
Trägerplatte 12 ist
aus Gusseisen gefertigt und ist im allgemeinen flach, doch mit internen Vorsprüngen. Wenn
sie von vorne oder hinten betrachtet wird (siehe 4),
weist die Platte eine Form auf, die durch eine im allgemeinen bogenförmige konvexe
Oberkante 12a, eine Unterkante mit zwei geraden Abschnitten,
die durch einen bogenförmigen konkaven
Abschnitt verbunden werden, und zwei im allgemeinen geraden Endkanten 12c und 12d definiert
wird. Die Platte 12 weist eine Vorderfläche 12e und eine Rückfläche 12f auf.
Die Flächen 12e und 12f sind
hauptsächlich
eben, doch jede weist Vorsprünge
auf (wird noch beschrieben).
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Um
einen Einbau in eine Scheibenbremse zu ermöglichen, definiert die Trägerplatte 12 zwei
Einbuchtungen bzw. Ausnehmungen 18, welche jeweils einen
halbkreisförmigen
Querschnitt aufweisen, wenn sie von der Vorderseite der Platte 12 betrachtet werden.
In jeder der Endkanten 12c und 12d ist eine Ausnehmung 18 ausgebildet.
Jede Ausnehmung 18 erstreckt sich von der Vorderfläche 12e bis
zu der Rückfläche 12f.
Wenn die Anordnung 10 in einer Scheibenbremse montiert
ist, werden parallele Stifte, die eine Gleitführung bilden, in den Ausnehmungen 18 aufgenommen,
so dass die Anordnung 10 in Richtung der Scheibe entlang
der Stifte gleiten kann.
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Die
Vorderfläche 12e der
Trägerplatte 12 ist mit
drei Rillen abgrenzenden Vorsprüngen 20, 21 und 22 versehen.
Jeder der Vorsprünge 20, 21 und 22 erstreckt
sich von der Oberkante 12a zu der Unterkante 12b.
Die Vorsprünge 20 und 21 befinden
sich an den Enden der Trägerplatte
und erstrecken sich zu den Kanten 12c bzw. 12d,
und der Vorsprung 22 befindet sich in der Mitte der Platte
auf halbem Weg zwischen den Vorsprüngen 20 und 21.
Diese Vorsprünge 20, 21 und 22 definieren
zwei Rillen 24 und 26, die sich beide von der
Oberkante 12a der Platte bis zu der Unterkante 12b erstrecken.
Jede Rille 24 und 26 weist Seitenflächen 24a und 24b,
sowie 26a und 26b auf, die für den Fall der Rille 24 durch
die Vorsprünge 20 und 22 bereitgestellt
werden, und für
den Fall der Rille 26 durch die Vorsprünge 21 und 22.
Die Seitenflächen
der Rillen 24 und 26 sind im allgemeinen flach,
doch sie sind relativ zur Lotrechten der Vorderfläche 12e geneigt.
Insbesondere sind die Seitenflächen
jeder Rille 24 und 26 relativ zueinander geneigt, so
dass sie auf einander in einer Richtung weg von der Vorderfläche 12e zuführen. Damit
sind die Rillen 24 und 26 hinterschnitten, mit
einer Öffnung,
die schmaler ist als der Boden der Rille. Die Rillen 24, 26 weisen
also, wenn von der Vorderkante 12 der Platte 12 gesehen
(3), eine Schwalbenschwanz-Form auf.
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Ebenfalls
aus der Vorderfläche 12e ragen vier
Vorsprünge 27, 28, 29 und 30 heraus.
All diese vier Vorsprünge
erstrecken sich im allgemeinen in eine Richtung, die parallel zu
der Unterkante 12b ist, und jeder hat die Form einer Plakette,
d. h. er ist dünn und
plattenartig. Alle Vorsprünge 27, 28, 29 und 30 sind
angrenzend an die Unterkante 12b der Platte 12 angeordnet
und so angeordnet, dass zwei davon über jede der Rillen 24 und 26 ragen,
so dass sie die Öffnung
der Rillen in der Unterkante 12b verschließen (die Öffnung in
der Oberkante 12 bietet einen Eingang 24c, 26c in
die Rille). Zwei der Vorsprünge 28 und 29,
die an den mittleren Vorsprung 22 angrenzen, entsprechen
in ihrer Form dem bogenförmigen Abschnitt
der Kante 12b. Die anderen beiden Vorsprünge 27 und 30 befinden
sich jeweils neben den End-Vorsprüngen 20 und 21 und
entsprechen in ihrer Form der Unterkante 12b an der Verbindungsstelle des
bogenförmigen
Abschnitts und der geraden Abschnitte.
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Die
Platte 12 weist außerdem
vier Vorsprünge 31, 32, 33 und 34 von
ihrer Rückfläche 12f auf (siehe 3 und 5).
Diese Vorsprünge
sind so ausgelegt, dass sie zu den Kolben einer Scheibenbremse passen,
die verwendet werden, um die Anordnung 10 beim Bremsen
zu bewegen. Diese Vorsprünge
sind in einem Stück
mit dem Rest der Rückenplatte 12 gegossen.
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Die
Reibmaterialblöcke 14 und 16 der
Anordnung 10 sind gleich, außer insofern, dass sie als
ihr jeweiliges Spiegelbild geformt sind. Jeder Block 14 und 16 weist
eine Form auf, die durch eine Oberkante 14a, 16a,
eine Unterkante 14b, 16b und zwei Seitenkanten 14c, 14d und 16c, 16d definiert
ist. Die Unterkanten 14b, 16b weisen jeweils einen
konkaven bogenförmigen
Abschnitt und einen geraden Abschnitt auf, so dass jede Kante 14b und 16b der
Form eines Teils der Kante 12b der Platte 12 entspricht.
Die Oberkanten 14a, 16a haben im allgemeinen eine konvexe
bogenförmige
Form, entsprechen aber nicht der bogenförmigen Form der Kante 12a der
Platte 12. Stattdessen sind diese Kanten konzentrisch zu
dem bogenförmigen
Abschnitt der Kanten 14b, 16b. Die Seitenkanten 14c, 14d und 16c, 16d sind
im allgemeinen eben. Jedoch sind die Kanten 14c, 14d, 16c, 16d aufeinander
zu geneigt, in eine Richtung weg von einer Grundfläche bzw.
Unterfläche 14f, 16f des Blocks.
Jeder Block weist außerdem
eine Vorderfläche 14e, 16e auf,
die dazu vorgesehen ist, mit der Scheibe einzugreifen, wenn die
Anordnung 10 in einer Scheibenbremse eingebaut ist.
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Jeder
der Blöcke 14 und 16 ist
einteilig in einer schichtartigen Struktur mit zwei Schichten geformt
bzw. gegossen (siehe 3). Eine erste dieser Schichten
ist eine obere Schicht 14g, 16g die den Teil des
Blocks bildet, der aus der Rille 24, 26 hervorragt, in
der der Block montiert ist. Die obere Schicht 14g, 16g definiert
die Vorderfläche 14e, 16e des
Blocks. Die zweite dieser Schichten ist eine untere Schicht 14h, 16h,
die den Teil des Blocks bildet, der in der Rille 24, 26 aufgenommen
wird. Insbesondere weisen sowohl die obere Schicht 14g, 16g als
auch die untere Schicht 14h, 16h eine aus gehärtetem Phenolharz gebildete
Matrix auf. Das Harz der oberen Schicht ist jedoch mit herkömmlichen
Reibmaterialfüllern
versetzt, um eine gute Reibungskopplung mit der Scheibe zu bieten,
während
das Harz der unteren Schicht dicht mit Glasfasern versetzt ist,
um eine feste und stabile Struktur zu bilden.
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Die
Reibmaterialblöcke 14 und 16 werden auf
der Trägerplatte 12 montiert,
indem sie in die Eingänge 24c, 26c der
Rillen 24 und 26 eingeführt werden, die sich zu der
Oberkante 12a der Platte hin öffnen. Die Blöcke 14 und 16 können dann
die Rillen 24 und 26 hinunter gleiten, bis sie
mit den Vorsprüngen 27 und 28 eingreifen
und sich bei diesen befinden, für den
Fall des Blocks 14, und die Vorsprünge 29 und 30 für den Fall
des Blocks 16, und der Eingriff zwischen den Seitenflächen 24a, 24b, 26a, 26b der
Rillen und den Seitenkanten 14c, 14d, 16c, 16d der
Blöcke
hält die
Blöcke
auf der Trägerplatte 12.
Die Anordnung wird in einer Scheibenbremse mit Stiften montiert,
die in den Ausnehmungen 18 der Trägerplatte 12 aufgenommen
werden. Die Anordnung wird so montiert, dass die Oberkanten 12a, 14a und 16a der
Platte 12 und der Blöcke 14 und 16 oben
liegen, so dass durch die Schwerkraft verhindert wird, dass die
Blöcke 14 und 16 die
Rillen 24 und 26 verlassen. Wenn die Blöcke 14 und 16 so
weit abgenutzt sind, dass ein Austausch erforderlich wird, können die
Blöcke
nach oben aus den Rillen 24 und 26 bewegt werden,
und Ersatzblöcke
können
in die Rillen eingeführt werden.
Dies kann vorgenommen werden, ohne die Platte 12 von der
Bremse zu entfernen, und die Platte 12 wird nicht entsorgt.
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6, 7 und 8 bzw. 9, 10 und 11 veranschaulichen
eine zweite und eine dritte beispielhafte Anordnung. Diese Anordnungen ähneln der
Anordnung 10, und nur die Unterschiede werden nachstehend
beschrieben.
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Die
zweite beispielhafte Anordnung ähnelt der
Anordnung 10 und umfasst zwei Blöcke aus Reibmaterial, die identisch
zu den Blöcken 14 und 16 sind.
Einer dieser Blöcke 54 ist
in 8 gezeigt. Die zweite beispielhafte Anordnung
umfasst außerdem eine
Trägerplatte 52,
die der Platte 12 ähnelt,
bis auf die Tatsache, dass ihr die Vorsprünge 31, 32, 33 und 34 fehlen.
Die Rückfläche 52f der
Platte 52 ist somit eben. Andere Teile der Platte 52 sind
identisch zu den entsprechenden Teilen der Platte 12 und
wurden ohne weitere Beschreibung mit denselben Bezugszeichen in
der Zeichnung versehen.
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Die
zweite beispielhafte Anordnung ist dazu vorgesehen, auf entgegengesetzten
Seiten einer Scheibe aus der ersten beispielhaften Anordnung 10 montiert
zu werden, so dass die Blöcke
aus Reibmaterial mit entgegengesetzten Seiten der Scheibe eingreifen
können.
Insbesondere ist die Trägerplatte 52 an
einem verschiebbaren Bremssattel einer Scheibenbremse befestigt,
wobei der Bremssattel bewegbar ist, wenn Kolben-Zylinder-Anordnungen
betätigt werden,
um die Anordnung 10 in Richtung der Scheibe zu bewegen.
Die erste und zweite beispielhafte Anordnung können auch in einer Scheibenbremse verwendet
werden, die mehr als eine Scheibe aufweist, wobei eine Anordnung
wie etwa die dritte beispielhafte Anordnung, die nachstehend beschrieben wird,
in jedem Zwischenraum zwischen den Scheiben angebracht ist.
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Die
dritte beispielhafte Anordnung wird durch 9 bis 11 veranschaulicht.
Diese Anordnung ähnelt
der Anordnung 10 und umfasst zwei Blöcke aus Reibmaterial, die identisch
zu den Blöcken 14 und 16 sind.
Die dritte beispielhafte Anordnung umfasst auch eine Trägerplatte 62,
die gleich der Platte 12 ist, bis auf die Tatsache, dass
ihr die Vorsprünge 31, 32, 33 und 34 fehlen
und sie stattdessen Vorsprünge 70, 71 und 72 von
ihrer Rückfläche 62f aufweist,
die Spiegelbilder der Vorsprünge 20, 21 und 22 von
ihrer Vorderfläche 62e sind.
Die Platte 62 weist außerdem
Vorsprünge 77, 78, 79 und 80 von
ihrer Rückfläche auf,
die Spiegelbilder der Vorsprünge 27, 28, 29 und 30 sind.
Somit ist die Rückfläche 62f der Platte 62 identisch
zu ihrer Vorderfläche 62e und
bildet damit zwei weitere Rillen 74 und 76, die
den Rillen 24 und 26 entsprechen. Weitere Blöcke aus
Reibmaterial (nicht gezeigt), die zu den Blöcken 14 und 16 identisch
sind, werden in diesen Rillen angebracht. Diese Blöcke werden
in den Rillen 74 und 76 durch die Vorsprünge 77, 78, 79 und 80 fixiert
und gehalten. Die Anordnung weist damit zwei Reibmaterialblöcke auf,
die in eine Richtung weisen, und zwei weitere solche Blöcke, die
in die entgegengesetzte Richtung weisen. Andere Teile der Platte 62 sind
identisch zu gleichwertigen Teilen der Platte 12 und wurden
ohne weitere Beschreibung mit denselben Bezugszeichen in den Zeichnungen
versehen.